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Meertalige weergave van Document van 08/09/2003
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Ministeriële richtlijn MFO-2bis betreffende het personeel capaciteitsbeheer en het verlenen van versterking door de lokale politie bij opdrachten van bestuurlijke politie. - Interpretatie. - Duitse vertaling Directive ministérielle MFO-2bis relative à la gestion de la capacité en personnel et à l'octroi de renfort par la police locale lors des missions de police administrative. - Interprétation. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
8 SEPTEMBER 2003. - Ministeriële richtlijn MFO-2bis betreffende het 8 SEPTEMBRE 2003. - Directive ministérielle MFO-2bis relative à la
personeel capaciteitsbeheer en het verlenen van versterking door de gestion de la capacité en personnel et à l'octroi de renfort par la
lokale politie bij opdrachten van bestuurlijke politie. - police locale lors des missions de police administrative. -
Interpretatie. - Duitse vertaling Interprétation. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de richtlijn Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
MFO-2bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 8 september 2003 directive MFO-2bis du Ministre de l'Intérieur du 8 septembre 2003
betreffende het personeel capaciteitsbeheer en het verlenen van relative à la gestion de la capacité en personnel et à l'octroi de
versterking door de lokale politie bij opdrachten van bestuurlijke renfort par la police locale lors des missions de police
politie - Interpretatie (Belgisch Staatsblad van 10 oktober 2003), administrative - Interprétation (Moniteur belge du 10 octobre 2003),
opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het établie par le Service central de traduction allemande auprès du
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
8. SEPTEMBER 2003 - Ministerielle Richtlinie MFO-2bis über die 8. SEPTEMBER 2003 - Ministerielle Richtlinie MFO-2bis über die
personelle Kapazitätsverwaltung und über die Gewährung von Verstärkung personelle Kapazitätsverwaltung und über die Gewährung von Verstärkung
durch die lokale Polizei bei verwaltungspolizeilichen Aufträgen - durch die lokale Polizei bei verwaltungspolizeilichen Aufträgen -
Auslegung Auslegung
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
1. Mit der ministeriellen Richtlinie MFO-2bis werden zwei Neuerungen 1. Mit der ministeriellen Richtlinie MFO-2bis werden zwei Neuerungen
eingeführt, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die eingeführt, die einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die
Organisation der überlokalen Verstärkungen haben werden. Es handelt Organisation der überlokalen Verstärkungen haben werden. Es handelt
sich einerseits um das geographische Kriterium für die Bestimmung der sich einerseits um das geographische Kriterium für die Bestimmung der
zur Verstärkung gerufenen Polizeidienste und andererseits um die zur Verstärkung gerufenen Polizeidienste und andererseits um die
Möglichkeit, bestimmte Leistungen, die in der eigenen Zone erbracht Möglichkeit, bestimmte Leistungen, die in der eigenen Zone erbracht
werden, anzurechnen. werden, anzurechnen.
2. Aus dem regen Briefwechsel mit meinem Ministerium geht hervor, dass 2. Aus dem regen Briefwechsel mit meinem Ministerium geht hervor, dass
diese Kriterien aufgrund der verschiedenen Ereignisse, die grosse diese Kriterien aufgrund der verschiedenen Ereignisse, die grosse
Polizeikapazitäten erforderlich machten (Irakkrise, Geflügelpest, Polizeikapazitäten erforderlich machten (Irakkrise, Geflügelpest,
europäische Gipfeltreffen), und des neuen Gleichgewichts der von allen europäische Gipfeltreffen), und des neuen Gleichgewichts der von allen
Zonen solidarisch zu erbringenden Anstrengungen verdeutlicht werden Zonen solidarisch zu erbringenden Anstrengungen verdeutlicht werden
müssen. Einige Zonen haben nämlich ihre jährliche Kreditlinie bereits müssen. Einige Zonen haben nämlich ihre jährliche Kreditlinie bereits
überschritten, während andere nur einige Prozente ihrer belastbaren überschritten, während andere nur einige Prozente ihrer belastbaren
Kapazität eingesetzt haben. Kapazität eingesetzt haben.
3. In Anwendung des Regierungsabkommens, mit dem eine Verringerung der 3. In Anwendung des Regierungsabkommens, mit dem eine Verringerung der
durch die belastbare Kapazität verursachten Arbeitslast angestrebt durch die belastbare Kapazität verursachten Arbeitslast angestrebt
wird, wird das System mittelfristig vollständig durch eine Verstärkung wird, wird das System mittelfristig vollständig durch eine Verstärkung
der allgemeinen Reserve und eine laterale Unterstützung überarbeitet. der allgemeinen Reserve und eine laterale Unterstützung überarbeitet.
