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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 11/06/2013
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Koninklijk besluit betreffende het opdrachtsverslag van de maritieme veiligheidsondernemingen. - Duitse vertaling Arrêté royal concernant le rapport de mission des entreprises de sécurité maritime. - Traduction allemande
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11 JUNI 2013. - Koninklijk besluit betreffende het opdrachtsverslag 11 JUIN 2013. - Arrêté royal concernant le rapport de mission des
van de maritieme veiligheidsondernemingen. - Duitse vertaling entreprises de sécurité maritime. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 11 juni 2013 betreffende het opdrachtsverslag van de l'arrêté royal du 11 juin 2013 concernant le rapport de mission des
maritieme veiligheidsondernemingen (Belgisch Staatsblad van 2 juli entreprises de sécurité maritime (Moniteur belge du 2 juillet 2013).
2013). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
11. JUNI 2013 - Königlicher Erlass über den Auftragsbericht der 11. JUNI 2013 - Königlicher Erlass über den Auftragsbericht der
maritimen Sicherheitsunternehmen maritimen Sicherheitsunternehmen
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und Aufgrund des Gesetzes vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und
besonderen Sicherheit, des Artikels 13.30, eingefügt durch das Gesetz besonderen Sicherheit, des Artikels 13.30, eingefügt durch das Gesetz
vom 16. Januar 2013 zur Festlegung verschiedener Maßnahmen in Bezug vom 16. Januar 2013 zur Festlegung verschiedener Maßnahmen in Bezug
auf die Bekämpfung der Seepiraterie; auf die Bekämpfung der Seepiraterie;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 53.189/2 des Staatsrates vom 8. Mai 2013, Aufgrund des Gutachtens Nr. 53.189/2 des Staatsrates vom 8. Mai 2013,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom
2. April 2003; 2. April 2003;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Im Sinne des vorliegenden Erlasses versteht man unter: Artikel 1 - Im Sinne des vorliegenden Erlasses versteht man unter:
1. Gesetz: das Gesetz vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und 1. Gesetz: das Gesetz vom 10. April 1990 zur Regelung der privaten und
besonderen Sicherheit, besonderen Sicherheit,
2. maritimem Sicherheitsunternehmen: Unternehmen, wie in Artikel 13.18 2. maritimem Sicherheitsunternehmen: Unternehmen, wie in Artikel 13.18
des Gesetzes erwähnt, des Gesetzes erwähnt,
3. Sicherheitsbedienstetem: Person, wie in Artikel 13.20 § 1 Nr. 5 des 3. Sicherheitsbedienstetem: Person, wie in Artikel 13.20 § 1 Nr. 5 des
Gesetzes erwähnt, Gesetzes erwähnt,
4. Einsatzleiter: Sicherheitsbediensteter, der vom maritimen 4. Einsatzleiter: Sicherheitsbediensteter, der vom maritimen
Sicherheitsunternehmen bestimmt wird, um die anderen Sicherheitsunternehmen bestimmt wird, um die anderen
Sicherheitsbediensteten während des Auftrags zu leiten, und der die Sicherheitsbediensteten während des Auftrags zu leiten, und der die
operative Leitung gewährleistet. operative Leitung gewährleistet.
Art. 2 - Der Einsatzleiter füllt einen nummerierten Auftragsbericht Art. 2 - Der Einsatzleiter füllt einen nummerierten Auftragsbericht
aus, dessen Muster dem vorliegenden Erlass als Anlage beigefügt ist, aus, dessen Muster dem vorliegenden Erlass als Anlage beigefügt ist,
und übermittelt ihn binnen fünf Tagen nach Beendigung des Auftrags dem und übermittelt ihn binnen fünf Tagen nach Beendigung des Auftrags dem
maritimen Sicherheitsunternehmen. maritimen Sicherheitsunternehmen.
Art. 3 - Der Auftragsbericht wird in einer der Landesprachen verfasst. Art. 3 - Der Auftragsbericht wird in einer der Landesprachen verfasst.
In Abweichung von Absatz 1 kann der Bericht in Englisch verfasst In Abweichung von Absatz 1 kann der Bericht in Englisch verfasst
werden, wenn der Einsatzleiter keine der Landessprachen beherrscht. werden, wenn der Einsatzleiter keine der Landessprachen beherrscht.
Art. 4 - Der Auftragsbericht muss vom Einsatzleiter datiert und Art. 4 - Der Auftragsbericht muss vom Einsatzleiter datiert und
unterzeichnet werden. unterzeichnet werden.
Art. 5 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 5 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 11. Juni 2013 Gegeben zu Brüssel, den 11. Juni 2013
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage Anlage
AUFTRAGSBERICHT NR. ... AUFTRAGSBERICHT NR. ...
1. ALLGEMEINES 1. ALLGEMEINES
Name des maritimen Sicherheitsunternehmens: Name des maritimen Sicherheitsunternehmens:
Name und Adresse des registrierten Eigentümers beziehungsweise Name und Adresse des registrierten Eigentümers beziehungsweise
Betreibers des Schiffes: Betreibers des Schiffes:
Name des Schiffes: Name des Schiffes:
IMO-Kennnummer des Schiffes (International Maritime Organization): IMO-Kennnummer des Schiffes (International Maritime Organization):
Rufzeichen des Schiffes: Rufzeichen des Schiffes:
Schiffstyp: Schiffstyp:
Name des Kapitäns: Name des Kapitäns:
Datum und Ort des Einschiffens des maritimen Sicherheitsteams: Datum und Ort des Einschiffens des maritimen Sicherheitsteams:
Am . . . . . . . . (TT/MM/JJJJ) in . . . . . . . . Am . . . . . . . . (TT/MM/JJJJ) in . . . . . . . .
Route des Schiffes (Beschreibung oder Verweis auf eine Karte in der Route des Schiffes (Beschreibung oder Verweis auf eine Karte in der
Anlage, auf der die Route eingezeichnet ist): Anlage, auf der die Route eingezeichnet ist):
Datum und Ort des Ausschiffens des maritimen Sicherheitsteams: Datum und Ort des Ausschiffens des maritimen Sicherheitsteams:
Am . . . . . . . . (TT/MM/JJJJ) in . . . . . . . . Am . . . . . . . . (TT/MM/JJJJ) in . . . . . . . .
2. ZUSAMMENSETZUNG DES MARITIMEN SICHERHEITSTEAMS 2. ZUSAMMENSETZUNG DES MARITIMEN SICHERHEITSTEAMS
Name und Vorname des Einsatzleiters: Name und Vorname des Einsatzleiters:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten: Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten: Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten: Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten: Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten: Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten: Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten: Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten: Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten: Name und Vorname des Sicherheitsbediensteten:
3. CHRONOLOGISCHE ZUSAMMENFASSUNG DES VERLAUFS DES AUFTRAGS 3. CHRONOLOGISCHE ZUSAMMENFASSUNG DES VERLAUFS DES AUFTRAGS
Zusammenfassende, chronologische Beschreibung des Verlaufs des Zusammenfassende, chronologische Beschreibung des Verlaufs des
Auftrags: Auftrags:
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4. LISTE DER WÄHREND DES AUFTRAGS UBERMITTELTEN BERICHTE (1) 4. LISTE DER WÄHREND DES AUFTRAGS UBERMITTELTEN BERICHTE (1)
Uberschrift und Gegenstand des Berichts Uberschrift und Gegenstand des Berichts
Aktenzeichen des Berichts Aktenzeichen des Berichts
Datum der Erstellung des Berichts Datum der Erstellung des Berichts
Ubermittlung an Ubermittlung an
Datum der Ubermittlung des Berichts Datum der Ubermittlung des Berichts
5. BEMERKUNGEN 5. BEMERKUNGEN
Eventuelle zusätzliche Bemerkungen über den ausgeführten Auftrag: Eventuelle zusätzliche Bemerkungen über den ausgeführten Auftrag:
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6. ANLAGEN 6. ANLAGEN
Eine Kopie jeglichen Berichts, der eventuell während des Auftrags Eine Kopie jeglichen Berichts, der eventuell während des Auftrags
einer Drittperson übermittelt worden ist, mit Ausnahme der im Gesetz einer Drittperson übermittelt worden ist, mit Ausnahme der im Gesetz
vorgesehenen Berichte. vorgesehenen Berichte.
Gesehen, um Unserem Erlass vom 11. Juni 2013 über den Auftragsbericht Gesehen, um Unserem Erlass vom 11. Juni 2013 über den Auftragsbericht
der maritimen Sicherheitsunternehmen beigefügt zu werden der maritimen Sicherheitsunternehmen beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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Fußnote Fußnote
(1) Beispielsweise die dem maritimen Sicherheitsunternehmen (1) Beispielsweise die dem maritimen Sicherheitsunternehmen
übermittelten Berichte. übermittelten Berichte.
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