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Loi modifiant diverses dispositions relatives à la prolongation des contrats de fourniture d'énergie des clients résidentiels et des PME. - Traduction allemande Wet tot wijziging van diverse bepalingen betreffende het verlengen van energiecontracten van huishoudelijke afnemers en kmo's. - Duitse vertaling
4 JUIN 2021. - Loi modifiant diverses dispositions relatives à la 4 JUNI 2021. - Wet tot wijziging van diverse bepalingen betreffende
prolongation des contrats de fourniture d'énergie des clients het verlengen van energiecontracten van huishoudelijke afnemers en
résidentiels et des PME. - Traduction allemande kmo's. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 4 juni
loi du 4 juin 2021 modifiant diverses dispositions relatives à la 2021 tot wijziging van diverse bepalingen betreffende het verlengen
prolongation des contrats de fourniture d'énergie des clients van energiecontracten van huishoudelijke afnemers en kmo's (Belgisch
résidentiels et des PME (Moniteur belge du 30 juin 2021). Staatsblad van 30 juni 2021).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
4. JUNI 2021 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über 4. JUNI 2021 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen über
die Verlängerung von Energielieferverträgen von Haushaltskunden und die Verlängerung von Energielieferverträgen von Haushaltskunden und
KMB KMB
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
Art. 2 - 3 - [Bestimmungen zur Abänderung des Gesetzes vom 12. April Art. 2 - 3 - [Bestimmungen zur Abänderung des Gesetzes vom 12. April
1965 über den Transport gasförmiger und anderer Produkte durch 1965 über den Transport gasförmiger und anderer Produkte durch
Leitungen] Leitungen]
Art. 4 - Artikel 2 des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Art. 4 - Artikel 2 des Gesetzes vom 29. April 1999 über die
Organisation des Elektrizitätsmarktes, zuletzt abgeändert durch das Organisation des Elektrizitätsmarktes, zuletzt abgeändert durch das
Gesetz vom 15. März 2021, wird durch Nummern 93 und 94 mit folgendem Gesetz vom 15. März 2021, wird durch Nummern 93 und 94 mit folgendem
Wortlaut ergänzt: Wortlaut ergänzt:
"93. "aktivem Produkt": Vertragsangebot für die Lieferung von Energie "93. "aktivem Produkt": Vertragsangebot für die Lieferung von Energie
an Haushaltskunden und/oder KMB, das diese auf der Website oder über an Haushaltskunden und/oder KMB, das diese auf der Website oder über
die App des Versorgers und/oder über Preisvergleichsportale und die App des Versorgers und/oder über Preisvergleichsportale und
gegebenenfalls über andere öffentliche Kanäle abschließen können, gegebenenfalls über andere öffentliche Kanäle abschließen können,
94. "günstigstem gleichwertigem Produkt": das günstigste 94. "günstigstem gleichwertigem Produkt": das günstigste
Standardvertragsangebot für die Lieferung von Elektrizität an Standardvertragsangebot für die Lieferung von Elektrizität an
Haushaltskunden und/oder KMB aus der Palette des Versorgers, das die Haushaltskunden und/oder KMB aus der Palette des Versorgers, das die
gleichen Merkmale wie der laufende Vertrag des Kunden aufweist, gleichen Merkmale wie der laufende Vertrag des Kunden aufweist,
insbesondere in Bezug auf folgende Kriterien: fester oder variabler insbesondere in Bezug auf folgende Kriterien: fester oder variabler
Preis, Vertragslaufzeit im Falle einer bestimmten Laufzeit, im Vertrag Preis, Vertragslaufzeit im Falle einer bestimmten Laufzeit, im Vertrag
enthaltene Dienstleistungen, ausschließlich online abzuschließender enthaltene Dienstleistungen, ausschließlich online abzuschließender
Vertrag oder nicht, grüne oder graue Energie." Vertrag oder nicht, grüne oder graue Energie."
Art. 5 - Artikel 18 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch das Art. 5 - Artikel 18 desselben Gesetzes, zuletzt abgeändert durch das
Gesetz vom 3. April 2013, wird durch Paragraphen 2/2/1 und 2/2/2 mit Gesetz vom 3. April 2013, wird durch Paragraphen 2/2/1 und 2/2/2 mit
folgendem Wortlaut ergänzt: folgendem Wortlaut ergänzt:
" § 2/2/1 - Wenn der Vertrag mit bestimmter Laufzeit eines " § 2/2/1 - Wenn der Vertrag mit bestimmter Laufzeit eines
Haushaltskunden oder eines KMB ausläuft, stellt der Versorger Haushaltskunden oder eines KMB ausläuft, stellt der Versorger
mindestens zwei Monate vor Vertragsablauf eine Übersicht über alle mindestens zwei Monate vor Vertragsablauf eine Übersicht über alle
seine zu diesem Zeitpunkt aktiven Produkte zur Verfügung. Der seine zu diesem Zeitpunkt aktiven Produkte zur Verfügung. Der
Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich und Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich und
deutlich sichtbar darüber, dass er auf den Websites der regionalen deutlich sichtbar darüber, dass er auf den Websites der regionalen
Regulierungsbehörden überprüfen kann, welches Produkt das günstigste Regulierungsbehörden überprüfen kann, welches Produkt das günstigste
ist. Dies erfolgt durch eine unmissverständliche Mitteilung mit einem ist. Dies erfolgt durch eine unmissverständliche Mitteilung mit einem
Hyperlink zur Internetseite der jeweiligen Regulierungsbehörde, auf Hyperlink zur Internetseite der jeweiligen Regulierungsbehörde, auf
der der Preisvergleich durchgeführt werden kann. Diese Übersicht wird der der Preisvergleich durchgeführt werden kann. Diese Übersicht wird
dem Haushaltskunden oder dem KMB mit denselben Mitteln zur Verfügung dem Haushaltskunden oder dem KMB mit denselben Mitteln zur Verfügung
gestellt wie denen, die für die Kommunikation mit dem Kunden im Rahmen gestellt wie denen, die für die Kommunikation mit dem Kunden im Rahmen
des laufenden Vertrags üblicherweise verwendet werden. des laufenden Vertrags üblicherweise verwendet werden.
Wenn das entsprechende Produkt kein aktives Produkt mehr ist oder wenn Wenn das entsprechende Produkt kein aktives Produkt mehr ist oder wenn
der Preis des Produkts vom aktuellen Preis des aktiven Produkts der Preis des Produkts vom aktuellen Preis des aktiven Produkts
abweicht, informiert der Versorger den Haushaltskunden oder den KMB abweicht, informiert der Versorger den Haushaltskunden oder den KMB
zum Zeitpunkt der im vorhergehenden Absatz erwähnten Mitteilung zum Zeitpunkt der im vorhergehenden Absatz erwähnten Mitteilung
darüber. Gleichzeitig übermittelt der Versorger dem Haushaltskunden darüber. Gleichzeitig übermittelt der Versorger dem Haushaltskunden
oder dem KMB einen neuen Vertragsvorschlag. Der Versorger erklärt auf oder dem KMB einen neuen Vertragsvorschlag. Der Versorger erklärt auf
deutliche, unmissverständliche und spezifische Art und Weise, deutliche, unmissverständliche und spezifische Art und Weise,
inwiefern sich die vorgeschlagenen neuen Bedingungen vom bestehenden inwiefern sich die vorgeschlagenen neuen Bedingungen vom bestehenden
Vertrag unterscheiden. Der Versorger fordert den Kunden auf, seine Vertrag unterscheiden. Der Versorger fordert den Kunden auf, seine
Zustimmung zum neuen Vorschlag per Brief oder auf einem anderen Zustimmung zum neuen Vorschlag per Brief oder auf einem anderen
dauerhaften Träger ausdrücklich zu bestätigen. dauerhaften Träger ausdrücklich zu bestätigen.
Wenn der Haushaltskunde oder der KMB bis zum Enddatum des laufenden Wenn der Haushaltskunde oder der KMB bis zum Enddatum des laufenden
Vertrags nicht auf diese Aufforderung reagiert hat, teilt der Vertrags nicht auf diese Aufforderung reagiert hat, teilt der
Versorger ihm das günstigste gleichwertige Produkt mit bestimmter Versorger ihm das günstigste gleichwertige Produkt mit bestimmter
Laufzeit zu, das er zu diesem Zeitpunkt auf dem Markt anbietet. Laufzeit zu, das er zu diesem Zeitpunkt auf dem Markt anbietet.
Der Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich Der Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich
per Brief oder auf einem anderen dauerhaften Träger darüber. Eine per Brief oder auf einem anderen dauerhaften Träger darüber. Eine
Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn der Versorger beim neuen Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn der Versorger beim neuen
Vertragsvorschlag das günstigste gleichwertige Produkt angeboten hat Vertragsvorschlag das günstigste gleichwertige Produkt angeboten hat
und erwähnt hat, dass bei ausbleibender Reaktion dieses Produkt und erwähnt hat, dass bei ausbleibender Reaktion dieses Produkt
zugeteilt wird. zugeteilt wird.
§ 2/2/2 - Betrifft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit eines § 2/2/2 - Betrifft der Vertrag mit unbestimmter Laufzeit eines
Haushaltskunden oder eines KMB ein Produkt, das nicht mehr aktiv ist Haushaltskunden oder eines KMB ein Produkt, das nicht mehr aktiv ist
und keiner vertraglichen Preisgarantie unterliegt, so übermittelt der und keiner vertraglichen Preisgarantie unterliegt, so übermittelt der
Versorger dem Haushaltskunden oder dem KMB mindestens zwei Monate im Versorger dem Haushaltskunden oder dem KMB mindestens zwei Monate im
Voraus eine Übersicht über alle seine derzeitigen aktiven Produkte. Voraus eine Übersicht über alle seine derzeitigen aktiven Produkte.
Der Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich Der Versorger informiert den Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich
und deutlich sichtbar darüber, dass er auf den Websites der regionalen und deutlich sichtbar darüber, dass er auf den Websites der regionalen
Regulierungsbehörden überprüfen kann, welches Produkt das günstigste Regulierungsbehörden überprüfen kann, welches Produkt das günstigste
ist. Dies erfolgt durch eine unmissverständliche Mitteilung mit einem ist. Dies erfolgt durch eine unmissverständliche Mitteilung mit einem
Hyperlink zur Internetseite der jeweiligen Regulierungsbehörde, auf Hyperlink zur Internetseite der jeweiligen Regulierungsbehörde, auf
der der Preisvergleich durchgeführt werden kann. Diese Übersicht wird der der Preisvergleich durchgeführt werden kann. Diese Übersicht wird
dem Haushaltskunden oder dem KMB mit denselben Mitteln zur Verfügung dem Haushaltskunden oder dem KMB mit denselben Mitteln zur Verfügung
gestellt wie denen, die für die Kommunikation mit dem Haushaltskunden gestellt wie denen, die für die Kommunikation mit dem Haushaltskunden
oder dem KMB im Rahmen des laufenden Vertrags üblicherweise verwendet oder dem KMB im Rahmen des laufenden Vertrags üblicherweise verwendet
werden. Gleichzeitig übermittelt der Versorger dem Haushaltskunden werden. Gleichzeitig übermittelt der Versorger dem Haushaltskunden
oder dem KMB einen neuen Vertragsvorschlag. Der Versorger erklärt auf oder dem KMB einen neuen Vertragsvorschlag. Der Versorger erklärt auf
deutliche, unmissverständliche und spezifische Art und Weise, deutliche, unmissverständliche und spezifische Art und Weise,
inwiefern sich die vorgeschlagenen neuen Bedingungen vom bestehenden inwiefern sich die vorgeschlagenen neuen Bedingungen vom bestehenden
Vertrag unterscheiden. Der Versorger fordert den Haushaltskunden oder Vertrag unterscheiden. Der Versorger fordert den Haushaltskunden oder
den KMB auf, seine Zustimmung zum neuen Vorschlag per Brief oder auf den KMB auf, seine Zustimmung zum neuen Vorschlag per Brief oder auf
einem anderen dauerhaften Träger ausdrücklich zu bestätigen. einem anderen dauerhaften Träger ausdrücklich zu bestätigen.
Eine Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn der Versorger beim neuen Eine Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn der Versorger beim neuen
Vertragsvorschlag das günstigste gleichwertige Produkt angeboten hat Vertragsvorschlag das günstigste gleichwertige Produkt angeboten hat
und erwähnt hat, dass bei ausbleibender Reaktion dieses Produkt und erwähnt hat, dass bei ausbleibender Reaktion dieses Produkt
zugeteilt wird. zugeteilt wird.
Wenn der Haushaltskunde oder der KMB zwei Monate nach Erhalt des Wenn der Haushaltskunde oder der KMB zwei Monate nach Erhalt des
Briefes nicht auf diese Aufforderung reagiert hat, teilt der Versorger Briefes nicht auf diese Aufforderung reagiert hat, teilt der Versorger
ihm das günstigste gleichwertige Produkt zu, das er zu diesem ihm das günstigste gleichwertige Produkt zu, das er zu diesem
Zeitpunkt auf dem Markt anbietet. Der Versorger informiert den Zeitpunkt auf dem Markt anbietet. Der Versorger informiert den
Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich per Brief oder auf einem Haushaltskunden oder den KMB ausdrücklich per Brief oder auf einem
anderen dauerhaften Träger darüber." anderen dauerhaften Träger darüber."
Art. 6 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Art. 6 - Vorliegendes Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit bringt der Energieversorger Bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit bringt der Energieversorger
seine Geschäftspraktiken ab dem nächsten Vertragsablauf mit den in den seine Geschäftspraktiken ab dem nächsten Vertragsablauf mit den in den
Artikeln 3 und 5 erwähnten Bestimmungen in Übereinstimmung. Artikeln 3 und 5 erwähnten Bestimmungen in Übereinstimmung.
Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit hat der Energieversorger bis Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit hat der Energieversorger bis
zum 1. März 2022 Zeit, um seine Geschäftspraktiken mit den in den zum 1. März 2022 Zeit, um seine Geschäftspraktiken mit den in den
Artikeln 3 und 5 erwähnten Bestimmungen in Übereinstimmung zu bringen. Artikeln 3 und 5 erwähnten Bestimmungen in Übereinstimmung zu bringen.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2021 Gegeben zu Brüssel, den 4. Juni 2021
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
Die Ministerin der Energie Die Ministerin der Energie
T. VAN DER STRAETEN T. VAN DER STRAETEN
Die Staatssekretärin für Haushalt und Verbraucherschutz Die Staatssekretärin für Haushalt und Verbraucherschutz
E. DE BLEEKER E. DE BLEEKER
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz, Der Minister der Justiz,
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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