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| Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 9 februari 2006 tot vaststelling van de erkenningsvoorwaarden en de procedure tot erkenning van een pakket "Internet voor iedereen" en houdende controlebepalingen | Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 9 février 2006 fixant les conditions et la procédure d'agrément d'un package "Internet pour tous" et portant des dispositions de contrôle |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 10 JUNI 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële | 10 JUIN 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en |
| Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 9 februari 2006 tot | langue allemande de l'arrêté royal du 9 février 2006 fixant les |
| vaststelling van de erkenningsvoorwaarden en de procedure tot | |
| erkenning van een pakket "Internet voor iedereen" en houdende | conditions et la procédure d'agrément d'un package "Internet pour |
| controlebepalingen | tous" et portant des dispositions de contrôle |
| ALBERT II, Koning der Belgen, | ALBERT II, Roi des Belges, |
| Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. | A tous, présents et à venir, Salut. |
| Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen | Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la |
| voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, | Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, |
| en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; | remplacé par la loi du 18 juillet 1990; |
| Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk | Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté |
| besluit van 9 februari 2006 tot vaststelling van de | royal du 9 février 2006 fixant les conditions et la procédure |
| erkenningsvoorwaarden en de procedure tot erkenning van een pakket | |
| "Internet voor iedereen" en houdende controlebepalingen, opgemaakt | d'agrément d'un package "Internet pour tous" et portant des |
| door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het | dispositions de contrôle, établi par le Service central de traduction |
| Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; | allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy; |
| Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, | Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, |
| Hebben Wij besloten en besluiten Wij : | Nous avons arrêté et arrêtons : |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
| vertaling van het koninklijk besluit van 9 februari 2006 tot | officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 9 février 2006 |
| vaststelling van de erkenningsvoorwaarden en de procedure tot | fixant les conditions et la procédure d'agrément d'un package |
| erkenning van een pakket "Internet voor iedereen" en houdende | "Internet pour tous" et portant des dispositions de contrôle. |
| controlebepalingen. Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
| uitvoering van dit besluit. | présent arrêté. |
| Gegeven te Brussel, 10 juni 2006. | Donné à Bruxelles, le 10 juin 2006. |
| ALBERT | ALBERT |
| Van Koningswege : | Par le Roi : |
| De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Bijlage | Annexe |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INFORMATIONS- UND | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INFORMATIONS- UND |
| KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE | KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE |
| 9. FEBRUAR 2006 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen | 9. FEBRUAR 2006 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen |
| und des Verfahrens für die Zulassung eines "Internet für alle"-Pakets | und des Verfahrens für die Zulassung eines "Internet für alle"-Pakets |
| und zur Festlegung von Kontrollbestimmungen | und zur Festlegung von Kontrollbestimmungen |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| durch vorliegenden Erlass wird Titel XVI des Gesetzes vom 27. Dezember | durch vorliegenden Erlass wird Titel XVI des Gesetzes vom 27. Dezember |
| 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen ausgeführt, in dem eine | 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen ausgeführt, in dem eine |
| Massnahme ergriffen wird, durch die ein Teil der Lösung des Problems | Massnahme ergriffen wird, durch die ein Teil der Lösung des Problems |
| des Ausschlusses aus der digitalen Welt geboten werden soll. | des Ausschlusses aus der digitalen Welt geboten werden soll. |
| Um jedem die Möglichkeit zu bieten, Hardware, Software und | Um jedem die Möglichkeit zu bieten, Hardware, Software und |
| Dienstleistungen, die einen optimalen Gebrauch der modernen | Dienstleistungen, die einen optimalen Gebrauch der modernen |
| Technologien ermöglichen, in Anspruch zu nehmen und diesen Gebrauch zu | Technologien ermöglichen, in Anspruch zu nehmen und diesen Gebrauch zu |
| fördern, hat der Gesetzgeber aufgrund von Artikel 185 des Gesetzes vom | fördern, hat der Gesetzgeber aufgrund von Artikel 185 des Gesetzes vom |
| 27. Dezember 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen einen | 27. Dezember 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen einen |
| Steuervorteil für den Kauf eines "Internet für alle"-Pakets bewilligt. | Steuervorteil für den Kauf eines "Internet für alle"-Pakets bewilligt. |
| Ein "Internet für alle"-Paket ist so zusammengestellt, dass ein | Ein "Internet für alle"-Paket ist so zusammengestellt, dass ein |
| einfacher, klarer und optimaler Gebrauch des Internets und der | einfacher, klarer und optimaler Gebrauch des Internets und der |
| elektronischen Dienstleistungen gewährleistet wird. Das bedeutet, dass | elektronischen Dienstleistungen gewährleistet wird. Das bedeutet, dass |
| neben Hardware, Software und Internetanschluss auch eine | neben Hardware, Software und Internetanschluss auch eine |
| Grundausbildung vorgesehen ist, um den Gebrauch von PC und Internet zu | Grundausbildung vorgesehen ist, um den Gebrauch von PC und Internet zu |
| erlernen. | erlernen. |
| Jedes Paket, das den gestellte Anforderungen entspricht, wird für die | Jedes Paket, das den gestellte Anforderungen entspricht, wird für die |
| Zulassung berücksichtigt und kann gegebenenfalls unter der Bezeichnung | Zulassung berücksichtigt und kann gegebenenfalls unter der Bezeichnung |
| "Internet für alle" den Verbrauchern zum Kauf angeboten werden. | "Internet für alle" den Verbrauchern zum Kauf angeboten werden. |
| Die Verbraucher können dann davon ausgehen, dass das angebotene Paket | Die Verbraucher können dann davon ausgehen, dass das angebotene Paket |
| tatsächlich einer Anzahl von den Behörden kontrollierter | tatsächlich einer Anzahl von den Behörden kontrollierter |
| Mindestanforderungen entspricht, und sie wissen sofort, dass der | Mindestanforderungen entspricht, und sie wissen sofort, dass der |
| Ankauf dieses Pakets mit einem Steuervorteil einhergeht. | Ankauf dieses Pakets mit einem Steuervorteil einhergeht. |
| Der Steuervorteil gilt jedenfalls ausschliesslich für die von den | Der Steuervorteil gilt jedenfalls ausschliesslich für die von den |
| Behörden zugelassenen Pakete. | Behörden zugelassenen Pakete. |
| Vorliegender Erlass umfasst die Bestimmungen über die Zulassung eines | Vorliegender Erlass umfasst die Bestimmungen über die Zulassung eines |
| "Internet für alle"-Pakets. In vorliegendem Erlass werden die | "Internet für alle"-Pakets. In vorliegendem Erlass werden die |
| diesbezüglichen Zulassungsbedingungen festgelegt. Es geht insbesondere | diesbezüglichen Zulassungsbedingungen festgelegt. Es geht insbesondere |
| um die technischen Normen und Qualitätsanforderungen, die die | um die technischen Normen und Qualitätsanforderungen, die die |
| verschiedenen Bestandteile des Pakets erfüllen müssen, den maximalen | verschiedenen Bestandteile des Pakets erfüllen müssen, den maximalen |
| Verkaufspreis des Pakets und zusätzliche Bedingungen. | Verkaufspreis des Pakets und zusätzliche Bedingungen. |
| Darüber hinaus umfasst der Erlass das Verfahren für die Zulassung | Darüber hinaus umfasst der Erlass das Verfahren für die Zulassung |
| eines Pakets und beschreibt die Folgen der Zulassung und unter welchen | eines Pakets und beschreibt die Folgen der Zulassung und unter welchen |
| Bedingungen ein zugelassenes Paket vermarktet wird. | Bedingungen ein zugelassenes Paket vermarktet wird. |
| Im ersten Kapitel wird das Prinzip festgelegt, dass jeder, der ein | Im ersten Kapitel wird das Prinzip festgelegt, dass jeder, der ein |
| "Internet für alle"-Paket auf den Markt bringen oder zum Kauf anbieten | "Internet für alle"-Paket auf den Markt bringen oder zum Kauf anbieten |
| möchte, hierzu eine vorherige Zulassung erhalten muss. Die Zulassung | möchte, hierzu eine vorherige Zulassung erhalten muss. Die Zulassung |
| wird für ein ganz bestimmtes Paket bewilligt, ist also einmal eine | wird für ein ganz bestimmtes Paket bewilligt, ist also einmal eine |
| Zulassung bewilligt worden, so gilt diese für jeden, der an Vertrieb, | Zulassung bewilligt worden, so gilt diese für jeden, der an Vertrieb, |
| Vermarktung oder Verkauf des Pakets beteiligt ist. | Vermarktung oder Verkauf des Pakets beteiligt ist. |
| Kapitel II des Erlasses umfasst in Ausführung von Artikel 191 § 3 des | Kapitel II des Erlasses umfasst in Ausführung von Artikel 191 § 3 des |
| Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung verschiedener | Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung verschiedener |
| Bestimmungen die ausführlichen Zulassungsbedingungen, denen ein Paket | Bestimmungen die ausführlichen Zulassungsbedingungen, denen ein Paket |
| und seine verschiedenen Bestandteile entsprechen müssen, um zugelassen | und seine verschiedenen Bestandteile entsprechen müssen, um zugelassen |
| zu werden. Diese Bedingungen betreffen erstens die technischen Normen | zu werden. Diese Bedingungen betreffen erstens die technischen Normen |
| und Qualitätsanforderungen, die die Bestandteile erfüllen müssen, | und Qualitätsanforderungen, die die Bestandteile erfüllen müssen, |
| zweitens den Preis und drittens zusätzliche Garantien und | zweitens den Preis und drittens zusätzliche Garantien und |
| Dienstleistungen, die im Rahmen des Verkaufs des Pakets angeboten und | Dienstleistungen, die im Rahmen des Verkaufs des Pakets angeboten und |
| erbracht werden müssen. | erbracht werden müssen. |
| Soll ausreichend gewährleistet werden, dass mit einem zugelassenen | Soll ausreichend gewährleistet werden, dass mit einem zugelassenen |
| Paket das beziehungsweise die vom Gesetzgeber erwähnten Ziele erreicht | Paket das beziehungsweise die vom Gesetzgeber erwähnten Ziele erreicht |
| werden können, muss das Paket technischen und qualitativen | werden können, muss das Paket technischen und qualitativen |
| Mindestanforderungen entsprechen. So genügt es nicht, die Erteilung | Mindestanforderungen entsprechen. So genügt es nicht, die Erteilung |
| einer Grundausbildung vorzuschreiben, sondern müssen | einer Grundausbildung vorzuschreiben, sondern müssen |
| Mindestbedingungen in Bezug auf Inhalte und Modalitäten der Erteilung | Mindestbedingungen in Bezug auf Inhalte und Modalitäten der Erteilung |
| dieser Ausbildung vorgeschrieben werden. | dieser Ausbildung vorgeschrieben werden. |
| 1 - Spezifische technische Normen und Qualitätsanforderungen an ein | 1 - Spezifische technische Normen und Qualitätsanforderungen an ein |
| "Internet für alle"-Paket | "Internet für alle"-Paket |
| Damit ausreichend gewährleistet wird, dass ein "Internet für | Damit ausreichend gewährleistet wird, dass ein "Internet für |
| alle"-Paket auch leistungsstark ist, gelten für jeden der | alle"-Paket auch leistungsstark ist, gelten für jeden der |
| verschiedenen Bestandteile des Pakets (Hardware, Software, | verschiedenen Bestandteile des Pakets (Hardware, Software, |
| Breitbandverbindung und Ausbildung) Mindestnormen und -anforderungen, | Breitbandverbindung und Ausbildung) Mindestnormen und -anforderungen, |
| die erfüllt werden müssen. | die erfüllt werden müssen. |
| Sowohl für die Hard- und Software als auch für die Breitbandverbindung | Sowohl für die Hard- und Software als auch für die Breitbandverbindung |
| sind technische Spezifikationen erforderlich, die auf der Grundlage | sind technische Spezifikationen erforderlich, die auf der Grundlage |
| einer detaillierten Marktstudie definiert worden sind. Darüber hinaus | einer detaillierten Marktstudie definiert worden sind. Darüber hinaus |
| sind die Normen dem heutigen Stand der Technologie angepasst worden | sind die Normen dem heutigen Stand der Technologie angepasst worden |
| und eine durchschnittliche Lebensdauer von fünf Jahren für die | und eine durchschnittliche Lebensdauer von fünf Jahren für die |
| Hardware ist berücksichtigt worden. Das bedeutet konkret, dass bei der | Hardware ist berücksichtigt worden. Das bedeutet konkret, dass bei der |
| Konfiguration der Hardware und der Dienstleistungen mit der Leistung, | Konfiguration der Hardware und der Dienstleistungen mit der Leistung, |
| die eine jetzige durchschnittliche Anwendung (zum Beispiel | die eine jetzige durchschnittliche Anwendung (zum Beispiel |
| Internetanwendungen) erfordert, und der kurz- und mittelfristig zu | Internetanwendungen) erfordert, und der kurz- und mittelfristig zu |
| erwartenden diesbezüglichen Entwicklung ausreichend Rechnung getragen | erwartenden diesbezüglichen Entwicklung ausreichend Rechnung getragen |
| worden ist. | worden ist. |
| Ein "Internet für alle"-Paket darf zu einem durch vorliegenden Erlass | Ein "Internet für alle"-Paket darf zu einem durch vorliegenden Erlass |
| festgelegten Höchstpreis verkauft werden. Die mit dem Ankauf eines | festgelegten Höchstpreis verkauft werden. Die mit dem Ankauf eines |
| Computers, von Software und eines Internetabonnements verbundenen | Computers, von Software und eines Internetabonnements verbundenen |
| Kosten scheinen tatsächlich einer der wichtigsten Gründe zu sein, | Kosten scheinen tatsächlich einer der wichtigsten Gründe zu sein, |
| warum bestimmte Gruppen heute noch immer keinen Zugang zu diesem | warum bestimmte Gruppen heute noch immer keinen Zugang zu diesem |
| Kommunikationsmittel haben. Wenn wir diese Gruppen erreichen wollen, | Kommunikationsmittel haben. Wenn wir diese Gruppen erreichen wollen, |
| müssen wir dafür sorgen, dass sie sich zu einem angemessenen Preis | müssen wir dafür sorgen, dass sie sich zu einem angemessenen Preis |
| ausrüsten können. Daher ist es absolut notwendig, einen Höchstpreis | ausrüsten können. Daher ist es absolut notwendig, einen Höchstpreis |
| festzulegen, zu dem das Paket verkauft werden darf, damit der Erfolg | festzulegen, zu dem das Paket verkauft werden darf, damit der Erfolg |
| dieser Massnahme garantiert ist. Eine Tischcomputer-Konfiguration darf | dieser Massnahme garantiert ist. Eine Tischcomputer-Konfiguration darf |
| dem Verbraucher höchstens für 850 EUR und eine Laptop-Konfiguration | dem Verbraucher höchstens für 850 EUR und eine Laptop-Konfiguration |
| höchstens für 990 EUR verkauft werden. | höchstens für 990 EUR verkauft werden. |
| Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen betreffen die Dienstleistungen | Die zusätzlichen Zulassungsbedingungen betreffen die Dienstleistungen |
| und Garantien, die dem Verbraucher im Rahmen des Verkaufs des Pakets | und Garantien, die dem Verbraucher im Rahmen des Verkaufs des Pakets |
| zugesichert werden müssen. | zugesichert werden müssen. |
| So muss der Verkäufer unter anderem gewährleisten, dass das "Internet | So muss der Verkäufer unter anderem gewährleisten, dass das "Internet |
| für alle"-Paket auf Kredit gekauft werden kann, und dies zu | für alle"-Paket auf Kredit gekauft werden kann, und dies zu |
| marktüblichen Finanzierungsbedingungen. Obwohl der maximale | marktüblichen Finanzierungsbedingungen. Obwohl der maximale |
| Verkaufspreis des Pakets günstiger ist als die "üblichen" | Verkaufspreis des Pakets günstiger ist als die "üblichen" |
| Marktbedingungen - sicherlich unter Berücksichtigung der | Marktbedingungen - sicherlich unter Berücksichtigung der |
| Zusammenstellung des Pakets -, erfordert der Kauf vom Verbraucher | Zusammenstellung des Pakets -, erfordert der Kauf vom Verbraucher |
| dennoch eine bedeutende Investition oder Ausgabe. Darüber hinaus ist | dennoch eine bedeutende Investition oder Ausgabe. Darüber hinaus ist |
| es bei solchen Ankäufen üblich mit einer durch oder über den Verkäufer | es bei solchen Ankäufen üblich mit einer durch oder über den Verkäufer |
| angebotenen Finanzierung zu arbeiten. | angebotenen Finanzierung zu arbeiten. |
| Damit ein Paket zugelassen werden kann, muss es allen Normen und | Damit ein Paket zugelassen werden kann, muss es allen Normen und |
| Kriterien entsprechen. | Kriterien entsprechen. |
| 2 - Zulassungsverfahren | 2 - Zulassungsverfahren |
| Im Hinblick auf die Zulassung des Pakets muss der Verkäufer | Im Hinblick auf die Zulassung des Pakets muss der Verkäufer |
| nachweisen, dass das Paket, das er auf den Markt bringen und verkaufen | nachweisen, dass das Paket, das er auf den Markt bringen und verkaufen |
| möchte, die durch das Gesetz festgelegten Bestandteile umfasst und | möchte, die durch das Gesetz festgelegten Bestandteile umfasst und |
| dass jeder dieser Bestandteile die Zulassungsbedingungen erfüllt, die | dass jeder dieser Bestandteile die Zulassungsbedingungen erfüllt, die |
| im vorliegenden Erlass aufgenommen sind. Erst nach Vorlage dieser | im vorliegenden Erlass aufgenommen sind. Erst nach Vorlage dieser |
| Nachweise wird das Paket zugelassen. Die Zulassung hat zur Folge, dass | Nachweise wird das Paket zugelassen. Die Zulassung hat zur Folge, dass |
| ein "Internet für alle"-Paket in der vorgeschriebenen Zusammenstellung | ein "Internet für alle"-Paket in der vorgeschriebenen Zusammenstellung |
| verkauft werden darf und dass für diesen Kauf ein Steuervorteil gilt. | verkauft werden darf und dass für diesen Kauf ein Steuervorteil gilt. |
| Zu diesem Zweck muss der Verkäufer eine vollständige Dokumentation | Zu diesem Zweck muss der Verkäufer eine vollständige Dokumentation |
| einreichen, die alle Unterlagen und Schriftstücke umfasst, aufgrund | einreichen, die alle Unterlagen und Schriftstücke umfasst, aufgrund |
| deren die Konformität des vorgeschlagenen Pakets beurteilt werden | deren die Konformität des vorgeschlagenen Pakets beurteilt werden |
| kann. Im Erlass werden die Informationen und Schriftstücke, die | kann. Im Erlass werden die Informationen und Schriftstücke, die |
| mindestens beigefügt werden müssen, genau angegeben. | mindestens beigefügt werden müssen, genau angegeben. |
| Da die Massnahme zeitlich begrenzt ist und an den Besteuerungszeitraum | Da die Massnahme zeitlich begrenzt ist und an den Besteuerungszeitraum |
| 2006 gebunden ist, möchte die Behörde dafür sorgen, dass während der | 2006 gebunden ist, möchte die Behörde dafür sorgen, dass während der |
| Dauer dieser Massnahme dem Verbraucher auf optimale Weise garantiert | Dauer dieser Massnahme dem Verbraucher auf optimale Weise garantiert |
| werden kann, dass er die zugelassenen Pakete kaufen kann. Daher müssen | werden kann, dass er die zugelassenen Pakete kaufen kann. Daher müssen |
| die Zulassungsanträge zu einem festgelegten Zeitpunkt zu Beginn der | die Zulassungsanträge zu einem festgelegten Zeitpunkt zu Beginn der |
| Massnahme beurteilt werden. Den potentiellen Antragstellern wird eine | Massnahme beurteilt werden. Den potentiellen Antragstellern wird eine |
| ausreichende Frist eingeräumt, um ihre Akte einzureichen. | ausreichende Frist eingeräumt, um ihre Akte einzureichen. |
| Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und | Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und |
| Kommunikationstechnologie ist aufgrund seiner spezifischen Aufgaben | Kommunikationstechnologie ist aufgrund seiner spezifischen Aufgaben |
| und Aufträge am besten geeignet, um zu überprüfen, ob die gestellten | und Aufträge am besten geeignet, um zu überprüfen, ob die gestellten |
| Bedingungen und Kriterien eingehalten worden sind. Durch die | Bedingungen und Kriterien eingehalten worden sind. Durch die |
| Fachkundigkeit dieses öffentlichen Dienstes wird jedenfalls eine | Fachkundigkeit dieses öffentlichen Dienstes wird jedenfalls eine |
| rasche und effiziente Überprüfung der eingereichten Akten | rasche und effiziente Überprüfung der eingereichten Akten |
| gewährleistet. | gewährleistet. |
| 3 - Folgen der Zulassung | 3 - Folgen der Zulassung |
| Ist ein Paket zugelassen worden, darf der Verkäufer es unter der | Ist ein Paket zugelassen worden, darf der Verkäufer es unter der |
| Bezeichnung "Internet für alle" auf den Markt bringen und Verbrauchern | Bezeichnung "Internet für alle" auf den Markt bringen und Verbrauchern |
| zum Kauf anbieten. Zu diesem Zweck darf der Verkäufer das Paket mit | zum Kauf anbieten. Zu diesem Zweck darf der Verkäufer das Paket mit |
| dem Logo "Internet für alle", einer Schutzmarke der Föderalverwaltung, | dem Logo "Internet für alle", einer Schutzmarke der Föderalverwaltung, |
| versehen. | versehen. |
| Durch das Logo "Internet für alle" soll die Erkennbarkeit des Pakets | Durch das Logo "Internet für alle" soll die Erkennbarkeit des Pakets |
| gewährleistet werden, indem dem Verbraucher deutlich gezeigt wird, | gewährleistet werden, indem dem Verbraucher deutlich gezeigt wird, |
| welche Pakete von der Verwaltung zugelassen worden sind und daher für | welche Pakete von der Verwaltung zugelassen worden sind und daher für |
| den Steuervorteil berücksichtigt werden. Das Logo darf auf den Paketen | den Steuervorteil berücksichtigt werden. Das Logo darf auf den Paketen |
| angebracht werden, die den Verbrauchern in Geschäften zum Kauf | angebracht werden, die den Verbrauchern in Geschäften zum Kauf |
| angeboten werden. | angeboten werden. |
| Der Erlass sieht ebenfalls die Verpflichtung für den Verkäufer vor, | Der Erlass sieht ebenfalls die Verpflichtung für den Verkäufer vor, |
| eine Werbekampagne für das "Internet für alle"-Paket zu führen. Die | eine Werbekampagne für das "Internet für alle"-Paket zu führen. Die |
| Verwirklichung des durch die Massnahme angestrebten Ziels hängt sehr | Verwirklichung des durch die Massnahme angestrebten Ziels hängt sehr |
| stark von der Kenntnis ab, die das Zielpublikum von der Massnahme hat. | stark von der Kenntnis ab, die das Zielpublikum von der Massnahme hat. |
| Damit beim Verbraucher kein Zweifel über die Zulassung eines | Damit beim Verbraucher kein Zweifel über die Zulassung eines |
| bestimmten Pakets aufkommt, für das Werbung gemacht wird, ist | bestimmten Pakets aufkommt, für das Werbung gemacht wird, ist |
| vorgesehen, dass bei jeder Werbekampagne genau angegeben werden muss, | vorgesehen, dass bei jeder Werbekampagne genau angegeben werden muss, |
| dass die Massnahme von der Föderalbehörde unterstützt wird. | dass die Massnahme von der Föderalbehörde unterstützt wird. |
| 4 - Kontrollbestimmungen | 4 - Kontrollbestimmungen |
| Schliesslich werden im Erlass Massnahmen vorgesehen, die die | Schliesslich werden im Erlass Massnahmen vorgesehen, die die |
| Konformitätskontrolle der auf den Markt gebrachten und verkauften | Konformitätskontrolle der auf den Markt gebrachten und verkauften |
| Pakete ermöglichen. Stellt sich heraus, dass ein zugelassenes Paket | Pakete ermöglichen. Stellt sich heraus, dass ein zugelassenes Paket |
| angeboten oder verkauft wird, den vorgeschriebenen Bedingungen | angeboten oder verkauft wird, den vorgeschriebenen Bedingungen |
| und/oder dem eingereichten Zulassungsantrag und der vorgelegten | und/oder dem eingereichten Zulassungsantrag und der vorgelegten |
| Dokumentation jedoch nicht entspricht, wird die Zulassung entzogen, | Dokumentation jedoch nicht entspricht, wird die Zulassung entzogen, |
| wenn der Verkäufer die Unregelmässigkeit nicht binnen zehn Tagen nach | wenn der Verkäufer die Unregelmässigkeit nicht binnen zehn Tagen nach |
| entsprechender Aufforderung durch den Föderalen Öffentlichen Dienst | entsprechender Aufforderung durch den Föderalen Öffentlichen Dienst |
| Informations- und Kommunikationstechnologie behebt. | Informations- und Kommunikationstechnologie behebt. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
| Eurer Majestät | Eurer Majestät |
| zu sein. | zu sein. |
| Der Minister der Beschäftigung | Der Minister der Beschäftigung |
| P. VANVELTHOVEN | P. VANVELTHOVEN |
| 9. FEBRUAR 2006 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen | 9. FEBRUAR 2006 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen |
| und des Verfahrens für die Zulassung eines "Internet für alle"-Pakets | und des Verfahrens für die Zulassung eines "Internet für alle"-Pakets |
| und zur Festlegung von Kontrollbestimmungen | und zur Festlegung von Kontrollbestimmungen |
| ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruss! | Unser Gruss! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung | Aufgrund des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung |
| verschiedener Bestimmungen, insbesondere des Artikels 190 § 3; | verschiedener Bestimmungen, insbesondere des Artikels 190 § 3; |
| Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 5. Oktober 2005; | Aufgrund der Stellungnahme der Finanzinspektion vom 5. Oktober 2005; |
| Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 6. | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 6. |
| Oktober 2005; | Oktober 2005; |
| Aufgrund des Antrags auf Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, | Aufgrund des Antrags auf Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, |
| dass es notwendig ist, die Massnahme so schnell wie möglich in Kraft | dass es notwendig ist, die Massnahme so schnell wie möglich in Kraft |
