Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 10/06/2014
← Terug naar "Koninklijk besluit tot bepaling van de opdrachten en taken van civiele veiligheid uitgevoerd door de hulpverleningszones en de operationele eenheden van de Civiele Bescherming en tot wijziging van het koninklijk besluit van 16 februari 2006 betreffende de nood- en interventieplannen. - Duitse vertaling "
Koninklijk besluit tot bepaling van de opdrachten en taken van civiele veiligheid uitgevoerd door de hulpverleningszones en de operationele eenheden van de Civiele Bescherming en tot wijziging van het koninklijk besluit van 16 februari 2006 betreffende de nood- en interventieplannen. - Duitse vertaling Arrêté royal déterminant les missions et les tâches de sécurité civile exécutées par les zones de secours et par les unités opérationnelles de la protection civile et modifiant l'arrêté royal du 16 février 2006 relatif aux plans d'urgence et d'intervention. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
10 JUNI 2014. - Koninklijk besluit tot bepaling van de opdrachten en 10 JUIN 2014. - Arrêté royal déterminant les missions et les tâches de
taken van civiele veiligheid uitgevoerd door de hulpverleningszones en sécurité civile exécutées par les zones de secours et par les unités
de operationele eenheden van de Civiele Bescherming en tot wijziging opérationnelles de la protection civile et modifiant l'arrêté royal du
van het koninklijk besluit van 16 februari 2006 betreffende de nood- 16 février 2006 relatif aux plans d'urgence et d'intervention. -
en interventieplannen. - Duitse vertaling Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 10 juni 2014 tot bepaling van de opdrachten en taken van l'arrêté royal du 10 juin 2014 déterminant les missions et les tâches
civiele veiligheid uitgevoerd door de hulpverleningszones en de de sécurité civile exécutées par les zones de secours et par les
operationele eenheden van de Civiele Bescherming en tot wijziging van unités opérationnelles de la protection civile et modifiant l'arrêté
het koninklijk besluit van 16 februari 2006 betreffende de nood- en royal du 16 février 2006 relatif aux plans d'urgence et d'intervention
interventieplannen (Belgisch Staatsblad van 17 juli 2014). (Moniteur belge du 17 juillet 2014).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
10. JUNI 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Aufträge und 10. JUNI 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Aufträge und
Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen
und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur
Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die
Noteinsatzpläne Noteinsatzpläne
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2; Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 12 Absatz 2 und 3, 13 und 224 Absatz 2; Artikel 12 Absatz 2 und 3, 13 und 224 Absatz 2;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2003 zur Verteilung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2003 zur Verteilung der
Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen Feuerwehrdiensten und Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen Feuerwehrdiensten und
den Zivilschutzdiensten; den Zivilschutzdiensten;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die
Noteinsatzpläne, insbesondere des Artikels 15; Noteinsatzpläne, insbesondere des Artikels 15;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung durchgeführt worden ist; Vereinfachung durchgeführt worden ist;
Aufgrund der Stellungnahme der Provinzgouverneure und des Gouverneurs Aufgrund der Stellungnahme der Provinzgouverneure und des Gouverneurs
des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt vom 7. Februar 2014; des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt vom 7. Februar 2014;
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektorin vom 11. Februar 2014; Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektorin vom 11. Februar 2014;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 25. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 25.
März 2014; März 2014;
Aufgrund des Protokolls Nr. 2014/10 des Sektorenausschusses V - Aufgrund des Protokolls Nr. 2014/10 des Sektorenausschusses V -
Inneres vom 24. April 2014; Inneres vom 24. April 2014;
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2014/11 des Ausschusses der Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2014/11 des Ausschusses der
Provinzialen und Lokalen Öffentlichen Dienste vom 23. Mai 2014; Provinzialen und Lokalen Öffentlichen Dienste vom 23. Mai 2014;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.960/2 des Staatsrates vom 29. April Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.960/2 des Staatsrates vom 29. April
2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme
Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die 1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die
zivile Sicherheit, zivile Sicherheit,
2. Königlichem Erlass vom 10. November 2012: den Königlichen Erlass 2. Königlichem Erlass vom 10. November 2012: den Königlichen Erlass
vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel, schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel,
3. Einsatzeinheiten: die Einsatzeinheiten des Zivilschutzes, 3. Einsatzeinheiten: die Einsatzeinheiten des Zivilschutzes,
4. LELS (Dir-PC-Ops): den im Königlichen Erlass vom 16. Februar 2006 4. LELS (Dir-PC-Ops): den im Königlichen Erlass vom 16. Februar 2006
über die Noteinsatzpläne erwähnten Leiter der Einsatzleitstelle ELS über die Noteinsatzpläne erwähnten Leiter der Einsatzleitstelle ELS
(PC-Ops), (PC-Ops),
5. Phase: die in Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 5. Phase: die in Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar
2006 über die Noteinsatzpläne vorgesehene kommunale, provinziale 2006 über die Noteinsatzpläne vorgesehene kommunale, provinziale
beziehungsweise föderale Phase, beziehungsweise föderale Phase,
6. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte 6. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte
Hilfeleistungszone sowie den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende Hilfeleistungszone sowie den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende
medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass findet keine Anwendung auf Aufträge der Art. 2 - Vorliegender Erlass findet keine Anwendung auf Aufträge der
dringenden medizinischen Hilfe und Aufträge in Sachen Brandverhütung. dringenden medizinischen Hilfe und Aufträge in Sachen Brandverhütung.
Vorliegender Erlass findet Anwendung unbeschadet der Aufträge und Vorliegender Erlass findet Anwendung unbeschadet der Aufträge und
Aufgaben, die Zonen und Einsatzeinheiten durch oder in Ausführung des Aufgaben, die Zonen und Einsatzeinheiten durch oder in Ausführung des
Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne
anvertraut werden. anvertraut werden.
Durch Noteinsatzpläne und Entscheidungen, die in der kommunalen, Durch Noteinsatzpläne und Entscheidungen, die in der kommunalen,
provinzialen beziehungsweise föderalen Phase getroffen werden, können provinzialen beziehungsweise föderalen Phase getroffen werden, können
Zonen und Einsatzeinheiten Aufgaben erhalten, die im vorliegenden Zonen und Einsatzeinheiten Aufgaben erhalten, die im vorliegenden
Erlass und in seiner Anlage nicht vorgesehen sind. Erlass und in seiner Anlage nicht vorgesehen sind.
KAPITEL II - Aufträge und Aufgaben der Zonen KAPITEL II - Aufträge und Aufgaben der Zonen
Art. 3 - Unbeschadet des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 Art. 3 - Unbeschadet des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012
führen Zonen die in Spalte 1 der Anlage zum vorliegenden Erlass führen Zonen die in Spalte 1 der Anlage zum vorliegenden Erlass
festgelegten Aufträge entsprechend den in der Zone vorhandenen Risiken festgelegten Aufträge entsprechend den in der Zone vorhandenen Risiken
aus. aus.
Falls die Ausführung dieser Aufträge Mittel erforderlich macht, über Falls die Ausführung dieser Aufträge Mittel erforderlich macht, über
die eine Zone nicht verfügt, fordert diese über das 112-Zentrum eine die eine Zone nicht verfügt, fordert diese über das 112-Zentrum eine
andere Zone und/oder die Einsatzeinheiten an. Sie kann auch einen andere Zone und/oder die Einsatzeinheiten an. Sie kann auch einen
ausländischen Dienst anfordern, gemäß einem in Anwendung von Artikel ausländischen Dienst anfordern, gemäß einem in Anwendung von Artikel
22 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 geschlossenen grenzüberschreitenden 22 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 geschlossenen grenzüberschreitenden
Zusammenarbeitsabkommen. Zusammenarbeitsabkommen.
KAPITEL III - Aufträge und Aufgaben der Einsatzeinheiten KAPITEL III - Aufträge und Aufgaben der Einsatzeinheiten
Art. 4 - Neben den in Artikel 3 vorgesehenen Unterstützungs- und Art. 4 - Neben den in Artikel 3 vorgesehenen Unterstützungs- und
Verstärkungsaufträgen führen Einsatzeinheiten die spezifischen Verstärkungsaufträgen führen Einsatzeinheiten die spezifischen
Aufträge und Aufgaben im Rahmen der spezialisierten technischen Aufträge und Aufgaben im Rahmen der spezialisierten technischen
Unterstützung aus, die in Spalte 2 der Anlage zum vorliegenden Erlass Unterstützung aus, die in Spalte 2 der Anlage zum vorliegenden Erlass
aufgeführt sind. aufgeführt sind.
Die angemessenen Mittel für die Ausführung dieser Aufträge und Die angemessenen Mittel für die Ausführung dieser Aufträge und
Aufgaben werden automatisch und sofort ausgeschickt in den Fällen und Aufgaben werden automatisch und sofort ausgeschickt in den Fällen und
gemäß den Modalitäten, die in den Noteinsatzplänen, monodisziplinären gemäß den Modalitäten, die in den Noteinsatzplänen, monodisziplinären
Plänen beziehungsweise im Voraus erstellten Einsatzplänen vorgesehen Plänen beziehungsweise im Voraus erstellten Einsatzplänen vorgesehen
und festgelegt sind. und festgelegt sind.
In den anderen Fällen werden die angemessenen Mittel sofort In den anderen Fällen werden die angemessenen Mittel sofort
ausgeschickt. Nach Konzertierung zwischen dem verantwortlichen ausgeschickt. Nach Konzertierung zwischen dem verantwortlichen
Offizier der Einsatzeinheit und dem Einsatzleiter beziehungsweise, im Offizier der Einsatzeinheit und dem Einsatzleiter beziehungsweise, im
Fall einer multidisziplinären Einsatzkoordination, dem LELS Fall einer multidisziplinären Einsatzkoordination, dem LELS
(Dir-PC-Ops) können diese Mittel abbestellt werden. (Dir-PC-Ops) können diese Mittel abbestellt werden.
Die Einsatzeinheiten führen zudem die in Punkt 5 der Anlage zum Die Einsatzeinheiten führen zudem die in Punkt 5 der Anlage zum
vorliegenden Erlass vorgesehenen Aufträge aus. vorliegenden Erlass vorgesehenen Aufträge aus.
KAPITEL IV - Zusammenarbeitsabkommen KAPITEL IV - Zusammenarbeitsabkommen
Art. 5 - Die Zusammenarbeitsabkommen zwischen den Zonen und den Art. 5 - Die Zusammenarbeitsabkommen zwischen den Zonen und den
Einsatzeinheiten, die in Artikel 12 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, in Einsatzeinheiten, die in Artikel 12 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, in
Artikel 8 § 1 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 Artikel 8 § 1 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012
und in Ausführung von Artikel 3 Absatz 2 des vorliegenden Erlasses und in Ausführung von Artikel 3 Absatz 2 des vorliegenden Erlasses
vorgesehen sind, bestimmen das Dienstleistungsniveau, die Modalitäten vorgesehen sind, bestimmen das Dienstleistungsniveau, die Modalitäten
der Anforderung und die Mittel, die entsprechend der Risikoanalyse der der Anforderung und die Mittel, die entsprechend der Risikoanalyse der
Zone und den spezialisierten Mitteln, über die sie verfügt, Zone und den spezialisierten Mitteln, über die sie verfügt,
einzusetzen sind. einzusetzen sind.
Sofern nicht ausdrücklich im Zusammenarbeitsabkommen, insbesondere auf Sofern nicht ausdrücklich im Zusammenarbeitsabkommen, insbesondere auf
der Grundlage der Risikoanalyse, vorgesehen, können Zonen die in der Grundlage der Risikoanalyse, vorgesehen, können Zonen die in
Spalte 2 der Anlage zum vorliegenden Erlass beschriebenen Mittel in Spalte 2 der Anlage zum vorliegenden Erlass beschriebenen Mittel in
Sachen spezialisierte technische Unterstützung nicht erwerben. Sachen spezialisierte technische Unterstützung nicht erwerben.
Diese Abkommen regeln die Modalitäten, nach denen eine Einsatzeinheit Diese Abkommen regeln die Modalitäten, nach denen eine Einsatzeinheit
an der Ausführung von bestimmten in Spalte 1 von Anlage 1 zum an der Ausführung von bestimmten in Spalte 1 von Anlage 1 zum
Königlichen Erlass vom 10. November 2012 aufgeführten dringenden Königlichen Erlass vom 10. November 2012 aufgeführten dringenden
Aufträgen einer Zone beteiligt ist, indem sie als Wache der Zone Aufträgen einer Zone beteiligt ist, indem sie als Wache der Zone
fungiert. fungiert.
KAPITEL V - Rettungseinsätze KAPITEL V - Rettungseinsätze
Art. 6 - Die Direktion Einsätze der Generaldirektion Zivile Sicherheit Art. 6 - Die Direktion Einsätze der Generaldirektion Zivile Sicherheit
des FÖD Inneres koordiniert, gegebenenfalls in Absprache mit dem des FÖD Inneres koordiniert, gegebenenfalls in Absprache mit dem
Koordinations- und Krisenzentrum der Regierung und dem Fachzentrum für Koordinations- und Krisenzentrum der Regierung und dem Fachzentrum für
zivile Sicherheit, die technische und operative Vorbereitung einiger zivile Sicherheit, die technische und operative Vorbereitung einiger
der in Punkt 6 der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführten der in Punkt 6 der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführten
überzonalen spezialisierten Aufträge der Zonen und Einsatzeinheiten. überzonalen spezialisierten Aufträge der Zonen und Einsatzeinheiten.
Mit der technischen und operativen Vorbereitung dieser Aufträge wird Mit der technischen und operativen Vorbereitung dieser Aufträge wird
bezweckt, dass Einsatzkräfte über die erforderliche Fachausbildung, bezweckt, dass Einsatzkräfte über die erforderliche Fachausbildung,
das erforderliche Training und die erforderlichen Verfahren verfügen. das erforderliche Training und die erforderlichen Verfahren verfügen.
Die Vorbereitung umfasst auch die Organisation, auf geeigneter Ebene, Die Vorbereitung umfasst auch die Organisation, auf geeigneter Ebene,
eines Einsatzbereitschaftsdienstes, das Verzeichnis des eines Einsatzbereitschaftsdienstes, das Verzeichnis des
spezialisierten Materials, über das die Einsatzdienste für die spezialisierten Materials, über das die Einsatzdienste für die
Ausführung ihrer Aufträge verfügen, und die Überwachung der Wartung Ausführung ihrer Aufträge verfügen, und die Überwachung der Wartung
dieses Materials. dieses Materials.
Falls erforderlich, werden Vereinbarungen zwischen den betreffenden Falls erforderlich, werden Vereinbarungen zwischen den betreffenden
Diensten und Organisationen geschlossen. Diensten und Organisationen geschlossen.
Art. 7 - Es wird ein Begleitausschuss geschaffen, der beauftragt ist, Art. 7 - Es wird ein Begleitausschuss geschaffen, der beauftragt ist,
entweder aus eigener Initiative oder auf Verlangen des Ministers des entweder aus eigener Initiative oder auf Verlangen des Ministers des
Innern eine Stellungnahme über jede Frage in Bezug auf die technische Innern eine Stellungnahme über jede Frage in Bezug auf die technische
und operative Vorbereitung einiger suprazonaler spezialisierter und operative Vorbereitung einiger suprazonaler spezialisierter
Aufträge der Zonen und der Einsatzeinheiten abzugeben. Aufträge der Zonen und der Einsatzeinheiten abzugeben.
Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus: Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus:
1. einem französischsprachigen und einem niederländischsprachigen 1. einem französischsprachigen und einem niederländischsprachigen
Vertreter der Einsatzeinheiten, die vom Generaldirektor der Vertreter der Einsatzeinheiten, die vom Generaldirektor der
Generaldirektion Zivile Sicherheit bestimmt werden, Generaldirektion Zivile Sicherheit bestimmt werden,
2. einem Vertreter des Königlichen Verbands der Feuerwehrkorps 2. einem Vertreter des Königlichen Verbands der Feuerwehrkorps
Belgiens und einem Vertreter der Brandweervereniging Vlaanderen, die Belgiens und einem Vertreter der Brandweervereniging Vlaanderen, die
von ihrem Vorsitzenden bestimmt werden, von ihrem Vorsitzenden bestimmt werden,
3. dem Generaldirektor des Krisenzentrums oder seinem Vertreter, 3. dem Generaldirektor des Krisenzentrums oder seinem Vertreter,
4. dem Direktor der Direktion Einsätze der Generaldirektion Zivile 4. dem Direktor der Direktion Einsätze der Generaldirektion Zivile
Sicherheit oder seinem Vertreter, Sicherheit oder seinem Vertreter,
5. dem Generaldirektor der Generaldirektion Zivile Sicherheit oder 5. dem Generaldirektor der Generaldirektion Zivile Sicherheit oder
seinem Vertreter, der den Vorsitz des Ausschusses führt. seinem Vertreter, der den Vorsitz des Ausschusses führt.
Die Mitglieder des Begleitausschusses üben ihr Mandat unentgeltlich Die Mitglieder des Begleitausschusses üben ihr Mandat unentgeltlich
aus. aus.
Art. 8 - Im Fall eines gemeinsamen Einsatzes von Feuer- und Art. 8 - Im Fall eines gemeinsamen Einsatzes von Feuer- und
Rettungswachen mehrerer Zonen oder einer Feuer- und Rettungswache Rettungswachen mehrerer Zonen oder einer Feuer- und Rettungswache
einer oder mehrerer Zonen und einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes einer oder mehrerer Zonen und einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes
wird die Einsatzleitung dem Offizier anvertraut, der der Zone wird die Einsatzleitung dem Offizier anvertraut, der der Zone
angehört, auf deren Gebiet der Einsatz stattfindet, den höchsten angehört, auf deren Gebiet der Einsatz stattfindet, den höchsten
Dienstgrad innehat, Inhaber des Dienstgrads eines Kapitäns oder eines Dienstgrad innehat, Inhaber des Dienstgrads eines Kapitäns oder eines
höheren Dienstgrads ist und am Einsatzort anwesend ist, ungeachtet des höheren Dienstgrads ist und am Einsatzort anwesend ist, ungeachtet des
Dienstgrads des Personals der anderen Zonen und der Einsatzeinheiten Dienstgrads des Personals der anderen Zonen und der Einsatzeinheiten
des Zivilschutzes. des Zivilschutzes.
Offiziere, die als Berater oder Verbindungsoffizier einer anderen Zone Offiziere, die als Berater oder Verbindungsoffizier einer anderen Zone
oder einer Einsatzeinheit am Einsatzort anwesend sind, nehmen bei oder einer Einsatzeinheit am Einsatzort anwesend sind, nehmen bei
Rettungseinsätzen keine hierarchische Leitung wahr. Rettungseinsätzen keine hierarchische Leitung wahr.
KAPITEL VI - Abänderungs-, Aufhebungs- und Schlussbestimmungen KAPITEL VI - Abänderungs-, Aufhebungs- und Schlussbestimmungen
Art. 9 - Die in Artikel 8 festgelegte Anforderung, Inhaber des Art. 9 - Die in Artikel 8 festgelegte Anforderung, Inhaber des
Dienstgrads eines Kapitäns oder eines höheren Dienstgrads zu sein, Dienstgrads eines Kapitäns oder eines höheren Dienstgrads zu sein,
tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Art. 10 - Artikel 15 § 2 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 Art. 10 - Artikel 15 § 2 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006
über die Noteinsatzpläne wird wie folgt ersetzt: über die Noteinsatzpläne wird wie folgt ersetzt:
" § 2 - Die Funktion des LELS (Dir-PC-Ops) wird von dem Offizier " § 2 - Die Funktion des LELS (Dir-PC-Ops) wird von dem Offizier
ausgeübt, der der Hilfeleistungszone angehört, auf deren Gebiet der ausgeübt, der der Hilfeleistungszone angehört, auf deren Gebiet der
Einsatz stattfindet, den höchsten Dienstgrad innehat, am Einsatzort Einsatz stattfindet, den höchsten Dienstgrad innehat, am Einsatzort
anwesend ist, Inhaber des von Uns bestimmten Brevets OFF3 ist und über anwesend ist, Inhaber des von Uns bestimmten Brevets OFF3 ist und über
den Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) verfügt, der gemäß den vom den Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) verfügt, der gemäß den vom
Minister des Innern festgelegten Bedingungen und Modalitäten Minister des Innern festgelegten Bedingungen und Modalitäten
ausgestellt wird, ungeachtet des Dienstgrads des Personals der anderen ausgestellt wird, ungeachtet des Dienstgrads des Personals der anderen
Hilfeleistungszonen und der Einsatzeinheiten des Zivilschutzes. Hilfeleistungszonen und der Einsatzeinheiten des Zivilschutzes.
Die zuständige Behörde kann einen anderen Offizier der Die zuständige Behörde kann einen anderen Offizier der
Hilfeleistungszone oder einen Offizier einer anderen Hilfeleistungszone oder einen Offizier einer anderen
Hilfeleistungszone oder einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes, der Hilfeleistungszone oder einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes, der
mehr Erfahrung mit der Bewältigung bestimmter Notsituationen hat und mehr Erfahrung mit der Bewältigung bestimmter Notsituationen hat und
der über den Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) verfügt, oder den der über den Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) verfügt, oder den
Leiter einer anderen Disziplin, die eher von der Notsituation Leiter einer anderen Disziplin, die eher von der Notsituation
betroffen ist, für die Funktion des LELS (Dir-PC-Ops) bestimmen." betroffen ist, für die Funktion des LELS (Dir-PC-Ops) bestimmen."
Art. 11 - In denselben Erlass wird ein Artikel 32/1 mit folgendem Art. 11 - In denselben Erlass wird ein Artikel 32/1 mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
"Art. 32/1 - Die in Artikel 15 § 2 festgelegten Anforderungen, Inhaber "Art. 32/1 - Die in Artikel 15 § 2 festgelegten Anforderungen, Inhaber
des von Uns bestimmten Brevets OFF3 zu sein und über den des von Uns bestimmten Brevets OFF3 zu sein und über den
Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) zu verfügen, treten am 1. Januar Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) zu verfügen, treten am 1. Januar
2017 in Kraft." 2017 in Kraft."
Art. 12 - Der Königliche Erlass vom 7. April 2003 zur Verteilung der Art. 12 - Der Königliche Erlass vom 7. April 2003 zur Verteilung der
Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen Feuerwehrdiensten und Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen Feuerwehrdiensten und
den Zivilschutzdiensten wird aufgehoben. den Zivilschutzdiensten wird aufgehoben.
Art. 13 - Vorliegender Erlass und die Artikel 12 und 13 des Gesetzes Art. 13 - Vorliegender Erlass und die Artikel 12 und 13 des Gesetzes
vom 15. Mai 2007 treten am 1. Januar 2015 in Kraft. vom 15. Mai 2007 treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in
Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten
vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die
Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1.
Januar 2016 in Kraft. Januar 2016 in Kraft.
In Abweichung von Artikel 12 bleibt der Königliche Erlass vom 7. April In Abweichung von Artikel 12 bleibt der Königliche Erlass vom 7. April
2003 zur Verteilung der Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen 2003 zur Verteilung der Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen
Feuerwehrdiensten und den Zivilschutzdiensten für die in Absatz 2 Feuerwehrdiensten und den Zivilschutzdiensten für die in Absatz 2
erwähnten vorläufigen Zonen bis zu dem in Absatz 2 erwähnten Datum, erwähnten vorläufigen Zonen bis zu dem in Absatz 2 erwähnten Datum,
das vom Rat bestimmt wird, in Kraft. das vom Rat bestimmt wird, in Kraft.
Art. 14 - Der Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 14 - Der Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2014 Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2014
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage Anlage
Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit,
die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des
Zivilschutzes ausgeführt werden Zivilschutzes ausgeführt werden
Typologie der Zwischenfälle, die zu allgemeinen Aufträgen der zivilen Typologie der Zwischenfälle, die zu allgemeinen Aufträgen der zivilen
Sicherheit führen Sicherheit führen
Aufträge und Aufgaben der Hilfeleistungszonen mit, falls erforderlich, Aufträge und Aufgaben der Hilfeleistungszonen mit, falls erforderlich,
Unterstützung anderer Zonen und von Einsatzeinheiten Unterstützung anderer Zonen und von Einsatzeinheiten
Spezifische Aufträge und Aufgaben der Einsatzeinheiten im Rahmen der Spezifische Aufträge und Aufgaben der Einsatzeinheiten im Rahmen der
spezialisierten technischen Unterstützung spezialisierten technischen Unterstützung
Spalte 1 Spalte 1
Spalte 2 Spalte 2
1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen
|b2 Allgemeine Branderkennung, Brandgeruch, Kontrolle der korrekten |b2 Allgemeine Branderkennung, Brandgeruch, Kontrolle der korrekten
Brandbekämpfung, Kontrolle der Rauchentwicklung Brandbekämpfung, Kontrolle der Rauchentwicklung
Kontrolle Kontrolle
- -
|b2 Brand in Gebäuden jeden Typs, Industrie, Explosion, |b2 Brand in Gebäuden jeden Typs, Industrie, Explosion,
Hochspannungskabine oder -anlage Hochspannungskabine oder -anlage
|b2 Brand in Tunneln, Tiefgaragen, Metrostationen, Bahnhöfen |b2 Brand in Tunneln, Tiefgaragen, Metrostationen, Bahnhöfen
Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle
Versorgung mit Wasser aus einem Abstand von mehr als 2 500 Metern, Versorgung mit Wasser aus einem Abstand von mehr als 2 500 Metern,
Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern
Einsatz einer Löschkanone mit einer Kapazität von über 20 000 Litern Einsatz einer Löschkanone mit einer Kapazität von über 20 000 Litern
pro Minute ("Superkanone") und des Systems "TurboJet" pro Minute ("Superkanone") und des Systems "TurboJet"
|b2 Brand von Fahrzeugen jeden Typs, außer von ADR-Fahrzeugen |b2 Brand von Fahrzeugen jeden Typs, außer von ADR-Fahrzeugen
|b2 Brand von Containern, Mülltonnen, Kaminen... |b2 Brand von Containern, Mülltonnen, Kaminen...
Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle
- -
|b2 Brand von Wäldern, Heideland, Wiesen, Gräben, Böschungen |b2 Brand von Wäldern, Heideland, Wiesen, Gräben, Böschungen
Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle
Organisation und logistische Unterstützung der Luftunterstützung, Organisation und logistische Unterstützung der Luftunterstützung,
Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern
Lieferung und Einsatz von Flammschutzmitteln Lieferung und Einsatz von Flammschutzmitteln
Einsatz schweren Baugeräts Einsatz schweren Baugeräts
|b2 Brand von Kohlenwasserstoffen und chemischen Stoffen |b2 Brand von Kohlenwasserstoffen und chemischen Stoffen
Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle
Detektion, Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung Detektion, Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung
Versorgung mit Wasser aus einem Abstand von mehr als 2 500 Metern, Versorgung mit Wasser aus einem Abstand von mehr als 2 500 Metern,
Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern
Einsatz einer Löschkanone mit einer Kapazität von über 20 000 Litern Einsatz einer Löschkanone mit einer Kapazität von über 20 000 Litern
pro Minute ("Superkanone") und des Systems "TurboJet" pro Minute ("Superkanone") und des Systems "TurboJet"
2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher
Stoffe, einschließlich radioaktiver Stoffe und ionisierender Stoffe, einschließlich radioaktiver Stoffe und ionisierender
Strahlungen Strahlungen
|b2 Lästiger Geruch, kleiner verdächtiger Gegenstand auf öffentlicher |b2 Lästiger Geruch, kleiner verdächtiger Gegenstand auf öffentlicher
Straße, Erkundung im Rahmen einer Verschmutzung oder Belästigung, Straße, Erkundung im Rahmen einer Verschmutzung oder Belästigung,
Behandlung, Erdgas- oder LPG-Geruch Behandlung, Erdgas- oder LPG-Geruch
Erkundung, Bestimmung, Sicherung Erkundung, Bestimmung, Sicherung
- -
|b2 Explosionsgefahr |b2 Explosionsgefahr
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung
Sicherung Sicherung
Gründliche Analyse/Messung/ Gründliche Analyse/Messung/
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor)
Einsatz des "TurboJets" Einsatz des "TurboJets"
|b2 Unfall mit gefährlichen chemischen Stoffen |b2 Unfall mit gefährlichen chemischen Stoffen
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung
Einsatzpersonal mit VPS-Anzügen (Vapour Protection Suit) Einsatzpersonal mit VPS-Anzügen (Vapour Protection Suit)
Stabilisierung, Eindämmung, technische Hilfe bei Umladung und Stabilisierung, Eindämmung, technische Hilfe bei Umladung und
Säuberung Säuberung
Dekontamination des Einsatzpersonals Dekontamination des Einsatzpersonals
Gründliche Analyse/Messung/ Gründliche Analyse/Messung/
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor)
Spezialisierte Umladung (Vakuum) und Neutralisierung Spezialisierte Umladung (Vakuum) und Neutralisierung
Unterstützung des BELINTRA-Experten Unterstützung des BELINTRA-Experten
Einsatz des "TurboJets" Einsatz des "TurboJets"
Dekontamination der Bevölkerung und der Fahrzeuge Dekontamination der Bevölkerung und der Fahrzeuge
|b2 Unfall mit gefährlichen biologischen, radiologischen oder |b2 Unfall mit gefährlichen biologischen, radiologischen oder
nuklearen Stoffen nuklearen Stoffen
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung, die Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung, die
erforderlich sind, um Maßnahmen für den Schutz des Einsatzpersonals zu erforderlich sind, um Maßnahmen für den Schutz des Einsatzpersonals zu
treffen treffen
Gründliche Analyse/Messung/ Gründliche Analyse/Messung/
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor)
Dekontamination der Bevölkerung, des Einsatzpersonals und der Dekontamination der Bevölkerung, des Einsatzpersonals und der
Fahrzeuge Fahrzeuge
Beteiligung am Messstab ("CELMES") Beteiligung am Messstab ("CELMES")
|b2 Bruch an Pipelines, die gasförmige oder flüssige |b2 Bruch an Pipelines, die gasförmige oder flüssige
Kohlenwasserstoffe und andere gasförmige oder flüssige Stoffe mit Kohlenwasserstoffe und andere gasförmige oder flüssige Stoffe mit
Brand-/Explosionsrisiko enthalten Brand-/Explosionsrisiko enthalten
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung
Löscharbeiten, Sicherung Löscharbeiten, Sicherung
Gründliche Analyse/Messung/ Gründliche Analyse/Messung/
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor)
Einsatz des "TurboJets" Einsatz des "TurboJets"
Logistische Unterstützung bei der Sanierung Logistische Unterstützung bei der Sanierung
|b2 Erdgas- oder LPG-Leck |b2 Erdgas- oder LPG-Leck
Detektion, Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung Detektion, Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung
- -
|b2 Verschmutzung der öffentlichen Straße mit Kohlenwasserstoffen, |b2 Verschmutzung der öffentlichen Straße mit Kohlenwasserstoffen,
wodurch die freie Durchfahrt verhindert wird wodurch die freie Durchfahrt verhindert wird
Neutralisierung, Sammlung, Säuberung und Entsorgung Neutralisierung, Sammlung, Säuberung und Entsorgung
- -
|b2 Verschmutzung von Binnengewässern |b2 Verschmutzung von Binnengewässern
Eindämmung Eindämmung
Neutralisierung und Entsorgung, Einsatz spezialisierter Neutralisierung und Entsorgung, Einsatz spezialisierter
Sanierungsmittel Sanierungsmittel
|b2 Verschmutzung eines Seehafens |b2 Verschmutzung eines Seehafens
- -
Eindämmung, Neutralisierung und Entsorgung Einsatz spezialisierter Eindämmung, Neutralisierung und Entsorgung Einsatz spezialisierter
Sanierungsmittel Sanierungsmittel
3. Rettung und Unterstützung von Personen in gefährlichen Situationen 3. Rettung und Unterstützung von Personen in gefährlichen Situationen
und Schutz ihrer Güter und Schutz ihrer Güter
|b2 In einem Gebäude eingeklemmte Person (dringend), kleines Tier in |b2 In einem Gebäude eingeklemmte Person (dringend), kleines Tier in
Not (dringend), Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen Not (dringend), Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen
droht, gefährliches Tier droht, gefährliches Tier
Öffnung von Türen, Bergung, Eingreifen Öffnung von Türen, Bergung, Eingreifen
- -
|b2 Wespennest, andere gefährliche Insekten |b2 Wespennest, andere gefährliche Insekten
Dringende Vernichtung Dringende Vernichtung
- -
|b2 Großes Tier in Not (dringend), im Wasser |b2 Großes Tier in Not (dringend), im Wasser
Bergung Bergung
- -
|b2 Versperrte oder stark verschmutzte öffentliche Straße |b2 Versperrte oder stark verschmutzte öffentliche Straße
Dringende Säuberung oder dringende Räumung der Straße, Entsorgung, Dringende Säuberung oder dringende Räumung der Straße, Entsorgung,
Transport und Säuberung, Sicherung Transport und Säuberung, Sicherung
- -
|b2 Sturm, Tornado |b2 Sturm, Tornado
Bergung von Personen und dringender Schutz von Gütern, dringende Bergung von Personen und dringender Schutz von Gütern, dringende
Abstützung und dringende Abdeckung mit einer Plane Abstützung und dringende Abdeckung mit einer Plane
- -
|b2 Überschwemmungen |b2 Überschwemmungen
Bergung und Evakuierung per Boot, dringende Pumparbeiten, Verteilung Bergung und Evakuierung per Boot, dringende Pumparbeiten, Verteilung
und Anbringung von Sandsäcken und anderen Schutzmitteln und Anbringung von Sandsäcken und anderen Schutzmitteln
Verteilung von Lebensmitteln (keine Lieferung) und Trinkwasser Verteilung von Lebensmitteln (keine Lieferung) und Trinkwasser
Abdichtung und Verstärkung von Deichen, Anbringung künstlicher Deiche, Abdichtung und Verstärkung von Deichen, Anbringung künstlicher Deiche,
Pumpen mit einer Kapazität von über 10 000 Litern Pumpen mit einer Kapazität von über 10 000 Litern
Bei Ausuferung von Wasserläufen: Evakuierung der Bevölkerung, Bei Ausuferung von Wasserläufen: Evakuierung der Bevölkerung,
spezialisierte Rettungsmaßnahmen (Flood Rescue) spezialisierte Rettungsmaßnahmen (Flood Rescue)
|b2 In einer Maschine eingeklemmte Person, in einem Aufzug |b2 In einer Maschine eingeklemmte Person, in einem Aufzug
eingeschlossene Person, von Stromschlag getroffene Person, eingeschlossene Person, von Stromschlag getroffene Person,
CO-Vergiftung, Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu CO-Vergiftung, Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu
springen droht springen droht
Befreiung, Bergung, Taucher Befreiung, Bergung, Taucher
- -
|b2 Person in Schwierigkeiten in einer Höhle |b2 Person in Schwierigkeiten in einer Höhle
- -
Aktivierung des Höhlenrettungsteams und der für diesen Einsatz Aktivierung des Höhlenrettungsteams und der für diesen Einsatz
erforderlichen logistischen Unterstützung erforderlichen logistischen Unterstützung
|b2 Bombenalarm und Terrordrohung |b2 Bombenalarm und Terrordrohung
Stand-by Stand-by
Terroristische CBRN-Bedrohung, verdächtiges CBRN-Paket: Detektion, Terroristische CBRN-Bedrohung, verdächtiges CBRN-Paket: Detektion,
Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung
|b2 Verschüttete Person |b2 Verschüttete Person
USAR (Urban Search and Rescue): Suche, Bergung und Befreiung von USAR (Urban Search and Rescue): Suche, Bergung und Befreiung von
Opfern, Abstützungen Opfern, Abstützungen
Organisation der USAR-Teams in den Stufen "Medium" und "Heavy" gemäß Organisation der USAR-Teams in den Stufen "Medium" und "Heavy" gemäß
INSARAG-Klassifizierung INSARAG-Klassifizierung
Einsatz schweren Baugeräts Einsatz schweren Baugeräts
|b2 Unter Zug, Tram oder Metro eingeklemmte Person |b2 Unter Zug, Tram oder Metro eingeklemmte Person
Befreiung Befreiung
- -
|b2 Höhenrettung, Person, die zu fallen oder zu springen droht |b2 Höhenrettung, Person, die zu fallen oder zu springen droht
Bergung, Sicherung, GRIMP-Team (Gruppe für Rettung und Einsatz in Bergung, Sicherung, GRIMP-Team (Gruppe für Rettung und Einsatz in
schwierigem Gelände) schwierigem Gelände)
- -
|b2 Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude |b2 Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude
Sicherung, Abstützung Sicherung, Abstützung
Einsatz schweren Baugeräts Einsatz schweren Baugeräts
|b2 Verkehrsunfall (Personenkraftwagen, Bus, Lastkraftwagen) |b2 Verkehrsunfall (Personenkraftwagen, Bus, Lastkraftwagen)
Befreiung, Sicherung, Säuberung der Straße, Beseitigung der Ladung Befreiung, Sicherung, Säuberung der Straße, Beseitigung der Ladung
- -
|b2 Unfall mit ADR-Transport auf der Straße (ADR: wie vorgesehen im |b2 Unfall mit ADR-Transport auf der Straße (ADR: wie vorgesehen im
Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, unterzeichnet in gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, unterzeichnet in
Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das Gesetz vom 10. Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das Gesetz vom 10.
August 1960) August 1960)
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung
Löscharbeiten, Befreiung, Stabilisierung, Eindämmung, einfache Löscharbeiten, Befreiung, Stabilisierung, Eindämmung, einfache
Umladung, Säuberung Umladung, Säuberung
Umpumpen, Entsorgung, Beförderung Umpumpen, Entsorgung, Beförderung
Dekontamination des Einsatzpersonals Dekontamination des Einsatzpersonals
Gründliche Analyse/Messung/ Gründliche Analyse/Messung/
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor)
Umladung mit funkenfreiem Material, spezialisierte Umladung (Vakuum), Umladung mit funkenfreiem Material, spezialisierte Umladung (Vakuum),
Entsorgung und Neutralisierung Entsorgung und Neutralisierung
Unterstützung des BELINTRA-Experten Unterstützung des BELINTRA-Experten
Einsatz des "TurboJets" Einsatz des "TurboJets"
|b2 Unfall RID-Beförderung auf Schienen |b2 Unfall RID-Beförderung auf Schienen
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung
Löscharbeiten, Befreiung, Stabilisierung, Eindämmung, einfache Löscharbeiten, Befreiung, Stabilisierung, Eindämmung, einfache
Umladung, Säuberung Umladung, Säuberung
Dekontamination des Einsatzpersonals Dekontamination des Einsatzpersonals
Gründliche Analyse/Messung/ Gründliche Analyse/Messung/
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor)
Umpumpen, Umladung mit funkenfreiem Material, spezialisierte Umladung Umpumpen, Umladung mit funkenfreiem Material, spezialisierte Umladung
(Vakuum), Entsorgung, Neutralisierung (Vakuum), Entsorgung, Neutralisierung
Unterstützung des BELINTRA-Experten Unterstützung des BELINTRA-Experten
Einsatz des "TurboJets" Einsatz des "TurboJets"
Dekontamination der Bevölkerung und des Einsatzpersonals Dekontamination der Bevölkerung und des Einsatzpersonals
|b2 Personenzug-, Tram- oder Metrounfall |b2 Personenzug-, Tram- oder Metrounfall
Befreiung, Bergung Befreiung, Bergung
Schwere Bergungsfahrzeuge Schwere Bergungsfahrzeuge
|b2 Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not |b2 Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung
Löscharbeiten, Befreiung, Bergung, Kontrolle, Schaumbildung Löscharbeiten, Befreiung, Bergung, Kontrolle, Schaumbildung
Gründliche Analyse/Messung/ Gründliche Analyse/Messung/
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor)
|b2 Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not |b2 Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not
Bergung, Taucher Bergung, Taucher
Vorbeugende Anbringung von Eindämmungsmitteln, Umpumpen von Kraftstoff Vorbeugende Anbringung von Eindämmungsmitteln, Umpumpen von Kraftstoff
und Stabilisierung und Stabilisierung
|b2 Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen |b2 Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen
Bergung, Taucher Bergung, Taucher
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung
Sicherung, Kontrolle Sicherung, Kontrolle
Eindämmung, Neutralisierung und Entsorgung Eindämmung, Neutralisierung und Entsorgung
Unterstützung des BELINTRA-Experten Unterstützung des BELINTRA-Experten
Gründliche Analyse/Messung/ Gründliche Analyse/Messung/
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor)
4. Logistische Unterstützung 4. Logistische Unterstützung
|b2 Unterstützung eines dringenden medizinischen Transports |b2 Unterstützung eines dringenden medizinischen Transports
Dringende Unterstützung eines Krankenwagens mit Personal, Dringende Unterstützung eines Krankenwagens mit Personal,
Drehleiterfahrzeug oder Hebebühne Drehleiterfahrzeug oder Hebebühne
- -
|b2 Strategische Koordination und Einsatzkoordination bei Großeinsatz |b2 Strategische Koordination und Einsatzkoordination bei Großeinsatz
oder Auslösung einer Phase oder Auslösung einer Phase
Einrichtung einer Koordinierungs- und PC-Ops-Infrastruktur bei Einrichtung einer Koordinierungs- und PC-Ops-Infrastruktur bei
Auslösung einer kommunalen Phase oder eines kommunalen Noteinsatzplans Auslösung einer kommunalen Phase oder eines kommunalen Noteinsatzplans
Befüllung von Druckluftflaschen, Unterstützung mit Beleuchtung, Befüllung von Druckluftflaschen, Unterstützung mit Beleuchtung,
Elektrizität und Telekommunikation Elektrizität und Telekommunikation
Einrichtung einer Koordinierungs- und PC-Ops-Infrastruktur bei Einrichtung einer Koordinierungs- und PC-Ops-Infrastruktur bei
Auslösung einer provinzialen Phase oder eines provinzialen oder Auslösung einer provinzialen Phase oder eines provinzialen oder
föderalen Noteinsatzplans föderalen Noteinsatzplans
|b2 Zwischenfall auf einer in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom |b2 Zwischenfall auf einer in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom
10. November 2012 vorgesehenen öffentlichen Straße, der einen Einsatz 10. November 2012 vorgesehenen öffentlichen Straße, der einen Einsatz
eines Rettungsdienstes erfordert eines Rettungsdienstes erfordert
Sicherung Sicherung
- -
|b2 Trinkwassermangel |b2 Trinkwassermangel
Verteilung von Trinkwasser an die Bevölkerung Verteilung von Trinkwasser an die Bevölkerung
Herstellung von Trinkwasserbeuteln, Versorgung der Pflegeeinrichtungen Herstellung von Trinkwasserbeuteln, Versorgung der Pflegeeinrichtungen
mit Trinkwasser, Befüllung von Wassertürmen mit Trinkwasser, Befüllung von Wassertürmen
5. Andere spezifische Aufträge der Einsatzeinheiten 5. Andere spezifische Aufträge der Einsatzeinheiten
Alarmierung der Bevölkerung durch Sirenen auf Anordnung der Alarmierung der Bevölkerung durch Sirenen auf Anordnung der
zuständigen Behörde zuständigen Behörde
Verteilung von Lebensmitteln (ohne Zubereitung von Mahlzeiten) in den Verteilung von Lebensmitteln (ohne Zubereitung von Mahlzeiten) in den
Strafanstalten auf Verlangen des FÖD Justiz Strafanstalten auf Verlangen des FÖD Justiz
Verwaltung der nationalen Bestände an Jodtabletten, die in den Verwaltung der nationalen Bestände an Jodtabletten, die in den
Einsatzeinheiten gelagert sind; Verwaltung der nationalen Bestände an Einsatzeinheiten gelagert sind; Verwaltung der nationalen Bestände an
Löschschaum und Sandsäcken; Lieferung von Löschschaum Löschschaum und Sandsäcken; Lieferung von Löschschaum
Meeresverschmutzung: Eindämmung und Neutralisierung Meeresverschmutzung: Eindämmung und Neutralisierung
Biologische Zwischenfälle (Tierseuchen): im Rahmen der Biologische Zwischenfälle (Tierseuchen): im Rahmen der
Noteinsatzplanung, Transport von Tierkörpern, Desinfizierung Noteinsatzplanung, Transport von Tierkörpern, Desinfizierung
Aktivierung der bilateralen, europäischen oder internationalen Hilfe: Aktivierung der bilateralen, europäischen oder internationalen Hilfe:
bilaterale, europäische und internationale Kontakte und Management der bilaterale, europäische und internationale Kontakte und Management der
Unterstützung durch den Gastgeberstaat ("Host Nation Support") Unterstützung durch den Gastgeberstaat ("Host Nation Support")
Aufträge im Ausland im bilateralen, europäischen oder internationalen Aufträge im Ausland im bilateralen, europäischen oder internationalen
Rahmen bei Überschwemmungen, Erdbeben und CBRN-Vorfall: Organisation, Rahmen bei Überschwemmungen, Erdbeben und CBRN-Vorfall: Organisation,
Koordination und Ausführung des Einsatzes (Team für Bedarfsermittlung, Koordination und Ausführung des Einsatzes (Team für Bedarfsermittlung,
Koordinierung, Expertise, logistische Unterstützung und Transport) Koordinierung, Expertise, logistische Unterstützung und Transport)
Technische Unterstützung auf Verlangen der Polizei und der Technische Unterstützung auf Verlangen der Polizei und der
Gerichtsbehörden: in natürlicher Umwelt vermisste Person: Suchaktionen Gerichtsbehörden: in natürlicher Umwelt vermisste Person: Suchaktionen
(einschließlich Aktivierung von Hundeteams und Taucherteams), Suche (einschließlich Aktivierung von Hundeteams und Taucherteams), Suche
nach menschlichen Spuren und Überresten (Grabungen), Unterwassersuche nach menschlichen Spuren und Überresten (Grabungen), Unterwassersuche
(Taucher), Detektion-Analyse-Messung-Probenahme-Bestimmung, (Taucher), Detektion-Analyse-Messung-Probenahme-Bestimmung,
Beseitigung und Transport illegaler und verdächtiger Stoffe (außer Beseitigung und Transport illegaler und verdächtiger Stoffe (außer
Waffen und Sprengstoffen), Sicherung (Sicherungsfahrzeug) Waffen und Sprengstoffen), Sicherung (Sicherungsfahrzeug)
Verschiedene Aufträge in Sachen logistische Unterstützung und Verschiedene Aufträge in Sachen logistische Unterstützung und
Transport außerhalb der Noteinsatzplanung im Rahmen des Schutzes der Transport außerhalb der Noteinsatzplanung im Rahmen des Schutzes der
Bevölkerung in Belgien, auf Anordnung des Ministers des Innern Bevölkerung in Belgien, auf Anordnung des Ministers des Innern
6. Überzonale spezialisierte Aufträge der Hilfeleistungszonen und der 6. Überzonale spezialisierte Aufträge der Hilfeleistungszonen und der
Einsatzeinheiten Einsatzeinheiten
Gefahrgutberater-Experte Gefahrgutberater-Experte
Einsatz mit spezialisiertem Material bei Eisenbahnunfall, Brand an Einsatz mit spezialisiertem Material bei Eisenbahnunfall, Brand an
Bord von Schiffen oder Unfall in Bezug auf Infrastrukturen von Bord von Schiffen oder Unfall in Bezug auf Infrastrukturen von
Energieversorgungsunternehmen Energieversorgungsunternehmen
DICa-DIR-Teams gemäß dem Ministeriellen Erlass vom 21. März 2006 über DICa-DIR-Teams gemäß dem Ministeriellen Erlass vom 21. März 2006 über
die Abteilung für Einsätze bei Kalamitäten oder Katastrophen im die Abteilung für Einsätze bei Kalamitäten oder Katastrophen im
Ausland (DICa-DIR) und das Koordinationsbüro der Abteilung für Ausland (DICa-DIR) und das Koordinationsbüro der Abteilung für
Einsätze bei Kalamitäten oder Katastrophen im Ausland Einsätze bei Kalamitäten oder Katastrophen im Ausland
(Koordinationsbüro der DICa-DIR) (Koordinationsbüro der DICa-DIR)
Hundeteams gemäß dem Königlichen Erlass vom 11. Oktober 2002 zur Hundeteams gemäß dem Königlichen Erlass vom 11. Oktober 2002 zur
Organisation von Rettungshundeteams Organisation von Rettungshundeteams
Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2014 zur Festlegung der Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2014 zur Festlegung der
Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den
Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes
ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16.
Februar 2006 über die Noteinsatzpläne beigefügt zu werden Februar 2006 über die Noteinsatzpläne beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
^