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hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het bericht van de Eerste Minister betreffende de vakbondspremies
voor het referentiejaar 2005 FÖDERALER
ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS Bekanntmachung über die Gewerksch(...)"
Bericht betreffende de vakbondspremies voor het referentiejaar 2005 Duitse vertaling De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het bericht van de Eerste Minister betreffende de vakbondspremies voor het referentiejaar 2005 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS Bekanntmachung über die Gewerksch(...) | Avis relatif à la prime syndicale pour l'année de référence 2005 Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'avis du Premier Ministre relatif à la prime syndicale pour l'année de référence 2005 FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS Bekanntmachung über die Gewerksch(...) |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
Bericht betreffende de vakbondspremies voor het referentiejaar 2005 | Avis relatif à la prime syndicale pour l'année de référence 2005 |
Duitse vertaling | Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het bericht van de | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
Eerste Minister betreffende de vakbondspremies voor het referentiejaar | l'avis du Premier Ministre relatif à la prime syndicale pour l'année |
2005 (Belgisch Staatsblad van 22 december 2005) opgemaakt door de | de référence 2005 (Moniteur belge du 22 décembre 2005), établie par le |
Centrale Dienst voor Duitse vertaling bij het | Service central de traduction allemande auprès du Commissariat |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
Bekanntmachung über die Gewerkschaftsprämie für das Bezugsjahr 2005 | Bekanntmachung über die Gewerkschaftsprämie für das Bezugsjahr 2005 |
An die Mitglieder der Föderalregierung | An die Mitglieder der Föderalregierung |
An die Verwaltungsorgane der Einrichtungen öffentlichen Interesses | An die Verwaltungsorgane der Einrichtungen öffentlichen Interesses |
An die Provinzgouverneure | An die Provinzgouverneure |
An die Präsidenten und Mitglieder der Regierungen der Gemeinschaften | An die Präsidenten und Mitglieder der Regierungen der Gemeinschaften |
und Regionen | und Regionen |
An die Bezirkskommissare | An die Bezirkskommissare |
An die Bürgermeister- und Schöffenkollegien | An die Bürgermeister- und Schöffenkollegien |
An die Präsidenten der Räte der Öffentlichen Sozialhilfezentren | An die Präsidenten der Räte der Öffentlichen Sozialhilfezentren |
An die Kollegien der lokalen Polizeizonen | An die Kollegien der lokalen Polizeizonen |
An die Präsidenten der Verwaltungsräte der Interkommunalen, der | An die Präsidenten der Verwaltungsräte der Interkommunalen, der |
Vereinigungen von Öffentlichen Sozialhilfezentren und der Autonomen | Vereinigungen von Öffentlichen Sozialhilfezentren und der Autonomen |
Gemeinderegien | Gemeinderegien |
Betrifft: | Betrifft: |
- Verteilung der Formulare für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie | - Verteilung der Formulare für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie |
für das Bezugsjahr 2005 | für das Bezugsjahr 2005 |
Vorschriften: | Vorschriften: |
- Gesetz vom 1. September 1980 über die Gewährung und Zahlung einer | - Gesetz vom 1. September 1980 über die Gewährung und Zahlung einer |
Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des öffentlichen | Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des öffentlichen |
Sektors | Sektors |
- Königliche Erlasse vom 26. September 1980 zur Ausführung der Artikel | - Königliche Erlasse vom 26. September 1980 zur Ausführung der Artikel |
1 Buchstabe b) und 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 1. September 1980 über die | 1 Buchstabe b) und 4 Nr. 2 des Gesetzes vom 1. September 1980 über die |
Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte | Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte |
Personalmitglieder des öffentlichen Sektors und vom 30. September 1980 | Personalmitglieder des öffentlichen Sektors und vom 30. September 1980 |
über die Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte | über die Gewährung und Zahlung einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte |
Personalmitglieder des öffentlichen Sektors | Personalmitglieder des öffentlichen Sektors |
Aufgrund des Beschlusses des Föderalen Ministerrates vom 25. November | Aufgrund des Beschlusses des Föderalen Ministerrates vom 25. November |
2005 und unter Berücksichtigung der Verhandlungen mit den | 2005 und unter Berücksichtigung der Verhandlungen mit den |
repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen innerhalb des Gemeinsamen | repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen innerhalb des Gemeinsamen |
Ausschusses für alle öffentlichen Dienste vom 14. Dezember 2005 werden | Ausschusses für alle öffentlichen Dienste vom 14. Dezember 2005 werden |
Abänderungen an den oben erwähnten Königlichen Erlassen vom 26. | Abänderungen an den oben erwähnten Königlichen Erlassen vom 26. |
September und 30. September 1980 angebracht werden. | September und 30. September 1980 angebracht werden. |
Eine der Hauptabänderungen an den derzeitigen Vorschriften betrifft | Eine der Hauptabänderungen an den derzeitigen Vorschriften betrifft |
die jährliche Verteilung der Formulare für die Beantragung der | die jährliche Verteilung der Formulare für die Beantragung der |
Gewerkschaftsprämie. Dadurch werden alle betroffenen | Gewerkschaftsprämie. Dadurch werden alle betroffenen |
Verteilungsdienste dazu verpflichtet, zwischen dem 1. Januar 2006 und | Verteilungsdienste dazu verpflichtet, zwischen dem 1. Januar 2006 und |
dem 31. März 2006 die Formulare für die Beantragung der | dem 31. März 2006 die Formulare für die Beantragung der |
Gewerkschaftsprämie für das Bezugsjahr 2005 zu verteilen. | Gewerkschaftsprämie für das Bezugsjahr 2005 zu verteilen. |
Im Hinblick auf die Präzisierung dieser und anderer Abänderungen über | Im Hinblick auf die Präzisierung dieser und anderer Abänderungen über |
die betreffenden Beantragungsformulare und unbeschadet der | die betreffenden Beantragungsformulare und unbeschadet der |
Bestimmungen von Artikel 12 § 1 des Königlichen Erlasses vom 30. | Bestimmungen von Artikel 12 § 1 des Königlichen Erlasses vom 30. |
September 1980 fordern wir Sie eindringlich dazu auf, die | September 1980 fordern wir Sie eindringlich dazu auf, die |
Beantragungsformulare für das Bezugsjahr 2005 erst nach | Beantragungsformulare für das Bezugsjahr 2005 erst nach |
Veröffentlichung des Rundschreibens über die Gewährung und Zahlung | Veröffentlichung des Rundschreibens über die Gewährung und Zahlung |
einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des | einer Gewerkschaftsprämie an bestimmte Personalmitglieder des |
öffentlichen Sektors im Belgischen Staatsblatt zu verteilen. Diese | öffentlichen Sektors im Belgischen Staatsblatt zu verteilen. Diese |
Veröffentlichung ist spätestens für Anfang Januar 2006 vorgesehen. | Veröffentlichung ist spätestens für Anfang Januar 2006 vorgesehen. |
Diese Aufschiebung gilt für folgende öffentliche Dienste, die von der | Diese Aufschiebung gilt für folgende öffentliche Dienste, die von der |
Verteilung der Formulare für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie | Verteilung der Formulare für die Beantragung der Gewerkschaftsprämie |
betroffen sind: | betroffen sind: |
a) Staatsverwaltungen und andere Staatsdienste einschliesslich der | a) Staatsverwaltungen und andere Staatsdienste einschliesslich der |
Dienste, die der rechtsprechenden Gewalt beistehen, Magistrate des | Dienste, die der rechtsprechenden Gewalt beistehen, Magistrate des |
gerichtlichen Standes und Inhaber eines Amtes beim Staatsrat jedoch | gerichtlichen Standes und Inhaber eines Amtes beim Staatsrat jedoch |
ausgenommen, | ausgenommen, |
b) juristische Personen öffentlichen Rechts, die vom Staat, von den | b) juristische Personen öffentlichen Rechts, die vom Staat, von den |
Gemeinschaften oder von den Regionen abhängen und deren Liste dem | Gemeinschaften oder von den Regionen abhängen und deren Liste dem |
Königlichen Erlass vom 26. September 1980 beigefügt ist, | Königlichen Erlass vom 26. September 1980 beigefügt ist, |
c) Provinzen, Agglomerationen, die Französische Kulturkommission, die | c) Provinzen, Agglomerationen, die Französische Kulturkommission, die |
Niederländische Kulturkommission und die Vereinigten | Niederländische Kulturkommission und die Vereinigten |
Kulturkommissionen der Brüsseler Agglomeration, Gemeindeföderationen, | Kulturkommissionen der Brüsseler Agglomeration, Gemeindeföderationen, |
Gemeindevereinigungen, Gemeinden, öffentliche Sozialhilfezentren, | Gemeindevereinigungen, Gemeinden, öffentliche Sozialhilfezentren, |
interkommunale öffentliche Sozialhilfezentren, Vereinigungen von | interkommunale öffentliche Sozialhilfezentren, Vereinigungen von |
öffentlichen Sozialhilfezentren und den Provinzen und Gemeinden | öffentlichen Sozialhilfezentren und den Provinzen und Gemeinden |
untergeordnete öffentliche Einrichtungen, | untergeordnete öffentliche Einrichtungen, |
d) Entwässerungs- und Bewässerungsgenossenschaften, | d) Entwässerungs- und Bewässerungsgenossenschaften, |
e) subventionierte Schul- und Berufsberatungsstellen, subventionierte | e) subventionierte Schul- und Berufsberatungsstellen, subventionierte |
psycho-medizinisch-soziale Zentren und subventionierte Lehranstalten | psycho-medizinisch-soziale Zentren und subventionierte Lehranstalten |
einschliesslich der Einrichtungen für subventionierten | einschliesslich der Einrichtungen für subventionierten |
nichtuniversitären Hochschulunterricht, in dem Masse, wie die | nichtuniversitären Hochschulunterricht, in dem Masse, wie die |
Betreffenden unmittelbar durch eine Gehaltssubvention entlohnt werden, | Betreffenden unmittelbar durch eine Gehaltssubvention entlohnt werden, |
f) Gemeinschaften und Regionen und von den Gemeinschaften organisierte | f) Gemeinschaften und Regionen und von den Gemeinschaften organisierte |
Lehranstalten, | Lehranstalten, |
g) die föderale Polizei, erwähnt in Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom | g) die föderale Polizei, erwähnt in Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom |
7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes, | integrierten Polizeidienstes, |
h) lokale Polizeikorps, erwähnt in Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. | h) lokale Polizeikorps, erwähnt in Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 7. |
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes. | integrierten Polizeidienstes. |
Der Premierminister | Der Premierminister |
G. VERHOFSTADT | G. VERHOFSTADT |