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| Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 11 mei 2001 houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst Informatie- en Communicatietechnologie. - Duitse vertaling | Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de l'Information et de la Communication. - Traduction allemande |
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| FEDERALE OVERHEIDSDIENST INFORMATIE- EN COMMUNICATIETECHNOLOGIE 9 MEI 2012. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 11 mei 2001 houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst Informatie- en Communicatietechnologie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 9 mei 2012 tot wijziging van het koninklijk besluit van 11 mei 2001 houdende oprichting van de Federale Overheidsdienst | SERVICE PUBLIC FEDERAL TECHNOLOGIE DE L'INFORMATION ET DE LA COMMUNICATION 9 MAI 2012. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de l'Information et de la Communication. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 9 mai 2012 modifiant l'arrêté royal du 11 mai 2001 portant création du Service public fédéral Technologie de |
| Informatie- en Communicatietechnologie (Belgisch Staatsblad van 4 juni | l'Information et de la Communication (Moniteur belge du 4 juin 2012). |
| 2012). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INFORMATIONS- UND | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INFORMATIONS- UND |
| KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE | KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE |
| 9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
| Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen | Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen |
| Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie | Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| vorliegender Erlassentwurf bezweckt die Abänderung des Königlichen | vorliegender Erlassentwurf bezweckt die Abänderung des Königlichen |
| Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen | Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen |
| Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie. | Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie. |
| In Artikel 1 wird die Zuständigkeit für den Föderalen Öffentlichen | In Artikel 1 wird die Zuständigkeit für den Föderalen Öffentlichen |
| Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie dem für die | Dienst Informations- und Kommunikationstechnologie dem für die |
| Informatisierung des Staates zuständigen Minister oder Staatssekretär | Informatisierung des Staates zuständigen Minister oder Staatssekretär |
| erteilt. Vorher lag diese Zuständigkeit beim Staatssekretär für die | erteilt. Vorher lag diese Zuständigkeit beim Staatssekretär für die |
| Informatisierung des Staates, was jedoch nicht immer der Realität | Informatisierung des Staates, was jedoch nicht immer der Realität |
| entspricht. | entspricht. |
| In Artikel 2 werden die Aufträge des Föderalen Öffentlichen Dienstes | In Artikel 2 werden die Aufträge des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
| Informations- und Kommunikationstechnologie in geringem Umfang | Informations- und Kommunikationstechnologie in geringem Umfang |
| angepasst. Der fünfte Auftrag des Föderalen Öffentlichen Dienstes | angepasst. Der fünfte Auftrag des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
| Informations- und Kommunikationstechnologie bestand darin, "Projekte | Informations- und Kommunikationstechnologie bestand darin, "Projekte |
| und Dienste zu entwickeln, die potentiell alle föderalen öffentlichen | und Dienste zu entwickeln, die potentiell alle föderalen öffentlichen |
| Dienste einschließen und diese gemeinsame Strategie unterstützen". | Dienste einschließen und diese gemeinsame Strategie unterstützen". |
| Vorliegender Erlassentwurf erweitert diesen Auftrag um die Verwaltung | Vorliegender Erlassentwurf erweitert diesen Auftrag um die Verwaltung |
| solcher Projekte und Dienste. Der Föderale Öffentliche Dienst | solcher Projekte und Dienste. Der Föderale Öffentliche Dienst |
| Informations- und Kommunikationstechnologie verwaltet nämlich auch | Informations- und Kommunikationstechnologie verwaltet nämlich auch |
| Dienste wie den föderalen Authentifizierungsdienst und Dienste im | Dienste wie den föderalen Authentifizierungsdienst und Dienste im |
| Rahmen des Federal Service Bus. | Rahmen des Federal Service Bus. |
| In Artikel 3 wird zu den bestehenden Aufträgen des Föderalen | In Artikel 3 wird zu den bestehenden Aufträgen des Föderalen |
| Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie ein | Öffentlichen Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie ein |
| weiterer Auftrag hinzugefügt. Dieser siebte Auftrag besteht darin, "in | weiterer Auftrag hinzugefügt. Dieser siebte Auftrag besteht darin, "in |
| Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die | Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die |
| Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge | Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge |
| abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser | abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser |
| Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu | Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu |
| machen oder auszuführen". | machen oder auszuführen". |
| Damit wird nicht bezweckt, dass der Föderale Öffentliche Dienst | Damit wird nicht bezweckt, dass der Föderale Öffentliche Dienst |
| Informations- und Kommunikationstechnologie allein als zentrale | Informations- und Kommunikationstechnologie allein als zentrale |
| IKT-Auftragsstelle auftritt. Der Föderale Öffentliche Dienst | IKT-Auftragsstelle auftritt. Der Föderale Öffentliche Dienst |
| Informations- und Kommunikationstechnologie ist nicht vollständig und | Informations- und Kommunikationstechnologie ist nicht vollständig und |
| allein für die Durchführung und Weiterverfolgung gemeinsamer | allein für die Durchführung und Weiterverfolgung gemeinsamer |
| IKT-Beschaffungen verantwortlich, im Gegensatz zu dem, was die | IKT-Beschaffungen verantwortlich, im Gegensatz zu dem, was die |
| Föderale Zentrale Auftragsstelle (FZA) beispielsweise in Bezug auf | Föderale Zentrale Auftragsstelle (FZA) beispielsweise in Bezug auf |
| Standardprodukte und -dienstleistungen macht. Ziel ist es, dass das | Standardprodukte und -dienstleistungen macht. Ziel ist es, dass das |
| Auftreten als zentrale Beschaffungsstelle ausgehend von der Bestimmung | Auftreten als zentrale Beschaffungsstelle ausgehend von der Bestimmung |
| und Anpassung der Bedürfnisse in der Ständigen IKT-Lenkungsgruppe | und Anpassung der Bedürfnisse in der Ständigen IKT-Lenkungsgruppe |
| (PICTS) erfolgt und dass in diesem Zusammenhang für die Beratung in | (PICTS) erfolgt und dass in diesem Zusammenhang für die Beratung in |
| Bezug auf rechtliche Aspekte und Verfahrens-Know-how mit der FZA | Bezug auf rechtliche Aspekte und Verfahrens-Know-how mit der FZA |
| zusammengearbeitet werden muss. Es wird auch bezweckt, dass Fedict | zusammengearbeitet werden muss. Es wird auch bezweckt, dass Fedict |
| Informationen über öffentliche Aufträge, die im Rahmen des Auftretens | Informationen über öffentliche Aufträge, die im Rahmen des Auftretens |
| von Fedict und/oder einem anderen FÖD oder ÖPD als zentraler | von Fedict und/oder einem anderen FÖD oder ÖPD als zentraler |
| Auftragsstelle für IKT-Beschaffungen abgeschlossen werden, | Auftragsstelle für IKT-Beschaffungen abgeschlossen werden, |
| zusammenträgt. Wichtig ist dabei, dass das Bestehen und das Angebot | zusammenträgt. Wichtig ist dabei, dass das Bestehen und das Angebot |
| der zentralen IKT-Auftragsstellen auf deutliche und transparente Weise | der zentralen IKT-Auftragsstellen auf deutliche und transparente Weise |
| mitgeteilt werden, unter anderem über die PICTS. | mitgeteilt werden, unter anderem über die PICTS. |
| In Artikel 4 wird Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai | In Artikel 4 wird Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai |
| 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- | 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- |
| und Kommunikationstechnologie abgeändert. | und Kommunikationstechnologie abgeändert. |
| Artikel 2 § 2 weist dem Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- | Artikel 2 § 2 weist dem Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- |
| und Kommunikationstechnologie konkrete Aufgaben zu. Diese Aufgaben | und Kommunikationstechnologie konkrete Aufgaben zu. Diese Aufgaben |
| stehen in Zusammenhang mit den in Artikel 2 § 1 des Königlichen | stehen in Zusammenhang mit den in Artikel 2 § 1 des Königlichen |
| Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen | Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen |
| Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie aufgezählten | Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie aufgezählten |
| Aufträgen. Absatz 1 wird aufgehoben, da die Aufträge in Bezug auf | Aufträgen. Absatz 1 wird aufgehoben, da die Aufträge in Bezug auf |
| Informations- und Kommunikationstechnologien bereits seit mehr als | Informations- und Kommunikationstechnologien bereits seit mehr als |
| zehn Jahren vom Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und | zehn Jahren vom Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und |
| Kommunikationstechnologie ausgeführt werden. | Kommunikationstechnologie ausgeführt werden. |
| Der Absatz in Bezug auf FEDENET wird aufgehoben, da FEDENET durch das | Der Absatz in Bezug auf FEDENET wird aufgehoben, da FEDENET durch das |
| heutige FEDMAN-Netzwerk ersetzt wurde, das bereits seit 2002 vom | heutige FEDMAN-Netzwerk ersetzt wurde, das bereits seit 2002 vom |
| Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und | Föderalen Öffentlichen Dienst Informations- und |
| Kommunikationstechnologie verwaltet wird. | Kommunikationstechnologie verwaltet wird. |
| Eine neue Aufgabe besteht in der Verwaltung des Computer Emergency | Eine neue Aufgabe besteht in der Verwaltung des Computer Emergency |
| Response Teams (CERT), das damit beauftragt ist, im Netz vorhandene | Response Teams (CERT), das damit beauftragt ist, im Netz vorhandene |
| Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und | Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und |
| die Nutzer laufend darüber zu informieren. | die Nutzer laufend darüber zu informieren. |
| In Artikel 5 wird der für die Informatisierung des Staates zuständige | In Artikel 5 wird der für die Informatisierung des Staates zuständige |
| Minister oder Staatssekretär mit der Ausführung des Erlasses | Minister oder Staatssekretär mit der Ausführung des Erlasses |
| beauftragt. | beauftragt. |
| Brüssel, den 9. Mai 2012 | Brüssel, den 9. Mai 2012 |
| Wir haben die Ehre, | Wir haben die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| die ehrerbietigen | die ehrerbietigen |
| und getreuen Diener | und getreuen Diener |
| Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
| Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen, | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen, |
| und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen | und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen |
| Dienst | Dienst |
| S. VANACKERE | S. VANACKERE |
| Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst | Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst |
| und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste | und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste |
| H. BOGAERT | H. BOGAERT |
| 9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 9. MAI 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
| Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen | Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen |
| Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie | Dienstes Informations- und Kommunikationstechnologie |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! |
| Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung; | Aufgrund des Artikels 37 der Verfassung; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur Schaffung des |
| Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und | Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und |
| Kommunikationstechnologie; | Kommunikationstechnologie; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2012; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2012; |
| Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 27. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 27. |
| März 2012; | März 2012; |
| Auf Vorschlag Unseres Vizepremierministers und Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag Unseres Vizepremierministers und Ministers der Finanzen |
| und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen | und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen |
| Dienst, und Unseres Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst und | Dienst, und Unseres Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst und |
| die Modernisierung der Öffentlichen Dienste | die Modernisierung der Öffentlichen Dienste |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur | Artikel 1 - Artikel 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur |
| Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und | Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und |
| Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: | Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: |
| "Artikel 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und | "Artikel 1 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und |
| Kommunikationstechnologie wird unter die Amtsgewalt des für die | Kommunikationstechnologie wird unter die Amtsgewalt des für die |
| Informatisierung des Staates zuständigen Ministers oder | Informatisierung des Staates zuständigen Ministers oder |
| Staatssekretärs gestellt." | Staatssekretärs gestellt." |
| Art. 2 - In Artikel 2 § 1 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai | Art. 2 - In Artikel 2 § 1 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai |
| 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- | 2001 zur Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- |
| und Kommunikationstechnologie werden zwischen den Wörtern "zu | und Kommunikationstechnologie werden zwischen den Wörtern "zu |
| entwickeln" und den Wörtern ", die potentiell" die Wörter "und zu | entwickeln" und den Wörtern ", die potentiell" die Wörter "und zu |
| verwalten" eingefügt. | verwalten" eingefügt. |
| Art. 3 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur | Art. 3 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur |
| Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und | Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und |
| Kommunikationstechnologie wird wie folgt ergänzt: | Kommunikationstechnologie wird wie folgt ergänzt: |
| "7. in Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die | "7. in Zusammenhang mit IKT-Lieferungen und IKT-Dienstleistungen die |
| Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge | Durchführung von Beschaffungen zu unterstützen, Gruppenverträge |
| abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser | abzuschließen und die Möglichkeit zu bieten, einen oder mehrere dieser |
| Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu | Verträge für andere Dienste oder Verwaltungsbehörden zugänglich zu |
| machen oder auszuführen." | machen oder auszuführen." |
| Art. 4 - Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur | Art. 4 - Artikel 2 § 2 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur |
| Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und | Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und |
| Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: | Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: |
| " § 2 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und | " § 2 - Der Föderale Öffentliche Dienst Informations- und |
| Kommunikationstechnologie verwaltet den Dienst Computer Emergency | Kommunikationstechnologie verwaltet den Dienst Computer Emergency |
| Response Team (CERT), der damit beauftragt ist, im Netz vorhandene | Response Team (CERT), der damit beauftragt ist, im Netz vorhandene |
| Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und | Sicherheitsprobleme aufzuspüren, zu observieren und zu untersuchen und |
| die Nutzer laufend darüber zu informieren." | die Nutzer laufend darüber zu informieren." |
| Art. 5 - Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur | Art. 5 - Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2001 zur |
| Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und | Schaffung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Informations- und |
| Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: | Kommunikationstechnologie wird wie folgt ersetzt: |
| "Art. 5 - Der für die Informatisierung des Staates zuständige Minister | "Art. 5 - Der für die Informatisierung des Staates zuständige Minister |
| oder Staatssekretär ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses | oder Staatssekretär ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses |
| beauftragt." | beauftragt." |
| Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 6 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
| Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
| Gegeben zu Brüssel, den 9. Mai 2012 | Gegeben zu Brüssel, den 9. Mai 2012 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
| und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen | und der Nachhaltigen Entwicklung, beauftragt mit dem Öffentlichen |
| Dienst | Dienst |
| S. VANACKERE | S. VANACKERE |
| Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst | Der Staatssekretär für den Öffentlichen Dienst |
| und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste | und die Modernisierung der Öffentlichen Dienste |
| H. BOGAERT | H. BOGAERT |