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Bericht betreffende de vakbondspremies voor het referentiejaar 2005 Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het bericht van de Eerste Minister betreffende de vakbondspremies voor het referentiejaar 2005 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS Bekanntmachung über die Gewerksch(...) Avis relatif à la prime syndicale pour l'année de référence 2005 Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'avis du Premier Ministre relatif à la prime syndicale pour l'année de référence 2005 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS Bekanntmachung über die Gewerksch(...)
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
Bericht betreffende de vakbondspremies voor het referentiejaar 2005 Avis relatif à la prime syndicale pour l'année de référence 2005
Duitse vertaling Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het bericht van de Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
Eerste Minister betreffende de vakbondspremies voor het referentiejaar l'avis du Premier Ministre relatif à la prime syndicale pour l'année
2005 (Belgisch Staatsblad van 22 december 2005) opgemaakt door de de référence 2005 (Moniteur belge du 22 décembre 2005), établie par le
Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het Service central de traduction allemande auprès du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
Bekanntmachung über die Gewerkschaftsprämie für das Bezugsjahr 2005 Bekanntmachung über die Gewerkschaftsprämie für das Bezugsjahr 2005
An die Mitglieder der Föderalregierung An die Mitglieder der Föderalregierung
An die Verwaltungsorgane der Einrichtungen öffentlichen Interesses An die Verwaltungsorgane der Einrichtungen öffentlichen Interesses
An die Provinzgouverneure An die Provinzgouverneure
An die Präsidenten und Mitglieder der Regierungen der Gemeinschaften An die Präsidenten und Mitglieder der Regierungen der Gemeinschaften
und Regionen und Regionen
An die Bezirkskommissare An die Bezirkskommissare
An die Bürgermeister- und Schöffenkollegien An die Bürgermeister- und Schöffenkollegien
An die Präsidenten der Räte der Öffentlichen Sozialhilfezentren An die Präsidenten der Räte der Öffentlichen Sozialhilfezentren
An die Kollegien der lokalen Polizeizonen An die Kollegien der lokalen Polizeizonen
An die Präsidenten der Verwaltungsräte der Interkommunalen, der An die Präsidenten der Verwaltungsräte der Interkommunalen, der
Vereinigungen von Öffentlichen Sozialhilfezentren und der Autonomen Vereinigungen von Öffentlichen Sozialhilfezentren und der Autonomen
Gemeinderegien Gemeinderegien
Betrifft: Betrifft:
- Verteilung der Formulare für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie - Verteilung der Formulare für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie
für das Bezugsjahr 2005 für das Bezugsjahr 2005
Vorschriften: Vorschriften:
- Gesetz vom 1. September 1980 über die Gewährung und Zahlung einer - Gesetz vom 1. September 1980 über die Gewährung und Zahlung einer
Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des öffentlichen Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des öffentlichen
Sektors Sektors
- Königliche Erlasse vom 26. September 1980 zur Ausführung der Artikel - Königliche Erlasse vom 26. September 1980 zur Ausführung der Artikel
1 Buchstabe b) und 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 1. September 1980 über die 1 Buchstabe b) und 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 1. September 1980 über die
Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte
Personalmitglieder des öffentlichen Sektors und vom 30. September 1980 Personalmitglieder des öffentlichen Sektors und vom 30. September 1980
über die Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte über die Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte
Personalmitglieder des öffentlichen Sektors Personalmitglieder des öffentlichen Sektors
Aufgrund des Beschlusses des Föderalen Ministerrates vom 25. November Aufgrund des Beschlusses des Föderalen Ministerrates vom 25. November
2005 und unter Berücksichtigung der Verhandlungen mit den 2005 und unter Berücksichtigung der Verhandlungen mit den
repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen innerhalb des Gemeinsamen repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen innerhalb des Gemeinsamen
Ausschusses für alle öffentlichen Dienste vom 14. Dezember 2005 werden Ausschusses für alle öffentlichen Dienste vom 14. Dezember 2005 werden
Abänderungen an den oben erwähnten Königlichen Erlassen vom 26. Abänderungen an den oben erwähnten Königlichen Erlassen vom 26.
September und 30. September 1980 angebracht werden. September und 30. September 1980 angebracht werden.
Eine der Hauptabänderungen an den derzeitigen Vorschriften betrifft Eine der Hauptabänderungen an den derzeitigen Vorschriften betrifft
die jährliche Verteilung der Formulare für die Beantragung der die jährliche Verteilung der Formulare für die Beantragung der
Gewerkschaftsprämie. Dadurch werden alle betroffenen Gewerkschaftsprämie. Dadurch werden alle betroffenen
Verteilungsdienste dazu verpflichtet, zwischen dem 1. Januar 2006 und Verteilungsdienste dazu verpflichtet, zwischen dem 1. Januar 2006 und
dem 31. März 2006 die Formulare für die Beantragung der dem 31. März 2006 die Formulare für die Beantragung der
Gewerkschaftsprämie für das Bezugsjahr 2005 zu verteilen. Gewerkschaftsprämie für das Bezugsjahr 2005 zu verteilen.
Im Hinblick auf die Präzisierung dieser und anderer Abänderungen über Im Hinblick auf die Präzisierung dieser und anderer Abänderungen über
die betreffenden Beantragungsformulare und unbeschadet der die betreffenden Beantragungsformulare und unbeschadet der
Bestimmungen von Artikel 12 § 1 des Königlichen Erlasses vom 30. Bestimmungen von Artikel 12 § 1 des Königlichen Erlasses vom 30.
September 1980 fordern wir Sie eindringlich dazu auf, die September 1980 fordern wir Sie eindringlich dazu auf, die
Beantragungsformulare für das Bezugsjahr 2005 erst nach Beantragungsformulare für das Bezugsjahr 2005 erst nach
Veröffentlichung des Rundschreibens über die Gewährung und Zahlung Veröffentlichung des Rundschreibens über die Gewährung und Zahlung
einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des
öffentlichen Sektors im Belgischen Staatsblatt zu verteilen. Diese öffentlichen Sektors im Belgischen Staatsblatt zu verteilen. Diese
Veröffentlichung ist spätestens für Anfang Januar 2006 vorgesehen. Veröffentlichung ist spätestens für Anfang Januar 2006 vorgesehen.
Diese Aufschiebung gilt für folgende öffentliche Dienste, die von der Diese Aufschiebung gilt für folgende öffentliche Dienste, die von der
Verteilung der Formulare für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie Verteilung der Formulare für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie
betroffen sind: betroffen sind:
a) Staatsverwaltungen und andere Staatsdienste einschliesslich der a) Staatsverwaltungen und andere Staatsdienste einschliesslich der
Dienste, die der rechtsprechenden Gewalt beistehen, Magistrate des Dienste, die der rechtsprechenden Gewalt beistehen, Magistrate des
gerichtlichen Standes und Inhaber eines Amtes beim Staatsrat jedoch gerichtlichen Standes und Inhaber eines Amtes beim Staatsrat jedoch
ausgenommen, ausgenommen,
b) juristische Personen öffentlichen Rechts, die vom Staat, von den b) juristische Personen öffentlichen Rechts, die vom Staat, von den
Gemeinschaften oder von den Regionen abhängen und deren Liste dem Gemeinschaften oder von den Regionen abhängen und deren Liste dem
Königlichen Erlass vom 26. September 1980 beigefügt ist, Königlichen Erlass vom 26. September 1980 beigefügt ist,
c) Provinzen, Agglomerationen, die Französische Kulturkommission, die c) Provinzen, Agglomerationen, die Französische Kulturkommission, die
Niederländische Kulturkommission und die Vereinigten Niederländische Kulturkommission und die Vereinigten
Kulturkommissionen der Brüsseler Agglomeration, Gemeindeföderationen, Kulturkommissionen der Brüsseler Agglomeration, Gemeindeföderationen,
Gemeindevereinigungen, Gemeinden, öffentliche Sozialhilfezentren, Gemeindevereinigungen, Gemeinden, öffentliche Sozialhilfezentren,
interkommunale öffentliche Sozialhilfezentren, Vereinigungen von interkommunale öffentliche Sozialhilfezentren, Vereinigungen von
öffentlichen Sozialhilfezentren und den Provinzen und Gemeinden öffentlichen Sozialhilfezentren und den Provinzen und Gemeinden
untergeordnete öffentliche Einrichtungen, untergeordnete öffentliche Einrichtungen,
d) Entwässerungs- und Bewässerungsgenossenschaften, d) Entwässerungs- und Bewässerungsgenossenschaften,
e) subventionierte Schul- und Berufsberatungsstellen, subventionierte e) subventionierte Schul- und Berufsberatungsstellen, subventionierte
psycho-medizinisch-soziale Zentren und subventionierte Lehranstalten psycho-medizinisch-soziale Zentren und subventionierte Lehranstalten
einschliesslich der Einrichtungen für subventionierten einschliesslich der Einrichtungen für subventionierten
nichtuniversitären Hochschulunterricht, in dem Masse, wie die nichtuniversitären Hochschulunterricht, in dem Masse, wie die
Betreffenden unmittelbar durch eine Gehaltssubvention entlohnt werden, Betreffenden unmittelbar durch eine Gehaltssubvention entlohnt werden,
f) Gemeinschaften und Regionen und von den Gemeinschaften organisierte f) Gemeinschaften und Regionen und von den Gemeinschaften organisierte
Lehranstalten, Lehranstalten,
g) die föderale Polizei, erwähnt in Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom g) die föderale Polizei, erwähnt in Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom
7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizeidienstes, integrierten Polizeidienstes,
h) lokale Polizeikorps, erwähnt in Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. h) lokale Polizeikorps, erwähnt in Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 7.
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizeidienstes. integrierten Polizeidienstes.
Der Premierminister Der Premierminister
G. VERHOFSTADT G. VERHOFSTADT
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