| treten zu lassen, und dass diese Notwendigkeit durch das allgemeine | treten zu lassen, und dass diese Notwendigkeit durch das allgemeine |
| und allgemeine wirtschaftliche Interesse bedingt ist; | und allgemeine wirtschaftliche Interesse bedingt ist; |
| In der Erwägung, dass durch vorliegenden Erlassentwurf die Artikel 190 | In der Erwägung, dass durch vorliegenden Erlassentwurf die Artikel 190 |
| und 191 des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung | und 191 des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung |
| verschiedener Bestimmungen ausgeführt werden, durch die einer der | verschiedener Bestimmungen ausgeführt werden, durch die einer der |
| Aktionspunkte, die im Nationalen Aktionsplan für die Einbeziehung in | Aktionspunkte, die im Nationalen Aktionsplan für die Einbeziehung in |
| die digitale Welt vorgesehen sind, umgesetzt wird; | die digitale Welt vorgesehen sind, umgesetzt wird; |
| Dass durch vorerwähntes Gesetz das Prinzip zur Zulassung bestimmter | Dass durch vorerwähntes Gesetz das Prinzip zur Zulassung bestimmter |
| Pakete eingeführt wird, nämlich aller Pakete, die aus bestimmten im | Pakete eingeführt wird, nämlich aller Pakete, die aus bestimmten im |
| Gesetz aufgezählten Bestandteilen bestehen; | Gesetz aufgezählten Bestandteilen bestehen; |
| Dass die öffentlichen Behörden sich im Hinblick auf die effiziente | Dass die öffentlichen Behörden sich im Hinblick auf die effiziente |
| Zusammenstellung des Pakets mit Vertretern der möglicherweise | Zusammenstellung des Pakets mit Vertretern der möglicherweise |
| betroffenen Sektoren und Interessenvereinigungen abgesprochen haben; | betroffenen Sektoren und Interessenvereinigungen abgesprochen haben; |
| Dass sich während und nach dieser Konzertierung herausgestellt hat, | Dass sich während und nach dieser Konzertierung herausgestellt hat, |
| dass sowohl auf Seiten der Verbraucher als auch auf Seiten der | dass sowohl auf Seiten der Verbraucher als auch auf Seiten der |
| Hersteller sehr grosses Interesse besteht, da ein grosses Risiko | Hersteller sehr grosses Interesse besteht, da ein grosses Risiko |
| besteht, dass der Verkauf von Computern und damit verbundenen | besteht, dass der Verkauf von Computern und damit verbundenen |
| Dienstleistungen und Produkten erheblich zurückgehen wird, wenn das | Dienstleistungen und Produkten erheblich zurückgehen wird, wenn das |
| vorerwähnte Gesetz in Kraft tritt; | vorerwähnte Gesetz in Kraft tritt; |
| Da die Massnahme darüber hinaus an den Besteuerungszeitraum 2006 | Da die Massnahme darüber hinaus an den Besteuerungszeitraum 2006 |
| gebunden und zeitlich begrenzt ist, nämlich bis zum 31. Dezember 2006, | gebunden und zeitlich begrenzt ist, nämlich bis zum 31. Dezember 2006, |
| ist es sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der Hersteller, | ist es sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der Hersteller, |
| dass diese Regelung so schnell wie möglich in Kraft tritt, damit beide | dass diese Regelung so schnell wie möglich in Kraft tritt, damit beide |
| Gruppen die ausgearbeitete Regelung so optimal wie möglich nutzen | Gruppen die ausgearbeitete Regelung so optimal wie möglich nutzen |
| können; | können; |
| Aufgrund des Gutachtens 39.773/1 des Staatsrates vom 24. Januar 2006, | Aufgrund des Gutachtens 39.773/1 des Staatsrates vom 24. Januar 2006, |
| abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 § 1 Nr. 2 der | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 § 1 Nr. 2 der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung und aufgrund der | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Beschäftigung und aufgrund der |
| Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| KAPITEL I - Allgemeine Bestimmung | KAPITEL I - Allgemeine Bestimmung |
| Artikel 1 - Wer ein "Internet für alle"-Paket direkt oder indirekt | Artikel 1 - Wer ein "Internet für alle"-Paket direkt oder indirekt |
| verteilen, vermarkten oder verkaufen möchte, muss dieses Paket vorab | verteilen, vermarkten oder verkaufen möchte, muss dieses Paket vorab |
| gemäss dem in den Artikeln 4 bis 6 beschriebenen Verfahren zulassen | gemäss dem in den Artikeln 4 bis 6 beschriebenen Verfahren zulassen |
| lassen. Eine bewilligte Zulassung gilt für alle, die an Vertrieb, | lassen. Eine bewilligte Zulassung gilt für alle, die an Vertrieb, |
| Vermarktung oder Verkauf des Pakets beteiligt sind. | Vermarktung oder Verkauf des Pakets beteiligt sind. |
| KAPITEL II - Zulassungsbedingungen | KAPITEL II - Zulassungsbedingungen |
| Art. 2 - Die Zulassung eines "Internet für alle"-Pakets wird | Art. 2 - Die Zulassung eines "Internet für alle"-Pakets wird |
| bewilligt, insofern nachgewiesen wird, dass ein Paket die in Artikel | bewilligt, insofern nachgewiesen wird, dass ein Paket die in Artikel |
| 191 § 2 des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung | 191 § 2 des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung |
| verschiedener Bestimmungen vorgeschriebenen Bestandteile umfasst, und | verschiedener Bestimmungen vorgeschriebenen Bestandteile umfasst, und |
| insofern das Paket den in Artikel 3 des vorliegenden Erlasses | insofern das Paket den in Artikel 3 des vorliegenden Erlasses |
| vorgesehenen Zulassungsbedingungen entspricht. | vorgesehenen Zulassungsbedingungen entspricht. |
| Art. 3 - § 1 - Technische Normen und Qualitätsanforderungen | Art. 3 - § 1 - Technische Normen und Qualitätsanforderungen |
| Die Bestandteile eines Pakets entsprechen folgenden technischen | Die Bestandteile eines Pakets entsprechen folgenden technischen |
| Mindestnormen und Mindestqualitätsanforderungen: | Mindestnormen und Mindestqualitätsanforderungen: |
| 1 - Hardware: | 1 - Hardware: |
| - für einen Tischcomputer: | - für einen Tischcomputer: |
| 140 SYSmark 2004SE oder gleichwertig, | 140 SYSmark 2004SE oder gleichwertig, |
| PowerPC G5 Konfiguration, | PowerPC G5 Konfiguration, |
| 256 MB RAM, | 256 MB RAM, |
| 80 GB Festplatte, | 80 GB Festplatte, |
| CD-RW & DVD, | CD-RW & DVD, |
| 100Mb on-board Netzwerkschnittstelle (ethernet), | 100Mb on-board Netzwerkschnittstelle (ethernet), |
| 4 x USB 2.0 Schnittstelle, | 4 x USB 2.0 Schnittstelle, |
| 15" Bildschirm, | 15" Bildschirm, |
| BE-Tastatur, | BE-Tastatur, |
| Mauspad mit dem Logo "Internet für alle", dessen Muster in Anlage 2 zu | Mauspad mit dem Logo "Internet für alle", dessen Muster in Anlage 2 zu |
| vorliegendem Erlass aufgenommen ist, | vorliegendem Erlass aufgenommen ist, |
| 2 Jahre Garantie. | 2 Jahre Garantie. |
| - für eine Laptop-Konfiguration: | - für eine Laptop-Konfiguration: |
| 115 SYSmark 2004SE oder gleichwertig, | 115 SYSmark 2004SE oder gleichwertig, |
| PowerPC G4 Konfiguration, | PowerPC G4 Konfiguration, |
| 256 MB RAM, | 256 MB RAM, |
| 40 GB Festplatte, | 40 GB Festplatte, |
| CD-RW & DVD, | CD-RW & DVD, |
| 100Mb on-board Netzwerkschnittstelle (ethernet), | 100Mb on-board Netzwerkschnittstelle (ethernet), |
| 4 x USB 2.0/IEEE 1394, | 4 x USB 2.0/IEEE 1394, |
| 15" Bildschirm mit minimaler Auflösung von 1024 x 768, | 15" Bildschirm mit minimaler Auflösung von 1024 x 768, |
| BE-Tastatur, | BE-Tastatur, |
| Mauspad mit dem Logo "Internet für alle", dessen Muster in Anlage 2 zu | Mauspad mit dem Logo "Internet für alle", dessen Muster in Anlage 2 zu |
| vorliegendem Erlass aufgenommen ist, | vorliegendem Erlass aufgenommen ist, |
| 2 Jahre Garantie. | 2 Jahre Garantie. |
| 2 - Kartenleser: | 2 - Kartenleser: |
| Ein in der Tastatur oder im PC integrierter Chipkartenleser oder ein | Ein in der Tastatur oder im PC integrierter Chipkartenleser oder ein |
| Chipkartenleser mit USB-Anschluss. | Chipkartenleser mit USB-Anschluss. |
| Der Chipkartenleser ist kompatibel mit dem elektronischen | Der Chipkartenleser ist kompatibel mit dem elektronischen |
| Personalausweis. | Personalausweis. |
| 3 - Open-Source-Software und/oder kommerzielle Software mit: | 3 - Open-Source-Software und/oder kommerzielle Software mit: |
| Betriebssystem, | Betriebssystem, |
| Internetbrowser, | Internetbrowser, |
| Büroanwendungsprogramm, das heisst Programm für Textverarbeitung, | Büroanwendungsprogramm, das heisst Programm für Textverarbeitung, |
| Tabellenkalkulation, Datenbankverwaltung und Präsentationssoftware. | Tabellenkalkulation, Datenbankverwaltung und Präsentationssoftware. |
| Die Software wird mit einer Benutzerlizenz geliefert, der Benutzer | Die Software wird mit einer Benutzerlizenz geliefert, der Benutzer |
| erhält darüber hinaus während mindestens eines Kalenderjahres die | erhält darüber hinaus während mindestens eines Kalenderjahres die |
