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Loi portant des dispositions diverses Traduction allemande d'extraits | Wet houdende diverse bepalingen |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 28 AVRIL 2010. - Loi portant des dispositions diverses Traduction allemande d'extraits Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 28 APRIL 2010. - Wet houdende diverse bepalingen Duitse vertaling van uittreksels De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 29, |
articles 29, 30, 32 à 39 et 94 à 96 de la loi du 28 avril 2010 portant | 30, 32 tot 39 en 94 tot 96 van de wet van 28 april 2010 houdende |
des dispositions diverses (Moniteur belge du 10 mai 2010). | diverse bepalingen (Belgisch Staatsblad van 10 mei 2010). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
28. APRIL 2010 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen | 28. APRIL 2010 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
(...) | (...) |
TITEL 5 - Asyl und Migration | TITEL 5 - Asyl und Migration |
EINZIGES KAPITEL - Umsetzung von Artikel 4 Absatz 4 und 5 der | EINZIGES KAPITEL - Umsetzung von Artikel 4 Absatz 4 und 5 der |
Europäischen Richtlinie 2004/83/EG | Europäischen Richtlinie 2004/83/EG |
Art. 29 - In das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins | Art. 29 - In das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins |
Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von | Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von |
Ausländern wird ein Artikel 57/7bis mit folgendem Wortlaut eingefügt: | Ausländern wird ein Artikel 57/7bis mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
« Art. 57/7bis - Der Generalkommissar betrachtet die Tatsache, dass | « Art. 57/7bis - Der Generalkommissar betrachtet die Tatsache, dass |
ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen | ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen |
ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher | ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher |
Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, als | Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, als |
einen ernsthaften Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers | einen ernsthaften Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers |
vor Verfolgung begründet ist beziehungsweise dass er tatsächlich | vor Verfolgung begründet ist beziehungsweise dass er tatsächlich |
Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, | Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, |
stichhaltige Gründe sprechen dafür, dass der Antragsteller nicht | stichhaltige Gründe sprechen dafür, dass der Antragsteller nicht |
erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird | erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht wird |
und dass diese allein keinen Anlass zu begründeter Furcht vor | und dass diese allein keinen Anlass zu begründeter Furcht vor |
Verfolgung geben. » | Verfolgung geben. » |
Art. 30 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 57/7ter mit folgendem | Art. 30 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 57/7ter mit folgendem |
Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
"Art. 57/7ter - Fehlen für Aussagen des Asylsuchenden Unterlagen oder | "Art. 57/7ter - Fehlen für Aussagen des Asylsuchenden Unterlagen oder |
sonstige Beweise, kann der Generalkommissar den Asylantrag als | sonstige Beweise, kann der Generalkommissar den Asylantrag als |
glaubwürdig betrachten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: | glaubwürdig betrachten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: |
a) Der Asylsuchende hat sich offenkundig bemüht, seinen Antrag zu | a) Der Asylsuchende hat sich offenkundig bemüht, seinen Antrag zu |
substanziieren. | substanziieren. |
b) Alle dem Asylsuchenden verfügbaren Anhaltspunkte liegen vor und für | b) Alle dem Asylsuchenden verfügbaren Anhaltspunkte liegen vor und für |
das Fehlen anderer relevanter Anhaltspunkte wurde eine hinreichende | das Fehlen anderer relevanter Anhaltspunkte wurde eine hinreichende |
Erklärung gegeben. | Erklärung gegeben. |
c) Es wurde festgestellt, dass die Aussagen des Asylsuchenden kohärent | c) Es wurde festgestellt, dass die Aussagen des Asylsuchenden kohärent |
und plausibel sind und zu den für seinen Fall relevanten und bekannten | und plausibel sind und zu den für seinen Fall relevanten und bekannten |
besonderen und allgemeinen Informationen nicht im Widerspruch stehen. | besonderen und allgemeinen Informationen nicht im Widerspruch stehen. |
d) Der Asylsuchende hat internationalen Schutz zum frühest möglichen | d) Der Asylsuchende hat internationalen Schutz zum frühest möglichen |
Zeitpunkt beantragt, es sei denn, er kann gute Gründe dafür | Zeitpunkt beantragt, es sei denn, er kann gute Gründe dafür |
vorbringen, dass dies nicht möglich war. | vorbringen, dass dies nicht möglich war. |
e) Die generelle Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden ist festgestellt | e) Die generelle Glaubwürdigkeit des Asylsuchenden ist festgestellt |
worden." | worden." |
(...) | (...) |
KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 12. Januar 2007 über die | KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 12. Januar 2007 über die |
Aufnahme von Asylsuchenden und von bestimmten anderen Kategorien von | Aufnahme von Asylsuchenden und von bestimmten anderen Kategorien von |
Ausländern | Ausländern |
Art. 32 - In Buch III Titel I Kapitel I Abschnitt 1 wird ein Artikel | Art. 32 - In Buch III Titel I Kapitel I Abschnitt 1 wird ein Artikel |
15/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: | 15/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
"Art. 15/1 - Der Aufnahmebegünstigte ist verpflichtet, alle | "Art. 15/1 - Der Aufnahmebegünstigte ist verpflichtet, alle |
zweckdienlichen Informationen in Bezug auf seine Lage mitzuteilen und | zweckdienlichen Informationen in Bezug auf seine Lage mitzuteilen und |
die Agentur oder den Partner von jeder neuen Information in Kenntnis | die Agentur oder den Partner von jeder neuen Information in Kenntnis |
zu setzen, die Auswirkungen auf die ihm gewährte Hilfe haben kann." | zu setzen, die Auswirkungen auf die ihm gewährte Hilfe haben kann." |
Art. 33 - In Artikel 31 § 3 Absatz 2 desselben Gesetzes werden die | Art. 33 - In Artikel 31 § 3 Absatz 2 desselben Gesetzes werden die |
Wörter "bestimmt die Qualifikation der Sozialarbeiter" durch die | Wörter "bestimmt die Qualifikation der Sozialarbeiter" durch die |
Wörter "kann die Qualifikation der Sozialarbeiter bestimmen" ersetzt. | Wörter "kann die Qualifikation der Sozialarbeiter bestimmen" ersetzt. |
Art. 34 - In dasselbe Gesetz wird in Buch III Titel I nach Artikel 35 | Art. 34 - In dasselbe Gesetz wird in Buch III Titel I nach Artikel 35 |
ein Kapitel I/1 mit folgender Überschrift eingefügt: | ein Kapitel I/1 mit folgender Überschrift eingefügt: |
"KAPITEL I/1 - Auswirkungen der Ausübung einer Berufstätigkeit". | "KAPITEL I/1 - Auswirkungen der Ausübung einer Berufstätigkeit". |
Art. 35 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 35/1 mit folgendem | Art. 35 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 35/1 mit folgendem |
Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
"Art. 35/1 - Der König legt durch einen im Ministerrat beratenen | "Art. 35/1 - Der König legt durch einen im Ministerrat beratenen |
Erlass die Bedingungen und Modalitäten fest, unter denen Asylsuchenden | Erlass die Bedingungen und Modalitäten fest, unter denen Asylsuchenden |
Aufnahme im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 gewährt wird, wenn sie über | Aufnahme im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 gewährt wird, wenn sie über |
berufliche Einkünfte verfügen. | berufliche Einkünfte verfügen. |
Zu diesem Zweck bestimmt der König einerseits Bedingungen und | Zu diesem Zweck bestimmt der König einerseits Bedingungen und |
Modalitäten für die Erstattung der materiellen Hilfe, gegebenenfalls | Modalitäten für die Erstattung der materiellen Hilfe, gegebenenfalls |
indem er die Inanspruchnahme bestimmter in Buch III Titel I Kapitel I | indem er die Inanspruchnahme bestimmter in Buch III Titel I Kapitel I |
vorgesehener Rechte einschränkt, und andererseits, unbeschadet der | vorgesehener Rechte einschränkt, und andererseits, unbeschadet der |
etwaigen Anwendung der Artikel 11 bis 13 auf die betreffenden | etwaigen Anwendung der Artikel 11 bis 13 auf die betreffenden |
Asylsuchenden, Bedingungen und Modalitäten für die Änderung | Asylsuchenden, Bedingungen und Modalitäten für die Änderung |
beziehungsweise Aufhebung des obligatorischen Eintragungsortes. | beziehungsweise Aufhebung des obligatorischen Eintragungsortes. |
Die in Absatz 1 vorgesehenen Bedingungen und Modalitäten | Die in Absatz 1 vorgesehenen Bedingungen und Modalitäten |
einschliesslich der Bestimmung des Anwendungsbereichs jeder der in | einschliesslich der Bestimmung des Anwendungsbereichs jeder der in |
Absatz 2 erwähnten Situationen hängen von der beruflichen Lage des | Absatz 2 erwähnten Situationen hängen von der beruflichen Lage des |
Asylsuchenden ab und können unter anderem an die Art des | Asylsuchenden ab und können unter anderem an die Art des |
Arbeitsvertrags und den Betrag der bezogenen beruflichen Einkünfte | Arbeitsvertrags und den Betrag der bezogenen beruflichen Einkünfte |
gebunden sein." | gebunden sein." |
Art. 36 - In Artikel 36 Absatz 2 desselben Gesetzes werden die Wörter | Art. 36 - In Artikel 36 Absatz 2 desselben Gesetzes werden die Wörter |
"gesichert ist" durch die Wörter "gesichert bleibt" ersetzt. | "gesichert ist" durch die Wörter "gesichert bleibt" ersetzt. |
Art. 37 - Artikel 46 Absatz 2 desselben Gesetzes wird wie folgt | Art. 37 - Artikel 46 Absatz 2 desselben Gesetzes wird wie folgt |
abgeändert: | abgeändert: |
1. Zwischen dem Wort "schriftlich" und dem Wort "Klage" werden die | 1. Zwischen dem Wort "schriftlich" und dem Wort "Klage" werden die |
Wörter "in einer der Landessprachen oder in Englisch" eingefügt. | Wörter "in einer der Landessprachen oder in Englisch" eingefügt. |
2. Zwischen den Wörtern "beim Generaldirektor der Agentur oder" und | 2. Zwischen den Wörtern "beim Generaldirektor der Agentur oder" und |
den Wörtern "bei einer vom Partner" werden die Wörter ", wenn der | den Wörtern "bei einer vom Partner" werden die Wörter ", wenn der |
Begünstigte in einer von einem Partner verwalteten Aufnahmestruktur | Begünstigte in einer von einem Partner verwalteten Aufnahmestruktur |
untergebracht ist," eingefügt. | untergebracht ist," eingefügt. |
Art. 38 - Artikel 47 § 1 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: | Art. 38 - Artikel 47 § 1 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert: |
1. In Absatz 4 werden zwischen dem Wort "werden" und den Wörtern "beim | 1. In Absatz 4 werden zwischen dem Wort "werden" und den Wörtern "beim |
Generaldirektor" die Wörter "binnen fünf Werktagen ab dem Datum des | Generaldirektor" die Wörter "binnen fünf Werktagen ab dem Datum des |
Arztbesuchs, bei dem dem Aufnahmebegünstigten die medizinische | Arztbesuchs, bei dem dem Aufnahmebegünstigten die medizinische |
Entscheidung mitgeteilt worden ist, per gewöhnliche Post" eingefügt. | Entscheidung mitgeteilt worden ist, per gewöhnliche Post" eingefügt. |
2. In Absatz 5 wird das Wort "Einreichung" durch das Wort "Eingang" | 2. In Absatz 5 wird das Wort "Einreichung" durch das Wort "Eingang" |
ersetzt. | ersetzt. |
3. In Absatz 5 werden zwischen den Wörtern "Gutachten eines" und dem | 3. In Absatz 5 werden zwischen den Wörtern "Gutachten eines" und dem |
Wort "Arztes" die Wörter "von der Agentur bestimmten" eingefügt. | Wort "Arztes" die Wörter "von der Agentur bestimmten" eingefügt. |
Art. 39 - Artikel 56 desselben Gesetzes wird durch einen Paragraphen 3 | Art. 39 - Artikel 56 desselben Gesetzes wird durch einen Paragraphen 3 |
mit folgendem Wortlaut ergänzt: | mit folgendem Wortlaut ergänzt: |
"§ 3 - Die Agentur gewährleistet die Vorbereitung, Planung und | "§ 3 - Die Agentur gewährleistet die Vorbereitung, Planung und |
Ausführung der Politik." | Ausführung der Politik." |
(...) | (...) |
TITEL 11 - Soziale Angelegenheiten | TITEL 11 - Soziale Angelegenheiten |
(...) | (...) |
KAPITEL 2 - Familienbeihilfen | KAPITEL 2 - Familienbeihilfen |
Art. 94 - In Artikel 1 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. Juli 1971 zur | Art. 94 - In Artikel 1 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. Juli 1971 zur |
Einführung garantierter Familienleistungen, eingefügt durch das Gesetz | Einführung garantierter Familienleistungen, eingefügt durch das Gesetz |
vom 25. Januar 1999 und abgeändert durch das Gesetz vom 12. August | vom 25. Januar 1999 und abgeändert durch das Gesetz vom 12. August |
2000, werden die Wörter "das Existenzminimum aufgrund des Gesetzes vom | 2000, werden die Wörter "das Existenzminimum aufgrund des Gesetzes vom |
7. August 1974 zur Einführung des Rechts auf ein Existenzminimum | 7. August 1974 zur Einführung des Rechts auf ein Existenzminimum |
bezieht" durch die Wörter "Recht auf soziale Eingliederung aufgrund | bezieht" durch die Wörter "Recht auf soziale Eingliederung aufgrund |
des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung | des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung |
hat" ersetzt. | hat" ersetzt. |
Art. 95 - In Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) desselben Gesetzes, | Art. 95 - In Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) desselben Gesetzes, |
ersetzt durch den Königlichen Erlass Nr. 6 vom 11. Oktober 1978, | ersetzt durch den Königlichen Erlass Nr. 6 vom 11. Oktober 1978, |
werden die Wörter "eine aufgrund des Gesetzes vom 7. August 1974 zur | werden die Wörter "eine aufgrund des Gesetzes vom 7. August 1974 zur |
Einführung des Rechts auf ein Existenzminimum gewährte Beihilfe | Einführung des Rechts auf ein Existenzminimum gewährte Beihilfe |
bezieht" durch die Wörter "Recht auf soziale Eingliederung aufgrund | bezieht" durch die Wörter "Recht auf soziale Eingliederung aufgrund |
des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung | des Gesetzes vom 26. Mai 2002 über das Recht auf soziale Eingliederung |
hat" ersetzt. | hat" ersetzt. |
Art. 96 - Vorliegendes Kapitel wird mit 1. Oktober 2002 wirksam. | Art. 96 - Vorliegendes Kapitel wird mit 1. Oktober 2002 wirksam. |
(...) | (...) |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Brüssel, den 28. April 2010 | Gegeben zu Brüssel, den 28. April 2010 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Premierminister | Der Premierminister |
Y. LETERME | Y. LETERME |
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit, | Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit, |
beauftragt mit der Sozialeingliederung | beauftragt mit der Sozialeingliederung |
Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |
Die Ministerin der Beschäftigung, beauftragt mit der Migrations- und | Die Ministerin der Beschäftigung, beauftragt mit der Migrations- und |
Asylpolitik | Asylpolitik |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Der Minister der Pensionen | Der Minister der Pensionen |
M. DAERDEN | M. DAERDEN |
Die Ministerin der K.M.B. und der Selbständigen | Die Ministerin der K.M.B. und der Selbständigen |
Frau S. LARUELLE | Frau S. LARUELLE |
Der Minister des Klimas und der Energie | Der Minister des Klimas und der Energie |
P. MAGNETTE | P. MAGNETTE |
Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes | Die Ministerin des Öffentlichen Dienstes |
Frau I. VERVOTTE | Frau I. VERVOTTE |
Der Minister für Unternehmung | Der Minister für Unternehmung |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
Der Staatssekretär für Mobilität | Der Staatssekretär für Mobilität |
E. SCHOUPPE | E. SCHOUPPE |
Der Staatssekretär für Migrations- und Asylpolitik | Der Staatssekretär für Migrations- und Asylpolitik |
M. WATHELET | M. WATHELET |
Der Staatssekretär für Sozialeingliederung | Der Staatssekretär für Sozialeingliederung |
Ph. COURARD | Ph. COURARD |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
S. DE CLERCK | S. DE CLERCK |