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| Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92 met betrekking tot de nadere regels en modaliteiten voor het indienen van de in artikel 2755, § 4, zevende lid, van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992 bedoelde verklaring. - Duitse vertaling | Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne les règles et modalités d'introduction de l'attestation visée à l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES |
| 3 APRIL 2019. - Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92 met | 3 AVRIL 2019. - Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne |
| betrekking tot de nadere regels en modaliteiten voor het indienen van | les règles et modalités d'introduction de l'attestation visée à |
| de in artikel 2755, § 4, zevende lid, van het Wetboek van de | l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus |
| inkomstenbelastingen 1992 bedoelde verklaring. - Duitse vertaling | 1992. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 3 april 2019 tot wijziging van het KB/WIB 92 met | l'arrêté royal du 3 avril 2019 modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui |
| betrekking tot de nadere regels en modaliteiten voor het indienen van | concerne les règles et modalités d'introduction de l'attestation visée |
| de in artikel 2755, § 4, zevende lid, van het Wetboek van de | à l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus |
| inkomstenbelastingen 1992 bedoelde verklaring (Belgisch Staatsblad van 16 april 2019). | 1992 (Moniteur belge du 16 avril 2019). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN |
| 3. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 | 3. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 |
| hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in | hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in |
| Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 | Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 |
| erwähnten Bescheinigung | erwähnten Bescheinigung |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des | durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des |
| Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen | Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen |
| Bestimmungen über den Jobdeal ist eine Befreiung von der Zahlung eines | Bestimmungen über den Jobdeal ist eine Befreiung von der Zahlung eines |
| Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt (Artikel 2755 | Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt (Artikel 2755 |
| § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92)) eingeführt | § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 (EStGB 92)) eingeführt |
| worden. Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt, die gemäß der | worden. Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt, die gemäß der |
| Systemschifffahrtsregelung arbeiten, gelten für die Anwendung von | Systemschifffahrtsregelung arbeiten, gelten für die Anwendung von |
| Artikel 2755 des EStGB 92 als Arbeitnehmer, die Schichtarbeit | Artikel 2755 des EStGB 92 als Arbeitnehmer, die Schichtarbeit |
| verrichten. | verrichten. |
| Die spezifische Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs | Die spezifische Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs |
| für die Systemschifffahrt muss als staatliche Beihilfe betrachtet | für die Systemschifffahrt muss als staatliche Beihilfe betrachtet |
| werden, die in den Grenzen der allgemeinen De-minimis-Verordnung | werden, die in den Grenzen der allgemeinen De-minimis-Verordnung |
| gewährt wird (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. | gewährt wird (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. |
| Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags | Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags |
| über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, | über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, |
| nachstehend "Verordnung" genannt). Eine solche Beihilfe kann nur | nachstehend "Verordnung" genannt). Eine solche Beihilfe kann nur |
| gewährt werden, wenn das Unternehmen, dem die Beihilfe gewährt wird, | gewährt werden, wenn das Unternehmen, dem die Beihilfe gewährt wird, |
| seinem Antrag auf Beihilfe eine Bescheinigung beifügt, in der es | seinem Antrag auf Beihilfe eine Bescheinigung beifügt, in der es |
| angibt, dass ihm im laufenden Steuerjahr (Besteuerungszeitraum) und in | angibt, dass ihm im laufenden Steuerjahr (Besteuerungszeitraum) und in |
| den beiden vorhergehenden Steuerjahren (Besteuerungszeiträumen) | den beiden vorhergehenden Steuerjahren (Besteuerungszeiträumen) |
| zusammengenommen nicht mehr als 200.000 EUR an Beihilfen im Rahmen der | zusammengenommen nicht mehr als 200.000 EUR an Beihilfen im Rahmen der |
| De-minimis-Verordnung gewährt worden sind (Artikel 6 Absatz 1 in fine | De-minimis-Verordnung gewährt worden sind (Artikel 6 Absatz 1 in fine |
| der Verordnung und Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92). | der Verordnung und Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92). |
| Inhalt und Muster der Bescheinigung | Inhalt und Muster der Bescheinigung |
| Durch diesen Erlass wird zunächst die Befugnis, das Muster der | Durch diesen Erlass wird zunächst die Befugnis, das Muster der |
| Bescheinigung festzulegen, auf den Minister der Finanzen oder seinen | Bescheinigung festzulegen, auf den Minister der Finanzen oder seinen |
| Beauftragten übertragen. | Beauftragten übertragen. |
| In der Bescheinigung müssen unter anderem neben den Angaben, die | In der Bescheinigung müssen unter anderem neben den Angaben, die |
| erforderlich sind, um das betreffende Unternehmen zu identifizieren, | erforderlich sind, um das betreffende Unternehmen zu identifizieren, |
| und den Angaben in Bezug auf den Erklärungszeitraum, für den eine | und den Angaben in Bezug auf den Erklärungszeitraum, für den eine |
| Zahlungsbefreiung beantragt wird, alle Beihilfen vermerkt werden, die | Zahlungsbefreiung beantragt wird, alle Beihilfen vermerkt werden, die |
| dem betreffenden Unternehmen im laufenden Steuerjahr | dem betreffenden Unternehmen im laufenden Steuerjahr |
| (Besteuerungszeitraum) und in den beiden vorhergehenden Steuerjahren | (Besteuerungszeitraum) und in den beiden vorhergehenden Steuerjahren |
| (Besteuerungszeiträumen) gewährt worden sind und in den | (Besteuerungszeiträumen) gewährt worden sind und in den |
| Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung fallen. Andere | Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung fallen. Andere |
| Beihilfemaßnahmen, die in den Anwendungsbereich der allgemeinen | Beihilfemaßnahmen, die in den Anwendungsbereich der allgemeinen |
| De-minimis-Verordnung fallen, sind unter anderem die Beihilfe, die der | De-minimis-Verordnung fallen, sind unter anderem die Beihilfe, die der |
| Binnenschifffahrt von "Vlaamse Waterweg" im Rahmen der Maßnahmen | Binnenschifffahrt von "Vlaamse Waterweg" im Rahmen der Maßnahmen |
| "Palletvervoer" und "Nabehandelingstechnieken" gewährt wird, die | "Palletvervoer" und "Nabehandelingstechnieken" gewährt wird, die |
| Beihilfe, die von der Flämischen Region (Vlaio) im Rahmen des | Beihilfe, die von der Flämischen Region (Vlaio) im Rahmen des |
| KMB-Portfolios (Beihilfe für Ausbildung und Beratung) gewährt wird, | KMB-Portfolios (Beihilfe für Ausbildung und Beratung) gewährt wird, |
| die Beihilfe, die von der Wallonischen Region im Rahmen der | die Beihilfe, die von der Wallonischen Region im Rahmen der |
| Sesam-Regelung (Einstellung von Personal) und der Starteo- und | Sesam-Regelung (Einstellung von Personal) und der Starteo- und |
| Optimeo-Darlehen gewährt wird, und die Beihilfe für externe | Optimeo-Darlehen gewährt wird, und die Beihilfe für externe |
| Ausbildung, die von der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt wird. Nicht | Ausbildung, die von der Region Brüssel-Hauptstadt gewährt wird. Nicht |
| nur die De-minimis-Beihilfen, die dem Schuldner des | nur die De-minimis-Beihilfen, die dem Schuldner des |
| Berufssteuervorabzugs gewährt werden, müssen in die Bescheinigung | Berufssteuervorabzugs gewährt werden, müssen in die Bescheinigung |
| aufgenommen werden, sondern gegebenenfalls auch die | aufgenommen werden, sondern gegebenenfalls auch die |
| De-minimis-Beihilfen, die den Unternehmen gewährt werden, die Teil | De-minimis-Beihilfen, die den Unternehmen gewährt werden, die Teil |
| derselben Gruppe wie der Schuldner des Berufssteuervorabzugs sind | derselben Gruppe wie der Schuldner des Berufssteuervorabzugs sind |
| (siehe Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung und Artikel 2755 § 4 Absatz 4 | (siehe Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung und Artikel 2755 § 4 Absatz 4 |
| in fine des EStGB 92). | in fine des EStGB 92). |
| Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung gilt als Bewilligungszeitpunkt | Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung gilt als Bewilligungszeitpunkt |
| einer De-minimis-Beihilfe der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen nach | einer De-minimis-Beihilfe der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen nach |
| den diesbezüglichen Vorschriften einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe | den diesbezüglichen Vorschriften einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe |
| erwirbt, und zwar unabhängig davon, wann die De-minimis-Beihilfe | erwirbt, und zwar unabhängig davon, wann die De-minimis-Beihilfe |
| tatsächlich an das Unternehmen ausgezahlt wird. Beihilfen müssen immer | tatsächlich an das Unternehmen ausgezahlt wird. Beihilfen müssen immer |
| als Barzuschuss in Form von Bruttobeträgen ausgedrückt werden; bei | als Barzuschuss in Form von Bruttobeträgen ausgedrückt werden; bei |
| Beihilfen, die nicht in Form von Zuschüssen gewährt werden, entspricht | Beihilfen, die nicht in Form von Zuschüssen gewährt werden, entspricht |
| der Beihilfebetrag ihrem Bruttosubventionsäquivalent (Artikel 3 Absatz | der Beihilfebetrag ihrem Bruttosubventionsäquivalent (Artikel 3 Absatz |
| 6 und Artikel 4 der Verordnung). | 6 und Artikel 4 der Verordnung). |
| Die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs kann für einen | Die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs kann für einen |
| bestimmten Erklärungszeitraum nicht gewährt werden, wenn der | bestimmten Erklärungszeitraum nicht gewährt werden, wenn der |
| De-minimis-Höchstbetrag dadurch überschritten werden würde (Artikel 3 | De-minimis-Höchstbetrag dadurch überschritten werden würde (Artikel 3 |
| Absatz 7 der Verordnung). Außer bei Berichtigungen gilt als | Absatz 7 der Verordnung). Außer bei Berichtigungen gilt als |
| Bewilligungszeitpunkt einer Beihilfe in Form einer Befreiung von der | Bewilligungszeitpunkt einer Beihilfe in Form einer Befreiung von der |
| Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die Anwendung der Verordnung der | Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die Anwendung der Verordnung der |
| Zeitpunkt, zu dem die zweite Erklärung zum Berufssteuervorabzug | Zeitpunkt, zu dem die zweite Erklärung zum Berufssteuervorabzug |
| (negative Erklärung zum Berufssteuervorabzug) und die | (negative Erklärung zum Berufssteuervorabzug) und die |
| De-minimis-Bescheinigung bei der Verwaltung eingereicht werden. Der | De-minimis-Bescheinigung bei der Verwaltung eingereicht werden. Der |
| Betrag der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs, die in | Betrag der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs, die in |
| der zweiten Erklärung für einen bestimmten Erklärungszeitraum | der zweiten Erklärung für einen bestimmten Erklärungszeitraum |
| beantragt wird, muss ebenfalls in der Bescheinigung in Bezug auf | beantragt wird, muss ebenfalls in der Bescheinigung in Bezug auf |
| diesen Zeitraum vermerkt sein. Auf diese Weise ist der betreffende | diesen Zeitraum vermerkt sein. Auf diese Weise ist der betreffende |
| Schuldner des Berufssteuervorabzugs verpflichtet zu prüfen, ob der | Schuldner des Berufssteuervorabzugs verpflichtet zu prüfen, ob der |
| De-minimis-Höchstbetrag durch die beantragte Befreiung von der Zahlung | De-minimis-Höchstbetrag durch die beantragte Befreiung von der Zahlung |
| des Berufssteuervorabzugs nicht überschritten wird. | des Berufssteuervorabzugs nicht überschritten wird. |
| Einreichung der Bescheinigung | Einreichung der Bescheinigung |
| In Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92 ist bestimmt, dass die | In Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92 ist bestimmt, dass die |
| Bescheinigung zusammen mit der Erklärung zum Berufssteuervorabzug | Bescheinigung zusammen mit der Erklärung zum Berufssteuervorabzug |
| eingereicht werden muss. | eingereicht werden muss. |
| Derzeit ist es im FINPROF-System allerdings nicht möglich, der | Derzeit ist es im FINPROF-System allerdings nicht möglich, der |
| Erklärung zum Berufssteuervorabzug Anlagen beizufügen. In Anbetracht | Erklärung zum Berufssteuervorabzug Anlagen beizufügen. In Anbetracht |
| der begrenzten Anzahl Schuldner des Berufssteuervorabzugs, die für die | der begrenzten Anzahl Schuldner des Berufssteuervorabzugs, die für die |
| Maßnahme in Betracht kommen, erschien es nicht angebracht, eine solche | Maßnahme in Betracht kommen, erschien es nicht angebracht, eine solche |
| Anwendung zu entwickeln. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dem FÖD | Anwendung zu entwickeln. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dem FÖD |
| Finanzen eine gescannte Version der ausgefüllten, datierten und | Finanzen eine gescannte Version der ausgefüllten, datierten und |
| unterzeichneten Bescheinigung per E-Mail zuzusenden, und zwar genauer | unterzeichneten Bescheinigung per E-Mail zuzusenden, und zwar genauer |
| an die auf dem Muster angegebene E-Mail-Adresse. Um die Bearbeitung | an die auf dem Muster angegebene E-Mail-Adresse. Um die Bearbeitung |
| dieser E-Mails zu erleichtern, muss im Betreff der E-Mail | dieser E-Mails zu erleichtern, muss im Betreff der E-Mail |
| "Bescheinigung Systemschifffahrt" angegeben werden, gefolgt von der | "Bescheinigung Systemschifffahrt" angegeben werden, gefolgt von der |
| Unternehmensnummer des Schuldners des Berufssteuervorabzugs. | Unternehmensnummer des Schuldners des Berufssteuervorabzugs. |
| Im Hinblick auf die Einhaltung der Bedingung, wonach die Bescheinigung | Im Hinblick auf die Einhaltung der Bedingung, wonach die Bescheinigung |
| zusammen mit der Erklärung zum Berufssteuervorabzug eingereicht werden | zusammen mit der Erklärung zum Berufssteuervorabzug eingereicht werden |
| muss, muss die Bescheinigung der Verwaltung innerhalb eines begrenzten | muss, muss die Bescheinigung der Verwaltung innerhalb eines begrenzten |
| Zeitraums nach Einreichung der Erklärung zum Berufssteuervorabzug | Zeitraums nach Einreichung der Erklärung zum Berufssteuervorabzug |
| übermittelt werden. Diese Frist wird auf höchstens zwei Werktage nach | übermittelt werden. Diese Frist wird auf höchstens zwei Werktage nach |
| Einreichung der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug, in der die | Einreichung der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug, in der die |
| Anwendung der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs | Anwendung der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs |
| beantragt wird, festgelegt. Für eine am Freitag, dem 12. Juli 2019, | beantragt wird, festgelegt. Für eine am Freitag, dem 12. Juli 2019, |
| eingereichte Erklärung zum Berufssteuervorabzug muss die Bescheinigung | eingereichte Erklärung zum Berufssteuervorabzug muss die Bescheinigung |
| der Verwaltung also am Dienstag, dem 16. Juli 2019, per E-Mail | der Verwaltung also am Dienstag, dem 16. Juli 2019, per E-Mail |
| zukommen. | zukommen. |
| Wird die Bescheinigung der Verwaltung nicht rechtzeitig übermittelt, | Wird die Bescheinigung der Verwaltung nicht rechtzeitig übermittelt, |
| kann die in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug beantragte | kann die in der zweiten Erklärung zum Berufssteuervorabzug beantragte |
| Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die | Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die |
| Systemschifffahrt nicht gewährt werden. | Systemschifffahrt nicht gewährt werden. |
| Inkrafttreten | Inkrafttreten |
| Die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die | Die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die |
| Systemschifffahrt ist im Prinzip auf die ab dem 1. Januar 2019 | Systemschifffahrt ist im Prinzip auf die ab dem 1. Januar 2019 |
| gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar. Da die Regeln in | gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar. Da die Regeln in |
| Bezug auf die Bescheinigung im Prinzip nicht rückwirkend eingeführt | Bezug auf die Bescheinigung im Prinzip nicht rückwirkend eingeführt |
| werden können, tritt dieser Erlass am Tag seiner Veröffentlichung im | werden können, tritt dieser Erlass am Tag seiner Veröffentlichung im |
| Belgischen Staatsblatt in Kraft. Dies hindert Schuldner des | Belgischen Staatsblatt in Kraft. Dies hindert Schuldner des |
| Berufssteuervorabzugs nicht daran, mittels berichtigender Erklärungen | Berufssteuervorabzugs nicht daran, mittels berichtigender Erklärungen |
| dennoch eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für | dennoch eine Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für |
| die Systemschifffahrt für die Entlohnungen beantragen zu können, die | die Systemschifffahrt für die Entlohnungen beantragen zu können, die |
| sie vor Inkrafttreten dieses Erlasses 2019 gezahlt oder zuerkannt | sie vor Inkrafttreten dieses Erlasses 2019 gezahlt oder zuerkannt |
| haben und für die sie der Staatskasse den Berufssteuervorabzug bereits | haben und für die sie der Staatskasse den Berufssteuervorabzug bereits |
| zugeführt haben. Die Bescheinigung muss der Verwaltung spätestens am | zugeführt haben. Die Bescheinigung muss der Verwaltung spätestens am |
| zweiten Werktag nach Einreichung der berichtigenden Erklärungen per | zweiten Werktag nach Einreichung der berichtigenden Erklärungen per |
| E-Mail übermittelt werden. | E-Mail übermittelt werden. |
| Dieser Erlass hat keine budgetären Auswirkungen über die des Gesetzes | Dieser Erlass hat keine budgetären Auswirkungen über die des Gesetzes |
| hinaus. Er hat keinerlei direkten oder indirekten Einfluss auf die | hinaus. Er hat keinerlei direkten oder indirekten Einfluss auf die |
| Einnahmen und da für die Einreichung der Bescheinigung keine neue | Einnahmen und da für die Einreichung der Bescheinigung keine neue |
| Anwendung entwickelt werden muss, entstehen auch keine neuen Ausgaben. | Anwendung entwickelt werden muss, entstehen auch keine neuen Ausgaben. |
| Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. | Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige | der ehrerbietige |
| und treue Diener | und treue Diener |
| Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
| Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
| A. DE CROO | A. DE CROO |
| 3. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 | 3. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 |
| hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in | hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in |
| Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 | Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 |
| erwähnten Bescheinigung | erwähnten Bescheinigung |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 2755 § 6, | Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 2755 § 6, |
| eingefügt durch das Gesetz vom 23. März 2019; | eingefügt durch das Gesetz vom 23. März 2019; |
| Aufgrund des KE/EStGB 92; | Aufgrund des KE/EStGB 92; |
| In Erwägung der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. März 2019, | In Erwägung der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 18. März 2019, |
| in der festgestellt wird, dass vorliegender Erlass keine budgetären | in der festgestellt wird, dass vorliegender Erlass keine budgetären |
| Auswirkungen hat; | Auswirkungen hat; |
| Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
| Staatsrat, des Artikels 3 § 1; | Staatsrat, des Artikels 3 § 1; |
| Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
| In der Erwägung, dass: | In der Erwägung, dass: |
| - durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des | - durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des |
| Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen | Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen |
| Bestimmungen über den Jobdeal eine Befreiung von der Zahlung eines | Bestimmungen über den Jobdeal eine Befreiung von der Zahlung eines |
| Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt eingeführt | Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt eingeführt |
| worden ist, | worden ist, |
| - diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs auf die ab | - diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs auf die ab |
| dem 1. Januar 2019 gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar | dem 1. Januar 2019 gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar |
| ist, | ist, |
| - diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nur | - diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nur |
| angewandt werden kann, wenn der Schuldner des Berufssteuervorabzugs | angewandt werden kann, wenn der Schuldner des Berufssteuervorabzugs |
| gleichzeitig mit seinem Antrag auf Befreiung von der Zahlung des | gleichzeitig mit seinem Antrag auf Befreiung von der Zahlung des |
| Berufssteuervorabzugs eine Bescheinigung in Bezug auf die Einhaltung | Berufssteuervorabzugs eine Bescheinigung in Bezug auf die Einhaltung |
| der Höchstbeträge für Beihilfen wie erwähnt in der allgemeinen | der Höchstbeträge für Beihilfen wie erwähnt in der allgemeinen |
| De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission | De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission |
| vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des | vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des |
| Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf | Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf |
| De-minimis-Beihilfen) einreicht, | De-minimis-Beihilfen) einreicht, |
| - die Regeln und Modalitäten in Bezug auf diese Bescheinigung daher | - die Regeln und Modalitäten in Bezug auf diese Bescheinigung daher |
| dringend festgelegt werden müssen, damit die betreffenden Unternehmen | dringend festgelegt werden müssen, damit die betreffenden Unternehmen |
| schnellstmöglich von der Maßnahme profitieren können, | schnellstmöglich von der Maßnahme profitieren können, |
| - vorliegender Erlass folglich schnellstmöglich ergehen muss; | - vorliegender Erlass folglich schnellstmöglich ergehen muss; |
| Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen | Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - In Kapitel 2 Abschnitt 2bis des KE/EStGB 92 wird ein | Artikel 1 - In Kapitel 2 Abschnitt 2bis des KE/EStGB 92 wird ein |
| Artikel 954/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: | Artikel 954/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
| "Art. 954/1 - § 1 - Das Muster der in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des | "Art. 954/1 - § 1 - Das Muster der in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des |
| Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Bescheinigung wird vom | Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Bescheinigung wird vom |
| Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten festgelegt. | Minister der Finanzen oder von seinem Beauftragten festgelegt. |
| § 2 - Der Schuldner des Berufssteuervorabzugs, der die Anwendung der | § 2 - Der Schuldner des Berufssteuervorabzugs, der die Anwendung der |
| in Artikel 2755 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten | in Artikel 2755 § 4 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten |
| Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs beantragt, sendet | Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs beantragt, sendet |
| spätestens am zweiten Werktag nach dem Tag, an dem die zweite | spätestens am zweiten Werktag nach dem Tag, an dem die zweite |
| Erklärung wie in Artikel 952 § 3 erwähnt eingereicht worden ist, eine | Erklärung wie in Artikel 952 § 3 erwähnt eingereicht worden ist, eine |
| gescannte Version der in § 1 erwähnten ordnungsgemäß ausgefüllten, | gescannte Version der in § 1 erwähnten ordnungsgemäß ausgefüllten, |
| datierten und unterzeichneten Bescheinigung per E-Mail an die auf dem | datierten und unterzeichneten Bescheinigung per E-Mail an die auf dem |
| in § 1 erwähnten Muster angegebene E-Mail-Adresse. Der Betreff seiner | in § 1 erwähnten Muster angegebene E-Mail-Adresse. Der Betreff seiner |
| E-Mail lautet "Bescheinigung Systemschifffahrt", gefolgt von seiner | E-Mail lautet "Bescheinigung Systemschifffahrt", gefolgt von seiner |
| Unternehmensnummer. | Unternehmensnummer. |
| Die Verwaltung bestätigt dem Schuldner den Empfang der Bescheinigung | Die Verwaltung bestätigt dem Schuldner den Empfang der Bescheinigung |
| mittels Empfangsbestätigung." | mittels Empfangsbestätigung." |
| Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
| Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
| Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 3 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung |
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 3. April 2019 | Gegeben zu Brüssel, den 3. April 2019 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen | Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen |
| A. DE CROO | A. DE CROO |