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Vue multilingue de Loi du 23/12/2009
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Loi portant des dispositions diverses en matière de migration et d'asile. - Traduction allemande Wet houdende diverse bepalingen inzake migratie en asiel. - Duitse vertaling
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23 DECEMBRE 2009. - Loi portant des dispositions diverses en matière 23 DECEMBER 2009. - Wet houdende diverse bepalingen inzake migratie en
de migration et d'asile. - Traduction allemande asiel. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 23
loi du 23 décembre 2009 portant des dispositions diverses en matière december 2009 houdende diverse bepalingen inzake migratie en asiel
de migration et d'asile (Moniteur belge du 31 décembre 2009). (Belgisch Staatsblad van 31 december 2009).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
23. DEZEMBER 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen 23. DEZEMBER 2009 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
in Sachen Migration und Asyl in Sachen Migration und Asyl
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruss! Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Frist KAPITEL 2 - Frist
Art. 2 - In Artikel 39/59 § 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. Dezember Art. 2 - In Artikel 39/59 § 1 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. Dezember
1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das
Gesetz vom 15. September 2006, werden die Wörter « innerhalb der in Gesetz vom 15. September 2006, werden die Wörter « innerhalb der in
Artikel 39/72 erwähnten Frist » durch die Wörter « innerhalb der Artikel 39/72 erwähnten Frist » durch die Wörter « innerhalb der
festgelegten Frist » ersetzt. festgelegten Frist » ersetzt.
Art. 3 - Artikel 39/72 § 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Art. 3 - Artikel 39/72 § 1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das
Gesetz vom 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert: Gesetz vom 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 werden die Wörter « innerhalb acht Tagen » durch die 1. In Absatz 1 werden die Wörter « innerhalb acht Tagen » durch die
Wörter « innerhalb fünfzehn Tagen » ersetzt. Wörter « innerhalb fünfzehn Tagen » ersetzt.
2. Absatz 2 wird aufgehoben. 2. Absatz 2 wird aufgehoben.
Art. 4 - Artikel 39/81 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz Art. 4 - Artikel 39/81 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz
vom 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert: vom 15. September 2006, wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 werden die Wörter « 39/72 § 1 Absatz 1 » aufgehoben. 1. In Absatz 1 werden die Wörter « 39/72 § 1 Absatz 1 » aufgehoben.
2. Zwischen den Absätzen 1 und 2 wird ein Absatz mit folgendem 2. Zwischen den Absätzen 1 und 2 wird ein Absatz mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
« Die beklagte Partei übermittelt dem Greffier innerhalb acht Tagen ab « Die beklagte Partei übermittelt dem Greffier innerhalb acht Tagen ab
Notifizierung der Beschwerde die Verwaltungsakte, der sie einen Notifizierung der Beschwerde die Verwaltungsakte, der sie einen
Schriftsatz mit Anmerkungen beifügen kann. » Schriftsatz mit Anmerkungen beifügen kann. »
3. Im früheren Absatz 2, der zu Absatz 3 wird, werden die Wörter « 3. Im früheren Absatz 2, der zu Absatz 3 wird, werden die Wörter «
binnen der in Artikel 39/72 § 1 Absatz 1 erwähnten Frist » durch die binnen der in Artikel 39/72 § 1 Absatz 1 erwähnten Frist » durch die
Wörter « binnen der in Absatz 2 erwähnten Frist » ersetzt. Wörter « binnen der in Absatz 2 erwähnten Frist » ersetzt.
4. Im früheren Absatz 3, der zu Absatz 4 wird, werden die Wörter « 4. Im früheren Absatz 3, der zu Absatz 4 wird, werden die Wörter «
binnen der in Absatz 2 erwähnten Frist » durch die Wörter « binnen der binnen der in Absatz 2 erwähnten Frist » durch die Wörter « binnen der
in Absatz 3 erwähnten Frist » ersetzt. in Absatz 3 erwähnten Frist » ersetzt.
Art. 5 - Artikel 3 ist nur auf Beschwerden anwendbar, die der Art. 5 - Artikel 3 ist nur auf Beschwerden anwendbar, die der
beklagten Partei nach Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes beklagten Partei nach Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes
notifiziert werden. notifiziert werden.
KAPITEL 3 - Zeitweilige Erhöhung der Anzahl Magistrate und Mitglieder KAPITEL 3 - Zeitweilige Erhöhung der Anzahl Magistrate und Mitglieder
der Kanzlei des Rates für Ausländerstreitsachen der Kanzlei des Rates für Ausländerstreitsachen
Art. 6 - Artikel 14 § 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur Festlegung Art. 6 - Artikel 14 § 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2009 zur Festlegung
verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration wird wie verschiedener Bestimmungen in Bezug auf Asyl und Migration wird wie
folgt abgeändert: folgt abgeändert:
1. Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: 1. Absatz 1 wird wie folgt ersetzt:
« Im Hinblick auf die Aufarbeitung des Rückstands in puncto « Im Hinblick auf die Aufarbeitung des Rückstands in puncto
Streitsachen wird die in Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15. Dezember Streitsachen wird die in Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15. Dezember
1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die
Niederlassung und das Entfernen von Ausländern festgelegte Zahl Niederlassung und das Entfernen von Ausländern festgelegte Zahl
zeitweilig von 26 auf 34, das heisst um acht Richter für zeitweilig von 26 auf 34, das heisst um acht Richter für
Ausländerstreitsachen, erhöht, von denen vier der französischen und Ausländerstreitsachen, erhöht, von denen vier der französischen und
vier der niederländischen Sprachrolle angehören. » vier der niederländischen Sprachrolle angehören. »
2. In Absatz 4 werden die Wörter « der beiden Richter » durch die 2. In Absatz 4 werden die Wörter « der beiden Richter » durch die
Wörter « aller in Absatz 1 erwähnten Richter » ersetzt. Wörter « aller in Absatz 1 erwähnten Richter » ersetzt.
Art. 7 - In Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Art. 7 - In Artikel 39/4 des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die
Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das
Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September Entfernen von Ausländern, eingefügt durch das Gesetz vom 15. September
2006, werden die Wörter « acht Greffiers » durch die Wörter « zehn 2006, werden die Wörter « acht Greffiers » durch die Wörter « zehn
Greffiers » ersetzt. Greffiers » ersetzt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgisches Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgisches Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 23. Dezember 2009 Gegeben zu Brüssel, den 23. Dezember 2009
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Y. LETERME Y. LETERME
Die mit der Migrations- und Asylpolitik beauftragte Ministerin Die mit der Migrations- und Asylpolitik beauftragte Ministerin
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Der Staatssekretär für Migrations- und Asylpolitik Der Staatssekretär für Migrations- und Asylpolitik
M. WATHELET M. WATHELET
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK S. DE CLERCK
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