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| Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling | Arrêté royal déterminant les conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 10 NOVEMBER 2012. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 10 NOVEMBRE 2012. - Arrêté royal déterminant les conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 10 november 2012 tot vaststelling van de minimale | l'arrêté royal du 10 novembre 2012 déterminant les conditions |
| voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen | minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats |
| (Belgisch Staatsblad van 27 november 2012). | (Moniteur belge du 27 novembre 2012). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 10. NOVEMBER 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der | 10. NOVEMBER 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der |
| Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der | Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der |
| angemessenen Mittel | angemessenen Mittel |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des |
| Artikels 6 Absatz 2 und des Artikels 221/1 § 2 Nr. 4 Absatz 2 sechster | Artikels 6 Absatz 2 und des Artikels 221/1 § 2 Nr. 4 Absatz 2 sechster |
| Gedankenstrich; | Gedankenstrich; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Juli 2012 und | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Juli 2012 und |
| 18. Juli 2012; | 18. Juli 2012; |
| Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. |
| Juli 2012; | Juli 2012; |
| Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/03 des Ausschusses der | Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/03 des Ausschusses der |
| provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 5. Juli 2012; | provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 5. Juli 2012; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.945/2 des Staatsrates vom 5. September | Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.945/2 des Staatsrates vom 5. September |
| 2012, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2012, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
| 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme |
| der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen |
| Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
| unter: | unter: |
| 1. Gesetz: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, | 1. Gesetz: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, |
| 2. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte | 2. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte |
| Hilfeleistungszone, | Hilfeleistungszone, |
| 3. Wache: die in Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte | 3. Wache: die in Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte |
| Wache, | Wache, |
| 4. technischer Kommission: die in Artikel 64 des Gesetzes vom 15. Mai | 4. technischer Kommission: die in Artikel 64 des Gesetzes vom 15. Mai |
| 2007 erwähnte technische Kommission, | 2007 erwähnte technische Kommission, |
| 5. operativer Risikoanalyse: die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes | 5. operativer Risikoanalyse: die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes |
| vom 15. Mai 2007 erwähnte Risikoanalyse, | vom 15. Mai 2007 erwähnte Risikoanalyse, |
| 6. Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit: die in | 6. Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit: die in |
| den Artikeln 7, 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 | den Artikeln 7, 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 |
| über die Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung | über die Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung |
| ihrer Arbeit erwähnte Risikoanalyse, | ihrer Arbeit erwähnte Risikoanalyse, |
| 7. multifunktionalem Löschfahrzeug: das Löschfahrzeug, das für die | 7. multifunktionalem Löschfahrzeug: das Löschfahrzeug, das für die |
| Durchführung von Basiseinsätzen zur Brand- und Explosionsbekämpfung, | Durchführung von Basiseinsätzen zur Brand- und Explosionsbekämpfung, |
| zur Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher | zur Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher |
| Stoffe sowie zur technischen Hilfeleistung ausgerüstet ist, | Stoffe sowie zur technischen Hilfeleistung ausgerüstet ist, |
| 8. Sicherungsfahrzeug: das Fahrzeug, mit dem auf den Einsatz | 8. Sicherungsfahrzeug: das Fahrzeug, mit dem auf den Einsatz |
| hingewiesen wird, damit die Einsatzkräfte gegen das Risiko eines | hingewiesen wird, damit die Einsatzkräfte gegen das Risiko eines |
| Verkehrsunfalls geschützt werden, | Verkehrsunfalls geschützt werden, |
| 9. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das in Artikel 23 § 1 | 9. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das in Artikel 23 § 1 |
| des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte Programm, | des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte Programm, |
| 10. Minister: den für Inneres zuständigen Minister. | 10. Minister: den für Inneres zuständigen Minister. |
| KAPITEL 2 - Angemessene Mittel | KAPITEL 2 - Angemessene Mittel |
| Art. 2 - § 1 - Die angemessenen Mittel, die in dem in Artikel 8 | Art. 2 - § 1 - Die angemessenen Mittel, die in dem in Artikel 8 |
| erwähnten Plan festgelegt sind, entsprechen mindestens den in Anlage 1 | erwähnten Plan festgelegt sind, entsprechen mindestens den in Anlage 1 |
| festgelegten Mitteln. | festgelegten Mitteln. |
| Die Mindestbesatzung der in Anlage 1 erwähnten Fahrzeuge wird in | Die Mindestbesatzung der in Anlage 1 erwähnten Fahrzeuge wird in |
| Anlage 2 festgelegt. | Anlage 2 festgelegt. |
| § 2 - Jede Zone verfügt durch eine ihrer Wachen oder durch das Netz | § 2 - Jede Zone verfügt durch eine ihrer Wachen oder durch das Netz |
| ihrer Wachen über die in Anlage 1 erwähnten angemessenen | ihrer Wachen über die in Anlage 1 erwähnten angemessenen |
| Mindestmittel. | Mindestmittel. |
| § 3 - Alle für eine Einsatzart vorgesehenen angemessenen Mittel werden | § 3 - Alle für eine Einsatzart vorgesehenen angemessenen Mittel werden |
| automatisch und sofort ausgeschickt. | automatisch und sofort ausgeschickt. |
| Art. 3 - Bei jedem Einsatz zur Brand- und Explosionsbekämpfung, bei | Art. 3 - Bei jedem Einsatz zur Brand- und Explosionsbekämpfung, bei |
| dem die Versorgung mit Löschwasser am Einsatzort laut operativer | dem die Versorgung mit Löschwasser am Einsatzort laut operativer |
| Risikoanalyse unzureichend ist, gehört ein Tanklöschfahrzeug zu den | Risikoanalyse unzureichend ist, gehört ein Tanklöschfahrzeug zu den |
| angemessenen Mitteln. | angemessenen Mitteln. |
| Art. 4 - Ein gesondertes Sicherungsfahrzeug gehört zu den angemessenen | Art. 4 - Ein gesondertes Sicherungsfahrzeug gehört zu den angemessenen |
| Mitteln für jeden Einsatz: | Mitteln für jeden Einsatz: |
| 1. auf einer Autobahn oder einer Strasse mit zwei oder mehr Fahrspuren | 1. auf einer Autobahn oder einer Strasse mit zwei oder mehr Fahrspuren |
| pro Fahrtrichtung, | pro Fahrtrichtung, |
| 2. auf einer anderen öffentlichen Strasse, für die es sich aufgrund | 2. auf einer anderen öffentlichen Strasse, für die es sich aufgrund |
| der Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit als | der Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit als |
| notwendig erweist. | notwendig erweist. |
| Art. 5 - Die Zone kann aufgrund ihrer operativen Risikoanalyse und | Art. 5 - Die Zone kann aufgrund ihrer operativen Risikoanalyse und |
| aufgrund des auf ihrem Gebiet vorhandenen Risikos eines Wald- oder | aufgrund des auf ihrem Gebiet vorhandenen Risikos eines Wald- oder |
| Heidebrands oder einer schwierigen Zugänglichkeit des Einsatzorts: | Heidebrands oder einer schwierigen Zugänglichkeit des Einsatzorts: |
| 1. das multifunktionale Löschfahrzeug durch ein Löschfahrzeug für | 1. das multifunktionale Löschfahrzeug durch ein Löschfahrzeug für |
| Waldbrände beziehungsweise des "ländlichen" Typs ersetzen, | Waldbrände beziehungsweise des "ländlichen" Typs ersetzen, |
| 2. das Tanklöschfahrzeug durch ein Tanklöschfahrzeug für Waldbrände | 2. das Tanklöschfahrzeug durch ein Tanklöschfahrzeug für Waldbrände |
| ersetzen. | ersetzen. |
| Art. 6 - Falls es während der Mobilisierung der angemessenen Mittel | Art. 6 - Falls es während der Mobilisierung der angemessenen Mittel |
| nicht möglich ist, binnen der von der Zone festgelegten Frist die | nicht möglich ist, binnen der von der Zone festgelegten Frist die |
| Mindestbesatzung von sechs Personen für das multifunktionale | Mindestbesatzung von sechs Personen für das multifunktionale |
| Löschfahrzeug (AP 0/1/5), wie in Anlage 1 vorgesehen, zu sammeln, kann | Löschfahrzeug (AP 0/1/5), wie in Anlage 1 vorgesehen, zu sammeln, kann |
| Letzteres durch zwei multifunktionale Löschfahrzeuge mit jeweils einer | Letzteres durch zwei multifunktionale Löschfahrzeuge mit jeweils einer |
| Mindestbesatzung von vier Personen (AP 0/1/3) ersetzt werden, die | Mindestbesatzung von vier Personen (AP 0/1/3) ersetzt werden, die |
| zeitgleich aus zwei verschiedenen Wachen ausrücken. | zeitgleich aus zwei verschiedenen Wachen ausrücken. |
| Der Minister legt ein angepasstes Einsatzverfahren fest, in dem | Der Minister legt ein angepasstes Einsatzverfahren fest, in dem |
| bestimmt wird, welche Handlungen die vier Personen, die als erste vor | bestimmt wird, welche Handlungen die vier Personen, die als erste vor |
| Ort eintreffen, in Erwartung des Eintreffens des zweiten | Ort eintreffen, in Erwartung des Eintreffens des zweiten |
| multifunktionalen Löschfahrzeugs ausführen können. | multifunktionalen Löschfahrzeugs ausführen können. |
| Art. 7 - Die Zone organisiert sich so, dass die Mittel | Art. 7 - Die Zone organisiert sich so, dass die Mittel |
| schnellstmöglich am Einsatzort eintreffen, und zwar binnen den | schnellstmöglich am Einsatzort eintreffen, und zwar binnen den |
| Fristen, die sie für einen bestimmten Prozentsatz der Einsätze | Fristen, die sie für einen bestimmten Prozentsatz der Einsätze |
| festlegt, der im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm als | festlegt, der im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm als |
| Zielsetzung angegeben wird. | Zielsetzung angegeben wird. |
| Die Zone organisiert sich jederzeit so, dass sie so schnell wie | Die Zone organisiert sich jederzeit so, dass sie so schnell wie |
| möglich wieder imstande ist, auf andere dringende Aufträge einzugehen. | möglich wieder imstande ist, auf andere dringende Aufträge einzugehen. |
| KAPITEL 3 - Zonaler Plan zur Festlegung der Bedingungen für die | KAPITEL 3 - Zonaler Plan zur Festlegung der Bedingungen für die |
| schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel | schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel |
| Art. 8 - § 1 - Der Zonenkommandant schlägt den zonalen Plan zur | Art. 8 - § 1 - Der Zonenkommandant schlägt den zonalen Plan zur |
| Festlegung der Bedingungen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe | Festlegung der Bedingungen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe |
| und der angemessenen Mittel, nachstehend "Plan" genannt, vor, in dem | und der angemessenen Mittel, nachstehend "Plan" genannt, vor, in dem |
| die Einsetzung der in vorliegendem Erlass vorgesehenen Mittel | die Einsetzung der in vorliegendem Erlass vorgesehenen Mittel |
| organisiert wird und die spezifischen angemessenen Mittel der Zone | organisiert wird und die spezifischen angemessenen Mittel der Zone |
| festgelegt und organisiert werden. | festgelegt und organisiert werden. |
| Zu diesem Zweck werden die angemessenen Mindestmittel, wie in Anlage 1 | Zu diesem Zweck werden die angemessenen Mindestmittel, wie in Anlage 1 |
| festgelegt, ergänzt, entsprechend der operativen Risikoanalyse, der | festgelegt, ergänzt, entsprechend der operativen Risikoanalyse, der |
| Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit und den im | Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit und den im |
| mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten | mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten |
| sowie entsprechend den besonderen Einsatzmitteln, die in den | sowie entsprechend den besonderen Einsatzmitteln, die in den |
| besonderen Noteinsatzplänen, wie im Königlichen Erlass vom 16. Februar | besonderen Noteinsatzplänen, wie im Königlichen Erlass vom 16. Februar |
| 2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt, vorgesehen sind. | 2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt, vorgesehen sind. |
| Hierbei werden auch die spezialisierten Mittel der Einsatzeinheiten | Hierbei werden auch die spezialisierten Mittel der Einsatzeinheiten |
| des Zivilschutzes berücksichtigt. | des Zivilschutzes berücksichtigt. |
| Im Fall einer Zusammenarbeit mit anderen Zonen oder mit dem | Im Fall einer Zusammenarbeit mit anderen Zonen oder mit dem |
| Zivilschutz schliesst die Zone die erforderlichen Vereinbarungen ab. | Zivilschutz schliesst die Zone die erforderlichen Vereinbarungen ab. |
| Die für den Einsatz vorgesehenen spezifischen angemessenen Mittel der | Die für den Einsatz vorgesehenen spezifischen angemessenen Mittel der |
| Zone können aus verschiedenen Wachen einer Zone oder aus verschiedenen | Zone können aus verschiedenen Wachen einer Zone oder aus verschiedenen |
| Zonen oder aus einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes ausgeschickt | Zonen oder aus einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes ausgeschickt |
| werden. | werden. |
| § 2 - Der Plan wird dem Rat auf Vorschlag des Zonenkommandanten und | § 2 - Der Plan wird dem Rat auf Vorschlag des Zonenkommandanten und |
| nach Stellungnahme der technischen Kommission zur Billigung vorgelegt. | nach Stellungnahme der technischen Kommission zur Billigung vorgelegt. |
| Dieser Plan wird dem allgemeinen Richtlinienprogramm der Zone | Dieser Plan wird dem allgemeinen Richtlinienprogramm der Zone |
| beigefügt. | beigefügt. |
| Die Zone übermittelt ihren Plan den angrenzenden Zonen und der in | Die Zone übermittelt ihren Plan den angrenzenden Zonen und der in |
| Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Generalinspektion. | Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Generalinspektion. |
| § 3 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des | § 3 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des |
| Plans vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken. | Plans vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken. |
| Der Plan wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung angepasst, | Der Plan wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung angepasst, |
| gemäss dem in § 2 festgelegten Verfahren. | gemäss dem in § 2 festgelegten Verfahren. |
Artikel 1.Der Plan umfasst insbesondere: |
Artikel 1. Der Plan umfasst insbesondere: |
| 1. die spezifischen angemessenen Mittel der Zone, | 1. die spezifischen angemessenen Mittel der Zone, |
| 2. die zusätzlichen Mittel für Grosseinsätze je nach Schwere der | 2. die zusätzlichen Mittel für Grosseinsätze je nach Schwere der |
| Situation. | Situation. |
| KAPITEL 4 - Übergangsbestimmungen | KAPITEL 4 - Übergangsbestimmungen |
| Art. 2 - Für Einsätze zur Rettung und zum Beistand von Personen in | Art. 2 - Für Einsätze zur Rettung und zum Beistand von Personen in |
| gefährlichen Situationen kann das multifunktionale Löschfahrzeug durch | gefährlichen Situationen kann das multifunktionale Löschfahrzeug durch |
| ein halbschweres Löschfahrzeug und ein Bergungsfahrzeug mit einer auf | ein halbschweres Löschfahrzeug und ein Bergungsfahrzeug mit einer auf |
| beide Fahrzeuge verteilten Besatzung von sechs Personen ersetzt | beide Fahrzeuge verteilten Besatzung von sechs Personen ersetzt |
| werden. | werden. |
| Für alle anderen Einsätze kann das multifunktionale Löschfahrzeug | Für alle anderen Einsätze kann das multifunktionale Löschfahrzeug |
| durch ein halbschweres Löschfahrzeug ersetzt werden. | durch ein halbschweres Löschfahrzeug ersetzt werden. |
| Die Absätze 1 und 2 sind anwendbar, sofern das halbschwere | Die Absätze 1 und 2 sind anwendbar, sofern das halbschwere |
| Löschfahrzeug und das Bergungsfahrzeug vor dem 1. Januar 2018 bestellt | Löschfahrzeug und das Bergungsfahrzeug vor dem 1. Januar 2018 bestellt |
| worden sind. | worden sind. |
| Die Absätze 1 und 2 sind in dem Zeitraum anwendbar, der zur Ersetzung | Die Absätze 1 und 2 sind in dem Zeitraum anwendbar, der zur Ersetzung |
| des halbschweren Löschfahrzeugs erforderlich ist. | des halbschweren Löschfahrzeugs erforderlich ist. |
| Die Dauer für die Ersetzung wird von der Zone je nach Frist für die | Die Dauer für die Ersetzung wird von der Zone je nach Frist für die |
| Abschreibung und technischem Zustand des Fahrzeugs festgelegt. | Abschreibung und technischem Zustand des Fahrzeugs festgelegt. |
| Art. 3 - Während drei Jahren ab Inkrafttreten des vorliegenden | Art. 3 - Während drei Jahren ab Inkrafttreten des vorliegenden |
| Erlasses kann in Ermangelung eines verfügbaren Unteroffiziers der | Erlasses kann in Ermangelung eines verfügbaren Unteroffiziers der |
| Unteroffizier in einem Fahrzeug durch einen Korporal mit | Unteroffizier in einem Fahrzeug durch einen Korporal mit |
| gleichwertigem Ausbildungsniveau ersetzt werden. | gleichwertigem Ausbildungsniveau ersetzt werden. |
| Art. 4 - Unbeschadet des Artikels 14 verfügen die vorläufigen Zonen | Art. 4 - Unbeschadet des Artikels 14 verfügen die vorläufigen Zonen |
| über einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017, um den | über einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017, um den |
| Bestimmungen des vorliegenden Erlasses nachzukommen. | Bestimmungen des vorliegenden Erlasses nachzukommen. |
| Während des Übergangszeitraums planen die vorläufigen Zonen und die | Während des Übergangszeitraums planen die vorläufigen Zonen und die |
| Zonen die schrittweise Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden | Zonen die schrittweise Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden |
| Erlasses und ergreifen sie die hierfür notwendigen Massnahmen, und | Erlasses und ergreifen sie die hierfür notwendigen Massnahmen, und |
| zwar unter Berücksichtigung der vom Föderalstaat zur Verfügung | zwar unter Berücksichtigung der vom Föderalstaat zur Verfügung |
| gestellten Haushaltsmittel. Hierzu erstellen sie einen Plan, dessen | gestellten Haushaltsmittel. Hierzu erstellen sie einen Plan, dessen |
| Inhalt Artikel 8 entspricht. | Inhalt Artikel 8 entspricht. |
| Art. 5 - In Erwartung des Inkrafttretens der Zonen wird der in Artikel | Art. 5 - In Erwartung des Inkrafttretens der Zonen wird der in Artikel |
| 12 Absatz 2 erwähnte Plan dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes | 12 Absatz 2 erwähnte Plan dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes |
| vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze | vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze |
| beigefügt. | beigefügt. |
| KAPITEL 5 - Schlussbestimmungen | KAPITEL 5 - Schlussbestimmungen |
| Art. 6 - Folgende Bestimmungen treten zehn Tage nach Veröffentlichung | Art. 6 - Folgende Bestimmungen treten zehn Tage nach Veröffentlichung |
| des vorliegenden Erlasses in Kraft: | des vorliegenden Erlasses in Kraft: |
| 1. Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | 1. Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
| 2. vorliegender Erlass. | 2. vorliegender Erlass. |
| Art. 7 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 7 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 10. November 2012 | Gegeben zu Brüssel, den 10. November 2012 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
| Anlage 1 | Anlage 1 |
| FESTLEGUNG DER ANGEMESSENEN MINDESTMITTEL NACH EINSATZART | FESTLEGUNG DER ANGEMESSENEN MINDESTMITTEL NACH EINSATZART |
| DRINGENDE AUFTRÄGE | DRINGENDE AUFTRÄGE |
| aufgeteilt in Einsatzarten | aufgeteilt in Einsatzarten |
| ANGEMESSENE MINDESTMITTEL | ANGEMESSENE MINDESTMITTEL |
| 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen | 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen |
| Brand | Brand |
| AP 0/1/5 | AP 0/1/5 |
| VC 1/0/0 | VC 1/0/0 |
| ? Meldung der Brandmeldezentrale | ? Meldung der Brandmeldezentrale |
| ? Auto, landwirtschaftliche Maschine | ? Auto, landwirtschaftliche Maschine |
| ? Brandgeruch | ? Brandgeruch |
| ? Löschkontrolle | ? Löschkontrolle |
| ? Kontrolle der Rauchentwicklung ? Tunnel, Tiefgarage, Metrostation | ? Kontrolle der Rauchentwicklung ? Tunnel, Tiefgarage, Metrostation |
| ? Bus, Zug, Tram | ? Bus, Zug, Tram |
| ? Lkw | ? Lkw |
| ? Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | ? Wald und Heide (ausgedehnter Brand) |
| ? Gebäude ohne im Voraus erstellten Einsatzplan | ? Gebäude ohne im Voraus erstellten Einsatzplan |
| ? Industrie | ? Industrie |
| ? Explosion | ? Explosion |
| ? Luftfahrzeug | ? Luftfahrzeug |
| + AE 0/0/2 | + AE 0/0/2 |
| AP 0/1/3 | AP 0/1/3 |
| ? Container, Mülltonne | ? Container, Mülltonne |
| ? Wiese, Graben, Böschung | ? Wiese, Graben, Böschung |
| ? Hochspannungskabine oder -anlage | ? Hochspannungskabine oder -anlage |
| + VC 1/0/0 | + VC 1/0/0 |
| ? Kaminbrand | ? Kaminbrand |
| + AE 0/0/2 | + AE 0/0/2 |
| ? Gebäude mit im Voraus erstelltem Einsatzplan | ? Gebäude mit im Voraus erstelltem Einsatzplan |
| Mittel, die im im Voraus erstellten Einsatzplan fest- | Mittel, die im im Voraus erstellten Einsatzplan fest- |
| gelegt sind | gelegt sind |
| 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher | 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher |
| Stoffe | Stoffe |
| Belästigung, "begrenzte" Verschmutzung | Belästigung, "begrenzte" Verschmutzung |
| LOG 0/1/1 | LOG 0/1/1 |
| ? Lästiger Geruch | ? Lästiger Geruch |
| ? Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Strasse | ? Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Strasse |
| ? Erkundung im Rahmen einer Verschmutzung oder Belästigung | ? Erkundung im Rahmen einer Verschmutzung oder Belästigung |
| ? Behandlung | ? Behandlung |
| AP 0/1/5 | AP 0/1/5 |
| VC 1/0/0 | VC 1/0/0 |
| ? Erdgas- oder LPG-Geruch | ? Erdgas- oder LPG-Geruch |
| ? Explosionsgefahr | ? Explosionsgefahr |
| ? Unfall mit gefährlichen | ? Unfall mit gefährlichen |
| - chemischen Stoffen | - chemischen Stoffen |
| - biologischen Stoffen | - biologischen Stoffen |
| - radiologischen Stoffen | - radiologischen Stoffen |
| ? Bruch an unterirdischer Pipeline - gasförmige Kohlenwasserstoffe | ? Bruch an unterirdischer Pipeline - gasförmige Kohlenwasserstoffe |
| ? Bruch an unterirdischer Pipeline - flüssige Kohlenwasserstoffe | ? Bruch an unterirdischer Pipeline - flüssige Kohlenwasserstoffe |
| ? Erdgas- oder LPG-Leck | ? Erdgas- oder LPG-Leck |
| 3. Rettung und Unterstützung von Personen in gefährlichen Situationen | 3. Rettung und Unterstützung von Personen in gefährlichen Situationen |
| und Schutz ihrer Güter | und Schutz ihrer Güter |
| Technische Hilfeleistung | Technische Hilfeleistung |
| LOG 0/0/2 | LOG 0/0/2 |
| ? Öffnung von Türen | ? Öffnung von Türen |
| ? Kleines Tier in Not (dringend) | ? Kleines Tier in Not (dringend) |
| ? Dringende Vernichtung von Wespennestern | ? Dringende Vernichtung von Wespennestern |
| ? Dringende Räumung oder Säuberung der öffentlichen Strasse | ? Dringende Räumung oder Säuberung der öffentlichen Strasse |
| ? Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm | ? Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm |
| ? Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten | ? Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten |
| AE 0/0/2 | AE 0/0/2 |
| ? Gegenstand, der auf die öffentliche Strasse zu fallen droht | ? Gegenstand, der auf die öffentliche Strasse zu fallen droht |
| AP 0/1/5 | AP 0/1/5 |
| VC 1/0/0 | VC 1/0/0 |
| ? Im Aufzug eingeschlossene Person | ? Im Aufzug eingeschlossene Person |
| ? Gefährliches Tier | ? Gefährliches Tier |
| ? In einer Maschine eingeklemmte Person | ? In einer Maschine eingeklemmte Person |
| ? Von Stromschlag getroffene Person | ? Von Stromschlag getroffene Person |
| ? CO-Vergiftung | ? CO-Vergiftung |
| ? Höhlenrettung | ? Höhlenrettung |
| ? Bombenalarm und Terrordrohung | ? Bombenalarm und Terrordrohung |
| ? Grosses Tier in Not (dringend) | ? Grosses Tier in Not (dringend) |
| ? Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht | ? Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht |
| ? Verschüttete Person | ? Verschüttete Person |
| ? Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not | ? Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not |
| ? Grosses Tier im Wasser | ? Grosses Tier im Wasser |
| ? Verkehrsunfall | ? Verkehrsunfall |
| ? Unter Zug/Tram/Metro eingklemmte Person | ? Unter Zug/Tram/Metro eingklemmte Person |
| ? Unfall mit ADR-Transport | ? Unfall mit ADR-Transport |
| ? Zug-, Tram- oder Metrounfall | ? Zug-, Tram- oder Metrounfall |
| ? Höhenrettung | ? Höhenrettung |
| ? Person, die zu fallen oder zu springen droht | ? Person, die zu fallen oder zu springen droht |
| ? Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude | ? Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude |
| ? Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not | ? Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not |
| ? Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen | ? Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen |
| +AE 0/0/2 | +AE 0/0/2 |
| 4. Logistische Unterstützung | 4. Logistische Unterstützung |
| Logistische Unterstützung | Logistische Unterstützung |
| ? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal | ? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal |
| LOG 0/0/2 | LOG 0/0/2 |
| ? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter | ? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter |
| AE 0/0/2 | AE 0/0/2 |
| ? Einrichtung der PC-OPS | ? Einrichtung der PC-OPS |
| LOG 0/0/2 | LOG 0/0/2 |
| ? Sicherung | ? Sicherung |
| BAL 0/0/2 | BAL 0/0/2 |
| Liste der verwendeten Abkürzungen und der Ablaufschemen | Liste der verwendeten Abkürzungen und der Ablaufschemen |
| 1. PERSONAL | 1. PERSONAL |
| Zur Angabe der Anzahl Personalmitglieder in einem bestimmten | Zur Angabe der Anzahl Personalmitglieder in einem bestimmten |
| Dienstgrad wird das Ablaufschema x/y/z benutzt, wobei: | Dienstgrad wird das Ablaufschema x/y/z benutzt, wobei: |
| x = Anzahl Offiziere | x = Anzahl Offiziere |
| y = Anzahl Unteroffiziere | y = Anzahl Unteroffiziere |
| z = Anzahl Feuerwehrleute | z = Anzahl Feuerwehrleute |
| 2. MATERIAL - Abkürzungen | 2. MATERIAL - Abkürzungen |
| AP: multifunktionales Löschfahrzeug | AP: multifunktionales Löschfahrzeug |
| AE: Drehleiterfahrzeug oder Hebebühne | AE: Drehleiterfahrzeug oder Hebebühne |
| LOG: Logistikfahrzeug | LOG: Logistikfahrzeug |
| VC: Einsatzleitwagen | VC: Einsatzleitwagen |
| BAL: Sicherungsfahrzeug | BAL: Sicherungsfahrzeug |
| 3. EINSATZARTEN - Abkürzungen und Erläuterungen | 3. EINSATZARTEN - Abkürzungen und Erläuterungen |
| ADR: wie im Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die | ADR: wie im Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die |
| internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse erwähnt | internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse erwähnt |
| Im Voraus erstellter Einsatzplan: der im Voraus zu erstellende | Im Voraus erstellter Einsatzplan: der im Voraus zu erstellende |
| Einsatzplan, wie im Ministeriellen Rundschreiben NPU-1 vom 26. Oktober | Einsatzplan, wie im Ministeriellen Rundschreiben NPU-1 vom 26. Oktober |
| 2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt | 2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt |
| Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur | Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur |
| Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche | Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche |
| angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden | angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
| Anlage 2 | Anlage 2 |
| FESTLEGUNG DER MINDESTBESATZUNG PRO FAHRZEUG | FESTLEGUNG DER MINDESTBESATZUNG PRO FAHRZEUG |
| FAHRZEUG | FAHRZEUG |
| MINDESTBESATZUNG | MINDESTBESATZUNG |
| Multifunktionales Löschfahrzeug | Multifunktionales Löschfahrzeug |
| 0/1/5 | 0/1/5 |
| - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger | - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger |
| - 1 Fahrer-Pumpenbediener | - 1 Fahrer-Pumpenbediener |
| - 4 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 2 Zweiergruppen) | - 4 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 2 Zweiergruppen) |
| - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger | - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger |
| 0/1/3 | 0/1/3 |
| - 1 Fahrer-Pumpenbediener | - 1 Fahrer-Pumpenbediener |
| - 2 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 1 Zweiergruppe) | - 2 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 1 Zweiergruppe) |
| Drehleiter/Hebebühne | Drehleiter/Hebebühne |
| 0/0/2 | 0/0/2 |
| - 1 Fahrer-Bediener, Atemschutzträger | - 1 Fahrer-Bediener, Atemschutzträger |
| - 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger | - 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger |
| Einsatzleitwagen | Einsatzleitwagen |
| 1/0/0 | 1/0/0 |
| - 1 Offizier | - 1 Offizier |
| Logistikfahrzeug | Logistikfahrzeug |
| 0/0/2 | 0/0/2 |
| - 1 Fahrer | - 1 Fahrer |
| - 1 Feuerwehrmann | - 1 Feuerwehrmann |
| - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger | - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger |
| 0/1/1 | 0/1/1 |
| - 1 Fahrer | - 1 Fahrer |
| Tanklöschfahrzeug oder Tanklöschfahrzeug für Waldbrände | Tanklöschfahrzeug oder Tanklöschfahrzeug für Waldbrände |
| 0/0/2 | 0/0/2 |
| - 1 Fahrer-Bediener | - 1 Fahrer-Bediener |
| - 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger | - 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger |
| Löschfahrzeug für Waldbrände oder Löschfahrzeug des "ländlichen" Typs | Löschfahrzeug für Waldbrände oder Löschfahrzeug des "ländlichen" Typs |
| 0/1/2 | 0/1/2 |
| - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger | - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger |
| - 1 Fahrer-Bediener | - 1 Fahrer-Bediener |
| - 1 Feuerwehrmann | - 1 Feuerwehrmann |
| Sicherungsfahrzeug | Sicherungsfahrzeug |
| 0/0/2 | 0/0/2 |
| - 1 Fahrer | - 1 Fahrer |
| - 1 Feuerwehrmann | - 1 Feuerwehrmann |
| Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur | Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur |
| Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche | Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche |
| angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden | angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |