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Loi modifiant la loi du 15 mai 2014 portant exécution du pacte de compétitivité, d'emploi et de relance, relatif à la seconde prolongation de la période d'application des zones d'aide et introduisant une dispense de versement de précompte professionnel pour les employeurs touchés par une calamité naturelle. - Traduction allemande d'extraits Wet tot wijziging van de wet van 15 mei 2014 houdende uitvoering van het pact voor competitiviteit, werkgelegenheid en relance, betreffende de tweede verlenging van de toepassingsperiode van de steunzones en tot invoering van een vrijstelling van doorstorting van bedrijfsvoorheffing voor werkgevers die getroffen worden door een natuurramp. - Duitse vertaling van uittreksels
26 DECEMBRE 2022. - Loi modifiant la loi du 15 mai 2014 portant 26 DECEMBER 2022. - Wet tot wijziging van de wet van 15 mei 2014
houdende uitvoering van het pact voor competitiviteit, werkgelegenheid
exécution du pacte de compétitivité, d'emploi et de relance, relatif à en relance, betreffende de tweede verlenging van de toepassingsperiode
la seconde prolongation de la période d'application des zones d'aide van de steunzones en tot invoering van een vrijstelling van
et introduisant une dispense de versement de précompte professionnel doorstorting van bedrijfsvoorheffing voor werkgevers die getroffen
pour les employeurs touchés par une calamité naturelle. - Traduction worden door een natuurramp. - Duitse vertaling van uittreksels
allemande d'extraits
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 1 en
articles 1er et 8 à 10 de la loi du 26 décembre 2022 modifiant la loi 8 tot 10 van de wet van 26 december 2022 tot wijziging van de wet van
du 15 mai 2014 portant exécution du pacte de compétitivité, d'emploi 15 mei 2014 houdende uitvoering van het pact voor competitiviteit,
et de relance, relatif à la seconde prolongation de la période werkgelegenheid en relance, betreffende de tweede verlenging van de
d'application des zones d'aide et introduisant une dispense de toepassingsperiode van de steunzones en tot invoering van een
versement de précompte professionnel pour les employeurs touchés par vrijstelling van doorstorting van bedrijfsvoorheffing voor werkgevers
une calamité naturelle (Moniteur belge du 13 janvier 2023). die getroffen worden door een natuurramp (Belgisch Staatsblad van 13
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction januari 2023). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
26. DEZEMBER 2022 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Mai 26. DEZEMBER 2022 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 15. Mai
2014 zur Ausführung des Pakts für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung 2014 zur Ausführung des Pakts für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung
und Wirtschaftsbelebung in Bezug auf die zweite Verlängerung des und Wirtschaftsbelebung in Bezug auf die zweite Verlängerung des
Zeitraums der Anwendung der Förderzonen und zur Einführung einer Zeitraums der Anwendung der Förderzonen und zur Einführung einer
Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die von einer Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die von einer
Naturkatastrophe betroffenen Arbeitgeber Naturkatastrophe betroffenen Arbeitgeber
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung TITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
(...) (...)
TITEL 3 - Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die TITEL 3 - Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs für die
von einer Naturkatastrophe betroffenen Arbeitgeber von einer Naturkatastrophe betroffenen Arbeitgeber
(...) (...)
Art. 8 - Artikel 78 § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, Art. 8 - Artikel 78 § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzbuches 1992,
eingefügt durch das Gesetz vom 11. Februar 2019, wird durch folgenden eingefügt durch das Gesetz vom 11. Februar 2019, wird durch folgenden
Satz ergänzt: Satz ergänzt:
"Naturkatastrophen wie in Artikel 2 Nr. 9 derselben Verordnung "Naturkatastrophen wie in Artikel 2 Nr. 9 derselben Verordnung
bestimmt gelten für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen und von bestimmt gelten für die Anwendung des vorliegenden Paragraphen und von
Artikel 206 § 4 jedoch nicht als schlechte Witterungsbedingungen." Artikel 206 § 4 jedoch nicht als schlechte Witterungsbedingungen."
Art. 9 - In Titel VI Kapitel 1 Abschnitt 4 Unterabschnitt 3 desselben Art. 9 - In Titel VI Kapitel 1 Abschnitt 4 Unterabschnitt 3 desselben
Gesetzbuches wird ein Artikel 2759/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: Gesetzbuches wird ein Artikel 2759/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 2759/1 - § 1 - In § 2 erwähnte Arbeitgeber, denen infolge einer "Art. 2759/1 - § 1 - In § 2 erwähnte Arbeitgeber, denen infolge einer
Naturkatastrophe, die der König in Anwendung von Artikel 19/2 des Naturkatastrophe, die der König in Anwendung von Artikel 19/2 des
Gesetzes vom 15. Mai 2014 zur Ausführung des Pakts für Gesetzes vom 15. Mai 2014 zur Ausführung des Pakts für
Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wirtschaftsbelebung in den Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wirtschaftsbelebung in den
Anwendungsbereich des vorliegenden Artikels einbezogen hat, in einer Anwendungsbereich des vorliegenden Artikels einbezogen hat, in einer
Betriebsstätte, die auf dem Gebiet einer Region wie in Artikel 19/2 Betriebsstätte, die auf dem Gebiet einer Region wie in Artikel 19/2
desselben Gesetzes erwähnt gelegen ist, Schäden entstanden sind und desselben Gesetzes erwähnt gelegen ist, Schäden entstanden sind und
die ein Formular wie in § 4 erwähnt rechtsgültig vorgelegt haben, sind die ein Formular wie in § 4 erwähnt rechtsgültig vorgelegt haben, sind
von der Zuführung von 30 Prozent des Berufssteuervorabzugs in Bezug von der Zuführung von 30 Prozent des Berufssteuervorabzugs in Bezug
auf die in § 2 erwähnten Entlohnungen an die Staatskasse befreit unter auf die in § 2 erwähnten Entlohnungen an die Staatskasse befreit unter
der Bedingung, dass der Gesamtbetrag der Befreiung den in § 3 der Bedingung, dass der Gesamtbetrag der Befreiung den in § 3
erwähnten Betrag nicht übersteigt und dass sie die Gesamtheit des erwähnten Betrag nicht übersteigt und dass sie die Gesamtheit des
vorerwähnten Vorabzugs auf diese Entlohnungen einbehalten. vorerwähnten Vorabzugs auf diese Entlohnungen einbehalten.
Für die Anwendung des vorliegenden Artikels ist unter Betriebsstätte Für die Anwendung des vorliegenden Artikels ist unter Betriebsstätte
ein Standort zu verstehen, der geografisch anhand einer Adresse ein Standort zu verstehen, der geografisch anhand einer Adresse
identifiziert werden kann und wo zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe identifiziert werden kann und wo zum Zeitpunkt der Naturkatastrophe
eine oder mehrere Tätigkeiten des Unternehmens ausgeübt wurden. eine oder mehrere Tätigkeiten des Unternehmens ausgeübt wurden.
§ 2 - Entlohnungen, die für die Anwendung des vorliegenden Artikels in § 2 - Entlohnungen, die für die Anwendung des vorliegenden Artikels in
Betracht kommen, sind Entlohnungen, die folgende Bedingungen erfüllen: Betracht kommen, sind Entlohnungen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Es handelt sich um Entlohnungen für Arbeitnehmer, die in einer - Es handelt sich um Entlohnungen für Arbeitnehmer, die in einer
Betriebsstätte beschäftigt sind, der infolge einer in § 1 erwähnten Betriebsstätte beschäftigt sind, der infolge einer in § 1 erwähnten
Naturkatastrophe Schäden entstanden sind. Naturkatastrophe Schäden entstanden sind.
- Es handelt sich um Entlohnungen, die in einem Zeitraum von vierzig - Es handelt sich um Entlohnungen, die in einem Zeitraum von vierzig
Monaten ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem Monaten ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem
die Naturkatastrophe sich ereignet hat, gezahlt oder zuerkannt werden. die Naturkatastrophe sich ereignet hat, gezahlt oder zuerkannt werden.
- Es handelt sich um steuerpflichtige Entlohnungen der Arbeitnehmer, - Es handelt sich um steuerpflichtige Entlohnungen der Arbeitnehmer,
die gemäß Artikel 31 Absatz 2 Nr. 1 und 2 festgelegt werden, ohne die gemäß Artikel 31 Absatz 2 Nr. 1 und 2 festgelegt werden, ohne
doppeltes Urlaubsgeld, Jahresendprämie und ausstehende Entlohnungen. doppeltes Urlaubsgeld, Jahresendprämie und ausstehende Entlohnungen.
Die in vorliegendem Artikel erwähnte Befreiung von der Zahlung des Die in vorliegendem Artikel erwähnte Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs kann nicht auf den Berufssteuervorabzug Berufssteuervorabzugs kann nicht auf den Berufssteuervorabzug
angewandt werden, der zusätzlich zu dem verordnungsgemäßen angewandt werden, der zusätzlich zu dem verordnungsgemäßen
Mindestbetrag des geschuldeten Berufssteuervorabzugs einbehalten wird. Mindestbetrag des geschuldeten Berufssteuervorabzugs einbehalten wird.
Die in vorliegendem Artikel erwähnte Befreiung von der Zahlung des Die in vorliegendem Artikel erwähnte Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs kann nicht gewährt werden, wenn eine andere in Berufssteuervorabzugs kann nicht gewährt werden, wenn eine andere in
den Artikeln 2752 bis 2756 und 2758 bis 27512 erwähnte Befreiung auf den Artikeln 2752 bis 2756 und 2758 bis 27512 erwähnte Befreiung auf
dieselbe Entlohnung angewandt wird. dieselbe Entlohnung angewandt wird.
Um die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs zu Um die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs zu
erhalten, muss der Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass er die in erhalten, muss der Arbeitgeber den Nachweis erbringen, dass er die in
vorliegendem Paragraphen vorgesehenen Bedingungen erfüllt, und ihn zur vorliegendem Paragraphen vorgesehenen Bedingungen erfüllt, und ihn zur
Verfügung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen bereithalten. Verfügung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen bereithalten.
Der König bestimmt die Modalitäten für die Erbringung dieses Der König bestimmt die Modalitäten für die Erbringung dieses
Nachweises. Nachweises.
§ 3 - Der Gesamtbetrag der Befreiung von der Zahlung des § 3 - Der Gesamtbetrag der Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs, der gemäß vorliegendem Artikel pro Arbeitgeber Berufssteuervorabzugs, der gemäß vorliegendem Artikel pro Arbeitgeber
und pro Naturkatastrophe gewährt wird, gegebenenfalls erhöht um die und pro Naturkatastrophe gewährt wird, gegebenenfalls erhöht um die
für diesen Vorabzug geschuldeten Aufschubzinsen, kann nicht höher sein für diesen Vorabzug geschuldeten Aufschubzinsen, kann nicht höher sein
als 25 Prozent der Differenz zwischen einerseits den Kosten, die durch als 25 Prozent der Differenz zwischen einerseits den Kosten, die durch
die als direkte Folge der Naturkatastrophe entstandenen Schäden die als direkte Folge der Naturkatastrophe entstandenen Schäden
verursacht wurden, die von der Region auf der Grundlage von Artikel 50 verursacht wurden, die von der Region auf der Grundlage von Artikel 50
der in Artikel 19/1 desselben Gesetzes erwähnten Verordnung (EU) Nr. der in Artikel 19/1 desselben Gesetzes erwähnten Verordnung (EU) Nr.
651/2014, von Artikel 30 der in Artikel 19/1 desselben Gesetzes 651/2014, von Artikel 30 der in Artikel 19/1 desselben Gesetzes
erwähnten Verordnung (EU) Nr. 702/2014 oder von Artikel 44 der in erwähnten Verordnung (EU) Nr. 702/2014 oder von Artikel 44 der in
Artikel 19/1 desselben Gesetzes erwähnten Verordnung (EU) Nr. Artikel 19/1 desselben Gesetzes erwähnten Verordnung (EU) Nr.
1388/2014 endgültig festgestellt worden sind und die vom Arbeitgeber 1388/2014 endgültig festgestellt worden sind und die vom Arbeitgeber
in dem in § 4 erwähnten Formular angegeben worden sind, und in dem in § 4 erwähnten Formular angegeben worden sind, und
andererseits der Beihilfe und den Entschädigungen, die dem Arbeitgeber andererseits der Beihilfe und den Entschädigungen, die dem Arbeitgeber
von der Region, einer anderen öffentlichen Behörde oder einem von der Region, einer anderen öffentlichen Behörde oder einem
Versicherer als Ausgleich für diese Schäden gewährt wurde Versicherer als Ausgleich für diese Schäden gewährt wurde
beziehungsweise zuerkannt wurden. beziehungsweise zuerkannt wurden.
§ 4 - Bevor der Arbeitgeber die in vorliegendem Artikel erwähnte § 4 - Bevor der Arbeitgeber die in vorliegendem Artikel erwähnte
Zahlungsbefreiung erhalten kann, muss er spätestens im dreißigsten Zahlungsbefreiung erhalten kann, muss er spätestens im dreißigsten
Monat nach dem Monat, in dem die Naturkatastrophe sich ereignet hat, Monat nach dem Monat, in dem die Naturkatastrophe sich ereignet hat,
ein Formular einreichen, dessen Muster vom König festgelegt wird. ein Formular einreichen, dessen Muster vom König festgelegt wird.
In diesem Formular vermerkt der Arbeitgeber: In diesem Formular vermerkt der Arbeitgeber:
- seine Identität, - seine Identität,
- Adresse und Parzellennummer der von der Naturkatastrophe betroffenen - Adresse und Parzellennummer der von der Naturkatastrophe betroffenen
Betriebsstätte(n), Betriebsstätte(n),
- Betrag der in § 3 erwähnten Kosten, die der Arbeitgeber für die - Betrag der in § 3 erwähnten Kosten, die der Arbeitgeber für die
Anwendung der in vorliegendem Artikel erwähnten Befreiung Anwendung der in vorliegendem Artikel erwähnten Befreiung
berücksichtigen möchte und die durch die materiellen Schäden an berücksichtigen möchte und die durch die materiellen Schäden an
Vermögenswerten verursacht wurden, die als direkte Folge der Vermögenswerten verursacht wurden, die als direkte Folge der
Naturkatastrophe entstanden sind, sowie Vermögenswerte, auf die diese Naturkatastrophe entstanden sind, sowie Vermögenswerte, auf die diese
Kosten sich beziehen, Kosten sich beziehen,
- Betrag der in § 3 erwähnten Kosten, die der Arbeitgeber für die - Betrag der in § 3 erwähnten Kosten, die der Arbeitgeber für die
Anwendung der in vorliegendem Artikel erwähnten Befreiung Anwendung der in vorliegendem Artikel erwähnten Befreiung
berücksichtigen möchte und die durch den Einkommensausfall verursacht berücksichtigen möchte und die durch den Einkommensausfall verursacht
wurden, der als direkte Folge der Naturkatastrophe entstanden ist, wurden, der als direkte Folge der Naturkatastrophe entstanden ist,
- gegebenenfalls Betrag der Beihilfe, die dem Arbeitgeber von der - gegebenenfalls Betrag der Beihilfe, die dem Arbeitgeber von der
Region oder einer anderen öffentlichen Behörde als Ausgleich für diese Region oder einer anderen öffentlichen Behörde als Ausgleich für diese
Schäden gewährt wurde oder gewährt werden wird, Schäden gewährt wurde oder gewährt werden wird,
- gegebenenfalls Betrag der Entschädigungen, die dem Arbeitgeber von - gegebenenfalls Betrag der Entschädigungen, die dem Arbeitgeber von
einem oder mehreren Versicherern als Ausgleich für diese Schäden einem oder mehreren Versicherern als Ausgleich für diese Schäden
gezahlt oder zuerkannt wurden, gezahlt oder zuerkannt wurden,
- ob diese Beträge endgültig festgestellt worden sind oder nicht. - ob diese Beträge endgültig festgestellt worden sind oder nicht.
Die in vorliegendem Artikel erwähnte Befreiung von der Zahlung des Die in vorliegendem Artikel erwähnte Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs kann außerdem nur angewandt werden, nachdem der Berufssteuervorabzugs kann außerdem nur angewandt werden, nachdem der
Föderale Öffentliche Dienst Finanzen spätestens im sechsunddreißigsten Föderale Öffentliche Dienst Finanzen spätestens im sechsunddreißigsten
Monat nach dem Monat, in dem die Naturkatastrophe sich ereignet hat, Monat nach dem Monat, in dem die Naturkatastrophe sich ereignet hat,
von der Region eine Bescheinigung erhalten hat, in der die in § 3 von der Region eine Bescheinigung erhalten hat, in der die in § 3
erwähnten Kosten, die der Arbeitgeber für die Anwendung der in erwähnten Kosten, die der Arbeitgeber für die Anwendung der in
vorliegendem Artikel erwähnten Befreiung berücksichtigen möchte, und vorliegendem Artikel erwähnten Befreiung berücksichtigen möchte, und
die als Ausgleich für diese Kosten ausgezahlten oder zuerkannten die als Ausgleich für diese Kosten ausgezahlten oder zuerkannten
Entschädigungen und Beihilfebeträge aufgeführt sind. Die Region kann Entschädigungen und Beihilfebeträge aufgeführt sind. Die Region kann
nur dann eine Bescheinigung ausstellen, wenn diese Kosten, nur dann eine Bescheinigung ausstellen, wenn diese Kosten,
Entschädigungen und Beihilfebeträge endgültig festgestellt worden Entschädigungen und Beihilfebeträge endgültig festgestellt worden
sind. sind.
Nach Erhalt der in Absatz 2 erwähnten Bescheinigung und spätestens im Nach Erhalt der in Absatz 2 erwähnten Bescheinigung und spätestens im
einundvierzigsten Monat nach dem Monat, in dem die Naturkatastrophe einundvierzigsten Monat nach dem Monat, in dem die Naturkatastrophe
sich ereignet hat, setzt der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen den sich ereignet hat, setzt der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen den
Arbeitgeber durch einen in verschlossenem Umschlag versendeten Brief Arbeitgeber durch einen in verschlossenem Umschlag versendeten Brief
über die Möglichkeit der Anwendung der in vorliegendem Artikel über die Möglichkeit der Anwendung der in vorliegendem Artikel
erwähnten Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs in erwähnten Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs in
Kenntnis. In diesem Brief ist Folgendes vermerkt: Kenntnis. In diesem Brief ist Folgendes vermerkt:
- Entlohnungen, auf die diese Befreiung angewandt werden kann, - Entlohnungen, auf die diese Befreiung angewandt werden kann,
- Formalitäten, die bei der Angabe der Befreiung beachtet werden - Formalitäten, die bei der Angabe der Befreiung beachtet werden
müssen, müssen,
- Formalitäten, die bei der Erbringung des in § 2 Absatz 4 erwähnten - Formalitäten, die bei der Erbringung des in § 2 Absatz 4 erwähnten
Nachweises beachtet werden müssen. Nachweises beachtet werden müssen.
Ab dem 1. Januar 2025 versendet der Föderale Öffentliche Dienst Ab dem 1. Januar 2025 versendet der Föderale Öffentliche Dienst
Finanzen den in Absatz 4 erwähnten Brief über die in Artikel 304ter Finanzen den in Absatz 4 erwähnten Brief über die in Artikel 304ter
Absatz 2 erwähnte gesicherte elektronische Plattform, außer wenn der Absatz 2 erwähnte gesicherte elektronische Plattform, außer wenn der
Arbeitgeber gemäß Artikel 304quater § 2 Absatz 1 von der Pflicht Arbeitgeber gemäß Artikel 304quater § 2 Absatz 1 von der Pflicht
befreit ist, die in Artikel 304ter Absatz 2 erwähnte gesicherte befreit ist, die in Artikel 304ter Absatz 2 erwähnte gesicherte
elektronische Plattform zu benutzen, und er sich nicht dafür elektronische Plattform zu benutzen, und er sich nicht dafür
entschieden hat, auf elektronischem Wege mit dem Föderalen entschieden hat, auf elektronischem Wege mit dem Föderalen
Öffentlichen Dienst Finanzen zu kommunizieren. Öffentlichen Dienst Finanzen zu kommunizieren.
Der König kann die in vorliegendem Paragraphen erwähnten Fristen bis Der König kann die in vorliegendem Paragraphen erwähnten Fristen bis
spätestens zum siebenundvierzigsten Monat nach dem Monat, in dem die spätestens zum siebenundvierzigsten Monat nach dem Monat, in dem die
Naturkatastrophe sich ereignet hat, verlängern." Naturkatastrophe sich ereignet hat, verlängern."
Art. 10 - Artikel 8 ist auf Naturkatastrophen anwendbar, die sich ab Art. 10 - Artikel 8 ist auf Naturkatastrophen anwendbar, die sich ab
dem 1. Juli 2021 ereignet haben. dem 1. Juli 2021 ereignet haben.
Artikel 9 ist auf die ab dem 1. August 2021 gezahlten oder zuerkannten Artikel 9 ist auf die ab dem 1. August 2021 gezahlten oder zuerkannten
Entlohnungen anwendbar. Entlohnungen anwendbar.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Ciergnon, den 26. Dezember 2022 Gegeben zu Ciergnon, den 26. Dezember 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
V. VAN PETEGHEM V. VAN PETEGHEM
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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