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| Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 8 januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, verbonden met de informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van 8 augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van de natuurlijke personen | Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 8 janvier 2006 déterminant les types d'information associés aux informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un Registre national des personnes physiques |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 1 APRIL 2006. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële | 1er AVRIL 2006. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en |
| Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 8 januari 2006 tot | langue allemande de l'arrêté royal du 8 janvier 2006 déterminant les |
| bepaling van de informatietypes, verbonden met de informatiegegevens | types d'information associés aux informations visées à l'article 3, |
| bedoeld in artikel 3, eerste lid, van de wet van 8 augustus 1983 tot | alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un Registre national |
| regeling van een Rijksregister van de natuurlijke personen | des personnes physiques |
| ALBERT II, Koning der Belgen, | ALBERT II, Roi des Belges, |
| Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. | A tous, présents et à venir, Salut. |
| Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen | Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la |
| voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, | Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, |
| en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; | remplacé par la loi du 18 juillet 1990; |
| Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk | Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté |
| besluit van 8 januari 2006 tot bepaling van de informatietypes, | royal du 8 janvier 2006 déterminant les types d'information associés |
| verbonden met de informatiegegevens bedoeld in artikel 3, eerste lid, | aux informations visées à l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août |
| van de wet van 8 augustus 1983 tot regeling van een Rijksregister van | 1983 organisant un Registre national des personnes physiques, établi |
| de natuurlijke personen, opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat |
| vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; | d'arrondissement adjoint à Malmedy; |
| Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, | Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, |
| Hebben Wij besloten en besluiten Wij : | Nous avons arrêté et arrêtons : |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
| vertaling van het koninklijk besluit van 8 januari 2006 tot bepaling | officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 8 janvier 2006 |
| van de informatietypes, verbonden met de informatiegegevens bedoeld in | déterminant les types d'information associés aux informations visées à |
| artikel 3, eerste lid, van de wet van 8 augustus 1983 tot regeling van | l'article 3, alinéa 1er, de la loi du 8 août 1983 organisant un |
| een Rijksregister van de natuurlijke personen. | Registre national des personnes physiques. |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
| uitvoering van dit besluit. | présent arrêté. |
| Gegeven te Brussel, 1 april 2006. | Donné à Bruxelles, le 1er avril 2006. |
| ALBERT | ALBERT |
| Van Koningswege : | Par le Roi : |
| De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Bijlage | Annexe |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 8. JANUAR 2006 - Königlicher Erlass zur Festlegung der | 8. JANUAR 2006 - Königlicher Erlass zur Festlegung der |
| Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom | Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom |
| 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der | 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der |
| natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind | natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| Der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer | Der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer |
| Majestät zur Unterschrift vorzulegen, dient der Festlegung aller | Majestät zur Unterschrift vorzulegen, dient der Festlegung aller |
| Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 Nr. 1 bis 13 des | Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 Nr. 1 bis 13 des |
| Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters | Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters |
| der natürlichen Personen erwähnten gesetzlichen Informationen | der natürlichen Personen erwähnten gesetzlichen Informationen |
| verbunden sind. | verbunden sind. |
| Wie der Staatsrat in seinem Gutachten vom 11. April 2005 bemerkt, kann | Wie der Staatsrat in seinem Gutachten vom 11. April 2005 bemerkt, kann |
| der König auf der Grundlage von Artikel 108 der Verfassung aus dem | der König auf der Grundlage von Artikel 108 der Verfassung aus dem |
| Prinzip des vorerwähnten Gesetzes vom 8. August 1983 und seiner | Prinzip des vorerwähnten Gesetzes vom 8. August 1983 und seiner |
| allgemeinen Ordnung die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen | allgemeinen Ordnung die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen |
| ziehen, und zwar gemäss dem Geist, der dem Gesetz bei seinem Entwurf | ziehen, und zwar gemäss dem Geist, der dem Gesetz bei seinem Entwurf |
| zugrunde gelegen hat, und dem durch das Gesetz angestrebten Ziel. | zugrunde gelegen hat, und dem durch das Gesetz angestrebten Ziel. |
