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Ministeriële richtlijn MFO-2 betreffende het solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen voor opdrachten van bestuurlijke politie. - Duitse vertaling | Directive ministérielle MFO-2 relative au mécanisme de solidarité entre zones de police en matière de renforts pour des missions de police administrative. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
30 JULI 2004. - Ministeriële richtlijn MFO-2 betreffende het | 30 JUILLET 2004. - Directive ministérielle MFO-2 relative au mécanisme |
solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen | de solidarité entre zones de police en matière de renforts pour des |
voor opdrachten van bestuurlijke politie. - Duitse vertaling | missions de police administrative. - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de ministeriële | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
richtlijn MFO-2 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 30 juli | directive ministérielle MFO-2 du Ministre de l'Intérieur du 30 juillet |
2004 betreffende het solidariteitsmechanisme tussen de politiezones | 2004 relative au mécanisme de solidarité entre zones de police en |
inzake versterkingen voor opdrachten van bestuurlijke politie | matière de renforts pour des missions de police administrative |
(Belgisch Staatsblad van 17 augustus 2004), opgemaakt door de Centrale | (Moniteur belge du 17 août 2004), établie par le Service central de |
Dienst voor Duitse vertaling bij het | traduction allemande auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Malmedy. |
30. JULI 2004 - Ministerielle Richtlinie MFO-2 über den | 30. JULI 2004 - Ministerielle Richtlinie MFO-2 über den |
Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel- Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel- Hauptstadt |
An den Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Generalkommissar der föderalen Polizei |
An die Korpschefs der lokalen Polizei | An die Korpschefs der lokalen Polizei |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Vorliegende Richtlinie ergeht in Ausführung der Artikel 61 bis 64 des | Vorliegende Richtlinie ergeht in Ausführung der Artikel 61 bis 64 des |
Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP). | strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP). |
Hiermit soll geregelt werden, wie alle Polizeizonen des Landes anderen | Hiermit soll geregelt werden, wie alle Polizeizonen des Landes anderen |
Polizeizonen, die mit einem punktuellen verwaltungspolizeilichen | Polizeizonen, die mit einem punktuellen verwaltungspolizeilichen |
Auftrag konfrontiert sind, den sie nicht alleine ausführen können, | Auftrag konfrontiert sind, den sie nicht alleine ausführen können, |
einen Teil ihrer Einsatzkapazität zur Verfügung stellen müssen. Es | einen Teil ihrer Einsatzkapazität zur Verfügung stellen müssen. Es |
handelt sich hierbei um einen nationalen Solidaritätsmechanismus, | handelt sich hierbei um einen nationalen Solidaritätsmechanismus, |
gewöhnlich « belastbare Kapazität » (Hycap) genannt, der neben anderen | gewöhnlich « belastbare Kapazität » (Hycap) genannt, der neben anderen |
bestehenden Verstärkungsverfahren, namentlich der lateralen | bestehenden Verstärkungsverfahren, namentlich der lateralen |
Unterstützung (bei gegenseitigem Einverständnis zwischen den Zonen), | Unterstützung (bei gegenseitigem Einverständnis zwischen den Zonen), |
der Pflichtsolidarität zwischen den Zonen des Bezirks, der | der Pflichtsolidarität zwischen den Zonen des Bezirks, der |
spezialisierten oder nicht spezialisierten, zentralisierten oder | spezialisierten oder nicht spezialisierten, zentralisierten oder |
dekonzentrierten Verstärkung aus der allgemeinen Reserve und den | dekonzentrierten Verstärkung aus der allgemeinen Reserve und den |
Anforderungsverfahren, als obligatorisches Verfahren gehandhabt wird. | Anforderungsverfahren, als obligatorisches Verfahren gehandhabt wird. |
Fordert eine Polizeizone mehr Unterstützung an, als absolut notwendig | Fordert eine Polizeizone mehr Unterstützung an, als absolut notwendig |
ist, belastet sie damit unnötig die anderen Polizeizonen, wodurch die | ist, belastet sie damit unnötig die anderen Polizeizonen, wodurch die |
Ausübung der anderen polizeilichen Grundfunktionen beeinträchtigt | Ausübung der anderen polizeilichen Grundfunktionen beeinträchtigt |
werden kann. Die lokalen Behörden tragen daher eine wichtige | werden kann. Die lokalen Behörden tragen daher eine wichtige |
Verantwortung, indem sie nur dann Unterstützung beantragen, wenn die | Verantwortung, indem sie nur dann Unterstützung beantragen, wenn die |
eigenen Mittel der lokalen Polizei wirklich unzureichend sind, und die | eigenen Mittel der lokalen Polizei wirklich unzureichend sind, und die |
Auswirkung der Bedingungen berücksichtigen, die sie an die für | Auswirkung der Bedingungen berücksichtigen, die sie an die für |
Ereignisse erteilten Genehmigungen (Wahl der Örtlichkeit, des | Ereignisse erteilten Genehmigungen (Wahl der Örtlichkeit, des |
Zeitpunkts, interner Ordnungsdienst,...) knüpfen. | Zeitpunkts, interner Ordnungsdienst,...) knüpfen. |
Das in vorliegender Richtlinie beschriebene Verfahren darf ebenso | Das in vorliegender Richtlinie beschriebene Verfahren darf ebenso |
wenig die in Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt (GPA) | wenig die in Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt (GPA) |
festgelegte Pflicht des gegenseitigen Beistands zwischen | festgelegte Pflicht des gegenseitigen Beistands zwischen |
Polizeidiensten beeinträchtigen, insbesondere im Rahmen der | Polizeidiensten beeinträchtigen, insbesondere im Rahmen der |
Noteinsatzpläne, die einen konsequenten Einsatz der unmittelbar | Noteinsatzpläne, die einen konsequenten Einsatz der unmittelbar |
verfügbaren Mittel erfordern. | verfügbaren Mittel erfordern. |
Der vorliegende Text muss parallel zu den übrigen verbindlichen | Der vorliegende Text muss parallel zu den übrigen verbindlichen |
Richtlinien, mit denen die Ausübung bestimmter Aufträge mit föderalem | Richtlinien, mit denen die Ausübung bestimmter Aufträge mit föderalem |
Charakter geregelt werden, insbesondere zur Richtlinie MFO-5 vom 23. | Charakter geregelt werden, insbesondere zur Richtlinie MFO-5 vom 23. |
Dezember 2002 in Bezug auf den besonderen Schutz von Personen und | Dezember 2002 in Bezug auf den besonderen Schutz von Personen und |
Gebäuden, gelesen werden. | Gebäuden, gelesen werden. |
Zudem ist eine korrekte und vollständige Information erforderlich, um | Zudem ist eine korrekte und vollständige Information erforderlich, um |
die Bedrohung einzuschätzen; sie beeinflusst auch grösstenteils den | die Bedrohung einzuschätzen; sie beeinflusst auch grösstenteils den |
Umfang der notwendigen Verstärkung. Daher ist es von äusserster | Umfang der notwendigen Verstärkung. Daher ist es von äusserster |
Wichtigkeit, die Mechanismen des Austauschs von Informationen, wie sie | Wichtigkeit, die Mechanismen des Austauschs von Informationen, wie sie |
in der verbindlichen Richtlinie MFO-3 vom 14. Juni 2002 über die | in der verbindlichen Richtlinie MFO-3 vom 14. Juni 2002 über die |
Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen | Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen |
geregelt werden, strikt anzuwenden. Durch folgende Vorgehensweisen | geregelt werden, strikt anzuwenden. Durch folgende Vorgehensweisen |
wird die Hycap weniger zum Einsatz kommen: | wird die Hycap weniger zum Einsatz kommen: |
- konzentrischer Einsatz der Mittel bei letztinstanzlicher | - konzentrischer Einsatz der Mittel bei letztinstanzlicher |
Inanspruchnahme der Hycap, | Inanspruchnahme der Hycap, |
- durchdachter Einsatz der Mittel, | - durchdachter Einsatz der Mittel, |
- progressive Einführung des Einsatzkorps. | - progressive Einführung des Einsatzkorps. |
Aus diesem Grund ist auch die beiliegende Leistungslinie niedriger als | Aus diesem Grund ist auch die beiliegende Leistungslinie niedriger als |
die bisher gültigen Vorgaben angesetzt. Mittelfristig, wenn die | die bisher gültigen Vorgaben angesetzt. Mittelfristig, wenn die |
vorerwähnten Massnahmen voll zum Tragen kommen, wird sie noch weiter | vorerwähnten Massnahmen voll zum Tragen kommen, wird sie noch weiter |
heruntergesetzt werden müssen. | heruntergesetzt werden müssen. |
2. Grundsätze | 2. Grundsätze |
Vorliegende Richtlinie soll sich in die Grundsätze des Einsatzes der | Vorliegende Richtlinie soll sich in die Grundsätze des Einsatzes der |
allgemeinen Reserve der föderalen Polizei (DAR) einpassen. Die | allgemeinen Reserve der föderalen Polizei (DAR) einpassen. Die |
Kapazität dieser Reserve muss optimal genutzt werden, um den Rückgriff | Kapazität dieser Reserve muss optimal genutzt werden, um den Rückgriff |
auf die belastbare Kapazität so weit wie möglich einzuschränken, vor | auf die belastbare Kapazität so weit wie möglich einzuschränken, vor |
allem für ungeplante Verstärkungen. Die lokale Polizei ist | allem für ungeplante Verstärkungen. Die lokale Polizei ist |
vorzugsweise für wiederkehrende und vorhersehbare Ereignisse | vorzugsweise für wiederkehrende und vorhersehbare Ereignisse |
einzusetzen. Für den Einsatz der allgemeinen Reserve an einem | einzusetzen. Für den Einsatz der allgemeinen Reserve an einem |
bestimmten Tag gilt der allgemeine Grundsatz, dass alle verfügbaren | bestimmten Tag gilt der allgemeine Grundsatz, dass alle verfügbaren |
Kräfte der DAR eingesetzt werden (das gilt insbesondere für das nicht | Kräfte der DAR eingesetzt werden (das gilt insbesondere für das nicht |
spezialisierte Einsatzkorps, das nach und nach auf dekonzentrierte | spezialisierte Einsatzkorps, das nach und nach auf dekonzentrierte |
Weise bei einigen DirCo eingerichtet und den Zonen zur Verfügung | Weise bei einigen DirCo eingerichtet und den Zonen zur Verfügung |
gestellt wird; es wird in Kürze die nicht spezialisierte Unterstützung | gestellt wird; es wird in Kürze die nicht spezialisierte Unterstützung |
ersetzen, die zurzeit von der zentralisierten DAR geleistet wird). Die | ersetzen, die zurzeit von der zentralisierten DAR geleistet wird). Die |
Ausschöpfung dieser verfügbaren DAR-Kapazität ist also eine | Ausschöpfung dieser verfügbaren DAR-Kapazität ist also eine |
Vorbedingung für einen gerechtfertigten Einsatz der belastbaren | Vorbedingung für einen gerechtfertigten Einsatz der belastbaren |
Kapazität. Zur Erinnerung: Dieser Grundsatz schliesst nicht aus, dass | Kapazität. Zur Erinnerung: Dieser Grundsatz schliesst nicht aus, dass |
bei der DAR eine Einsatzkapazität zurückgehalten wird, um auf späte | bei der DAR eine Einsatzkapazität zurückgehalten wird, um auf späte |
Anträge auf spezialisierte Unterstützung (Reiter, Wasserwerfer,...) | Anträge auf spezialisierte Unterstützung (Reiter, Wasserwerfer,...) |
oder nicht spezialisierte Unterstützung (siehe nachstehend Nr. 2-3) | oder nicht spezialisierte Unterstützung (siehe nachstehend Nr. 2-3) |
eingehen zu können, aber er beinhaltet die Auflage, dass diese | eingehen zu können, aber er beinhaltet die Auflage, dass diese |
zurückgehaltene Kapazität schliesslich eingesetzt wird, um die vorher | zurückgehaltene Kapazität schliesslich eingesetzt wird, um die vorher |
« mobilisierte » belastbare Kapazität zu ersetzen. | « mobilisierte » belastbare Kapazität zu ersetzen. |
Das System der interzonalen Solidarität beruht auf einem | Das System der interzonalen Solidarität beruht auf einem |
konzentrischen Einsatz der verfügbaren Mittel, und zwar nach folgendem | konzentrischen Einsatz der verfügbaren Mittel, und zwar nach folgendem |
Schema: | Schema: |
1. Die Polizeizone, auf deren Gebiet ein Ereignis stattfindet, das | 1. Die Polizeizone, auf deren Gebiet ein Ereignis stattfindet, das |
einen grossen Aufwand polizeilicher Mittel erfordert, muss selbst eine | einen grossen Aufwand polizeilicher Mittel erfordert, muss selbst eine |
ausreichende Eigenleistung beim Einsatz von Personal erbringen, bevor | ausreichende Eigenleistung beim Einsatz von Personal erbringen, bevor |
sie auf Verstärkung zurückgreift (Grundsatz der Schwelle der | sie auf Verstärkung zurückgreift (Grundsatz der Schwelle der |
Zuständigkeit der Anträge). | Zuständigkeit der Anträge). |
2-3. Falls der Umfang des benötigten Aufgebots derart ist, dass die | 2-3. Falls der Umfang des benötigten Aufgebots derart ist, dass die |
Eigenleistung der Polizeizone nicht ausreicht, greift die betreffende | Eigenleistung der Polizeizone nicht ausreicht, greift die betreffende |
Zone in folgenden beiden Fällen entweder auf die Bezirkssolidarität | Zone in folgenden beiden Fällen entweder auf die Bezirkssolidarität |
oder auf die föderale Polizei zurück: | oder auf die föderale Polizei zurück: |
Für wiederkehrende und/oder vorhersehbare Ereignisse (ausser | Für wiederkehrende und/oder vorhersehbare Ereignisse (ausser |
Protestdemonstrationen): | Protestdemonstrationen): |
a) Zuerst muss die betroffene Zone unbeschadet der | a) Zuerst muss die betroffene Zone unbeschadet der |
Zusammenarbeitsabkommen (laterale Unterstützung) auf die Solidarität | Zusammenarbeitsabkommen (laterale Unterstützung) auf die Solidarität |
der anderen Zonen desselben Bezirks zurückgreifen, und zwar zu einem | der anderen Zonen desselben Bezirks zurückgreifen, und zwar zu einem |
bestimmten Prozentsatz des Personals dieser Zonen (Grundsatz der | bestimmten Prozentsatz des Personals dieser Zonen (Grundsatz der |
Bezirkssolidarität). | Bezirkssolidarität). |
b) Erst danach und unter Berücksichtigung der oben erläuterten | b) Erst danach und unter Berücksichtigung der oben erläuterten |
Einsatzgrundsätze leistet die föderale Polizei (zentralisierte DAR, | Einsatzgrundsätze leistet die föderale Polizei (zentralisierte DAR, |
Einsatzkorps oder eventuell Anwärter) Verstärkungen mit nicht | Einsatzkorps oder eventuell Anwärter) Verstärkungen mit nicht |
spezialisierten Mitteln (Grundsatz der föderalen Unterstützung). | spezialisierten Mitteln (Grundsatz der föderalen Unterstützung). |
Für unvorhersehbare Ereignisse: | Für unvorhersehbare Ereignisse: |
a) In diesen Fällen ist die Einsatzfolge umgekehrt: Die betroffene | a) In diesen Fällen ist die Einsatzfolge umgekehrt: Die betroffene |
Zone nimmt zunächst die föderale Unterstützung in Anspruch und greift | Zone nimmt zunächst die föderale Unterstützung in Anspruch und greift |
dann erst auf die Bezirkssolidarität zurück. | dann erst auf die Bezirkssolidarität zurück. |
b) Diese Regelung gilt auch für Protestdemonstrationen. | b) Diese Regelung gilt auch für Protestdemonstrationen. |
4. Falls diese Kräfte noch immer nicht ausreichen, können die | 4. Falls diese Kräfte noch immer nicht ausreichen, können die |
Polizeizonen um Verstärkung gebeten werden (Grundsatz der nationalen | Polizeizonen um Verstärkung gebeten werden (Grundsatz der nationalen |
Solidarität beziehungsweise der Hycap). | Solidarität beziehungsweise der Hycap). |
In vorliegender Richtlinie werden sowohl die zu mobilisierenden Kräfte | In vorliegender Richtlinie werden sowohl die zu mobilisierenden Kräfte |
als auch die Zahl der eventuell aus Solidarität zu leistenden Stunden | als auch die Zahl der eventuell aus Solidarität zu leistenden Stunden |
festgelegt (Begriffe « Verfügbarkeitsstufe » und « Leistungslinie »). | festgelegt (Begriffe « Verfügbarkeitsstufe » und « Leistungslinie »). |
Bestimmte Unterstützungsformen sind schliesslich aufgrund ihrer Art | Bestimmte Unterstützungsformen sind schliesslich aufgrund ihrer Art |
(Fussballmeisterschaften) oder der erforderlichen Einsatzfristen | (Fussballmeisterschaften) oder der erforderlichen Einsatzfristen |
(Unterstützung innerhalb von 24 Stunden) Gegenstand einer besonderen | (Unterstützung innerhalb von 24 Stunden) Gegenstand einer besonderen |
Vorgehensweise. | Vorgehensweise. |
Bemerkungen: | Bemerkungen: |
- Die Verfahren zur Gewährung spezialisierter Mittel (Reiter, | - Die Verfahren zur Gewährung spezialisierter Mittel (Reiter, |
Wasserwerfer,...) sind unabhängig von dem oben beschriebenen | Wasserwerfer,...) sind unabhängig von dem oben beschriebenen |
Verfahren. | Verfahren. |
- Als Protestdemonstrationen gelten Demonstrationen, die hauptsächlich | - Als Protestdemonstrationen gelten Demonstrationen, die hauptsächlich |
keinen folkloristischen, kulturellen, sportlichen oder festlichen | keinen folkloristischen, kulturellen, sportlichen oder festlichen |
Charakter haben. | Charakter haben. |
3. Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie | 3. Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie |
Die Verfügbarkeitsstufe entspricht der maximalen Mobilisierung des | Die Verfügbarkeitsstufe entspricht der maximalen Mobilisierung des |
Personals einer Polizeizone, das als Verstärkung zugunsten einer | Personals einer Polizeizone, das als Verstärkung zugunsten einer |
anderen Zone eingesetzt werden kann. Sie beläuft sich auf maximal 7 % | anderen Zone eingesetzt werden kann. Sie beläuft sich auf maximal 7 % |
des tatsächlichen Personalbestands jeder Zone. Der tatsächliche | des tatsächlichen Personalbestands jeder Zone. Der tatsächliche |
Personalbestand umfasst höchstens den (im Königlichen Erlass vom 5. | Personalbestand umfasst höchstens den (im Königlichen Erlass vom 5. |
September 2001, Belgisches Staatsblatt vom 12. Oktober 2001; deutsche | September 2001, Belgisches Staatsblatt vom 12. Oktober 2001; deutsche |
Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Juli 2002, bestimmten) | Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Juli 2002, bestimmten) |
Mindestpersonalbestand der betreffenden Polizeizone, darunter sowohl | Mindestpersonalbestand der betreffenden Polizeizone, darunter sowohl |
das eigene Personal der Polizeizone (einschliesslich der | das eigene Personal der Polizeizone (einschliesslich der |
Polizeihilfsbediensteten) als auch das dorthin entsandte Personal | Polizeihilfsbediensteten) als auch das dorthin entsandte Personal |
(siehe Berechnungsverfahren in Anlage A). Zum besseren Verständnis | (siehe Berechnungsverfahren in Anlage A). Zum besseren Verständnis |
wird dieser Personalbestand « verfügbarer Personalbestand » genannt. | wird dieser Personalbestand « verfügbarer Personalbestand » genannt. |
Dagegen werden das im Verhältnis zur Mindestnorm überzählige Personal | Dagegen werden das im Verhältnis zur Mindestnorm überzählige Personal |
und das Personal des Einsatzkorps nicht in den Berechnungen | und das Personal des Einsatzkorps nicht in den Berechnungen |
berücksichtigt. Die Verfügbarkeitsstufe wird nach jedem | berücksichtigt. Die Verfügbarkeitsstufe wird nach jedem |
Mobilitätszyklus revidiert. | Mobilitätszyklus revidiert. |
Dieser Personalbestand ist mittels Vorankündigung von 24 Stunden | Dieser Personalbestand ist mittels Vorankündigung von 24 Stunden |
mobilisierbar. | mobilisierbar. |
Die Leistungslinie entspricht einer Anzahl Leistungseinheiten, die | Die Leistungslinie entspricht einer Anzahl Leistungseinheiten, die |
eine fiktive « buchhalterische » Kapazität jährlicher Leistungen | eine fiktive « buchhalterische » Kapazität jährlicher Leistungen |
bilden, die auf der Grundlage der Solidarität angefordert werden | bilden, die auf der Grundlage der Solidarität angefordert werden |
können (1,2% der Jahreskapazität jeder Polizeizone). Die | können (1,2% der Jahreskapazität jeder Polizeizone). Die |
Leistungslinie wird jährlich berechnet (siehe Anlage A ) und kann im | Leistungslinie wird jährlich berechnet (siehe Anlage A ) und kann im |
Laufe des Jahres nicht mehr revidiert werden. Diese Linie ist eines | Laufe des Jahres nicht mehr revidiert werden. Diese Linie ist eines |
der Beurteilungselemente zur Bestimmung der Zonen, die um Verstärkung | der Beurteilungselemente zur Bestimmung der Zonen, die um Verstärkung |
gebeten werden. | gebeten werden. |
Damit eine defizitäre Zone, die Schwierigkeiten hat, ihren Stellenplan | Damit eine defizitäre Zone, die Schwierigkeiten hat, ihren Stellenplan |
gemäss der Mindestnorm des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 | gemäss der Mindestnorm des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 |
zu erfüllen, nicht benachteiligt wird, wird ihre « | zu erfüllen, nicht benachteiligt wird, wird ihre « |
Hycap-Leistungslinie » jährlich im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen | Hycap-Leistungslinie » jährlich im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen |
Personalbestand neu berechnet. Wenn aber eine Zone bewusst auf die | Personalbestand neu berechnet. Wenn aber eine Zone bewusst auf die |
Erfüllung ihres Stellenplans verzichtet, kann der Minister des Innern | Erfüllung ihres Stellenplans verzichtet, kann der Minister des Innern |
beschliessen, die Leistungslinie entsprechend des im ersten Absatz | beschliessen, die Leistungslinie entsprechend des im ersten Absatz |
erwähnten Mindestpersonalbestands zu berechnen. | erwähnten Mindestpersonalbestands zu berechnen. |
4. Konzentrischer Einsatz von Mitteln | 4. Konzentrischer Einsatz von Mitteln |
4.1. Anwendungsbereich | 4.1. Anwendungsbereich |
Der konzentrische Einsatz der Mittel der lokalen Polizei ist die | Der konzentrische Einsatz der Mittel der lokalen Polizei ist die |
Verstärkung zur Bewältigung gleich welchen Ereignisses oder gleich | Verstärkung zur Bewältigung gleich welchen Ereignisses oder gleich |
welcher verwaltungspolizeilichen Operation, einschliesslich einer auf | welcher verwaltungspolizeilichen Operation, einschliesslich einer auf |
Beschluss des Ministers des Innern durchgeführten Operation. Dieser | Beschluss des Ministers des Innern durchgeführten Operation. Dieser |
Einsatz von Mitteln kann jede Form von direkter operativer | Einsatz von Mitteln kann jede Form von direkter operativer |
Unterstützung beinhalten, insbesondere die Zurverfügungstellung von: | Unterstützung beinhalten, insbesondere die Zurverfügungstellung von: |
- Personal zur Aufrechterhaltung der Ordnung, | - Personal zur Aufrechterhaltung der Ordnung, |
- Personal zur Unterstützung des Verkehrsaufgebots, | - Personal zur Unterstützung des Verkehrsaufgebots, |
- Hundeteams, | - Hundeteams, |
- Spottern (bei Fussballspielen), | - Spottern (bei Fussballspielen), |
- taktischen Informationsteams. | - taktischen Informationsteams. |
4.2. Schwelle der Zulässigkeit der Anträge | 4.2. Schwelle der Zulässigkeit der Anträge |
Die Anträge sind nur zulässig, wenn die betroffene Zone insgesamt | Die Anträge sind nur zulässig, wenn die betroffene Zone insgesamt |
unter dem Personal, das das Ereignis beziehungsweise die Ereignisse | unter dem Personal, das das Ereignis beziehungsweise die Ereignisse |
unmittelbar zu verwalten hat, mindestens 12% des eigenen verfügbaren | unmittelbar zu verwalten hat, mindestens 12% des eigenen verfügbaren |
Personalbestands einsetzt. | Personalbestands einsetzt. |
Bei friedlichen Ereignissen folkloristischer, historischer oder | Bei friedlichen Ereignissen folkloristischer, historischer oder |
sportlicher Art kann man erwarten, dass die Zone ihre eigenen Mittel | sportlicher Art kann man erwarten, dass die Zone ihre eigenen Mittel |
maximal einsetzt (und somit das Minimum von 12% weitgehend | maximal einsetzt (und somit das Minimum von 12% weitgehend |
überschreitet). | überschreitet). |
In der Tabelle in Anlage B wird die Zulässigkeitsschwelle pro | In der Tabelle in Anlage B wird die Zulässigkeitsschwelle pro |
Polizeizone angegeben. | Polizeizone angegeben. |
4.3. Bezirkssolidarität | 4.3. Bezirkssolidarität |
Unbeschadet der spezifischen Abkommen zur lateralen Unterstützung | Unbeschadet der spezifischen Abkommen zur lateralen Unterstützung |
zwischen bestimmten Polizeizonen (siehe diesbezüglich das | zwischen bestimmten Polizeizonen (siehe diesbezüglich das |
Rundschreiben PLP 27 vom 4. November 2002) ist die hier erwähnte | Rundschreiben PLP 27 vom 4. November 2002) ist die hier erwähnte |
Bezirkssolidarität auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder | Bezirkssolidarität auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder |
anderen Zone desselben Bezirks festgelegt. | anderen Zone desselben Bezirks festgelegt. |
Diese Bezirkssolidarität entspricht also einer vorgeschriebenen Form | Diese Bezirkssolidarität entspricht also einer vorgeschriebenen Form |
von lateraler Unterstützung, die nicht auf die Leistungslinie der | von lateraler Unterstützung, die nicht auf die Leistungslinie der |
betreffenden Zonen angerechnet wird. Sollten aber die operativen | betreffenden Zonen angerechnet wird. Sollten aber die operativen |
Bedürfnisse erfordern, dass nicht 2%, sondern mehr oder gar die | Bedürfnisse erfordern, dass nicht 2%, sondern mehr oder gar die |
vollständige Verfügbarkeitsstufe (7%) eingesetzt werden, wird diese | vollständige Verfügbarkeitsstufe (7%) eingesetzt werden, wird diese |
zusätzliche Kapazität angerechnet. | zusätzliche Kapazität angerechnet. |
Nachdem der Grundsatz der Bezirkssolidarität nun definiert ist, wird | Nachdem der Grundsatz der Bezirkssolidarität nun definiert ist, wird |
jedoch auch deutlich, dass die jeweilige Situation jeder benachbarten | jedoch auch deutlich, dass die jeweilige Situation jeder benachbarten |
Polizeizone zum vorgesehenen Termin entsprechend der Gesamtzahl der | Polizeizone zum vorgesehenen Termin entsprechend der Gesamtzahl der |
dort an diesem Tag vorgesehenen Aktivitäten und Ereignisse zu | dort an diesem Tag vorgesehenen Aktivitäten und Ereignisse zu |
berücksichtigen ist. Wenn zum Beispiel zwei Polizeizonen desselben | berücksichtigen ist. Wenn zum Beispiel zwei Polizeizonen desselben |
Bezirks zeitgleich mit Ereignissen konfrontiert werden, kann die | Bezirks zeitgleich mit Ereignissen konfrontiert werden, kann die |
Bezirkssolidarität nur einmal von den anderen Zonen verlangt werden. | Bezirkssolidarität nur einmal von den anderen Zonen verlangt werden. |
Diese Schwelle kann ebenfalls nach jedem Mobilitätszyklus revidiert | Diese Schwelle kann ebenfalls nach jedem Mobilitätszyklus revidiert |
werden und ist in der Tabelle in Anlage B wiedergegeben. | werden und ist in der Tabelle in Anlage B wiedergegeben. |
In Anlehnung an die Grundsätze des Rundschreibens PLP 27 führt die | In Anlehnung an die Grundsätze des Rundschreibens PLP 27 führt die |
hier beschriebene Bezirkssolidarität dazu, dass die Zonen, die auf die | hier beschriebene Bezirkssolidarität dazu, dass die Zonen, die auf die |
Verstärkungen durch andere Zonen zurückgreifen, einen Ausgleich | Verstärkungen durch andere Zonen zurückgreifen, einen Ausgleich |
leisten. Die Art des Ausgleichs liegt im freien Ermessen der Zonen. | leisten. Die Art des Ausgleichs liegt im freien Ermessen der Zonen. |
4.4. Nationale Solidarität (Hycap) | 4.4. Nationale Solidarität (Hycap) |
Die Grenze der nationalen Solidarität ist diejenige der | Die Grenze der nationalen Solidarität ist diejenige der |
Verfügbarkeitsstufe (7%), aber der ganze Einsatz wird auf die | Verfügbarkeitsstufe (7%), aber der ganze Einsatz wird auf die |
Leistungslinie der betroffenen Zonen angerechnet. | Leistungslinie der betroffenen Zonen angerechnet. |
Für die Bestimmung des Bezirks, der die Verstärkung bereitstellen | Für die Bestimmung des Bezirks, der die Verstärkung bereitstellen |
muss, werden verschiedene Parameter berücksichtigt, insbesondere die | muss, werden verschiedene Parameter berücksichtigt, insbesondere die |
Sprachenregelung, die geografische Nähe, die voraussichtliche Dauer | Sprachenregelung, die geografische Nähe, die voraussichtliche Dauer |
des Auftrags, der operative Mehrwert, der Stand des « Verbrauchs » der | des Auftrags, der operative Mehrwert, der Stand des « Verbrauchs » der |
Leistungslinie oder die Arbeitslast jedes Bezirks zum vorgesehenen | Leistungslinie oder die Arbeitslast jedes Bezirks zum vorgesehenen |
Zeitpunkt. Diese verschiedenen Kriterien werden mit gesundem | Zeitpunkt. Diese verschiedenen Kriterien werden mit gesundem |
Menschenverstand angewandt und die Begründung der diesbezüglichen | Menschenverstand angewandt und die Begründung der diesbezüglichen |
Entscheidung der DAO wird den betroffenen Zonen über den DirCo | Entscheidung der DAO wird den betroffenen Zonen über den DirCo |
mitgeteilt. Die Personalkräfte sind vorzugsweise den angrenzenden | mitgeteilt. Die Personalkräfte sind vorzugsweise den angrenzenden |
Bezirken zu entnehmen. | Bezirken zu entnehmen. |
5. Verfahren | 5. Verfahren |
5.1. Beschreibung | 5.1. Beschreibung |
Gemäss den oben erläuterten Vorschriften einerseits und der Richtlinie | Gemäss den oben erläuterten Vorschriften einerseits und der Richtlinie |
MFO-3 andererseits verläuft das Verfahren zur Gewährung der | MFO-3 andererseits verläuft das Verfahren zur Gewährung der |
Verstärkungen nach folgendem Schema: | Verstärkungen nach folgendem Schema: |
- Der mit der Einsatzleitung des betreffenden Ordnungsdienstes | - Der mit der Einsatzleitung des betreffenden Ordnungsdienstes |
betraute Polizeidienst leitet das Verfahren möglichst frühzeitig beim | betraute Polizeidienst leitet das Verfahren möglichst frühzeitig beim |
DirCo ein. | DirCo ein. |
- Der DirCo nimmt Stellung in Bezug auf das vorgesehene Aufgebot, ohne | - Der DirCo nimmt Stellung in Bezug auf das vorgesehene Aufgebot, ohne |
sich dabei in die Verwaltung und den Verantwortungsbereich des | sich dabei in die Verwaltung und den Verantwortungsbereich des |
Korpschefs einzumischen. Er kann dazu bei der Direktion der Einsätze | Korpschefs einzumischen. Er kann dazu bei der Direktion der Einsätze |
und der Informationsverwaltung in verwaltungspolizeilichen | und der Informationsverwaltung in verwaltungspolizeilichen |
Angelegenheiten (DAO) ein technisches Gutachten anfordern. | Angelegenheiten (DAO) ein technisches Gutachten anfordern. |
- Der DirCo kontrolliert die Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle und | - Der DirCo kontrolliert die Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle und |
teilt den anderen Zonen des Bezirks den Bedarf an Bezirkssolidarität | teilt den anderen Zonen des Bezirks den Bedarf an Bezirkssolidarität |
bis in Höhe von 2% ihres verfügbaren Personalbestands mit, | bis in Höhe von 2% ihres verfügbaren Personalbestands mit, |
gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Arbeitslast dieser | gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Arbeitslast dieser |
Polizeizonen. | Polizeizonen. |
- Er übermittelt der DAO den eventuell zusätzlichen Antrag auf nicht | - Er übermittelt der DAO den eventuell zusätzlichen Antrag auf nicht |
spezialisierte Unterstützung und den Antrag auf spezialisierte | spezialisierte Unterstützung und den Antrag auf spezialisierte |
Unterstützung. | Unterstützung. |
- Die DAO bestimmt zuerst die zentralisierte DAR, dann das | - Die DAO bestimmt zuerst die zentralisierte DAR, dann das |
Einsatzkorps und danach, je nach Bedarf, Zonen anderer Bezirke als | Einsatzkorps und danach, je nach Bedarf, Zonen anderer Bezirke als |
Bereitsteller der Verstärkung. Unter Berücksichtigung der in Nr. 4.4 | Bereitsteller der Verstärkung. Unter Berücksichtigung der in Nr. 4.4 |
erwähnten Grundsätze zur Bestimmung des Bezirks können die | erwähnten Grundsätze zur Bestimmung des Bezirks können die |
Polizeizonen des vom Ereignis betroffenen Bezirks aufgefordert werden, | Polizeizonen des vom Ereignis betroffenen Bezirks aufgefordert werden, |
mehr als 2% zu leisten. Die DAO begründet die Bestimmung des | mehr als 2% zu leisten. Die DAO begründet die Bestimmung des |
Bereitstellers. | Bereitstellers. |
- In den Tagen vor dem Ereignis schöpft die DAO die eventuell | - In den Tagen vor dem Ereignis schöpft die DAO die eventuell |
verbleibende Kapazität der DAR aus, indem sie bestimmte Polizeizonen | verbleibende Kapazität der DAR aus, indem sie bestimmte Polizeizonen |
von dem ihnen vorher anvertrauten Auftrag entbindet. | von dem ihnen vorher anvertrauten Auftrag entbindet. |
5.2. Besondere Rolle des DirCo | 5.2. Besondere Rolle des DirCo |
5.2.1. Schätzung des benötigten Aufgebots | 5.2.1. Schätzung des benötigten Aufgebots |
Damit ein rationaler und einheitlicher Einsatz der verfügbaren Mittel | Damit ein rationaler und einheitlicher Einsatz der verfügbaren Mittel |
gewährleistet ist, wird dem DirCo eine besondere Rolle bei Schätzung | gewährleistet ist, wird dem DirCo eine besondere Rolle bei Schätzung |
des für ein Ereignis vorgesehenen Sicherheitsaufgebots anvertraut, | des für ein Ereignis vorgesehenen Sicherheitsaufgebots anvertraut, |
wenn Verstärkungen angefordert werden. | wenn Verstärkungen angefordert werden. |
Zur Verwirklichung dieser Schätzung: | Zur Verwirklichung dieser Schätzung: |
- kann der DirCo sich vom Verwalter des Ereignisses die nötigen | - kann der DirCo sich vom Verwalter des Ereignisses die nötigen |
Unterlagen zukommen lassen, | Unterlagen zukommen lassen, |
- kann er beim DAO ein technisches Gutachten anfordern, | - kann er beim DAO ein technisches Gutachten anfordern, |
- stellt er einen Vergleich mit gleichartigen vorherigen Ereignissen | - stellt er einen Vergleich mit gleichartigen vorherigen Ereignissen |
an. | an. |
Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem DirCo und dem Verwalter des | Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem DirCo und dem Verwalter des |
Ereignisses leitet der DirCo eine Beratung ein, um einen Konsens in | Ereignisses leitet der DirCo eine Beratung ein, um einen Konsens in |
Bezug auf die einzusetzenden Mittel zu erreichen. | Bezug auf die einzusetzenden Mittel zu erreichen. |
Können DirCo und Verwalter des Ereignisses sich nicht über die | Können DirCo und Verwalter des Ereignisses sich nicht über die |
einzusetzenden Mittel einigen, bleiben drei Möglichkeiten: | einzusetzenden Mittel einigen, bleiben drei Möglichkeiten: |
a) Der Bürgermeister bittet den DirCo um Gewährleistung der | a) Der Bürgermeister bittet den DirCo um Gewährleistung der |
Einsatzleitung der Ordnungsdienste mit den Mitteln, die dieser | Einsatzleitung der Ordnungsdienste mit den Mitteln, die dieser |
festgelegt hat. Die antragstellende Zone bleibt natürlich | festgelegt hat. Die antragstellende Zone bleibt natürlich |
verpflichtet, ihre eigenen Kräfte im ursprünglich festgelegten Masse | verpflichtet, ihre eigenen Kräfte im ursprünglich festgelegten Masse |
einzusetzen. | einzusetzen. |
b) Der Bürgermeister betraut den Korpschef mit der Einsatzleitung mit | b) Der Bürgermeister betraut den Korpschef mit der Einsatzleitung mit |
den vom DirCo festgelegten Mitteln. | den vom DirCo festgelegten Mitteln. |
c) Der Bürgermeister ist nicht mit den vom DirCo vorgesehenen Mitteln | c) Der Bürgermeister ist nicht mit den vom DirCo vorgesehenen Mitteln |
einverstanden. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Minister des | einverstanden. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Minister des |
Innern zur Entscheidung vorgelegt. | Innern zur Entscheidung vorgelegt. |
Diese Bestimmung berührt nicht das Requirierungsrecht der | Diese Bestimmung berührt nicht das Requirierungsrecht der |
verschiedenen Behörden. | verschiedenen Behörden. |
5.2.2. Weiterverfolgung der Abkommen zur lateralen Unterstützung | 5.2.2. Weiterverfolgung der Abkommen zur lateralen Unterstützung |
Damit die tatsächliche operative Situation der Polizeizonen beim | Damit die tatsächliche operative Situation der Polizeizonen beim |
Einsatz der belastbaren Kapazität berücksichtigt werden kann, muss der | Einsatz der belastbaren Kapazität berücksichtigt werden kann, muss der |
DirCo über die erforderlichen Informationen verfügen. | DirCo über die erforderlichen Informationen verfügen. |
Zu diesem Zweck teilen die Polizeizonen dem DirCo mit, ob | Zu diesem Zweck teilen die Polizeizonen dem DirCo mit, ob |
Vereinbarungsprotokolle bestehen, die Einfluss haben können auf die | Vereinbarungsprotokolle bestehen, die Einfluss haben können auf die |
verfügbare operative Kapazität und die Ereignisse, auf die diese | verfügbare operative Kapazität und die Ereignisse, auf die diese |
Protokolle zur Anwendung kommen. | Protokolle zur Anwendung kommen. |
Der DirCo verfolgt den weiteren Verlauf des Einsatzes in Form einer | Der DirCo verfolgt den weiteren Verlauf des Einsatzes in Form einer |
Bezirkssolidarität und stellt ihn den Zonen zur Verfügung, ohne sich | Bezirkssolidarität und stellt ihn den Zonen zur Verfügung, ohne sich |
in die von den Polizeizonen beschlossene Art des Ausgleichs | in die von den Polizeizonen beschlossene Art des Ausgleichs |
einzumischen. | einzumischen. |
5.3. Rolle der Generalinspektion | 5.3. Rolle der Generalinspektion |
Die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei | Die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei |
(AIG) ist einstweilen damit beauftragt, regelmässig über den Einsatz | (AIG) ist einstweilen damit beauftragt, regelmässig über den Einsatz |
der belastbaren Kapazität und über die Art und Weise, wie die | der belastbaren Kapazität und über die Art und Weise, wie die |
vorliegende Richtlinie nach Buchstaben und Geist angewandt wird, zu | vorliegende Richtlinie nach Buchstaben und Geist angewandt wird, zu |
berichten. Die Analyse der AIG bezieht sich insbesondere auf: | berichten. Die Analyse der AIG bezieht sich insbesondere auf: |
- die Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle durch die Polizeizone, die | - die Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle durch die Polizeizone, die |
eine Verstärkung anfordert, und zwar damit die anderen Zonen nicht | eine Verstärkung anfordert, und zwar damit die anderen Zonen nicht |
unnötig mobilisiert werden, | unnötig mobilisiert werden, |
- die Gründe, die von den Zonen angegeben werden, die sich nicht | - die Gründe, die von den Zonen angegeben werden, die sich nicht |
imstande sehen, eine Verstärkung bereitzustellen, | imstande sehen, eine Verstärkung bereitzustellen, |
- den Einsatz der vollständigen Kapazität der DAR an einem | - den Einsatz der vollständigen Kapazität der DAR an einem |
vereinbarten Termin, unter Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze der | vereinbarten Termin, unter Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze der |
DAR. | DAR. |
6. Sonderfälle | 6. Sonderfälle |
6.1. Fussball | 6.1. Fussball |
Ausgehend von einer « natürlichen » Solidarität zwischen Polizeizonen, | Ausgehend von einer « natürlichen » Solidarität zwischen Polizeizonen, |
die mit dem Hooligan-Phänomen konfrontiert sind, ist beschlossen | die mit dem Hooligan-Phänomen konfrontiert sind, ist beschlossen |
worden, für Fussballspiele, mit Ausnahme der internationalen | worden, für Fussballspiele, mit Ausnahme der internationalen |
Wettkämpfe und der Freundschaftsbegegnungen, auch auf die Polizeizone | Wettkämpfe und der Freundschaftsbegegnungen, auch auf die Polizeizone |
der Gastmannschaft eine obligatorische Solidaritätsnorm anzuwenden. | der Gastmannschaft eine obligatorische Solidaritätsnorm anzuwenden. |
Diese Norm wechselt mit dem Risiko der Anfahrten der betreffenden | Diese Norm wechselt mit dem Risiko der Anfahrten der betreffenden |
Fans. Darum erstellt die Fussballzelle des FÖD Inneres vor jeder | Fans. Darum erstellt die Fussballzelle des FÖD Inneres vor jeder |
Saison nach Beurteilung der abgelaufenen Saison mit den betroffenen | Saison nach Beurteilung der abgelaufenen Saison mit den betroffenen |
Zonen eine Risikoanalyse für Auswärtsspiele. | Zonen eine Risikoanalyse für Auswärtsspiele. |
Diese Analyse entbindet nicht von der Notwendigkeit einer punktuellen | Diese Analyse entbindet nicht von der Notwendigkeit einer punktuellen |
Beurteilung, die jedem einzelnen Spiel voraufgehen muss. Die | Beurteilung, die jedem einzelnen Spiel voraufgehen muss. Die |
Polizeizone, aus der die Fans stammen, wird systematisch in diese | Polizeizone, aus der die Fans stammen, wird systematisch in diese |
Risikoanalyse einbezogen. Auch Vereinbarungen in Bezug auf die | Risikoanalyse einbezogen. Auch Vereinbarungen in Bezug auf die |
Protokollierungspolitik sind von dieser Vorbereitung betroffen. | Protokollierungspolitik sind von dieser Vorbereitung betroffen. |
Die Fussballmannschaften werden in vier Risikokategorien eingeteilt, | Die Fussballmannschaften werden in vier Risikokategorien eingeteilt, |
die mit vier verschiedenen vorgeschriebenen Einsatzebenen der | die mit vier verschiedenen vorgeschriebenen Einsatzebenen der |
betroffenen Polizeizonen übereinstimmen, nämlich: | betroffenen Polizeizonen übereinstimmen, nämlich: |
- Kategorie A: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie A: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
qualitative Unterstützung und von 3% des verfügbaren Personalbestands | qualitative Unterstützung und von 3% des verfügbaren Personalbestands |
der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 4% des verfügbaren | der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 4% des verfügbaren |
Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, | Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, |
- Kategorie B: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie B: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
qualitative Unterstützung und von 2% des verfügbaren Personalbestands | qualitative Unterstützung und von 2% des verfügbaren Personalbestands |
der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 5% des verfügbaren | der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 5% des verfügbaren |
Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, | Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, |
- Kategorie C: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie C: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
qualitative Unterstützung; Bereitstellung von mindestens 2% des | qualitative Unterstützung; Bereitstellung von mindestens 2% des |
verfügbaren Personalbestands der Zone als belastbare Kapazität und | verfügbaren Personalbestands der Zone als belastbare Kapazität und |
eventuelle Bereitstellung von höchstens 5% des verfügbaren | eventuelle Bereitstellung von höchstens 5% des verfügbaren |
Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, | Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, |
- Kategorie D: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie D: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
qualitative Unterstützung; eventuelle Bereitstellung von höchstens 7% | qualitative Unterstützung; eventuelle Bereitstellung von höchstens 7% |
des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare | des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare |
Kapazität. | Kapazität. |
Die vorgeschriebene qualitative Unterstützung beschränkt sich auf die | Die vorgeschriebene qualitative Unterstützung beschränkt sich auf die |
Aufträge im Zusammenhang mit der Begleitung der eigenen Fans bei | Aufträge im Zusammenhang mit der Begleitung der eigenen Fans bei |
Auswärtsspielen, einschliesslich während ihrer Anfahrten. Diese | Auswärtsspielen, einschliesslich während ihrer Anfahrten. Diese |
Bestimmung muss deutlich aus dem Einsatzbefehl hervorgehen. | Bestimmung muss deutlich aus dem Einsatzbefehl hervorgehen. |
Die vorgeschriebene Unterstützung ist ungeachtet der zurückzulegenden | Die vorgeschriebene Unterstützung ist ungeachtet der zurückzulegenden |
Fahrtstrecke bereitzustellen. | Fahrtstrecke bereitzustellen. |
Ein Offizier der Polizeizone der Gastmannschaft kann als | Ein Offizier der Polizeizone der Gastmannschaft kann als |
Verbindungsoffizier in die Kommandozelle des Ordnungsdienstes | Verbindungsoffizier in die Kommandozelle des Ordnungsdienstes |
integriert werden, vor allem dann, wenn die Mannschaft aus einem | integriert werden, vor allem dann, wenn die Mannschaft aus einem |
anderen Sprachgebiet stammt. In diesem Fall ist mindestens eine | anderen Sprachgebiet stammt. In diesem Fall ist mindestens eine |
Sektion bereitzustellen, um die Befehlsführung zu vereinfachen. | Sektion bereitzustellen, um die Befehlsführung zu vereinfachen. |
Die Klassifizierung der Klubs in Kategorien ist in Anlage C | Die Klassifizierung der Klubs in Kategorien ist in Anlage C |
aufgeführt. | aufgeführt. |
6.2. Einsatz innerhalb von 24 Stunden | 6.2. Einsatz innerhalb von 24 Stunden |
In Abweichung vom allgemeinen Grundsatz einer Vorankündigungsfrist von | In Abweichung vom allgemeinen Grundsatz einer Vorankündigungsfrist von |
mindestens 24 Stunden kann, falls das Einsatzkorps bereits vollständig | mindestens 24 Stunden kann, falls das Einsatzkorps bereits vollständig |
eingesetzt ist, mittels ausdrücklicher Genehmigung des Ministers oder | eingesetzt ist, mittels ausdrücklicher Genehmigung des Ministers oder |
seines Beauftragten erlaubt werden, dass sofort die verfügbare, | seines Beauftragten erlaubt werden, dass sofort die verfügbare, |
ausgebildete und ausgerüstete Kapazität einiger Polizeikorps dort | ausgebildete und ausgerüstete Kapazität einiger Polizeikorps dort |
mobilisiert wird, wo dieser nicht geplante Einsatz sich als notwendig | mobilisiert wird, wo dieser nicht geplante Einsatz sich als notwendig |
erweist, um die körperliche Unversehrtheit von Personen zu bewahren | erweist, um die körperliche Unversehrtheit von Personen zu bewahren |
oder um beträchtliche materielle Schäden zu verhindern. Wir denken | oder um beträchtliche materielle Schäden zu verhindern. Wir denken |
hierbei an alle Polizeiaufträge in Ausnahmesituationen, die einer | hierbei an alle Polizeiaufträge in Ausnahmesituationen, die einer |
Krisenbewältigung gleich kommen. Die von dieser Massnahme betroffenen | Krisenbewältigung gleich kommen. Die von dieser Massnahme betroffenen |
Polizeikorps sind zunächst die Korps, die für den eigenen Bedarf mit | Polizeikorps sind zunächst die Korps, die für den eigenen Bedarf mit |
ständigen Einsatzeinheiten zusammenarbeiten. Die zugunsten einer | ständigen Einsatzeinheiten zusammenarbeiten. Die zugunsten einer |
anderen Polizeizone bereitgestellte Unterstützung wird vollständig als | anderen Polizeizone bereitgestellte Unterstützung wird vollständig als |
belastbare Kapazität angerechnet. Mit diesen Bestimmungen werden die | belastbare Kapazität angerechnet. Mit diesen Bestimmungen werden die |
Ereignisse und Aufträge berücksichtigt, die der Zone eigen sind. | Ereignisse und Aufträge berücksichtigt, die der Zone eigen sind. |
7. Verschiedene Aspekte | 7. Verschiedene Aspekte |
7.1. Ausbildung | 7.1. Ausbildung |
Jede Polizeizone muss, damit sie ihren Solidaritätsverpflichtungen | Jede Polizeizone muss, damit sie ihren Solidaritätsverpflichtungen |
nachkommen kann, ihr Personal, auf das sie für diese Aufträge | nachkommen kann, ihr Personal, auf das sie für diese Aufträge |
zurückgreifen können muss, jährlich einem vom Minister des Innern | zurückgreifen können muss, jährlich einem vom Minister des Innern |
anerkannten Ausbildungsprogramm unterziehen. | anerkannten Ausbildungsprogramm unterziehen. |
Die Organisation dieser Ausbildungen wird dem DirCo anvertraut, in | Die Organisation dieser Ausbildungen wird dem DirCo anvertraut, in |
Absprache mit den Korpschefs, den Polizeischulen und den | Absprache mit den Korpschefs, den Polizeischulen und den |
Ausbildungszentren. | Ausbildungszentren. |
Damit die Verfügbarkeitsstufe erreicht werden kann, ist es ratsam, | Damit die Verfügbarkeitsstufe erreicht werden kann, ist es ratsam, |
mindestens 2,8 mal die Anzahl bereitgestellter Personalmitglieder | mindestens 2,8 mal die Anzahl bereitgestellter Personalmitglieder |
auszubilden (Verfügbarkeitsstufe). | auszubilden (Verfügbarkeitsstufe). |
Die Aus- und Weiterbildungen werden proportional zu den genehmigten | Die Aus- und Weiterbildungen werden proportional zu den genehmigten |
Normen von der Leistungslinie abgerechnet. Sie werden in | Normen von der Leistungslinie abgerechnet. Sie werden in |
Zusammenarbeit mit den DirCo, den Polizeizonen, den Ausbildungszentren | Zusammenarbeit mit den DirCo, den Polizeizonen, den Ausbildungszentren |
und den Polizeischulen anhand der vom FÖD Inneres genehmigten | und den Polizeischulen anhand der vom FÖD Inneres genehmigten |
Programme organisiert. Diese Ausbildungen sind als funktionelle | Programme organisiert. Diese Ausbildungen sind als funktionelle |
Ausbildungen anerkannt. | Ausbildungen anerkannt. |
7.2. Material und Ausrüstung | 7.2. Material und Ausrüstung |
Das zur Verstärkung einer Polizeizone bereitgestellte Personal muss | Das zur Verstärkung einer Polizeizone bereitgestellte Personal muss |
über die individuelle Ausrüstung verfügen, die für den Auftrag | über die individuelle Ausrüstung verfügen, die für den Auftrag |
erforderlich ist. Sie wird ihm von seiner Polizeizone zur Verfügung | erforderlich ist. Sie wird ihm von seiner Polizeizone zur Verfügung |
gestellt. Die Chefs müssen darauf achten, dass der Schutz der | gestellt. Die Chefs müssen darauf achten, dass der Schutz der |
körperlichen Unversehrtheit des Personals mit dem bei der Beantragung | körperlichen Unversehrtheit des Personals mit dem bei der Beantragung |
anzugebenden Grad der Bedrohung jedes Ereignisses übereinstimmt. | anzugebenden Grad der Bedrohung jedes Ereignisses übereinstimmt. |
Unbeschadet einer spezifischen Vereinbarung mit der verstärkten | Unbeschadet einer spezifischen Vereinbarung mit der verstärkten |
Polizeizone geht der Transport des zur Verstärkung geschickten | Polizeizone geht der Transport des zur Verstärkung geschickten |
Personals zu Lasten der Polizeizone, die die Verstärkung leistet. | Personals zu Lasten der Polizeizone, die die Verstärkung leistet. |
Die föderale Polizei stellt den Kommandowagen des Pelotons, damit die | Die föderale Polizei stellt den Kommandowagen des Pelotons, damit die |
Kompatibilität der Funkmittel gewährleistet ist. | Kompatibilität der Funkmittel gewährleistet ist. |
7.3. Haushaltsauswirkungen | 7.3. Haushaltsauswirkungen |
Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Polizeizonen sieht gemäss den | Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Polizeizonen sieht gemäss den |
Grundsätzen von Artikel 41 GIP vor, dass der zur Erfüllung von | Grundsätzen von Artikel 41 GIP vor, dass der zur Erfüllung von |
Aufträgen mit föderalem Charakter vorgesehene Teil der föderalen | Aufträgen mit föderalem Charakter vorgesehene Teil der föderalen |
Dotation verringert wird, wenn sich erweist, dass die Zone ihren | Dotation verringert wird, wenn sich erweist, dass die Zone ihren |
Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung belastbarer Kapazität | Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung belastbarer Kapazität |
nicht nachgekommen ist. Die zurückbehaltenen Beträge werden in den | nicht nachgekommen ist. Die zurückbehaltenen Beträge werden in den |
föderalen Solidaritätsfonds flieâen oder an die Zonen ausgezahlt, die | föderalen Solidaritätsfonds flieâen oder an die Zonen ausgezahlt, die |
mehr Kapazität bereitgestellt haben, als ursprünglich vorgesehen. | mehr Kapazität bereitgestellt haben, als ursprünglich vorgesehen. |
8. Aufhebungsbestimmungen | 8. Aufhebungsbestimmungen |
Es werden aufgehoben: | Es werden aufgehoben: |
- die ministerielle Richtlinie MFO-2 vom 3. April 2002 (Belgisches | - die ministerielle Richtlinie MFO-2 vom 3. April 2002 (Belgisches |
Staatsblatt vom 25. Mai 2002; deutsche Übersetzung: Belgisches | Staatsblatt vom 25. Mai 2002; deutsche Übersetzung: Belgisches |
Staatsblatt vom 23. Oktober 2002), | Staatsblatt vom 23. Oktober 2002), |
- die ministerielle Richtlinie MFO-2bis vom 28. Januar 2003, | - die ministerielle Richtlinie MFO-2bis vom 28. Januar 2003, |
- die Auslegungsmitteilung vom 8. September 2003 (Belgisches | - die Auslegungsmitteilung vom 8. September 2003 (Belgisches |
Staatsblatt vom 10. Oktober 2003; deutsche Übersetzung: Belgisches | Staatsblatt vom 10. Oktober 2003; deutsche Übersetzung: Belgisches |
Staatsblatt vom 9. Januar 2004). | Staatsblatt vom 9. Januar 2004). |
P. DEWAEL, | P. DEWAEL, |
Vizepremierminister und Minister des Innern | Vizepremierminister und Minister des Innern |
Anlage A zur Richtlinie MFO-2 | Anlage A zur Richtlinie MFO-2 |
1. Berechnung der Verfügbarkeitsstufe | 1. Berechnung der Verfügbarkeitsstufe |
Die Verfügbarkeitsstufe wird berechnet auf der Grundlage des | Die Verfügbarkeitsstufe wird berechnet auf der Grundlage des |
tatsächlich in den Polizeizonen vorhandenen Bestands an Personal | tatsächlich in den Polizeizonen vorhandenen Bestands an Personal |
gleich welchen Dienstgrades, einschliesslich der | gleich welchen Dienstgrades, einschliesslich der |
Polizeihilfsbediensteten und des eventuell durch Entsendung zur | Polizeihilfsbediensteten und des eventuell durch Entsendung zur |
Verfügung gestellten föderalen Einsatzpersonals (verfügbarer | Verfügung gestellten föderalen Einsatzpersonals (verfügbarer |
Personalbestand). | Personalbestand). |
Das hinsichtlich der Mindestnorm überzählige Personal und das Personal | Das hinsichtlich der Mindestnorm überzählige Personal und das Personal |
des Einsatzkorps werden bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt. | des Einsatzkorps werden bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt. |
Die Direktion der Einsätze der Verwaltungspolizei (DGA/DAO) legt | Die Direktion der Einsätze der Verwaltungspolizei (DGA/DAO) legt |
diesen Personalbestand aufgrund der Daten fest, die sie erhält: | diesen Personalbestand aufgrund der Daten fest, die sie erhält: |
- in Bezug auf das Personal der Polizeizonen: von der Generaldirektion | - in Bezug auf das Personal der Polizeizonen: von der Generaldirektion |
des Personals der föderalen Polizei aufgrund der Daten, die zur | des Personals der föderalen Polizei aufgrund der Daten, die zur |
Auszahlung der Gehälter benutzt werden, | Auszahlung der Gehälter benutzt werden, |
- in Bezug auf das in die Polizeizonen entsandte Personal: von der | - in Bezug auf das in die Polizeizonen entsandte Personal: von der |
Generaldirektion der Verwaltungspolizei. | Generaldirektion der Verwaltungspolizei. |
Die Verfügbarkeitsstufe entspricht 7% dieses Personalbestands der | Die Verfügbarkeitsstufe entspricht 7% dieses Personalbestands der |
Polizeizonen, der gemäss der Tabelle in Anlage B aufgeteilt ist. | Polizeizonen, der gemäss der Tabelle in Anlage B aufgeteilt ist. |
Die jeweiligen Anforderungen werden nach Abschluss jedes | Die jeweiligen Anforderungen werden nach Abschluss jedes |
Mobilitätszyklus revidiert. Die DGA/DAO wird dem Minister des Innern | Mobilitätszyklus revidiert. Die DGA/DAO wird dem Minister des Innern |
die Fortschreibungen der Anlage B auf eigene Initiative zukommen | die Fortschreibungen der Anlage B auf eigene Initiative zukommen |
lassen. | lassen. |
2. Berechnung der Leistungslinie | 2. Berechnung der Leistungslinie |
Die Leistungslinie wird auf der Grundlage desselben Personalbestands | Die Leistungslinie wird auf der Grundlage desselben Personalbestands |
berechnet wie desjenigen, der für die Berechnung der | berechnet wie desjenigen, der für die Berechnung der |
Verfügbarkeitsstufe berücksichtigt wird. | Verfügbarkeitsstufe berücksichtigt wird. |
Sie entspricht 1,2% der theoretischen Jahresleistung des verfügbaren | Sie entspricht 1,2% der theoretischen Jahresleistung des verfügbaren |
Personalbestands der Polizeizonen (1.520 Leistungsstunden pro Person), | Personalbestands der Polizeizonen (1.520 Leistungsstunden pro Person), |
wobei der so erhaltene Wert (tatsächlicher Personalbestand x 1.520 x | wobei der so erhaltene Wert (tatsächlicher Personalbestand x 1.520 x |
0,012) berichtigt wird (aufgrund der doppelten Verbuchung der | 0,012) berichtigt wird (aufgrund der doppelten Verbuchung der |
Wochenendstunden) durch eine Multiplikation mit 1,5 (angesichts der | Wochenendstunden) durch eine Multiplikation mit 1,5 (angesichts der |
Tatsache, dass 50% der Stunden am Wochenende geleistet werden). | Tatsache, dass 50% der Stunden am Wochenende geleistet werden). |
Für Hundestaffeln zählen die Leistungseinheiten doppelt. | Für Hundestaffeln zählen die Leistungseinheiten doppelt. |
Somit lässt sich die Leistungslinie einer Polizeizone mit einem | Somit lässt sich die Leistungslinie einer Polizeizone mit einem |
tatsächlichen Personalbestand von 124 Polizisten wie folgt berechnen: | tatsächlichen Personalbestand von 124 Polizisten wie folgt berechnen: |
(124 x 1.520 x 0,012) x 1,5 = 3.393 Leistungseinheiten. | (124 x 1.520 x 0,012) x 1,5 = 3.393 Leistungseinheiten. |
Anlage B zur Richtlinie MFO-2 | Anlage B zur Richtlinie MFO-2 |
Tabelle mit folgenden Angaben pro Polizeizone: | Tabelle mit folgenden Angaben pro Polizeizone: |
- berücksichtigter tatsächlicher Personalbestand, | - berücksichtigter tatsächlicher Personalbestand, |
- Schwelle der Zulässigkeit der Anträge auf Verstärkung, | - Schwelle der Zulässigkeit der Anträge auf Verstärkung, |
- Bezirkssolidaritätsnorm (alle Dienstgrade vereint), | - Bezirkssolidaritätsnorm (alle Dienstgrade vereint), |
- Verfügbarkeitsstufe (eingeteilt in Kommandozelle, Sektionsleiter und | - Verfügbarkeitsstufe (eingeteilt in Kommandozelle, Sektionsleiter und |
-mitglieder), | -mitglieder), |
- Leistungslinie. | - Leistungslinie. |
Bemerkung: Von der neuen Leistungslinie 2004 wurde der relative | Bemerkung: Von der neuen Leistungslinie 2004 wurde der relative |
Prozentsatz der bereits im ersten Halbjahr geleisteten Einsätze auf | Prozentsatz der bereits im ersten Halbjahr geleisteten Einsätze auf |
der Grundlage der alten Verbuchungsregeln abgezogen. | der Grundlage der alten Verbuchungsregeln abgezogen. |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
Anlage C zur Richtlinie MFO-2 | Anlage C zur Richtlinie MFO-2 |
Regeln für Einsatz und Verbuchung der Unterstützung durch die | Regeln für Einsatz und Verbuchung der Unterstützung durch die |
Polizeizonen, | Polizeizonen, |
die von Auswärtsfahrten der Risiko-Fussballklubs betroffen sind (*) | die von Auswärtsfahrten der Risiko-Fussballklubs betroffen sind (*) |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
(*) Diese Unterstützungen dürfen auf die Leistungslinie angerechnet | (*) Diese Unterstützungen dürfen auf die Leistungslinie angerechnet |
werden. | werden. |
(**) Mit maximal EINEM Alpha-Peloton, ungeachtet der Fahrtstrecke. | (**) Mit maximal EINEM Alpha-Peloton, ungeachtet der Fahrtstrecke. |
(***) Nach dem allgemeinen Grundsatz des konzentrischen Einsatzes. | (***) Nach dem allgemeinen Grundsatz des konzentrischen Einsatzes. |