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Vue multilingue de Loi du 10/04/2022
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Loi modifiant la loi du 10 mai 2015 coordonnée relative à l'exercice des professions des soins de santé. - Traduction allemande Wet tot wijziging van de gecoördineerde wet van 10 mei 2015 betreffende de uitoefening van de gezondheidszorgberoepen. - Duitse vertaling
10 AVRIL 2022. - Loi modifiant la loi du 10 mai 2015 coordonnée 10 APRIL 2022. - Wet tot wijziging van de gecoördineerde wet van 10
relative à l'exercice des professions des soins de santé. - Traduction mei 2015 betreffende de uitoefening van de gezondheidszorgberoepen. -
allemande Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 10
loi du 10 avril 2022 modifiant la loi du 10 mai 2015 coordonnée april 2022 tot wijziging van de gecoördineerde wet van 10 mei 2015
relative à l'exercice des professions des soins de santé (Moniteur betreffende de uitoefening van de gezond-heidszorgberoepen (Belgisch
belge du 21 avril 2022). Staatsblad van 21 april 2022).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
10. APRIL 2022 - Gesetz zur Abänderung des koordinierten Gesetzes vom 10. APRIL 2022 - Gesetz zur Abänderung des koordinierten Gesetzes vom
10. Mai 2015 10. Mai 2015
über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Artikel 68/1 § 4 des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai Art. 2 - In Artikel 68/1 § 4 des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai
2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe wird Absatz 3 wie 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe wird Absatz 3 wie
folgt ersetzt: folgt ersetzt:
"Die Verpflichtung zum Berufspraktikum gilt für Studenten der "Die Verpflichtung zum Berufspraktikum gilt für Studenten der
klinischen Psychologie, die ihr Studium der klinischen Psychologie im klinischen Psychologie, die ihr Studium der klinischen Psychologie im
akademischen Jahr 2022-2023 oder in den darauffolgenden akademischen akademischen Jahr 2022-2023 oder in den darauffolgenden akademischen
Jahren erfolgreich abschließen. Studenten der klinischen Psychologie, Jahren erfolgreich abschließen. Studenten der klinischen Psychologie,
die ihr Studium der klinischen Psychologie am 1. September 2016 die ihr Studium der klinischen Psychologie am 1. September 2016
begonnen haben oder spätestens im akademischen Jahr 2016-2017 begonnen haben oder spätestens im akademischen Jahr 2016-2017
beginnen, sind unabhängig von dem akademischen Jahr, in dem sie ihr beginnen, sind unabhängig von dem akademischen Jahr, in dem sie ihr
Studium der klinischen Psychologie erfolgreich abschließen, vom Studium der klinischen Psychologie erfolgreich abschließen, vom
Berufspraktikum befreit." Berufspraktikum befreit."
Art. 3 - In Artikel 68/2 § 4 desselben Gesetzes wird Absatz 3 wie Art. 3 - In Artikel 68/2 § 4 desselben Gesetzes wird Absatz 3 wie
folgt ersetzt: folgt ersetzt:
"Die Verpflichtung zum Berufspraktikum gilt für Studenten der "Die Verpflichtung zum Berufspraktikum gilt für Studenten der
klinischen Heilpädagogik, die ihr Studium der klinischen Heilpädagogik klinischen Heilpädagogik, die ihr Studium der klinischen Heilpädagogik
im akademischen Jahr 2022-2023 oder in den darauffolgenden im akademischen Jahr 2022-2023 oder in den darauffolgenden
akademischen Jahren erfolgreich abschließen. Studenten der klinischen akademischen Jahren erfolgreich abschließen. Studenten der klinischen
Heilpädagogik, die ihr Studium der klinischen Heilpädagogik am 1. Heilpädagogik, die ihr Studium der klinischen Heilpädagogik am 1.
September 2016 begonnen haben oder spätestens im akademischen Jahr September 2016 begonnen haben oder spätestens im akademischen Jahr
2016-2017 beginnen, sind unabhängig von dem akademischen Jahr, in dem 2016-2017 beginnen, sind unabhängig von dem akademischen Jahr, in dem
sie ihr Studium der klinischen Heilpädagogik erfolgreich abschließen, sie ihr Studium der klinischen Heilpädagogik erfolgreich abschließen,
vom Berufspraktikum befreit." vom Berufspraktikum befreit."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 10. April 2022 Gegeben zu Brüssel, den 10. April 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Volksgesundheit Der Minister der Volksgesundheit
F. VANDENBROUCKE F. VANDENBROUCKE
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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