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Vue multilingue de Loi du 13/08/1990
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Loi visant à créer une commission d'évaluation de la loi du 3 avril 1990 relative à l'interruption de grossesse, modifiant les articles 348, 350, 351 et 352 du Code pénal et abrogeant l'article 353 du même Code. - Coordination officieuse en langue allemande Wet houdende oprichting van een commissie voor de evaluatie van de wet van 3 april 1990 betreffende de zwangerschapsafbreking, tot wijziging van de artikelen 348, 350, 351 en 352 van het Strafwetboek en tot opheffing van artikel 353 van hetzelfde Wetboek. - Officieuze coördinatie in het Duits
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13 AOUT 1990. - Loi visant à créer une commission d'évaluation de la 13 AUGUSTUS 1990. - Wet houdende oprichting van een commissie voor de
loi du 3 avril 1990 relative à l'interruption de grossesse, modifiant evaluatie van de wet van 3 april 1990 betreffende de
les articles 348, 350, 351 et 352 du Code pénal et abrogeant l'article zwangerschapsafbreking, tot wijziging van de artikelen 348, 350, 351
353 du même Code. - Coordination officieuse en langue allemande en 352 van het Strafwetboek en tot opheffing van artikel 353 van
hetzelfde Wetboek. - Officieuze coördinatie in het Duits
Le texte qui suit constitue la coordination officieuse en langue De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van
allemande de la loi du 13 août 1990 visant à créer une commission de wet van 13 augustus 1990 houdende oprichting van een commissie voor
d'évaluation de la loi du 3 avril 1990 relative à l'interruption de de evaluatie van de wet van 3 april 1990 betreffende de
grossesse, modifiant les articles 348, 350, 351 et 352 du Code pénal zwangerschapsafbreking, tot wijziging van de artikelen 348, 350, 351
en 352 van het Strafwetboek en tot opheffing van artikel 353 van
et abrogeant l'article 353 du même Code (Moniteur belge du 20 octobre hetzelfde Wetboek (Belgisch Staatsblad van 20 oktober 1990), zoals ze
1990), telle qu'elle a été modifiée par la loi du 27 mars 2006 werd gewijzigd bij de wet van 27 maart 2006 tot aanpassing van diverse
adaptant diverses lois réglant une matière visée à l'article 78 de la wetten die een aangelegenheid regelen als bedoeld in artikel 78 van de
Constitution à la nouvelle dénomination des assemblées législatives Grondwet aan de nieuwe benaming van de wetgevende vergaderingen van de
des communautés et des régions (Moniteur belge du 11 avril 2006). gemeenschappen en de gewesten (Belgisch Staatsblad van 11 april 2006).
Cette coordination officieuse en langue allemande a été établie par le Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale
Service central de traduction allemande à Malmedy. Dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.
MINISTERIUM DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER UMWELT MINISTERIUM DER VOLKSGESUNDHEIT UND DER UMWELT
13. AUGUST 1990 - Gesetz zur Schaffung einer Bewertungskommission 13. AUGUST 1990 - Gesetz zur Schaffung einer Bewertungskommission
hinsichtlich des Gesetzes vom 3. April 1990 über den hinsichtlich des Gesetzes vom 3. April 1990 über den
Schwangerschaftsabbruch, zur Abänderung der Artikel 348, 350, 351 und Schwangerschaftsabbruch, zur Abänderung der Artikel 348, 350, 351 und
352 des Strafgesetzbuches und zur Aufhebung von Artikel 353 desselben 352 des Strafgesetzbuches und zur Aufhebung von Artikel 353 desselben
Gesetzbuches Gesetzbuches
Artikel 1 - § 1 - Es wird eine nationale Bewertungskommission Artikel 1 - § 1 - Es wird eine nationale Bewertungskommission
eingesetzt, die beauftragt ist, die Anwendung der Bestimmungen über eingesetzt, die beauftragt ist, die Anwendung der Bestimmungen über
den Schwangerschaftsabbruch zu bewerten. den Schwangerschaftsabbruch zu bewerten.
§ 2 - Die Kommission setzt sich aus sechzehn Mitgliedern zusammen, von § 2 - Die Kommission setzt sich aus sechzehn Mitgliedern zusammen, von
denen neun Frauen und sieben Männer sind. Sie werden aufgrund ihrer denen neun Frauen und sieben Männer sind. Sie werden aufgrund ihrer
Kenntnisse und ihrer Erfahrung in den Bereichen, die in die Kenntnisse und ihrer Erfahrung in den Bereichen, die in die
Zuständigkeit der Kommission fallen, bestimmt. Acht Mitglieder sind Zuständigkeit der Kommission fallen, bestimmt. Acht Mitglieder sind
Doktoren der Medizin, von denen mindestens vier Professoren für Doktoren der Medizin, von denen mindestens vier Professoren für
Medizin an einer belgischen Universität sind. Vier Mitglieder sind Medizin an einer belgischen Universität sind. Vier Mitglieder sind
Professoren der Rechte an einer belgischen Universität oder Professoren der Rechte an einer belgischen Universität oder
Rechtsanwälte. Vier Mitglieder kommen aus Kreisen, die mit der Rechtsanwälte. Vier Mitglieder kommen aus Kreisen, die mit der
Betreuung und Begleitung von Frauen in Notlagen beauftragt sind. Betreuung und Begleitung von Frauen in Notlagen beauftragt sind.
Die Eigenschaft eines Mitglieds der Kommission ist unvereinbar mit der Die Eigenschaft eines Mitglieds der Kommission ist unvereinbar mit der
eines Mitglieds einer der gesetzgebenden Versammlungen und mit der eines Mitglieds einer der gesetzgebenden Versammlungen und mit der
eines Mitglieds [einer Regierung]. eines Mitglieds [einer Regierung].
Die Mitglieder der Kommission werden unter Beachtung der sprachlichen Die Mitglieder der Kommission werden unter Beachtung der sprachlichen
Parität und der pluralistischen Vertretung durch einen im Ministerrat Parität und der pluralistischen Vertretung durch einen im Ministerrat
beratenen Königlichen Erlass aus einer vom Senat vorgelegten Liste mit beratenen Königlichen Erlass aus einer vom Senat vorgelegten Liste mit
je zwei Kandidaten für einen Zeitraum von vier Jahren, der verlängert je zwei Kandidaten für einen Zeitraum von vier Jahren, der verlängert
werden kann, ernannt. Die Kandidaten, die nicht als ordentliche werden kann, ernannt. Die Kandidaten, die nicht als ordentliche
Mitglieder bestimmt worden sind, werden als stellvertretende Mitglieder bestimmt worden sind, werden als stellvertretende
Mitglieder ernannt. Mitglieder ernannt.
Ein niederländischsprachiger und ein französischsprachiger Ein niederländischsprachiger und ein französischsprachiger
Vorsitzender führen den Vorsitz der Kommission. Die Vorsitzenden Vorsitzender führen den Vorsitz der Kommission. Die Vorsitzenden
werden von den Kommissionsmitgliedern, die zu ihrer jeweiligen werden von den Kommissionsmitgliedern, die zu ihrer jeweiligen
Sprachgruppe gehören, gewählt. Sprachgruppe gehören, gewählt.
Die Kommission erstellt ihre Geschäftsordnung. Die Kommission erstellt ihre Geschäftsordnung.
§ 3 - Die Kommission unterbreitet dem Parlament für den 31. August § 3 - Die Kommission unterbreitet dem Parlament für den 31. August
1992 und anschliessend alle zwei Jahre: 1992 und anschliessend alle zwei Jahre:
a) einen statistischen Bericht, der auf der Grundlage der a) einen statistischen Bericht, der auf der Grundlage der
Informationen erstellt wird, die aufgrund der Artikel 2 und 3 Informationen erstellt wird, die aufgrund der Artikel 2 und 3
gesammelt wurden, gesammelt wurden,
b) einen Bericht, in dem die Anwendung des Gesetzes und der weitere b) einen Bericht, in dem die Anwendung des Gesetzes und der weitere
Verlauf der Anwendung ausführlich dargelegt und bewertet werden, Verlauf der Anwendung ausführlich dargelegt und bewertet werden,
c) gegebenenfalls Empfehlungen im Hinblick auf eine eventuelle c) gegebenenfalls Empfehlungen im Hinblick auf eine eventuelle
Gesetzesinitiative und/oder andere Massnahmen, die dazu beitragen Gesetzesinitiative und/oder andere Massnahmen, die dazu beitragen
können, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu verringern und die können, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu verringern und die
Begleitung und Betreuung von Frauen in Notlagen zu verbessern. Begleitung und Betreuung von Frauen in Notlagen zu verbessern.
Um diesen Auftrag auszuführen, kann die Kommission bei Behörden und Um diesen Auftrag auszuführen, kann die Kommission bei Behörden und
Einrichtungen Informationen mit Bezug auf Familienplanung, Einrichtungen Informationen mit Bezug auf Familienplanung,
verantwortungsvolle Elternschaft und Empfängnisverhütung einholen. verantwortungsvolle Elternschaft und Empfängnisverhütung einholen.
Die von der Kommission eingeholten Auskünfte sind vertraulich und Die von der Kommission eingeholten Auskünfte sind vertraulich und
dürfen keiner anderen Instanz, auch nicht der rechtsprechenden Gewalt, dürfen keiner anderen Instanz, auch nicht der rechtsprechenden Gewalt,
mitgeteilt werden. mitgeteilt werden.
[Art. 1 § 2 Abs. 2 abgeändert durch Art. 20 des G. vom 27. März 2006 [Art. 1 § 2 Abs. 2 abgeändert durch Art. 20 des G. vom 27. März 2006
(B.S. vom 11. April 2006)] (B.S. vom 11. April 2006)]
Art. 2 - Die Kommission erstellt ein Registrierungsdokument, das vom Art. 2 - Die Kommission erstellt ein Registrierungsdokument, das vom
Arzt, der einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hat, ausgefüllt Arzt, der einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hat, ausgefüllt
werden muss. Dieses Dokument enthält: werden muss. Dieses Dokument enthält:
1. Angabe der Kodenummer der in Artikel 350 Absatz 2 Nr. 1 des 1. Angabe der Kodenummer der in Artikel 350 Absatz 2 Nr. 1 des
Strafgesetzbuches erwähnten Pflegeeinrichtung sowie der Kodenummer des Strafgesetzbuches erwähnten Pflegeeinrichtung sowie der Kodenummer des
Arztes, Arztes,
2. Angabe des Alters, des Personenstands und der Anzahl Kinder der 2. Angabe des Alters, des Personenstands und der Anzahl Kinder der
Frau, die den Schwangerschaftsabbruch beantragt, Frau, die den Schwangerschaftsabbruch beantragt,
3. Angabe der Provinz, in der, oder, wenn die Frau im Ausland wohnt, 3. Angabe der Provinz, in der, oder, wenn die Frau im Ausland wohnt,
des Landes, in dem sich der Wohnsitz der Frau befindet, des Landes, in dem sich der Wohnsitz der Frau befindet,
4. Angabe des Datums, an dem der Schwangerschaftsabbruch beantragt 4. Angabe des Datums, an dem der Schwangerschaftsabbruch beantragt
worden ist, und des Datums, an dem der Eingriff vorgenommen worden worden ist, und des Datums, an dem der Eingriff vorgenommen worden
ist, ist,
5. eine kurze Darstellung der von der Frau geltend gemachten Notlage, 5. eine kurze Darstellung der von der Frau geltend gemachten Notlage,
aufgrund deren der Arzt den in Artikel 350 Absatz 2 des aufgrund deren der Arzt den in Artikel 350 Absatz 2 des
Strafgesetzbuches erwähnten Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hat. Strafgesetzbuches erwähnten Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hat.
Ist der Schwangerschaftsabbruch auf der Grundlage von Artikel 350 Ist der Schwangerschaftsabbruch auf der Grundlage von Artikel 350
Absatz 2 Nr. 4 des Strafgesetzbuches vorgenommen worden, vermerkt der Absatz 2 Nr. 4 des Strafgesetzbuches vorgenommen worden, vermerkt der
Arzt zudem die ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Frau oder die Arzt zudem die ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Frau oder die
äusserst schwere und als unheilbar anerkannte Erkrankung, an der das äusserst schwere und als unheilbar anerkannte Erkrankung, an der das
Kind, wäre es geboren worden, hätte leiden müssen, Kind, wäre es geboren worden, hätte leiden müssen,
6. Angabe des Datums, an dem die Frau vom Informationsdienst empfangen 6. Angabe des Datums, an dem die Frau vom Informationsdienst empfangen
worden ist, worden ist,
7. Angabe der von der Frau gemachten Erklärungen über die von ihr 7. Angabe der von der Frau gemachten Erklärungen über die von ihr
angewandten Verhütungsmethoden und der Gründe für deren Unwirksamkeit, angewandten Verhütungsmethoden und der Gründe für deren Unwirksamkeit,
8. Angabe der Methode, die angewandt worden ist, um die 8. Angabe der Methode, die angewandt worden ist, um die
Schwangerschaft abzubrechen, und gegebenenfalls der Komplikationen, Schwangerschaft abzubrechen, und gegebenenfalls der Komplikationen,
die sich daraus ergeben haben. die sich daraus ergeben haben.
Der Arzt übermittelt der in Artikel 1 erwähnten Bewertungskommission Der Arzt übermittelt der in Artikel 1 erwähnten Bewertungskommission
das Dokument binnen vier Monaten nach dem Schwangerschaftsabbruch. das Dokument binnen vier Monaten nach dem Schwangerschaftsabbruch.
Art. 3 - Die Kommission erstellt ein Dokument, das als Jahresbericht Art. 3 - Die Kommission erstellt ein Dokument, das als Jahresbericht
von der in Artikel 350 Absatz 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches erwähnten von der in Artikel 350 Absatz 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuches erwähnten
Pflegeeinrichtung ausgefüllt und der Kommission spätestens am 30. Pflegeeinrichtung ausgefüllt und der Kommission spätestens am 30.
April des Jahres nach dem Jahr, auf das sich die Information bezieht, April des Jahres nach dem Jahr, auf das sich die Information bezieht,
übermittelt werden muss. übermittelt werden muss.
In diesem Bericht wird Folgendes vermerkt: In diesem Bericht wird Folgendes vermerkt:
- die Anzahl der Anträge auf Schwangerschaftsabbruch, die bei der - die Anzahl der Anträge auf Schwangerschaftsabbruch, die bei der
Einrichtung oder bei den dieser Einrichtung angeschlossenen Ärzten Einrichtung oder bei den dieser Einrichtung angeschlossenen Ärzten
eingereicht worden sind, eingereicht worden sind,
- die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, die von den dieser - die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, die von den dieser
Einrichtung angeschlossenen Ärzten auf der Grundlage von Artikel 350 Einrichtung angeschlossenen Ärzten auf der Grundlage von Artikel 350
Absatz 2 des Strafgesetzbuches vorgenommen worden sind, und Absatz 2 des Strafgesetzbuches vorgenommen worden sind, und
gegebenenfalls die in Artikel 350 Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches gegebenenfalls die in Artikel 350 Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches
vorgesehenen Fälle, vorgesehenen Fälle,
- die Anzahl der Anträge auf Schwangerschaftsabbruch, die von den - die Anzahl der Anträge auf Schwangerschaftsabbruch, die von den
dieser Einrichtung angeschlossenen Ärzten abgelehnt worden sind. dieser Einrichtung angeschlossenen Ärzten abgelehnt worden sind.
Diesem Bericht wird ein Bericht des Informationsdienstes der Diesem Bericht wird ein Bericht des Informationsdienstes der
Einrichtung beigefügt über: Einrichtung beigefügt über:
- die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Dienstes, - die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Dienstes,
- die angewandten Methoden der Betreuung und des Beistands, - die angewandten Methoden der Betreuung und des Beistands,
- die Anzahl der Konsultationen, - die Anzahl der Konsultationen,
- gegebenenfalls die Ergebnisse der Betreuung und des Beistands. - gegebenenfalls die Ergebnisse der Betreuung und des Beistands.
Art. 4 - Die Bewertungskommission verfügt für die Abfassung des Art. 4 - Die Bewertungskommission verfügt für die Abfassung des
Bewertungsberichts über einen beschränkten Verwaltungskader, um ihre Bewertungsberichts über einen beschränkten Verwaltungskader, um ihre
gesetzlichen Aufträge korrekt erfüllen zu können. Der Stellenplan und gesetzlichen Aufträge korrekt erfüllen zu können. Der Stellenplan und
der Sprachkader des Verwaltungspersonals werden auf Vorschlag des für der Sprachkader des Verwaltungspersonals werden auf Vorschlag des für
die Volksgesundheit zuständigen Ministers durch einen im Ministerrat die Volksgesundheit zuständigen Ministers durch einen im Ministerrat
beratenen Königlichen Erlass bestimmt. Die Bewertungskommission beratenen Königlichen Erlass bestimmt. Die Bewertungskommission
bestellt die Mitglieder des Personals, das unter den vom König bestellt die Mitglieder des Personals, das unter den vom König
festgelegten Bedingungen von den öffentlichen Diensten abgeordnet festgelegten Bedingungen von den öffentlichen Diensten abgeordnet
wird. wird.
Art. 5 - Die Funktions- und Personalkosten der Bewertungskommission Art. 5 - Die Funktions- und Personalkosten der Bewertungskommission
sowie die Entschädigungen ihrer Mitglieder gehen zu Lasten des sowie die Entschädigungen ihrer Mitglieder gehen zu Lasten des
Haushalts des Ministeriums der Volksgesundheit. Haushalts des Ministeriums der Volksgesundheit.
Art. 6 - Wer es, aus Fahrlässigkeit oder aus bösem Willen und nachdem Art. 6 - Wer es, aus Fahrlässigkeit oder aus bösem Willen und nachdem
ihm ein Erinnerungsschreiben zugesandt worden ist, versäumt, der ihm ein Erinnerungsschreiben zugesandt worden ist, versäumt, der
Bewertungskommission die in Artikel 2 erwähnten Bewertungskommission die in Artikel 2 erwähnten
Registrierungsdokumente oder die in Artikel 3 erwähnten Jahresberichte Registrierungsdokumente oder die in Artikel 3 erwähnten Jahresberichte
innerhalb der vorgesehenen Fristen zu übermitteln, wird mit einer innerhalb der vorgesehenen Fristen zu übermitteln, wird mit einer
Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu einem Monat oder mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu einem Monat oder mit einer
Geldbusse von fünfzig bis zu fünftausend Franken bestraft. Geldbusse von fünfzig bis zu fünftausend Franken bestraft.
Kapitel VII und Artikel 85 des Strafgesetzbuches sind entsprechend Kapitel VII und Artikel 85 des Strafgesetzbuches sind entsprechend
anwendbar auf die in vorliegendem Gesetz erwähnten Verstösse. anwendbar auf die in vorliegendem Gesetz erwähnten Verstösse.
Art. 7 - Wer in gleich welcher Eigenschaft an der Anwendung des Art. 7 - Wer in gleich welcher Eigenschaft an der Anwendung des
vorliegenden Gesetzes mitwirkt, unterliegt der Schweigepflicht, was vorliegenden Gesetzes mitwirkt, unterliegt der Schweigepflicht, was
die Daten betrifft, die ihm bei der Erfüllung seines Auftrags die Daten betrifft, die ihm bei der Erfüllung seines Auftrags
anvertraut werden und sich auf die Erfüllung dieses Auftrags beziehen. anvertraut werden und sich auf die Erfüllung dieses Auftrags beziehen.
Artikel 458 des Strafgesetzbuches ist auf ihn anwendbar. Artikel 458 des Strafgesetzbuches ist auf ihn anwendbar.
Art. 8 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung der ersten Berichte Art. 8 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung der ersten Berichte
und gegebenenfalls der in Artikel 1 § 3 erwähnten Empfehlungen der und gegebenenfalls der in Artikel 1 § 3 erwähnten Empfehlungen der
Bewertungskommission findet darüber eine Debatte in Kammer und Senat Bewertungskommission findet darüber eine Debatte in Kammer und Senat
statt. Diese Frist von sechs Monaten wird ausgesetzt während des statt. Diese Frist von sechs Monaten wird ausgesetzt während des
Zeitraums, in dem die Gesetzgebenden Kammern aufgelöst sind und/oder Zeitraums, in dem die Gesetzgebenden Kammern aufgelöst sind und/oder
in dem es keine Regierung gibt, die das Vertrauen der Gesetzgebenden in dem es keine Regierung gibt, die das Vertrauen der Gesetzgebenden
Kammern hat. Kammern hat.
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