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Koninklijk besluit tot bepaling van de opdrachten en taken van civiele veiligheid uitgevoerd door de hulpverleningszones en de operationele eenheden van de Civiele Bescherming en tot wijziging van het koninklijk besluit van 16 februari 2006 betreffende de nood- en interventieplannen. - Duitse vertaling | Arrêté royal déterminant les missions et les tâches de sécurité civile exécutées par les zones de secours et par les unités opérationnelles de la protection civile et modifiant l'arrêté royal du 16 février 2006 relatif aux plans d'urgence et d'intervention. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
10 JUNI 2014. - Koninklijk besluit tot bepaling van de opdrachten en | 10 JUIN 2014. - Arrêté royal déterminant les missions et les tâches de |
taken van civiele veiligheid uitgevoerd door de hulpverleningszones en | sécurité civile exécutées par les zones de secours et par les unités |
de operationele eenheden van de Civiele Bescherming en tot wijziging | opérationnelles de la protection civile et modifiant l'arrêté royal du |
van het koninklijk besluit van 16 februari 2006 betreffende de nood- | 16 février 2006 relatif aux plans d'urgence et d'intervention. - |
en interventieplannen. - Duitse vertaling | Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 10 juni 2014 tot bepaling van de opdrachten en taken van | l'arrêté royal du 10 juin 2014 déterminant les missions et les tâches |
civiele veiligheid uitgevoerd door de hulpverleningszones en de | de sécurité civile exécutées par les zones de secours et par les |
operationele eenheden van de Civiele Bescherming en tot wijziging van | unités opérationnelles de la protection civile et modifiant l'arrêté |
het koninklijk besluit van 16 februari 2006 betreffende de nood- en | royal du 16 février 2006 relatif aux plans d'urgence et d'intervention |
interventieplannen (Belgisch Staatsblad van 17 juli 2014). | (Moniteur belge du 17 juillet 2014). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
10. JUNI 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Aufträge und | 10. JUNI 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Aufträge und |
Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen | Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen |
und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur | und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur |
Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die | Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die |
Noteinsatzpläne | Noteinsatzpläne |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2; | Aufgrund der Verfassung, der Artikel 37 und 107 Absatz 2; |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der |
Artikel 12 Absatz 2 und 3, 13 und 224 Absatz 2; | Artikel 12 Absatz 2 und 3, 13 und 224 Absatz 2; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2003 zur Verteilung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. April 2003 zur Verteilung der |
Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen Feuerwehrdiensten und | Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen Feuerwehrdiensten und |
den Zivilschutzdiensten; | den Zivilschutzdiensten; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die |
Noteinsatzpläne, insbesondere des Artikels 15; | Noteinsatzpläne, insbesondere des Artikels 15; |
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
Aufgrund der Stellungnahme der Provinzgouverneure und des Gouverneurs | Aufgrund der Stellungnahme der Provinzgouverneure und des Gouverneurs |
des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt vom 7. Februar 2014; | des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt vom 7. Februar 2014; |
Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektorin vom 11. Februar 2014; | Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektorin vom 11. Februar 2014; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 25. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 25. |
März 2014; | März 2014; |
Aufgrund des Protokolls Nr. 2014/10 des Sektorenausschusses V - | Aufgrund des Protokolls Nr. 2014/10 des Sektorenausschusses V - |
Inneres vom 24. April 2014; | Inneres vom 24. April 2014; |
Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2014/11 des Ausschusses der | Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 2014/11 des Ausschusses der |
Provinzialen und Lokalen Öffentlichen Dienste vom 23. Mai 2014; | Provinzialen und Lokalen Öffentlichen Dienste vom 23. Mai 2014; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.960/2 des Staatsrates vom 29. April | Aufgrund des Gutachtens Nr. 55.960/2 des Staatsrates vom 29. April |
2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme |
Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen | KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die | 1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die |
zivile Sicherheit, | zivile Sicherheit, |
2. Königlichem Erlass vom 10. November 2012: den Königlichen Erlass | 2. Königlichem Erlass vom 10. November 2012: den Königlichen Erlass |
vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die | vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die |
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel, | schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel, |
3. Einsatzeinheiten: die Einsatzeinheiten des Zivilschutzes, | 3. Einsatzeinheiten: die Einsatzeinheiten des Zivilschutzes, |
4. LELS (Dir-PC-Ops): den im Königlichen Erlass vom 16. Februar 2006 | 4. LELS (Dir-PC-Ops): den im Königlichen Erlass vom 16. Februar 2006 |
über die Noteinsatzpläne erwähnten Leiter der Einsatzleitstelle ELS | über die Noteinsatzpläne erwähnten Leiter der Einsatzleitstelle ELS |
(PC-Ops), | (PC-Ops), |
5. Phase: die in Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar | 5. Phase: die in Artikel 7 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar |
2006 über die Noteinsatzpläne vorgesehene kommunale, provinziale | 2006 über die Noteinsatzpläne vorgesehene kommunale, provinziale |
beziehungsweise föderale Phase, | beziehungsweise föderale Phase, |
6. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte | 6. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte |
Hilfeleistungszone sowie den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende | Hilfeleistungszone sowie den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende |
medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. | medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. |
Art. 2 - Vorliegender Erlass findet keine Anwendung auf Aufträge der | Art. 2 - Vorliegender Erlass findet keine Anwendung auf Aufträge der |
dringenden medizinischen Hilfe und Aufträge in Sachen Brandverhütung. | dringenden medizinischen Hilfe und Aufträge in Sachen Brandverhütung. |
Vorliegender Erlass findet Anwendung unbeschadet der Aufträge und | Vorliegender Erlass findet Anwendung unbeschadet der Aufträge und |
Aufgaben, die Zonen und Einsatzeinheiten durch oder in Ausführung des | Aufgaben, die Zonen und Einsatzeinheiten durch oder in Ausführung des |
Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne | Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne |
anvertraut werden. | anvertraut werden. |
Durch Noteinsatzpläne und Entscheidungen, die in der kommunalen, | Durch Noteinsatzpläne und Entscheidungen, die in der kommunalen, |
provinzialen beziehungsweise föderalen Phase getroffen werden, können | provinzialen beziehungsweise föderalen Phase getroffen werden, können |
Zonen und Einsatzeinheiten Aufgaben erhalten, die im vorliegenden | Zonen und Einsatzeinheiten Aufgaben erhalten, die im vorliegenden |
Erlass und in seiner Anlage nicht vorgesehen sind. | Erlass und in seiner Anlage nicht vorgesehen sind. |
KAPITEL II - Aufträge und Aufgaben der Zonen | KAPITEL II - Aufträge und Aufgaben der Zonen |
Art. 3 - Unbeschadet des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 | Art. 3 - Unbeschadet des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 |
führen Zonen die in Spalte 1 der Anlage zum vorliegenden Erlass | führen Zonen die in Spalte 1 der Anlage zum vorliegenden Erlass |
festgelegten Aufträge entsprechend den in der Zone vorhandenen Risiken | festgelegten Aufträge entsprechend den in der Zone vorhandenen Risiken |
aus. | aus. |
Falls die Ausführung dieser Aufträge Mittel erforderlich macht, über | Falls die Ausführung dieser Aufträge Mittel erforderlich macht, über |
die eine Zone nicht verfügt, fordert diese über das 112-Zentrum eine | die eine Zone nicht verfügt, fordert diese über das 112-Zentrum eine |
andere Zone und/oder die Einsatzeinheiten an. Sie kann auch einen | andere Zone und/oder die Einsatzeinheiten an. Sie kann auch einen |
ausländischen Dienst anfordern, gemäß einem in Anwendung von Artikel | ausländischen Dienst anfordern, gemäß einem in Anwendung von Artikel |
22 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 geschlossenen grenzüberschreitenden | 22 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 geschlossenen grenzüberschreitenden |
Zusammenarbeitsabkommen. | Zusammenarbeitsabkommen. |
KAPITEL III - Aufträge und Aufgaben der Einsatzeinheiten | KAPITEL III - Aufträge und Aufgaben der Einsatzeinheiten |
Art. 4 - Neben den in Artikel 3 vorgesehenen Unterstützungs- und | Art. 4 - Neben den in Artikel 3 vorgesehenen Unterstützungs- und |
Verstärkungsaufträgen führen Einsatzeinheiten die spezifischen | Verstärkungsaufträgen führen Einsatzeinheiten die spezifischen |
Aufträge und Aufgaben im Rahmen der spezialisierten technischen | Aufträge und Aufgaben im Rahmen der spezialisierten technischen |
Unterstützung aus, die in Spalte 2 der Anlage zum vorliegenden Erlass | Unterstützung aus, die in Spalte 2 der Anlage zum vorliegenden Erlass |
aufgeführt sind. | aufgeführt sind. |
Die angemessenen Mittel für die Ausführung dieser Aufträge und | Die angemessenen Mittel für die Ausführung dieser Aufträge und |
Aufgaben werden automatisch und sofort ausgeschickt in den Fällen und | Aufgaben werden automatisch und sofort ausgeschickt in den Fällen und |
gemäß den Modalitäten, die in den Noteinsatzplänen, monodisziplinären | gemäß den Modalitäten, die in den Noteinsatzplänen, monodisziplinären |
Plänen beziehungsweise im Voraus erstellten Einsatzplänen vorgesehen | Plänen beziehungsweise im Voraus erstellten Einsatzplänen vorgesehen |
und festgelegt sind. | und festgelegt sind. |
In den anderen Fällen werden die angemessenen Mittel sofort | In den anderen Fällen werden die angemessenen Mittel sofort |
ausgeschickt. Nach Konzertierung zwischen dem verantwortlichen | ausgeschickt. Nach Konzertierung zwischen dem verantwortlichen |
Offizier der Einsatzeinheit und dem Einsatzleiter beziehungsweise, im | Offizier der Einsatzeinheit und dem Einsatzleiter beziehungsweise, im |
Fall einer multidisziplinären Einsatzkoordination, dem LELS | Fall einer multidisziplinären Einsatzkoordination, dem LELS |
(Dir-PC-Ops) können diese Mittel abbestellt werden. | (Dir-PC-Ops) können diese Mittel abbestellt werden. |
Die Einsatzeinheiten führen zudem die in Punkt 5 der Anlage zum | Die Einsatzeinheiten führen zudem die in Punkt 5 der Anlage zum |
vorliegenden Erlass vorgesehenen Aufträge aus. | vorliegenden Erlass vorgesehenen Aufträge aus. |
KAPITEL IV - Zusammenarbeitsabkommen | KAPITEL IV - Zusammenarbeitsabkommen |
Art. 5 - Die Zusammenarbeitsabkommen zwischen den Zonen und den | Art. 5 - Die Zusammenarbeitsabkommen zwischen den Zonen und den |
Einsatzeinheiten, die in Artikel 12 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, in | Einsatzeinheiten, die in Artikel 12 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, in |
Artikel 8 § 1 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 | Artikel 8 § 1 Absatz 4 des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 |
und in Ausführung von Artikel 3 Absatz 2 des vorliegenden Erlasses | und in Ausführung von Artikel 3 Absatz 2 des vorliegenden Erlasses |
vorgesehen sind, bestimmen das Dienstleistungsniveau, die Modalitäten | vorgesehen sind, bestimmen das Dienstleistungsniveau, die Modalitäten |
der Anforderung und die Mittel, die entsprechend der Risikoanalyse der | der Anforderung und die Mittel, die entsprechend der Risikoanalyse der |
Zone und den spezialisierten Mitteln, über die sie verfügt, | Zone und den spezialisierten Mitteln, über die sie verfügt, |
einzusetzen sind. | einzusetzen sind. |
Sofern nicht ausdrücklich im Zusammenarbeitsabkommen, insbesondere auf | Sofern nicht ausdrücklich im Zusammenarbeitsabkommen, insbesondere auf |
der Grundlage der Risikoanalyse, vorgesehen, können Zonen die in | der Grundlage der Risikoanalyse, vorgesehen, können Zonen die in |
Spalte 2 der Anlage zum vorliegenden Erlass beschriebenen Mittel in | Spalte 2 der Anlage zum vorliegenden Erlass beschriebenen Mittel in |
Sachen spezialisierte technische Unterstützung nicht erwerben. | Sachen spezialisierte technische Unterstützung nicht erwerben. |
Diese Abkommen regeln die Modalitäten, nach denen eine Einsatzeinheit | Diese Abkommen regeln die Modalitäten, nach denen eine Einsatzeinheit |
an der Ausführung von bestimmten in Spalte 1 von Anlage 1 zum | an der Ausführung von bestimmten in Spalte 1 von Anlage 1 zum |
Königlichen Erlass vom 10. November 2012 aufgeführten dringenden | Königlichen Erlass vom 10. November 2012 aufgeführten dringenden |
Aufträgen einer Zone beteiligt ist, indem sie als Wache der Zone | Aufträgen einer Zone beteiligt ist, indem sie als Wache der Zone |
fungiert. | fungiert. |
KAPITEL V - Rettungseinsätze | KAPITEL V - Rettungseinsätze |
Art. 6 - Die Direktion Einsätze der Generaldirektion Zivile Sicherheit | Art. 6 - Die Direktion Einsätze der Generaldirektion Zivile Sicherheit |
des FÖD Inneres koordiniert, gegebenenfalls in Absprache mit dem | des FÖD Inneres koordiniert, gegebenenfalls in Absprache mit dem |
Koordinations- und Krisenzentrum der Regierung und dem Fachzentrum für | Koordinations- und Krisenzentrum der Regierung und dem Fachzentrum für |
zivile Sicherheit, die technische und operative Vorbereitung einiger | zivile Sicherheit, die technische und operative Vorbereitung einiger |
der in Punkt 6 der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführten | der in Punkt 6 der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführten |
überzonalen spezialisierten Aufträge der Zonen und Einsatzeinheiten. | überzonalen spezialisierten Aufträge der Zonen und Einsatzeinheiten. |
Mit der technischen und operativen Vorbereitung dieser Aufträge wird | Mit der technischen und operativen Vorbereitung dieser Aufträge wird |
bezweckt, dass Einsatzkräfte über die erforderliche Fachausbildung, | bezweckt, dass Einsatzkräfte über die erforderliche Fachausbildung, |
das erforderliche Training und die erforderlichen Verfahren verfügen. | das erforderliche Training und die erforderlichen Verfahren verfügen. |
Die Vorbereitung umfasst auch die Organisation, auf geeigneter Ebene, | Die Vorbereitung umfasst auch die Organisation, auf geeigneter Ebene, |
eines Einsatzbereitschaftsdienstes, das Verzeichnis des | eines Einsatzbereitschaftsdienstes, das Verzeichnis des |
spezialisierten Materials, über das die Einsatzdienste für die | spezialisierten Materials, über das die Einsatzdienste für die |
Ausführung ihrer Aufträge verfügen, und die Überwachung der Wartung | Ausführung ihrer Aufträge verfügen, und die Überwachung der Wartung |
dieses Materials. | dieses Materials. |
Falls erforderlich, werden Vereinbarungen zwischen den betreffenden | Falls erforderlich, werden Vereinbarungen zwischen den betreffenden |
Diensten und Organisationen geschlossen. | Diensten und Organisationen geschlossen. |
Art. 7 - Es wird ein Begleitausschuss geschaffen, der beauftragt ist, | Art. 7 - Es wird ein Begleitausschuss geschaffen, der beauftragt ist, |
entweder aus eigener Initiative oder auf Verlangen des Ministers des | entweder aus eigener Initiative oder auf Verlangen des Ministers des |
Innern eine Stellungnahme über jede Frage in Bezug auf die technische | Innern eine Stellungnahme über jede Frage in Bezug auf die technische |
und operative Vorbereitung einiger suprazonaler spezialisierter | und operative Vorbereitung einiger suprazonaler spezialisierter |
Aufträge der Zonen und der Einsatzeinheiten abzugeben. | Aufträge der Zonen und der Einsatzeinheiten abzugeben. |
Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus: | Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus: |
1. einem französischsprachigen und einem niederländischsprachigen | 1. einem französischsprachigen und einem niederländischsprachigen |
Vertreter der Einsatzeinheiten, die vom Generaldirektor der | Vertreter der Einsatzeinheiten, die vom Generaldirektor der |
Generaldirektion Zivile Sicherheit bestimmt werden, | Generaldirektion Zivile Sicherheit bestimmt werden, |
2. einem Vertreter des Königlichen Verbands der Feuerwehrkorps | 2. einem Vertreter des Königlichen Verbands der Feuerwehrkorps |
Belgiens und einem Vertreter der Brandweervereniging Vlaanderen, die | Belgiens und einem Vertreter der Brandweervereniging Vlaanderen, die |
von ihrem Vorsitzenden bestimmt werden, | von ihrem Vorsitzenden bestimmt werden, |
3. dem Generaldirektor des Krisenzentrums oder seinem Vertreter, | 3. dem Generaldirektor des Krisenzentrums oder seinem Vertreter, |
4. dem Direktor der Direktion Einsätze der Generaldirektion Zivile | 4. dem Direktor der Direktion Einsätze der Generaldirektion Zivile |
Sicherheit oder seinem Vertreter, | Sicherheit oder seinem Vertreter, |
5. dem Generaldirektor der Generaldirektion Zivile Sicherheit oder | 5. dem Generaldirektor der Generaldirektion Zivile Sicherheit oder |
seinem Vertreter, der den Vorsitz des Ausschusses führt. | seinem Vertreter, der den Vorsitz des Ausschusses führt. |
Die Mitglieder des Begleitausschusses üben ihr Mandat unentgeltlich | Die Mitglieder des Begleitausschusses üben ihr Mandat unentgeltlich |
aus. | aus. |
Art. 8 - Im Fall eines gemeinsamen Einsatzes von Feuer- und | Art. 8 - Im Fall eines gemeinsamen Einsatzes von Feuer- und |
Rettungswachen mehrerer Zonen oder einer Feuer- und Rettungswache | Rettungswachen mehrerer Zonen oder einer Feuer- und Rettungswache |
einer oder mehrerer Zonen und einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes | einer oder mehrerer Zonen und einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes |
wird die Einsatzleitung dem Offizier anvertraut, der der Zone | wird die Einsatzleitung dem Offizier anvertraut, der der Zone |
angehört, auf deren Gebiet der Einsatz stattfindet, den höchsten | angehört, auf deren Gebiet der Einsatz stattfindet, den höchsten |
Dienstgrad innehat, Inhaber des Dienstgrads eines Kapitäns oder eines | Dienstgrad innehat, Inhaber des Dienstgrads eines Kapitäns oder eines |
höheren Dienstgrads ist und am Einsatzort anwesend ist, ungeachtet des | höheren Dienstgrads ist und am Einsatzort anwesend ist, ungeachtet des |
Dienstgrads des Personals der anderen Zonen und der Einsatzeinheiten | Dienstgrads des Personals der anderen Zonen und der Einsatzeinheiten |
des Zivilschutzes. | des Zivilschutzes. |
Offiziere, die als Berater oder Verbindungsoffizier einer anderen Zone | Offiziere, die als Berater oder Verbindungsoffizier einer anderen Zone |
oder einer Einsatzeinheit am Einsatzort anwesend sind, nehmen bei | oder einer Einsatzeinheit am Einsatzort anwesend sind, nehmen bei |
Rettungseinsätzen keine hierarchische Leitung wahr. | Rettungseinsätzen keine hierarchische Leitung wahr. |
KAPITEL VI - Abänderungs-, Aufhebungs- und Schlussbestimmungen | KAPITEL VI - Abänderungs-, Aufhebungs- und Schlussbestimmungen |
Art. 9 - Die in Artikel 8 festgelegte Anforderung, Inhaber des | Art. 9 - Die in Artikel 8 festgelegte Anforderung, Inhaber des |
Dienstgrads eines Kapitäns oder eines höheren Dienstgrads zu sein, | Dienstgrads eines Kapitäns oder eines höheren Dienstgrads zu sein, |
tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. | tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. |
Art. 10 - Artikel 15 § 2 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 | Art. 10 - Artikel 15 § 2 des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 |
über die Noteinsatzpläne wird wie folgt ersetzt: | über die Noteinsatzpläne wird wie folgt ersetzt: |
" § 2 - Die Funktion des LELS (Dir-PC-Ops) wird von dem Offizier | " § 2 - Die Funktion des LELS (Dir-PC-Ops) wird von dem Offizier |
ausgeübt, der der Hilfeleistungszone angehört, auf deren Gebiet der | ausgeübt, der der Hilfeleistungszone angehört, auf deren Gebiet der |
Einsatz stattfindet, den höchsten Dienstgrad innehat, am Einsatzort | Einsatz stattfindet, den höchsten Dienstgrad innehat, am Einsatzort |
anwesend ist, Inhaber des von Uns bestimmten Brevets OFF3 ist und über | anwesend ist, Inhaber des von Uns bestimmten Brevets OFF3 ist und über |
den Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) verfügt, der gemäß den vom | den Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) verfügt, der gemäß den vom |
Minister des Innern festgelegten Bedingungen und Modalitäten | Minister des Innern festgelegten Bedingungen und Modalitäten |
ausgestellt wird, ungeachtet des Dienstgrads des Personals der anderen | ausgestellt wird, ungeachtet des Dienstgrads des Personals der anderen |
Hilfeleistungszonen und der Einsatzeinheiten des Zivilschutzes. | Hilfeleistungszonen und der Einsatzeinheiten des Zivilschutzes. |
Die zuständige Behörde kann einen anderen Offizier der | Die zuständige Behörde kann einen anderen Offizier der |
Hilfeleistungszone oder einen Offizier einer anderen | Hilfeleistungszone oder einen Offizier einer anderen |
Hilfeleistungszone oder einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes, der | Hilfeleistungszone oder einer Einsatzeinheit des Zivilschutzes, der |
mehr Erfahrung mit der Bewältigung bestimmter Notsituationen hat und | mehr Erfahrung mit der Bewältigung bestimmter Notsituationen hat und |
der über den Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) verfügt, oder den | der über den Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) verfügt, oder den |
Leiter einer anderen Disziplin, die eher von der Notsituation | Leiter einer anderen Disziplin, die eher von der Notsituation |
betroffen ist, für die Funktion des LELS (Dir-PC-Ops) bestimmen." | betroffen ist, für die Funktion des LELS (Dir-PC-Ops) bestimmen." |
Art. 11 - In denselben Erlass wird ein Artikel 32/1 mit folgendem | Art. 11 - In denselben Erlass wird ein Artikel 32/1 mit folgendem |
Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
"Art. 32/1 - Die in Artikel 15 § 2 festgelegten Anforderungen, Inhaber | "Art. 32/1 - Die in Artikel 15 § 2 festgelegten Anforderungen, Inhaber |
des von Uns bestimmten Brevets OFF3 zu sein und über den | des von Uns bestimmten Brevets OFF3 zu sein und über den |
Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) zu verfügen, treten am 1. Januar | Befähigungsnachweis LELS (Dir-PC-Ops) zu verfügen, treten am 1. Januar |
2017 in Kraft." | 2017 in Kraft." |
Art. 12 - Der Königliche Erlass vom 7. April 2003 zur Verteilung der | Art. 12 - Der Königliche Erlass vom 7. April 2003 zur Verteilung der |
Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen Feuerwehrdiensten und | Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen Feuerwehrdiensten und |
den Zivilschutzdiensten wird aufgehoben. | den Zivilschutzdiensten wird aufgehoben. |
Art. 13 - Vorliegender Erlass und die Artikel 12 und 13 des Gesetzes | Art. 13 - Vorliegender Erlass und die Artikel 12 und 13 des Gesetzes |
vom 15. Mai 2007 treten am 1. Januar 2015 in Kraft. | vom 15. Mai 2007 treten am 1. Januar 2015 in Kraft. |
In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in | In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in |
Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten | Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten |
vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die | vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die |
Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. | Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. |
Januar 2016 in Kraft. | Januar 2016 in Kraft. |
In Abweichung von Artikel 12 bleibt der Königliche Erlass vom 7. April | In Abweichung von Artikel 12 bleibt der Königliche Erlass vom 7. April |
2003 zur Verteilung der Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen | 2003 zur Verteilung der Zivilschutzaufträge zwischen den öffentlichen |
Feuerwehrdiensten und den Zivilschutzdiensten für die in Absatz 2 | Feuerwehrdiensten und den Zivilschutzdiensten für die in Absatz 2 |
erwähnten vorläufigen Zonen bis zu dem in Absatz 2 erwähnten Datum, | erwähnten vorläufigen Zonen bis zu dem in Absatz 2 erwähnten Datum, |
das vom Rat bestimmt wird, in Kraft. | das vom Rat bestimmt wird, in Kraft. |
Art. 14 - Der Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 14 - Der Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2014 | Gegeben zu Brüssel, den 10. Juni 2014 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Anlage | Anlage |
Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, | Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, |
die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des | die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des |
Zivilschutzes ausgeführt werden | Zivilschutzes ausgeführt werden |
Typologie der Zwischenfälle, die zu allgemeinen Aufträgen der zivilen | Typologie der Zwischenfälle, die zu allgemeinen Aufträgen der zivilen |
Sicherheit führen | Sicherheit führen |
Aufträge und Aufgaben der Hilfeleistungszonen mit, falls erforderlich, | Aufträge und Aufgaben der Hilfeleistungszonen mit, falls erforderlich, |
Unterstützung anderer Zonen und von Einsatzeinheiten | Unterstützung anderer Zonen und von Einsatzeinheiten |
Spezifische Aufträge und Aufgaben der Einsatzeinheiten im Rahmen der | Spezifische Aufträge und Aufgaben der Einsatzeinheiten im Rahmen der |
spezialisierten technischen Unterstützung | spezialisierten technischen Unterstützung |
Spalte 1 | Spalte 1 |
Spalte 2 | Spalte 2 |
1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen | 1. Brand- und Explosionsbekämpfung und Bekämpfung der Folgen |
|b2 Allgemeine Branderkennung, Brandgeruch, Kontrolle der korrekten | |b2 Allgemeine Branderkennung, Brandgeruch, Kontrolle der korrekten |
Brandbekämpfung, Kontrolle der Rauchentwicklung | Brandbekämpfung, Kontrolle der Rauchentwicklung |
Kontrolle | Kontrolle |
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|b2 Brand in Gebäuden jeden Typs, Industrie, Explosion, | |b2 Brand in Gebäuden jeden Typs, Industrie, Explosion, |
Hochspannungskabine oder -anlage | Hochspannungskabine oder -anlage |
|b2 Brand in Tunneln, Tiefgaragen, Metrostationen, Bahnhöfen | |b2 Brand in Tunneln, Tiefgaragen, Metrostationen, Bahnhöfen |
Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle | Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle |
Versorgung mit Wasser aus einem Abstand von mehr als 2 500 Metern, | Versorgung mit Wasser aus einem Abstand von mehr als 2 500 Metern, |
Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern | Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern |
Einsatz einer Löschkanone mit einer Kapazität von über 20 000 Litern | Einsatz einer Löschkanone mit einer Kapazität von über 20 000 Litern |
pro Minute ("Superkanone") und des Systems "TurboJet" | pro Minute ("Superkanone") und des Systems "TurboJet" |
|b2 Brand von Fahrzeugen jeden Typs, außer von ADR-Fahrzeugen | |b2 Brand von Fahrzeugen jeden Typs, außer von ADR-Fahrzeugen |
|b2 Brand von Containern, Mülltonnen, Kaminen... | |b2 Brand von Containern, Mülltonnen, Kaminen... |
Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle | Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle |
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|b2 Brand von Wäldern, Heideland, Wiesen, Gräben, Böschungen | |b2 Brand von Wäldern, Heideland, Wiesen, Gräben, Böschungen |
Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle | Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle |
Organisation und logistische Unterstützung der Luftunterstützung, | Organisation und logistische Unterstützung der Luftunterstützung, |
Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern | Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern |
Lieferung und Einsatz von Flammschutzmitteln | Lieferung und Einsatz von Flammschutzmitteln |
Einsatz schweren Baugeräts | Einsatz schweren Baugeräts |
|b2 Brand von Kohlenwasserstoffen und chemischen Stoffen | |b2 Brand von Kohlenwasserstoffen und chemischen Stoffen |
Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle | Löscharbeiten, Bergung, Schutz und Kontrolle |
Detektion, Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung | Detektion, Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung |
Versorgung mit Wasser aus einem Abstand von mehr als 2 500 Metern, | Versorgung mit Wasser aus einem Abstand von mehr als 2 500 Metern, |
Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern | Wassertank mit einem Fassungsvermögen von über 20 000 Litern |
Einsatz einer Löschkanone mit einer Kapazität von über 20 000 Litern | Einsatz einer Löschkanone mit einer Kapazität von über 20 000 Litern |
pro Minute ("Superkanone") und des Systems "TurboJet" | pro Minute ("Superkanone") und des Systems "TurboJet" |
2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher | 2. Bekämpfung von Verschmutzung und von Freisetzung gefährlicher |
Stoffe, einschließlich radioaktiver Stoffe und ionisierender | Stoffe, einschließlich radioaktiver Stoffe und ionisierender |
Strahlungen | Strahlungen |
|b2 Lästiger Geruch, kleiner verdächtiger Gegenstand auf öffentlicher | |b2 Lästiger Geruch, kleiner verdächtiger Gegenstand auf öffentlicher |
Straße, Erkundung im Rahmen einer Verschmutzung oder Belästigung, | Straße, Erkundung im Rahmen einer Verschmutzung oder Belästigung, |
Behandlung, Erdgas- oder LPG-Geruch | Behandlung, Erdgas- oder LPG-Geruch |
Erkundung, Bestimmung, Sicherung | Erkundung, Bestimmung, Sicherung |
- | - |
|b2 Explosionsgefahr | |b2 Explosionsgefahr |
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung | Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung |
Sicherung | Sicherung |
Gründliche Analyse/Messung/ | Gründliche Analyse/Messung/ |
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) | Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) |
Einsatz des "TurboJets" | Einsatz des "TurboJets" |
|b2 Unfall mit gefährlichen chemischen Stoffen | |b2 Unfall mit gefährlichen chemischen Stoffen |
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung | Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung |
Einsatzpersonal mit VPS-Anzügen (Vapour Protection Suit) | Einsatzpersonal mit VPS-Anzügen (Vapour Protection Suit) |
Stabilisierung, Eindämmung, technische Hilfe bei Umladung und | Stabilisierung, Eindämmung, technische Hilfe bei Umladung und |
Säuberung | Säuberung |
Dekontamination des Einsatzpersonals | Dekontamination des Einsatzpersonals |
Gründliche Analyse/Messung/ | Gründliche Analyse/Messung/ |
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) | Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) |
Spezialisierte Umladung (Vakuum) und Neutralisierung | Spezialisierte Umladung (Vakuum) und Neutralisierung |
Unterstützung des BELINTRA-Experten | Unterstützung des BELINTRA-Experten |
Einsatz des "TurboJets" | Einsatz des "TurboJets" |
Dekontamination der Bevölkerung und der Fahrzeuge | Dekontamination der Bevölkerung und der Fahrzeuge |
|b2 Unfall mit gefährlichen biologischen, radiologischen oder | |b2 Unfall mit gefährlichen biologischen, radiologischen oder |
nuklearen Stoffen | nuklearen Stoffen |
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung, die | Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung, die |
erforderlich sind, um Maßnahmen für den Schutz des Einsatzpersonals zu | erforderlich sind, um Maßnahmen für den Schutz des Einsatzpersonals zu |
treffen | treffen |
Gründliche Analyse/Messung/ | Gründliche Analyse/Messung/ |
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) | Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) |
Dekontamination der Bevölkerung, des Einsatzpersonals und der | Dekontamination der Bevölkerung, des Einsatzpersonals und der |
Fahrzeuge | Fahrzeuge |
Beteiligung am Messstab ("CELMES") | Beteiligung am Messstab ("CELMES") |
|b2 Bruch an Pipelines, die gasförmige oder flüssige | |b2 Bruch an Pipelines, die gasförmige oder flüssige |
Kohlenwasserstoffe und andere gasförmige oder flüssige Stoffe mit | Kohlenwasserstoffe und andere gasförmige oder flüssige Stoffe mit |
Brand-/Explosionsrisiko enthalten | Brand-/Explosionsrisiko enthalten |
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung | Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung |
Löscharbeiten, Sicherung | Löscharbeiten, Sicherung |
Gründliche Analyse/Messung/ | Gründliche Analyse/Messung/ |
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) | Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) |
Einsatz des "TurboJets" | Einsatz des "TurboJets" |
Logistische Unterstützung bei der Sanierung | Logistische Unterstützung bei der Sanierung |
|b2 Erdgas- oder LPG-Leck | |b2 Erdgas- oder LPG-Leck |
Detektion, Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung | Detektion, Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung |
- | - |
|b2 Verschmutzung der öffentlichen Straße mit Kohlenwasserstoffen, | |b2 Verschmutzung der öffentlichen Straße mit Kohlenwasserstoffen, |
wodurch die freie Durchfahrt verhindert wird | wodurch die freie Durchfahrt verhindert wird |
Neutralisierung, Sammlung, Säuberung und Entsorgung | Neutralisierung, Sammlung, Säuberung und Entsorgung |
- | - |
|b2 Verschmutzung von Binnengewässern | |b2 Verschmutzung von Binnengewässern |
Eindämmung | Eindämmung |
Neutralisierung und Entsorgung, Einsatz spezialisierter | Neutralisierung und Entsorgung, Einsatz spezialisierter |
Sanierungsmittel | Sanierungsmittel |
|b2 Verschmutzung eines Seehafens | |b2 Verschmutzung eines Seehafens |
- | - |
Eindämmung, Neutralisierung und Entsorgung Einsatz spezialisierter | Eindämmung, Neutralisierung und Entsorgung Einsatz spezialisierter |
Sanierungsmittel | Sanierungsmittel |
3. Rettung und Unterstützung von Personen in gefährlichen Situationen | 3. Rettung und Unterstützung von Personen in gefährlichen Situationen |
und Schutz ihrer Güter | und Schutz ihrer Güter |
|b2 In einem Gebäude eingeklemmte Person (dringend), kleines Tier in | |b2 In einem Gebäude eingeklemmte Person (dringend), kleines Tier in |
Not (dringend), Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen | Not (dringend), Gegenstand, der auf die öffentliche Straße zu fallen |
droht, gefährliches Tier | droht, gefährliches Tier |
Öffnung von Türen, Bergung, Eingreifen | Öffnung von Türen, Bergung, Eingreifen |
- | - |
|b2 Wespennest, andere gefährliche Insekten | |b2 Wespennest, andere gefährliche Insekten |
Dringende Vernichtung | Dringende Vernichtung |
- | - |
|b2 Großes Tier in Not (dringend), im Wasser | |b2 Großes Tier in Not (dringend), im Wasser |
Bergung | Bergung |
- | - |
|b2 Versperrte oder stark verschmutzte öffentliche Straße | |b2 Versperrte oder stark verschmutzte öffentliche Straße |
Dringende Säuberung oder dringende Räumung der Straße, Entsorgung, | Dringende Säuberung oder dringende Räumung der Straße, Entsorgung, |
Transport und Säuberung, Sicherung | Transport und Säuberung, Sicherung |
- | - |
|b2 Sturm, Tornado | |b2 Sturm, Tornado |
Bergung von Personen und dringender Schutz von Gütern, dringende | Bergung von Personen und dringender Schutz von Gütern, dringende |
Abstützung und dringende Abdeckung mit einer Plane | Abstützung und dringende Abdeckung mit einer Plane |
- | - |
|b2 Überschwemmungen | |b2 Überschwemmungen |
Bergung und Evakuierung per Boot, dringende Pumparbeiten, Verteilung | Bergung und Evakuierung per Boot, dringende Pumparbeiten, Verteilung |
und Anbringung von Sandsäcken und anderen Schutzmitteln | und Anbringung von Sandsäcken und anderen Schutzmitteln |
Verteilung von Lebensmitteln (keine Lieferung) und Trinkwasser | Verteilung von Lebensmitteln (keine Lieferung) und Trinkwasser |
Abdichtung und Verstärkung von Deichen, Anbringung künstlicher Deiche, | Abdichtung und Verstärkung von Deichen, Anbringung künstlicher Deiche, |
Pumpen mit einer Kapazität von über 10 000 Litern | Pumpen mit einer Kapazität von über 10 000 Litern |
Bei Ausuferung von Wasserläufen: Evakuierung der Bevölkerung, | Bei Ausuferung von Wasserläufen: Evakuierung der Bevölkerung, |
spezialisierte Rettungsmaßnahmen (Flood Rescue) | spezialisierte Rettungsmaßnahmen (Flood Rescue) |
|b2 In einer Maschine eingeklemmte Person, in einem Aufzug | |b2 In einer Maschine eingeklemmte Person, in einem Aufzug |
eingeschlossene Person, von Stromschlag getroffene Person, | eingeschlossene Person, von Stromschlag getroffene Person, |
CO-Vergiftung, Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu | CO-Vergiftung, Person im Wasser oder Person, die ins Wasser zu |
springen droht | springen droht |
Befreiung, Bergung, Taucher | Befreiung, Bergung, Taucher |
- | - |
|b2 Person in Schwierigkeiten in einer Höhle | |b2 Person in Schwierigkeiten in einer Höhle |
- | - |
Aktivierung des Höhlenrettungsteams und der für diesen Einsatz | Aktivierung des Höhlenrettungsteams und der für diesen Einsatz |
erforderlichen logistischen Unterstützung | erforderlichen logistischen Unterstützung |
|b2 Bombenalarm und Terrordrohung | |b2 Bombenalarm und Terrordrohung |
Stand-by | Stand-by |
Terroristische CBRN-Bedrohung, verdächtiges CBRN-Paket: Detektion, | Terroristische CBRN-Bedrohung, verdächtiges CBRN-Paket: Detektion, |
Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung | Analyse, Messung, Probenahme, Bestimmung |
|b2 Verschüttete Person | |b2 Verschüttete Person |
USAR (Urban Search and Rescue): Suche, Bergung und Befreiung von | USAR (Urban Search and Rescue): Suche, Bergung und Befreiung von |
Opfern, Abstützungen | Opfern, Abstützungen |
Organisation der USAR-Teams in den Stufen "Medium" und "Heavy" gemäß | Organisation der USAR-Teams in den Stufen "Medium" und "Heavy" gemäß |
INSARAG-Klassifizierung | INSARAG-Klassifizierung |
Einsatz schweren Baugeräts | Einsatz schweren Baugeräts |
|b2 Unter Zug, Tram oder Metro eingeklemmte Person | |b2 Unter Zug, Tram oder Metro eingeklemmte Person |
Befreiung | Befreiung |
- | - |
|b2 Höhenrettung, Person, die zu fallen oder zu springen droht | |b2 Höhenrettung, Person, die zu fallen oder zu springen droht |
Bergung, Sicherung, GRIMP-Team (Gruppe für Rettung und Einsatz in | Bergung, Sicherung, GRIMP-Team (Gruppe für Rettung und Einsatz in |
schwierigem Gelände) | schwierigem Gelände) |
- | - |
|b2 Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude | |b2 Einsturz- oder Sturzgefahr Gebäude |
Sicherung, Abstützung | Sicherung, Abstützung |
Einsatz schweren Baugeräts | Einsatz schweren Baugeräts |
|b2 Verkehrsunfall (Personenkraftwagen, Bus, Lastkraftwagen) | |b2 Verkehrsunfall (Personenkraftwagen, Bus, Lastkraftwagen) |
Befreiung, Sicherung, Säuberung der Straße, Beseitigung der Ladung | Befreiung, Sicherung, Säuberung der Straße, Beseitigung der Ladung |
- | - |
|b2 Unfall mit ADR-Transport auf der Straße (ADR: wie vorgesehen im | |b2 Unfall mit ADR-Transport auf der Straße (ADR: wie vorgesehen im |
Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung | Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung |
gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, unterzeichnet in | gefährlicher Güter auf der Straße und dessen Anlagen, unterzeichnet in |
Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das Gesetz vom 10. | Genf am 30. September 1957 und gebilligt durch das Gesetz vom 10. |
August 1960) | August 1960) |
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung | Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung |
Löscharbeiten, Befreiung, Stabilisierung, Eindämmung, einfache | Löscharbeiten, Befreiung, Stabilisierung, Eindämmung, einfache |
Umladung, Säuberung | Umladung, Säuberung |
Umpumpen, Entsorgung, Beförderung | Umpumpen, Entsorgung, Beförderung |
Dekontamination des Einsatzpersonals | Dekontamination des Einsatzpersonals |
Gründliche Analyse/Messung/ | Gründliche Analyse/Messung/ |
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) | Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) |
Umladung mit funkenfreiem Material, spezialisierte Umladung (Vakuum), | Umladung mit funkenfreiem Material, spezialisierte Umladung (Vakuum), |
Entsorgung und Neutralisierung | Entsorgung und Neutralisierung |
Unterstützung des BELINTRA-Experten | Unterstützung des BELINTRA-Experten |
Einsatz des "TurboJets" | Einsatz des "TurboJets" |
|b2 Unfall RID-Beförderung auf Schienen | |b2 Unfall RID-Beförderung auf Schienen |
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung | Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung |
Löscharbeiten, Befreiung, Stabilisierung, Eindämmung, einfache | Löscharbeiten, Befreiung, Stabilisierung, Eindämmung, einfache |
Umladung, Säuberung | Umladung, Säuberung |
Dekontamination des Einsatzpersonals | Dekontamination des Einsatzpersonals |
Gründliche Analyse/Messung/ | Gründliche Analyse/Messung/ |
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) | Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) |
Umpumpen, Umladung mit funkenfreiem Material, spezialisierte Umladung | Umpumpen, Umladung mit funkenfreiem Material, spezialisierte Umladung |
(Vakuum), Entsorgung, Neutralisierung | (Vakuum), Entsorgung, Neutralisierung |
Unterstützung des BELINTRA-Experten | Unterstützung des BELINTRA-Experten |
Einsatz des "TurboJets" | Einsatz des "TurboJets" |
Dekontamination der Bevölkerung und des Einsatzpersonals | Dekontamination der Bevölkerung und des Einsatzpersonals |
|b2 Personenzug-, Tram- oder Metrounfall | |b2 Personenzug-, Tram- oder Metrounfall |
Befreiung, Bergung | Befreiung, Bergung |
Schwere Bergungsfahrzeuge | Schwere Bergungsfahrzeuge |
|b2 Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not | |b2 Luftfahrtunfall oder Flugzeug in Not |
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung | Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung |
Löscharbeiten, Befreiung, Bergung, Kontrolle, Schaumbildung | Löscharbeiten, Befreiung, Bergung, Kontrolle, Schaumbildung |
Gründliche Analyse/Messung/ | Gründliche Analyse/Messung/ |
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) | Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) |
|b2 Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not | |b2 Schifffahrtsunfall oder Schiff in Not |
Bergung, Taucher | Bergung, Taucher |
Vorbeugende Anbringung von Eindämmungsmitteln, Umpumpen von Kraftstoff | Vorbeugende Anbringung von Eindämmungsmitteln, Umpumpen von Kraftstoff |
und Stabilisierung | und Stabilisierung |
|b2 Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen | |b2 Schifffahrtsunfall mit gefährlichen Stoffen |
Bergung, Taucher | Bergung, Taucher |
Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung | Basisdetektion, -analyse, -messung, -probenahme, -bestimmung |
Sicherung, Kontrolle | Sicherung, Kontrolle |
Eindämmung, Neutralisierung und Entsorgung | Eindämmung, Neutralisierung und Entsorgung |
Unterstützung des BELINTRA-Experten | Unterstützung des BELINTRA-Experten |
Gründliche Analyse/Messung/ | Gründliche Analyse/Messung/ |
Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) | Probenahme/Bestimmung (mobiles Labor) |
4. Logistische Unterstützung | 4. Logistische Unterstützung |
|b2 Unterstützung eines dringenden medizinischen Transports | |b2 Unterstützung eines dringenden medizinischen Transports |
Dringende Unterstützung eines Krankenwagens mit Personal, | Dringende Unterstützung eines Krankenwagens mit Personal, |
Drehleiterfahrzeug oder Hebebühne | Drehleiterfahrzeug oder Hebebühne |
- | - |
|b2 Strategische Koordination und Einsatzkoordination bei Großeinsatz | |b2 Strategische Koordination und Einsatzkoordination bei Großeinsatz |
oder Auslösung einer Phase | oder Auslösung einer Phase |
Einrichtung einer Koordinierungs- und PC-Ops-Infrastruktur bei | Einrichtung einer Koordinierungs- und PC-Ops-Infrastruktur bei |
Auslösung einer kommunalen Phase oder eines kommunalen Noteinsatzplans | Auslösung einer kommunalen Phase oder eines kommunalen Noteinsatzplans |
Befüllung von Druckluftflaschen, Unterstützung mit Beleuchtung, | Befüllung von Druckluftflaschen, Unterstützung mit Beleuchtung, |
Elektrizität und Telekommunikation | Elektrizität und Telekommunikation |
Einrichtung einer Koordinierungs- und PC-Ops-Infrastruktur bei | Einrichtung einer Koordinierungs- und PC-Ops-Infrastruktur bei |
Auslösung einer provinzialen Phase oder eines provinzialen oder | Auslösung einer provinzialen Phase oder eines provinzialen oder |
