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| MFO-2bis. - Gehypothekeerde capaciteit Kredietlijn. - Duitse vertaling | MFO-2bis. - Capacité hypothéquée Ligne de crédit. - Traduction allemande |
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| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 17 DECEMBER 2003. - MFO-2bis. - Gehypothekeerde capaciteit | 17 DECEMBRE 2003. - MFO-2bis. - Capacité hypothéquée Ligne de crédit. |
| Kredietlijn. - Duitse vertaling | - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de richtlijn | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| MFO-2bis van de Vice-Eerste Minister en Minister van Binnenlandse | directive MFO-2bis du Vice-Premier Ministre et Ministre de l'Intérieur |
| Zaken van 17 december 2003 betreffende de gehypothekeerde capaciteit | du 17 décembre 2003 relative à la capacité hypothéquée et la ligne de |
| en de kredietlijn (Belgisch Staatsblad van 5 februari 2004), opgemaakt | crédit (Moniteur belge du 5 février 2004), établie par le Service |
| door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het | central de traduction allemande auprès du Commissariat |
| Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
| 17. DEZEMBER 2003 - MFO-2bis - Belastbare Kapazität - Kreditlinie | 17. DEZEMBER 2003 - MFO-2bis - Belastbare Kapazität - Kreditlinie |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die Lokale |
| Polizei | Polizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| 1. Da das Jahresende in Sicht ist, haben verschiedene Zonen bereits | 1. Da das Jahresende in Sicht ist, haben verschiedene Zonen bereits |
| das Maximum ihrer « Hycap-Kreditlinie » erreicht, teilweise für | das Maximum ihrer « Hycap-Kreditlinie » erreicht, teilweise für |
| überlokale Aufträge, aber auch für Einsätze in ihrer eigenen Zone. | überlokale Aufträge, aber auch für Einsätze in ihrer eigenen Zone. |
| 2. Im Monat Dezember werden noch einige wichtige Ereignisse | 2. Im Monat Dezember werden noch einige wichtige Ereignisse |
| stattfinden, die den Einsatz vieler Polizeikräfte erfordern: | stattfinden, die den Einsatz vieler Polizeikräfte erfordern: |
| NATO-Gipfel, Europäischer Gipfel, Fussballbegegnung Brügge-Ajax. | NATO-Gipfel, Europäischer Gipfel, Fussballbegegnung Brügge-Ajax. |
| Parallel dazu werden auch die traditionellen Alkoholkampagnen | Parallel dazu werden auch die traditionellen Alkoholkampagnen |
| organisiert. | organisiert. |
| 3. Mit dem Rundschreiben MFO-2bis [vom 17. Januar 2003] ist auf Antrag | 3. Mit dem Rundschreiben MFO-2bis [vom 17. Januar 2003] ist auf Antrag |
| der Zonen das geographische Kriterium eingeführt worden. Dadurch | der Zonen das geographische Kriterium eingeführt worden. Dadurch |
| werden die Anstrengungen der Zonen nicht mehr arithmetisch, sondern | werden die Anstrengungen der Zonen nicht mehr arithmetisch, sondern |
| geographisch unter Berücksichtigung der Fahrstrecken verteilt. | geographisch unter Berücksichtigung der Fahrstrecken verteilt. |
| 4. Aus praktischen und operativen Gründen scheint es mir nicht | 4. Aus praktischen und operativen Gründen scheint es mir nicht |
| angebracht, dass nur die Zonen, die ihre Kreditlinie noch nicht | angebracht, dass nur die Zonen, die ihre Kreditlinie noch nicht |
| aufgebraucht haben, die nötigen Anstrengungen leisten: Die Fahrten | aufgebraucht haben, die nötigen Anstrengungen leisten: Die Fahrten |
| werden zu viel Zeit erfordern, durch die verschiedene Herkunft der | werden zu viel Zeit erfordern, durch die verschiedene Herkunft der |
| Kräfte wird die Organisation und Kohärenz des Ordnungsdienstes nicht | Kräfte wird die Organisation und Kohärenz des Ordnungsdienstes nicht |
| optimal sein, diese Zonen haben nur wenig Kenntnis von ihrem | optimal sein, diese Zonen haben nur wenig Kenntnis von ihrem |
| Einsatzort... | Einsatzort... |
| 5. Das Rundschreiben MFO-2bis lässt eine Erhöhung der ursprünglich | 5. Das Rundschreiben MFO-2bis lässt eine Erhöhung der ursprünglich |
| festgelegten Kreditlinie zu: Nr. 4: « Diese Kreditlinie, die sich | festgelegten Kreditlinie zu: Nr. 4: « Diese Kreditlinie, die sich |
| insgesamt im Vergleich zum vorigen Jahr verringert hat, wird im | insgesamt im Vergleich zum vorigen Jahr verringert hat, wird im |
| laufenden Jahr entsprechend den operativen Bedürfnissen revidiert | laufenden Jahr entsprechend den operativen Bedürfnissen revidiert |
| werden können. » | werden können. » |
| 6. Folglich habe ich beschlossen, für den Monat Dezember 2003 eine | 6. Folglich habe ich beschlossen, für den Monat Dezember 2003 eine |
| begrenzte Überschreitung der ursprünglichen Kreditlinie zuzulassen, | begrenzte Überschreitung der ursprünglichen Kreditlinie zuzulassen, |
| insofern die Fahrstrecke und der qualitative Wert der Verstärkung | insofern die Fahrstrecke und der qualitative Wert der Verstärkung |
| berücksichtigt werden. | berücksichtigt werden. |
| 7. Um ein bestimmtes Gleichgewicht der verlangten Anstrengung | 7. Um ein bestimmtes Gleichgewicht der verlangten Anstrengung |
| beizubehalten, dürfen Verstärkungen aus anderen Provinzen als der des | beizubehalten, dürfen Verstärkungen aus anderen Provinzen als der des |
| Ereignisses in Anspruch genommen werden. | Ereignisses in Anspruch genommen werden. |
| 8. In keinem Fall wird die für das Jahr 2002 festgelegte Kreditlinie | 8. In keinem Fall wird die für das Jahr 2002 festgelegte Kreditlinie |
| überschritten werden. Das bedeutet eine Erhöhung der zu Beginn dieses | überschritten werden. Das bedeutet eine Erhöhung der zu Beginn dieses |
| Jahres festgelegten Anzahl Stunden um maximal 15 %. | Jahres festgelegten Anzahl Stunden um maximal 15 %. |
| 9. Bei der praktischen Ausführung der Dienste obliegt es den | 9. Bei der praktischen Ausführung der Dienste obliegt es den |
| Verantwortlichen, die Überschreitungen auf ein striktes Minimum zu | Verantwortlichen, die Überschreitungen auf ein striktes Minimum zu |
| begrenzen. | begrenzen. |
| Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |