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Meertalige weergave van Document van 06/02/2024
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GPI 104. - Gemeenschappelijke richtlijn van de Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken aangaande het zichtbaar gebruik van individuele camera's. - Duitse vertaling GPI 104. - Directive commune des Ministres de la Justice et de l'Intérieur relative à l'utilisation visible de caméras individuelles. - Traduction allemande
6 FEBRUARI 2024. - GPI 104. - Gemeenschappelijke richtlijn van de 6 FEVRIER 2024. - GPI 104. - Directive commune des Ministres de la
Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken aangaande het Justice et de l'Intérieur relative à l'utilisation visible de caméras
zichtbaar gebruik van individuele camera's. - Duitse vertaling individuelles. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
gemeenschappelijke richtlijn GPI 104 van 6 februari 2024 van de directive commune GPI 104 du 6 février 2024 des Ministres de la
Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken aangaande het Justice et de l'Intérieur relative à l'utilisation visible de caméras
zichtbaar gebruik van individuele camera's (Belgisch Staatsblad van 23 individuelles (Moniteur belge du 23 février 2024).
februari 2024). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST
INNERES INNERES
6. FEBRUAR 2024 - GPI 104 - Gemeinsame Richtlinie der Minister der 6. FEBRUAR 2024 - GPI 104 - Gemeinsame Richtlinie der Minister der
Justiz und des Innern über den sichtbaren Einsatz individueller Justiz und des Innern über den sichtbaren Einsatz individueller
Kameras Kameras
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von
Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und
Vorbeugung Vorbeugung
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
Sehr geehrter Herr Generalinspektor der Generalinspektion der Sehr geehrter Herr Generalinspektor der Generalinspektion der
föderalen und der lokalen Polizei, föderalen und der lokalen Polizei,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die Sehr geehrte Frau Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die
Kontrolle über die Polizeidienste, Kontrolle über die Polizeidienste,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für die Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für die
Kontrolle über die Nachrichtendienste, Kontrolle über die Nachrichtendienste,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Organs für die Kontrolle der Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Organs für die Kontrolle der
polizeilichen Informationen, polizeilichen Informationen,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Allgemeiner Rahmen 1. Allgemeiner Rahmen
der operative Einsatz von Kameras durch die Polizeidienste wird unter der operative Einsatz von Kameras durch die Polizeidienste wird unter
anderem durch das Gesetz über das Polizeiamt (im Folgenden "GPA") anderem durch das Gesetz über das Polizeiamt (im Folgenden "GPA")
geregelt. In verschiedenen Bestimmungen (Artikel 25/1 bis 25/8 GPA) geregelt. In verschiedenen Bestimmungen (Artikel 25/1 bis 25/8 GPA)
werden die allgemeinen Bedingungen für den sichtbaren Einsatz von werden die allgemeinen Bedingungen für den sichtbaren Einsatz von
Kameras, einschließlich mobiler Kameras, bestimmt. Kameras, einschließlich mobiler Kameras, bestimmt.
Im Gesetz vom 19. Oktober 2023 zur Abänderung des Gesetzes über das Im Gesetz vom 19. Oktober 2023 zur Abänderung des Gesetzes über das
Polizeiamt in Bezug auf den Einsatz individueller Kameras durch die Polizeiamt in Bezug auf den Einsatz individueller Kameras durch die
Polizeidienste wird der Einsatz von Bodycams, die unter den mobilen Polizeidienste wird der Einsatz von Bodycams, die unter den mobilen
Kameras in der Unterkategorie der individuellen Kameras eingestuft Kameras in der Unterkategorie der individuellen Kameras eingestuft
wurden, geregelt. wurden, geregelt.
Im GPA war bereits vorgesehen, dass die Polizei mobile Kameras Im GPA war bereits vorgesehen, dass die Polizei mobile Kameras
einsetzen kann. Da es sich bei Bodycams um ganz besondere mobile einsetzen kann. Da es sich bei Bodycams um ganz besondere mobile
Kameras handelt, die nicht nur Personen aus nächster Nähe filmen, Kameras handelt, die nicht nur Personen aus nächster Nähe filmen,
sondern auch den Ton aufzeichnen, erwies es sich als notwendig, einen sondern auch den Ton aufzeichnen, erwies es sich als notwendig, einen
klaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um die bestehenden Grauzonen klaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um die bestehenden Grauzonen
zu beseitigen (darf der Ton aufgezeichnet werden, wie dürfen zu beseitigen (darf der Ton aufgezeichnet werden, wie dürfen
audiovisuelle Aufnahmen verarbeitet werden, ...). audiovisuelle Aufnahmen verarbeitet werden, ...).
Das neue Gesetz regelt die Einsatzmöglichkeiten, während die Das neue Gesetz regelt die Einsatzmöglichkeiten, während die
vorliegende Richtlinie darauf abzielt, eine Reihe von Modalitäten für vorliegende Richtlinie darauf abzielt, eine Reihe von Modalitäten für
den Einsatz von individuellen Kameras für die integrierte Polizei den Einsatz von individuellen Kameras für die integrierte Polizei
festzulegen. Die vorliegende Richtlinie legt die Mindestanforderungen festzulegen. Die vorliegende Richtlinie legt die Mindestanforderungen
für den Einsatz fest, die von der integrierten Polizei eingehalten für den Einsatz fest, die von der integrierten Polizei eingehalten
werden müssen. werden müssen.
Der Grundsatz, nach dem die Bestimmungen nicht gelten, wenn der Der Grundsatz, nach dem die Bestimmungen nicht gelten, wenn der
Einsatz von Kameras durch andere Rechtsvorschriften geregelt ist, Einsatz von Kameras durch andere Rechtsvorschriften geregelt ist,
findet auch Anwendung auf individuelle Kameras. Zu verweisen ist dabei findet auch Anwendung auf individuelle Kameras. Zu verweisen ist dabei
insbesondere: insbesondere:
- auf verkehrsrechtliche Bestimmungen (Artikel 62 des Gesetzes vom 16. - auf verkehrsrechtliche Bestimmungen (Artikel 62 des Gesetzes vom 16.
März 1968 über die Straßenverkehrspolizei), März 1968 über die Straßenverkehrspolizei),
- auf besondere Ermittlungsmethoden (genauer gesagt, die Regeln für - auf besondere Ermittlungsmethoden (genauer gesagt, die Regeln für
Observationen gemäß Artikel 47sexies und 47septies der Observationen gemäß Artikel 47sexies und 47septies der
Strafprozessordnung), Strafprozessordnung),
- die audiovisuelle Vernehmung in Strafsachen (Artikel 91bis bis 101 - die audiovisuelle Vernehmung in Strafsachen (Artikel 91bis bis 101
und 112ter der Strafprozessordnung, Artikel 2bis § 3 des Gesetzes über und 112ter der Strafprozessordnung, Artikel 2bis § 3 des Gesetzes über
die Untersuchungshaft). die Untersuchungshaft).
Beispielsweise ist es in Anwendung dieses Grundsatzes nicht erlaubt, Beispielsweise ist es in Anwendung dieses Grundsatzes nicht erlaubt,
eine Vernehmung mit einer Bodycam zu filmen. eine Vernehmung mit einer Bodycam zu filmen.
Diese Richtlinie berührt nicht die operative Verantwortung des Diese Richtlinie berührt nicht die operative Verantwortung des
Korpschefs, des Generalkommissars und des (General-)Direktors gemäß Korpschefs, des Generalkommissars und des (General-)Direktors gemäß
Artikel 25/5 GPA, die ebenfalls operative Richtlinien erlassen können, Artikel 25/5 GPA, die ebenfalls operative Richtlinien erlassen können,
die auf die spezifische Situation ihres Dienstes zugeschnitten sind. die auf die spezifische Situation ihres Dienstes zugeschnitten sind.
Unter strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und der Unter strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und der
vorliegenden Richtlinie können die für die Verarbeitung vorliegenden Richtlinie können die für die Verarbeitung
Verantwortlichen somit spezifische, praxisnahe Anweisungen zur Verantwortlichen somit spezifische, praxisnahe Anweisungen zur
Ergänzung der Einsatzmodalitäten erteilen (Bestimmung der Entitäten, Ergänzung der Einsatzmodalitäten erteilen (Bestimmung der Entitäten,
die eine individuelle Kamera tragen oder nicht tragen müssen, die eine individuelle Kamera tragen oder nicht tragen müssen,
Bestimmung der Aufträge, bei denen das Tragen der individuellen Kamera Bestimmung der Aufträge, bei denen das Tragen der individuellen Kamera
vorgeschrieben ist, Erhöhung der Mindestspeicherfrist für die vorgeschrieben ist, Erhöhung der Mindestspeicherfrist für die
Aufzeichnungen, ...). Aufzeichnungen, ...).
2. Zielsetzung 2. Zielsetzung
Vorliegende Richtlinie dient dazu Mindestvorschriften vorzulegen, die Vorliegende Richtlinie dient dazu Mindestvorschriften vorzulegen, die
von den Polizeidiensten einzuhalten sind, wenn sie sich für die von den Polizeidiensten einzuhalten sind, wenn sie sich für die
Anschaffung von individuellen Kameras (Bodycams) entscheiden. Anschaffung von individuellen Kameras (Bodycams) entscheiden.
Der kürzlich abgeänderte gesetzliche Rahmen führt keine Verpflichtung Der kürzlich abgeänderte gesetzliche Rahmen führt keine Verpflichtung
für die Polizeidienste ein, ihre Mitarbeiter mit individuellen Kameras für die Polizeidienste ein, ihre Mitarbeiter mit individuellen Kameras
auszustatten. Es handelt sich also um eine gesetzliche Möglichkeit des auszustatten. Es handelt sich also um eine gesetzliche Möglichkeit des
Einsatzes von Bodycams und nicht um eine Verpflichtung für die Einsatzes von Bodycams und nicht um eine Verpflichtung für die
Polizeidienste. Polizeidienste.
3. Begriff der "individuellen Kamera" 3. Begriff der "individuellen Kamera"
Im Hinblick auf eine kohärente und spezifische Regelung für die Im Hinblick auf eine kohärente und spezifische Regelung für die
besondere Kategorie der individuellen Kameras erhält diese Kategorie besondere Kategorie der individuellen Kameras erhält diese Kategorie
der mobilen Kameras eine eigene Begriffsbestimmung, sodass auch für der mobilen Kameras eine eigene Begriffsbestimmung, sodass auch für
diese Kameras besondere Regeln gelten können. diese Kameras besondere Regeln gelten können.
Eine individuelle Kamera, besser bekannt als "Bodycam", ist im Gesetz Eine individuelle Kamera, besser bekannt als "Bodycam", ist im Gesetz
wie folgt bestimmt: "mobile Kamera, die audiovisuelle Aufzeichnungen wie folgt bestimmt: "mobile Kamera, die audiovisuelle Aufzeichnungen
erstellt und von einem Mitglied des Einsatzkaders getragen wird." erstellt und von einem Mitglied des Einsatzkaders getragen wird."
Diese besondere Kategorie ist restriktiv dahingehend auszulegen, dass Diese besondere Kategorie ist restriktiv dahingehend auszulegen, dass
die Sonderregelung nur für "Bodycams" gilt, d.h. für Kameras, die dazu die Sonderregelung nur für "Bodycams" gilt, d.h. für Kameras, die dazu
bestimmt sind, an der Ausrüstung des Mitglieds des Einsatzkaders bestimmt sind, an der Ausrüstung des Mitglieds des Einsatzkaders
befestigt zu werden. Das bedeutet also, dass das Filmen mit einer befestigt zu werden. Das bedeutet also, dass das Filmen mit einer
Handkamera nicht unter diese Sonderregelung fällt und eine solche Handkamera nicht unter diese Sonderregelung fällt und eine solche
Kamera daher weiterhin als "gewöhnliche" mobile Kamera zu betrachten Kamera daher weiterhin als "gewöhnliche" mobile Kamera zu betrachten
ist (und somit nicht als individuelle Kamera, da sie nicht am Körper ist (und somit nicht als individuelle Kamera, da sie nicht am Körper
oder an der Ausrüstung getragen wird). oder an der Ausrüstung getragen wird).
Sofern nicht in besonderen Bestimmungen davon abgewichen wird, sind Sofern nicht in besonderen Bestimmungen davon abgewichen wird, sind
daher alle gesetzlich für mobile Kameras festgelegten Modalitäten in daher alle gesetzlich für mobile Kameras festgelegten Modalitäten in
vollem Umfang auf individuelle Kameras anwendbar. vollem Umfang auf individuelle Kameras anwendbar.
Die allgemeinen Regeln für mobile Kameras (die auch weiterhin für Die allgemeinen Regeln für mobile Kameras (die auch weiterhin für
individuelle Kameras gelten) und die spezifischen Regeln für individuelle Kameras gelten) und die spezifischen Regeln für
individuelle Kameras sind in einer Übersichtstabelle in der Anlage zu individuelle Kameras sind in einer Übersichtstabelle in der Anlage zu
der vorliegenden Richtlinie aufgeführt. der vorliegenden Richtlinie aufgeführt.
4. Erlaubter Einsatz 4. Erlaubter Einsatz
Im Rahmen der Ausübung ihrer verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Im Rahmen der Ausübung ihrer verwaltungs- und gerichtspolizeilichen
Aufträge dürfen die Mitglieder des Einsatzkaders somit ihre Aufträge dürfen die Mitglieder des Einsatzkaders somit ihre
individuelle Kamera an jedem Ort und während der Dauer ihres Einsatzes individuelle Kamera an jedem Ort und während der Dauer ihres Einsatzes
in den folgenden Situationen verwenden: in den folgenden Situationen verwenden:
1. bei einem Zwischenfall mit einer gewissen Tragweite, insbesondere 1. bei einem Zwischenfall mit einer gewissen Tragweite, insbesondere
wenn es konkrete Hinweise auf die Gefahr des Ausbruchs von Gewalt, der wenn es konkrete Hinweise auf die Gefahr des Ausbruchs von Gewalt, der
Anwendung von Zwang, der Beeinträchtigung der Unversehrtheit von Anwendung von Zwang, der Beeinträchtigung der Unversehrtheit von
Mitgliedern der Polizeidienste oder des Hilfesuchenden oder auch von Mitgliedern der Polizeidienste oder des Hilfesuchenden oder auch von
Dritten gibt, Dritten gibt,
2. wenn es aufgrund des Verhaltens von Personen, materieller Indizien 2. wenn es aufgrund des Verhaltens von Personen, materieller Indizien
oder zeitlicher und örtlicher Umstände triftige Gründe für die Annahme oder zeitlicher und örtlicher Umstände triftige Gründe für die Annahme
gibt, dass es sich um Personen handelt, die gesucht werden oder die gibt, dass es sich um Personen handelt, die gesucht werden oder die
versucht haben, eine Straftat zu begehen, oder sich auf eine solche versucht haben, eine Straftat zu begehen, oder sich auf eine solche
vorbereiten oder die eine Straftat begangen haben oder die die vorbereiten oder die eine Straftat begangen haben oder die die
öffentliche Ordnung stören könnten oder sie gestört haben, öffentliche Ordnung stören könnten oder sie gestört haben,
3. in Fällen, in denen es notwendig ist, materielle Beweise für 3. in Fällen, in denen es notwendig ist, materielle Beweise für
Verstöße zu sammeln und die beteiligten Personen zu identifizieren, Verstöße zu sammeln und die beteiligten Personen zu identifizieren,
4. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste 4. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste
Unterstützung leisten, wenn sie dazu gesetzmäßig angefordert werden, Unterstützung leisten, wenn sie dazu gesetzmäßig angefordert werden,
5. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste für 5. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste für
die Notifizierung und Vollstreckung von richterlichen Befehlen die Notifizierung und Vollstreckung von richterlichen Befehlen
angefordert werden. angefordert werden.
5. Dringend empfohlener Einsatz 5. Dringend empfohlener Einsatz
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine individuelle Kamera zu Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine individuelle Kamera zu
tragen. In der Praxis werden der Korpschef, der Generalkommissar oder tragen. In der Praxis werden der Korpschef, der Generalkommissar oder
der (General-)Direktor Richtlinien für das Tragen der Kamera durch die der (General-)Direktor Richtlinien für das Tragen der Kamera durch die
Mitglieder ihrer Dienste festlegen. Mitglieder ihrer Dienste festlegen.
Unter Einhaltung dieser vom Korpschef, Generalkommissar oder Unter Einhaltung dieser vom Korpschef, Generalkommissar oder
(General-)Direktor verabschiedeten Richtlinien entscheidet das (General-)Direktor verabschiedeten Richtlinien entscheidet das
Mitglied des Einsatzkaders, das eine individuelle Kamera trägt, auf Mitglied des Einsatzkaders, das eine individuelle Kamera trägt, auf
der Grundlage seiner eigenen Einschätzung der Situation, unter der Grundlage seiner eigenen Einschätzung der Situation, unter
strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und unter strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und unter
Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit,
Subsidiarität, Zweckmäßigkeit und Effizienz über die Aktivierung und Subsidiarität, Zweckmäßigkeit und Effizienz über die Aktivierung und
Beendigung der Aufzeichnung. Beendigung der Aufzeichnung.
Im Gesetz über das Polizeiamt ist strikt festgelegt, in welchen Im Gesetz über das Polizeiamt ist strikt festgelegt, in welchen
Situationen die Aktivierung individueller Kameras erlaubt ist. Diese Situationen die Aktivierung individueller Kameras erlaubt ist. Diese
Regeln sind jederzeit einzuhalten. Regeln sind jederzeit einzuhalten.
Obwohl das Gesetz nur festlegt, in welchen Situationen die Aktivierung Obwohl das Gesetz nur festlegt, in welchen Situationen die Aktivierung
der individuellen Kamera erlaubt ist, bleibt es sowohl für den Bürger der individuellen Kamera erlaubt ist, bleibt es sowohl für den Bürger
als auch für das Mitglied des Einsatzkaders wichtig, dass die als auch für das Mitglied des Einsatzkaders wichtig, dass die
Aufsichtsminister festlegen, in welchen Fällen der Einsatz dringend Aufsichtsminister festlegen, in welchen Fällen der Einsatz dringend
empfohlen wird. empfohlen wird.
Der Einsatz individueller Kameras wird dringend empfohlen, wenn es Der Einsatz individueller Kameras wird dringend empfohlen, wenn es
konkrete Hinweise auf einen möglichen Zwischenfall mit einer gewissen konkrete Hinweise auf einen möglichen Zwischenfall mit einer gewissen
Tragweite gibt. Mitglieder des Einsatzkaders, die eine individuelle Tragweite gibt. Mitglieder des Einsatzkaders, die eine individuelle
Kamera tragen, stützen sich auf die Umstände des Einsatzes oder das Kamera tragen, stützen sich auf die Umstände des Einsatzes oder das
Verhalten der betroffenen Personen, die ein Risiko eines ernsten Verhalten der betroffenen Personen, die ein Risiko eines ernsten
Zwischenfalls darstellen können. Zwischenfalls darstellen können.
Bei Auftreten/Vorhandensein von Gewalt, Anwendung von Zwang, Gefahr Bei Auftreten/Vorhandensein von Gewalt, Anwendung von Zwang, Gefahr
einer chaotischen Situation oder Gefahr für die Unversehrtheit der einer chaotischen Situation oder Gefahr für die Unversehrtheit der
Mitglieder der Polizeidienste oder von Dritten wird der Einsatz immer Mitglieder der Polizeidienste oder von Dritten wird der Einsatz immer
dringend empfohlen, es sei denn, es handelt sich um eine der dringend empfohlen, es sei denn, es handelt sich um eine der
gesetzlichen Ausnahmen (siehe unten). gesetzlichen Ausnahmen (siehe unten).
Dazu gehören die folgenden Fälle, die mit den Umständen des Einsatzes Dazu gehören die folgenden Fälle, die mit den Umständen des Einsatzes
oder dem Verhalten der beteiligten Personen zusammenhängen und in oder dem Verhalten der beteiligten Personen zusammenhängen und in
denen der Einsatz der Kamera grundsätzlich erforderlich ist: denen der Einsatz der Kamera grundsätzlich erforderlich ist:
- potenzielle und/oder unmittelbar bevorstehende Anwendung von Zwang - potenzielle und/oder unmittelbar bevorstehende Anwendung von Zwang
durch die Polizeidienste, durch die Polizeidienste,
- Einsätze, die aufgrund des Verhaltens der Beteiligten potenziell - Einsätze, die aufgrund des Verhaltens der Beteiligten potenziell
gefährlich sind (verbale Aggressionen, körperlicher Widerstand, gefährlich sind (verbale Aggressionen, körperlicher Widerstand,
aggressives Verhalten, Personen, deren geistiges oder emotionales aggressives Verhalten, Personen, deren geistiges oder emotionales
Gleichgewicht gefährdet scheint, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Gleichgewicht gefährdet scheint, Widerstand gegen die Staatsgewalt,
mögliche Eskalation, ...). mögliche Eskalation, ...).
Wenn ein Mitglied des Einsatzkaders die Kamera aktiviert und mit der Wenn ein Mitglied des Einsatzkaders die Kamera aktiviert und mit der
Aufzeichnung beginnt, ist es grundsätzlich Pflicht, den gesamten Aufzeichnung beginnt, ist es grundsätzlich Pflicht, den gesamten
Einsatz zu filmen, damit die Aufzeichnungen den gesamten Einsatz Einsatz zu filmen, damit die Aufzeichnungen den gesamten Einsatz
abdecken und somit das Risiko späterer Beanstandungen verringert wird. abdecken und somit das Risiko späterer Beanstandungen verringert wird.
Es wird jedoch nicht immer für jedes Mitglied des Einsatzkaders Es wird jedoch nicht immer für jedes Mitglied des Einsatzkaders
möglich sein, den gesamten Einsatz zu filmen. Zum Beispiel in möglich sein, den gesamten Einsatz zu filmen. Zum Beispiel in
Situationen, die aufgrund der ersten verfügbaren Informationen harmlos Situationen, die aufgrund der ersten verfügbaren Informationen harmlos
erscheinen oder auf den ersten Blick kein Eingreifen der Polizei erscheinen oder auf den ersten Blick kein Eingreifen der Polizei
erfordern und/oder bei Einsätzen, die zunächst problemlos verlaufen erfordern und/oder bei Einsätzen, die zunächst problemlos verlaufen
und bei denen sich das Verhalten der Beteiligten aufgrund der von den und bei denen sich das Verhalten der Beteiligten aufgrund der von den
Polizeidiensten zu treffenden Maßnahmen und/oder Aktionen ändern kann. Polizeidiensten zu treffenden Maßnahmen und/oder Aktionen ändern kann.
Dasselbe gilt in Situationen, in denen ein Mitglied des Einsatzkaders Dasselbe gilt in Situationen, in denen ein Mitglied des Einsatzkaders
nicht die Möglichkeit hat, die individuelle Kamera zu aktivieren, weil nicht die Möglichkeit hat, die individuelle Kamera zu aktivieren, weil
es sich um Notwehr handelt und/oder ein dringendes Eingreifen es sich um Notwehr handelt und/oder ein dringendes Eingreifen
erforderlich ist. erforderlich ist.
6. Schutzbedürftige Personen und Ausnahmefälle 6. Schutzbedürftige Personen und Ausnahmefälle
In Ausnahmefällen kann die Aufzeichnung unterbrochen werden (Einsatz, In Ausnahmefällen kann die Aufzeichnung unterbrochen werden (Einsatz,
bei dem es zu einem bestimmten Zeitpunkt wünschenswert wird, keine bei dem es zu einem bestimmten Zeitpunkt wünschenswert wird, keine
Aufzeichnungen von schutzbedürftigen Personen zu machen, oder wenn der Aufzeichnungen von schutzbedürftigen Personen zu machen, oder wenn der
Einsatz oder die Untersuchung behindert werden könnte usw.). Einsatz oder die Untersuchung behindert werden könnte usw.).
Vorzugsweise wird nur die Aufzeichnung des Mitglieds des Einsatzkaders Vorzugsweise wird nur die Aufzeichnung des Mitglieds des Einsatzkaders
unterbrochen, das sich persönlich in dem Ausnahmefall befindet (z. B. unterbrochen, das sich persönlich in dem Ausnahmefall befindet (z. B.
Begleitung einer schutzbedürftigen Person), während die anderen Begleitung einer schutzbedürftigen Person), während die anderen
Mitglieder des Einsatzkaders weiterfilmen können. Mitglieder des Einsatzkaders weiterfilmen können.
Im Allgemeinen ist zu berücksichtigen, dass eine Person nur dann nicht Im Allgemeinen ist zu berücksichtigen, dass eine Person nur dann nicht
über Urteilsvermögen verfügt, wenn ihre Fähigkeit zu vernünftigem über Urteilsvermögen verfügt, wenn ihre Fähigkeit zu vernünftigem
Handeln durch junges Alter (das Gesetz legt kein "Vernunftalter" Handeln durch junges Alter (das Gesetz legt kein "Vernunftalter"
fest), geistige Beeinträchtigung, psychische Störungen (die fest), geistige Beeinträchtigung, psychische Störungen (die
Rechtsprechung verlangt, dass der Zustand als anormal und Rechtsprechung verlangt, dass der Zustand als anormal und
schwerwiegend genug angesehen wird, um die Fähigkeit zu vernünftigem schwerwiegend genug angesehen wird, um die Fähigkeit zu vernünftigem
Handeln zu beeinträchtigen) und andere ähnliche Ursachen Handeln zu beeinträchtigen) und andere ähnliche Ursachen
beeinträchtigt ist. beeinträchtigt ist.
Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen und/oder Verpflichtungen, Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen und/oder Verpflichtungen,
die mit dem Alter der gefilmten Person zusammenhängen. die mit dem Alter der gefilmten Person zusammenhängen.
Wie der Generalbeauftragte für die Rechte der Kinder jedoch zu Recht Wie der Generalbeauftragte für die Rechte der Kinder jedoch zu Recht
betont, muss berücksichtigt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht betont, muss berücksichtigt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht
wie Erwachsene denken und handeln, was zur Folge haben kann, dass wie Erwachsene denken und handeln, was zur Folge haben kann, dass
Polizeieinsätze beeindruckend wirken. Gefilmt zu werden kann in dieser Polizeieinsätze beeindruckend wirken. Gefilmt zu werden kann in dieser
Hinsicht sicherlich als zusätzlicher Druck empfunden werden. Hinsicht sicherlich als zusätzlicher Druck empfunden werden.
Es ist sehr wichtig zu berücksichtigen, dass sich das Urteilsvermögen Es ist sehr wichtig zu berücksichtigen, dass sich das Urteilsvermögen
von Jugendlichen/Heranwachsenden noch in der Entwicklung befindet und von Jugendlichen/Heranwachsenden noch in der Entwicklung befindet und
von Person zu Person stark variiert, was sich auf die Beurteilung der von Person zu Person stark variiert, was sich auf die Beurteilung der
Verhältnismäßigkeit bestimmter Einsätze und möglicher Aufzeichnungen Verhältnismäßigkeit bestimmter Einsätze und möglicher Aufzeichnungen
durch Mitglieder des Einsatzkaders auswirkt. Dies ist ein durch Mitglieder des Einsatzkaders auswirkt. Dies ist ein
übergreifendes Anliegen in der polizeilichen Arbeit mit übergreifendes Anliegen in der polizeilichen Arbeit mit
Minderjährigen, das auch hier wiederholt wird. Minderjährigen, das auch hier wiederholt wird.
Folglich dürfen Mitglieder des Einsatzkaders ihre individuelle Kamera Folglich dürfen Mitglieder des Einsatzkaders ihre individuelle Kamera
bei der Interaktion mit einem Minderjährigen unter Einhaltung der bei der Interaktion mit einem Minderjährigen unter Einhaltung der
gesetzlich festgelegten Bedingungen verwenden, wobei die Grundsätze gesetzlich festgelegten Bedingungen verwenden, wobei die Grundsätze
der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität besonders zu beachten der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität besonders zu beachten
sind. Diese Grundsätze sollen somit dazu führen, beim Filmen in sind. Diese Grundsätze sollen somit dazu führen, beim Filmen in
Gegenwart von Minderjährigen besondere Vorsicht walten zu lassen und Gegenwart von Minderjährigen besondere Vorsicht walten zu lassen und
die Aufzeichnungen auf das absolute Minimum zu beschränken. die Aufzeichnungen auf das absolute Minimum zu beschränken.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in jeder individuellen Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in jeder individuellen
Situation unter Berücksichtigung der Minderjährigkeit des Gegenübers Situation unter Berücksichtigung der Minderjährigkeit des Gegenübers
und der Umstände des Polizeieinsatzes ein geeigneter Ansatz zu und der Umstände des Polizeieinsatzes ein geeigneter Ansatz zu
verfolgen ist. Bei Zweifeln in Bezug auf die Minderjährigkeit sollte verfolgen ist. Bei Zweifeln in Bezug auf die Minderjährigkeit sollte
die betreffende Person als minderjährig betrachtet werden. die betreffende Person als minderjährig betrachtet werden.
7. Von einem Bürger ausgehende Bitte um Aktivierung 7. Von einem Bürger ausgehende Bitte um Aktivierung
Mitglieder des Einsatzkaders, die eine Kamera tragen, kommen der Bitte Mitglieder des Einsatzkaders, die eine Kamera tragen, kommen der Bitte
um Aktivierung der individuellen Kamera einer direkt betroffenen um Aktivierung der individuellen Kamera einer direkt betroffenen
Person nach, sofern dies die Ausführung des Auftrags nicht gefährdet, Person nach, sofern dies die Ausführung des Auftrags nicht gefährdet,
die Aufzeichnung den Situationen entspricht, in denen die Aktivierung die Aufzeichnung den Situationen entspricht, in denen die Aktivierung
der Kamera erlaubt ist, und die Rechte aller direkt betroffenen der Kamera erlaubt ist, und die Rechte aller direkt betroffenen
Personen gewahrt bleiben (z. B.: Verbot, die Intimsphäre von Personen Personen gewahrt bleiben (z. B.: Verbot, die Intimsphäre von Personen
zu verletzen, Modalitäten bezüglich des Filmens von schutzbedürftigen zu verletzen, Modalitäten bezüglich des Filmens von schutzbedürftigen
Personen, ...). Personen, ...).
Das betreffende Mitglied des Einsatzkaders beurteilt also, ob die Das betreffende Mitglied des Einsatzkaders beurteilt also, ob die
gesetzlichen Bedingungen für die Aktivierung der Kamera erfüllt sind. gesetzlichen Bedingungen für die Aktivierung der Kamera erfüllt sind.
Bei den direkt Betroffenen kann es sich um Verdächtige, Opfer, Zeugen, Bei den direkt Betroffenen kann es sich um Verdächtige, Opfer, Zeugen,
Angehörige der oben genannten Gruppen, Arbeitgeber usw. handeln. Angehörige der oben genannten Gruppen, Arbeitgeber usw. handeln.
Wird die Bitte einer direkt vom Einsatz betroffenen Person zur Wird die Bitte einer direkt vom Einsatz betroffenen Person zur
Aktivierung der individuellen Kamera abgelehnt, vermerkt das Mitglied Aktivierung der individuellen Kamera abgelehnt, vermerkt das Mitglied
des Einsatzkaders diese Weigerung im Protokoll oder, falls kein des Einsatzkaders diese Weigerung im Protokoll oder, falls kein
Protokoll erstellt wird, in einem internen Bericht (Informationsbogen, Protokoll erstellt wird, in einem internen Bericht (Informationsbogen,
Einsatzmerkblatt, vom Dispatching ausgefülltes CAD-Blatt, ...). Einsatzmerkblatt, vom Dispatching ausgefülltes CAD-Blatt, ...).
Wird eine individuelle Kamera auf die Bitte eines Bürgers hin Wird eine individuelle Kamera auf die Bitte eines Bürgers hin
aktiviert, gelten alle gesetzlich festgelegten Bestimmungen. Dies aktiviert, gelten alle gesetzlich festgelegten Bestimmungen. Dies
bedeutet insbesondere, dass die Aufzeichnung nicht aus einem anderen bedeutet insbesondere, dass die Aufzeichnung nicht aus einem anderen
Grund als dem Ende des Einsatzes beendet wird, es sei denn, die Grund als dem Ende des Einsatzes beendet wird, es sei denn, die
Aufzeichnung wird aus technischen oder operativen Gründen vorzeitig Aufzeichnung wird aus technischen oder operativen Gründen vorzeitig
beendet. beendet.
8. Modalitäten für die Erstellung von Protokollen 8. Modalitäten für die Erstellung von Protokollen
Wie in der Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren zum Wie in der Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren zum
Gesetzentwurf erwähnt, "wird empfohlen, dass nach dem Einsatz einer Gesetzentwurf erwähnt, "wird empfohlen, dass nach dem Einsatz einer
individuellen Kamera ein Protokoll erstellt wird, in dem die Umstände individuellen Kamera ein Protokoll erstellt wird, in dem die Umstände
festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste dazu festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste dazu
veranlasst haben, die Kamera zu aktivieren, und in dem die Tatsachen veranlasst haben, die Kamera zu aktivieren, und in dem die Tatsachen
festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste persönlich festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste persönlich
festgestellt hat und die durch das Bildmaterial bestätigt werden festgestellt hat und die durch das Bildmaterial bestätigt werden
können". können".
Um dieser Stellungnahme zu folgen, ist es wichtig, pragmatische Um dieser Stellungnahme zu folgen, ist es wichtig, pragmatische
Richtlinien für die Registrierung der Aktivierung individueller Richtlinien für die Registrierung der Aktivierung individueller
Kameras festzulegen. Kameras festzulegen.
Wenn über den Polizeieinsatz ein Protokoll erstellt wurde, wird der Wenn über den Polizeieinsatz ein Protokoll erstellt wurde, wird der
Einsatz einer individuellen Kamera (oder die Nichtaktivierung, wenn Einsatz einer individuellen Kamera (oder die Nichtaktivierung, wenn
der Bitte des Bürgers um Aktivierung nicht entsprochen wird) in diesem der Bitte des Bürgers um Aktivierung nicht entsprochen wird) in diesem
Protokoll ausdrücklich erwähnt. Protokoll ausdrücklich erwähnt.
Dies wird es ermöglichen, die Umstände zu beschreiben, die die Dies wird es ermöglichen, die Umstände zu beschreiben, die die
Mitglieder des Einsatzkaders dazu veranlasst haben, die Kamera zu Mitglieder des Einsatzkaders dazu veranlasst haben, die Kamera zu
aktivieren, und die Tatsachen festzuhalten, die von den Mitgliedern aktivieren, und die Tatsachen festzuhalten, die von den Mitgliedern
des Einsatzkaders persönlich festgestellt wurden und die durch das des Einsatzkaders persönlich festgestellt wurden und die durch das
Bildmaterial bestätigt werden können. Bildmaterial bestätigt werden können.
Die Erwähnung des Einsatzes einer individuellen Kamera im Protokoll Die Erwähnung des Einsatzes einer individuellen Kamera im Protokoll
gilt jedoch nicht bei sofortigen Erhebungen oder beim Verfassen von gilt jedoch nicht bei sofortigen Erhebungen oder beim Verfassen von
Verwarnungsprotokollen. Verwarnungsprotokollen.
Außerdem wird nicht bei jedem Polizeieinsatz systematisch ein Außerdem wird nicht bei jedem Polizeieinsatz systematisch ein
Protokoll erstellt (verwaltungspolizeiliche Aufgaben, keine Straftat Protokoll erstellt (verwaltungspolizeiliche Aufgaben, keine Straftat
usw.). Es ist daher nicht wünschenswert, die systematische Erstellung usw.). Es ist daher nicht wünschenswert, die systematische Erstellung
eines Protokolls beim Einsatz einer individuellen Kamera eines Protokolls beim Einsatz einer individuellen Kamera
vorzuschreiben. vorzuschreiben.
Wenn eine individuelle Kamera verwendet wurde und kein Protokoll Wenn eine individuelle Kamera verwendet wurde und kein Protokoll
erstellt wurde, wird der Einsatz der Kamera systematisch in einem erstellt wurde, wird der Einsatz der Kamera systematisch in einem
internen Bericht erwähnt (Informationsbogen, Einsatzmerkblatt, vom internen Bericht erwähnt (Informationsbogen, Einsatzmerkblatt, vom
Dispatching oder dem KIZ ausgefülltes CAD-Blatt, ...). Dispatching oder dem KIZ ausgefülltes CAD-Blatt, ...).
Auf DRI-Ebene werden Initiativen ergriffen, um eine strukturierte Auf DRI-Ebene werden Initiativen ergriffen, um eine strukturierte
Registrierung in Polizeidatenbanken zu ermöglichen. Registrierung in Polizeidatenbanken zu ermöglichen.
Darüber hinaus ist es aufgrund der Abänderungen des GPA nunmehr Darüber hinaus ist es aufgrund der Abänderungen des GPA nunmehr
erforderlich, dass jeder für die Verarbeitung Verantwortliche die erforderlich, dass jeder für die Verarbeitung Verantwortliche die
erforderlichen Maßnahmen ergreift, damit die folgenden über erforderlichen Maßnahmen ergreift, damit die folgenden über
individuelle Kameras verarbeiteten Daten automatisch oder so schnell individuelle Kameras verarbeiteten Daten automatisch oder so schnell
wie möglich nach ihrer Aufzeichnung in einem Register gespeichert wie möglich nach ihrer Aufzeichnung in einem Register gespeichert
werden: werden:
- audiovisuelle Aufzeichnungen, - audiovisuelle Aufzeichnungen,
- Zeitpunkt oder Zeitraum des Einsatzes, - Zeitpunkt oder Zeitraum des Einsatzes,
- Kenndaten des Mitglieds des Einsatzkaders, das die individuelle - Kenndaten des Mitglieds des Einsatzkaders, das die individuelle
Kamera benutzt hat, Kamera benutzt hat,
- Ort oder Strecke, für die die Daten gespeichert wurden. - Ort oder Strecke, für die die Daten gespeichert wurden.
Konkret wird es somit für jeden für die Verarbeitung Verantwortlichen Konkret wird es somit für jeden für die Verarbeitung Verantwortlichen
möglich sein, z.B. im Falle einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem möglich sein, z.B. im Falle einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem
Einsatz leicht festzustellen, ob eine individuelle Kamera aktiviert Einsatz leicht festzustellen, ob eine individuelle Kamera aktiviert
wurde, auch wenn kein Protokoll erstellt wurde. wurde, auch wenn kein Protokoll erstellt wurde.
Diese Bedingung der Nachvollziehbarkeit (im Protokoll und/oder im Diese Bedingung der Nachvollziehbarkeit (im Protokoll und/oder im
Register) ist notwendig, damit die relevanten Aufzeichnungen bei Register) ist notwendig, damit die relevanten Aufzeichnungen bei
Bedarf gefunden werden können. Bedarf gefunden werden können.
Wenn das Mitglied des Einsatzkaders die Aufzeichnungen für die Wenn das Mitglied des Einsatzkaders die Aufzeichnungen für die
Erstellung seines Protokolls oder eines Teils davon eingesehen hat, Erstellung seines Protokolls oder eines Teils davon eingesehen hat,
wird diese Einsichtnahme ebenfalls in dem Protokoll erwähnt, das sich wird diese Einsichtnahme ebenfalls in dem Protokoll erwähnt, das sich
auf den Sachverhalt bezieht, für die die Aufzeichnungen eingesehen auf den Sachverhalt bezieht, für die die Aufzeichnungen eingesehen
werden mussten. werden mussten.
Das Mitglied des Einsatzkaders erwähnt im Protokoll die persönlich Das Mitglied des Einsatzkaders erwähnt im Protokoll die persönlich
festgestellten Tatsachen gesondert. festgestellten Tatsachen gesondert.
Es ist nicht zweckmäßig, laufenden Gerichtsverfahren systematisch alle Es ist nicht zweckmäßig, laufenden Gerichtsverfahren systematisch alle
Einsatzaufzeichnungen beizufügen. Diese werden nämlich von den Einsatzaufzeichnungen beizufügen. Diese werden nämlich von den
Polizeidiensten nach den im Gesetz beschriebenen Modalitäten Polizeidiensten nach den im Gesetz beschriebenen Modalitäten
aufbewahrt und der Gerichtsbehörde zur Verfügung gehalten. aufbewahrt und der Gerichtsbehörde zur Verfügung gehalten.
Das Mitglied des Einsatzkaders wird hingegen darauf achten, in den Das Mitglied des Einsatzkaders wird hingegen darauf achten, in den
erstellten Protokollen den Sachverhalt vollständig und genau erstellten Protokollen den Sachverhalt vollständig und genau
widerzugeben. Es kann auf eigene Initiative und/oder durch widerzugeben. Es kann auf eigene Initiative und/oder durch
zweckdienlichen Ratschlag seines direkten Vorgesetzten der zweckdienlichen Ratschlag seines direkten Vorgesetzten der
Gerichtsbehörde eine Kopie der verfügbaren relevanten Aufzeichnungen Gerichtsbehörde eine Kopie der verfügbaren relevanten Aufzeichnungen
übermitteln, wenn diese einen spezifischen und/oder ergänzenden übermitteln, wenn diese einen spezifischen und/oder ergänzenden
Einblick in den in seinem Protokoll wiedergegebenen Sachverhalt geben, Einblick in den in seinem Protokoll wiedergegebenen Sachverhalt geben,
und zwar in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und zwar in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
(Hinterlegung bei der Kanzlei). (Hinterlegung bei der Kanzlei).
Sobald die Aufzeichnungen beschlagnahmt und bei der Kanzlei hinterlegt Sobald die Aufzeichnungen beschlagnahmt und bei der Kanzlei hinterlegt
sind, werden die Regeln für den Zugang und die Einsichtnahme in die sind, werden die Regeln für den Zugang und die Einsichtnahme in die
Aufzeichnungen gemäß den im Strafprozessgesetzbuch vorgeschriebenen Aufzeichnungen gemäß den im Strafprozessgesetzbuch vorgeschriebenen
Modalitäten und somit nicht mehr über die Polizeidienste erfolgen. Modalitäten und somit nicht mehr über die Polizeidienste erfolgen.
9. Bedingungen für die Aufzeichnung von Polizeieinsätzen durch Dritte 9. Bedingungen für die Aufzeichnung von Polizeieinsätzen durch Dritte
und Haltung der Polizeidienste und Haltung der Polizeidienste
Vor Ort wird die Polizei regelmäßig mit Bürgern konfrontiert, die Vor Ort wird die Polizei regelmäßig mit Bürgern konfrontiert, die
einen Einsatz filmen oder von anderen Bürgern filmen lassen. einen Einsatz filmen oder von anderen Bürgern filmen lassen.
Hierbei sind drei Aspekte von Bedeutung: Hierbei sind drei Aspekte von Bedeutung:
- die Frage, ob Polizeieinsätze gefilmt/fotografiert werden (dürfen), - die Frage, ob Polizeieinsätze gefilmt/fotografiert werden (dürfen),
- die Frage, ob Videos und/oder Bilder veröffentlicht werden (dürfen), - die Frage, ob Videos und/oder Bilder veröffentlicht werden (dürfen),
- die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Filmens/Fotografierens oder - die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Filmens/Fotografierens oder
der Veröffentlichung. der Veröffentlichung.
DARF EIN POLIZEIEINSATZ GEFILMT ODER FOTOGRAFIERT WERDEN? DARF EIN POLIZEIEINSATZ GEFILMT ODER FOTOGRAFIERT WERDEN?
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Polizeieinsatz auf der Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Polizeieinsatz auf der
öffentlichen Straße zu filmen und/oder zu fotografieren und somit öffentlichen Straße zu filmen und/oder zu fotografieren und somit
Bilder zu erstellen, auf denen Polizeibedienstete zu sehen sind. Dabei Bilder zu erstellen, auf denen Polizeibedienstete zu sehen sind. Dabei
ist jedoch wesentlich, dass es sich um einen ausdrücklich ist jedoch wesentlich, dass es sich um einen ausdrücklich
polizeilichen Kontext handelt. polizeilichen Kontext handelt.
Dies ist kein absolutes Recht. Der Bürger muss sich immer an das Dies ist kein absolutes Recht. Der Bürger muss sich immer an das
Gesetz halten, in dem diese Möglichkeit weder vorgesehen noch verboten Gesetz halten, in dem diese Möglichkeit weder vorgesehen noch verboten
ist. Der Gesetzgeber überlässt die Beurteilung dieses "Rechts" zu ist. Der Gesetzgeber überlässt die Beurteilung dieses "Rechts" zu
filmen dem Tatsachenrichter. filmen dem Tatsachenrichter.
Der Bürger darf den Einsatz bei der Aufnahme von Bildern nicht Der Bürger darf den Einsatz bei der Aufnahme von Bildern nicht
behindern und muss die rechtmäßigen Befehle der Polizei befolgen. behindern und muss die rechtmäßigen Befehle der Polizei befolgen.
Außerdem kann ein Richter später darüber urteilen, ob das Filmen oder Außerdem kann ein Richter später darüber urteilen, ob das Filmen oder
Fotografieren gesetzmäßig war oder nicht. Es ist wichtig, an dieser Fotografieren gesetzmäßig war oder nicht. Es ist wichtig, an dieser
Stelle daran zu erinnern, dass man vor Ort ad hoc niemals eindeutig Stelle daran zu erinnern, dass man vor Ort ad hoc niemals eindeutig
beurteilen kann, ob das Filmen oder Fotografieren gesetzmäßig ist, da beurteilen kann, ob das Filmen oder Fotografieren gesetzmäßig ist, da
es sich um eine Frage der tatsächlichen Begebenheiten handelt, die vom es sich um eine Frage der tatsächlichen Begebenheiten handelt, die vom
Richter von Fall zu Fall, d.h. nach den Ereignissen und dem Einsatz, Richter von Fall zu Fall, d.h. nach den Ereignissen und dem Einsatz,
beurteilt werden muss. beurteilt werden muss.
Konkret bedeutet dies, dass Mitglieder des Einsatzkaders Dritten, Konkret bedeutet dies, dass Mitglieder des Einsatzkaders Dritten,
Berufsjournalisten oder einfachen Bürgern, grundsätzlich nicht Berufsjournalisten oder einfachen Bürgern, grundsätzlich nicht
verbieten können, einen Polizeieinsatz zu filmen, solange dadurch der verbieten können, einen Polizeieinsatz zu filmen, solange dadurch der
reibungslose Ablauf des Einsatzes nicht gestört wird. Mitglieder des reibungslose Ablauf des Einsatzes nicht gestört wird. Mitglieder des
Einsatzkaders können hingegen z.B. eine Person, die einen Einsatz Einsatzkaders können hingegen z.B. eine Person, die einen Einsatz
filmt, auffordern, zurückzutreten, um einen Sicherheitsabstand filmt, auffordern, zurückzutreten, um einen Sicherheitsabstand
einzuhalten und so eine Beeinträchtigung des Polizeieinsatzes zu einzuhalten und so eine Beeinträchtigung des Polizeieinsatzes zu
vermeiden. vermeiden.
Die tatsächliche Bewertung der Situation wird jedoch später von einem Die tatsächliche Bewertung der Situation wird jedoch später von einem
Richter vorgenommen, wenn eine entsprechende Klage eingereicht wird. Richter vorgenommen, wenn eine entsprechende Klage eingereicht wird.
Aus der vorliegenden Richtlinie geht also sicherlich nicht hervor, Aus der vorliegenden Richtlinie geht also sicherlich nicht hervor,
dass Bürger automatisch das Recht haben, Mitglieder des Einsatzkaders dass Bürger automatisch das Recht haben, Mitglieder des Einsatzkaders
zu filmen, sondern den Mitgliedern des Einsatzkaders soll deutlich zu filmen, sondern den Mitgliedern des Einsatzkaders soll deutlich
gemacht werden, dass eine neutrale Haltung gegenüber filmenden Bürgern gemacht werden, dass eine neutrale Haltung gegenüber filmenden Bürgern
die beste Verhaltensweise ist, da das Gesetz das Filmen zwar nicht die beste Verhaltensweise ist, da das Gesetz das Filmen zwar nicht
verbietet, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. verbietet, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt.
DÜRFEN BILDER UND/ODER VIDEOS VERÖFFENTLICHT WERDEN? DÜRFEN BILDER UND/ODER VIDEOS VERÖFFENTLICHT WERDEN?
Mitglieder des Einsatzkaders haben wie jeder Bürger das Recht auf Mitglieder des Einsatzkaders haben wie jeder Bürger das Recht auf
Schutz ihres Privatlebens und damit auch das Recht am eigenen Bild. Schutz ihres Privatlebens und damit auch das Recht am eigenen Bild.
Daher ist die Verbreitung von Bildern eines Polizeieinsatzes nur Daher ist die Verbreitung von Bildern eines Polizeieinsatzes nur
insoweit zulässig, als sie dem Informationsbedarf entspricht, für den insoweit zulässig, als sie dem Informationsbedarf entspricht, für den
sie erstellt wurden, und unter Umständen, die in direktem Zusammenhang sie erstellt wurden, und unter Umständen, die in direktem Zusammenhang
mit den für die öffentliche Meinung relevanten Ereignissen stehen. mit den für die öffentliche Meinung relevanten Ereignissen stehen.
Auch hier handelt es sich um eine Frage der tatsächlichen Auch hier handelt es sich um eine Frage der tatsächlichen
Begebenheiten, für deren Beurteilung allein der Richter zuständig ist. Begebenheiten, für deren Beurteilung allein der Richter zuständig ist.
Wenn Mitglieder des Einsatzkaders in öffentlichen Foren erkennbar Wenn Mitglieder des Einsatzkaders in öffentlichen Foren erkennbar
abgebildet sind, haben die Korpsführung, der Generalkommissar, der abgebildet sind, haben die Korpsführung, der Generalkommissar, der
Direktor oder der Betroffene das Recht, selbst die üblichen Schritte Direktor oder der Betroffene das Recht, selbst die üblichen Schritte
zur Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild zu unternehmen. zur Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild zu unternehmen.
In einem Entscheid von Mai 2023 bestätigte der Appellationshof von In einem Entscheid von Mai 2023 bestätigte der Appellationshof von
Gent die Verurteilung einer Person durch das Korrektionalgericht von Gent die Verurteilung einer Person durch das Korrektionalgericht von
Gent, die einen Polizeieinsatz, von dem sie betroffen war, gefilmt und Gent, die einen Polizeieinsatz, von dem sie betroffen war, gefilmt und
in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht hatte. Der Appellationshof in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht hatte. Der Appellationshof
urteilte in diesem Fall, dass der Bürger die öffentliche Verbreitung urteilte in diesem Fall, dass der Bürger die öffentliche Verbreitung
dieser Bilder nicht mit einem rechtmäßigen Ziel, nämlich insbesondere dieser Bilder nicht mit einem rechtmäßigen Ziel, nämlich insbesondere
der Information der Öffentlichkeit, rechtfertigen konnte. Diese der Information der Öffentlichkeit, rechtfertigen konnte. Diese
Rechtsprechungsorgane waren der Ansicht, dass die Polizeibeamten Rechtsprechungsorgane waren der Ansicht, dass die Polizeibeamten
keinen besonderen Bekanntheitsgrad besaßen, dass die gerichtliche keinen besonderen Bekanntheitsgrad besaßen, dass die gerichtliche
Untersuchung nicht bewiesen hatte, dass die Bekanntmachung des Untersuchung nicht bewiesen hatte, dass die Bekanntmachung des
Polizeieinsatzes zu einer Debatte von öffentlichem Interesse Polizeieinsatzes zu einer Debatte von öffentlichem Interesse
beigetragen hatte, und dass die Bilder kein mögliches Fehlverhalten beigetragen hatte, und dass die Bilder kein mögliches Fehlverhalten
der Polizeibeamten belegten. der Polizeibeamten belegten.
BEURTEILUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DES FILMENS/FOTOGRAFIERENS ODER DER BEURTEILUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DES FILMENS/FOTOGRAFIERENS ODER DER
VERÖFFENTLICHUNG VERÖFFENTLICHUNG
Wie bereits erwähnt, kann die Zulässigkeit erst im Nachhinein von Wie bereits erwähnt, kann die Zulässigkeit erst im Nachhinein von
einem Richter, der mit einem Fall befasst wird, beurteilt werden. Der einem Richter, der mit einem Fall befasst wird, beurteilt werden. Der
Richter stützt sich auf die folgenden verschiedenen Rechtsgrundsätze Richter stützt sich auf die folgenden verschiedenen Rechtsgrundsätze
und kann von Fall zu Fall konkret entscheiden: und kann von Fall zu Fall konkret entscheiden:
- Das Bild einer Person gehört gemäß der DSGVO zu den - Das Bild einer Person gehört gemäß der DSGVO zu den
personenbezogenen Daten, da es die Identifizierung der Person personenbezogenen Daten, da es die Identifizierung der Person
ermöglicht. ermöglicht.
- Die Aufzeichnung und Verbreitung eines solchen Bildes ist eine - Die Aufzeichnung und Verbreitung eines solchen Bildes ist eine
Verarbeitung personenbezogener Daten. Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Das Recht am eigenen Bild, das sich aus dem in Artikel 8 der - Das Recht am eigenen Bild, das sich aus dem in Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Achtung Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Achtung
des Privatlebens ableitet, ist das Recht einer Person, in die des Privatlebens ableitet, ist das Recht einer Person, in die
Verwendung ihres Bildes (Aufzeichnung, Verbreitung, ...) einzuwilligen Verwendung ihres Bildes (Aufzeichnung, Verbreitung, ...) einzuwilligen
oder nicht einzuwilligen. Um sich auf ihr Recht am eigenen Bild zu oder nicht einzuwilligen. Um sich auf ihr Recht am eigenen Bild zu
berufen, muss die abgebildete Person individualisiert und erkennbar berufen, muss die abgebildete Person individualisiert und erkennbar
(nicht nur identifizierbar) sein. (nicht nur identifizierbar) sein.
- Das Recht auf Information ist das Recht eines jeden, Informationen - Das Recht auf Information ist das Recht eines jeden, Informationen
zu erhalten und über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu erhalten und über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse
informiert zu werden. informiert zu werden.
10. Information der Mitglieder des Einsatzkaders 10. Information der Mitglieder des Einsatzkaders
Die Mitglieder des Einsatzkaders, die bei der Ausführung ihrer Die Mitglieder des Einsatzkaders, die bei der Ausführung ihrer
Aufträge individuelle Kameras verwenden sollen, müssen vorab über den Aufträge individuelle Kameras verwenden sollen, müssen vorab über den
geltenden Rechtsrahmen sowie über die vorliegende Richtlinie geltenden Rechtsrahmen sowie über die vorliegende Richtlinie
informiert werden. informiert werden.
Die schrittweise Integration des Einsatzes individueller Kameras in Die schrittweise Integration des Einsatzes individueller Kameras in
Schulungen und/oder Übungen zur Gewaltkontrolle (GPI 48, ...) ist Schulungen und/oder Übungen zur Gewaltkontrolle (GPI 48, ...) ist
darüber hinaus eine bewährte Praxis, um den Mitgliedern des darüber hinaus eine bewährte Praxis, um den Mitgliedern des
Einsatzkaders die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Einsatz der Einsatzkaders die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Einsatz der
Kamera in einem Übungskontext vertraut zu machen. Kamera in einem Übungskontext vertraut zu machen.
11. Datenverarbeitung und Richtlinien der für die Verarbeitung 11. Datenverarbeitung und Richtlinien der für die Verarbeitung
Verantwortlichen Verantwortlichen
In Ausführung der Abänderungen des GPA zur Regelung des Einsatzes von In Ausführung der Abänderungen des GPA zur Regelung des Einsatzes von
individuellen Kameras obliegt es den einzelnen für die Verarbeitung individuellen Kameras obliegt es den einzelnen für die Verarbeitung
Verantwortlichen, je nach Organisation ihres Polizeikorps und der Verantwortlichen, je nach Organisation ihres Polizeikorps und der
verwendeten Ausrüstung in einer internen Richtlinie insbesondere die verwendeten Ausrüstung in einer internen Richtlinie insbesondere die
konkreten Modalitäten (einschließlich der befugten Personen und der konkreten Modalitäten (einschließlich der befugten Personen und der
damit verbundenen Profile) festzulegen: damit verbundenen Profile) festzulegen:
- für die Speicherung der Daten, - für die Speicherung der Daten,
- für den Zugriff auf die Daten, - für den Zugriff auf die Daten,
- für die Datenentnahme und -übertragung, - für die Datenentnahme und -übertragung,
- für die Löschung der Daten (je nach maximaler Aufbewahrungsfrist). - für die Löschung der Daten (je nach maximaler Aufbewahrungsfrist).
Wir fordern die Behörden der lokalen Polizei auf, die oben genannten Wir fordern die Behörden der lokalen Polizei auf, die oben genannten
Grundsätze und Modalitäten für den Einsatz von individuellen Kameras Grundsätze und Modalitäten für den Einsatz von individuellen Kameras
zu berücksichtigen und so weit wie möglich zu verbreiten. zu berücksichtigen und so weit wie möglich zu verbreiten.
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
P. VAN TIGCHELT P. VAN TIGCHELT
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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