föderalen Noteinsatzplans | föderalen Noteinsatzplans |
|b2 Zwischenfall auf einer in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom | |b2 Zwischenfall auf einer in Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom |
10. November 2012 vorgesehenen öffentlichen Straße, der einen Einsatz | 10. November 2012 vorgesehenen öffentlichen Straße, der einen Einsatz |
eines Rettungsdienstes erfordert | eines Rettungsdienstes erfordert |
Sicherung | Sicherung |
- | - |
|b2 Trinkwassermangel | |b2 Trinkwassermangel |
Verteilung von Trinkwasser an die Bevölkerung | Verteilung von Trinkwasser an die Bevölkerung |
Herstellung von Trinkwasserbeuteln, Versorgung der Pflegeeinrichtungen | Herstellung von Trinkwasserbeuteln, Versorgung der Pflegeeinrichtungen |
mit Trinkwasser, Befüllung von Wassertürmen | mit Trinkwasser, Befüllung von Wassertürmen |
5. Andere spezifische Aufträge der Einsatzeinheiten | 5. Andere spezifische Aufträge der Einsatzeinheiten |
Alarmierung der Bevölkerung durch Sirenen auf Anordnung der | Alarmierung der Bevölkerung durch Sirenen auf Anordnung der |
zuständigen Behörde | zuständigen Behörde |
Verteilung von Lebensmitteln (ohne Zubereitung von Mahlzeiten) in den | Verteilung von Lebensmitteln (ohne Zubereitung von Mahlzeiten) in den |
Strafanstalten auf Verlangen des FÖD Justiz | Strafanstalten auf Verlangen des FÖD Justiz |
Verwaltung der nationalen Bestände an Jodtabletten, die in den | Verwaltung der nationalen Bestände an Jodtabletten, die in den |
Einsatzeinheiten gelagert sind; Verwaltung der nationalen Bestände an | Einsatzeinheiten gelagert sind; Verwaltung der nationalen Bestände an |
Löschschaum und Sandsäcken; Lieferung von Löschschaum | Löschschaum und Sandsäcken; Lieferung von Löschschaum |
Meeresverschmutzung: Eindämmung und Neutralisierung | Meeresverschmutzung: Eindämmung und Neutralisierung |
Biologische Zwischenfälle (Tierseuchen): im Rahmen der | Biologische Zwischenfälle (Tierseuchen): im Rahmen der |
Noteinsatzplanung, Transport von Tierkörpern, Desinfizierung | Noteinsatzplanung, Transport von Tierkörpern, Desinfizierung |
Aktivierung der bilateralen, europäischen oder internationalen Hilfe: | Aktivierung der bilateralen, europäischen oder internationalen Hilfe: |
bilaterale, europäische und internationale Kontakte und Management der | bilaterale, europäische und internationale Kontakte und Management der |
Unterstützung durch den Gastgeberstaat ("Host Nation Support") | Unterstützung durch den Gastgeberstaat ("Host Nation Support") |
Aufträge im Ausland im bilateralen, europäischen oder internationalen | Aufträge im Ausland im bilateralen, europäischen oder internationalen |
Rahmen bei Überschwemmungen, Erdbeben und CBRN-Vorfall: Organisation, | Rahmen bei Überschwemmungen, Erdbeben und CBRN-Vorfall: Organisation, |
Koordination und Ausführung des Einsatzes (Team für Bedarfsermittlung, | Koordination und Ausführung des Einsatzes (Team für Bedarfsermittlung, |
Koordinierung, Expertise, logistische Unterstützung und Transport) | Koordinierung, Expertise, logistische Unterstützung und Transport) |
Technische Unterstützung auf Verlangen der Polizei und der | Technische Unterstützung auf Verlangen der Polizei und der |
Gerichtsbehörden: in natürlicher Umwelt vermisste Person: Suchaktionen | Gerichtsbehörden: in natürlicher Umwelt vermisste Person: Suchaktionen |
(einschließlich Aktivierung von Hundeteams und Taucherteams), Suche | (einschließlich Aktivierung von Hundeteams und Taucherteams), Suche |
nach menschlichen Spuren und Überresten (Grabungen), Unterwassersuche | nach menschlichen Spuren und Überresten (Grabungen), Unterwassersuche |
(Taucher), Detektion-Analyse-Messung-Probenahme-Bestimmung, | (Taucher), Detektion-Analyse-Messung-Probenahme-Bestimmung, |
Beseitigung und Transport illegaler und verdächtiger Stoffe (außer | Beseitigung und Transport illegaler und verdächtiger Stoffe (außer |
Waffen und Sprengstoffen), Sicherung (Sicherungsfahrzeug) | Waffen und Sprengstoffen), Sicherung (Sicherungsfahrzeug) |
Verschiedene Aufträge in Sachen logistische Unterstützung und | Verschiedene Aufträge in Sachen logistische Unterstützung und |
Transport außerhalb der Noteinsatzplanung im Rahmen des Schutzes der | Transport außerhalb der Noteinsatzplanung im Rahmen des Schutzes der |
Bevölkerung in Belgien, auf Anordnung des Ministers des Innern | Bevölkerung in Belgien, auf Anordnung des Ministers des Innern |
6. Überzonale spezialisierte Aufträge der Hilfeleistungszonen und der | 6. Überzonale spezialisierte Aufträge der Hilfeleistungszonen und der |
Einsatzeinheiten | Einsatzeinheiten |
Gefahrgutberater-Experte | Gefahrgutberater-Experte |
Einsatz mit spezialisiertem Material bei Eisenbahnunfall, Brand an | Einsatz mit spezialisiertem Material bei Eisenbahnunfall, Brand an |
Bord von Schiffen oder Unfall in Bezug auf Infrastrukturen von | Bord von Schiffen oder Unfall in Bezug auf Infrastrukturen von |
Energieversorgungsunternehmen | Energieversorgungsunternehmen |
DICa-DIR-Teams gemäß dem Ministeriellen Erlass vom 21. März 2006 über | DICa-DIR-Teams gemäß dem Ministeriellen Erlass vom 21. März 2006 über |
die Abteilung für Einsätze bei Kalamitäten oder Katastrophen im | die Abteilung für Einsätze bei Kalamitäten oder Katastrophen im |
Ausland (DICa-DIR) und das Koordinationsbüro der Abteilung für | Ausland (DICa-DIR) und das Koordinationsbüro der Abteilung für |
Einsätze bei Kalamitäten oder Katastrophen im Ausland | Einsätze bei Kalamitäten oder Katastrophen im Ausland |
(Koordinationsbüro der DICa-DIR) | (Koordinationsbüro der DICa-DIR) |
Hundeteams gemäß dem Königlichen Erlass vom 11. Oktober 2002 zur | Hundeteams gemäß dem Königlichen Erlass vom 11. Oktober 2002 zur |
Organisation von Rettungshundeteams | Organisation von Rettungshundeteams |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2014 zur Festlegung der | Gesehen, um Unserem Erlass vom 10. Juni 2014 zur Festlegung der |
Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den | Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den |
Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes | Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes |
ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. | ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. |
Februar 2006 über die Noteinsatzpläne beigefügt zu werden | Februar 2006 über die Noteinsatzpläne beigefügt zu werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |