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van de modellen van attesten uit te reiken door de instellingen die hypothecaire leningen toestaan waarvan
de interesten en kapitaalaflossi Verwaltung
des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - Einkommensteuern. - Bekanntmachung(...)"
Administratie van de ondernemings en inkomensfiscaliteit. - Inkomstenbelastingen. - Bericht tot vaststelling van de modellen van attesten uit te reiken door de instellingen die hypothecaire leningen toestaan waarvan de interesten en kapitaalaflossi Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - Einkommensteuern. - Bekanntmachung(...) | Administration de la fiscalité des entreprises et des revenus. - Impôts sur les revenus. - Avis déterminant les modèles des attestations à délivrer par les institutions qui octroient des emprunts hypothécaires dont les intérêts et les amortissement Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - Einkommensteuern. - Bekanntmachung(...) |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN Administratie van de ondernemings en inkomensfiscaliteit. - Inkomstenbelastingen. - Bericht tot vaststelling van de modellen van attesten uit te reiken door de instellingen die hypothecaire leningen toestaan waarvan de interesten en kapitaalaflossingen recht kunnen geven op de aftrek voor enige woning of waarvan de kapitaalaflossingen recht kunnen geven op een belastingvermindering. - Duits vertaling Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - | SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES Administration de la fiscalité des entreprises et des revenus. - Impôts sur les revenus. - Avis déterminant les modèles des attestations à délivrer par les institutions qui octroient des emprunts hypothécaires dont les intérêts et les amortissements en capital peuvent donner droit à la déduction pour habitation unique ou dont les amortissements en capital peuvent donner droit à une réduction. - Traduction allemande Verwaltung des Steuerwesens der Unternehmen und Einkünfte. - |
Einkommensteuern. - Bekanntmachung über die Festlegung der | Einkommensteuern. - Bekanntmachung über die Festlegung der |
Bescheinigungen, die von den Einrichtungen auszustellen sind, die | Bescheinigungen, die von den Einrichtungen auszustellen sind, die |
Hypothekendarlehen gewähren, deren Zinsen und Kapitaltilgungen Anrecht | Hypothekendarlehen gewähren, deren Zinsen und Kapitaltilgungen Anrecht |
geben können auf den Abzug für die einzige Wohnung oder deren | geben können auf den Abzug für die einzige Wohnung oder deren |
Kapitaltilgungen Anrecht geben können auf eine Steuerermässigung (1) | Kapitaltilgungen Anrecht geben können auf eine Steuerermässigung (1) |
Diese Bekanntmachung ersetzt die im Belgischen Staatsblatt vom 25. | Diese Bekanntmachung ersetzt die im Belgischen Staatsblatt vom 25. |
November 2003, 2. Ausgabe, veröffentlichte Bekanntmachung über die | November 2003, 2. Ausgabe, veröffentlichte Bekanntmachung über die |
Festlegung der Muster der Bescheinigungen, die von den Einrichtungen | Festlegung der Muster der Bescheinigungen, die von den Einrichtungen |
ausgestellt werden müssen, die Hypothekendarlehen gewähren, deren | ausgestellt werden müssen, die Hypothekendarlehen gewähren, deren |
Kapitaltilgungen Anrecht auf eine Steuerermässigung geben können. | Kapitaltilgungen Anrecht auf eine Steuerermässigung geben können. |
Artikel 62 A, 633 und 256 KE/EStGB 92, jeweils ersetzt, abgeändert | Artikel 62 A, 633 und 256 KE/EStGB 92, jeweils ersetzt, abgeändert |
oder eingefügt durch die Artikel 1, 3 und 5 des Königlichen Erlasses | oder eingefügt durch die Artikel 1, 3 und 5 des Königlichen Erlasses |
vom 10. Juni 2006, der den KE/EStGB 92 in Sachen Anwendungsmodalitäten | vom 10. Juni 2006, der den KE/EStGB 92 in Sachen Anwendungsmodalitäten |
bezüglich der Steuervorteile für Hypothekenanleihen und individuelle | bezüglich der Steuervorteile für Hypothekenanleihen und individuelle |
Lebensversicherungsverträge (BS vom 19. Juni 2006) abändert, | Lebensversicherungsverträge (BS vom 19. Juni 2006) abändert, |
unterwirft die Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung, die | unterwirft die Gewährung des Abzugs für die einzige Wohnung, die |
Ermässigung für langfristiges Sparen und die erhöhte Ermässigung für | Ermässigung für langfristiges Sparen und die erhöhte Ermässigung für |
Bausparen der Bedingung, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigungen | Bausparen der Bedingung, dass der Steuerpflichtige die Bescheinigungen |
vorlegt, deren Muster vom Minister der Finanzen oder seinem Vertreter | vorlegt, deren Muster vom Minister der Finanzen oder seinem Vertreter |
festgelegt werden und die von der Einrichtung, die das Darlehen | festgelegt werden und die von der Einrichtung, die das Darlehen |
gewährt hat, ausgestellt werden. | gewährt hat, ausgestellt werden. |
Es handelt sich einerseits um eine einmalige Grundbescheinigung, durch | Es handelt sich einerseits um eine einmalige Grundbescheinigung, durch |
welche die vorgenannte Einrichtung die Elemente mitteilt, die | welche die vorgenannte Einrichtung die Elemente mitteilt, die |
beweisen, dass der Darlehensvertrag in Betracht gezogen werden kann | beweisen, dass der Darlehensvertrag in Betracht gezogen werden kann |
für die Anwendung der Artikel 104 9. und 1451 3. EStGB 92 oder des | für die Anwendung der Artikel 104 9. und 1451 3. EStGB 92 oder des |
Artikels 1451 3. EStGB 92, so wie er anwendbar bleibt aufgrund von | Artikels 1451 3. EStGB 92, so wie er anwendbar bleibt aufgrund von |
Artikel 526 § 2 Abs. 2 EStGB 92, und andererseits um eine jährliche | Artikel 526 § 2 Abs. 2 EStGB 92, und andererseits um eine jährliche |
Zahlungsbescheinigung, durch welche dieselbe Einrichtung den Betrag | Zahlungsbescheinigung, durch welche dieselbe Einrichtung den Betrag |
der während des steuerbaren Zeitraums getätigten Zahlungen mitteilt, | der während des steuerbaren Zeitraums getätigten Zahlungen mitteilt, |
sowie einer bestimmten Anzahl von Angaben, die notwendig sind, um zu | sowie einer bestimmten Anzahl von Angaben, die notwendig sind, um zu |
überprüfen, ob die gesetzlichen und verordnungsmässigen Bedingungen | überprüfen, ob die gesetzlichen und verordnungsmässigen Bedingungen |
noch immer erfüllt sind. | noch immer erfüllt sind. |
Die offiziellen Muster dieser Bescheinigungen finden Sie jeweils unter | Die offiziellen Muster dieser Bescheinigungen finden Sie jeweils unter |
Anlage 1 und Anlage 2 der vorliegenden Mitteilung. | Anlage 1 und Anlage 2 der vorliegenden Mitteilung. |
Die Bescheinigungen können nur ausgestellt werden, wenn die | Die Bescheinigungen können nur ausgestellt werden, wenn die |
Einrichtung, die das Hypothekendarlehen gewährt, feststellen kann, | Einrichtung, die das Hypothekendarlehen gewährt, feststellen kann, |
dass dieses Darlehen in Betracht gezogen werden kann für den Abzug für | dass dieses Darlehen in Betracht gezogen werden kann für den Abzug für |
die einzige Wohnung oder Anrecht geben kann auf eine der vorgenannten | die einzige Wohnung oder Anrecht geben kann auf eine der vorgenannten |
Steuerermässigungen für Kapitaltilgungen. Daraus ergibt sich, dass | Steuerermässigungen für Kapitaltilgungen. Daraus ergibt sich, dass |
keine Bescheinigung erstellt werden darf, wenn aus den Elementen, über | keine Bescheinigung erstellt werden darf, wenn aus den Elementen, über |
die der Kreditgeber verfügt, hervorgeht, dass die gesetzlichen und | die der Kreditgeber verfügt, hervorgeht, dass die gesetzlichen und |
verordnungsmässigen Bedingungen, denen die Darlehen genügen müssen, um | verordnungsmässigen Bedingungen, denen die Darlehen genügen müssen, um |
Anrecht auf die oben genannten Steuervorteile zu geben, nicht erfüllt | Anrecht auf die oben genannten Steuervorteile zu geben, nicht erfüllt |
sind. | sind. |
Nachstehend finden Sie noch einige Erläuterungen in Bezug auf den | Nachstehend finden Sie noch einige Erläuterungen in Bezug auf den |
Gebrauch dieser Bescheinigungen. | Gebrauch dieser Bescheinigungen. |
Format der Bescheinigungen | Format der Bescheinigungen |
Die Grundbescheinigung muss im Format A4 ausgefertigt sein. Die | Die Grundbescheinigung muss im Format A4 ausgefertigt sein. Die |
Einrichtung darf die Zahlungsbescheinigung jedoch im Format ihrer Wahl | Einrichtung darf die Zahlungsbescheinigung jedoch im Format ihrer Wahl |
ausstellen. | ausstellen. |
Texte in Kursivschrift | Texte in Kursivschrift |
Alle Texte, die in den Mustern kursiv geschrieben sind, enthalten | Alle Texte, die in den Mustern kursiv geschrieben sind, enthalten |
Erläuterungen zu den einzutragenden Angaben. Diese müssen nicht auf | Erläuterungen zu den einzutragenden Angaben. Diese müssen nicht auf |
den auszustellenden Bescheinigungen übernommen werden. | den auszustellenden Bescheinigungen übernommen werden. |
Darlehen, die von zwei oder mehreren Darlehensnehmern aufgenommen | Darlehen, die von zwei oder mehreren Darlehensnehmern aufgenommen |
wurden | wurden |
Wenn zwei oder mehr als zwei Darlehensnehmer zusammen ein Darlehen | Wenn zwei oder mehr als zwei Darlehensnehmer zusammen ein Darlehen |
abgeschlossen haben, müssen die Namen und Anschriften aller | abgeschlossen haben, müssen die Namen und Anschriften aller |
Mitdarlehensnehmer sowohl in der Grundbescheinigung als auch in der | Mitdarlehensnehmer sowohl in der Grundbescheinigung als auch in der |
Zahlungsbescheinigung unter der Rubrik 1 « Identität und Anschrift des | Zahlungsbescheinigung unter der Rubrik 1 « Identität und Anschrift des |
(der) Darlehensnehmer(s) » angeführt werden. | (der) Darlehensnehmer(s) » angeführt werden. |
In den Rubriken 5 und 6 der Grundbescheinigung und den Rubriken 5 bis | In den Rubriken 5 und 6 der Grundbescheinigung und den Rubriken 5 bis |
7 der Zahlungsbescheinigung muss immer die Gesamtheit der Beträge | 7 der Zahlungsbescheinigung muss immer die Gesamtheit der Beträge |
aller Darlehensnehmer zusammen bezüglich des Darlehens vermerkt werden | aller Darlehensnehmer zusammen bezüglich des Darlehens vermerkt werden |
(siehe jedoch ebenfalls die nachstehenden Erläuterungen unter « | (siehe jedoch ebenfalls die nachstehenden Erläuterungen unter « |
Ursprüglicher Darlehensbetrag »). | Ursprüglicher Darlehensbetrag »). |
Ein Originalexemplar der Grundbescheinigung und der | Ein Originalexemplar der Grundbescheinigung und der |
Zahlungsbescheinigungen kann jedem der Mitdarlehensnehmer ausgehändigt | Zahlungsbescheinigungen kann jedem der Mitdarlehensnehmer ausgehändigt |
werden. | werden. |
Krediteröffnungen | Krediteröffnungen |
Bei einer Krediteröffnung sind die Begriffe « Vertrag » und « Darlehen | Bei einer Krediteröffnung sind die Begriffe « Vertrag » und « Darlehen |
», die in den Bescheinigungen aufgeführt sind, jedes Mal als « | », die in den Bescheinigungen aufgeführt sind, jedes Mal als « |
Vorschuss im Rahmen einer Krediteröffnung » zu verstehen. | Vorschuss im Rahmen einer Krediteröffnung » zu verstehen. |
Ursprünglicher Darlehensbetrag | Ursprünglicher Darlehensbetrag |
In der Rubrik 5 a der Grundbescheinigung und der Zahlungsbescheinigung | In der Rubrik 5 a der Grundbescheinigung und der Zahlungsbescheinigung |
muss die Summe der Beträge vermerkt werden, die in Rubrik 6 der | muss die Summe der Beträge vermerkt werden, die in Rubrik 6 der |
Grundbescheinigung eingetragen wurden. | Grundbescheinigung eingetragen wurden. |
Daraus ergibt sich gegebenenfalls, dass der Anteil des Darlehens, der | Daraus ergibt sich gegebenenfalls, dass der Anteil des Darlehens, der |
zu Finanzierungszwecken gedient hat, die nicht in Rubrik 6 der | zu Finanzierungszwecken gedient hat, die nicht in Rubrik 6 der |
Grundbescheinigung angeführt sind, in keinem Fall in der Bescheinigung | Grundbescheinigung angeführt sind, in keinem Fall in der Bescheinigung |
vermerkt werden darf. In der Tat darf dieser Anteil weder für den | vermerkt werden darf. In der Tat darf dieser Anteil weder für den |
Abzug für die einzige Wohnung, noch für eine der vorgenannten | Abzug für die einzige Wohnung, noch für eine der vorgenannten |
Steuerermässigungen für Kapitalrückzahlungen berücksichtigt werden. | Steuerermässigungen für Kapitalrückzahlungen berücksichtigt werden. |
Bezüglich der Darlehen, für die eine Grundbescheinigung (oder eine | Bezüglich der Darlehen, für die eine Grundbescheinigung (oder eine |
einmalige Bescheinigung) aufgrund einer älteren Regelung ausgestellt | einmalige Bescheinigung) aufgrund einer älteren Regelung ausgestellt |
worden ist, muss der ursprüngliche Darlehensbetrag, der in dieser | worden ist, muss der ursprüngliche Darlehensbetrag, der in dieser |
Grundbescheinigung (oder dieser einmaligen Bescheinigung) vermerkt | Grundbescheinigung (oder dieser einmaligen Bescheinigung) vermerkt |
wurde, stets in Rubrik 5 a der Zahlungsbescheinigung übernommen | wurde, stets in Rubrik 5 a der Zahlungsbescheinigung übernommen |
werden. | werden. |
Zweck des Darlehens | Zweck des Darlehens |
In Rubrik 6 der Grundbescheinigung muss das Kästchen angekreuzt | In Rubrik 6 der Grundbescheinigung muss das Kästchen angekreuzt |
werden, welches vor de(m)(n) entsprechenden Darlehenszweck(en) steht. | werden, welches vor de(m)(n) entsprechenden Darlehenszweck(en) steht. |
Ferner muss ebenfalls der in der rechten Spalte der ursprüngliche | Ferner muss ebenfalls der in der rechten Spalte der ursprüngliche |
Darlehensbetrag oder der Teilbetrag des Darlehens, der zur | Darlehensbetrag oder der Teilbetrag des Darlehens, der zur |
Finanzierung dieses(r) (jeweiligen) Zwecke(s) gedient hat, vermerkt | Finanzierung dieses(r) (jeweiligen) Zwecke(s) gedient hat, vermerkt |
werden. | werden. |
Unter « Umbau einer Wohnung » versteht man andere Arbeiten als | Unter « Umbau einer Wohnung » versteht man andere Arbeiten als |
Renovierungsarbeiten, mit dem Ziel, die augenblickliche Struktur der | Renovierungsarbeiten, mit dem Ziel, die augenblickliche Struktur der |
Wohnung zu verändern. | Wohnung zu verändern. |
Falls jedoch ein und dasselbe Darlehen oder ein und derselbe Teil des | Falls jedoch ein und dasselbe Darlehen oder ein und derselbe Teil des |
Darlehens sowohl zur Finanzierung der Umänderungsarbeiten als auch der | Darlehens sowohl zur Finanzierung der Umänderungsarbeiten als auch der |
Finanzierung der Renovierungsarbeiten (so wie hiernach beschrieben) | Finanzierung der Renovierungsarbeiten (so wie hiernach beschrieben) |
gedient hat, kann dieses Darlehen oder dieser Teil des Darlehens in | gedient hat, kann dieses Darlehen oder dieser Teil des Darlehens in |
der Spalte neben der Rubrik « Umbau einer Wohnung » übernommen werden. | der Spalte neben der Rubrik « Umbau einer Wohnung » übernommen werden. |
« Wohnungsrenovierung, die keinen Umbau oder Umbau einer Immobilie in | « Wohnungsrenovierung, die keinen Umbau oder Umbau einer Immobilie in |
eine Wohnung darstellt » | eine Wohnung darstellt » |
Es handelt sich hier um regelmässige, wiederkehrende Arbeiten, unter | Es handelt sich hier um regelmässige, wiederkehrende Arbeiten, unter |
Ausschluss der Reinigungsarbeiten, die unerlässlich sind, um das Haus | Ausschluss der Reinigungsarbeiten, die unerlässlich sind, um das Haus |
in Stand zu halten (vgl. Artikel 115 § 2 Abs. 1 Punkt 3 und Absatz 2 | in Stand zu halten (vgl. Artikel 115 § 2 Abs. 1 Punkt 3 und Absatz 2 |
EStGB 92). So können zum Beispiel die folgenden Ausgaben als | EStGB 92). So können zum Beispiel die folgenden Ausgaben als |
Renovierungsarbeiten betrachtet werden: Anstrich der Aussen- oder | Renovierungsarbeiten betrachtet werden: Anstrich der Aussen- oder |
Innenwände, Tapezieren, Fassadenreinigung, Parkettabschliff, usw. | Innenwände, Tapezieren, Fassadenreinigung, Parkettabschliff, usw. |
Falls jedoch ein und dasselbe Darlehen oder ein und derselbe Teil des | Falls jedoch ein und dasselbe Darlehen oder ein und derselbe Teil des |
Darlehens sowohl zur Finanzierung der Umänderungsarbeiten als auch der | Darlehens sowohl zur Finanzierung der Umänderungsarbeiten als auch der |
Finanzierung der Renovierungsarbeiten gedient hat, kann dieses | Finanzierung der Renovierungsarbeiten gedient hat, kann dieses |
Darlehen oder dieser Teil des Darlehens in der Spalte neben der Rubrik | Darlehen oder dieser Teil des Darlehens in der Spalte neben der Rubrik |
« Umbau einer Wohnung » übernommen werden. | « Umbau einer Wohnung » übernommen werden. |
Ferner kann der Betrag des Hypothekendarlehens (oder eines Teils | Ferner kann der Betrag des Hypothekendarlehens (oder eines Teils |
davon), der dazu gedient hat, eine bebaute Immobilie (wie z.B. einen | davon), der dazu gedient hat, eine bebaute Immobilie (wie z.B. einen |
Bahnhof, eine Schule, ein Industriegebäude) in eine Wohnung umzubauen, | Bahnhof, eine Schule, ein Industriegebäude) in eine Wohnung umzubauen, |
ebenfalls in der Rubrik « Wohnungsrenovierung, die keinen Umbau oder | ebenfalls in der Rubrik « Wohnungsrenovierung, die keinen Umbau oder |
Umbau einer Immobilie in eine Wohnung darstellt » übernommen werden. | Umbau einer Immobilie in eine Wohnung darstellt » übernommen werden. |
Hier kann ebenfalls der Betrag des Hypothekendarlehens (oder ein Teil | Hier kann ebenfalls der Betrag des Hypothekendarlehens (oder ein Teil |
davon) vermerkt werden, der dazu gedient hat, solch eine bebaute | davon) vermerkt werden, der dazu gedient hat, solch eine bebaute |
Immobilie zu kaufen im Hinblick auf deren Umbau zu einer Wohnung. | Immobilie zu kaufen im Hinblick auf deren Umbau zu einer Wohnung. |
Refinanzierungsdarlehen | Refinanzierungsdarlehen |
Wie insbesondere aus dem Text neben dem letzten Kästchen der Rubrik 6 | Wie insbesondere aus dem Text neben dem letzten Kästchen der Rubrik 6 |
der Grundbescheinigung hervorgeht, kann diese Bescheinigung ebenfalls | der Grundbescheinigung hervorgeht, kann diese Bescheinigung ebenfalls |
ausgestellt werden, wenn es sich um ein Refinanzierungsdarlehen | ausgestellt werden, wenn es sich um ein Refinanzierungsdarlehen |
handelt, aber nur wenn die Einrichtung, die dieses | handelt, aber nur wenn die Einrichtung, die dieses |
Refinanzierungsdarlehen gewährt hat, beweisen kann, dass dieses | Refinanzierungsdarlehen gewährt hat, beweisen kann, dass dieses |
Darlehen für den Abzug für die einzige Wohnung oder für die | Darlehen für den Abzug für die einzige Wohnung oder für die |
Steuerermässigung für langfristiges Sparen oder für Bausparen in Frage | Steuerermässigung für langfristiges Sparen oder für Bausparen in Frage |
kommen kann (sei es aufgrund der Informationen über die sie verfügt, | kommen kann (sei es aufgrund der Informationen über die sie verfügt, |
da sie selbst das ursprüngliche Darlehen gewährt hat, sei es aufgrund | da sie selbst das ursprüngliche Darlehen gewährt hat, sei es aufgrund |
der Angaben, die der Kreditnehmer ihr zur Verfügung gestellt hat). | der Angaben, die der Kreditnehmer ihr zur Verfügung gestellt hat). |
Falls die Einrichtung nicht belegen kann, ob das | Falls die Einrichtung nicht belegen kann, ob das |
Refinanzierungsdarlehen für den Abzug für die einzige Wohnung oder | Refinanzierungsdarlehen für den Abzug für die einzige Wohnung oder |
eine Steuerermässigung in Betracht gezogen werden kann oder nicht | eine Steuerermässigung in Betracht gezogen werden kann oder nicht |
(weil sie nicht über die notwendigen Angaben bezüglich des | (weil sie nicht über die notwendigen Angaben bezüglich des |
ursprünglichen Darlehens verfügt und der Kreditnehmer ihr diese nicht | ursprünglichen Darlehens verfügt und der Kreditnehmer ihr diese nicht |
geben konnte oder wollte), kann sie weder die in den Artikeln 62 A 1., | geben konnte oder wollte), kann sie weder die in den Artikeln 62 A 1., |
633 1. oder 256 1. des KE/EStGB 92 bezeichnete Grundbescheinigung, | 633 1. oder 256 1. des KE/EStGB 92 bezeichnete Grundbescheinigung, |
noch die in den Artikeln 62 A 2., 633 2. oder 256 2. des KE/EStGB 92 | noch die in den Artikeln 62 A 2., 633 2. oder 256 2. des KE/EStGB 92 |
bezeichneten Zahlungsbescheinigungen ausstellen. | bezeichneten Zahlungsbescheinigungen ausstellen. |
In diesem Fall muss der Kreditnehmer der Verwaltung gegenüber selbst | In diesem Fall muss der Kreditnehmer der Verwaltung gegenüber selbst |
nachweisen, dass sein Refinanzierungsdarlehen für den Abzug für die | nachweisen, dass sein Refinanzierungsdarlehen für den Abzug für die |
einzige Wohnung oder für eine Steuerermässigung in Betracht gezogen | einzige Wohnung oder für eine Steuerermässigung in Betracht gezogen |
werden kann und er muss den Kapitalbetrag (und den Zinsbetrag | werden kann und er muss den Kapitalbetrag (und den Zinsbetrag |
hinsichtlich des Abzugs für die einzige Wohnung), den er während des | hinsichtlich des Abzugs für die einzige Wohnung), den er während des |
Besteuerungszeitraums gezahlt hat, belegen. | Besteuerungszeitraums gezahlt hat, belegen. |
Wenn das letzte Kästchen der Rubrik 6 (« Refinanzierung eines | Wenn das letzte Kästchen der Rubrik 6 (« Refinanzierung eines |
Hypothekendarlehens, welches für einen oder mehrere der vorgenannten | Hypothekendarlehens, welches für einen oder mehrere der vorgenannten |
Zwecke aufgenommen wurde ») angekreuzt wurde, müssen ebenfalls der | Zwecke aufgenommen wurde ») angekreuzt wurde, müssen ebenfalls der |
ursprüngliche Betrag und das Vertragsdatum des zurückgezahlten | ursprüngliche Betrag und das Vertragsdatum des zurückgezahlten |
Darlehens angegeben werden. Zudem muss in der rechten Spalte der | Darlehens angegeben werden. Zudem muss in der rechten Spalte der |
geliehene Betrag, der zur vorzeitigen Tilgung des refinanzierten | geliehene Betrag, der zur vorzeitigen Tilgung des refinanzierten |
Darlehens gedient hat, vermerkt werden. | Darlehens gedient hat, vermerkt werden. |
Obschon die nachstehend geliehenen Beträge weder für den Abzug für die | Obschon die nachstehend geliehenen Beträge weder für den Abzug für die |
einzige Wohnung noch für eine Steuermässigung für Kapitaltilgungen | einzige Wohnung noch für eine Steuermässigung für Kapitaltilgungen |
berücksichtigt werden können, dürfen sie dennoch in dem ursprünglichen | berücksichtigt werden können, dürfen sie dennoch in dem ursprünglichen |
Betrag einbegriffen sein, der in der Grundbescheinigung neben der | Betrag einbegriffen sein, der in der Grundbescheinigung neben der |
Rubrik « Refinanzierung eines Hypothekendarlehens, welches für einen | Rubrik « Refinanzierung eines Hypothekendarlehens, welches für einen |
oder mehrere der vorgenannten Zwecke aufgenommen wurde », zu vermerken | oder mehrere der vorgenannten Zwecke aufgenommen wurde », zu vermerken |
ist: | ist: |
- der Anteil des Darlehens, der zur Finanzierung der | - der Anteil des Darlehens, der zur Finanzierung der |
Wiederanlagevergütung gedient hat; | Wiederanlagevergütung gedient hat; |
- der Unterschied zwischen dem Betrag, der im Augenblick der | - der Unterschied zwischen dem Betrag, der im Augenblick der |
Kreditanfrage zur Rückzahlung des refinanzierten Darlehens dienen | Kreditanfrage zur Rückzahlung des refinanzierten Darlehens dienen |
soll, und dem Restbetrag, der wirklich vorzeitig zurückgezahlt wird, | soll, und dem Restbetrag, der wirklich vorzeitig zurückgezahlt wird, |
in dem Masse, wo dieser Unterschied aus dem Zeitablauf zwischen dem | in dem Masse, wo dieser Unterschied aus dem Zeitablauf zwischen dem |
Datum der Kreditanfrage und dem Datum des Refinanzierungsdarlehens | Datum der Kreditanfrage und dem Datum des Refinanzierungsdarlehens |
herrührt. | herrührt. |
Zahlungsbescheinigungen bezüglich Refinanzierungsdarlehen müssen | Zahlungsbescheinigungen bezüglich Refinanzierungsdarlehen müssen |
bezüglich der ab dem Jahr 2006 geleisteten Zahlungen immer die | bezüglich der ab dem Jahr 2006 geleisteten Zahlungen immer die |
nachfolgende aufgedruckte Mitteilung tragen: | nachfolgende aufgedruckte Mitteilung tragen: |
« Achtung: Refinanzierungsdarlehen. Um den Betrag zu kennen, der vor | « Achtung: Refinanzierungsdarlehen. Um den Betrag zu kennen, der vor |
jeglicher Beschränkung steuerlich in Betracht kommt, müssen Sie | jeglicher Beschränkung steuerlich in Betracht kommt, müssen Sie |
gegebenenfalls den Betrag der geleisteten Zahlungen begrenzen indem | gegebenenfalls den Betrag der geleisteten Zahlungen begrenzen indem |
Sie ihn mit dem folgenden Bruch multiplizieren: | Sie ihn mit dem folgenden Bruch multiplizieren: |
Betrag der vollständigen vorzeitigen Rückzahlung, der auf der | Betrag der vollständigen vorzeitigen Rückzahlung, der auf der |
Zahlungsbescheinigung des vorherigen Darlehens vermerkt ist und der | Zahlungsbescheinigung des vorherigen Darlehens vermerkt ist und der |
Anrecht auf einen Steuervorteil gegeben hat | Anrecht auf einen Steuervorteil gegeben hat |
Gesamtbetrag des neuen Darlehens, das zur Refinanzierung des | Gesamtbetrag des neuen Darlehens, das zur Refinanzierung des |
vorherigen Darlehens dient » | vorherigen Darlehens dient » |
Verkaufswert der Wohnung | Verkaufswert der Wohnung |
Die Rubrik 8 darf nur dann in der Grundbescheinigung aufgeführt | Die Rubrik 8 darf nur dann in der Grundbescheinigung aufgeführt |
werden, wenn das Darlehen, für das die Bescheinigung ausgestellt wird, | werden, wenn das Darlehen, für das die Bescheinigung ausgestellt wird, |
vor dem 1. Januar 1989 hinsichtlich der Errichtung, des Erwerbs oder | vor dem 1. Januar 1989 hinsichtlich der Errichtung, des Erwerbs oder |
des Umbaus einer Wohnung aufgenommen wurde. | des Umbaus einer Wohnung aufgenommen wurde. |
Diese Rubrik darf hingegen nicht in der Bescheinigung aufgeführt | Diese Rubrik darf hingegen nicht in der Bescheinigung aufgeführt |
werden, wenn das Darlehen, für das die Bescheinigung ausgestellt wird: | werden, wenn das Darlehen, für das die Bescheinigung ausgestellt wird: |
- ab dem 1. Januar 1989 aufgenommen worden ist und/oder | - ab dem 1. Januar 1989 aufgenommen worden ist und/oder |
- ein Refinanzierungsdarlehen ist. | - ein Refinanzierungsdarlehen ist. |
Vorgesehenes Ablaufdatum | Vorgesehenes Ablaufdatum |
Wenn das vorgesehene Ablaufdatum des Darlehens während des | Wenn das vorgesehene Ablaufdatum des Darlehens während des |
Zahlungsjahres geändert wurde, muss sowohl das Datum des | Zahlungsjahres geändert wurde, muss sowohl das Datum des |
Inkrafttretens der Änderung, als auch das neue vorgesehene Ablaufdatum | Inkrafttretens der Änderung, als auch das neue vorgesehene Ablaufdatum |
in die Rubrik 4 b der Zahlungsbescheinigung eingetragen werden. | in die Rubrik 4 b der Zahlungsbescheinigung eingetragen werden. |
Wenn die Dauer des Darlehens nach der Änderung (seit dem Vertragsdatum | Wenn die Dauer des Darlehens nach der Änderung (seit dem Vertragsdatum |
bis zum neuen vorgesehenen Ablaufdatum) noch wenigstens 10 Jahre | bis zum neuen vorgesehenen Ablaufdatum) noch wenigstens 10 Jahre |
erreicht, kann der Vermerk des Datums des Inkrafttretens der Änderung | erreicht, kann der Vermerk des Datums des Inkrafttretens der Änderung |
durch den Vermerk des Jahres, während dessen die Änderung | durch den Vermerk des Jahres, während dessen die Änderung |
stattgefunden hat, d.h. des Zahlungsjahres, ersetzt werden. Dies tut | stattgefunden hat, d.h. des Zahlungsjahres, ersetzt werden. Dies tut |
der Verpflichtung keinen Abbruch, das neue vorgesehene Ablaufdatum | der Verpflichtung keinen Abbruch, das neue vorgesehene Ablaufdatum |
einzutragen. | einzutragen. |
Wenn das vorgesehene Ablaufdatum nicht im Laufe des Zahlungsjahres | Wenn das vorgesehene Ablaufdatum nicht im Laufe des Zahlungsjahres |
geändert wurde, genügt es, den Vermerk « unverändert » in die weiter | geändert wurde, genügt es, den Vermerk « unverändert » in die weiter |
oben angesprochene Rubrik 4 b einzutragen. | oben angesprochene Rubrik 4 b einzutragen. |
Gezahlte Beträge | Gezahlte Beträge |
In Rubrik 6 der Zahlungsbescheinigung müssen stets die Beträge | In Rubrik 6 der Zahlungsbescheinigung müssen stets die Beträge |
vermerkt werden, die sich auf den in der Rubrik 5 a der | vermerkt werden, die sich auf den in der Rubrik 5 a der |
Grundbescheinigung und der Zahlungsbescheinigung vermerkten | Grundbescheinigung und der Zahlungsbescheinigung vermerkten |
ursprünglichen Darlehensbetrag beziehen, und dies ungeachtet ob die | ursprünglichen Darlehensbetrag beziehen, und dies ungeachtet ob die |
Grundbescheinigung nach dem alten oder dem neuen Muster erstellt | Grundbescheinigung nach dem alten oder dem neuen Muster erstellt |
worden ist. | worden ist. |
Daraus ergibt sich für die Zahlungsbescheinigungen, die sich auf | Daraus ergibt sich für die Zahlungsbescheinigungen, die sich auf |
Hypothekendarlehen beziehen, für die eine Grundbescheinigung gemäss | Hypothekendarlehen beziehen, für die eine Grundbescheinigung gemäss |
Anlage 1 der gegenwärtigen Bekanntmachung erstellt wurde, dass die | Anlage 1 der gegenwärtigen Bekanntmachung erstellt wurde, dass die |
Zahlungen, die sich auf den Darlehensanteil beziehen, der für auf | Zahlungen, die sich auf den Darlehensanteil beziehen, der für auf |
nicht in der Rubrik 6 bezeichnete Zwecke gedient hat, in keinem Fall | nicht in der Rubrik 6 bezeichnete Zwecke gedient hat, in keinem Fall |
auf der Zahlungsbescheinigung vermerkt werden dürfen. | auf der Zahlungsbescheinigung vermerkt werden dürfen. |
Unterschrift | Unterschrift |
Angesichts der grossen Anzahl von Bescheinigungen, die verschiedene | Angesichts der grossen Anzahl von Bescheinigungen, die verschiedene |
Einrichtungen ausstellen müssen, kann die Unterschrift, mit der die | Einrichtungen ausstellen müssen, kann die Unterschrift, mit der die |
Grundbescheinigung von einem Bevollmächtigten der Einrichtung versehen | Grundbescheinigung von einem Bevollmächtigten der Einrichtung versehen |
werden soll, auch durch eine gedruckte Wiedergabe der | werden soll, auch durch eine gedruckte Wiedergabe der |
Originalunterschrift ersetzt werden. | Originalunterschrift ersetzt werden. |
Datum der Inkrafttretung | Datum der Inkrafttretung |
Artikel 6 des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 | Artikel 6 des vorgenannten Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 |
sieht vor, dass dieser Erlass ab Steuerjahr 2006 in Kraft tritt. | sieht vor, dass dieser Erlass ab Steuerjahr 2006 in Kraft tritt. |
Ausser in den in den Absätzen zwei und drei der Rubrik « | Ausser in den in den Absätzen zwei und drei der Rubrik « |
Refinanzierungsdarlehen » bezeichneten Fällen ergibt sich daraus | Refinanzierungsdarlehen » bezeichneten Fällen ergibt sich daraus |
Folgendes: | Folgendes: |
- Die Kapitaltilgungen, für die eine Steuerermässigung beantragt wird, | - Die Kapitaltilgungen, für die eine Steuerermässigung beantragt wird, |
müssen ab dem Steuerjahr 2006 mit einer Zahlungsbescheinigung, wie sie | müssen ab dem Steuerjahr 2006 mit einer Zahlungsbescheinigung, wie sie |
unter Artikel 633 2. oder 256 2. KE/EStGB 92 bezeichnet ist, belegt | unter Artikel 633 2. oder 256 2. KE/EStGB 92 bezeichnet ist, belegt |
sein, unabhängig von dem Datum, an dem das Darlehen abgeschlossen | sein, unabhängig von dem Datum, an dem das Darlehen abgeschlossen |
worden ist. | worden ist. |
In Bezug auf die Steuerjahre 2006 und 2007 gestattet die Verwaltung | In Bezug auf die Steuerjahre 2006 und 2007 gestattet die Verwaltung |
jedoch, dass die Steuerermässigungen für Kapitaltilgungen ebenfalls | jedoch, dass die Steuerermässigungen für Kapitaltilgungen ebenfalls |
gewährt werden können, wenn der Steuerpflichtige eine | gewährt werden können, wenn der Steuerpflichtige eine |
Zahlungsbescheinigung vorlegt gemäss Artikel 633 2. des KE/EStGB 92, | Zahlungsbescheinigung vorlegt gemäss Artikel 633 2. des KE/EStGB 92, |
so wie dieser Artikel bestand, bevor er durch Artikel 3 des | so wie dieser Artikel bestand, bevor er durch Artikel 3 des |
Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 abgeändert wurde, und dessen | Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 abgeändert wurde, und dessen |
Muster in Anlage 2 der vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November | Muster in Anlage 2 der vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November |
2003 wiedergegeben ist. | 2003 wiedergegeben ist. |
- Zinsen und Kapitaltilgungen, für die der Abzug für die einzige | - Zinsen und Kapitaltilgungen, für die der Abzug für die einzige |
Wohnung beantragt wird, müssen durch eine Zahlungsbescheinigung gemäss | Wohnung beantragt wird, müssen durch eine Zahlungsbescheinigung gemäss |
Artikel 62 A, 2. KE/EStGB 92, und dessen Muster in Anlage 2 der | Artikel 62 A, 2. KE/EStGB 92, und dessen Muster in Anlage 2 der |
gegenwärtigen Bekanntmachung wiedergegeben ist, belegt sein. | gegenwärtigen Bekanntmachung wiedergegeben ist, belegt sein. |
In Bezug auf die Steuerjahre 2006 und 2007 gestattet die Verwaltung | In Bezug auf die Steuerjahre 2006 und 2007 gestattet die Verwaltung |
jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung ebenfalls gewährt | jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung ebenfalls gewährt |
werden kann, wenn der Steuerpflichtige eine Zahlungsbescheinigung | werden kann, wenn der Steuerpflichtige eine Zahlungsbescheinigung |
vorlegt gemäss Artikel 633 2. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel | vorlegt gemäss Artikel 633 2. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel |
bestand, bevor er durch Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. | bestand, bevor er durch Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. |
Juni 2006 abgeändert wurde, und dessen Muster in Anlage 2 der | Juni 2006 abgeändert wurde, und dessen Muster in Anlage 2 der |
vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November 2003 wiedergegeben ist. | vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November 2003 wiedergegeben ist. |
- Kapitaltilgungen (und Zinszahlungen), für die der Abzug für die | - Kapitaltilgungen (und Zinszahlungen), für die der Abzug für die |
einzige Wohnung oder eine Steuerermässigung zum ersten Mal beantragt | einzige Wohnung oder eine Steuerermässigung zum ersten Mal beantragt |
wird, müssen ferner ab dem Steuerjahr 2006 mit einer einmaligen | wird, müssen ferner ab dem Steuerjahr 2006 mit einer einmaligen |
Grundbescheinigung belegt sein, so wie sie in Artikel 62 A 1., 633 1. | Grundbescheinigung belegt sein, so wie sie in Artikel 62 A 1., 633 1. |
oder 256 1. des KE/EStGB 92 bezeichnet ist und dessen Muster in Anlage | oder 256 1. des KE/EStGB 92 bezeichnet ist und dessen Muster in Anlage |
1 zu dieser Bekanntmachung dargestellt ist, unabhängig von dem Datum, | 1 zu dieser Bekanntmachung dargestellt ist, unabhängig von dem Datum, |
an dem das Darlehen aufgenommen worden ist. | an dem das Darlehen aufgenommen worden ist. |
In Bezug auf die Steuerjahre 2005 und 2006 gestattet die Verwaltung | In Bezug auf die Steuerjahre 2005 und 2006 gestattet die Verwaltung |
jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung oder die | jedoch, dass der Abzug für die einzige Wohnung oder die |
Steuerermässigung für Kapitaltilgungen ebenfalls gewährt werden kann, | Steuerermässigung für Kapitaltilgungen ebenfalls gewährt werden kann, |
wenn der Steuerpflichtige eine Bescheinigung vorlegt gemäss Artikel | wenn der Steuerpflichtige eine Bescheinigung vorlegt gemäss Artikel |
633 1. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel bestand, bevor er durch | 633 1. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel bestand, bevor er durch |
Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 abgeändert wurde, | Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. Juni 2006 abgeändert wurde, |
und zwar eine Grundbescheinigung (oder ein Duplikat), erstellt nach | und zwar eine Grundbescheinigung (oder ein Duplikat), erstellt nach |
dem Muster in Anlage 1 der vorgenannten Bekanntmachung vom 28. | dem Muster in Anlage 1 der vorgenannten Bekanntmachung vom 28. |
November 2003. | November 2003. |
Falls eine Grundbescheinigung oder eine Kopie der Grundbescheinigung | Falls eine Grundbescheinigung oder eine Kopie der Grundbescheinigung |
zum ersten Mal ab dem 1. Januar 2005 ausgestellt werden muss für | zum ersten Mal ab dem 1. Januar 2005 ausgestellt werden muss für |
Darlehen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden: | Darlehen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden: |
- kann entweder eine einmalige Bescheinigung benutzt werden, die in | - kann entweder eine einmalige Bescheinigung benutzt werden, die in |
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt des | Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt des |
Darlehensabschlusses ausgestellt wurde; | Darlehensabschlusses ausgestellt wurde; |
- oder es kann eine Grundbescheinigung benutzt werden, die erstellt | - oder es kann eine Grundbescheinigung benutzt werden, die erstellt |
wurde gemäss Artikel 633 1. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel | wurde gemäss Artikel 633 1. des KE/EStGB 92, so wie dieser Artikel |
bestand, bevor er durch Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. | bestand, bevor er durch Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 10. |
Juni 2006 abgeändert wurde und dessen Muster in Anlage 1 der | Juni 2006 abgeändert wurde und dessen Muster in Anlage 1 der |
vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November 2003 wiedergegeben ist; | vorgenannten Bekanntmachung vom 28. November 2003 wiedergegeben ist; |
- oder es kann eine Grundbescheinigung benutzt werden, die gemäss dem | - oder es kann eine Grundbescheinigung benutzt werden, die gemäss dem |
offiziellen Muster erstellt wurde, das im Anhang 1 dieser | offiziellen Muster erstellt wurde, das im Anhang 1 dieser |
Bekanntmachung dargestellt ist. | Bekanntmachung dargestellt ist. |
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Fussnote | Fussnote |
(1) Bericht in het Nederlands, zie Belgisch Staatsblad van 9 november | (1) Avis en langue française, voir Moniteur belge du 9 novembre 2006, |
2006, blz. 60068 en erratum, Belgisch Staatsblad van 14 november 2006, blz. 60904. | p. 60068 et erratum, Moniteur belge du 14 novembre 2006, p. 60904. |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |