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Meertalige weergave van Document van 09/01/2003
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Gemeenschappelijke en dwingende richtlijn MFO 6 van de Ministers van Justitie en Binnenlandse Zaken betreffende de werking en organisatie van de arrondissementele informatiekruispunten . - Duitse vertaling Directive commune et contraignante MFO 6 des Ministres de la Justice et de l'Intérieur relative au fonctionnement et à l'organisation des carrefours d'informations de l'arrondissement . - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
9 JANUARI 2003. - Gemeenschappelijke en dwingende richtlijn MFO 6 van 9 JANVIER 2003. - Directive commune et contraignante MFO 6 des
de Ministers van Justitie en Binnenlandse Zaken betreffende de werking Ministres de la Justice et de l'Intérieur relative au fonctionnement
en organisatie van de arrondissementele informatiekruispunten (AIK). - et à l'organisation des carrefours d'informations de l'arrondissement
Duitse vertaling (CIA). - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
gemeenschappelijke en dwingende richtlijn MFO 6 van de Ministers van directive commune et contraignante MFO 6 des Ministres de la Justice
Justitie en Binnenlandse Zaken van 9 januari 2003 betreffende de et de l'Intérieur du 9 janvier 2003 relative au fonctionnement et à
werking en organisatie van de arrondissementele informatiekruispunten l'organisation des carrefours d'informations de l'arrondissement (CIA)
(AIK) (Belgisch Staatsblad van 19 februari 2003), opgemaakt door de (Moniteur belge du 19 février 2003), établie par le Service central de
Centrale Dienst voor Duitse vertaling van het traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
9. JANUAR 2003 - Gemeinsame und verbindliche Richtlinie MFO 6 des 9. JANUAR 2003 - Gemeinsame und verbindliche Richtlinie MFO 6 des
Ministers der Justiz und des Ministers des Innern über die Ministers der Justiz und des Ministers des Innern über die
Arbeitsweise und Organisation der Informationsknotenpunkte des Bezirks Arbeitsweise und Organisation der Informationsknotenpunkte des Bezirks
(IKB) (IKB)
1. Einleitung 1. Einleitung
In den Artikeln 44/1 bis 44/11 des Gesetzes über das Polizeiamt wird In den Artikeln 44/1 bis 44/11 des Gesetzes über das Polizeiamt wird
der Referenzrahmen für die Verarbeitung der polizeilichen der Referenzrahmen für die Verarbeitung der polizeilichen
Informationen festgelegt. Sie dürfen nicht von den anderen Informationen festgelegt. Sie dürfen nicht von den anderen
einschlägigen spezifischen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen einschlägigen spezifischen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen
(Strafgesetzbuch, Gesetz über den Schutz des Privatlebens, (Strafgesetzbuch, Gesetz über den Schutz des Privatlebens,
ministerielle Richtlinien,...) getrennt gesehen werden. ministerielle Richtlinien,...) getrennt gesehen werden.
Dieser Referenzrahmen fusst auf bestimmten grundlegenden Prinzipien, Dieser Referenzrahmen fusst auf bestimmten grundlegenden Prinzipien,
darunter: darunter:
- der absoluten Informationspflicht der Polizeidienste dem Prokurator - der absoluten Informationspflicht der Polizeidienste dem Prokurator
des Königs und dem Untersuchungsrichter gegenüber (Art. 28bis , 28ter des Königs und dem Untersuchungsrichter gegenüber (Art. 28bis , 28ter
, 55 und 56 des Strafprozessgesetzbuches), , 55 und 56 des Strafprozessgesetzbuches),
- der Informationspflicht der Polizeidienste den Verwaltungsbehörden - der Informationspflicht der Polizeidienste den Verwaltungsbehörden
gegenüber im Rahmen deren Verantwortung in Sachen Verwaltungspolizei gegenüber im Rahmen deren Verantwortung in Sachen Verwaltungspolizei
im Allgemeinen und Sicherheitspolitik im Besonderen (Art. 5/2 des im Allgemeinen und Sicherheitspolitik im Besonderen (Art. 5/2 des
GPA), GPA),
- einer globalen und integrierten Sicht des Flusses der gerichtlichen - einer globalen und integrierten Sicht des Flusses der gerichtlichen
und administrativen Informationen unter Gewährleistung einer und administrativen Informationen unter Gewährleistung einer
vertraulichen Verarbeitung bestimmter gerichtlicher oder vertraulichen Verarbeitung bestimmter gerichtlicher oder
administrativer Informationen, administrativer Informationen,
- der Gewährleistung eines maximalen und strukturierten - der Gewährleistung eines maximalen und strukturierten
Informationsflusses, Informationsflusses,
- einer maximalen und gleichen Zugänglichkeit dieser Informationen für - einer maximalen und gleichen Zugänglichkeit dieser Informationen für
die Polizeidienste, die Polizeidienste,
- einer optimalen Einbeziehung der lokalen Polizei in gleicher Weise - einer optimalen Einbeziehung der lokalen Polizei in gleicher Weise
wie der föderalen Polizei in die Verwaltung und den Fluss der wie der föderalen Polizei in die Verwaltung und den Fluss der
Informationen. Informationen.
Ein wesentliches Element des Konzepts eines integrierten Ein wesentliches Element des Konzepts eines integrierten
Polizeidienstes ist eine integrierte Verarbeitung der polizeilichen Polizeidienstes ist eine integrierte Verarbeitung der polizeilichen
Informationen, die mit einer geeigneten Verbindungsstruktur auf Ebene Informationen, die mit einer geeigneten Verbindungsstruktur auf Ebene
des Gerichtsbezirks gekoppelt ist. Darum wird in Artikel 105bis des des Gerichtsbezirks gekoppelt ist. Darum wird in Artikel 105bis des
GIP die Schaffung eines Informationsknotenpunkts des Bezirks (IKB) GIP die Schaffung eines Informationsknotenpunkts des Bezirks (IKB)
vorgesehen, dem bei der Informationsverarbeitung zugunsten sowohl der vorgesehen, dem bei der Informationsverarbeitung zugunsten sowohl der
lokalen wie auch der föderalen Polizei eine unterstützende Rolle lokalen wie auch der föderalen Polizei eine unterstützende Rolle
zukommt. zukommt.
Wenn die Polizeidienste in Ermangelung eines leistungsstarken Wenn die Polizeidienste in Ermangelung eines leistungsstarken
Informationsverarbeitungssystems Schwierigkeiten haben sollten oder Informationsverarbeitungssystems Schwierigkeiten haben sollten oder
wenn es ihnen gegebenenfalls unmöglich sein sollte, zum richtigen wenn es ihnen gegebenenfalls unmöglich sein sollte, zum richtigen
Zeitpunkt und am richtigen Ort über die nützlichen beziehungsweise Zeitpunkt und am richtigen Ort über die nützlichen beziehungsweise
erforderlichen Informationen zu verfügen, könnten sie ihren erforderlichen Informationen zu verfügen, könnten sie ihren
Verpflichtungen und Verbindlichkeiten den Behörden und der Bevölkerung Verpflichtungen und Verbindlichkeiten den Behörden und der Bevölkerung
gegenüber in der Tat nicht optimal nachkommen. gegenüber in der Tat nicht optimal nachkommen.
In diesem Zusammenhang kann niemandem entgehen, wie wichtig es ist, In diesem Zusammenhang kann niemandem entgehen, wie wichtig es ist,
auf Ebene des Gerichtsbezirks einen Knotenpunkt für die Verarbeitung auf Ebene des Gerichtsbezirks einen Knotenpunkt für die Verarbeitung
der verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Informationen der verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Informationen
(einschliesslich der strassenverkehrspolizeilichen Informationen) (einschliesslich der strassenverkehrspolizeilichen Informationen)
einzurichten, der zur Unterstützung sowohl der zentralen und einzurichten, der zur Unterstützung sowohl der zentralen und
dekonzentrierten Dienste der föderalen Polizei als auch der lokalen dekonzentrierten Dienste der föderalen Polizei als auch der lokalen
Polizeikorps funktioniert. Polizeikorps funktioniert.
In Artikel 105bis Absatz 3 bis 5 des GIP werden die In Artikel 105bis Absatz 3 bis 5 des GIP werden die
Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Verwaltung des IKB allgemein Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Verwaltung des IKB allgemein
umrissen. Die Aufträge, Verantwortlichkeiten und Befugnisse auf Ebene umrissen. Die Aufträge, Verantwortlichkeiten und Befugnisse auf Ebene
der Verarbeitung der polizeilichen Informationen werden in der Verarbeitung der polizeilichen Informationen werden in
verschiedenen Königlichen und Ministeriellen Erlassen näher verschiedenen Königlichen und Ministeriellen Erlassen näher
beschrieben. beschrieben.
Artikel 93 des GIP bildet die Rechtsgrundlage des IKB. In Erwartung Artikel 93 des GIP bildet die Rechtsgrundlage des IKB. In Erwartung
der endgültigen Ausführungsmodalitäten müssen einige vorläufige der endgültigen Ausführungsmodalitäten müssen einige vorläufige
Richtlinien ausgearbeitet werden, um die zentralisierte Verarbeitung Richtlinien ausgearbeitet werden, um die zentralisierte Verarbeitung
der polizeilichen Informationen innerhalb des integrierten der polizeilichen Informationen innerhalb des integrierten
Polizeidienstes gemäss dem neuen rechtlichen Rahmen und unter Polizeidienstes gemäss dem neuen rechtlichen Rahmen und unter
Berücksichtigung der bestehenden beziehungsweise künftigen Berücksichtigung der bestehenden beziehungsweise künftigen
Informationssysteme zu gewährleisten. Informationssysteme zu gewährleisten.
Eine interministerielle Arbeitsgruppe ist beauftragt worden, die Eine interministerielle Arbeitsgruppe ist beauftragt worden, die
Ausführungserlasse und die vorläufigen Richtlinien auszuarbeiten, die Ausführungserlasse und die vorläufigen Richtlinien auszuarbeiten, die
für die Verarbeitung der polizeilichen Daten und Informationen in der für die Verarbeitung der polizeilichen Daten und Informationen in der
allgemeinen nationalen Datenbank (AND) erforderlich sind. allgemeinen nationalen Datenbank (AND) erforderlich sind.
Ziel der vorliegenden Richtlinie ist eine Beschreibung der Ziel der vorliegenden Richtlinie ist eine Beschreibung der
unterstützenden Rolle des IKB durch eine nähere Bestimmung der unterstützenden Rolle des IKB durch eine nähere Bestimmung der
Grundfunktionalitäten und der Arbeitsweise. Grundfunktionalitäten und der Arbeitsweise.
In Bezug auf die lokale Polizei gilt das vorliegende Rundschreiben als In Bezug auf die lokale Polizei gilt das vorliegende Rundschreiben als
verbindliche Richtlinie im Rahmen der Ermittlung von Informationen, verbindliche Richtlinie im Rahmen der Ermittlung von Informationen,
die von den Föderalbehörden benötigt werden (Artikel 62 Nr. 6 des die von den Föderalbehörden benötigt werden (Artikel 62 Nr. 6 des
Gesetzes vom 7. Dezember 1998). Gesetzes vom 7. Dezember 1998).
Für die föderale Polizei, die bei der Erfüllung ihrer Für die föderale Polizei, die bei der Erfüllung ihrer
verwaltungspolizeilichen Aufträge der Amtsgewalt des Ministers des verwaltungspolizeilichen Aufträge der Amtsgewalt des Ministers des
Innern und bei der Erfüllung ihrer gerichtspolizeilichen Aufträge der Innern und bei der Erfüllung ihrer gerichtspolizeilichen Aufträge der
Amtsgewalt des Ministers der Justiz untersteht, handelt es sich um Amtsgewalt des Ministers der Justiz untersteht, handelt es sich um
eine Richtlinie im Sinne von Artikel 97 des Gesetzes vom 7. Dezember eine Richtlinie im Sinne von Artikel 97 des Gesetzes vom 7. Dezember
1998. 1998.
2. Grundfunktionalitäten 2. Grundfunktionalitäten
2.1 Grundsätze 2.1 Grundsätze
Der IKB befindet sich auf der dekonzentrierten Ebene der föderalen Der IKB befindet sich auf der dekonzentrierten Ebene der föderalen
Polizei und unterstützt die zentralen und dekonzentrierten Dienste der Polizei und unterstützt die zentralen und dekonzentrierten Dienste der
föderalen Polizei und die lokalen Polizeikorps (s. Artikel 93 und föderalen Polizei und die lokalen Polizeikorps (s. Artikel 93 und
105bis des GPA). 105bis des GPA).
Er gewährleistet eine bestimmte Anzahl Funktionalitäten, deren Umfang Er gewährleistet eine bestimmte Anzahl Funktionalitäten, deren Umfang
je nach den von den zuständigen Behörden auf föderaler, provinzialer, je nach den von den zuständigen Behörden auf föderaler, provinzialer,
Bezirks- und lokaler Ebene festgelegten Prioritäten variieren kann. Bezirks- und lokaler Ebene festgelegten Prioritäten variieren kann.
Diese Massarbeit wird in einem lokalen Protokoll festgelegt (siehe Diese Massarbeit wird in einem lokalen Protokoll festgelegt (siehe
unten Nr. 4). unten Nr. 4).
2.2 Grundfunktionalitäten des IKB 2.2 Grundfunktionalitäten des IKB
Die Grundfunktionalitäten des IKB tragen zur Erfüllung der Die Grundfunktionalitäten des IKB tragen zur Erfüllung der
gesetzlichen polizeilichen Verpflichtungen in Bezug auf die gesetzlichen polizeilichen Verpflichtungen in Bezug auf die
Verarbeitung der Informationen bei. Damit entsprechen sie den Verarbeitung der Informationen bei. Damit entsprechen sie den
Bestimmungen der gemeinsamen Richtlinie MFO 3 des Ministers der Justiz Bestimmungen der gemeinsamen Richtlinie MFO 3 des Ministers der Justiz
und des Ministers des Innern über die Verwaltung der gerichts- und und des Ministers des Innern über die Verwaltung der gerichts- und
verwaltungspolizeilichen Informationen. verwaltungspolizeilichen Informationen.
Diese Grundfunktionalitäten sind Folgende: Diese Grundfunktionalitäten sind Folgende:
- Sammlung und Zentralisierung der verwaltungs- und - Sammlung und Zentralisierung der verwaltungs- und
gerichtspolizeilichen Informationen (einschliesslich der gerichtspolizeilichen Informationen (einschliesslich der
strassenverkehrspolizeilichen Informationen) in der AND, strassenverkehrspolizeilichen Informationen) in der AND,
- Organisation der Verarbeitung der Informationen und Dokumentationen - Organisation der Verarbeitung der Informationen und Dokumentationen
des IKB gemäss den Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen, des IKB gemäss den Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen,
- Auswertung der Informationen zugunsten der Polizeibehörden und - Auswertung der Informationen zugunsten der Polizeibehörden und
-dienste, insofern diese Auswertung den Polizeidiensten angesichts der -dienste, insofern diese Auswertung den Polizeidiensten angesichts der
eigenen Möglichkeiten sowohl für Einsätze als auch für die Entwicklung eigenen Möglichkeiten sowohl für Einsätze als auch für die Entwicklung
der verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Sicherheitspolitik einen der verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Sicherheitspolitik einen
Mehrwert bedeutet, Mehrwert bedeutet,
- Unterstützung des funktionellen Verwalters, der im Rahmen der - Unterstützung des funktionellen Verwalters, der im Rahmen der
Organisation und Einrichtung der Informationsflüsse für die Organisation und Einrichtung der Informationsflüsse für die
Verarbeitung der Informationen der Zone verantwortlich ist. Verarbeitung der Informationen der Zone verantwortlich ist.
2.3 Verwirklichung der Grundfunktionalitäten 2.3 Verwirklichung der Grundfunktionalitäten
Der IKB gewährleistet so gründlich wie möglich zumindest die Der IKB gewährleistet so gründlich wie möglich zumindest die
Verwirklichung folgender Grundfunktionalitäten: Verwirklichung folgender Grundfunktionalitäten:
2.3.1 Weiterverfolgung der Ereignisse und Begebenheiten neueren 2.3.1 Weiterverfolgung der Ereignisse und Begebenheiten neueren
Datums, um die überlokalen Sicherheitsprobleme schnell festzustellen Datums, um die überlokalen Sicherheitsprobleme schnell festzustellen
und zu identifizieren. und zu identifizieren.
Es geht hierbei um die Erstellung einer Übersicht über die Ereignisse Es geht hierbei um die Erstellung einer Übersicht über die Ereignisse
und Begebenheiten, mit denen die Polizeidienste des Bezirks in den und Begebenheiten, mit denen die Polizeidienste des Bezirks in den
letzten 24 Stunden beziehungsweise seit dem letzten Werktag letzten 24 Stunden beziehungsweise seit dem letzten Werktag
konfrontiert worden sind. Inhalt und Periodizität dieser Übersicht konfrontiert worden sind. Inhalt und Periodizität dieser Übersicht
werden gegebenenfalls den Bedürfnissen der Behörden angepasst. werden gegebenenfalls den Bedürfnissen der Behörden angepasst.
Dies bedeutet, dass die lokalen Polizeikorps und die dekonzentrierten Dies bedeutet, dass die lokalen Polizeikorps und die dekonzentrierten
Dienste der föderalen Polizei dem IKB alle Angaben über ihre Einsätze Dienste der föderalen Polizei dem IKB alle Angaben über ihre Einsätze
auf automatisierte Weise zur Verfügung stellen müssen. auf automatisierte Weise zur Verfügung stellen müssen.
Der IKB erfüllt dabei den Polizeidiensten des Bezirks gegenüber eine Der IKB erfüllt dabei den Polizeidiensten des Bezirks gegenüber eine
Signalfunktion, indem er zum Beispiel ein lokales Informations- und Signalfunktion, indem er zum Beispiel ein lokales Informations- und
Ermittlungsblatt verbreitet. Ermittlungsblatt verbreitet.
2.3.2 Identifizierung der Zusammenhänge zwischen Ereignissen oder 2.3.2 Identifizierung der Zusammenhänge zwischen Ereignissen oder
Begebenheiten und deren Vorgeschichte Begebenheiten und deren Vorgeschichte
Die eingehende Information, die auf polizeilichen Feststellungen oder Die eingehende Information, die auf polizeilichen Feststellungen oder
auf Informationssammlung beruht, wird mit den bereits registrierten auf Informationssammlung beruht, wird mit den bereits registrierten
Daten verglichen, um Verbindungen herzustellen. Daraus erfolgt die Daten verglichen, um Verbindungen herzustellen. Daraus erfolgt die
Erstellung und Meldung von Informationen, die sowohl für die Erstellung und Meldung von Informationen, die sowohl für die
Polizeidienste als auch für die Polizeibehörden brauchbar sind im Polizeidienste als auch für die Polizeibehörden brauchbar sind im
Rahmen der verwaltungspolizeilichen (Beispiel: Vorbereitung Rahmen der verwaltungspolizeilichen (Beispiel: Vorbereitung
verwaltungspolizeilicher Massnahmen im Rahmen der Bewältigung eines verwaltungspolizeilicher Massnahmen im Rahmen der Bewältigung eines
Ereignisses,...) oder gerichtspolizeilichen (Beispiel: Information, Ereignisses,...) oder gerichtspolizeilichen (Beispiel: Information,
die eine eventuelle (Neu)Orientierung der Untersuchung im Rahmen der die eine eventuelle (Neu)Orientierung der Untersuchung im Rahmen der
Ermittlungsberatung ermöglicht,...) Aktivitäten. Ermittlungsberatung ermöglicht,...) Aktivitäten.
2.3.3 Unterstützung der Koordination und der Weiterverfolgung der 2.3.3 Unterstützung der Koordination und der Weiterverfolgung der
angekündigten Untersuchungen angekündigten Untersuchungen
Der IKB erleichtert die Koordinierung der innerhalb des Bezirks Der IKB erleichtert die Koordinierung der innerhalb des Bezirks
angekündigten Untersuchungen, indem vermieden wird, dass verschiedene angekündigten Untersuchungen, indem vermieden wird, dass verschiedene
Polizeidienste gleichzeitig über dieselben Begebenheiten oder Personen Polizeidienste gleichzeitig über dieselben Begebenheiten oder Personen
ermitteln, ohne dies voneinander zu wissen. Er benachrichtigt die ermitteln, ohne dies voneinander zu wissen. Er benachrichtigt die
Polizeidienste und, falls nötig, die betreffenden Gerichtsbehörden Polizeidienste und, falls nötig, die betreffenden Gerichtsbehörden
über die festgelegten Verfahren. über die festgelegten Verfahren.
Diese Unterstützung der Koordination wird eingestellt, sobald die Diese Unterstützung der Koordination wird eingestellt, sobald die
Ermittler und/oder die Gerichtsbehörde auf eventuell bestehende Ermittler und/oder die Gerichtsbehörde auf eventuell bestehende
Zusammenhänge aufmerksam gemacht worden sind. Zusammenhänge aufmerksam gemacht worden sind.
Durch die vom IKB gesammelten Daten wird es zudem möglich, zugunsten Durch die vom IKB gesammelten Daten wird es zudem möglich, zugunsten
der Ermittlungsberatung und auf der Grundlage ganz bestimmter der Ermittlungsberatung und auf der Grundlage ganz bestimmter
Kriterien eine Übersicht über die innerhalb des Bezirks laufenden Kriterien eine Übersicht über die innerhalb des Bezirks laufenden
Untersuchungen zu erstellen. Untersuchungen zu erstellen.
2.3.4 Weiterverfolgung der Ereignisse und Begebenheiten in Zeit und 2.3.4 Weiterverfolgung der Ereignisse und Begebenheiten in Zeit und
Raum Raum
Der IKB hat die Aufgabe, die vorher gesammelten und registrierten Der IKB hat die Aufgabe, die vorher gesammelten und registrierten
Daten in Zeit und Raum zu ordnen und sie den Polizeidiensten zur Daten in Zeit und Raum zu ordnen und sie den Polizeidiensten zur
Verfügung zu stellen, die mit deren weiteren Auswertung beauftragt Verfügung zu stellen, die mit deren weiteren Auswertung beauftragt
sind, ob zu Einsatzzwecken (gerichtliche Untersuchung, sind, ob zu Einsatzzwecken (gerichtliche Untersuchung,
verwaltungspolizeiliche Massnahme, Prävention, Kontrolle, verwaltungspolizeiliche Massnahme, Prävention, Kontrolle,
Überwachung,...) oder aus strategischen Gründen (Kontextualisierung Überwachung,...) oder aus strategischen Gründen (Kontextualisierung
und Interpretation im Rahmen von Analysen von Unsicherheitsphänomenen, und Interpretation im Rahmen von Analysen von Unsicherheitsphänomenen,
Kriminalitätsstatistiken pro Zone,...). Kriminalitätsstatistiken pro Zone,...).
2.3.5 Unterstützung im Rahmen der integrierten Weiterverfolgung von 2.3.5 Unterstützung im Rahmen der integrierten Weiterverfolgung von
Phänomenen Phänomenen
Die integrierte Weiterverfolgung von Phänomenen beinhaltet eine Die integrierte Weiterverfolgung von Phänomenen beinhaltet eine
Kombinierung der verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aspekte mit Kombinierung der verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aspekte mit
den lokalen und überlokalen Dimensionen besagter Phänomene. den lokalen und überlokalen Dimensionen besagter Phänomene.
Angesichts der im IKB zusammentreffenden Informationsflüsse wird von Angesichts der im IKB zusammentreffenden Informationsflüsse wird von
diesem erwartet, dass es diese Weiterverfolgung wesentlich diesem erwartet, dass es diese Weiterverfolgung wesentlich
unterstützt. unterstützt.
Bei dieser Unterstützung geht es darum: Bei dieser Unterstützung geht es darum:
die Erscheinung neuer Phänomene oder jeder besonderen Entwicklung des die Erscheinung neuer Phänomene oder jeder besonderen Entwicklung des
polizeilichen Sicherheitsbilds in den Bezirken und auf der Grundlage polizeilichen Sicherheitsbilds in den Bezirken und auf der Grundlage
der dort zentralisierten Informationen aufzuspüren, der dort zentralisierten Informationen aufzuspüren,
die ersten aussagekräftigen Daten zu sammeln, die ersten aussagekräftigen Daten zu sammeln,
die Daten unter anderem durch Herstellung erster Zusammenhänge zu die Daten unter anderem durch Herstellung erster Zusammenhänge zu
ordnen, ordnen,
diese Daten an die betreffenden Polizeibehörden und -dienste diese Daten an die betreffenden Polizeibehörden und -dienste
weiterzuleiten. weiterzuleiten.
In diesem Kontext kann der IKB zur Erstellung polizeilicher In diesem Kontext kann der IKB zur Erstellung polizeilicher
Sicherheitsbilder beitragen, indem er auf Verlangen der zuständigen Sicherheitsbilder beitragen, indem er auf Verlangen der zuständigen
Behörden die geeigneten quantitativen und qualitativen polizeilichen Behörden die geeigneten quantitativen und qualitativen polizeilichen
Daten in Bezug auf den Bezirk und die Zonen in der erwünschten Form Daten in Bezug auf den Bezirk und die Zonen in der erwünschten Form
liefert. liefert.
2.3.6 Unterstützung der Weiterverfolgung der Täter- und Opfergruppen 2.3.6 Unterstützung der Weiterverfolgung der Täter- und Opfergruppen
Durch die zielgerichtete Auswertung der Daten (persönlicher Art oder Durch die zielgerichtete Auswertung der Daten (persönlicher Art oder
nicht) trägt der IKB ebenfalls zur Weiterverfolgung der Täter- und nicht) trägt der IKB ebenfalls zur Weiterverfolgung der Täter- und
Opfergruppen bei. Dadurch wird es möglich: Opfergruppen bei. Dadurch wird es möglich:
die Gruppen zu identifizieren und zu charakterisieren, die Gruppen zu identifizieren und zu charakterisieren,
den betreffenden Behörden und Diensten die nötigen Signale zu geben, den betreffenden Behörden und Diensten die nötigen Signale zu geben,
ihren im Voraus festgelegten Bedarf an Informationen zu decken. ihren im Voraus festgelegten Bedarf an Informationen zu decken.
2.3.7 Beitrag zum grenzüberschreitenden Austausch von Polizeidaten 2.3.7 Beitrag zum grenzüberschreitenden Austausch von Polizeidaten
In einigen Grenzbezirken wird die ursprünglich im Rahmen des In einigen Grenzbezirken wird die ursprünglich im Rahmen des
Austauschs der polizeilichen Informationen über die Kriminalität in Austauschs der polizeilichen Informationen über die Kriminalität in
der Grenzregion eingerichtete operative Kontaktstelle in den IKB der Grenzregion eingerichtete operative Kontaktstelle in den IKB
integriert. integriert.
Im allgemeinen Rahmen des internationalen Austauschs von Im allgemeinen Rahmen des internationalen Austauschs von
einsatzrelevanten Informationen fungieren diese IKB gemäss den einsatzrelevanten Informationen fungieren diese IKB gemäss den
diesbezüglichen spezifischen Richtlinien als spezialisierte Vermittler diesbezüglichen spezifischen Richtlinien als spezialisierte Vermittler
zugunsten der lokalen Polizeikorps und der dekonzentrierten Dienste zugunsten der lokalen Polizeikorps und der dekonzentrierten Dienste
der föderalen Polizei. der föderalen Polizei.
2.3.8 Unterstützung der funktionellen Verwalter der 2.3.8 Unterstützung der funktionellen Verwalter der
Informationsverarbeitung innerhalb der Polizeizonen Informationsverarbeitung innerhalb der Polizeizonen
Im Rahmen der Organisation und Einrichtung der Informationsflüsse muss Im Rahmen der Organisation und Einrichtung der Informationsflüsse muss
der IKB eine wichtige unterstützende Rolle zugunsten der funktionellen der IKB eine wichtige unterstützende Rolle zugunsten der funktionellen
Verwalter in den Polizeizonen spielen. Diese Unterstützung äussert Verwalter in den Polizeizonen spielen. Diese Unterstützung äussert
sich insbesondere auf Ebene der Begleitung, der Qualitätskontrolle und sich insbesondere auf Ebene der Begleitung, der Qualitätskontrolle und
der Weiterverfolgung der festgestellten beziehungsweise gemeldeten der Weiterverfolgung der festgestellten beziehungsweise gemeldeten
Schwierigkeiten. Schwierigkeiten.
3. Modalitäten der Arbeitsweise des IKB 3. Modalitäten der Arbeitsweise des IKB
3.1 Integrierte Arbeitsweise des IKB 3.1 Integrierte Arbeitsweise des IKB
Angesichts der grundlegenden Aufgaben, die der IKB ausführen muss und Angesichts der grundlegenden Aufgaben, die der IKB ausführen muss und
die einen direkten Einfluss auf die reibungslose Arbeit und die die einen direkten Einfluss auf die reibungslose Arbeit und die
Effizienz der beiden Ebenen des integrierten Polizeidienstes haben, Effizienz der beiden Ebenen des integrierten Polizeidienstes haben,
ist es erforderlich, dass der IKB als gemeinsamer Dienst für die ist es erforderlich, dass der IKB als gemeinsamer Dienst für die
Verarbeitung der polizeilichen Informationen auf Bezirksebene Verarbeitung der polizeilichen Informationen auf Bezirksebene
organisiert wird. Daher ist die Anwesenheit von Mitgliedern der organisiert wird. Daher ist die Anwesenheit von Mitgliedern der
föderalen und der lokalen Polizei im IKB nicht nur ein kritischer föderalen und der lokalen Polizei im IKB nicht nur ein kritischer
Erfolgsfaktor, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung (Art. Erfolgsfaktor, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung (Art.
105bis Absatz 2 des GIP). 105bis Absatz 2 des GIP).
Diese Pluralität darf jedoch nicht dazu führen, dass eine Diese Pluralität darf jedoch nicht dazu führen, dass eine
Organisationsstruktur entsteht, die wegen der Herkunft der Organisationsstruktur entsteht, die wegen der Herkunft der
eingesetzten Personalmitglieder drei mehr oder weniger getrennte eingesetzten Personalmitglieder drei mehr oder weniger getrennte
Bestandteile zur Verarbeitung der Informationen, das heisst einen IKB Bestandteile zur Verarbeitung der Informationen, das heisst einen IKB
Verwaltungspolizei, einen IKB Gerichtspolizei und einen IKB Verwaltungspolizei, einen IKB Gerichtspolizei und einen IKB
Polizeizonen, umfasst. Polizeizonen, umfasst.
Durch die integrierte Arbeitsweise des IKB ist zudem eine maximale Durch die integrierte Arbeitsweise des IKB ist zudem eine maximale
Flexibilität beim Einsatz der verfügbaren Mittel erforderlich. Flexibilität beim Einsatz der verfügbaren Mittel erforderlich.
Vor diesem Hintergrund muss jedes Personalmitglied, sei es der Vor diesem Hintergrund muss jedes Personalmitglied, sei es der
föderalen Polizei oder der lokalen Polizei, gleichberechtigt als föderalen Polizei oder der lokalen Polizei, gleichberechtigt als
vollwertiges Mitglied des IKB arbeiten. Dabei muss es alle dem IKB vollwertiges Mitglied des IKB arbeiten. Dabei muss es alle dem IKB
zugewiesenen Aufgaben ausführen, insofern es, soweit erforderlich, die zugewiesenen Aufgaben ausführen, insofern es, soweit erforderlich, die
notwendigen vorherigen Ausbildungen absolviert hat. notwendigen vorherigen Ausbildungen absolviert hat.
Es ist also ratsam, so viel wie möglich nach einer bestimmten Es ist also ratsam, so viel wie möglich nach einer bestimmten
Vielseitigkeit des Personals des IKB zu streben. Vielseitigkeit des Personals des IKB zu streben.
3.2 Personalmitglieder, die im IKB eingesetzt werden 3.2 Personalmitglieder, die im IKB eingesetzt werden
Da das dem IKB zugeteilte Personal auf integrierte Weise arbeiten Da das dem IKB zugeteilte Personal auf integrierte Weise arbeiten
muss, werden die Funktionsprofile ohne Unterschied auf die Mitglieder muss, werden die Funktionsprofile ohne Unterschied auf die Mitglieder
der föderalen Polizei und auf die Mitglieder der lokalen Polizei der föderalen Polizei und auf die Mitglieder der lokalen Polizei
angewandt. Diese Profile werden von der Generaldirektion des Personals angewandt. Diese Profile werden von der Generaldirektion des Personals
der föderalen Polizei in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die der föderalen Polizei in Absprache mit dem Ständigen Ausschuss für die
lokale Polizei, der Generaldirektion der Verwaltungspolizei, der lokale Polizei, der Generaldirektion der Verwaltungspolizei, der
Generaldirektion der Gerichtspolizei und der Generaldirektion der Generaldirektion der Gerichtspolizei und der Generaldirektion der
operativen Unterstützung festgelegt. operativen Unterstützung festgelegt.
