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Vue multilingue de Loi du 08/11/2023
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Loi modifiant la loi sur la fonction de police en vue d'instaurer une obligation d'enregistrement et de motivation des fouilles à nu. - Traduction allemande Wet tot wijziging van de wet op het politieambt, met het oog op het invoeren van een registratie- en motiveringsplicht bij naaktfouilleringen. - Duitse vertaling
8 NOVEMBRE 2023. - Loi modifiant la loi sur la fonction de police en 8 NOVEMBER 2023. - Wet tot wijziging van de wet op het politieambt,
vue d'instaurer une obligation d'enregistrement et de motivation des met het oog op het invoeren van een registratie- en motiveringsplicht
fouilles à nu. - Traduction allemande bij naaktfouilleringen. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 8
loi du 8 novembre 2023 modifiant la loi sur la fonction de police en november 2023 tot wijziging van de wet op het politieambt, met het oog
vue d'instaurer une obligation d'enregistrement et de motivation des op het invoeren van een registratie- en motiveringsplicht bij
fouilles à nu (Moniteur belge du 24 novembre 2023). naaktfouilleringen (Belgisch Staatsblad van 24 november 2023).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
abra}
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST
INNERES INNERES
8. NOVEMBER 2023 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes über das 8. NOVEMBER 2023 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes über das
Polizeiamt im Hinblick Polizeiamt im Hinblick
auf die Einführung einer Eintragungs- und Begründungspflicht für auf die Einführung einer Eintragungs- und Begründungspflicht für
Durchsuchungen mit Entkleidung Durchsuchungen mit Entkleidung
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 28 des Gesetzes über das Polizeiamt, zuletzt Art. 2 - Artikel 28 des Gesetzes über das Polizeiamt, zuletzt
abgeändert durch das Gesetz vom 31. Oktober 2017, wird durch einen abgeändert durch das Gesetz vom 31. Oktober 2017, wird durch einen
Paragraphen 5 mit folgendem Wortlaut ergänzt: Paragraphen 5 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
" § 5 - Polizeibeamte können beschließen, dass die vollständige " § 5 - Polizeibeamte können beschließen, dass die vollständige
Entkleidung der zu durchsuchenden Person in mehreren Phasen Entkleidung der zu durchsuchenden Person in mehreren Phasen
vorgenommen werden muss, wenn individuelle Hinweise dies rechtfertigen vorgenommen werden muss, wenn individuelle Hinweise dies rechtfertigen
und das angestrebte Ziel weder durch Durchsuchung der Kleidung und und das angestrebte Ziel weder durch Durchsuchung der Kleidung und
Abtasten des Körpers noch mithilfe eines Metalldetektors oder anderer Abtasten des Körpers noch mithilfe eines Metalldetektors oder anderer
technischer Mittel erreicht werden kann. technischer Mittel erreicht werden kann.
Die Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung wird gemäß den Die Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung wird gemäß den
Richtlinien und unter der Verantwortung eines Verwaltungs- oder Richtlinien und unter der Verantwortung eines Verwaltungs- oder
Gerichtspolizeioffiziers durchgeführt. Gerichtspolizeioffiziers durchgeführt.
Das Entkleiden muss graduell und in Phasen erfolgen: Die betreffende Das Entkleiden muss graduell und in Phasen erfolgen: Die betreffende
Person entblößt zuerst den Oberkörper und legt dann, nachdem sie sich Person entblößt zuerst den Oberkörper und legt dann, nachdem sie sich
wieder anziehen konnte, die untere Kleidung ab. Der Grad der wieder anziehen konnte, die untere Kleidung ab. Der Grad der
Entkleidung muss rechtmäßig, angemessen und verhältnismäßig zu den Entkleidung muss rechtmäßig, angemessen und verhältnismäßig zu den
gesuchten Gegenständen oder Substanzen sein. gesuchten Gegenständen oder Substanzen sein.
Weigert sich die kontrollierte Person, sich freiwillig einer Weigert sich die kontrollierte Person, sich freiwillig einer
Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung zu unterziehen, kann der Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung zu unterziehen, kann der
Verwaltungs- oder Gerichtspolizeioffizier anweisen, Zwang anzuwenden, Verwaltungs- oder Gerichtspolizeioffizier anweisen, Zwang anzuwenden,
um die Entkleidung der betreffenden Person vorzunehmen. um die Entkleidung der betreffenden Person vorzunehmen.
Systematische oder kollektive Durchsuchungen, bei denen sich Personen Systematische oder kollektive Durchsuchungen, bei denen sich Personen
vollständig entkleiden müssen, sind verboten. vollständig entkleiden müssen, sind verboten.
Die Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung, gegebenenfalls zur Die Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung, gegebenenfalls zur
äußeren Untersuchung der Körperöffnungen und -hohlräume, muss äußeren Untersuchung der Körperöffnungen und -hohlräume, muss
folgenden zusätzlichen Bedingungen genügen: folgenden zusätzlichen Bedingungen genügen:
1. Die Durchsuchung findet in einem geschlossenen Raum in Abwesenheit 1. Die Durchsuchung findet in einem geschlossenen Raum in Abwesenheit
unbefugter Dritter statt. unbefugter Dritter statt.
2. Die Durchsuchung wird von mindestens zwei Polizeibeamten, die das 2. Die Durchsuchung wird von mindestens zwei Polizeibeamten, die das
gleiche Geschlecht haben wie die zu durchsuchende Person, vorgenommen; gleiche Geschlecht haben wie die zu durchsuchende Person, vorgenommen;
die Anzahl der anwesenden Personen muss jedoch auf das strikt die Anzahl der anwesenden Personen muss jedoch auf das strikt
Notwendige beschränkt werden. Notwendige beschränkt werden.
3. Die zu durchsuchende Person, die sich freiwillig dem 3. Die zu durchsuchende Person, die sich freiwillig dem
Durchsuchungsverfahren unterwirft, wird nicht berührt. Durchsuchungsverfahren unterwirft, wird nicht berührt.
4. Die Durchsuchung erfolgt unter Achtung der Würde der zu 4. Die Durchsuchung erfolgt unter Achtung der Würde der zu
durchsuchenden Person, hat keinen schikanösen Charakter und dauert durchsuchenden Person, hat keinen schikanösen Charakter und dauert
nicht länger als unbedingt notwendig. nicht länger als unbedingt notwendig.
Minderjährige können einer Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung Minderjährige können einer Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung
nur nach einer gerichtlichen Freiheitsentziehung und mit der Erlaubnis nur nach einer gerichtlichen Freiheitsentziehung und mit der Erlaubnis
des Prokurators des Königs unterzogen werden. des Prokurators des Königs unterzogen werden.
Jede Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung muss der Person Jede Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung muss der Person
gegenüber, die dieser Zwangsmaßnahme unterzogen wird, begründet werden gegenüber, die dieser Zwangsmaßnahme unterzogen wird, begründet werden
und unterliegt einer Pflicht zur Eintragung ins Protokoll und und unterliegt einer Pflicht zur Eintragung ins Protokoll und
gegebenenfalls in das in Artikel 33bis erwähnte Register der gegebenenfalls in das in Artikel 33bis erwähnte Register der
Freiheitsentziehungen. Dieses Register wird in die in Artikel 44/11/2 Freiheitsentziehungen. Dieses Register wird in die in Artikel 44/11/2
erwähnten Basisdatenbanken aufgenommen. erwähnten Basisdatenbanken aufgenommen.
In Anwendung der im vorhergehenden Absatz erwähnten Eintragungspflicht In Anwendung der im vorhergehenden Absatz erwähnten Eintragungspflicht
müssen zumindest folgende Angaben ins Protokoll aufgenommen werden: müssen zumindest folgende Angaben ins Protokoll aufgenommen werden:
1. Identität der Person, die der Durchsuchung unterzogen wird, 1. Identität der Person, die der Durchsuchung unterzogen wird,
2. Ort und Zeitpunkt der Durchsuchung, 2. Ort und Zeitpunkt der Durchsuchung,
3. Erkennungsnummer oder Einsatznummer jedes Mitgliedes der 3. Erkennungsnummer oder Einsatznummer jedes Mitgliedes der
Polizeidienste, das tatsächlich an der Durchsuchung mit vollständiger Polizeidienste, das tatsächlich an der Durchsuchung mit vollständiger
Entkleidung teilgenommen oder dieser beigewohnt hat, sowie Identität Entkleidung teilgenommen oder dieser beigewohnt hat, sowie Identität
jeder Person, die kein Mitglied der Polizeidienste ist und bei dieser jeder Person, die kein Mitglied der Polizeidienste ist und bei dieser
Durchsuchung anwesend war, Durchsuchung anwesend war,
4. konkrete Elemente, die die individuellen Hinweise bildeten und 4. konkrete Elemente, die die individuellen Hinweise bildeten und
diese Durchsuchung und die Entkleidung erforderlich machten, diese Durchsuchung und die Entkleidung erforderlich machten,
5. Beschreibung der eventuellen Anwendung von Zwang, um die 5. Beschreibung der eventuellen Anwendung von Zwang, um die
Entkleidung vorzunehmen, Entkleidung vorzunehmen,
6. Während der Durchsuchung aufgetretene Zwischenfälle, 6. Während der Durchsuchung aufgetretene Zwischenfälle,
7. Grad der Entkleidung, 7. Grad der Entkleidung,
8. Ergebnis der Durchsuchung, 8. Ergebnis der Durchsuchung,
9. Erkennungsnummer oder Einsatznummer des verantwortlichen 9. Erkennungsnummer oder Einsatznummer des verantwortlichen
Verwaltungs- oder Gerichtspolizeioffiziers." Verwaltungs- oder Gerichtspolizeioffiziers."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 8. November 2023 Gegeben zu Brüssel, den 8. November 2023
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
P. VAN TIGCHELT P. VAN TIGCHELT
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
P. VAN TIGCHELT P. VAN TIGCHELT
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