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| Loi portant des dispositions diverses | Wet houdende diverse bepalingen |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 25 AVRIL 2007. - Loi portant des dispositions diverses (IV) | 25 APRIL 2007. - Wet houdende diverse bepalingen (IV) |
| Traduction allemande d'extraits | Duitse vertaling van uittreksels |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 71 en |
| articles 71 et 116 de la loi du 25 avril 2007 portant des dispositions | 116 van de wet van 25 april 2007 houdende diverse bepalingen (IV) |
| diverses (IV) (Moniteur belge du 8 mai 2007). | (Belgisch Staatsblad van 8 mei 2007). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
| 25. APRIL 2007 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (IV) | 25. APRIL 2007 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (IV) |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
| (...) | (...) |
| TITEL V - Mittelstand | TITEL V - Mittelstand |
| KAPITEL I - Abänderung des Gesetzes vom 13. Juli 2006 über die | KAPITEL I - Abänderung des Gesetzes vom 13. Juli 2006 über die |
| Kommissionen und Berufungskommissionen, die hinsichtlich der Führung | Kommissionen und Berufungskommissionen, die hinsichtlich der Führung |
| der Berufsbezeichnung eines geistigen Berufs im Dienstleistungsbereich | der Berufsbezeichnung eines geistigen Berufs im Dienstleistungsbereich |
| zuständig sind | zuständig sind |
| Art. 71 - Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2006 über die | Art. 71 - Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2006 über die |
| Kommissionen und Berufungskommissionen, die hinsichtlich der Führung | Kommissionen und Berufungskommissionen, die hinsichtlich der Führung |
| der Berufsbezeichnung eines geistigen Berufs im Dienstleistungsbereich | der Berufsbezeichnung eines geistigen Berufs im Dienstleistungsbereich |
| zuständig sind, wird durch folgende Bestimmung ersetzt: | zuständig sind, wird durch folgende Bestimmung ersetzt: |
| "Wenn dieser Ort im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt oder im | "Wenn dieser Ort im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt oder im |
| deutschen Sprachgebiet gelegen ist, hängt diese Zuständigkeit von der | deutschen Sprachgebiet gelegen ist, hängt diese Zuständigkeit von der |
| im Antrag benutzten Sprache ab. Wenn der Antrag in Deutsch erstellt | im Antrag benutzten Sprache ab. Wenn der Antrag in Deutsch erstellt |
| ist, ist die französischsprachige Kammer zuständig, es sei denn, der | ist, ist die französischsprachige Kammer zuständig, es sei denn, der |
| Antragsteller äussert in seinem Antrag ausdrücklich den Willen, | Antragsteller äussert in seinem Antrag ausdrücklich den Willen, |
| Widerspruch vor der anderen Kammer einzulegen." | Widerspruch vor der anderen Kammer einzulegen." |
| (...) | (...) |
| TITEL VII - Finanzen | TITEL VII - Finanzen |
| (...) | (...) |
| KAPITEL V - Schlichtung im Steuerbereich | KAPITEL V - Schlichtung im Steuerbereich |
| Abschnitt 1 - Dienst für Steuerschlichtung | Abschnitt 1 - Dienst für Steuerschlichtung |
| Art. 116 - § 1 - Der Dienst für Steuerschlichtung prüft | Art. 116 - § 1 - Der Dienst für Steuerschlichtung prüft |
| Schlichtungsanträge, mit denen er im Rahmen des vorliegenden Kapitels | Schlichtungsanträge, mit denen er im Rahmen des vorliegenden Kapitels |
| befasst wird, in aller Objektivität, Unparteilichkeit und | befasst wird, in aller Objektivität, Unparteilichkeit und |
| Unabhängigkeit und unter Einhaltung des Gesetzes; er versucht, | Unabhängigkeit und unter Einhaltung des Gesetzes; er versucht, |
| Standpunkte der Parteien in Einklang zu bringen und sendet ihnen einen | Standpunkte der Parteien in Einklang zu bringen und sendet ihnen einen |
| Schlichtungsbericht zu. | Schlichtungsbericht zu. |
| Der Dienst für Steuerschlichtung lehnt es ab, einen Schlichtungsantrag | Der Dienst für Steuerschlichtung lehnt es ab, einen Schlichtungsantrag |
| zu behandeln: | zu behandeln: |
| 1.wenn der Antrag offensichtlich unbegründet ist, | 1.wenn der Antrag offensichtlich unbegründet ist, |
| 2. wenn der Antragsteller bei der betreffenden zuständigen | 2. wenn der Antragsteller bei der betreffenden zuständigen |
| Verwaltungsbehörde offensichtlich keine Schritte | Verwaltungsbehörde offensichtlich keine Schritte |
| unternommen hat, um die Standpunkte in Einklang zu bringen. | unternommen hat, um die Standpunkte in Einklang zu bringen. |
| Die Einreichung und Prüfung eines Schlichtungsantrags haben keine | Die Einreichung und Prüfung eines Schlichtungsantrags haben keine |
| aufschiebende oder unterbrechende Wirkung. | aufschiebende oder unterbrechende Wirkung. |
| Gegen Schlichtungsberichte und Entscheidungen über die Zulässigkeit | Gegen Schlichtungsberichte und Entscheidungen über die Zulässigkeit |
| kann weder administrative noch gerichtliche Beschwerde eingelegt | kann weder administrative noch gerichtliche Beschwerde eingelegt |
| werden. | werden. |
| § 2 - Der Dienst für Steuerschlichtung kann auch dem Präsidenten des | § 2 - Der Dienst für Steuerschlichtung kann auch dem Präsidenten des |
| Direktionsausschusses des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen | Direktionsausschusses des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen |
| Empfehlungen zusenden, insbesondere in Bezug auf Verwaltungsakte oder | Empfehlungen zusenden, insbesondere in Bezug auf Verwaltungsakte oder |
| administrative Arbeitsweisen, die im Widerspruch zu den Grundsätzen | administrative Arbeitsweisen, die im Widerspruch zu den Grundsätzen |
| der guten Verwaltung und den Gesetzen und Verordnungen stehen. | der guten Verwaltung und den Gesetzen und Verordnungen stehen. |
| § 3 - In der Ausführung seiner Aufträge kann der Dienst für | § 3 - In der Ausführung seiner Aufträge kann der Dienst für |
| Steuerschlichtung: | Steuerschlichtung: |
| 1. alle Informationen einholen, die er für erforderlich erachtet, | 1. alle Informationen einholen, die er für erforderlich erachtet, |
| 2. alle betreffenden Personen anhören | 2. alle betreffenden Personen anhören |
| 3. und vor Ort alle Feststellungen machen. | 3. und vor Ort alle Feststellungen machen. |
| § 4 - Der Dienst für Steuerschlichtung erfüllt seine in vorliegendem | § 4 - Der Dienst für Steuerschlichtung erfüllt seine in vorliegendem |
| Kapitel vorgesehenen Aufträge unbeschadet der im Gesetz vom 22. März | Kapitel vorgesehenen Aufträge unbeschadet der im Gesetz vom 22. März |
| 1995 zur Einführung föderaler Ombudsmänner erwähnten Zuständigkeiten | 1995 zur Einführung föderaler Ombudsmänner erwähnten Zuständigkeiten |
| der föderalen Ombudsmänner. | der föderalen Ombudsmänner. |
| § 5 - Durch einen im Ministerrat beratenen Erlass: | § 5 - Durch einen im Ministerrat beratenen Erlass: |
| - schafft der König beim Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen einen | - schafft der König beim Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen einen |
| Dienst unter dem Namen "Dienst für Steuerschlichtung" und legt dessen | Dienst unter dem Namen "Dienst für Steuerschlichtung" und legt dessen |
| Arbeitsweise fest, | Arbeitsweise fest, |
| - ernennt Er nach Stellungnahme des Direktionsausschusses die Leiter | - ernennt Er nach Stellungnahme des Direktionsausschusses die Leiter |
| des vorerwähnten Dienstes, | des vorerwähnten Dienstes, |
| - legt Er Modalitäten der Anwendung vorliegenden Kapitels fest. | - legt Er Modalitäten der Anwendung vorliegenden Kapitels fest. |
| (...) | (...) |
| Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
| Staatssiegel versehen und durch das Belgisches Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgisches Staatsblatt |
| veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
| Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2007 | Gegeben zu Brüssel, den 25. April 2007 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Premierminister | Der Premierminister |
| G. VERHOFSTADT | G. VERHOFSTADT |
| Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
| Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |
| Der Minister der Finanzen | Der Minister der Finanzen |
| D. REYNDERS | D. REYNDERS |
| Die Vizepremierministerin und | Die Vizepremierministerin und |
| Ministerin des Haushalts und des Verbraucherschutzes | Ministerin des Haushalts und des Verbraucherschutzes |
| Frau F. VAN DEN BOSSCHE | Frau F. VAN DEN BOSSCHE |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Der Minister der Wirtschaft und der Energie | Der Minister der Wirtschaft und der Energie |
| M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
| Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit | Der Minister der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit |
| R. DEMOTTE | R. DEMOTTE |
| Die Ministerin des Mittelstands | Die Ministerin des Mittelstands |
| Frau S. LARUELLE | Frau S. LARUELLE |
| Der Minister der Sozialen Eingliederung | Der Minister der Sozialen Eingliederung |
| C. DUPONT | C. DUPONT |
| Der Minister der Mobilität | Der Minister der Mobilität |
| R. LANDUYT | R. LANDUYT |
| Der Minister der Umwelt | Der Minister der Umwelt |
| B. TOBBACK | B. TOBBACK |
| Der Minister der Beschäftigung | Der Minister der Beschäftigung |
| P. VANVELTHOVEN | P. VANVELTHOVEN |
| Der Staatssekretär für die Modernisierung der Finanzen | Der Staatssekretär für die Modernisierung der Finanzen |
| und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung | und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung |
| H. JAMAR | H. JAMAR |
| Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung | Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung |
| V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |
| Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
| Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
| Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |