← Terug naar "Ministeriële richtlijn MFO-2bis betreffende het personeel capaciteitsbeheer en het verlenen van versterking door de lokale politie bij opdrachten van bestuurlijke politie. - Interpretatie. - Duitse vertaling "
Ministeriële richtlijn MFO-2bis betreffende het personeel capaciteitsbeheer en het verlenen van versterking door de lokale politie bij opdrachten van bestuurlijke politie. - Interpretatie. - Duitse vertaling | Directive ministérielle MFO-2bis relative à la gestion de la capacité en personnel et à l'octroi de renfort par la police locale lors des missions de police administrative. - Interprétation. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
8 SEPTEMBER 2003. - Ministeriële richtlijn MFO-2bis betreffende het | 8 SEPTEMBRE 2003. - Directive ministérielle MFO-2bis relative à la |
personeel capaciteitsbeheer en het verlenen van versterking door de | gestion de la capacité en personnel et à l'octroi de renfort par la |
lokale politie bij opdrachten van bestuurlijke politie. - | police locale lors des missions de police administrative. - |
Interpretatie. - Duitse vertaling | Interprétation. - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de richtlijn | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
MFO-2bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 8 september 2003 | directive MFO-2bis du Ministre de l'Intérieur du 8 septembre 2003 |
betreffende het personeel capaciteitsbeheer en het verlenen van | relative à la gestion de la capacité en personnel et à l'octroi de |
versterking door de lokale politie bij opdrachten van bestuurlijke | renfort par la police locale lors des missions de police |
politie - Interpretatie (Belgisch Staatsblad van 10 oktober 2003), | administrative - Interprétation (Moniteur belge du 10 octobre 2003), |
opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het | établie par le Service central de traduction allemande auprès du |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
8. SEPTEMBER 2003 - Ministerielle Richtlinie MFO-2bis über die | 8. SEPTEMBER 2003 - Ministerielle Richtlinie MFO-2bis über die |
personelle Kapazitätsverwaltung und über die Gewährung von Verstärkung | personelle Kapazitätsverwaltung und über die Gewährung von Verstärkung |
durch die lokale Polizei bei verwaltungspolizeilichen Aufträgen - | durch die lokale Polizei bei verwaltungspolizeilichen Aufträgen - |
Auslegung | Auslegung |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
1. Mit der ministeriellen Richtlinie MFO-2bis werden zwei Neuerungen | 1. Mit der ministeriellen Richtlinie MFO-2bis werden zwei Neuerungen |
eingeführt, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die | eingeführt, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die |
Organisation der überlokalen Verstärkungen haben werden. Es handelt | Organisation der überlokalen Verstärkungen haben werden. Es handelt |
sich einerseits um das geographische Kriterium für die Bestimmung der | sich einerseits um das geographische Kriterium für die Bestimmung der |
zur Verstärkung gerufenen Polizeidienste und andererseits um die | zur Verstärkung gerufenen Polizeidienste und andererseits um die |
Möglichkeit, bestimmte Leistungen, die in der eigenen Zone erbracht | Möglichkeit, bestimmte Leistungen, die in der eigenen Zone erbracht |
werden, anzurechnen. | werden, anzurechnen. |
2. Aus dem regen Briefwechsel mit meinem Ministerium geht hervor, dass | 2. Aus dem regen Briefwechsel mit meinem Ministerium geht hervor, dass |
diese Kriterien aufgrund der verschiedenen Ereignisse, die grosse | diese Kriterien aufgrund der verschiedenen Ereignisse, die grosse |
Polizeikapazitäten erforderlich machten (Irakkrise, Geflügelpest, | Polizeikapazitäten erforderlich machten (Irakkrise, Geflügelpest, |
europäische Gipfeltreffen), und des neuen Gleichgewichts der von allen | europäische Gipfeltreffen), und des neuen Gleichgewichts der von allen |
Zonen solidarisch zu erbringenden Anstrengungen verdeutlicht werden | Zonen solidarisch zu erbringenden Anstrengungen verdeutlicht werden |
müssen. Einige Zonen haben nämlich ihre jährliche Kreditlinie bereits | müssen. Einige Zonen haben nämlich ihre jährliche Kreditlinie bereits |
überschritten, während andere nur einige Prozente ihrer belastbaren | überschritten, während andere nur einige Prozente ihrer belastbaren |
Kapazität eingesetzt haben. | Kapazität eingesetzt haben. |
3. In Anwendung des Regierungsabkommens, mit dem eine Verringerung der | 3. In Anwendung des Regierungsabkommens, mit dem eine Verringerung der |
durch die belastbare Kapazität verursachten Arbeitslast angestrebt | durch die belastbare Kapazität verursachten Arbeitslast angestrebt |
wird, wird das System mittelfristig vollständig durch eine Verstärkung | wird, wird das System mittelfristig vollständig durch eine Verstärkung |
der allgemeinen Reserve und eine laterale Unterstützung überarbeitet. | der allgemeinen Reserve und eine laterale Unterstützung überarbeitet. |
Denn dieses System ist bis heute wenig in Anspruch genommen worden mit | Denn dieses System ist bis heute wenig in Anspruch genommen worden mit |
der bekannten Folge, dass die belastbare Kapazität zu oft eingesetzt | der bekannten Folge, dass die belastbare Kapazität zu oft eingesetzt |
wird. In Erwartung der Überarbeitung ist darauf zu achten, dass für | wird. In Erwartung der Überarbeitung ist darauf zu achten, dass für |
überlokale Verstärkungen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit eine | überlokale Verstärkungen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit eine |
genügende Kapazität verfügbar bleibt. | genügende Kapazität verfügbar bleibt. |
Anrechnung von Aufträgen innerhalb der eigenen Zone auf die | Anrechnung von Aufträgen innerhalb der eigenen Zone auf die |
Kreditlinie | Kreditlinie |
4. Durch Artikel 3 der ministeriellen Richtlinie ist es möglich, | 4. Durch Artikel 3 der ministeriellen Richtlinie ist es möglich, |
Aufträge innerhalb der eigenen Zone auf die Kreditlinie anzurechnen. | Aufträge innerhalb der eigenen Zone auf die Kreditlinie anzurechnen. |
Dies ist insbesondere der Fall für « verwaltungspolizeiliche Aufträge, | Dies ist insbesondere der Fall für « verwaltungspolizeiliche Aufträge, |
die ausnahmsweise auf Beschluss des Ministers des Innern für eine | die ausnahmsweise auf Beschluss des Ministers des Innern für eine |
begrenzte Dauer unter dieses System gestellt werden ». Dieser | begrenzte Dauer unter dieses System gestellt werden ». Dieser |
Beschluss wird nunmehr auf der Grundlage eines dem Ereignis | Beschluss wird nunmehr auf der Grundlage eines dem Ereignis |
voraufgehenden Antrags gefasst. | voraufgehenden Antrags gefasst. |
5. Die Kriterien in Bezug auf die Möglichkeit der Anrechnung auf die | 5. Die Kriterien in Bezug auf die Möglichkeit der Anrechnung auf die |
Kreditlinie für Aufträge innerhalb der eigenen Zone werden | Kreditlinie für Aufträge innerhalb der eigenen Zone werden |
folgendermassen geprüft: | folgendermassen geprüft: |
- Dem unbestritten regionalen, nationalen oder internationalen | - Dem unbestritten regionalen, nationalen oder internationalen |
Charakter des Ereignisses wird Rechnung getragen werden, insofern das | Charakter des Ereignisses wird Rechnung getragen werden, insofern das |
Ereignis sich auf eine Weise auswirkt, die spezifische polizeiliche | Ereignis sich auf eine Weise auswirkt, die spezifische polizeiliche |
Massnahmen auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene zur | Massnahmen auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene zur |
Folge hat. | Folge hat. |
- Die hohe Anzahl Teilnehmer wird gemäss dem inhärenten Risiko dieses | - Die hohe Anzahl Teilnehmer wird gemäss dem inhärenten Risiko dieses |
Parameters eingeschätzt, unter Beachtung anderer Elemente: ob dies | Parameters eingeschätzt, unter Beachtung anderer Elemente: ob dies |
geplant ist oder nicht, geographische Lage, Vorgeschichte, | geplant ist oder nicht, geographische Lage, Vorgeschichte, |
Personalstärke der Zone, ... | Personalstärke der Zone, ... |
- Die Einordnung des Ereignisses - nach Vornahme einer Bewertung - in | - Die Einordnung des Ereignisses - nach Vornahme einer Bewertung - in |
eine hohe Bedrohungsstufe wird in die Zuständigkeit der | eine hohe Bedrohungsstufe wird in die Zuständigkeit der |
Generaldirektion Krisenzentrum (GDKZ) fallen und auf der Grundlage der | Generaldirektion Krisenzentrum (GDKZ) fallen und auf der Grundlage der |
von den Polizeidiensten erteilten Angaben vorgenommen. | von den Polizeidiensten erteilten Angaben vorgenommen. |
6. Bestimmte Ordnungsdienste bei wichtigen Sportbegegnungen fallen | 6. Bestimmte Ordnungsdienste bei wichtigen Sportbegegnungen fallen |
unbestreitbar unter nachstehende Kategorie: Die im Rahmen von | unbestreitbar unter nachstehende Kategorie: Die im Rahmen von |
internationalen Berufssportveranstaltungen ausgeführten | internationalen Berufssportveranstaltungen ausgeführten |
verwaltungspolizeilichen Aufträge können unter Berücksichtigung der in | verwaltungspolizeilichen Aufträge können unter Berücksichtigung der in |
der Richtlinie MFO-2bis festgelegten Bedingungen ab dem 1. Mai 2003 | der Richtlinie MFO-2bis festgelegten Bedingungen ab dem 1. Mai 2003 |
von Amts wegen auf die Hycap-Kreditlinie angerechnet werden. | von Amts wegen auf die Hycap-Kreditlinie angerechnet werden. |
7. Wie für Risikospiele kann ein Einsatz in der eigenen Zone, der die | 7. Wie für Risikospiele kann ein Einsatz in der eigenen Zone, der die |
höchste Verfügbarkeitsstufe (7 %) der betreffenden Zone übersteigt, | höchste Verfügbarkeitsstufe (7 %) der betreffenden Zone übersteigt, |
auf die Kreditlinie angerechnet werden. Für Streiks in Gefängnissen | auf die Kreditlinie angerechnet werden. Für Streiks in Gefängnissen |
und feste Posten, wie sie in der Richtlinie MFO-2bis unter den Nummern | und feste Posten, wie sie in der Richtlinie MFO-2bis unter den Nummern |
3.2 b) und 3.2 c) erwähnt sind, werden alle eingesetzten Kräfte | 3.2 b) und 3.2 c) erwähnt sind, werden alle eingesetzten Kräfte |
abgerechnet. | abgerechnet. |
Das geographische Kriterium | Das geographische Kriterium |
8. In Nummer 6.2 der Richtlinie heisst es: « Die DAO muss darauf | 8. In Nummer 6.2 der Richtlinie heisst es: « Die DAO muss darauf |
achten, dass der Unterstützungseinsatz möglichst auf die eigene, | achten, dass der Unterstützungseinsatz möglichst auf die eigene, |
besser vertraute Gegend orientiert wird. Insbesondere sollte die | besser vertraute Gegend orientiert wird. Insbesondere sollte die |
überlokale Unterstützung möglichst innerhalb der Grenzen der Provinz | überlokale Unterstützung möglichst innerhalb der Grenzen der Provinz |
und vorzugsweise innerhalb der Grenzen des Bezirks organisiert werden. | und vorzugsweise innerhalb der Grenzen des Bezirks organisiert werden. |
Bei strikter Notwendigkeit ... werden Polizisten jedoch in einer | Bei strikter Notwendigkeit ... werden Polizisten jedoch in einer |
anderen, wenn möglich benachbarten Provinz eingesetzt werden können... | anderen, wenn möglich benachbarten Provinz eingesetzt werden können... |
Das bedeutet, dass diese Aufträge auf die Gesamtheit der möglichen « | Das bedeutet, dass diese Aufträge auf die Gesamtheit der möglichen « |
Lieferanten » verteilt werden müssen, von denen einige weiter entfernt | Lieferanten » verteilt werden müssen, von denen einige weiter entfernt |
sind als andere. » Da diese Situation eine Ungerechtigkeit zwischen | sind als andere. » Da diese Situation eine Ungerechtigkeit zwischen |
den Zonen hervorgerufen hat, wird die DAO, die für diesen Aspekt der | den Zonen hervorgerufen hat, wird die DAO, die für diesen Aspekt der |
Richtlinie zuständig ist, in der zweiten Hälfte des Jahres die Bezirke | Richtlinie zuständig ist, in der zweiten Hälfte des Jahres die Bezirke |
bestimmen, die Hycap-Verstärkungen leisten müssen. Dabei wird sie das | bestimmen, die Hycap-Verstärkungen leisten müssen. Dabei wird sie das |
Kriterium der Nähe so weit wie möglich berücksichtigen, ohne sich | Kriterium der Nähe so weit wie möglich berücksichtigen, ohne sich |
unbedingt auf das Amtsgebiet der Provinz zu beschränken. Im Fall eines | unbedingt auf das Amtsgebiet der Provinz zu beschränken. Im Fall eines |
sehr ungleichen Verbrauchs der Kreditlinie kann selbst ein weitab | sehr ungleichen Verbrauchs der Kreditlinie kann selbst ein weitab |
gelegener Bezirk eingesetzt werden. Zudem werden andere wichtige | gelegener Bezirk eingesetzt werden. Zudem werden andere wichtige |
Parameter wie Sprachenregelung, Kenntnis der Demonstranten oder | Parameter wie Sprachenregelung, Kenntnis der Demonstranten oder |
Spezifität des Dienstes (z.B. Zweckmässigkeit, die HYCAP bei einem | Spezifität des Dienstes (z.B. Zweckmässigkeit, die HYCAP bei einem |
Fussballspiel in der Zone der Gastmannschaft in Anspruch zu nehmen) | Fussballspiel in der Zone der Gastmannschaft in Anspruch zu nehmen) |
bei der Bestimmung der Verstärkungen berücksichtigt. | bei der Bestimmung der Verstärkungen berücksichtigt. |
Kreditlinie | Kreditlinie |
9. Unbeschadet der Anwendung der Vereinbarungen über die laterale | 9. Unbeschadet der Anwendung der Vereinbarungen über die laterale |
Unterstützung werden die Zonen, die die Höchstgrenze ihrer Kreditlinie | Unterstützung werden die Zonen, die die Höchstgrenze ihrer Kreditlinie |
erreicht haben, ausser bei grossen Krisen oder unbestreitbaren | erreicht haben, ausser bei grossen Krisen oder unbestreitbaren |
operativen Mehrwerten (z.B. Spotter) nicht mehr aufgefordert, | operativen Mehrwerten (z.B. Spotter) nicht mehr aufgefordert, |
Hycap-Verstärkungen ausserhalb ihres Gebietes zu leisten. Diese | Hycap-Verstärkungen ausserhalb ihres Gebietes zu leisten. Diese |
Polizeizonen werden jedoch weiterhin Polizeikräfte für die auf ihrem | Polizeizonen werden jedoch weiterhin Polizeikräfte für die auf ihrem |
Gebiet stattfindenden Ereignisse einsetzen müssen, und zwar im | Gebiet stattfindenden Ereignisse einsetzen müssen, und zwar im |
gleichen Verhältnis wie vorher. Damit das System mittelfristig | gleichen Verhältnis wie vorher. Damit das System mittelfristig |
angepasst werden kann, wird die DAO die so erbrachten Leistungen | angepasst werden kann, wird die DAO die so erbrachten Leistungen |
weiter verzeichnen, insofern die Bedingungen erfüllt sind. | weiter verzeichnen, insofern die Bedingungen erfüllt sind. |
Einstellungsnormen | Einstellungsnormen |
10. Die Zonen sind gebeten, für die Ordnungsdienste, deren | 10. Die Zonen sind gebeten, für die Ordnungsdienste, deren |
Einsatzleitung sie innehaben, einen erwünschten Mindesteinsatz von 10 | Einsatzleitung sie innehaben, einen erwünschten Mindesteinsatz von 10 |
bis 15 % ihres Personalbestands, wie er in der Richtlinie MFO-2bis | bis 15 % ihres Personalbestands, wie er in der Richtlinie MFO-2bis |
definiert ist, zu erreichen. Es wäre zudem wünschenswert, dass die | definiert ist, zu erreichen. Es wäre zudem wünschenswert, dass die |
anderen Zonen des betroffenen Bezirks mindestens 4 % ihres | anderen Zonen des betroffenen Bezirks mindestens 4 % ihres |
Personalbestands zur Verfügung stellen könnten. Dieser Mindesteinsatz | Personalbestands zur Verfügung stellen könnten. Dieser Mindesteinsatz |
wird vom DirCo koordiniert, sowohl für den eigenen Einsatz der | wird vom DirCo koordiniert, sowohl für den eigenen Einsatz der |
betroffenen Zone als auch für die anderen Zonen seines Bezirks. | betroffenen Zone als auch für die anderen Zonen seines Bezirks. |
11. Anbei finden Sie die aktualisierte Anlage 2 zur Richtlinie | 11. Anbei finden Sie die aktualisierte Anlage 2 zur Richtlinie |
MFO-2bis (Verfügbarkeitsstufe). | MFO-2bis (Verfügbarkeitsstufe). |
12. Mit der vorliegenden Richtlinie wird die Auslegungsrichtlinie vom | 12. Mit der vorliegenden Richtlinie wird die Auslegungsrichtlinie vom |
24. April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 18. Juni 2003) aufgehoben | 24. April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 18. Juni 2003) aufgehoben |
und ersetzt. | und ersetzt. |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage 2 zur Ministeriellen Richtlinie MFO-2bis vom 8. September 2003 | Anlage 2 zur Ministeriellen Richtlinie MFO-2bis vom 8. September 2003 |
[Siehe Belgisches Staatsblatt vom 10. Oktober 2003, Seiten | [Siehe Belgisches Staatsblatt vom 10. Oktober 2003, Seiten |
49455-49459] | 49455-49459] |