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Meertalige weergave van Document van 15/03/1997
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Preventieve veiligheidsmaatregelen tegen diefstal van de identiteitsdocumenten, die bij de gemeentebesturen opgeslagen zijn. - Wijziging. - Duitse vertaling Mesures préventives de protection contre le vol des documents d'identité entreposés dans les administrations communales. - Modification. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
15 MAART 1997. Preventieve veiligheidsmaatregelen tegen diefstal van 15 MARS 1997. Mesures préventives de protection contre le vol des
de identiteitsdocumenten, die bij de gemeentebesturen opgeslagen zijn. documents d'identité entreposés dans les administrations communales. -
- Wijziging. - Duitse vertaling Modification. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken - Preventieve circulaire du Ministre de l'Intérieur - Mesures préventives de
veiligheidsmaatregelen tegen diefstal van de identiteitsdocumenten, protection contre le vol des documents d'identité entreposés dans les
die bij de gemeentebesturen opgeslagen zijn - Wijziging (Belgisch
Staatsblad van 15 maart 1997), opgemaakt door de Centrale dienst voor administrations communales - Modification (Moniteur belge du 15 mars
Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in 1997), établie par le Service central de traduction allemande du
Malmedy. Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy.
Generaldirektion der Gesetzgebung und der Nationalen Einrichtungen Generaldirektion der Gesetzgebung und der Nationalen Einrichtungen
Direktion der Wahlangelegenheiten und der Bevölkerung Direktion der Wahlangelegenheiten und der Bevölkerung
Präventive Sicherheitsmassnahmen gegen Diebstahl Präventive Sicherheitsma(nahmen gegen Diebstahl
der in den Gemeindeverwaltungen aufbewahrten Identitätsdokumente - der in den Gemeindeverwaltungen aufbewahrten Identitätsdokumente -
Abänderung Abänderung
An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen An die Frauen und Herren Bürgermeister und Schöffen
Zur Information: Zur Information:
An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und an die Herren Provinzgouverneure
Da die Formulierung von Nummer 3 meines Rundschreibens vom 16. Da die Formulierung von Nummer 3 meines Rundschreibens vom 16.
Dezember 1996 über präventive Sicherheitsmassnahmen gegen Diebstahl Dezember 1996 über präventive Sicherheitsma(nahmen gegen Diebstahl der
der in den Gemeindeverwaltungen aufbewahrten Identitätsdokumente eine in den Gemeindeverwaltungen aufbewahrten Identitätsdokumente eine
mögliche Fehlerquelle ist, wird diese Bestimmung durch folgende mögliche Fehlerquelle ist, wird diese Bestimmung durch folgende
ersetzt: ersetzt:
« 3. a) Grunddokumente, die annulliert werden müssen, werden durch « 3. a) Grunddokumente, die annulliert werden müssen, werden durch
Datenfernverarbeitung in der zentralen Personalausweisdatei annulliert Datenfernverarbeitung in der zentralen Personalausweisdatei annulliert
und dem Herstellungsdienst in dem zu diesem Zweck vorgesehenen und dem Herstellungsdienst in dem zu diesem Zweck vorgesehenen
Behälter zugeschickt. Behälter zugeschickt.
Diese Dokumente dürfen also nach ihrer Annullierung durch Diese Dokumente dürfen also nach ihrer Annullierung durch
Datenfernverarbeitung nur solange bei der Gemeindeverwaltung Datenfernverarbeitung nur solange bei der Gemeindeverwaltung
aufbewahrt werden, wie absolut erforderlich ist, um sie im aufbewahrt werden, wie absolut erforderlich ist, um sie im
entsprechenden Behälter an den Herstellungsdienst zu versenden. entsprechenden Behälter an den Herstellungsdienst zu versenden.
Die Annullierung wird durch einen Strich quer über das Dokument und Die Annullierung wird durch einen Strich quer über das Dokument und
den Vermerk « annulliert » bestätigt. den Vermerk « annulliert » bestätigt.
Das oben beschriebene Verfahren wird in allen Fällen angewandt, in Das oben beschriebene Verfahren wird in allen Fällen angewandt, in
denen ein Grunddokument aus einem der folgenden Gründe annulliert denen ein Grunddokument aus einem der folgenden Gründe annulliert
werden muss: werden mu(:
- bei Beschädigung eines Grunddokuments (Risse, Flecken,...), - bei Beschädigung eines Grunddokuments (Risse, Flecken,...),
- wenn das Grunddokument ungültig ist (von einer unbefugten Person - wenn das Grunddokument ungültig ist (von einer unbefugten Person
unterzeichnet, Foto an falscher Stelle, Streichung,...), unterzeichnet, Foto an falscher Stelle, Streichung,...),
- bei Tod des Betreffenden nach Aushändigung des Grunddokuments, - bei Tod des Betreffenden nach Aushändigung des Grunddokuments,
- wenn das Grunddokument fehlerhaft ist (Fehler in den - wenn das Grunddokument fehlerhaft ist (Fehler in den
Erkennungsdaten), Erkennungsdaten),
- wenn die Gültigkeitsdauer des Dokuments (3 Monate, nachdem die - wenn die Gültigkeitsdauer des Dokuments (3 Monate, nachdem die
Gemeinde es erhalten hat) abgelaufen ist und der Inhaber es nicht Gemeinde es erhalten hat) abgelaufen ist und der Inhaber es nicht
unterzeichnet hat, unterzeichnet hat,
- bei Wechsel der Gemeinde nach Aushändigung des Grunddokuments. - bei Wechsel der Gemeinde nach Aushändigung des Grunddokuments.
b) Personalausweise, die annulliert werden müssen, werden durch b) Personalausweise, die annulliert werden müssen, werden durch
Datenfernverarbeitung annulliert und dann unverzüglich von der Datenfernverarbeitung annulliert und dann unverzüglich von der
Gemeindeverwaltung vernichtet. Die Vernichtung darf auf keinen Fall Gemeindeverwaltung vernichtet. Die Vernichtung darf auf keinen Fall
aufgeschoben werden. aufgeschoben werden.
Die Gründe für die Annullierung eines Personalausweises sind in den Die Gründe für die Annullierung eines Personalausweises sind in den
Nummern 39 und 40 Absatz 3 und 5 der allgemeinen Anweisungen vom 7. Nummern 39 und 40 Absatz 3 und 5 der allgemeinen Anweisungen vom 7.
Oktober 1992 über die Führung der Bevölkerungs- und Fremdenregister Oktober 1992 über die Führung der Bevölkerungs- und Fremdenregister
angegeben. angegeben.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei Streichung einer Person Es ist jedoch darauf hinzuweisen, da( bei Streichung einer Person
wegen Wegzug ins Ausland der verantwortliche Gemeindeangestellte ihren wegen Wegzug ins Ausland der verantwortliche Gemeindeangestellte ihren
Personalausweis durch Datenfernverarbeitung in der zentralen Personalausweis durch Datenfernverarbeitung in der zentralen
Personalausweisdatei annulliert und der Betreffende diesen Ausweis Personalausweisdatei annulliert und der Betreffende diesen Ausweis
behält. In Feld 5 des Aufklebers (Adressenänderung innerhalb der behält. In Feld 5 des Aufklebers (Adressenänderung innerhalb der
Gemeinde) bringt die Gemeindeverwaltung den Vermerk « Verzogen nach... Gemeinde) bringt die Gemeindeverwaltung den Vermerk « Verzogen nach...
(Name des Landes), am... (Datum) » und den Gemeindestempel an. Der (Name des Landes), am... (Datum) » und den Gemeindestempel an. Der
Vermerk « gültig bis zum ... » (Streichungsdatum + zwei Monate) wird Vermerk « gültig bis zum ... » (Streichungsdatum + zwei Monate) wird
ebenfalls auf dem Aufkleber angebracht. Mit diesem Vermerk darf der ebenfalls auf dem Aufkleber angebracht. Mit diesem Vermerk darf der
Ausweis noch höchstens zwei Monate nach dem angegebenen Datum Ausweis noch höchstens zwei Monate nach dem angegebenen Datum
gebraucht werden. » gebraucht werden. »
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
J. Vande Lanotte. J. Vande Lanotte.
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