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Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling | Arrêté royal déterminant les conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 10 NOVEMBER 2012. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 10 NOVEMBRE 2012. - Arrêté royal déterminant les conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 10 november 2012 tot vaststelling van de minimale | l'arrêté royal du 10 novembre 2012 déterminant les conditions |
voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen | minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats |
(Belgisch Staatsblad van 27 november 2012). | (Moniteur belge du 27 novembre 2012). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
10. NOVEMBER 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der | 10. NOVEMBER 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der |
Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der | Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der |
angemessenen Mittel | angemessenen Mittel |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des |
Artikels 6 Absatz 2 und des Artikels 221/1 § 2 Nr. 4 Absatz 2 sechster | Artikels 6 Absatz 2 und des Artikels 221/1 § 2 Nr. 4 Absatz 2 sechster |
Gedankenstrich; | Gedankenstrich; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Juli 2012 und | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Juli 2012 und |
18. Juli 2012; | 18. Juli 2012; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. |
Juli 2012; | Juli 2012; |
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/03 des Ausschusses der | Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/03 des Ausschusses der |
provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 5. Juli 2012; | provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 5. Juli 2012; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.945/2 des Staatsrates vom 5. September | Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.945/2 des Staatsrates vom 5. September |
2012, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2012, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme |
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1. Gesetz: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, | 1. Gesetz: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, |
2. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte | 2. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte |
Hilfeleistungszone, | Hilfeleistungszone, |
3. Wache: die in Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte | 3. Wache: die in Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte |
Wache, | Wache, |
4. technischer Kommission: die in Artikel 64 des Gesetzes vom 15. Mai | 4. technischer Kommission: die in Artikel 64 des Gesetzes vom 15. Mai |
2007 erwähnte technische Kommission, | 2007 erwähnte technische Kommission, |
5. operativer Risikoanalyse: die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes | 5. operativer Risikoanalyse: die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes |
vom 15. Mai 2007 erwähnte Risikoanalyse, | vom 15. Mai 2007 erwähnte Risikoanalyse, |
6. Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit: die in | 6. Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit: die in |
den Artikeln 7, 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 | den Artikeln 7, 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 |
über die Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung | über die Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung |
ihrer Arbeit erwähnte Risikoanalyse, | ihrer Arbeit erwähnte Risikoanalyse, |
7. multifunktionalem Löschfahrzeug: das Löschfahrzeug, das für die | 7. multifunktionalem Löschfahrzeug: das Löschfahrzeug, das für die |
Durchführung von Basiseinsätzen zur Brand- und Explosionsbekämpfung, | Durchführung von Basiseinsätzen zur Brand- und Explosionsbekämpfung, |
zur Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher | zur Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher |
Stoffe sowie zur technischen Hilfeleistung ausgerüstet ist, | Stoffe sowie zur technischen Hilfeleistung ausgerüstet ist, |
8. Sicherungsfahrzeug: das Fahrzeug, mit dem auf den Einsatz | 8. Sicherungsfahrzeug: das Fahrzeug, mit dem auf den Einsatz |
hingewiesen wird, damit die Einsatzkräfte gegen das Risiko eines | hingewiesen wird, damit die Einsatzkräfte gegen das Risiko eines |
Verkehrsunfalls geschützt werden, | Verkehrsunfalls geschützt werden, |
9. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das in Artikel 23 § 1 | 9. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das in Artikel 23 § 1 |
des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte Programm, | des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte Programm, |
10. Minister: den für Inneres zuständigen Minister. | 10. Minister: den für Inneres zuständigen Minister. |
KAPITEL 2 - Angemessene Mittel | KAPITEL 2 - Angemessene Mittel |
Art. 2 - § 1 - Die angemessenen Mittel, die in dem in Artikel 8 | Art. 2 - § 1 - Die angemessenen Mittel, die in dem in Artikel 8 |
erwähnten Plan festgelegt sind, entsprechen mindestens den in Anlage 1 | erwähnten Plan festgelegt sind, entsprechen mindestens den in Anlage 1 |
festgelegten Mitteln. | festgelegten Mitteln. |
Die Mindestbesatzung der in Anlage 1 erwähnten Fahrzeuge wird in | Die Mindestbesatzung der in Anlage 1 erwähnten Fahrzeuge wird in |
Anlage 2 festgelegt. | Anlage 2 festgelegt. |
§ 2 - Jede Zone verfügt durch eine ihrer Wachen oder durch das Netz | § 2 - Jede Zone verfügt durch eine ihrer Wachen oder durch das Netz |
ihrer Wachen über die in Anlage 1 erwähnten angemessenen | ihrer Wachen über die in Anlage 1 erwähnten angemessenen |
Mindestmittel. | Mindestmittel. |
§ 3 - Alle für eine Einsatzart vorgesehenen angemessenen Mittel werden | § 3 - Alle für eine Einsatzart vorgesehenen angemessenen Mittel werden |
automatisch und sofort ausgeschickt. | automatisch und sofort ausgeschickt. |
Art. 3 - Bei jedem Einsatz zur Brand- und Explosionsbekämpfung, bei | Art. 3 - Bei jedem Einsatz zur Brand- und Explosionsbekämpfung, bei |
dem die Versorgung mit Löschwasser am Einsatzort laut operativer | dem die Versorgung mit Löschwasser am Einsatzort laut operativer |
Risikoanalyse unzureichend ist, gehört ein Tanklöschfahrzeug zu den | Risikoanalyse unzureichend ist, gehört ein Tanklöschfahrzeug zu den |
angemessenen Mitteln. | angemessenen Mitteln. |
Art. 4 - Ein gesondertes Sicherungsfahrzeug gehört zu den angemessenen | Art. 4 - Ein gesondertes Sicherungsfahrzeug gehört zu den angemessenen |
Mitteln für jeden Einsatz: | Mitteln für jeden Einsatz: |
1. auf einer Autobahn oder einer Strasse mit zwei oder mehr Fahrspuren | 1. auf einer Autobahn oder einer Strasse mit zwei oder mehr Fahrspuren |
pro Fahrtrichtung, | pro Fahrtrichtung, |
2. auf einer anderen öffentlichen Strasse, für die es sich aufgrund | 2. auf einer anderen öffentlichen Strasse, für die es sich aufgrund |
der Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit als | der Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit als |
notwendig erweist. | notwendig erweist. |
Art. 5 - Die Zone kann aufgrund ihrer operativen Risikoanalyse und | Art. 5 - Die Zone kann aufgrund ihrer operativen Risikoanalyse und |
aufgrund des auf ihrem Gebiet vorhandenen Risikos eines Wald- oder | aufgrund des auf ihrem Gebiet vorhandenen Risikos eines Wald- oder |
Heidebrands oder einer schwierigen Zugänglichkeit des Einsatzorts: | Heidebrands oder einer schwierigen Zugänglichkeit des Einsatzorts: |
1. das multifunktionale Löschfahrzeug durch ein Löschfahrzeug für | 1. das multifunktionale Löschfahrzeug durch ein Löschfahrzeug für |
Waldbrände beziehungsweise des "ländlichen" Typs ersetzen, | Waldbrände beziehungsweise des "ländlichen" Typs ersetzen, |
2. das Tanklöschfahrzeug durch ein Tanklöschfahrzeug für Waldbrände | 2. das Tanklöschfahrzeug durch ein Tanklöschfahrzeug für Waldbrände |
ersetzen. | ersetzen. |
Art. 6 - Falls es während der Mobilisierung der angemessenen Mittel | Art. 6 - Falls es während der Mobilisierung der angemessenen Mittel |
nicht möglich ist, binnen der von der Zone festgelegten Frist die | nicht möglich ist, binnen der von der Zone festgelegten Frist die |
Mindestbesatzung von sechs Personen für das multifunktionale | Mindestbesatzung von sechs Personen für das multifunktionale |
Löschfahrzeug (AP 0/1/5), wie in Anlage 1 vorgesehen, zu sammeln, kann | Löschfahrzeug (AP 0/1/5), wie in Anlage 1 vorgesehen, zu sammeln, kann |
Letzteres durch zwei multifunktionale Löschfahrzeuge mit jeweils einer | Letzteres durch zwei multifunktionale Löschfahrzeuge mit jeweils einer |
Mindestbesatzung von vier Personen (AP 0/1/3) ersetzt werden, die | Mindestbesatzung von vier Personen (AP 0/1/3) ersetzt werden, die |
zeitgleich aus zwei verschiedenen Wachen ausrücken. | zeitgleich aus zwei verschiedenen Wachen ausrücken. |
Der Minister legt ein angepasstes Einsatzverfahren fest, in dem | Der Minister legt ein angepasstes Einsatzverfahren fest, in dem |
bestimmt wird, welche Handlungen die vier Personen, die als erste vor | bestimmt wird, welche Handlungen die vier Personen, die als erste vor |
Ort eintreffen, in Erwartung des Eintreffens des zweiten | Ort eintreffen, in Erwartung des Eintreffens des zweiten |
multifunktionalen Löschfahrzeugs ausführen können. | multifunktionalen Löschfahrzeugs ausführen können. |
Art. 7 - Die Zone organisiert sich so, dass die Mittel | Art. 7 - Die Zone organisiert sich so, dass die Mittel |
schnellstmöglich am Einsatzort eintreffen, und zwar binnen den | schnellstmöglich am Einsatzort eintreffen, und zwar binnen den |
Fristen, die sie für einen bestimmten Prozentsatz der Einsätze | Fristen, die sie für einen bestimmten Prozentsatz der Einsätze |
festlegt, der im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm als | festlegt, der im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm als |
Zielsetzung angegeben wird. | Zielsetzung angegeben wird. |
Die Zone organisiert sich jederzeit so, dass sie so schnell wie | Die Zone organisiert sich jederzeit so, dass sie so schnell wie |
möglich wieder imstande ist, auf andere dringende Aufträge einzugehen. | möglich wieder imstande ist, auf andere dringende Aufträge einzugehen. |
KAPITEL 3 - Zonaler Plan zur Festlegung der Bedingungen für die | KAPITEL 3 - Zonaler Plan zur Festlegung der Bedingungen für die |
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel | schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel |
Art. 8 - § 1 - Der Zonenkommandant schlägt den zonalen Plan zur | Art. 8 - § 1 - Der Zonenkommandant schlägt den zonalen Plan zur |
Festlegung der Bedingungen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe | Festlegung der Bedingungen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe |
und der angemessenen Mittel, nachstehend "Plan" genannt, vor, in dem | und der angemessenen Mittel, nachstehend "Plan" genannt, vor, in dem |
die Einsetzung der in vorliegendem Erlass vorgesehenen Mittel | die Einsetzung der in vorliegendem Erlass vorgesehenen Mittel |
organisiert wird und die spezifischen angemessenen Mittel der Zone | organisiert wird und die spezifischen angemessenen Mittel der Zone |
festgelegt und organisiert werden. | festgelegt und organisiert werden. |
Zu diesem Zweck werden die angemessenen Mindestmittel, wie in Anlage 1 | Zu diesem Zweck werden die angemessenen Mindestmittel, wie in Anlage 1 |
festgelegt, ergänzt, entsprechend der operativen Risikoanalyse, der | festgelegt, ergänzt, entsprechend der operativen Risikoanalyse, der |
Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit und den im | Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit und den im |
mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten | mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten |
sowie entsprechend den besonderen Einsatzmitteln, die in den | sowie entsprechend den besonderen Einsatzmitteln, die in den |
besonderen Noteinsatzplänen, wie im Königlichen Erlass vom 16. Februar | besonderen Noteinsatzplänen, wie im Königlichen Erlass vom 16. Februar |
2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt, vorgesehen sind. | 2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt, vorgesehen sind. |
Hierbei werden auch die spezialisierten Mittel der Einsatzeinheiten | Hierbei werden auch die spezialisierten Mittel der Einsatzeinheiten |
des Zivilschutzes berücksichtigt. | des Zivilschutzes berücksichtigt. |
Im Fall einer Zusammenarbeit mit anderen Zonen oder mit dem | Im Fall einer Zusammenarbeit mit anderen Zonen oder mit dem |
Zivilschutz schliesst die Zone die erforderlichen Vereinbarungen ab. | Zivilschutz schliesst die Zone die erforderlichen Vereinbarungen ab. |
Die für den Einsatz vorgesehenen spezifischen angemessenen Mittel der | Die für den Einsatz vorgesehenen spezifischen angemessenen Mittel der |
Zone können aus verschiedenen Wachen einer Zone oder aus verschiedenen | Zone können aus verschiedenen Wachen einer Zone oder aus verschiedenen |
Zonen oder aus einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes ausgeschickt | Zonen oder aus einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes ausgeschickt |
werden. | werden. |
§ 2 - Der Plan wird dem Rat auf Vorschlag des Zonenkommandanten und | § 2 - Der Plan wird dem Rat auf Vorschlag des Zonenkommandanten und |
nach Stellungnahme der technischen Kommission zur Billigung vorgelegt. | nach Stellungnahme der technischen Kommission zur Billigung vorgelegt. |
Dieser Plan wird dem allgemeinen Richtlinienprogramm der Zone | Dieser Plan wird dem allgemeinen Richtlinienprogramm der Zone |
beigefügt. | beigefügt. |
Die Zone übermittelt ihren Plan den angrenzenden Zonen und der in | Die Zone übermittelt ihren Plan den angrenzenden Zonen und der in |
Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Generalinspektion. | Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Generalinspektion. |
§ 3 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des | § 3 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des |
Plans vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken. | Plans vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken. |
Der Plan wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung angepasst, | Der Plan wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung angepasst, |
gemäss dem in § 2 festgelegten Verfahren. | gemäss dem in § 2 festgelegten Verfahren. |
Artikel 1.Der Plan umfasst insbesondere: |
Artikel 1. Der Plan umfasst insbesondere: |
1. die spezifischen angemessenen Mittel der Zone, | 1. die spezifischen angemessenen Mittel der Zone, |
2. die zusätzlichen Mittel für Grosseinsätze je nach Schwere der | 2. die zusätzlichen Mittel für Grosseinsätze je nach Schwere der |
Situation. | Situation. |
KAPITEL 4 - Übergangsbestimmungen | KAPITEL 4 - Übergangsbestimmungen |
Art. 2 - Für Einsätze zur Rettung und zum Beistand von Personen in | Art. 2 - Für Einsätze zur Rettung und zum Beistand von Personen in |
gefährlichen Situationen kann das multifunktionale Löschfahrzeug durch | gefährlichen Situationen kann das multifunktionale Löschfahrzeug durch |
ein halbschweres Löschfahrzeug und ein Bergungsfahrzeug mit einer auf | ein halbschweres Löschfahrzeug und ein Bergungsfahrzeug mit einer auf |
beide Fahrzeuge verteilten Besatzung von sechs Personen ersetzt | beide Fahrzeuge verteilten Besatzung von sechs Personen ersetzt |
werden. | werden. |
Für alle anderen Einsätze kann das multifunktionale Löschfahrzeug | Für alle anderen Einsätze kann das multifunktionale Löschfahrzeug |
durch ein halbschweres Löschfahrzeug ersetzt werden. | durch ein halbschweres Löschfahrzeug ersetzt werden. |
Die Absätze 1 und 2 sind anwendbar, sofern das halbschwere | Die Absätze 1 und 2 sind anwendbar, sofern das halbschwere |
Löschfahrzeug und das Bergungsfahrzeug vor dem 1. Januar 2018 bestellt | Löschfahrzeug und das Bergungsfahrzeug vor dem 1. Januar 2018 bestellt |
worden sind. | worden sind. |
Die Absätze 1 und 2 sind in dem Zeitraum anwendbar, der zur Ersetzung | Die Absätze 1 und 2 sind in dem Zeitraum anwendbar, der zur Ersetzung |
des halbschweren Löschfahrzeugs erforderlich ist. | des halbschweren Löschfahrzeugs erforderlich ist. |
Die Dauer für die Ersetzung wird von der Zone je nach Frist für die | Die Dauer für die Ersetzung wird von der Zone je nach Frist für die |
Abschreibung und technischem Zustand des Fahrzeugs festgelegt. | Abschreibung und technischem Zustand des Fahrzeugs festgelegt. |
Art. 3 - Während drei Jahren ab Inkrafttreten des vorliegenden | Art. 3 - Während drei Jahren ab Inkrafttreten des vorliegenden |
Erlasses kann in Ermangelung eines verfügbaren Unteroffiziers der | Erlasses kann in Ermangelung eines verfügbaren Unteroffiziers der |
Unteroffizier in einem Fahrzeug durch einen Korporal mit | Unteroffizier in einem Fahrzeug durch einen Korporal mit |
gleichwertigem Ausbildungsniveau ersetzt werden. | gleichwertigem Ausbildungsniveau ersetzt werden. |
Art. 4 - Unbeschadet des Artikels 14 verfügen die vorläufigen Zonen | Art. 4 - Unbeschadet des Artikels 14 verfügen die vorläufigen Zonen |
über einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017, um den | über einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017, um den |
Bestimmungen des vorliegenden Erlasses nachzukommen. | Bestimmungen des vorliegenden Erlasses nachzukommen. |
Während des Übergangszeitraums planen die vorläufigen Zonen und die | Während des Übergangszeitraums planen die vorläufigen Zonen und die |
Zonen die schrittweise Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden | Zonen die schrittweise Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden |
Erlasses und ergreifen sie die hierfür notwendigen Massnahmen, und | Erlasses und ergreifen sie die hierfür notwendigen Massnahmen, und |
zwar unter Berücksichtigung der vom Föderalstaat zur Verfügung | zwar unter Berücksichtigung der vom Föderalstaat zur Verfügung |
gestellten Haushaltsmittel. Hierzu erstellen sie einen Plan, dessen | gestellten Haushaltsmittel. Hierzu erstellen sie einen Plan, dessen |
Inhalt Artikel 8 entspricht. | Inhalt Artikel 8 entspricht. |
Art. 5 - In Erwartung des Inkrafttretens der Zonen wird der in Artikel | Art. 5 - In Erwartung des Inkrafttretens der Zonen wird der in Artikel |
12 Absatz 2 erwähnte Plan dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes | 12 Absatz 2 erwähnte Plan dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes |
vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze | vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze |
beigefügt. | beigefügt. |
KAPITEL 5 - Schlussbestimmungen | KAPITEL 5 - Schlussbestimmungen |
Art. 6 - Folgende Bestimmungen treten zehn Tage nach Veröffentlichung | Art. 6 - Folgende Bestimmungen treten zehn Tage nach Veröffentlichung |
des vorliegenden Erlasses in Kraft: | des vorliegenden Erlasses in Kraft: |
1. Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | 1. Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
2. vorliegender Erlass. | 2. vorliegender Erlass. |
Art. 7 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 7 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 10. November 2012 | Gegeben zu Brüssel, den 10. November 2012 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Anlage 1 | Anlage 1 |
FESTLEGUNG DER ANGEMESSENEN MINDESTMITTEL NACH EINSATZART | FESTLEGUNG DER ANGEMESSENEN MINDESTMITTEL NACH EINSATZART |
DRINGENDE AUFTRÄGE | DRINGENDE AUFTRÄGE |
aufgeteilt in Einsatzarten | aufgeteilt in Einsatzarten |
ANGEMESSENE MINDESTMITTEL | ANGEMESSENE MINDESTMITTEL |
1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen | 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen |
Brand | Brand |
AP 0/1/5 | AP 0/1/5 |
VC 1/0/0 | VC 1/0/0 |
? Meldung der Brandmeldezentrale | ? Meldung der Brandmeldezentrale |
? Auto, landwirtschaftliche Maschine | ? Auto, landwirtschaftliche Maschine |
? Brandgeruch | ? Brandgeruch |
? Löschkontrolle | ? Löschkontrolle |
? Kontrolle der Rauchentwicklung ? Tunnel, Tiefgarage, Metrostation | ? Kontrolle der Rauchentwicklung ? Tunnel, Tiefgarage, Metrostation |
? Bus, Zug, Tram | ? Bus, Zug, Tram |
? Lkw | ? Lkw |
? Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | ? Wald und Heide (ausgedehnter Brand) |
? Gebäude ohne im Voraus erstellten Einsatzplan | ? Gebäude ohne im Voraus erstellten Einsatzplan |
? Industrie | ? Industrie |
? Explosion | ? Explosion |
? Luftfahrzeug | ? Luftfahrzeug |
+ AE 0/0/2 | + AE 0/0/2 |
AP 0/1/3 | AP 0/1/3 |
? Container, Mülltonne | ? Container, Mülltonne |
? Wiese, Graben, Böschung | ? Wiese, Graben, Böschung |
? Hochspannungskabine oder -anlage | ? Hochspannungskabine oder -anlage |
+ VC 1/0/0 | + VC 1/0/0 |
? Kaminbrand | ? Kaminbrand |
+ AE 0/0/2 | + AE 0/0/2 |
? Gebäude mit im Voraus erstelltem Einsatzplan | ? Gebäude mit im Voraus erstelltem Einsatzplan |
Mittel, die im im Voraus erstellten Einsatzplan fest- | Mittel, die im im Voraus erstellten Einsatzplan fest- |
gelegt sind | gelegt sind |
2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher | 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher |
Stoffe | Stoffe |
Belästigung, "begrenzte" Verschmutzung | Belästigung, "begrenzte" Verschmutzung |
LOG 0/1/1 | LOG 0/1/1 |
? Lästiger Geruch | ? Lästiger Geruch |
? Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Strasse | ? Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Strasse |
? Erkundung im Rahmen einer Verschmutzung oder Belästigung | ? Erkundung im Rahmen einer Verschmutzung oder Belästigung |
? Behandlung | ? Behandlung |
AP 0/1/5 | AP 0/1/5 |
VC 1/0/0 | VC 1/0/0 |
? Erdgas- oder LPG-Geruch | ? Erdgas- oder LPG-Geruch |
? Explosionsgefahr | ? Explosionsgefahr |
? Unfall mit gefährlichen | ? Unfall mit gefährlichen |
- chemischen Stoffen | - chemischen Stoffen |
- biologischen Stoffen | - biologischen Stoffen |
- radiologischen Stoffen | - radiologischen Stoffen |
? Bruch an unterirdischer Pipeline - gasförmige Kohlenwasserstoffe | ? Bruch an unterirdischer Pipeline - gasförmige Kohlenwasserstoffe |
? Bruch an unterirdischer Pipeline - flüssige Kohlenwasserstoffe | ? Bruch an unterirdischer Pipeline - flüssige Kohlenwasserstoffe |
? Erdgas- oder LPG-Leck | ? Erdgas- oder LPG-Leck |
3. Rettung und Unterstützung von Personen in gefährlichen Situationen | 3. Rettung und Unterstützung von Personen in gefährlichen Situationen |
und Schutz ihrer Güter | und Schutz ihrer Güter |
Technische Hilfeleistung | Technische Hilfeleistung |
LOG 0/0/2 | LOG 0/0/2 |
? Öffnung von Türen | ? Öffnung von Türen |
? Kleines Tier in Not (dringend) | ? Kleines Tier in Not (dringend) |
? Dringende Vernichtung von Wespennestern | ? Dringende Vernichtung von Wespennestern |
? Dringende Räumung oder Säuberung der öffentlichen Strasse | ? Dringende Räumung oder Säuberung der öffentlichen Strasse |
? Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm | ? Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm |
? Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten | ? Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten |
AE 0/0/2 | AE 0/0/2 |
? Gegenstand, der auf die öffentliche Strasse zu fallen droht | ? Gegenstand, der auf die öffentliche Strasse zu fallen droht |
AP 0/1/5 | AP 0/1/5 |
VC 1/0/0 | VC 1/0/0 |
? Im Aufzug eingeschlossene Person | ? Im Aufzug eingeschlossene Person |
? Gefährliches Tier | ? Gefährliches Tier |
? In einer Maschine eingeklemmte Person | ? In einer Maschine eingeklemmte Person |
? Von Stromschlag getroffene Person | ? Von Stromschlag getroffene Person |
? CO-Vergiftung | ? CO-Vergiftung |
? Höhlenrettung | ? Höhlenrettung |
? Bombenalarm und Terrordrohung | ? Bombenalarm und Terrordrohung |
? Grosses Tier in Not (dringend) | ? Grosses Tier in Not (dringend) |
? Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht | ? Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht |
? Verschüttete Person | ? Verschüttete Person |
? Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not | ? Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not |
? Grosses Tier im Wasser | ? Grosses Tier im Wasser |
? Verkehrsunfall | ? Verkehrsunfall |
? Unter Zug/Tram/Metro eingklemmte Person | ? Unter Zug/Tram/Metro eingklemmte Person |
? Unfall mit ADR-Transport | ? Unfall mit ADR-Transport |
? Zug-, Tram- oder Metrounfall | ? Zug-, Tram- oder Metrounfall |
? Höhenrettung | ? Höhenrettung |
? Person, die zu fallen oder zu springen droht | ? Person, die zu fallen oder zu springen droht |
? Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude | ? Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude |
? Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not | ? Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not |
? Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen | ? Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen |
+AE 0/0/2 | +AE 0/0/2 |
4. Logistische Unterstützung | 4. Logistische Unterstützung |
Logistische Unterstützung | Logistische Unterstützung |
? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal | ? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal |
LOG 0/0/2 | LOG 0/0/2 |
? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter | ? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter |
AE 0/0/2 | AE 0/0/2 |
? Einrichtung der PC-OPS | ? Einrichtung der PC-OPS |
LOG 0/0/2 | LOG 0/0/2 |
? Sicherung | ? Sicherung |
BAL 0/0/2 | BAL 0/0/2 |
Liste der verwendeten Abkürzungen und der Ablaufschemen | Liste der verwendeten Abkürzungen und der Ablaufschemen |
1. PERSONAL | 1. PERSONAL |
Zur Angabe der Anzahl Personalmitglieder in einem bestimmten | Zur Angabe der Anzahl Personalmitglieder in einem bestimmten |
Dienstgrad wird das Ablaufschema x/y/z benutzt, wobei: | Dienstgrad wird das Ablaufschema x/y/z benutzt, wobei: |
x = Anzahl Offiziere | x = Anzahl Offiziere |
y = Anzahl Unteroffiziere | y = Anzahl Unteroffiziere |
z = Anzahl Feuerwehrleute | z = Anzahl Feuerwehrleute |
2. MATERIAL - Abkürzungen | 2. MATERIAL - Abkürzungen |
AP: multifunktionales Löschfahrzeug | AP: multifunktionales Löschfahrzeug |
AE: Drehleiterfahrzeug oder Hebebühne | AE: Drehleiterfahrzeug oder Hebebühne |
LOG: Logistikfahrzeug | LOG: Logistikfahrzeug |
VC: Einsatzleitwagen | VC: Einsatzleitwagen |
BAL: Sicherungsfahrzeug | BAL: Sicherungsfahrzeug |
3. EINSATZARTEN - Abkürzungen und Erläuterungen | 3. EINSATZARTEN - Abkürzungen und Erläuterungen |
ADR: wie im Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die | ADR: wie im Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die |
internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse erwähnt | internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse erwähnt |
Im Voraus erstellter Einsatzplan: der im Voraus zu erstellende | Im Voraus erstellter Einsatzplan: der im Voraus zu erstellende |
Einsatzplan, wie im Ministeriellen Rundschreiben NPU-1 vom 26. Oktober | Einsatzplan, wie im Ministeriellen Rundschreiben NPU-1 vom 26. Oktober |
2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt | 2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt |
Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur | Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur |
Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche | Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche |
angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden | angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Anlage 2 | Anlage 2 |
FESTLEGUNG DER MINDESTBESATZUNG PRO FAHRZEUG | FESTLEGUNG DER MINDESTBESATZUNG PRO FAHRZEUG |
FAHRZEUG | FAHRZEUG |
MINDESTBESATZUNG | MINDESTBESATZUNG |
Multifunktionales Löschfahrzeug | Multifunktionales Löschfahrzeug |
0/1/5 | 0/1/5 |
- 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger | - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger |
- 1 Fahrer-Pumpenbediener | - 1 Fahrer-Pumpenbediener |
- 4 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 2 Zweiergruppen) | - 4 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 2 Zweiergruppen) |
- 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger | - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger |
0/1/3 | 0/1/3 |
- 1 Fahrer-Pumpenbediener | - 1 Fahrer-Pumpenbediener |
- 2 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 1 Zweiergruppe) | - 2 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 1 Zweiergruppe) |
Drehleiter/Hebebühne | Drehleiter/Hebebühne |
0/0/2 | 0/0/2 |
- 1 Fahrer-Bediener, Atemschutzträger | - 1 Fahrer-Bediener, Atemschutzträger |
- 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger | - 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger |
Einsatzleitwagen | Einsatzleitwagen |
1/0/0 | 1/0/0 |
- 1 Offizier | - 1 Offizier |
Logistikfahrzeug | Logistikfahrzeug |
0/0/2 | 0/0/2 |
- 1 Fahrer | - 1 Fahrer |
- 1 Feuerwehrmann | - 1 Feuerwehrmann |
- 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger | - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger |
0/1/1 | 0/1/1 |
- 1 Fahrer | - 1 Fahrer |
Tanklöschfahrzeug oder Tanklöschfahrzeug für Waldbrände | Tanklöschfahrzeug oder Tanklöschfahrzeug für Waldbrände |
0/0/2 | 0/0/2 |
- 1 Fahrer-Bediener | - 1 Fahrer-Bediener |
- 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger | - 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger |
Löschfahrzeug für Waldbrände oder Löschfahrzeug des "ländlichen" Typs | Löschfahrzeug für Waldbrände oder Löschfahrzeug des "ländlichen" Typs |
0/1/2 | 0/1/2 |
- 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger | - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger |
- 1 Fahrer-Bediener | - 1 Fahrer-Bediener |
- 1 Feuerwehrmann | - 1 Feuerwehrmann |
Sicherungsfahrzeug | Sicherungsfahrzeug |
0/0/2 | 0/0/2 |
- 1 Fahrer | - 1 Fahrer |
- 1 Feuerwehrmann | - 1 Feuerwehrmann |
Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur | Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur |
Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche | Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche |
angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden | angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |