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Loi modifiant diverses dispositions en ce qui concerne l'attentat à la pudeur et le voyeurisme. - Traduction allemande | Wet tot wijziging van diverse bepalingen wat de aanranding van de eerbaarheid en het voyeurisme betreft. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 1er FEVRIER 2016. - Loi modifiant diverses dispositions en ce qui concerne l'attentat à la pudeur et le voyeurisme. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 1er février 2016 modifiant diverses dispositions en ce qui | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 1 FEBRUARI 2016. - Wet tot wijziging van diverse bepalingen wat de aanranding van de eerbaarheid en het voyeurisme betreft. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 1 februari 2016 tot wijziging van diverse bepalingen wat de aanranding van de eerbaarheid en het voyeurisme betreft (Belgisch Staatsblad van |
concerne l'attentat à la pudeur et le voyeurisme (Moniteur belge du 19 | 19 februari 2016). |
février 2016). | |
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allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ |
1. FEBRUAR 2016 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen | 1. FEBRUAR 2016 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen |
hinsichtlich des sexuellen Übergriffs und des Voyeurismus | hinsichtlich des sexuellen Übergriffs und des Voyeurismus |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir | Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir |
sanktionieren es: | sanktionieren es: |
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung | KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung |
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der | Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der |
Verfassung erwähnte Angelegenheit. | Verfassung erwähnte Angelegenheit. |
KAPITEL 2 - Abänderungen des Strafprozessgesetzbuches | KAPITEL 2 - Abänderungen des Strafprozessgesetzbuches |
Art. 2 - In Artikel 91bis des Strafprozessgesetzbuches, wieder | Art. 2 - In Artikel 91bis des Strafprozessgesetzbuches, wieder |
aufgenommen durch das Gesetz vom 13. April 1995, umnummeriert durch | aufgenommen durch das Gesetz vom 13. April 1995, umnummeriert durch |
das Gesetz vom 4. Mai 1999 und abgeändert durch die Gesetze vom 28. | das Gesetz vom 4. Mai 1999 und abgeändert durch die Gesetze vom 28. |
November 2000, 10. August 2005 und 10. April 2014, werden die Wörter | November 2000, 10. August 2005 und 10. April 2014, werden die Wörter |
"372 bis" durch die Wörter "371/1 bis" ersetzt. | "372 bis" durch die Wörter "371/1 bis" ersetzt. |
Art. 3 - In Artikel 92 § 1 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, wieder | Art. 3 - In Artikel 92 § 1 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, wieder |
aufgenommen durch das Gesetz vom 28. November 2000, ersetzt durch das | aufgenommen durch das Gesetz vom 28. November 2000, ersetzt durch das |
Gesetz vom 30. November 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. | Gesetz vom 30. November 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. |
April 2014, werden die Wörter "in den Artikeln 372" durch die Wörter | April 2014, werden die Wörter "in den Artikeln 372" durch die Wörter |
"in den Artikeln 371/1" ersetzt. | "in den Artikeln 371/1" ersetzt. |
Art. 4 - In Artikel 190 Absatz 2 [sic, zu lesen ist: Absatz 1] | Art. 4 - In Artikel 190 Absatz 2 [sic, zu lesen ist: Absatz 1] |
desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989, | desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989, |
werden die Wörter "auf den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "auf den | werden die Wörter "auf den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "auf den |
Artikeln 371/1 bis" ersetzt. | Artikeln 371/1 bis" ersetzt. |
Art. 5 - In Artikel 629 Absatz 3 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch | Art. 5 - In Artikel 629 Absatz 3 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch |
das Gesetz vom 8. August 1997, werden die Wörter "in den Artikeln 372 | das Gesetz vom 8. August 1997, werden die Wörter "in den Artikeln 372 |
bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. | bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. |
KAPITEL 3 - Abänderungen des Strafgesetzbuches | KAPITEL 3 - Abänderungen des Strafgesetzbuches |
Art. 6 - In Artikel 34quater Nr. 3 des Strafgesetzbuches, eingefügt | Art. 6 - In Artikel 34quater Nr. 3 des Strafgesetzbuches, eingefügt |
durch das Gesetz vom 26. April 2007, werden die Wörter "Verurteilungen | durch das Gesetz vom 26. April 2007, werden die Wörter "Verurteilungen |
auf der Grundlage der Artikel 372, 373 Absatz 2 und 3" durch die | auf der Grundlage der Artikel 372, 373 Absatz 2 und 3" durch die |
Wörter "Verurteilungen auf der Grundlage der Artikel 371/1 Absatz 2 | Wörter "Verurteilungen auf der Grundlage der Artikel 371/1 Absatz 2 |
und 3, 372, 373 Absatz 2 und 3" ersetzt. | und 3, 372, 373 Absatz 2 und 3" ersetzt. |
Art. 7 - In Buch II Titel VII desselben Gesetzbuches wird die | Art. 7 - In Buch II Titel VII desselben Gesetzbuches wird die |
Überschrift von Kapitel V wie folgt ersetzt: | Überschrift von Kapitel V wie folgt ersetzt: |
"Voyeurismus, sexueller Übergriff und Vergewaltigung". | "Voyeurismus, sexueller Übergriff und Vergewaltigung". |
Art. 8 - In Buch II Titel VII Kapitel V desselben Gesetzbuches wird | Art. 8 - In Buch II Titel VII Kapitel V desselben Gesetzbuches wird |
ein Artikel 371/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: | ein Artikel 371/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: |
"Art. 371/1 - Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf | "Art. 371/1 - Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf |
Jahren wird bestraft: | Jahren wird bestraft: |
1. wer eine Person beobachtet oder beobachten lässt oder eine Bild- | 1. wer eine Person beobachtet oder beobachten lässt oder eine Bild- |
oder Tonaufzeichnung von ihr macht oder machen lässt, | oder Tonaufzeichnung von ihr macht oder machen lässt, |
- direkt oder mittels eines technischen oder anderen Hilfsmittels, | - direkt oder mittels eines technischen oder anderen Hilfsmittels, |
- ohne die Erlaubnis dieser Person oder ohne ihr Wissen, | - ohne die Erlaubnis dieser Person oder ohne ihr Wissen, |
- während sie entblößt ist oder sich einer expliziten sexuellen | - während sie entblößt ist oder sich einer expliziten sexuellen |
Tätigkeit hingibt und | Tätigkeit hingibt und |
- während sie sich unter Bedingungen befindet, unter denen sie nach | - während sie sich unter Bedingungen befindet, unter denen sie nach |
vernünftigem Ermessen erwarten kann, dass ihre Privatsphäre nicht | vernünftigem Ermessen erwarten kann, dass ihre Privatsphäre nicht |
beeinträchtigt werden wird; | beeinträchtigt werden wird; |
2. wer die Bild- oder Tonaufzeichnung einer entblößten Person oder | 2. wer die Bild- oder Tonaufzeichnung einer entblößten Person oder |
einer Person, die sich einer expliziten sexuellen Tätigkeit hingibt, | einer Person, die sich einer expliziten sexuellen Tätigkeit hingibt, |
ohne ihr Einverständnis oder ohne ihr Wissen zeigt, zugänglich macht | ohne ihr Einverständnis oder ohne ihr Wissen zeigt, zugänglich macht |
oder verbreitet, auch wenn die Person in deren Erstellung eingewilligt | oder verbreitet, auch wenn die Person in deren Erstellung eingewilligt |
hat. | hat. |
Werden diese Taten an einem Minderjährigen oder mit Hilfe der Person | Werden diese Taten an einem Minderjährigen oder mit Hilfe der Person |
eines Minderjährigen begangen, der älter als sechzehn Jahre ist, wird | eines Minderjährigen begangen, der älter als sechzehn Jahre ist, wird |
der Schuldige mit einer Zuchthausstrafe von fünf bis zu zehn Jahren | der Schuldige mit einer Zuchthausstrafe von fünf bis zu zehn Jahren |
bestraft. | bestraft. |
Die Strafe ist eine Zuchthausstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren, | Die Strafe ist eine Zuchthausstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren, |
wenn der Minderjährige jünger als sechzehn Jahre war. | wenn der Minderjährige jünger als sechzehn Jahre war. |
Voyeurismus liegt vor, sobald mit Begehung davon begonnen worden ist." | Voyeurismus liegt vor, sobald mit Begehung davon begonnen worden ist." |
Art. 9 - Artikel 373 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz | Art. 9 - Artikel 373 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz |
vom 15. Mai 1912 und abgeändert durch die Gesetze vom 10. Juli 1996 | vom 15. Mai 1912 und abgeändert durch die Gesetze vom 10. Juli 1996 |
und 28. November 2000, wird wie folgt abgeändert: | und 28. November 2000, wird wie folgt abgeändert: |
1. Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: | 1. Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: |
"Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren werden | "Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren werden |
sexuelle Übergriffe geahndet, die an Personen oder mit Hilfe von | sexuelle Übergriffe geahndet, die an Personen oder mit Hilfe von |
Personen des einen oder anderen Geschlechts mit Gewaltanwendung, | Personen des einen oder anderen Geschlechts mit Gewaltanwendung, |
Zwang, Drohung, Überrumpelung oder List begangen werden oder die | Zwang, Drohung, Überrumpelung oder List begangen werden oder die |
aufgrund eines Gebrechens oder einer körperlichen oder geistigen | aufgrund eines Gebrechens oder einer körperlichen oder geistigen |
Beeinträchtigung des Opfers ermöglicht wurden." | Beeinträchtigung des Opfers ermöglicht wurden." |
2. In Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "an einem Minderjährigen" | 2. In Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "an einem Minderjährigen" |
und dem Wort "begangen" die Wörter "oder mit Hilfe der Person eines | und dem Wort "begangen" die Wörter "oder mit Hilfe der Person eines |
Minderjährigen" eingefügt. | Minderjährigen" eingefügt. |
Art. 10 - In Artikel 375 Absatz 2 desselben Gesetzbuches, ersetzt | Art. 10 - In Artikel 375 Absatz 2 desselben Gesetzbuches, ersetzt |
durch das Gesetz vom 4. Juli 1989, werden zwischen dem Wort "Zwang" | durch das Gesetz vom 4. Juli 1989, werden zwischen dem Wort "Zwang" |
und den Wörtern "oder List" die Wörter ", Drohung, Überrumpelung" | und den Wörtern "oder List" die Wörter ", Drohung, Überrumpelung" |
eingefügt. | eingefügt. |
Art. 11 - Artikel 377 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch | Art. 11 - Artikel 377 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch |
das Gesetz vom 26. November 2011, wird wie folgt abgeändert: | das Gesetz vom 26. November 2011, wird wie folgt abgeändert: |
1. In Absatz 1 vierter Gedankenstrich werden die Wörter "in den | 1. In Absatz 1 vierter Gedankenstrich werden die Wörter "in den |
Artikeln 373, 375 und 376" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1, | Artikeln 373, 375 und 376" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1, |
373, 375 und 376" ersetzt. | 373, 375 und 376" ersetzt. |
2. In Absatz 2 werden die Wörter "In den in Artikel 372 Absatz 1 und | 2. In Absatz 2 werden die Wörter "In den in Artikel 372 Absatz 1 und |
in Artikel 373 Absatz 2" durch die Wörter "In den in Artikel 371/1 | in Artikel 373 Absatz 2" durch die Wörter "In den in Artikel 371/1 |
Absatz 2, Artikel 372 Absatz 1 und Artikel 373 Absatz 2" ersetzt. | Absatz 2, Artikel 372 Absatz 1 und Artikel 373 Absatz 2" ersetzt. |
3. In Absatz 3 werden die Wörter "In dem in Artikel 373 Absatz 1 | 3. In Absatz 3 werden die Wörter "In dem in Artikel 373 Absatz 1 |
vorgesehenen Fall" durch die Wörter "In den in Artikel 371/1 Absatz 1 | vorgesehenen Fall" durch die Wörter "In den in Artikel 371/1 Absatz 1 |
und Artikel 373 Absatz 1 vorgesehenen Fällen" ersetzt. | und Artikel 373 Absatz 1 vorgesehenen Fällen" ersetzt. |
4. In Absatz 4 werden die Wörter "in Artikel 373 Absatz 3" durch die | 4. In Absatz 4 werden die Wörter "in Artikel 373 Absatz 3" durch die |
Wörter "in Artikel 371/1 Absatz 3, in Artikel 373 Absatz 3" ersetzt. | Wörter "in Artikel 371/1 Absatz 3, in Artikel 373 Absatz 3" ersetzt. |
5. In Absatz 5 werden die Wörter "in Artikel 375 Absatz 1" durch die | 5. In Absatz 5 werden die Wörter "in Artikel 375 Absatz 1" durch die |
Wörter "in Artikel 375 Absatz 3" ersetzt. | Wörter "in Artikel 375 Absatz 3" ersetzt. |
Art. 12 - In Artikel 382bis Absatz 1 einleitender Satz desselben | Art. 12 - In Artikel 382bis Absatz 1 einleitender Satz desselben |
Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 13. April 1995, ersetzt | Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 13. April 1995, ersetzt |
durch das Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert durch die | durch das Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert durch die |
Gesetze vom 14. Dezember 2012 und 10. April 2014, werden die Wörter | Gesetze vom 14. Dezember 2012 und 10. April 2014, werden die Wörter |
"in den Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1" | "in den Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1" |
ersetzt. | ersetzt. |
