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Vue multilingue de Loi du 30/12/2009
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Loi portant des dispositions diverses Wet houdende diverse bepalingen
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30 DECEMBRE 2009. - Loi portant des dispositions diverses 30 DECEMBER 2009. - Wet houdende diverse bepalingen
Traduction allemande d'extraits Duitse vertaling van uittreksels
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 96 en
articles 96 et 97 de la loi du 30 décembre 2009 portant des 97 van de wet van 30 december 2009 houdende diverse bepalingen
dispositions diverses (Moniteur belge du 31 décembre 2009). (Belgisch Staatsblad van 31 december 2009).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
30. DEZEMBER 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen 30. DEZEMBER 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...) (...)
TITEL 10 - Beschäftigung TITEL 10 - Beschäftigung
(...) (...)
KAPITEL 6 - Abänderungen des Grundlagengesetzes vom 29. Mai 1952 zur KAPITEL 6 - Abänderungen des Grundlagengesetzes vom 29. Mai 1952 zur
Einsetzung des Nationalen Arbeitsrates, des Gesetzes vom 5. Dezember Einsetzung des Nationalen Arbeitsrates, des Gesetzes vom 5. Dezember
1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen 1968 über die kollektiven Arbeitsabkommen und die paritätischen
Kommissionen, des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Organisation der Kommissionen, des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Organisation der
Wirtschaft, des Gesetzes vom 4. Dezember 2007 über die Sozialwahlen Wirtschaft, des Gesetzes vom 4. Dezember 2007 über die Sozialwahlen
des Jahres 2008 und des Gesetzes vom 4. August 1996 über das des Jahres 2008 und des Gesetzes vom 4. August 1996 über das
Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und
Bestätigung des Königlichen Erlasses vom 7. April 1995 zur Festlegung Bestätigung des Königlichen Erlasses vom 7. April 1995 zur Festlegung
der Modalitäten der Erweiterung der Zusammensetzung des Nationalen der Modalitäten der Erweiterung der Zusammensetzung des Nationalen
Arbeitsrates um die repräsentativsten Arbeitgeberorganisationen, die Arbeitsrates um die repräsentativsten Arbeitgeberorganisationen, die
den nicht kommerziellen Sektor vertreten den nicht kommerziellen Sektor vertreten
(...) (...)
Abschnitt 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Abschnitt 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 20. September 1948 zur
Organisation der Wirtschaft Organisation der Wirtschaft
Art. 96 - Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. September 1948 zur Art. 96 - Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. September 1948 zur
Organisation der Wirtschaft, abgeändert durch die Gesetze vom 17. Organisation der Wirtschaft, abgeändert durch die Gesetze vom 17.
Februar 1971 und 26. März 1999, wird wie folgt ersetzt: Februar 1971 und 26. März 1999, wird wie folgt ersetzt:
"Die ordentlichen Mitglieder werden in gleicher Anzahl unter den "Die ordentlichen Mitglieder werden in gleicher Anzahl unter den
Kandidaten ernannt, die vorgeschlagen werden von: Kandidaten ernannt, die vorgeschlagen werden von:
a) den repräsentativsten Organisationen des Gewerbes, des a) den repräsentativsten Organisationen des Gewerbes, des
Dienstleistungsbereichs, der Landwirtschaft, des Handels und des Dienstleistungsbereichs, der Landwirtschaft, des Handels und des
Handwerks und des nichtkommerziellen Sektors einerseits, die zu diesem Handwerks und des nichtkommerziellen Sektors einerseits, die zu diesem
Zweck eine Liste mit je zwei Kandidaten erstellen, von denen eine Zweck eine Liste mit je zwei Kandidaten erstellen, von denen eine
bestimmte Anzahl die kleinen und mittleren Betriebe und die bestimmte Anzahl die kleinen und mittleren Betriebe und die
Familienbetriebe vertreten, Familienbetriebe vertreten,
b) und den repräsentativsten Arbeitnehmerorganisationen andererseits, b) und den repräsentativsten Arbeitnehmerorganisationen andererseits,
so wie sie in Artikel 2 § 4 Absatz 2 des Grundlagengesetzes vom 29. so wie sie in Artikel 2 § 4 Absatz 2 des Grundlagengesetzes vom 29.
Mai 1952 zur Einsetzung des Nationalen Arbeitsrates erwähnt sind, die Mai 1952 zur Einsetzung des Nationalen Arbeitsrates erwähnt sind, die
zu diesem Zweck eine Liste mit je zwei Kandidaten erstellen, von denen zu diesem Zweck eine Liste mit je zwei Kandidaten erstellen, von denen
eine bestimmte Anzahl die Konsumgenossenschaften vertreten." eine bestimmte Anzahl die Konsumgenossenschaften vertreten."
Art. 97 - Artikel 14 § 1 Absatz 2 Nr. 4 Buchstabe a) desselben Art. 97 - Artikel 14 § 1 Absatz 2 Nr. 4 Buchstabe a) desselben
Gesetzes wird wie folgt ersetzt: Gesetzes wird wie folgt ersetzt:
"a) auf nationaler Ebene gebildete überberufliche "a) auf nationaler Ebene gebildete überberufliche
Arbeitnehmerorganisationen, die im Zentralen Wirtschaftsrat und im Arbeitnehmerorganisationen, die im Zentralen Wirtschaftsrat und im
Nationalen Arbeitsrat vertreten sind. Nationalen Arbeitsrat vertreten sind.
In Abweichung von Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. September In Abweichung von Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. September
1948 zur Organisation der Wirtschaft enden die Mandate der Mitglieder 1948 zur Organisation der Wirtschaft enden die Mandate der Mitglieder
des Zentralen Wirtschaftsrates wie durch den Königlichen Erlass vom des Zentralen Wirtschaftsrates wie durch den Königlichen Erlass vom
12. Januar 2007 zur Ernennung der Mitglieder des Zentralen 12. Januar 2007 zur Ernennung der Mitglieder des Zentralen
Wirtschaftsrates zugeteilt am Datum des Inkrafttretens von Titel 10 Wirtschaftsrates zugeteilt am Datum des Inkrafttretens von Titel 10
Kapitel 6 Abschnitt 3 des Gesetzes vom 30. Dezember 2009 zur Kapitel 6 Abschnitt 3 des Gesetzes vom 30. Dezember 2009 zur
Festlegung verschiedener Bestimmungen,". Festlegung verschiedener Bestimmungen,".
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 30. Dezember 2009 Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 30. Dezember 2009
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Y. LETERME Y. LETERME
Für die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten, Für die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten,
beauftragt mit der Sozialeingliederung, abwesend: beauftragt mit der Sozialeingliederung, abwesend:
Der Minister der Pensionen und der Großstädte Der Minister der Pensionen und der Großstädte
M. DAERDEN M. DAERDEN
Die Ministerin der Beschäftigung, Die Ministerin der Beschäftigung,
beauftragt mit der Migrations- und Asylpolitik beauftragt mit der Migrations- und Asylpolitik
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK S. DE CLERCK
Die Ministerin der KMB und der Selbständigen Die Ministerin der KMB und der Selbständigen
Frau S. LARUELLE Frau S. LARUELLE
Der Minister der Energie Der Minister der Energie
P. MAGNETTE P. MAGNETTE
Der Minister der Entwicklungszusammenarbeit Der Minister der Entwicklungszusammenarbeit
Ch. MICHEL Ch. MICHEL
Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes
Frau I. VERVOTTE Frau I. VERVOTTE
Für den Minister für Unternehmung und Vereinfachung, abwesend: Für den Minister für Unternehmung und Vereinfachung, abwesend:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
Der Staatssekretär für Mobilität Der Staatssekretär für Mobilität
E. SCHOUPPE E. SCHOUPPE
Der Staatssekretär für Migrations- und Asylpolitik Der Staatssekretär für Migrations- und Asylpolitik
M. WATHELET M. WATHELET
Für den Staatssekretär für Soziale Eingliederung, abwesend: Für den Staatssekretär für Soziale Eingliederung, abwesend:
Der Minister der Pensionen und der Großstädte Der Minister der Pensionen und der Großstädte
M. DAERDEN M. DAERDEN
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK S. DE CLERCK
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