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Vue multilingue de Loi du 05/05/2019
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Loi insérant dans le Code pénal un article 55bis, en ce qui concerne la récidive. - Traduction allemande Wet tot invoeging van een artikel 55bis in het Strafwetboek, wat de herhaling betreft. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 5 MAI 2019. - Loi insérant dans le Code pénal un article 55bis, en ce qui concerne la récidive. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 5 mai 2019 insérant dans le Code pénal un article 55bis, en ce FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 5 MEI 2019. - Wet tot invoeging van een artikel 55bis in het Strafwetboek, wat de herhaling betreft. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 5 mei 2019 tot invoeging van een artikel 55bis in het Strafwetboek, wat de
qui concerne la récidive (Moniteur belge du 28 mai 2019). herhaling betreft (Belgisch Staatsblad van 28 mei 2019).
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
5. MAI 2019 - Gesetz zur Einfügung eines Artikels 55bis über den 5. MAI 2019 - Gesetz zur Einfügung eines Artikels 55bis über den
Rückfall in das Strafgesetzbuch Rückfall in das Strafgesetzbuch
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - In Buch 1 Kapitel 5 des Strafgesetzbuchs wird ein Artikel Art. 2 - In Buch 1 Kapitel 5 des Strafgesetzbuchs wird ein Artikel
55bis mit folgendem Wortlaut eingefügt: 55bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 55bis - Wer nach einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von "Art. 55bis - Wer nach einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von
mindestens einem Jahr und vor Ablauf von fünf Jahren seit der mindestens einem Jahr und vor Ablauf von fünf Jahren seit der
Verbüßung oder Verjährung seiner Strafe ein Verbrechen begeht, das mit Verbüßung oder Verjährung seiner Strafe ein Verbrechen begeht, das mit
Zuchthausstrafe von fünf bis zu zehn Jahren oder mit Haftstrafe von Zuchthausstrafe von fünf bis zu zehn Jahren oder mit Haftstrafe von
fünf bis zu zehn Jahren bedroht ist, kann zu einer Zuchthausstrafe von fünf bis zu zehn Jahren bedroht ist, kann zu einer Zuchthausstrafe von
zehn bis zu fünfzehn Jahren beziehungsweise zu einer Haftstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren beziehungsweise zu einer Haftstrafe von
zehn bis zu fünfzehn Jahren verurteilt werden. zehn bis zu fünfzehn Jahren verurteilt werden.
Ist das Verbrechen mit Zuchthausstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren Ist das Verbrechen mit Zuchthausstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren
oder mit Haftstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren bedroht, kann der oder mit Haftstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren bedroht, kann der
Schuldige zu einer Zuchthausstrafe von fünfzehn bis zu zwanzig Jahren Schuldige zu einer Zuchthausstrafe von fünfzehn bis zu zwanzig Jahren
oder zu einer Haftstrafe von fünfzehn bis zu zwanzig Jahren verurteilt oder zu einer Haftstrafe von fünfzehn bis zu zwanzig Jahren verurteilt
werden. werden.
Er wird zu mindestens siebzehn Jahren Zuchthausstrafe beziehungsweise Er wird zu mindestens siebzehn Jahren Zuchthausstrafe beziehungsweise
mindestens siebzehn Jahren Haftstrafe verurteilt, wenn das Verbrechen mindestens siebzehn Jahren Haftstrafe verurteilt, wenn das Verbrechen
mit Zuchthausstrafe von fünfzehn bis zu zwanzig Jahren oder mit mit Zuchthausstrafe von fünfzehn bis zu zwanzig Jahren oder mit
Haftstrafe von fünfzehn bis zu zwanzig Jahren bedroht ist." Haftstrafe von fünfzehn bis zu zwanzig Jahren bedroht ist."
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 5. Mai 2019 Gegeben zu Brüssel, den 5. Mai 2019
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
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