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Loi tendant à lutter contre le sexisme dans l'espace public et modifiant la loi du 10 mai 2007 tendant à lutter contre la discrimination entre les femmes et les hommes afin de pénaliser l'acte de discrimination. - Traduction allemande | Wet ter bestrijding van seksisme in de openbare ruimte en tot aanpassing van de wet van 10 mei 2007 ter bestrijding van discriminatie teneinde de daad van discriminatie te bestraffen. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
22 MAI 2014. - Loi tendant à lutter contre le sexisme dans l'espace | 22 MEI 2014. - Wet ter bestrijding van seksisme in de openbare ruimte |
public et modifiant la loi du 10 mai 2007 tendant à lutter contre la | en tot aanpassing van de wet van 10 mei 2007 ter bestrijding van |
discrimination entre les femmes et les hommes afin de pénaliser l'acte de discrimination. - Traduction allemande | discriminatie teneinde de daad van discriminatie te bestraffen. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 22 mei |
loi du 22 mai 2014 tendant à lutter contre le sexisme dans l'espace | 2014 ter bestrijding van seksisme in de openbare ruimte en tot |
public et modifiant la loi du 10 mai 2007 tendant à lutter contre la | aanpassing van de wet van 10 mei 2007 ter bestrijding van |
discrimination entre les femmes et les hommes afin de pénaliser l'acte | discriminatie teneinde de daad van discriminatie te bestraffen |
de discrimination (Moniteur belge du 24 juillet 2014). | (Belgisch Staatsblad van 24 juli 2014). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND INSTITUT FÜR DIE GLEICHHEIT | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND INSTITUT FÜR DIE GLEICHHEIT |
VON FRAUEN UND MÄNNERN | VON FRAUEN UND MÄNNERN |
22. MAI 2014 - Gesetz zur Bekämpfung des Sexismus im öffentlichen Raum | 22. MAI 2014 - Gesetz zur Bekämpfung des Sexismus im öffentlichen Raum |
und zur Abänderung des Gesetzes vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung der | und zur Abänderung des Gesetzes vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung der |
Diskriminierung zwischen Frauen und Männern im Hinblick auf die | Diskriminierung zwischen Frauen und Männern im Hinblick auf die |
Unterstrafestellung der diskriminierenden Handlung | Unterstrafestellung der diskriminierenden Handlung |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: | Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: |
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung |
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der |
Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
KAPITEL 2 - Ahndung des Sexismus | KAPITEL 2 - Ahndung des Sexismus |
Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man | Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes versteht man |
unter Sexismus jede Geste oder jedes Verhalten, die, unter den in | unter Sexismus jede Geste oder jedes Verhalten, die, unter den in |
Artikel 444 des Strafgesetzbuches erwähnten Umständen, augenscheinlich | Artikel 444 des Strafgesetzbuches erwähnten Umständen, augenscheinlich |
zum Ziel haben, einer anderen Person gegenüber Geringschätzung wegen | zum Ziel haben, einer anderen Person gegenüber Geringschätzung wegen |
ihres Geschlechts zum Ausdruck zu bringen oder sie aus demselben Grund | ihres Geschlechts zum Ausdruck zu bringen oder sie aus demselben Grund |
als minderwertig anzusehen oder auf ihre geschlechtliche Dimension zu | als minderwertig anzusehen oder auf ihre geschlechtliche Dimension zu |
reduzieren, und die eine ernsthafte Verletzung der Würde dieser Person | reduzieren, und die eine ernsthafte Verletzung der Würde dieser Person |
zur Folge haben. | zur Folge haben. |
Art. 3 - Mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr | Art. 3 - Mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr |
und einer Geldbuße von 50 EUR bis 1.000 EUR oder mit nur einer dieser | und einer Geldbuße von 50 EUR bis 1.000 EUR oder mit nur einer dieser |
Strafen wird derjenige bestraft, der ein in Artikel 2 erwähntes | Strafen wird derjenige bestraft, der ein in Artikel 2 erwähntes |
Verhalten aufweist. | Verhalten aufweist. |
KAPITEL 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung | KAPITEL 3 - Abänderungen des Gesetzes vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung |
der Diskriminierung zwischen Frauen und Männern im Hinblick auf die | der Diskriminierung zwischen Frauen und Männern im Hinblick auf die |
Unterstrafestellung der diskriminierenden Handlung | Unterstrafestellung der diskriminierenden Handlung |
Art. 4 - In das Gesetz vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung der | Art. 4 - In das Gesetz vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung der |
Diskriminierung zwischen Frauen und Männern wird ein Artikel 28/1 mit | Diskriminierung zwischen Frauen und Männern wird ein Artikel 28/1 mit |
folgendem Wortlaut eingefügt: | folgendem Wortlaut eingefügt: |
"Art. 28/1 - Wer in Bezug auf den in Artikel 6 § 1 Nr. 1 erwähnten | "Art. 28/1 - Wer in Bezug auf den in Artikel 6 § 1 Nr. 1 erwähnten |
Anwendungsbereich eine Person wegen ihres Geschlechts diskriminiert im | Anwendungsbereich eine Person wegen ihres Geschlechts diskriminiert im |
Sinne von Artikel 5 Nr. 5, 6, 7 oder 8, wird mit einer Gefängnisstrafe | Sinne von Artikel 5 Nr. 5, 6, 7 oder 8, wird mit einer Gefängnisstrafe |
von einem Monat bis zu einem Jahr und einer Geldbuße von 50 EUR bis | von einem Monat bis zu einem Jahr und einer Geldbuße von 50 EUR bis |
1.000 EUR oder mit nur einer dieser Strafen bestraft. | 1.000 EUR oder mit nur einer dieser Strafen bestraft. |
Dieselben Strafen werden bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts | Dieselben Strafen werden bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts |
einer Gruppe, einer Gemeinschaft oder ihrer Mitglieder angewandt." | einer Gruppe, einer Gemeinschaft oder ihrer Mitglieder angewandt." |
Art. 5 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 28/2 mit folgendem | Art. 5 - In dasselbe Gesetz wird ein Artikel 28/2 mit folgendem |
Wortlaut eingefügt: | Wortlaut eingefügt: |
"Art. 28/2 - Wer im Bereich eines Arbeitsverhältnisses eine Person | "Art. 28/2 - Wer im Bereich eines Arbeitsverhältnisses eine Person |
wegen ihres Geschlechts diskriminiert im Sinne von Artikel 5 Nr. 5, 6, | wegen ihres Geschlechts diskriminiert im Sinne von Artikel 5 Nr. 5, 6, |
7 oder 8, wird mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu einem | 7 oder 8, wird mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu einem |
Jahr und einer Geldbuße von 50 EUR bis 1.000 EUR oder mit nur einer | Jahr und einer Geldbuße von 50 EUR bis 1.000 EUR oder mit nur einer |
dieser Strafen bestraft. | dieser Strafen bestraft. |
Dieselben Strafen werden bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts | Dieselben Strafen werden bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts |
einer Gruppe, einer Gemeinschaft oder ihrer Mitglieder angewandt." | einer Gruppe, einer Gemeinschaft oder ihrer Mitglieder angewandt." |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Brüssel, den 22. Mai 2014 | Gegeben zu Brüssel, den 22. Mai 2014 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin der Chancengleichheit | Die Ministerin der Chancengleichheit |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau A. TURTELBOOM | Frau A. TURTELBOOM |