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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 10/11/2012
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Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling Arrêté royal déterminant les conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 10 NOVEMBER 2012. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de minimale voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen. - Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 10 NOVEMBRE 2012. - Arrêté royal déterminant les conditions minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 10 november 2012 tot vaststelling van de minimale l'arrêté royal du 10 novembre 2012 déterminant les conditions
voorwaarden van de snelste adequate hulp en van de adequate middelen minimales de l'aide adéquate la plus rapide et les moyens adéquats
(Belgisch Staatsblad van 27 november 2012). (Moniteur belge du 27 novembre 2012).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
10. NOVEMBER 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der 10. NOVEMBER 2012 - Königlicher Erlass zur Festlegung der
Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der
angemessenen Mittel angemessenen Mittel
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des
Artikels 6 Absatz 2 und des Artikels 221/1 § 2 Nr. 4 Absatz 2 sechster Artikels 6 Absatz 2 und des Artikels 221/1 § 2 Nr. 4 Absatz 2 sechster
Gedankenstrich; Gedankenstrich;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Juli 2012 und Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Juli 2012 und
18. Juli 2012; 18. Juli 2012;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13.
Juli 2012; Juli 2012;
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/03 des Ausschusses der Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2012/03 des Ausschusses der
provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 5. Juli 2012; provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 5. Juli 2012;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.945/2 des Staatsrates vom 5. September Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.945/2 des Staatsrates vom 5. September
2012, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 2012, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, der Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. Gesetz: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, 1. Gesetz: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit,
2. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte 2. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte
Hilfeleistungszone, Hilfeleistungszone,
3. Wache: die in Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte 3. Wache: die in Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte
Wache, Wache,
4. technischer Kommission: die in Artikel 64 des Gesetzes vom 15. Mai 4. technischer Kommission: die in Artikel 64 des Gesetzes vom 15. Mai
2007 erwähnte technische Kommission, 2007 erwähnte technische Kommission,
5. operativer Risikoanalyse: die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes 5. operativer Risikoanalyse: die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes
vom 15. Mai 2007 erwähnte Risikoanalyse, vom 15. Mai 2007 erwähnte Risikoanalyse,
6. Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit: die in 6. Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit: die in
den Artikeln 7, 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 den Artikeln 7, 8 und 9 des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998
über die Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung über die Politik des Wohlbefindens der Arbeitnehmer bei der Ausführung
ihrer Arbeit erwähnte Risikoanalyse, ihrer Arbeit erwähnte Risikoanalyse,
7. multifunktionalem Löschfahrzeug: das Löschfahrzeug, das für die 7. multifunktionalem Löschfahrzeug: das Löschfahrzeug, das für die
Durchführung von Basiseinsätzen zur Brand- und Explosionsbekämpfung, Durchführung von Basiseinsätzen zur Brand- und Explosionsbekämpfung,
zur Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher zur Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher
Stoffe sowie zur technischen Hilfeleistung ausgerüstet ist, Stoffe sowie zur technischen Hilfeleistung ausgerüstet ist,
8. Sicherungsfahrzeug: das Fahrzeug, mit dem auf den Einsatz 8. Sicherungsfahrzeug: das Fahrzeug, mit dem auf den Einsatz
hingewiesen wird, damit die Einsatzkräfte gegen das Risiko eines hingewiesen wird, damit die Einsatzkräfte gegen das Risiko eines
Verkehrsunfalls geschützt werden, Verkehrsunfalls geschützt werden,
9. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das in Artikel 23 § 1 9. mehrjährigem allgemeinen Richtlinienprogramm: das in Artikel 23 § 1
des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte Programm, des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte Programm,
10. Minister: den für Inneres zuständigen Minister. 10. Minister: den für Inneres zuständigen Minister.
KAPITEL 2 - Angemessene Mittel KAPITEL 2 - Angemessene Mittel
Art. 2 - § 1 - Die angemessenen Mittel, die in dem in Artikel 8 Art. 2 - § 1 - Die angemessenen Mittel, die in dem in Artikel 8
erwähnten Plan festgelegt sind, entsprechen mindestens den in Anlage 1 erwähnten Plan festgelegt sind, entsprechen mindestens den in Anlage 1
festgelegten Mitteln. festgelegten Mitteln.
Die Mindestbesatzung der in Anlage 1 erwähnten Fahrzeuge wird in Die Mindestbesatzung der in Anlage 1 erwähnten Fahrzeuge wird in
Anlage 2 festgelegt. Anlage 2 festgelegt.
§ 2 - Jede Zone verfügt durch eine ihrer Wachen oder durch das Netz § 2 - Jede Zone verfügt durch eine ihrer Wachen oder durch das Netz
ihrer Wachen über die in Anlage 1 erwähnten angemessenen ihrer Wachen über die in Anlage 1 erwähnten angemessenen
Mindestmittel. Mindestmittel.
§ 3 - Alle für eine Einsatzart vorgesehenen angemessenen Mittel werden § 3 - Alle für eine Einsatzart vorgesehenen angemessenen Mittel werden
automatisch und sofort ausgeschickt. automatisch und sofort ausgeschickt.
Art. 3 - Bei jedem Einsatz zur Brand- und Explosionsbekämpfung, bei Art. 3 - Bei jedem Einsatz zur Brand- und Explosionsbekämpfung, bei
dem die Versorgung mit Löschwasser am Einsatzort laut operativer dem die Versorgung mit Löschwasser am Einsatzort laut operativer
Risikoanalyse unzureichend ist, gehört ein Tanklöschfahrzeug zu den Risikoanalyse unzureichend ist, gehört ein Tanklöschfahrzeug zu den
angemessenen Mitteln. angemessenen Mitteln.
Art. 4 - Ein gesondertes Sicherungsfahrzeug gehört zu den angemessenen Art. 4 - Ein gesondertes Sicherungsfahrzeug gehört zu den angemessenen
Mitteln für jeden Einsatz: Mitteln für jeden Einsatz:
1. auf einer Autobahn oder einer Strasse mit zwei oder mehr Fahrspuren 1. auf einer Autobahn oder einer Strasse mit zwei oder mehr Fahrspuren
pro Fahrtrichtung, pro Fahrtrichtung,
2. auf einer anderen öffentlichen Strasse, für die es sich aufgrund 2. auf einer anderen öffentlichen Strasse, für die es sich aufgrund
der Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit als der Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit als
notwendig erweist. notwendig erweist.
Art. 5 - Die Zone kann aufgrund ihrer operativen Risikoanalyse und Art. 5 - Die Zone kann aufgrund ihrer operativen Risikoanalyse und
aufgrund des auf ihrem Gebiet vorhandenen Risikos eines Wald- oder aufgrund des auf ihrem Gebiet vorhandenen Risikos eines Wald- oder
Heidebrands oder einer schwierigen Zugänglichkeit des Einsatzorts: Heidebrands oder einer schwierigen Zugänglichkeit des Einsatzorts:
1. das multifunktionale Löschfahrzeug durch ein Löschfahrzeug für 1. das multifunktionale Löschfahrzeug durch ein Löschfahrzeug für
Waldbrände beziehungsweise des "ländlichen" Typs ersetzen, Waldbrände beziehungsweise des "ländlichen" Typs ersetzen,
2. das Tanklöschfahrzeug durch ein Tanklöschfahrzeug für Waldbrände 2. das Tanklöschfahrzeug durch ein Tanklöschfahrzeug für Waldbrände
ersetzen. ersetzen.
Art. 6 - Falls es während der Mobilisierung der angemessenen Mittel Art. 6 - Falls es während der Mobilisierung der angemessenen Mittel
nicht möglich ist, binnen der von der Zone festgelegten Frist die nicht möglich ist, binnen der von der Zone festgelegten Frist die
Mindestbesatzung von sechs Personen für das multifunktionale Mindestbesatzung von sechs Personen für das multifunktionale
Löschfahrzeug (AP 0/1/5), wie in Anlage 1 vorgesehen, zu sammeln, kann Löschfahrzeug (AP 0/1/5), wie in Anlage 1 vorgesehen, zu sammeln, kann
Letzteres durch zwei multifunktionale Löschfahrzeuge mit jeweils einer Letzteres durch zwei multifunktionale Löschfahrzeuge mit jeweils einer
Mindestbesatzung von vier Personen (AP 0/1/3) ersetzt werden, die Mindestbesatzung von vier Personen (AP 0/1/3) ersetzt werden, die
zeitgleich aus zwei verschiedenen Wachen ausrücken. zeitgleich aus zwei verschiedenen Wachen ausrücken.
Der Minister legt ein angepasstes Einsatzverfahren fest, in dem Der Minister legt ein angepasstes Einsatzverfahren fest, in dem
bestimmt wird, welche Handlungen die vier Personen, die als erste vor bestimmt wird, welche Handlungen die vier Personen, die als erste vor
Ort eintreffen, in Erwartung des Eintreffens des zweiten Ort eintreffen, in Erwartung des Eintreffens des zweiten
multifunktionalen Löschfahrzeugs ausführen können. multifunktionalen Löschfahrzeugs ausführen können.
Art. 7 - Die Zone organisiert sich so, dass die Mittel Art. 7 - Die Zone organisiert sich so, dass die Mittel
schnellstmöglich am Einsatzort eintreffen, und zwar binnen den schnellstmöglich am Einsatzort eintreffen, und zwar binnen den
Fristen, die sie für einen bestimmten Prozentsatz der Einsätze Fristen, die sie für einen bestimmten Prozentsatz der Einsätze
festlegt, der im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm als festlegt, der im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm als
Zielsetzung angegeben wird. Zielsetzung angegeben wird.
Die Zone organisiert sich jederzeit so, dass sie so schnell wie Die Zone organisiert sich jederzeit so, dass sie so schnell wie
möglich wieder imstande ist, auf andere dringende Aufträge einzugehen. möglich wieder imstande ist, auf andere dringende Aufträge einzugehen.
KAPITEL 3 - Zonaler Plan zur Festlegung der Bedingungen für die KAPITEL 3 - Zonaler Plan zur Festlegung der Bedingungen für die
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel
Art. 8 - § 1 - Der Zonenkommandant schlägt den zonalen Plan zur Art. 8 - § 1 - Der Zonenkommandant schlägt den zonalen Plan zur
Festlegung der Bedingungen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe Festlegung der Bedingungen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe
und der angemessenen Mittel, nachstehend "Plan" genannt, vor, in dem und der angemessenen Mittel, nachstehend "Plan" genannt, vor, in dem
die Einsetzung der in vorliegendem Erlass vorgesehenen Mittel die Einsetzung der in vorliegendem Erlass vorgesehenen Mittel
organisiert wird und die spezifischen angemessenen Mittel der Zone organisiert wird und die spezifischen angemessenen Mittel der Zone
festgelegt und organisiert werden. festgelegt und organisiert werden.
Zu diesem Zweck werden die angemessenen Mindestmittel, wie in Anlage 1 Zu diesem Zweck werden die angemessenen Mindestmittel, wie in Anlage 1
festgelegt, ergänzt, entsprechend der operativen Risikoanalyse, der festgelegt, ergänzt, entsprechend der operativen Risikoanalyse, der
Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit und den im Risikoanalyse im Rahmen des Wohlbefindens bei der Arbeit und den im
mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm bestimmten Prioritäten
sowie entsprechend den besonderen Einsatzmitteln, die in den sowie entsprechend den besonderen Einsatzmitteln, die in den
besonderen Noteinsatzplänen, wie im Königlichen Erlass vom 16. Februar besonderen Noteinsatzplänen, wie im Königlichen Erlass vom 16. Februar
2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt, vorgesehen sind. 2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt, vorgesehen sind.
Hierbei werden auch die spezialisierten Mittel der Einsatzeinheiten Hierbei werden auch die spezialisierten Mittel der Einsatzeinheiten
des Zivilschutzes berücksichtigt. des Zivilschutzes berücksichtigt.
Im Fall einer Zusammenarbeit mit anderen Zonen oder mit dem Im Fall einer Zusammenarbeit mit anderen Zonen oder mit dem
Zivilschutz schliesst die Zone die erforderlichen Vereinbarungen ab. Zivilschutz schliesst die Zone die erforderlichen Vereinbarungen ab.
Die für den Einsatz vorgesehenen spezifischen angemessenen Mittel der Die für den Einsatz vorgesehenen spezifischen angemessenen Mittel der
Zone können aus verschiedenen Wachen einer Zone oder aus verschiedenen Zone können aus verschiedenen Wachen einer Zone oder aus verschiedenen
Zonen oder aus einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes ausgeschickt Zonen oder aus einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes ausgeschickt
werden. werden.
§ 2 - Der Plan wird dem Rat auf Vorschlag des Zonenkommandanten und § 2 - Der Plan wird dem Rat auf Vorschlag des Zonenkommandanten und
nach Stellungnahme der technischen Kommission zur Billigung vorgelegt. nach Stellungnahme der technischen Kommission zur Billigung vorgelegt.
Dieser Plan wird dem allgemeinen Richtlinienprogramm der Zone Dieser Plan wird dem allgemeinen Richtlinienprogramm der Zone
beigefügt. beigefügt.
Die Zone übermittelt ihren Plan den angrenzenden Zonen und der in Die Zone übermittelt ihren Plan den angrenzenden Zonen und der in
Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Generalinspektion. Artikel 168 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Generalinspektion.
§ 3 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des § 3 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des
Plans vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken. Plans vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken.
Der Plan wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung angepasst, Der Plan wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung angepasst,
gemäss dem in § 2 festgelegten Verfahren. gemäss dem in § 2 festgelegten Verfahren.

Artikel 1.Der Plan umfasst insbesondere:

Artikel 1. Der Plan umfasst insbesondere:
1. die spezifischen angemessenen Mittel der Zone, 1. die spezifischen angemessenen Mittel der Zone,
2. die zusätzlichen Mittel für Grosseinsätze je nach Schwere der 2. die zusätzlichen Mittel für Grosseinsätze je nach Schwere der
Situation. Situation.
KAPITEL 4 - Übergangsbestimmungen KAPITEL 4 - Übergangsbestimmungen
Art. 2 - Für Einsätze zur Rettung und zum Beistand von Personen in Art. 2 - Für Einsätze zur Rettung und zum Beistand von Personen in
gefährlichen Situationen kann das multifunktionale Löschfahrzeug durch gefährlichen Situationen kann das multifunktionale Löschfahrzeug durch
ein halbschweres Löschfahrzeug und ein Bergungsfahrzeug mit einer auf ein halbschweres Löschfahrzeug und ein Bergungsfahrzeug mit einer auf
beide Fahrzeuge verteilten Besatzung von sechs Personen ersetzt beide Fahrzeuge verteilten Besatzung von sechs Personen ersetzt
werden. werden.
Für alle anderen Einsätze kann das multifunktionale Löschfahrzeug Für alle anderen Einsätze kann das multifunktionale Löschfahrzeug
durch ein halbschweres Löschfahrzeug ersetzt werden. durch ein halbschweres Löschfahrzeug ersetzt werden.
Die Absätze 1 und 2 sind anwendbar, sofern das halbschwere Die Absätze 1 und 2 sind anwendbar, sofern das halbschwere
Löschfahrzeug und das Bergungsfahrzeug vor dem 1. Januar 2018 bestellt Löschfahrzeug und das Bergungsfahrzeug vor dem 1. Januar 2018 bestellt
worden sind. worden sind.
Die Absätze 1 und 2 sind in dem Zeitraum anwendbar, der zur Ersetzung Die Absätze 1 und 2 sind in dem Zeitraum anwendbar, der zur Ersetzung
des halbschweren Löschfahrzeugs erforderlich ist. des halbschweren Löschfahrzeugs erforderlich ist.
Die Dauer für die Ersetzung wird von der Zone je nach Frist für die Die Dauer für die Ersetzung wird von der Zone je nach Frist für die
Abschreibung und technischem Zustand des Fahrzeugs festgelegt. Abschreibung und technischem Zustand des Fahrzeugs festgelegt.
Art. 3 - Während drei Jahren ab Inkrafttreten des vorliegenden Art. 3 - Während drei Jahren ab Inkrafttreten des vorliegenden
Erlasses kann in Ermangelung eines verfügbaren Unteroffiziers der Erlasses kann in Ermangelung eines verfügbaren Unteroffiziers der
Unteroffizier in einem Fahrzeug durch einen Korporal mit Unteroffizier in einem Fahrzeug durch einen Korporal mit
gleichwertigem Ausbildungsniveau ersetzt werden. gleichwertigem Ausbildungsniveau ersetzt werden.
Art. 4 - Unbeschadet des Artikels 14 verfügen die vorläufigen Zonen Art. 4 - Unbeschadet des Artikels 14 verfügen die vorläufigen Zonen
über einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017, um den über einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2017, um den
Bestimmungen des vorliegenden Erlasses nachzukommen. Bestimmungen des vorliegenden Erlasses nachzukommen.
Während des Übergangszeitraums planen die vorläufigen Zonen und die Während des Übergangszeitraums planen die vorläufigen Zonen und die
Zonen die schrittweise Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden Zonen die schrittweise Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden
Erlasses und ergreifen sie die hierfür notwendigen Massnahmen, und Erlasses und ergreifen sie die hierfür notwendigen Massnahmen, und
zwar unter Berücksichtigung der vom Föderalstaat zur Verfügung zwar unter Berücksichtigung der vom Föderalstaat zur Verfügung
gestellten Haushaltsmittel. Hierzu erstellen sie einen Plan, dessen gestellten Haushaltsmittel. Hierzu erstellen sie einen Plan, dessen
Inhalt Artikel 8 entspricht. Inhalt Artikel 8 entspricht.
Art. 5 - In Erwartung des Inkrafttretens der Zonen wird der in Artikel Art. 5 - In Erwartung des Inkrafttretens der Zonen wird der in Artikel
12 Absatz 2 erwähnte Plan dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes 12 Absatz 2 erwähnte Plan dem in Artikel 221/1 § 2 Nr. 4 des Gesetzes
vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze vom 15. Mai 2007 erwähnten zonalen Plan zur Organisation der Einsätze
beigefügt. beigefügt.
KAPITEL 5 - Schlussbestimmungen KAPITEL 5 - Schlussbestimmungen
Art. 6 - Folgende Bestimmungen treten zehn Tage nach Veröffentlichung Art. 6 - Folgende Bestimmungen treten zehn Tage nach Veröffentlichung
des vorliegenden Erlasses in Kraft: des vorliegenden Erlasses in Kraft:
1. Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, 1. Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007,
2. vorliegender Erlass. 2. vorliegender Erlass.
Art. 7 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 7 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 10. November 2012 Gegeben zu Brüssel, den 10. November 2012
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage 1 Anlage 1
FESTLEGUNG DER ANGEMESSENEN MINDESTMITTEL NACH EINSATZART FESTLEGUNG DER ANGEMESSENEN MINDESTMITTEL NACH EINSATZART
DRINGENDE AUFTRÄGE DRINGENDE AUFTRÄGE
aufgeteilt in Einsatzarten aufgeteilt in Einsatzarten
ANGEMESSENE MINDESTMITTEL ANGEMESSENE MINDESTMITTEL
1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen
Brand Brand
AP 0/1/5 AP 0/1/5
VC 1/0/0 VC 1/0/0
? Meldung der Brandmeldezentrale ? Meldung der Brandmeldezentrale
? Auto, landwirtschaftliche Maschine ? Auto, landwirtschaftliche Maschine
? Brandgeruch ? Brandgeruch
? Löschkontrolle ? Löschkontrolle
? Kontrolle der Rauchentwicklung ? Tunnel, Tiefgarage, Metrostation ? Kontrolle der Rauchentwicklung ? Tunnel, Tiefgarage, Metrostation
? Bus, Zug, Tram ? Bus, Zug, Tram
? Lkw ? Lkw
? Wald und Heide (ausgedehnter Brand) ? Wald und Heide (ausgedehnter Brand)
? Gebäude ohne im Voraus erstellten Einsatzplan ? Gebäude ohne im Voraus erstellten Einsatzplan
? Industrie ? Industrie
? Explosion ? Explosion
? Luftfahrzeug ? Luftfahrzeug
+ AE 0/0/2 + AE 0/0/2
AP 0/1/3 AP 0/1/3
? Container, Mülltonne ? Container, Mülltonne
? Wiese, Graben, Böschung ? Wiese, Graben, Böschung
? Hochspannungskabine oder -anlage ? Hochspannungskabine oder -anlage
+ VC 1/0/0 + VC 1/0/0
? Kaminbrand ? Kaminbrand
+ AE 0/0/2 + AE 0/0/2
? Gebäude mit im Voraus erstelltem Einsatzplan ? Gebäude mit im Voraus erstelltem Einsatzplan
Mittel, die im im Voraus erstellten Einsatzplan fest- Mittel, die im im Voraus erstellten Einsatzplan fest-
gelegt sind gelegt sind
2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher
Stoffe Stoffe
Belästigung, "begrenzte" Verschmutzung Belästigung, "begrenzte" Verschmutzung
LOG 0/1/1 LOG 0/1/1
? Lästiger Geruch ? Lästiger Geruch
? Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Strasse ? Verdächtiger kleiner Gegenstand auf öffentlicher Strasse
? Erkundung im Rahmen einer Verschmutzung oder Belästigung ? Erkundung im Rahmen einer Verschmutzung oder Belästigung
? Behandlung ? Behandlung
AP 0/1/5 AP 0/1/5
VC 1/0/0 VC 1/0/0
? Erdgas- oder LPG-Geruch ? Erdgas- oder LPG-Geruch
? Explosionsgefahr ? Explosionsgefahr
? Unfall mit gefährlichen ? Unfall mit gefährlichen
- chemischen Stoffen - chemischen Stoffen
- biologischen Stoffen - biologischen Stoffen
- radiologischen Stoffen - radiologischen Stoffen
? Bruch an unterirdischer Pipeline - gasförmige Kohlenwasserstoffe ? Bruch an unterirdischer Pipeline - gasförmige Kohlenwasserstoffe
? Bruch an unterirdischer Pipeline - flüssige Kohlenwasserstoffe ? Bruch an unterirdischer Pipeline - flüssige Kohlenwasserstoffe
? Erdgas- oder LPG-Leck ? Erdgas- oder LPG-Leck
3. Rettung und Unterstützung von Personen in gefährlichen Situationen 3. Rettung und Unterstützung von Personen in gefährlichen Situationen
und Schutz ihrer Güter und Schutz ihrer Güter
Technische Hilfeleistung Technische Hilfeleistung
LOG 0/0/2 LOG 0/0/2
? Öffnung von Türen ? Öffnung von Türen
? Kleines Tier in Not (dringend) ? Kleines Tier in Not (dringend)
? Dringende Vernichtung von Wespennestern ? Dringende Vernichtung von Wespennestern
? Dringende Räumung oder Säuberung der öffentlichen Strasse ? Dringende Räumung oder Säuberung der öffentlichen Strasse
? Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm ? Dringende Einsätze bei Unwetter und Sturm
? Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten ? Überschwemmungen und dringende Pumparbeiten
AE 0/0/2 AE 0/0/2
? Gegenstand, der auf die öffentliche Strasse zu fallen droht ? Gegenstand, der auf die öffentliche Strasse zu fallen droht
AP 0/1/5 AP 0/1/5
VC 1/0/0 VC 1/0/0
? Im Aufzug eingeschlossene Person ? Im Aufzug eingeschlossene Person
? Gefährliches Tier ? Gefährliches Tier
? In einer Maschine eingeklemmte Person ? In einer Maschine eingeklemmte Person
? Von Stromschlag getroffene Person ? Von Stromschlag getroffene Person
? CO-Vergiftung ? CO-Vergiftung
? Höhlenrettung ? Höhlenrettung
? Bombenalarm und Terrordrohung ? Bombenalarm und Terrordrohung
? Grosses Tier in Not (dringend) ? Grosses Tier in Not (dringend)
? Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht ? Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu springen droht
? Verschüttete Person ? Verschüttete Person
? Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not ? Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not
? Grosses Tier im Wasser ? Grosses Tier im Wasser
? Verkehrsunfall ? Verkehrsunfall
? Unter Zug/Tram/Metro eingklemmte Person ? Unter Zug/Tram/Metro eingklemmte Person
? Unfall mit ADR-Transport ? Unfall mit ADR-Transport
? Zug-, Tram- oder Metrounfall ? Zug-, Tram- oder Metrounfall
? Höhenrettung ? Höhenrettung
? Person, die zu fallen oder zu springen droht ? Person, die zu fallen oder zu springen droht
? Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude ? Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude
? Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not ? Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not
? Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen ? Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen
+AE 0/0/2 +AE 0/0/2
4. Logistische Unterstützung 4. Logistische Unterstützung
Logistische Unterstützung Logistische Unterstützung
? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal ? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Personal
LOG 0/0/2 LOG 0/0/2
? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter ? Dringende Unterstützung des Krankenwagens mit Drehleiter
AE 0/0/2 AE 0/0/2
? Einrichtung der PC-OPS ? Einrichtung der PC-OPS
LOG 0/0/2 LOG 0/0/2
? Sicherung ? Sicherung
BAL 0/0/2 BAL 0/0/2
Liste der verwendeten Abkürzungen und der Ablaufschemen Liste der verwendeten Abkürzungen und der Ablaufschemen
1. PERSONAL 1. PERSONAL
Zur Angabe der Anzahl Personalmitglieder in einem bestimmten Zur Angabe der Anzahl Personalmitglieder in einem bestimmten
Dienstgrad wird das Ablaufschema x/y/z benutzt, wobei: Dienstgrad wird das Ablaufschema x/y/z benutzt, wobei:
x = Anzahl Offiziere x = Anzahl Offiziere
y = Anzahl Unteroffiziere y = Anzahl Unteroffiziere
z = Anzahl Feuerwehrleute z = Anzahl Feuerwehrleute
2. MATERIAL - Abkürzungen 2. MATERIAL - Abkürzungen
AP: multifunktionales Löschfahrzeug AP: multifunktionales Löschfahrzeug
AE: Drehleiterfahrzeug oder Hebebühne AE: Drehleiterfahrzeug oder Hebebühne
LOG: Logistikfahrzeug LOG: Logistikfahrzeug
VC: Einsatzleitwagen VC: Einsatzleitwagen
BAL: Sicherungsfahrzeug BAL: Sicherungsfahrzeug
3. EINSATZARTEN - Abkürzungen und Erläuterungen 3. EINSATZARTEN - Abkürzungen und Erläuterungen
ADR: wie im Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die ADR: wie im Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die
internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse erwähnt internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse erwähnt
Im Voraus erstellter Einsatzplan: der im Voraus zu erstellende Im Voraus erstellter Einsatzplan: der im Voraus zu erstellende
Einsatzplan, wie im Ministeriellen Rundschreiben NPU-1 vom 26. Oktober Einsatzplan, wie im Ministeriellen Rundschreiben NPU-1 vom 26. Oktober
2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt 2006 über die Noteinsatzpläne erwähnt
Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur
Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche
angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage 2 Anlage 2
FESTLEGUNG DER MINDESTBESATZUNG PRO FAHRZEUG FESTLEGUNG DER MINDESTBESATZUNG PRO FAHRZEUG
FAHRZEUG FAHRZEUG
MINDESTBESATZUNG MINDESTBESATZUNG
Multifunktionales Löschfahrzeug Multifunktionales Löschfahrzeug
0/1/5 0/1/5
- 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger
- 1 Fahrer-Pumpenbediener - 1 Fahrer-Pumpenbediener
- 4 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 2 Zweiergruppen) - 4 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 2 Zweiergruppen)
- 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger
0/1/3 0/1/3
- 1 Fahrer-Pumpenbediener - 1 Fahrer-Pumpenbediener
- 2 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 1 Zweiergruppe) - 2 Feuerwehrleute, Atemschutzträger (= 1 Zweiergruppe)
Drehleiter/Hebebühne Drehleiter/Hebebühne
0/0/2 0/0/2
- 1 Fahrer-Bediener, Atemschutzträger - 1 Fahrer-Bediener, Atemschutzträger
- 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger - 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger
Einsatzleitwagen Einsatzleitwagen
1/0/0 1/0/0
- 1 Offizier - 1 Offizier
Logistikfahrzeug Logistikfahrzeug
0/0/2 0/0/2
- 1 Fahrer - 1 Fahrer
- 1 Feuerwehrmann - 1 Feuerwehrmann
- 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger
0/1/1 0/1/1
- 1 Fahrer - 1 Fahrer
Tanklöschfahrzeug oder Tanklöschfahrzeug für Waldbrände Tanklöschfahrzeug oder Tanklöschfahrzeug für Waldbrände
0/0/2 0/0/2
- 1 Fahrer-Bediener - 1 Fahrer-Bediener
- 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger - 1 Feuerwehrmann, Atemschutzträger
Löschfahrzeug für Waldbrände oder Löschfahrzeug des "ländlichen" Typs Löschfahrzeug für Waldbrände oder Löschfahrzeug des "ländlichen" Typs
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- 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger - 1 Unteroffizier Fahrzeugleiter, Atemschutzträger
- 1 Fahrer-Bediener - 1 Fahrer-Bediener
- 1 Feuerwehrmann - 1 Feuerwehrmann
Sicherungsfahrzeug Sicherungsfahrzeug
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- 1 Fahrer - 1 Fahrer
- 1 Feuerwehrmann - 1 Feuerwehrmann
Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 10. November 2012 zur
Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche
angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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