| In vorerwähntem Gesetz vom 8. August 1983 sind die Daten bestimmt, die | In vorerwähntem Gesetz vom 8. August 1983 sind die Daten bestimmt, die |
| im Nationalregister registriert und gespeichert werden müssen. | im Nationalregister registriert und gespeichert werden müssen. |
| Es sei hier daran erinnert, dass die im Nationalregister enthaltenen | Es sei hier daran erinnert, dass die im Nationalregister enthaltenen |
| Informationen ihren Ursprung in den Bevölkerungsregistern finden. | Informationen ihren Ursprung in den Bevölkerungsregistern finden. |
| Diese Register sind aufgrund des Gesetzes vom 2. Juni 1856 über die | Diese Register sind aufgrund des Gesetzes vom 2. Juni 1856 über die |
| allgemeinen Volkszählungen und die Bevölkerungsregister im Hinblick | allgemeinen Volkszählungen und die Bevölkerungsregister im Hinblick |
| auf die Durchführung exakter Volkszählungen und die Erfassung von | auf die Durchführung exakter Volkszählungen und die Erfassung von |
| Bevölkerungsbewegungen in jeder Gemeinde geschaffen worden. | Bevölkerungsbewegungen in jeder Gemeinde geschaffen worden. |
| Diese Register sind dann aufgrund der Ergebnisse der im | Diese Register sind dann aufgrund der Ergebnisse der im |
| Zehnjahresrhythmus durchgeführten allgemeinen Volkszählungen stetig | Zehnjahresrhythmus durchgeführten allgemeinen Volkszählungen stetig |
| berichtigt und ergänzt worden; auch wird darin jede Verlegung des | berichtigt und ergänzt worden; auch wird darin jede Verlegung des |
| Wohnortes von einer Gemeinde in eine andere erfasst. | Wohnortes von einer Gemeinde in eine andere erfasst. |
| In den Bevölkerungsregistern werden somit präzise Daten zur | In den Bevölkerungsregistern werden somit präzise Daten zur |
| Identifizierung und Lokalisierung der Personen, die darin eingetragen | Identifizierung und Lokalisierung der Personen, die darin eingetragen |
| sein müssen, gespeichert und fortgeschrieben. Im Laufe der Zeit sind | sein müssen, gespeichert und fortgeschrieben. Im Laufe der Zeit sind |
| andere Informationstypen hinzugekommen, weshalb die Register heute in | andere Informationstypen hinzugekommen, weshalb die Register heute in |
| verschiedenen Bereichen die Grundlage der Verwaltungsarbeit bilden. | verschiedenen Bereichen die Grundlage der Verwaltungsarbeit bilden. |
| Im Zuge der fortschreitenden Informatisierung der Verwaltungsbestände | Im Zuge der fortschreitenden Informatisierung der Verwaltungsbestände |
| und aufgrund der Notwendigkeit die Fortschreibung dieser Bestände zu | und aufgrund der Notwendigkeit die Fortschreibung dieser Bestände zu |
| rationalisieren ist 1968 beschlossen worden, beim Ministerium des | rationalisieren ist 1968 beschlossen worden, beim Ministerium des |
| Öffentlichen Dienstes ein Nationalregister der natürlichen Personen | Öffentlichen Dienstes ein Nationalregister der natürlichen Personen |
| mit den Erkennungs- und Lokalisierungsdaten der Personen, die in den | mit den Erkennungs- und Lokalisierungsdaten der Personen, die in den |
| von den Gemeinden geführten Bevölkerungsregistern eingetragen sind, | von den Gemeinden geführten Bevölkerungsregistern eingetragen sind, |
| und mit den konsularischen Registern der Belgier, die bei einem | und mit den konsularischen Registern der Belgier, die bei einem |
| belgischen Konsulat oder einer belgischen Botschaft im Ausland | belgischen Konsulat oder einer belgischen Botschaft im Ausland |
| registriert sind, zu schaffen. | registriert sind, zu schaffen. |
| Damals wurde das Nationalregister nur von Gemeinden genutzt, die zu | Damals wurde das Nationalregister nur von Gemeinden genutzt, die zu |
| einer Zusammenarbeit auf Vertragsbasis bereit waren. So ist die erste | einer Zusammenarbeit auf Vertragsbasis bereit waren. So ist die erste |
| Liste der dem Nationalregister zu übermittelnden Daten von | Liste der dem Nationalregister zu übermittelnden Daten von |
| Arbeitsgruppen in Zusammenarbeit mit den ersten an das | Arbeitsgruppen in Zusammenarbeit mit den ersten an das |
| Nationalregister angeschlossenen Gemeinden erstellt worden, sodass die | Nationalregister angeschlossenen Gemeinden erstellt worden, sodass die |
| Erfahrungen der Bevölkerungsdienste der Gemeinden im Bereich | Erfahrungen der Bevölkerungsdienste der Gemeinden im Bereich |
| Identifizierung und Lokalisierung von Personen berücksichtigt werden | Identifizierung und Lokalisierung von Personen berücksichtigt werden |
| konnten. | konnten. |
| Der Gesetzgeber griff erst 1983 durch die Organisation eines | Der Gesetzgeber griff erst 1983 durch die Organisation eines |
| Nationalregisters der natürlichen Personen ein. | Nationalregisters der natürlichen Personen ein. |
| So enthält Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur | So enthält Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur |
| Organisation eines Nationalregisters eine einfache Aufzählung der in | Organisation eines Nationalregisters eine einfache Aufzählung der in |
| den meisten Verwaltungsdateien enthaltenen grundlegenden | den meisten Verwaltungsdateien enthaltenen grundlegenden |
| Erkennungsdaten, nämlich Name und Vornamen (Nr. 1), Geburtsort und | Erkennungsdaten, nämlich Name und Vornamen (Nr. 1), Geburtsort und |
| -datum (Nr. 2), Geschlecht (Nr. 3), Staatsangehörigkeit (Nr. 4) und | -datum (Nr. 2), Geschlecht (Nr. 3), Staatsangehörigkeit (Nr. 4) und |
| Adresse (Nr. 5). | Adresse (Nr. 5). |
| Weitere Informationen, das heisst Informationen in Bezug auf Sterbeort | Weitere Informationen, das heisst Informationen in Bezug auf Sterbeort |
| und -datum (Nr. 6), Beruf (Nr. 7), Personenstand (Nr. 8) und | und -datum (Nr. 6), Beruf (Nr. 7), Personenstand (Nr. 8) und |
| Haushaltszusammensetzung (Nr. 9), die bestimmten Diensten unverzüglich | Haushaltszusammensetzung (Nr. 9), die bestimmten Diensten unverzüglich |
| mitgeteilt werden müssen, um die Entrichtung von nicht geschuldeten | mitgeteilt werden müssen, um die Entrichtung von nicht geschuldeten |
| Beträgen und Einziehungskosten zu vermeiden, sind hinzugefügt worden. | Beträgen und Einziehungskosten zu vermeiden, sind hinzugefügt worden. |
| Die Informationen über das Register, in dem natürliche Personen | Die Informationen über das Register, in dem natürliche Personen |
| eingetragen sind, (Nr. 10) und die administrative Lage (Nr. 11) sind | eingetragen sind, (Nr. 10) und die administrative Lage (Nr. 11) sind |
| anlässlich der Schaffung des Warteregisters für Ausländer, die sich | anlässlich der Schaffung des Warteregisters für Ausländer, die sich |
| als Flüchtling melden oder die Anerkennung als Flüchtling beantragen, | als Flüchtling melden oder die Anerkennung als Flüchtling beantragen, |
| eingeführt worden. | eingeführt worden. |
| Schliesslich sind aufgrund des Gesetzes vom 25. März 2003 zur | Schliesslich sind aufgrund des Gesetzes vom 25. März 2003 zur |
| Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
| Nationalregisters der natürlichen Personen und des Gesetzes vom 19. | Nationalregisters der natürlichen Personen und des Gesetzes vom 19. |
| Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und | Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und |
| zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
| Nationalregisters der natürlichen Personen Informationen über das | Nationalregisters der natürlichen Personen Informationen über das |
| Bestehen des Identitäts- und Signaturzertifikats im Sinne des Gesetzes | Bestehen des Identitäts- und Signaturzertifikats im Sinne des Gesetzes |
| vom 9. Juli 2001 zur Festlegung bestimmter Regeln in Bezug auf | vom 9. Juli 2001 zur Festlegung bestimmter Regeln in Bezug auf |
| rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und | rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und |
| Zertifizierungsdienste (Nr. 12) und über das gesetzliche | Zertifizierungsdienste (Nr. 12) und über das gesetzliche |
| Zusammenwohnen (Nr. 13) hinzugekommen. | Zusammenwohnen (Nr. 13) hinzugekommen. |
| Tatsache bleibt also, dass der Gesetzgeber die oben erwähnten | Tatsache bleibt also, dass der Gesetzgeber die oben erwähnten |
| Informationen nicht genau definiert. So ist für die Definition des | Informationen nicht genau definiert. So ist für die Definition des |
| Begriffs der Haushaltszusammensetzung auf den in den | Begriffs der Haushaltszusammensetzung auf den in den |
| Rechtsvorschriften über die Führung der Bevölkerungsregister | Rechtsvorschriften über die Führung der Bevölkerungsregister |
| bestimmten Begriff zu verweisen. | bestimmten Begriff zu verweisen. |
| Um eine im Nationalregister eingetragene Person einwandfrei | Um eine im Nationalregister eingetragene Person einwandfrei |
| identifizieren und lokalisieren zu können, ist den in Artikel 3 Absatz | identifizieren und lokalisieren zu können, ist den in Artikel 3 Absatz |
| 1 des vorerwähnten Gesetzes vom 8. August 1983 erwähnten gesetzlichen | 1 des vorerwähnten Gesetzes vom 8. August 1983 erwähnten gesetzlichen |
| Informationen jedoch eine Reihe von Informationstypen (abgekürzt « IT | Informationen jedoch eine Reihe von Informationstypen (abgekürzt « IT |
| ») zugeordnet worden. | ») zugeordnet worden. |
| Die Gesamtheit dieser Informationstypen geht aus der Verwaltungspraxis | Die Gesamtheit dieser Informationstypen geht aus der Verwaltungspraxis |
| hervor; die Erstellung der Liste der tatsächlich im Nationalregister | hervor; die Erstellung der Liste der tatsächlich im Nationalregister |
| gespeicherten Daten erfolgt somit in Absprache mit den Gemeinden. | gespeicherten Daten erfolgt somit in Absprache mit den Gemeinden. |
| Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses dient gerade dieser | Vorliegender Entwurf eines Königlichen Erlasses dient gerade dieser |
| Erstellung einer Liste der Informationstypen, die mit den gesetzlichen | Erstellung einer Liste der Informationstypen, die mit den gesetzlichen |
| Informationen des Nationalregisters verbunden sind und von den | Informationen des Nationalregisters verbunden sind und von den |
| Gemeinden zur Speicherung im Nationalregister übermittelt werden. | Gemeinden zur Speicherung im Nationalregister übermittelt werden. |
| Folgende Informationstypen sind gesetzlichen Informationen zugeordnet: | Folgende Informationstypen sind gesetzlichen Informationen zugeordnet: |
| 1. Name und Vornamen: | 1. Name und Vornamen: |
| - Familienname und Vornamen (IT 010), | - Familienname und Vornamen (IT 010), |
| - Pseudonym - Pseudonyme oder Aliasnamen haben keinen rechtlichen Wert | - Pseudonym - Pseudonyme oder Aliasnamen haben keinen rechtlichen Wert |
| und stehen nicht auf dem Personalausweis. Trotzdem werden die | und stehen nicht auf dem Personalausweis. Trotzdem werden die |
| Gemeindeverwaltungen regelmässig gebeten, Pseudonyme in die | Gemeindeverwaltungen regelmässig gebeten, Pseudonyme in die |
| Bevölkerungsregister einzutragen. Bestimmte Gemeinden stellen | Bevölkerungsregister einzutragen. Bestimmte Gemeinden stellen |
| beispielsweise Identitätsbescheinigungen mit dem Pseudonym und dem | beispielsweise Identitätsbescheinigungen mit dem Pseudonym und dem |
| offiziellen Namen aus (IT 011), | offiziellen Namen aus (IT 011), |
| - Adelstitel - Adelstitel sind Teil der Identifizierung einer Person | - Adelstitel - Adelstitel sind Teil der Identifizierung einer Person |
| und müssen in öffentlichen Urkunden genannt werden (IT 012), | und müssen in öffentlichen Urkunden genannt werden (IT 012), |
