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Vue multilingue de Loi du 07/03/2016
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Loi portant simplification de la procédure relative à la cession de la rémunération. - Traduction allemande Wet houdende vereenvoudiging van de procedure betreffende de overdracht van het loon. - Duitse vertaling
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7 MARS 2016. - Loi portant simplification de la procédure relative à 7 MAART 2016. - Wet houdende vereenvoudiging van de procedure
la cession de la rémunération. - Traduction allemande betreffende de overdracht van het loon. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 7 maart
loi du 7 mars 2016 portant simplification de la procédure relative à 2016 houdende vereenvoudiging van de procedure betreffende de
la cession de la rémunération (Moniteur belge du 21 mars 2016). overdracht van het loon (Belgisch Staatsblad van 21 maart 2016).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE FÖDERALER ÖFFENLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE
KONZERTIERUNG KONZERTIERUNG
7. MÄRZ 2016 - Gesetz über die Vereinfachung des Verfahrens zur 7. MÄRZ 2016 - Gesetz über die Vereinfachung des Verfahrens zur
Abtretung der Entlohnung Abtretung der Entlohnung
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - Artikel 28 des Gesetzes vom 12. April 1965 über den Schutz Art. 2 - Artikel 28 des Gesetzes vom 12. April 1965 über den Schutz
der Entlohnung der Arbeitnehmer wird wie folgt abgeändert: der Entlohnung der Arbeitnehmer wird wie folgt abgeändert:
1. In Nr. 2 werden die Wörter "eine Abschrift der in Nr. 1 erwähnten 1. In Nr. 2 werden die Wörter "eine Abschrift der in Nr. 1 erwähnten
Notifizierung geschickt hat" durch die Wörter "eine Bestätigung Notifizierung geschickt hat" durch die Wörter "eine Bestätigung
geschickt hat, dass die in Nr. 1 erwähnte Notifizierung versendet geschickt hat, dass die in Nr. 1 erwähnte Notifizierung versendet
worden ist" ersetzt. worden ist" ersetzt.
2. In Nr. 3 werden die Wörter "eine beglaubigte Abschrift der 2. In Nr. 3 werden die Wörter "eine beglaubigte Abschrift der
Abtretungsurkunde geschickt hat" durch die Wörter "seine Entscheidung Abtretungsurkunde geschickt hat" durch die Wörter "seine Entscheidung
übermittelt hat, die Ausführung der Abtretung vorzunehmen". übermittelt hat, die Ausführung der Abtretung vorzunehmen".
Art. 3 - Artikel 30 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: Art. 3 - Artikel 30 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:
"Art. 30 - § 1 - Zur Vermeidung der Nichtigkeit erfolgen alle in den "Art. 30 - § 1 - Zur Vermeidung der Nichtigkeit erfolgen alle in den
Artikeln 28 Nr. 1 und 29 erwähnten Notifizierungen per Artikeln 28 Nr. 1 und 29 erwähnten Notifizierungen per
Einschreibebrief oder durch Gerichtsvollzieherurkunde, wobei die Einschreibebrief oder durch Gerichtsvollzieherurkunde, wobei die
Kosten zu Lasten desjenigen bleiben, dem sie entstanden sind. Kosten zu Lasten desjenigen bleiben, dem sie entstanden sind.
Zur Vermeidung der Nichtigkeit erfolgen alle in Artikel 28 Nr. 2 und 3 Zur Vermeidung der Nichtigkeit erfolgen alle in Artikel 28 Nr. 2 und 3
erwähnten Notifizierungen per Einschreibebrief, per erwähnten Notifizierungen per Einschreibebrief, per
Gerichtsvollzieherurkunde oder anhand eines Verfahrens, bei dem Gerichtsvollzieherurkunde oder anhand eines Verfahrens, bei dem
Informatiktechniken verwendet werden, wobei die Kosten zu Lasten Informatiktechniken verwendet werden, wobei die Kosten zu Lasten
desjenigen bleiben, dem sie entstanden sind. Ungeachtet des Verfahrens desjenigen bleiben, dem sie entstanden sind. Ungeachtet des Verfahrens
für die Übermittlung der Notifizierungen enthalten diese jeweils für die Übermittlung der Notifizierungen enthalten diese jeweils
dieselben Informationen. dieselben Informationen.
§ 2 - Damit Informatiktechniken verwendet werden können, muss zwischen § 2 - Damit Informatiktechniken verwendet werden können, muss zwischen
Absender und Empfänger der Notifizierungen vorab eine Vereinbarung Absender und Empfänger der Notifizierungen vorab eine Vereinbarung
getroffen werden. getroffen werden.
Wenn eine öffentliche Einrichtung für soziale Sicherheit als Schuldner Wenn eine öffentliche Einrichtung für soziale Sicherheit als Schuldner
der abgetretenen Forderung auftritt und Informatiktechniken verwendet der abgetretenen Forderung auftritt und Informatiktechniken verwendet
werden, unterliegt der Austausch von personenbezogenen Daten zwischen werden, unterliegt der Austausch von personenbezogenen Daten zwischen
dem Absender und dem Empfänger der vorherigen Erlaubnis des dem Absender und dem Empfänger der vorherigen Erlaubnis des
Sektoriellen Ausschusses der sozialen Sicherheit und der Gesundheit, Sektoriellen Ausschusses der sozialen Sicherheit und der Gesundheit,
der darauf achtet, dass Herkunft und Integrität der so ausgetauschten der darauf achtet, dass Herkunft und Integrität der so ausgetauschten
personenbezogenen Daten mit ausreichenden Garantien in Sachen Schutz personenbezogenen Daten mit ausreichenden Garantien in Sachen Schutz
des Privatlebens und Informationssicherheit festgestellt werden. des Privatlebens und Informationssicherheit festgestellt werden.
Wenn andere öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen des Wenn andere öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen des
Privatsektors als Schuldner der abgetretenen Forderung auftreten, Privatsektors als Schuldner der abgetretenen Forderung auftreten,
werden die spezifischen Modalitäten des "Verfahrens, bei dem werden die spezifischen Modalitäten des "Verfahrens, bei dem
Informatiktechniken verwendet werden," vorab vom König nach Informatiktechniken verwendet werden," vorab vom König nach
Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens
festgelegt und müssen die verwendeten Informatiktechniken Herkunft und festgelegt und müssen die verwendeten Informatiktechniken Herkunft und
Integrität der Notifizierung mit Hilfe angemessener Integrität der Notifizierung mit Hilfe angemessener
Sicherheitstechniken gewährleisten. Diese Techniken müssen ebenfalls Sicherheitstechniken gewährleisten. Diese Techniken müssen ebenfalls
die Identifizierung der für die Versendung verantwortlichen die Identifizierung der für die Versendung verantwortlichen
natürlichen Person gewährleisten. Sie müssen schließlich ermöglichen, natürlichen Person gewährleisten. Sie müssen schließlich ermöglichen,
dass Datum und Uhrzeit der Versendung bestimmt werden und die dass Datum und Uhrzeit der Versendung bestimmt werden und die
Versendung mit einer Empfangsbestätigung abgeschlossen wird. Versendung mit einer Empfangsbestätigung abgeschlossen wird.
Das "Verfahren, bei dem Informatiktechniken verwendet werden," kann Das "Verfahren, bei dem Informatiktechniken verwendet werden," kann
erst in Kraft treten, wenn: erst in Kraft treten, wenn:
-entweder in Bezug auf öffentliche Einrichtungen für soziale -entweder in Bezug auf öffentliche Einrichtungen für soziale
Sicherheit, die als Schuldner der abgetretenen Forderung auftreten, Sicherheit, die als Schuldner der abgetretenen Forderung auftreten,
die erforderliche Erlaubnis des Sektoriellen Ausschusses der sozialen die erforderliche Erlaubnis des Sektoriellen Ausschusses der sozialen
Sicherheit und der Gesundheit vorliegt, Sicherheit und der Gesundheit vorliegt,
- oder in Bezug auf die anderen öffentlichen Einrichtungen oder - oder in Bezug auf die anderen öffentlichen Einrichtungen oder
Unternehmen des Privatsektors, die als Schuldner der abgetretenen Unternehmen des Privatsektors, die als Schuldner der abgetretenen
Forderung auftreten, der oben erwähnte Königliche Erlass nach Forderung auftreten, der oben erwähnte Königliche Erlass nach
Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens in Kraft Stellungnahme des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens in Kraft
getreten ist. getreten ist.
§ 3 - Mit dem alleinigen Zweck, die Bestimmungen des vorliegenden § 3 - Mit dem alleinigen Zweck, die Bestimmungen des vorliegenden
Artikels auszuführen, wird der Schuldner, der die Forderung abtritt, Artikels auszuführen, wird der Schuldner, der die Forderung abtritt,
entweder anhand der Erkennungsnummer des Nationalregisters oder in entweder anhand der Erkennungsnummer des Nationalregisters oder in
deren Ermangelung anhand der in Artikel 8 § 1 Nr. 2 des Gesetzes vom deren Ermangelung anhand der in Artikel 8 § 1 Nr. 2 des Gesetzes vom
15. Januar 1990 über die Errichtung und Organisation einer Zentralen 15. Januar 1990 über die Errichtung und Organisation einer Zentralen
Datenbank der sozialen Sicherheit erwähnten Erkennungsnummer der Datenbank der sozialen Sicherheit erwähnten Erkennungsnummer der
Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit identifiziert." Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit identifiziert."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 7. März 2016 Gegeben zu Brüssel, den 7. März 2016
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Beschäftigung Der Minister der Beschäftigung
K. PEETERS K. PEETERS
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