| Möglichkeit zur kostenlosen Aktualisierung der Software. | Möglichkeit zur kostenlosen Aktualisierung der Software. |
| Bei dem Paket ist die in Absatz 1 erwähnte Software bereits | Bei dem Paket ist die in Absatz 1 erwähnte Software bereits |
| installiert und für die gelieferte Hardware konfiguriert, damit dem | installiert und für die gelieferte Hardware konfiguriert, damit dem |
| Verbraucher ein betriebsfähiges System geboten wird, mit dem | Verbraucher ein betriebsfähiges System geboten wird, mit dem |
| mindestens zwei Benutzer geschaffen werden können, ein Verwalter und | mindestens zwei Benutzer geschaffen werden können, ein Verwalter und |
| ein normaler Benutzer. | ein normaler Benutzer. |
| Die Installation umfasst ebenfalls eine bereits erstellte Sammelmappe | Die Installation umfasst ebenfalls eine bereits erstellte Sammelmappe |
| mit Internetlinks zu den wichtigsten Websites der föderalen, | mit Internetlinks zu den wichtigsten Websites der föderalen, |
| regionalen und lokalen Behörden. | regionalen und lokalen Behörden. |
| Die in Absatz 1 erwähnte Software wird mit einer Reparatur-CD/DVD | Die in Absatz 1 erwähnte Software wird mit einer Reparatur-CD/DVD |
| geliefert und einer Auswahl von Software mit Erziehungs-, Kultur- oder | geliefert und einer Auswahl von Software mit Erziehungs-, Kultur- oder |
| Freizeitanwendungen. | Freizeitanwendungen. |
| Die Benutzerschnittstelle des Computers wird mindestens in den drei | Die Benutzerschnittstelle des Computers wird mindestens in den drei |
| offiziellen Landessprachen geliefert. | offiziellen Landessprachen geliefert. |
| 4 - Sicherheitssoftware | 4 - Sicherheitssoftware |
| Gemäss dem Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische | Gemäss dem Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische |
| Kommunikation ist das Paket mit ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen | Kommunikation ist das Paket mit ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen |
| ausgestattet, um jeder Form nicht erwünschter elektronischer | ausgestattet, um jeder Form nicht erwünschter elektronischer |
| Kommunikation zuvorzukommen. Mindestens folgende Open-Source-Software | Kommunikation zuvorzukommen. Mindestens folgende Open-Source-Software |
| und/oder kommerzielle Software muss geliefert werden: | und/oder kommerzielle Software muss geliefert werden: |
| Antivirus-Programm, | Antivirus-Programm, |
| Anti-Spam-Programm, | Anti-Spam-Programm, |
| Anti-Spyware-Programm, | Anti-Spyware-Programm, |
| persönliche Firewall. | persönliche Firewall. |
| Die Sicherheitssoftware wird mit einer Benutzerlizenz geliefert, der | Die Sicherheitssoftware wird mit einer Benutzerlizenz geliefert, der |
| Benutzer erhält darüber hinaus während mindestens eines Kalenderjahres | Benutzer erhält darüber hinaus während mindestens eines Kalenderjahres |
| die Möglichkeit zur kostenlosen Aktualisierung der Software und der | die Möglichkeit zur kostenlosen Aktualisierung der Software und der |
| Virusdefinitionen. | Virusdefinitionen. |
| Die Sicherheitssoftware wird mit einer Reparatur-CD/DVD geliefert. | Die Sicherheitssoftware wird mit einer Reparatur-CD/DVD geliefert. |
| 5 - Breitbandverbindung: | 5 - Breitbandverbindung: |
| Mindestdownloadgeschwindigkeit 512 Kbps, | Mindestdownloadgeschwindigkeit 512 Kbps, |
| Mindestuploadgeschwindigkeit 128 Kbps, | Mindestuploadgeschwindigkeit 128 Kbps, |
| Mindestvolumen von 400 MB pro Monat, | Mindestvolumen von 400 MB pro Monat, |
| externe Infrastruktur für den Breitbandanschluss. | externe Infrastruktur für den Breitbandanschluss. |
| Der Breitbandanschluss wird mit einem Abonnement geliefert, das für | Der Breitbandanschluss wird mit einem Abonnement geliefert, das für |
| ein Kalenderjahr gültig ist. Das Abonnement ist nicht automatisch | ein Kalenderjahr gültig ist. Das Abonnement ist nicht automatisch |
| verlängerbar und kann vom Verbraucher ohne zusätzliche Formalitäten | verlängerbar und kann vom Verbraucher ohne zusätzliche Formalitäten |
| gekündigt werden. | gekündigt werden. |
| Innerhalb einer angemessenen Frist vor Ende des Abonnements setzt der | Innerhalb einer angemessenen Frist vor Ende des Abonnements setzt der |
| Anbieter den Verbraucher hiervon in Kenntnis. Der Anbieter informiert | Anbieter den Verbraucher hiervon in Kenntnis. Der Anbieter informiert |
| den Verbraucher ebenfalls über die Möglichkeit das Abonnement zu | den Verbraucher ebenfalls über die Möglichkeit das Abonnement zu |
| verlängern und teilt Abonnementkosten, andere Kosten und diesbezüglich | verlängern und teilt Abonnementkosten, andere Kosten und diesbezüglich |
| geltende allgemeine Vertragsbedingungen mit. | geltende allgemeine Vertragsbedingungen mit. |
| Der Breitbandanschluss wird mit Installation oder einer | Der Breitbandanschluss wird mit Installation oder einer |
| Installationshilfe, die mindestens eine kostenlose Telefonauskunft | Installationshilfe, die mindestens eine kostenlose Telefonauskunft |
| umfasst, geliefert. | umfasst, geliefert. |
| Die Installation wird nach erfolgreichem Test einer Browser- und einer | Die Installation wird nach erfolgreichem Test einer Browser- und einer |
| E-Mailanwendung als abgeschlossen angesehen. | E-Mailanwendung als abgeschlossen angesehen. |
| Das Abonnement umfasst eine kostenlose Hilfe für den Verbraucher über | Das Abonnement umfasst eine kostenlose Hilfe für den Verbraucher über |
| ein Helpdesk für Grundprobleme in Bezug auf den angebotenen | ein Helpdesk für Grundprobleme in Bezug auf den angebotenen |
| Breitbanddienst. Das Helpdesk ist unter einer kostenlosen | Breitbanddienst. Das Helpdesk ist unter einer kostenlosen |
| Telefonnummer zu erreichen. | Telefonnummer zu erreichen. |
| Das Breitbandabonnement umfasst den kostenlosen Zugriff auf ein System | Das Breitbandabonnement umfasst den kostenlosen Zugriff auf ein System |
| zur Sicherung und Begrenzung des Internetzugangs und des Zugriffs auf | zur Sicherung und Begrenzung des Internetzugangs und des Zugriffs auf |
| Websites; aufgrund dieses Systems kann der Benutzer den Zugriff auf | Websites; aufgrund dieses Systems kann der Benutzer den Zugriff auf |
| Websites zeitlich oder auf bestimmte Websites beschränken. | Websites zeitlich oder auf bestimmte Websites beschränken. |
| 6 - Grundausbildung: | 6 - Grundausbildung: |
| Die Grundausbildung umfasst mindestens 4 Unterrichtsstunden und | Die Grundausbildung umfasst mindestens 4 Unterrichtsstunden und |
| betrifft folgende Themen: | betrifft folgende Themen: |
| Standardbenutzung des Computers und des Betriebssystems, | Standardbenutzung des Computers und des Betriebssystems, |
| Standardbenutzung des Büroanwendungsprogramms, | Standardbenutzung des Büroanwendungsprogramms, |
| Umgang mit der Sicherheitssoftware einschliesslich Aktivierung der | Umgang mit der Sicherheitssoftware einschliesslich Aktivierung der |
| Software und Interpretation der Ergebnisse, | Software und Interpretation der Ergebnisse, |
| Erstellen einer Sicherheitskopie, | Erstellen einer Sicherheitskopie, |
| Surfen im Internet und Gebrauch einer Suchmaschine, | Surfen im Internet und Gebrauch einer Suchmaschine, |
| Gebrauch des elektronischen Personalausweises und Gebrauch der vom | Gebrauch des elektronischen Personalausweises und Gebrauch der vom |
| Nationalregister der natürlichen Personen angebotenen Anwendung "Meine | Nationalregister der natürlichen Personen angebotenen Anwendung "Meine |
| Akte", | Akte", |
| Anlegen eines E-Mail-Kontos einschliesslich Versenden und Empfang | Anlegen eines E-Mail-Kontos einschliesslich Versenden und Empfang |
| einer E-Mail. | einer E-Mail. |
| Die Grundausbildung wird entweder individuell oder in Gruppen von | Die Grundausbildung wird entweder individuell oder in Gruppen von |
| höchstens fünfzehn Personen erteilt. Alle Teilnehmer erhalten | höchstens fünfzehn Personen erteilt. Alle Teilnehmer erhalten |
| elektronisches Lehrmaterial (E-Learning), anhand dessen sie nach | elektronisches Lehrmaterial (E-Learning), anhand dessen sie nach |
| Abschluss der Grundausbildung entweder on-line oder off-line die | Abschluss der Grundausbildung entweder on-line oder off-line die |
| Ausbildung wiederholen oder vervollständigen können. | Ausbildung wiederholen oder vervollständigen können. |
| Pro Provinz wird die Grundausbildung in mindestens einem | Pro Provinz wird die Grundausbildung in mindestens einem |
| Ausbildungszentrum erteilt. | Ausbildungszentrum erteilt. |
| § 2 - Preis des Pakets | § 2 - Preis des Pakets |
| Das Paket darf verkauft werden zu einem maximalen Verkaufspreis von: | Das Paket darf verkauft werden zu einem maximalen Verkaufspreis von: |
| - 990,00 EUR, inklusive Mehrwertsteuer, für ein Paket mit | - 990,00 EUR, inklusive Mehrwertsteuer, für ein Paket mit |
| Laptop-Konfiguration, | Laptop-Konfiguration, |
| - 850,00 EUR, inklusive Mehrwertsteuer, für ein Paket mit | - 850,00 EUR, inklusive Mehrwertsteuer, für ein Paket mit |
| Tischcomputer-Konfiguration. | Tischcomputer-Konfiguration. |
| § 3 - Zusätzliche Zulassungsbedingungen: | § 3 - Zusätzliche Zulassungsbedingungen: |
| 1 - Dokumentation | 1 - Dokumentation |
| Jedes Paket umfasst eine vollständige und genaue Gebrauchsanweisung | Jedes Paket umfasst eine vollständige und genaue Gebrauchsanweisung |
| über die in Artikel 191 § 2 des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur | über die in Artikel 191 § 2 des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur |
| Festlegung verschiedener Bestimmungen erwähnten Bestandteile. Die | Festlegung verschiedener Bestimmungen erwähnten Bestandteile. Die |
| Gebrauchsanweisung wird in den drei offiziellen Landessprachen | Gebrauchsanweisung wird in den drei offiziellen Landessprachen |
| vorgesehen. Jedes Paket umfasst mindestens eine Fassung der | vorgesehen. Jedes Paket umfasst mindestens eine Fassung der |
| Gebrauchsanweisung, die in der Sprache des Gebietes verfasst ist, in | Gebrauchsanweisung, die in der Sprache des Gebietes verfasst ist, in |
| dem das Paket geliefert wird. | dem das Paket geliefert wird. |
| 2 - Vertrieb | 2 - Vertrieb |
| Die Pakete werden gemäss einem vom Antragsteller ausgearbeiteten | Die Pakete werden gemäss einem vom Antragsteller ausgearbeiteten |
| Vertriebsschema verteilt, demzufolge der Vertrieb binnen dreissig | Vertriebsschema verteilt, demzufolge der Vertrieb binnen dreissig |
| Kalendertagen nach der Zulassung beginnt. Der Vertrieb der Pakete | Kalendertagen nach der Zulassung beginnt. Der Vertrieb der Pakete |
| erfolgt gemäss einem nationalen, geographisch ausgewogenen | erfolgt gemäss einem nationalen, geographisch ausgewogenen |
| Verteilungsplan. Im Vertriebsschema werden die verwendeten | Verteilungsplan. Im Vertriebsschema werden die verwendeten |
| Vertriebswege vermerkt. | Vertriebswege vermerkt. |
| 3 - Kreditverkauf | 3 - Kreditverkauf |
| Jedes Paket wird mit einer dem Verbraucher gebotenen | Jedes Paket wird mit einer dem Verbraucher gebotenen |
| Kauffinanzierungsmöglichkeit angeboten. Der Kreditverkauf wird für | Kauffinanzierungsmöglichkeit angeboten. Der Kreditverkauf wird für |
| höchstens vierundzwanzig Monate mit festen Monatsraten bewilligt. Der | höchstens vierundzwanzig Monate mit festen Monatsraten bewilligt. Der |
| effektive Jahreszins muss dem effektiven Jahreszins, der zum Zeitpunkt | effektive Jahreszins muss dem effektiven Jahreszins, der zum Zeitpunkt |
| des In-Kraft-Tretens des vorliegenden Erlasses marktkonform ist, | des In-Kraft-Tretens des vorliegenden Erlasses marktkonform ist, |
| entsprechen oder ihn unterschreiten. | entsprechen oder ihn unterschreiten. |
| Die Finanzierung des Kreditverkaufs wird durch einen zugelassenen | Die Finanzierung des Kreditverkaufs wird durch einen zugelassenen |
| Kreditgeber gewährleistet gemäss dem Gesetz vom 12. Juni 1991 über den | Kreditgeber gewährleistet gemäss dem Gesetz vom 12. Juni 1991 über den |
| Verbraucherkredit und dessen Ausführungserlasse. | Verbraucherkredit und dessen Ausführungserlasse. |
| 4 - Rückverfolgbarkeitssystem | 4 - Rückverfolgbarkeitssystem |
| Jedes auf den Markt gebrachte Paket ist mit einer einmaligen | Jedes auf den Markt gebrachte Paket ist mit einer einmaligen |
| Seriennummer versehen, die mit der Seriennummer der Hardware | Seriennummer versehen, die mit der Seriennummer der Hardware |
| übereinstimmt. Diese einmalige Seriennummer wird in einer vom | übereinstimmt. Diese einmalige Seriennummer wird in einer vom |
| Antragsteller verwalteten Datei gespeichert, die ebenfalls die | Antragsteller verwalteten Datei gespeichert, die ebenfalls die |
| Seriennummer jedes verkauften Pakets enthält. Der Antragsteller | Seriennummer jedes verkauften Pakets enthält. Der Antragsteller |
| gewährt dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen und dem Föderalen | gewährt dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen und dem Föderalen |
| Öffentlichen Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie auf | Öffentlichen Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie auf |
| einfaches Verlangen hin Einsicht in diese Datei. | einfaches Verlangen hin Einsicht in diese Datei. |
| 5 - Kundendienst | 5 - Kundendienst |
| Bei jedem Kauf eines Pakets wird ein Kundendienst angeboten, der | Bei jedem Kauf eines Pakets wird ein Kundendienst angeboten, der |
| gemäss einem nationalen, geographisch ausgewogenen Verteilungsplan | gemäss einem nationalen, geographisch ausgewogenen Verteilungsplan |
| gewährleistet wird. | gewährleistet wird. |
| KAPITEL III - Zulassungsverfahren | KAPITEL III - Zulassungsverfahren |
| Art. 4 - Im Hinblick auf die Zulassung wird ein Zulassungsantrag | Art. 4 - Im Hinblick auf die Zulassung wird ein Zulassungsantrag |
| gemäss dem Musterformular, das vorliegendem Erlass in der Anlage | gemäss dem Musterformular, das vorliegendem Erlass in der Anlage |
| beigefügt ist, zusammen mit einer Dokumentation in zweifacher | beigefügt ist, zusammen mit einer Dokumentation in zweifacher |
| Ausführung eingereicht. Spätestens einen Kalendermonat nach | Ausführung eingereicht. Spätestens einen Kalendermonat nach |
| In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses wird der Zulassungsantrag | In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses wird der Zulassungsantrag |
| zusammen mit der Dokumentation per Einschreiben an den Föderalen | zusammen mit der Dokumentation per Einschreiben an den Föderalen |
| Öffentlichen Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie | Öffentlichen Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie |
| geschickt oder dort hinterlegt. | geschickt oder dort hinterlegt. |
| Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und | Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und |
| Kommunikationstechnologie stellt dem Antragsteller sofort eine | Kommunikationstechnologie stellt dem Antragsteller sofort eine |
| Bestätigung des Empfangs des Zulassungsantrags und der Dokumentation | Bestätigung des Empfangs des Zulassungsantrags und der Dokumentation |
| aus. | aus. |
| Art. 5 - Die Dokumentation umfasst jegliche Informationselemente, | Art. 5 - Die Dokumentation umfasst jegliche Informationselemente, |
| durch die nachgewiesen werden kann, dass das Paket, für das der | durch die nachgewiesen werden kann, dass das Paket, für das der |
| Zulassungsantrag eingereicht wird, die in Artikel 191 § 2 des Gesetzes | Zulassungsantrag eingereicht wird, die in Artikel 191 § 2 des Gesetzes |
| vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen | vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen |
| aufgezählten Bestandteile umfasst und dass jeder dieser Bestandteile | aufgezählten Bestandteile umfasst und dass jeder dieser Bestandteile |
| die in Artikel 3 des vorliegenden Erlasses vorgeschriebenen | die in Artikel 3 des vorliegenden Erlasses vorgeschriebenen |
| Zulassungsbedingungen erfüllt. Die Dokumentation umfasst mindestens | Zulassungsbedingungen erfüllt. Die Dokumentation umfasst mindestens |
| Folgendes: | Folgendes: |
| 1 - Kenndaten des Antragstellers einschliesslich der Handelsform und | 1 - Kenndaten des Antragstellers einschliesslich der Handelsform und |
| gegebenenfalls Beschreibung aller Unternehmen, mit denen der | gegebenenfalls Beschreibung aller Unternehmen, mit denen der |
| Antragsteller sich für das Angebot des Pakets zusammengeschlossen hat | Antragsteller sich für das Angebot des Pakets zusammengeschlossen hat |
| und in deren Namen er gegenüber den Behörden als Verantwortlicher | und in deren Namen er gegenüber den Behörden als Verantwortlicher |
| auftritt, | auftritt, |
| 2 - technische Dokumentation und Spezifikationen in Bezug auf den | 2 - technische Dokumentation und Spezifikationen in Bezug auf den |
| Computer (Hardware) einschliesslich des Kartenlesers, | Computer (Hardware) einschliesslich des Kartenlesers, |
| 3 - allgemeine und technische Dokumentation der Basissoftware | 3 - allgemeine und technische Dokumentation der Basissoftware |
| einschliesslich der anwendbaren Lizenzbedingungen, | einschliesslich der anwendbaren Lizenzbedingungen, |
| 4 - allgemeine und technische Dokumentation in Bezug auf die | 4 - allgemeine und technische Dokumentation in Bezug auf die |
| Breitbandverbindung oder Breitbandverbindungen einschliesslich der | Breitbandverbindung oder Breitbandverbindungen einschliesslich der |
| anwendbaren allgemeinen Bedingungen in Bezug auf die | anwendbaren allgemeinen Bedingungen in Bezug auf die |
| Dienstleistungserbringung, | Dienstleistungserbringung, |
| 5 - Angabe des Höchstpreises, zu dem das Paket an den Verbraucher | 5 - Angabe des Höchstpreises, zu dem das Paket an den Verbraucher |
| verkauft werden darf, | verkauft werden darf, |
| 6 - Beschreibung der Garantiebedingungen, die dem Verbraucher gewährt | 6 - Beschreibung der Garantiebedingungen, die dem Verbraucher gewährt |
| werden, einschliesslich der Arbeitsweise des Kundendienstes, | werden, einschliesslich der Arbeitsweise des Kundendienstes, |
| 7 - Beschreibung der angebotenen Grundausbildung einschliesslich der | 7 - Beschreibung der angebotenen Grundausbildung einschliesslich der |
| praktischen Modalitäten, | praktischen Modalitäten, |
| 8 - detaillierte Beschreibung des Systems, das der Antragsteller dem | 8 - detaillierte Beschreibung des Systems, das der Antragsteller dem |
| Verbraucher zur Finanzierung des Ankaufs bietet, einschliesslich der | Verbraucher zur Finanzierung des Ankaufs bietet, einschliesslich der |
| Finanzierungsbedingungen und -tarife und der Kenndaten des | Finanzierungsbedingungen und -tarife und der Kenndaten des |
| zugelassenen Kreditgebers, | zugelassenen Kreditgebers, |
| 9 - Beschreibung der Werbekampagne, die der Antragsteller in Bezug auf | 9 - Beschreibung der Werbekampagne, die der Antragsteller in Bezug auf |
| das Paket führen wird, | das Paket führen wird, |
| 10 - Vertriebsschema einschliesslich der verwendeten Vertriebswege, | 10 - Vertriebsschema einschliesslich der verwendeten Vertriebswege, |
| 11 - Beschreibung des Rückverfolgbarkeitssystems und der | 11 - Beschreibung des Rückverfolgbarkeitssystems und der |
| aufzubewahrenden Datei, anhand deren die von den Behörden vorgenommene | aufzubewahrenden Datei, anhand deren die von den Behörden vorgenommene |
| Kontrolle der Anzahl verkaufter Pakete gewährleistet werden kann. | Kontrolle der Anzahl verkaufter Pakete gewährleistet werden kann. |
| Der Antragsteller kann in die Dokumentation zusätzliche Informationen | Der Antragsteller kann in die Dokumentation zusätzliche Informationen |
| oder Schriftstücke, die für die Beurteilung des Zulassungsantrags als | oder Schriftstücke, die für die Beurteilung des Zulassungsantrags als |
| nützlich angesehen werden, einfügen. | nützlich angesehen werden, einfügen. |
| Art. 6 - § 1 - Spätestens 10 Werktage nach Erhalt des | Art. 6 - § 1 - Spätestens 10 Werktage nach Erhalt des |
| Zulassungsantrags und der Dokumentation lässt der Föderale Öffentliche | Zulassungsantrags und der Dokumentation lässt der Föderale Öffentliche |
| Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie das Paket zu, | Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie das Paket zu, |
| insofern der Zulassungsantrag und die Dokumentation alle in Artikel 5 | insofern der Zulassungsantrag und die Dokumentation alle in Artikel 5 |
| bestimmten Informationselemente umfasst und aus dem Antrag hervorgeht, | bestimmten Informationselemente umfasst und aus dem Antrag hervorgeht, |
| dass die in Artikel 191 des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur | dass die in Artikel 191 des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur |
| Festlegung verschiedener Bestimmungen aufgezählten Bedingungen erfüllt | Festlegung verschiedener Bestimmungen aufgezählten Bedingungen erfüllt |
| sind. | sind. |
| Durch diese Zulassung kann der Verkäufer das Paket unter der | Durch diese Zulassung kann der Verkäufer das Paket unter der |
| Bezeichnug "Internet für alle" auf den Markt bringen und es | Bezeichnug "Internet für alle" auf den Markt bringen und es |
| unmittelbar oder über einen Subunternehmer zum Verkauf anbieten. | unmittelbar oder über einen Subunternehmer zum Verkauf anbieten. |
| Die Zulassung für das Paket gilt bis zum 31. Dezember 2006. | Die Zulassung für das Paket gilt bis zum 31. Dezember 2006. |
| § 2 - Ist der eingereichte Zulassungsantrag oder die Dokumentation | § 2 - Ist der eingereichte Zulassungsantrag oder die Dokumentation |
| unvollständig oder geht aus den mitgeteilten Informationselementen | unvollständig oder geht aus den mitgeteilten Informationselementen |
| hervor, dass die in Artikel 191 des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur | hervor, dass die in Artikel 191 des Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur |
| Festlegung verschiedener Bestimmungen aufgezählten Bedingungen nicht | Festlegung verschiedener Bestimmungen aufgezählten Bedingungen nicht |
| erfüllt sind, setzt der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und | erfüllt sind, setzt der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und |
| Kommunikationstechnologie den Antragsteller spätestens zehn Tage nach | Kommunikationstechnologie den Antragsteller spätestens zehn Tage nach |
| Erhalt des Zulassungsantrags und der Dokumentation per Einschreiben | Erhalt des Zulassungsantrags und der Dokumentation per Einschreiben |
| von der Zulassungsverweigerung in Kenntnis. | von der Zulassungsverweigerung in Kenntnis. |
| KAPITEL IV - Folgen der Zulassung | KAPITEL IV - Folgen der Zulassung |
| Art. 7 - Der Lieferant vermarktet das zugelassene "Internet für | Art. 7 - Der Lieferant vermarktet das zugelassene "Internet für |
| alle"-Paket und der Verkäufer bietet es zum Kauf an gemäss den | alle"-Paket und der Verkäufer bietet es zum Kauf an gemäss den |
| Bestimmungen des vorliegenden Erlasses und den in der Dokumentation | Bestimmungen des vorliegenden Erlasses und den in der Dokumentation |
| vermerkten Informationselementen und Bedingungen. | vermerkten Informationselementen und Bedingungen. |
| Art. 8 - § 1 - Der zugelassene Lieferant und/oder der zugelassene | Art. 8 - § 1 - Der zugelassene Lieferant und/oder der zugelassene |
| Verkäufer sorgen auf eigene Kosten für eine national ausgewogene und | Verkäufer sorgen auf eigene Kosten für eine national ausgewogene und |
| über unterschiedliche Kanäle geführte Werbekampagne für den Verkauf | über unterschiedliche Kanäle geführte Werbekampagne für den Verkauf |
| der zugelassenen "Internet für alle"-Pakete. Jede Werbekampagne wird | der zugelassenen "Internet für alle"-Pakete. Jede Werbekampagne wird |
| gemäss einem Kommunikationsplan geführt, der vorab der Föderalbehörde | gemäss einem Kommunikationsplan geführt, der vorab der Föderalbehörde |
| übermittelt und von dieser gebilligt wurde. | übermittelt und von dieser gebilligt wurde. |
| Werden mehrere Pakete zugelassen, ist es den Verkäufern der | Werden mehrere Pakete zugelassen, ist es den Verkäufern der |
| zugelassenen Pakete gestattet, gemeinsam eine Werbekampagne zu führen. | zugelassenen Pakete gestattet, gemeinsam eine Werbekampagne zu führen. |
| § 2 - Jede Werbekampagne, die von einem Lieferanten und/oder einem | § 2 - Jede Werbekampagne, die von einem Lieferanten und/oder einem |
| Verkäufer im Rahmen des Verkaufs der zugelassenen "Internet für | Verkäufer im Rahmen des Verkaufs der zugelassenen "Internet für |
| alle"-Pakete geführt wird, sieht auf Kosten dieses Lieferanten oder | alle"-Pakete geführt wird, sieht auf Kosten dieses Lieferanten oder |
| Verkäufers verpflichtend einen Verweis auf die Föderalbehörde und das | Verkäufers verpflichtend einen Verweis auf die Föderalbehörde und das |
| Logo "Internet für alle" vor gemäss dem Muster in Anlage 2 zu | Logo "Internet für alle" vor gemäss dem Muster in Anlage 2 zu |
| vorliegendem Erlass. | vorliegendem Erlass. |
| Der Verkäufer kann, was die zugelassenen Pakete betrifft, auf eigene | Der Verkäufer kann, was die zugelassenen Pakete betrifft, auf eigene |
| Kosten den vorerwähnten Verweis auf die vermarkteten Pakete anbringen. | Kosten den vorerwähnten Verweis auf die vermarkteten Pakete anbringen. |
| § 3 - Der Lieferant und/oder der Verkäufer wenden eine objektive | § 3 - Der Lieferant und/oder der Verkäufer wenden eine objektive |
| Methode an, um die Kundenzufriedenheit und die Auswirkung der | Methode an, um die Kundenzufriedenheit und die Auswirkung der |
| Massnahme auf die Überwindung der digitalen Kluft zu messen. Der | Massnahme auf die Überwindung der digitalen Kluft zu messen. Der |
| Föderale Öffentliche Dienst Informations- und | Föderale Öffentliche Dienst Informations- und |
| Kommunikationstechnologie und der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen | Kommunikationstechnologie und der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen |
| werden von der angewandten Methode und den Ergebnissen der Messung in | werden von der angewandten Methode und den Ergebnissen der Messung in |
| Kenntnis gesetzt. | Kenntnis gesetzt. |
| Art. 9 - Der Verkäufer bestätigt durch eine Rechnung oder eine | Art. 9 - Der Verkäufer bestätigt durch eine Rechnung oder eine |
| getrennte Bescheinigung, dass das verkaufte Paket zugelassen worden | getrennte Bescheinigung, dass das verkaufte Paket zugelassen worden |
| ist und den Anforderungen von Artikel 191 des Gesetzes vom 27. | ist und den Anforderungen von Artikel 191 des Gesetzes vom 27. |
| Dezember 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen entspricht. | Dezember 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen entspricht. |
| Rechnungen, Kaufnachweise und Zahlungsnachweise, die der Verkäufer dem | Rechnungen, Kaufnachweise und Zahlungsnachweise, die der Verkäufer dem |
| Verbraucher ausstellt, müssen den Vorschriften von Artikel 188 des | Verbraucher ausstellt, müssen den Vorschriften von Artikel 188 des |
| Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung verschiedener | Gesetzes vom 27. Dezember 2005 zur Festlegung verschiedener |
| Bestimmungen entsprechen. | Bestimmungen entsprechen. |
| KAPITEL V - Kontrollbestimmungen | KAPITEL V - Kontrollbestimmungen |
| Art. 10 - Unbeschadet der Befugnisse und Aktionsmöglichkeiten anderer | Art. 10 - Unbeschadet der Befugnisse und Aktionsmöglichkeiten anderer |
| Behörden oder Kontrolldienste ist der Föderale Öffentliche Dienst | Behörden oder Kontrolldienste ist der Föderale Öffentliche Dienst |
| Informations- und Kommunikationstechnologie befugt, die zugelassenen | Informations- und Kommunikationstechnologie befugt, die zugelassenen |
| Pakete bei Klagen oder Verdacht auf Nichtübereinstimmung des Pakets | Pakete bei Klagen oder Verdacht auf Nichtübereinstimmung des Pakets |
| mit den Bestimmungen von Artikel 191 des Gesetzes vom 27. Dezember | mit den Bestimmungen von Artikel 191 des Gesetzes vom 27. Dezember |
| 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen oder mit der | 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen oder mit der |
| eingereichten Dokumentation einer Kontrolle zu unterziehen. | eingereichten Dokumentation einer Kontrolle zu unterziehen. |
| Stellt der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und | Stellt der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und |
| Kommunikationstechnologie fest, dass das vom Verkäufer vermarktete und | Kommunikationstechnologie fest, dass das vom Verkäufer vermarktete und |
| zum Kauf angebotene Paket nicht mit den Informationselementen aus der | zum Kauf angebotene Paket nicht mit den Informationselementen aus der |
| Dokumentation übereinstimmt, fordert er den Verkäufer auf, die | Dokumentation übereinstimmt, fordert er den Verkäufer auf, die |
| festgestellte Unregelmässigkeit binnen einer Frist von zehn | festgestellte Unregelmässigkeit binnen einer Frist von zehn |
| Kalendertagen zu beheben. | Kalendertagen zu beheben. |
| Die Zulassung wird sofort entzogen, wenn die festgestellte | Die Zulassung wird sofort entzogen, wenn die festgestellte |
| Unregelmässigkeit nach Verstreichen der Frist von zehn Kalendertagen | Unregelmässigkeit nach Verstreichen der Frist von zehn Kalendertagen |
| nicht behoben worden ist. Der Föderale Öffentliche Dienst | nicht behoben worden ist. Der Föderale Öffentliche Dienst |
| Informations- und Kommunikationstechnologie setzt den Verkäufer sofort | Informations- und Kommunikationstechnologie setzt den Verkäufer sofort |
| per Einschreiben von dem Entzug in Kenntnis unter Angabe der | per Einschreiben von dem Entzug in Kenntnis unter Angabe der |
| Entzugsgründe. | Entzugsgründe. |
| Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und | Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und |
| Kommunikationstechnologie teilt dem Föderalen Öffentlichen Dienst | Kommunikationstechnologie teilt dem Föderalen Öffentlichen Dienst |
| Finanzen sofort jeden Entzugsbeschluss mit. | Finanzen sofort jeden Entzugsbeschluss mit. |
| KAPITEL VI - Schlussbestimmungen | KAPITEL VI - Schlussbestimmungen |
| Art. 11 - Vorliegendem Erlass sind folgende Anlagen beigefügt: | Art. 11 - Vorliegendem Erlass sind folgende Anlagen beigefügt: |
| - Muster des Registrierungsformulars | - Muster des Registrierungsformulars |
| - Verpflichtender Hinweis auf die Föderalbehörde im Rahmen jeder in | - Verpflichtender Hinweis auf die Föderalbehörde im Rahmen jeder in |
| Artikel 8 § 2 erwähnten Werbekampagne. | Artikel 8 § 2 erwähnten Werbekampagne. |
| Art. 12 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 12 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
| Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
| Art. 13 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des | Art. 13 - Unser Minister der Beschäftigung ist mit der Ausführung des |
| vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 9. Februar 2006 | Gegeben zu Brüssel, den 9. Februar 2006 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Beschäftigung | Der Minister der Beschäftigung |
| P. VANVELTHOVEN | P. VANVELTHOVEN |
| Anlage 1 | Anlage 1 |
| Musterformular für den Antrag auf Zulassung eines Pakets als "Internet | Musterformular für den Antrag auf Zulassung eines Pakets als "Internet |
| für alle"-Paket | für alle"-Paket |
| 1 - Kenndaten des Antragstellers | 1 - Kenndaten des Antragstellers |
| * Name: | * Name: |
| * Adresse oder Gesellschaftssitz: | * Adresse oder Gesellschaftssitz: |
| * Mehrwertsteuernummer: | * Mehrwertsteuernummer: |
| * Vertreten durch: |
* Vertreten durch: |
| * Kontaktperson: | * Kontaktperson: |
| 2 - Der Antrag gilt für die Zulassung eines Pakets im Rahmen des | 2 - Der Antrag gilt für die Zulassung eines Pakets im Rahmen des |
| Gesetzes vom 27. Dezember 2005 und seines Ausführungserlasses vom 10. | Gesetzes vom 27. Dezember 2005 und seines Ausführungserlasses vom 10. |
| Februar 2006 und betrifft folgende Bestandteile: | Februar 2006 und betrifft folgende Bestandteile: |
| (Geben Sie eine kurze Beschreibung des Inhalts jedes Bestandteils mit | (Geben Sie eine kurze Beschreibung des Inhalts jedes Bestandteils mit |
| Verweis auf die einschlägigen Informationselemente in der | Verweis auf die einschlägigen Informationselemente in der |
| Dokumentation) | Dokumentation) |
| * Hardware: | * Hardware: |
| * Software: | * Software: |
| * Internetanschluss: | * Internetanschluss: |
| * Zusammensetzung und Dauer des Teils "Ausbildung": | * Zusammensetzung und Dauer des Teils "Ausbildung": |
| * Maximaler Verkaufspreis des Pakets an den Verbraucher: | * Maximaler Verkaufspreis des Pakets an den Verbraucher: |
| * Finanzierungsvorschlag: | * Finanzierungsvorschlag: |
| * Wert der Werbekampagne: | * Wert der Werbekampagne: |
| 3 - Durch Unterzeichnung des vorliegenden Formulars und durch | 3 - Durch Unterzeichnung des vorliegenden Formulars und durch |
| Einreichen eines Zulassungsantrags und der diesbezüglichen | Einreichen eines Zulassungsantrags und der diesbezüglichen |
| Dokumentation erklärt der Antragsteller, dass die Angaben richtig und | Dokumentation erklärt der Antragsteller, dass die Angaben richtig und |
| aktuell sind. | aktuell sind. |
| Gegeben zu Brüssel, den 9. Februar 2006 | Gegeben zu Brüssel, den 9. Februar 2006 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Beschäftigung | Der Minister der Beschäftigung |
| P. VANVELTHOVEN | P. VANVELTHOVEN |
| Anlage 2 | Anlage 2 |
| Jede Werbekampagne im Rahmen der in Artikel 8 § 2 erwähnten | Jede Werbekampagne im Rahmen der in Artikel 8 § 2 erwähnten |
| Werbekampagne und gegebenenfalls jedes vermarktete Paket umfasst | Werbekampagne und gegebenenfalls jedes vermarktete Paket umfasst |
| folgende Verweise: | folgende Verweise: |
| Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
| Die Logos "Internet für alle" und ".be" und die dazugehörende | Die Logos "Internet für alle" und ".be" und die dazugehörende |
| graphische Charta sind auf der Internetsite www.belgium.be verfügbar. | graphische Charta sind auf der Internetsite www.belgium.be verfügbar. |
| Gegeben zu Brüssel, den 9. Februar 2006 | Gegeben zu Brüssel, den 9. Februar 2006 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Beschäftigung | Der Minister der Beschäftigung |
| P. VANVELTHOVEN | P. VANVELTHOVEN |
| Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 10 juni 2006. | Vu pour être annexé à Notre arrêté du 10 juin 2006. |
| ALBERT | ALBERT |
| Van Koningswege : | Par le Roi : |
| De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |