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Loi spéciale modifiant l'article 26 de la loi spéciale du 6 janvier 1989 sur la Cour d'arbitrage. - Traduction allemande Bijzondere wet tot wijziging van artikel 26 van de bijzondere wet van 6 januari 1989 op het Arbitragehof. - Duitse vertaling
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12 JUILLET 2009. - Loi spéciale modifiant l'article 26 de la loi 12 JULI 2009. - Bijzondere wet tot wijziging van artikel 26 van de
spéciale du 6 janvier 1989 sur la Cour d'arbitrage. - Traduction bijzondere wet van 6 januari 1989 op het Arbitragehof. - Duitse
allemande vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de bijzondere wet
loi spéciale du 12 juillet 2009 modifiant l'article 26 de la loi van 12 juli 2009 tot wijziging van artikel 26 van de bijzondere wet
spéciale du 6 janvier 1989 sur la Cour d'arbitrage (Moniteur belge du van 6 januari 1989 op het Arbitragehof (Belgisch Staatsblad van 31
31 juillet 2009). juli 2009).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST
KANZLEI DES PREMIERMINISTERS KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
12. JULI 2009 - Sondergesetz zur Abänderung von Artikel 26 des 12. JULI 2009 - Sondergesetz zur Abänderung von Artikel 26 des
Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 77 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 26 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Art. 2 - Artikel 26 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den
Schiedshof, abgeändert durch das Sondergesetz vom 9. März 2003, wird Schiedshof, abgeändert durch das Sondergesetz vom 9. März 2003, wird
durch einen Paragraphen 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt: durch einen Paragraphen 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
« § 4 - Wird vor einem Gericht hervorgehoben, dass ein Grundrecht, das « § 4 - Wird vor einem Gericht hervorgehoben, dass ein Grundrecht, das
auf ganz oder zum Teil ähnliche Weise durch eine Bestimmung von Titel auf ganz oder zum Teil ähnliche Weise durch eine Bestimmung von Titel
II der Verfassung sowie durch eine Bestimmung des europäischen oder II der Verfassung sowie durch eine Bestimmung des europäischen oder
Völkerrechts gewährleistet ist, durch ein Gesetz, ein Dekret oder eine Völkerrechts gewährleistet ist, durch ein Gesetz, ein Dekret oder eine
in Artikel 134 der Verfassung erwähnte Regel verletzt wird, ist das in Artikel 134 der Verfassung erwähnte Regel verletzt wird, ist das
Gericht verpflichtet, dem Verfassungsgerichtshof zuerst die Gericht verpflichtet, dem Verfassungsgerichtshof zuerst die
Vorabentscheidungsfrage betreffend die Vereinbarkeit mit der Vorabentscheidungsfrage betreffend die Vereinbarkeit mit der
Bestimmung von Titel II der Verfassung zu stellen. Bestimmung von Titel II der Verfassung zu stellen.
In Abweichung von Absatz 1 gilt die Verpflichtung, dem In Abweichung von Absatz 1 gilt die Verpflichtung, dem
Verfassungsgerichtshof eine Vorabentscheidungsfrage zu stellen, nicht: Verfassungsgerichtshof eine Vorabentscheidungsfrage zu stellen, nicht:
1. in den in den Paragraphen 2 und 3 erwähnten Fällen, 1. in den in den Paragraphen 2 und 3 erwähnten Fällen,
2. wenn das Gericht der Meinung ist, dass offensichtlich nicht gegen 2. wenn das Gericht der Meinung ist, dass offensichtlich nicht gegen
die Bestimmung von Titel II der Verfassung verstossen worden ist, die Bestimmung von Titel II der Verfassung verstossen worden ist,
3. wenn das Gericht der Meinung ist, dass aus einem Entscheid eines 3. wenn das Gericht der Meinung ist, dass aus einem Entscheid eines
internationalen Gerichts hervorgeht, dass offensichtlich gegen die internationalen Gerichts hervorgeht, dass offensichtlich gegen die
Bestimmung des europäischen oder Völkerrechts verstossen worden ist, Bestimmung des europäischen oder Völkerrechts verstossen worden ist,
4. wenn das Gericht der Meinung ist, dass aus einem Entscheid des 4. wenn das Gericht der Meinung ist, dass aus einem Entscheid des
Verfassungsgerichtshofs hervorgeht, dass offensichtlich gegen die Verfassungsgerichtshofs hervorgeht, dass offensichtlich gegen die
Bestimmung von Titel II der Verfassung verstossen worden ist. » Bestimmung von Titel II der Verfassung verstossen worden ist. »
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 12. Juli 2009 Gegeben zu Brüssel, den 12. Juli 2009
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
H. VAN ROMPUY H. VAN ROMPUY
Der Minister der Institutionellen Reformen Der Minister der Institutionellen Reformen
D. REYNDERS D. REYNDERS
Der Minister der Institutionellen Reformen Der Minister der Institutionellen Reformen
S. VANACKERE S. VANACKERE
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
S. DE CLERCK S. DE CLERCK
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