| - Änderungen des Namens, der Vornamen und des Adelstitels (IT 013), | - Änderungen des Namens, der Vornamen und des Adelstitels (IT 013), |
| 2. Geburtsort und -datum: | 2. Geburtsort und -datum: |
| - Geburtsort (IT 100), | - Geburtsort (IT 100), |
| - Geburtsdatum (IT 101), | - Geburtsdatum (IT 101), |
| 3. Geschlecht: | 3. Geschlecht: |
| - Geschlecht - Diese Information ergibt sich aus der Erkennungsnummer | - Geschlecht - Diese Information ergibt sich aus der Erkennungsnummer |
| (IT 000), | (IT 000), |
| - Geschlechtsänderung - Dieser Informationstyp ist geschaffen worden, | - Geschlechtsänderung - Dieser Informationstyp ist geschaffen worden, |
| um Informationen über gerichtliche Entscheidungen in Bezug auf | um Informationen über gerichtliche Entscheidungen in Bezug auf |
| Geschlechtsänderungen zu erfassen (IT 004), | Geschlechtsänderungen zu erfassen (IT 004), |
| - Bezugsakte - Es handelt sich um den Vermerk, dass eine Akte infolge | - Bezugsakte - Es handelt sich um den Vermerk, dass eine Akte infolge |
| der fehlerhaften Angabe des Geschlechts oder des Geburtsdatums bei | der fehlerhaften Angabe des Geschlechts oder des Geburtsdatums bei |
| ihrer Anlegung annulliert worden ist. | ihrer Anlegung annulliert worden ist. |
| Bezüglich der Bemerkung des Staatsrates sei daran erinnert, dass die | Bezüglich der Bemerkung des Staatsrates sei daran erinnert, dass die |
| letzten beiden Informationen zum Überblick der Daten gehören und somit | letzten beiden Informationen zum Überblick der Daten gehören und somit |
| niemals leichtfertig mitgeteilt werden, | niemals leichtfertig mitgeteilt werden, |
| 4. Staatsangehörigkeit: | 4. Staatsangehörigkeit: |
| - Staatsangehörigkeit (IT 031), | - Staatsangehörigkeit (IT 031), |
| 5. Hauptwohnort: | 5. Hauptwohnort: |
| - Gemeinde des Wohnortes (IT 001), | - Gemeinde des Wohnortes (IT 001), |
| - Bestimmung des Hauptwohnortes - Information in Bezug auf den | - Bestimmung des Hauptwohnortes - Information in Bezug auf den |
| Beschluss des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres zur Bestimmung | Beschluss des Föderalen Öffentlichen Dienstes Inneres zur Bestimmung |
| des Hauptwohnortes bei strittiger Wohnsituation, Beschluss des | des Hauptwohnortes bei strittiger Wohnsituation, Beschluss des |
| Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Streichung beziehungsweise | Bürgermeister- und Schöffenkollegiums zur Streichung beziehungsweise |
| Eintragung von Amts wegen,... (IT 003), | Eintragung von Amts wegen,... (IT 003), |
| - Eintragungserklärung - siehe vormaliges Verfahren für den | - Eintragungserklärung - siehe vormaliges Verfahren für den |
| Wohnortswechsel, das vor dem im Königlichen Erlass vom 16. Juli 1992 | Wohnortswechsel, das vor dem im Königlichen Erlass vom 16. Juli 1992 |
| über die Bevölkerungsregister und das Fremdenregister bestimmten | über die Bevölkerungsregister und das Fremdenregister bestimmten |
| Verfahren Anwendung fand (IT 005), | Verfahren Anwendung fand (IT 005), |
| - Meldung des Wegzugs - siehe vorerwähnter Königlicher Erlass vom 16. | - Meldung des Wegzugs - siehe vorerwähnter Königlicher Erlass vom 16. |
| Juli 1992 (IT 019), | Juli 1992 (IT 019), |
| - Adresse des Hauptwohnortes (IT 020), | - Adresse des Hauptwohnortes (IT 020), |
| - Wohnort im Ausland - Adresse des Wohnortes im Ausland, die bei | - Wohnort im Ausland - Adresse des Wohnortes im Ausland, die bei |
| Streichung wegen Wegzug ins Ausland von der diplomatischen Vertretung | Streichung wegen Wegzug ins Ausland von der diplomatischen Vertretung |
| oder der belgischen Verwaltungsgemeinde eingegeben wird (IT 022), | oder der belgischen Verwaltungsgemeinde eingegeben wird (IT 022), |
| - Erklärung der Adresse im Ausland - Diese Information enthält das | - Erklärung der Adresse im Ausland - Diese Information enthält das |
| Land und gegebenenfalls die neue Adresse im Ausland, die ein Einwohner | Land und gegebenenfalls die neue Adresse im Ausland, die ein Einwohner |
| bei einer Erklärung über den Wegzug ins Ausland mitteilt (siehe | bei einer Erklärung über den Wegzug ins Ausland mitteilt (siehe |
| Rundschreiben an die Gemeinden vom 29. September 2003); dieser IT | Rundschreiben an die Gemeinden vom 29. September 2003); dieser IT |
| erlaubt somit die Lokalisierung belgischer Staatsangehöriger im | erlaubt somit die Lokalisierung belgischer Staatsangehöriger im |
| Ausland (IT 018), | Ausland (IT 018), |
| - Postadresse im Ausland - Diese Information wird nur für Belgier mit | - Postadresse im Ausland - Diese Information wird nur für Belgier mit |
| einem IT 022 eingegeben (IT 023), | einem IT 022 eingegeben (IT 023), |
| - Bezugsadresse - reelle Adresse, an der bestimmte Kategorien | - Bezugsadresse - reelle Adresse, an der bestimmte Kategorien |
| zeitweilig abwesender Personen wie Mitglieder der belgischen | zeitweilig abwesender Personen wie Mitglieder der belgischen |
| Streitkräfte oder Diplomaten in Verwaltungsangelegenheiten kontaktiert | Streitkräfte oder Diplomaten in Verwaltungsangelegenheiten kontaktiert |
| werden können (IT 024), | werden können (IT 024), |
| - zeitweilige Abwesenheit - Diese Information betrifft Personen, die | - zeitweilige Abwesenheit - Diese Information betrifft Personen, die |
| zwar körperlich abwesend sind, deren letzter Wohnort in der | zwar körperlich abwesend sind, deren letzter Wohnort in der |
| Wohnortgemeinde jedoch weiterhin als Hauptwohnort gilt, zum Beispiel | Wohnortgemeinde jedoch weiterhin als Hauptwohnort gilt, zum Beispiel |
| bei Unterbringung in einer Aufnahmefamilie (IT 026), | bei Unterbringung in einer Aufnahmefamilie (IT 026), |
| - gesetzlicher Wohnsitz - für Personen, deren gesetzlicher Wohnort | - gesetzlicher Wohnsitz - für Personen, deren gesetzlicher Wohnort |
| nicht ihr Hauptwohnort ist, beispielsweise für bestimmte nicht für | nicht ihr Hauptwohnort ist, beispielsweise für bestimmte nicht für |
| mündig erklärte Minderjährige (IT 027), | mündig erklärte Minderjährige (IT 027), |
| - Vermerk, wonach eine Adresse nicht mitteilbar ist - Adressen von | - Vermerk, wonach eine Adresse nicht mitteilbar ist - Adressen von |
| Personen, die fürchten verfolgt zu werden oder bei denen die | Personen, die fürchten verfolgt zu werden oder bei denen die |
| Gerichtsbehörden von der Mitteilung abraten (IT 252), | Gerichtsbehörden von der Mitteilung abraten (IT 252), |
| 6. Sterbeort und -datum: | 6. Sterbeort und -datum: |
| - Sterbeort und -datum (IT 150), | - Sterbeort und -datum (IT 150), |
| - gerichtliche Todeserklärungen und administrative Erklärungen über | - gerichtliche Todeserklärungen und administrative Erklärungen über |
| die Todesvermutung wie bestimmt im Gesetz vom 20. August 1948 über | die Todesvermutung wie bestimmt im Gesetz vom 20. August 1948 über |
| Todeserklärungen und Erklärungen über die Todesvermutung und die | Todeserklärungen und Erklärungen über die Todesvermutung und die |
| Übertragung und die administrative Berichtigung bestimmter | Übertragung und die administrative Berichtigung bestimmter |
| Sterbeurkunden (IT 151), | Sterbeurkunden (IT 151), |
| 7. Beruf: | 7. Beruf: |
| - Beruf (IT 070), | - Beruf (IT 070), |
| 8. Personenstand: | 8. Personenstand: |
| - Personenstand (IT 120), | - Personenstand (IT 120), |
| 9. Haushaltszusammensetzung: | 9. Haushaltszusammensetzung: |
| - Kontaktperson des Haushalts (IT 140), | - Kontaktperson des Haushalts (IT 140), |
| - Haushaltsmitglied (IT 141), | - Haushaltsmitglied (IT 141), |
| 10. Angabe des Registers: | 10. Angabe des Registers: |
| - Eintragungsregister - Verweis auf die rechtliche Lage (IT 210), | - Eintragungsregister - Verweis auf die rechtliche Lage (IT 210), |
| 11. administrative Lage: | 11. administrative Lage: |
| Diese Informationen beziehen sich auf die Verwaltung des | Diese Informationen beziehen sich auf die Verwaltung des |
| Warteregisters, | Warteregisters, |
| - Nummer des Ausländeramts (IT 200), | - Nummer des Ausländeramts (IT 200), |
| - Kategorie der Person (IT 205), | - Kategorie der Person (IT 205), |
| - administrative Lage (IT 206), | - administrative Lage (IT 206), |
| - obligatorischer Eintragungsort (IT 207), | - obligatorischer Eintragungsort (IT 207), |
| - provisorische nationale Nummer (IT 208), | - provisorische nationale Nummer (IT 208), |
| - Ausweispapier (IT 211), | - Ausweispapier (IT 211), |
| - gewählter Wohnsitz (IT 212), | - gewählter Wohnsitz (IT 212), |
| - Aliasse (IT 213), | - Aliasse (IT 213), |
| - angegebene Adresse (IT 214), | - angegebene Adresse (IT 214), |
| 12. Identitäts- und Signaturzertifikat: | 12. Identitäts- und Signaturzertifikat: |
| - Identitäts- und Signaturzertifikat (IT 180), | - Identitäts- und Signaturzertifikat (IT 180), |
| 13. gesetzliches Zusammenwohnen: | 13. gesetzliches Zusammenwohnen: |
| - gesetzliches Zusammenwohnen (IT 123). | - gesetzliches Zusammenwohnen (IT 123). |
| Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens hat am 13. Januar 2003 | Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens hat am 13. Januar 2003 |
| eine erste Stellungnahme abgegeben. Darin bat er jedoch darum, ihm | eine erste Stellungnahme abgegeben. Darin bat er jedoch darum, ihm |
| einen neuen Entwurf eines Königlichen Erlasses, der seinen Bemerkungen | einen neuen Entwurf eines Königlichen Erlasses, der seinen Bemerkungen |
| Rechnung trägt, zur Stellungnahme vorzulegen. | Rechnung trägt, zur Stellungnahme vorzulegen. |
| So ist der Königliche Erlass dahingehend abgeändert worden, dass den | So ist der Königliche Erlass dahingehend abgeändert worden, dass den |
| Informationstypen die gesetzliche Information, denen sie zugeordnet | Informationstypen die gesetzliche Information, denen sie zugeordnet |
| sind, vorangestellt worden ist. | sind, vorangestellt worden ist. |
| Am 25. September 2003 hat der Ausschuss für den Schutz des | Am 25. September 2003 hat der Ausschuss für den Schutz des |
| Privatlebens eine zweite, günstige Stellungnahme abgegeben, jedoch | Privatlebens eine zweite, günstige Stellungnahme abgegeben, jedoch |
| unter Vorbehalt einiger Bemerkungen insbesondere in Bezug auf | unter Vorbehalt einiger Bemerkungen insbesondere in Bezug auf |
| Geschlechtsänderung, Verschollenheit und Beruf, auf die nachstehend | Geschlechtsänderung, Verschollenheit und Beruf, auf die nachstehend |
| geantwortet wird. | geantwortet wird. |
| Was die Information über das Geschlecht (Nr. 4) betrifft, weist der | Was die Information über das Geschlecht (Nr. 4) betrifft, weist der |
| Ausschuss für den Schutz des Privatlebens darauf hin, dass bei | Ausschuss für den Schutz des Privatlebens darauf hin, dass bei |
| Geschlechtsänderung die Erkennungsnummer des Nationalregisters | Geschlechtsänderung die Erkennungsnummer des Nationalregisters |
| entsprechend angepasst werden sollte, da sie ja bereits in sich einen | entsprechend angepasst werden sollte, da sie ja bereits in sich einen |
| Hinweis auf das Geschlecht der betreffenden Person enthält. | Hinweis auf das Geschlecht der betreffenden Person enthält. |
| In diesem Zusammenhang erinnert der Ausschuss an die Wichtigkeit der | In diesem Zusammenhang erinnert der Ausschuss an die Wichtigkeit der |
| Zuteilung von willkürlich gewählten Erkennungsnummern, die somit | Zuteilung von willkürlich gewählten Erkennungsnummern, die somit |
| keinen Hinweis auf personenbezogene Daten mehr enthalten würden. | keinen Hinweis auf personenbezogene Daten mehr enthalten würden. |
| Die vom Ausschuss geforderte Umwandlung der Erkennungsnummer in eine | Die vom Ausschuss geforderte Umwandlung der Erkennungsnummer in eine |
| Nummer ohne Hinweis auf personenbezogene Daten würde allerdings einen | Nummer ohne Hinweis auf personenbezogene Daten würde allerdings einen |
| Aufwand erfordern, der im Vergleich zum Belang dieser Reform (Vorteil | Aufwand erfordern, der im Vergleich zum Belang dieser Reform (Vorteil |
| für den Schutz des Privatlebens) in keinem Verhältnis zu dem Aufwand | für den Schutz des Privatlebens) in keinem Verhältnis zu dem Aufwand |
| (Arbeit und Kosten) für den Verwalter der Dateien stünde. | (Arbeit und Kosten) für den Verwalter der Dateien stünde. |
| Zudem muss jeder Nutzer von Daten einer authentischen Quelle in | Zudem muss jeder Nutzer von Daten einer authentischen Quelle in |
| Anwendung des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des | Anwendung des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des |
| Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten für | Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten für |
| die Synchronisation dieser Daten mit der authentischen Quelle sorgen. | die Synchronisation dieser Daten mit der authentischen Quelle sorgen. |
| Grundsätzlich ist die vom Ausschuss vorgeschlagene Lösung korrekt, | Grundsätzlich ist die vom Ausschuss vorgeschlagene Lösung korrekt, |
| doch unterliegt ihre Durchführung gewissen Prioritäten im Verhältnis | doch unterliegt ihre Durchführung gewissen Prioritäten im Verhältnis |
| zu den verfügbaren Mitteln. | zu den verfügbaren Mitteln. |
| Wie bereits in der Begründung zum Gesetz vom 25. März 2003 zur | Wie bereits in der Begründung zum Gesetz vom 25. März 2003 zur |
| Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
| Nationalregisters der natürlichen Personen und des Gesetzes vom 19. | Nationalregisters der natürlichen Personen und des Gesetzes vom 19. |
| Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise | Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise |
| erwähnt, besteht die Absicht, den Bemerkungen des Ausschusses | erwähnt, besteht die Absicht, den Bemerkungen des Ausschusses |
| zukünftig zu entsprechen, indem langfristig auf Erkennungsnummern | zukünftig zu entsprechen, indem langfristig auf Erkennungsnummern |
| hingearbeitet wird, die weder personenbezogene Daten noch Hinweise auf | hingearbeitet wird, die weder personenbezogene Daten noch Hinweise auf |
| solche Daten enthalten. | solche Daten enthalten. |
| Es erscheint allerdings nicht zweckmässig, eine solche Änderung | Es erscheint allerdings nicht zweckmässig, eine solche Änderung |
| bereits im Rahmen des vorliegenden Erlasses vorzunehmen. | bereits im Rahmen des vorliegenden Erlasses vorzunehmen. |
| Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens hat ebenfalls Bedenken | Der Ausschuss für den Schutz des Privatlebens hat ebenfalls Bedenken |
| in Bezug auf den Zusammenhang zwischen dem Informationstyp | in Bezug auf den Zusammenhang zwischen dem Informationstyp |
| Verschollenheit (IT 151) und der gesetzlichen Information über | Verschollenheit (IT 151) und der gesetzlichen Information über |
| Sterbeort und -datum (Nr. 6) geäussert. | Sterbeort und -datum (Nr. 6) geäussert. |
| Hierzu präzisiert der Staatsrat seinerseits, dass dieser | Hierzu präzisiert der Staatsrat seinerseits, dass dieser |
| Informationstyp 151 nur die im Gesetz vom 20. August 1948 über | Informationstyp 151 nur die im Gesetz vom 20. August 1948 über |
| Todeserklärungen und Erklärungen über die Todesvermutung und die | Todeserklärungen und Erklärungen über die Todesvermutung und die |
| Übertragung und die administrative Berichtigung bestimmter | Übertragung und die administrative Berichtigung bestimmter |
| Sterbeurkunden bestimmten Fälle von Verschollenheit, das heisst | Sterbeurkunden bestimmten Fälle von Verschollenheit, das heisst |
| gerichtliche Todeserklärungen und administrative Erklärungen über die | gerichtliche Todeserklärungen und administrative Erklärungen über die |
| Todesvermutung, umfassen darf. | Todesvermutung, umfassen darf. |
| Schliesslich beanstandet der Ausschuss wie auch bereits in seiner | Schliesslich beanstandet der Ausschuss wie auch bereits in seiner |
| Stellungnahme über das vorerwähnte Gesetz vom 25. März 2003 die | Stellungnahme über das vorerwähnte Gesetz vom 25. März 2003 die |
| Beibehaltung der Berufsangabe (Nr. 7) im Nationalregister, da diese | Beibehaltung der Berufsangabe (Nr. 7) im Nationalregister, da diese |
| Angabe im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen ist und keine | Angabe im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen ist und keine |
| gesetzliche Verpflichtung zur Meldung eines Berufswechsels besteht. | gesetzliche Verpflichtung zur Meldung eines Berufswechsels besteht. |
| Bereits damals ist darauf hingewiesen worden, dass diese Information | Bereits damals ist darauf hingewiesen worden, dass diese Information |
| für die Erfüllung verschiedener gesetzlicher Verpflichtungen | für die Erfüllung verschiedener gesetzlicher Verpflichtungen |
| unerlässlich ist (siehe Erstellung der Liste der Wähler, die als | unerlässlich ist (siehe Erstellung der Liste der Wähler, die als |
| Vorsitzende oder Beisitzer eines Wahlbürovorstandes benannt werden | Vorsitzende oder Beisitzer eines Wahlbürovorstandes benannt werden |
| können, Erstellung von Statistiken durch das Landesamt für | können, Erstellung von Statistiken durch das Landesamt für |
| Statistiken, Nachzeichnung der Berufslaufbahn im Rahmen der | Statistiken, Nachzeichnung der Berufslaufbahn im Rahmen der |
| Einreichung eines Pensionsantrags,...). | Einreichung eines Pensionsantrags,...). |
| Es leuchtet ein, dass die Berufsangabe nur dann sinnvoll ist, wenn der | Es leuchtet ein, dass die Berufsangabe nur dann sinnvoll ist, wenn der |
| Beruf korrekt mitgeteilt wird. Daher hat der Minister des Innern die | Beruf korrekt mitgeteilt wird. Daher hat der Minister des Innern die |
| Gemeindeverwaltungen in einem Rundschreiben vom 4. Februar 2004 | Gemeindeverwaltungen in einem Rundschreiben vom 4. Februar 2004 |
| aufgefordert die Einführung des neuen elektronischen Personalausweises | aufgefordert die Einführung des neuen elektronischen Personalausweises |
| zu nutzen, um IT 070 über den Beruf fortzuschreiben. | zu nutzen, um IT 070 über den Beruf fortzuschreiben. |
| Der Staatsrat hat sein Gutachten am 11. April 2005 abgegeben. | Der Staatsrat hat sein Gutachten am 11. April 2005 abgegeben. |
| In diesem Gutachten macht der Staatsrat eine Reihe von Bemerkungen, | In diesem Gutachten macht der Staatsrat eine Reihe von Bemerkungen, |
| denen Rechnung getragen worden ist. | denen Rechnung getragen worden ist. |
| So stellt sich der Staatsrat die Frage, ob die Angabe des Pseudonyms | So stellt sich der Staatsrat die Frage, ob die Angabe des Pseudonyms |
| (IT 011) als Teil des Namens betrachtet werden kann. | (IT 011) als Teil des Namens betrachtet werden kann. |
| Ferner zweifelt der Staatsrat die Notwendigkeit an, Änderungen des | Ferner zweifelt der Staatsrat die Notwendigkeit an, Änderungen des |
| Namens, der Vornamen, des Adelstitels und des Geschlechts anzuzeigen. | Namens, der Vornamen, des Adelstitels und des Geschlechts anzuzeigen. |
| Zudem führt der Staatsrat Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e) des Gesetzes | Zudem führt der Staatsrat Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e) des Gesetzes |
| vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der | vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der |
| Verarbeitung personenbezogener Daten an, aus dem abgeleitet werden | Verarbeitung personenbezogener Daten an, aus dem abgeleitet werden |
| kann, dass Daten, die erforderlich sind « für die Wahrnehmung einer | kann, dass Daten, die erforderlich sind « für die Wahrnehmung einer |
| Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung | Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung |
| öffentlicher Gewalt erfolgt und dem für die Verarbeitung | öffentlicher Gewalt erfolgt und dem für die Verarbeitung |
| Verantwortlichen oder dem Dritten, dem die Daten übermittelt werden, | Verantwortlichen oder dem Dritten, dem die Daten übermittelt werden, |
| übertragen wurden », zu den Informationstypen gezählt werden können. | übertragen wurden », zu den Informationstypen gezählt werden können. |
| Nun sind aber sowohl Pseudonyme als auch Änderungen des Namens, der | Nun sind aber sowohl Pseudonyme als auch Änderungen des Namens, der |
| Vornamen, des Adelstitels und des Geschlechts für bestimmte | Vornamen, des Adelstitels und des Geschlechts für bestimmte |
| öffentliche Behörden (beispielsweise Ordnungs- und Sicherheitskräfte | öffentliche Behörden (beispielsweise Ordnungs- und Sicherheitskräfte |
| oder Steuerverwaltung) unerlässlich und notwendig, um natürliche | oder Steuerverwaltung) unerlässlich und notwendig, um natürliche |
| Personen zu ermitteln und zu identifizieren. | Personen zu ermitteln und zu identifizieren. |
| Was Geschlechtsänderungen betrifft, sei ebenfalls daran erinnert, dass | Was Geschlechtsänderungen betrifft, sei ebenfalls daran erinnert, dass |
| diese Information in der Praxis nur zugänglich ist, sofern der Zugriff | diese Information in der Praxis nur zugänglich ist, sofern der Zugriff |
| auf den Überblick über die gesetzliche Information des Geschlechts | auf den Überblick über die gesetzliche Information des Geschlechts |
| erlaubt ist. | erlaubt ist. |
| Schliesslich möchte der Staatsrat IT 151, vormalig « Verschollenheit | Schliesslich möchte der Staatsrat IT 151, vormalig « Verschollenheit |
| », weiter ausgeführt sehen (siehe oben - Kommentar zum Informationstyp | », weiter ausgeführt sehen (siehe oben - Kommentar zum Informationstyp |
| « gerichtliche Todeserklärung und administrative Erklärung über die | « gerichtliche Todeserklärung und administrative Erklärung über die |
| Todesvermutung »). | Todesvermutung »). |
| Wir haben die Ehre, | Wir haben die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
| Eurer Majestät | Eurer Majestät |
| zu sein. | zu sein. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
| Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |
| 8. JANUAR 2006 - Königlicher Erlass zur Festlegung der | 8. JANUAR 2006 - Königlicher Erlass zur Festlegung der |
| Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom | Informationstypen, die mit den in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom |
| 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der | 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der |
| natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind | natürlichen Personen erwähnten Informationen verbunden sind |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund von Artikel 108 der Verfassung; | Aufgrund von Artikel 108 der Verfassung; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | Aufgrund des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
| Nationalregisters der natürlichen Personen; | Nationalregisters der natürlichen Personen; |
| In der Erwägung, dass das Gesetz vom 19. Juli 1991 über die | In der Erwägung, dass das Gesetz vom 19. Juli 1991 über die |
| Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur Abänderung des | Bevölkerungsregister und die Personalausweise und zur Abänderung des |
| Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters | Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters |
| der natürlichen Personen, abgeändert durch die Gesetze vom 24. Mai | der natürlichen Personen, abgeändert durch die Gesetze vom 24. Mai |
| 1994, 24. Januar und 12. Dezember 1997, 12. August 2000, 7. Juli 2002, | 1994, 24. Januar und 12. Dezember 1997, 12. August 2000, 7. Juli 2002, |
| 25. März 2003 und 5. August 2003, Anwendung findet; | 25. März 2003 und 5. August 2003, Anwendung findet; |
| In der Erwägung, dass das Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz | In der Erwägung, dass das Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz |
| des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten | des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten |
| Anwendung findet; | Anwendung findet; |
| Aufgrund der Stellungnahmen Nr. 12/2003 und Nr. 39/2003 des | Aufgrund der Stellungnahmen Nr. 12/2003 und Nr. 39/2003 des |
| Ausschusses für den Schutz des Privatlebens vom 13. Januar | Ausschusses für den Schutz des Privatlebens vom 13. Januar |
| beziehungsweise 25. September 2003; | beziehungsweise 25. September 2003; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.235/2 des Staatsrates vom 11. April | Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.235/2 des Staatsrates vom 11. April |
| 2005, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der | 2005, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unserer Ministerin der | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unserer Ministerin der |
| Justiz | Justiz |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Folgende Informationstypen sind mit den in Artikel 3 | Artikel 1 - Folgende Informationstypen sind mit den in Artikel 3 |
| Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines | Absatz 1 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines |
| Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnten gesetzlichen | Nationalregisters der natürlichen Personen erwähnten gesetzlichen |
| Informationen verbunden: | Informationen verbunden: |
| 1. Name und Vornamen: | 1. Name und Vornamen: |
| - Familienname und Vornamen, | - Familienname und Vornamen, |
| - Pseudonym, | - Pseudonym, |
| - Adelstitel, | - Adelstitel, |
| - Änderungen des Namens, der Vornamen und des Adelstitels, | - Änderungen des Namens, der Vornamen und des Adelstitels, |
| 2. Geburtsort und -datum: | 2. Geburtsort und -datum: |
| - Geburtsort, | - Geburtsort, |
| - Geburtsdatum, | - Geburtsdatum, |
| 3. Geschlecht: | 3. Geschlecht: |
| - Geschlecht, | - Geschlecht, |
| - Geschlechtsänderung, | - Geschlechtsänderung, |
| - Bezugsakte, | - Bezugsakte, |
| 4. Staatsangehörigkeit: | 4. Staatsangehörigkeit: |
| - Staatsangehörigkeit, | - Staatsangehörigkeit, |
| 5. Hauptwohnort: | 5. Hauptwohnort: |
| - Gemeinde des Wohnortes, | - Gemeinde des Wohnortes, |
| - Bestimmung des Hauptwohnortes, | - Bestimmung des Hauptwohnortes, |
| - Eintragungserklärung, | - Eintragungserklärung, |
| - Meldung des Wegzugs, | - Meldung des Wegzugs, |
| - Adresse des Hauptwohnortes, | - Adresse des Hauptwohnortes, |
| - Wohnort im Ausland, | - Wohnort im Ausland, |
| - Erklärung der Adresse im Ausland, | - Erklärung der Adresse im Ausland, |
| - Postadresse im Ausland, | - Postadresse im Ausland, |
| - Bezugsadresse, | - Bezugsadresse, |
| - zeitweilige Abwesenheit, | - zeitweilige Abwesenheit, |
| - gesetzlicher Wohnsitz, | - gesetzlicher Wohnsitz, |
| - Vermerk, wonach eine Adresse nicht mitteilbar ist, | - Vermerk, wonach eine Adresse nicht mitteilbar ist, |
| 6. Sterbeort und -datum: | 6. Sterbeort und -datum: |
| - Sterbeort und -datum, | - Sterbeort und -datum, |
| - gerichtliche Todeserklärung und administrative Erklärung über die | - gerichtliche Todeserklärung und administrative Erklärung über die |
| Todesvermutung, | Todesvermutung, |
| 7. Beruf: | 7. Beruf: |
| - Beruf, | - Beruf, |
| 8. Personenstand: | 8. Personenstand: |
| - Personenstand, | - Personenstand, |
| 9. Haushaltszusammensetzung: | 9. Haushaltszusammensetzung: |
| - Kontaktperson des Haushalts, | - Kontaktperson des Haushalts, |
| - Haushaltsmitglied, | - Haushaltsmitglied, |
| 10. Angabe des Registers: | 10. Angabe des Registers: |
| - Eintragungsregister, | - Eintragungsregister, |
| 11. administrative Lage: | 11. administrative Lage: |
| - Nummer des Ausländeramts, | - Nummer des Ausländeramts, |
| - Kategorie der Person, | - Kategorie der Person, |
| - administrative Lage, | - administrative Lage, |
| - obligatorischer Eintragungsort, | - obligatorischer Eintragungsort, |
| - provisorische nationale Nummer, | - provisorische nationale Nummer, |
| - Ausweispapier, | - Ausweispapier, |
| - gewählter Wohnsitz, | - gewählter Wohnsitz, |
| - Aliasse, | - Aliasse, |
| - angegebene Adresse, | - angegebene Adresse, |
| 12. Identitäts- und Signaturzertifikat: | 12. Identitäts- und Signaturzertifikat: |
| - Identitäts- und Signaturzertifikat, | - Identitäts- und Signaturzertifikat, |
| 13. gesetzliches Zusammenwohnen: | 13. gesetzliches Zusammenwohnen: |
| - gesetzliches Zusammenwohnen. | - gesetzliches Zusammenwohnen. |
| Art. 2 - Unser Minister des Innern und Unsere Ministerin der Justiz | Art. 2 - Unser Minister des Innern und Unsere Ministerin der Justiz |
| sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden | sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden |
| Erlasses beauftragt. | Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 8. Januar 2006 | Gegeben zu Brüssel, den 8. Januar 2006 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
| Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |
| Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 1 april 2006. | Vu pour être annexé à Notre arrêté du 1er avril 2006. |
| ALBERT | ALBERT |
| Van Koningswege : | Par le Roi : |
| De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |