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Koninklijk besluit tot vaststelling van het forfaitair tarief voor de prestaties bij het psychiatrisch deskundigenonderzoek in het kader van een interneringsprocedure. - Duitse vertaling | Arrêté royal fixant le tarif forfaitaire pour les prestations lors de l'expertise psychiatrique dans le cadre d'une procédure d'internement. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 5 OKTOBER 2018. - Koninklijk besluit tot vaststelling van het forfaitair tarief voor de prestaties bij het psychiatrisch deskundigenonderzoek in het kader van een interneringsprocedure. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 5 OCTOBRE 2018. - Arrêté royal fixant le tarif forfaitaire pour les prestations lors de l'expertise psychiatrique dans le cadre d'une procédure d'internement. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 5 oktober 2018 tot vaststelling van het forfaitair tarief | l'arrêté royal du 5 octobre 2018 fixant le tarif forfaitaire pour les |
voor de prestaties bij het psychiatrisch deskundigenonderzoek in het | prestations lors de l'expertise psychiatrique dans le cadre d'une |
kader van een interneringsprocedure (Belgisch Staatsblad van 12 | procédure d'internement (Moniteur belge du 12 octobre 2018, err. du 25 |
oktober 2018, err. van 25 oktober 2018), bekrachtigd bij de wet van 31 | octobre 2018), confirmé par la loi du 31 juillet 2020 portant |
juli 2020 houdende diverse dringende bepalingen inzake justitie | dispositions urgentes diverses en matière de justice (Moniteur belge |
(Belgisch Staatsblad van 7 augustus 2020). | du 7 août 2020). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
5. OKTOBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Pauschaltarifs | 5. OKTOBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Pauschaltarifs |
für die Leistungen bei einem psychiatrischen Gutachten im Rahmen eines | für die Leistungen bei einem psychiatrischen Gutachten im Rahmen eines |
Internierungsverfahrens | Internierungsverfahrens |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
durch Artikel 6 des Programmgesetzes (II) vom 27. Dezember 2006 wird | durch Artikel 6 des Programmgesetzes (II) vom 27. Dezember 2006 wird |
der König ermächtigt, durch einen im Ministerrat beratenen Erlass eine | der König ermächtigt, durch einen im Ministerrat beratenen Erlass eine |
allgemeine Ordnung der Gerichtskosten in Strafsachen festzulegen, in | allgemeine Ordnung der Gerichtskosten in Strafsachen festzulegen, in |
der die Liste der Gerichtskosten, deren Tarifierung und Zahlungs- und | der die Liste der Gerichtskosten, deren Tarifierung und Zahlungs- und |
Beitreibungsverfahren bestimmt werden. | Beitreibungsverfahren bestimmt werden. |
Vorliegender Entwurf betrifft einen Teil dieser Liste, nämlich die | Vorliegender Entwurf betrifft einen Teil dieser Liste, nämlich die |
Bestimmung der verschiedenen forensisch-psychiatrischen | Bestimmung der verschiedenen forensisch-psychiatrischen |
Untersuchungen, die in Anwendung des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die | Untersuchungen, die in Anwendung des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die |
Internierung erforderlich sind, und die diesbezügliche Tarifierung. | Internierung erforderlich sind, und die diesbezügliche Tarifierung. |
Die Tarife im vorliegenden Erlass gelten ausschließlich für die | Die Tarife im vorliegenden Erlass gelten ausschließlich für die |
psychiatrischen Untersuchungen, die im Rahmen des Gesetzes vom 5. Mai | psychiatrischen Untersuchungen, die im Rahmen des Gesetzes vom 5. Mai |
2014 über die Internierung erforderlich sind. Sie gelten nicht für | 2014 über die Internierung erforderlich sind. Sie gelten nicht für |
Untersuchungen in Anwendung des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den | Untersuchungen in Anwendung des Gesetzes vom 26. Juni 1990 über den |
Schutz der Person des Geisteskranken, weil es sich um einen | Schutz der Person des Geisteskranken, weil es sich um einen |
spezifischen Tarif handelt für zwar vergleichbare Untersuchungen durch | spezifischen Tarif handelt für zwar vergleichbare Untersuchungen durch |
dieselben Ärzte, aber mit völlig anderem Ziel (zivil und privat, | dieselben Ärzte, aber mit völlig anderem Ziel (zivil und privat, |
beziehungsweise strafrechtlicher und öffentlicher Rahmen) und Folgen | beziehungsweise strafrechtlicher und öffentlicher Rahmen) und Folgen |
(hier keine Freiheitsentziehung). | (hier keine Freiheitsentziehung). |
Die derzeit geltenden Tarife für Gutachten in Strafsachen sind dem | Die derzeit geltenden Tarife für Gutachten in Strafsachen sind dem |
Rundschreiben 131quater über die Gerichtskosten in Strafsachen als | Rundschreiben 131quater über die Gerichtskosten in Strafsachen als |
Anlage beigefügt. Die Tarifstruktur ist veraltet, archaisch | Anlage beigefügt. Die Tarifstruktur ist veraltet, archaisch |
formuliert, zu detailliert und unpräzise. | formuliert, zu detailliert und unpräzise. |
Mängel des jetzigen Systems | Mängel des jetzigen Systems |
Das bestehende System berücksichtigt noch nicht die grundlegenden | Das bestehende System berücksichtigt noch nicht die grundlegenden |
Reformen, die die Internierung durch das neue Gesetz erfahren hat, das | Reformen, die die Internierung durch das neue Gesetz erfahren hat, das |
2014 angenommen und seitdem noch zweimal angepasst wurde, um der | 2014 angenommen und seitdem noch zweimal angepasst wurde, um der |
Wirklichkeit vor Ort Rechnung zu tragen. Es berücksichtigt auch nicht | Wirklichkeit vor Ort Rechnung zu tragen. Es berücksichtigt auch nicht |
die kürzlich eingeführte Funktion des forensischen Psychiaters (Art. 1 | die kürzlich eingeführte Funktion des forensischen Psychiaters (Art. 1 |
Nr. 1). | Nr. 1). |
Auf den strafrechtlichen Aspekt ist besser eingegangen worden, wobei | Auf den strafrechtlichen Aspekt ist besser eingegangen worden, wobei |
der Schwerpunkt auf dem Haushaltsrahmen und der Qualität der | der Schwerpunkt auf dem Haushaltsrahmen und der Qualität der |
Untersuchungen liegt. So wird deutlich, dass an die psychiatrische | Untersuchungen liegt. So wird deutlich, dass an die psychiatrische |
Untersuchung Bedingungen geknüpft sind, wie zum Beispiel die maximale | Untersuchung Bedingungen geknüpft sind, wie zum Beispiel die maximale |
Anzahl der Sitzungen, die dafür aufgewendet werden dürfen. | Anzahl der Sitzungen, die dafür aufgewendet werden dürfen. |
Statistiken | Statistiken |
Zurzeit gibt es außer den gerichtlichen Statistiken keine Statistiken | Zurzeit gibt es außer den gerichtlichen Statistiken keine Statistiken |
über die Anzahl der Untersuchungen von Personen, die möglicherweise | über die Anzahl der Untersuchungen von Personen, die möglicherweise |
interniert werden müssen. Diese Statistiken beziehen sich nur auf die | interniert werden müssen. Diese Statistiken beziehen sich nur auf die |
Anzahl Verurteilungen für eine Reihe vorab festgelegter rechtlicher | Anzahl Verurteilungen für eine Reihe vorab festgelegter rechtlicher |
Qualifizierungen und sagen daher nichts über das angewandte Verfahren, | Qualifizierungen und sagen daher nichts über das angewandte Verfahren, |
die aufgewendeten Sachverständigenkosten, den Verlauf der Sachen, für | die aufgewendeten Sachverständigenkosten, den Verlauf der Sachen, für |
die die Verfolgung aus verschiedenen Gründen eingestellt wurde oder in | die die Verfolgung aus verschiedenen Gründen eingestellt wurde oder in |
denen keine Internierung, sondern eine Verurteilung zu einer Strafe | denen keine Internierung, sondern eine Verurteilung zu einer Strafe |
beschlossen wurde, die Begleitung des Internierten, und so weiter... | beschlossen wurde, die Begleitung des Internierten, und so weiter... |
Wir wissen also nur pro Bereich oder Bezirk und pro Jahr wie viele | Wir wissen also nur pro Bereich oder Bezirk und pro Jahr wie viele |
Internierungen in Urteilen für bestimmte Kategorien von Straftaten | Internierungen in Urteilen für bestimmte Kategorien von Straftaten |
verkündet worden sind. Darüber hinaus müssen Doppelzählungen | verkündet worden sind. Darüber hinaus müssen Doppelzählungen |
berücksichtigt werden in den Fällen, in denen jemand wegen mehrerer | berücksichtigt werden in den Fällen, in denen jemand wegen mehrerer |
Verstöße gleichzeitig verurteilt wurde. | Verstöße gleichzeitig verurteilt wurde. |
Nur zur Veranschaulichung: Im Jahr 2015 wurde in 826 Urteilen eine | Nur zur Veranschaulichung: Im Jahr 2015 wurde in 826 Urteilen eine |
Internierung verkündet. In den vergangenen Jahren schwankte diese Zahl | Internierung verkündet. In den vergangenen Jahren schwankte diese Zahl |
ziemlich konstant zwischen 667 und 1050, mit einem Durchschnitt von | ziemlich konstant zwischen 667 und 1050, mit einem Durchschnitt von |
840 pro Jahr. | 840 pro Jahr. |
Was die Kosten betrifft, die für psychiatrische Gutachten im Rahmen | Was die Kosten betrifft, die für psychiatrische Gutachten im Rahmen |
des Gesetzes über die Internierung anfallen, zeigen die folgenden | des Gesetzes über die Internierung anfallen, zeigen die folgenden |
Zahlen den jährlichen Gesamtbetrag, der für Gerichtskosten ausgegeben | Zahlen den jährlichen Gesamtbetrag, der für Gerichtskosten ausgegeben |
wird. Diese Zahl bezieht sich auf alle Formen der psychiatrischen | wird. Diese Zahl bezieht sich auf alle Formen der psychiatrischen |
Untersuchung zusammen, das heißt auf viel mehr Sachen als in der oben | Untersuchung zusammen, das heißt auf viel mehr Sachen als in der oben |
erwähnten Verurteilungsstatistik. Sie umfasst alle von den | erwähnten Verurteilungsstatistik. Sie umfasst alle von den |
Gerichtsbehörden angeordneten Untersuchungen von Verdächtigen, um | Gerichtsbehörden angeordneten Untersuchungen von Verdächtigen, um |
festzustellen, ob sie für eine Internierung in Frage kommen, und dies | festzustellen, ob sie für eine Internierung in Frage kommen, und dies |
unabhängig vom Ergebnis. Sie betrifft auch Untersuchungen zur | unabhängig vom Ergebnis. Sie betrifft auch Untersuchungen zur |
Entwicklung des Zustands von Personen, die bereits untersucht wurden | Entwicklung des Zustands von Personen, die bereits untersucht wurden |
und die möglicherweise noch verdächtig sind, bereits interniert wurden | und die möglicherweise noch verdächtig sind, bereits interniert wurden |
oder für eine Freilassung in Frage kommen. Die Zahlen sind konstant. | oder für eine Freilassung in Frage kommen. Die Zahlen sind konstant. |
2011: 1.258.394,98 EUR in 2885 Aufstellungen | 2011: 1.258.394,98 EUR in 2885 Aufstellungen |
2012: 1.564.690,72 EUR in 3711 Aufstellungen | 2012: 1.564.690,72 EUR in 3711 Aufstellungen |
2013: 1.356.676,33 EUR in 2882 Aufstellungen | 2013: 1.356.676,33 EUR in 2882 Aufstellungen |
2014: 1.858.667,56 EUR in 3829 Aufstellungen | 2014: 1.858.667,56 EUR in 3829 Aufstellungen |
2015: 1.430.736,34 EUR in 3048 Aufstellungen | 2015: 1.430.736,34 EUR in 3048 Aufstellungen |
2016: 1.274.778,21 EUR in 2692 Aufstellungen | 2016: 1.274.778,21 EUR in 2692 Aufstellungen |
2017: 1.628.548,84 EUR in 3271 Aufstellungen. | 2017: 1.628.548,84 EUR in 3271 Aufstellungen. |
Die Ausgaben für die Psychologen, die den Psychiatern oft assistieren | Die Ausgaben für die Psychologen, die den Psychiatern oft assistieren |
und meistens die Tests durchführen, werden separat gebucht. In allen | und meistens die Tests durchführen, werden separat gebucht. In allen |
Fällen, in denen sie angefordert wurden, führte ihre Hilfe zur Zahlung | Fällen, in denen sie angefordert wurden, führte ihre Hilfe zur Zahlung |
der folgenden Gerichtskosten. Die Zahlen zeigen einen rückläufigen | der folgenden Gerichtskosten. Die Zahlen zeigen einen rückläufigen |
Trend, wahrscheinlich weil Psychologen seltener direkt bestellt werden | Trend, wahrscheinlich weil Psychologen seltener direkt bestellt werden |
und betont werden soll, dass die letztendliche Verantwortung für diese | und betont werden soll, dass die letztendliche Verantwortung für diese |
Untersuchungen beim forensischen Psychiater liegt. Von ihm wird | Untersuchungen beim forensischen Psychiater liegt. Von ihm wird |
Objektivität erwartet. | Objektivität erwartet. |
2011: 680.948,15 EUR in 1607 Aufstellungen | 2011: 680.948,15 EUR in 1607 Aufstellungen |
2012: 859.033,16 EUR in 1986 Aufstellungen | 2012: 859.033,16 EUR in 1986 Aufstellungen |
2013: 717.948,99 EUR in 1561 Aufstellungen | 2013: 717.948,99 EUR in 1561 Aufstellungen |
2014: 509.991,23 EUR in 947 Aufstellungen | 2014: 509.991,23 EUR in 947 Aufstellungen |
2015: 322.997,18 EUR in 528 Aufstellungen | 2015: 322.997,18 EUR in 528 Aufstellungen |
2016: 307.572,18 EUR in 553 Aufstellungen | 2016: 307.572,18 EUR in 553 Aufstellungen |
2017: 372.004,36 EUR in 650 Aufstellungen. | 2017: 372.004,36 EUR in 650 Aufstellungen. |
Grundlage des neuen Systems | Grundlage des neuen Systems |
Der neue Tarifvorschlag versucht, die Mängel des Systems zu beheben: | Der neue Tarifvorschlag versucht, die Mängel des Systems zu beheben: |
1. durch die Integration aller Teile der Untersuchung in einen Tarif | 1. durch die Integration aller Teile der Untersuchung in einen Tarif |
(vorbereitende und beschreibende Schritte, sonstige Kosten und | (vorbereitende und beschreibende Schritte, sonstige Kosten und |
zusätzliche Untersuchungen). So wird die Tarifstruktur stark | zusätzliche Untersuchungen). So wird die Tarifstruktur stark |
vereinfacht, | vereinfacht, |
2. indem die Art der in vorliegendem Erlass angegebenen Begutachtungen | 2. indem die Art der in vorliegendem Erlass angegebenen Begutachtungen |
deutlich beschrieben wird. | deutlich beschrieben wird. |
Dies führt zu Tarifen, für die die Erstattung an den Betrag angepasst | Dies führt zu Tarifen, für die die Erstattung an den Betrag angepasst |
ist, den die "Vertragsärzte" des LIKIV erhalten, wobei im Interesse | ist, den die "Vertragsärzte" des LIKIV erhalten, wobei im Interesse |
der gewünschten Qualität die Anzahl Tarifstunden erhöht wurde. | der gewünschten Qualität die Anzahl Tarifstunden erhöht wurde. |
Vorliegender Königlicher Erlass ist in drei Kapitel unterteilt: | Vorliegender Königlicher Erlass ist in drei Kapitel unterteilt: |
- Kapitel 1: Begriffsbestimmungen (Art. 1) | - Kapitel 1: Begriffsbestimmungen (Art. 1) |
- Kapitel 2: Psychiatrische Gutachten und ihre Honorare (Art. 2) | - Kapitel 2: Psychiatrische Gutachten und ihre Honorare (Art. 2) |
- Kapitel 3: Pauschaltarif für Leistungen im Zusammenhang mit der | - Kapitel 3: Pauschaltarif für Leistungen im Zusammenhang mit der |
psychiatrischen Begutachtung und seine Zusammensetzung (Art. 3 - 5) | psychiatrischen Begutachtung und seine Zusammensetzung (Art. 3 - 5) |
- Kapitel 4: Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 6 - 9) | - Kapitel 4: Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 6 - 9) |
Kommentar zu den Artikeln | Kommentar zu den Artikeln |
KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen | KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen |
Artikel 1 - Dieser Artikel enthält die Begriffsbestimmungen. | Artikel 1 - Dieser Artikel enthält die Begriffsbestimmungen. |
Der Begriff des forensischen Psychiaters, rechtlich geregelt durch den | Der Begriff des forensischen Psychiaters, rechtlich geregelt durch den |
Ministeriellen Erlass vom 28. Oktober 2015 zur Festlegung der | Ministeriellen Erlass vom 28. Oktober 2015 zur Festlegung der |
besonderen Kriterien für die Zulassung von Fachärzten, die Inhaber der | besonderen Kriterien für die Zulassung von Fachärzten, die Inhaber der |
besonderen Berufsbezeichnung im Bereich forensische Psychiatrie sind, | besonderen Berufsbezeichnung im Bereich forensische Psychiatrie sind, |
sowie von Praktikumsleitern und Praktikumseinrichtungen, wird hier in | sowie von Praktikumsleitern und Praktikumseinrichtungen, wird hier in |
diesen Tarif aufgenommen. Der forensische Psychiater wird zum | diesen Tarif aufgenommen. Der forensische Psychiater wird zum |
geltenden LIKIV-Tarif entschädigt, weil dieser Berufsgruppe Aufgaben | geltenden LIKIV-Tarif entschädigt, weil dieser Berufsgruppe Aufgaben |
übertragen werden, die besonders heikel sind und eine sehr große | übertragen werden, die besonders heikel sind und eine sehr große |
Verantwortung mit sich bringen, da das künftige Leben eines Menschen | Verantwortung mit sich bringen, da das künftige Leben eines Menschen |
ganz von den Kenntnissen, der Erfahrung und der Vision des | ganz von den Kenntnissen, der Erfahrung und der Vision des |
forensischen Psychiaters abhängen kann, der einen Zweig der Medizin | forensischen Psychiaters abhängen kann, der einen Zweig der Medizin |
ausübt, der keine exakte Wissenschaft ist und bei dem der Einsatz von | ausübt, der keine exakte Wissenschaft ist und bei dem der Einsatz von |
Geräten nicht oft zu objektiven Schlussfolgerungen führt, aus denen | Geräten nicht oft zu objektiven Schlussfolgerungen führt, aus denen |
mit Sicherheit Elemente strafrechtlicher Natur abgeleitet werden | mit Sicherheit Elemente strafrechtlicher Natur abgeleitet werden |
können. | können. |
Der Begriff "beantragende Behörde" wird im dritten Punkt aufgenommen, | Der Begriff "beantragende Behörde" wird im dritten Punkt aufgenommen, |
um zu verdeutlichen, dass der FÖD Justiz nur die Honorare der | um zu verdeutlichen, dass der FÖD Justiz nur die Honorare der |
psychiatrischen Untersuchungen zahlt, die von den für Strafsachen | psychiatrischen Untersuchungen zahlt, die von den für Strafsachen |
zuständigen Magistraten im Rahmen von Titel 3 Kapitel 2 des Gesetzes | zuständigen Magistraten im Rahmen von Titel 3 Kapitel 2 des Gesetzes |
vom 5. Mai 2014 über die Internierung angefordert werden. | vom 5. Mai 2014 über die Internierung angefordert werden. |
KAPITEL 2 - Beantragung psychiatrischer Gutachten | KAPITEL 2 - Beantragung psychiatrischer Gutachten |
Art. 2 - Ziel ist, nur einen forensischen Psychiater zu bestimmen. In | Art. 2 - Ziel ist, nur einen forensischen Psychiater zu bestimmen. In |
diesem Fall ist er allein verantwortlich für die Ausführung der | diesem Fall ist er allein verantwortlich für die Ausführung der |
Aufgabe, die Wahl der Mittel und das Ergebnis. Wenn er einen | Aufgabe, die Wahl der Mittel und das Ergebnis. Wenn er einen |
Assistenten hinzuzieht, dann nur in untergeordneter Funktion und nur | Assistenten hinzuzieht, dann nur in untergeordneter Funktion und nur |
für Teilaufgaben. | für Teilaufgaben. |
Infolge der diesbezüglichen Bemerkung des Staatsrats ist zu | Infolge der diesbezüglichen Bemerkung des Staatsrats ist zu |
präzisieren, dass nur dann mehrere Sachverständige gleichberechtigt | präzisieren, dass nur dann mehrere Sachverständige gleichberechtigt |
bestimmt werden können, wenn der betreffende oder bestimmte | bestimmt werden können, wenn der betreffende oder bestimmte |
forensische Psychiater dem beantragenden Magistrat bei der | forensische Psychiater dem beantragenden Magistrat bei der |
Kenntnisnahme der Sache mitteilt, dass er den Auftrag nur annehmen | Kenntnisnahme der Sache mitteilt, dass er den Auftrag nur annehmen |
kann, wenn er ihn im Rahmen eines Kollegiums von Sachverständigen | kann, wenn er ihn im Rahmen eines Kollegiums von Sachverständigen |
ausführen kann, wenn also mehrere Sachverständige auf gleichem Fuß | ausführen kann, wenn also mehrere Sachverständige auf gleichem Fuß |
bestimmt werden. Nur in diesem Fall reicht jeder Sachverständige eine | bestimmt werden. Nur in diesem Fall reicht jeder Sachverständige eine |
aufgeteilte Kostenaufstellung ein. Werden nur Assistenten | aufgeteilte Kostenaufstellung ein. Werden nur Assistenten |
hinzugezogen, so ist der bestimmte Sachverständige für deren Bezahlung | hinzugezogen, so ist der bestimmte Sachverständige für deren Bezahlung |
verantwortlich. | verantwortlich. |
In Artikel 2 werden ebenfalls die Bedingungen festgelegt, die die | In Artikel 2 werden ebenfalls die Bedingungen festgelegt, die die |
Sachverständigenkollegien erfüllen müssen, um für den hier | Sachverständigenkollegien erfüllen müssen, um für den hier |
festgelegten Tarif berücksichtigt werden zu können. Dies ist nicht als | festgelegten Tarif berücksichtigt werden zu können. Dies ist nicht als |
Auferlegung zusätzlicher Bedingungen anzusehen, die nicht in Artikel 5 | Auferlegung zusätzlicher Bedingungen anzusehen, die nicht in Artikel 5 |
§ 2 des Gesetzes über die Internierung vorgesehen sind. Es handelt | § 2 des Gesetzes über die Internierung vorgesehen sind. Es handelt |
sich um die in Artikel 5 § 5 dieses Gesetzes erwähnten Modalitäten, | sich um die in Artikel 5 § 5 dieses Gesetzes erwähnten Modalitäten, |
gemäß denen geregelt wird, wie der Sachverständige oder das | gemäß denen geregelt wird, wie der Sachverständige oder das |
Sachverständigenkollegium Honorare erhalten können. | Sachverständigenkollegium Honorare erhalten können. |
Da zurzeit manchmal wenig Klarheit darüber besteht, wer die | Da zurzeit manchmal wenig Klarheit darüber besteht, wer die |
Gesamtverantwortung trägt, wenn der bestimmte forensische Psychiater | Gesamtverantwortung trägt, wenn der bestimmte forensische Psychiater |
bei der durchzuführenden Untersuchung die Hilfe von Kollegen oder | bei der durchzuführenden Untersuchung die Hilfe von Kollegen oder |
Psychologen in Anspruch nimmt, ist somit jede Diskussion | Psychologen in Anspruch nimmt, ist somit jede Diskussion |
ausgeschlossen. Der bestimmte Psychiater und nur er allein gilt als | ausgeschlossen. Der bestimmte Psychiater und nur er allein gilt als |
Ausführender des Auftrags, seine Assistenten arbeiten unter seiner | Ausführender des Auftrags, seine Assistenten arbeiten unter seiner |
Leitung und Aufsicht. Die Assistenten geben Gutachten in eigenem Namen | Leitung und Aufsicht. Die Assistenten geben Gutachten in eigenem Namen |
ab, machen Tests, mit oder ohne Hilfe von Geräten, oder untersuchen | ab, machen Tests, mit oder ohne Hilfe von Geräten, oder untersuchen |
einen bestimmten Aspekt der Sache. Was der bestimmte Psychiater mit | einen bestimmten Aspekt der Sache. Was der bestimmte Psychiater mit |
dem Ergebnis ihrer Arbeit macht, liegt in seiner Verantwortung. Es | dem Ergebnis ihrer Arbeit macht, liegt in seiner Verantwortung. Es |
versteht sich von selbst, dass der bestimmte forensische Psychiater | versteht sich von selbst, dass der bestimmte forensische Psychiater |
seine Aufgabe keinesfalls einem Dritten übertragen darf. Der | seine Aufgabe keinesfalls einem Dritten übertragen darf. Der |
forensische Psychiater wird intuitu personae aus einer Liste von | forensische Psychiater wird intuitu personae aus einer Liste von |
Sachverständigen ausgewählt, die aufgenommen sind in dem im Gesetz vom | Sachverständigen ausgewählt, die aufgenommen sind in dem im Gesetz vom |
10. April 2014 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Hinblick | 10. April 2014 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen im Hinblick |
auf die Erstellung eines nationalen Registers der gerichtlichen | auf die Erstellung eines nationalen Registers der gerichtlichen |
Sachverständigen und zur Erstellung eines nationalen Registers der | Sachverständigen und zur Erstellung eines nationalen Registers der |
vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher | vereidigten Übersetzer, Dolmetscher und Übersetzer-Dolmetscher |
erwähnten Register. | erwähnten Register. |
KAPITEL 3 - Pauschaltarif für die Leistungen und seine Zusammensetzung | KAPITEL 3 - Pauschaltarif für die Leistungen und seine Zusammensetzung |
Art. 3 - Der Tarif für alle "erweiterten" Arten von psychiatrischen | Art. 3 - Der Tarif für alle "erweiterten" Arten von psychiatrischen |
Untersuchungen(1), die im Gesetz über die Internierung erwähnt sind, | Untersuchungen(1), die im Gesetz über die Internierung erwähnt sind, |
ist derselbe, den ein "Vertragsarzt" für eine gewöhnliche (das heißt | ist derselbe, den ein "Vertragsarzt" für eine gewöhnliche (das heißt |
freiwillige) psychiatrische Untersuchung gemäß den geltenden | freiwillige) psychiatrische Untersuchung gemäß den geltenden |
LIKIV-Tarifen ("Konsultation durch einen zugelassenen Facharzt für | LIKIV-Tarifen ("Konsultation durch einen zugelassenen Facharzt für |
Psychiatrie") berechnen darf. Dabei handelt es sich um einen | Psychiatrie") berechnen darf. Dabei handelt es sich um einen |
Pauschalbetrag pro Treffen zwischen dem Psychiater und dem | Pauschalbetrag pro Treffen zwischen dem Psychiater und dem |
Betreffenden, die sogenannte Konsultation. | Betreffenden, die sogenannte Konsultation. |
Bei den im LIKIV-Tarif erwähnten "Konsultationen" handelt es sich um | Bei den im LIKIV-Tarif erwähnten "Konsultationen" handelt es sich um |
Sitzungen, die in der Praxis auf 45 Minuten begrenzt sind. Achtzehn | Sitzungen, die in der Praxis auf 45 Minuten begrenzt sind. Achtzehn |
dieser Konsultationen entsprechen also 13,5 Stunden. Diese Zahl ist | dieser Konsultationen entsprechen also 13,5 Stunden. Diese Zahl ist |
höher als die im aktuellen Tarif und ermöglicht eine bessere Qualität | höher als die im aktuellen Tarif und ermöglicht eine bessere Qualität |
in Bezug auf Untersuchung, Diagnose und Behandlung. Dadurch wird die | in Bezug auf Untersuchung, Diagnose und Behandlung. Dadurch wird die |
Behandlung des Betreffenden zielgerichteter und wird die Sicherheit | Behandlung des Betreffenden zielgerichteter und wird die Sicherheit |
der Gesellschaft erhöht. Diese Anzahl von Konsultationen hält dem | der Gesellschaft erhöht. Diese Anzahl von Konsultationen hält dem |
Vergleich mit den Nachbarstaaten besser stand (in den Niederlanden | Vergleich mit den Nachbarstaaten besser stand (in den Niederlanden |
liegt das Maximum bei 25 Stunden und in Großbritannien bei 30 Stunden) | liegt das Maximum bei 25 Stunden und in Großbritannien bei 30 Stunden) |
und dadurch wird die berechtigte Kritik an der derzeit niedrigen | und dadurch wird die berechtigte Kritik an der derzeit niedrigen |
Anzahl abnehmen. | Anzahl abnehmen. |
Dieser Tarif gilt in allen Fällen: für Sachverständige, die alleine | Dieser Tarif gilt in allen Fällen: für Sachverständige, die alleine |
arbeiten, für Mitglieder eines Sachverständigenkollegiums, die den | arbeiten, für Mitglieder eines Sachverständigenkollegiums, die den |
Tarif unter ihnen aufteilen, und ebenfalls für Sachverständige (oder | Tarif unter ihnen aufteilen, und ebenfalls für Sachverständige (oder |
Sachverständigenkollegien), die einen Assistenten aus einer anderen | Sachverständigenkollegien), die einen Assistenten aus einer anderen |
Disziplin der Verhaltenswissenschaften hinzuziehen, den sie von der | Disziplin der Verhaltenswissenschaften hinzuziehen, den sie von der |
Entschädigung bezahlen müssen, die sie erhalten haben. | Entschädigung bezahlen müssen, die sie erhalten haben. |
Art. 4 - Der Tarif für alle "eingeschränkten" Arten von | Art. 4 - Der Tarif für alle "eingeschränkten" Arten von |
psychiatrischen Untersuchungen(2), die im Gesetz über die Internierung | psychiatrischen Untersuchungen(2), die im Gesetz über die Internierung |
vorgesehen sind, beträgt die Hälfte des Tarifs für "erweiterte" | vorgesehen sind, beträgt die Hälfte des Tarifs für "erweiterte" |
Untersuchungen. Hierbei handelt es sich um Untersuchungen in Bezug auf | Untersuchungen. Hierbei handelt es sich um Untersuchungen in Bezug auf |
die Entwicklung oder Folgeuntersuchungen von Personen, die bereits | die Entwicklung oder Folgeuntersuchungen von Personen, die bereits |
untersucht wurden. | untersucht wurden. |
Art. 5 - Die im vorliegenden Erlass festgelegten Tarife beruhen auf | Art. 5 - Die im vorliegenden Erlass festgelegten Tarife beruhen auf |
dem Prinzip eines Pauschalbetrags für eine bestimmte Art von | dem Prinzip eines Pauschalbetrags für eine bestimmte Art von |
Gutachten. In Artikel 5 sind alle Kosten aufgeführt, die in diesem | Gutachten. In Artikel 5 sind alle Kosten aufgeführt, die in diesem |
Pauschalbetrag enthalten sind, so dass bei der Erstellung der | Pauschalbetrag enthalten sind, so dass bei der Erstellung der |
Kostenaufstellung keine Interpretation möglich ist. Die Liste dient | Kostenaufstellung keine Interpretation möglich ist. Die Liste dient |
lediglich als Beispiel. Darüber hinaus sind alle vorbereitenden | lediglich als Beispiel. Darüber hinaus sind alle vorbereitenden |
Schritte, um zu einem qualitativen (Identifizierung) und quantitativen | Schritte, um zu einem qualitativen (Identifizierung) und quantitativen |
(Bestimmung des Grads) Ergebnis zu kommen, in der Pauschale enthalten. | (Bestimmung des Grads) Ergebnis zu kommen, in der Pauschale enthalten. |
KAPITEL 4 - Übergangs- und Schlussbestimmungen | KAPITEL 4 - Übergangs- und Schlussbestimmungen |
Art. 6 - Wie in den Rechtsvorschriften zum nationalen Register der | Art. 6 - Wie in den Rechtsvorschriften zum nationalen Register der |
gerichtlichen Sachverständigen, die am 1. Dezember 2017 in Kraft | gerichtlichen Sachverständigen, die am 1. Dezember 2017 in Kraft |
treten, vorgesehen, gibt es für die Gerichtspsychiater ebenfalls einen | treten, vorgesehen, gibt es für die Gerichtspsychiater ebenfalls einen |
Übergangszeitraum von fünf Jahren, um als forensischer Psychiater | Übergangszeitraum von fünf Jahren, um als forensischer Psychiater |
zugelassen zu werden. Diese Regelung gilt ebenfalls für | zugelassen zu werden. Diese Regelung gilt ebenfalls für |
Sachverständige, die dem forensischen Psychiater beistehen. | Sachverständige, die dem forensischen Psychiater beistehen. |
Art. 7 - Psychiater, die durch die Einführung des neues Tarifs Gefahr | Art. 7 - Psychiater, die durch die Einführung des neues Tarifs Gefahr |
laufen, eine höhere Entschädigung zu verlieren, auf die sie nach dem | laufen, eine höhere Entschädigung zu verlieren, auf die sie nach dem |
alten Tarif Anrecht gehabt hätten, wahren diesen Anspruch. | alten Tarif Anrecht gehabt hätten, wahren diesen Anspruch. |
Art. 8 - In diesem Artikel wird festgelegt, welche Minister mit der | Art. 8 - In diesem Artikel wird festgelegt, welche Minister mit der |
Ausführung des Erlasses beauftragt sind. | Ausführung des Erlasses beauftragt sind. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |
_______ | _______ |
Nota's | Nota's |
(1) Erwähnt in Artikel 5 § 3 Absatz 1 (ausführlicher Bericht), Artikel | (1) Erwähnt in Artikel 5 § 3 Absatz 1 (ausführlicher Bericht), Artikel |
5 § 4 (neues Gutachten) und Artikel 77/1 § 3 (Gutachten im Fall einer | 5 § 4 (neues Gutachten) und Artikel 77/1 § 3 (Gutachten im Fall einer |
erneuten Verurteilung) des Gesetzes über die Internierung. | erneuten Verurteilung) des Gesetzes über die Internierung. |
(2) Erwähnt in Artikel 5 § 3 Absatz 2 (Aktualisierung des Gutachtens), | (2) Erwähnt in Artikel 5 § 3 Absatz 2 (Aktualisierung des Gutachtens), |
Artikel 51 § 2 (zusätzliche forensisch-psychiatrische Untersuchung), | Artikel 51 § 2 (zusätzliche forensisch-psychiatrische Untersuchung), |
Artikel 67 § 1 (zusätzliche forensisch-psychiatrische Untersuchung im | Artikel 67 § 1 (zusätzliche forensisch-psychiatrische Untersuchung im |
Hinblick auf eine endgültige Freilassung) und Artikel 77/9 § 5 | Hinblick auf eine endgültige Freilassung) und Artikel 77/9 § 5 |
(forensisch-psychiatrisches Gutachten im Hinblick auf die Aufhebung | (forensisch-psychiatrisches Gutachten im Hinblick auf die Aufhebung |
der Internierung) des Gesetzes über die Internierung. | der Internierung) des Gesetzes über die Internierung. |
5. OKTOBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Pauschaltarifs | 5. OKTOBER 2018 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Pauschaltarifs |
für die Leistungen bei einem psychiatrischen Gutachten im Rahmen eines | für die Leistungen bei einem psychiatrischen Gutachten im Rahmen eines |
Internierungsverfahrens | Internierungsverfahrens |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Programmgesetzes (II) vom 27. Dezember 2006, des Artikels | Aufgrund des Programmgesetzes (II) vom 27. Dezember 2006, des Artikels |
6; | 6; |
Aufgrund des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die Internierung, des | Aufgrund des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die Internierung, des |
Artikels 5 § 5, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Mai 2016; | Artikels 5 § 5, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Mai 2016; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors beim Minister der | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors beim Minister der |
Justiz vom 15. Juni 2017 und derjenigen des Finanzinspektors beim | Justiz vom 15. Juni 2017 und derjenigen des Finanzinspektors beim |
Minister der Volksgesundheit vom 6. Februar 2018; | Minister der Volksgesundheit vom 6. Februar 2018; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. |
Juni 2018; | Juni 2018; |
In der Erwägung der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, | In der Erwägung der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, |
durchgeführt gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember | durchgeführt gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember |
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen | 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen |
administrative Vereinfachung; | administrative Vereinfachung; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.849/1/V des Staatsrates vom 31. Juli | Aufgrund des Gutachtens Nr. 63.849/1/V des Staatsrates vom 31. Juli |
2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und aufgrund der Stellungnahme | Auf Vorschlag des Ministers der Justiz und aufgrund der Stellungnahme |
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
KAPITEL I - Begriffsbestimmungen | KAPITEL I - Begriffsbestimmungen |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten |
folgende Begriffsbestimmungen: | folgende Begriffsbestimmungen: |
1. "forensischer Psychiater": Arzt, der die aufgrund des koordinierten | 1. "forensischer Psychiater": Arzt, der die aufgrund des koordinierten |
Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der | Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der |
Gesundheitspflegeberufe festgelegten Bedingungen erfüllt, | Gesundheitspflegeberufe festgelegten Bedingungen erfüllt, |
2. "geltender LIKIV-Tarif": Tarif mit der Nummer 109631, der im | 2. "geltender LIKIV-Tarif": Tarif mit der Nummer 109631, der im |
Verzeichnis der Gesundheitsleistungen für eine Konsultation eines | Verzeichnis der Gesundheitsleistungen für eine Konsultation eines |
zugelassenen Psychiaters festgelegt ist, | zugelassenen Psychiaters festgelegt ist, |
3. "beantragende Behörde": alle Gerichtsbehörden in Strafsachen, | 3. "beantragende Behörde": alle Gerichtsbehörden in Strafsachen, |
4. "Internierungsgesetz": das Gesetz vom 5. Mai 2014 über die | 4. "Internierungsgesetz": das Gesetz vom 5. Mai 2014 über die |
Internierung, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Mai 2016. | Internierung, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Mai 2016. |
KAPITEL 2 - Beantragung psychiatrischer Gutachten | KAPITEL 2 - Beantragung psychiatrischer Gutachten |
Art. 2 - Die beantragende Behörde überträgt ihren Auftrag an einen | Art. 2 - Die beantragende Behörde überträgt ihren Auftrag an einen |
forensischen Psychiater persönlich oder, wenn die Untersuchung | forensischen Psychiater persönlich oder, wenn die Untersuchung |
signifikant komplex ist und ihre Entscheidung ausführlich mit Gründen | signifikant komplex ist und ihre Entscheidung ausführlich mit Gründen |
versehen ist, an ein Kollegium, das gemäß Artikel 5 § 2 letzter Absatz | versehen ist, an ein Kollegium, das gemäß Artikel 5 § 2 letzter Absatz |
des Internierungsgesetzes zusammengesetzt ist. Der forensische | des Internierungsgesetzes zusammengesetzt ist. Der forensische |
Psychiater und das Kollegium können sich ebenfalls von anderen | Psychiater und das Kollegium können sich ebenfalls von anderen |
Verhaltensforschern beistehen lassen. | Verhaltensforschern beistehen lassen. |
KAPITEL 3 - Pauschaltarif für die Leistungen und seine Zusammensetzung | KAPITEL 3 - Pauschaltarif für die Leistungen und seine Zusammensetzung |
Art. 3 - Für die in Artikel 5 § 3 Absatz 1, Artikel 5 § 4 und Artikel | Art. 3 - Für die in Artikel 5 § 3 Absatz 1, Artikel 5 § 4 und Artikel |
77/1 § 3 des Internierungsgesetzes erwähnte psychiatrische | 77/1 § 3 des Internierungsgesetzes erwähnte psychiatrische |
Untersuchung wird der zu diesem Zweck vorgesehene Betrag gemäß dem | Untersuchung wird der zu diesem Zweck vorgesehene Betrag gemäß dem |
geltenden LIKIV-Tarif gewährt, mit einem Maximum von achtzehn | geltenden LIKIV-Tarif gewährt, mit einem Maximum von achtzehn |
Konsultationen. | Konsultationen. |
Wenn die beantragende Behörde ebenfalls eine Untersuchung von einem | Wenn die beantragende Behörde ebenfalls eine Untersuchung von einem |
Psychologen oder einem anderen Verhaltensforscher vornehmen lässt, | Psychologen oder einem anderen Verhaltensforscher vornehmen lässt, |
wird dieser Verhaltensforscher gemäß dem Tarif für nicht näher | wird dieser Verhaltensforscher gemäß dem Tarif für nicht näher |
bestimmte Sachverständige mit Universitätsausbildung entschädigt. | bestimmte Sachverständige mit Universitätsausbildung entschädigt. |
Werden die Untersuchungen von einem Kollegium von forensischen | Werden die Untersuchungen von einem Kollegium von forensischen |
Psychiatern durchgeführt, so wird jeder von ihnen mit einem gleichen | Psychiatern durchgeführt, so wird jeder von ihnen mit einem gleichen |
Teil des in Absatz 1 erwähnten Tarifs, mit einem Maximum von | Teil des in Absatz 1 erwähnten Tarifs, mit einem Maximum von |
einundzwanzig Konsultationen, entschädigt. | einundzwanzig Konsultationen, entschädigt. |
Art. 4 - Für die in Artikel 5 § 3 Absatz 2, Artikel 51 § 2, Artikel 67 | Art. 4 - Für die in Artikel 5 § 3 Absatz 2, Artikel 51 § 2, Artikel 67 |
§ 1 und Artikel 77/9 § 5 des Internierungsgesetzes erwähnten | § 1 und Artikel 77/9 § 5 des Internierungsgesetzes erwähnten |
psychiatrischen Untersuchungen wird der zu diesem Zweck vorgesehene | psychiatrischen Untersuchungen wird der zu diesem Zweck vorgesehene |
Betrag gemäß dem geltenden LIKIV-Tarif gewährt, mit einem Maximum von | Betrag gemäß dem geltenden LIKIV-Tarif gewährt, mit einem Maximum von |
neun Konsultationen und ohne die Möglichkeit ein Kollegium damit zu | neun Konsultationen und ohne die Möglichkeit ein Kollegium damit zu |
beauftragen. Für Untersuchungen durch Psychologen und andere | beauftragen. Für Untersuchungen durch Psychologen und andere |
Verhaltensforscher gilt Artikel 3 Absatz 2. | Verhaltensforscher gilt Artikel 3 Absatz 2. |
Art. 5 - Alle vorbereitenden Schritte im Hinblick auf eine qualitative | Art. 5 - Alle vorbereitenden Schritte im Hinblick auf eine qualitative |
Untersuchung sind in dem Pauschaltarif enthalten. Der Pauschaltarif | Untersuchung sind in dem Pauschaltarif enthalten. Der Pauschaltarif |
der im vorliegenden Erlass festgelegten Honorare deckt alle Kosten ab, | der im vorliegenden Erlass festgelegten Honorare deckt alle Kosten ab, |
insbesondere die Nutzung der Infrastruktur, Personalkosten, Kosten für | insbesondere die Nutzung der Infrastruktur, Personalkosten, Kosten für |
Material, Geräte, Hilfsmittel, Müllbehandlung, Fotos, Recherchen in | Material, Geräte, Hilfsmittel, Müllbehandlung, Fotos, Recherchen in |
der wissenschaftlichen Literatur, Archivierung der Beweisstücke oder | der wissenschaftlichen Literatur, Archivierung der Beweisstücke oder |
externe Übertragung, Erstellung des Gutachtens, Kopien, Korrespondenz, | externe Übertragung, Erstellung des Gutachtens, Kopien, Korrespondenz, |
Kosten für die Speicherung aller für das Gutachten verwendeten Daten | Kosten für die Speicherung aller für das Gutachten verwendeten Daten |
während eines gesetzlich festgelegten Zeitraums und die | während eines gesetzlich festgelegten Zeitraums und die |
Aufrechterhaltung des Qualitätssystems. Die Kosten für Psychologen und | Aufrechterhaltung des Qualitätssystems. Die Kosten für Psychologen und |
andere Verhaltensforscher fallen nicht hierunter. | andere Verhaltensforscher fallen nicht hierunter. |
KAPITEL 4 - Übergangs- und Schlussbestimmungen | KAPITEL 4 - Übergangs- und Schlussbestimmungen |
Art. 6 - Hätte der forensische Psychiater zum Zeitpunkt des | Art. 6 - Hätte der forensische Psychiater zum Zeitpunkt des |
Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses in einem noch nicht | Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses in einem noch nicht |
abgeschlossenen Verfahren eine höhere Entschädigung nach dem alten | abgeschlossenen Verfahren eine höhere Entschädigung nach dem alten |
Tarif erhalten, kann er die Differenz geltend machen. | Tarif erhalten, kann er die Differenz geltend machen. |
Art. 7 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des | Art. 7 - Der für Justiz zuständige Minister ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Brüssel, den 5. Oktober 2018 | Brüssel, den 5. Oktober 2018 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |