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Vue multilingue de Loi du 21/12/2013
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Loi portant des dispositions diverses Intérieur. - Traduction allemande d'extraits Wet houdende diverse bepalingen Binnenlandse Zaken. - Duitse vertaling van uittreksels
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
21 DECEMBRE 2013. - Loi portant des dispositions diverses Intérieur. - 21 DECEMBER 2013. - Wet houdende diverse bepalingen Binnenlandse
Traduction allemande d'extraits Zaken. - Duitse vertaling van uittreksels
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 19 en
articles 19 et 53 de la loi du 21 décembre 2013 portant des 53 van de wet van 21 december 2013 houdende diverse bepalingen
dispositions diverses Intérieur (Moniteur belge du 31 décembre 2013). Binnenlandse Zaken (Belgisch Staatsblad van 31 december 2013).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER
DIENST JUSTIZ DIENST JUSTIZ
21. DEZEMBER 2013 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen 21. DEZEMBER 2013 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
im Bereich Inneres im Bereich Inneres
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...) (...)
TITEL II - Polizei TITEL II - Polizei
(...) (...)
KAPITEL 3 - Abänderungsbestimmungen KAPITEL 3 - Abänderungsbestimmungen
(...) (...)
Abschnitt 2 - Abänderung des Gesetzes vom 10. April 1995 über die Abschnitt 2 - Abänderung des Gesetzes vom 10. April 1995 über die
Neuverteilung der Arbeit im öffentlichen Sektor Neuverteilung der Arbeit im öffentlichen Sektor
Art. 19 - In Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 10. April 1995 Art. 19 - In Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 10. April 1995
über die Neuverteilung der Arbeit im öffentlichen Sektor, eingefügt über die Neuverteilung der Arbeit im öffentlichen Sektor, eingefügt
durch das Gesetz vom 1. März 2007, werden die Wörter "können die durch das Gesetz vom 1. März 2007, werden die Wörter "können die
Mitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste, die Mitglieder des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste, die
auf dem Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt beschäftigt sind, auf auf dem Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt beschäftigt sind, auf
ihren Antrag hin die Leistungen, die sie im Rahmen der freiwilligen ihren Antrag hin die Leistungen, die sie im Rahmen der freiwilligen
Viertagewoche erbringen, auf fünf Werktage pro Woche verteilen" durch Viertagewoche erbringen, auf fünf Werktage pro Woche verteilen" durch
die Wörter "können die Personalmitglieder der Polizeidienste für die Wörter "können die Personalmitglieder der Polizeidienste für
Leistungen, die sie im Rahmen der freiwilligen Viertagewoche Leistungen, die sie im Rahmen der freiwilligen Viertagewoche
erbringen, eine andere wöchentliche Verteilung beantragen" ersetzt. erbringen, eine andere wöchentliche Verteilung beantragen" ersetzt.
(...) (...)
Abschnitt 9 - Abänderung des Gesetzes vom 19. Juli 2012 über die Abschnitt 9 - Abänderung des Gesetzes vom 19. Juli 2012 über die
Viertagewoche und die Halbzeitbeschäftigung ab 50 oder 55 Jahren im Viertagewoche und die Halbzeitbeschäftigung ab 50 oder 55 Jahren im
öffentlichen Sektor öffentlichen Sektor
Art. 53 - Artikel 4 § 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2012 über die Art. 53 - Artikel 4 § 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2012 über die
Viertagewoche und die Halbzeitbeschäftigung ab 50 oder 55 Jahren im Viertagewoche und die Halbzeitbeschäftigung ab 50 oder 55 Jahren im
öffentlichen Sektor wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut öffentlichen Sektor wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut
ergänzt: ergänzt:
"In Abweichung von Absatz 1 können Personalmitglieder der "In Abweichung von Absatz 1 können Personalmitglieder der
Polizeidienste für Leistungen, die im Rahmen der Viertagewoche Polizeidienste für Leistungen, die im Rahmen der Viertagewoche
erbracht werden, eine andere wöchentliche Verteilung beantragen." erbracht werden, eine andere wöchentliche Verteilung beantragen."
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2013 Gegeben zu Brüssel, den 21. Dezember 2013
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Vizepremierministerin Die Vizepremierministerin
und Ministerin des Innern und der Chancengleichheit und Ministerin des Innern und der Chancengleichheit
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
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