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Vue multilingue de Loi du 01/02/2016
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Loi modifiant diverses dispositions en ce qui concerne l'attentat à la pudeur et le voyeurisme. - Traduction allemande Wet tot wijziging van diverse bepalingen wat de aanranding van de eerbaarheid en het voyeurisme betreft. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 1er FEVRIER 2016. - Loi modifiant diverses dispositions en ce qui concerne l'attentat à la pudeur et le voyeurisme. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 1er février 2016 modifiant diverses dispositions en ce qui FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 1 FEBRUARI 2016. - Wet tot wijziging van diverse bepalingen wat de aanranding van de eerbaarheid en het voyeurisme betreft. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de wet van 1 februari 2016 tot wijziging van diverse bepalingen wat de aanranding van de eerbaarheid en het voyeurisme betreft (Belgisch Staatsblad van
concerne l'attentat à la pudeur et le voyeurisme (Moniteur belge du 19 19 februari 2016).
février 2016).
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse
allemande à Malmedy. vertaling in Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ
1. FEBRUAR 2016 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen 1. FEBRUAR 2016 - Gesetz zur Abänderung verschiedener Bestimmungen
hinsichtlich des sexuellen Übergriffs und des Voyeurismus hinsichtlich des sexuellen Übergriffs und des Voyeurismus
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir
sanktionieren es: sanktionieren es:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung
Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der
Verfassung erwähnte Angelegenheit. Verfassung erwähnte Angelegenheit.
KAPITEL 2 - Abänderungen des Strafprozessgesetzbuches KAPITEL 2 - Abänderungen des Strafprozessgesetzbuches
Art. 2 - In Artikel 91bis des Strafprozessgesetzbuches, wieder Art. 2 - In Artikel 91bis des Strafprozessgesetzbuches, wieder
aufgenommen durch das Gesetz vom 13. April 1995, umnummeriert durch aufgenommen durch das Gesetz vom 13. April 1995, umnummeriert durch
das Gesetz vom 4. Mai 1999 und abgeändert durch die Gesetze vom 28. das Gesetz vom 4. Mai 1999 und abgeändert durch die Gesetze vom 28.
November 2000, 10. August 2005 und 10. April 2014, werden die Wörter November 2000, 10. August 2005 und 10. April 2014, werden die Wörter
"372 bis" durch die Wörter "371/1 bis" ersetzt. "372 bis" durch die Wörter "371/1 bis" ersetzt.
Art. 3 - In Artikel 92 § 1 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, wieder Art. 3 - In Artikel 92 § 1 Absatz 1 desselben Gesetzbuches, wieder
aufgenommen durch das Gesetz vom 28. November 2000, ersetzt durch das aufgenommen durch das Gesetz vom 28. November 2000, ersetzt durch das
Gesetz vom 30. November 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. Gesetz vom 30. November 2011 und abgeändert durch das Gesetz vom 10.
April 2014, werden die Wörter "in den Artikeln 372" durch die Wörter April 2014, werden die Wörter "in den Artikeln 372" durch die Wörter
"in den Artikeln 371/1" ersetzt. "in den Artikeln 371/1" ersetzt.
Art. 4 - In Artikel 190 Absatz 2 [sic, zu lesen ist: Absatz 1] Art. 4 - In Artikel 190 Absatz 2 [sic, zu lesen ist: Absatz 1]
desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989, desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989,
werden die Wörter "auf den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "auf den werden die Wörter "auf den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "auf den
Artikeln 371/1 bis" ersetzt. Artikeln 371/1 bis" ersetzt.
Art. 5 - In Artikel 629 Absatz 3 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch Art. 5 - In Artikel 629 Absatz 3 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch
das Gesetz vom 8. August 1997, werden die Wörter "in den Artikeln 372 das Gesetz vom 8. August 1997, werden die Wörter "in den Artikeln 372
bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt.
KAPITEL 3 - Abänderungen des Strafgesetzbuches KAPITEL 3 - Abänderungen des Strafgesetzbuches
Art. 6 - In Artikel 34quater Nr. 3 des Strafgesetzbuches, eingefügt Art. 6 - In Artikel 34quater Nr. 3 des Strafgesetzbuches, eingefügt
durch das Gesetz vom 26. April 2007, werden die Wörter "Verurteilungen durch das Gesetz vom 26. April 2007, werden die Wörter "Verurteilungen
auf der Grundlage der Artikel 372, 373 Absatz 2 und 3" durch die auf der Grundlage der Artikel 372, 373 Absatz 2 und 3" durch die
Wörter "Verurteilungen auf der Grundlage der Artikel 371/1 Absatz 2 Wörter "Verurteilungen auf der Grundlage der Artikel 371/1 Absatz 2
und 3, 372, 373 Absatz 2 und 3" ersetzt. und 3, 372, 373 Absatz 2 und 3" ersetzt.
Art. 7 - In Buch II Titel VII desselben Gesetzbuches wird die Art. 7 - In Buch II Titel VII desselben Gesetzbuches wird die
Überschrift von Kapitel V wie folgt ersetzt: Überschrift von Kapitel V wie folgt ersetzt:
"Voyeurismus, sexueller Übergriff und Vergewaltigung". "Voyeurismus, sexueller Übergriff und Vergewaltigung".
Art. 8 - In Buch II Titel VII Kapitel V desselben Gesetzbuches wird Art. 8 - In Buch II Titel VII Kapitel V desselben Gesetzbuches wird
ein Artikel 371/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: ein Artikel 371/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Art. 371/1 - Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf "Art. 371/1 - Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren wird bestraft: Jahren wird bestraft:
1. wer eine Person beobachtet oder beobachten lässt oder eine Bild- 1. wer eine Person beobachtet oder beobachten lässt oder eine Bild-
oder Tonaufzeichnung von ihr macht oder machen lässt, oder Tonaufzeichnung von ihr macht oder machen lässt,
- direkt oder mittels eines technischen oder anderen Hilfsmittels, - direkt oder mittels eines technischen oder anderen Hilfsmittels,
- ohne die Erlaubnis dieser Person oder ohne ihr Wissen, - ohne die Erlaubnis dieser Person oder ohne ihr Wissen,
- während sie entblößt ist oder sich einer expliziten sexuellen - während sie entblößt ist oder sich einer expliziten sexuellen
Tätigkeit hingibt und Tätigkeit hingibt und
- während sie sich unter Bedingungen befindet, unter denen sie nach - während sie sich unter Bedingungen befindet, unter denen sie nach
vernünftigem Ermessen erwarten kann, dass ihre Privatsphäre nicht vernünftigem Ermessen erwarten kann, dass ihre Privatsphäre nicht
beeinträchtigt werden wird; beeinträchtigt werden wird;
2. wer die Bild- oder Tonaufzeichnung einer entblößten Person oder 2. wer die Bild- oder Tonaufzeichnung einer entblößten Person oder
einer Person, die sich einer expliziten sexuellen Tätigkeit hingibt, einer Person, die sich einer expliziten sexuellen Tätigkeit hingibt,
ohne ihr Einverständnis oder ohne ihr Wissen zeigt, zugänglich macht ohne ihr Einverständnis oder ohne ihr Wissen zeigt, zugänglich macht
oder verbreitet, auch wenn die Person in deren Erstellung eingewilligt oder verbreitet, auch wenn die Person in deren Erstellung eingewilligt
hat. hat.
Werden diese Taten an einem Minderjährigen oder mit Hilfe der Person Werden diese Taten an einem Minderjährigen oder mit Hilfe der Person
eines Minderjährigen begangen, der älter als sechzehn Jahre ist, wird eines Minderjährigen begangen, der älter als sechzehn Jahre ist, wird
der Schuldige mit einer Zuchthausstrafe von fünf bis zu zehn Jahren der Schuldige mit einer Zuchthausstrafe von fünf bis zu zehn Jahren
bestraft. bestraft.
Die Strafe ist eine Zuchthausstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren, Die Strafe ist eine Zuchthausstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren,
wenn der Minderjährige jünger als sechzehn Jahre war. wenn der Minderjährige jünger als sechzehn Jahre war.
Voyeurismus liegt vor, sobald mit Begehung davon begonnen worden ist." Voyeurismus liegt vor, sobald mit Begehung davon begonnen worden ist."
Art. 9 - Artikel 373 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz Art. 9 - Artikel 373 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz
vom 15. Mai 1912 und abgeändert durch die Gesetze vom 10. Juli 1996 vom 15. Mai 1912 und abgeändert durch die Gesetze vom 10. Juli 1996
und 28. November 2000, wird wie folgt abgeändert: und 28. November 2000, wird wie folgt abgeändert:
1. Absatz 1 wird wie folgt ersetzt: 1. Absatz 1 wird wie folgt ersetzt:
"Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren werden "Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren werden
sexuelle Übergriffe geahndet, die an Personen oder mit Hilfe von sexuelle Übergriffe geahndet, die an Personen oder mit Hilfe von
Personen des einen oder anderen Geschlechts mit Gewaltanwendung, Personen des einen oder anderen Geschlechts mit Gewaltanwendung,
Zwang, Drohung, Überrumpelung oder List begangen werden oder die Zwang, Drohung, Überrumpelung oder List begangen werden oder die
aufgrund eines Gebrechens oder einer körperlichen oder geistigen aufgrund eines Gebrechens oder einer körperlichen oder geistigen
Beeinträchtigung des Opfers ermöglicht wurden." Beeinträchtigung des Opfers ermöglicht wurden."
2. In Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "an einem Minderjährigen" 2. In Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "an einem Minderjährigen"
und dem Wort "begangen" die Wörter "oder mit Hilfe der Person eines und dem Wort "begangen" die Wörter "oder mit Hilfe der Person eines
Minderjährigen" eingefügt. Minderjährigen" eingefügt.
Art. 10 - In Artikel 375 Absatz 2 desselben Gesetzbuches, ersetzt Art. 10 - In Artikel 375 Absatz 2 desselben Gesetzbuches, ersetzt
durch das Gesetz vom 4. Juli 1989, werden zwischen dem Wort "Zwang" durch das Gesetz vom 4. Juli 1989, werden zwischen dem Wort "Zwang"
und den Wörtern "oder List" die Wörter ", Drohung, Überrumpelung" und den Wörtern "oder List" die Wörter ", Drohung, Überrumpelung"
eingefügt. eingefügt.
Art. 11 - Artikel 377 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch Art. 11 - Artikel 377 desselben Gesetzbuches, zuletzt abgeändert durch
das Gesetz vom 26. November 2011, wird wie folgt abgeändert: das Gesetz vom 26. November 2011, wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 vierter Gedankenstrich werden die Wörter "in den 1. In Absatz 1 vierter Gedankenstrich werden die Wörter "in den
Artikeln 373, 375 und 376" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1, Artikeln 373, 375 und 376" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1,
373, 375 und 376" ersetzt. 373, 375 und 376" ersetzt.
2. In Absatz 2 werden die Wörter "In den in Artikel 372 Absatz 1 und 2. In Absatz 2 werden die Wörter "In den in Artikel 372 Absatz 1 und
in Artikel 373 Absatz 2" durch die Wörter "In den in Artikel 371/1 in Artikel 373 Absatz 2" durch die Wörter "In den in Artikel 371/1
Absatz 2, Artikel 372 Absatz 1 und Artikel 373 Absatz 2" ersetzt. Absatz 2, Artikel 372 Absatz 1 und Artikel 373 Absatz 2" ersetzt.
3. In Absatz 3 werden die Wörter "In dem in Artikel 373 Absatz 1 3. In Absatz 3 werden die Wörter "In dem in Artikel 373 Absatz 1
vorgesehenen Fall" durch die Wörter "In den in Artikel 371/1 Absatz 1 vorgesehenen Fall" durch die Wörter "In den in Artikel 371/1 Absatz 1
und Artikel 373 Absatz 1 vorgesehenen Fällen" ersetzt. und Artikel 373 Absatz 1 vorgesehenen Fällen" ersetzt.
4. In Absatz 4 werden die Wörter "in Artikel 373 Absatz 3" durch die 4. In Absatz 4 werden die Wörter "in Artikel 373 Absatz 3" durch die
Wörter "in Artikel 371/1 Absatz 3, in Artikel 373 Absatz 3" ersetzt. Wörter "in Artikel 371/1 Absatz 3, in Artikel 373 Absatz 3" ersetzt.
5. In Absatz 5 werden die Wörter "in Artikel 375 Absatz 1" durch die 5. In Absatz 5 werden die Wörter "in Artikel 375 Absatz 1" durch die
Wörter "in Artikel 375 Absatz 3" ersetzt. Wörter "in Artikel 375 Absatz 3" ersetzt.
Art. 12 - In Artikel 382bis Absatz 1 einleitender Satz desselben Art. 12 - In Artikel 382bis Absatz 1 einleitender Satz desselben
Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 13. April 1995, ersetzt Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 13. April 1995, ersetzt
durch das Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert durch die durch das Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert durch die
Gesetze vom 14. Dezember 2012 und 10. April 2014, werden die Wörter Gesetze vom 14. Dezember 2012 und 10. April 2014, werden die Wörter
"in den Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1" "in den Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1"
ersetzt. ersetzt.
Art. 13 - In Artikel 382quater desselben Gesetzbuches, eingefügt durch Art. 13 - In Artikel 382quater desselben Gesetzbuches, eingefügt durch
das Gesetz vom 14. Dezember 2012 und abgeändert durch die Gesetze vom das Gesetz vom 14. Dezember 2012 und abgeändert durch die Gesetze vom
14. Dezember 2012 und 10. April 2014, werden die Wörter "in den 14. Dezember 2012 und 10. April 2014, werden die Wörter "in den
Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1" ersetzt. Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1" ersetzt.
Art. 14 - In Artikel 458bis desselben Gesetzbuches, eingefügt durch Art. 14 - In Artikel 458bis desselben Gesetzbuches, eingefügt durch
das Gesetz vom 28. November 2000, ersetzt durch das Gesetz vom 30. das Gesetz vom 28. November 2000, ersetzt durch das Gesetz vom 30.
November 2011 und abgeändert durch die Gesetze vom 23. Februar 2012 November 2011 und abgeändert durch die Gesetze vom 23. Februar 2012
und 10. April 2014, werden die Wörter "in den Artikeln 372" durch die und 10. April 2014, werden die Wörter "in den Artikeln 372" durch die
Wörter "in den Artikeln 371/1" ersetzt. Wörter "in den Artikeln 371/1" ersetzt.
KAPITEL 4 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. April 1878 zur KAPITEL 4 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. April 1878 zur
Einführung des einleitenden Titels des Strafprozessgesetzbuches Einführung des einleitenden Titels des Strafprozessgesetzbuches
Art. 15 - In Artikel 10ter Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 17. April Art. 15 - In Artikel 10ter Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 17. April
1878 zur Einführung des einleitenden Titels des 1878 zur Einführung des einleitenden Titels des
Strafprozessgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 13. April Strafprozessgesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 13. April
1995, ersetzt durch das Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert 1995, ersetzt durch das Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert
durch das Gesetz vom 10. April 2014, werden die Wörter "in den durch das Gesetz vom 10. April 2014, werden die Wörter "in den
Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis"
ersetzt. ersetzt.
Art. 16 - In Artikel 21 Absatz 1 Nr. 2 zweiter Gedankenstrich Art. 16 - In Artikel 21 Absatz 1 Nr. 2 zweiter Gedankenstrich
desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 30. Mai 1961, desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 30. Mai 1961,
zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur Abänderung zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 zur Abänderung
des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur Festlegung des Strafrechts und des Strafprozessrechts und zur Festlegung
verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz, werden die Wörter verschiedener Bestimmungen im Bereich der Justiz, werden die Wörter
"in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis"
ersetzt. ersetzt.
KAPITEL 5 - Abänderungen des Gesetzes vom 9. April 1930 über den KAPITEL 5 - Abänderungen des Gesetzes vom 9. April 1930 über den
Schutz der Gesellschaft vor Anormalen, Gewohnheitsstraftätern und Schutz der Gesellschaft vor Anormalen, Gewohnheitsstraftätern und
bestimmten Sexualstraftätern bestimmten Sexualstraftätern
Art. 17 - [Abänderungsbestimmung] Art. 17 - [Abänderungsbestimmung]
Art. 18 - [Abänderungsbestimmung] Art. 18 - [Abänderungsbestimmung]
KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 29. Juni 1964 über die KAPITEL 6 - Abänderungen des Gesetzes vom 29. Juni 1964 über die
Aussetzung, den Aufschub und die Bewährung Aussetzung, den Aufschub und die Bewährung
Art. 19 - In Artikel 9bis Absatz 1 des Gesetzes vom 29. Juni 1964 über Art. 19 - In Artikel 9bis Absatz 1 des Gesetzes vom 29. Juni 1964 über
die Aussetzung, den Aufschub und die Bewährung, eingefügt durch das die Aussetzung, den Aufschub und die Bewährung, eingefügt durch das
Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert durch das Gesetz vom 20. Gesetz vom 28. November 2000 und abgeändert durch das Gesetz vom 20.
Juli 2015, werden die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die Juli 2015, werden die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die
Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt.
KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom 22. März 1999 über das KAPITEL 7 - Abänderung des Gesetzes vom 22. März 1999 über das
Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse in Strafsachen Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse in Strafsachen
Art. 20 - In Artikel 5 § 1 Absatz 3 Nr. 5 des Gesetzes vom 22. März Art. 20 - In Artikel 5 § 1 Absatz 3 Nr. 5 des Gesetzes vom 22. März
1999 über das Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse in 1999 über das Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse in
Strafsachen, ersetzt durch das Gesetz vom 7. November 2011, werden die Strafsachen, ersetzt durch das Gesetz vom 7. November 2011, werden die
Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln
371/1 bis" ersetzt. 371/1 bis" ersetzt.
KAPITEL 8 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die KAPITEL 8 - Abänderungen des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die
externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten
Personen und die dem Opfer im Rahmen der Personen und die dem Opfer im Rahmen der
Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte
Art. 21 - In Artikel 25 § 2 Buchstabe d) erster Gedankenstrich des Art. 21 - In Artikel 25 § 2 Buchstabe d) erster Gedankenstrich des
Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer
Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der
Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte, eingefügt durch das Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte, eingefügt durch das
Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. April Gesetz vom 17. März 2013 und abgeändert durch das Gesetz vom 10. April
2014, werden zwischen den Wörtern "Absatz 2, 352," und den Wörtern 2014, werden zwischen den Wörtern "Absatz 2, 352," und den Wörtern
"372, 373" die Wörter "371/1," eingefügt. "372, 373" die Wörter "371/1," eingefügt.
Art. 22 - In Artikel 26 § 2 Buchstabe d) erster Gedankenstrich Art. 22 - In Artikel 26 § 2 Buchstabe d) erster Gedankenstrich
desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 17. März 2013 und
abgeändert durch das Gesetz vom 10. April 2014, werden zwischen den abgeändert durch das Gesetz vom 10. April 2014, werden zwischen den
Wörtern "Absatz 2, 352," und den Wörtern "372, 373" die Wörter Wörtern "Absatz 2, 352," und den Wörtern "372, 373" die Wörter
"371/1," eingefügt. "371/1," eingefügt.
Art. 23 - In Artikel 32 Absatz 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch Art. 23 - In Artikel 32 Absatz 1 desselben Gesetzes, abgeändert durch
das Gesetz vom 27. Dezember 2006, werden die Wörter "in den Artikeln das Gesetz vom 27. Dezember 2006, werden die Wörter "in den Artikeln
372 bis 378 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter "in den Artikeln 372 bis 378 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter "in den Artikeln
371/1 bis 378 des Strafgesetzbuches" ersetzt. 371/1 bis 378 des Strafgesetzbuches" ersetzt.
Art. 24 - In Artikel 41 desselben Gesetzes, abgeändert durch das Art. 24 - In Artikel 41 desselben Gesetzes, abgeändert durch das
Gesetz vom 27. Dezember 2006, werden die Wörter "in den Artikeln 372 Gesetz vom 27. Dezember 2006, werden die Wörter "in den Artikeln 372
bis 378 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis 378 des Strafgesetzbuches" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1
bis 378 des Strafgesetzbuches" ersetzt. bis 378 des Strafgesetzbuches" ersetzt.
Art. 25 - In Artikel 95/3 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzes, eingefügt Art. 25 - In Artikel 95/3 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzes, eingefügt
durch das Gesetz vom 26. April 2007 und abgeändert durch das Gesetz durch das Gesetz vom 26. April 2007 und abgeändert durch das Gesetz
vom 5. Februar 2016 zur Abänderung des Strafrechts und des vom 5. Februar 2016 zur Abänderung des Strafrechts und des
Strafprozessrechts und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Strafprozessrechts und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im
Bereich der Justiz, werden die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch Bereich der Justiz, werden die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch
die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt. die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" ersetzt.
Art. 26 - In Artikel 95/7 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzes, eingefügt Art. 26 - In Artikel 95/7 § 2 Absatz 3 desselben Gesetzes, eingefügt
durch das Gesetz vom 26. April 2007, werden die Wörter "in den durch das Gesetz vom 26. April 2007, werden die Wörter "in den
Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1, 372" ersetzt. Artikeln 372" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1, 372" ersetzt.
KAPITEL 9 - Abänderung des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der KAPITEL 9 - Abänderung des Gesetzes vom 8. Juni 2006 zur Regelung der
wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen
Art. 27 - In Artikel 5 § 4 Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzes vom 8. Juni Art. 27 - In Artikel 5 § 4 Nr. 2 Buchstabe b) des Gesetzes vom 8. Juni
2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten 2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten
mit Waffen, abgeändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2008, werden die mit Waffen, abgeändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2008, werden die
Wörter "372 bis 377" durch die Wörter "371/1 bis 377" ersetzt. Wörter "372 bis 377" durch die Wörter "371/1 bis 377" ersetzt.
KAPITEL 10 - Abänderungen des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die KAPITEL 10 - Abänderungen des Gesetzes vom 5. Mai 2014 über die
Internierung von Personen Internierung von Personen
Art. 28 - In Artikel 5 § 1 Absatz 1 Nr. 4 Buchstabe b) des Gesetzes Art. 28 - In Artikel 5 § 1 Absatz 1 Nr. 4 Buchstabe b) des Gesetzes
vom 5. Mai 2014 über die Internierung von Personen werden die Wörter vom 5. Mai 2014 über die Internierung von Personen werden die Wörter
"in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis"
ersetzt. ersetzt.
Art. 29 - In Artikel 17 § 1 desselben Gesetzes werden die Wörter "in Art. 29 - In Artikel 17 § 1 desselben Gesetzes werden die Wörter "in
den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis"
ersetzt. ersetzt.
Art. 30 - In Artikel 26 Nr. 1 Buchstabe f) desselben Gesetzes werden Art. 30 - In Artikel 26 Nr. 1 Buchstabe f) desselben Gesetzes werden
die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln die Wörter "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln
371/1 bis" ersetzt. 371/1 bis" ersetzt.
Art. 31 - In Artikel 40 Absatz 1 desselben Gesetzes werden die Wörter Art. 31 - In Artikel 40 Absatz 1 desselben Gesetzes werden die Wörter
"in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis"
ersetzt. ersetzt.
Art. 32 - In Artikel 48 § 1 Nr. 7 desselben Gesetzes werden die Wörter Art. 32 - In Artikel 48 § 1 Nr. 7 desselben Gesetzes werden die Wörter
"in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis" "in den Artikeln 372 bis" durch die Wörter "in den Artikeln 371/1 bis"
ersetzt. ersetzt.
Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem Wir fertigen das vorliegende Gesetz aus und ordnen an, dass es mit dem
Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt Staatssiegel versehen und durch das Belgische Staatsblatt
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Gegeben zu Brüssel, den 1. Februar 2016 Gegeben zu Brüssel, den 1. Februar 2016
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Mit dem Staatssiegel versehen: Mit dem Staatssiegel versehen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
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