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Vue multilingue de Loi du 14/07/1994
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Loi relative à l'assurance obligatoire soins de santé et indemnités, coordonnée le 14 juillet 1994. - Traduction allemande de dispositions modificatives Wet betreffende de verplichte verzekering voor geneeskundige verzorging en uitkeringen, gecoördineerd op 14 juli 1994. - Duitse vertaling van wijzigingsbepalingen
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14 JUILLET 1994. - Loi relative à l'assurance obligatoire soins de 14 JULI 1994. - Wet betreffende de verplichte verzekering voor
santé et indemnités, coordonnée le 14 juillet 1994. - Traduction geneeskundige verzorging en uitkeringen, gecoördineerd op 14 juli
allemande de dispositions modificatives 1994. - Duitse vertaling van wijzigingsbepalingen
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 95,
articles 95, 96, 100 à 102, 229 et 230 de la loi du 22 décembre 2008 96, 100 tot 102, 229 en 230 van de wet van 22 december 2008 houdende
portant des dispositions diverses (I) (Moniteur belge du 29 décembre 2008). diverse bepalingen (I) (Belgisch Staatsblad van 29 december 2008).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
MINISTERIUM DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER UMWELT MINISTERIUM DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER UMWELT
12. JANUAR 1993 - Gesetz über ein Klagerecht im Bereich des 12. JANUAR 1993 - Gesetz über ein Klagerecht im Bereich des
Umweltschutzes Umweltschutzes
BALDUIN, König der Belgier BALDUIN, König der Belgier
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Unbeschadet der Zuständigkeiten anderer Gerichte aufgrund Artikel 1 - Unbeschadet der Zuständigkeiten anderer Gerichte aufgrund
anderer Gesetzesbestimmungen stellt der Präsident des Gerichts Erster anderer Gesetzesbestimmungen stellt der Präsident des Gerichts Erster
Instanz auf Ersuchen des Prokurators des Königs, einer Instanz auf Ersuchen des Prokurators des Königs, einer
Verwaltungsbehörde oder einer juristischen Person im Sinne von Artikel Verwaltungsbehörde oder einer juristischen Person im Sinne von Artikel
2 das Bestehen einer selbst strafrechtlich geahndeten Handlung fest, 2 das Bestehen einer selbst strafrechtlich geahndeten Handlung fest,
wenn sie offensichtlich gegen eine oder mehrere Bestimmungen der wenn sie offensichtlich gegen eine oder mehrere Bestimmungen der
Gesetze, Dekrete, Ordonnanzen, Verordnungen oder Erlasse über den Gesetze, Dekrete, Ordonnanzen, Verordnungen oder Erlasse über den
Umweltschutz verstösst beziehungsweise ernsthaft droht, dagegen zu Umweltschutz verstösst beziehungsweise ernsthaft droht, dagegen zu
verstossen. verstossen.
Er kann die Unterlassung von Handlungen anordnen, deren Ausführung Er kann die Unterlassung von Handlungen anordnen, deren Ausführung
bereits begonnen hat, oder Massnahmen auferlegen, um der Ausführung bereits begonnen hat, oder Massnahmen auferlegen, um der Ausführung
dieser Handlungen vorzubeugen oder Umweltschäden zu verhindern. Jeder dieser Handlungen vorzubeugen oder Umweltschäden zu verhindern. Jeder
Verhandlung zur Sache muss der Versuch einer gütlichen Regelung Verhandlung zur Sache muss der Versuch einer gütlichen Regelung
vorausgehen. vorausgehen.
Der Präsident kann dem Zuwiderhandelnden eine Frist gewähren, damit Der Präsident kann dem Zuwiderhandelnden eine Frist gewähren, damit
dieser die angeordneten Massnahmen ausführt. dieser die angeordneten Massnahmen ausführt.
Art. 2 - Die in Artikel 1 erwähnte juristische Person muss eine Art. 2 - Die in Artikel 1 erwähnte juristische Person muss eine
Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht sein, die dem Gesetz vom 27. Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht sein, die dem Gesetz vom 27.
Juni 1921 zur Verleihung der Rechtspersönlichkeit an Vereinigungen Juni 1921 zur Verleihung der Rechtspersönlichkeit an Vereinigungen
ohne Gewinnerzielungsabsicht und an gemeinnützige Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und an gemeinnützige Einrichtungen
unterliegt. Sie muss alle Vorschriften dieses Gesetzes eingehalten unterliegt. Sie muss alle Vorschriften dieses Gesetzes eingehalten
haben, den Umweltschutz zum Zweck haben und in ihrer Satzung das haben, den Umweltschutz zum Zweck haben und in ihrer Satzung das
Gebiet, über das ihre Tätigkeit sich erstreckt, festgelegt haben. Gebiet, über das ihre Tätigkeit sich erstreckt, festgelegt haben.
Die juristische Person muss am Tag der Einleitung der Die juristische Person muss am Tag der Einleitung der
Unterlassungsklage seit mindestens drei Jahren Rechtspersönlichkeit Unterlassungsklage seit mindestens drei Jahren Rechtspersönlichkeit
besitzen. besitzen.
Sie muss durch Vorlage ihrer Tätigkeitsberichte oder jedes anderen Sie muss durch Vorlage ihrer Tätigkeitsberichte oder jedes anderen
Schriftstücks den Beweis erbringen, dass es sich um eine Tätigkeit Schriftstücks den Beweis erbringen, dass es sich um eine Tätigkeit
handelt, die ihrem satzungsmässigen Zweck tatsächlich entspricht, und handelt, die ihrem satzungsmässigen Zweck tatsächlich entspricht, und
dass diese Tätigkeit die kollektiven Belange der Umwelt betrifft, die dass diese Tätigkeit die kollektiven Belange der Umwelt betrifft, die
sie schützen soll. sie schützen soll.
Art. 3 - Die Klage wird gemäss den Artikeln 1035 bis 1038, 1040 und Art. 3 - Die Klage wird gemäss den Artikeln 1035 bis 1038, 1040 und
1041 des Gerichtsgesetzbuches im Eilverfahren eingeleitet und 1041 des Gerichtsgesetzbuches im Eilverfahren eingeleitet und
behandelt. behandelt.
Sie kann auch durch Antrag eingeleitet werden. Dieser Antrag wird bei Sie kann auch durch Antrag eingeleitet werden. Dieser Antrag wird bei
der Kanzlei des Gerichts Erster Instanz in vier Exemplaren hinterlegt der Kanzlei des Gerichts Erster Instanz in vier Exemplaren hinterlegt
oder dieser Kanzlei per Einschreiben zugesandt. oder dieser Kanzlei per Einschreiben zugesandt.
Der Greffier des Gerichts verständigt unverzüglich die Gegenpartei per Der Greffier des Gerichts verständigt unverzüglich die Gegenpartei per
Gerichtsbrief und fordert sie auf, frühestens drei Tage und spätestens Gerichtsbrief und fordert sie auf, frühestens drei Tage und spätestens
acht Tage nach Versendung des Gerichtsbriefs, dem ein Exemplar des acht Tage nach Versendung des Gerichtsbriefs, dem ein Exemplar des
einleitenden Antrags beigefügt ist, zu erscheinen. einleitenden Antrags beigefügt ist, zu erscheinen.
Zur Vermeidung der Nichtigkeit enthält der Antrag folgende Angaben: Zur Vermeidung der Nichtigkeit enthält der Antrag folgende Angaben:
1. Tag, Monat und Jahr, 1. Tag, Monat und Jahr,
2. Bezeichnung und Sitz der Vereinigung, 2. Bezeichnung und Sitz der Vereinigung,
3. Name und Adresse der juristischen oder natürlichen Person, gegen 3. Name und Adresse der juristischen oder natürlichen Person, gegen
die die Klage gerichtet ist, die die Klage gerichtet ist,
4. Gegenstand und Darlegung der Klagegründe, 4. Gegenstand und Darlegung der Klagegründe,
5. die Unterschrift des Klägers oder seines Rechtsanwalts. 5. die Unterschrift des Klägers oder seines Rechtsanwalts.
Über die Klage wird ungeachtet jeglicher Strafverfolgung wegen Über die Klage wird ungeachtet jeglicher Strafverfolgung wegen
derselben Taten entschieden. derselben Taten entschieden.
Die Entscheidung über die Strafverfolgung in Bezug auf Taten, die Die Entscheidung über die Strafverfolgung in Bezug auf Taten, die
Gegenstand einer Unterlassungsklage sind, wird aufgeschoben, bis eine Gegenstand einer Unterlassungsklage sind, wird aufgeschoben, bis eine
rechtskräftige Entscheidung in Bezug auf die Unterlassungsklage rechtskräftige Entscheidung in Bezug auf die Unterlassungsklage
ergangen ist. ergangen ist.
Während der Aufschiebung wird die Verjährung der Strafverfolgung Während der Aufschiebung wird die Verjährung der Strafverfolgung
ausgesetzt. ausgesetzt.
Es kann auch über eine Widerklage wegen schikanöser oder Es kann auch über eine Widerklage wegen schikanöser oder
leichtfertiger Klage entschieden werden. leichtfertiger Klage entschieden werden.
Art. 4 - Das Urteil über die Unterlassungsklage ist einstweilen Art. 4 - Das Urteil über die Unterlassungsklage ist einstweilen
vollstreckbar ungeachtet irgendeines Rechtsmittels und ohne vollstreckbar ungeachtet irgendeines Rechtsmittels und ohne
Sicherheitsleistung. Sicherheitsleistung.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Art. 5 - [Abänderungsbestimmung ] Art. 5 - [Abänderungsbestimmung ]
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 12. Januar 1993 Gegeben zu Brüssel, den 12. Januar 1993
BALDUIN BALDUIN
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Justiz Der Vizepremierminister und Minister der Justiz
M. WATHELET M. WATHELET
Die Ministerin der Sozialen Eingliederung, der Volksgesundheit und der Die Ministerin der Sozialen Eingliederung, der Volksgesundheit und der
Umwelt Umwelt
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. WATHELET M. WATHELET
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