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Overbrenging van illegalen Preciseringen. - Duitse vertaling Transfert des illégaux Précisions. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
9 JULI 2001. - Overbrenging van illegalen Preciseringen. - Duitse 9 JUILLET 2001. - Transfert des illégaux Précisions. - Traduction
vertaling allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 juli 2001 betreffende de circulaire du Ministre de l'Intérieur du 9 juillet 2001 relatif au
overbrenging van illegalen (Belgisch Staatsblad van 26 juli 2001), transfert des illégaux (Moniteur belge du 26 juillet 2001), établie
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het par le Service central de traduction allemande du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
9. JULI 2001 - Überführung von Personen, die sich illegal im 9. JULI 2001 - Überführung von Personen, die sich illegal im
Königreich aufhalten - Nähere Angaben Königreich aufhalten - Nähere Angaben
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An den Herrn Generaldirektor des Ausländeramts An den Herrn Generaldirektor des Ausländeramts
Zur Information: Zur Information:
An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams An die Mitglieder des Provinzialen Unterstützungsteams
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeister, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
1. Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen
Die Kontrolle ausländischer Bürger und die Verfahren in Bezug auf Die Kontrolle ausländischer Bürger und die Verfahren in Bezug auf
Personen, die sich illegal im Königreich aufhalten, sind Gegenstand Personen, die sich illegal im Königreich aufhalten, sind Gegenstand
mehrerer Gesetze oder Rundschreiben. Zur Erinnerung werden erwähnt: mehrerer Gesetze oder Rundschreiben. Zur Erinnerung werden erwähnt:
das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet,
den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern,
das Rundschreiben vom 27. Januar 1998 über den von den Beamten der das Rundschreiben vom 27. Januar 1998 über den von den Beamten der
Verwaltungspolizei oder der Gerichtspolizei erstellten administrativen Verwaltungspolizei oder der Gerichtspolizei erstellten administrativen
Kontrollbericht über Ausländer, das Rundschreiben vom 4. Dezember 1998 Kontrollbericht über Ausländer, das Rundschreiben vom 4. Dezember 1998
über das Entfernen von Personen, die sich illegal im Königreich über das Entfernen von Personen, die sich illegal im Königreich
aufhalten und das Rundschreiben vom 8. März 2001 über das Entfernen aufhalten und das Rundschreiben vom 8. März 2001 über das Entfernen
abgewiesener Asylsuchender aus dem belgischen Staatsgebiet. abgewiesener Asylsuchender aus dem belgischen Staatsgebiet.
In diesem Zusammenhang handeln die Polizeidienste gemäss den In diesem Zusammenhang handeln die Polizeidienste gemäss den
Bestimmungen des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt und Bestimmungen des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt und
des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes.
Durch diese verschiedenen Bestimmungen werden unter anderem die Durch diese verschiedenen Bestimmungen werden unter anderem die
Verfahren in Bezug auf die Überführung von Personen, die sich illegal Verfahren in Bezug auf die Überführung von Personen, die sich illegal
im Königreich aufhalten, geregelt. Trotzdem hat sich herausgestellt, im Königreich aufhalten, geregelt. Trotzdem hat sich herausgestellt,
dass es angesichts der Einsetzung der föderalen Polizei zum 1. Januar dass es angesichts der Einsetzung der föderalen Polizei zum 1. Januar
2001 und der progressiven Einsetzung der lokalen Polizei bis 2001 und der progressiven Einsetzung der lokalen Polizei bis
spätestens 1. Januar 2002 für bestimmte Fälle keine eindeutigen spätestens 1. Januar 2002 für bestimmte Fälle keine eindeutigen
Richtlinien gibt. Dies hat einen Koordinationsmangel bei der Richtlinien gibt. Dies hat einen Koordinationsmangel bei der
Ausführung bestimmter Überführungen und Verzögerungen bei der Ausführung bestimmter Überführungen und Verzögerungen bei der
Bearbeitung von Verwaltungsakten oder bei der Ausführung der vom Bearbeitung von Verwaltungsakten oder bei der Ausführung der vom
Ausländeramt getroffenen Massnahmen zur Folge. Ausländeramt getroffenen Massnahmen zur Folge.
Im vorliegenden Rundschreiben wird nochmals daran erinnert, welche Im vorliegenden Rundschreiben wird nochmals daran erinnert, welche
Fälle vorkommen können und wie die Überführung der betreffenden Fälle vorkommen können und wie die Überführung der betreffenden
Personen erfolgen muss. Personen erfolgen muss.
Eine Harmonisierung der Richtlinien und gegebenenfalls eine Anpassung Eine Harmonisierung der Richtlinien und gegebenenfalls eine Anpassung
an die neuen polizeilichen Begebenheiten werden nach der definitiven an die neuen polizeilichen Begebenheiten werden nach der definitiven
Einsetzung der lokalen Polizei erfolgen. Einsetzung der lokalen Polizei erfolgen.
2. Grundsätze 2. Grundsätze
Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Überführungen ist eine Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Überführungen ist eine
Aufgabe föderaler Art, die aber gegebenenfalls ganz oder teilweise der Aufgabe föderaler Art, die aber gegebenenfalls ganz oder teilweise der
lokalen Ebene anvertraut werden kann. lokalen Ebene anvertraut werden kann.
Aus Gründen der Kohärenz und der Klarheit muss jedoch ein Aus Gründen der Kohärenz und der Klarheit muss jedoch ein
Kontinuitätsprinzip bei der Polizeiarbeit angewandt werden. Konkret Kontinuitätsprinzip bei der Polizeiarbeit angewandt werden. Konkret
bedeutet das, dass der Polizeidienst, der einen geplanten oder nicht bedeutet das, dass der Polizeidienst, der einen geplanten oder nicht
geplanten Aufgriff vorgenommen hat, alle sich daraus ergebenden geplanten Aufgriff vorgenommen hat, alle sich daraus ergebenden
Aufgaben wahrnimmt. Unter Berücksichtigung der Aufgaben der föderalen Aufgaben wahrnimmt. Unter Berücksichtigung der Aufgaben der föderalen
Polizei und der lokalen Polizei, so wie sie im Gesetz vom 7. Dezember Polizei und der lokalen Polizei, so wie sie im Gesetz vom 7. Dezember
1998 beschrieben sind, muss trotzdem eine Unterstützung auf föderaler 1998 beschrieben sind, muss trotzdem eine Unterstützung auf föderaler
Ebene vorgesehen werden können. Diesbezügliche Modalitäten werden Ebene vorgesehen werden können. Diesbezügliche Modalitäten werden
nachstehend beschrieben. nachstehend beschrieben.
Im Rahmen geplanter Polizeieinsätze muss insbesondere die Koordination Im Rahmen geplanter Polizeieinsätze muss insbesondere die Koordination
zwischen den Polizeidiensten und dem Ausländeramt verstärkt werden. zwischen den Polizeidiensten und dem Ausländeramt verstärkt werden.
3. Überführungskategorien und Aufteilung der Verantwortung 3. Überführungskategorien und Aufteilung der Verantwortung
3.1 Kategorie 1: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich 3.1 Kategorie 1: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich
illegal im Königreich aufhalten, bei einer unangekündigten illegal im Königreich aufhalten, bei einer unangekündigten
Polizeikontrolle Polizeikontrolle
Nach Kontaktierung des Ausländeramtes müssen Personen, die sich Nach Kontaktierung des Ausländeramtes müssen Personen, die sich
illegal im Königreich aufhalten, wenn sie nicht auf freien Fuss illegal im Königreich aufhalten, wenn sie nicht auf freien Fuss
gesetzt werden, in ein geschlossenes Zentrum, das so nahe wie möglich gesetzt werden, in ein geschlossenes Zentrum, das so nahe wie möglich
am Aufgriffsort liegt und dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme am Aufgriffsort liegt und dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme
ermöglicht, oder zum Flughafen Zaventem gebracht werden. ermöglicht, oder zum Flughafen Zaventem gebracht werden.
Der Dienst, der den Aufgriff vorgenommen hat (lokale Polizei oder Der Dienst, der den Aufgriff vorgenommen hat (lokale Polizei oder
föderale Polizei), sorgt für die Kontakte mit dem Ausländeramt und die föderale Polizei), sorgt für die Kontakte mit dem Ausländeramt und die
vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren. Bei einem Beschluss zur vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren. Bei einem Beschluss zur
Überführung in ein geschlossenes Zentrum oder zum Flughafen Zaventem Überführung in ein geschlossenes Zentrum oder zum Flughafen Zaventem
ist dieser Dienst auch mit der Überführung beauftragt. ist dieser Dienst auch mit der Überführung beauftragt.
Werden durch die Anzahl der zu überführenden Personen die verfügbaren Werden durch die Anzahl der zu überführenden Personen die verfügbaren
Kapazitäten innerhalb des Polizeidienstes, der den Aufgriff Kapazitäten innerhalb des Polizeidienstes, der den Aufgriff
vorgenommen hat, überschritten, kann je nach verfügbaren Mitteln und vorgenommen hat, überschritten, kann je nach verfügbaren Mitteln und
Organisation des Dienstes die Unterstützung der föderalen Polizei Organisation des Dienstes die Unterstützung der föderalen Polizei
angefordert werden. Gegebenenfalls gewährleistet der Polizeidienst, angefordert werden. Gegebenenfalls gewährleistet der Polizeidienst,
der den Aufgriff vorgenommen hat, die Bewachung der betreffenden der den Aufgriff vorgenommen hat, die Bewachung der betreffenden
Personen bis zur Überführung. Personen bis zur Überführung.
Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst
der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich
Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein. Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein.
3.2 Kategorie 2: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich 3.2 Kategorie 2: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich
illegal im Königreich aufhalten, bei einem von einem Polizeidienst illegal im Königreich aufhalten, bei einem von einem Polizeidienst
geplanten Einsatz geplanten Einsatz
Nach Kontaktierung des Ausländeramtes müssen Personen, die sich Nach Kontaktierung des Ausländeramtes müssen Personen, die sich
illegal im Königreich aufhalten, wenn sie nicht auf freien Fuss illegal im Königreich aufhalten, wenn sie nicht auf freien Fuss
gesetzt werden, in ein geschlossenes Zentrum, das so nahe wie möglich gesetzt werden, in ein geschlossenes Zentrum, das so nahe wie möglich
am Aufgriffsort liegt und dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme am Aufgriffsort liegt und dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme
ermöglicht, oder zum Flughafen Zaventem gebracht werden. ermöglicht, oder zum Flughafen Zaventem gebracht werden.
Der Polizeidienst, der den Einsatz geplant hat, muss bei den Der Polizeidienst, der den Einsatz geplant hat, muss bei den
Vorbereitungen die mögliche Überführung einer oder mehrerer Personen Vorbereitungen die mögliche Überführung einer oder mehrerer Personen
berücksichtigen. Der betreffende Polizeidienst sieht selber berücksichtigen. Der betreffende Polizeidienst sieht selber
Möglichkeiten des Transports zu einem geschlossenen Zentrum oder zum Möglichkeiten des Transports zu einem geschlossenen Zentrum oder zum
Flughafen Zaventem vor. Die Unterstützung der föderalen Polizei kann Flughafen Zaventem vor. Die Unterstützung der föderalen Polizei kann
je nach verfügbaren Mitteln und Organisation des Dienstes vorgesehen je nach verfügbaren Mitteln und Organisation des Dienstes vorgesehen
werden. werden.
Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst
der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich
Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein. Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein.
3.3 Kategorie 3: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich 3.3 Kategorie 3: Aufgriff einer oder mehrerer Personen, die sich
illegal im Königreich aufhalten, aufgrund individueller Anweisungen illegal im Königreich aufhalten, aufgrund individueller Anweisungen
des Ausländeramtes des Ausländeramtes
Hier sind vor allem abgewiesene Asylsuchende betroffen, die sich in Hier sind vor allem abgewiesene Asylsuchende betroffen, die sich in
einem offenen Zentrum oder an einer Privatadresse aufhalten. Diese einem offenen Zentrum oder an einer Privatadresse aufhalten. Diese
Personen müssen entweder unmittelbar oder über ein geschlossenes Personen müssen entweder unmittelbar oder über ein geschlossenes
Zentrum, dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme ermöglicht, zum Zentrum, dessen Aufnahmekapazität die Aufnahme ermöglicht, zum
Flughafen Zaventem überführt werden. Flughafen Zaventem überführt werden.
Die lokale Polizei ist mit der Fahndung nach, dem Aufgriff und der Die lokale Polizei ist mit der Fahndung nach, dem Aufgriff und der
Überführung der vom Ausländeramt bestimmten Personen beauftragt. Sie Überführung der vom Ausländeramt bestimmten Personen beauftragt. Sie
ist mit dem diesbezüglichen Verwaltungsverfahren und der Bewachung der ist mit dem diesbezüglichen Verwaltungsverfahren und der Bewachung der
aufgegriffenen Personen beauftragt. Ist auf lokaler Ebene keine aufgegriffenen Personen beauftragt. Ist auf lokaler Ebene keine
Transportmöglichkeit verfügbar oder erweist sich die Frist als zu Transportmöglichkeit verfügbar oder erweist sich die Frist als zu
lange (mehr als 24 Stunden), kann ein Antrag auf Unterstützung bei der lange (mehr als 24 Stunden), kann ein Antrag auf Unterstützung bei der
föderalen Polizei eingereicht werden. Diese plant dann je nach föderalen Polizei eingereicht werden. Diese plant dann je nach
verfügbaren Mitteln und Organisation des Dienstes die Überführung verfügbaren Mitteln und Organisation des Dienstes die Überführung
innerhalb einer annehmbaren Frist. innerhalb einer annehmbaren Frist.
Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst Die Kontaktstelle der föderalen Polizei wird der Bereitschaftsdienst
der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich der Direktion der Einsätze und der Information im Bereich
Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein. Verwaltungspolizei (DGA/DAO) sein.
3.4 Kategorie 4: Überführung einer oder mehrerer Personen, die sich 3.4 Kategorie 4: Überführung einer oder mehrerer Personen, die sich
illegal im Königreich aufhalten, von einem geschlossenen Zentrum in illegal im Königreich aufhalten, von einem geschlossenen Zentrum in
ein anderes oder von einem geschlossenen Zentrum zum Flughafen ein anderes oder von einem geschlossenen Zentrum zum Flughafen
Zaventem Zaventem
Diese Überführungen erfolgen auf Initiative des Ausländeramtes. Diese Überführungen erfolgen auf Initiative des Ausländeramtes.
Das Ausländeramt kümmert sich um die Überführung der betroffenen Das Ausländeramt kümmert sich um die Überführung der betroffenen
Personen. Personen.
4. Nähere Angaben zu den Überführungen zum Flughafen Zaventem 4. Nähere Angaben zu den Überführungen zum Flughafen Zaventem
Wie bereits im Rundschreiben vom 4. Dezember 1998 über die Wie bereits im Rundschreiben vom 4. Dezember 1998 über die
Zurückweisung von Personen, die sich illegal im Königreich aufhalten, Zurückweisung von Personen, die sich illegal im Königreich aufhalten,
bestimmt, wird daran erinnert, dass bei Überführungen zum Flughafen bestimmt, wird daran erinnert, dass bei Überführungen zum Flughafen
Zaventem der Polizeidienst, der die Überführung gewährleistet, der Zaventem der Polizeidienst, der die Überführung gewährleistet, der
DGA/DAO den Verwaltungsbericht per Fax (Fax: 02/646 49 40) übermitteln DGA/DAO den Verwaltungsbericht per Fax (Fax: 02/646 49 40) übermitteln
muss; zu vermerken sind Ort, Datum und Uhrzeit, wo die Person, die muss; zu vermerken sind Ort, Datum und Uhrzeit, wo die Person, die
entfernt wird, der föderalen Polizei, Sicherheitsabteilung Nationaler entfernt wird, der föderalen Polizei, Sicherheitsabteilung Nationaler
Flughafen (DSAN/VDNL), übergeben wird. Flughafen (DSAN/VDNL), übergeben wird.
Der Polizeidienst, der die Überführung zum Flughafen gewährleistet, Der Polizeidienst, der die Überführung zum Flughafen gewährleistet,
setzt sich mit der Abteilung "Entfernung" der DSAN/VDNL (Telefon setzt sich mit der Abteilung "Entfernung" der DSAN/VDNL (Telefon
02/706 67 34 - Bereitschaftsdienst von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) in 02/706 67 34 - Bereitschaftsdienst von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) in
Verbindung, um die praktischen Modalitäten zu vereinbaren. Verbindung, um die praktischen Modalitäten zu vereinbaren.
Der betreffende Polizeidienst muss sich mindestens zwei Stunden und Der betreffende Polizeidienst muss sich mindestens zwei Stunden und
höchstens drei Stunden vor dem Abflug bei der DSAN/VDNL einfinden. Die höchstens drei Stunden vor dem Abflug bei der DSAN/VDNL einfinden. Die
zu entfernenden Personen dürfen die Nacht nicht bei der DSAN/VDNL zu entfernenden Personen dürfen die Nacht nicht bei der DSAN/VDNL
verbringen. verbringen.
Ich bitte Sie, alle Bürgermeister Ihrer Provinz so schnell wie möglich Ich bitte Sie, alle Bürgermeister Ihrer Provinz so schnell wie möglich
vom vorliegenden Rundschreiben in Kenntnis zu setzen. vom vorliegenden Rundschreiben in Kenntnis zu setzen.
Ich möchte Sie ebenfalls bitten, das Datum, an dem das vorliegende Ich möchte Sie ebenfalls bitten, das Datum, an dem das vorliegende
Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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