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Koninklijk besluit tot oprichting van paritaire subcomités voor de beschutte werkplaatsen en de sociale werkplaatsen en tot vaststelling van hun benaming en hun bevoegdheid. - Duitse vertaling | Arrêté royal instituant des sous-commissions paritaires pour les entreprises de travail adapté et les ateliers sociaux et fixant leur dénomination et leur compétence. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
11 JULI 2003. - Koninklijk besluit tot oprichting van paritaire | 11 JUILLET 2003. - Arrêté royal instituant des sous-commissions |
subcomités voor de beschutte werkplaatsen en de sociale werkplaatsen | paritaires pour les entreprises de travail adapté et les ateliers |
en tot vaststelling van hun benaming en hun bevoegdheid. - Duitse | sociaux et fixant leur dénomination et leur compétence. - Traduction |
vertaling | allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 11 juli 2003 tot oprichting van paritaire subcomités voor | l'arrêté royal du 11 juillet 2003 instituant des sous-commissions |
de beschutte werkplaatsen en de sociale werkplaatsen en tot | paritaires pour les entreprises de travail adapté et les ateliers |
vaststelling van hun benaming en hun bevoegdheid (Belgisch Staatsblad | sociaux et fixant leur dénomination et leur compétence (Moniteur belge |
van 5 september 2003). | du 5 septembre 2003). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in | allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en |
uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot | exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes |
hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen | institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par |
bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6 | l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 |
van de wet van 21 april 2007. | de la loi du 21 avril 2007. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE |
KONZERTIERUNG | KONZERTIERUNG |
11. JULI 2003 - Königlicher Erlass zur Einrichtung paritätischer | 11. JULI 2003 - Königlicher Erlass zur Einrichtung paritätischer |
Unterkommissionen für beschützte Werkstätten | Unterkommissionen für beschützte Werkstätten |
und soziale Werkstätten und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und | und soziale Werkstätten und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und |
Zuständigkeit | Zuständigkeit |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven | Aufgrund des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über die kollektiven |
Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen, insbesondere der | Arbeitsabkommen und die paritätischen Kommissionen, insbesondere der |
Artikel 8 und 37; | Artikel 8 und 37; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Januar 1991 zur Einrichtung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. Januar 1991 zur Einrichtung |
der Paritätischen Kommission für beschützte Werkstätten und soziale | der Paritätischen Kommission für beschützte Werkstätten und soziale |
Werkstätten und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und Zuständigkeit, | Werkstätten und zur Festlegung ihrer Bezeichnung und Zuständigkeit, |
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 13. Oktober 1998; | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 13. Oktober 1998; |
Aufgrund des Antrags der Paritätischen Kommission für beschützte | Aufgrund des Antrags der Paritätischen Kommission für beschützte |
Werkstätten und soziale Werkstätten auf Einrichtung paritätischer | Werkstätten und soziale Werkstätten auf Einrichtung paritätischer |
Unterkommissionen, vorgelegt am 28. März 2002; | Unterkommissionen, vorgelegt am 28. März 2002; |
Aufgrund der Stellungnahme der Paritätischen Kommission für beschützte | Aufgrund der Stellungnahme der Paritätischen Kommission für beschützte |
Werkstätten und soziale Werkstätten über den Zuständigkeitsbereich der | Werkstätten und soziale Werkstätten über den Zuständigkeitsbereich der |
paritätischen Unterkommissionen, abgegeben am 28. März 2002; | paritätischen Unterkommissionen, abgegeben am 28. März 2002; |
Aufgrund der am 28. März 2002 abgegebenen gleich lautenden | Aufgrund der am 28. März 2002 abgegebenen gleich lautenden |
Stellungnahme der Paritätischen Kommission für beschützte Werkstätten | Stellungnahme der Paritätischen Kommission für beschützte Werkstätten |
und soziale Werkstätten über die Billigung der kollektiven | und soziale Werkstätten über die Billigung der kollektiven |
Arbeitsabkommen, die in den paritätischen Unterkommissionen | Arbeitsabkommen, die in den paritätischen Unterkommissionen |
abgeschlossen werden, durch diese Kommission; | abgeschlossen werden, durch diese Kommission; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 34.671/1 des Staatsrates vom 16. Januar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 34.671/1 des Staatsrates vom 16. Januar |
2003; | 2003; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung, | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Es werden paritätische Unterkommissionen, « Paritätische | Artikel 1 - Es werden paritätische Unterkommissionen, « Paritätische |
Unterkommission für die von der Flämischen Gemeinschaft oder der | Unterkommission für die von der Flämischen Gemeinschaft oder der |
Flämischen Gemeinschaftskommission bezuschussten beschützten | Flämischen Gemeinschaftskommission bezuschussten beschützten |
Werkstätten und die von der Flämischen Gemeinschaft zugelassenen | Werkstätten und die von der Flämischen Gemeinschaft zugelassenen |
und/oder bezuschussten sozialen Werkstätten », « Paritätische | und/oder bezuschussten sozialen Werkstätten », « Paritätische |
Unterkommission für die von der Französischen Gemeinschaftskommission | Unterkommission für die von der Französischen Gemeinschaftskommission |
bezuschussten beschützten Werkstätten » und « Paritätische | bezuschussten beschützten Werkstätten » und « Paritätische |
Unterkommission für die beschützten Werkstätten der Wallonischen | Unterkommission für die beschützten Werkstätten der Wallonischen |
Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft » genannt, eingerichtet. | Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft » genannt, eingerichtet. |
Art. 2 - Die Paritätische Unterkommission für die von der Flämischen | Art. 2 - Die Paritätische Unterkommission für die von der Flämischen |
Gemeinschaft oder der Flämischen Gemeinschaftskommission bezuschussten | Gemeinschaft oder der Flämischen Gemeinschaftskommission bezuschussten |
beschützten Werkstätten und die von der Flämischen Gemeinschaft | beschützten Werkstätten und die von der Flämischen Gemeinschaft |
zugelassenen und/oder bezuschussten sozialen Werkstätten ist zuständig | zugelassenen und/oder bezuschussten sozialen Werkstätten ist zuständig |
für die Arbeitnehmer im Allgemeinen und ihre Arbeitgeber, nämlich für | für die Arbeitnehmer im Allgemeinen und ihre Arbeitgeber, nämlich für |
die von der Flämischen Gemeinschaft bezuschussten beschützten | die von der Flämischen Gemeinschaft bezuschussten beschützten |
Werkstätten, für die in der Region Brüssel-Hauptstadt niedergelassenen | Werkstätten, für die in der Region Brüssel-Hauptstadt niedergelassenen |
und von der Flämischen Gemeinschaftskommission bezuschussten | und von der Flämischen Gemeinschaftskommission bezuschussten |
beschützten Werkstätten und für die von der Flämischen Gemeinschaft | beschützten Werkstätten und für die von der Flämischen Gemeinschaft |
zugelassenen und/oder bezuschussten sozialen Werkstätten. | zugelassenen und/oder bezuschussten sozialen Werkstätten. |
Die Paritätische Unterkommission für die von der Französischen | Die Paritätische Unterkommission für die von der Französischen |
Gemeinschaftskommission bezuschussten beschützten Werkstätten ist | Gemeinschaftskommission bezuschussten beschützten Werkstätten ist |
zuständig für die Arbeitnehmer im Allgemeinen und ihre Arbeitgeber, | zuständig für die Arbeitnehmer im Allgemeinen und ihre Arbeitgeber, |
nämlich für die in der Region Brüssel-Hauptstadt niedergelassenen und | nämlich für die in der Region Brüssel-Hauptstadt niedergelassenen und |
von der Französischen Gemeinschaftskommission bezuschussten | von der Französischen Gemeinschaftskommission bezuschussten |
beschützten Werkstätten. | beschützten Werkstätten. |
Die Paritätische Unterkommission für die beschützten Werkstätten der | Die Paritätische Unterkommission für die beschützten Werkstätten der |
Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist | Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist |
zuständig für die Arbeitnehmer im Allgemeinen und ihre Arbeitgeber, | zuständig für die Arbeitnehmer im Allgemeinen und ihre Arbeitgeber, |
nämlich für die von der Wallonischen Region oder der Deutschsprachigen | nämlich für die von der Wallonischen Region oder der Deutschsprachigen |
Gemeinschaft bezuschussten beschützten Werkstätten. | Gemeinschaft bezuschussten beschützten Werkstätten. |
Art. 3 - Die kollektiven Arbeitsabkommen, die in den durch Artikel 1 | Art. 3 - Die kollektiven Arbeitsabkommen, die in den durch Artikel 1 |
eingerichteten paritätischen Unterkommissionen abgeschlossen werden, | eingerichteten paritätischen Unterkommissionen abgeschlossen werden, |
müssen nicht von der Paritätischen Kommission für beschützte | müssen nicht von der Paritätischen Kommission für beschützte |
Werkstätten und soziale Werkstätten gebilligt werden. | Werkstätten und soziale Werkstätten gebilligt werden. |
Art. 4 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des | Art. 4 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 11. Juli 2003 | Gegeben zu Brüssel, den 11. Juli 2003 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin der Beschäftigung | Die Ministerin der Beschäftigung |
Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |