Loi modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui concerne le conseil de police. - Traduction allemande | Wet tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus, wat de politieraad betreft. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 31 MAI 2017. - Loi modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui concerne le conseil de police. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 31 MEI 2017. - Wet tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus, wat de politieraad betreft. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 31 mei |
loi du 31 mai 2017 modifiant la loi du 7 décembre 1998 organisant un | 2017 tot wijziging van de wet van 7 december 1998 tot organisatie van |
service de police intégré, structuré à deux niveaux, en ce qui | een geïntegreerde politiedienst, gestructureerd op twee niveaus, wat |
concerne le conseil de police (Moniteur belge du 22 juin 2017). | de politieraad betreft (Belgisch Staatsblad van 22 juni 2017). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
31. MAI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 | 31. MAI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 |
zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizeidienstes in Bezug auf den Polizeirat | Polizeidienstes in Bezug auf den Polizeirat |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
sanktionieren es: | sanktionieren es: |
Artikel 1. - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der | Artikel 1.- Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der |
Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
Art. 2.- Artikel 25 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
Art. 2.- Artikel 25 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizeidienstes, abgeändert durch das Gesetz vom 26. April 2002, wird | Polizeidienstes, abgeändert durch das Gesetz vom 26. April 2002, wird |
wie folgt abgeändert: | wie folgt abgeändert: |
1. Absatz 1 wird durch folgenden Satz ergänzt: | 1. Absatz 1 wird durch folgenden Satz ergänzt: |
"Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung." | "Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung." |
2. Absatz 3 wird wie folgt ersetzt: | 2. Absatz 3 wird wie folgt ersetzt: |
"Der Polizeirat wird vom Polizeikollegium einberufen. Auf Antrag eines | "Der Polizeirat wird vom Polizeikollegium einberufen. Auf Antrag eines |
Drittels der amtierenden Mitglieder hat das Polizeikollegium den | Drittels der amtierenden Mitglieder hat das Polizeikollegium den |
Polizeirat zum angegebenen Tag und zur festgesetzten Uhrzeit | Polizeirat zum angegebenen Tag und zur festgesetzten Uhrzeit |
einzuberufen." | einzuberufen." |
Art. 3.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 25/1 bis 25/8 mit |
Art. 3.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 25/1 bis 25/8 mit |
folgendem Wortlaut eingefügt: | folgendem Wortlaut eingefügt: |
"Art. 25/1 - § 1 - Außer in dringenden Fällen erfolgt die Einberufung | "Art. 25/1 - § 1 - Außer in dringenden Fällen erfolgt die Einberufung |
per Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail wenigstens | per Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail wenigstens |
sieben Werktage vor dem Versammlungsdatum; das Einberufungsschreiben | sieben Werktage vor dem Versammlungsdatum; das Einberufungsschreiben |
enthält die Tagesordnung. Diese Frist wird für die Anwendung von | enthält die Tagesordnung. Diese Frist wird für die Anwendung von |
Artikel 25/4 Absatz 3 jedoch auf zwei Tage herabgesetzt. | Artikel 25/4 Absatz 3 jedoch auf zwei Tage herabgesetzt. |
Die Punkte der Tagesordnung müssen mit genügender Deutlichkeit | Die Punkte der Tagesordnung müssen mit genügender Deutlichkeit |
angegeben werden. | angegeben werden. |
§ 2 - Für jeden Punkt der Tagesordnung werden alle sich darauf | § 2 - Für jeden Punkt der Tagesordnung werden alle sich darauf |
beziehenden Unterlagen den Mitgliedern des Polizeirats ab der | beziehenden Unterlagen den Mitgliedern des Polizeirats ab der |
Versendung der Tagesordnung zur Einsicht bereitgehalten. In der in | Versendung der Tagesordnung zur Einsicht bereitgehalten. In der in |
Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort angegeben, an dem | Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort angegeben, an dem |
die Mitglieder des Polizeirats die Unterlagen einsehen können. | die Mitglieder des Polizeirats die Unterlagen einsehen können. |
Wenn ein Mitglied des Polizeirats dies schriftlich oder auf | Wenn ein Mitglied des Polizeirats dies schriftlich oder auf |
elektronischem Weg beantragt, werden ihm die in Absatz 1 erwähnten | elektronischem Weg beantragt, werden ihm die in Absatz 1 erwähnten |
Unterlagen auf elektronischem Weg übermittelt. | Unterlagen auf elektronischem Weg übermittelt. |
§ 3 - Der Korpschef der lokalen Polizei oder die von ihm bestimmten | § 3 - Der Korpschef der lokalen Polizei oder die von ihm bestimmten |
Personalmitglieder erteilen den Mitgliedern des Polizeirats, die es | Personalmitglieder erteilen den Mitgliedern des Polizeirats, die es |
beantragen, technische Auskünfte über die in der Akte befindlichen | beantragen, technische Auskünfte über die in der Akte befindlichen |
Unterlagen. In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung werden | Unterlagen. In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung werden |
die Modalitäten festgelegt, nach denen diese technischen Auskünfte | die Modalitäten festgelegt, nach denen diese technischen Auskünfte |
erteilt werden. | erteilt werden. |
Art. 25/2 - § 1 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Punkte dürfen | Art. 25/2 - § 1 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Punkte dürfen |
nur in dringenden Fällen, wo der geringste Aufschub eine Gefahr | nur in dringenden Fällen, wo der geringste Aufschub eine Gefahr |
bedeuten könnte, behandelt werden. | bedeuten könnte, behandelt werden. |
Die Dringlichkeit wird nur mit dem Einverständnis von mindestens zwei | Die Dringlichkeit wird nur mit dem Einverständnis von mindestens zwei |
Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen. Die Namen dieser | Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen. Die Namen dieser |
Mitglieder werden in das Protokoll aufgenommen. | Mitglieder werden in das Protokoll aufgenommen. |
§ 2 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Vorschläge müssen dem | § 2 - Nicht auf der Tagesordnung stehende Vorschläge müssen dem |
Vorsitzenden oder der Person, die ihn vertritt, mindestens fünf | Vorsitzenden oder der Person, die ihn vertritt, mindestens fünf |
Werktage vor der Sitzung überreicht werden. Ihnen ist ein | Werktage vor der Sitzung überreicht werden. Ihnen ist ein |
Erläuterungsschreiben oder jegliche Unterlage beizufügen, die dem Rat | Erläuterungsschreiben oder jegliche Unterlage beizufügen, die dem Rat |
darüber Aufschluss geben kann. Mitgliedern des Polizeikollegiums ist | darüber Aufschluss geben kann. Mitgliedern des Polizeikollegiums ist |
es untersagt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. | es untersagt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. |
Art. 25/3 - Spätestens sieben Werktage vor der Versammlung, in der der | Art. 25/3 - Spätestens sieben Werktage vor der Versammlung, in der der |
Polizeirat über den Haushaltsplan, eine Abänderung des Haushaltsplans | Polizeirat über den Haushaltsplan, eine Abänderung des Haushaltsplans |
oder die Rechnungen zu beraten hat, lässt das Polizeikollegium jedem | oder die Rechnungen zu beraten hat, lässt das Polizeikollegium jedem |
Mitglied des Polizeirats ein Exemplar des Entwurfs des Haushaltsplans, | Mitglied des Polizeirats ein Exemplar des Entwurfs des Haushaltsplans, |
der Abänderung des Haushaltsplans beziehungsweise der Rechnungen per | der Abänderung des Haushaltsplans beziehungsweise der Rechnungen per |
Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail zukommen. | Brief, per Bote ins Haus, per Fax oder per E-Mail zukommen. |
Der Entwurf wird so mitgeteilt, wie er dem Rat zur Beratung vorgelegt | Der Entwurf wird so mitgeteilt, wie er dem Rat zur Beratung vorgelegt |
werden wird, in der vorgeschriebenen Form und zusammen mit den zu | werden wird, in der vorgeschriebenen Form und zusammen mit den zu |
seiner endgültigen Festlegung erforderlichen Anlagen, mit Ausnahme der | seiner endgültigen Festlegung erforderlichen Anlagen, mit Ausnahme der |
Belege, was die Rechnungen betrifft. Dem Entwurf des Haushaltsplans | Belege, was die Rechnungen betrifft. Dem Entwurf des Haushaltsplans |
und den Rechnungen wird ein Bericht beigelegt. | und den Rechnungen wird ein Bericht beigelegt. |
Der Bericht enthält eine Übersicht über den Entwurf des Haushaltsplans | Der Bericht enthält eine Übersicht über den Entwurf des Haushaltsplans |
oder die Rechnungen. Ferner enthält der Bericht in Bezug auf den | oder die Rechnungen. Ferner enthält der Bericht in Bezug auf den |
Haushaltsplan die allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone | Haushaltsplan die allgemeine und die Finanzpolitik der Polizeizone |
sowie alle zweckdienlichen Informationen und enthält der Bericht in | sowie alle zweckdienlichen Informationen und enthält der Bericht in |
Bezug auf die Rechnungen eine Übersicht über die Finanzverwaltung der | Bezug auf die Rechnungen eine Übersicht über die Finanzverwaltung der |
Polizeizone während des Rechnungsjahrs, auf das sich die Rechnungen | Polizeizone während des Rechnungsjahrs, auf das sich die Rechnungen |
beziehen. | beziehen. |
Bevor der Polizeirat berät, wird der Inhalt des Berichts kommentiert. | Bevor der Polizeirat berät, wird der Inhalt des Berichts kommentiert. |
Art. 25/4 - Außer in dringenden Fällen werden Ort, Tag, Uhrzeit und | Art. 25/4 - Außer in dringenden Fällen werden Ort, Tag, Uhrzeit und |
Tagesordnung der Versammlungen des Polizeirats der Öffentlichkeit | Tagesordnung der Versammlungen des Polizeirats der Öffentlichkeit |
innerhalb derselben Fristen, wie sie in den Artikeln 25/1, 25/2 Absatz | innerhalb derselben Fristen, wie sie in den Artikeln 25/1, 25/2 Absatz |
3 und 25/3 in Bezug auf die Einberufung des Polizeirats erwähnt sind, | 3 und 25/3 in Bezug auf die Einberufung des Polizeirats erwähnt sind, |
durch Anschlag an den Gemeindehäusern und dem Hauptkommissariat sowie | durch Anschlag an den Gemeindehäusern und dem Hauptkommissariat sowie |
durch Veröffentlichung auf der Website der Polizeizone zur Kenntnis | durch Veröffentlichung auf der Website der Polizeizone zur Kenntnis |
gebracht. | gebracht. |
Art. 25/5 - Der Polizeirat verabschiedet eine Geschäftsordnung. Außer | Art. 25/5 - Der Polizeirat verabschiedet eine Geschäftsordnung. Außer |
den Bestimmungen, die vorliegendes Gesetz darin festzuhalten | den Bestimmungen, die vorliegendes Gesetz darin festzuhalten |
vorschreibt, kann diese Ordnung ergänzende Maßnahmen in Bezug auf die | vorschreibt, kann diese Ordnung ergänzende Maßnahmen in Bezug auf die |
Arbeitsweise des Rates enthalten. | Arbeitsweise des Rates enthalten. |
Art. 25/6 - Die Sitzungen des Polizeirats sind öffentlich. | Art. 25/6 - Die Sitzungen des Polizeirats sind öffentlich. |
Wenn es sich während der öffentlichen Sitzung als notwendig erweist, | Wenn es sich während der öffentlichen Sitzung als notwendig erweist, |
die Untersuchung eines Punktes in geheimer Sitzung fortzuführen, kann | die Untersuchung eines Punktes in geheimer Sitzung fortzuführen, kann |
die öffentliche Sitzung zu diesem alleinigen Zweck unterbrochen | die öffentliche Sitzung zu diesem alleinigen Zweck unterbrochen |
werden. | werden. |
Unter Vorbehalt von Artikel 25/3 kann der Polizeirat im Interesse der | Unter Vorbehalt von Artikel 25/3 kann der Polizeirat im Interesse der |
öffentlichen Ordnung und aufgrund schwer wiegender Bedenken gegen | öffentlichen Ordnung und aufgrund schwer wiegender Bedenken gegen |
diese Öffentlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden | diese Öffentlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden |
Mitglieder beschließen, dass die Sitzung nicht öffentlich ist. | Mitglieder beschließen, dass die Sitzung nicht öffentlich ist. |
Art. 25/7 - Die Sitzungen des Polizeirats sind nicht öffentlich, wenn | Art. 25/7 - Die Sitzungen des Polizeirats sind nicht öffentlich, wenn |
Personenfragen behandelt werden. Sobald eine solche Frage | Personenfragen behandelt werden. Sobald eine solche Frage |
angeschnitten wird, ordnet der Vorsitzende sofort an, dass dieser | angeschnitten wird, ordnet der Vorsitzende sofort an, dass dieser |
Punkt in geheimer Sitzung behandelt wird. | Punkt in geheimer Sitzung behandelt wird. |
Art. 25/8 - Der Vorsitzende des Polizeirats ist mit der | Art. 25/8 - Der Vorsitzende des Polizeirats ist mit der |
Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung beauftragt. Er | Aufrechterhaltung der Ordnung während der Versammlung beauftragt. Er |
darf, nach vorheriger Verwarnung, jede Person, die ihre Billigung oder | darf, nach vorheriger Verwarnung, jede Person, die ihre Billigung oder |
Missbilligung öffentlich äußert oder auf irgendeine Weise Unruhe | Missbilligung öffentlich äußert oder auf irgendeine Weise Unruhe |
stiftet, des Saales verweisen lassen. | stiftet, des Saales verweisen lassen. |
Außerdem kann der Vorsitzende zu Lasten des Zuwiderhandelnden ein | Außerdem kann der Vorsitzende zu Lasten des Zuwiderhandelnden ein |
Protokoll aufnehmen und ihn an das Polizeigericht verweisen, das ihn | Protokoll aufnehmen und ihn an das Polizeigericht verweisen, das ihn |
zu einer Geldbuße von einem bis fünfzehn EUR oder zu einer | zu einer Geldbuße von einem bis fünfzehn EUR oder zu einer |
Gefängnisstrafe von einem bis zu drei Tagen verurteilen kann, | Gefängnisstrafe von einem bis zu drei Tagen verurteilen kann, |
unbeschadet anderer Verfolgungen, wenn die Tat Anlass dazu gibt." | unbeschadet anderer Verfolgungen, wenn die Tat Anlass dazu gibt." |
Art. 4.- Artikel 26 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
Art. 4.- Artikel 26 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
1. Vor dem bestehenden Text wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut | 1. Vor dem bestehenden Text wird ein Absatz mit folgendem Wortlaut |
eingefügt: | eingefügt: |
"Jedes Mitglied des Polizeirats, einschließlich der Mitglieder des | "Jedes Mitglied des Polizeirats, einschließlich der Mitglieder des |
Polizeikollegiums, verfügt über eine Stimme." | Polizeikollegiums, verfügt über eine Stimme." |
2. Im bestehenden Text von Artikel 26, der Absatz 2 bilden wird, | 2. Im bestehenden Text von Artikel 26, der Absatz 2 bilden wird, |
werden die Wörter "In Abweichung von dem voranstehenden Artikel" durch | werden die Wörter "In Abweichung von dem voranstehenden Artikel" durch |
die Wörter "In Abweichung von dem vorangehenden Absatz" ersetzt. | die Wörter "In Abweichung von dem vorangehenden Absatz" ersetzt. |
Art. 5.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 26/1 bis 26/3 mit |
Art. 5.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 26/1 bis 26/3 mit |
folgendem Wortlaut eingefügt: | folgendem Wortlaut eingefügt: |
"Art. 26/1 - § 1 - Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit | "Art. 26/1 - § 1 - Die Beschlüsse werden mit absoluter Stimmenmehrheit |
gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgewiesen. | gefasst; bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgewiesen. |
§ 2 - Der Polizeirat stimmt über den gesamten Haushaltsplan und über | § 2 - Der Polizeirat stimmt über den gesamten Haushaltsplan und über |
die gesamten Jahresrechnungen ab. | die gesamten Jahresrechnungen ab. |
Jedes Mitglied kann jedoch verlangen, dass, wenn es sich um den | Jedes Mitglied kann jedoch verlangen, dass, wenn es sich um den |
Haushaltsplan handelt, über einen oder mehrere Artikel beziehungsweise | Haushaltsplan handelt, über einen oder mehrere Artikel beziehungsweise |
eine oder mehrere Gruppen von Artikeln, die von ihm bestimmt werden, | eine oder mehrere Gruppen von Artikeln, die von ihm bestimmt werden, |
und, wenn es sich um die Jahresrechnungen handelt, über einen oder | und, wenn es sich um die Jahresrechnungen handelt, über einen oder |
mehrere Artikel beziehungsweise Posten, die von ihm bestimmt werden, | mehrere Artikel beziehungsweise Posten, die von ihm bestimmt werden, |
getrennt abgestimmt wird. | getrennt abgestimmt wird. |
In diesem Fall kann die Gesamtabstimmung erst erfolgen, nachdem über | In diesem Fall kann die Gesamtabstimmung erst erfolgen, nachdem über |
den beziehungsweise die wie oben erwähnt bestimmten Artikel, Gruppen | den beziehungsweise die wie oben erwähnt bestimmten Artikel, Gruppen |
von Artikeln oder Posten abgestimmt worden ist, wobei die | von Artikeln oder Posten abgestimmt worden ist, wobei die |
Gesamtabstimmung sowohl für die Artikel oder Posten gilt, für die kein | Gesamtabstimmung sowohl für die Artikel oder Posten gilt, für die kein |
Mitglied eine getrennte Abstimmung beantragt hat, als auch für die | Mitglied eine getrennte Abstimmung beantragt hat, als auch für die |
durch getrennte Abstimmung bereits angenommenen Artikel. | durch getrennte Abstimmung bereits angenommenen Artikel. |
Art. 26/2 - Unbeschadet des Absatzes 4 stimmen die Mitglieder des | Art. 26/2 - Unbeschadet des Absatzes 4 stimmen die Mitglieder des |
Polizeirats mündlich ab. | Polizeirats mündlich ab. |
In der Geschäftsordnung kann ein Abstimmungsverfahren vorgesehen | In der Geschäftsordnung kann ein Abstimmungsverfahren vorgesehen |
werden, das einer mündlichen Stimmabgabe gleichkommt. Als solche | werden, das einer mündlichen Stimmabgabe gleichkommt. Als solche |
werden die mechanisch ausgelöste namentliche Abstimmung sowie die | werden die mechanisch ausgelöste namentliche Abstimmung sowie die |
Abstimmung durch Sitzenbleiben und Aufstehen oder durch Handzeichen | Abstimmung durch Sitzenbleiben und Aufstehen oder durch Handzeichen |
betrachtet. | betrachtet. |
Unbeschadet der Bestimmungen der Geschäftsordnung erfolgt die | Unbeschadet der Bestimmungen der Geschäftsordnung erfolgt die |
Abstimmung mündlich, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder es | Abstimmung mündlich, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder es |
beantragt. | beantragt. |
Nur über Invorschlagbringungen von Kandidaten, Ernennungen, | Nur über Invorschlagbringungen von Kandidaten, Ernennungen, |
Zurdispositionstellungen, vorbeugende einstweilige Amtsenthebungen im | Zurdispositionstellungen, vorbeugende einstweilige Amtsenthebungen im |
Interesse des Dienstes und Disziplinarstrafen wird in geheimer | Interesse des Dienstes und Disziplinarstrafen wird in geheimer |
Abstimmung mit absoluter Stimmenmehrheit abgestimmt. | Abstimmung mit absoluter Stimmenmehrheit abgestimmt. |
Der Vorsitzende gibt als Letzter seine Stimme ab, außer bei geheimer | Der Vorsitzende gibt als Letzter seine Stimme ab, außer bei geheimer |
Abstimmung. | Abstimmung. |
Art. 26/3 - Wird bei Ernennungen oder Invorschlagbringungen von | Art. 26/3 - Wird bei Ernennungen oder Invorschlagbringungen von |
Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Stimmenmehrheit nicht | Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Stimmenmehrheit nicht |
erreicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die die | erreicht, erfolgt eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten, die die |
höchste Stimmenanzahl erhalten haben. | höchste Stimmenanzahl erhalten haben. |
Zu diesem Zweck stellt der Vorsitzende eine Liste mit doppelt so | Zu diesem Zweck stellt der Vorsitzende eine Liste mit doppelt so |
vielen Namen auf, wie Kandidaten zu ernennen oder vorzuschlagen sind. | vielen Namen auf, wie Kandidaten zu ernennen oder vorzuschlagen sind. |
Die Stimmen dürfen nur für die auf dieser Liste eingetragenen | Die Stimmen dürfen nur für die auf dieser Liste eingetragenen |
Kandidaten abgegeben werden. | Kandidaten abgegeben werden. |
Die Ernennung oder die Invorschlagbringung erfolgt mit | Die Ernennung oder die Invorschlagbringung erfolgt mit |
Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der ältere Kandidat den | Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit hat der ältere Kandidat den |
Vorzug." | Vorzug." |
Art. 6.- Artikel 27 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: |
Art. 6.- Artikel 27 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: |
"Art. 27 - § 1 - Keine Urkunde, kein Schriftstück bezüglich der | "Art. 27 - § 1 - Keine Urkunde, kein Schriftstück bezüglich der |
Verwaltung der Polizeizone darf den Mitgliedern des Polizeirats zwecks | Verwaltung der Polizeizone darf den Mitgliedern des Polizeirats zwecks |
Prüfung vorenthalten werden. | Prüfung vorenthalten werden. |
§ 2 - Die Mitglieder des Polizeirats können unter den Bedingungen, die | § 2 - Die Mitglieder des Polizeirats können unter den Bedingungen, die |
in der vom Rat erstellten Geschäftsordnung festgelegt sind, eine Kopie | in der vom Rat erstellten Geschäftsordnung festgelegt sind, eine Kopie |
der Urkunden und Schriftstücke bezüglich der Verwaltung der | der Urkunden und Schriftstücke bezüglich der Verwaltung der |
Polizeizone erhalten. In dieser Geschäftsordnung werden ebenfalls die | Polizeizone erhalten. In dieser Geschäftsordnung werden ebenfalls die |
Bedingungen für den Zugang zu den Diensten der Polizeizone angegeben. | Bedingungen für den Zugang zu den Diensten der Polizeizone angegeben. |
Die eventuell für die Kopie verlangte Gebühr darf den | Die eventuell für die Kopie verlangte Gebühr darf den |
Selbstkostenpreis auf keinen Fall überschreiten. | Selbstkostenpreis auf keinen Fall überschreiten. |
§ 3 - Die Mitglieder des Polizeirats haben das Recht, dem | § 3 - Die Mitglieder des Polizeirats haben das Recht, dem |
Polizeikollegium schriftlich und mündlich Fragen zu stellen. Die | Polizeikollegium schriftlich und mündlich Fragen zu stellen. Die |
Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts sind in der | Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts sind in der |
Geschäftsordnung festgelegt." | Geschäftsordnung festgelegt." |
Art. 7.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 27/1 bis 27/3 mit |
Art. 7.- In dasselbe Gesetz werden die Artikel 27/1 bis 27/3 mit |
folgendem Wortlaut eingefügt: | folgendem Wortlaut eingefügt: |
"Art. 27/1 - Außer wenn die Geschäftsordnung es anders bestimmt, wird | "Art. 27/1 - Außer wenn die Geschäftsordnung es anders bestimmt, wird |
bei der Eröffnung einer jeden Sitzung das Protokoll der vorhergehenden | bei der Eröffnung einer jeden Sitzung das Protokoll der vorhergehenden |
Sitzung erwähnt und wird gebeten, es anzunehmen. | Sitzung erwähnt und wird gebeten, es anzunehmen. |
Auf jeden Fall wird das Protokoll der vorhergehenden Sitzung den | Auf jeden Fall wird das Protokoll der vorhergehenden Sitzung den |
Mitgliedern des Polizeirats mindestens sieben Werktage vor dem Tag der | Mitgliedern des Polizeirats mindestens sieben Werktage vor dem Tag der |
Sitzung zur Verfügung gestellt. In dringenden Fällen wird das | Sitzung zur Verfügung gestellt. In dringenden Fällen wird das |
Protokoll zusammen mit der Tagesordnung zur Verfügung gestellt. | Protokoll zusammen mit der Tagesordnung zur Verfügung gestellt. |
In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort | In der in Artikel 25/5 erwähnten Geschäftsordnung wird der Ort |
bestimmt, an dem die Mitglieder des Polizeirats das Protokoll einsehen | bestimmt, an dem die Mitglieder des Polizeirats das Protokoll einsehen |
können. | können. |
Jedes Mitglied des Polizeirats hat das Recht, im Laufe der Sitzung | Jedes Mitglied des Polizeirats hat das Recht, im Laufe der Sitzung |
Bemerkungen über die Abfassung des Protokolls der vorhergehenden | Bemerkungen über die Abfassung des Protokolls der vorhergehenden |
Sitzung zu machen. Werden diese Bemerkungen angenommen, so wird der | Sitzung zu machen. Werden diese Bemerkungen angenommen, so wird der |
Sekretär beauftragt, noch während der Sitzung oder spätestens bei der | Sekretär beauftragt, noch während der Sitzung oder spätestens bei der |
nächstfolgenden Sitzung einen neuen, dem Beschluss des Polizeirats | nächstfolgenden Sitzung einen neuen, dem Beschluss des Polizeirats |
entsprechenden Text vorzulegen. | entsprechenden Text vorzulegen. |
Verläuft die Sitzung ohne Bemerkungen, wird das Protokoll als | Verläuft die Sitzung ohne Bemerkungen, wird das Protokoll als |
genehmigt betrachtet und vom Vorsitzenden und vom Sekretär | genehmigt betrachtet und vom Vorsitzenden und vom Sekretär |
unterschrieben. | unterschrieben. |
Wenn der Polizeirat dringend einberufen worden ist, kann er | Wenn der Polizeirat dringend einberufen worden ist, kann er |
beschließen, Bemerkungen bei der nächstfolgenden Versammlung | beschließen, Bemerkungen bei der nächstfolgenden Versammlung |
zuzulassen. | zuzulassen. |
Jedes Mal, wenn der Polizeirat dies für wünschenswert erachtet, wird | Jedes Mal, wenn der Polizeirat dies für wünschenswert erachtet, wird |
das Protokoll ganz oder teilweise während der Sitzung abgefasst und | das Protokoll ganz oder teilweise während der Sitzung abgefasst und |
von den anwesenden Mitgliedern unterzeichnet. | von den anwesenden Mitgliedern unterzeichnet. |
Sobald das Protokoll einer Sitzung angenommen und vom Vorsitzenden und | Sobald das Protokoll einer Sitzung angenommen und vom Vorsitzenden und |
vom Sekretär unterzeichnet worden ist, wird es auf die Website der | vom Sekretär unterzeichnet worden ist, wird es auf die Website der |
Polizeizone hochgeladen. | Polizeizone hochgeladen. |
In Abweichung von Absatz 8 werden die Punkte des Protokolls, die unter | In Abweichung von Absatz 8 werden die Punkte des Protokolls, die unter |
Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen worden sind, nicht auf die | Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen worden sind, nicht auf die |
Website der Polizeizone hochgeladen. | Website der Polizeizone hochgeladen. |
Art. 27/2 - Der Polizeirat ist nur bei Anwesenheit der Mehrzahl seiner | Art. 27/2 - Der Polizeirat ist nur bei Anwesenheit der Mehrzahl seiner |
amtierenden Mitglieder beschlussfähig. | amtierenden Mitglieder beschlussfähig. |
Ist die Versammlung jedoch zweimal einberufen worden, ohne die | Ist die Versammlung jedoch zweimal einberufen worden, ohne die |
beschlussfähige Mitgliederzahl erreicht zu haben, darf sie nach einer | beschlussfähige Mitgliederzahl erreicht zu haben, darf sie nach einer |
dritten und letzten Einberufung rechtsgültig über die Punkte beraten | dritten und letzten Einberufung rechtsgültig über die Punkte beraten |
und beschließen, die zum dritten Mal auf der Tagesordnung stehen, | und beschließen, die zum dritten Mal auf der Tagesordnung stehen, |
gleich wie viel Mitglieder anwesend sind. | gleich wie viel Mitglieder anwesend sind. |
Die zweite und die dritte Einberufung erfolgen gemäß den Bestimmungen | Die zweite und die dritte Einberufung erfolgen gemäß den Bestimmungen |
von Artikel 25/1, und es ist zu vermerken, ob es sich um die zweite | von Artikel 25/1, und es ist zu vermerken, ob es sich um die zweite |
oder dritte Einberufung handelt. Die dritte Einberufung muss außerdem | oder dritte Einberufung handelt. Die dritte Einberufung muss außerdem |
den Wortlaut der zwei vorhergehenden Absätze wiedergeben. | den Wortlaut der zwei vorhergehenden Absätze wiedergeben. |
Art. 27/3 - Es ist jedem Mitglied des Polizeirats und den Mitgliedern | Art. 27/3 - Es ist jedem Mitglied des Polizeirats und den Mitgliedern |
des Polizeikollegiums untersagt: | des Polizeikollegiums untersagt: |
1. bei der Beratung oder Beschlussfassung über Angelegenheiten | 1. bei der Beratung oder Beschlussfassung über Angelegenheiten |
anwesend oder vertreten zu sein, an denen sie vor oder nach ihrer | anwesend oder vertreten zu sein, an denen sie vor oder nach ihrer |
Wahl, sei es persönlich, sei es als Beauftragte, ein direktes | Wahl, sei es persönlich, sei es als Beauftragte, ein direktes |
Interesse haben, oder an denen ihre Verwandten oder Verschwägerten bis | Interesse haben, oder an denen ihre Verwandten oder Verschwägerten bis |
zum vierten Grad einschließlich ein persönliches oder direktes | zum vierten Grad einschließlich ein persönliches oder direktes |
Interesse haben. Bei der Invorschlagbringung von Kandidaten, bei | Interesse haben. Bei der Invorschlagbringung von Kandidaten, bei |
Ernennungen und bei disziplinarrechtlichen Verfolgungen erstreckt sich | Ernennungen und bei disziplinarrechtlichen Verfolgungen erstreckt sich |
das betreffende Verbot nur auf Verwandte oder Verschwägerte bis zum | das betreffende Verbot nur auf Verwandte oder Verschwägerte bis zum |
zweiten Grad einschließlich, | zweiten Grad einschließlich, |
2. sich direkt oder indirekt an irgendeiner Dienstleistung, | 2. sich direkt oder indirekt an irgendeiner Dienstleistung, |
Gebührenerhebung, Lieferung oder Ausschreibung für die Polizeizone zu | Gebührenerhebung, Lieferung oder Ausschreibung für die Polizeizone zu |
beteiligen, | beteiligen, |
3. als Rechtsanwalt, Notar oder Sachwalter in Prozessen gegen die | 3. als Rechtsanwalt, Notar oder Sachwalter in Prozessen gegen die |
Polizeizone aufzutreten. Es ist ihnen in dieser Eigenschaft auch | Polizeizone aufzutreten. Es ist ihnen in dieser Eigenschaft auch |
untersagt, Streitsachen zugunsten der Polizeizone vor Gericht zu | untersagt, Streitsachen zugunsten der Polizeizone vor Gericht zu |
vertreten, sie darin zu beraten oder zu ihren Gunsten darin | vertreten, sie darin zu beraten oder zu ihren Gunsten darin |
einzugreifen, | einzugreifen, |
4. in Disziplinarsachen als Beistand eines Personalmitglieds | 4. in Disziplinarsachen als Beistand eines Personalmitglieds |
aufzutreten. | aufzutreten. |
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf den Sekretär." | Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf den Sekretär." |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Brüssel, den 31. Mai 2017 | Gegeben zu Brüssel, den 31. Mai 2017 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern | Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |