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Loi portant modification et coordination de diverses lois en matière de Justice concernant l'arrondissement judiciaire de Bruxelles et l'arrondissement judiciaire du Hainaut. - Traduction allemande d'extraits | Wet houdende wijziging en coördinatie van diverse wetten inzake Justitie wat het gerechtelijk arrondissement Brussel en het gerechtelijk arrondissement Henegouwen betreft. - Duitse vertaling van uittreksels |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 28 MARS 2014. - Loi portant modification et coordination de diverses lois en matière de Justice concernant l'arrondissement judiciaire de Bruxelles et l'arrondissement judiciaire du Hainaut. - Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 28 MAART 2014. - Wet houdende wijziging en coördinatie van diverse wetten inzake Justitie wat het gerechtelijk arrondissement Brussel en het gerechtelijk arrondissement Henegouwen betreft. - Duitse vertaling van uittreksels De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 tot |
articles 1er à 9 et 11 de la loi du 28 mars 2014 portant modification | 9 en 11 van de wet van 28 maart 2014 houdende wijziging en coördinatie |
et coordination de diverses lois en matière de Justice concernant | van diverse wetten inzake Justitie wat het gerechtelijk arrondissement |
l'arrondissement judiciaire de Bruxelles et l'arrondissement | Brussel en het gerechtelijk arrondissement Henegouwen betreft |
judiciaire du Hainaut (Moniteur belge du 31 mars 2014). | (Belgisch Staatsblad van 31 maart 2014). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
28. MÄRZ 2014 - Gesetz zur Abänderung und Koordinierung verschiedener | 28. MÄRZ 2014 - Gesetz zur Abänderung und Koordinierung verschiedener |
Gesetze im Bereich der Justiz, was den Gerichtsbezirk Brüssel und den | Gesetze im Bereich der Justiz, was den Gerichtsbezirk Brüssel und den |
Gerichtsbezirk Hennegau betrifft | Gerichtsbezirk Hennegau betrifft |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung |
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der |
Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
KAPITEL 2 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches | KAPITEL 2 - Abänderungen des Gerichtsgesetzbuches |
Art. 2 - In Teil II Buch IV des Gerichtsgesetzbuches wird ein Kapitel | Art. 2 - In Teil II Buch IV des Gerichtsgesetzbuches wird ein Kapitel |
X mit der Überschrift "Allgemeine Bestimmung" eingefügt. | X mit der Überschrift "Allgemeine Bestimmung" eingefügt. |
Art. 3 - In Kapitel X desselben Gesetzbuches, eingefügt durch Artikel | Art. 3 - In Kapitel X desselben Gesetzbuches, eingefügt durch Artikel |
2, wird ein Artikel 555/2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: | 2, wird ein Artikel 555/2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
"Art. 555/2 - Im Gerichtsbezirk Brüssel werden die im vorliegenden | "Art. 555/2 - Im Gerichtsbezirk Brüssel werden die im vorliegenden |
Buch erwähnten Stellungnahmen und Aufträge des Prokurators des Königs | Buch erwähnten Stellungnahmen und Aufträge des Prokurators des Königs |
von dem in Artikel 150 § 2 Nr. 1 erwähnten Prokurator des Königs von | von dem in Artikel 150 § 2 Nr. 1 erwähnten Prokurator des Königs von |
Halle-Vilvoorde abgegeben und ausgeführt, wenn es um eine Ernennung | Halle-Vilvoorde abgegeben und ausgeführt, wenn es um eine Ernennung |
mit Amtssitz im Verwaltungsbezirk Halle-Vilvoorde geht, oder von dem | mit Amtssitz im Verwaltungsbezirk Halle-Vilvoorde geht, oder von dem |
in Artikel 150 § 2 Nr. 2 erwähnten Prokurator des Königs von Brüssel, | in Artikel 150 § 2 Nr. 2 erwähnten Prokurator des Königs von Brüssel, |
wenn es um eine Ernennung mit Amtssitz im Verwaltungsbezirk | wenn es um eine Ernennung mit Amtssitz im Verwaltungsbezirk |
Brüssel-Hauptstadt geht. | Brüssel-Hauptstadt geht. |
Im Gerichtsbezirk Brüssel wird die in Artikel 518 Absatz 1 erwähnte | Im Gerichtsbezirk Brüssel wird die in Artikel 518 Absatz 1 erwähnte |
Stellungnahme bei den beiden Prokuratoren des Königs eingeholt. | Stellungnahme bei den beiden Prokuratoren des Königs eingeholt. |
Im Gerichtsbezirk Hennegau werden die im vorliegenden Buch erwähnten | Im Gerichtsbezirk Hennegau werden die im vorliegenden Buch erwähnten |
Stellungnahmen und Aufträge des Prokurators des Königs von dem in | Stellungnahmen und Aufträge des Prokurators des Königs von dem in |
Artikel 150 § 4 Nr. 1 erwähnten Prokurator des Königs von Charleroi | Artikel 150 § 4 Nr. 1 erwähnten Prokurator des Königs von Charleroi |
abgegeben und ausgeführt, wenn es um eine Ernennung mit Amtssitz im | abgegeben und ausgeführt, wenn es um eine Ernennung mit Amtssitz im |
Kanton Beaumont-Chimay-Merbes-le-Château, im Kanton Binche, im Kanton | Kanton Beaumont-Chimay-Merbes-le-Château, im Kanton Binche, im Kanton |
Charleroi, im Kanton Châtelet, im Kanton Fontaine-l'Evêque, im Kanton | Charleroi, im Kanton Châtelet, im Kanton Fontaine-l'Evêque, im Kanton |
Seneffe oder im Kanton Thuin geht, oder von dem in Artikel 150 § 4 Nr. | Seneffe oder im Kanton Thuin geht, oder von dem in Artikel 150 § 4 Nr. |
2 erwähnten Prokurator des Königs von Mons, wenn es um eine Ernennung | 2 erwähnten Prokurator des Königs von Mons, wenn es um eine Ernennung |
mit Amtssitz in den anderen Kantonen der Provinz Hennegau geht. | mit Amtssitz in den anderen Kantonen der Provinz Hennegau geht. |
Im Gerichtsbezirk Hennegau wird die in Artikel 518 Absatz 1 erwähnte | Im Gerichtsbezirk Hennegau wird die in Artikel 518 Absatz 1 erwähnte |
Stellungnahme bei den beiden Prokuratoren des Königs eingeholt. | Stellungnahme bei den beiden Prokuratoren des Königs eingeholt. |
Die in den Artikeln 513 § 3 und 515 § 2 Absatz 1 Nr. 1 erwähnten | Die in den Artikeln 513 § 3 und 515 § 2 Absatz 1 Nr. 1 erwähnten |
Stellungnahmen werden von dem Prokurator des Königs abgegeben, der in | Stellungnahmen werden von dem Prokurator des Königs abgegeben, der in |
der Gebietskörperschaft, in der der betreffende Bewerber seinen | der Gebietskörperschaft, in der der betreffende Bewerber seinen |
Wohnsitz hat, zuständig ist." | Wohnsitz hat, zuständig ist." |
KAPITEL 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 19. Juli 2012 zur Reform des | KAPITEL 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 19. Juli 2012 zur Reform des |
Gerichtsbezirks Brüssel | Gerichtsbezirks Brüssel |
Art. 4 - Die Artikel 36 bis 38 des Gesetzes vom 19. Juli 2012 zur | Art. 4 - Die Artikel 36 bis 38 des Gesetzes vom 19. Juli 2012 zur |
Reform des Gerichtsbezirks Brüssel werden aufgehoben. | Reform des Gerichtsbezirks Brüssel werden aufgehoben. |
Art. 5 - Artikel 73 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom | Art. 5 - Artikel 73 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom |
6. Januar 2014, wird wie folgt ersetzt: | 6. Januar 2014, wird wie folgt ersetzt: |
"Art. 73 - Die Sachen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des | "Art. 73 - Die Sachen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des |
vorliegenden Gesetzes anhängig sind, werden von Amts wegen und | vorliegenden Gesetzes anhängig sind, werden von Amts wegen und |
unentgeltlich vor dem Gericht fortgesetzt, das zuständig gewesen wäre, | unentgeltlich vor dem Gericht fortgesetzt, das zuständig gewesen wäre, |
wenn die Sachen nach seinem Inkrafttreten anhängig gemacht worden | wenn die Sachen nach seinem Inkrafttreten anhängig gemacht worden |
wären. Das Verfahren wird in dem Stand, in dem es sich zuletzt befand, | wären. Das Verfahren wird in dem Stand, in dem es sich zuletzt befand, |
fortgesetzt." | fortgesetzt." |
Art. 6 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 74 mit folgendem Wortlaut | Art. 6 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 74 mit folgendem Wortlaut |
eingefügt: | eingefügt: |
"Art. 74 - Einspruch und Dritteinspruch sowie Wiederaufnahmeanträge | "Art. 74 - Einspruch und Dritteinspruch sowie Wiederaufnahmeanträge |
und Ersuchen um Auslegung oder Berichtigung von Entscheidungen, die | und Ersuchen um Auslegung oder Berichtigung von Entscheidungen, die |
vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes getroffen worden sind, | vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes getroffen worden sind, |
werden vor dem Gericht eingelegt, das nach dem Inkrafttreten zuständig | werden vor dem Gericht eingelegt, das nach dem Inkrafttreten zuständig |
ist." | ist." |
Art. 7 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 75 mit folgendem Wortlaut | Art. 7 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 75 mit folgendem Wortlaut |
eingefügt: | eingefügt: |
"Art. 75 - Berufung und Kassationsbeschwerde gegen Entscheidungen, die | "Art. 75 - Berufung und Kassationsbeschwerde gegen Entscheidungen, die |
vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes durch das Polizeigericht | vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes durch das Polizeigericht |
und das Korrektionalgericht getroffen worden sind, werden bei der | und das Korrektionalgericht getroffen worden sind, werden bei der |
Kanzlei des Gerichts eingelegt, das zuständig gewesen wäre, wenn die | Kanzlei des Gerichts eingelegt, das zuständig gewesen wäre, wenn die |
Sache nach Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes anhängig gemacht | Sache nach Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes anhängig gemacht |
worden wäre." | worden wäre." |
Art. 8 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 76 mit folgendem Wortlaut | Art. 8 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 76 mit folgendem Wortlaut |
eingefügt: | eingefügt: |
"Art. 76 - § 1 - Sachen, die die Ratskammer oder die Anklagekammer zum | "Art. 76 - § 1 - Sachen, die die Ratskammer oder die Anklagekammer zum |
Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes bereits an das | Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes bereits an das |
Polizeigericht oder das Korrektionalgericht verwiesen hatte, die vor | Polizeigericht oder das Korrektionalgericht verwiesen hatte, die vor |
diesem Gericht aber noch nicht untersucht worden sind, werden bei dem | diesem Gericht aber noch nicht untersucht worden sind, werden bei dem |
Polizeigericht oder dem Korrektionalgericht anhängig gemacht, das nach | Polizeigericht oder dem Korrektionalgericht anhängig gemacht, das nach |
dem Inkrafttreten zuständig ist. | dem Inkrafttreten zuständig ist. |
§ 2 - Verfahren, die bereits vor Inkrafttreten des vorliegenden | § 2 - Verfahren, die bereits vor Inkrafttreten des vorliegenden |
Gesetzes anhängig waren, und Entscheidungen, die im Rahmen einer | Gesetzes anhängig waren, und Entscheidungen, die im Rahmen einer |
Ermittlung oder einer gerichtlichen Untersuchung vor Inkrafttreten des | Ermittlung oder einer gerichtlichen Untersuchung vor Inkrafttreten des |
vorliegenden Gesetzes getroffen worden sind, werden von dem Gericht | vorliegenden Gesetzes getroffen worden sind, werden von dem Gericht |
behandelt, das nach dem Inkraftreten zuständig ist." | behandelt, das nach dem Inkraftreten zuständig ist." |
Art. 9 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 77 mit folgendem Wortlaut | Art. 9 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 77 mit folgendem Wortlaut |
eingefügt: | eingefügt: |
"Art. 77 - Gleichlautende Abschriften von Schriftstücken aus der | "Art. 77 - Gleichlautende Abschriften von Schriftstücken aus der |
Verfahrensakte oder Strafakte werden entsprechend der | Verfahrensakte oder Strafakte werden entsprechend der |
Verfahrenssprache der Sache, in der die Akte angelegt worden ist, von | Verfahrenssprache der Sache, in der die Akte angelegt worden ist, von |
der Kanzlei des niederländischsprachigen oder des | der Kanzlei des niederländischsprachigen oder des |
französischsprachigen Gerichts ausgegeben. Gleichlautende Abschriften | französischsprachigen Gerichts ausgegeben. Gleichlautende Abschriften |
und Auszüge aus Personenstandsurkunden werden entsprechend der | und Auszüge aus Personenstandsurkunden werden entsprechend der |
Sprache, in der sie erstellt sind, von der Kanzlei des | Sprache, in der sie erstellt sind, von der Kanzlei des |
niederländischsprachigen oder des französischsprachigen Gerichts | niederländischsprachigen oder des französischsprachigen Gerichts |
Erster Instanz ausgegeben." | Erster Instanz ausgegeben." |
(...) | (...) |
KAPITEL 5 - Inkrafttreten | KAPITEL 5 - Inkrafttreten |
Art. 11 - Mit Ausnahme von Artikel 10, der am Tag des Inkrafttretens | Art. 11 - Mit Ausnahme von Artikel 10, der am Tag des Inkrafttretens |
von Artikel 21 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 zur Abänderung der | von Artikel 21 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 zur Abänderung der |
Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches mit Bezug auf die Disziplin in | Bestimmungen des Gerichtsgesetzbuches mit Bezug auf die Disziplin in |
Kraft tritt, tritt vorliegendes Gesetz an dem Tag in Kraft, der gemäß | Kraft tritt, tritt vorliegendes Gesetz an dem Tag in Kraft, der gemäß |
Artikel 61 Absatz 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2012 zur Reform des | Artikel 61 Absatz 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2012 zur Reform des |
Gerichtsbezirks Brüssel, abgeändert durch die Gesetze vom 31. Dezember | Gerichtsbezirks Brüssel, abgeändert durch die Gesetze vom 31. Dezember |
2012 und 6. Januar 2014, bestimmt wird. | 2012 und 6. Januar 2014, bestimmt wird. |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Brüssel, den 28. März 2014 | Gegeben zu Brüssel, den 28. März 2014 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |