Etaamb.openjustice.be
Vue multilingue de Loi du 14/10/2018
← Retour vers "Loi spéciale modifiant, en ce qui concerne le cumul des mandats, la loi spéciale du 8 août 1980 de réformes institutionnelles et la loi spéciale du 12 janvier 1989 relative aux Institutions bruxelloises. - Traduction allemande "
Loi spéciale modifiant, en ce qui concerne le cumul des mandats, la loi spéciale du 8 août 1980 de réformes institutionnelles et la loi spéciale du 12 janvier 1989 relative aux Institutions bruxelloises. - Traduction allemande Bijzondere wet tot wijziging, wat de cumulatie van mandaten betreft, van de bijzondere wet van 8 augustus 1980 tot hervorming der instellingen en de bijzondere wet van 12 januari 1989 met betrekking tot de Brusselse instellingen. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
14 OCTOBRE 2018. - Loi spéciale modifiant, en ce qui concerne le cumul 14 OKTOBER 2018. - Bijzondere wet tot wijziging, wat de cumulatie van
des mandats, la loi spéciale du 8 août 1980 de réformes mandaten betreft, van de bijzondere wet van 8 augustus 1980 tot
institutionnelles et la loi spéciale du 12 janvier 1989 relative aux hervorming der instellingen en de bijzondere wet van 12 januari 1989
Institutions bruxelloises. - Traduction allemande met betrekking tot de Brusselse instellingen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de bijzondere wet
loi spéciale du 14 octobre 2018 modifiant, en ce qui concerne le cumul van 14 oktober 2018 tot wijziging, wat de cumulatie van mandaten
des mandats, la loi spéciale du 8 août 1980 de réformes betreft, van de bijzondere wet van 8 augustus 1980 tot hervorming der
institutionnelles et la loi spéciale du 12 janvier 1989 relative aux instellingen en de bijzondere wet van 12 januari 1989 met betrekking
Institutions bruxelloises (Moniteur belge du 26 octobre 2018). tot de Brusselse instellingen (Belgisch Staatsblad van 26 oktober
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction 2018). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
14. OKTOBER 2018 - Sondergesetz zur Abänderung des Sondergesetzes vom 14. OKTOBER 2018 - Sondergesetz zur Abänderung des Sondergesetzes vom
8. August 1980 zur Reform der Institutionen und des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen und des Sondergesetzes vom
12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen, was die 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen, was die
gleichzeitige Ausübung von Mandaten betrifft gleichzeitige Ausübung von Mandaten betrifft
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es : Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es :
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 31ter des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Art. 2 - Artikel 31ter des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur
Reform der Institutionen, eingefügt durch das Sondergesetz vom 16. Reform der Institutionen, eingefügt durch das Sondergesetz vom 16.
Juli 1993 und zuletzt abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar Juli 1993 und zuletzt abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar
2014, wird wie folgt abgeändert: 2014, wird wie folgt abgeändert:
1. Paragraph 1bis Absatz 2 wird durch folgenden Satz ergänzt: 1. Paragraph 1bis Absatz 2 wird durch folgenden Satz ergänzt:
"Die Entschädigungen, Gehälter oder Anwesenheitsgelder, die mit der "Die Entschädigungen, Gehälter oder Anwesenheitsgelder, die mit der
Ausübung besonderer Ämter verbunden sind, wie in der Geschäftsordnung Ausübung besonderer Ämter verbunden sind, wie in der Geschäftsordnung
des Parlaments festgelegt, werden ebenfalls bei der Berechnung dieses des Parlaments festgelegt, werden ebenfalls bei der Berechnung dieses
Betrags berücksichtigt." Betrags berücksichtigt."
2. Ein § 1ter mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: 2. Ein § 1ter mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:
" § 1ter - Paragraph 1bis findet keine Anwendung auf den " § 1ter - Paragraph 1bis findet keine Anwendung auf den
Parlamentspräsidenten." Parlamentspräsidenten."
Art. 3 - Artikel 25 § 1bis des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über Art. 3 - Artikel 25 § 1bis des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über
die Brüsseler Institutionen, eingefügt durch das Sondergesetz vom 4. die Brüsseler Institutionen, eingefügt durch das Sondergesetz vom 4.
Mai 1999 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 27. März 2006, wird Mai 1999 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 27. März 2006, wird
wie folgt ersetzt: wie folgt ersetzt:
" § 1bis - Der Betrag der Entschädigungen, Gehälter oder " § 1bis - Der Betrag der Entschädigungen, Gehälter oder
Anwesenheitsgelder, die als Entlohnung für Tätigkeiten bezogen werden, Anwesenheitsgelder, die als Entlohnung für Tätigkeiten bezogen werden,
die das Parlamentsmitglied neben seinem parlamentarischen Mandat die das Parlamentsmitglied neben seinem parlamentarischen Mandat
ausübt, darf die Hälfte des Betrags der in Ausführung von § 1 ausübt, darf die Hälfte des Betrags der in Ausführung von § 1
gewährten Entschädigung nicht überschreiten. gewährten Entschädigung nicht überschreiten.
Bei der Berechnung dieses Betrags werden die Entschädigungen, Gehälter Bei der Berechnung dieses Betrags werden die Entschädigungen, Gehälter
oder Anwesenheitsgelder berücksichtigt, die mit der Ausübung eines oder Anwesenheitsgelder berücksichtigt, die mit der Ausübung eines
öffentlichen Mandats, eines öffentlichen Amtes oder eines öffentlichen öffentlichen Mandats, eines öffentlichen Amtes oder eines öffentlichen
Auftrags politischer Art verbunden sind. Darunter fallen unter anderem Auftrags politischer Art verbunden sind. Darunter fallen unter anderem
die mittelbar oder unmittelbar bezogenen Entschädigungen infolge der die mittelbar oder unmittelbar bezogenen Entschädigungen infolge der
Ausübung von Ämtern in Verwaltungsräten, Beiräten und Ausübung von Ämtern in Verwaltungsräten, Beiräten und
Direktionsausschüssen: Direktionsausschüssen:
a) der Interkommunalen und Interprovinzialen, a) der Interkommunalen und Interprovinzialen,
b) der juristischen Personen, auf die eine oder mehrere öffentliche b) der juristischen Personen, auf die eine oder mehrere öffentliche
Behörden gemeinsam mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden Behörden gemeinsam mittelbar oder unmittelbar einen beherrschenden
Einfluss ausüben: Einfluss ausüben:
- weil sie mit diesen juristischen Personen einen Geschäftsführungs- - weil sie mit diesen juristischen Personen einen Geschäftsführungs-
oder Verwaltungsvertrag abschließen oder oder Verwaltungsvertrag abschließen oder
- unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Mitglieder ihres - unmittelbar oder mittelbar mehr als die Hälfte der Mitglieder ihres
Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Leitungsorgans bestimmen oder Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Leitungsorgans bestimmen oder
eine oder mehrere Personen damit beauftragen, die Aufsicht in ihrer eine oder mehrere Personen damit beauftragen, die Aufsicht in ihrer
Mitte auszuüben, oder Mitte auszuüben, oder
- unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals - unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals
halten oder halten oder
- unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der mit den Anteilen an - unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der mit den Anteilen an
der juristischen Person verbundenen Stimmrechte verfügen, der juristischen Person verbundenen Stimmrechte verfügen,
c) der juristischen Personen, bei denen das Parlamentsmitglied infolge c) der juristischen Personen, bei denen das Parlamentsmitglied infolge
eines Beschlusses einer öffentlichen Behörde Teil des eines Beschlusses einer öffentlichen Behörde Teil des
Verwaltungsrates, des Beirates oder des Direktionsausschusses ist. Verwaltungsrates, des Beirates oder des Direktionsausschusses ist.
Die Entschädigungen, Gehälter oder Anwesenheitsgelder, die mit der Die Entschädigungen, Gehälter oder Anwesenheitsgelder, die mit der
Ausübung besonderer Ämter verbunden sind, wie in der Geschäftsordnung Ausübung besonderer Ämter verbunden sind, wie in der Geschäftsordnung
des Parlaments, der Vereinigten Versammlung der Gemeinsamen des Parlaments, der Vereinigten Versammlung der Gemeinsamen
Gemeinschaftskommission, der Versammlung der Französischen Gemeinschaftskommission, der Versammlung der Französischen
Gemeinschaftskommission oder der Versammlung der Flämischen Gemeinschaftskommission oder der Versammlung der Flämischen
Gemeinschaftskommission festgelegt, werden ebenfalls bei der Gemeinschaftskommission festgelegt, werden ebenfalls bei der
Berechnung dieses Betrags berücksichtigt. Berechnung dieses Betrags berücksichtigt.
Bei Überschreitung des in Absatz 1 festgelegten Höchstbetrags wird der Bei Überschreitung des in Absatz 1 festgelegten Höchstbetrags wird der
Betrag der in § 1 vorgesehenen Entschädigung verringert, es sei denn, Betrag der in § 1 vorgesehenen Entschädigung verringert, es sei denn,
das Mandat als Parlamentsmitglied wird gleichzeitig mit dem Mandat als das Mandat als Parlamentsmitglied wird gleichzeitig mit dem Mandat als
Bürgermeister, Schöffe oder Präsident eines Sozialhilferates ausgeübt. Bürgermeister, Schöffe oder Präsident eines Sozialhilferates ausgeübt.
In diesem Fall wird das mit dem Mandat als Bürgermeister, Schöffe oder In diesem Fall wird das mit dem Mandat als Bürgermeister, Schöffe oder
Präsident eines Sozialhilferates verbundene Gehalt verringert. Präsident eines Sozialhilferates verbundene Gehalt verringert.
Beginnen oder enden die in den Absätzen 1 und 2 erwähnten Tätigkeiten Beginnen oder enden die in den Absätzen 1 und 2 erwähnten Tätigkeiten
während des parlamentarischen Mandats, setzt das betreffende Mitglied während des parlamentarischen Mandats, setzt das betreffende Mitglied
den Parlamentspräsidenten davon in Kenntnis. den Parlamentspräsidenten davon in Kenntnis.
In der Geschäftsordnung des Parlaments werden die In der Geschäftsordnung des Parlaments werden die
Ausführungsmodalitäten der vorliegenden Bestimmungen festgelegt. Ausführungsmodalitäten der vorliegenden Bestimmungen festgelegt.
Die Bestimmungen des vorliegenden Paragraphen finden keine Anwendung Die Bestimmungen des vorliegenden Paragraphen finden keine Anwendung
auf den Präsidenten des Parlaments, der Vereinigten Versammlung der auf den Präsidenten des Parlaments, der Vereinigten Versammlung der
Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Versammlung der Französischen Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Versammlung der Französischen
Gemeinschaftskommission oder der Versammlung der Flämischen Gemeinschaftskommission oder der Versammlung der Flämischen
Gemeinschaftskommission." Gemeinschaftskommission."
Art. 4 - Vorliegendes Gesetz tritt bei der ersten vollständigen Art. 4 - Vorliegendes Gesetz tritt bei der ersten vollständigen
Erneuerung der Abgeordnetenkammer nach seiner Veröffentlichung im Erneuerung der Abgeordnetenkammer nach seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 14. Oktober 2018 Gegeben zu Brüssel, den 14. Oktober 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Ch. MICHEL Ch. MICHEL
Der Vizepremierminister und Minister der Beschäftigung, der Wirtschaft Der Vizepremierminister und Minister der Beschäftigung, der Wirtschaft
und der Verbraucher, beauftragt mit dem Außenhandel und der Verbraucher, beauftragt mit dem Außenhandel
K. PEETERS K. PEETERS
Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern, Der Vizepremierminister und Minister der Sicherheit und des Innern,
beauftragt mit der Gebäuderegie beauftragt mit der Gebäuderegie
J. JAMBON J. JAMBON
Der Vizepremierminister und Minister der Entwicklungszusammenarbeit, Der Vizepremierminister und Minister der Entwicklungszusammenarbeit,
der Digitalen Agenda, des Fernmeldewesens und der Post der Digitalen Agenda, des Fernmeldewesens und der Post
A. DE CROO A. DE CROO
Der Vizepremierminister und Minister der Auswärtigen und Europäischen Der Vizepremierminister und Minister der Auswärtigen und Europäischen
Angelegenheiten, beauftragt mit Beliris und den Föderalen Kulturellen Angelegenheiten, beauftragt mit Beliris und den Föderalen Kulturellen
Institutionen Institutionen
D. REYNDERS D. REYNDERS
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
K. GEENS K. GEENS
^