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Vue multilingue de Loi du 06/01/2014
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Loi modifiant diverses lois suite à la réforme du Sénat Traduction allemande d'extraits Wet tot wijziging van diverse wetten ten gevolge van de hervorming van de Senaat. - Duitse vertaling van uittreksels
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6 JANVIER 2014. - Loi modifiant diverses lois suite à la réforme du 6 JANUARI 2014. - Wet tot wijziging van diverse wetten ten gevolge van
Sénat Traduction allemande d'extraits de hervorming van de Senaat. - Duitse vertaling van uittreksels
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 16,
articles 16, 17 et 20 à 23 de la loi du 6 janvier 2014 modifiant 17 en 20 tot 23 van de wet van 6 januari 2014 tot wijziging van
diverses lois suite à la réforme du Sénat (Moniteur belge du 31 janvier 2014). diverse wetten ten gevolge van de hervorming van de Senaat (Belgisch Staatsblad van 31 januari 2014).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
6. JANUAR 2014 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Gesetze infolge 6. JANUAR 2014 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Gesetze infolge
der Senatsreform der Senatsreform
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es: Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:
(...) (...)
TITEL II - Abänderungen in Bezug auf Wahlvorschläge, Ernennungen, TITEL II - Abänderungen in Bezug auf Wahlvorschläge, Ernennungen,
Abordnungen und besondere Kontrollaufgaben des Senats Abordnungen und besondere Kontrollaufgaben des Senats
(...) (...)
KAPITEL 2 - Abänderungen des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998 KAPITEL 2 - Abänderungen des Grundlagengesetzes vom 30. November 1998
über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste
Art. 16 - In Artikel 43/1 § 1 Absatz 2 des Grundlagengesetzes vom 30. Art. 16 - In Artikel 43/1 § 1 Absatz 2 des Grundlagengesetzes vom 30.
November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste, eingefügt November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste, eingefügt
durch das Gesetz vom 4. Februar 2010, werden die Wörter "der Senat" durch das Gesetz vom 4. Februar 2010, werden die Wörter "der Senat"
durch die Wörter "die Abgeordnetenkammer" ersetzt. durch die Wörter "die Abgeordnetenkammer" ersetzt.
KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 11. Mai 2003 über die KAPITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 11. Mai 2003 über die
Forschung an Embryonen in vitro Forschung an Embryonen in vitro
Art. 17- In Artikel 9 § 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2003 über Art. 17- In Artikel 9 § 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2003 über
die Forschung an Embryonen in vitro werden die Wörter "vom Senat" die Forschung an Embryonen in vitro werden die Wörter "vom Senat"
durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt. durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt.
(...) (...)
KAPITEL 5 - Abänderung des Gesetzes vom 25. Ventôse des Jahres XI KAPITEL 5 - Abänderung des Gesetzes vom 25. Ventôse des Jahres XI
welches eine Organisierung des Notariats enthält welches eine Organisierung des Notariats enthält
Art. 20 - In Artikel 38 § 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Ventôse des Art. 20 - In Artikel 38 § 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Ventôse des
Jahres XI zur Organisierung des Notariats, wieder aufgenommen durch Jahres XI zur Organisierung des Notariats, wieder aufgenommen durch
das Gesetz vom 4. Mai 1999, werden die Wörter "abwechselnd von der das Gesetz vom 4. Mai 1999, werden die Wörter "abwechselnd von der
Abgeordnetenkammer und vom Senat" durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer und vom Senat" durch die Wörter "von der
Abgeordnetenkammer" ersetzt. Abgeordnetenkammer" ersetzt.
KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über die KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über die
Sterbehilfe Sterbehilfe
Art. 21 - In Artikel 6 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über Art. 21 - In Artikel 6 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2002 über
die Sterbehilfe werden die Wörter "vom Senat" durch die Wörter "von die Sterbehilfe werden die Wörter "vom Senat" durch die Wörter "von
der Abgeordnetenkammer" ersetzt. der Abgeordnetenkammer" ersetzt.
Art. 22 - Artikel 13 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: Art. 22 - Artikel 13 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:
"Art. 13 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung des in Artikel 9 "Art. 13 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung des in Artikel 9
erwähnten ersten Berichts und gegebenenfalls der darin erwähnten erwähnten ersten Berichts und gegebenenfalls der darin erwähnten
Empfehlungen der Kommission findet darüber eine Debatte in der Empfehlungen der Kommission findet darüber eine Debatte in der
Abgeordnetenkammer statt. Diese Frist von sechs Monaten wird Abgeordnetenkammer statt. Diese Frist von sechs Monaten wird
ausgesetzt während des Zeitraums, in dem die Abgeordnetenkammer ausgesetzt während des Zeitraums, in dem die Abgeordnetenkammer
aufgelöst ist und/oder in dem es keine Regierung gibt, die das aufgelöst ist und/oder in dem es keine Regierung gibt, die das
Vertrauen der Abgeordnetenkammer hat." Vertrauen der Abgeordnetenkammer hat."
KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom 13. August 1990 zur Schaffung KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom 13. August 1990 zur Schaffung
einer Bewertungskommission hinsichtlich des Gesetzes vom 3. April 1990 einer Bewertungskommission hinsichtlich des Gesetzes vom 3. April 1990
über den Schwangerschaftsabbruch, zur Abänderung der Artikel 348, 350, über den Schwangerschaftsabbruch, zur Abänderung der Artikel 348, 350,
351 und 352 des Strafgesetzbuches und zur Aufhebung von Artikel 353 351 und 352 des Strafgesetzbuches und zur Aufhebung von Artikel 353
desselben Gesetzbuches desselben Gesetzbuches
Art. 23 - In Artikel 1 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 13. August 1990 Art. 23 - In Artikel 1 § 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 13. August 1990
zur Schaffung einer Bewertungskommission hinsichtlich des Gesetzes vom zur Schaffung einer Bewertungskommission hinsichtlich des Gesetzes vom
3. April 1990 über den Schwangerschaftsabbruch, zur Abänderung der 3. April 1990 über den Schwangerschaftsabbruch, zur Abänderung der
Artikel 348, 350, 351 und 352 des Strafgesetzbuches und zur Aufhebung Artikel 348, 350, 351 und 352 des Strafgesetzbuches und zur Aufhebung
von Artikel 353 desselben Gesetzbuches werden die Wörter "vom Senat" von Artikel 353 desselben Gesetzbuches werden die Wörter "vom Senat"
durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt. durch die Wörter "von der Abgeordnetenkammer" ersetzt.
Art. 24 - Artikel 8 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt: Art. 24 - Artikel 8 desselben Gesetzes wird wie folgt ersetzt:
"Art. 8 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung der in Artikel 1 § 3 "Art. 8 - Binnen sechs Monaten nach Hinterlegung der in Artikel 1 § 3
erwähnten ersten Berichte und gegebenenfalls der darin erwähnten erwähnten ersten Berichte und gegebenenfalls der darin erwähnten
Empfehlungen der Bewertungskommission findet darüber eine Debatte in Empfehlungen der Bewertungskommission findet darüber eine Debatte in
der Abgeordnetenkammer statt. Diese Frist von sechs Monaten wird der Abgeordnetenkammer statt. Diese Frist von sechs Monaten wird
ausgesetzt während des Zeitraums, in dem die Abgeordnetenkammer ausgesetzt während des Zeitraums, in dem die Abgeordnetenkammer
aufgelöst ist und/oder in dem es keine Regierung gibt, die das aufgelöst ist und/oder in dem es keine Regierung gibt, die das
Vertrauen der Abgeordnetenkammer hat." Vertrauen der Abgeordnetenkammer hat."
(...) (...)
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 6. Januar 2014 Gegeben zu Brüssel, den 6. Januar 2014
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
E. DI RUPO E. DI RUPO
Der Minister der Landesverteidigung Der Minister der Landesverteidigung
P. DE CREM P. DE CREM
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Die Ministerin der Volksgesundheit Die Ministerin der Volksgesundheit
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
K. GEENS K. GEENS
Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen
M. WATHELET M. WATHELET
Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen Der Staatssekretär für Institutionelle Reformen
S. VERHERSTRAETEN S. VERHERSTRAETEN
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau A. TURTELBOOM Frau A. TURTELBOOM
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