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Administratie van de ondernemings en inkomensfiscaliteit. - Inkomstenbelastingen. - Bericht tot vaststelling van de modellen van attesten uit te reiken door de instellingen die hypothecaire leningen toestaan waarvan de interesten en kapitaalaflossi Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - Einkommensteuern. - Bekanntmachung(...) Administration de la fiscalité des entreprises et des revenus. - Impôts sur les revenus. - Avis déterminant les modèles des attestations à délivrer par les institutions qui octroient des emprunts hypothécaires dont les intérêts et les amortissement Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - Einkommensteuern. - Bekanntmachung(...)
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN Administratie van de ondernemings en inkomensfiscaliteit. - Inkomstenbelastingen. - Bericht tot vaststelling van de modellen van attesten uit te reiken door de instellingen die hypothecaire leningen toestaan waarvan de interesten en kapitaalaflossingen recht kunnen geven op de aftrek voor enige woning of waarvan de kapitaalaflossingen recht kunnen geven op een belastingvermindering. - Duits vertaling Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES Administration de la fiscalité des entreprises et des revenus. - Impôts sur les revenus. - Avis déterminant les modèles des attestations à délivrer par les institutions qui octroient des emprunts hypothécaires dont les intérêts et les amortissements en capital peuvent donner droit à la déduction pour habitation unique ou dont les amortissements en capital peuvent donner droit à une réduction. - Traduction allemande Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. -
Einkommensteuern. - Bekanntmachung über die Festlegung der Einkommensteuern. - Bekanntmachung über die Festlegung der
Bescheinigungen, die von den Einrichtungen auszustellen sind, die Bescheinigungen, die von den Einrichtungen auszustellen sind, die
Hypothekendarlehen gewähren, deren Zinsen und Kapitaltilgungen Anrecht Hypothekendarlehen gewähren, deren Zinsen und Kapitaltilgungen Anrecht
geben können auf den Abzug für die einzige Wohnung oder deren geben können auf den Abzug für die einzige Wohnung oder deren
Kapitaltilgungen Anrecht geben können auf eine Steuerermässigung (1) Kapitaltilgungen Anrecht geben können auf eine Steuerermässigung (1)
Diese Bekanntmachung ersetzt die im Belgischen Staatsblatt vom 25. Diese Bekanntmachung ersetzt die im Belgischen Staatsblatt vom 25.
November 2003, 2. Ausgabe, veröffentlichte Bekanntmachung über die November 2003, 2. Ausgabe, veröffentlichte Bekanntmachung über die
Festlegung der Muster der Bescheinigungen, die von den Einrichtungen Festlegung der Muster der Bescheinigungen, die von den Einrichtungen
ausgestellt werden müssen, die Hypothekendarlehen gewähren, deren ausgestellt werden müssen, die Hypothekendarlehen gewähren, deren
Kapitaltilgungen Anrecht auf eine Steuerermässigung geben können. Kapitaltilgungen Anrecht auf eine Steuerermässigung geben können.
Artikel 62 A, 633 und 256 KE/EStGB 92, jeweils ersetzt, abgeändert Artikel 62 A, 633 und 256 KE/EStGB 92, jeweils ersetzt, abgeändert
oder eingefügt durch die Artikel 1, 3 und 5 des Königlichen Erlasses oder eingefügt durch die Artikel 1, 3 und 5 des Königlichen Erlasses
vom 10. Juni 2006, der den KE/EStGB 92 in Sachen Anwendungsmodalitäten vom 10. Juni 2006, der den KE/EStGB 92 in Sachen Anwendungsmodalitäten
bezüglich der Steuervorteile für Hypothekenanleihen und individuelle bezüglich der Steuervorteile für Hypothekenanleihen und individuelle
Lebensversicherungsverträge (BS vom 19. Juni 2006) abändert, Lebensversicherungsverträge (BS vom 19. Juni 2006) abändert,
unterwirft die Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung, die unterwirft die Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung, die
Ermässigung für langfristiges Sparen und die erhöhte Ermässigung für Ermässigung für langfristiges Sparen und die erhöhte Ermässigung für
Bausparen der Bedingung, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigungen Bausparen der Bedingung, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigungen
vorlegt, deren Muster vom Minister der Finanzen oder seinem Vertreter vorlegt, deren Muster vom Minister der Finanzen oder seinem Vertreter
festgelegt werden und die von der Einrichtung, die das Darlehen festgelegt werden und die von der Einrichtung, die das Darlehen
gewährt hat, ausgestellt werden. gewährt hat, ausgestellt werden.
Es handelt sich einerseits um eine einmalige Grundbescheinigung, durch Es handelt sich einerseits um eine einmalige Grundbescheinigung, durch
welche die vorgenannte Einrichtung die Elemente mitteilt, die welche die vorgenannte Einrichtung die Elemente mitteilt, die
beweisen, dass der Darlehensvertrag in Betracht gezogen werden kann beweisen, dass der Darlehensvertrag in Betracht gezogen werden kann
für die Anwendung der Artikel 104 9. und 1451 3. EStGB 92 oder des für die Anwendung der Artikel 104 9. und 1451 3. EStGB 92 oder des
Artikels 1451 3. EStGB 92, so wie er anwendbar bleibt aufgrund von Artikels 1451 3. EStGB 92, so wie er anwendbar bleibt aufgrund von
Artikel 526 § 2 Abs. 2 EStGB 92, und andererseits um eine jährliche Artikel 526 § 2 Abs. 2 EStGB 92, und andererseits um eine jährliche
Zahlungsbescheinigung, durch welche dieselbe Einrichtung den Betrag Zahlungsbescheinigung, durch welche dieselbe Einrichtung den Betrag
der während des steuerbaren Zeitraums getätigten Zahlungen mitteilt, der während des steuerbaren Zeitraums getätigten Zahlungen mitteilt,
sowie einer bestimmten Anzahl von Angaben, die notwendig sind, um zu sowie einer bestimmten Anzahl von Angaben, die notwendig sind, um zu
überprüfen, ob die gesetzlichen und verordnungsmässigen Bedingungen überprüfen, ob die gesetzlichen und verordnungsmässigen Bedingungen
noch immer erfüllt sind. noch immer erfüllt sind.
Die offiziellen Muster dieser Bescheinigungen finden Sie jeweils unter Die offiziellen Muster dieser Bescheinigungen finden Sie jeweils unter
Anlage 1 und Anlage 2 der vorliegenden Mitteilung. Anlage 1 und Anlage 2 der vorliegenden Mitteilung.
Die Bescheinigungen können nur ausgestellt werden, wenn die Die Bescheinigungen können nur ausgestellt werden, wenn die
Einrichtung, die das Hypothekendarlehen gewährt, feststellen kann, Einrichtung, die das Hypothekendarlehen gewährt, feststellen kann,
dass dieses Darlehen in Betracht gezogen werden kann für den Abzug für dass dieses Darlehen in Betracht gezogen werden kann für den Abzug für
die einzige Wohnung oder Anrecht geben kann auf eine der vorgenannten die einzige Wohnung oder Anrecht geben kann auf eine der vorgenannten
Steuerermässigungen für Kapitaltilgungen. Daraus ergibt sich, dass Steuerermässigungen für Kapitaltilgungen. Daraus ergibt sich, dass
keine Bescheinigung erstellt werden darf, wenn aus den Elementen, über keine Bescheinigung erstellt werden darf, wenn aus den Elementen, über
die der Kreditgeber verfügt, hervorgeht, dass die gesetzlichen und die der Kreditgeber verfügt, hervorgeht, dass die gesetzlichen und
verordnungsmässigen Bedingungen, denen die Darlehen genügen müssen, um verordnungsmässigen Bedingungen, denen die Darlehen genügen müssen, um
Anrecht auf die oben genannten Steuervorteile zu geben, nicht erfüllt Anrecht auf die oben genannten Steuervorteile zu geben, nicht erfüllt
sind. sind.
Nachstehend finden Sie noch einige Erläuterungen in Bezug auf den Nachstehend finden Sie noch einige Erläuterungen in Bezug auf den
Gebrauch dieser Bescheinigungen. Gebrauch dieser Bescheinigungen.
Format der Bescheinigungen Format der Bescheinigungen
Die Grundbescheinigung muss im Format A4 ausgefertigt sein. Die Die Grundbescheinigung muss im Format A4 ausgefertigt sein. Die
Einrichtung darf die Zahlungsbescheinigung jedoch im Format ihrer Wahl Einrichtung darf die Zahlungsbescheinigung jedoch im Format ihrer Wahl
ausstellen. ausstellen.
Texte in Kursivschrift Texte in Kursivschrift
Alle Texte, die in den Mustern kursiv geschrieben sind, enthalten Alle Texte, die in den Mustern kursiv geschrieben sind, enthalten
Erläuterungen zu den einzutragenden Angaben. Diese müssen nicht auf Erläuterungen zu den einzutragenden Angaben. Diese müssen nicht auf
den auszustellenden Bescheinigungen übernommen werden. den auszustellenden Bescheinigungen übernommen werden.
Darlehen, die von zwei oder mehreren Darlehensnehmern aufgenommen Darlehen, die von zwei oder mehreren Darlehensnehmern aufgenommen
wurden wurden
Wenn zwei oder mehr als zwei Darlehensnehmer zusammen ein Darlehen Wenn zwei oder mehr als zwei Darlehensnehmer zusammen ein Darlehen
abgeschlossen haben, müssen die Namen und Anschriften aller abgeschlossen haben, müssen die Namen und Anschriften aller
Mitdarlehensnehmer sowohl in der Grundbescheinigung als auch in der Mitdarlehensnehmer sowohl in der Grundbescheinigung als auch in der
Zahlungsbescheinigung unter der Rubrik 1 « Identität und Anschrift des Zahlungsbescheinigung unter der Rubrik 1 « Identität und Anschrift des
(der) Darlehensnehmer(s) » angeführt werden. (der) Darlehensnehmer(s) » angeführt werden.
In den Rubriken 5 und 6 der Grundbescheinigung und den Rubriken 5 bis In den Rubriken 5 und 6 der Grundbescheinigung und den Rubriken 5 bis
7 der Zahlungsbescheinigung muss immer die Gesamtheit der Beträge 7 der Zahlungsbescheinigung muss immer die Gesamtheit der Beträge
aller Darlehensnehmer zusammen bezüglich des Darlehens vermerkt werden aller Darlehensnehmer zusammen bezüglich des Darlehens vermerkt werden
(siehe jedoch ebenfalls die nachstehenden Erläuterungen unter « (siehe jedoch ebenfalls die nachstehenden Erläuterungen unter «
Ursprüglicher Darlehensbetrag »). Ursprüglicher Darlehensbetrag »).
Ein Originalexemplar der Grundbescheinigung und der Ein Originalexemplar der Grundbescheinigung und der
Zahlungsbescheinigungen kann jedem der Mitdarlehensnehmer ausgehändigt Zahlungsbescheinigungen kann jedem der Mitdarlehensnehmer ausgehändigt
werden. werden.
Krediteröffnungen Krediteröffnungen
Bei einer Krediteröffnung sind die Begriffe « Vertrag » und « Darlehen Bei einer Krediteröffnung sind die Begriffe « Vertrag » und « Darlehen
», die in den Bescheinigungen aufgeführt sind, jedes Mal als « », die in den Bescheinigungen aufgeführt sind, jedes Mal als «
Vorschuss im Rahmen einer Krediteröffnung » zu verstehen. Vorschuss im Rahmen einer Krediteröffnung » zu verstehen.
Ursprünglicher Darlehensbetrag Ursprünglicher Darlehensbetrag
In der Rubrik 5 a der Grundbescheinigung und der Zahlungsbescheinigung In der Rubrik 5 a der Grundbescheinigung und der Zahlungsbescheinigung
muss die Summe der Beträge vermerkt werden, die in Rubrik 6 der muss die Summe der Beträge vermerkt werden, die in Rubrik 6 der
Grundbescheinigung eingetragen wurden. Grundbescheinigung eingetragen wurden.
Daraus ergibt sich gegebenenfalls, dass der Anteil des Darlehens, der Daraus ergibt sich gegebenenfalls, dass der Anteil des Darlehens, der
zu Finanzierungszwecken gedient hat, die nicht in Rubrik 6 der zu Finanzierungszwecken gedient hat, die nicht in Rubrik 6 der
Grundbescheinigung angeführt sind, in keinem Fall in der Bescheinigung Grundbescheinigung angeführt sind, in keinem Fall in der Bescheinigung
vermerkt werden darf. In der Tat darf dieser Anteil weder für den vermerkt werden darf. In der Tat darf dieser Anteil weder für den
Abzug für die einzige Wohnung, noch für eine der vorgenannten Abzug für die einzige Wohnung, noch für eine der vorgenannten
Steuerermässigungen für Kapitalrückzahlungen berücksichtigt werden. Steuerermässigungen für Kapitalrückzahlungen berücksichtigt werden.
Bezüglich der Darlehen, für die eine Grundbescheinigung (oder eine Bezüglich der Darlehen, für die eine Grundbescheinigung (oder eine
einmalige Bescheinigung) aufgrund einer älteren Regelung ausgestellt einmalige Bescheinigung) aufgrund einer älteren Regelung ausgestellt
worden ist, muss der ursprüngliche Darlehensbetrag, der in dieser worden ist, muss der ursprüngliche Darlehensbetrag, der in dieser
Grundbescheinigung (oder dieser einmaligen Bescheinigung) vermerkt Grundbescheinigung (oder dieser einmaligen Bescheinigung) vermerkt
wurde, stets in Rubrik 5 a der Zahlungsbescheinigung übernommen wurde, stets in Rubrik 5 a der Zahlungsbescheinigung übernommen
werden. werden.
Zweck des Darlehens Zweck des Darlehens
In Rubrik 6 der Grundbescheinigung muss das Kästchen angekreuzt In Rubrik 6 der Grundbescheinigung muss das Kästchen angekreuzt
werden, welches vor de(m)(n) entsprechenden Darlehenszweck(en) steht. werden, welches vor de(m)(n) entsprechenden Darlehenszweck(en) steht.
Ferner muss ebenfalls der in der rechten Spalte der ursprüngliche Ferner muss ebenfalls der in der rechten Spalte der ursprüngliche
Darlehensbetrag oder der Teilbetrag des Darlehens, der zur Darlehensbetrag oder der Teilbetrag des Darlehens, der zur
Finanzierung dieses(r) (jeweiligen) Zwecke(s) gedient hat, vermerkt Finanzierung dieses(r) (jeweiligen) Zwecke(s) gedient hat, vermerkt
werden. werden.
Unter « Umbau einer Wohnung » versteht man andere Arbeiten als Unter « Umbau einer Wohnung » versteht man andere Arbeiten als
Renovierungsarbeiten, mit dem Ziel, die augenblickliche Struktur der Renovierungsarbeiten, mit dem Ziel, die augenblickliche Struktur der
Wohnung zu verändern. Wohnung zu verändern.
Falls jedoch ein und dasselbe Darlehen oder ein und derselbe Teil des Falls jedoch ein und dasselbe Darlehen oder ein und derselbe Teil des
Darlehens sowohl zur Finanzierung der Umänderungsarbeiten als auch der Darlehens sowohl zur Finanzierung der Umänderungsarbeiten als auch der
Finanzierung der Renovierungsarbeiten (so wie hiernach beschrieben) Finanzierung der Renovierungsarbeiten (so wie hiernach beschrieben)
gedient hat, kann dieses Darlehen oder dieser Teil des Darlehens in gedient hat, kann dieses Darlehen oder dieser Teil des Darlehens in
der Spalte neben der Rubrik « Umbau einer Wohnung » übernommen werden. der Spalte neben der Rubrik « Umbau einer Wohnung » übernommen werden.
« Wohnungsrenovierung, die keinen Umbau oder Umbau einer Immobilie in « Wohnungsrenovierung, die keinen Umbau oder Umbau einer Immobilie in
eine Wohnung darstellt » eine Wohnung darstellt »
Es handelt sich hier um regelmässige, wiederkehrende Arbeiten, unter Es handelt sich hier um regelmässige, wiederkehrende Arbeiten, unter
Ausschluss der Reinigungsarbeiten, die unerlässlich sind, um das Haus Ausschluss der Reinigungsarbeiten, die unerlässlich sind, um das Haus
in Stand zu halten (vgl. Artikel 115 § 2 Abs. 1 Punkt 3 und Absatz 2 in Stand zu halten (vgl. Artikel 115 § 2 Abs. 1 Punkt 3 und Absatz 2
EStGB 92). So können zum Beispiel die folgenden Ausgaben als EStGB 92). So können zum Beispiel die folgenden Ausgaben als
Renovierungsarbeiten betrachtet werden: Anstrich der Aussen- oder Renovierungsarbeiten betrachtet werden: Anstrich der Aussen- oder
Innenwände, Tapezieren, Fassadenreinigung, Parkettabschliff, usw. Innenwände, Tapezieren, Fassadenreinigung, Parkettabschliff, usw.
Falls jedoch ein und dasselbe Darlehen oder ein und derselbe Teil des Falls jedoch ein und dasselbe Darlehen oder ein und derselbe Teil des
Darlehens sowohl zur Finanzierung der Umänderungsarbeiten als auch der Darlehens sowohl zur Finanzierung der Umänderungsarbeiten als auch der
Finanzierung der Renovierungsarbeiten gedient hat, kann dieses Finanzierung der Renovierungsarbeiten gedient hat, kann dieses
Darlehen oder dieser Teil des Darlehens in der Spalte neben der Rubrik Darlehen oder dieser Teil des Darlehens in der Spalte neben der Rubrik
« Umbau einer Wohnung » übernommen werden. « Umbau einer Wohnung » übernommen werden.
Ferner kann der Betrag des Hypothekendarlehens (oder eines Teils Ferner kann der Betrag des Hypothekendarlehens (oder eines Teils
davon), der dazu gedient hat, eine bebaute Immobilie (wie z.B. einen davon), der dazu gedient hat, eine bebaute Immobilie (wie z.B. einen
Bahnhof, eine Schule, ein Industriegebäude) in eine Wohnung umzubauen, Bahnhof, eine Schule, ein Industriegebäude) in eine Wohnung umzubauen,
ebenfalls in der Rubrik « Wohnungsrenovierung, die keinen Umbau oder ebenfalls in der Rubrik « Wohnungsrenovierung, die keinen Umbau oder
Umbau einer Immobilie in eine Wohnung darstellt » übernommen werden. Umbau einer Immobilie in eine Wohnung darstellt » übernommen werden.
Hier kann ebenfalls der Betrag des Hypothekendarlehens (oder ein Teil Hier kann ebenfalls der Betrag des Hypothekendarlehens (oder ein Teil
davon) vermerkt werden, der dazu gedient hat, solch eine bebaute davon) vermerkt werden, der dazu gedient hat, solch eine bebaute
Immobilie zu kaufen im Hinblick auf deren Umbau zu einer Wohnung. Immobilie zu kaufen im Hinblick auf deren Umbau zu einer Wohnung.
Refinanzierungsdarlehen Refinanzierungsdarlehen
Wie insbesondere aus dem Text neben dem letzten Kästchen der Rubrik 6 Wie insbesondere aus dem Text neben dem letzten Kästchen der Rubrik 6
der Grundbescheinigung hervorgeht, kann diese Bescheinigung ebenfalls der Grundbescheinigung hervorgeht, kann diese Bescheinigung ebenfalls
ausgestellt werden, wenn es sich um ein Refinanzierungsdarlehen ausgestellt werden, wenn es sich um ein Refinanzierungsdarlehen
handelt, aber nur wenn die Einrichtung, die dieses handelt, aber nur wenn die Einrichtung, die dieses
Refinanzierungsdarlehen gewährt hat, beweisen kann, dass dieses Refinanzierungsdarlehen gewährt hat, beweisen kann, dass dieses
Darlehen für den Abzug für die einzige Wohnung oder für die Darlehen für den Abzug für die einzige Wohnung oder für die
Steuerermässigung für langfristiges Sparen oder für Bausparen in Frage Steuerermässigung für langfristiges Sparen oder für Bausparen in Frage
kommen kann (sei es aufgrund der Informationen über die sie verfügt, kommen kann (sei es aufgrund der Informationen über die sie verfügt,
da sie selbst das ursprüngliche Darlehen gewährt hat, sei es aufgrund da sie selbst das ursprüngliche Darlehen gewährt hat, sei es aufgrund
der Angaben, die der Kreditnehmer ihr zur Verfügung gestellt hat). der Angaben, die der Kreditnehmer ihr zur Verfügung gestellt hat).
Falls die Einrichtung nicht belegen kann, ob das Falls die Einrichtung nicht belegen kann, ob das
Refinanzierungsdarlehen für den Abzug für die einzige Wohnung oder Refinanzierungsdarlehen für den Abzug für die einzige Wohnung oder
eine Steuerermässigung in Betracht gezogen werden kann oder nicht eine Steuerermässigung in Betracht gezogen werden kann oder nicht
(weil sie nicht über die notwendigen Angaben bezüglich des (weil sie nicht über die notwendigen Angaben bezüglich des
ursprünglichen Darlehens verfügt und der Kreditnehmer ihr diese nicht ursprünglichen Darlehens verfügt und der Kreditnehmer ihr diese nicht
geben konnte oder wollte), kann sie weder die in den Artikeln 62 A 1., geben konnte oder wollte), kann sie weder die in den Artikeln 62 A 1.,
633 1. oder 256 1. des KE/EStGB 92 bezeichnete Grundbescheinigung, 633 1. oder 256 1. des KE/EStGB 92 bezeichnete Grundbescheinigung,
noch die in den Artikeln 62 A 2., 633 2. oder 256 2. des KE/EStGB 92 noch die in den Artikeln 62 A 2., 633 2. oder 256 2. des KE/EStGB 92
bezeichneten Zahlungsbescheinigungen ausstellen. bezeichneten Zahlungsbescheinigungen ausstellen.
In diesem Fall muss der Kreditnehmer der Verwaltung gegenüber selbst In diesem Fall muss der Kreditnehmer der Verwaltung gegenüber selbst
nachweisen, dass sein Refinanzierungsdarlehen für den Abzug für die nachweisen, dass sein Refinanzierungsdarlehen für den Abzug für die
einzige Wohnung oder für eine Steuerermässigung in Betracht gezogen einzige Wohnung oder für eine Steuerermässigung in Betracht gezogen
werden kann und er muss den Kapitalbetrag (und den Zinsbetrag werden kann und er muss den Kapitalbetrag (und den Zinsbetrag
hinsichtlich des Abzugs für die einzige Wohnung), den er während des hinsichtlich des Abzugs für die einzige Wohnung), den er während des
Besteuerungszeitraums gezahlt hat, belegen. Besteuerungszeitraums gezahlt hat, belegen.
Wenn das letzte Kästchen der Rubrik 6 (« Refinanzierung eines Wenn das letzte Kästchen der Rubrik 6 (« Refinanzierung eines
Hypothekendarlehens, welches für einen oder mehrere der vorgenannten Hypothekendarlehens, welches für einen oder mehrere der vorgenannten
Zwecke aufgenommen wurde ») angekreuzt wurde, müssen ebenfalls der Zwecke aufgenommen wurde ») angekreuzt wurde, müssen ebenfalls der
ursprüngliche Betrag und das Vertragsdatum des zurückgezahlten ursprüngliche Betrag und das Vertragsdatum des zurückgezahlten
Darlehens angegeben werden. Zudem muss in der rechten Spalte der Darlehens angegeben werden. Zudem muss in der rechten Spalte der
geliehene Betrag, der zur vorzeitigen Tilgung des refinanzierten geliehene Betrag, der zur vorzeitigen Tilgung des refinanzierten
Darlehens gedient hat, vermerkt werden. Darlehens gedient hat, vermerkt werden.
Obschon die nachstehend geliehenen Beträge weder für den Abzug für die Obschon die nachstehend geliehenen Beträge weder für den Abzug für die
einzige Wohnung noch für eine Steuermässigung für Kapitaltilgungen einzige Wohnung noch für eine Steuermässigung für Kapitaltilgungen
berücksichtigt werden können, dürfen sie dennoch in dem ursprünglichen berücksichtigt werden können, dürfen sie dennoch in dem ursprünglichen
Betrag einbegriffen sein, der in der Grundbescheinigung neben der Betrag einbegriffen sein, der in der Grundbescheinigung neben der
Rubrik « Refinanzierung eines Hypothekendarlehens, welches für einen Rubrik « Refinanzierung eines Hypothekendarlehens, welches für einen
oder mehrere der vorgenannten Zwecke aufgenommen wurde », zu vermerken oder mehrere der vorgenannten Zwecke aufgenommen wurde », zu vermerken
ist: ist:
- der Anteil des Darlehens, der zur Finanzierung der - der Anteil des Darlehens, der zur Finanzierung der
Wiederanlagevergütung gedient hat; Wiederanlagevergütung gedient hat;
- der Unterschied zwischen dem Betrag, der im Augenblick der - der Unterschied zwischen dem Betrag, der im Augenblick der
Kreditanfrage zur Rückzahlung des refinanzierten Darlehens dienen Kreditanfrage zur Rückzahlung des refinanzierten Darlehens dienen
soll, und dem Restbetrag, der wirklich vorzeitig zurückgezahlt wird, soll, und dem Restbetrag, der wirklich vorzeitig zurückgezahlt wird,
in dem Masse, wo dieser Unterschied aus dem Zeitablauf zwischen dem in dem Masse, wo dieser Unterschied aus dem Zeitablauf zwischen dem
Datum der Kreditanfrage und dem Datum des Refinanzierungsdarlehens Datum der Kreditanfrage und dem Datum des Refinanzierungsdarlehens
herrührt. herrührt.
Zahlungsbescheinigungen bezüglich Refinanzierungsdarlehen müssen Zahlungsbescheinigungen bezüglich Refinanzierungsdarlehen müssen
bezüglich der ab dem Jahr 2006 geleisteten Zahlungen immer die bezüglich der ab dem Jahr 2006 geleisteten Zahlungen immer die
nachfolgende aufgedruckte Mitteilung tragen: nachfolgende aufgedruckte Mitteilung tragen:
« Achtung: Refinanzierungsdarlehen. Um den Betrag zu kennen, der vor « Achtung: Refinanzierungsdarlehen. Um den Betrag zu kennen, der vor
jeglicher Beschränkung steuerlich in Betracht kommt, müssen Sie jeglicher Beschränkung steuerlich in Betracht kommt, müssen Sie
gegebenenfalls den Betrag der geleisteten Zahlungen begrenzen indem gegebenenfalls den Betrag der geleisteten Zahlungen begrenzen indem
Sie ihn mit dem folgenden Bruch multiplizieren: Sie ihn mit dem folgenden Bruch multiplizieren:
Betrag der vollständigen vorzeitigen Rückzahlung, der auf der Betrag der vollständigen vorzeitigen Rückzahlung, der auf der
Zahlungsbescheinigung des vorherigen Darlehens vermerkt ist und der Zahlungsbescheinigung des vorherigen Darlehens vermerkt ist und der
Anrecht auf einen Steuervorteil gegeben hat Anrecht auf einen Steuervorteil gegeben hat
Gesamtbetrag des neuen Darlehens, das zur Refinanzierung des Gesamtbetrag des neuen Darlehens, das zur Refinanzierung des
vorherigen Darlehens dient » vorherigen Darlehens dient »
Verkaufswert der Wohnung Verkaufswert der Wohnung
Die Rubrik 8 darf nur dann in der Grundbescheinigung aufgeführt Die Rubrik 8 darf nur dann in der Grundbescheinigung aufgeführt
werden, wenn das Darlehen, für das die Bescheinigung ausgestellt wird, werden, wenn das Darlehen, für das die Bescheinigung ausgestellt wird,
vor dem 1. Januar 1989 hinsichtlich der Errichtung, des Erwerbs oder vor dem 1. Januar 1989 hinsichtlich der Errichtung, des Erwerbs oder
des Umbaus einer Wohnung aufgenommen wurde. des Umbaus einer Wohnung aufgenommen wurde.
Diese Rubrik darf hingegen nicht in der Bescheinigung aufgeführt Diese Rubrik darf hingegen nicht in der Bescheinigung aufgeführt
werden, wenn das Darlehen, für das die Bescheinigung ausgestellt wird: werden, wenn das Darlehen, für das die Bescheinigung ausgestellt wird:
- ab dem 1. Januar 1989 aufgenommen worden ist und/oder - ab dem 1. Januar 1989 aufgenommen worden ist und/oder
- ein Refinanzierungsdarlehen ist. - ein Refinanzierungsdarlehen ist.
Vorgesehenes Ablaufdatum Vorgesehenes Ablaufdatum
Wenn das vorgesehene Ablaufdatum des Darlehens während des Wenn das vorgesehene Ablaufdatum des Darlehens während des
Zahlungsjahres geändert wurde, muss sowohl das Datum des Zahlungsjahres geändert wurde, muss sowohl das Datum des
Inkrafttretens der Änderung, als auch das neue vorgesehene Ablaufdatum Inkrafttretens der Änderung, als auch das neue vorgesehene Ablaufdatum
in die Rubrik 4 b der Zahlungsbescheinigung eingetragen werden. in die Rubrik 4 b der Zahlungsbescheinigung eingetragen werden.
Wenn die Dauer des Darlehens nach der Änderung (seit dem Vertragsdatum Wenn die Dauer des Darlehens nach der Änderung (seit dem Vertragsdatum
bis zum neuen vorgesehenen Ablaufdatum) noch wenigstens 10 Jahre bis zum neuen vorgesehenen Ablaufdatum) noch wenigstens 10 Jahre
erreicht, kann der Vermerk des Datums des Inkrafttretens der Änderung erreicht, kann der Vermerk des Datums des Inkrafttretens der Änderung
durch den Vermerk des Jahres, während dessen die Änderung durch den Vermerk des Jahres, während dessen die Änderung
stattgefunden hat, d.h. des Zahlungsjahres, ersetzt werden. Dies tut stattgefunden hat, d.h. des Zahlungsjahres, ersetzt werden. Dies tut
der Verpflichtung keinen Abbruch, das neue vorgesehene Ablaufdatum der Verpflichtung keinen Abbruch, das neue vorgesehene Ablaufdatum
einzutragen. einzutragen.
Wenn das vorgesehene Ablaufdatum nicht im Laufe des Zahlungsjahres Wenn das vorgesehene Ablaufdatum nicht im Laufe des Zahlungsjahres
geändert wurde, genügt es, den Vermerk « unverändert » in die weiter geändert wurde, genügt es, den Vermerk « unverändert » in die weiter
oben angesprochene Rubrik 4 b einzutragen. oben angesprochene Rubrik 4 b einzutragen.
Gezahlte Beträge Gezahlte Beträge
In Rubrik 6 der Zahlungsbescheinigung müssen stets die Beträge In Rubrik 6 der Zahlungsbescheinigung müssen stets die Beträge
vermerkt werden, die sich auf den in der Rubrik 5 a der vermerkt werden, die sich auf den in der Rubrik 5 a der
Grundbescheinigung und der Zahlungsbescheinigung vermerkten Grundbescheinigung und der Zahlungsbescheinigung vermerkten
ursprünglichen Darlehensbetrag beziehen, und dies ungeachtet ob die ursprünglichen Darlehensbetrag beziehen, und dies ungeachtet ob die
Grundbescheinigung nach dem alten oder dem neuen Muster erstellt Grundbescheinigung nach dem alten oder dem neuen Muster erstellt
worden ist. worden ist.
Daraus ergibt sich für die Zahlungsbescheinigungen, die sich auf Daraus ergibt sich für die Zahlungsbescheinigungen, die sich auf
Hypothekendarlehen beziehen, für die eine Grundbescheinigung gemäss Hypothekendarlehen beziehen, für die eine Grundbescheinigung gemäss
Anlage 1 der gegenwärtigen Bekanntmachung erstellt wurde, dass die Anlage 1 der gegenwärtigen Bekanntmachung erstellt wurde, dass die
Zahlungen, die sich auf den Darlehensanteil beziehen, der für auf Zahlungen, die sich auf den Darlehensanteil beziehen, der für auf
nicht in der Rubrik 6 bezeichnete Zwecke gedient hat, in keinem Fall nicht in der Rubrik 6 bezeichnete Zwecke gedient hat, in keinem Fall
auf der Zahlungsbescheinigung vermerkt werden dürfen. auf der Zahlungsbescheinigung vermerkt werden dürfen.
Unterschrift Unterschrift
Angesichts der grossen Anzahl von Bescheinigungen, die verschiedene Angesichts der grossen Anzahl von Bescheinigungen, die verschiedene
Einrichtungen ausstellen müssen, kann die Unterschrift, mit der die Einrichtungen ausstellen müssen, kann die Unterschrift, mit der die
Grundbescheinigung von einem Bevollmächtigten der Einrichtung versehen Grundbescheinigung von einem Bevollmächtigten der Einrichtung versehen
werden soll, auch durch eine gedruckte Wiedergabe der werden soll, auch durch eine gedruckte Wiedergabe der
Originalunterschrift ersetzt werden. Originalunterschrift ersetzt werden.
Datum der Inkrafttretung Datum der Inkrafttretung
Artikel 6 des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 Artikel 6 des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006
sieht vor, dass dieser Erlass ab Steuerjahr 2006 in Kraft tritt. sieht vor, dass dieser Erlass ab Steuerjahr 2006 in Kraft tritt.
Ausser in den in den Absätzen zwei und drei der Rubrik « Ausser in den in den Absätzen zwei und drei der Rubrik «
Refinanzierungsdarlehen » bezeichneten Fällen ergibt sich daraus Refinanzierungsdarlehen » bezeichneten Fällen ergibt sich daraus
Folgendes: Folgendes:
- Die Kapitaltilgungen, für die eine Steuerermässigung beantragt wird, - Die Kapitaltilgungen, für die eine Steuerermässigung beantragt wird,
müssen ab dem Steuerjahr 2006 mit einer Zahlungsbescheinigung, wie sie müssen ab dem Steuerjahr 2006 mit einer Zahlungsbescheinigung, wie sie
unter Artikel 633 2. oder 256 2. KE/EStGB 92 bezeichnet ist, belegt unter Artikel 633 2. oder 256 2. KE/EStGB 92 bezeichnet ist, belegt
sein, unabhängig von dem Datum, an dem das Darlehen abgeschlossen sein, unabhängig von dem Datum, an dem das Darlehen abgeschlossen
worden ist. worden ist.
In Bezug auf die Steuerjahre 2006 und 2007 gestattet die Verwaltung In Bezug auf die Steuerjahre 2006 und 2007 gestattet die Verwaltung
jedoch, dass die Steuerermässigungen für Kapitaltilgungen ebenfalls jedoch, dass die Steuerermässigungen für Kapitaltilgungen ebenfalls
gewährt werden können, wenn der Steuerpflichtige eine gewährt werden können, wenn der Steuerpflichtige eine
Zahlungsbescheinigung vorlegt gemäss Artikel 633 2. des KE/EStGB 92, Zahlungsbescheinigung vorlegt gemäss Artikel 633 2. des KE/EStGB 92,
so wie dieser Artikel bestand, bevor er durch Artikel 3 des so wie dieser Artikel bestand, bevor er durch Artikel 3 des
Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 abgeändert wurde, und dessen Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 abgeändert wurde, und dessen
Muster in Anlage 2 der vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November Muster in Anlage 2 der vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November
2003 wiedergegeben ist. 2003 wiedergegeben ist.
- Zinsen und Kapitaltilgungen, für die der Abzug für die einzige - Zinsen und Kapitaltilgungen, für die der Abzug für die einzige
Wohnung beantragt wird, müssen durch eine Zahlungsbescheinigung gemäss Wohnung beantragt wird, müssen durch eine Zahlungsbescheinigung gemäss
Artikel 62 A, 2. KE/EStGB 92, und dessen Muster in Anlage 2 der Artikel 62 A, 2. KE/EStGB 92, und dessen Muster in Anlage 2 der
gegenwärtigen Bekanntmachung wiedergegeben ist, belegt sein. gegenwärtigen Bekanntmachung wiedergegeben ist, belegt sein.
In Bezug auf die Steuerjahre 2006 und 2007 gestattet die Verwaltung In Bezug auf die Steuerjahre 2006 und 2007 gestattet die Verwaltung
jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung ebenfalls gewährt jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung ebenfalls gewährt
werden kann, wenn der Steuerpflichtige eine Zahlungsbescheinigung werden kann, wenn der Steuerpflichtige eine Zahlungsbescheinigung
vorlegt gemäss Artikel 633 2. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel vorlegt gemäss Artikel 633 2. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel
bestand, bevor er durch Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. bestand, bevor er durch Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10.
Juni 2006 abgeändert wurde, und dessen Muster in Anlage 2 der Juni 2006 abgeändert wurde, und dessen Muster in Anlage 2 der
vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November 2003 wiedergegeben ist. vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November 2003 wiedergegeben ist.
- Kapitaltilgungen (und Zinszahlungen), für die der Abzug für die - Kapitaltilgungen (und Zinszahlungen), für die der Abzug für die
einzige Wohnung oder eine Steuerermässigung zum ersten Mal beantragt einzige Wohnung oder eine Steuerermässigung zum ersten Mal beantragt
wird, müssen ferner ab dem Steuerjahr 2006 mit einer einmaligen wird, müssen ferner ab dem Steuerjahr 2006 mit einer einmaligen
Grundbescheinigung belegt sein, so wie sie in Artikel 62 A 1., 633 1. Grundbescheinigung belegt sein, so wie sie in Artikel 62 A 1., 633 1.
oder 256 1. des KE/EStGB 92 bezeichnet ist und dessen Muster in Anlage oder 256 1. des KE/EStGB 92 bezeichnet ist und dessen Muster in Anlage
1 zu dieser Bekanntmachung dargestellt ist, unabhängig von dem Datum, 1 zu dieser Bekanntmachung dargestellt ist, unabhängig von dem Datum,
an dem das Darlehen aufgenommen worden ist. an dem das Darlehen aufgenommen worden ist.
In Bezug auf die Steuerjahre 2005 und 2006 gestattet die Verwaltung In Bezug auf die Steuerjahre 2005 und 2006 gestattet die Verwaltung
jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung oder die jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung oder die
Steuerermässigung für Kapitaltilgungen ebenfalls gewährt werden kann, Steuerermässigung für Kapitaltilgungen ebenfalls gewährt werden kann,
wenn der Steuerpflichtige eine Bescheinigung vorlegt gemäss Artikel wenn der Steuerpflichtige eine Bescheinigung vorlegt gemäss Artikel
633 1. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel bestand, bevor er durch 633 1. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel bestand, bevor er durch
Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 abgeändert wurde, Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 abgeändert wurde,
und zwar eine Grundbescheinigung (oder ein Duplikat), erstellt nach und zwar eine Grundbescheinigung (oder ein Duplikat), erstellt nach
dem Muster in Anlage 1 der vorgenannten Bekanntmachung vom 28. dem Muster in Anlage 1 der vorgenannten Bekanntmachung vom 28.
November 2003. November 2003.
Falls eine Grundbescheinigung oder eine Kopie der Grundbescheinigung Falls eine Grundbescheinigung oder eine Kopie der Grundbescheinigung
zum ersten Mal ab dem 1. Januar 2005 ausgestellt werden muss für zum ersten Mal ab dem 1. Januar 2005 ausgestellt werden muss für
Darlehen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden: Darlehen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden:
- kann entweder eine einmalige Bescheinigung benutzt werden, die in - kann entweder eine einmalige Bescheinigung benutzt werden, die in
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt des Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt des
Darlehensabschlusses ausgestellt wurde; Darlehensabschlusses ausgestellt wurde;
- oder es kann eine Grundbescheinigung benutzt werden, die erstellt - oder es kann eine Grundbescheinigung benutzt werden, die erstellt
wurde gemäss Artikel 633 1. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel wurde gemäss Artikel 633 1. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel
bestand, bevor er durch Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. bestand, bevor er durch Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10.
Juni 2006 abgeändert wurde und dessen Muster in Anlage 1 der Juni 2006 abgeändert wurde und dessen Muster in Anlage 1 der
vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November 2003 wiedergegeben ist; vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November 2003 wiedergegeben ist;
- oder es kann eine Grundbescheinigung benutzt werden, die gemäss dem - oder es kann eine Grundbescheinigung benutzt werden, die gemäss dem
offiziellen Muster erstellt wurde, das im Anhang 1 dieser offiziellen Muster erstellt wurde, das im Anhang 1 dieser
Bekanntmachung dargestellt ist. Bekanntmachung dargestellt ist.
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Fussnote Fussnote
(1) Bericht in het Nederlands, zie Belgisch Staatsblad van 9 november (1) Avis en langue française, voir Moniteur belge du 9 novembre 2006,
2006, blz. 60068 en erratum, Belgisch Staatsblad van 14 november 2006, blz. 60904. p. 60068 et erratum, Moniteur belge du 14 novembre 2006, p. 60904.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
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