| Loi modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui concerne le conseil de police. - Traduction allemande | Wet tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus, wat de politieraad betreft. - Duitse vertaling |
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| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 31 MAI 2017. - Loi modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui concerne le conseil de police. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 31 MEI 2017. - Wet tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus, wat de politieraad betreft. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 31 mei |
| loi du 31 mai 2017 modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un | 2017 tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van |
| service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui | een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus, wat |
| concerne le conseil de police (Moniteur belge du 22 juin 2017). | de politieraad betreft (Belgisch Staatsblad van 22 juni 2017). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 31. MAI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 | 31. MAI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 |
| zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes in Bezug auf den Polizeirat | Polizeidienstes in Bezug auf den Polizeirat |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
| sanktionieren es: | sanktionieren es: |
| Artikel 1. - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der | Artikel 1.- Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der |
| Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
Art. 2.- Artikel 25 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
Art. 2.- Artikel 25 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
| Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes, abgeändert durch das Gesetz vom 26. April 2002, wird | Polizeidienstes, abgeändert durch das Gesetz vom 26. April 2002, wird |
| wie folgt abgeändert: | wie folgt abgeändert: |
| 1. Absatz 1 wird durch folgenden Satz ergänzt: | 1. Absatz 1 wird durch folgenden Satz ergänzt: |
| "Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung." | "Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung." |
| 2. Absatz 3 wird wie folgt ersetzt: | 2. Absatz 3 wird wie folgt ersetzt: |
| "Der Polizeirat wird vom Polizeikollegium einberufen. Auf Antrag eines | "Der Polizeirat wird vom Polizeikollegium einberufen. Auf Antrag eines |
| Drittels der amtierenden Mitglieder hat das Polizeikollegium den | Drittels der amtierenden Mitglieder hat das Polizeikollegium den |
| Polizeirat zum angegebenen Tag und zur festgesetzten Uhrzeit | Polizeirat zum angegebenen Tag und zur festgesetzten Uhrzeit |
| einzuberufen." | einzuberufen." |
Art. 3.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 25/1 bis 25/8 mit |
Art. 3.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 25/1 bis 25/8 mit |
| folgendem Wortlaut eingefügt: | folgendem Wortlaut eingefügt: |
| "Art. 25/1 - § 1 - Außer in dringenden Fällen erfolgt die Einberufung | "Art. 25/1 - § 1 - Außer in dringenden Fällen erfolgt die Einberufung |
| per Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail wenigstens | per Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail wenigstens |
| sieben Werktage vor dem Versammlungsdatum; das Einberufungsschreiben | sieben Werktage vor dem Versammlungsdatum; das Einberufungsschreiben |
| enthält die Tagesordnung. Diese Frist wird für die Anwendung von | enthält die Tagesordnung. Diese Frist wird für die Anwendung von |
| Artikel 25/4 Absatz 3 jedoch auf zwei Tage herabgesetzt. | Artikel 25/4 Absatz 3 jedoch auf zwei Tage herabgesetzt. |
| Die Punkte der Tagesordnung müssen mit genügender Deutlichkeit | Die Punkte der Tagesordnung müssen mit genügender Deutlichkeit |
| angegeben werden. | angegeben werden. |
| § 2 - Für jeden Punkt der Tagesordnung werden alle sich darauf | § 2 - Für jeden Punkt der Tagesordnung werden alle sich darauf |
| beziehenden Unterlagen den Mitgliedern des Polizeirats ab der | beziehenden Unterlagen den Mitgliedern des Polizeirats ab der |
| Versendung der Tagesordnung zur Einsicht bereitgehalten. In der in | Versendung der Tagesordnung zur Einsicht bereitgehalten. In der in |
| Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort angegeben, an dem | Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort angegeben, an dem |
| die Mitglieder des Polizeirats die Unterlagen einsehen können. | die Mitglieder des Polizeirats die Unterlagen einsehen können. |
| Wenn ein Mitglied des Polizeirats dies schriftlich oder auf | Wenn ein Mitglied des Polizeirats dies schriftlich oder auf |
| elektronischem Weg beantragt, werden ihm die in Absatz 1 erwähnten | elektronischem Weg beantragt, werden ihm die in Absatz 1 erwähnten |
| Unterlagen auf elektronischem Weg übermittelt. | Unterlagen auf elektronischem Weg übermittelt. |
| § 3 - Der Korpschef der lokalen Polizei oder die von ihm bestimmten | § 3 - Der Korpschef der lokalen Polizei oder die von ihm bestimmten |
| Personalmitglieder erteilen den Mitgliedern des Polizeirats, die es | Personalmitglieder erteilen den Mitgliedern des Polizeirats, die es |
| beantragen, technische Auskünfte über die in der Akte befindlichen | beantragen, technische Auskünfte über die in der Akte befindlichen |
| Unterlagen. In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung werden | Unterlagen. In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung werden |
| die Modalitäten festgelegt, nach denen diese technischen Auskünfte | die Modalitäten festgelegt, nach denen diese technischen Auskünfte |
| erteilt werden. | erteilt werden. |
| Art. 25/2 - § 1 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Punkte dürfen | Art. 25/2 - § 1 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Punkte dürfen |
| nur in dringenden Fällen, wo der geringste Aufschub eine Gefahr | nur in dringenden Fällen, wo der geringste Aufschub eine Gefahr |
| bedeuten könnte, behandelt werden. | bedeuten könnte, behandelt werden. |
| Die Dringlichkeit wird nur mit dem Einverständnis von mindestens zwei | Die Dringlichkeit wird nur mit dem Einverständnis von mindestens zwei |
| Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen. Die Namen dieser | Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen. Die Namen dieser |
| Mitglieder werden in das Protokoll aufgenommen. | Mitglieder werden in das Protokoll aufgenommen. |
| § 2 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Vorschläge müssen dem | § 2 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Vorschläge müssen dem |
| Vorsitzenden oder der Person, die ihn vertritt, mindestens fünf | Vorsitzenden oder der Person, die ihn vertritt, mindestens fünf |
| Werktage vor der Sitzung überreicht werden. Ihnen ist ein | Werktage vor der Sitzung überreicht werden. Ihnen ist ein |
| Erläuterungsschreiben oder jegliche Unterlage beizufügen, die dem Rat | Erläuterungsschreiben oder jegliche Unterlage beizufügen, die dem Rat |
| darüber Aufschluss geben kann. Mitgliedern des Polizeikollegiums ist | darüber Aufschluss geben kann. Mitgliedern des Polizeikollegiums ist |
| es untersagt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. | es untersagt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. |
| Art. 25/3 - Spätestens sieben Werktage vor der Versammlung, in der der | Art. 25/3 - Spätestens sieben Werktage vor der Versammlung, in der der |
| Polizeirat über den Haushaltsplan, eine Abänderung des Haushaltsplans | Polizeirat über den Haushaltsplan, eine Abänderung des Haushaltsplans |
| oder die Rechnungen zu beraten hat, lässt das Polizeikollegium jedem | oder die Rechnungen zu beraten hat, lässt das Polizeikollegium jedem |
| Mitglied des Polizeirats ein Exemplar des Entwurfs des Haushaltsplans, | Mitglied des Polizeirats ein Exemplar des Entwurfs des Haushaltsplans, |
| der Abänderung des Haushaltsplans beziehungsweise der Rechnungen per | der Abänderung des Haushaltsplans beziehungsweise der Rechnungen per |
| Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail zukommen. | Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail zukommen. |
| Der Entwurf wird so mitgeteilt, wie er dem Rat zur Beratung vorgelegt | Der Entwurf wird so mitgeteilt, wie er dem Rat zur Beratung vorgelegt |
| werden wird, in der vorgeschriebenen Form und zusammen mit den zu | werden wird, in der vorgeschriebenen Form und zusammen mit den zu |
| seiner endgültigen Festlegung erforderlichen Anlagen, mit Ausnahme der | seiner endgültigen Festlegung erforderlichen Anlagen, mit Ausnahme der |
| Belege, was die Rechnungen betrifft. Dem Entwurf des Haushaltsplans | Belege, was die Rechnungen betrifft. Dem Entwurf des Haushaltsplans |
| und den Rechnungen wird ein Bericht beigelegt. | und den Rechnungen wird ein Bericht beigelegt. |
| Der Bericht enthält eine Übersicht über den Entwurf des Haushaltsplans | Der Bericht enthält eine Übersicht über den Entwurf des Haushaltsplans |
| oder die Rechnungen. Ferner enthält der Bericht in Bezug auf den | oder die Rechnungen. Ferner enthält der Bericht in Bezug auf den |
| Haushaltsplan die allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone | Haushaltsplan die allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone |
| sowie alle zweckdienlichen Informationen und enthält der Bericht in | sowie alle zweckdienlichen Informationen und enthält der Bericht in |
| Bezug auf die Rechnungen eine Übersicht über die Finanzverwaltung der | Bezug auf die Rechnungen eine Übersicht über die Finanzverwaltung der |
| Polizeizone während des Rechnungsjahrs, auf das sich die Rechnungen | Polizeizone während des Rechnungsjahrs, auf das sich die Rechnungen |
| beziehen. | beziehen. |
| Bevor der Polizeirat berät, wird der Inhalt des Berichts kommentiert. | Bevor der Polizeirat berät, wird der Inhalt des Berichts kommentiert. |
| Art. 25/4 - Außer in dringenden Fällen werden Ort, Tag, Uhrzeit und | Art. 25/4 - Außer in dringenden Fällen werden Ort, Tag, Uhrzeit und |
| Tagesordnung der Versammlungen des Polizeirats der Öffentlichkeit | Tagesordnung der Versammlungen des Polizeirats der Öffentlichkeit |
| innerhalb derselben Fristen, wie sie in den Artikeln 25/1, 25/2 Absatz | innerhalb derselben Fristen, wie sie in den Artikeln 25/1, 25/2 Absatz |
| 3 und 25/3 in Bezug auf die Einberufung des Polizeirats erwähnt sind, | 3 und 25/3 in Bezug auf die Einberufung des Polizeirats erwähnt sind, |
| durch Anschlag an den Gemeindehäusern und dem Hauptkommissariat sowie | durch Anschlag an den Gemeindehäusern und dem Hauptkommissariat sowie |
| durch Veröffentlichung auf der Website der Polizeizone zur Kenntnis | durch Veröffentlichung auf der Website der Polizeizone zur Kenntnis |
| gebracht. | gebracht. |
| Art. 25/5 - Der Polizeirat verabschiedet eine Geschäftsordnung. Außer | Art. 25/5 - Der Polizeirat verabschiedet eine Geschäftsordnung. Außer |
| den Bestimmungen, die vorliegendes Gesetz darin festzuhalten | den Bestimmungen, die vorliegendes Gesetz darin festzuhalten |
| vorschreibt, kann diese Ordnung ergänzende Maßnahmen in Bezug auf die | vorschreibt, kann diese Ordnung ergänzende Maßnahmen in Bezug auf die |
| Arbeitsweise des Rates enthalten. | Arbeitsweise des Rates enthalten. |
| Art. 25/6 - Die Sitzungen des Polizeirats sind öffentlich. | Art. 25/6 - Die Sitzungen des Polizeirats sind öffentlich. |
| Wenn es sich während der öffentlichen Sitzung als notwendig erweist, | Wenn es sich während der öffentlichen Sitzung als notwendig erweist, |
| die Untersuchung eines Punktes in geheimer Sitzung fortzuführen, kann | die Untersuchung eines Punktes in geheimer Sitzung fortzuführen, kann |
| die öffentliche Sitzung zu diesem alleinigen Zweck unterbrochen | die öffentliche Sitzung zu diesem alleinigen Zweck unterbrochen |
| werden. | werden. |
| Unter Vorbehalt von Artikel 25/3 kann der Polizeirat im Interesse der | Unter Vorbehalt von Artikel 25/3 kann der Polizeirat im Interesse der |
| öffentlichen Ordnung und aufgrund schwer wiegender Bedenken gegen | öffentlichen Ordnung und aufgrund schwer wiegender Bedenken gegen |
| diese Öffentlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden | diese Öffentlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden |
| Mitglieder beschließen, dass die Sitzung nicht öffentlich ist. | Mitglieder beschließen, dass die Sitzung nicht öffentlich ist. |
| Art. 25/7 - Die Sitzungen des Polizeirats sind nicht öffentlich, wenn | Art. 25/7 - Die Sitzungen des Polizeirats sind nicht öffentlich, wenn |
| Personenfragen behandelt werden. Sobald eine solche Frage | Personenfragen behandelt werden. Sobald eine solche Frage |
| angeschnitten wird, ordnet der Vorsitzende sofort an, dass dieser | angeschnitten wird, ordnet der Vorsitzende sofort an, dass dieser |
| Punkt in geheimer Sitzung behandelt wird. | Punkt in geheimer Sitzung behandelt wird. |
| Art. 25/8 - Der Vorsitzende des Polizeirats ist mit der | Art. 25/8 - Der Vorsitzende des Polizeirats ist mit der |
| Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung beauftragt. Er | Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung beauftragt. Er |
| darf, nach vorheriger Verwarnung, jede Person, die ihre Billigung oder | darf, nach vorheriger Verwarnung, jede Person, die ihre Billigung oder |
| Missbilligung öffentlich äußert oder auf irgendeine Weise Unruhe | Missbilligung öffentlich äußert oder auf irgendeine Weise Unruhe |
| stiftet, des Saales verweisen lassen. | stiftet, des Saales verweisen lassen. |
| Außerdem kann der Vorsitzende zu Lasten des Zuwiderhandelnden ein | Außerdem kann der Vorsitzende zu Lasten des Zuwiderhandelnden ein |
| Protokoll aufnehmen und ihn an das Polizeigericht verweisen, das ihn | Protokoll aufnehmen und ihn an das Polizeigericht verweisen, das ihn |
| zu einer Geldbuße von einem bis fünfzehn EUR oder zu einer | zu einer Geldbuße von einem bis fünfzehn EUR oder zu einer |
| Gefängnisstrafe von einem bis zu drei Tagen verurteilen kann, | Gefängnisstrafe von einem bis zu drei Tagen verurteilen kann, |
| unbeschadet anderer Verfolgungen, wenn die Tat Anlass dazu gibt." | unbeschadet anderer Verfolgungen, wenn die Tat Anlass dazu gibt." |
Art. 4.- Artikel 26 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
Art. 4.- Artikel 26 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
| 1. Vor dem bestehenden Text wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut | 1. Vor dem bestehenden Text wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut |
| eingefügt: | eingefügt: |
| "Jedes Mitglied des Polizeirats, einschließlich der Mitglieder des | "Jedes Mitglied des Polizeirats, einschließlich der Mitglieder des |
| Polizeikollegiums, verfügt über eine Stimme." | Polizeikollegiums, verfügt über eine Stimme." |
| 2. Im bestehenden Text von Artikel 26, der Absatz 2 bilden wird, | 2. Im bestehenden Text von Artikel 26, der Absatz 2 bilden wird, |
| werden die Wörter "In Abweichung von dem voranstehenden Artikel" durch | werden die Wörter "In Abweichung von dem voranstehenden Artikel" durch |
| die Wörter "In Abweichung von dem vorangehenden Absatz" ersetzt. | die Wörter "In Abweichung von dem vorangehenden Absatz" ersetzt. |
Art. 5.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 26/1 bis 26/3 mit |
Art. 5.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 26/1 bis 26/3 mit |
| folgendem Wortlaut eingefügt: | folgendem Wortlaut eingefügt: |
| "Art. 26/1 - § 1 - Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit | "Art. 26/1 - § 1 - Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit |
| gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgewiesen. | gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgewiesen. |
| § 2 - Der Polizeirat stimmt über den gesamten Haushaltsplan und über | § 2 - Der Polizeirat stimmt über den gesamten Haushaltsplan und über |
| die gesamten Jahresrechnungen ab. | die gesamten Jahresrechnungen ab. |
| Jedes Mitglied kann jedoch verlangen, dass, wenn es sich um den | Jedes Mitglied kann jedoch verlangen, dass, wenn es sich um den |
| Haushaltsplan handelt, über einen oder mehrere Artikel beziehungsweise | Haushaltsplan handelt, über einen oder mehrere Artikel beziehungsweise |
| eine oder mehrere Gruppen von Artikeln, die von ihm bestimmt werden, | eine oder mehrere Gruppen von Artikeln, die von ihm bestimmt werden, |
| und, wenn es sich um die Jahresrechnungen handelt, über einen oder | und, wenn es sich um die Jahresrechnungen handelt, über einen oder |
| mehrere Artikel beziehungsweise Posten, die von ihm bestimmt werden, | mehrere Artikel beziehungsweise Posten, die von ihm bestimmt werden, |
| getrennt abgestimmt wird. | getrennt abgestimmt wird. |
| In diesem Fall kann die Gesamtabstimmung erst erfolgen, nachdem über | In diesem Fall kann die Gesamtabstimmung erst erfolgen, nachdem über |
| den beziehungsweise die wie oben erwähnt bestimmten Artikel, Gruppen | den beziehungsweise die wie oben erwähnt bestimmten Artikel, Gruppen |
| von Artikeln oder Posten abgestimmt worden ist, wobei die | von Artikeln oder Posten abgestimmt worden ist, wobei die |
| Gesamtabstimmung sowohl für die Artikel oder Posten gilt, für die kein | Gesamtabstimmung sowohl für die Artikel oder Posten gilt, für die kein |
| Mitglied eine getrennte Abstimmung beantragt hat, als auch für die | Mitglied eine getrennte Abstimmung beantragt hat, als auch für die |
| durch getrennte Abstimmung bereits angenommenen Artikel. | durch getrennte Abstimmung bereits angenommenen Artikel. |
| Art. 26/2 - Unbeschadet des Absatzes 4 stimmen die Mitglieder des | Art. 26/2 - Unbeschadet des Absatzes 4 stimmen die Mitglieder des |
| Polizeirats mündlich ab. | Polizeirats mündlich ab. |
| In der Geschäftsordnung kann ein Abstimmungsverfahren vorgesehen | In der Geschäftsordnung kann ein Abstimmungsverfahren vorgesehen |
| werden, das einer mündlichen Stimmabgabe gleichkommt. Als solche | werden, das einer mündlichen Stimmabgabe gleichkommt. Als solche |
| werden die mechanisch ausgelöste namentliche Abstimmung sowie die | werden die mechanisch ausgelöste namentliche Abstimmung sowie die |
| Abstimmung durch Sitzenbleiben und Aufstehen oder durch Handzeichen | Abstimmung durch Sitzenbleiben und Aufstehen oder durch Handzeichen |
| betrachtet. | betrachtet. |
| Unbeschadet der Bestimmungen der Geschäftsordnung erfolgt die | Unbeschadet der Bestimmungen der Geschäftsordnung erfolgt die |
| Abstimmung mündlich, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder es | Abstimmung mündlich, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder es |
| beantragt. | beantragt. |
| Nur über Invorschlagbringungen von Kandidaten, Ernennungen, | Nur über Invorschlagbringungen von Kandidaten, Ernennungen, |
| Zurdispositionstellungen, vorbeugende einstweilige Amtsenthebungen im | Zurdispositionstellungen, vorbeugende einstweilige Amtsenthebungen im |
| Interesse des Dienstes und Disziplinarstrafen wird in geheimer | Interesse des Dienstes und Disziplinarstrafen wird in geheimer |
| Abstimmung mit absoluter Stimmenmehrheit abgestimmt. | Abstimmung mit absoluter Stimmenmehrheit abgestimmt. |
| Der Vorsitzende gibt als Letzter seine Stimme ab, außer bei geheimer | Der Vorsitzende gibt als Letzter seine Stimme ab, außer bei geheimer |
| Abstimmung. | Abstimmung. |
| Art. 26/3 - Wird bei Ernennungen oder Invorschlagbringungen von | Art. 26/3 - Wird bei Ernennungen oder Invorschlagbringungen von |
| Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Stimmenmehrheit nicht | Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Stimmenmehrheit nicht |
| erreicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die die | erreicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die die |
| höchste Stimmenanzahl erhalten haben. | höchste Stimmenanzahl erhalten haben. |
| Zu diesem Zweck stellt der Vorsitzende eine Liste mit doppelt so | Zu diesem Zweck stellt der Vorsitzende eine Liste mit doppelt so |
| vielen Namen auf, wie Kandidaten zu ernennen oder vorzuschlagen sind. | vielen Namen auf, wie Kandidaten zu ernennen oder vorzuschlagen sind. |
| Die Stimmen dürfen nur für die auf dieser Liste eingetragenen | Die Stimmen dürfen nur für die auf dieser Liste eingetragenen |
| Kandidaten abgegeben werden. | Kandidaten abgegeben werden. |
| Die Ernennung oder die Invorschlagbringung erfolgt mit | Die Ernennung oder die Invorschlagbringung erfolgt mit |
| Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der ältere Kandidat den | Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der ältere Kandidat den |
| Vorzug." | Vorzug." |
Art. 6.- Artikel 27 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: |
Art. 6.- Artikel 27 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: |
| "Art. 27 - § 1 - Keine Urkunde, kein Schriftstück bezüglich der | "Art. 27 - § 1 - Keine Urkunde, kein Schriftstück bezüglich der |
| Verwaltung der Polizeizone darf den Mitgliedern des Polizeirats zwecks | Verwaltung der Polizeizone darf den Mitgliedern des Polizeirats zwecks |
| Prüfung vorenthalten werden. | Prüfung vorenthalten werden. |
| § 2 - Die Mitglieder des Polizeirats können unter den Bedingungen, die | § 2 - Die Mitglieder des Polizeirats können unter den Bedingungen, die |
| in der vom Rat erstellten Geschäftsordnung festgelegt sind, eine Kopie | in der vom Rat erstellten Geschäftsordnung festgelegt sind, eine Kopie |
| der Urkunden und Schriftstücke bezüglich der Verwaltung der | der Urkunden und Schriftstücke bezüglich der Verwaltung der |
| Polizeizone erhalten. In dieser Geschäftsordnung werden ebenfalls die | Polizeizone erhalten. In dieser Geschäftsordnung werden ebenfalls die |
| Bedingungen für den Zugang zu den Diensten der Polizeizone angegeben. | Bedingungen für den Zugang zu den Diensten der Polizeizone angegeben. |
| Die eventuell für die Kopie verlangte Gebühr darf den | Die eventuell für die Kopie verlangte Gebühr darf den |
| Selbstkostenpreis auf keinen Fall überschreiten. | Selbstkostenpreis auf keinen Fall überschreiten. |
| § 3 - Die Mitglieder des Polizeirats haben das Recht, dem | § 3 - Die Mitglieder des Polizeirats haben das Recht, dem |
| Polizeikollegium schriftlich und mündlich Fragen zu stellen. Die | Polizeikollegium schriftlich und mündlich Fragen zu stellen. Die |
| Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts sind in der | Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts sind in der |
| Geschäftsordnung festgelegt." | Geschäftsordnung festgelegt." |
Art. 7.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 27/1 bis 27/3 mit |
Art. 7.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 27/1 bis 27/3 mit |
| folgendem Wortlaut eingefügt: | folgendem Wortlaut eingefügt: |
| "Art. 27/1 - Außer wenn die Geschäftsordnung es anders bestimmt, wird | "Art. 27/1 - Außer wenn die Geschäftsordnung es anders bestimmt, wird |
| bei der Eröffnung einer jeden Sitzung das Protokoll der vorhergehenden | bei der Eröffnung einer jeden Sitzung das Protokoll der vorhergehenden |
| Sitzung erwähnt und wird gebeten, es anzunehmen. | Sitzung erwähnt und wird gebeten, es anzunehmen. |
| Auf jeden Fall wird das Protokoll der vorhergehenden Sitzung den | Auf jeden Fall wird das Protokoll der vorhergehenden Sitzung den |
| Mitgliedern des Polizeirats mindestens sieben Werktage vor dem Tag der | Mitgliedern des Polizeirats mindestens sieben Werktage vor dem Tag der |
| Sitzung zur Verfügung gestellt. In dringenden Fällen wird das | Sitzung zur Verfügung gestellt. In dringenden Fällen wird das |
| Protokoll zusammen mit der Tagesordnung zur Verfügung gestellt. | Protokoll zusammen mit der Tagesordnung zur Verfügung gestellt. |
| In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort | In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort |
| bestimmt, an dem die Mitglieder des Polizeirats das Protokoll einsehen | bestimmt, an dem die Mitglieder des Polizeirats das Protokoll einsehen |
| können. | können. |
| Jedes Mitglied des Polizeirats hat das Recht, im Laufe der Sitzung | Jedes Mitglied des Polizeirats hat das Recht, im Laufe der Sitzung |
| Bemerkungen über die Abfassung des Protokolls der vorhergehenden | Bemerkungen über die Abfassung des Protokolls der vorhergehenden |
| Sitzung zu machen. Werden diese Bemerkungen angenommen, so wird der | Sitzung zu machen. Werden diese Bemerkungen angenommen, so wird der |
| Sekretär beauftragt, noch während der Sitzung oder spätestens bei der | Sekretär beauftragt, noch während der Sitzung oder spätestens bei der |
| nächstfolgenden Sitzung einen neuen, dem Beschluss des Polizeirats | nächstfolgenden Sitzung einen neuen, dem Beschluss des Polizeirats |
| entsprechenden Text vorzulegen. | entsprechenden Text vorzulegen. |
| Verläuft die Sitzung ohne Bemerkungen, wird das Protokoll als | Verläuft die Sitzung ohne Bemerkungen, wird das Protokoll als |
| genehmigt betrachtet und vom Vorsitzenden und vom Sekretär | genehmigt betrachtet und vom Vorsitzenden und vom Sekretär |
| unterschrieben. | unterschrieben. |
| Wenn der Polizeirat dringend einberufen worden ist, kann er | Wenn der Polizeirat dringend einberufen worden ist, kann er |
| beschließen, Bemerkungen bei der nächstfolgenden Versammlung | beschließen, Bemerkungen bei der nächstfolgenden Versammlung |
| zuzulassen. | zuzulassen. |
| Jedes Mal, wenn der Polizeirat dies für wünschenswert erachtet, wird | Jedes Mal, wenn der Polizeirat dies für wünschenswert erachtet, wird |
| das Protokoll ganz oder teilweise während der Sitzung abgefasst und | das Protokoll ganz oder teilweise während der Sitzung abgefasst und |
| von den anwesenden Mitgliedern unterzeichnet. | von den anwesenden Mitgliedern unterzeichnet. |
| Sobald das Protokoll einer Sitzung angenommen und vom Vorsitzenden und | Sobald das Protokoll einer Sitzung angenommen und vom Vorsitzenden und |
| vom Sekretär unterzeichnet worden ist, wird es auf die Website der | vom Sekretär unterzeichnet worden ist, wird es auf die Website der |
| Polizeizone hochgeladen. | Polizeizone hochgeladen. |
| In Abweichung von Absatz 8 werden die Punkte des Protokolls, die unter | In Abweichung von Absatz 8 werden die Punkte des Protokolls, die unter |
| Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen worden sind, nicht auf die | Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen worden sind, nicht auf die |
| Website der Polizeizone hochgeladen. | Website der Polizeizone hochgeladen. |
| Art. 27/2 - Der Polizeirat ist nur bei Anwesenheit der Mehrzahl seiner | Art. 27/2 - Der Polizeirat ist nur bei Anwesenheit der Mehrzahl seiner |
| amtierenden Mitglieder beschlussfähig. | amtierenden Mitglieder beschlussfähig. |
| Ist die Versammlung jedoch zweimal einberufen worden, ohne die | Ist die Versammlung jedoch zweimal einberufen worden, ohne die |
| beschlussfähige Mitgliederzahl erreicht zu haben, darf sie nach einer | beschlussfähige Mitgliederzahl erreicht zu haben, darf sie nach einer |
| dritten und letzten Einberufung rechtsgültig über die Punkte beraten | dritten und letzten Einberufung rechtsgültig über die Punkte beraten |
| und beschließen, die zum dritten Mal auf der Tagesordnung stehen, | und beschließen, die zum dritten Mal auf der Tagesordnung stehen, |
| gleich wie viel Mitglieder anwesend sind. | gleich wie viel Mitglieder anwesend sind. |
| Die zweite und die dritte Einberufung erfolgen gemäß den Bestimmungen | Die zweite und die dritte Einberufung erfolgen gemäß den Bestimmungen |
| von Artikel 25/1, und es ist zu vermerken, ob es sich um die zweite | von Artikel 25/1, und es ist zu vermerken, ob es sich um die zweite |
| oder dritte Einberufung handelt. Die dritte Einberufung muss außerdem | oder dritte Einberufung handelt. Die dritte Einberufung muss außerdem |
| den Wortlaut der zwei vorhergehenden Absätze wiedergeben. | den Wortlaut der zwei vorhergehenden Absätze wiedergeben. |
| Art. 27/3 - Es ist jedem Mitglied des Polizeirats und den Mitgliedern | Art. 27/3 - Es ist jedem Mitglied des Polizeirats und den Mitgliedern |
| des Polizeikollegiums untersagt: | des Polizeikollegiums untersagt: |
| 1. bei der Beratung oder Beschlussfassung über Angelegenheiten | 1. bei der Beratung oder Beschlussfassung über Angelegenheiten |
| anwesend oder vertreten zu sein, an denen sie vor oder nach ihrer | anwesend oder vertreten zu sein, an denen sie vor oder nach ihrer |
| Wahl, sei es persönlich, sei es als Beauftragte, ein direktes | Wahl, sei es persönlich, sei es als Beauftragte, ein direktes |
| Interesse haben, oder an denen ihre Verwandten oder Verschwägerten bis | Interesse haben, oder an denen ihre Verwandten oder Verschwägerten bis |
| zum vierten Grad einschließlich ein persönliches oder direktes | zum vierten Grad einschließlich ein persönliches oder direktes |
| Interesse haben. Bei der Invorschlagbringung von Kandidaten, bei | Interesse haben. Bei der Invorschlagbringung von Kandidaten, bei |
| Ernennungen und bei disziplinarrechtlichen Verfolgungen erstreckt sich | Ernennungen und bei disziplinarrechtlichen Verfolgungen erstreckt sich |
| das betreffende Verbot nur auf Verwandte oder Verschwägerte bis zum | das betreffende Verbot nur auf Verwandte oder Verschwägerte bis zum |
| zweiten Grad einschließlich, | zweiten Grad einschließlich, |
| 2. sich direkt oder indirekt an irgendeiner Dienstleistung, | 2. sich direkt oder indirekt an irgendeiner Dienstleistung, |
| Gebührenerhebung, Lieferung oder Ausschreibung für die Polizeizone zu | Gebührenerhebung, Lieferung oder Ausschreibung für die Polizeizone zu |
| beteiligen, | beteiligen, |
| 3. als Rechtsanwalt, Notar oder Sachwalter in Prozessen gegen die | 3. als Rechtsanwalt, Notar oder Sachwalter in Prozessen gegen die |
| Polizeizone aufzutreten. Es ist ihnen in dieser Eigenschaft auch | Polizeizone aufzutreten. Es ist ihnen in dieser Eigenschaft auch |
| untersagt, Streitsachen zugunsten der Polizeizone vor Gericht zu | untersagt, Streitsachen zugunsten der Polizeizone vor Gericht zu |
| vertreten, sie darin zu beraten oder zu ihren Gunsten darin | vertreten, sie darin zu beraten oder zu ihren Gunsten darin |
| einzugreifen, | einzugreifen, |
| 4. in Disziplinarsachen als Beistand eines Personalmitglieds | 4. in Disziplinarsachen als Beistand eines Personalmitglieds |
| aufzutreten. | aufzutreten. |
| Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf den Sekretär." | Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf den Sekretär." |
| Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
| Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
| veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
| Gegeben zu Brüssel, den 31. Mai 2017 | Gegeben zu Brüssel, den 31. Mai 2017 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
| J. JAMBON | J. JAMBON |
| Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| K. GEENS | K. GEENS |