← Terug naar "GPI 104. - Gemeenschappelijke richtlijn van de Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken aangaande het zichtbaar gebruik van individuele camera's. - Duitse vertaling"
GPI 104. - Gemeenschappelijke richtlijn van de Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken aangaande het zichtbaar gebruik van individuele camera's. - Duitse vertaling | GPI 104. - Directive commune des Ministres de la Justice et de l'Intérieur relative à l'utilisation visible de caméras individuelles. - Traduction allemande |
---|---|
6 FEBRUARI 2024. - GPI 104. - Gemeenschappelijke richtlijn van de | 6 FEVRIER 2024. - GPI 104. - Directive commune des Ministres de la |
Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken aangaande het | Justice et de l'Intérieur relative à l'utilisation visible de caméras |
zichtbaar gebruik van individuele camera's. - Duitse vertaling | individuelles. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
gemeenschappelijke richtlijn GPI 104 van 6 februari 2024 van de | directive commune GPI 104 du 6 février 2024 des Ministres de la |
Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken aangaande het | Justice et de l'Intérieur relative à l'utilisation visible de caméras |
zichtbaar gebruik van individuele camera's (Belgisch Staatsblad van 23 | individuelles (Moniteur belge du 23 février 2024). |
februari 2024). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST |
INNERES | INNERES |
6. FEBRUAR 2024 - GPI 104 - Gemeinsame Richtlinie der Minister der | 6. FEBRUAR 2024 - GPI 104 - Gemeinsame Richtlinie der Minister der |
Justiz und des Innern über den sichtbaren Einsatz individueller | Justiz und des Innern über den sichtbaren Einsatz individueller |
Kameras | Kameras |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von | An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von |
Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration | Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und |
Vorbeugung | Vorbeugung |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
Sehr geehrter Herr Generalinspektor der Generalinspektion der | Sehr geehrter Herr Generalinspektor der Generalinspektion der |
föderalen und der lokalen Polizei, | föderalen und der lokalen Polizei, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die | Sehr geehrte Frau Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die |
Kontrolle über die Polizeidienste, | Kontrolle über die Polizeidienste, |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für die | Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für die |
Kontrolle über die Nachrichtendienste, | Kontrolle über die Nachrichtendienste, |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Organs für die Kontrolle der | Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Organs für die Kontrolle der |
polizeilichen Informationen, | polizeilichen Informationen, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
1. Allgemeiner Rahmen | 1. Allgemeiner Rahmen |
der operative Einsatz von Kameras durch die Polizeidienste wird unter | der operative Einsatz von Kameras durch die Polizeidienste wird unter |
anderem durch das Gesetz über das Polizeiamt (im Folgenden "GPA") | anderem durch das Gesetz über das Polizeiamt (im Folgenden "GPA") |
geregelt. In verschiedenen Bestimmungen (Artikel 25/1 bis 25/8 GPA) | geregelt. In verschiedenen Bestimmungen (Artikel 25/1 bis 25/8 GPA) |
werden die allgemeinen Bedingungen für den sichtbaren Einsatz von | werden die allgemeinen Bedingungen für den sichtbaren Einsatz von |
Kameras, einschließlich mobiler Kameras, bestimmt. | Kameras, einschließlich mobiler Kameras, bestimmt. |
Im Gesetz vom 19. Oktober 2023 zur Abänderung des Gesetzes über das | Im Gesetz vom 19. Oktober 2023 zur Abänderung des Gesetzes über das |
Polizeiamt in Bezug auf den Einsatz individueller Kameras durch die | Polizeiamt in Bezug auf den Einsatz individueller Kameras durch die |
Polizeidienste wird der Einsatz von Bodycams, die unter den mobilen | Polizeidienste wird der Einsatz von Bodycams, die unter den mobilen |
Kameras in der Unterkategorie der individuellen Kameras eingestuft | Kameras in der Unterkategorie der individuellen Kameras eingestuft |
wurden, geregelt. | wurden, geregelt. |
Im GPA war bereits vorgesehen, dass die Polizei mobile Kameras | Im GPA war bereits vorgesehen, dass die Polizei mobile Kameras |
einsetzen kann. Da es sich bei Bodycams um ganz besondere mobile | einsetzen kann. Da es sich bei Bodycams um ganz besondere mobile |
Kameras handelt, die nicht nur Personen aus nächster Nähe filmen, | Kameras handelt, die nicht nur Personen aus nächster Nähe filmen, |
sondern auch den Ton aufzeichnen, erwies es sich als notwendig, einen | sondern auch den Ton aufzeichnen, erwies es sich als notwendig, einen |
klaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um die bestehenden Grauzonen | klaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um die bestehenden Grauzonen |
zu beseitigen (darf der Ton aufgezeichnet werden, wie dürfen | zu beseitigen (darf der Ton aufgezeichnet werden, wie dürfen |
audiovisuelle Aufnahmen verarbeitet werden, ...). | audiovisuelle Aufnahmen verarbeitet werden, ...). |
Das neue Gesetz regelt die Einsatzmöglichkeiten, während die | Das neue Gesetz regelt die Einsatzmöglichkeiten, während die |
vorliegende Richtlinie darauf abzielt, eine Reihe von Modalitäten für | vorliegende Richtlinie darauf abzielt, eine Reihe von Modalitäten für |
den Einsatz von individuellen Kameras für die integrierte Polizei | den Einsatz von individuellen Kameras für die integrierte Polizei |
festzulegen. Die vorliegende Richtlinie legt die Mindestanforderungen | festzulegen. Die vorliegende Richtlinie legt die Mindestanforderungen |
für den Einsatz fest, die von der integrierten Polizei eingehalten | für den Einsatz fest, die von der integrierten Polizei eingehalten |
werden müssen. | werden müssen. |
Der Grundsatz, nach dem die Bestimmungen nicht gelten, wenn der | Der Grundsatz, nach dem die Bestimmungen nicht gelten, wenn der |
Einsatz von Kameras durch andere Rechtsvorschriften geregelt ist, | Einsatz von Kameras durch andere Rechtsvorschriften geregelt ist, |
findet auch Anwendung auf individuelle Kameras. Zu verweisen ist dabei | findet auch Anwendung auf individuelle Kameras. Zu verweisen ist dabei |
insbesondere: | insbesondere: |
- auf verkehrsrechtliche Bestimmungen (Artikel 62 des Gesetzes vom 16. | - auf verkehrsrechtliche Bestimmungen (Artikel 62 des Gesetzes vom 16. |
März 1968 über die Straßenverkehrspolizei), | März 1968 über die Straßenverkehrspolizei), |
- auf besondere Ermittlungsmethoden (genauer gesagt, die Regeln für | - auf besondere Ermittlungsmethoden (genauer gesagt, die Regeln für |
Observationen gemäß Artikel 47sexies und 47septies der | Observationen gemäß Artikel 47sexies und 47septies der |
Strafprozessordnung), | Strafprozessordnung), |
- die audiovisuelle Vernehmung in Strafsachen (Artikel 91bis bis 101 | - die audiovisuelle Vernehmung in Strafsachen (Artikel 91bis bis 101 |
und 112ter der Strafprozessordnung, Artikel 2bis § 3 des Gesetzes über | und 112ter der Strafprozessordnung, Artikel 2bis § 3 des Gesetzes über |
die Untersuchungshaft). | die Untersuchungshaft). |
Beispielsweise ist es in Anwendung dieses Grundsatzes nicht erlaubt, | Beispielsweise ist es in Anwendung dieses Grundsatzes nicht erlaubt, |
eine Vernehmung mit einer Bodycam zu filmen. | eine Vernehmung mit einer Bodycam zu filmen. |
Diese Richtlinie berührt nicht die operative Verantwortung des | Diese Richtlinie berührt nicht die operative Verantwortung des |
Korpschefs, des Generalkommissars und des (General-)Direktors gemäß | Korpschefs, des Generalkommissars und des (General-)Direktors gemäß |
Artikel 25/5 GPA, die ebenfalls operative Richtlinien erlassen können, | Artikel 25/5 GPA, die ebenfalls operative Richtlinien erlassen können, |
die auf die spezifische Situation ihres Dienstes zugeschnitten sind. | die auf die spezifische Situation ihres Dienstes zugeschnitten sind. |
Unter strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und der | Unter strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und der |
vorliegenden Richtlinie können die für die Verarbeitung | vorliegenden Richtlinie können die für die Verarbeitung |
Verantwortlichen somit spezifische, praxisnahe Anweisungen zur | Verantwortlichen somit spezifische, praxisnahe Anweisungen zur |
Ergänzung der Einsatzmodalitäten erteilen (Bestimmung der Entitäten, | Ergänzung der Einsatzmodalitäten erteilen (Bestimmung der Entitäten, |
die eine individuelle Kamera tragen oder nicht tragen müssen, | die eine individuelle Kamera tragen oder nicht tragen müssen, |
Bestimmung der Aufträge, bei denen das Tragen der individuellen Kamera | Bestimmung der Aufträge, bei denen das Tragen der individuellen Kamera |
vorgeschrieben ist, Erhöhung der Mindestspeicherfrist für die | vorgeschrieben ist, Erhöhung der Mindestspeicherfrist für die |
Aufzeichnungen, ...). | Aufzeichnungen, ...). |
2. Zielsetzung | 2. Zielsetzung |
Vorliegende Richtlinie dient dazu Mindestvorschriften vorzulegen, die | Vorliegende Richtlinie dient dazu Mindestvorschriften vorzulegen, die |
von den Polizeidiensten einzuhalten sind, wenn sie sich für die | von den Polizeidiensten einzuhalten sind, wenn sie sich für die |
Anschaffung von individuellen Kameras (Bodycams) entscheiden. | Anschaffung von individuellen Kameras (Bodycams) entscheiden. |
Der kürzlich abgeänderte gesetzliche Rahmen führt keine Verpflichtung | Der kürzlich abgeänderte gesetzliche Rahmen führt keine Verpflichtung |
für die Polizeidienste ein, ihre Mitarbeiter mit individuellen Kameras | für die Polizeidienste ein, ihre Mitarbeiter mit individuellen Kameras |
auszustatten. Es handelt sich also um eine gesetzliche Möglichkeit des | auszustatten. Es handelt sich also um eine gesetzliche Möglichkeit des |
Einsatzes von Bodycams und nicht um eine Verpflichtung für die | Einsatzes von Bodycams und nicht um eine Verpflichtung für die |
Polizeidienste. | Polizeidienste. |
3. Begriff der "individuellen Kamera" | 3. Begriff der "individuellen Kamera" |
Im Hinblick auf eine kohärente und spezifische Regelung für die | Im Hinblick auf eine kohärente und spezifische Regelung für die |
besondere Kategorie der individuellen Kameras erhält diese Kategorie | besondere Kategorie der individuellen Kameras erhält diese Kategorie |
der mobilen Kameras eine eigene Begriffsbestimmung, sodass auch für | der mobilen Kameras eine eigene Begriffsbestimmung, sodass auch für |
diese Kameras besondere Regeln gelten können. | diese Kameras besondere Regeln gelten können. |
Eine individuelle Kamera, besser bekannt als "Bodycam", ist im Gesetz | Eine individuelle Kamera, besser bekannt als "Bodycam", ist im Gesetz |
wie folgt bestimmt: "mobile Kamera, die audiovisuelle Aufzeichnungen | wie folgt bestimmt: "mobile Kamera, die audiovisuelle Aufzeichnungen |
erstellt und von einem Mitglied des Einsatzkaders getragen wird." | erstellt und von einem Mitglied des Einsatzkaders getragen wird." |
Diese besondere Kategorie ist restriktiv dahingehend auszulegen, dass | Diese besondere Kategorie ist restriktiv dahingehend auszulegen, dass |
die Sonderregelung nur für "Bodycams" gilt, d.h. für Kameras, die dazu | die Sonderregelung nur für "Bodycams" gilt, d.h. für Kameras, die dazu |
bestimmt sind, an der Ausrüstung des Mitglieds des Einsatzkaders | bestimmt sind, an der Ausrüstung des Mitglieds des Einsatzkaders |
befestigt zu werden. Das bedeutet also, dass das Filmen mit einer | befestigt zu werden. Das bedeutet also, dass das Filmen mit einer |
Handkamera nicht unter diese Sonderregelung fällt und eine solche | Handkamera nicht unter diese Sonderregelung fällt und eine solche |
Kamera daher weiterhin als "gewöhnliche" mobile Kamera zu betrachten | Kamera daher weiterhin als "gewöhnliche" mobile Kamera zu betrachten |
ist (und somit nicht als individuelle Kamera, da sie nicht am Körper | ist (und somit nicht als individuelle Kamera, da sie nicht am Körper |
oder an der Ausrüstung getragen wird). | oder an der Ausrüstung getragen wird). |
Sofern nicht in besonderen Bestimmungen davon abgewichen wird, sind | Sofern nicht in besonderen Bestimmungen davon abgewichen wird, sind |
daher alle gesetzlich für mobile Kameras festgelegten Modalitäten in | daher alle gesetzlich für mobile Kameras festgelegten Modalitäten in |
vollem Umfang auf individuelle Kameras anwendbar. | vollem Umfang auf individuelle Kameras anwendbar. |
Die allgemeinen Regeln für mobile Kameras (die auch weiterhin für | Die allgemeinen Regeln für mobile Kameras (die auch weiterhin für |
individuelle Kameras gelten) und die spezifischen Regeln für | individuelle Kameras gelten) und die spezifischen Regeln für |
individuelle Kameras sind in einer Übersichtstabelle in der Anlage zu | individuelle Kameras sind in einer Übersichtstabelle in der Anlage zu |
der vorliegenden Richtlinie aufgeführt. | der vorliegenden Richtlinie aufgeführt. |
4. Erlaubter Einsatz | 4. Erlaubter Einsatz |
Im Rahmen der Ausübung ihrer verwaltungs- und gerichtspolizeilichen | Im Rahmen der Ausübung ihrer verwaltungs- und gerichtspolizeilichen |
Aufträge dürfen die Mitglieder des Einsatzkaders somit ihre | Aufträge dürfen die Mitglieder des Einsatzkaders somit ihre |
individuelle Kamera an jedem Ort und während der Dauer ihres Einsatzes | individuelle Kamera an jedem Ort und während der Dauer ihres Einsatzes |
in den folgenden Situationen verwenden: | in den folgenden Situationen verwenden: |
1. bei einem Zwischenfall mit einer gewissen Tragweite, insbesondere | 1. bei einem Zwischenfall mit einer gewissen Tragweite, insbesondere |
wenn es konkrete Hinweise auf die Gefahr des Ausbruchs von Gewalt, der | wenn es konkrete Hinweise auf die Gefahr des Ausbruchs von Gewalt, der |
