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Loi portant création de l'Agence fédérale de la Dette et suppression du Fonds des Rentes. - Traduction allemande Wet houdende oprichting van het Federaal Agentschap van de Schuld en opheffing van het Rentenfonds. - Duitse vertaling
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25 OCTOBRE 2016. - Loi portant création de l'Agence fédérale de la 25 OKTOBER 2016. - Wet houdende oprichting van het Federaal Agentschap
Dette et suppression du Fonds des Rentes. - Traduction allemande van de Schuld en opheffing van het Rentenfonds. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 25
loi du 25 octobre 2016 portant création de l'Agence fédérale de la oktober 2016 houdende oprichting van het Federaal Agentschap van de
Dette et suppression du Fonds des Rentes (Moniteur belge du 16 Schuld en opheffing van het Rentenfonds (Belgisch Staatsblad van 16
novembre 2016). november 2016).
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allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
25. OKTOBER 2016 - Gesetz zur Schaffung der Föderalen Schuldenagentur 25. OKTOBER 2016 - Gesetz zur Schaffung der Föderalen Schuldenagentur
und zur Abschaffung des Rentenfonds und zur Abschaffung des Rentenfonds
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Föderale Schuldenagentur KAPITEL 2 - Föderale Schuldenagentur
Abschnitt 1 - Schaffung der Föderalen Schuldenagentur Abschnitt 1 - Schaffung der Föderalen Schuldenagentur
Art. 2 - Es wird eine Föderale Schuldenagentur, in Englisch "Belgian Art. 2 - Es wird eine Föderale Schuldenagentur, in Englisch "Belgian
Debt Agency", geschaffen, hiernach "Agentur" genannt. Debt Agency", geschaffen, hiernach "Agentur" genannt.
Die Agentur ist eine öffentliche Einrichtung der Kategorie A im Sinne Die Agentur ist eine öffentliche Einrichtung der Kategorie A im Sinne
des Gesetzes vom 16. März 1954 über die Kontrolle bestimmter des Gesetzes vom 16. März 1954 über die Kontrolle bestimmter
Einrichtungen öffentlichen Interesses, die vom Minister der Finanzen Einrichtungen öffentlichen Interesses, die vom Minister der Finanzen
abhängt. abhängt.
Art. 3 - Die Agentur gewährleistet unter der Amtsgewalt des Ministers Art. 3 - Die Agentur gewährleistet unter der Amtsgewalt des Ministers
der Finanzen die operative Verwaltung der föderalen Staatsschuld gemäß der Finanzen die operative Verwaltung der föderalen Staatsschuld gemäß
den allgemeinen Richtlinien des Ministers. Diese Verwaltung umfasst den allgemeinen Richtlinien des Ministers. Diese Verwaltung umfasst
die finanziellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Schuld. die finanziellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Schuld.
Im Hinblick auf die Erfüllung dieses Auftrags ist die Agentur unter Im Hinblick auf die Erfüllung dieses Auftrags ist die Agentur unter
anderem damit beauftragt: anderem damit beauftragt:
-dem Minister der Finanzen die Finanzierungsstrategie vorzuschlagen -dem Minister der Finanzen die Finanzierungsstrategie vorzuschlagen
und finanzielle Transaktionen, die mit der Emission aller Arten von und finanzielle Transaktionen, die mit der Emission aller Arten von
Anleihen verbunden sind, gemäß den dafür geeigneten Emissionsverfahren Anleihen verbunden sind, gemäß den dafür geeigneten Emissionsverfahren
auszuführen, auszuführen,
- auf dem Derivatemarkt tätig zu werden, - auf dem Derivatemarkt tätig zu werden,
- alle mit der Schuldenverwaltung verbundenen finanziellen - alle mit der Schuldenverwaltung verbundenen finanziellen
Transaktionen zu registrieren, um die tägliche Liquiditätslage zu Transaktionen zu registrieren, um die tägliche Liquiditätslage zu
bestimmen, Kredit- und Marktrisiken zu berechnen und Statistiken und bestimmen, Kredit- und Marktrisiken zu berechnen und Statistiken und
Berichte zu erstellen, Berichte zu erstellen,
- dem Minister der Finanzen eine Strategie für die Schuldenverwaltung - dem Minister der Finanzen eine Strategie für die Schuldenverwaltung
vorzuschlagen, bei der insbesondere die Struktur des vorzuschlagen, bei der insbesondere die Struktur des
Schuldenportfolios und die Bewertung der Kredit- und Marktrisiken Schuldenportfolios und die Bewertung der Kredit- und Marktrisiken
berücksichtigt werden, berücksichtigt werden,
- in Bezug auf die Schuldenverwaltung Kontakte mit Marktteilnehmern - in Bezug auf die Schuldenverwaltung Kontakte mit Marktteilnehmern
und nationalen und internationalen Einrichtungen zu unterhalten, und nationalen und internationalen Einrichtungen zu unterhalten,
- den Haushaltsplan der Staatsschuld zu erstellen und die - den Haushaltsplan der Staatsschuld zu erstellen und die
Schuldenverwaltung auf den Haushaltsplan abzustimmen, Schuldenverwaltung auf den Haushaltsplan abzustimmen,
- sowohl in Belgien als auch im Ausland für die Finanzierung der - sowohl in Belgien als auch im Ausland für die Finanzierung der
föderalen Staatsschuld zu werben, föderalen Staatsschuld zu werben,
- neue Finanzprodukte zu entwickeln, - neue Finanzprodukte zu entwickeln,
- dem Minister der Finanzen jegliche Vorschläge zu unterbreiten, die - dem Minister der Finanzen jegliche Vorschläge zu unterbreiten, die
die Schuldenverwaltung begünstigen können, die Schuldenverwaltung begünstigen können,
- Berichte zu erstellen und auf Antrag des Ministers der Finanzen oder - Berichte zu erstellen und auf Antrag des Ministers der Finanzen oder
von supranationalen Einrichtungen Informationen zu erteilen, von supranationalen Einrichtungen Informationen zu erteilen,
- allgemeine Informationen zur föderalen Staatsschuld zu verbreiten. - allgemeine Informationen zur föderalen Staatsschuld zu verbreiten.
Abschnitt 2 -- Organisation der Föderalen Schuldenagentur Abschnitt 2 -- Organisation der Föderalen Schuldenagentur
Art. 4 - § 1 - Bei der Agentur wird ein strategischer Ausschuss Art. 4 - § 1 - Bei der Agentur wird ein strategischer Ausschuss
eingesetzt. eingesetzt.
Unter der Amtsgewalt des Ministers der Finanzen gewährleistet der Unter der Amtsgewalt des Ministers der Finanzen gewährleistet der
strategische Ausschuss die allgemeine Verwaltung der Agentur und die strategische Ausschuss die allgemeine Verwaltung der Agentur und die
Aufsicht über den Exekutivausschuss. Der strategische Ausschuss sorgt Aufsicht über den Exekutivausschuss. Der strategische Ausschuss sorgt
für die Einhaltung der Richtlinien des Ministers der Finanzen. für die Einhaltung der Richtlinien des Ministers der Finanzen.
Der strategische Ausschuss erstellt seine Geschäftsordnung und die des Der strategische Ausschuss erstellt seine Geschäftsordnung und die des
Exekutivausschusses und legt sie dem Minister der Finanzen zur Exekutivausschusses und legt sie dem Minister der Finanzen zur
Billigung vor. Billigung vor.
§ 2 - Der Generalverwalter der Generalverwaltung Schatzamt ist von § 2 - Der Generalverwalter der Generalverwaltung Schatzamt ist von
Rechts wegen Mitglied des strategischen Ausschusses und ist Präsident Rechts wegen Mitglied des strategischen Ausschusses und ist Präsident
dieses Ausschusses. dieses Ausschusses.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit ist die Stimme des Präsidenten ausschlaggebend. Stimmengleichheit ist die Stimme des Präsidenten ausschlaggebend.
Der Verwalter Finanzierung des Staates und Finanzmärkte und die Der Verwalter Finanzierung des Staates und Finanzmärkte und die
Direktoren der Agentur sind von Rechts wegen Mitglieder des Direktoren der Agentur sind von Rechts wegen Mitglieder des
strategischen Ausschusses. strategischen Ausschusses.
Der Minister der Finanzen bestimmt ein Mitglied des strategischen Der Minister der Finanzen bestimmt ein Mitglied des strategischen
Ausschusses als seinen Vertreter. Dieses Mitglied verfügt über ein Ausschusses als seinen Vertreter. Dieses Mitglied verfügt über ein
Vetorecht gegen jeden Beschluss des strategischen Ausschusses, das Vetorecht gegen jeden Beschluss des strategischen Ausschusses, das
während der Sitzung oder, wenn es dies während der Sitzung während der Sitzung oder, wenn es dies während der Sitzung
ausdrücklich beantragt, spätestens zwei Werktage nach der Sitzung ausdrücklich beantragt, spätestens zwei Werktage nach der Sitzung
ausgeübt werden muss. ausgeübt werden muss.
Der Auditor der Agentur wohnt den Versammlungen mit beratender Stimme Der Auditor der Agentur wohnt den Versammlungen mit beratender Stimme
bei. bei.
§ 3 - Der Präsident des strategischen Ausschusses lädt § 3 - Der Präsident des strategischen Ausschusses lädt
Personalmitglieder der Agentur und/oder der Generalverwaltung Personalmitglieder der Agentur und/oder der Generalverwaltung
Schatzamt ein, wenn er dies für die Behandlung der Tagesordnung für Schatzamt ein, wenn er dies für die Behandlung der Tagesordnung für
erforderlich hält. erforderlich hält.
Aus demselben Grund kann er ebenfalls Personen, die keine Aus demselben Grund kann er ebenfalls Personen, die keine
Personalmitglieder der Agentur oder der Generalverwaltung Schatzamt Personalmitglieder der Agentur oder der Generalverwaltung Schatzamt
sind, einladen, einer Versammlung beizuwohnen. sind, einladen, einer Versammlung beizuwohnen.
Art. 5 - § 1 - Unter der Aufsicht des strategischen Ausschusses Art. 5 - § 1 - Unter der Aufsicht des strategischen Ausschusses
gewährleistet der Exekutivausschuss die tägliche Geschäftsführung der gewährleistet der Exekutivausschuss die tägliche Geschäftsführung der
Agentur gemäß den Richtlinien des Ministers der Finanzen. Agentur gemäß den Richtlinien des Ministers der Finanzen.
Der Exekutivausschuss trifft kollegiale Entscheidungen. Bei Der Exekutivausschuss trifft kollegiale Entscheidungen. Bei
Uneinigkeit wird der Tagesordnungspunkt dem strategischen Ausschuss Uneinigkeit wird der Tagesordnungspunkt dem strategischen Ausschuss
vorgelegt. vorgelegt.
§ 2 - Der Exekutivausschuss setzt sich zusammen aus dem Verwalter § 2 - Der Exekutivausschuss setzt sich zusammen aus dem Verwalter
Finanzierung des Staates und Finanzmärkte, der Präsident dieses Finanzierung des Staates und Finanzmärkte, der Präsident dieses
Ausschusses ist, und den Direktoren der Agentur oder ihrem Ausschusses ist, und den Direktoren der Agentur oder ihrem
Stellvertreter. Stellvertreter.
Der Auditor der Agentur wohnt den Versammlungen mit beratender Stimme Der Auditor der Agentur wohnt den Versammlungen mit beratender Stimme
bei. bei.
Direktoren werden gemäß den vom König festgelegten Modalitäten Direktoren werden gemäß den vom König festgelegten Modalitäten
bestellt und entlohnt. bestellt und entlohnt.
§ 3 - Der Präsident des Exekutivausschusses lädt Personalmitglieder § 3 - Der Präsident des Exekutivausschusses lädt Personalmitglieder
der Agentur ein, wenn er dies für die Behandlung der Tagesordnung für der Agentur ein, wenn er dies für die Behandlung der Tagesordnung für
erforderlich hält. Der Präsident kann ebenfalls Personalmitglieder der erforderlich hält. Der Präsident kann ebenfalls Personalmitglieder der
Verwaltung Finanzierung des Staates und Finanzmärkte einladen. Verwaltung Finanzierung des Staates und Finanzmärkte einladen.
Art. 6 - Personalmitglieder der Agentur und Personen, die in den Art. 6 - Personalmitglieder der Agentur und Personen, die in den
Leitungsorganen der Agentur sitzen, geben die Interessen an, die sie Leitungsorganen der Agentur sitzen, geben die Interessen an, die sie
in anderen Einrichtungen haben. Der König kann hinsichtlich ihrer in anderen Einrichtungen haben. Der König kann hinsichtlich ihrer
Funktion Unvereinbarkeiten bestimmen. Funktion Unvereinbarkeiten bestimmen.
Der König kann den Personalmitgliedern der Agentur besondere Regeln im Der König kann den Personalmitgliedern der Agentur besondere Regeln im
Bereich der Berufspflichten auferlegen. Bereich der Berufspflichten auferlegen.
Art. 7 - Der König ist damit beauftragt, Art und Organisation der Art. 7 - Der König ist damit beauftragt, Art und Organisation der
internen Kontrolle und des internen Audits der Agentur zu regeln. internen Kontrolle und des internen Audits der Agentur zu regeln.
Vor dem 30. Juni jeden Jahres erstellt die Agentur einen Jahresbericht Vor dem 30. Juni jeden Jahres erstellt die Agentur einen Jahresbericht
über das vorangehende Haushaltsjahr. Dieser Jahresbericht wird der über das vorangehende Haushaltsjahr. Dieser Jahresbericht wird der
Regierung und der Abgeordnetenkammer übermittelt. Regierung und der Abgeordnetenkammer übermittelt.
Abschnitt 3 -- Arbeitsweise der Föderalen Schuldenagentur Abschnitt 3 -- Arbeitsweise der Föderalen Schuldenagentur
Art. 8 - Die Agentur verfügt in Bezug auf Personalausgaben, Kosten der Art. 8 - Die Agentur verfügt in Bezug auf Personalausgaben, Kosten der
Personalverwaltung einbegriffen, über eine Dotation zu Lasten des Personalverwaltung einbegriffen, über eine Dotation zu Lasten des
allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans des Föderalstaates. allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans des Föderalstaates.
Die Gebäuderegie ist damit beauftragt, der Agentur unentgeltlich Die Gebäuderegie ist damit beauftragt, der Agentur unentgeltlich
Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen stellt der Agentur Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen stellt der Agentur
unentgeltlich IKT-Ausrüstung zur Verfügung und trägt die übrigen unentgeltlich IKT-Ausrüstung zur Verfügung und trägt die übrigen
Betriebskosten der Agentur wie unter anderem Ausgaben, die mit Betriebskosten der Agentur wie unter anderem Ausgaben, die mit
veranstalteten Roadshows, Aufträgen und Abonnementkosten verbunden veranstalteten Roadshows, Aufträgen und Abonnementkosten verbunden
sind. sind.
Der strategische Ausschuss überprüft, ob die vom Föderalen Der strategische Ausschuss überprüft, ob die vom Föderalen
Öffentlichen Dienst Finanzen zur Verfügung gestellten Mittel Öffentlichen Dienst Finanzen zur Verfügung gestellten Mittel
ausreichen, damit die Agentur die ihr anvertrauten Aufträge angemessen ausreichen, damit die Agentur die ihr anvertrauten Aufträge angemessen
ausführen kann, und unterbreitet dem Minister der Finanzen Vorschläge, ausführen kann, und unterbreitet dem Minister der Finanzen Vorschläge,
wenn dies nicht der Fall ist. wenn dies nicht der Fall ist.
Art. 9 - Personalmitglieder der Agentur werden von der Agentur Art. 9 - Personalmitglieder der Agentur werden von der Agentur
ausgewählt und gemäß den vom König bestimmten Modalitäten unter ausgewählt und gemäß den vom König bestimmten Modalitäten unter
Arbeitsvertrag eingestellt. Arbeitsvertrag eingestellt.
Der König bestimmt ebenfalls die Einstellungsregeln und legt die Der König bestimmt ebenfalls die Einstellungsregeln und legt die
Entlohnung fest, auf die diese Vertragsbediensteten Anrecht haben. Entlohnung fest, auf die diese Vertragsbediensteten Anrecht haben.
Personalmitglieder des Rentenfonds, die zum Zeitpunkt der Abschaffung Personalmitglieder des Rentenfonds, die zum Zeitpunkt der Abschaffung
des Rentenfonds unter Arbeitsvertrag angestellt sind, werden der des Rentenfonds unter Arbeitsvertrag angestellt sind, werden der
Agentur unter Beibehaltung ihrer Eigenschaft und ihrer Rechte, ihres Agentur unter Beibehaltung ihrer Eigenschaft und ihrer Rechte, ihres
Dienstalters, ihres Lohns, ihrer Entschädigungen und Zulagen und Dienstalters, ihres Lohns, ihrer Entschädigungen und Zulagen und
anderen Vorteile, die ihnen gemäß den Vorschriften oder dem anderen Vorteile, die ihnen gemäß den Vorschriften oder dem
Arbeitsvertrag gewährt wurden, übertragen. Arbeitsvertrag gewährt wurden, übertragen.
Statutarische Personalmitglieder, die im Ministeriellen Erlass vom 13. Statutarische Personalmitglieder, die im Ministeriellen Erlass vom 13.
Mai 2016 zur Gewährung eines besoldeten Urlaubs, der einem Zeitraum Mai 2016 zur Gewährung eines besoldeten Urlaubs, der einem Zeitraum
aktiven Dienstes gleichgesetzt ist, an bestimmte Staatsbedienstete, aktiven Dienstes gleichgesetzt ist, an bestimmte Staatsbedienstete,
die dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen angehören, genannt die dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen angehören, genannt
sind, werden der Agentur am Datum der Abschaffung des Rentenfonds sind, werden der Agentur am Datum der Abschaffung des Rentenfonds
unter Beibehaltung ihrer Eigenschaft und ihrer Rechte, ihres unter Beibehaltung ihrer Eigenschaft und ihrer Rechte, ihres
Dienstalters, ihres Lohns, ihrer Entschädigungen und Zulagen und Dienstalters, ihres Lohns, ihrer Entschädigungen und Zulagen und
anderen Vorteile, die ihnen gemäß den Vorschriften zuerkannt sind, anderen Vorteile, die ihnen gemäß den Vorschriften zuerkannt sind,
übertragen. übertragen.
KAPITEL 3 - Aufhebungs- und Abänderungsbestimmungen und Inkrafttreten KAPITEL 3 - Aufhebungs- und Abänderungsbestimmungen und Inkrafttreten
Art. 10 - Das Erlassgesetz vom 18. Mai 1945 zur Schaffung eines Art. 10 - Das Erlassgesetz vom 18. Mai 1945 zur Schaffung eines
Rentenfonds, wie abgeändert durch die Gesetze vom 2. Januar, 21. März Rentenfonds, wie abgeändert durch die Gesetze vom 2. Januar, 21. März
und 22. Juli 1991, 23. Dezember 1994, 30. Oktober 1998, 2. August und 22. Juli 1991, 23. Dezember 1994, 30. Oktober 1998, 2. August
2002, 23. Dezember 2005 und 3. März 2011 und die Königlichen Erlasse 2002, 23. Dezember 2005 und 3. März 2011 und die Königlichen Erlasse
vom 13. Juli 2001 und 3. März 2011, wird aufgehoben. vom 13. Juli 2001 und 3. März 2011, wird aufgehoben.
Die Rechte und Pflichten des Rentenfonds werden von Rechts wegen ohne Die Rechte und Pflichten des Rentenfonds werden von Rechts wegen ohne
jeden Ausgleich vom Belgischen Staat oder von der Agentur übernommen. jeden Ausgleich vom Belgischen Staat oder von der Agentur übernommen.
Diese Übernahme ist ohne weitere Formalitäten Dritten gegenüber Diese Übernahme ist ohne weitere Formalitäten Dritten gegenüber
wirksam, sobald vorliegendes Gesetz in Kraft tritt. Der König legt die wirksam, sobald vorliegendes Gesetz in Kraft tritt. Der König legt die
hierfür notwendigen Modalitäten fest. hierfür notwendigen Modalitäten fest.
Art. 11 - In Artikel 1 Buchstabe A des Gesetzes vom 16. März 1954 über Art. 11 - In Artikel 1 Buchstabe A des Gesetzes vom 16. März 1954 über
die Kontrolle bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses werden die Kontrolle bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses werden
die Wörter "Föderale Schuldenagentur - Belgian Debt Agency" in die die Wörter "Föderale Schuldenagentur - Belgian Debt Agency" in die
alphabetische Aufzählung eingefügt. alphabetische Aufzählung eingefügt.
Art. 12 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Art. 12 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Gegeben zu Brüssel, den 25. Oktober 2016 Gegeben zu Brüssel, den 25. Oktober 2016
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
J. VAN OVERTVELDT J. VAN OVERTVELDT
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
K. GEENS K. GEENS
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