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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 05/09/2019
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Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92 op het stuk van het begrip overeenstemmend voertuig. - Duitse vertaling Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne la notion de véhicule correspondant. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN 5 SEPTEMBER 2019. - Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92 op het stuk van het begrip overeenstemmend voertuig. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES 5 SEPTEMBRE 2019. - Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne la notion de véhicule correspondant. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 5 september 2019 tot wijziging van het KB/WIB 92 op het l'arrêté royal du 5 septembre 2019 modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui
stuk van het begrip overeenstemmend voertuig (Belgisch Staatsblad van 17 september 2019). concerne la notion de véhicule correspondant (Moniteur belge du 17 septembre 2019).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
5. SEPTEMBER 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 5. SEPTEMBER 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92
in Bezug auf den Begriff "entsprechendes Fahrzeug" in Bezug auf den Begriff "entsprechendes Fahrzeug"
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
durch das Gesetz vom 25. Dezember 2017 zur Reform der durch das Gesetz vom 25. Dezember 2017 zur Reform der
Gesellschaftssteuer wurde in den Artikeln 36 und 66 des Gesellschaftssteuer wurde in den Artikeln 36 und 66 des
Einkommenssteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92) insbesondere die Art und Einkommenssteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92) insbesondere die Art und
Weise geändert, wie Vorteile jeglicher Art (abgekürzt "VJA") und Weise geändert, wie Vorteile jeglicher Art (abgekürzt "VJA") und
Werbungskosten in Bezug auf die Nutzung von Fahrzeugen veranschlagt Werbungskosten in Bezug auf die Nutzung von Fahrzeugen veranschlagt
werden. werden.
Um Missbrauch zu vermeiden, wurde eine spezifische Regelung zur Um Missbrauch zu vermeiden, wurde eine spezifische Regelung zur
Bekämpfung der Nutzung von "falschen Hybriden" eingeführt, das heißt Bekämpfung der Nutzung von "falschen Hybriden" eingeführt, das heißt
aufladbaren Hybridfahrzeugen (sogenannte Plug-in Hybride), die teils aufladbaren Hybridfahrzeugen (sogenannte Plug-in Hybride), die teils
mit Treibstoff und teils mit einer aufladbaren elektrischen Batterie mit Treibstoff und teils mit einer aufladbaren elektrischen Batterie
betrieben werden, deren Kapazität jedoch keine bedeutende Nutzung des betrieben werden, deren Kapazität jedoch keine bedeutende Nutzung des
Fahrzeugs über diese Energiequelle erlaubt (Parl. Dok., Nr. Fahrzeugs über diese Energiequelle erlaubt (Parl. Dok., Nr.
54-2864/001, S. 73). 54-2864/001, S. 73).
Eine Regelung wurde eingeführt, damit die VJA und die Werbungskosten Eine Regelung wurde eingeführt, damit die VJA und die Werbungskosten
in Bezug auf "falsche Hybride" ohne Berücksichtigung der elektrischen in Bezug auf "falsche Hybride" ohne Berücksichtigung der elektrischen
Batterie und folglich auf der Grundlage einer CO2-Emission berechnet Batterie und folglich auf der Grundlage einer CO2-Emission berechnet
werden, die vollständig auf der Grundlage eines Treibstoffantriebs werden, die vollständig auf der Grundlage eines Treibstoffantriebs
berechnet wird (Parl. Dok., Nr. 54-2864/001, S. 74). berechnet wird (Parl. Dok., Nr. 54-2864/001, S. 74).
Ist ein ab dem 1. Januar 2018 gekauftes aufladbares Hybridfahrzeug mit Ist ein ab dem 1. Januar 2018 gekauftes aufladbares Hybridfahrzeug mit
einer elektrischen Batterie mit einer Energiekapazität von weniger als einer elektrischen Batterie mit einer Energiekapazität von weniger als
0,5 kWh pro 100 kg Fahrzeuggewicht ausgestattet oder beträgt seine CO2-Emission 0,5 kWh pro 100 kg Fahrzeuggewicht ausgestattet oder beträgt seine CO2-Emission
mehr als 50 g/km, entspricht die zu berücksichtigende Emission des mehr als 50 g/km, entspricht die zu berücksichtigende Emission des
betreffenden Fahrzeugs in der Praxis der Emission des entsprechenden betreffenden Fahrzeugs in der Praxis der Emission des entsprechenden
Fahrzeugs mit einem Motor, der ausschließlich denselben Treibstoff Fahrzeugs mit einem Motor, der ausschließlich denselben Treibstoff
verwendet (Artikel 36 § 2 Absatz 9 des EStGB 92). Gibt es kein verwendet (Artikel 36 § 2 Absatz 9 des EStGB 92). Gibt es kein
entsprechendes Fahrzeug mit einem Motor, der ausschließlich denselben entsprechendes Fahrzeug mit einem Motor, der ausschließlich denselben
Treibstoff verwendet, wird der Emissionswert mit 2,5 multipliziert. Treibstoff verwendet, wird der Emissionswert mit 2,5 multipliziert.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass der König bestimmen kann, was Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass der König bestimmen kann, was
unter "entsprechendem Fahrzeug" zu verstehen ist. Durch diesen Erlass unter "entsprechendem Fahrzeug" zu verstehen ist. Durch diesen Erlass
wird der KE/EStGB 92 abgeändert, um die Bestimmung des Begriffs wird der KE/EStGB 92 abgeändert, um die Bestimmung des Begriffs
"entsprechendes Fahrzeug" einzuführen. "entsprechendes Fahrzeug" einzuführen.
Besprechung der Artikel Besprechung der Artikel
Artikel 1 Artikel 1
In Artikel 1 ist bestimmt, was unter "entsprechendem Fahrzeug" zu In Artikel 1 ist bestimmt, was unter "entsprechendem Fahrzeug" zu
verstehen ist. Man stützt sich ausschließlich auf die Daten, die in verstehen ist. Man stützt sich ausschließlich auf die Daten, die in
dem bei der Zulassung erforderlichen europäischen dem bei der Zulassung erforderlichen europäischen
Konformitätszertifikat (nachstehend COC) enthalten sind, das auf Konformitätszertifikat (nachstehend COC) enthalten sind, das auf
europäischer Ebene standardisiert ist, vom Hersteller erstellt wird europäischer Ebene standardisiert ist, vom Hersteller erstellt wird
und jedem Fahrzeug eigen ist. und jedem Fahrzeug eigen ist.
Folglich geht es darum, die im COC des "falschen Hybrids" enthaltenen Folglich geht es darum, die im COC des "falschen Hybrids" enthaltenen
Daten mit den Daten zu vergleichen, die im COC ähnlicher auf dem Markt Daten mit den Daten zu vergleichen, die im COC ähnlicher auf dem Markt
befindlicher Modelle enthalten sind, und zu identifizieren, welches befindlicher Modelle enthalten sind, und zu identifizieren, welches
Modell auf der Grundlage der weiter unten dargelegten Kriterien dem Modell auf der Grundlage der weiter unten dargelegten Kriterien dem
"falschen Hybrid" am nächsten kommt. "falschen Hybrid" am nächsten kommt.
In den Artikeln 36 und 66 des EStGB 92 ist bereits vorgeschrieben, In den Artikeln 36 und 66 des EStGB 92 ist bereits vorgeschrieben,
dass es sich um ein Fahrzeug mit einem Motor handeln muss, der dass es sich um ein Fahrzeug mit einem Motor handeln muss, der
ausschließlich denselben Treibstoff verwendet (Rubrik COC 26). ausschließlich denselben Treibstoff verwendet (Rubrik COC 26).
Außerdem muss das entsprechende Fahrzeug im Vergleich zum Außerdem muss das entsprechende Fahrzeug im Vergleich zum
Hybridfahrzeug folgende Merkmale aufweisen: Hybridfahrzeug folgende Merkmale aufweisen:
- dieselbe Marke (Rubrik COC 0.1), - dieselbe Marke (Rubrik COC 0.1),
- dasselbe Modell (Rubrik COC 0.2.1), - dasselbe Modell (Rubrik COC 0.2.1),
- denselben Karosserietyp (Rubrik COC 38) (zum Beispiel Limousine, - denselben Karosserietyp (Rubrik COC 38) (zum Beispiel Limousine,
Kombi, ...), Kombi, ...),
- ein Verhältnis zwischen seiner Leistung und der Leistung des - ein Verhältnis zwischen seiner Leistung und der Leistung des
Hybridfahrzeugs, beide ausgedrückt in kW (Rubrik COC 27.1), das am Hybridfahrzeugs, beide ausgedrückt in kW (Rubrik COC 27.1), das am
nächsten bei 1 liegt, sofern dieses Verhältnis zwischen 0,75 und 1,25 nächsten bei 1 liegt, sofern dieses Verhältnis zwischen 0,75 und 1,25
liegt. liegt.
Diese Marge von 0,75 bis 1,25 ermöglicht es, die Anzahl entsprechender Diese Marge von 0,75 bis 1,25 ermöglicht es, die Anzahl entsprechender
Fahrzeuge, die in Betracht kommen, nur auf die Fahrzeuge zu begrenzen, Fahrzeuge, die in Betracht kommen, nur auf die Fahrzeuge zu begrenzen,
die eine ähnliche Leistung wie das Hybridfahrzeug haben. Fahrzeuge, die eine ähnliche Leistung wie das Hybridfahrzeug haben. Fahrzeuge,
deren Verhältnis sich nicht innerhalb dieser Marge befindet, können deren Verhältnis sich nicht innerhalb dieser Marge befindet, können
daher nicht als entsprechende Fahrzeuge betrachtet werden, selbst wenn daher nicht als entsprechende Fahrzeuge betrachtet werden, selbst wenn
sie die anderen Bedingungen erfüllen. sie die anderen Bedingungen erfüllen.
Wenn kein Fahrzeug die Bedingungen erfüllt, wird ein Koeffizient von Wenn kein Fahrzeug die Bedingungen erfüllt, wird ein Koeffizient von
2,5 angewandt. Zur Erinnerung: In den Artikeln 36 § 2 Absatz 9 und 66 2,5 angewandt. Zur Erinnerung: In den Artikeln 36 § 2 Absatz 9 und 66
§ 1 Absatz 3 des EStGB 92 ist vorgesehen, dass, wenn es kein § 1 Absatz 3 des EStGB 92 ist vorgesehen, dass, wenn es kein
entsprechendes Fahrzeug mit einem Motor gibt, der ausschließlich entsprechendes Fahrzeug mit einem Motor gibt, der ausschließlich
denselben Treibstoff verwendet, der Emissionswert mit 2,5 denselben Treibstoff verwendet, der Emissionswert mit 2,5
multipliziert wird. multipliziert wird.
Sollten mehrere Fahrzeuge in ähnlicher Weise in Betracht kommen, um Sollten mehrere Fahrzeuge in ähnlicher Weise in Betracht kommen, um
als entsprechendes Fahrzeug bezeichnet zu werden, wird das Fahrzeug als entsprechendes Fahrzeug bezeichnet zu werden, wird das Fahrzeug
mit der höchsten CO2-Emission als entsprechendes Fahrzeug bezeichnet, mit der höchsten CO2-Emission als entsprechendes Fahrzeug bezeichnet,
und zwar im Hinblick darauf, falsche Hybride zu bekämpfen und dem Kauf und zwar im Hinblick darauf, falsche Hybride zu bekämpfen und dem Kauf
solcher Fahrzeuge entgegenzuwirken. solcher Fahrzeuge entgegenzuwirken.
Die COC-Daten aller möglichen entsprechenden Fahrzeuge sind für Die COC-Daten aller möglichen entsprechenden Fahrzeuge sind für
Steuerpflichtige nicht öffentlich und zentral zugänglich. Steuerpflichtige nicht öffentlich und zentral zugänglich.
Steuerpflichtige sind in der Regel nur im Besitz des COC ihres eigenen Steuerpflichtige sind in der Regel nur im Besitz des COC ihres eigenen
Fahrzeugs. Aus diesem Grund wird die Verpflichtung zur Durchführung Fahrzeugs. Aus diesem Grund wird die Verpflichtung zur Durchführung
des Vergleichs und zur Identifizierung des entsprechenden Fahrzeugs des Vergleichs und zur Identifizierung des entsprechenden Fahrzeugs
dem Autohersteller oder, wenn dieser nicht auf dem belgischen dem Autohersteller oder, wenn dieser nicht auf dem belgischen
Staatsgebiet ansässig ist, dem Autoimporteur auferlegt. Diese müssen Staatsgebiet ansässig ist, dem Autoimporteur auferlegt. Diese müssen
für jedes Hybridfahrzeug, das die in Artikel 36 § 2 Absatz 8 des EStGB für jedes Hybridfahrzeug, das die in Artikel 36 § 2 Absatz 8 des EStGB
92 festgelegten Bedingungen nicht erfüllt, das entsprechende Fahrzeug 92 festgelegten Bedingungen nicht erfüllt, das entsprechende Fahrzeug
identifizieren und diese Information sowie alle für diese identifizieren und diese Information sowie alle für diese
Identifizierung erforderlichen technischen Daten zum Zeitpunkt der Identifizierung erforderlichen technischen Daten zum Zeitpunkt der
Markteinführung des betreffenden Hybridfahrzeugs an den FÖD Finanzen Markteinführung des betreffenden Hybridfahrzeugs an den FÖD Finanzen
übermitteln. übermitteln.
Diese Information ist nämlich unmittelbar erforderlich, zum Beispiel Diese Information ist nämlich unmittelbar erforderlich, zum Beispiel
für die Einbehaltung des Berufssteuervorabzugs auf Vorteile jeglicher für die Einbehaltung des Berufssteuervorabzugs auf Vorteile jeglicher
Art. Der FÖD Finanzen wird daher seine Liste der entsprechenden Art. Der FÖD Finanzen wird daher seine Liste der entsprechenden
Fahrzeuge bei jeder Markteinführung eines neuen "falschen Hybrids" Fahrzeuge bei jeder Markteinführung eines neuen "falschen Hybrids"
aktualisieren. aktualisieren.
Die Identifizierung des entsprechenden Fahrzeugs erfolgt zum Zeitpunkt Die Identifizierung des entsprechenden Fahrzeugs erfolgt zum Zeitpunkt
der Markteinführung des Hybridfahrzeugs und bleibt während der der Markteinführung des Hybridfahrzeugs und bleibt während der
Lebensdauer des betreffenden Hybridfahrzeugs unverändert. Lebensdauer des betreffenden Hybridfahrzeugs unverändert.
Die "Markteinführung" darf nicht auf die Einführung auf den belgischen Die "Markteinführung" darf nicht auf die Einführung auf den belgischen
Markt beschränkt werden, sondern muss als Einführung auf den Markt des Markt beschränkt werden, sondern muss als Einführung auf den Markt des
Europäischen Wirtschaftsraums verstanden werden. Zum einen könnte ein Europäischen Wirtschaftsraums verstanden werden. Zum einen könnte ein
belgischer Steuerpflichtiger nämlich ein Fahrzeug kaufen, das nicht in belgischer Steuerpflichtiger nämlich ein Fahrzeug kaufen, das nicht in
Belgien, sondern in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Belgien, sondern in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums verkauft wird. Das Nichtvorhandensein von Maßnahmen, Wirtschaftsraums verkauft wird. Das Nichtvorhandensein von Maßnahmen,
um auch in diesem Fall ein entsprechendes Fahrzeug zu bestimmen, würde um auch in diesem Fall ein entsprechendes Fahrzeug zu bestimmen, würde
zu Diskriminierung führen, indem für nicht in Belgien verkaufte zu Diskriminierung führen, indem für nicht in Belgien verkaufte
Fahrzeuge immer eine Multiplikation der CO2-Emission mit einem Faktor Fahrzeuge immer eine Multiplikation der CO2-Emission mit einem Faktor
von 2,5 vorgeschrieben wäre. Zum anderen sind die Daten, die bei der von 2,5 vorgeschrieben wäre. Zum anderen sind die Daten, die bei der
Überprüfung, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein entsprechendes Überprüfung, ob es sich bei dem Fahrzeug um ein entsprechendes
Fahrzeug handelt, zu berücksichtigen sind, die Daten, die auf dem COC, Fahrzeug handelt, zu berücksichtigen sind, die Daten, die auf dem COC,
nämlich dem europäischen Konformitätszertifikat, aufgenommen sind. nämlich dem europäischen Konformitätszertifikat, aufgenommen sind.
Daraus ergibt sich, dass die Bestimmung des Begriffs "entsprechendes Daraus ergibt sich, dass die Bestimmung des Begriffs "entsprechendes
Fahrzeug" nicht nur auf Fahrzeuge beschränkt werden darf, die in Fahrzeug" nicht nur auf Fahrzeuge beschränkt werden darf, die in
Belgien verkauft werden, sondern für alle Fahrzeuge gelten muss, die Belgien verkauft werden, sondern für alle Fahrzeuge gelten muss, die
auf dem europäischen Markt verkauft werden. auf dem europäischen Markt verkauft werden.
Daher muss der Autohersteller oder, wenn dieser nicht in Belgien Daher muss der Autohersteller oder, wenn dieser nicht in Belgien
ansässig ist, der Autoimporteur der Verwaltung die Informationen zum ansässig ist, der Autoimporteur der Verwaltung die Informationen zum
Zeitpunkt der Markteinführung, die als Einführung auf den Markt des Zeitpunkt der Markteinführung, die als Einführung auf den Markt des
Europäischen Wirtschaftsraums zu verstehen ist, erteilen. Sollte ein Europäischen Wirtschaftsraums zu verstehen ist, erteilen. Sollte ein
bestimmtes Fahrzeug nicht nach Belgien importiert werden und der bestimmtes Fahrzeug nicht nach Belgien importiert werden und der
Hersteller dieses Fahrzeugs nicht in Belgien ansässig sein, obliegt Hersteller dieses Fahrzeugs nicht in Belgien ansässig sein, obliegt
die Verpflichtung, die erforderlichen Informationen an die Verwaltung die Verpflichtung, die erforderlichen Informationen an die Verwaltung
zu übermitteln, niemandem. Diese Situation besteht nur so lange, bis zu übermitteln, niemandem. Diese Situation besteht nur so lange, bis
das betreffende Fahrzeug von einem Händler importiert wird oder der das betreffende Fahrzeug von einem Händler importiert wird oder der
Autohersteller sich in Belgien niederlässt. Dies hindert Autohersteller sich in Belgien niederlässt. Dies hindert
Steuerpflichtige jedoch nicht daran, ein solches Fahrzeug direkt in Steuerpflichtige jedoch nicht daran, ein solches Fahrzeug direkt in
einem anderen europäischen Land zu erwerben. In diesem Fall kann die einem anderen europäischen Land zu erwerben. In diesem Fall kann die
Verwaltung wie übrigens auch in den anderen Fällen alle erforderlichen Verwaltung wie übrigens auch in den anderen Fällen alle erforderlichen
Informationen einholen, um zu bestimmen, ob ein entsprechendes Informationen einholen, um zu bestimmen, ob ein entsprechendes
Fahrzeug existiert. Fahrzeug existiert.
Der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter legt fest, welche Der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter legt fest, welche
technischen Daten dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen und wie technischen Daten dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen und wie
diese technischen Daten dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen. diese technischen Daten dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen.
Beispiele Beispiele
Beispiel Nr. 1 Beispiel Nr. 1
Die CO2-Emission des Range Rover Sport (P400e SE) beträgt mehr als 50 Die CO2-Emission des Range Rover Sport (P400e SE) beträgt mehr als 50
g/km (71 g/km). g/km (71 g/km).
Folglich wird das entsprechende Fahrzeug unter den Fahrzeugen Folglich wird das entsprechende Fahrzeug unter den Fahrzeugen
derselben Marke (Land Rover), desselben Modells (Range Rover) und derselben Marke (Land Rover), desselben Modells (Range Rover) und
desselben Karosserietyps (SUV) gesucht, die mit einem Motor desselben Karosserietyps (SUV) gesucht, die mit einem Motor
ausgestattet sind, der ausschließlich denselben Treibstoff verwendet ausgestattet sind, der ausschließlich denselben Treibstoff verwendet
(Benzin). (Benzin).
Drei andere mit Benzin betriebene Range Rover Fahrzeuge werden in Drei andere mit Benzin betriebene Range Rover Fahrzeuge werden in
Betracht gezogen: Betracht gezogen:
a) Range Rover Sport (2.0 Si4 S), a) Range Rover Sport (2.0 Si4 S),
b) Range Rover Sport (3.0 I6 P400 MHEV HST), b) Range Rover Sport (3.0 I6 P400 MHEV HST),
c) Range Rover Sport (5.0 V8 Supercharged HSE Dynamic). c) Range Rover Sport (5.0 V8 Supercharged HSE Dynamic).
Das Verhältnis zwischen der Leistung dieser Fahrzeuge, ausgedrückt in Das Verhältnis zwischen der Leistung dieser Fahrzeuge, ausgedrückt in
kW, und der Leistung des Hybridfahrzeugs, ausgedrückt in kW, kW, und der Leistung des Hybridfahrzeugs, ausgedrückt in kW,
entspricht jeweils: entspricht jeweils:
a) 1,00, a) 1,00,
b) 0,75, b) 0,75,
c) 0,57. c) 0,57.
Das dritte Fahrzeug wird ausgeschlossen, da sein Verhältnis nicht Das dritte Fahrzeug wird ausgeschlossen, da sein Verhältnis nicht
zwischen 0,75 und 1,25 liegt. Von den beiden verbleibenden Fahrzeugen zwischen 0,75 und 1,25 liegt. Von den beiden verbleibenden Fahrzeugen
wird das entsprechende Fahrzeug dasjenige sein, dessen Verhältnis am wird das entsprechende Fahrzeug dasjenige sein, dessen Verhältnis am
nächsten bei 1 liegt, nämlich der Range Rover Sport (2.0 Si4 S). nächsten bei 1 liegt, nämlich der Range Rover Sport (2.0 Si4 S).
Daher wird zur Veranschlagung der VJA und zur Bestimmung der Daher wird zur Veranschlagung der VJA und zur Bestimmung der
Werbungskosten in Bezug auf den "falschen Hybrid", nämlich den Range Werbungskosten in Bezug auf den "falschen Hybrid", nämlich den Range
Rover Sport (P400e SE), nicht sein eigener Emissionsgehalt, wie er aus Rover Sport (P400e SE), nicht sein eigener Emissionsgehalt, wie er aus
den Herstellerangaben hervorgeht, sondern der CO2-Emissionsgehalt des den Herstellerangaben hervorgeht, sondern der CO2-Emissionsgehalt des
Range Rover Sport (2.0 Si4 S) verwendet, das heißt 218 anstelle von Range Rover Sport (2.0 Si4 S) verwendet, das heißt 218 anstelle von
71. 71.
Beispiel Nr. 2 Beispiel Nr. 2
Das BMW 5er (530e iPerformance) Hybridfahrzeug ist mit einer Das BMW 5er (530e iPerformance) Hybridfahrzeug ist mit einer
elektrischen Batterie mit einer Energiekapazität von weniger als 0,5 elektrischen Batterie mit einer Energiekapazität von weniger als 0,5
kWh pro 100 kg Fahrzeuggewicht ausgestattet (nämlich 0,499). kWh pro 100 kg Fahrzeuggewicht ausgestattet (nämlich 0,499).
Drei andere Fahrzeuge derselben Marke (BMW), desselben Modells (5er) Drei andere Fahrzeuge derselben Marke (BMW), desselben Modells (5er)
und desselben Karosserietyps (Limousine), die denselben Treibstoff und desselben Karosserietyps (Limousine), die denselben Treibstoff
(Benzin) verwenden, werden in Betracht gezogen: (Benzin) verwenden, werden in Betracht gezogen:
a) BMW 5er (520i Aut), a) BMW 5er (520i Aut),
b) BMW 5er (530i Aut), b) BMW 5er (530i Aut),
c) BMW 5er (530i xDrive Aut). c) BMW 5er (530i xDrive Aut).
Das Verhältnis zwischen ihrer Leistung und der Leistung des Das Verhältnis zwischen ihrer Leistung und der Leistung des
Hybridfahrzeugs entspricht jeweils: Hybridfahrzeugs entspricht jeweils:
a) 1,00, a) 1,00,
b) 0,73, b) 0,73,
c) 0,73. c) 0,73.
Das entsprechende Fahrzeug ist daher der BMW 5er (520i Aut), da sein Das entsprechende Fahrzeug ist daher der BMW 5er (520i Aut), da sein
Verhältnis am nächsten bei 1 liegt. Verhältnis am nächsten bei 1 liegt.
Folglich wird anstelle des CO2-Emissionsgehalts des BMW 5er (530e Folglich wird anstelle des CO2-Emissionsgehalts des BMW 5er (530e
iPerformance) der CO2-Emissionsgehalt des BMW 5er (520i Aut) iPerformance) der CO2-Emissionsgehalt des BMW 5er (520i Aut)
verwendet, das heißt 132 anstelle von 49. verwendet, das heißt 132 anstelle von 49.
Beispiel Nr. 3 Beispiel Nr. 3
Die CO2-Emission des Volvo XC60 (T8 Twin Engine) beträgt mehr als 50 Die CO2-Emission des Volvo XC60 (T8 Twin Engine) beträgt mehr als 50
g/km (55 g/km). g/km (55 g/km).
Vier andere Fahrzeuge derselben Marke (Volvo), desselben Modells Vier andere Fahrzeuge derselben Marke (Volvo), desselben Modells
(XC60) und desselben Karosserietyps (SUV), die denselben Treibstoff (XC60) und desselben Karosserietyps (SUV), die denselben Treibstoff
(Benzin) verwenden, werden in Betracht gezogen: (Benzin) verwenden, werden in Betracht gezogen:
a) XC60 (T5, 4x4 Geartronic Momentum), a) XC60 (T5, 4x4 Geartronic Momentum),
b) XC60 (T5, 4x4 Geartronic R-design), b) XC60 (T5, 4x4 Geartronic R-design),
c) XC60 (T6, 4x4 Geartronic Momentum), c) XC60 (T6, 4x4 Geartronic Momentum),
d) XC60 (T6, 4x4 Geartronic R-design). d) XC60 (T6, 4x4 Geartronic R-design).
Das Verhältnis zwischen ihrer Leistung und der Leistung des Das Verhältnis zwischen ihrer Leistung und der Leistung des
Hybridfahrzeugs entspricht jeweils: Hybridfahrzeugs entspricht jeweils:
a) 1,21, a) 1,21,
b) 1,21, b) 1,21,
c) 0,98, c) 0,98,
d) 0,98. d) 0,98.
Es bleiben noch die Fahrzeuge c) und d), da ihr Verhältnis am nächsten Es bleiben noch die Fahrzeuge c) und d), da ihr Verhältnis am nächsten
bei 1 liegt. bei 1 liegt.
Um zu bestimmen, welches Fahrzeug das entsprechende Fahrzeug ist, wird Um zu bestimmen, welches Fahrzeug das entsprechende Fahrzeug ist, wird
die CO2-Emission der Fahrzeuge pro Kilometer betrachtet. Die CO2-Emission die CO2-Emission der Fahrzeuge pro Kilometer betrachtet. Die CO2-Emission
von Fahrzeug c) beträgt 174 g/km, während die CO2-Emission von von Fahrzeug c) beträgt 174 g/km, während die CO2-Emission von
Fahrzeug d) 177 g/km beträgt. Das entsprechende Fahrzeug ist daher Fahrzeug d) 177 g/km beträgt. Das entsprechende Fahrzeug ist daher
Fahrzeug d), da es das Fahrzeug mit der höchsten CO2-Emission pro Fahrzeug d), da es das Fahrzeug mit der höchsten CO2-Emission pro
Kilometer ist. Kilometer ist.
In Artikel 19 Absatz 5 des KE/EStGB 92 wird bestimmt, dass eine Liste In Artikel 19 Absatz 5 des KE/EStGB 92 wird bestimmt, dass eine Liste
der entsprechenden Fahrzeuge auf der Website des FÖD Finanzen der entsprechenden Fahrzeuge auf der Website des FÖD Finanzen
veröffentlicht wird. Im Gegensatz zu dem, was der Staatsrat in Punkt veröffentlicht wird. Im Gegensatz zu dem, was der Staatsrat in Punkt
10 seines Gutachtens Nr. 66.396/1/V vom 2. August 2019 darlegt, hat 10 seines Gutachtens Nr. 66.396/1/V vom 2. August 2019 darlegt, hat
weder diese Liste noch ihre Veröffentlichung eine weder diese Liste noch ihre Veröffentlichung eine
Verordnungstragweite. Die Tatsache, dass ein Fahrzeug in dieser Liste Verordnungstragweite. Die Tatsache, dass ein Fahrzeug in dieser Liste
aufgenommen beziehungsweise nicht aufgenommen ist, wird in rechtlicher aufgenommen beziehungsweise nicht aufgenommen ist, wird in rechtlicher
Hinsicht nicht bedeuten, dass das betreffende Fahrzeug ein Hinsicht nicht bedeuten, dass das betreffende Fahrzeug ein
entsprechendes Fahrzeug ist. Die zu erfüllenden Kriterien sind die in entsprechendes Fahrzeug ist. Die zu erfüllenden Kriterien sind die in
Artikel 19 Absatz 1 des KE/EStGB 92 erwähnten Kriterien. Nur diese Artikel 19 Absatz 1 des KE/EStGB 92 erwähnten Kriterien. Nur diese
Kriterien haben eine Verordnungstragweite. Die Verwaltung wird die von Kriterien haben eine Verordnungstragweite. Die Verwaltung wird die von
den Herstellern oder Importeuren erhaltenen Informationen nur im den Herstellern oder Importeuren erhaltenen Informationen nur im
Hinblick auf die Fortschreibung einer Datenbank verwenden. Der einzige Hinblick auf die Fortschreibung einer Datenbank verwenden. Der einzige
Zweck einer solchen auf der Website des FÖD Finanzen fortgeschriebenen Zweck einer solchen auf der Website des FÖD Finanzen fortgeschriebenen
Liste besteht darin, sicherzustellen, dass Steuerpflichtige stets über Liste besteht darin, sicherzustellen, dass Steuerpflichtige stets über
alle Informationen in Bezug auf die steuerliche Behandlung der alle Informationen in Bezug auf die steuerliche Behandlung der
Fahrzeuge verfügen, die sie besitzen oder zu erwerben beabsichtigen. Fahrzeuge verfügen, die sie besitzen oder zu erwerben beabsichtigen.
Eine solche Liste hat daher an sich keine normative Tragweite. Eine solche Liste hat daher an sich keine normative Tragweite.
Folglich muss sie weder vom Minister angenommen noch im Belgischen Folglich muss sie weder vom Minister angenommen noch im Belgischen
Staatsblatt veröffentlicht werden. Staatsblatt veröffentlicht werden.
Wir schließen uns der Stellungnahme des Finanzinspektors an, gemäß der Wir schließen uns der Stellungnahme des Finanzinspektors an, gemäß der
dieser Erlass eine bloße Ausführung einer bestehenden gesetzlichen dieser Erlass eine bloße Ausführung einer bestehenden gesetzlichen
Regelung ist und an sich keinen zusätzlichen Einfluss auf die Regelung ist und an sich keinen zusätzlichen Einfluss auf die
Einnahmen hat. Daher ist das vorherige Einverständnis des Ministers Einnahmen hat. Daher ist das vorherige Einverständnis des Ministers
des Haushalts nicht erforderlich. Dem Gutachten des Staatsrates ist des Haushalts nicht erforderlich. Dem Gutachten des Staatsrates ist
diesbezüglich nicht Rechnung getragen worden. diesbezüglich nicht Rechnung getragen worden.
Ansonsten ist dem vorerwähnten Gutachten des Staatsrates Rechnung Ansonsten ist dem vorerwähnten Gutachten des Staatsrates Rechnung
getragen worden. getragen worden.
Art. 2 Art. 2
Durch diesen Artikel werden Hersteller und Importeure ebenfalls Durch diesen Artikel werden Hersteller und Importeure ebenfalls
verpflichtet, die Informationen in Bezug auf alle "falschen Hybride" verpflichtet, die Informationen in Bezug auf alle "falschen Hybride"
zu übermitteln, die am 31. Dezember 2019 bereits auf dem Markt sind. zu übermitteln, die am 31. Dezember 2019 bereits auf dem Markt sind.
Die technischen Daten, die zur Identifizierung des entsprechenden Die technischen Daten, die zur Identifizierung des entsprechenden
Fahrzeugs erforderlich sind, müssen dem FÖD Finanzen übermittelt Fahrzeugs erforderlich sind, müssen dem FÖD Finanzen übermittelt
werden. Es handelt sich insbesondere um die Informationen in Bezug auf werden. Es handelt sich insbesondere um die Informationen in Bezug auf
alle Fahrzeuge, die in Betracht kommen könnten, um als entsprechendes alle Fahrzeuge, die in Betracht kommen könnten, um als entsprechendes
Fahrzeug betrachtet zu werden. So kann der FÖD Finanzen überprüfen, ob Fahrzeug betrachtet zu werden. So kann der FÖD Finanzen überprüfen, ob
das vom Hersteller oder Importeur angegebene entsprechende Fahrzeug das vom Hersteller oder Importeur angegebene entsprechende Fahrzeug
richtig identifiziert wurde. Diese Daten müssen bis zum 20. April 2020 richtig identifiziert wurde. Diese Daten müssen bis zum 20. April 2020
übermittelt werden. übermittelt werden.
Art. 3 Art. 3
In diesem Artikel wird das Inkrafttreten des Erlasses geregelt. In diesem Artikel wird das Inkrafttreten des Erlasses geregelt.
Artikel 1 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Artikel 2, der Fahrzeuge Artikel 1 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Artikel 2, der Fahrzeuge
betrifft, die am 31. Dezember 2019 auf dem Markt sind, tritt am Tag betrifft, die am 31. Dezember 2019 auf dem Markt sind, tritt am Tag
seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 4 Art. 4
In diesem Artikel wird der für Finanzen zuständige Minister mit der In diesem Artikel wird der für Finanzen zuständige Minister mit der
Ausführung dieses Erlasses beauftragt. Ausführung dieses Erlasses beauftragt.
Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
5. SEPTEMBER 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 5. SEPTEMBER 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92
in Bezug auf den Begriff "entsprechendes Fahrzeug" in Bezug auf den Begriff "entsprechendes Fahrzeug"
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992: Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992:
- des Artikels 36 § 2 Absatz 11, eingefügt durch das Gesetz vom 25. - des Artikels 36 § 2 Absatz 11, eingefügt durch das Gesetz vom 25.
Dezember 2017, Dezember 2017,
- des Artikels 66 § 1 Absatz 5, eingefügt durch das Gesetz vom 25. - des Artikels 66 § 1 Absatz 5, eingefügt durch das Gesetz vom 25.
Dezember 2017; Dezember 2017;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Juni 2019; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Juni 2019;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. November 1994 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. November 1994 über die
Verwaltungs- und Haushaltskontrolle, des Artikels 5; Verwaltungs- und Haushaltskontrolle, des Artikels 5;
In der Erwägung, dass vorliegender Erlass eine bloße Ausführung einer In der Erwägung, dass vorliegender Erlass eine bloße Ausführung einer
bestehenden gesetzlichen Regelung ist und an sich keinen zusätzlichen bestehenden gesetzlichen Regelung ist und an sich keinen zusätzlichen
Einfluss auf die Einnahmen hat; Einfluss auf die Einnahmen hat;
Dass das vorherige Einverständnis des Ministers des Haushalts folglich Dass das vorherige Einverständnis des Ministers des Haushalts folglich
nicht erforderlich ist; nicht erforderlich ist;
In der Erwägung, dass die Angelegenheiten, für die keine neue In der Erwägung, dass die Angelegenheiten, für die keine neue
Initiative der Regierung erforderlich ist und die im Hinblick auf die Initiative der Regierung erforderlich ist und die im Hinblick auf die
Kontinuität der Autorität durch die ausführende Gewalt behandelt Kontinuität der Autorität durch die ausführende Gewalt behandelt
werden müssen, zur Vermeidung der Entstehung eines für die Bürger werden müssen, zur Vermeidung der Entstehung eines für die Bürger
nachteiligen Vakuums im Rahmen der laufenden Angelegenheiten nachteiligen Vakuums im Rahmen der laufenden Angelegenheiten
fortgesetzt werden müssen; fortgesetzt werden müssen;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.396/1/V des Staatsrates vom 2. August Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.396/1/V des Staatsrates vom 2. August
2019, abgegeben in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2019, abgegeben in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - In Kapitel 1 des KE/EStGB 92 wird Abschnitt 8, der Artikel Artikel 1 - In Kapitel 1 des KE/EStGB 92 wird Abschnitt 8, der Artikel
19 umfasst, mit folgendem Wortlaut wieder aufgenommen: 19 umfasst, mit folgendem Wortlaut wieder aufgenommen:
"Abschnitt 8 - Entsprechendes Fahrzeug "Abschnitt 8 - Entsprechendes Fahrzeug
(Einkommensteuergesetzbuch 1992, Artikel 36 § 2 Absatz 11 und 66 § 1 (Einkommensteuergesetzbuch 1992, Artikel 36 § 2 Absatz 11 und 66 § 1
Absatz 5) Absatz 5)
Art. 19 - Unter entsprechendem Fahrzeug im Sinne der Artikel 36 § 2 Art. 19 - Unter entsprechendem Fahrzeug im Sinne der Artikel 36 § 2
Absatz 9 und 66 § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Absatz 9 und 66 § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992
versteht man das Fahrzeug, das auf der Grundlage des europäischen versteht man das Fahrzeug, das auf der Grundlage des europäischen
Konformitätszertifikats folgende Merkmale aufweist: Konformitätszertifikats folgende Merkmale aufweist:
- dieselbe Marke, - dieselbe Marke,
- dasselbe Modell, - dasselbe Modell,
- denselben Karosserietyp, - denselben Karosserietyp,
- ein Verhältnis zwischen seiner Leistung, ausgedrückt in kW, und der - ein Verhältnis zwischen seiner Leistung, ausgedrückt in kW, und der
Leistung des Hybridfahrzeugs, ausgedrückt in kW, das am nächsten bei 1 Leistung des Hybridfahrzeugs, ausgedrückt in kW, das am nächsten bei 1
liegt, sofern dieses Verhältnis zwischen 0,75 und 1,25 liegt. liegt, sofern dieses Verhältnis zwischen 0,75 und 1,25 liegt.
Sollten mehrere Fahrzeuge in Betracht kommen, um als entsprechendes Sollten mehrere Fahrzeuge in Betracht kommen, um als entsprechendes
Fahrzeug bezeichnet zu werden, wird das Fahrzeug mit der höchsten CO2-Emission Fahrzeug bezeichnet zu werden, wird das Fahrzeug mit der höchsten CO2-Emission
als entsprechendes Fahrzeug bezeichnet. als entsprechendes Fahrzeug bezeichnet.
Hersteller, die auf dem Staatsgebiet des Königreichs ansässig sind, Hersteller, die auf dem Staatsgebiet des Königreichs ansässig sind,
oder in deren Ermangelung Autoimporteure müssen für jedes oder in deren Ermangelung Autoimporteure müssen für jedes
Hybridfahrzeug, das die in den Artikeln 36 § 2 Absatz 9 und 66 § 1 Hybridfahrzeug, das die in den Artikeln 36 § 2 Absatz 9 und 66 § 1
Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 festgelegten Bedingungen Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 festgelegten Bedingungen
nicht erfüllt, das entsprechende Fahrzeug identifizieren und diese nicht erfüllt, das entsprechende Fahrzeug identifizieren und diese
Information sowie alle für diese Identifizierung erforderlichen Information sowie alle für diese Identifizierung erforderlichen
technischen Daten zum Zeitpunkt der Markteinführung eines vorerwähnten technischen Daten zum Zeitpunkt der Markteinführung eines vorerwähnten
Hybridfahrzeugs an den FÖD Finanzen übermitteln. Der Minister der Hybridfahrzeugs an den FÖD Finanzen übermitteln. Der Minister der
Finanzen oder sein Beauftragter legt fest, welche technischen Daten Finanzen oder sein Beauftragter legt fest, welche technischen Daten
dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen und wie diese technischen dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen und wie diese technischen
Daten dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen. Daten dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen.
Das entsprechende Fahrzeug wird zum Zeitpunkt der Markteinführung des Das entsprechende Fahrzeug wird zum Zeitpunkt der Markteinführung des
Hybridfahrzeugs bestimmt, das die in den Artikeln 36 § 2 Absatz 9 und Hybridfahrzeugs bestimmt, das die in den Artikeln 36 § 2 Absatz 9 und
66 § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 festgelegten 66 § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 festgelegten
Bedingungen nicht erfüllt. Bedingungen nicht erfüllt.
Die Liste der entsprechenden Fahrzeuge für die verschiedenen Die Liste der entsprechenden Fahrzeuge für die verschiedenen
Hybridfahrzeuge, die die in den Artikeln 36 § 2 Absatz 9 und 66 § 1 Hybridfahrzeuge, die die in den Artikeln 36 § 2 Absatz 9 und 66 § 1
Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 festgelegten Bedingungen Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 festgelegten Bedingungen
nicht erfüllen, wird auf der Website des FÖD Finanzen veröffentlicht." nicht erfüllen, wird auf der Website des FÖD Finanzen veröffentlicht."
Art. 2 - § 1 - Bis spätestens 20. April 2020 müssen Autohersteller, Art. 2 - § 1 - Bis spätestens 20. April 2020 müssen Autohersteller,
die auf dem Staatsgebiet des Königreichs ansässig sind, oder in deren die auf dem Staatsgebiet des Königreichs ansässig sind, oder in deren
Ermangelung Autoimporteure für jedes Hybridfahrzeug, das vor dem 1. Ermangelung Autoimporteure für jedes Hybridfahrzeug, das vor dem 1.
Januar 2020 auf den Markt eingeführt worden ist und die in den Januar 2020 auf den Markt eingeführt worden ist und die in den
Artikeln 36 § 2 Absatz 9 und 66 § 1 Absatz 3 des Artikeln 36 § 2 Absatz 9 und 66 § 1 Absatz 3 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 festgelegten Bedingungen nicht Einkommensteuergesetzbuches 1992 festgelegten Bedingungen nicht
erfüllt, das entsprechende Fahrzeug identifizieren und diese erfüllt, das entsprechende Fahrzeug identifizieren und diese
Information sowie alle für diese Identifizierung erforderlichen Information sowie alle für diese Identifizierung erforderlichen
technischen Daten an den FÖD Finanzen übermitteln. Der Minister der technischen Daten an den FÖD Finanzen übermitteln. Der Minister der
Finanzen oder sein Beauftragter legt fest, welche technischen Daten Finanzen oder sein Beauftragter legt fest, welche technischen Daten
dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen und wie diese technischen dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen und wie diese technischen
Daten dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen. Daten dem FÖD Finanzen übermittelt werden müssen.
§ 2 - Unter entsprechendem Fahrzeug im Sinne der Artikel 36 § 2 Absatz § 2 - Unter entsprechendem Fahrzeug im Sinne der Artikel 36 § 2 Absatz
9 und 66 § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 versteht 9 und 66 § 1 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 versteht
man das Fahrzeug, das auf der Grundlage des europäischen man das Fahrzeug, das auf der Grundlage des europäischen
Konformitätszertifikats folgende Merkmale aufweist: Konformitätszertifikats folgende Merkmale aufweist:
- dieselbe Marke, - dieselbe Marke,
- dasselbe Modell, - dasselbe Modell,
- denselben Karosserietyp, - denselben Karosserietyp,
- ein Verhältnis zwischen seiner Leistung, ausgedrückt in kW, und der - ein Verhältnis zwischen seiner Leistung, ausgedrückt in kW, und der
Leistung des Hybridfahrzeugs, ausgedrückt in kW, das am nächsten bei 1 Leistung des Hybridfahrzeugs, ausgedrückt in kW, das am nächsten bei 1
liegt, sofern dieses Verhältnis zwischen 0,75 und 1,25 liegt. liegt, sofern dieses Verhältnis zwischen 0,75 und 1,25 liegt.
§ 3 - Sollten mehrere Fahrzeuge in Betracht kommen, um als § 3 - Sollten mehrere Fahrzeuge in Betracht kommen, um als
entsprechendes Fahrzeug bezeichnet zu werden, wird das Fahrzeug mit entsprechendes Fahrzeug bezeichnet zu werden, wird das Fahrzeug mit
der höchsten CO2-Emission als entsprechendes Fahrzeug bezeichnet. der höchsten CO2-Emission als entsprechendes Fahrzeug bezeichnet.
Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 1, der am 1. Belgischen Staatsblatt in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 1, der am 1.
Januar 2020 in Kraft tritt. Januar 2020 in Kraft tritt.
Art. 4 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 4 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 5. September 2019 Gegeben zu Brüssel, den 5. September 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
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