In Erwartung der endgültigen Profile sollten die Korpschefs der In Erwartung der endgültigen Profile sollten die Korpschefs der
Polizeizonen bereits jetzt mit dem Polizeizonen bereits jetzt mit dem
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator und dem Gerichtspolizeidirektor Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator und dem Gerichtspolizeidirektor
den Einsatz von Personal der lokalen Polizei zugunsten des IKB den Einsatz von Personal der lokalen Polizei zugunsten des IKB
vereinbaren und die praktischen Ausführungsmodalitäten festlegen. vereinbaren und die praktischen Ausführungsmodalitäten festlegen.
Beim Einsatz dieses Personals sind der Kenntnisstand beziehungsweise Beim Einsatz dieses Personals sind der Kenntnisstand beziehungsweise
die Erfahrung in Sachen Verarbeitung polizeilicher Informationen sowie die Erfahrung in Sachen Verarbeitung polizeilicher Informationen sowie
das analytische Denkvermögen und das Vermögen, in Zusammenhängen zu das analytische Denkvermögen und das Vermögen, in Zusammenhängen zu
denken, zu berücksichtigen. denken, zu berücksichtigen.
Angesichts der Investition in die Ausbildung ist beim Einsatz des Angesichts der Investition in die Ausbildung ist beim Einsatz des
Personals zu berücksichtigen, dass das Leistungsvermögen erst optimal Personals zu berücksichtigen, dass das Leistungsvermögen erst optimal
ist, wenn der Einsatz mindestens zwei Jahre dauert. Dies ist daher ist, wenn der Einsatz mindestens zwei Jahre dauert. Dies ist daher
eine empfohlene Mindest-Anwesenheitsdauer. eine empfohlene Mindest-Anwesenheitsdauer.
Die Mitglieder des IKB unterstehen zur Ausführung ihrer Aufträge der Die Mitglieder des IKB unterstehen zur Ausführung ihrer Aufträge der
funktionellen Amtsgewalt eines Dienstleiters. funktionellen Amtsgewalt eines Dienstleiters.
3.3 Arbeitsmittel 3.3 Arbeitsmittel
Ein Teil der für die Arbeit der IKB benötigten finanziellen Mittel Ein Teil der für die Arbeit der IKB benötigten finanziellen Mittel
wird auf den allgemeinen Ausgabenhaushaltsplan der föderalen Polizei, wird auf den allgemeinen Ausgabenhaushaltsplan der föderalen Polizei,
Programm « föderale Unterstützung und integrierte Arbeitsweise » im Programm « föderale Unterstützung und integrierte Arbeitsweise » im
Organisationsbereich 90, angerechnet. Dieser Teil besteht aus den Organisationsbereich 90, angerechnet. Dieser Teil besteht aus den
Investitions- und Betriebskosten entsprechend der Anzahl Investitions- und Betriebskosten entsprechend der Anzahl
Personalmitglieder, die die lokale Polizei in den IKB einsetzen muss, Personalmitglieder, die die lokale Polizei in den IKB einsetzen muss,
aus den Personalausgaben für die Offiziere der lokalen Polizei (Lohn, aus den Personalausgaben für die Offiziere der lokalen Polizei (Lohn,
Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit Vergütungen für Überstunden, Nachtarbeit, Wochenendarbeit oder Arbeit
an Feiertagen, Mahlzeitvergütungen und Fahrtkostenentschädigungen) an Feiertagen, Mahlzeitvergütungen und Fahrtkostenentschädigungen)
sowie aus 50% der Mahlzeitvergütungen und Fahrtkostenentschädigungen sowie aus 50% der Mahlzeitvergütungen und Fahrtkostenentschädigungen
für die übrigen Personalmitglieder, die in den IKB eingesetzt werden. für die übrigen Personalmitglieder, die in den IKB eingesetzt werden.
3.4 Zugang zu den Informationen des IKB 3.4 Zugang zu den Informationen des IKB
Der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator und der Der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator und der
Gerichtspolizeidirektor werden mit den Korpschefs der Polizeizonen die Gerichtspolizeidirektor werden mit den Korpschefs der Polizeizonen die
praktischen Modalitäten für den Zugang zu den Informationen des IKB praktischen Modalitäten für den Zugang zu den Informationen des IKB
absprechen. absprechen.
In jedem Fall müssen diese Absprachen einen ständigen Zugang zu den im In jedem Fall müssen diese Absprachen einen ständigen Zugang zu den im
IKB vorhandenen Informationen und deren dringende Verarbeitung IKB vorhandenen Informationen und deren dringende Verarbeitung
gewährleisten. gewährleisten.
Die Modalitäten sind abhängig einerseits von den jeweiligen Die Modalitäten sind abhängig einerseits von den jeweiligen
Bedürfnissen der beiden Ebenen der integrierten Polizei und somit von Bedürfnissen der beiden Ebenen der integrierten Polizei und somit von
der Art der Information und der Dringlichkeit der Verarbeitung und der Art der Information und der Dringlichkeit der Verarbeitung und
andererseits von den Mitteln, über die der IKB verfügt. andererseits von den Mitteln, über die der IKB verfügt.
3.5 Verantwortlichkeiten im Rahmen der Arbeitsweise des IKB 3.5 Verantwortlichkeiten im Rahmen der Arbeitsweise des IKB
In Artikel 105bis des GIP werden die Verantwortlichkeiten des In Artikel 105bis des GIP werden die Verantwortlichkeiten des
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators und des Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators und des
Gerichtspolizeidirektors in Bezug auf die funktionelle Verwaltung der Gerichtspolizeidirektors in Bezug auf die funktionelle Verwaltung der
administrativen und gerichtlichen Informationen festgelegt. administrativen und gerichtlichen Informationen festgelegt.
Diese Verantwortung hängt davon ab, ob die Informationen verwaltungs- Diese Verantwortung hängt davon ab, ob die Informationen verwaltungs-
oder gerichtspolizeilicher Art sind, wie dies in der gemeinsamen oder gerichtspolizeilicher Art sind, wie dies in der gemeinsamen
Richtlinie MFO 3 des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern Richtlinie MFO 3 des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern
über die Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen über die Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen
Informationen beschrieben ist. Informationen beschrieben ist.
Der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator gewährleistet zudem in Der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator gewährleistet zudem in
enger Zusammenarbeit mit dem Gerichtspolizeidirektor die enger Zusammenarbeit mit dem Gerichtspolizeidirektor die
administrative und logistische Verwaltung des IKB. administrative und logistische Verwaltung des IKB.
Die Organisation des Dienstes und die tägliche Koordination der Die Organisation des Dienstes und die tägliche Koordination der
Aktivitäten im IKB werden einem Dienstleiter anvertraut, der gemeinsam Aktivitäten im IKB werden einem Dienstleiter anvertraut, der gemeinsam
vom Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator und vom vom Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator und vom
Gerichtspolizeidirektor benannt wird. Gerichtspolizeidirektor benannt wird.
Unter der Aufsicht des Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators Unter der Aufsicht des Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators
beziehungsweise des Gerichtspolizeidirektors sorgt dieser Dienstleiter beziehungsweise des Gerichtspolizeidirektors sorgt dieser Dienstleiter
für den ordnungsgemässen Ablauf des Informationsverarbeitungsprozesses für den ordnungsgemässen Ablauf des Informationsverarbeitungsprozesses
auf Ebene des IKB sowie für die effiziente Nutzung der zugewiesenen auf Ebene des IKB sowie für die effiziente Nutzung der zugewiesenen
personellen, materiellen und Haushaltsmittel. personellen, materiellen und Haushaltsmittel.
Die dienstlichen Beziehungen zwischen den Polizeibehörden und dem IKB Die dienstlichen Beziehungen zwischen den Polizeibehörden und dem IKB
verlaufen über den Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator verlaufen über den Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator
beziehungsweise über den Gerichtspolizeidirektor. Innerhalb des von beziehungsweise über den Gerichtspolizeidirektor. Innerhalb des von
beiden Direktoren gesteckten Rahmens können die Polizeibehörden sich beiden Direktoren gesteckten Rahmens können die Polizeibehörden sich
direkt beim IKB informieren. direkt beim IKB informieren.
3.6 Überwachung der Arbeitsweise des IKB 3.6 Überwachung der Arbeitsweise des IKB
Unbeschadet der Zuständigkeit des Bezugsmagistraten, der gemäss dem Unbeschadet der Zuständigkeit des Bezugsmagistraten, der gemäss dem
Rundschreiben Col 3/2001 mit der Betreuung des IKB beauftragt ist, Rundschreiben Col 3/2001 mit der Betreuung des IKB beauftragt ist,
wird die Arbeitsweise des IKB sowohl auf Ebene der wird die Arbeitsweise des IKB sowohl auf Ebene der
Ermittlungsplattform des Bezirks als auch auf Ebene der zonalen Ermittlungsplattform des Bezirks als auch auf Ebene der zonalen
Sicherheitsräte unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten Sicherheitsräte unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten
überwacht. In letzterem Fall ist die Anwesenheit des überwacht. In letzterem Fall ist die Anwesenheit des
Gerichtspolizeidirektors angebracht. Gerichtspolizeidirektors angebracht.
4. Lokales Protokoll 4. Lokales Protokoll
Die konkreten Modalitäten für die Anwendung der vorliegenden Die konkreten Modalitäten für die Anwendung der vorliegenden
Richtlinie werden in einem auf Bezirksebene erstellten Richtlinie werden in einem auf Bezirksebene erstellten
Vereinbarungsprotokoll näher erläutert. Dieses Protokoll wird vom Vereinbarungsprotokoll näher erläutert. Dieses Protokoll wird vom
Dienstleiter des IKB vorbereitet und innerhalb sechs Monaten nach Dienstleiter des IKB vorbereitet und innerhalb sechs Monaten nach
In-Kraft-Treten der vorliegenden Richtlinie von dem Prokurator des In-Kraft-Treten der vorliegenden Richtlinie von dem Prokurator des
Königs, dem (den) Bürgermeister(n) der Eingemeindezone(n) und dem Königs, dem (den) Bürgermeister(n) der Eingemeindezone(n) und dem
(den) Vorsitzenden des Polizeikollegiums (der Polizeikollegien), den (den) Vorsitzenden des Polizeikollegiums (der Polizeikollegien), den
Korpschefs der lokalen Polizei, dem Korpschefs der lokalen Polizei, dem
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator und dem Gerichtspolizeidirektor Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator und dem Gerichtspolizeidirektor
der föderalen Polizei gebilligt. der föderalen Polizei gebilligt.
Dem Generalkommissar der föderalen Polizei und dem Vorsitzenden des Dem Generalkommissar der föderalen Polizei und dem Vorsitzenden des
Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei wird eine Kopie davon Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei wird eine Kopie davon
übermittelt. übermittelt.
5. Bewertung 5. Bewertung
Die vorliegende Richtlinie wird spätestens ein Jahr nach dem Datum des Die vorliegende Richtlinie wird spätestens ein Jahr nach dem Datum des
In-Kraft-Tretens bewertet werden. In-Kraft-Tretens bewertet werden.
Die betreffenden Minister sind unverzüglich und in geeigneter Weise Die betreffenden Minister sind unverzüglich und in geeigneter Weise
über ernste Funktionsprobleme zu informieren. über ernste Funktionsprobleme zu informieren.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. VERWILGHEN M. VERWILGHEN
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