Anwendung von Zwang, der Beeinträchtigung der Unversehrtheit von | Anwendung von Zwang, der Beeinträchtigung der Unversehrtheit von |
Mitgliedern der Polizeidienste oder des Hilfesuchenden oder auch von | Mitgliedern der Polizeidienste oder des Hilfesuchenden oder auch von |
Dritten gibt, | Dritten gibt, |
2. wenn es aufgrund des Verhaltens von Personen, materieller Indizien | 2. wenn es aufgrund des Verhaltens von Personen, materieller Indizien |
oder zeitlicher und örtlicher Umstände triftige Gründe für die Annahme | oder zeitlicher und örtlicher Umstände triftige Gründe für die Annahme |
gibt, dass es sich um Personen handelt, die gesucht werden oder die | gibt, dass es sich um Personen handelt, die gesucht werden oder die |
versucht haben, eine Straftat zu begehen, oder sich auf eine solche | versucht haben, eine Straftat zu begehen, oder sich auf eine solche |
vorbereiten oder die eine Straftat begangen haben oder die die | vorbereiten oder die eine Straftat begangen haben oder die die |
öffentliche Ordnung stören könnten oder sie gestört haben, | öffentliche Ordnung stören könnten oder sie gestört haben, |
3. in Fällen, in denen es notwendig ist, materielle Beweise für | 3. in Fällen, in denen es notwendig ist, materielle Beweise für |
Verstöße zu sammeln und die beteiligten Personen zu identifizieren, | Verstöße zu sammeln und die beteiligten Personen zu identifizieren, |
4. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste | 4. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste |
Unterstützung leisten, wenn sie dazu gesetzmäßig angefordert werden, | Unterstützung leisten, wenn sie dazu gesetzmäßig angefordert werden, |
5. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste für | 5. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste für |
die Notifizierung und Vollstreckung von richterlichen Befehlen | die Notifizierung und Vollstreckung von richterlichen Befehlen |
angefordert werden. | angefordert werden. |
5. Dringend empfohlener Einsatz | 5. Dringend empfohlener Einsatz |
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine individuelle Kamera zu | Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine individuelle Kamera zu |
tragen. In der Praxis werden der Korpschef, der Generalkommissar oder | tragen. In der Praxis werden der Korpschef, der Generalkommissar oder |
der (General-)Direktor Richtlinien für das Tragen der Kamera durch die | der (General-)Direktor Richtlinien für das Tragen der Kamera durch die |
Mitglieder ihrer Dienste festlegen. | Mitglieder ihrer Dienste festlegen. |
Unter Einhaltung dieser vom Korpschef, Generalkommissar oder | Unter Einhaltung dieser vom Korpschef, Generalkommissar oder |
(General-)Direktor verabschiedeten Richtlinien entscheidet das | (General-)Direktor verabschiedeten Richtlinien entscheidet das |
Mitglied des Einsatzkaders, das eine individuelle Kamera trägt, auf | Mitglied des Einsatzkaders, das eine individuelle Kamera trägt, auf |
der Grundlage seiner eigenen Einschätzung der Situation, unter | der Grundlage seiner eigenen Einschätzung der Situation, unter |
strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und unter | strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und unter |
Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, | Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, |
Subsidiarität, Zweckmäßigkeit und Effizienz über die Aktivierung und | Subsidiarität, Zweckmäßigkeit und Effizienz über die Aktivierung und |
Beendigung der Aufzeichnung. | Beendigung der Aufzeichnung. |
Im Gesetz über das Polizeiamt ist strikt festgelegt, in welchen | Im Gesetz über das Polizeiamt ist strikt festgelegt, in welchen |
Situationen die Aktivierung individueller Kameras erlaubt ist. Diese | Situationen die Aktivierung individueller Kameras erlaubt ist. Diese |
Regeln sind jederzeit einzuhalten. | Regeln sind jederzeit einzuhalten. |
Obwohl das Gesetz nur festlegt, in welchen Situationen die Aktivierung | Obwohl das Gesetz nur festlegt, in welchen Situationen die Aktivierung |
der individuellen Kamera erlaubt ist, bleibt es sowohl für den Bürger | der individuellen Kamera erlaubt ist, bleibt es sowohl für den Bürger |
als auch für das Mitglied des Einsatzkaders wichtig, dass die | als auch für das Mitglied des Einsatzkaders wichtig, dass die |
Aufsichtsminister festlegen, in welchen Fällen der Einsatz dringend | Aufsichtsminister festlegen, in welchen Fällen der Einsatz dringend |
empfohlen wird. | empfohlen wird. |
Der Einsatz individueller Kameras wird dringend empfohlen, wenn es | Der Einsatz individueller Kameras wird dringend empfohlen, wenn es |
konkrete Hinweise auf einen möglichen Zwischenfall mit einer gewissen | konkrete Hinweise auf einen möglichen Zwischenfall mit einer gewissen |
Tragweite gibt. Mitglieder des Einsatzkaders, die eine individuelle | Tragweite gibt. Mitglieder des Einsatzkaders, die eine individuelle |
Kamera tragen, stützen sich auf die Umstände des Einsatzes oder das | Kamera tragen, stützen sich auf die Umstände des Einsatzes oder das |
Verhalten der betroffenen Personen, die ein Risiko eines ernsten | Verhalten der betroffenen Personen, die ein Risiko eines ernsten |
Zwischenfalls darstellen können. | Zwischenfalls darstellen können. |
Bei Auftreten/Vorhandensein von Gewalt, Anwendung von Zwang, Gefahr | Bei Auftreten/Vorhandensein von Gewalt, Anwendung von Zwang, Gefahr |
einer chaotischen Situation oder Gefahr für die Unversehrtheit der | einer chaotischen Situation oder Gefahr für die Unversehrtheit der |
Mitglieder der Polizeidienste oder von Dritten wird der Einsatz immer | Mitglieder der Polizeidienste oder von Dritten wird der Einsatz immer |
dringend empfohlen, es sei denn, es handelt sich um eine der | dringend empfohlen, es sei denn, es handelt sich um eine der |
gesetzlichen Ausnahmen (siehe unten). | gesetzlichen Ausnahmen (siehe unten). |
Dazu gehören die folgenden Fälle, die mit den Umständen des Einsatzes | Dazu gehören die folgenden Fälle, die mit den Umständen des Einsatzes |
oder dem Verhalten der beteiligten Personen zusammenhängen und in | oder dem Verhalten der beteiligten Personen zusammenhängen und in |
denen der Einsatz der Kamera grundsätzlich erforderlich ist: | denen der Einsatz der Kamera grundsätzlich erforderlich ist: |
- potenzielle und/oder unmittelbar bevorstehende Anwendung von Zwang | - potenzielle und/oder unmittelbar bevorstehende Anwendung von Zwang |
durch die Polizeidienste, | durch die Polizeidienste, |
- Einsätze, die aufgrund des Verhaltens der Beteiligten potenziell | - Einsätze, die aufgrund des Verhaltens der Beteiligten potenziell |
gefährlich sind (verbale Aggressionen, körperlicher Widerstand, | gefährlich sind (verbale Aggressionen, körperlicher Widerstand, |
aggressives Verhalten, Personen, deren geistiges oder emotionales | aggressives Verhalten, Personen, deren geistiges oder emotionales |
Gleichgewicht gefährdet scheint, Widerstand gegen die Staatsgewalt, | Gleichgewicht gefährdet scheint, Widerstand gegen die Staatsgewalt, |
mögliche Eskalation, ...). | mögliche Eskalation, ...). |
Wenn ein Mitglied des Einsatzkaders die Kamera aktiviert und mit der | Wenn ein Mitglied des Einsatzkaders die Kamera aktiviert und mit der |
Aufzeichnung beginnt, ist es grundsätzlich Pflicht, den gesamten | Aufzeichnung beginnt, ist es grundsätzlich Pflicht, den gesamten |
Einsatz zu filmen, damit die Aufzeichnungen den gesamten Einsatz | Einsatz zu filmen, damit die Aufzeichnungen den gesamten Einsatz |
abdecken und somit das Risiko späterer Beanstandungen verringert wird. | abdecken und somit das Risiko späterer Beanstandungen verringert wird. |
Es wird jedoch nicht immer für jedes Mitglied des Einsatzkaders | Es wird jedoch nicht immer für jedes Mitglied des Einsatzkaders |
möglich sein, den gesamten Einsatz zu filmen. Zum Beispiel in | möglich sein, den gesamten Einsatz zu filmen. Zum Beispiel in |
Situationen, die aufgrund der ersten verfügbaren Informationen harmlos | Situationen, die aufgrund der ersten verfügbaren Informationen harmlos |
erscheinen oder auf den ersten Blick kein Eingreifen der Polizei | erscheinen oder auf den ersten Blick kein Eingreifen der Polizei |
erfordern und/oder bei Einsätzen, die zunächst problemlos verlaufen | erfordern und/oder bei Einsätzen, die zunächst problemlos verlaufen |
und bei denen sich das Verhalten der Beteiligten aufgrund der von den | und bei denen sich das Verhalten der Beteiligten aufgrund der von den |
Polizeidiensten zu treffenden Maßnahmen und/oder Aktionen ändern kann. | Polizeidiensten zu treffenden Maßnahmen und/oder Aktionen ändern kann. |
Dasselbe gilt in Situationen, in denen ein Mitglied des Einsatzkaders | Dasselbe gilt in Situationen, in denen ein Mitglied des Einsatzkaders |
nicht die Möglichkeit hat, die individuelle Kamera zu aktivieren, weil | nicht die Möglichkeit hat, die individuelle Kamera zu aktivieren, weil |
es sich um Notwehr handelt und/oder ein dringendes Eingreifen | es sich um Notwehr handelt und/oder ein dringendes Eingreifen |
erforderlich ist. | erforderlich ist. |
6. Schutzbedürftige Personen und Ausnahmefälle | 6. Schutzbedürftige Personen und Ausnahmefälle |
In Ausnahmefällen kann die Aufzeichnung unterbrochen werden (Einsatz, | In Ausnahmefällen kann die Aufzeichnung unterbrochen werden (Einsatz, |
bei dem es zu einem bestimmten Zeitpunkt wünschenswert wird, keine | bei dem es zu einem bestimmten Zeitpunkt wünschenswert wird, keine |
Aufzeichnungen von schutzbedürftigen Personen zu machen, oder wenn der | Aufzeichnungen von schutzbedürftigen Personen zu machen, oder wenn der |
Einsatz oder die Untersuchung behindert werden könnte usw.). | Einsatz oder die Untersuchung behindert werden könnte usw.). |
Vorzugsweise wird nur die Aufzeichnung des Mitglieds des Einsatzkaders | Vorzugsweise wird nur die Aufzeichnung des Mitglieds des Einsatzkaders |
unterbrochen, das sich persönlich in dem Ausnahmefall befindet (z. B. | unterbrochen, das sich persönlich in dem Ausnahmefall befindet (z. B. |
Begleitung einer schutzbedürftigen Person), während die anderen | Begleitung einer schutzbedürftigen Person), während die anderen |
Mitglieder des Einsatzkaders weiterfilmen können. | Mitglieder des Einsatzkaders weiterfilmen können. |
Im Allgemeinen ist zu berücksichtigen, dass eine Person nur dann nicht | Im Allgemeinen ist zu berücksichtigen, dass eine Person nur dann nicht |
über Urteilsvermögen verfügt, wenn ihre Fähigkeit zu vernünftigem | über Urteilsvermögen verfügt, wenn ihre Fähigkeit zu vernünftigem |
Handeln durch junges Alter (das Gesetz legt kein "Vernunftalter" | Handeln durch junges Alter (das Gesetz legt kein "Vernunftalter" |
fest), geistige Beeinträchtigung, psychische Störungen (die | fest), geistige Beeinträchtigung, psychische Störungen (die |
Rechtsprechung verlangt, dass der Zustand als anormal und | Rechtsprechung verlangt, dass der Zustand als anormal und |
schwerwiegend genug angesehen wird, um die Fähigkeit zu vernünftigem | schwerwiegend genug angesehen wird, um die Fähigkeit zu vernünftigem |
Handeln zu beeinträchtigen) und andere ähnliche Ursachen | Handeln zu beeinträchtigen) und andere ähnliche Ursachen |
beeinträchtigt ist. | beeinträchtigt ist. |
Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen und/oder Verpflichtungen, | Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen und/oder Verpflichtungen, |
die mit dem Alter der gefilmten Person zusammenhängen. | die mit dem Alter der gefilmten Person zusammenhängen. |
Wie der Generalbeauftragte für die Rechte der Kinder jedoch zu Recht | Wie der Generalbeauftragte für die Rechte der Kinder jedoch zu Recht |
betont, muss berücksichtigt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht | betont, muss berücksichtigt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht |
wie Erwachsene denken und handeln, was zur Folge haben kann, dass | wie Erwachsene denken und handeln, was zur Folge haben kann, dass |
Polizeieinsätze beeindruckend wirken. Gefilmt zu werden kann in dieser | Polizeieinsätze beeindruckend wirken. Gefilmt zu werden kann in dieser |
Hinsicht sicherlich als zusätzlicher Druck empfunden werden. | Hinsicht sicherlich als zusätzlicher Druck empfunden werden. |
Es ist sehr wichtig zu berücksichtigen, dass sich das Urteilsvermögen | Es ist sehr wichtig zu berücksichtigen, dass sich das Urteilsvermögen |
von Jugendlichen/Heranwachsenden noch in der Entwicklung befindet und | von Jugendlichen/Heranwachsenden noch in der Entwicklung befindet und |
von Person zu Person stark variiert, was sich auf die Beurteilung der | von Person zu Person stark variiert, was sich auf die Beurteilung der |
Verhältnismäßigkeit bestimmter Einsätze und möglicher Aufzeichnungen | Verhältnismäßigkeit bestimmter Einsätze und möglicher Aufzeichnungen |
durch Mitglieder des Einsatzkaders auswirkt. Dies ist ein | durch Mitglieder des Einsatzkaders auswirkt. Dies ist ein |
übergreifendes Anliegen in der polizeilichen Arbeit mit | übergreifendes Anliegen in der polizeilichen Arbeit mit |
Minderjährigen, das auch hier wiederholt wird. | Minderjährigen, das auch hier wiederholt wird. |
Folglich dürfen Mitglieder des Einsatzkaders ihre individuelle Kamera | Folglich dürfen Mitglieder des Einsatzkaders ihre individuelle Kamera |
bei der Interaktion mit einem Minderjährigen unter Einhaltung der | bei der Interaktion mit einem Minderjährigen unter Einhaltung der |
gesetzlich festgelegten Bedingungen verwenden, wobei die Grundsätze | gesetzlich festgelegten Bedingungen verwenden, wobei die Grundsätze |
der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität besonders zu beachten | der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität besonders zu beachten |
sind. Diese Grundsätze sollen somit dazu führen, beim Filmen in | sind. Diese Grundsätze sollen somit dazu führen, beim Filmen in |
Gegenwart von Minderjährigen besondere Vorsicht walten zu lassen und | Gegenwart von Minderjährigen besondere Vorsicht walten zu lassen und |
die Aufzeichnungen auf das absolute Minimum zu beschränken. | die Aufzeichnungen auf das absolute Minimum zu beschränken. |
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in jeder individuellen | Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in jeder individuellen |
Situation unter Berücksichtigung der Minderjährigkeit des Gegenübers | Situation unter Berücksichtigung der Minderjährigkeit des Gegenübers |
und der Umstände des Polizeieinsatzes ein geeigneter Ansatz zu | und der Umstände des Polizeieinsatzes ein geeigneter Ansatz zu |
verfolgen ist. Bei Zweifeln in Bezug auf die Minderjährigkeit sollte | verfolgen ist. Bei Zweifeln in Bezug auf die Minderjährigkeit sollte |
die betreffende Person als minderjährig betrachtet werden. | die betreffende Person als minderjährig betrachtet werden. |
7. Von einem Bürger ausgehende Bitte um Aktivierung | 7. Von einem Bürger ausgehende Bitte um Aktivierung |
Mitglieder des Einsatzkaders, die eine Kamera tragen, kommen der Bitte | Mitglieder des Einsatzkaders, die eine Kamera tragen, kommen der Bitte |
um Aktivierung der individuellen Kamera einer direkt betroffenen | um Aktivierung der individuellen Kamera einer direkt betroffenen |
Person nach, sofern dies die Ausführung des Auftrags nicht gefährdet, | Person nach, sofern dies die Ausführung des Auftrags nicht gefährdet, |
die Aufzeichnung den Situationen entspricht, in denen die Aktivierung | die Aufzeichnung den Situationen entspricht, in denen die Aktivierung |
der Kamera erlaubt ist, und die Rechte aller direkt betroffenen | der Kamera erlaubt ist, und die Rechte aller direkt betroffenen |
Personen gewahrt bleiben (z. B.: Verbot, die Intimsphäre von Personen | Personen gewahrt bleiben (z. B.: Verbot, die Intimsphäre von Personen |
zu verletzen, Modalitäten bezüglich des Filmens von schutzbedürftigen | zu verletzen, Modalitäten bezüglich des Filmens von schutzbedürftigen |
Personen, ...). | Personen, ...). |
Das betreffende Mitglied des Einsatzkaders beurteilt also, ob die | Das betreffende Mitglied des Einsatzkaders beurteilt also, ob die |
gesetzlichen Bedingungen für die Aktivierung der Kamera erfüllt sind. | gesetzlichen Bedingungen für die Aktivierung der Kamera erfüllt sind. |
Bei den direkt Betroffenen kann es sich um Verdächtige, Opfer, Zeugen, | Bei den direkt Betroffenen kann es sich um Verdächtige, Opfer, Zeugen, |
Angehörige der oben genannten Gruppen, Arbeitgeber usw. handeln. | Angehörige der oben genannten Gruppen, Arbeitgeber usw. handeln. |
Wird die Bitte einer direkt vom Einsatz betroffenen Person zur | Wird die Bitte einer direkt vom Einsatz betroffenen Person zur |
Aktivierung der individuellen Kamera abgelehnt, vermerkt das Mitglied | Aktivierung der individuellen Kamera abgelehnt, vermerkt das Mitglied |
des Einsatzkaders diese Weigerung im Protokoll oder, falls kein | des Einsatzkaders diese Weigerung im Protokoll oder, falls kein |
Protokoll erstellt wird, in einem internen Bericht (Informationsbogen, | Protokoll erstellt wird, in einem internen Bericht (Informationsbogen, |
Einsatzmerkblatt, vom Dispatching ausgefülltes CAD-Blatt, ...). | Einsatzmerkblatt, vom Dispatching ausgefülltes CAD-Blatt, ...). |
Wird eine individuelle Kamera auf die Bitte eines Bürgers hin | Wird eine individuelle Kamera auf die Bitte eines Bürgers hin |
aktiviert, gelten alle gesetzlich festgelegten Bestimmungen. Dies | aktiviert, gelten alle gesetzlich festgelegten Bestimmungen. Dies |
bedeutet insbesondere, dass die Aufzeichnung nicht aus einem anderen | bedeutet insbesondere, dass die Aufzeichnung nicht aus einem anderen |
Grund als dem Ende des Einsatzes beendet wird, es sei denn, die | Grund als dem Ende des Einsatzes beendet wird, es sei denn, die |
Aufzeichnung wird aus technischen oder operativen Gründen vorzeitig | Aufzeichnung wird aus technischen oder operativen Gründen vorzeitig |
beendet. | beendet. |
8. Modalitäten für die Erstellung von Protokollen | 8. Modalitäten für die Erstellung von Protokollen |
Wie in der Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren zum | Wie in der Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren zum |
Gesetzentwurf erwähnt, "wird empfohlen, dass nach dem Einsatz einer | Gesetzentwurf erwähnt, "wird empfohlen, dass nach dem Einsatz einer |
individuellen Kamera ein Protokoll erstellt wird, in dem die Umstände | individuellen Kamera ein Protokoll erstellt wird, in dem die Umstände |
festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste dazu | festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste dazu |
veranlasst haben, die Kamera zu aktivieren, und in dem die Tatsachen | veranlasst haben, die Kamera zu aktivieren, und in dem die Tatsachen |
festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste persönlich | festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste persönlich |
festgestellt hat und die durch das Bildmaterial bestätigt werden | festgestellt hat und die durch das Bildmaterial bestätigt werden |
können". | können". |
Um dieser Stellungnahme zu folgen, ist es wichtig, pragmatische | Um dieser Stellungnahme zu folgen, ist es wichtig, pragmatische |
Richtlinien für die Registrierung der Aktivierung individueller | Richtlinien für die Registrierung der Aktivierung individueller |
Kameras festzulegen. | Kameras festzulegen. |
Wenn über den Polizeieinsatz ein Protokoll erstellt wurde, wird der | Wenn über den Polizeieinsatz ein Protokoll erstellt wurde, wird der |
Einsatz einer individuellen Kamera (oder die Nichtaktivierung, wenn | Einsatz einer individuellen Kamera (oder die Nichtaktivierung, wenn |
der Bitte des Bürgers um Aktivierung nicht entsprochen wird) in diesem | der Bitte des Bürgers um Aktivierung nicht entsprochen wird) in diesem |
Protokoll ausdrücklich erwähnt. | Protokoll ausdrücklich erwähnt. |
Dies wird es ermöglichen, die Umstände zu beschreiben, die die | Dies wird es ermöglichen, die Umstände zu beschreiben, die die |
Mitglieder des Einsatzkaders dazu veranlasst haben, die Kamera zu | Mitglieder des Einsatzkaders dazu veranlasst haben, die Kamera zu |
aktivieren, und die Tatsachen festzuhalten, die von den Mitgliedern | aktivieren, und die Tatsachen festzuhalten, die von den Mitgliedern |
des Einsatzkaders persönlich festgestellt wurden und die durch das | des Einsatzkaders persönlich festgestellt wurden und die durch das |
Bildmaterial bestätigt werden können. | Bildmaterial bestätigt werden können. |
Die Erwähnung des Einsatzes einer individuellen Kamera im Protokoll | Die Erwähnung des Einsatzes einer individuellen Kamera im Protokoll |
gilt jedoch nicht bei sofortigen Erhebungen oder beim Verfassen von | gilt jedoch nicht bei sofortigen Erhebungen oder beim Verfassen von |
Verwarnungsprotokollen. | Verwarnungsprotokollen. |
Außerdem wird nicht bei jedem Polizeieinsatz systematisch ein | Außerdem wird nicht bei jedem Polizeieinsatz systematisch ein |
Protokoll erstellt (verwaltungspolizeiliche Aufgaben, keine Straftat | Protokoll erstellt (verwaltungspolizeiliche Aufgaben, keine Straftat |
usw.). Es ist daher nicht wünschenswert, die systematische Erstellung | usw.). Es ist daher nicht wünschenswert, die systematische Erstellung |
eines Protokolls beim Einsatz einer individuellen Kamera | eines Protokolls beim Einsatz einer individuellen Kamera |
vorzuschreiben. | vorzuschreiben. |
Wenn eine individuelle Kamera verwendet wurde und kein Protokoll | Wenn eine individuelle Kamera verwendet wurde und kein Protokoll |
erstellt wurde, wird der Einsatz der Kamera systematisch in einem | erstellt wurde, wird der Einsatz der Kamera systematisch in einem |
internen Bericht erwähnt (Informationsbogen, Einsatzmerkblatt, vom | internen Bericht erwähnt (Informationsbogen, Einsatzmerkblatt, vom |
Dispatching oder dem KIZ ausgefülltes CAD-Blatt, ...). | Dispatching oder dem KIZ ausgefülltes CAD-Blatt, ...). |
Auf DRI-Ebene werden Initiativen ergriffen, um eine strukturierte | Auf DRI-Ebene werden Initiativen ergriffen, um eine strukturierte |
Registrierung in Polizeidatenbanken zu ermöglichen. | Registrierung in Polizeidatenbanken zu ermöglichen. |
Darüber hinaus ist es aufgrund der Abänderungen des GPA nunmehr | Darüber hinaus ist es aufgrund der Abänderungen des GPA nunmehr |
erforderlich, dass jeder für die Verarbeitung Verantwortliche die | erforderlich, dass jeder für die Verarbeitung Verantwortliche die |
erforderlichen Maßnahmen ergreift, damit die folgenden über | erforderlichen Maßnahmen ergreift, damit die folgenden über |
individuelle Kameras verarbeiteten Daten automatisch oder so schnell | individuelle Kameras verarbeiteten Daten automatisch oder so schnell |
wie möglich nach ihrer Aufzeichnung in einem Register gespeichert | wie möglich nach ihrer Aufzeichnung in einem Register gespeichert |
werden: | werden: |
- audiovisuelle Aufzeichnungen, | - audiovisuelle Aufzeichnungen, |
- Zeitpunkt oder Zeitraum des Einsatzes, | - Zeitpunkt oder Zeitraum des Einsatzes, |
- Kenndaten des Mitglieds des Einsatzkaders, das die individuelle | - Kenndaten des Mitglieds des Einsatzkaders, das die individuelle |
Kamera benutzt hat, | Kamera benutzt hat, |
- Ort oder Strecke, für die die Daten gespeichert wurden. | - Ort oder Strecke, für die die Daten gespeichert wurden. |
Konkret wird es somit für jeden für die Verarbeitung Verantwortlichen | Konkret wird es somit für jeden für die Verarbeitung Verantwortlichen |
möglich sein, z.B. im Falle einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem | möglich sein, z.B. im Falle einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem |
Einsatz leicht festzustellen, ob eine individuelle Kamera aktiviert | Einsatz leicht festzustellen, ob eine individuelle Kamera aktiviert |
wurde, auch wenn kein Protokoll erstellt wurde. | wurde, auch wenn kein Protokoll erstellt wurde. |
Diese Bedingung der Nachvollziehbarkeit (im Protokoll und/oder im | Diese Bedingung der Nachvollziehbarkeit (im Protokoll und/oder im |
Register) ist notwendig, damit die relevanten Aufzeichnungen bei | Register) ist notwendig, damit die relevanten Aufzeichnungen bei |
Bedarf gefunden werden können. | Bedarf gefunden werden können. |
Wenn das Mitglied des Einsatzkaders die Aufzeichnungen für die | Wenn das Mitglied des Einsatzkaders die Aufzeichnungen für die |
Erstellung seines Protokolls oder eines Teils davon eingesehen hat, | Erstellung seines Protokolls oder eines Teils davon eingesehen hat, |
wird diese Einsichtnahme ebenfalls in dem Protokoll erwähnt, das sich | wird diese Einsichtnahme ebenfalls in dem Protokoll erwähnt, das sich |
auf den Sachverhalt bezieht, für die die Aufzeichnungen eingesehen | auf den Sachverhalt bezieht, für die die Aufzeichnungen eingesehen |
werden mussten. | werden mussten. |
Das Mitglied des Einsatzkaders erwähnt im Protokoll die persönlich | Das Mitglied des Einsatzkaders erwähnt im Protokoll die persönlich |
festgestellten Tatsachen gesondert. | festgestellten Tatsachen gesondert. |
Es ist nicht zweckmäßig, laufenden Gerichtsverfahren systematisch alle | Es ist nicht zweckmäßig, laufenden Gerichtsverfahren systematisch alle |
Einsatzaufzeichnungen beizufügen. Diese werden nämlich von den | Einsatzaufzeichnungen beizufügen. Diese werden nämlich von den |
Polizeidiensten nach den im Gesetz beschriebenen Modalitäten | Polizeidiensten nach den im Gesetz beschriebenen Modalitäten |
aufbewahrt und der Gerichtsbehörde zur Verfügung gehalten. | aufbewahrt und der Gerichtsbehörde zur Verfügung gehalten. |
Das Mitglied des Einsatzkaders wird hingegen darauf achten, in den | Das Mitglied des Einsatzkaders wird hingegen darauf achten, in den |
erstellten Protokollen den Sachverhalt vollständig und genau | erstellten Protokollen den Sachverhalt vollständig und genau |
widerzugeben. Es kann auf eigene Initiative und/oder durch | widerzugeben. Es kann auf eigene Initiative und/oder durch |
zweckdienlichen Ratschlag seines direkten Vorgesetzten der | zweckdienlichen Ratschlag seines direkten Vorgesetzten der |
Gerichtsbehörde eine Kopie der verfügbaren relevanten Aufzeichnungen | Gerichtsbehörde eine Kopie der verfügbaren relevanten Aufzeichnungen |
übermitteln, wenn diese einen spezifischen und/oder ergänzenden | übermitteln, wenn diese einen spezifischen und/oder ergänzenden |
Einblick in den in seinem Protokoll wiedergegebenen Sachverhalt geben, | Einblick in den in seinem Protokoll wiedergegebenen Sachverhalt geben, |
und zwar in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften | und zwar in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften |
(Hinterlegung bei der Kanzlei). | (Hinterlegung bei der Kanzlei). |
Sobald die Aufzeichnungen beschlagnahmt und bei der Kanzlei hinterlegt | Sobald die Aufzeichnungen beschlagnahmt und bei der Kanzlei hinterlegt |
sind, werden die Regeln für den Zugang und die Einsichtnahme in die | sind, werden die Regeln für den Zugang und die Einsichtnahme in die |
Aufzeichnungen gemäß den im Strafprozessgesetzbuch vorgeschriebenen | Aufzeichnungen gemäß den im Strafprozessgesetzbuch vorgeschriebenen |
Modalitäten und somit nicht mehr über die Polizeidienste erfolgen. | Modalitäten und somit nicht mehr über die Polizeidienste erfolgen. |
9. Bedingungen für die Aufzeichnung von Polizeieinsätzen durch Dritte | 9. Bedingungen für die Aufzeichnung von Polizeieinsätzen durch Dritte |
und Haltung der Polizeidienste | und Haltung der Polizeidienste |
Vor Ort wird die Polizei regelmäßig mit Bürgern konfrontiert, die | Vor Ort wird die Polizei regelmäßig mit Bürgern konfrontiert, die |
einen Einsatz filmen oder von anderen Bürgern filmen lassen. | einen Einsatz filmen oder von anderen Bürgern filmen lassen. |
Hierbei sind drei Aspekte von Bedeutung: | Hierbei sind drei Aspekte von Bedeutung: |
- die Frage, ob Polizeieinsätze gefilmt/fotografiert werden (dürfen), | - die Frage, ob Polizeieinsätze gefilmt/fotografiert werden (dürfen), |