Art. 13 - In Artikel 382quater desselben Gesetzbuches, eingefügt durch | Art. 13 - In Artikel 382quater desselben Gesetzbuches, eingefügt durch |
das Gesetz vom 14. Dezember 2012 und abgeändert durch die Gesetze vom | das Gesetz vom 14. Dezember 2012 und abgeändert durch die Gesetze vom |
14. Dezember 2012 und 10. April 2014, werden die Wörter "in den | 14. Dezember 2012 und 10. April 2014, werden die Wörter "in den |
Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1" ersetzt. | Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1" ersetzt. |
Art. 14 - In Artikel 458bis desselben Gesetzbuches, eingefügt durch | Art. 14 - In Artikel 458bis desselben Gesetzbuches, eingefügt durch |
das Gesetz vom 28. November 2000, ersetzt durch das Gesetz vom 30. | das Gesetz vom 28. November 2000, ersetzt durch das Gesetz vom 30. |
November 2011 und abgeändert durch die Gesetze vom 23. Februar 2012 | November 2011 und abgeändert durch die Gesetze vom 23. Februar 2012 |
und 10. April 2014, werden die Wörter "in den Artikeln 372" durch die | und 10. April 2014, werden die Wörter "in den Artikeln 372" durch die |
Wörter "in den Artikeln 371/1" ersetzt. | Wörter "in den Artikeln 371/1" ersetzt. |
KAPITEL 4 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. April 1878 zur | KAPITEL 4 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. April 1878 zur |
Einführung des einleitenden Titels des Strafprozessgesetzbuches | Einführung des einleitenden Titels des Strafprozessgesetzbuches |
Art. 15 - In Artikel 10ter Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 17. April | Art. 15 - In Artikel 10ter Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 17. April |
1878 zur Einführung des einleitenden Titels des | 1878 zur Einführung des einleitenden Titels des |
Strafprozessgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 13. April | Strafprozessgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 13. April |
1995, ersetzt durch das Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert | 1995, ersetzt durch das Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert |
durch das Gesetz vom 10. April 2014, werden die Wörter "in den | durch das Gesetz vom 10. April 2014, werden die Wörter "in den |
Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" | Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" |
ersetzt. | ersetzt. |
Art. 16 - In Artikel 21 Absatz 1 Nr. 2 zweiter Gedankenstrich | Art. 16 - In Artikel 21 Absatz 1 Nr. 2 zweiter Gedankenstrich |
desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 30. Mai 1961, | desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 30. Mai 1961, |
zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur Abänderung | zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur Abänderung |
des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur Festlegung | des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur Festlegung |
verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz, werden die Wörter | verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz, werden die Wörter |
"in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" | "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" |
ersetzt. | ersetzt. |
KAPITEL 5 - Abänderungen des Gesetzes vom 9. April 1930 über den | KAPITEL 5 - Abänderungen des Gesetzes vom 9. April 1930 über den |
Schutz der Gesellschaft vor Anormalen, Gewohnheitsstraftätern und | Schutz der Gesellschaft vor Anormalen, Gewohnheitsstraftätern und |
bestimmten Sexualstraftätern | bestimmten Sexualstraftätern |
Art. 17 - [Abänderungsbestimmung] | Art. 17 - [Abänderungsbestimmung] |
Art. 18 - [Abänderungsbestimmung] | Art. 18 - [Abänderungsbestimmung] |
KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 29. Juni 1964 über die | KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 29. Juni 1964 über die |
Aussetzung, den Aufschub und die Bewährung | Aussetzung, den Aufschub und die Bewährung |
Art. 19 - In Artikel 9bis Absatz 1 des Gesetzes vom 29. Juni 1964 über | Art. 19 - In Artikel 9bis Absatz 1 des Gesetzes vom 29. Juni 1964 über |
die Aussetzung, den Aufschub und die Bewährung, eingefügt durch das | die Aussetzung, den Aufschub und die Bewährung, eingefügt durch das |
Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert durch das Gesetz vom 20. | Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert durch das Gesetz vom 20. |
Juli 2015, werden die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die | Juli 2015, werden die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die |
Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. | Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. |
KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom 22. März 1999 über das | KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom 22. März 1999 über das |
Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse in Strafsachen | Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse in Strafsachen |
Art. 20 - In Artikel 5 § 1 Absatz 3 Nr. 5 des Gesetzes vom 22. März | Art. 20 - In Artikel 5 § 1 Absatz 3 Nr. 5 des Gesetzes vom 22. März |
1999 über das Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse in | 1999 über das Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse in |
Strafsachen, ersetzt durch das Gesetz vom 7. November 2011, werden die | Strafsachen, ersetzt durch das Gesetz vom 7. November 2011, werden die |
Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln | Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln |
371/1 bis" ersetzt. | 371/1 bis" ersetzt. |
KAPITEL 8 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die | KAPITEL 8 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die |
externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten | externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten |
Personen und die dem Opfer im Rahmen der | Personen und die dem Opfer im Rahmen der |
Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte | Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte |
Art. 21 - In Artikel 25 § 2 Buchstabe d) erster Gedankenstrich des | Art. 21 - In Artikel 25 § 2 Buchstabe d) erster Gedankenstrich des |
Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer | Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer |
Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der | Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der |
Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte, eingefügt durch das | Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte, eingefügt durch das |
Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. April | Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. April |
2014, werden zwischen den Wörtern "Absatz 2, 352," und den Wörtern | 2014, werden zwischen den Wörtern "Absatz 2, 352," und den Wörtern |
"372, 373" die Wörter "371/1," eingefügt. | "372, 373" die Wörter "371/1," eingefügt. |
Art. 22 - In Artikel 26 § 2 Buchstabe d) erster Gedankenstrich | Art. 22 - In Artikel 26 § 2 Buchstabe d) erster Gedankenstrich |
desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und | desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und |
abgeändert durch das Gesetz vom 10. April 2014, werden zwischen den | abgeändert durch das Gesetz vom 10. April 2014, werden zwischen den |
Wörtern "Absatz 2, 352," und den Wörtern "372, 373" die Wörter | Wörtern "Absatz 2, 352," und den Wörtern "372, 373" die Wörter |
"371/1," eingefügt. | "371/1," eingefügt. |
Art. 23 - In Artikel 32 Absatz 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch | Art. 23 - In Artikel 32 Absatz 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch |
das Gesetz vom 27. Dezember 2006, werden die Wörter "in den Artikeln | das Gesetz vom 27. Dezember 2006, werden die Wörter "in den Artikeln |
372 bis 378 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter "in den Artikeln | 372 bis 378 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter "in den Artikeln |
371/1 bis 378 des Strafgesetzbuches" ersetzt. | 371/1 bis 378 des Strafgesetzbuches" ersetzt. |
Art. 24 - In Artikel 41 desselben Gesetzes, abgeändert durch das | Art. 24 - In Artikel 41 desselben Gesetzes, abgeändert durch das |
Gesetz vom 27. Dezember 2006, werden die Wörter "in den Artikeln 372 | Gesetz vom 27. Dezember 2006, werden die Wörter "in den Artikeln 372 |
bis 378 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 | bis 378 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 |
bis 378 des Strafgesetzbuches" ersetzt. | bis 378 des Strafgesetzbuches" ersetzt. |
Art. 25 - In Artikel 95/3 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzes, eingefügt | Art. 25 - In Artikel 95/3 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzes, eingefügt |
durch das Gesetz vom 26. April 2007 und abgeändert durch das Gesetz | durch das Gesetz vom 26. April 2007 und abgeändert durch das Gesetz |
vom 5. Februar 2016 zur Abänderung des Strafrechts und des | vom 5. Februar 2016 zur Abänderung des Strafrechts und des |
Strafprozessrechts und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im | Strafprozessrechts und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im |
Bereich der Justiz, werden die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch | Bereich der Justiz, werden die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch |
die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. | die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. |
Art. 26 - In Artikel 95/7 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzes, eingefügt | Art. 26 - In Artikel 95/7 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzes, eingefügt |
durch das Gesetz vom 26. April 2007, werden die Wörter "in den | durch das Gesetz vom 26. April 2007, werden die Wörter "in den |
Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1, 372" ersetzt. | Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1, 372" ersetzt. |
KAPITEL 9 - Abänderung des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der | KAPITEL 9 - Abänderung des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der |
wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen | wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen |
Art. 27 - In Artikel 5 § 4 Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzes vom 8. Juni | Art. 27 - In Artikel 5 § 4 Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzes vom 8. Juni |
2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten | 2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten |
mit Waffen, abgeändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2008, werden die | mit Waffen, abgeändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2008, werden die |
Wörter "372 bis 377" durch die Wörter "371/1 bis 377" ersetzt. | Wörter "372 bis 377" durch die Wörter "371/1 bis 377" ersetzt. |
KAPITEL 10 - Abänderungen des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die | KAPITEL 10 - Abänderungen des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die |
Internierung von Personen | Internierung von Personen |
Art. 28 - In Artikel 5 § 1 Absatz 1 Nr. 4 Buchstabe b) des Gesetzes | Art. 28 - In Artikel 5 § 1 Absatz 1 Nr. 4 Buchstabe b) des Gesetzes |
vom 5. Mai 2014 über die Internierung von Personen werden die Wörter | vom 5. Mai 2014 über die Internierung von Personen werden die Wörter |
"in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" | "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" |
ersetzt. | ersetzt. |
Art. 29 - In Artikel 17 § 1 desselben Gesetzes werden die Wörter "in | Art. 29 - In Artikel 17 § 1 desselben Gesetzes werden die Wörter "in |
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" | den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" |
ersetzt. | ersetzt. |
Art. 30 - In Artikel 26 Nr. 1 Buchstabe f) desselben Gesetzes werden | Art. 30 - In Artikel 26 Nr. 1 Buchstabe f) desselben Gesetzes werden |
die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln | die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln |
371/1 bis" ersetzt. | 371/1 bis" ersetzt. |
Art. 31 - In Artikel 40 Absatz 1 desselben Gesetzes werden die Wörter | Art. 31 - In Artikel 40 Absatz 1 desselben Gesetzes werden die Wörter |
"in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" | "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" |
ersetzt. | ersetzt. |
Art. 32 - In Artikel 48 § 1 Nr. 7 desselben Gesetzes werden die Wörter | Art. 32 - In Artikel 48 § 1 Nr. 7 desselben Gesetzes werden die Wörter |
"in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" | "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" |
ersetzt. | ersetzt. |
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem | Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem |
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt | Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt |
veröffentlicht wird. | veröffentlicht wird. |
Gegeben zu Brüssel, den 1. Februar 2016 | Gegeben zu Brüssel, den 1. Februar 2016 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |
Mit dem Staatssiegel versehen: | Mit dem Staatssiegel versehen: |
Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
K. GEENS | K. GEENS |