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| Ministeriële richtlijn MFO-2 betreffende het solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen voor opdrachten van bestuurlijke politie. - Duitse vertaling | Directive ministérielle MFO-2 relative au mécanisme de solidarité entre zones de police en matière de renforts pour des missions de police administrative. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 30 JULI 2004. - Ministeriële richtlijn MFO-2 betreffende het | 30 JUILLET 2004. - Directive ministérielle MFO-2 relative au mécanisme |
| solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen | de solidarité entre zones de police en matière de renforts pour des |
| voor opdrachten van bestuurlijke politie. - Duitse vertaling | missions de police administrative. - Traduction allemande |
| De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de ministeriële | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| richtlijn MFO-2 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 30 juli | directive ministérielle MFO-2 du Ministre de l'Intérieur du 30 juillet |
| 2004 betreffende het solidariteitsmechanisme tussen de politiezones | 2004 relative au mécanisme de solidarité entre zones de police en |
| inzake versterkingen voor opdrachten van bestuurlijke politie | matière de renforts pour des missions de police administrative |
| (Belgisch Staatsblad van 17 augustus 2004), opgemaakt door de Centrale | (Moniteur belge du 17 août 2004), établie par le Service central de |
| Dienst voor Duitse vertaling bij het | traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
| Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Malmedy. |
| 30. JULI 2004 - Ministerielle Richtlinie MFO-2 über den | 30. JULI 2004 - Ministerielle Richtlinie MFO-2 über den |
| Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
| Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel- Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel- Hauptstadt |
| An den Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An die Korpschefs der lokalen Polizei | An die Korpschefs der lokalen Polizei |
| 1. Einleitung | 1. Einleitung |
| Vorliegende Richtlinie ergeht in Ausführung der Artikel 61 bis 64 des | Vorliegende Richtlinie ergeht in Ausführung der Artikel 61 bis 64 des |
| Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
| strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP). | strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP). |
| Hiermit soll geregelt werden, wie alle Polizeizonen des Landes anderen | Hiermit soll geregelt werden, wie alle Polizeizonen des Landes anderen |
| Polizeizonen, die mit einem punktuellen verwaltungspolizeilichen | Polizeizonen, die mit einem punktuellen verwaltungspolizeilichen |
| Auftrag konfrontiert sind, den sie nicht alleine ausführen können, | Auftrag konfrontiert sind, den sie nicht alleine ausführen können, |
| einen Teil ihrer Einsatzkapazität zur Verfügung stellen müssen. Es | einen Teil ihrer Einsatzkapazität zur Verfügung stellen müssen. Es |
| handelt sich hierbei um einen nationalen Solidaritätsmechanismus, | handelt sich hierbei um einen nationalen Solidaritätsmechanismus, |
| gewöhnlich « belastbare Kapazität » (Hycap) genannt, der neben anderen | gewöhnlich « belastbare Kapazität » (Hycap) genannt, der neben anderen |
| bestehenden Verstärkungsverfahren, namentlich der lateralen | bestehenden Verstärkungsverfahren, namentlich der lateralen |
| Unterstützung (bei gegenseitigem Einverständnis zwischen den Zonen), | Unterstützung (bei gegenseitigem Einverständnis zwischen den Zonen), |
| der Pflichtsolidarität zwischen den Zonen des Bezirks, der | der Pflichtsolidarität zwischen den Zonen des Bezirks, der |
| spezialisierten oder nicht spezialisierten, zentralisierten oder | spezialisierten oder nicht spezialisierten, zentralisierten oder |
| dekonzentrierten Verstärkung aus der allgemeinen Reserve und den | dekonzentrierten Verstärkung aus der allgemeinen Reserve und den |
| Anforderungsverfahren, als obligatorisches Verfahren gehandhabt wird. | Anforderungsverfahren, als obligatorisches Verfahren gehandhabt wird. |
| Fordert eine Polizeizone mehr Unterstützung an, als absolut notwendig | Fordert eine Polizeizone mehr Unterstützung an, als absolut notwendig |
| ist, belastet sie damit unnötig die anderen Polizeizonen, wodurch die | ist, belastet sie damit unnötig die anderen Polizeizonen, wodurch die |
| Ausübung der anderen polizeilichen Grundfunktionen beeinträchtigt | Ausübung der anderen polizeilichen Grundfunktionen beeinträchtigt |
| werden kann. Die lokalen Behörden tragen daher eine wichtige | werden kann. Die lokalen Behörden tragen daher eine wichtige |
| Verantwortung, indem sie nur dann Unterstützung beantragen, wenn die | Verantwortung, indem sie nur dann Unterstützung beantragen, wenn die |
| eigenen Mittel der lokalen Polizei wirklich unzureichend sind, und die | eigenen Mittel der lokalen Polizei wirklich unzureichend sind, und die |
| Auswirkung der Bedingungen berücksichtigen, die sie an die für | Auswirkung der Bedingungen berücksichtigen, die sie an die für |
| Ereignisse erteilten Genehmigungen (Wahl der Örtlichkeit, des | Ereignisse erteilten Genehmigungen (Wahl der Örtlichkeit, des |
| Zeitpunkts, interner Ordnungsdienst,...) knüpfen. | Zeitpunkts, interner Ordnungsdienst,...) knüpfen. |
| Das in vorliegender Richtlinie beschriebene Verfahren darf ebenso | Das in vorliegender Richtlinie beschriebene Verfahren darf ebenso |
| wenig die in Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt (GPA) | wenig die in Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt (GPA) |
| festgelegte Pflicht des gegenseitigen Beistands zwischen | festgelegte Pflicht des gegenseitigen Beistands zwischen |
| Polizeidiensten beeinträchtigen, insbesondere im Rahmen der | Polizeidiensten beeinträchtigen, insbesondere im Rahmen der |
| Noteinsatzpläne, die einen konsequenten Einsatz der unmittelbar | Noteinsatzpläne, die einen konsequenten Einsatz der unmittelbar |
| verfügbaren Mittel erfordern. | verfügbaren Mittel erfordern. |
| Der vorliegende Text muss parallel zu den übrigen verbindlichen | Der vorliegende Text muss parallel zu den übrigen verbindlichen |
| Richtlinien, mit denen die Ausübung bestimmter Aufträge mit föderalem | Richtlinien, mit denen die Ausübung bestimmter Aufträge mit föderalem |
| Charakter geregelt werden, insbesondere zur Richtlinie MFO-5 vom 23. | Charakter geregelt werden, insbesondere zur Richtlinie MFO-5 vom 23. |
| Dezember 2002 in Bezug auf den besonderen Schutz von Personen und | Dezember 2002 in Bezug auf den besonderen Schutz von Personen und |
| Gebäuden, gelesen werden. | Gebäuden, gelesen werden. |
| Zudem ist eine korrekte und vollständige Information erforderlich, um | Zudem ist eine korrekte und vollständige Information erforderlich, um |
| die Bedrohung einzuschätzen; sie beeinflusst auch grösstenteils den | die Bedrohung einzuschätzen; sie beeinflusst auch grösstenteils den |
| Umfang der notwendigen Verstärkung. Daher ist es von äusserster | Umfang der notwendigen Verstärkung. Daher ist es von äusserster |
| Wichtigkeit, die Mechanismen des Austauschs von Informationen, wie sie | Wichtigkeit, die Mechanismen des Austauschs von Informationen, wie sie |
| in der verbindlichen Richtlinie MFO-3 vom 14. Juni 2002 über die | in der verbindlichen Richtlinie MFO-3 vom 14. Juni 2002 über die |
| Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen | Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen |
| geregelt werden, strikt anzuwenden. Durch folgende Vorgehensweisen | geregelt werden, strikt anzuwenden. Durch folgende Vorgehensweisen |
| wird die Hycap weniger zum Einsatz kommen: | wird die Hycap weniger zum Einsatz kommen: |
| - konzentrischer Einsatz der Mittel bei letztinstanzlicher | - konzentrischer Einsatz der Mittel bei letztinstanzlicher |
| Inanspruchnahme der Hycap, | Inanspruchnahme der Hycap, |
| - durchdachter Einsatz der Mittel, | - durchdachter Einsatz der Mittel, |
| - progressive Einführung des Einsatzkorps. | - progressive Einführung des Einsatzkorps. |
| Aus diesem Grund ist auch die beiliegende Leistungslinie niedriger als | Aus diesem Grund ist auch die beiliegende Leistungslinie niedriger als |
| die bisher gültigen Vorgaben angesetzt. Mittelfristig, wenn die | die bisher gültigen Vorgaben angesetzt. Mittelfristig, wenn die |
| vorerwähnten Massnahmen voll zum Tragen kommen, wird sie noch weiter | vorerwähnten Massnahmen voll zum Tragen kommen, wird sie noch weiter |
| heruntergesetzt werden müssen. | heruntergesetzt werden müssen. |
| 2. Grundsätze | 2. Grundsätze |
| Vorliegende Richtlinie soll sich in die Grundsätze des Einsatzes der | Vorliegende Richtlinie soll sich in die Grundsätze des Einsatzes der |
| allgemeinen Reserve der föderalen Polizei (DAR) einpassen. Die | allgemeinen Reserve der föderalen Polizei (DAR) einpassen. Die |
| Kapazität dieser Reserve muss optimal genutzt werden, um den Rückgriff | Kapazität dieser Reserve muss optimal genutzt werden, um den Rückgriff |
| auf die belastbare Kapazität so weit wie möglich einzuschränken, vor | auf die belastbare Kapazität so weit wie möglich einzuschränken, vor |
| allem für ungeplante Verstärkungen. Die lokale Polizei ist | allem für ungeplante Verstärkungen. Die lokale Polizei ist |
| vorzugsweise für wiederkehrende und vorhersehbare Ereignisse | vorzugsweise für wiederkehrende und vorhersehbare Ereignisse |
| einzusetzen. Für den Einsatz der allgemeinen Reserve an einem | einzusetzen. Für den Einsatz der allgemeinen Reserve an einem |
| bestimmten Tag gilt der allgemeine Grundsatz, dass alle verfügbaren | bestimmten Tag gilt der allgemeine Grundsatz, dass alle verfügbaren |
| Kräfte der DAR eingesetzt werden (das gilt insbesondere für das nicht | Kräfte der DAR eingesetzt werden (das gilt insbesondere für das nicht |
| spezialisierte Einsatzkorps, das nach und nach auf dekonzentrierte | spezialisierte Einsatzkorps, das nach und nach auf dekonzentrierte |
| Weise bei einigen DirCo eingerichtet und den Zonen zur Verfügung | Weise bei einigen DirCo eingerichtet und den Zonen zur Verfügung |
| gestellt wird; es wird in Kürze die nicht spezialisierte Unterstützung | gestellt wird; es wird in Kürze die nicht spezialisierte Unterstützung |
| ersetzen, die zurzeit von der zentralisierten DAR geleistet wird). Die | ersetzen, die zurzeit von der zentralisierten DAR geleistet wird). Die |
| Ausschöpfung dieser verfügbaren DAR-Kapazität ist also eine | Ausschöpfung dieser verfügbaren DAR-Kapazität ist also eine |
| Vorbedingung für einen gerechtfertigten Einsatz der belastbaren | Vorbedingung für einen gerechtfertigten Einsatz der belastbaren |
| Kapazität. Zur Erinnerung: Dieser Grundsatz schliesst nicht aus, dass | Kapazität. Zur Erinnerung: Dieser Grundsatz schliesst nicht aus, dass |
| bei der DAR eine Einsatzkapazität zurückgehalten wird, um auf späte | bei der DAR eine Einsatzkapazität zurückgehalten wird, um auf späte |
| Anträge auf spezialisierte Unterstützung (Reiter, Wasserwerfer,...) | Anträge auf spezialisierte Unterstützung (Reiter, Wasserwerfer,...) |
| oder nicht spezialisierte Unterstützung (siehe nachstehend Nr. 2-3) | oder nicht spezialisierte Unterstützung (siehe nachstehend Nr. 2-3) |
| eingehen zu können, aber er beinhaltet die Auflage, dass diese | eingehen zu können, aber er beinhaltet die Auflage, dass diese |
| zurückgehaltene Kapazität schliesslich eingesetzt wird, um die vorher | zurückgehaltene Kapazität schliesslich eingesetzt wird, um die vorher |
| « mobilisierte » belastbare Kapazität zu ersetzen. | « mobilisierte » belastbare Kapazität zu ersetzen. |
| Das System der interzonalen Solidarität beruht auf einem | Das System der interzonalen Solidarität beruht auf einem |
| konzentrischen Einsatz der verfügbaren Mittel, und zwar nach folgendem | konzentrischen Einsatz der verfügbaren Mittel, und zwar nach folgendem |
| Schema: | Schema: |
| 1. Die Polizeizone, auf deren Gebiet ein Ereignis stattfindet, das | 1. Die Polizeizone, auf deren Gebiet ein Ereignis stattfindet, das |
| einen grossen Aufwand polizeilicher Mittel erfordert, muss selbst eine | einen grossen Aufwand polizeilicher Mittel erfordert, muss selbst eine |
| ausreichende Eigenleistung beim Einsatz von Personal erbringen, bevor | ausreichende Eigenleistung beim Einsatz von Personal erbringen, bevor |
| sie auf Verstärkung zurückgreift (Grundsatz der Schwelle der | sie auf Verstärkung zurückgreift (Grundsatz der Schwelle der |
| Zuständigkeit der Anträge). | Zuständigkeit der Anträge). |
| 2-3. Falls der Umfang des benötigten Aufgebots derart ist, dass die | 2-3. Falls der Umfang des benötigten Aufgebots derart ist, dass die |
| Eigenleistung der Polizeizone nicht ausreicht, greift die betreffende | Eigenleistung der Polizeizone nicht ausreicht, greift die betreffende |
| Zone in folgenden beiden Fällen entweder auf die Bezirkssolidarität | Zone in folgenden beiden Fällen entweder auf die Bezirkssolidarität |
| oder auf die föderale Polizei zurück: | oder auf die föderale Polizei zurück: |
| Für wiederkehrende und/oder vorhersehbare Ereignisse (ausser | Für wiederkehrende und/oder vorhersehbare Ereignisse (ausser |
| Protestdemonstrationen): | Protestdemonstrationen): |
| a) Zuerst muss die betroffene Zone unbeschadet der | a) Zuerst muss die betroffene Zone unbeschadet der |
| Zusammenarbeitsabkommen (laterale Unterstützung) auf die Solidarität | Zusammenarbeitsabkommen (laterale Unterstützung) auf die Solidarität |
| der anderen Zonen desselben Bezirks zurückgreifen, und zwar zu einem | der anderen Zonen desselben Bezirks zurückgreifen, und zwar zu einem |
| bestimmten Prozentsatz des Personals dieser Zonen (Grundsatz der | bestimmten Prozentsatz des Personals dieser Zonen (Grundsatz der |
| Bezirkssolidarität). | Bezirkssolidarität). |
| b) Erst danach und unter Berücksichtigung der oben erläuterten | b) Erst danach und unter Berücksichtigung der oben erläuterten |
| Einsatzgrundsätze leistet die föderale Polizei (zentralisierte DAR, | Einsatzgrundsätze leistet die föderale Polizei (zentralisierte DAR, |
| Einsatzkorps oder eventuell Anwärter) Verstärkungen mit nicht | Einsatzkorps oder eventuell Anwärter) Verstärkungen mit nicht |
| spezialisierten Mitteln (Grundsatz der föderalen Unterstützung). | spezialisierten Mitteln (Grundsatz der föderalen Unterstützung). |
| Für unvorhersehbare Ereignisse: | Für unvorhersehbare Ereignisse: |
| a) In diesen Fällen ist die Einsatzfolge umgekehrt: Die betroffene | a) In diesen Fällen ist die Einsatzfolge umgekehrt: Die betroffene |
| Zone nimmt zunächst die föderale Unterstützung in Anspruch und greift | Zone nimmt zunächst die föderale Unterstützung in Anspruch und greift |
| dann erst auf die Bezirkssolidarität zurück. | dann erst auf die Bezirkssolidarität zurück. |
| b) Diese Regelung gilt auch für Protestdemonstrationen. | b) Diese Regelung gilt auch für Protestdemonstrationen. |
| 4. Falls diese Kräfte noch immer nicht ausreichen, können die | 4. Falls diese Kräfte noch immer nicht ausreichen, können die |
| Polizeizonen um Verstärkung gebeten werden (Grundsatz der nationalen | Polizeizonen um Verstärkung gebeten werden (Grundsatz der nationalen |
| Solidarität beziehungsweise der Hycap). | Solidarität beziehungsweise der Hycap). |
| In vorliegender Richtlinie werden sowohl die zu mobilisierenden Kräfte | In vorliegender Richtlinie werden sowohl die zu mobilisierenden Kräfte |
| als auch die Zahl der eventuell aus Solidarität zu leistenden Stunden | als auch die Zahl der eventuell aus Solidarität zu leistenden Stunden |
| festgelegt (Begriffe « Verfügbarkeitsstufe » und « Leistungslinie »). | festgelegt (Begriffe « Verfügbarkeitsstufe » und « Leistungslinie »). |
| Bestimmte Unterstützungsformen sind schliesslich aufgrund ihrer Art | Bestimmte Unterstützungsformen sind schliesslich aufgrund ihrer Art |
| (Fussballmeisterschaften) oder der erforderlichen Einsatzfristen | (Fussballmeisterschaften) oder der erforderlichen Einsatzfristen |
| (Unterstützung innerhalb von 24 Stunden) Gegenstand einer besonderen | (Unterstützung innerhalb von 24 Stunden) Gegenstand einer besonderen |
| Vorgehensweise. | Vorgehensweise. |
| Bemerkungen: | Bemerkungen: |
| - Die Verfahren zur Gewährung spezialisierter Mittel (Reiter, | - Die Verfahren zur Gewährung spezialisierter Mittel (Reiter, |
| Wasserwerfer,...) sind unabhängig von dem oben beschriebenen | Wasserwerfer,...) sind unabhängig von dem oben beschriebenen |
| Verfahren. | Verfahren. |
| - Als Protestdemonstrationen gelten Demonstrationen, die hauptsächlich | - Als Protestdemonstrationen gelten Demonstrationen, die hauptsächlich |
| keinen folkloristischen, kulturellen, sportlichen oder festlichen | keinen folkloristischen, kulturellen, sportlichen oder festlichen |
| Charakter haben. | Charakter haben. |
| 3. Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie | 3. Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie |
| Die Verfügbarkeitsstufe entspricht der maximalen Mobilisierung des | Die Verfügbarkeitsstufe entspricht der maximalen Mobilisierung des |
| Personals einer Polizeizone, das als Verstärkung zugunsten einer | Personals einer Polizeizone, das als Verstärkung zugunsten einer |
| anderen Zone eingesetzt werden kann. Sie beläuft sich auf maximal 7 % | anderen Zone eingesetzt werden kann. Sie beläuft sich auf maximal 7 % |
| des tatsächlichen Personalbestands jeder Zone. Der tatsächliche | des tatsächlichen Personalbestands jeder Zone. Der tatsächliche |
| Personalbestand umfasst höchstens den (im Königlichen Erlass vom 5. | Personalbestand umfasst höchstens den (im Königlichen Erlass vom 5. |
| September 2001, Belgisches Staatsblatt vom 12. Oktober 2001; deutsche | September 2001, Belgisches Staatsblatt vom 12. Oktober 2001; deutsche |
| Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Juli 2002, bestimmten) | Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Juli 2002, bestimmten) |
| Mindestpersonalbestand der betreffenden Polizeizone, darunter sowohl | Mindestpersonalbestand der betreffenden Polizeizone, darunter sowohl |
| das eigene Personal der Polizeizone (einschliesslich der | das eigene Personal der Polizeizone (einschliesslich der |
| Polizeihilfsbediensteten) als auch das dorthin entsandte Personal | Polizeihilfsbediensteten) als auch das dorthin entsandte Personal |
| (siehe Berechnungsverfahren in Anlage A). Zum besseren Verständnis | (siehe Berechnungsverfahren in Anlage A). Zum besseren Verständnis |
| wird dieser Personalbestand « verfügbarer Personalbestand » genannt. | wird dieser Personalbestand « verfügbarer Personalbestand » genannt. |
| Dagegen werden das im Verhältnis zur Mindestnorm überzählige Personal | Dagegen werden das im Verhältnis zur Mindestnorm überzählige Personal |
| und das Personal des Einsatzkorps nicht in den Berechnungen | und das Personal des Einsatzkorps nicht in den Berechnungen |
| berücksichtigt. Die Verfügbarkeitsstufe wird nach jedem | berücksichtigt. Die Verfügbarkeitsstufe wird nach jedem |
| Mobilitätszyklus revidiert. | Mobilitätszyklus revidiert. |
| Dieser Personalbestand ist mittels Vorankündigung von 24 Stunden | Dieser Personalbestand ist mittels Vorankündigung von 24 Stunden |
| mobilisierbar. | mobilisierbar. |
| Die Leistungslinie entspricht einer Anzahl Leistungseinheiten, die | Die Leistungslinie entspricht einer Anzahl Leistungseinheiten, die |
| eine fiktive « buchhalterische » Kapazität jährlicher Leistungen | eine fiktive « buchhalterische » Kapazität jährlicher Leistungen |
| bilden, die auf der Grundlage der Solidarität angefordert werden | bilden, die auf der Grundlage der Solidarität angefordert werden |
| können (1,2% der Jahreskapazität jeder Polizeizone). Die | können (1,2% der Jahreskapazität jeder Polizeizone). Die |
| Leistungslinie wird jährlich berechnet (siehe Anlage A ) und kann im | Leistungslinie wird jährlich berechnet (siehe Anlage A ) und kann im |
| Laufe des Jahres nicht mehr revidiert werden. Diese Linie ist eines | Laufe des Jahres nicht mehr revidiert werden. Diese Linie ist eines |
| der Beurteilungselemente zur Bestimmung der Zonen, die um Verstärkung | der Beurteilungselemente zur Bestimmung der Zonen, die um Verstärkung |
| gebeten werden. | gebeten werden. |
| Damit eine defizitäre Zone, die Schwierigkeiten hat, ihren Stellenplan | Damit eine defizitäre Zone, die Schwierigkeiten hat, ihren Stellenplan |
| gemäss der Mindestnorm des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 | gemäss der Mindestnorm des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 |
| zu erfüllen, nicht benachteiligt wird, wird ihre « | zu erfüllen, nicht benachteiligt wird, wird ihre « |
| Hycap-Leistungslinie » jährlich im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen | Hycap-Leistungslinie » jährlich im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen |
| Personalbestand neu berechnet. Wenn aber eine Zone bewusst auf die | Personalbestand neu berechnet. Wenn aber eine Zone bewusst auf die |
| Erfüllung ihres Stellenplans verzichtet, kann der Minister des Innern | Erfüllung ihres Stellenplans verzichtet, kann der Minister des Innern |
| beschliessen, die Leistungslinie entsprechend des im ersten Absatz | beschliessen, die Leistungslinie entsprechend des im ersten Absatz |
| erwähnten Mindestpersonalbestands zu berechnen. | erwähnten Mindestpersonalbestands zu berechnen. |
| 4. Konzentrischer Einsatz von Mitteln | 4. Konzentrischer Einsatz von Mitteln |
| 4.1. Anwendungsbereich | 4.1. Anwendungsbereich |
| Der konzentrische Einsatz der Mittel der lokalen Polizei ist die | Der konzentrische Einsatz der Mittel der lokalen Polizei ist die |
| Verstärkung zur Bewältigung gleich welchen Ereignisses oder gleich | Verstärkung zur Bewältigung gleich welchen Ereignisses oder gleich |
| welcher verwaltungspolizeilichen Operation, einschliesslich einer auf | welcher verwaltungspolizeilichen Operation, einschliesslich einer auf |
| Beschluss des Ministers des Innern durchgeführten Operation. Dieser | Beschluss des Ministers des Innern durchgeführten Operation. Dieser |
| Einsatz von Mitteln kann jede Form von direkter operativer | Einsatz von Mitteln kann jede Form von direkter operativer |
| Unterstützung beinhalten, insbesondere die Zurverfügungstellung von: | Unterstützung beinhalten, insbesondere die Zurverfügungstellung von: |
| - Personal zur Aufrechterhaltung der Ordnung, | - Personal zur Aufrechterhaltung der Ordnung, |
| - Personal zur Unterstützung des Verkehrsaufgebots, | - Personal zur Unterstützung des Verkehrsaufgebots, |
| - Hundeteams, | - Hundeteams, |
| - Spottern (bei Fussballspielen), | - Spottern (bei Fussballspielen), |
| - taktischen Informationsteams. | - taktischen Informationsteams. |
| 4.2. Schwelle der Zulässigkeit der Anträge | 4.2. Schwelle der Zulässigkeit der Anträge |
| Die Anträge sind nur zulässig, wenn die betroffene Zone insgesamt | Die Anträge sind nur zulässig, wenn die betroffene Zone insgesamt |
| unter dem Personal, das das Ereignis beziehungsweise die Ereignisse | unter dem Personal, das das Ereignis beziehungsweise die Ereignisse |
| unmittelbar zu verwalten hat, mindestens 12% des eigenen verfügbaren | unmittelbar zu verwalten hat, mindestens 12% des eigenen verfügbaren |
| Personalbestands einsetzt. | Personalbestands einsetzt. |
| Bei friedlichen Ereignissen folkloristischer, historischer oder | Bei friedlichen Ereignissen folkloristischer, historischer oder |
| sportlicher Art kann man erwarten, dass die Zone ihre eigenen Mittel | sportlicher Art kann man erwarten, dass die Zone ihre eigenen Mittel |
| maximal einsetzt (und somit das Minimum von 12% weitgehend | maximal einsetzt (und somit das Minimum von 12% weitgehend |
| überschreitet). | überschreitet). |
| In der Tabelle in Anlage B wird die Zulässigkeitsschwelle pro | In der Tabelle in Anlage B wird die Zulässigkeitsschwelle pro |
| Polizeizone angegeben. | Polizeizone angegeben. |
| 4.3. Bezirkssolidarität | 4.3. Bezirkssolidarität |
| Unbeschadet der spezifischen Abkommen zur lateralen Unterstützung | Unbeschadet der spezifischen Abkommen zur lateralen Unterstützung |
| zwischen bestimmten Polizeizonen (siehe diesbezüglich das | zwischen bestimmten Polizeizonen (siehe diesbezüglich das |
| Rundschreiben PLP 27 vom 4. November 2002) ist die hier erwähnte | Rundschreiben PLP 27 vom 4. November 2002) ist die hier erwähnte |
| Bezirkssolidarität auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder | Bezirkssolidarität auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder |
| anderen Zone desselben Bezirks festgelegt. | anderen Zone desselben Bezirks festgelegt. |
| Diese Bezirkssolidarität entspricht also einer vorgeschriebenen Form | Diese Bezirkssolidarität entspricht also einer vorgeschriebenen Form |
| von lateraler Unterstützung, die nicht auf die Leistungslinie der | von lateraler Unterstützung, die nicht auf die Leistungslinie der |
| betreffenden Zonen angerechnet wird. Sollten aber die operativen | betreffenden Zonen angerechnet wird. Sollten aber die operativen |
| Bedürfnisse erfordern, dass nicht 2%, sondern mehr oder gar die | Bedürfnisse erfordern, dass nicht 2%, sondern mehr oder gar die |
| vollständige Verfügbarkeitsstufe (7%) eingesetzt werden, wird diese | vollständige Verfügbarkeitsstufe (7%) eingesetzt werden, wird diese |
| zusätzliche Kapazität angerechnet. | zusätzliche Kapazität angerechnet. |
| Nachdem der Grundsatz der Bezirkssolidarität nun definiert ist, wird | Nachdem der Grundsatz der Bezirkssolidarität nun definiert ist, wird |
| jedoch auch deutlich, dass die jeweilige Situation jeder benachbarten | jedoch auch deutlich, dass die jeweilige Situation jeder benachbarten |
| Polizeizone zum vorgesehenen Termin entsprechend der Gesamtzahl der | Polizeizone zum vorgesehenen Termin entsprechend der Gesamtzahl der |
| dort an diesem Tag vorgesehenen Aktivitäten und Ereignisse zu | dort an diesem Tag vorgesehenen Aktivitäten und Ereignisse zu |
| berücksichtigen ist. Wenn zum Beispiel zwei Polizeizonen desselben | berücksichtigen ist. Wenn zum Beispiel zwei Polizeizonen desselben |
| Bezirks zeitgleich mit Ereignissen konfrontiert werden, kann die | Bezirks zeitgleich mit Ereignissen konfrontiert werden, kann die |
| Bezirkssolidarität nur einmal von den anderen Zonen verlangt werden. | Bezirkssolidarität nur einmal von den anderen Zonen verlangt werden. |
| Diese Schwelle kann ebenfalls nach jedem Mobilitätszyklus revidiert | Diese Schwelle kann ebenfalls nach jedem Mobilitätszyklus revidiert |
| werden und ist in der Tabelle in Anlage B wiedergegeben. | werden und ist in der Tabelle in Anlage B wiedergegeben. |
| In Anlehnung an die Grundsätze des Rundschreibens PLP 27 führt die | In Anlehnung an die Grundsätze des Rundschreibens PLP 27 führt die |
| hier beschriebene Bezirkssolidarität dazu, dass die Zonen, die auf die | hier beschriebene Bezirkssolidarität dazu, dass die Zonen, die auf die |
| Verstärkungen durch andere Zonen zurückgreifen, einen Ausgleich | Verstärkungen durch andere Zonen zurückgreifen, einen Ausgleich |
| leisten. Die Art des Ausgleichs liegt im freien Ermessen der Zonen. | leisten. Die Art des Ausgleichs liegt im freien Ermessen der Zonen. |
| 4.4. Nationale Solidarität (Hycap) | 4.4. Nationale Solidarität (Hycap) |
| Die Grenze der nationalen Solidarität ist diejenige der | Die Grenze der nationalen Solidarität ist diejenige der |
| Verfügbarkeitsstufe (7%), aber der ganze Einsatz wird auf die | Verfügbarkeitsstufe (7%), aber der ganze Einsatz wird auf die |
| Leistungslinie der betroffenen Zonen angerechnet. | Leistungslinie der betroffenen Zonen angerechnet. |
| Für die Bestimmung des Bezirks, der die Verstärkung bereitstellen | Für die Bestimmung des Bezirks, der die Verstärkung bereitstellen |
| muss, werden verschiedene Parameter berücksichtigt, insbesondere die | muss, werden verschiedene Parameter berücksichtigt, insbesondere die |
| Sprachenregelung, die geografische Nähe, die voraussichtliche Dauer | Sprachenregelung, die geografische Nähe, die voraussichtliche Dauer |
| des Auftrags, der operative Mehrwert, der Stand des « Verbrauchs » der | des Auftrags, der operative Mehrwert, der Stand des « Verbrauchs » der |
| Leistungslinie oder die Arbeitslast jedes Bezirks zum vorgesehenen | Leistungslinie oder die Arbeitslast jedes Bezirks zum vorgesehenen |
| Zeitpunkt. Diese verschiedenen Kriterien werden mit gesundem | Zeitpunkt. Diese verschiedenen Kriterien werden mit gesundem |
| Menschenverstand angewandt und die Begründung der diesbezüglichen | Menschenverstand angewandt und die Begründung der diesbezüglichen |
| Entscheidung der DAO wird den betroffenen Zonen über den DirCo | Entscheidung der DAO wird den betroffenen Zonen über den DirCo |
| mitgeteilt. Die Personalkräfte sind vorzugsweise den angrenzenden | mitgeteilt. Die Personalkräfte sind vorzugsweise den angrenzenden |
| Bezirken zu entnehmen. | Bezirken zu entnehmen. |
| 5. Verfahren | 5. Verfahren |
| 5.1. Beschreibung | 5.1. Beschreibung |
| Gemäss den oben erläuterten Vorschriften einerseits und der Richtlinie | Gemäss den oben erläuterten Vorschriften einerseits und der Richtlinie |
| MFO-3 andererseits verläuft das Verfahren zur Gewährung der | MFO-3 andererseits verläuft das Verfahren zur Gewährung der |
| Verstärkungen nach folgendem Schema: | Verstärkungen nach folgendem Schema: |
| - Der mit der Einsatzleitung des betreffenden Ordnungsdienstes | - Der mit der Einsatzleitung des betreffenden Ordnungsdienstes |
| betraute Polizeidienst leitet das Verfahren möglichst frühzeitig beim | betraute Polizeidienst leitet das Verfahren möglichst frühzeitig beim |
| DirCo ein. | DirCo ein. |
| - Der DirCo nimmt Stellung in Bezug auf das vorgesehene Aufgebot, ohne | - Der DirCo nimmt Stellung in Bezug auf das vorgesehene Aufgebot, ohne |
| sich dabei in die Verwaltung und den Verantwortungsbereich des | sich dabei in die Verwaltung und den Verantwortungsbereich des |
| Korpschefs einzumischen. Er kann dazu bei der Direktion der Einsätze | Korpschefs einzumischen. Er kann dazu bei der Direktion der Einsätze |
| und der Informationsverwaltung in verwaltungspolizeilichen | und der Informationsverwaltung in verwaltungspolizeilichen |
| Angelegenheiten (DAO) ein technisches Gutachten anfordern. | Angelegenheiten (DAO) ein technisches Gutachten anfordern. |
| - Der DirCo kontrolliert die Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle und | - Der DirCo kontrolliert die Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle und |
| teilt den anderen Zonen des Bezirks den Bedarf an Bezirkssolidarität | teilt den anderen Zonen des Bezirks den Bedarf an Bezirkssolidarität |
| bis in Höhe von 2% ihres verfügbaren Personalbestands mit, | bis in Höhe von 2% ihres verfügbaren Personalbestands mit, |
| gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Arbeitslast dieser | gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Arbeitslast dieser |
| Polizeizonen. | Polizeizonen. |
| - Er übermittelt der DAO den eventuell zusätzlichen Antrag auf nicht | - Er übermittelt der DAO den eventuell zusätzlichen Antrag auf nicht |
| spezialisierte Unterstützung und den Antrag auf spezialisierte | spezialisierte Unterstützung und den Antrag auf spezialisierte |
| Unterstützung. | Unterstützung. |
| - Die DAO bestimmt zuerst die zentralisierte DAR, dann das | - Die DAO bestimmt zuerst die zentralisierte DAR, dann das |
| Einsatzkorps und danach, je nach Bedarf, Zonen anderer Bezirke als | Einsatzkorps und danach, je nach Bedarf, Zonen anderer Bezirke als |
| Bereitsteller der Verstärkung. Unter Berücksichtigung der in Nr. 4.4 | Bereitsteller der Verstärkung. Unter Berücksichtigung der in Nr. 4.4 |
| erwähnten Grundsätze zur Bestimmung des Bezirks können die | erwähnten Grundsätze zur Bestimmung des Bezirks können die |
| Polizeizonen des vom Ereignis betroffenen Bezirks aufgefordert werden, | Polizeizonen des vom Ereignis betroffenen Bezirks aufgefordert werden, |
| mehr als 2% zu leisten. Die DAO begründet die Bestimmung des | mehr als 2% zu leisten. Die DAO begründet die Bestimmung des |
| Bereitstellers. | Bereitstellers. |
| - In den Tagen vor dem Ereignis schöpft die DAO die eventuell | - In den Tagen vor dem Ereignis schöpft die DAO die eventuell |
| verbleibende Kapazität der DAR aus, indem sie bestimmte Polizeizonen | verbleibende Kapazität der DAR aus, indem sie bestimmte Polizeizonen |
| von dem ihnen vorher anvertrauten Auftrag entbindet. | von dem ihnen vorher anvertrauten Auftrag entbindet. |
| 5.2. Besondere Rolle des DirCo | 5.2. Besondere Rolle des DirCo |
| 5.2.1. Schätzung des benötigten Aufgebots | 5.2.1. Schätzung des benötigten Aufgebots |
| Damit ein rationaler und einheitlicher Einsatz der verfügbaren Mittel | Damit ein rationaler und einheitlicher Einsatz der verfügbaren Mittel |
| gewährleistet ist, wird dem DirCo eine besondere Rolle bei Schätzung | gewährleistet ist, wird dem DirCo eine besondere Rolle bei Schätzung |
| des für ein Ereignis vorgesehenen Sicherheitsaufgebots anvertraut, | des für ein Ereignis vorgesehenen Sicherheitsaufgebots anvertraut, |
| wenn Verstärkungen angefordert werden. | wenn Verstärkungen angefordert werden. |
| Zur Verwirklichung dieser Schätzung: | Zur Verwirklichung dieser Schätzung: |
| - kann der DirCo sich vom Verwalter des Ereignisses die nötigen | - kann der DirCo sich vom Verwalter des Ereignisses die nötigen |
| Unterlagen zukommen lassen, | Unterlagen zukommen lassen, |
| - kann er beim DAO ein technisches Gutachten anfordern, | - kann er beim DAO ein technisches Gutachten anfordern, |
| - stellt er einen Vergleich mit gleichartigen vorherigen Ereignissen | - stellt er einen Vergleich mit gleichartigen vorherigen Ereignissen |
| an. | an. |
| Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem DirCo und dem Verwalter des | Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem DirCo und dem Verwalter des |
| Ereignisses leitet der DirCo eine Beratung ein, um einen Konsens in | Ereignisses leitet der DirCo eine Beratung ein, um einen Konsens in |
| Bezug auf die einzusetzenden Mittel zu erreichen. | Bezug auf die einzusetzenden Mittel zu erreichen. |
| Können DirCo und Verwalter des Ereignisses sich nicht über die | Können DirCo und Verwalter des Ereignisses sich nicht über die |
| einzusetzenden Mittel einigen, bleiben drei Möglichkeiten: | einzusetzenden Mittel einigen, bleiben drei Möglichkeiten: |
| a) Der Bürgermeister bittet den DirCo um Gewährleistung der | a) Der Bürgermeister bittet den DirCo um Gewährleistung der |
| Einsatzleitung der Ordnungsdienste mit den Mitteln, die dieser | Einsatzleitung der Ordnungsdienste mit den Mitteln, die dieser |
| festgelegt hat. Die antragstellende Zone bleibt natürlich | festgelegt hat. Die antragstellende Zone bleibt natürlich |
| verpflichtet, ihre eigenen Kräfte im ursprünglich festgelegten Masse | verpflichtet, ihre eigenen Kräfte im ursprünglich festgelegten Masse |
| einzusetzen. | einzusetzen. |
| b) Der Bürgermeister betraut den Korpschef mit der Einsatzleitung mit | b) Der Bürgermeister betraut den Korpschef mit der Einsatzleitung mit |
| den vom DirCo festgelegten Mitteln. | den vom DirCo festgelegten Mitteln. |
| c) Der Bürgermeister ist nicht mit den vom DirCo vorgesehenen Mitteln | c) Der Bürgermeister ist nicht mit den vom DirCo vorgesehenen Mitteln |
| einverstanden. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Minister des | einverstanden. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Minister des |
| Innern zur Entscheidung vorgelegt. | Innern zur Entscheidung vorgelegt. |
| Diese Bestimmung berührt nicht das Requirierungsrecht der | Diese Bestimmung berührt nicht das Requirierungsrecht der |
| verschiedenen Behörden. | verschiedenen Behörden. |
| 5.2.2. Weiterverfolgung der Abkommen zur lateralen Unterstützung | 5.2.2. Weiterverfolgung der Abkommen zur lateralen Unterstützung |
| Damit die tatsächliche operative Situation der Polizeizonen beim | Damit die tatsächliche operative Situation der Polizeizonen beim |
| Einsatz der belastbaren Kapazität berücksichtigt werden kann, muss der | Einsatz der belastbaren Kapazität berücksichtigt werden kann, muss der |
| DirCo über die erforderlichen Informationen verfügen. | DirCo über die erforderlichen Informationen verfügen. |
| Zu diesem Zweck teilen die Polizeizonen dem DirCo mit, ob | Zu diesem Zweck teilen die Polizeizonen dem DirCo mit, ob |
| Vereinbarungsprotokolle bestehen, die Einfluss haben können auf die | Vereinbarungsprotokolle bestehen, die Einfluss haben können auf die |
| verfügbare operative Kapazität und die Ereignisse, auf die diese | verfügbare operative Kapazität und die Ereignisse, auf die diese |
| Protokolle zur Anwendung kommen. | Protokolle zur Anwendung kommen. |
| Der DirCo verfolgt den weiteren Verlauf des Einsatzes in Form einer | Der DirCo verfolgt den weiteren Verlauf des Einsatzes in Form einer |
| Bezirkssolidarität und stellt ihn den Zonen zur Verfügung, ohne sich | Bezirkssolidarität und stellt ihn den Zonen zur Verfügung, ohne sich |
| in die von den Polizeizonen beschlossene Art des Ausgleichs | in die von den Polizeizonen beschlossene Art des Ausgleichs |
| einzumischen. | einzumischen. |
| 5.3. Rolle der Generalinspektion | 5.3. Rolle der Generalinspektion |
| Die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei | Die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei |
| (AIG) ist einstweilen damit beauftragt, regelmässig über den Einsatz | (AIG) ist einstweilen damit beauftragt, regelmässig über den Einsatz |
| der belastbaren Kapazität und über die Art und Weise, wie die | der belastbaren Kapazität und über die Art und Weise, wie die |
| vorliegende Richtlinie nach Buchstaben und Geist angewandt wird, zu | vorliegende Richtlinie nach Buchstaben und Geist angewandt wird, zu |
| berichten. Die Analyse der AIG bezieht sich insbesondere auf: | berichten. Die Analyse der AIG bezieht sich insbesondere auf: |
| - die Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle durch die Polizeizone, die | - die Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle durch die Polizeizone, die |
| eine Verstärkung anfordert, und zwar damit die anderen Zonen nicht | eine Verstärkung anfordert, und zwar damit die anderen Zonen nicht |
| unnötig mobilisiert werden, | unnötig mobilisiert werden, |
| - die Gründe, die von den Zonen angegeben werden, die sich nicht | - die Gründe, die von den Zonen angegeben werden, die sich nicht |
| imstande sehen, eine Verstärkung bereitzustellen, | imstande sehen, eine Verstärkung bereitzustellen, |
| - den Einsatz der vollständigen Kapazität der DAR an einem | - den Einsatz der vollständigen Kapazität der DAR an einem |
| vereinbarten Termin, unter Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze der | vereinbarten Termin, unter Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze der |
| DAR. | DAR. |
| 6. Sonderfälle | 6. Sonderfälle |
| 6.1. Fussball | 6.1. Fussball |
| Ausgehend von einer « natürlichen » Solidarität zwischen Polizeizonen, | Ausgehend von einer « natürlichen » Solidarität zwischen Polizeizonen, |
| die mit dem Hooligan-Phänomen konfrontiert sind, ist beschlossen | die mit dem Hooligan-Phänomen konfrontiert sind, ist beschlossen |
| worden, für Fussballspiele, mit Ausnahme der internationalen | worden, für Fussballspiele, mit Ausnahme der internationalen |
| Wettkämpfe und der Freundschaftsbegegnungen, auch auf die Polizeizone | Wettkämpfe und der Freundschaftsbegegnungen, auch auf die Polizeizone |
| der Gastmannschaft eine obligatorische Solidaritätsnorm anzuwenden. | der Gastmannschaft eine obligatorische Solidaritätsnorm anzuwenden. |
| Diese Norm wechselt mit dem Risiko der Anfahrten der betreffenden | Diese Norm wechselt mit dem Risiko der Anfahrten der betreffenden |
| Fans. Darum erstellt die Fussballzelle des FÖD Inneres vor jeder | Fans. Darum erstellt die Fussballzelle des FÖD Inneres vor jeder |
| Saison nach Beurteilung der abgelaufenen Saison mit den betroffenen | Saison nach Beurteilung der abgelaufenen Saison mit den betroffenen |
| Zonen eine Risikoanalyse für Auswärtsspiele. | Zonen eine Risikoanalyse für Auswärtsspiele. |
| Diese Analyse entbindet nicht von der Notwendigkeit einer punktuellen | Diese Analyse entbindet nicht von der Notwendigkeit einer punktuellen |
| Beurteilung, die jedem einzelnen Spiel voraufgehen muss. Die | Beurteilung, die jedem einzelnen Spiel voraufgehen muss. Die |
| Polizeizone, aus der die Fans stammen, wird systematisch in diese | Polizeizone, aus der die Fans stammen, wird systematisch in diese |
| Risikoanalyse einbezogen. Auch Vereinbarungen in Bezug auf die | Risikoanalyse einbezogen. Auch Vereinbarungen in Bezug auf die |
| Protokollierungspolitik sind von dieser Vorbereitung betroffen. | Protokollierungspolitik sind von dieser Vorbereitung betroffen. |
| Die Fussballmannschaften werden in vier Risikokategorien eingeteilt, | Die Fussballmannschaften werden in vier Risikokategorien eingeteilt, |
| die mit vier verschiedenen vorgeschriebenen Einsatzebenen der | die mit vier verschiedenen vorgeschriebenen Einsatzebenen der |
| betroffenen Polizeizonen übereinstimmen, nämlich: | betroffenen Polizeizonen übereinstimmen, nämlich: |
| - Kategorie A: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie A: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
| qualitative Unterstützung und von 3% des verfügbaren Personalbestands | qualitative Unterstützung und von 3% des verfügbaren Personalbestands |
| der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 4% des verfügbaren | der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 4% des verfügbaren |
| Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, | Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, |
| - Kategorie B: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie B: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
| qualitative Unterstützung und von 2% des verfügbaren Personalbestands | qualitative Unterstützung und von 2% des verfügbaren Personalbestands |
| der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 5% des verfügbaren | der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 5% des verfügbaren |
| Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, | Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, |
| - Kategorie C: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie C: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
| qualitative Unterstützung; Bereitstellung von mindestens 2% des | qualitative Unterstützung; Bereitstellung von mindestens 2% des |
| verfügbaren Personalbestands der Zone als belastbare Kapazität und | verfügbaren Personalbestands der Zone als belastbare Kapazität und |
| eventuelle Bereitstellung von höchstens 5% des verfügbaren | eventuelle Bereitstellung von höchstens 5% des verfügbaren |
| Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, | Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, |
| - Kategorie D: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie D: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
| qualitative Unterstützung; eventuelle Bereitstellung von höchstens 7% | qualitative Unterstützung; eventuelle Bereitstellung von höchstens 7% |
| des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare | des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare |
| Kapazität. | Kapazität. |
| Die vorgeschriebene qualitative Unterstützung beschränkt sich auf die | Die vorgeschriebene qualitative Unterstützung beschränkt sich auf die |
| Aufträge im Zusammenhang mit der Begleitung der eigenen Fans bei | Aufträge im Zusammenhang mit der Begleitung der eigenen Fans bei |
| Auswärtsspielen, einschliesslich während ihrer Anfahrten. Diese | Auswärtsspielen, einschliesslich während ihrer Anfahrten. Diese |
| Bestimmung muss deutlich aus dem Einsatzbefehl hervorgehen. | Bestimmung muss deutlich aus dem Einsatzbefehl hervorgehen. |
| Die vorgeschriebene Unterstützung ist ungeachtet der zurückzulegenden | Die vorgeschriebene Unterstützung ist ungeachtet der zurückzulegenden |
| Fahrtstrecke bereitzustellen. | Fahrtstrecke bereitzustellen. |
| Ein Offizier der Polizeizone der Gastmannschaft kann als | Ein Offizier der Polizeizone der Gastmannschaft kann als |
| Verbindungsoffizier in die Kommandozelle des Ordnungsdienstes | Verbindungsoffizier in die Kommandozelle des Ordnungsdienstes |
| integriert werden, vor allem dann, wenn die Mannschaft aus einem | integriert werden, vor allem dann, wenn die Mannschaft aus einem |
| anderen Sprachgebiet stammt. In diesem Fall ist mindestens eine | anderen Sprachgebiet stammt. In diesem Fall ist mindestens eine |
| Sektion bereitzustellen, um die Befehlsführung zu vereinfachen. | Sektion bereitzustellen, um die Befehlsführung zu vereinfachen. |
| Die Klassifizierung der Klubs in Kategorien ist in Anlage C | Die Klassifizierung der Klubs in Kategorien ist in Anlage C |
| aufgeführt. | aufgeführt. |
| 6.2. Einsatz innerhalb von 24 Stunden | 6.2. Einsatz innerhalb von 24 Stunden |
| In Abweichung vom allgemeinen Grundsatz einer Vorankündigungsfrist von | In Abweichung vom allgemeinen Grundsatz einer Vorankündigungsfrist von |
| mindestens 24 Stunden kann, falls das Einsatzkorps bereits vollständig | mindestens 24 Stunden kann, falls das Einsatzkorps bereits vollständig |
| eingesetzt ist, mittels ausdrücklicher Genehmigung des Ministers oder | eingesetzt ist, mittels ausdrücklicher Genehmigung des Ministers oder |
| seines Beauftragten erlaubt werden, dass sofort die verfügbare, | seines Beauftragten erlaubt werden, dass sofort die verfügbare, |
| ausgebildete und ausgerüstete Kapazität einiger Polizeikorps dort | ausgebildete und ausgerüstete Kapazität einiger Polizeikorps dort |
| mobilisiert wird, wo dieser nicht geplante Einsatz sich als notwendig | mobilisiert wird, wo dieser nicht geplante Einsatz sich als notwendig |
| erweist, um die körperliche Unversehrtheit von Personen zu bewahren | erweist, um die körperliche Unversehrtheit von Personen zu bewahren |
| oder um beträchtliche materielle Schäden zu verhindern. Wir denken | oder um beträchtliche materielle Schäden zu verhindern. Wir denken |
| hierbei an alle Polizeiaufträge in Ausnahmesituationen, die einer | hierbei an alle Polizeiaufträge in Ausnahmesituationen, die einer |
| Krisenbewältigung gleich kommen. Die von dieser Massnahme betroffenen | Krisenbewältigung gleich kommen. Die von dieser Massnahme betroffenen |
| Polizeikorps sind zunächst die Korps, die für den eigenen Bedarf mit | Polizeikorps sind zunächst die Korps, die für den eigenen Bedarf mit |
| ständigen Einsatzeinheiten zusammenarbeiten. Die zugunsten einer | ständigen Einsatzeinheiten zusammenarbeiten. Die zugunsten einer |
| anderen Polizeizone bereitgestellte Unterstützung wird vollständig als | anderen Polizeizone bereitgestellte Unterstützung wird vollständig als |
| belastbare Kapazität angerechnet. Mit diesen Bestimmungen werden die | belastbare Kapazität angerechnet. Mit diesen Bestimmungen werden die |
| Ereignisse und Aufträge berücksichtigt, die der Zone eigen sind. | Ereignisse und Aufträge berücksichtigt, die der Zone eigen sind. |
| 7. Verschiedene Aspekte | 7. Verschiedene Aspekte |
| 7.1. Ausbildung | 7.1. Ausbildung |
| Jede Polizeizone muss, damit sie ihren Solidaritätsverpflichtungen | Jede Polizeizone muss, damit sie ihren Solidaritätsverpflichtungen |
| nachkommen kann, ihr Personal, auf das sie für diese Aufträge | nachkommen kann, ihr Personal, auf das sie für diese Aufträge |
| zurückgreifen können muss, jährlich einem vom Minister des Innern | zurückgreifen können muss, jährlich einem vom Minister des Innern |
| anerkannten Ausbildungsprogramm unterziehen. | anerkannten Ausbildungsprogramm unterziehen. |
| Die Organisation dieser Ausbildungen wird dem DirCo anvertraut, in | Die Organisation dieser Ausbildungen wird dem DirCo anvertraut, in |
| Absprache mit den Korpschefs, den Polizeischulen und den | Absprache mit den Korpschefs, den Polizeischulen und den |
| Ausbildungszentren. | Ausbildungszentren. |
| Damit die Verfügbarkeitsstufe erreicht werden kann, ist es ratsam, | Damit die Verfügbarkeitsstufe erreicht werden kann, ist es ratsam, |
| mindestens 2,8 mal die Anzahl bereitgestellter Personalmitglieder | mindestens 2,8 mal die Anzahl bereitgestellter Personalmitglieder |
| auszubilden (Verfügbarkeitsstufe). | auszubilden (Verfügbarkeitsstufe). |
| Die Aus- und Weiterbildungen werden proportional zu den genehmigten | Die Aus- und Weiterbildungen werden proportional zu den genehmigten |
| Normen von der Leistungslinie abgerechnet. Sie werden in | Normen von der Leistungslinie abgerechnet. Sie werden in |
| Zusammenarbeit mit den DirCo, den Polizeizonen, den Ausbildungszentren | Zusammenarbeit mit den DirCo, den Polizeizonen, den Ausbildungszentren |
| und den Polizeischulen anhand der vom FÖD Inneres genehmigten | und den Polizeischulen anhand der vom FÖD Inneres genehmigten |
| Programme organisiert. Diese Ausbildungen sind als funktionelle | Programme organisiert. Diese Ausbildungen sind als funktionelle |
| Ausbildungen anerkannt. | Ausbildungen anerkannt. |
| 7.2. Material und Ausrüstung | 7.2. Material und Ausrüstung |
| Das zur Verstärkung einer Polizeizone bereitgestellte Personal muss | Das zur Verstärkung einer Polizeizone bereitgestellte Personal muss |
| über die individuelle Ausrüstung verfügen, die für den Auftrag | über die individuelle Ausrüstung verfügen, die für den Auftrag |
| erforderlich ist. Sie wird ihm von seiner Polizeizone zur Verfügung | erforderlich ist. Sie wird ihm von seiner Polizeizone zur Verfügung |
| gestellt. Die Chefs müssen darauf achten, dass der Schutz der | gestellt. Die Chefs müssen darauf achten, dass der Schutz der |
| körperlichen Unversehrtheit des Personals mit dem bei der Beantragung | körperlichen Unversehrtheit des Personals mit dem bei der Beantragung |
| anzugebenden Grad der Bedrohung jedes Ereignisses übereinstimmt. | anzugebenden Grad der Bedrohung jedes Ereignisses übereinstimmt. |
| Unbeschadet einer spezifischen Vereinbarung mit der verstärkten | Unbeschadet einer spezifischen Vereinbarung mit der verstärkten |
| Polizeizone geht der Transport des zur Verstärkung geschickten | Polizeizone geht der Transport des zur Verstärkung geschickten |
| Personals zu Lasten der Polizeizone, die die Verstärkung leistet. | Personals zu Lasten der Polizeizone, die die Verstärkung leistet. |
| Die föderale Polizei stellt den Kommandowagen des Pelotons, damit die | Die föderale Polizei stellt den Kommandowagen des Pelotons, damit die |
| Kompatibilität der Funkmittel gewährleistet ist. | Kompatibilität der Funkmittel gewährleistet ist. |
| 7.3. Haushaltsauswirkungen | 7.3. Haushaltsauswirkungen |
| Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Polizeizonen sieht gemäss den | Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Polizeizonen sieht gemäss den |
| Grundsätzen von Artikel 41 GIP vor, dass der zur Erfüllung von | Grundsätzen von Artikel 41 GIP vor, dass der zur Erfüllung von |
| Aufträgen mit föderalem Charakter vorgesehene Teil der föderalen | Aufträgen mit föderalem Charakter vorgesehene Teil der föderalen |
| Dotation verringert wird, wenn sich erweist, dass die Zone ihren | Dotation verringert wird, wenn sich erweist, dass die Zone ihren |
| Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung belastbarer Kapazität | Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung belastbarer Kapazität |
| nicht nachgekommen ist. Die zurückbehaltenen Beträge werden in den | nicht nachgekommen ist. Die zurückbehaltenen Beträge werden in den |
| föderalen Solidaritätsfonds flieâen oder an die Zonen ausgezahlt, die | föderalen Solidaritätsfonds flieâen oder an die Zonen ausgezahlt, die |
| mehr Kapazität bereitgestellt haben, als ursprünglich vorgesehen. | mehr Kapazität bereitgestellt haben, als ursprünglich vorgesehen. |
| 8. Aufhebungsbestimmungen | 8. Aufhebungsbestimmungen |
| Es werden aufgehoben: | Es werden aufgehoben: |
| - die ministerielle Richtlinie MFO-2 vom 3. April 2002 (Belgisches | - die ministerielle Richtlinie MFO-2 vom 3. April 2002 (Belgisches |
| Staatsblatt vom 25. Mai 2002; deutsche Übersetzung: Belgisches | Staatsblatt vom 25. Mai 2002; deutsche Übersetzung: Belgisches |
| Staatsblatt vom 23. Oktober 2002), | Staatsblatt vom 23. Oktober 2002), |
| - die ministerielle Richtlinie MFO-2bis vom 28. Januar 2003, | - die ministerielle Richtlinie MFO-2bis vom 28. Januar 2003, |
| - die Auslegungsmitteilung vom 8. September 2003 (Belgisches | - die Auslegungsmitteilung vom 8. September 2003 (Belgisches |
| Staatsblatt vom 10. Oktober 2003; deutsche Übersetzung: Belgisches | Staatsblatt vom 10. Oktober 2003; deutsche Übersetzung: Belgisches |
| Staatsblatt vom 9. Januar 2004). | Staatsblatt vom 9. Januar 2004). |
| P. DEWAEL, | P. DEWAEL, |
| Vizepremierminister und Minister des Innern | Vizepremierminister und Minister des Innern |
| Anlage A zur Richtlinie MFO-2 | Anlage A zur Richtlinie MFO-2 |
| 1. Berechnung der Verfügbarkeitsstufe | 1. Berechnung der Verfügbarkeitsstufe |
| Die Verfügbarkeitsstufe wird berechnet auf der Grundlage des | Die Verfügbarkeitsstufe wird berechnet auf der Grundlage des |
| tatsächlich in den Polizeizonen vorhandenen Bestands an Personal | tatsächlich in den Polizeizonen vorhandenen Bestands an Personal |
| gleich welchen Dienstgrades, einschliesslich der | gleich welchen Dienstgrades, einschliesslich der |
| Polizeihilfsbediensteten und des eventuell durch Entsendung zur | Polizeihilfsbediensteten und des eventuell durch Entsendung zur |
| Verfügung gestellten föderalen Einsatzpersonals (verfügbarer | Verfügung gestellten föderalen Einsatzpersonals (verfügbarer |
| Personalbestand). | Personalbestand). |
| Das hinsichtlich der Mindestnorm überzählige Personal und das Personal | Das hinsichtlich der Mindestnorm überzählige Personal und das Personal |
| des Einsatzkorps werden bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt. | des Einsatzkorps werden bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt. |
| Die Direktion der Einsätze der Verwaltungspolizei (DGA/DAO) legt | Die Direktion der Einsätze der Verwaltungspolizei (DGA/DAO) legt |
| diesen Personalbestand aufgrund der Daten fest, die sie erhält: | diesen Personalbestand aufgrund der Daten fest, die sie erhält: |
| - in Bezug auf das Personal der Polizeizonen: von der Generaldirektion | - in Bezug auf das Personal der Polizeizonen: von der Generaldirektion |
| des Personals der föderalen Polizei aufgrund der Daten, die zur | des Personals der föderalen Polizei aufgrund der Daten, die zur |
| Auszahlung der Gehälter benutzt werden, | Auszahlung der Gehälter benutzt werden, |
| - in Bezug auf das in die Polizeizonen entsandte Personal: von der | - in Bezug auf das in die Polizeizonen entsandte Personal: von der |
| Generaldirektion der Verwaltungspolizei. | Generaldirektion der Verwaltungspolizei. |
| Die Verfügbarkeitsstufe entspricht 7% dieses Personalbestands der | Die Verfügbarkeitsstufe entspricht 7% dieses Personalbestands der |
| Polizeizonen, der gemäss der Tabelle in Anlage B aufgeteilt ist. | Polizeizonen, der gemäss der Tabelle in Anlage B aufgeteilt ist. |
| Die jeweiligen Anforderungen werden nach Abschluss jedes | Die jeweiligen Anforderungen werden nach Abschluss jedes |
| Mobilitätszyklus revidiert. Die DGA/DAO wird dem Minister des Innern | Mobilitätszyklus revidiert. Die DGA/DAO wird dem Minister des Innern |
| die Fortschreibungen der Anlage B auf eigene Initiative zukommen | die Fortschreibungen der Anlage B auf eigene Initiative zukommen |
| lassen. | lassen. |
| 2. Berechnung der Leistungslinie | 2. Berechnung der Leistungslinie |
| Die Leistungslinie wird auf der Grundlage desselben Personalbestands | Die Leistungslinie wird auf der Grundlage desselben Personalbestands |
| berechnet wie desjenigen, der für die Berechnung der | berechnet wie desjenigen, der für die Berechnung der |
| Verfügbarkeitsstufe berücksichtigt wird. | Verfügbarkeitsstufe berücksichtigt wird. |
| Sie entspricht 1,2% der theoretischen Jahresleistung des verfügbaren | Sie entspricht 1,2% der theoretischen Jahresleistung des verfügbaren |
| Personalbestands der Polizeizonen (1.520 Leistungsstunden pro Person), | Personalbestands der Polizeizonen (1.520 Leistungsstunden pro Person), |
| wobei der so erhaltene Wert (tatsächlicher Personalbestand x 1.520 x | wobei der so erhaltene Wert (tatsächlicher Personalbestand x 1.520 x |
| 0,012) berichtigt wird (aufgrund der doppelten Verbuchung der | 0,012) berichtigt wird (aufgrund der doppelten Verbuchung der |
| Wochenendstunden) durch eine Multiplikation mit 1,5 (angesichts der | Wochenendstunden) durch eine Multiplikation mit 1,5 (angesichts der |
| Tatsache, dass 50% der Stunden am Wochenende geleistet werden). | Tatsache, dass 50% der Stunden am Wochenende geleistet werden). |
| Für Hundestaffeln zählen die Leistungseinheiten doppelt. | Für Hundestaffeln zählen die Leistungseinheiten doppelt. |
| Somit lässt sich die Leistungslinie einer Polizeizone mit einem | Somit lässt sich die Leistungslinie einer Polizeizone mit einem |
| tatsächlichen Personalbestand von 124 Polizisten wie folgt berechnen: | tatsächlichen Personalbestand von 124 Polizisten wie folgt berechnen: |
| (124 x 1.520 x 0,012) x 1,5 = 3.393 Leistungseinheiten. | (124 x 1.520 x 0,012) x 1,5 = 3.393 Leistungseinheiten. |
| Anlage B zur Richtlinie MFO-2 | Anlage B zur Richtlinie MFO-2 |
| Tabelle mit folgenden Angaben pro Polizeizone: | Tabelle mit folgenden Angaben pro Polizeizone: |
| - berücksichtigter tatsächlicher Personalbestand, | - berücksichtigter tatsächlicher Personalbestand, |
| - Schwelle der Zulässigkeit der Anträge auf Verstärkung, | - Schwelle der Zulässigkeit der Anträge auf Verstärkung, |
| - Bezirkssolidaritätsnorm (alle Dienstgrade vereint), | - Bezirkssolidaritätsnorm (alle Dienstgrade vereint), |
| - Verfügbarkeitsstufe (eingeteilt in Kommandozelle, Sektionsleiter und | - Verfügbarkeitsstufe (eingeteilt in Kommandozelle, Sektionsleiter und |
| -mitglieder), | -mitglieder), |
| - Leistungslinie. | - Leistungslinie. |
| Bemerkung: Von der neuen Leistungslinie 2004 wurde der relative | Bemerkung: Von der neuen Leistungslinie 2004 wurde der relative |
| Prozentsatz der bereits im ersten Halbjahr geleisteten Einsätze auf | Prozentsatz der bereits im ersten Halbjahr geleisteten Einsätze auf |
| der Grundlage der alten Verbuchungsregeln abgezogen. | der Grundlage der alten Verbuchungsregeln abgezogen. |
| Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
| Anlage C zur Richtlinie MFO-2 | Anlage C zur Richtlinie MFO-2 |
| Regeln für Einsatz und Verbuchung der Unterstützung durch die | Regeln für Einsatz und Verbuchung der Unterstützung durch die |
| Polizeizonen, | Polizeizonen, |
| die von Auswärtsfahrten der Risiko-Fussballklubs betroffen sind (*) | die von Auswärtsfahrten der Risiko-Fussballklubs betroffen sind (*) |
| Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
| (*) Diese Unterstützungen dürfen auf die Leistungslinie angerechnet | (*) Diese Unterstützungen dürfen auf die Leistungslinie angerechnet |
| werden. | werden. |
| (**) Mit maximal EINEM Alpha-Peloton, ungeachtet der Fahrtstrecke. | (**) Mit maximal EINEM Alpha-Peloton, ungeachtet der Fahrtstrecke. |
| (***) Nach dem allgemeinen Grundsatz des konzentrischen Einsatzes. | (***) Nach dem allgemeinen Grundsatz des konzentrischen Einsatzes. |