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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 03/07/2020
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Koninklijk besluit betreffende de vergoedingen waartoe de prestaties van het Rijksregister van de natuurlijke personen aanleiding geven. - Duitse vertaling Arrêté royal relatif aux rétributions auxquelles donnent lieu les prestations du Registre national des personnes physiques. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
3 JULI 2020. - Koninklijk besluit betreffende de vergoedingen waartoe 3 JUILLET 2020. - Arrêté royal relatif aux rétributions auxquelles
de prestaties van het Rijksregister van de natuurlijke personen donnent lieu les prestations du Registre national des personnes
aanleiding geven. - Duitse vertaling physiques. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 3 juli 2020 betreffende de vergoedingen waartoe de l'arrêté royal du 3 juillet 2020 relatif aux rétributions auxquelles
prestaties van het Rijksregister van de natuurlijke personen donnent lieu les prestations du Registre national des personnes
aanleiding geven (Belgisch Staatsblad van 22 juli 2020). physiques (Moniteur belge du 22 juillet 2020).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, 3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren,
die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen
Personen erhoben werden Personen erhoben werden
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
1. Allgemeiner Kommentar 1. Allgemeiner Kommentar
Die Leistungen des Nationalregisters werden derzeit auf der Grundlage Die Leistungen des Nationalregisters werden derzeit auf der Grundlage
des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, die des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, die
aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen Personen aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen Personen
erhoben werden, vergütet. Der Tarif dieser Leistungen ist vorerwähntem erhoben werden, vergütet. Der Tarif dieser Leistungen ist vorerwähntem
Erlass beigefügt. Erlass beigefügt.
Gemäß vorerwähntem Erlass ist keine Abweichung von diesem Tarif Gemäß vorerwähntem Erlass ist keine Abweichung von diesem Tarif
vorgesehen, außer wenn die Leistungen zugunsten von öffentlichen vorgesehen, außer wenn die Leistungen zugunsten von öffentlichen
Behörden, Einrichtungen öffentlichen Interesses und gemeinnützigen Behörden, Einrichtungen öffentlichen Interesses und gemeinnützigen
Einrichtungen, die in Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Einrichtungen, die in Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnt Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnt
sind, fortlaufender Art sind; in diesem Fall kann der für Inneres sind, fortlaufender Art sind; in diesem Fall kann der für Inneres
zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr festlegen. Diese zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr festlegen. Diese
Pauschalgebühr wird entsprechend dem Aufwand berechnet, den diese Pauschalgebühr wird entsprechend dem Aufwand berechnet, den diese
Leistungen erfordern, insbesondere auf Basis der Tarifierung des Leistungen erfordern, insbesondere auf Basis der Tarifierung des
Zugriffs auf das Nationalregister, die in diesem Fall anwendbar ist, Zugriffs auf das Nationalregister, die in diesem Fall anwendbar ist,
und der jährlichen Kosten der geschätzten Anzahl Transaktionen, bei und der jährlichen Kosten der geschätzten Anzahl Transaktionen, bei
einer Mindestanzahl von tausend Transaktionen pro Tag. Dies betrifft einer Mindestanzahl von tausend Transaktionen pro Tag. Dies betrifft
somit die "großen" Benutzer des Nationalregisters. somit die "großen" Benutzer des Nationalregisters.
Nun scheint es jedoch notwendig, die Tarife für diese Leistungen zu Nun scheint es jedoch notwendig, die Tarife für diese Leistungen zu
aktualisieren und zu rationalisieren, insbesondere in Bezug auf die aktualisieren und zu rationalisieren, insbesondere in Bezug auf die
Bestimmung der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben Bestimmung der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben
können. können.
Außerdem haben die Dienste des Nationalregisters in den letzten Jahren Außerdem haben die Dienste des Nationalregisters in den letzten Jahren
mehrere Projekte verwirklicht, wie die Erneuerung der mehrere Projekte verwirklicht, wie die Erneuerung der
Belpic-Infrastruktur, die Teilnahme an der Modernisierung des Belpic-Infrastruktur, die Teilnahme an der Modernisierung des
Personenstands, den Übergang von einem Mainframe zu einer offenen Personenstands, den Übergang von einem Mainframe zu einer offenen
Umgebung, ... Umgebung, ...
Infolge dieser verschiedenen Entwicklungen sind die Kosten des Infolge dieser verschiedenen Entwicklungen sind die Kosten des
Nationalregisters beträchtlich gesunken. Nationalregisters beträchtlich gesunken.
Deshalb wird in vorliegendem Erlass beabsichtigt, den Tarif der Deshalb wird in vorliegendem Erlass beabsichtigt, den Tarif der
Leistungen des Nationalregisters deutlich zu senken, sei es durch Leistungen des Nationalregisters deutlich zu senken, sei es durch
Senkung des Preises pro Transaktion, durch Unentgeltlichkeit oder Senkung des Preises pro Transaktion, durch Unentgeltlichkeit oder
durch Festlegung von Pauschalpreisen. durch Festlegung von Pauschalpreisen.
Durch all diese Maßnahmen kann die Umsetzung des "Only-once"-Prinzips Durch all diese Maßnahmen kann die Umsetzung des "Only-once"-Prinzips
und des Prinzips der administrativen Vereinfachung sowohl auf lokaler, und des Prinzips der administrativen Vereinfachung sowohl auf lokaler,
regionaler als auch föderaler Ebene erheblich verstärkt werden. Die regionaler als auch föderaler Ebene erheblich verstärkt werden. Die
Senkung der Kosten für die Einsichtnahme des Nationalregisters wird es Senkung der Kosten für die Einsichtnahme des Nationalregisters wird es
den ermächtigten Behörden und Instanzen, ob öffentlich oder privat, den ermächtigten Behörden und Instanzen, ob öffentlich oder privat,
ermöglichen, die im Nationalregister verfügbaren Informationen ermöglichen, die im Nationalregister verfügbaren Informationen
effizienter zu verwenden, ohne ihre finanziellen Mittel zu belasten. effizienter zu verwenden, ohne ihre finanziellen Mittel zu belasten.
In diesem Erlass wird daher Folgendes vorgesehen: In diesem Erlass wird daher Folgendes vorgesehen:
- eine allgemeine Senkung des Tarifs der Einsichtnahmen - siehe - eine allgemeine Senkung des Tarifs der Einsichtnahmen - siehe
Kommentar zu Artikel 3, Kommentar zu Artikel 3,
- gemäß dem Regierungsabkommen die Unentgeltlichkeit der - gemäß dem Regierungsabkommen die Unentgeltlichkeit der
Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden - siehe Kommentar Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden - siehe Kommentar
zu Artikel 2, zu Artikel 2,
- ein ermäßigter Tarif für Instanzen, die ermächtigt sind, - ein ermäßigter Tarif für Instanzen, die ermächtigt sind,
Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen - Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen -
siehe Kommentar zu Artikel 4, siehe Kommentar zu Artikel 4,
- ein spezifischer Tarif für Föderalbehörden - siehe Kommentar zu - ein spezifischer Tarif für Föderalbehörden - siehe Kommentar zu
Artikel 5, Artikel 5,
- die Möglichkeit für den für Inneres zuständigen Minister, eine - die Möglichkeit für den für Inneres zuständigen Minister, eine
Pauschalgebühr festzulegen - siehe Kommentar zu Artikel 6, Pauschalgebühr festzulegen - siehe Kommentar zu Artikel 6,
- der Preis der Arbeiten - siehe Kommentar zu Artikel 7. - der Preis der Arbeiten - siehe Kommentar zu Artikel 7.
Über den Entwurf eines Königlichen Erlasses wurde zunächst im Über den Entwurf eines Königlichen Erlasses wurde zunächst im
Ministerrat beraten; danach ist er der Gesetzgebungsabteilung des Ministerrat beraten; danach ist er der Gesetzgebungsabteilung des
Staatsrates zur Begutachtung vorgelegt worden. Letzterer hat einige Staatsrates zur Begutachtung vorgelegt worden. Letzterer hat einige
Bemerkungen formuliert. In diesem Erlass werden alle allgemeinen und Bemerkungen formuliert. In diesem Erlass werden alle allgemeinen und
spezifischen Bemerkungen berücksichtigt. spezifischen Bemerkungen berücksichtigt.
2. Kommentar zu den Artikeln 2. Kommentar zu den Artikeln
Artikel 1 Artikel 1
Im Hinblick auf die Anwendung dieses Erlasses muss zwischen den Im Hinblick auf die Anwendung dieses Erlasses muss zwischen den
Transaktionen des Nationalregisters einerseits und den Arbeiten, die Transaktionen des Nationalregisters einerseits und den Arbeiten, die
von Benutzern auf der Grundlage der im Nationalregister enthaltenen von Benutzern auf der Grundlage der im Nationalregister enthaltenen
Informationen angefordert werden, andererseits unterschieden werden. Informationen angefordert werden, andererseits unterschieden werden.
Transaktionen betreffen automatische Einsichtnahmen von Informationen Transaktionen betreffen automatische Einsichtnahmen von Informationen
des Nationalregisters, für die kein manueller Eingriff erforderlich des Nationalregisters, für die kein manueller Eingriff erforderlich
ist. Einsichtnahmen zur Überprüfung der Gültigkeit von ist. Einsichtnahmen zur Überprüfung der Gültigkeit von
Identitätsdokumenten sind ebenfalls betroffen. Identitätsdokumenten sind ebenfalls betroffen.
Auf Antrag der Benutzer können die Dienste des Nationalregisters Auf Antrag der Benutzer können die Dienste des Nationalregisters
außerdem computergestützte Auswertungsarbeiten durchführen. Diese außerdem computergestützte Auswertungsarbeiten durchführen. Diese
Arbeiten können je nach den Bedürfnissen des Benutzers Arbeiten können je nach den Bedürfnissen des Benutzers
unterschiedliche Formen annehmen. Es kann sich insbesondere um Dateien unterschiedliche Formen annehmen. Es kann sich insbesondere um Dateien
für die Entnahme von Stichproben, für die Erstellung von Wählerlisten, für die Entnahme von Stichproben, für die Erstellung von Wählerlisten,
Listen von Haushalten und schulpflichtigen Kindern, Statistiken, für Listen von Haushalten und schulpflichtigen Kindern, Statistiken, für
die Durchführung von Testprogrammen, für die Erstellung spezifischer die Durchführung von Testprogrammen, für die Erstellung spezifischer
Dateien usw. handeln. Dateien usw. handeln.
In Artikel 1 werden die verschiedenen Begriffe bestimmt: Leistungen, In Artikel 1 werden die verschiedenen Begriffe bestimmt: Leistungen,
Transaktionen, Arbeiten und Benutzer. Transaktionen, Arbeiten und Benutzer.
Die verschiedenen Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass als Anlage Die verschiedenen Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass als Anlage
beigefügt. beigefügt.
Artikel 2 Artikel 2
In Artikel 2 dieses Erlasses wird das Prinzip der Unentgeltlichkeit In Artikel 2 dieses Erlasses wird das Prinzip der Unentgeltlichkeit
der Transaktionen für die Gemeinden eingeführt. der Transaktionen für die Gemeinden eingeführt.
Wie weiter oben erwähnt hat die Regierung nämlich beschlossen, dass Wie weiter oben erwähnt hat die Regierung nämlich beschlossen, dass
die von den Gemeinden durchgeführten Transaktionen unentgeltlich die von den Gemeinden durchgeführten Transaktionen unentgeltlich
werden. Die Gemeinden spielen in der Tat eine wesentliche Rolle bei werden. Die Gemeinden spielen in der Tat eine wesentliche Rolle bei
der Mitteilung und Erfassung der Daten für das Nationalregister; sie der Mitteilung und Erfassung der Daten für das Nationalregister; sie
stellen sicher, dass die Informationen der Bevölkerungsregister und stellen sicher, dass die Informationen der Bevölkerungsregister und
des Fremdenregisters und folglich ebenfalls des Nationalregisters des Fremdenregisters und folglich ebenfalls des Nationalregisters
ständig fortgeschrieben werden. ständig fortgeschrieben werden.
Parallel zu der Einführung dieses Prinzips wird in Artikel 9 dieses Parallel zu der Einführung dieses Prinzips wird in Artikel 9 dieses
Erlasses der Königliche Erlass vom 23. November 1984 "über die Erlasses der Königliche Erlass vom 23. November 1984 "über die
Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen
Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der
natürlichen Personen gewährt werden" aufgehoben. Zur Erinnerung: In natürlichen Personen gewährt werden" aufgehoben. Zur Erinnerung: In
Artikel 3 des vorerwähnten Erlasses von 1984 ist zum Beispiel Artikel 3 des vorerwähnten Erlasses von 1984 ist zum Beispiel
Folgendes vorgesehen: "Gemeinden, die die Ersterfassung vornehmen, Folgendes vorgesehen: "Gemeinden, die die Ersterfassung vornehmen,
erhalten eine Vergütung von vier Franken je Einwohner." Es geht in erhalten eine Vergütung von vier Franken je Einwohner." Es geht in
gewisser Weise darum, ein Gleichgewicht herzustellen. gewisser Weise darum, ein Gleichgewicht herzustellen.
Artikel 3 Artikel 3
In Artikel 3 dieses Erlasses wird der neue Tarif der Transaktionen In Artikel 3 dieses Erlasses wird der neue Tarif der Transaktionen
festgelegt. Wie weiter oben erwähnt handelt es sich um eine erhebliche festgelegt. Wie weiter oben erwähnt handelt es sich um eine erhebliche
Senkung des Preises der Transaktionen zugunsten von nichtföderalen Senkung des Preises der Transaktionen zugunsten von nichtföderalen
Behörden und Einrichtungen und anderen Kunden, einschließlich privater Behörden und Einrichtungen und anderen Kunden, einschließlich privater
Einrichtungen, die ermächtigt sind, das Nationalregister einzusehen. Einrichtungen, die ermächtigt sind, das Nationalregister einzusehen.
Wie vom Staatsrat bemerkt betrifft diese neue Tarifierung ebenfalls Wie vom Staatsrat bemerkt betrifft diese neue Tarifierung ebenfalls
Einrichtungen, insbesondere private Einrichtungen, die in Anwendung Einrichtungen, insbesondere private Einrichtungen, die in Anwendung
von Artikel 5ter des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation von Artikel 5ter des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation
eines Nationalregisters der natürlichen Personen Mitteilung bestimmter eines Nationalregisters der natürlichen Personen Mitteilung bestimmter
Informationen des Nationalregisters erhalten. Informationen des Nationalregisters erhalten.
Artikel 4 Artikel 4
In Artikel 4 dieses Erlassentwurfs wird zugleich ein ermäßigter Tarif In Artikel 4 dieses Erlassentwurfs wird zugleich ein ermäßigter Tarif
zugunsten von Instanzen, die Daten des Nationalregisters erfassen und zugunsten von Instanzen, die Daten des Nationalregisters erfassen und
fortschreiben, eingeführt. fortschreiben, eingeführt.
Obwohl die Gemeinden die wichtigste Quelle der Informationen für das Obwohl die Gemeinden die wichtigste Quelle der Informationen für das
Nationalregister sind, sind andere Behörden ebenfalls ermächtigt, Nationalregister sind, sind andere Behörden ebenfalls ermächtigt,
Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen, Fortschreibungen im Nationalregister zu erfassen und durchzuführen,
insbesondere das Ausländeramt und der Föderale Öffentliche Dienst insbesondere das Ausländeramt und der Föderale Öffentliche Dienst
Auswärtige Angelegenheiten, aber auch das Generalkommissariat für Auswärtige Angelegenheiten, aber auch das Generalkommissariat für
Flüchtlinge und Staatenlose, der Staatsrat, der Rat für Flüchtlinge und Staatenlose, der Staatsrat, der Rat für
Ausländerstreitsachen und die Föderalagentur für die Aufnahme von Ausländerstreitsachen und die Föderalagentur für die Aufnahme von
Asylsuchenden (Fedasil). Asylsuchenden (Fedasil).
In diesem Entwurf wird diesen Instanzen ein ermäßigter Pauschaltarif In diesem Entwurf wird diesen Instanzen ein ermäßigter Pauschaltarif
gewährt. gewährt.
Diese Instanzen sind nämlich aufgrund der folgenden Artikel Diese Instanzen sind nämlich aufgrund der folgenden Artikel
ermächtigt, Informationen zu erfassen und Fortschreibungen im ermächtigt, Informationen zu erfassen und Fortschreibungen im
Nationalregister durchzuführen: Nationalregister durchzuführen:
- Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über den - Artikel 4 des Königlichen Erlasses vom 3. April 1984 über den
Zugriff bestimmter öffentlicher Behörden auf das Nationalregister der Zugriff bestimmter öffentlicher Behörden auf das Nationalregister der
natürlichen Personen und die Fortschreibung und Kontrolle der natürlichen Personen und die Fortschreibung und Kontrolle der
Informationen, in dem die Instanzen aufgezählt sind, die ermächtigt Informationen, in dem die Instanzen aufgezählt sind, die ermächtigt
sind, bestimmte Informationen im Nationalregister zu erfassen, sind, bestimmte Informationen im Nationalregister zu erfassen,
- Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 zur Festlegung - Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 16. Juli 1992 zur Festlegung
der in den Bevölkerungsregistern und im Fremdenregister angegebenen der in den Bevölkerungsregistern und im Fremdenregister angegebenen
Informationen, Informationen,
- Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur - Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 1. Februar 1995 zur
Festlegung der im Warteregister angegebenen Informationen und zur Festlegung der im Warteregister angegebenen Informationen und zur
Bestimmung der zur Eingabe dieser Informationen befugten Behörden. Bestimmung der zur Eingabe dieser Informationen befugten Behörden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vormundschaftsdienst des FÖD Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vormundschaftsdienst des FÖD
Justiz ebenfalls zu diesen Instanzen gehört. Da die erfassten Daten Justiz ebenfalls zu diesen Instanzen gehört. Da die erfassten Daten
jedoch sehr spezifisch und ziemlich begrenzt sind (nämlich die jedoch sehr spezifisch und ziemlich begrenzt sind (nämlich die
Kontaktdaten eines Vormunds oder eines vorläufigen Vormunds eines Kontaktdaten eines Vormunds oder eines vorläufigen Vormunds eines
unbegleiteten minderjährigen Ausländers - UMA), ist dieser Dienst unbegleiteten minderjährigen Ausländers - UMA), ist dieser Dienst
nicht von vorliegendem Artikel 4 betroffen. nicht von vorliegendem Artikel 4 betroffen.
Artikel 5 Artikel 5
Auf Vorschlag der Regierung wird in Artikel 5 dieses Erlasses eine Auf Vorschlag der Regierung wird in Artikel 5 dieses Erlasses eine
Ermäßigung des Preises für föderale öffentliche Instanzen und Ermäßigung des Preises für föderale öffentliche Instanzen und
Einrichtungen vorgesehen, der auf einen jährlichen Höchstbetrag Einrichtungen vorgesehen, der auf einen jährlichen Höchstbetrag
begrenzt wird. Tatsächlich greifen diese Instanzen ein und begrenzt wird. Tatsächlich greifen diese Instanzen ein und
unterstützen sie die Arbeit des Verwaltungsdienstes mit autonomer unterstützen sie die Arbeit des Verwaltungsdienstes mit autonomer
Buchführung (VDAB), der mit der Verwaltung der elektronischen Buchführung (VDAB), der mit der Verwaltung der elektronischen
Personalausweise und des Nationalregisters beauftragt ist, auf Personalausweise und des Nationalregisters beauftragt ist, auf
verschiedene Weisen. verschiedene Weisen.
Artikel 6 Artikel 6
Unter den Föderalbehörden, die das Nationalregister einsehen, befinden Unter den Föderalbehörden, die das Nationalregister einsehen, befinden
sich einige "große" Benutzer. Hier ist insbesondere der FÖD Finanzen sich einige "große" Benutzer. Hier ist insbesondere der FÖD Finanzen
zu nennen. Für diese Instanzen wird in diesem Erlass vorgesehen, dass zu nennen. Für diese Instanzen wird in diesem Erlass vorgesehen, dass
der für Inneres zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr, die der für Inneres zuständige Minister eine jährliche Pauschalgebühr, die
auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR begrenzt ist, auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR begrenzt ist,
festlegen kann. festlegen kann.
Artikel 7 Artikel 7
Wie im Kommentar zu Artikel 1 weiter oben angegeben können die Dienste Wie im Kommentar zu Artikel 1 weiter oben angegeben können die Dienste
des Nationalregisters spezifische Arbeiten durchführen. Die Liste des Nationalregisters spezifische Arbeiten durchführen. Die Liste
dieser Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass beigefügt. Wie vom dieser Arbeiten und ihr Tarif sind diesem Erlass beigefügt. Wie vom
Staatsrat betont ist diese Liste erschöpfend. Staatsrat betont ist diese Liste erschöpfend.
Artikel 8 Artikel 8
In Artikel 8 dieses Erlasses ist vorgesehen, dass alle Tarife, sowohl In Artikel 8 dieses Erlasses ist vorgesehen, dass alle Tarife, sowohl
diejenigen für Transaktionen als auch diejenigen für Arbeiten, diejenigen für Transaktionen als auch diejenigen für Arbeiten,
indexiert werden müssen. indexiert werden müssen.
Die verschiedenen angebotenen Tarife werden am 1. Januar eines jeden Die verschiedenen angebotenen Tarife werden am 1. Januar eines jeden
Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des
Gesundheitsindexes und für alle Benutzer des Nationalregisters Gesundheitsindexes und für alle Benutzer des Nationalregisters
revidiert. revidiert.
Artikel 9 Artikel 9
Durch Artikel 9 dieses Erlasses werden einerseits der Königliche Durch Artikel 9 dieses Erlasses werden einerseits der Königliche
Erlass vom 23. November 1984 über die Ersterfassung von Informationen Erlass vom 23. November 1984 über die Ersterfassung von Informationen
und die Vergütungen, die den lokalen Behörden für die und die Vergütungen, die den lokalen Behörden für die
Informationsübermittlung an das Nationalregister der natürlichen Informationsübermittlung an das Nationalregister der natürlichen
Personen gewährt werden, (siehe Kommentar zu Artikel 2 weiter oben) Personen gewährt werden, (siehe Kommentar zu Artikel 2 weiter oben)
und andererseits der Königliche Erlass vom 2. April 2003 über die und andererseits der Königliche Erlass vom 2. April 2003 über die
Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der
natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert durch den Königlichen natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert durch den Königlichen
Erlass vom 15. April 2016, aufgehoben. Vorliegender Erlass ersetzt Erlass vom 15. April 2016, aufgehoben. Vorliegender Erlass ersetzt
nämlich den Erlass vom 2. April 2003. nämlich den Erlass vom 2. April 2003.
Artikel 10 Artikel 10
In Artikel 10 dieses Erlasses wird vorgesehen, dass Letzterer In Artikel 10 dieses Erlasses wird vorgesehen, dass Letzterer
rückwirkend mit 1. Januar 2020 wirksam wird, da der Tarif der rückwirkend mit 1. Januar 2020 wirksam wird, da der Tarif der
Leistungen entsprechend dem Aufwand, den diese Leistungen für das Leistungen entsprechend dem Aufwand, den diese Leistungen für das
Nationalregister erfordern, berechnet werden muss. Dieser Aufwand für Nationalregister erfordern, berechnet werden muss. Dieser Aufwand für
die Dienste des Nationalregisters wird jährlich fakturiert und es ist die Dienste des Nationalregisters wird jährlich fakturiert und es ist
wichtig, dass alle Benutzer des Nationalregisters ab 2020 Anspruch auf wichtig, dass alle Benutzer des Nationalregisters ab 2020 Anspruch auf
die so erzielte Kostensenkung haben können und ihnen die neuen die so erzielte Kostensenkung haben können und ihnen die neuen
vorteilhaften Tarife gewährt werden können. Auf diese Weise wird die vorteilhaften Tarife gewährt werden können. Auf diese Weise wird die
tatsächliche Lage, nämlich eine Senkung der Kosten des tatsächliche Lage, nämlich eine Senkung der Kosten des
Nationalregisters zusammen mit vorteilhaften Tarifen, regularisiert. Nationalregisters zusammen mit vorteilhaften Tarifen, regularisiert.
Dies ist der Gegenstand des Erlasses, der Eurer Majestät voorgelegt Dies ist der Gegenstand des Erlasses, der Eurer Majestät voorgelegt
wird. wird.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, 3. JULI 2020 - Königlicher Erlass über die Gebühren, die aufgrund der
die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen Leistungen des Nationalregisters der natürlichen Personen erhoben
Personen erhoben werden werden
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines
Nationalregisters der natürlichen Personen, der Artikel 5ter § 5 Nationalregisters der natürlichen Personen, der Artikel 5ter § 5
Absatz 2 und 7 Absatz 1; Absatz 2 und 7 Absatz 1;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. November 1984 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. November 1984 über die
Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen
Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der
natürlichen Personen gewährt werden; natürlichen Personen gewährt werden;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren, Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die Gebühren,
die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen
Personen erhoben werden; Personen erhoben werden;
In der Erwägung, dass die Leistungen des Nationalregisters derzeit auf In der Erwägung, dass die Leistungen des Nationalregisters derzeit auf
der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 2. April 2003 über die
Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der
natürlichen Personen erhoben werden, vergütet werden; natürlichen Personen erhoben werden, vergütet werden;
In der Erwägung, dass die Tarife der von den Diensten des In der Erwägung, dass die Tarife der von den Diensten des
Nationalregisters erbrachten Leistungen nun aktualisiert und Nationalregisters erbrachten Leistungen nun aktualisiert und
rationalisiert werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Bestimmung rationalisiert werden müssen, insbesondere in Bezug auf die Bestimmung
der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben können; der Instanzen, die Anspruch auf Pauschaltarife haben können;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. Januar 2020; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. Januar 2020;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 20. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 20.
März 2020; März 2020;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.306/2 des Staatsrates vom 17. Mai 2020, Aufgrund des Gutachtens Nr. 67.306/2 des Staatsrates vom 17. Mai 2020,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern und Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern und
aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber
beraten haben, beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht Artikel 1 - § 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht
man unter: man unter:
1. "Leistungen des Nationalregisters": Transaktionen im Sinne von Nr. 1. "Leistungen des Nationalregisters": Transaktionen im Sinne von Nr.
2 und Arbeiten im Sinne von Nr. 3, die von den Diensten durchgeführt 2 und Arbeiten im Sinne von Nr. 3, die von den Diensten durchgeführt
werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der natürlichen werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der natürlichen
Personen beauftragt sind, Personen beauftragt sind,
2. "Transaktionen": von Benutzern durchgeführte automatische 2. "Transaktionen": von Benutzern durchgeführte automatische
Einsichtnahmen von Informationen des Nationalregisters, für die kein Einsichtnahmen von Informationen des Nationalregisters, für die kein
manueller Eingriff erforderlich ist, und Einsichtnahmen zur manueller Eingriff erforderlich ist, und Einsichtnahmen zur
Überprüfung der Gültigkeit von Identitätsdokumenten, Überprüfung der Gültigkeit von Identitätsdokumenten,
3. "Arbeiten": computergestützte Arbeiten, die von den Diensten 3. "Arbeiten": computergestützte Arbeiten, die von den Diensten
durchgeführt werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der durchgeführt werden, die mit der Verwaltung des Nationalregisters der
natürlichen Personen beauftragt sind, wie in der Anlage zu natürlichen Personen beauftragt sind, wie in der Anlage zu
vorliegendem Erlass erwähnt, vorliegendem Erlass erwähnt,
4. "Benutzern": Behörden, Einrichtungen, Vereinigungen und Personen, 4. "Benutzern": Behörden, Einrichtungen, Vereinigungen und Personen,
die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. August 1983 zur die gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. August 1983 zur
Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen
ermächtigt sind, die Daten des Nationalregisters der natürlichen ermächtigt sind, die Daten des Nationalregisters der natürlichen
Personen einzusehen. Personen einzusehen.
Art. 2 - Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden, sind Art. 2 - Transaktionen, die von Gemeinden durchgeführt werden, sind
unentgeltlich. unentgeltlich.
Art. 3 - Transaktionen, die von anderen Benutzern des Art. 3 - Transaktionen, die von anderen Benutzern des
Nationalregisters durchgeführt werden, werden in Höhe von 0,13 EUR pro Nationalregisters durchgeführt werden, werden in Höhe von 0,13 EUR pro
Transaktion vergütet. Transaktion vergütet.
Art. 4 - In Abweichung von Artikel 3 wird der Tarif der Transaktionen, Art. 4 - In Abweichung von Artikel 3 wird der Tarif der Transaktionen,
die von Instanzen durchgeführt werden, die ermächtigt sind, die von Instanzen durchgeführt werden, die ermächtigt sind,
Datenerfassungen und Fortschreibungen im Nationalregister vorzunehmen, Datenerfassungen und Fortschreibungen im Nationalregister vorzunehmen,
pauschal auf 3.246 EUR pro Jahr festgelegt. pauschal auf 3.246 EUR pro Jahr festgelegt.
Die in Absatz 1 erwähnten Instanzen sind Folgende: Die in Absatz 1 erwähnten Instanzen sind Folgende:
- das Ausländeramt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres, - das Ausländeramt des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres,
- der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten, - der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten,
- das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose, - das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose,
- der Staatsrat, - der Staatsrat,
- der Rat für Ausländerstreitsachen, - der Rat für Ausländerstreitsachen,
- die Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden. - die Föderalagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden.
Art. 5 - In Abweichung von Artikel 3 haben belgische föderale Art. 5 - In Abweichung von Artikel 3 haben belgische föderale
öffentliche Behörden, die in Artikel 5 § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes öffentliche Behörden, die in Artikel 5 § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes
vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der
natürlichen Personen erwähnt sind und ermächtigt sind, das natürlichen Personen erwähnt sind und ermächtigt sind, das
Nationalregister der natürlichen Personen einzusehen, Anspruch auf Nationalregister der natürlichen Personen einzusehen, Anspruch auf
einen Tarif von 0,05 EUR pro Transaktion, ohne jedoch einen jährlichen einen Tarif von 0,05 EUR pro Transaktion, ohne jedoch einen jährlichen
Höchstbetrag von 1.200.000 EUR zu überschreiten. Höchstbetrag von 1.200.000 EUR zu überschreiten.
Art. 6 - Der Minister des Innern kann eine jährliche Pauschalgebühr Art. 6 - Der Minister des Innern kann eine jährliche Pauschalgebühr
für Leistungen zugunsten einer föderalen öffentlichen Behörde für Leistungen zugunsten einer föderalen öffentlichen Behörde
festlegen, ohne jedoch einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR festlegen, ohne jedoch einen jährlichen Höchstbetrag von 1.200.000 EUR
zu überschreiten. zu überschreiten.
Art. 7 - Die Liste der Arbeiten und der Tarif jeder dieser Arbeiten Art. 7 - Die Liste der Arbeiten und der Tarif jeder dieser Arbeiten
ist vorliegendem Erlass beigefügt. ist vorliegendem Erlass beigefügt.
Art. 8 - Die Tarife der Transaktionen und Arbeiten werden am 1. Januar Art. 8 - Die Tarife der Transaktionen und Arbeiten werden am 1. Januar
eines jeden Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des eines jeden Jahres automatisch auf der Grundlage der Schwankungen des
Gesundheitsindexes entsprechend der nachstehenden Formel revidiert: Gesundheitsindexes entsprechend der nachstehenden Formel revidiert:
neuer Tarif - alter Tarif x neuer Index/Basisindex neuer Tarif - alter Tarif x neuer Index/Basisindex
Der Basisindex ist der Index, der während des Monats Dezember vor Der Basisindex ist der Index, der während des Monats Dezember vor
Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses anwendbar war, und der neue Inkrafttreten des vorliegenden Erlasses anwendbar war, und der neue
Index ist der Index, der während des Monats Dezember vor der Index ist der Index, der während des Monats Dezember vor der
Preisrevision anwendbar ist. Preisrevision anwendbar ist.
Art. 9 - Der Königliche Erlass vom 23. November 1984 über die Art. 9 - Der Königliche Erlass vom 23. November 1984 über die
Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen Ersterfassung von Informationen und die Vergütungen, die den lokalen
Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der Behörden für die Informationsübermittlung an das Nationalregister der
natürlichen Personen gewährt werden, abgeändert durch den Königlichen natürlichen Personen gewährt werden, abgeändert durch den Königlichen
Erlass vom 28. Januar 1992, und der Königliche Erlass vom 2. April Erlass vom 28. Januar 1992, und der Königliche Erlass vom 2. April
2003 über die Gebühren, die aufgrund der Leistungen des 2003 über die Gebühren, die aufgrund der Leistungen des
Nationalregisters der natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert Nationalregisters der natürlichen Personen erhoben werden, abgeändert
durch den Königlichen Erlass vom 15. April 2016, werden aufgehoben. durch den Königlichen Erlass vom 15. April 2016, werden aufgehoben.
Art. 10 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2020. Art. 10 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Januar 2020.
Art. 11 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 11 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 3. Juli 2020 Gegeben zu Brüssel, den 3. Juli 2020
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
Anlage zum Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die Gebühren, Anlage zum Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die Gebühren,
die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der natürlichen
Personen erhoben werden Personen erhoben werden
Art der Arbeiten Art der Arbeiten
Tarif Tarif
1. Arbeiten in Zusammenhang mit Listen und Statistiken 1. Arbeiten in Zusammenhang mit Listen und Statistiken
11. Einwohnerliste auf Papier oder Etiketten 11. Einwohnerliste auf Papier oder Etiketten
- Original (pro Seite) - Original (pro Seite)
0,5342 EUR 0,5342 EUR
- Mindestpreis pro Arbeit und pro Gemeinde - Mindestpreis pro Arbeit und pro Gemeinde
20,03 EUR 20,03 EUR
1.2 Statistik auf Papier 1.2 Statistik auf Papier
1.2.1 Statistik über eine einzige Gemeinde 1.2.1 Statistik über eine einzige Gemeinde
- Original (pro Seite) - Original (pro Seite)
8,0134 EUR 8,0134 EUR
- Mindestpreis - Mindestpreis
26,71 EUR 26,71 EUR
- Höchstpreis - Höchstpreis
400,67 EUR 400,67 EUR
1.2.2 Statistiken über mehrere Gemeinden 1.2.2 Statistiken über mehrere Gemeinden
(Maximum = Provinz) (Maximum = Provinz)
- Original (pro Seite) - Original (pro Seite)
8,0134 EUR 8,0134 EUR
- Mindestpreis - Mindestpreis
80,13 EUR 80,13 EUR
- Höchstpreis - Höchstpreis
801,34 EUR 801,34 EUR
1.2.3 Andere Arbeiten 1.2.3 Andere Arbeiten
Preis pro Benutzungszeit der Zentraleinheit und der Peripheriegeräte: Preis pro Benutzungszeit der Zentraleinheit und der Peripheriegeräte:
Stundentarif: Stundentarif:
2.003,3387 EUR 2.003,3387 EUR
1.3 Stichprobenverfahren 1.3 Stichprobenverfahren
- Entnahme (pro Gemeinde) - Entnahme (pro Gemeinde)
86,8113 EUR 86,8113 EUR
- Stichprobe (pro Akte) - Stichprobe (pro Akte)
0,2003 EUR 0,2003 EUR
- Höchstpreis - Höchstpreis
13.355,59 EUR 13.355,59 EUR
1.4 Speicherung auf digitalem Träger 1.4 Speicherung auf digitalem Träger
- pro individuelle Akte - pro individuelle Akte
0,1336 EUR 0,1336 EUR
- Mindestpreis - Mindestpreis
86,81 EUR 86,81 EUR
- Höchstpreis - Höchstpreis
13.355,59 EUR 13.355,59 EUR
2. Spezielle Arbeiten für angeschlossene Gemeinden (standardisierte 2. Spezielle Arbeiten für angeschlossene Gemeinden (standardisierte
Arbeiten, die für Gemeinden geleistet werden, die zu diesem Zweck ein Arbeiten, die für Gemeinden geleistet werden, die zu diesem Zweck ein
Abonnement abschließen) Abonnement abschließen)
Bemerkung: Der Beitritt der Gemeinden zu Beginn des Jahres mittels Bemerkung: Der Beitritt der Gemeinden zu Beginn des Jahres mittels
Abonnement, das mindestens zehn periodische Arbeiten einschließt, gibt Abonnement, das mindestens zehn periodische Arbeiten einschließt, gibt
Anrecht auf eine Ermäßigung von 10 Prozent des Tarifpreises. Anrecht auf eine Ermäßigung von 10 Prozent des Tarifpreises.
2.1 Wählerliste auf Papier 2.1 Wählerliste auf Papier
- pro Seite - pro Seite
0,5342 EUR 0,5342 EUR
- Mindestpreis - Mindestpreis
20,03 EUR 20,03 EUR
2.2 Wählerliste auf digitalem Träger (pro Gemeinde) 2.2 Wählerliste auf digitalem Träger (pro Gemeinde)
- pro Akte - pro Akte
0,1068 EUR 0,1068 EUR
- Mindestpreis - Mindestpreis
86,81 EUR 86,81 EUR
- Höchstpreis - Höchstpreis
6.677,80 EUR 6.677,80 EUR
2.3 Beisitzer-Kandidaten 2.3 Beisitzer-Kandidaten
- Liste und Etiketten: pro Seite: - Liste und Etiketten: pro Seite:
0,5342 EUR 0,5342 EUR
- Mindestpreis - Mindestpreis
20,03 EUR 20,03 EUR
3. Verschiedene Leistungen 3. Verschiedene Leistungen
3.1 Schreiben und Erprobung von Programmen: Stundentarif 3.1 Schreiben und Erprobung von Programmen: Stundentarif
166,9449 EUR 166,9449 EUR
3.2 Tests im Hinblick auf den Erhalt einer Zulassungsbescheinigung für 3.2 Tests im Hinblick auf den Erhalt einer Zulassungsbescheinigung für
den Anschluss an das Netz des Nationalregisters den Anschluss an das Netz des Nationalregisters
- in den Räumlichkeiten des Nationalregisters: Stundentarif - in den Räumlichkeiten des Nationalregisters: Stundentarif
166,9449 EUR 166,9449 EUR
- außerhalb: Stundentarif - außerhalb: Stundentarif
267,1118 EUR 267,1118 EUR
3.4 Versandkosten: Die tatsächlichen Versandkosten werden den für jede 3.4 Versandkosten: Die tatsächlichen Versandkosten werden den für jede
Arbeit vorgesehenen Gebühren hinzugefügt. Arbeit vorgesehenen Gebühren hinzugefügt.
4. Spezielle Arbeiten auf digitalem Träger 4. Spezielle Arbeiten auf digitalem Träger
4.1 Datei der Namen und Vornamen 4.1 Datei der Namen und Vornamen
- erste Lieferung - erste Lieferung
1.188,65 EUR 1.188,65 EUR
- wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr:
3.973,29 EUR 3.973,29 EUR
- monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr:
2.383,97 EUR 2.383,97 EUR
- vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr:
1.589,32 EUR 1.589,32 EUR
4.2 Datei der Berufe 4.2 Datei der Berufe
- erste Lieferung - erste Lieferung
601,00 EUR 601,00 EUR
- wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr:
1.983,31 EUR 1.983,31 EUR
- monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr:
1.388,98 EUR 1.388,98 EUR
- vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr:
1.108,51 EUR 1.108,51 EUR
4.3 Datei der öffentlichen Straßen 4.3 Datei der öffentlichen Straßen
- erste Lieferung - erste Lieferung
1.589,32 EUR 1.589,32 EUR
- wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: - wöchentliche Fortschreibung: Preis pro Jahr:
4.767,95 EUR 4.767,95 EUR
- monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: - monatliche Fortschreibung: Preis pro Jahr:
2.577,63 EUR 2.577,63 EUR
- vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr: - vierteljährliche Fortschreibung: Preis pro Jahr:
1.983,31 EUR 1.983,31 EUR
4.4 Datei der Gemeinden, Länder und diplomatischen Vertretungen 4.4 Datei der Gemeinden, Länder und diplomatischen Vertretungen
601,00 EUR 601,00 EUR
4.5 Tabelle der Länder- und Gemeindecodes und Verbindung zwischen 4.5 Tabelle der Länder- und Gemeindecodes und Verbindung zwischen
Gemeinden und ihren Postleitzahlen Gemeinden und ihren Postleitzahlen
601,00 EUR 601,00 EUR
Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die Gesehen, um Unserem Königlichen Erlass vom 3. Juli 2020 über die
Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der Gebühren, die aufgrund der Leistungen des Nationalregisters der
natürlichen Personen erhoben werden, beigefügt zu werden natürlichen Personen erhoben werden, beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
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