← Terug naar "Koninklijk besluit betreffende de vergoedingen waartoe de prestaties van het Rijksregister van de natuurlijke personen aanleiding geven. - Duitse vertaling "
Koninklijk besluit betreffende de vergoedingen waartoe de prestaties van het Rijksregister van de natuurlijke personen aanleiding geven. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif aux rétributions auxquelles donnent lieu les prestations du Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
3 JULI 2020. - Koninklijk besluit betreffende de vergoedingen waartoe | 3 JUILLET 2020. - Arrêté royal relatif aux rétributions auxquelles |
de prestaties van het Rijksregister van de natuurlijke personen | donnent lieu les prestations du Registre national des personnes |
aanleiding geven. - Duitse vertaling | physiques. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 3 juli 2020 betreffende de vergoedingen waartoe de | l'arrêté royal du 3 juillet 2020 relatif aux rétributions auxquelles |
prestaties van het Rijksregister van de natuurlijke personen | donnent lieu les prestations du Registre national des personnes |
aanleiding geven (Belgisch Staatsblad van 22 juli 2020). | physiques (Moniteur belge du 22 juillet 2020). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, | 3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, |
die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen | die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen |
Personen erhoben werden | Personen erhoben werden |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
1. Allgemeiner Kommentar | 1. Allgemeiner Kommentar |
Die Leistungen des Nationalregisters werden derzeit auf der Grundlage | Die Leistungen des Nationalregisters werden derzeit auf der Grundlage |
des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, die | des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, die |
aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen Personen | aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen Personen |
erhoben werden, vergütet. Der Tarif dieser Leistungen ist vorerwähntem | erhoben werden, vergütet. Der Tarif dieser Leistungen ist vorerwähntem |
Erlass beigefügt. | Erlass beigefügt. |
Gemäß vorerwähntem Erlass ist keine Abweichung von diesem Tarif | Gemäß vorerwähntem Erlass ist keine Abweichung von diesem Tarif |
vorgesehen, außer wenn die Leistungen zugunsten von öffentlichen | vorgesehen, außer wenn die Leistungen zugunsten von öffentlichen |
Behörden, Einrichtungen öffentlichen Interesses und gemeinnützigen | Behörden, Einrichtungen öffentlichen Interesses und gemeinnützigen |
Einrichtungen, die in Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur | Einrichtungen, die in Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur |
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnt | Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnt |
sind, fortlaufender Art sind; in diesem Fall kann der für Inneres | sind, fortlaufender Art sind; in diesem Fall kann der für Inneres |
zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr festlegen. Diese | zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr festlegen. Diese |
Pauschalgebühr wird entsprechend dem Aufwand berechnet, den diese | Pauschalgebühr wird entsprechend dem Aufwand berechnet, den diese |
Leistungen erfordern, insbesondere auf Basis der Tarifierung des | Leistungen erfordern, insbesondere auf Basis der Tarifierung des |
Zugriffs auf das Nationalregister, die in diesem Fall anwendbar ist, | Zugriffs auf das Nationalregister, die in diesem Fall anwendbar ist, |
und der jährlichen Kosten der geschätzten Anzahl Transaktionen, bei | und der jährlichen Kosten der geschätzten Anzahl Transaktionen, bei |
einer Mindestanzahl von tausend Transaktionen pro Tag. Dies betrifft | einer Mindestanzahl von tausend Transaktionen pro Tag. Dies betrifft |
somit die "großen" Benutzer des Nationalregisters. | somit die "großen" Benutzer des Nationalregisters. |
Nun scheint es jedoch notwendig, die Tarife für diese Leistungen zu | Nun scheint es jedoch notwendig, die Tarife für diese Leistungen zu |
aktualisieren und zu rationalisieren, insbesondere in Bezug auf die | aktualisieren und zu rationalisieren, insbesondere in Bezug auf die |
Bestimmung der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben | Bestimmung der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben |
können. | können. |
Außerdem haben die Dienste des Nationalregisters in den letzten Jahren | Außerdem haben die Dienste des Nationalregisters in den letzten Jahren |
mehrere Projekte verwirklicht, wie die Erneuerung der | mehrere Projekte verwirklicht, wie die Erneuerung der |
Belpic-Infrastruktur, die Teilnahme an der Modernisierung des | Belpic-Infrastruktur, die Teilnahme an der Modernisierung des |
Personenstands, den Übergang von einem Mainframe zu einer offenen | Personenstands, den Übergang von einem Mainframe zu einer offenen |
Umgebung, ... | Umgebung, ... |
Infolge dieser verschiedenen Entwicklungen sind die Kosten des | Infolge dieser verschiedenen Entwicklungen sind die Kosten des |
Nationalregisters beträchtlich gesunken. | Nationalregisters beträchtlich gesunken. |
Deshalb wird in vorliegendem Erlass beabsichtigt, den Tarif der | Deshalb wird in vorliegendem Erlass beabsichtigt, den Tarif der |
Leistungen des Nationalregisters deutlich zu senken, sei es durch | Leistungen des Nationalregisters deutlich zu senken, sei es durch |
Senkung des Preises pro Transaktion, durch Unentgeltlichkeit oder | Senkung des Preises pro Transaktion, durch Unentgeltlichkeit oder |
durch Festlegung von Pauschalpreisen. | durch Festlegung von Pauschalpreisen. |
Durch all diese Maßnahmen kann die Umsetzung des "Only-once"-Prinzips | Durch all diese Maßnahmen kann die Umsetzung des "Only-once"-Prinzips |
und des Prinzips der administrativen Vereinfachung sowohl auf lokaler, | und des Prinzips der administrativen Vereinfachung sowohl auf lokaler, |
regionaler als auch föderaler Ebene erheblich verstärkt werden. Die | regionaler als auch föderaler Ebene erheblich verstärkt werden. Die |
Senkung der Kosten für die Einsichtnahme des Nationalregisters wird es | Senkung der Kosten für die Einsichtnahme des Nationalregisters wird es |
den ermächtigten Behörden und Instanzen, ob öffentlich oder privat, | den ermächtigten Behörden und Instanzen, ob öffentlich oder privat, |
ermöglichen, die im Nationalregister verfügbaren Informationen | ermöglichen, die im Nationalregister verfügbaren Informationen |
effizienter zu verwenden, ohne ihre finanziellen Mittel zu belasten. | effizienter zu verwenden, ohne ihre finanziellen Mittel zu belasten. |
In diesem Erlass wird daher Folgendes vorgesehen: | In diesem Erlass wird daher Folgendes vorgesehen: |
- eine allgemeine Senkung des Tarifs der Einsichtnahmen - siehe | - eine allgemeine Senkung des Tarifs der Einsichtnahmen - siehe |
Kommentar zu Artikel 3, | Kommentar zu Artikel 3, |
- gemäß dem Regierungsabkommen die Unentgeltlichkeit der | - gemäß dem Regierungsabkommen die Unentgeltlichkeit der |
Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden - siehe Kommentar | Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden - siehe Kommentar |
zu Artikel 2, | zu Artikel 2, |
- ein ermäßigter Tarif für Instanzen, die ermächtigt sind, | - ein ermäßigter Tarif für Instanzen, die ermächtigt sind, |
Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen - | Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen - |
siehe Kommentar zu Artikel 4, | siehe Kommentar zu Artikel 4, |
- ein spezifischer Tarif für Föderalbehörden - siehe Kommentar zu | - ein spezifischer Tarif für Föderalbehörden - siehe Kommentar zu |
Artikel 5, | Artikel 5, |
- die Möglichkeit für den für Inneres zuständigen Minister, eine | - die Möglichkeit für den für Inneres zuständigen Minister, eine |
Pauschalgebühr festzulegen - siehe Kommentar zu Artikel 6, | Pauschalgebühr festzulegen - siehe Kommentar zu Artikel 6, |
- der Preis der Arbeiten - siehe Kommentar zu Artikel 7. | - der Preis der Arbeiten - siehe Kommentar zu Artikel 7. |
Über den Entwurf eines Königlichen Erlasses wurde zunächst im | Über den Entwurf eines Königlichen Erlasses wurde zunächst im |
Ministerrat beraten; danach ist er der Gesetzgebungsabteilung des | Ministerrat beraten; danach ist er der Gesetzgebungsabteilung des |
Staatsrates zur Begutachtung vorgelegt worden. Letzterer hat einige | Staatsrates zur Begutachtung vorgelegt worden. Letzterer hat einige |
Bemerkungen formuliert. In diesem Erlass werden alle allgemeinen und | Bemerkungen formuliert. In diesem Erlass werden alle allgemeinen und |
spezifischen Bemerkungen berücksichtigt. | spezifischen Bemerkungen berücksichtigt. |
2. Kommentar zu den Artikeln | 2. Kommentar zu den Artikeln |
Artikel 1 | Artikel 1 |
Im Hinblick auf die Anwendung dieses Erlasses muss zwischen den | Im Hinblick auf die Anwendung dieses Erlasses muss zwischen den |
Transaktionen des Nationalregisters einerseits und den Arbeiten, die | Transaktionen des Nationalregisters einerseits und den Arbeiten, die |
von Benutzern auf der Grundlage der im Nationalregister enthaltenen | von Benutzern auf der Grundlage der im Nationalregister enthaltenen |
Informationen angefordert werden, andererseits unterschieden werden. | Informationen angefordert werden, andererseits unterschieden werden. |
Transaktionen betreffen automatische Einsichtnahmen von Informationen | Transaktionen betreffen automatische Einsichtnahmen von Informationen |
des Nationalregisters, für die kein manueller Eingriff erforderlich | des Nationalregisters, für die kein manueller Eingriff erforderlich |
ist. Einsichtnahmen zur Überprüfung der Gültigkeit von | ist. Einsichtnahmen zur Überprüfung der Gültigkeit von |
Identitätsdokumenten sind ebenfalls betroffen. | Identitätsdokumenten sind ebenfalls betroffen. |
Auf Antrag der Benutzer können die Dienste des Nationalregisters | Auf Antrag der Benutzer können die Dienste des Nationalregisters |
außerdem computergestützte Auswertungsarbeiten durchführen. Diese | außerdem computergestützte Auswertungsarbeiten durchführen. Diese |
Arbeiten können je nach den Bedürfnissen des Benutzers | Arbeiten können je nach den Bedürfnissen des Benutzers |
unterschiedliche Formen annehmen. Es kann sich insbesondere um Dateien | unterschiedliche Formen annehmen. Es kann sich insbesondere um Dateien |
für die Entnahme von Stichproben, für die Erstellung von Wählerlisten, | für die Entnahme von Stichproben, für die Erstellung von Wählerlisten, |
Listen von Haushalten und schulpflichtigen Kindern, Statistiken, für | Listen von Haushalten und schulpflichtigen Kindern, Statistiken, für |
die Durchführung von Testprogrammen, für die Erstellung spezifischer | die Durchführung von Testprogrammen, für die Erstellung spezifischer |
Dateien usw. handeln. | Dateien usw. handeln. |
In Artikel 1 werden die verschiedenen Begriffe bestimmt: Leistungen, | In Artikel 1 werden die verschiedenen Begriffe bestimmt: Leistungen, |
Transaktionen, Arbeiten und Benutzer. | Transaktionen, Arbeiten und Benutzer. |
Die verschiedenen Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass als Anlage | Die verschiedenen Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass als Anlage |
beigefügt. | beigefügt. |
Artikel 2 | Artikel 2 |
In Artikel 2 dieses Erlasses wird das Prinzip der Unentgeltlichkeit | In Artikel 2 dieses Erlasses wird das Prinzip der Unentgeltlichkeit |
der Transaktionen für die Gemeinden eingeführt. | der Transaktionen für die Gemeinden eingeführt. |
Wie weiter oben erwähnt hat die Regierung nämlich beschlossen, dass | Wie weiter oben erwähnt hat die Regierung nämlich beschlossen, dass |
die von den Gemeinden durchgeführten Transaktionen unentgeltlich | die von den Gemeinden durchgeführten Transaktionen unentgeltlich |
werden. Die Gemeinden spielen in der Tat eine wesentliche Rolle bei | werden. Die Gemeinden spielen in der Tat eine wesentliche Rolle bei |
der Mitteilung und Erfassung der Daten für das Nationalregister; sie | der Mitteilung und Erfassung der Daten für das Nationalregister; sie |
stellen sicher, dass die Informationen der Bevölkerungsregister und | stellen sicher, dass die Informationen der Bevölkerungsregister und |
des Fremdenregisters und folglich ebenfalls des Nationalregisters | des Fremdenregisters und folglich ebenfalls des Nationalregisters |
ständig fortgeschrieben werden. | ständig fortgeschrieben werden. |
Parallel zu der Einführung dieses Prinzips wird in Artikel 9 dieses | Parallel zu der Einführung dieses Prinzips wird in Artikel 9 dieses |
Erlasses der Königliche Erlass vom 23. November 1984 "über die | Erlasses der Königliche Erlass vom 23. November 1984 "über die |
Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen | Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen |
Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der | Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der |
natürlichen Personen gewährt werden" aufgehoben. Zur Erinnerung: In | natürlichen Personen gewährt werden" aufgehoben. Zur Erinnerung: In |
Artikel 3 des vorerwähnten Erlasses von 1984 ist zum Beispiel | Artikel 3 des vorerwähnten Erlasses von 1984 ist zum Beispiel |
Folgendes vorgesehen: "Gemeinden, die die Ersterfassung vornehmen, | Folgendes vorgesehen: "Gemeinden, die die Ersterfassung vornehmen, |
erhalten eine Vergütung von vier Franken je Einwohner." Es geht in | erhalten eine Vergütung von vier Franken je Einwohner." Es geht in |
gewisser Weise darum, ein Gleichgewicht herzustellen. | gewisser Weise darum, ein Gleichgewicht herzustellen. |
Artikel 3 | Artikel 3 |
In Artikel 3 dieses Erlasses wird der neue Tarif der Transaktionen | In Artikel 3 dieses Erlasses wird der neue Tarif der Transaktionen |
festgelegt. Wie weiter oben erwähnt handelt es sich um eine erhebliche | festgelegt. Wie weiter oben erwähnt handelt es sich um eine erhebliche |
Senkung des Preises der Transaktionen zugunsten von nichtföderalen | Senkung des Preises der Transaktionen zugunsten von nichtföderalen |
Behörden und Einrichtungen und anderen Kunden, einschließlich privater | Behörden und Einrichtungen und anderen Kunden, einschließlich privater |
Einrichtungen, die ermächtigt sind, das Nationalregister einzusehen. | Einrichtungen, die ermächtigt sind, das Nationalregister einzusehen. |
Wie vom Staatsrat bemerkt betrifft diese neue Tarifierung ebenfalls | Wie vom Staatsrat bemerkt betrifft diese neue Tarifierung ebenfalls |
Einrichtungen, insbesondere private Einrichtungen, die in Anwendung | Einrichtungen, insbesondere private Einrichtungen, die in Anwendung |
von Artikel 5ter des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation | von Artikel 5ter des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation |
eines Nationalregisters der natürlichen Personen Mitteilung bestimmter | eines Nationalregisters der natürlichen Personen Mitteilung bestimmter |
Informationen des Nationalregisters erhalten. | Informationen des Nationalregisters erhalten. |
Artikel 4 | Artikel 4 |
In Artikel 4 dieses Erlassentwurfs wird zugleich ein ermäßigter Tarif | In Artikel 4 dieses Erlassentwurfs wird zugleich ein ermäßigter Tarif |
zugunsten von Instanzen, die Daten des Nationalregisters erfassen und | zugunsten von Instanzen, die Daten des Nationalregisters erfassen und |
fortschreiben, eingeführt. | fortschreiben, eingeführt. |
Obwohl die Gemeinden die wichtigste Quelle der Informationen für das | Obwohl die Gemeinden die wichtigste Quelle der Informationen für das |
Nationalregister sind, sind andere Behörden ebenfalls ermächtigt, | Nationalregister sind, sind andere Behörden ebenfalls ermächtigt, |
Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen, | Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen, |
insbesondere das Ausländeramt und der Föderale Öffentliche Dienst | insbesondere das Ausländeramt und der Föderale Öffentliche Dienst |
Auswärtige Angelegenheiten, aber auch das Generalkommissariat für | Auswärtige Angelegenheiten, aber auch das Generalkommissariat für |
Flüchtlinge und Staatenlose, der Staatsrat, der Rat für | Flüchtlinge und Staatenlose, der Staatsrat, der Rat für |
Ausländerstreitsachen und die Föderalagentur für die Aufnahme von | Ausländerstreitsachen und die Föderalagentur für die Aufnahme von |
Asylsuchenden (Fedasil). | Asylsuchenden (Fedasil). |
In diesem Entwurf wird diesen Instanzen ein ermäßigter Pauschaltarif | In diesem Entwurf wird diesen Instanzen ein ermäßigter Pauschaltarif |
gewährt. | gewährt. |
Diese Instanzen sind nämlich aufgrund der folgenden Artikel | Diese Instanzen sind nämlich aufgrund der folgenden Artikel |
ermächtigt, Informationen zu erfassen und Fortschreibungen im | ermächtigt, Informationen zu erfassen und Fortschreibungen im |
Nationalregister durchzuführen: | Nationalregister durchzuführen: |
- Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über den | - Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über den |
Zugriff bestimmter öffentlicher Behörden auf das Nationalregister der | Zugriff bestimmter öffentlicher Behörden auf das Nationalregister der |
natürlichen Personen und die Fortschreibung und Kontrolle der | natürlichen Personen und die Fortschreibung und Kontrolle der |
Informationen, in dem die Instanzen aufgezählt sind, die ermächtigt | Informationen, in dem die Instanzen aufgezählt sind, die ermächtigt |
sind, bestimmte Informationen im Nationalregister zu erfassen, | sind, bestimmte Informationen im Nationalregister zu erfassen, |
- Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 zur Festlegung | - Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 zur Festlegung |
der in den Bevölkerungsregistern und im Fremdenregister angegebenen | der in den Bevölkerungsregistern und im Fremdenregister angegebenen |
Informationen, | Informationen, |
- Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur | - Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur |
Festlegung der im Warteregister angegebenen Informationen und zur | Festlegung der im Warteregister angegebenen Informationen und zur |
Bestimmung der zur Eingabe dieser Informationen befugten Behörden. | Bestimmung der zur Eingabe dieser Informationen befugten Behörden. |
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vormundschaftsdienst des FÖD | Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vormundschaftsdienst des FÖD |
Justiz ebenfalls zu diesen Instanzen gehört. Da die erfassten Daten | Justiz ebenfalls zu diesen Instanzen gehört. Da die erfassten Daten |
jedoch sehr spezifisch und ziemlich begrenzt sind (nämlich die | jedoch sehr spezifisch und ziemlich begrenzt sind (nämlich die |
Kontaktdaten eines Vormunds oder eines vorläufigen Vormunds eines | Kontaktdaten eines Vormunds oder eines vorläufigen Vormunds eines |
unbegleiteten minderjährigen Ausländers - UMA), ist dieser Dienst | unbegleiteten minderjährigen Ausländers - UMA), ist dieser Dienst |
nicht von vorliegendem Artikel 4 betroffen. | nicht von vorliegendem Artikel 4 betroffen. |
Artikel 5 | Artikel 5 |
Auf Vorschlag der Regierung wird in Artikel 5 dieses Erlasses eine | Auf Vorschlag der Regierung wird in Artikel 5 dieses Erlasses eine |
Ermäßigung des Preises für föderale öffentliche Instanzen und | Ermäßigung des Preises für föderale öffentliche Instanzen und |
Einrichtungen vorgesehen, der auf einen jährlichen Höchstbetrag | Einrichtungen vorgesehen, der auf einen jährlichen Höchstbetrag |
begrenzt wird. Tatsächlich greifen diese Instanzen ein und | begrenzt wird. Tatsächlich greifen diese Instanzen ein und |
unterstützen sie die Arbeit des Verwaltungsdienstes mit autonomer | unterstützen sie die Arbeit des Verwaltungsdienstes mit autonomer |
Buchführung (VDAB), der mit der Verwaltung der elektronischen | Buchführung (VDAB), der mit der Verwaltung der elektronischen |
Personalausweise und des Nationalregisters beauftragt ist, auf | Personalausweise und des Nationalregisters beauftragt ist, auf |
verschiedene Weisen. | verschiedene Weisen. |
Artikel 6 | Artikel 6 |
Unter den Föderalbehörden, die das Nationalregister einsehen, befinden | Unter den Föderalbehörden, die das Nationalregister einsehen, befinden |
sich einige "große" Benutzer. Hier ist insbesondere der FÖD Finanzen | sich einige "große" Benutzer. Hier ist insbesondere der FÖD Finanzen |
zu nennen. Für diese Instanzen wird in diesem Erlass vorgesehen, dass | zu nennen. Für diese Instanzen wird in diesem Erlass vorgesehen, dass |
der für Inneres zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr, die | der für Inneres zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr, die |
auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR begrenzt ist, | auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR begrenzt ist, |
festlegen kann. | festlegen kann. |
Artikel 7 | Artikel 7 |
Wie im Kommentar zu Artikel 1 weiter oben angegeben können die Dienste | Wie im Kommentar zu Artikel 1 weiter oben angegeben können die Dienste |
des Nationalregisters spezifische Arbeiten durchführen. Die Liste | des Nationalregisters spezifische Arbeiten durchführen. Die Liste |
dieser Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass beigefügt. Wie vom | dieser Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass beigefügt. Wie vom |
Staatsrat betont ist diese Liste erschöpfend. | Staatsrat betont ist diese Liste erschöpfend. |
Artikel 8 | Artikel 8 |
In Artikel 8 dieses Erlasses ist vorgesehen, dass alle Tarife, sowohl | In Artikel 8 dieses Erlasses ist vorgesehen, dass alle Tarife, sowohl |
diejenigen für Transaktionen als auch diejenigen für Arbeiten, | diejenigen für Transaktionen als auch diejenigen für Arbeiten, |
indexiert werden müssen. | indexiert werden müssen. |
Die verschiedenen angebotenen Tarife werden am 1. Januar eines jeden | Die verschiedenen angebotenen Tarife werden am 1. Januar eines jeden |
Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des | Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des |
Gesundheitsindexes und für alle Benutzer des Nationalregisters | Gesundheitsindexes und für alle Benutzer des Nationalregisters |
revidiert. | revidiert. |
Artikel 9 | Artikel 9 |
Durch Artikel 9 dieses Erlasses werden einerseits der Königliche | Durch Artikel 9 dieses Erlasses werden einerseits der Königliche |
Erlass vom 23. November 1984 über die Ersterfassung von Informationen | Erlass vom 23. November 1984 über die Ersterfassung von Informationen |
und die Vergütungen, die den lokalen Behörden für die | und die Vergütungen, die den lokalen Behörden für die |
Informationsübermittlung an das Nationalregister der natürlichen | Informationsübermittlung an das Nationalregister der natürlichen |
Personen gewährt werden, (siehe Kommentar zu Artikel 2 weiter oben) | Personen gewährt werden, (siehe Kommentar zu Artikel 2 weiter oben) |
und andererseits der Königliche Erlass vom 2. April 2003 über die | und andererseits der Königliche Erlass vom 2. April 2003 über die |
Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der | Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der |
natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert durch den Königlichen | natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert durch den Königlichen |
Erlass vom 15. April 2016, aufgehoben. Vorliegender Erlass ersetzt | Erlass vom 15. April 2016, aufgehoben. Vorliegender Erlass ersetzt |
nämlich den Erlass vom 2. April 2003. | nämlich den Erlass vom 2. April 2003. |
Artikel 10 | Artikel 10 |
In Artikel 10 dieses Erlasses wird vorgesehen, dass Letzterer | In Artikel 10 dieses Erlasses wird vorgesehen, dass Letzterer |
rückwirkend mit 1. Januar 2020 wirksam wird, da der Tarif der | rückwirkend mit 1. Januar 2020 wirksam wird, da der Tarif der |
Leistungen entsprechend dem Aufwand, den diese Leistungen für das | Leistungen entsprechend dem Aufwand, den diese Leistungen für das |
Nationalregister erfordern, berechnet werden muss. Dieser Aufwand für | Nationalregister erfordern, berechnet werden muss. Dieser Aufwand für |
die Dienste des Nationalregisters wird jährlich fakturiert und es ist | die Dienste des Nationalregisters wird jährlich fakturiert und es ist |
wichtig, dass alle Benutzer des Nationalregisters ab 2020 Anspruch auf | wichtig, dass alle Benutzer des Nationalregisters ab 2020 Anspruch auf |
die so erzielte Kostensenkung haben können und ihnen die neuen | die so erzielte Kostensenkung haben können und ihnen die neuen |
vorteilhaften Tarife gewährt werden können. Auf diese Weise wird die | vorteilhaften Tarife gewährt werden können. Auf diese Weise wird die |
tatsächliche Lage, nämlich eine Senkung der Kosten des | tatsächliche Lage, nämlich eine Senkung der Kosten des |
Nationalregisters zusammen mit vorteilhaften Tarifen, regularisiert. | Nationalregisters zusammen mit vorteilhaften Tarifen, regularisiert. |
Dies ist der Gegenstand des Erlasses, der Eurer Majestät voorgelegt | Dies ist der Gegenstand des Erlasses, der Eurer Majestät voorgelegt |
wird. | wird. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
P. DE CREM | P. DE CREM |
3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, | 3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, die aufgrund der |
die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen | Leistungen des Nationalregisters der natürlichen Personen erhoben |
Personen erhoben werden | werden |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
Nationalregisters der natürlichen Personen, der Artikel 5ter § 5 | Nationalregisters der natürlichen Personen, der Artikel 5ter § 5 |
Absatz 2 und 7 Absatz 1; | Absatz 2 und 7 Absatz 1; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. November 1984 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. November 1984 über die |
Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen | Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen |
Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der | Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der |
natürlichen Personen gewährt werden; | natürlichen Personen gewährt werden; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, |
die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen | die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen |
Personen erhoben werden; | Personen erhoben werden; |
In der Erwägung, dass die Leistungen des Nationalregisters derzeit auf | In der Erwägung, dass die Leistungen des Nationalregisters derzeit auf |
der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die | der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die |
Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der | Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der |
natürlichen Personen erhoben werden, vergütet werden; | natürlichen Personen erhoben werden, vergütet werden; |
In der Erwägung, dass die Tarife der von den Diensten des | In der Erwägung, dass die Tarife der von den Diensten des |
Nationalregisters erbrachten Leistungen nun aktualisiert und | Nationalregisters erbrachten Leistungen nun aktualisiert und |
rationalisiert werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Bestimmung | rationalisiert werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Bestimmung |
der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben können; | der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben können; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. Januar 2020; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. Januar 2020; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 20. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 20. |
März 2020; | März 2020; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.306/2 des Staatsrates vom 17. Mai 2020, | Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.306/2 des Staatsrates vom 17. Mai 2020, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. |
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern und | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern und |
aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber | aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber |
beraten haben, | beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht | Artikel 1 - § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht |
man unter: | man unter: |
1. "Leistungen des Nationalregisters": Transaktionen im Sinne von Nr. | 1. "Leistungen des Nationalregisters": Transaktionen im Sinne von Nr. |
2 und Arbeiten im Sinne von Nr. 3, die von den Diensten durchgeführt | 2 und Arbeiten im Sinne von Nr. 3, die von den Diensten durchgeführt |
werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der natürlichen | werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der natürlichen |
Personen beauftragt sind, | Personen beauftragt sind, |
2. "Transaktionen": von Benutzern durchgeführte automatische | 2. "Transaktionen": von Benutzern durchgeführte automatische |
Einsichtnahmen von Informationen des Nationalregisters, für die kein | Einsichtnahmen von Informationen des Nationalregisters, für die kein |
manueller Eingriff erforderlich ist, und Einsichtnahmen zur | manueller Eingriff erforderlich ist, und Einsichtnahmen zur |
Überprüfung der Gültigkeit von Identitätsdokumenten, | Überprüfung der Gültigkeit von Identitätsdokumenten, |
3. "Arbeiten": computergestützte Arbeiten, die von den Diensten | 3. "Arbeiten": computergestützte Arbeiten, die von den Diensten |
durchgeführt werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der | durchgeführt werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der |
natürlichen Personen beauftragt sind, wie in der Anlage zu | natürlichen Personen beauftragt sind, wie in der Anlage zu |
vorliegendem Erlass erwähnt, | vorliegendem Erlass erwähnt, |
4. "Benutzern": Behörden, Einrichtungen, Vereinigungen und Personen, | 4. "Benutzern": Behörden, Einrichtungen, Vereinigungen und Personen, |
die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. August 1983 zur | die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. August 1983 zur |
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen | Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen |
ermächtigt sind, die Daten des Nationalregisters der natürlichen | ermächtigt sind, die Daten des Nationalregisters der natürlichen |
Personen einzusehen. | Personen einzusehen. |
Art. 2 - Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden, sind | Art. 2 - Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden, sind |
unentgeltlich. | unentgeltlich. |
Art. 3 - Transaktionen, die von anderen Benutzern des | Art. 3 - Transaktionen, die von anderen Benutzern des |
Nationalregisters durchgeführt werden, werden in Höhe von 0,13 EUR pro | Nationalregisters durchgeführt werden, werden in Höhe von 0,13 EUR pro |
Transaktion vergütet. | Transaktion vergütet. |
Art. 4 - In Abweichung von Artikel 3 wird der Tarif der Transaktionen, | Art. 4 - In Abweichung von Artikel 3 wird der Tarif der Transaktionen, |
die von Instanzen durchgeführt werden, die ermächtigt sind, | die von Instanzen durchgeführt werden, die ermächtigt sind, |
Datenerfassungen und Fortschreibungen im Nationalregister vorzunehmen, | Datenerfassungen und Fortschreibungen im Nationalregister vorzunehmen, |
pauschal auf 3.246 EUR pro Jahr festgelegt. | pauschal auf 3.246 EUR pro Jahr festgelegt. |
Die in Absatz 1 erwähnten Instanzen sind Folgende: | Die in Absatz 1 erwähnten Instanzen sind Folgende: |
- das Ausländeramt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, | - das Ausländeramt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, |
- der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten, | - der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten, |
- das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose, | - das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose, |
- der Staatsrat, | - der Staatsrat, |
- der Rat für Ausländerstreitsachen, | - der Rat für Ausländerstreitsachen, |
- die Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden. | - die Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden. |
Art. 5 - In Abweichung von Artikel 3 haben belgische föderale | Art. 5 - In Abweichung von Artikel 3 haben belgische föderale |
öffentliche Behörden, die in Artikel 5 § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes | öffentliche Behörden, die in Artikel 5 § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes |
vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der | vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der |
natürlichen Personen erwähnt sind und ermächtigt sind, das | natürlichen Personen erwähnt sind und ermächtigt sind, das |
Nationalregister der natürlichen Personen einzusehen, Anspruch auf | Nationalregister der natürlichen Personen einzusehen, Anspruch auf |
einen Tarif von 0,05 EUR pro Transaktion, ohne jedoch einen jährlichen | einen Tarif von 0,05 EUR pro Transaktion, ohne jedoch einen jährlichen |
Höchstbetrag von 1.200.000 EUR zu überschreiten. | Höchstbetrag von 1.200.000 EUR zu überschreiten. |
Art. 6 - Der Minister des Innern kann eine jährliche Pauschalgebühr | Art. 6 - Der Minister des Innern kann eine jährliche Pauschalgebühr |
für Leistungen zugunsten einer föderalen öffentlichen Behörde | für Leistungen zugunsten einer föderalen öffentlichen Behörde |
festlegen, ohne jedoch einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR | festlegen, ohne jedoch einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR |
zu überschreiten. | zu überschreiten. |
Art. 7 - Die Liste der Arbeiten und der Tarif jeder dieser Arbeiten | Art. 7 - Die Liste der Arbeiten und der Tarif jeder dieser Arbeiten |
ist vorliegendem Erlass beigefügt. | ist vorliegendem Erlass beigefügt. |
Art. 8 - Die Tarife der Transaktionen und Arbeiten werden am 1. Januar | Art. 8 - Die Tarife der Transaktionen und Arbeiten werden am 1. Januar |
eines jeden Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des | eines jeden Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des |
Gesundheitsindexes entsprechend der nachstehenden Formel revidiert: | Gesundheitsindexes entsprechend der nachstehenden Formel revidiert: |
neuer Tarif - alter Tarif x neuer Index/Basisindex | neuer Tarif - alter Tarif x neuer Index/Basisindex |
Der Basisindex ist der Index, der während des Monats Dezember vor | Der Basisindex ist der Index, der während des Monats Dezember vor |
Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses anwendbar war, und der neue | Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses anwendbar war, und der neue |
Index ist der Index, der während des Monats Dezember vor der | Index ist der Index, der während des Monats Dezember vor der |
Preisrevision anwendbar ist. | Preisrevision anwendbar ist. |
Art. 9 - Der Königliche Erlass vom 23. November 1984 über die | Art. 9 - Der Königliche Erlass vom 23. November 1984 über die |
Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen | Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen |
Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der | Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der |
natürlichen Personen gewährt werden, abgeändert durch den Königlichen | natürlichen Personen gewährt werden, abgeändert durch den Königlichen |
Erlass vom 28. Januar 1992, und der Königliche Erlass vom 2. April | Erlass vom 28. Januar 1992, und der Königliche Erlass vom 2. April |
2003 über die Gebühren, die aufgrund der Leistungen des | 2003 über die Gebühren, die aufgrund der Leistungen des |
Nationalregisters der natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert | Nationalregisters der natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert |
durch den Königlichen Erlass vom 15. April 2016, werden aufgehoben. | durch den Königlichen Erlass vom 15. April 2016, werden aufgehoben. |
Art. 10 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2020. | Art. 10 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2020. |
Art. 11 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 11 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 3. Juli 2020 | Gegeben zu Brüssel, den 3. Juli 2020 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
P. DE CREM | P. DE CREM |
Anlage zum Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die Gebühren, | Anlage zum Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die Gebühren, |
die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen | die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen |
Personen erhoben werden | Personen erhoben werden |
Art der Arbeiten | Art der Arbeiten |
Tarif | Tarif |
1. Arbeiten in Zusammenhang mit Listen und Statistiken | 1. Arbeiten in Zusammenhang mit Listen und Statistiken |
11. Einwohnerliste auf Papier oder Etiketten | 11. Einwohnerliste auf Papier oder Etiketten |
- Original (pro Seite) | - Original (pro Seite) |
0,5342 EUR | 0,5342 EUR |
- Mindestpreis pro Arbeit und pro Gemeinde | - Mindestpreis pro Arbeit und pro Gemeinde |
20,03 EUR | 20,03 EUR |
1.2 Statistik auf Papier | 1.2 Statistik auf Papier |
1.2.1 Statistik über eine einzige Gemeinde | 1.2.1 Statistik über eine einzige Gemeinde |
- Original (pro Seite) | - Original (pro Seite) |
8,0134 EUR | 8,0134 EUR |
- Mindestpreis | - Mindestpreis |
26,71 EUR | 26,71 EUR |
- Höchstpreis | - Höchstpreis |
400,67 EUR | 400,67 EUR |
1.2.2 Statistiken über mehrere Gemeinden | 1.2.2 Statistiken über mehrere Gemeinden |
(Maximum = Provinz) | (Maximum = Provinz) |
- Original (pro Seite) | - Original (pro Seite) |
8,0134 EUR | 8,0134 EUR |
- Mindestpreis | - Mindestpreis |
80,13 EUR | 80,13 EUR |
- Höchstpreis | - Höchstpreis |
801,34 EUR | 801,34 EUR |
1.2.3 Andere Arbeiten | 1.2.3 Andere Arbeiten |
Preis pro Benutzungszeit der Zentraleinheit und der Peripheriegeräte: | Preis pro Benutzungszeit der Zentraleinheit und der Peripheriegeräte: |
Stundentarif: | Stundentarif: |
2.003,3387 EUR | 2.003,3387 EUR |
1.3 Stichprobenverfahren | 1.3 Stichprobenverfahren |
- Entnahme (pro Gemeinde) | - Entnahme (pro Gemeinde) |
86,8113 EUR | 86,8113 EUR |
- Stichprobe (pro Akte) | - Stichprobe (pro Akte) |
0,2003 EUR | 0,2003 EUR |
- Höchstpreis | - Höchstpreis |
13.355,59 EUR | 13.355,59 EUR |
1.4 Speicherung auf digitalem Träger | 1.4 Speicherung auf digitalem Träger |
- pro individuelle Akte | - pro individuelle Akte |
0,1336 EUR | 0,1336 EUR |
- Mindestpreis | - Mindestpreis |
86,81 EUR | 86,81 EUR |
- Höchstpreis | - Höchstpreis |
13.355,59 EUR | 13.355,59 EUR |
2. Spezielle Arbeiten für angeschlossene Gemeinden (standardisierte | 2. Spezielle Arbeiten für angeschlossene Gemeinden (standardisierte |
Arbeiten, die für Gemeinden geleistet werden, die zu diesem Zweck ein | Arbeiten, die für Gemeinden geleistet werden, die zu diesem Zweck ein |
Abonnement abschließen) | Abonnement abschließen) |
Bemerkung: Der Beitritt der Gemeinden zu Beginn des Jahres mittels | Bemerkung: Der Beitritt der Gemeinden zu Beginn des Jahres mittels |
Abonnement, das mindestens zehn periodische Arbeiten einschließt, gibt | Abonnement, das mindestens zehn periodische Arbeiten einschließt, gibt |
Anrecht auf eine Ermäßigung von 10 Prozent des Tarifpreises. | Anrecht auf eine Ermäßigung von 10 Prozent des Tarifpreises. |
2.1 Wählerliste auf Papier | 2.1 Wählerliste auf Papier |
- pro Seite | - pro Seite |
0,5342 EUR | 0,5342 EUR |
- Mindestpreis | - Mindestpreis |
20,03 EUR | 20,03 EUR |
2.2 Wählerliste auf digitalem Träger (pro Gemeinde) | 2.2 Wählerliste auf digitalem Träger (pro Gemeinde) |
- pro Akte | - pro Akte |
0,1068 EUR | 0,1068 EUR |
- Mindestpreis | - Mindestpreis |
86,81 EUR | 86,81 EUR |
- Höchstpreis | - Höchstpreis |
6.677,80 EUR | 6.677,80 EUR |
2.3 Beisitzer-Kandidaten | 2.3 Beisitzer-Kandidaten |
- Liste und Etiketten: pro Seite: | - Liste und Etiketten: pro Seite: |
0,5342 EUR | 0,5342 EUR |
- Mindestpreis | - Mindestpreis |
20,03 EUR | 20,03 EUR |
3. Verschiedene Leistungen | 3. Verschiedene Leistungen |
3.1 Schreiben und Erprobung von Programmen: Stundentarif | 3.1 Schreiben und Erprobung von Programmen: Stundentarif |
166,9449 EUR | 166,9449 EUR |
3.2 Tests im Hinblick auf den Erhalt einer Zulassungsbescheinigung für | 3.2 Tests im Hinblick auf den Erhalt einer Zulassungsbescheinigung für |
den Anschluss an das Netz des Nationalregisters | den Anschluss an das Netz des Nationalregisters |
- in den Räumlichkeiten des Nationalregisters: Stundentarif | - in den Räumlichkeiten des Nationalregisters: Stundentarif |
166,9449 EUR | 166,9449 EUR |
- außerhalb: Stundentarif | - außerhalb: Stundentarif |
267,1118 EUR | 267,1118 EUR |
3.4 Versandkosten: Die tatsächlichen Versandkosten werden den für jede | 3.4 Versandkosten: Die tatsächlichen Versandkosten werden den für jede |
Arbeit vorgesehenen Gebühren hinzugefügt. | Arbeit vorgesehenen Gebühren hinzugefügt. |
4. Spezielle Arbeiten auf digitalem Träger | 4. Spezielle Arbeiten auf digitalem Träger |
4.1 Datei der Namen und Vornamen | 4.1 Datei der Namen und Vornamen |
- erste Lieferung | - erste Lieferung |
1.188,65 EUR | 1.188,65 EUR |
- wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
3.973,29 EUR | 3.973,29 EUR |
- monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
2.383,97 EUR | 2.383,97 EUR |
- vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
1.589,32 EUR | 1.589,32 EUR |
4.2 Datei der Berufe | 4.2 Datei der Berufe |
- erste Lieferung | - erste Lieferung |
601,00 EUR | 601,00 EUR |
- wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
1.983,31 EUR | 1.983,31 EUR |
- monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
1.388,98 EUR | 1.388,98 EUR |
- vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
1.108,51 EUR | 1.108,51 EUR |
4.3 Datei der öffentlichen Straßen | 4.3 Datei der öffentlichen Straßen |
- erste Lieferung | - erste Lieferung |
1.589,32 EUR | 1.589,32 EUR |
- wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
4.767,95 EUR | 4.767,95 EUR |
- monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
2.577,63 EUR | 2.577,63 EUR |
- vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: | - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: |
1.983,31 EUR | 1.983,31 EUR |
4.4 Datei der Gemeinden, Länder und diplomatischen Vertretungen | 4.4 Datei der Gemeinden, Länder und diplomatischen Vertretungen |
601,00 EUR | 601,00 EUR |
4.5 Tabelle der Länder- und Gemeindecodes und Verbindung zwischen | 4.5 Tabelle der Länder- und Gemeindecodes und Verbindung zwischen |
Gemeinden und ihren Postleitzahlen | Gemeinden und ihren Postleitzahlen |
601,00 EUR | 601,00 EUR |
Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die | Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die |
Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der | Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der |
natürlichen Personen erhoben werden, beigefügt zu werden | natürlichen Personen erhoben werden, beigefügt zu werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern |
P. DE CREM | P. DE CREM |