Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Loi du 31/05/2017
← Retour vers "Loi modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui concerne le conseil de police. - Traduction allemande "
Loi modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui concerne le conseil de police. - Traduction allemande Wet tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus, wat de politieraad betreft. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 31 MAI 2017. - Loi modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui concerne le conseil de police. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 31 MEI 2017. - Wet tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus, wat de politieraad betreft. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 31 mei
loi du 31 mai 2017 modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un 2017 tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van
service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus, wat
concerne le conseil de police (Moniteur belge du 22 juin 2017). de politieraad betreft (Belgisch Staatsblad van 22 juni 2017).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
31. MAI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 31. MAI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998
zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes in Bezug auf den Polizeirat Polizeidienstes in Bezug auf den Polizeirat
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1. - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der

Artikel 1.- Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der

Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2.- Artikel 25 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur

Art. 2.- Artikel 25 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur

Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes, abgeändert durch das Gesetz vom 26. April 2002, wird Polizeidienstes, abgeändert durch das Gesetz vom 26. April 2002, wird
wie folgt abgeändert: wie folgt abgeändert:
1. Absatz 1 wird durch folgenden Satz ergänzt: 1. Absatz 1 wird durch folgenden Satz ergänzt:
"Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung." "Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung."
2. Absatz 3 wird wie folgt ersetzt: 2. Absatz 3 wird wie folgt ersetzt:
"Der Polizeirat wird vom Polizeikollegium einberufen. Auf Antrag eines "Der Polizeirat wird vom Polizeikollegium einberufen. Auf Antrag eines
Drittels der amtierenden Mitglieder hat das Polizeikollegium den Drittels der amtierenden Mitglieder hat das Polizeikollegium den
Polizeirat zum angegebenen Tag und zur festgesetzten Uhrzeit Polizeirat zum angegebenen Tag und zur festgesetzten Uhrzeit
einzuberufen." einzuberufen."

Art. 3.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 25/1 bis 25/8 mit

Art. 3.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 25/1 bis 25/8 mit

folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 25/1 - § 1 - Außer in dringenden Fällen erfolgt die Einberufung "Art. 25/1 - § 1 - Außer in dringenden Fällen erfolgt die Einberufung
per Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail wenigstens per Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail wenigstens
sieben Werktage vor dem Versammlungsdatum; das Einberufungsschreiben sieben Werktage vor dem Versammlungsdatum; das Einberufungsschreiben
enthält die Tagesordnung. Diese Frist wird für die Anwendung von enthält die Tagesordnung. Diese Frist wird für die Anwendung von
Artikel 25/4 Absatz 3 jedoch auf zwei Tage herabgesetzt. Artikel 25/4 Absatz 3 jedoch auf zwei Tage herabgesetzt.
Die Punkte der Tagesordnung müssen mit genügender Deutlichkeit Die Punkte der Tagesordnung müssen mit genügender Deutlichkeit
angegeben werden. angegeben werden.
§ 2 - Für jeden Punkt der Tagesordnung werden alle sich darauf § 2 - Für jeden Punkt der Tagesordnung werden alle sich darauf
beziehenden Unterlagen den Mitgliedern des Polizeirats ab der beziehenden Unterlagen den Mitgliedern des Polizeirats ab der
Versendung der Tagesordnung zur Einsicht bereitgehalten. In der in Versendung der Tagesordnung zur Einsicht bereitgehalten. In der in
Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort angegeben, an dem Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort angegeben, an dem
die Mitglieder des Polizeirats die Unterlagen einsehen können. die Mitglieder des Polizeirats die Unterlagen einsehen können.
Wenn ein Mitglied des Polizeirats dies schriftlich oder auf Wenn ein Mitglied des Polizeirats dies schriftlich oder auf
elektronischem Weg beantragt, werden ihm die in Absatz 1 erwähnten elektronischem Weg beantragt, werden ihm die in Absatz 1 erwähnten
Unterlagen auf elektronischem Weg übermittelt. Unterlagen auf elektronischem Weg übermittelt.
§ 3 - Der Korpschef der lokalen Polizei oder die von ihm bestimmten § 3 - Der Korpschef der lokalen Polizei oder die von ihm bestimmten
Personalmitglieder erteilen den Mitgliedern des Polizeirats, die es Personalmitglieder erteilen den Mitgliedern des Polizeirats, die es
beantragen, technische Auskünfte über die in der Akte befindlichen beantragen, technische Auskünfte über die in der Akte befindlichen
Unterlagen. In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung werden Unterlagen. In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung werden
die Modalitäten festgelegt, nach denen diese technischen Auskünfte die Modalitäten festgelegt, nach denen diese technischen Auskünfte
erteilt werden. erteilt werden.
Art. 25/2 - § 1 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Punkte dürfen Art. 25/2 - § 1 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Punkte dürfen
nur in dringenden Fällen, wo der geringste Aufschub eine Gefahr nur in dringenden Fällen, wo der geringste Aufschub eine Gefahr
bedeuten könnte, behandelt werden. bedeuten könnte, behandelt werden.
Die Dringlichkeit wird nur mit dem Einverständnis von mindestens zwei Die Dringlichkeit wird nur mit dem Einverständnis von mindestens zwei
Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen. Die Namen dieser Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen. Die Namen dieser
Mitglieder werden in das Protokoll aufgenommen. Mitglieder werden in das Protokoll aufgenommen.
§ 2 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Vorschläge müssen dem § 2 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Vorschläge müssen dem
Vorsitzenden oder der Person, die ihn vertritt, mindestens fünf Vorsitzenden oder der Person, die ihn vertritt, mindestens fünf
Werktage vor der Sitzung überreicht werden. Ihnen ist ein Werktage vor der Sitzung überreicht werden. Ihnen ist ein
Erläuterungsschreiben oder jegliche Unterlage beizufügen, die dem Rat Erläuterungsschreiben oder jegliche Unterlage beizufügen, die dem Rat
darüber Aufschluss geben kann. Mitgliedern des Polizeikollegiums ist darüber Aufschluss geben kann. Mitgliedern des Polizeikollegiums ist
es untersagt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. es untersagt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Art. 25/3 - Spätestens sieben Werktage vor der Versammlung, in der der Art. 25/3 - Spätestens sieben Werktage vor der Versammlung, in der der
Polizeirat über den Haushaltsplan, eine Abänderung des Haushaltsplans Polizeirat über den Haushaltsplan, eine Abänderung des Haushaltsplans
oder die Rechnungen zu beraten hat, lässt das Polizeikollegium jedem oder die Rechnungen zu beraten hat, lässt das Polizeikollegium jedem
Mitglied des Polizeirats ein Exemplar des Entwurfs des Haushaltsplans, Mitglied des Polizeirats ein Exemplar des Entwurfs des Haushaltsplans,
der Abänderung des Haushaltsplans beziehungsweise der Rechnungen per der Abänderung des Haushaltsplans beziehungsweise der Rechnungen per
Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail zukommen. Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail zukommen.
Der Entwurf wird so mitgeteilt, wie er dem Rat zur Beratung vorgelegt Der Entwurf wird so mitgeteilt, wie er dem Rat zur Beratung vorgelegt
werden wird, in der vorgeschriebenen Form und zusammen mit den zu werden wird, in der vorgeschriebenen Form und zusammen mit den zu
seiner endgültigen Festlegung erforderlichen Anlagen, mit Ausnahme der seiner endgültigen Festlegung erforderlichen Anlagen, mit Ausnahme der
Belege, was die Rechnungen betrifft. Dem Entwurf des Haushaltsplans Belege, was die Rechnungen betrifft. Dem Entwurf des Haushaltsplans
und den Rechnungen wird ein Bericht beigelegt. und den Rechnungen wird ein Bericht beigelegt.
Der Bericht enthält eine Übersicht über den Entwurf des Haushaltsplans Der Bericht enthält eine Übersicht über den Entwurf des Haushaltsplans
oder die Rechnungen. Ferner enthält der Bericht in Bezug auf den oder die Rechnungen. Ferner enthält der Bericht in Bezug auf den
Haushaltsplan die allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone Haushaltsplan die allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone
sowie alle zweckdienlichen Informationen und enthält der Bericht in sowie alle zweckdienlichen Informationen und enthält der Bericht in
Bezug auf die Rechnungen eine Übersicht über die Finanzverwaltung der Bezug auf die Rechnungen eine Übersicht über die Finanzverwaltung der
Polizeizone während des Rechnungsjahrs, auf das sich die Rechnungen Polizeizone während des Rechnungsjahrs, auf das sich die Rechnungen
beziehen. beziehen.
Bevor der Polizeirat berät, wird der Inhalt des Berichts kommentiert. Bevor der Polizeirat berät, wird der Inhalt des Berichts kommentiert.
Art. 25/4 - Außer in dringenden Fällen werden Ort, Tag, Uhrzeit und Art. 25/4 - Außer in dringenden Fällen werden Ort, Tag, Uhrzeit und
Tagesordnung der Versammlungen des Polizeirats der Öffentlichkeit Tagesordnung der Versammlungen des Polizeirats der Öffentlichkeit
innerhalb derselben Fristen, wie sie in den Artikeln 25/1, 25/2 Absatz innerhalb derselben Fristen, wie sie in den Artikeln 25/1, 25/2 Absatz
3 und 25/3 in Bezug auf die Einberufung des Polizeirats erwähnt sind, 3 und 25/3 in Bezug auf die Einberufung des Polizeirats erwähnt sind,
durch Anschlag an den Gemeindehäusern und dem Hauptkommissariat sowie durch Anschlag an den Gemeindehäusern und dem Hauptkommissariat sowie
durch Veröffentlichung auf der Website der Polizeizone zur Kenntnis durch Veröffentlichung auf der Website der Polizeizone zur Kenntnis
gebracht. gebracht.
Art. 25/5 - Der Polizeirat verabschiedet eine Geschäftsordnung. Außer Art. 25/5 - Der Polizeirat verabschiedet eine Geschäftsordnung. Außer
den Bestimmungen, die vorliegendes Gesetz darin festzuhalten den Bestimmungen, die vorliegendes Gesetz darin festzuhalten
vorschreibt, kann diese Ordnung ergänzende Maßnahmen in Bezug auf die vorschreibt, kann diese Ordnung ergänzende Maßnahmen in Bezug auf die
Arbeitsweise des Rates enthalten. Arbeitsweise des Rates enthalten.
Art. 25/6 - Die Sitzungen des Polizeirats sind öffentlich. Art. 25/6 - Die Sitzungen des Polizeirats sind öffentlich.
Wenn es sich während der öffentlichen Sitzung als notwendig erweist, Wenn es sich während der öffentlichen Sitzung als notwendig erweist,
die Untersuchung eines Punktes in geheimer Sitzung fortzuführen, kann die Untersuchung eines Punktes in geheimer Sitzung fortzuführen, kann
die öffentliche Sitzung zu diesem alleinigen Zweck unterbrochen die öffentliche Sitzung zu diesem alleinigen Zweck unterbrochen
werden. werden.
Unter Vorbehalt von Artikel 25/3 kann der Polizeirat im Interesse der Unter Vorbehalt von Artikel 25/3 kann der Polizeirat im Interesse der
öffentlichen Ordnung und aufgrund schwer wiegender Bedenken gegen öffentlichen Ordnung und aufgrund schwer wiegender Bedenken gegen
diese Öffentlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden diese Öffentlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Mitglieder beschließen, dass die Sitzung nicht öffentlich ist. Mitglieder beschließen, dass die Sitzung nicht öffentlich ist.
Art. 25/7 - Die Sitzungen des Polizeirats sind nicht öffentlich, wenn Art. 25/7 - Die Sitzungen des Polizeirats sind nicht öffentlich, wenn
Personenfragen behandelt werden. Sobald eine solche Frage Personenfragen behandelt werden. Sobald eine solche Frage
angeschnitten wird, ordnet der Vorsitzende sofort an, dass dieser angeschnitten wird, ordnet der Vorsitzende sofort an, dass dieser
Punkt in geheimer Sitzung behandelt wird. Punkt in geheimer Sitzung behandelt wird.
Art. 25/8 - Der Vorsitzende des Polizeirats ist mit der Art. 25/8 - Der Vorsitzende des Polizeirats ist mit der
Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung beauftragt. Er Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung beauftragt. Er
darf, nach vorheriger Verwarnung, jede Person, die ihre Billigung oder darf, nach vorheriger Verwarnung, jede Person, die ihre Billigung oder
Missbilligung öffentlich äußert oder auf irgendeine Weise Unruhe Missbilligung öffentlich äußert oder auf irgendeine Weise Unruhe
stiftet, des Saales verweisen lassen. stiftet, des Saales verweisen lassen.
Außerdem kann der Vorsitzende zu Lasten des Zuwiderhandelnden ein Außerdem kann der Vorsitzende zu Lasten des Zuwiderhandelnden ein
Protokoll aufnehmen und ihn an das Polizeigericht verweisen, das ihn Protokoll aufnehmen und ihn an das Polizeigericht verweisen, das ihn
zu einer Geldbuße von einem bis fünfzehn EUR oder zu einer zu einer Geldbuße von einem bis fünfzehn EUR oder zu einer
Gefängnisstrafe von einem bis zu drei Tagen verurteilen kann, Gefängnisstrafe von einem bis zu drei Tagen verurteilen kann,
unbeschadet anderer Verfolgungen, wenn die Tat Anlass dazu gibt." unbeschadet anderer Verfolgungen, wenn die Tat Anlass dazu gibt."

Art. 4.- Artikel 26 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert:

Art. 4.- Artikel 26 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert:

1. Vor dem bestehenden Text wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut 1. Vor dem bestehenden Text wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut
eingefügt: eingefügt:
"Jedes Mitglied des Polizeirats, einschließlich der Mitglieder des "Jedes Mitglied des Polizeirats, einschließlich der Mitglieder des
Polizeikollegiums, verfügt über eine Stimme." Polizeikollegiums, verfügt über eine Stimme."
2. Im bestehenden Text von Artikel 26, der Absatz 2 bilden wird, 2. Im bestehenden Text von Artikel 26, der Absatz 2 bilden wird,
werden die Wörter "In Abweichung von dem voranstehenden Artikel" durch werden die Wörter "In Abweichung von dem voranstehenden Artikel" durch
die Wörter "In Abweichung von dem vorangehenden Absatz" ersetzt. die Wörter "In Abweichung von dem vorangehenden Absatz" ersetzt.

Art. 5.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 26/1 bis 26/3 mit

Art. 5.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 26/1 bis 26/3 mit

folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 26/1 - § 1 - Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit "Art. 26/1 - § 1 - Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit
gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgewiesen. gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgewiesen.
§ 2 - Der Polizeirat stimmt über den gesamten Haushaltsplan und über § 2 - Der Polizeirat stimmt über den gesamten Haushaltsplan und über
die gesamten Jahresrechnungen ab. die gesamten Jahresrechnungen ab.
Jedes Mitglied kann jedoch verlangen, dass, wenn es sich um den Jedes Mitglied kann jedoch verlangen, dass, wenn es sich um den
Haushaltsplan handelt, über einen oder mehrere Artikel beziehungsweise Haushaltsplan handelt, über einen oder mehrere Artikel beziehungsweise
eine oder mehrere Gruppen von Artikeln, die von ihm bestimmt werden, eine oder mehrere Gruppen von Artikeln, die von ihm bestimmt werden,
und, wenn es sich um die Jahresrechnungen handelt, über einen oder und, wenn es sich um die Jahresrechnungen handelt, über einen oder
mehrere Artikel beziehungsweise Posten, die von ihm bestimmt werden, mehrere Artikel beziehungsweise Posten, die von ihm bestimmt werden,
getrennt abgestimmt wird. getrennt abgestimmt wird.
In diesem Fall kann die Gesamtabstimmung erst erfolgen, nachdem über In diesem Fall kann die Gesamtabstimmung erst erfolgen, nachdem über
den beziehungsweise die wie oben erwähnt bestimmten Artikel, Gruppen den beziehungsweise die wie oben erwähnt bestimmten Artikel, Gruppen
von Artikeln oder Posten abgestimmt worden ist, wobei die von Artikeln oder Posten abgestimmt worden ist, wobei die
Gesamtabstimmung sowohl für die Artikel oder Posten gilt, für die kein Gesamtabstimmung sowohl für die Artikel oder Posten gilt, für die kein
Mitglied eine getrennte Abstimmung beantragt hat, als auch für die Mitglied eine getrennte Abstimmung beantragt hat, als auch für die
durch getrennte Abstimmung bereits angenommenen Artikel. durch getrennte Abstimmung bereits angenommenen Artikel.
Art. 26/2 - Unbeschadet des Absatzes 4 stimmen die Mitglieder des Art. 26/2 - Unbeschadet des Absatzes 4 stimmen die Mitglieder des
Polizeirats mündlich ab. Polizeirats mündlich ab.
In der Geschäftsordnung kann ein Abstimmungsverfahren vorgesehen In der Geschäftsordnung kann ein Abstimmungsverfahren vorgesehen
werden, das einer mündlichen Stimmabgabe gleichkommt. Als solche werden, das einer mündlichen Stimmabgabe gleichkommt. Als solche
werden die mechanisch ausgelöste namentliche Abstimmung sowie die werden die mechanisch ausgelöste namentliche Abstimmung sowie die
Abstimmung durch Sitzenbleiben und Aufstehen oder durch Handzeichen Abstimmung durch Sitzenbleiben und Aufstehen oder durch Handzeichen
betrachtet. betrachtet.
Unbeschadet der Bestimmungen der Geschäftsordnung erfolgt die Unbeschadet der Bestimmungen der Geschäftsordnung erfolgt die
Abstimmung mündlich, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder es Abstimmung mündlich, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder es
beantragt. beantragt.
Nur über Invorschlagbringungen von Kandidaten, Ernennungen, Nur über Invorschlagbringungen von Kandidaten, Ernennungen,
Zurdispositionstellungen, vorbeugende einstweilige Amtsenthebungen im Zurdispositionstellungen, vorbeugende einstweilige Amtsenthebungen im
Interesse des Dienstes und Disziplinarstrafen wird in geheimer Interesse des Dienstes und Disziplinarstrafen wird in geheimer
Abstimmung mit absoluter Stimmenmehrheit abgestimmt. Abstimmung mit absoluter Stimmenmehrheit abgestimmt.
Der Vorsitzende gibt als Letzter seine Stimme ab, außer bei geheimer Der Vorsitzende gibt als Letzter seine Stimme ab, außer bei geheimer
Abstimmung. Abstimmung.
Art. 26/3 - Wird bei Ernennungen oder Invorschlagbringungen von Art. 26/3 - Wird bei Ernennungen oder Invorschlagbringungen von
Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Stimmenmehrheit nicht Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Stimmenmehrheit nicht
erreicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die die erreicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die die
höchste Stimmenanzahl erhalten haben. höchste Stimmenanzahl erhalten haben.
Zu diesem Zweck stellt der Vorsitzende eine Liste mit doppelt so Zu diesem Zweck stellt der Vorsitzende eine Liste mit doppelt so
vielen Namen auf, wie Kandidaten zu ernennen oder vorzuschlagen sind. vielen Namen auf, wie Kandidaten zu ernennen oder vorzuschlagen sind.
Die Stimmen dürfen nur für die auf dieser Liste eingetragenen Die Stimmen dürfen nur für die auf dieser Liste eingetragenen
Kandidaten abgegeben werden. Kandidaten abgegeben werden.
Die Ernennung oder die Invorschlagbringung erfolgt mit Die Ernennung oder die Invorschlagbringung erfolgt mit
Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der ältere Kandidat den Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der ältere Kandidat den
Vorzug." Vorzug."

Art. 6.- Artikel 27 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:

Art. 6.- Artikel 27 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:

"Art. 27 - § 1 - Keine Urkunde, kein Schriftstück bezüglich der "Art. 27 - § 1 - Keine Urkunde, kein Schriftstück bezüglich der
Verwaltung der Polizeizone darf den Mitgliedern des Polizeirats zwecks Verwaltung der Polizeizone darf den Mitgliedern des Polizeirats zwecks
Prüfung vorenthalten werden. Prüfung vorenthalten werden.
§ 2 - Die Mitglieder des Polizeirats können unter den Bedingungen, die § 2 - Die Mitglieder des Polizeirats können unter den Bedingungen, die
in der vom Rat erstellten Geschäftsordnung festgelegt sind, eine Kopie in der vom Rat erstellten Geschäftsordnung festgelegt sind, eine Kopie
der Urkunden und Schriftstücke bezüglich der Verwaltung der der Urkunden und Schriftstücke bezüglich der Verwaltung der
Polizeizone erhalten. In dieser Geschäftsordnung werden ebenfalls die Polizeizone erhalten. In dieser Geschäftsordnung werden ebenfalls die
Bedingungen für den Zugang zu den Diensten der Polizeizone angegeben. Bedingungen für den Zugang zu den Diensten der Polizeizone angegeben.
Die eventuell für die Kopie verlangte Gebühr darf den Die eventuell für die Kopie verlangte Gebühr darf den
Selbstkostenpreis auf keinen Fall überschreiten. Selbstkostenpreis auf keinen Fall überschreiten.
§ 3 - Die Mitglieder des Polizeirats haben das Recht, dem § 3 - Die Mitglieder des Polizeirats haben das Recht, dem
Polizeikollegium schriftlich und mündlich Fragen zu stellen. Die Polizeikollegium schriftlich und mündlich Fragen zu stellen. Die
Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts sind in der Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts sind in der
Geschäftsordnung festgelegt." Geschäftsordnung festgelegt."

Art. 7.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 27/1 bis 27/3 mit

Art. 7.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 27/1 bis 27/3 mit

folgendem Wortlaut eingefügt: folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 27/1 - Außer wenn die Geschäftsordnung es anders bestimmt, wird "Art. 27/1 - Außer wenn die Geschäftsordnung es anders bestimmt, wird
bei der Eröffnung einer jeden Sitzung das Protokoll der vorhergehenden bei der Eröffnung einer jeden Sitzung das Protokoll der vorhergehenden
Sitzung erwähnt und wird gebeten, es anzunehmen. Sitzung erwähnt und wird gebeten, es anzunehmen.
Auf jeden Fall wird das Protokoll der vorhergehenden Sitzung den Auf jeden Fall wird das Protokoll der vorhergehenden Sitzung den
Mitgliedern des Polizeirats mindestens sieben Werktage vor dem Tag der Mitgliedern des Polizeirats mindestens sieben Werktage vor dem Tag der
Sitzung zur Verfügung gestellt. In dringenden Fällen wird das Sitzung zur Verfügung gestellt. In dringenden Fällen wird das
Protokoll zusammen mit der Tagesordnung zur Verfügung gestellt. Protokoll zusammen mit der Tagesordnung zur Verfügung gestellt.
In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort
bestimmt, an dem die Mitglieder des Polizeirats das Protokoll einsehen bestimmt, an dem die Mitglieder des Polizeirats das Protokoll einsehen
können. können.
Jedes Mitglied des Polizeirats hat das Recht, im Laufe der Sitzung Jedes Mitglied des Polizeirats hat das Recht, im Laufe der Sitzung
Bemerkungen über die Abfassung des Protokolls der vorhergehenden Bemerkungen über die Abfassung des Protokolls der vorhergehenden
Sitzung zu machen. Werden diese Bemerkungen angenommen, so wird der Sitzung zu machen. Werden diese Bemerkungen angenommen, so wird der
Sekretär beauftragt, noch während der Sitzung oder spätestens bei der Sekretär beauftragt, noch während der Sitzung oder spätestens bei der
nächstfolgenden Sitzung einen neuen, dem Beschluss des Polizeirats nächstfolgenden Sitzung einen neuen, dem Beschluss des Polizeirats
entsprechenden Text vorzulegen. entsprechenden Text vorzulegen.
Verläuft die Sitzung ohne Bemerkungen, wird das Protokoll als Verläuft die Sitzung ohne Bemerkungen, wird das Protokoll als
genehmigt betrachtet und vom Vorsitzenden und vom Sekretär genehmigt betrachtet und vom Vorsitzenden und vom Sekretär
unterschrieben. unterschrieben.
Wenn der Polizeirat dringend einberufen worden ist, kann er Wenn der Polizeirat dringend einberufen worden ist, kann er
beschließen, Bemerkungen bei der nächstfolgenden Versammlung beschließen, Bemerkungen bei der nächstfolgenden Versammlung
zuzulassen. zuzulassen.
Jedes Mal, wenn der Polizeirat dies für wünschenswert erachtet, wird Jedes Mal, wenn der Polizeirat dies für wünschenswert erachtet, wird
das Protokoll ganz oder teilweise während der Sitzung abgefasst und das Protokoll ganz oder teilweise während der Sitzung abgefasst und
von den anwesenden Mitgliedern unterzeichnet. von den anwesenden Mitgliedern unterzeichnet.
Sobald das Protokoll einer Sitzung angenommen und vom Vorsitzenden und Sobald das Protokoll einer Sitzung angenommen und vom Vorsitzenden und
vom Sekretär unterzeichnet worden ist, wird es auf die Website der vom Sekretär unterzeichnet worden ist, wird es auf die Website der
Polizeizone hochgeladen. Polizeizone hochgeladen.
In Abweichung von Absatz 8 werden die Punkte des Protokolls, die unter In Abweichung von Absatz 8 werden die Punkte des Protokolls, die unter
Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen worden sind, nicht auf die Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen worden sind, nicht auf die
Website der Polizeizone hochgeladen. Website der Polizeizone hochgeladen.
Art. 27/2 - Der Polizeirat ist nur bei Anwesenheit der Mehrzahl seiner Art. 27/2 - Der Polizeirat ist nur bei Anwesenheit der Mehrzahl seiner
amtierenden Mitglieder beschlussfähig. amtierenden Mitglieder beschlussfähig.
Ist die Versammlung jedoch zweimal einberufen worden, ohne die Ist die Versammlung jedoch zweimal einberufen worden, ohne die
beschlussfähige Mitgliederzahl erreicht zu haben, darf sie nach einer beschlussfähige Mitgliederzahl erreicht zu haben, darf sie nach einer
dritten und letzten Einberufung rechtsgültig über die Punkte beraten dritten und letzten Einberufung rechtsgültig über die Punkte beraten
und beschließen, die zum dritten Mal auf der Tagesordnung stehen, und beschließen, die zum dritten Mal auf der Tagesordnung stehen,
gleich wie viel Mitglieder anwesend sind. gleich wie viel Mitglieder anwesend sind.
Die zweite und die dritte Einberufung erfolgen gemäß den Bestimmungen Die zweite und die dritte Einberufung erfolgen gemäß den Bestimmungen
von Artikel 25/1, und es ist zu vermerken, ob es sich um die zweite von Artikel 25/1, und es ist zu vermerken, ob es sich um die zweite
oder dritte Einberufung handelt. Die dritte Einberufung muss außerdem oder dritte Einberufung handelt. Die dritte Einberufung muss außerdem
den Wortlaut der zwei vorhergehenden Absätze wiedergeben. den Wortlaut der zwei vorhergehenden Absätze wiedergeben.
Art. 27/3 - Es ist jedem Mitglied des Polizeirats und den Mitgliedern Art. 27/3 - Es ist jedem Mitglied des Polizeirats und den Mitgliedern
des Polizeikollegiums untersagt: des Polizeikollegiums untersagt:
1. bei der Beratung oder Beschlussfassung über Angelegenheiten 1. bei der Beratung oder Beschlussfassung über Angelegenheiten
anwesend oder vertreten zu sein, an denen sie vor oder nach ihrer anwesend oder vertreten zu sein, an denen sie vor oder nach ihrer
Wahl, sei es persönlich, sei es als Beauftragte, ein direktes Wahl, sei es persönlich, sei es als Beauftragte, ein direktes
Interesse haben, oder an denen ihre Verwandten oder Verschwägerten bis Interesse haben, oder an denen ihre Verwandten oder Verschwägerten bis
zum vierten Grad einschließlich ein persönliches oder direktes zum vierten Grad einschließlich ein persönliches oder direktes
Interesse haben. Bei der Invorschlagbringung von Kandidaten, bei Interesse haben. Bei der Invorschlagbringung von Kandidaten, bei
Ernennungen und bei disziplinarrechtlichen Verfolgungen erstreckt sich Ernennungen und bei disziplinarrechtlichen Verfolgungen erstreckt sich
das betreffende Verbot nur auf Verwandte oder Verschwägerte bis zum das betreffende Verbot nur auf Verwandte oder Verschwägerte bis zum
zweiten Grad einschließlich, zweiten Grad einschließlich,
2. sich direkt oder indirekt an irgendeiner Dienstleistung, 2. sich direkt oder indirekt an irgendeiner Dienstleistung,
Gebührenerhebung, Lieferung oder Ausschreibung für die Polizeizone zu Gebührenerhebung, Lieferung oder Ausschreibung für die Polizeizone zu
beteiligen, beteiligen,
3. als Rechtsanwalt, Notar oder Sachwalter in Prozessen gegen die 3. als Rechtsanwalt, Notar oder Sachwalter in Prozessen gegen die
Polizeizone aufzutreten. Es ist ihnen in dieser Eigenschaft auch Polizeizone aufzutreten. Es ist ihnen in dieser Eigenschaft auch
untersagt, Streitsachen zugunsten der Polizeizone vor Gericht zu untersagt, Streitsachen zugunsten der Polizeizone vor Gericht zu
vertreten, sie darin zu beraten oder zu ihren Gunsten darin vertreten, sie darin zu beraten oder zu ihren Gunsten darin
einzugreifen, einzugreifen,
4. in Disziplinarsachen als Beistand eines Personalmitglieds 4. in Disziplinarsachen als Beistand eines Personalmitglieds
aufzutreten. aufzutreten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf den Sekretär." Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf den Sekretär."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 31. Mai 2017 Gegeben zu Brüssel, den 31. Mai 2017
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
^