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| Elections des conseils provinciaux, communaux et de district et élection directe des conseils de l'aide sociale. - Communiqué prescrit par l'article 5 de la loi du 19 octobre 1921 organique des élections provinciales. - Traduction allemande | Provincieraads-, gemeenteraads- en districtsraadsverkiezingen en rechtstreekse verkiezing van de raden voor maatschappelijk welzijn. - Mededeling voorgeschreven door artikel 5 van de wet van 19 oktober 1921 tot regeling van de provincieraadsverkiezingen. - Duitse vertaling |
|---|---|
| MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
| 29 AOUT 2000. - Elections des conseils provinciaux, communaux et de | 29 AUGUSTUS 2000. - Provincieraads-, gemeenteraads- en |
| district et élection directe des conseils de l'aide sociale. - | districtsraadsverkiezingen en rechtstreekse verkiezing van de raden |
| voor maatschappelijk welzijn. - Mededeling voorgeschreven door artikel | |
| Communiqué prescrit par l'article 5 de la loi du 19 octobre 1921 | 5 van de wet van 19 oktober 1921 tot regeling van de |
| organique des élections provinciales. - Traduction allemande | provincieraadsverkiezingen. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande du | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de mededeling van |
| communiqué du Ministre de l'Intérieur du 29 août 2000 prescrit par | de Minister van Binnenlandse Zaken van 29 augustus 2000 voorgeschreven |
| l'article 5 de la loi du 19 octobre 1921 organique des élections | door artikel 5 van de wet van 19 oktober 1921 tot regeling van de |
| provinciales, relatif aux élections des conseils provinciaux, | provincieraadsverkiezingen, betreffende de provincieraads-, |
| communaux et de district et à l'élection directe des conseils de | gemeenteraads- en districtsraadsverkiezingen en de rechtstreekse |
| verkiezing van de raden voor maatschappelijk welzijn (Belgisch | |
| l'aide sociale (Moniteur belge du 6 septembre 2000), établie par le | Staatsblad van 6 september 2000), opgemaakt door de Centrale dienst |
| Service central de traduction allemande du Commissariat | voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in |
| d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 29. AUGUST 2000 - Provinzial-, Gemeinde- und Distriktratswahlen und | 29. AUGUST 2000 - Provinzial-, Gemeinde- und Distriktratswahlen und |
| Direktwahl der Sozialhilferäte - Mitteilung vorgeschrieben durch | Direktwahl der Sozialhilferäte - Mitteilung vorgeschrieben durch |
| Artikel 5 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die | Artikel 5 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die |
| Provinzialwahlen | Provinzialwahlen |
| Gemäss Artikel 7 des Gemeindewahlgesetzes findet die ordentliche | Gemäss Artikel 7 des Gemeindewahlgesetzes findet die ordentliche |
| Versammlung der Wähler zwecks Erneuerung der Gemeinderäte von Rechts | Versammlung der Wähler zwecks Erneuerung der Gemeinderäte von Rechts |
| wegen alle sechs Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt. | wegen alle sechs Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt. |
| In Artikel 29 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die | In Artikel 29 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die |
| Provinzialwahlen, abgeändert durch das ordentliche Gesetz vom 16. Juli | Provinzialwahlen, abgeändert durch das ordentliche Gesetz vom 16. Juli |
| 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur, wird bestimmt, dass | 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur, wird bestimmt, dass |
| die ordentliche Versammlung der Wahlkollegien im Hinblick auf die | die ordentliche Versammlung der Wahlkollegien im Hinblick auf die |
| Erneuerung der Provinzialräte an dem Tag stattfindet, der für die | Erneuerung der Provinzialräte an dem Tag stattfindet, der für die |
| Erneuerung der Gemeinderäte festgelegt ist. | Erneuerung der Gemeinderäte festgelegt ist. |
| Weiter wird in Artikel 331 § 1 des neuen Gemeindegesetzes bestimmt, | Weiter wird in Artikel 331 § 1 des neuen Gemeindegesetzes bestimmt, |
| dass in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern auf Initiative des | dass in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern auf Initiative des |
| Gemeinderates intrakommunale territoriale Organe geschaffen werden | Gemeinderates intrakommunale territoriale Organe geschaffen werden |
| können. Die Mitglieder der Distrikträte werden durch die Versammlung | können. Die Mitglieder der Distrikträte werden durch die Versammlung |
| der Gemeinderatswähler, die in den Bevölkerungsregistern der Gemeinde | der Gemeinderatswähler, die in den Bevölkerungsregistern der Gemeinde |
| als Einwohner der betreffenden Gebietskörperschaft eingetragen sind, | als Einwohner der betreffenden Gebietskörperschaft eingetragen sind, |
| auf sechs Jahre gewählt. Die Wahlen finden am selben Tag wie die | auf sechs Jahre gewählt. Die Wahlen finden am selben Tag wie die |
| Gemeindewahlen statt und werden durch die Bestimmungen des | Gemeindewahlen statt und werden durch die Bestimmungen des |
| Gemeindewahlgesetzes geregelt. Distriktratswahlen werden bei den | Gemeindewahlgesetzes geregelt. Distriktratswahlen werden bei den |
| anstehenden Wahlen nur in der Stadt Antwerpen organisiert. | anstehenden Wahlen nur in der Stadt Antwerpen organisiert. |
| Gemäss dem sogenannten Pazifizierungsgesetz vom 9. August 1988 | Gemäss dem sogenannten Pazifizierungsgesetz vom 9. August 1988 |
| versammeln sich die Wahlkollegien in den in Artikel 7 der | versammeln sich die Wahlkollegien in den in Artikel 7 der |
| koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in | koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in |
| Verwaltungsangelegenheiten erwähnten Randgemeinden (Drogenbos, | Verwaltungsangelegenheiten erwähnten Randgemeinden (Drogenbos, |
| Kraainem, Linkebeek, Sint-Genesius-Rode, Wemmel und Wezembeek-Oppem) | Kraainem, Linkebeek, Sint-Genesius-Rode, Wemmel und Wezembeek-Oppem) |
| und in den Gemeinden Comines-Warneton und Voeren ebenfalls an diesem | und in den Gemeinden Comines-Warneton und Voeren ebenfalls an diesem |
| Tag, um die Direktwahl der Mitglieder der Sozialhilferäte vorzunehmen. | Tag, um die Direktwahl der Mitglieder der Sozialhilferäte vorzunehmen. |
| Die Wahlen zur Einsetzung beziehungsweise Erneuerung dieser | Die Wahlen zur Einsetzung beziehungsweise Erneuerung dieser |
| Versammlungen werden am Sonntag, dem 8. Oktober 2000, stattfinden. | Versammlungen werden am Sonntag, dem 8. Oktober 2000, stattfinden. |
| Die Wahlbüros sind in Gemeinden mit automatisierter Stimmabgabe von 8 | Die Wahlbüros sind in Gemeinden mit automatisierter Stimmabgabe von 8 |
| bis 15 Uhr und in den anderen Gemeinden von 8 bis 13 Uhr geöffnet. | bis 15 Uhr und in den anderen Gemeinden von 8 bis 13 Uhr geöffnet. |
| Jeder Wähler muss eine Wahlaufforderung erhalten; diese muss im | Jeder Wähler muss eine Wahlaufforderung erhalten; diese muss im |
| Prinzip mindestens fünfzehn Tage vor der Wahl zugestellt werden. | Prinzip mindestens fünfzehn Tage vor der Wahl zugestellt werden. |
| Wähler, die keine Wahlaufforderung erhalten haben, sind gebeten, sich | Wähler, die keine Wahlaufforderung erhalten haben, sind gebeten, sich |
| bei der Gemeindeverwaltung über die Gründe dafür zu erkundigen. Sind | bei der Gemeindeverwaltung über die Gründe dafür zu erkundigen. Sind |
| die betreffenden Wähler in der Wählerliste eingetragen, können sie | die betreffenden Wähler in der Wählerliste eingetragen, können sie |
| ihre Wahlaufforderung bis zum Mittag des Wahltags auf dem | ihre Wahlaufforderung bis zum Mittag des Wahltags auf dem |
| Gemeindesekretariat abholen. | Gemeindesekretariat abholen. |
| Belgier erhalten eine weisse Wahlaufforderung und dürfen ihre Stimme | Belgier erhalten eine weisse Wahlaufforderung und dürfen ihre Stimme |
| für alle Wahlen abgeben. Europäische Staatsangehörige, die in der | für alle Wahlen abgeben. Europäische Staatsangehörige, die in der |
| Wählerliste eingetragen sind, erhalten eine blaue Wahlaufforderung und | Wählerliste eingetragen sind, erhalten eine blaue Wahlaufforderung und |
| dürfen ihre Stimme nur für die Gemeindewahlen abgeben; in Antwerpen | dürfen ihre Stimme nur für die Gemeindewahlen abgeben; in Antwerpen |
| dürfen sie ihre Stimme ausserdem für die Distriktratswahl abgeben. | dürfen sie ihre Stimme ausserdem für die Distriktratswahl abgeben. |
| Steht ein Wähler nicht auf der Wählerliste, kann er bis zum zwölften | Steht ein Wähler nicht auf der Wählerliste, kann er bis zum zwölften |
| Tag vor der Wahl bei der Gemeindeverwaltung Beschwerde einreichen, | Tag vor der Wahl bei der Gemeindeverwaltung Beschwerde einreichen, |
| falls er der Auffassung ist, folgende Wahlberechtigungsbedingungen zu | falls er der Auffassung ist, folgende Wahlberechtigungsbedingungen zu |
| erfüllen: | erfüllen: |
| - Belgier sein oder aber Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der | - Belgier sein oder aber Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der |
| Europäischen Union sein und als Gemeinderatswähler zugelassen worden | Europäischen Union sein und als Gemeinderatswähler zugelassen worden |
| sein, | sein, |
| - am 1. August 2000, dem Tag des Abschlusses der Wählerliste, in den | - am 1. August 2000, dem Tag des Abschlusses der Wählerliste, in den |
| Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sein, | Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sein, |
| - das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und sich am Wahltag in | - das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und sich am Wahltag in |
| keinem der durch das Wahlgesetzbuch vorgesehenen Ausschluss- oder | keinem der durch das Wahlgesetzbuch vorgesehenen Ausschluss- oder |
| Aussetzungsfälle befinden. | Aussetzungsfälle befinden. |
| Die Beschwerde wird durch einen Antrag eingereicht und muss zusammen | Die Beschwerde wird durch einen Antrag eingereicht und muss zusammen |
| mit allen Belegen, die der Antragsteller verwenden möchte, gegen | mit allen Belegen, die der Antragsteller verwenden möchte, gegen |
| Empfangsbescheinigung beim Gemeindesekretariat eingereicht oder per | Empfangsbescheinigung beim Gemeindesekretariat eingereicht oder per |
| Einschreiben an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium gerichtet | Einschreiben an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium gerichtet |
| werden. | werden. |
| Wenn der Betreffende erklärt, er sei zu schreiben ausserstande, kann | Wenn der Betreffende erklärt, er sei zu schreiben ausserstande, kann |
| die Beschwerde mündlich beim Gemeindesekretär oder seinem Beauftragten | die Beschwerde mündlich beim Gemeindesekretär oder seinem Beauftragten |
| erfolgen. | erfolgen. |
| Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium muss innerhalb einer Frist | Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium muss innerhalb einer Frist |
| von vier Tagen ab Einreichen des Antrags und auf jeden Fall vor dem | von vier Tagen ab Einreichen des Antrags und auf jeden Fall vor dem |
| siebten Tag vor der Wahl über jede Beschwerde entscheiden. | siebten Tag vor der Wahl über jede Beschwerde entscheiden. |
| Brüssel, den 29. August 2000 | Brüssel, den 29. August 2000 |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. Duquesne. | A. Duquesne. |