Denn dieses System ist bis heute wenig in Anspruch genommen worden mit Denn dieses System ist bis heute wenig in Anspruch genommen worden mit
der bekannten Folge, dass die belastbare Kapazität zu oft eingesetzt der bekannten Folge, dass die belastbare Kapazität zu oft eingesetzt
wird. In Erwartung der Überarbeitung ist darauf zu achten, dass für wird. In Erwartung der Überarbeitung ist darauf zu achten, dass für
überlokale Verstärkungen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit eine überlokale Verstärkungen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit eine
genügende Kapazität verfügbar bleibt. genügende Kapazität verfügbar bleibt.
Anrechnung von Aufträgen innerhalb der eigenen Zone auf die Anrechnung von Aufträgen innerhalb der eigenen Zone auf die
Kreditlinie Kreditlinie
4. Durch Artikel 3 der ministeriellen Richtlinie ist es möglich, 4. Durch Artikel 3 der ministeriellen Richtlinie ist es möglich,
Aufträge innerhalb der eigenen Zone auf die Kreditlinie anzurechnen. Aufträge innerhalb der eigenen Zone auf die Kreditlinie anzurechnen.
Dies ist insbesondere der Fall für « verwaltungspolizeiliche Aufträge, Dies ist insbesondere der Fall für « verwaltungspolizeiliche Aufträge,
die ausnahmsweise auf Beschluss des Ministers des Innern für eine die ausnahmsweise auf Beschluss des Ministers des Innern für eine
begrenzte Dauer unter dieses System gestellt werden ». Dieser begrenzte Dauer unter dieses System gestellt werden ». Dieser
Beschluss wird nunmehr auf der Grundlage eines dem Ereignis Beschluss wird nunmehr auf der Grundlage eines dem Ereignis
voraufgehenden Antrags gefasst. voraufgehenden Antrags gefasst.
5. Die Kriterien in Bezug auf die Möglichkeit der Anrechnung auf die 5. Die Kriterien in Bezug auf die Möglichkeit der Anrechnung auf die
Kreditlinie für Aufträge innerhalb der eigenen Zone werden Kreditlinie für Aufträge innerhalb der eigenen Zone werden
folgendermassen geprüft: folgendermassen geprüft:
- Dem unbestritten regionalen, nationalen oder internationalen - Dem unbestritten regionalen, nationalen oder internationalen
Charakter des Ereignisses wird Rechnung getragen werden, insofern das Charakter des Ereignisses wird Rechnung getragen werden, insofern das
Ereignis sich auf eine Weise auswirkt, die spezifische polizeiliche Ereignis sich auf eine Weise auswirkt, die spezifische polizeiliche
Massnahmen auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene zur Massnahmen auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene zur
Folge hat. Folge hat.
- Die hohe Anzahl Teilnehmer wird gemäss dem inhärenten Risiko dieses - Die hohe Anzahl Teilnehmer wird gemäss dem inhärenten Risiko dieses
Parameters eingeschätzt, unter Beachtung anderer Elemente: ob dies Parameters eingeschätzt, unter Beachtung anderer Elemente: ob dies
geplant ist oder nicht, geographische Lage, Vorgeschichte, geplant ist oder nicht, geographische Lage, Vorgeschichte,
Personalstärke der Zone, ... Personalstärke der Zone, ...
- Die Einordnung des Ereignisses - nach Vornahme einer Bewertung - in - Die Einordnung des Ereignisses - nach Vornahme einer Bewertung - in
eine hohe Bedrohungsstufe wird in die Zuständigkeit der eine hohe Bedrohungsstufe wird in die Zuständigkeit der
Generaldirektion Krisenzentrum (GDKZ) fallen und auf der Grundlage der Generaldirektion Krisenzentrum (GDKZ) fallen und auf der Grundlage der
von den Polizeidiensten erteilten Angaben vorgenommen. von den Polizeidiensten erteilten Angaben vorgenommen.
6. Bestimmte Ordnungsdienste bei wichtigen Sportbegegnungen fallen 6. Bestimmte Ordnungsdienste bei wichtigen Sportbegegnungen fallen
unbestreitbar unter nachstehende Kategorie: Die im Rahmen von unbestreitbar unter nachstehende Kategorie: Die im Rahmen von
internationalen Berufssportveranstaltungen ausgeführten internationalen Berufssportveranstaltungen ausgeführten
verwaltungspolizeilichen Aufträge können unter Berücksichtigung der in verwaltungspolizeilichen Aufträge können unter Berücksichtigung der in
der Richtlinie MFO-2bis festgelegten Bedingungen ab dem 1. Mai 2003 der Richtlinie MFO-2bis festgelegten Bedingungen ab dem 1. Mai 2003
von Amts wegen auf die Hycap-Kreditlinie angerechnet werden. von Amts wegen auf die Hycap-Kreditlinie angerechnet werden.
7. Wie für Risikospiele kann ein Einsatz in der eigenen Zone, der die 7. Wie für Risikospiele kann ein Einsatz in der eigenen Zone, der die
höchste Verfügbarkeitsstufe (7 %) der betreffenden Zone übersteigt, höchste Verfügbarkeitsstufe (7 %) der betreffenden Zone übersteigt,
auf die Kreditlinie angerechnet werden. Für Streiks in Gefängnissen auf die Kreditlinie angerechnet werden. Für Streiks in Gefängnissen
und feste Posten, wie sie in der Richtlinie MFO-2bis unter den Nummern und feste Posten, wie sie in der Richtlinie MFO-2bis unter den Nummern
3.2 b) und 3.2 c) erwähnt sind, werden alle eingesetzten Kräfte 3.2 b) und 3.2 c) erwähnt sind, werden alle eingesetzten Kräfte
abgerechnet. abgerechnet.
Das geographische Kriterium Das geographische Kriterium
8. In Nummer 6.2 der Richtlinie heisst es: « Die DAO muss darauf 8. In Nummer 6.2 der Richtlinie heisst es: « Die DAO muss darauf
achten, dass der Unterstützungseinsatz möglichst auf die eigene, achten, dass der Unterstützungseinsatz möglichst auf die eigene,
besser vertraute Gegend orientiert wird. Insbesondere sollte die besser vertraute Gegend orientiert wird. Insbesondere sollte die
überlokale Unterstützung möglichst innerhalb der Grenzen der Provinz überlokale Unterstützung möglichst innerhalb der Grenzen der Provinz
und vorzugsweise innerhalb der Grenzen des Bezirks organisiert werden. und vorzugsweise innerhalb der Grenzen des Bezirks organisiert werden.
Bei strikter Notwendigkeit ... werden Polizisten jedoch in einer Bei strikter Notwendigkeit ... werden Polizisten jedoch in einer
anderen, wenn möglich benachbarten Provinz eingesetzt werden können... anderen, wenn möglich benachbarten Provinz eingesetzt werden können...
Das bedeutet, dass diese Aufträge auf die Gesamtheit der möglichen « Das bedeutet, dass diese Aufträge auf die Gesamtheit der möglichen «
Lieferanten » verteilt werden müssen, von denen einige weiter entfernt Lieferanten » verteilt werden müssen, von denen einige weiter entfernt
sind als andere. » Da diese Situation eine Ungerechtigkeit zwischen sind als andere. » Da diese Situation eine Ungerechtigkeit zwischen
den Zonen hervorgerufen hat, wird die DAO, die für diesen Aspekt der den Zonen hervorgerufen hat, wird die DAO, die für diesen Aspekt der
Richtlinie zuständig ist, in der zweiten Hälfte des Jahres die Bezirke Richtlinie zuständig ist, in der zweiten Hälfte des Jahres die Bezirke
bestimmen, die Hycap-Verstärkungen leisten müssen. Dabei wird sie das bestimmen, die Hycap-Verstärkungen leisten müssen. Dabei wird sie das
Kriterium der Nähe so weit wie möglich berücksichtigen, ohne sich Kriterium der Nähe so weit wie möglich berücksichtigen, ohne sich
unbedingt auf das Amtsgebiet der Provinz zu beschränken. Im Fall eines unbedingt auf das Amtsgebiet der Provinz zu beschränken. Im Fall eines
sehr ungleichen Verbrauchs der Kreditlinie kann selbst ein weitab sehr ungleichen Verbrauchs der Kreditlinie kann selbst ein weitab
gelegener Bezirk eingesetzt werden. Zudem werden andere wichtige gelegener Bezirk eingesetzt werden. Zudem werden andere wichtige
Parameter wie Sprachenregelung, Kenntnis der Demonstranten oder Parameter wie Sprachenregelung, Kenntnis der Demonstranten oder
Spezifität des Dienstes (z.B. Zweckmässigkeit, die HYCAP bei einem Spezifität des Dienstes (z.B. Zweckmässigkeit, die HYCAP bei einem
Fussballspiel in der Zone der Gastmannschaft in Anspruch zu nehmen) Fussballspiel in der Zone der Gastmannschaft in Anspruch zu nehmen)
bei der Bestimmung der Verstärkungen berücksichtigt. bei der Bestimmung der Verstärkungen berücksichtigt.
Kreditlinie Kreditlinie
9. Unbeschadet der Anwendung der Vereinbarungen über die laterale 9. Unbeschadet der Anwendung der Vereinbarungen über die laterale
Unterstützung werden die Zonen, die die Höchstgrenze ihrer Kreditlinie Unterstützung werden die Zonen, die die Höchstgrenze ihrer Kreditlinie
erreicht haben, ausser bei grossen Krisen oder unbestreitbaren erreicht haben, ausser bei grossen Krisen oder unbestreitbaren
operativen Mehrwerten (z.B. Spotter) nicht mehr aufgefordert, operativen Mehrwerten (z.B. Spotter) nicht mehr aufgefordert,
Hycap-Verstärkungen ausserhalb ihres Gebietes zu leisten. Diese Hycap-Verstärkungen ausserhalb ihres Gebietes zu leisten. Diese
Polizeizonen werden jedoch weiterhin Polizeikräfte für die auf ihrem Polizeizonen werden jedoch weiterhin Polizeikräfte für die auf ihrem
Gebiet stattfindenden Ereignisse einsetzen müssen, und zwar im Gebiet stattfindenden Ereignisse einsetzen müssen, und zwar im
gleichen Verhältnis wie vorher. Damit das System mittelfristig gleichen Verhältnis wie vorher. Damit das System mittelfristig
angepasst werden kann, wird die DAO die so erbrachten Leistungen angepasst werden kann, wird die DAO die so erbrachten Leistungen
weiter verzeichnen, insofern die Bedingungen erfüllt sind. weiter verzeichnen, insofern die Bedingungen erfüllt sind.
Einstellungsnormen Einstellungsnormen
10. Die Zonen sind gebeten, für die Ordnungsdienste, deren 10. Die Zonen sind gebeten, für die Ordnungsdienste, deren
Einsatzleitung sie innehaben, einen erwünschten Mindesteinsatz von 10 Einsatzleitung sie innehaben, einen erwünschten Mindesteinsatz von 10
bis 15 % ihres Personalbestands, wie er in der Richtlinie MFO-2bis bis 15 % ihres Personalbestands, wie er in der Richtlinie MFO-2bis
definiert ist, zu erreichen. Es wäre zudem wünschenswert, dass die definiert ist, zu erreichen. Es wäre zudem wünschenswert, dass die
anderen Zonen des betroffenen Bezirks mindestens 4 % ihres anderen Zonen des betroffenen Bezirks mindestens 4 % ihres
Personalbestands zur Verfügung stellen könnten. Dieser Mindesteinsatz Personalbestands zur Verfügung stellen könnten. Dieser Mindesteinsatz
wird vom DirCo koordiniert, sowohl für den eigenen Einsatz der wird vom DirCo koordiniert, sowohl für den eigenen Einsatz der
betroffenen Zone als auch für die anderen Zonen seines Bezirks. betroffenen Zone als auch für die anderen Zonen seines Bezirks.
11. Anbei finden Sie die aktualisierte Anlage 2 zur Richtlinie 11. Anbei finden Sie die aktualisierte Anlage 2 zur Richtlinie
MFO-2bis (Verfügbarkeitsstufe). MFO-2bis (Verfügbarkeitsstufe).
12. Mit der vorliegenden Richtlinie wird die Auslegungsrichtlinie vom 12. Mit der vorliegenden Richtlinie wird die Auslegungsrichtlinie vom
24. April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 18. Juni 2003) aufgehoben 24. April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 18. Juni 2003) aufgehoben
und ersetzt. und ersetzt.
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage 2 zur Ministeriellen Richtlinie MFO-2bis vom 8. September 2003 Anlage 2 zur Ministeriellen Richtlinie MFO-2bis vom 8. September 2003
[Siehe Belgisches Staatsblatt vom 10. Oktober 2003, Seiten [Siehe Belgisches Staatsblatt vom 10. Oktober 2003, Seiten
49455-49459] 49455-49459]
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