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Elections des conseils provinciaux, communaux et de district et élection directe des conseils de l'aide sociale. - Communiqué prescrit par l'article 5 de la loi du 19 octobre 1921 organique des élections provinciales. - Traduction allemande Provincieraads-, gemeenteraads- en districtsraadsverkiezingen en rechtstreekse verkiezing van de raden voor maatschappelijk welzijn. - Mededeling voorgeschreven door artikel 5 van de wet van 19 oktober 1921 tot regeling van de provincieraadsverkiezingen. - Duitse vertaling
MINISTERE DE L'INTERIEUR MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN
29 AOUT 2000. - Elections des conseils provinciaux, communaux et de 29 AUGUSTUS 2000. - Provincieraads-, gemeenteraads- en
district et élection directe des conseils de l'aide sociale. - districtsraadsverkiezingen en rechtstreekse verkiezing van de raden
voor maatschappelijk welzijn. - Mededeling voorgeschreven door artikel
Communiqué prescrit par l'article 5 de la loi du 19 octobre 1921 5 van de wet van 19 oktober 1921 tot regeling van de
organique des élections provinciales. - Traduction allemande provincieraadsverkiezingen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande du De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de mededeling van
communiqué du Ministre de l'Intérieur du 29 août 2000 prescrit par de Minister van Binnenlandse Zaken van 29 augustus 2000 voorgeschreven
l'article 5 de la loi du 19 octobre 1921 organique des élections door artikel 5 van de wet van 19 oktober 1921 tot regeling van de
provinciales, relatif aux élections des conseils provinciaux, provincieraadsverkiezingen, betreffende de provincieraads-,
communaux et de district et à l'élection directe des conseils de gemeenteraads- en districtsraadsverkiezingen en de rechtstreekse
verkiezing van de raden voor maatschappelijk welzijn (Belgisch
l'aide sociale (Moniteur belge du 6 septembre 2000), établie par le Staatsblad van 6 september 2000), opgemaakt door de Centrale dienst
Service central de traduction allemande du Commissariat voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in
d'arrondissement adjoint à Malmedy. Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
29. AUGUST 2000 - Provinzial-, Gemeinde- und Distriktratswahlen und 29. AUGUST 2000 - Provinzial-, Gemeinde- und Distriktratswahlen und
Direktwahl der Sozialhilferäte - Mitteilung vorgeschrieben durch Direktwahl der Sozialhilferäte - Mitteilung vorgeschrieben durch
Artikel 5 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die Artikel 5 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die
Provinzialwahlen Provinzialwahlen
Gemäss Artikel 7 des Gemeindewahlgesetzes findet die ordentliche Gemäss Artikel 7 des Gemeindewahlgesetzes findet die ordentliche
Versammlung der Wähler zwecks Erneuerung der Gemeinderäte von Rechts Versammlung der Wähler zwecks Erneuerung der Gemeinderäte von Rechts
wegen alle sechs Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt. wegen alle sechs Jahre am zweiten Sonntag im Oktober statt.
In Artikel 29 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die In Artikel 29 des Grundlagengesetzes vom 19. Oktober 1921 über die
Provinzialwahlen, abgeändert durch das ordentliche Gesetz vom 16. Juli Provinzialwahlen, abgeändert durch das ordentliche Gesetz vom 16. Juli
1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur, wird bestimmt, dass 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur, wird bestimmt, dass
die ordentliche Versammlung der Wahlkollegien im Hinblick auf die die ordentliche Versammlung der Wahlkollegien im Hinblick auf die
Erneuerung der Provinzialräte an dem Tag stattfindet, der für die Erneuerung der Provinzialräte an dem Tag stattfindet, der für die
Erneuerung der Gemeinderäte festgelegt ist. Erneuerung der Gemeinderäte festgelegt ist.
Weiter wird in Artikel 331 § 1 des neuen Gemeindegesetzes bestimmt, Weiter wird in Artikel 331 § 1 des neuen Gemeindegesetzes bestimmt,
dass in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern auf Initiative des dass in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern auf Initiative des
Gemeinderates intrakommunale territoriale Organe geschaffen werden Gemeinderates intrakommunale territoriale Organe geschaffen werden
können. Die Mitglieder der Distrikträte werden durch die Versammlung können. Die Mitglieder der Distrikträte werden durch die Versammlung
der Gemeinderatswähler, die in den Bevölkerungsregistern der Gemeinde der Gemeinderatswähler, die in den Bevölkerungsregistern der Gemeinde
als Einwohner der betreffenden Gebietskörperschaft eingetragen sind, als Einwohner der betreffenden Gebietskörperschaft eingetragen sind,
auf sechs Jahre gewählt. Die Wahlen finden am selben Tag wie die auf sechs Jahre gewählt. Die Wahlen finden am selben Tag wie die
Gemeindewahlen statt und werden durch die Bestimmungen des Gemeindewahlen statt und werden durch die Bestimmungen des
Gemeindewahlgesetzes geregelt. Distriktratswahlen werden bei den Gemeindewahlgesetzes geregelt. Distriktratswahlen werden bei den
anstehenden Wahlen nur in der Stadt Antwerpen organisiert. anstehenden Wahlen nur in der Stadt Antwerpen organisiert.
Gemäss dem sogenannten Pazifizierungsgesetz vom 9. August 1988 Gemäss dem sogenannten Pazifizierungsgesetz vom 9. August 1988
versammeln sich die Wahlkollegien in den in Artikel 7 der versammeln sich die Wahlkollegien in den in Artikel 7 der
koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in
Verwaltungsangelegenheiten erwähnten Randgemeinden (Drogenbos, Verwaltungsangelegenheiten erwähnten Randgemeinden (Drogenbos,
Kraainem, Linkebeek, Sint-Genesius-Rode, Wemmel und Wezembeek-Oppem) Kraainem, Linkebeek, Sint-Genesius-Rode, Wemmel und Wezembeek-Oppem)
und in den Gemeinden Comines-Warneton und Voeren ebenfalls an diesem und in den Gemeinden Comines-Warneton und Voeren ebenfalls an diesem
Tag, um die Direktwahl der Mitglieder der Sozialhilferäte vorzunehmen. Tag, um die Direktwahl der Mitglieder der Sozialhilferäte vorzunehmen.
Die Wahlen zur Einsetzung beziehungsweise Erneuerung dieser Die Wahlen zur Einsetzung beziehungsweise Erneuerung dieser
Versammlungen werden am Sonntag, dem 8. Oktober 2000, stattfinden. Versammlungen werden am Sonntag, dem 8. Oktober 2000, stattfinden.
Die Wahlbüros sind in Gemeinden mit automatisierter Stimmabgabe von 8 Die Wahlbüros sind in Gemeinden mit automatisierter Stimmabgabe von 8
bis 15 Uhr und in den anderen Gemeinden von 8 bis 13 Uhr geöffnet. bis 15 Uhr und in den anderen Gemeinden von 8 bis 13 Uhr geöffnet.
Jeder Wähler muss eine Wahlaufforderung erhalten; diese muss im Jeder Wähler muss eine Wahlaufforderung erhalten; diese muss im
Prinzip mindestens fünfzehn Tage vor der Wahl zugestellt werden. Prinzip mindestens fünfzehn Tage vor der Wahl zugestellt werden.
Wähler, die keine Wahlaufforderung erhalten haben, sind gebeten, sich Wähler, die keine Wahlaufforderung erhalten haben, sind gebeten, sich
bei der Gemeindeverwaltung über die Gründe dafür zu erkundigen. Sind bei der Gemeindeverwaltung über die Gründe dafür zu erkundigen. Sind
die betreffenden Wähler in der Wählerliste eingetragen, können sie die betreffenden Wähler in der Wählerliste eingetragen, können sie
ihre Wahlaufforderung bis zum Mittag des Wahltags auf dem ihre Wahlaufforderung bis zum Mittag des Wahltags auf dem
Gemeindesekretariat abholen. Gemeindesekretariat abholen.
Belgier erhalten eine weisse Wahlaufforderung und dürfen ihre Stimme Belgier erhalten eine weisse Wahlaufforderung und dürfen ihre Stimme
für alle Wahlen abgeben. Europäische Staatsangehörige, die in der für alle Wahlen abgeben. Europäische Staatsangehörige, die in der
Wählerliste eingetragen sind, erhalten eine blaue Wahlaufforderung und Wählerliste eingetragen sind, erhalten eine blaue Wahlaufforderung und
dürfen ihre Stimme nur für die Gemeindewahlen abgeben; in Antwerpen dürfen ihre Stimme nur für die Gemeindewahlen abgeben; in Antwerpen
dürfen sie ihre Stimme ausserdem für die Distriktratswahl abgeben. dürfen sie ihre Stimme ausserdem für die Distriktratswahl abgeben.
Steht ein Wähler nicht auf der Wählerliste, kann er bis zum zwölften Steht ein Wähler nicht auf der Wählerliste, kann er bis zum zwölften
Tag vor der Wahl bei der Gemeindeverwaltung Beschwerde einreichen, Tag vor der Wahl bei der Gemeindeverwaltung Beschwerde einreichen,
falls er der Auffassung ist, folgende Wahlberechtigungsbedingungen zu falls er der Auffassung ist, folgende Wahlberechtigungsbedingungen zu
erfüllen: erfüllen:
- Belgier sein oder aber Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der - Belgier sein oder aber Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union sein und als Gemeinderatswähler zugelassen worden Europäischen Union sein und als Gemeinderatswähler zugelassen worden
sein, sein,
- am 1. August 2000, dem Tag des Abschlusses der Wählerliste, in den - am 1. August 2000, dem Tag des Abschlusses der Wählerliste, in den
Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sein, Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sein,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und sich am Wahltag in - das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und sich am Wahltag in
keinem der durch das Wahlgesetzbuch vorgesehenen Ausschluss- oder keinem der durch das Wahlgesetzbuch vorgesehenen Ausschluss- oder
Aussetzungsfälle befinden. Aussetzungsfälle befinden.
Die Beschwerde wird durch einen Antrag eingereicht und muss zusammen Die Beschwerde wird durch einen Antrag eingereicht und muss zusammen
mit allen Belegen, die der Antragsteller verwenden möchte, gegen mit allen Belegen, die der Antragsteller verwenden möchte, gegen
Empfangsbescheinigung beim Gemeindesekretariat eingereicht oder per Empfangsbescheinigung beim Gemeindesekretariat eingereicht oder per
Einschreiben an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium gerichtet Einschreiben an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium gerichtet
werden. werden.
Wenn der Betreffende erklärt, er sei zu schreiben ausserstande, kann Wenn der Betreffende erklärt, er sei zu schreiben ausserstande, kann
die Beschwerde mündlich beim Gemeindesekretär oder seinem Beauftragten die Beschwerde mündlich beim Gemeindesekretär oder seinem Beauftragten
erfolgen. erfolgen.
Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium muss innerhalb einer Frist Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium muss innerhalb einer Frist
von vier Tagen ab Einreichen des Antrags und auf jeden Fall vor dem von vier Tagen ab Einreichen des Antrags und auf jeden Fall vor dem
siebten Tag vor der Wahl über jede Beschwerde entscheiden. siebten Tag vor der Wahl über jede Beschwerde entscheiden.
Brüssel, den 29. August 2000 Brüssel, den 29. August 2000
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. Duquesne. A. Duquesne.
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