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Meertalige weergave van Besluitwet van 14/05/1946
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Besluitwet houdende verscherping van de controle der prijzen. - Officieuze coördinatie in het Duits Arrêté-loi renforçant le contrôle des prix Coordination officieuse en langue allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
14 MEI 1946. - Besluitwet houdende verscherping van de controle der 14 MAI 1946. - Arrêté-loi renforçant le contrôle des prix Coordination
prijzen. - Officieuze coördinatie in het Duits officieuse en langue allemande
De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van Le texte qui suit constitue la coordination officieuse en langue
de besluitwet van 14 mei 1946 houdende verscherping van de controle allemande de l'arrêté-loi du 14 mai 1946 renforçant le contrôle des
der prijzen (Belgisch Staatsblad van 16 mei 1946, err. van 23 mei prix (Moniteur belge du 16 mai 1946, err. du 23 mai 1946), telle
1946), zoals ze werd gewijzigd bij de wet van 14 juli 1971 betreffende qu'elle a été modifiée par la loi du 14 juillet 1971 sur les pratiques
de handelspraktijken (Belgisch Staatsblad van 30 juli 1971). du commerce (Moniteur belge du 30 juillet 1971).
Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale Cette coordination officieuse en langue allemande a été établie par le
Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. Service central de traduction allemande à Malmedy.
KABINETT DES PREMIERMINISTERS UND MINISTERIUM DER KABINETT DES PREMIERMINISTERS UND MINISTERIUM DER
WIRTSCHAFTSANGELEGENHEITEN WIRTSCHAFTSANGELEGENHEITEN
14. MAI 1946 - Erlassgesetz zur Verschärfung der Preiskontrolle 14. MAI 1946 - Erlassgesetz zur Verschärfung der Preiskontrolle
Artikel 1 - Selbst wenn Preise den in den geltenden Artikel 1 - Selbst wenn Preise den in den geltenden
Strafrechtsvorschriften vorgesehenen Obergrenzen entsprechen oder Strafrechtsvorschriften vorgesehenen Obergrenzen entsprechen oder
darunterliegen, sind sie rechtswidrig, wenn aus dem betreffenden darunterliegen, sind sie rechtswidrig, wenn aus dem betreffenden
Geschäftsvorgang ein anormal hoher Gewinn hervorgehen würde, der Geschäftsvorgang ein anormal hoher Gewinn hervorgehen würde, der
insbesondere auf eine Überbewertung einer der Preiskomponenten insbesondere auf eine Überbewertung einer der Preiskomponenten
zurückzuführen wäre. zurückzuführen wäre.
Art. 2 - Preise, die am 15. April 1946 anwendbar sind in den Fällen Art. 2 - Preise, die am 15. April 1946 anwendbar sind in den Fällen
und innerhalb der Grenzen, die in den an diesem Datum geltenden und innerhalb der Grenzen, die in den an diesem Datum geltenden
Strafrechtsvorschriften vorgesehen sind, dürfen in keiner Weise Strafrechtsvorschriften vorgesehen sind, dürfen in keiner Weise
überschritten werden, vorbehaltlich eines Beschlusses des Ministers überschritten werden, vorbehaltlich eines Beschlusses des Ministers
der Wirtschaftsangelegenheiten. der Wirtschaftsangelegenheiten.
Art. 3 - Jedem, einschliesslich Zwischenpersonen oder -händlern, ist Art. 3 - Jedem, einschliesslich Zwischenpersonen oder -händlern, ist
es verboten, einen Zustand der Knappheit oder eine Notlage zu es verboten, einen Zustand der Knappheit oder eine Notlage zu
missbrauchen, indem: missbrauchen, indem:
1. Verkauf oder Lieferung von Waren einer bestimmten Sorte oder 1. Verkauf oder Lieferung von Waren einer bestimmten Sorte oder
Beschaffenheit an die Verpflichtung geknüpft wird, gleichzeitig Waren Beschaffenheit an die Verpflichtung geknüpft wird, gleichzeitig Waren
einer anderen Sorte oder Beschaffenheit zu kaufen beziehungsweise einer anderen Sorte oder Beschaffenheit zu kaufen beziehungsweise
einen solchen Kauf zu versprechen, einen solchen Kauf zu versprechen,
2. die Erbringung einer bestimmten Leistung an die Verpflichtung 2. die Erbringung einer bestimmten Leistung an die Verpflichtung
geknüpft wird, gleichzeitig der Erbringung einer anderen Leistung geknüpft wird, gleichzeitig der Erbringung einer anderen Leistung
zuzustimmen beziehungsweise eine solche Zustimmung zu versprechen. zuzustimmen beziehungsweise eine solche Zustimmung zu versprechen.
Art. 4 - In einem Zustand der Knappheit oder in einer Notlage ist es Art. 4 - In einem Zustand der Knappheit oder in einer Notlage ist es
verboten: verboten:
1. Waren einer bestimmten Sorte oder Beschaffenheit zu kaufen 1. Waren einer bestimmten Sorte oder Beschaffenheit zu kaufen
beziehungsweise ihren Ankauf zu versprechen, mit dem Ziel, Waren einer beziehungsweise ihren Ankauf zu versprechen, mit dem Ziel, Waren einer
anderen Sorte oder Beschaffenheit verkauft oder geliefert zu bekommen, anderen Sorte oder Beschaffenheit verkauft oder geliefert zu bekommen,
2. der Erbringung einer Leistung zuzustimmen beziehungsweise eine 2. der Erbringung einer Leistung zuzustimmen beziehungsweise eine
solche Zustimmung zu versprechen, mit dem Ziel, eine andere Leistung solche Zustimmung zu versprechen, mit dem Ziel, eine andere Leistung
erbracht zu bekommen. erbracht zu bekommen.
Art. 5 - 7 - [Abänderungsbestimmungen] Art. 5 - 7 - [Abänderungsbestimmungen]
Art. 8 - Unbeschadet der Anwendung von Artikel 279 des Art. 8 - Unbeschadet der Anwendung von Artikel 279 des
Strafprozessgesetzbuches unterstehen die vereidigten Beamten der Strafprozessgesetzbuches unterstehen die vereidigten Beamten der
Gemeindepolizei und die Gendarmen, die mit den in Artikel 6 § 1 des Gemeindepolizei und die Gendarmen, die mit den in Artikel 6 § 1 des
Erlassgesetzes vom 22. Januar 1945 über die Bestrafung der Verstösse Erlassgesetzes vom 22. Januar 1945 über die Bestrafung der Verstösse
gegen die Vorschriften über die Bevorratung des Landes erwähnten gegen die Vorschriften über die Bevorratung des Landes erwähnten
Handlungen beauftragt sind, ausschliesslich für diese Handlungen der Handlungen beauftragt sind, ausschliesslich für diese Handlungen der
Aufsicht des Generalprokurators. Aufsicht des Generalprokurators.
Art. 9 - [Abänderungsbestimmung] Art. 9 - [Abänderungsbestimmung]
Art. 10 - Verstösse gegen die Artikel 1 bis 5 des vorliegenden Art. 10 - Verstösse gegen die Artikel 1 bis 5 des vorliegenden
Erlassgesetzes sowie [Verstösse gegen die Artikel 498 und 499 des Erlassgesetzes sowie [Verstösse gegen die Artikel 498 und 499 des
Strafgesetzbuches] in Bezug auf Täuschung in Sachen Verkauf werden Strafgesetzbuches] in Bezug auf Täuschung in Sachen Verkauf werden
ermittelt, festgestellt, verfolgt und geahndet gemäss den Bestimmungen ermittelt, festgestellt, verfolgt und geahndet gemäss den Bestimmungen
der Kapitel II und III des Erlassgesetzes vom 22. Januar 1945 über die der Kapitel II und III des Erlassgesetzes vom 22. Januar 1945 über die
Bestrafung der Verstösse gegen die Vorschriften über die Bevorratung Bestrafung der Verstösse gegen die Vorschriften über die Bevorratung
des Landes. des Landes.
Die Bestimmungen des Erlassgesetzes vom 14. April 1945 über die Die Bestimmungen des Erlassgesetzes vom 14. April 1945 über die
Schliessung von Unternehmen, die gegen die Vorschriften in Bezug auf Schliessung von Unternehmen, die gegen die Vorschriften in Bezug auf
die Bevorratung des Landes verstossen, und des Erlassgesetzes vom 14. die Bevorratung des Landes verstossen, und des Erlassgesetzes vom 14.
Mai 1946, auf dessen Grundlage diese Unternehmen der Verwaltung des Mai 1946, auf dessen Grundlage diese Unternehmen der Verwaltung des
Sequesteramtes unterstellt werden, finden ebenfalls Anwendung auf Sequesteramtes unterstellt werden, finden ebenfalls Anwendung auf
diese Verstösse. diese Verstösse.
[Art. 10 Abs. 1 abgeändert durch Art. 75 § 2 des G. vom 14. Juli 1971 [Art. 10 Abs. 1 abgeändert durch Art. 75 § 2 des G. vom 14. Juli 1971
(B.S. vom 30. Juli 1971)] (B.S. vom 30. Juli 1971)]
Art. 11 - Vorliegendes Erlassgesetz tritt am Tag seiner Art. 11 - Vorliegendes Erlassgesetz tritt am Tag seiner
Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
In einem Königlichen Erlass wird das Datum festgelegt, an dem die oben In einem Königlichen Erlass wird das Datum festgelegt, an dem die oben
angeführten Bestimmungen oder einige von ihnen ausser Kraft treten angeführten Bestimmungen oder einige von ihnen ausser Kraft treten
werden. werden.
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