- die Frage, ob Videos und/oder Bilder veröffentlicht werden (dürfen), | - die Frage, ob Videos und/oder Bilder veröffentlicht werden (dürfen), |
- die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Filmens/Fotografierens oder | - die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Filmens/Fotografierens oder |
der Veröffentlichung. | der Veröffentlichung. |
DARF EIN POLIZEIEINSATZ GEFILMT ODER FOTOGRAFIERT WERDEN? | DARF EIN POLIZEIEINSATZ GEFILMT ODER FOTOGRAFIERT WERDEN? |
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Polizeieinsatz auf der | Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Polizeieinsatz auf der |
öffentlichen Straße zu filmen und/oder zu fotografieren und somit | öffentlichen Straße zu filmen und/oder zu fotografieren und somit |
Bilder zu erstellen, auf denen Polizeibedienstete zu sehen sind. Dabei | Bilder zu erstellen, auf denen Polizeibedienstete zu sehen sind. Dabei |
ist jedoch wesentlich, dass es sich um einen ausdrücklich | ist jedoch wesentlich, dass es sich um einen ausdrücklich |
polizeilichen Kontext handelt. | polizeilichen Kontext handelt. |
Dies ist kein absolutes Recht. Der Bürger muss sich immer an das | Dies ist kein absolutes Recht. Der Bürger muss sich immer an das |
Gesetz halten, in dem diese Möglichkeit weder vorgesehen noch verboten | Gesetz halten, in dem diese Möglichkeit weder vorgesehen noch verboten |
ist. Der Gesetzgeber überlässt die Beurteilung dieses "Rechts" zu | ist. Der Gesetzgeber überlässt die Beurteilung dieses "Rechts" zu |
filmen dem Tatsachenrichter. | filmen dem Tatsachenrichter. |
Der Bürger darf den Einsatz bei der Aufnahme von Bildern nicht | Der Bürger darf den Einsatz bei der Aufnahme von Bildern nicht |
behindern und muss die rechtmäßigen Befehle der Polizei befolgen. | behindern und muss die rechtmäßigen Befehle der Polizei befolgen. |
Außerdem kann ein Richter später darüber urteilen, ob das Filmen oder | Außerdem kann ein Richter später darüber urteilen, ob das Filmen oder |
Fotografieren gesetzmäßig war oder nicht. Es ist wichtig, an dieser | Fotografieren gesetzmäßig war oder nicht. Es ist wichtig, an dieser |
Stelle daran zu erinnern, dass man vor Ort ad hoc niemals eindeutig | Stelle daran zu erinnern, dass man vor Ort ad hoc niemals eindeutig |
beurteilen kann, ob das Filmen oder Fotografieren gesetzmäßig ist, da | beurteilen kann, ob das Filmen oder Fotografieren gesetzmäßig ist, da |
es sich um eine Frage der tatsächlichen Begebenheiten handelt, die vom | es sich um eine Frage der tatsächlichen Begebenheiten handelt, die vom |
Richter von Fall zu Fall, d.h. nach den Ereignissen und dem Einsatz, | Richter von Fall zu Fall, d.h. nach den Ereignissen und dem Einsatz, |
beurteilt werden muss. | beurteilt werden muss. |
Konkret bedeutet dies, dass Mitglieder des Einsatzkaders Dritten, | Konkret bedeutet dies, dass Mitglieder des Einsatzkaders Dritten, |
Berufsjournalisten oder einfachen Bürgern, grundsätzlich nicht | Berufsjournalisten oder einfachen Bürgern, grundsätzlich nicht |
verbieten können, einen Polizeieinsatz zu filmen, solange dadurch der | verbieten können, einen Polizeieinsatz zu filmen, solange dadurch der |
reibungslose Ablauf des Einsatzes nicht gestört wird. Mitglieder des | reibungslose Ablauf des Einsatzes nicht gestört wird. Mitglieder des |
Einsatzkaders können hingegen z.B. eine Person, die einen Einsatz | Einsatzkaders können hingegen z.B. eine Person, die einen Einsatz |
filmt, auffordern, zurückzutreten, um einen Sicherheitsabstand | filmt, auffordern, zurückzutreten, um einen Sicherheitsabstand |
einzuhalten und so eine Beeinträchtigung des Polizeieinsatzes zu | einzuhalten und so eine Beeinträchtigung des Polizeieinsatzes zu |
vermeiden. | vermeiden. |
Die tatsächliche Bewertung der Situation wird jedoch später von einem | Die tatsächliche Bewertung der Situation wird jedoch später von einem |
Richter vorgenommen, wenn eine entsprechende Klage eingereicht wird. | Richter vorgenommen, wenn eine entsprechende Klage eingereicht wird. |
Aus der vorliegenden Richtlinie geht also sicherlich nicht hervor, | Aus der vorliegenden Richtlinie geht also sicherlich nicht hervor, |
dass Bürger automatisch das Recht haben, Mitglieder des Einsatzkaders | dass Bürger automatisch das Recht haben, Mitglieder des Einsatzkaders |
zu filmen, sondern den Mitgliedern des Einsatzkaders soll deutlich | zu filmen, sondern den Mitgliedern des Einsatzkaders soll deutlich |
gemacht werden, dass eine neutrale Haltung gegenüber filmenden Bürgern | gemacht werden, dass eine neutrale Haltung gegenüber filmenden Bürgern |
die beste Verhaltensweise ist, da das Gesetz das Filmen zwar nicht | die beste Verhaltensweise ist, da das Gesetz das Filmen zwar nicht |
verbietet, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. | verbietet, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. |
DÜRFEN BILDER UND/ODER VIDEOS VERÖFFENTLICHT WERDEN? | DÜRFEN BILDER UND/ODER VIDEOS VERÖFFENTLICHT WERDEN? |
Mitglieder des Einsatzkaders haben wie jeder Bürger das Recht auf | Mitglieder des Einsatzkaders haben wie jeder Bürger das Recht auf |
Schutz ihres Privatlebens und damit auch das Recht am eigenen Bild. | Schutz ihres Privatlebens und damit auch das Recht am eigenen Bild. |
Daher ist die Verbreitung von Bildern eines Polizeieinsatzes nur | Daher ist die Verbreitung von Bildern eines Polizeieinsatzes nur |
insoweit zulässig, als sie dem Informationsbedarf entspricht, für den | insoweit zulässig, als sie dem Informationsbedarf entspricht, für den |
sie erstellt wurden, und unter Umständen, die in direktem Zusammenhang | sie erstellt wurden, und unter Umständen, die in direktem Zusammenhang |
mit den für die öffentliche Meinung relevanten Ereignissen stehen. | mit den für die öffentliche Meinung relevanten Ereignissen stehen. |
Auch hier handelt es sich um eine Frage der tatsächlichen | Auch hier handelt es sich um eine Frage der tatsächlichen |
Begebenheiten, für deren Beurteilung allein der Richter zuständig ist. | Begebenheiten, für deren Beurteilung allein der Richter zuständig ist. |
Wenn Mitglieder des Einsatzkaders in öffentlichen Foren erkennbar | Wenn Mitglieder des Einsatzkaders in öffentlichen Foren erkennbar |
abgebildet sind, haben die Korpsführung, der Generalkommissar, der | abgebildet sind, haben die Korpsführung, der Generalkommissar, der |
Direktor oder der Betroffene das Recht, selbst die üblichen Schritte | Direktor oder der Betroffene das Recht, selbst die üblichen Schritte |
zur Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild zu unternehmen. | zur Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild zu unternehmen. |
In einem Entscheid von Mai 2023 bestätigte der Appellationshof von | In einem Entscheid von Mai 2023 bestätigte der Appellationshof von |
Gent die Verurteilung einer Person durch das Korrektionalgericht von | Gent die Verurteilung einer Person durch das Korrektionalgericht von |
Gent, die einen Polizeieinsatz, von dem sie betroffen war, gefilmt und | Gent, die einen Polizeieinsatz, von dem sie betroffen war, gefilmt und |
in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht hatte. Der Appellationshof | in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht hatte. Der Appellationshof |
urteilte in diesem Fall, dass der Bürger die öffentliche Verbreitung | urteilte in diesem Fall, dass der Bürger die öffentliche Verbreitung |
dieser Bilder nicht mit einem rechtmäßigen Ziel, nämlich insbesondere | dieser Bilder nicht mit einem rechtmäßigen Ziel, nämlich insbesondere |
der Information der Öffentlichkeit, rechtfertigen konnte. Diese | der Information der Öffentlichkeit, rechtfertigen konnte. Diese |
Rechtsprechungsorgane waren der Ansicht, dass die Polizeibeamten | Rechtsprechungsorgane waren der Ansicht, dass die Polizeibeamten |
keinen besonderen Bekanntheitsgrad besaßen, dass die gerichtliche | keinen besonderen Bekanntheitsgrad besaßen, dass die gerichtliche |
Untersuchung nicht bewiesen hatte, dass die Bekanntmachung des | Untersuchung nicht bewiesen hatte, dass die Bekanntmachung des |
Polizeieinsatzes zu einer Debatte von öffentlichem Interesse | Polizeieinsatzes zu einer Debatte von öffentlichem Interesse |
beigetragen hatte, und dass die Bilder kein mögliches Fehlverhalten | beigetragen hatte, und dass die Bilder kein mögliches Fehlverhalten |
der Polizeibeamten belegten. | der Polizeibeamten belegten. |
BEURTEILUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DES FILMENS/FOTOGRAFIERENS ODER DER | BEURTEILUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DES FILMENS/FOTOGRAFIERENS ODER DER |
VERÖFFENTLICHUNG | VERÖFFENTLICHUNG |
Wie bereits erwähnt, kann die Zulässigkeit erst im Nachhinein von | Wie bereits erwähnt, kann die Zulässigkeit erst im Nachhinein von |
einem Richter, der mit einem Fall befasst wird, beurteilt werden. Der | einem Richter, der mit einem Fall befasst wird, beurteilt werden. Der |
Richter stützt sich auf die folgenden verschiedenen Rechtsgrundsätze | Richter stützt sich auf die folgenden verschiedenen Rechtsgrundsätze |
und kann von Fall zu Fall konkret entscheiden: | und kann von Fall zu Fall konkret entscheiden: |
- Das Bild einer Person gehört gemäß der DSGVO zu den | - Das Bild einer Person gehört gemäß der DSGVO zu den |
personenbezogenen Daten, da es die Identifizierung der Person | personenbezogenen Daten, da es die Identifizierung der Person |
ermöglicht. | ermöglicht. |
- Die Aufzeichnung und Verbreitung eines solchen Bildes ist eine | - Die Aufzeichnung und Verbreitung eines solchen Bildes ist eine |
Verarbeitung personenbezogener Daten. | Verarbeitung personenbezogener Daten. |
- Das Recht am eigenen Bild, das sich aus dem in Artikel 8 der | - Das Recht am eigenen Bild, das sich aus dem in Artikel 8 der |
Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Achtung | Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Achtung |
des Privatlebens ableitet, ist das Recht einer Person, in die | des Privatlebens ableitet, ist das Recht einer Person, in die |
Verwendung ihres Bildes (Aufzeichnung, Verbreitung, ...) einzuwilligen | Verwendung ihres Bildes (Aufzeichnung, Verbreitung, ...) einzuwilligen |
oder nicht einzuwilligen. Um sich auf ihr Recht am eigenen Bild zu | oder nicht einzuwilligen. Um sich auf ihr Recht am eigenen Bild zu |
berufen, muss die abgebildete Person individualisiert und erkennbar | berufen, muss die abgebildete Person individualisiert und erkennbar |
(nicht nur identifizierbar) sein. | (nicht nur identifizierbar) sein. |
- Das Recht auf Information ist das Recht eines jeden, Informationen | - Das Recht auf Information ist das Recht eines jeden, Informationen |
zu erhalten und über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse | zu erhalten und über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse |
informiert zu werden. | informiert zu werden. |
10. Information der Mitglieder des Einsatzkaders | 10. Information der Mitglieder des Einsatzkaders |
Die Mitglieder des Einsatzkaders, die bei der Ausführung ihrer | Die Mitglieder des Einsatzkaders, die bei der Ausführung ihrer |
Aufträge individuelle Kameras verwenden sollen, müssen vorab über den | Aufträge individuelle Kameras verwenden sollen, müssen vorab über den |
geltenden Rechtsrahmen sowie über die vorliegende Richtlinie | geltenden Rechtsrahmen sowie über die vorliegende Richtlinie |
informiert werden. | informiert werden. |
Die schrittweise Integration des Einsatzes individueller Kameras in | Die schrittweise Integration des Einsatzes individueller Kameras in |
Schulungen und/oder Übungen zur Gewaltkontrolle (GPI 48, ...) ist | Schulungen und/oder Übungen zur Gewaltkontrolle (GPI 48, ...) ist |
darüber hinaus eine bewährte Praxis, um den Mitgliedern des | darüber hinaus eine bewährte Praxis, um den Mitgliedern des |
Einsatzkaders die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Einsatz der | Einsatzkaders die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Einsatz der |
Kamera in einem Übungskontext vertraut zu machen. | Kamera in einem Übungskontext vertraut zu machen. |
11. Datenverarbeitung und Richtlinien der für die Verarbeitung | 11. Datenverarbeitung und Richtlinien der für die Verarbeitung |
Verantwortlichen | Verantwortlichen |
In Ausführung der Abänderungen des GPA zur Regelung des Einsatzes von | In Ausführung der Abänderungen des GPA zur Regelung des Einsatzes von |
individuellen Kameras obliegt es den einzelnen für die Verarbeitung | individuellen Kameras obliegt es den einzelnen für die Verarbeitung |
Verantwortlichen, je nach Organisation ihres Polizeikorps und der | Verantwortlichen, je nach Organisation ihres Polizeikorps und der |
verwendeten Ausrüstung in einer internen Richtlinie insbesondere die | verwendeten Ausrüstung in einer internen Richtlinie insbesondere die |
konkreten Modalitäten (einschließlich der befugten Personen und der | konkreten Modalitäten (einschließlich der befugten Personen und der |
damit verbundenen Profile) festzulegen: | damit verbundenen Profile) festzulegen: |
- für die Speicherung der Daten, | - für die Speicherung der Daten, |
- für den Zugriff auf die Daten, | - für den Zugriff auf die Daten, |
- für die Datenentnahme und -übertragung, | - für die Datenentnahme und -übertragung, |
- für die Löschung der Daten (je nach maximaler Aufbewahrungsfrist). | - für die Löschung der Daten (je nach maximaler Aufbewahrungsfrist). |
Wir fordern die Behörden der lokalen Polizei auf, die oben genannten | Wir fordern die Behörden der lokalen Polizei auf, die oben genannten |
Grundsätze und Modalitäten für den Einsatz von individuellen Kameras | Grundsätze und Modalitäten für den Einsatz von individuellen Kameras |
zu berücksichtigen und so weit wie möglich zu verbreiten. | zu berücksichtigen und so weit wie möglich zu verbreiten. |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |