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Directive ministérielle MFO-2 relative au mécanisme de solidarité entre zones de police en matière de renforts pour des missions de police administrative. - Traduction allemande | Ministeriële richtlijn MFO-2 betreffende het solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen voor opdrachten van bestuurlijke politie. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
29 MAI 2007. - Directive ministérielle MFO-2 relative au mécanisme de | 29 MEI 2007. - Ministeriële richtlijn MFO-2 betreffende het |
solidarité entre zones de police en matière de renforts pour des | solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen |
missions de police administrative. - Traduction allemande | voor opdrachten van bestuurlijke politie. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de richtlijn MFO-2 |
directive MFO-2 du Ministre de l'Intérieur du 29 mai 2007 relative au | van de Minister van Binnenlandse Zaken van 29 mei 2007 betreffende het |
mécanisme de solidarité entre zones de police en matière de renforts | solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen |
pour des missions de police administrative (Moniteur belge du 4 | voor opdrachten van bestuurlijke politie (Belgisch Staatsblad van 4 |
juillet 2007). | juli 2007). |
Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
29. MAI 2007 - Ministerielle Richtlinie MFO-2 über den | 29. MAI 2007 - Ministerielle Richtlinie MFO-2 über den |
Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen | An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen |
Polizei und der lokalen Polizei | Polizei und der lokalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | Sehr geehrter Herr Generalinspektor, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Vorliegende Richtlinie ergeht in Ausführung der Artikel 61 bis 64 des | Vorliegende Richtlinie ergeht in Ausführung der Artikel 61 bis 64 des |
Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP). | strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP). |
Hiermit soll geregelt werden, wie alle Polizeizonen des Landes anderen | Hiermit soll geregelt werden, wie alle Polizeizonen des Landes anderen |
Polizeizonen, die mit einem punktuellen verwaltungspolizeilichen | Polizeizonen, die mit einem punktuellen verwaltungspolizeilichen |
Auftrag konfrontiert sind, den sie nicht alleine ausführen können, | Auftrag konfrontiert sind, den sie nicht alleine ausführen können, |
einen Teil ihrer Einsatzkapazität zur Verfügung stellen müssen. Es | einen Teil ihrer Einsatzkapazität zur Verfügung stellen müssen. Es |
handelt sich hierbei um einen nationalen Solidaritätsmechanismus, | handelt sich hierbei um einen nationalen Solidaritätsmechanismus, |
gewöhnlich "belastbare Kapazität" (Hycap) genannt, der neben anderen | gewöhnlich "belastbare Kapazität" (Hycap) genannt, der neben anderen |
bestehenden Verstärkungsverfahren, namentlich der lateralen | bestehenden Verstärkungsverfahren, namentlich der lateralen |
Unterstützung (aufgrund von Vereinbarungen zwischen Zonen), der | Unterstützung (aufgrund von Vereinbarungen zwischen Zonen), der |
Pflichtsolidarität der Zonen des Bezirks (Arrosol), der | Pflichtsolidarität der Zonen des Bezirks (Arrosol), der |
spezialisierten oder nicht spezialisierten, zentralisierten oder | spezialisierten oder nicht spezialisierten, zentralisierten oder |
dekonzentrierten Verstärkung durch die föderale Polizei und den | dekonzentrierten Verstärkung durch die föderale Polizei und den |
Anforderungsverfahren, als obligatorisches Verfahren gehandhabt wird. | Anforderungsverfahren, als obligatorisches Verfahren gehandhabt wird. |
Fordert eine Polizeizone mehr Unterstützung an, als absolut notwendig | Fordert eine Polizeizone mehr Unterstützung an, als absolut notwendig |
ist, belastet sie damit unnötig die anderen Polizeizonen, wodurch die | ist, belastet sie damit unnötig die anderen Polizeizonen, wodurch die |
Ausübung der anderen polizeilichen Grundfunktionen beeinträchtigt | Ausübung der anderen polizeilichen Grundfunktionen beeinträchtigt |
werden kann. Die lokalen Behörden tragen daher eine wichtige | werden kann. Die lokalen Behörden tragen daher eine wichtige |
Verantwortung, indem sie nur dann Unterstützung beantragen, wenn die | Verantwortung, indem sie nur dann Unterstützung beantragen, wenn die |
eigenen Mittel der lokalen Polizei wirklich unzureichend sind, und die | eigenen Mittel der lokalen Polizei wirklich unzureichend sind, und die |
Auswirkung der Bedingungen berücksichtigen, die sie an die für | Auswirkung der Bedingungen berücksichtigen, die sie an die für |
Ereignisse erteilten Genehmigungen (Wahl der Örtlichkeit, des | Ereignisse erteilten Genehmigungen (Wahl der Örtlichkeit, des |
Zeitpunkts, interner Ordnungsdienst,...) knüpfen. | Zeitpunkts, interner Ordnungsdienst,...) knüpfen. |
Das in vorliegender Richtlinie beschriebene Verfahren darf ebenso | Das in vorliegender Richtlinie beschriebene Verfahren darf ebenso |
wenig die in Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt (GPA) | wenig die in Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt (GPA) |
festgelegte Pflicht des gegenseitigen Beistands zwischen | festgelegte Pflicht des gegenseitigen Beistands zwischen |
Polizeidiensten beeinträchtigen, insbesondere im Rahmen der | Polizeidiensten beeinträchtigen, insbesondere im Rahmen der |
Noteinsatzpläne, die einen konsequenten Einsatz der unmittelbar | Noteinsatzpläne, die einen konsequenten Einsatz der unmittelbar |
verfügbaren Mittel erfordern. | verfügbaren Mittel erfordern. |
Der vorliegende Text muss parallel zu den übrigen verbindlichen | Der vorliegende Text muss parallel zu den übrigen verbindlichen |
Richtlinien, mit denen die Ausübung bestimmter Aufträge mit föderalem | Richtlinien, mit denen die Ausübung bestimmter Aufträge mit föderalem |
Charakter geregelt werden, insbesondere zur Richtlinie MFO 5 vom 23. | Charakter geregelt werden, insbesondere zur Richtlinie MFO 5 vom 23. |
Dezember 2002 in Bezug auf den besonderen Schutz von Personen und | Dezember 2002 in Bezug auf den besonderen Schutz von Personen und |
Gebäuden, gelesen werden. | Gebäuden, gelesen werden. |
Zudem ist eine korrekte und vollständige Information erforderlich, um | Zudem ist eine korrekte und vollständige Information erforderlich, um |
die Bedrohung einzuschätzen; sie beeinflusst auch grösstenteils den | die Bedrohung einzuschätzen; sie beeinflusst auch grösstenteils den |
Umfang der notwendigen Verstärkung. Daher ist es von äusserster | Umfang der notwendigen Verstärkung. Daher ist es von äusserster |
Wichtigkeit, die Mechanismen des Austauschs von Informationen, wie sie | Wichtigkeit, die Mechanismen des Austauschs von Informationen, wie sie |
in der verbindlichen Richtlinie MFO 3 vom 14. Juni 2002 über die | in der verbindlichen Richtlinie MFO 3 vom 14. Juni 2002 über die |
Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen | Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen |
geregelt werden, strikt anzuwenden. | geregelt werden, strikt anzuwenden. |
Durch folgende Vorgehensweisen wird der Einsatz von Hycap und Arrosol | Durch folgende Vorgehensweisen wird der Einsatz von Hycap und Arrosol |
geringer werden: | geringer werden: |
- durchdachter und konzentrischer Einsatz der Mittel bei | - durchdachter und konzentrischer Einsatz der Mittel bei |
letztinstanzlicher Inanspruchnahme der Hycap, | letztinstanzlicher Inanspruchnahme der Hycap, |
- Aufbau der zweiten Gruppe des Einsatzkorps. | - Aufbau der zweiten Gruppe des Einsatzkorps. |
2. Grundsätze | 2. Grundsätze |
Die Kapazität der föderalen Reserven muss optimal genutzt werden, um | Die Kapazität der föderalen Reserven muss optimal genutzt werden, um |
den Rückgriff auf die belastbare Kapazität und die Arrosol so weit wie | den Rückgriff auf die belastbare Kapazität und die Arrosol so weit wie |
möglich einzuschränken, vor allem für ungeplante Verstärkungen. Die | möglich einzuschränken, vor allem für ungeplante Verstärkungen. Die |
lokale Polizei ist vorzugsweise für wiederkehrende und vorhersehbare | lokale Polizei ist vorzugsweise für wiederkehrende und vorhersehbare |
Ereignisse einzusetzen. | Ereignisse einzusetzen. |
Für den Einsatz der Reserven an einem bestimmten Tag gilt der | Für den Einsatz der Reserven an einem bestimmten Tag gilt der |
allgemeine Grundsatz, dass alle verfügbaren Kräfte der föderalen | allgemeine Grundsatz, dass alle verfügbaren Kräfte der föderalen |
Reserven eingesetzt werden (einschliesslich für das grundsätzlich aus | Reserven eingesetzt werden (einschliesslich für das grundsätzlich aus |
der betroffenen Provinz stammende nicht spezialisierte CIK). Die | der betroffenen Provinz stammende nicht spezialisierte CIK). Die |
Ausschöpfung dieser verfügbaren Kapazität der föderalen Reserven ist | Ausschöpfung dieser verfügbaren Kapazität der föderalen Reserven ist |
also eine Vorbedingung für einen gerechtfertigten Einsatz der | also eine Vorbedingung für einen gerechtfertigten Einsatz der |
belastbaren Kapazität. Dieser Grundsatz schliesst nicht aus, dass bei | belastbaren Kapazität. Dieser Grundsatz schliesst nicht aus, dass bei |
der föderalen Polizei (CIK und DAR) eine Einsatzkapazität | der föderalen Polizei (CIK und DAR) eine Einsatzkapazität |
zurückgehalten wird, um auf späte Anträge auf spezialisierte oder | zurückgehalten wird, um auf späte Anträge auf spezialisierte oder |
nicht spezialisierte Unterstützung eingehen zu können. | nicht spezialisierte Unterstützung eingehen zu können. |
Das System der interzonalen Solidarität beruht auf einem | Das System der interzonalen Solidarität beruht auf einem |
konzentrischen Einsatz der verfügbaren Mittel, und zwar nach folgendem | konzentrischen Einsatz der verfügbaren Mittel, und zwar nach folgendem |
Schema: | Schema: |
1. Die Polizeizone, auf deren Gebiet ein Ereignis stattfindet, das | 1. Die Polizeizone, auf deren Gebiet ein Ereignis stattfindet, das |
einen grossen Aufwand an polizeilichen Mitteln erfordert, muss selbst | einen grossen Aufwand an polizeilichen Mitteln erfordert, muss selbst |
eine ausreichende Eigenleistung beim Einsatz von Personal erbringen, | eine ausreichende Eigenleistung beim Einsatz von Personal erbringen, |
bevor sie auf Verstärkung zurückgreift (Grundsatz der Schwelle der | bevor sie auf Verstärkung zurückgreift (Grundsatz der Schwelle der |
Zulässigkeit der Anträge). | Zulässigkeit der Anträge). |
2. Falls der Umfang des benötigten Aufgebots derart ist, dass die | 2. Falls der Umfang des benötigten Aufgebots derart ist, dass die |
Eigenleistung der Polizeizone nicht ausreicht, kann die betreffende | Eigenleistung der Polizeizone nicht ausreicht, kann die betreffende |
Zone in folgenden beiden Fällen zuerst auf das CIK beim Dirco der | Zone in folgenden beiden Fällen zuerst auf das CIK beim Dirco der |
Provinz, dann auf die Bezirkssolidarität und schliesslich auf die | Provinz, dann auf die Bezirkssolidarität und schliesslich auf die |
föderale Polizei zurückgreifen: | föderale Polizei zurückgreifen: |
Für wiederkehrende und/oder vorhersehbare Ereignisse: | Für wiederkehrende und/oder vorhersehbare Ereignisse: |
(Ein Ereignis ist vorhersehbar, wenn es mindestens 48 Stunden im | (Ein Ereignis ist vorhersehbar, wenn es mindestens 48 Stunden im |
Voraus bekannt ist.) | Voraus bekannt ist.) |
a) Zuerst wird auf die nicht spezialisierte Unterstützung des | a) Zuerst wird auf die nicht spezialisierte Unterstützung des |
Einsatzkorps der Provinz und auf die spezialisierte Unterstützung der | Einsatzkorps der Provinz und auf die spezialisierte Unterstützung der |
föderalen Polizei zurückgegriffen. | föderalen Polizei zurückgegriffen. |
b) An zweiter Stelle greift die betroffene Zone unbeschadet der | b) An zweiter Stelle greift die betroffene Zone unbeschadet der |
Zusammenarbeitsabkommen (laterale Unterstützung) auf die Solidarität | Zusammenarbeitsabkommen (laterale Unterstützung) auf die Solidarität |
der anderen Zonen desselben Bezirks zurück, und zwar zu einem | der anderen Zonen desselben Bezirks zurück, und zwar zu einem |
bestimmten Prozentsatz des Personals dieser Zonen (Grundsatz der | bestimmten Prozentsatz des Personals dieser Zonen (Grundsatz der |
Bezirkssolidarität). | Bezirkssolidarität). |
c) An dritter Stelle wird auf Einsatzkorps der anderen Provinzen | c) An dritter Stelle wird auf Einsatzkorps der anderen Provinzen |
zurückgegriffen. | zurückgegriffen. |
d) Schliesslich wird, unter Berücksichtigung der oben erläuterten | d) Schliesslich wird, unter Berücksichtigung der oben erläuterten |
Einsatzgrundsätze, die Verstärkung mit nicht spezialisierten Mitteln | Einsatzgrundsätze, die Verstärkung mit nicht spezialisierten Mitteln |
der föderalen Polizei (DAR, eventuell Anwärter der DSE) angefordert | der föderalen Polizei (DAR, eventuell Anwärter der DSE) angefordert |
(Grundsatz der föderalen Unterstützung). | (Grundsatz der föderalen Unterstützung). |
Für unvorhersehbare Ereignisse: | Für unvorhersehbare Ereignisse: |
Folgende Dienste stellen während der ersten Stunden die erforderlichen | Folgende Dienste stellen während der ersten Stunden die erforderlichen |
Kräfte in ihren jeweiligen Spezialitäten: | Kräfte in ihren jeweiligen Spezialitäten: |
a) die Dienste der lokalen Polizei und der föderalen Polizei, die vor | a) die Dienste der lokalen Polizei und der föderalen Polizei, die vor |
Ort anwesend sind und deren Aufträge unterbrochen werden können, | Ort anwesend sind und deren Aufträge unterbrochen werden können, |
b) die Nachbarkorps der lokalen Polizei auf der Grundlage von | b) die Nachbarkorps der lokalen Polizei auf der Grundlage von |
Vereinbarungsprotokollen. | Vereinbarungsprotokollen. |
Daneben kann in Erwartung der Kapazität, die noch von der integrierten | Daneben kann in Erwartung der Kapazität, die noch von der integrierten |
Polizei mobilisiert werden kann, auf den abrufbaren Teil des | Polizei mobilisiert werden kann, auf den abrufbaren Teil des |
Einsatzkorps und der spezialisierten Unterstützung der föderalen | Einsatzkorps und der spezialisierten Unterstützung der föderalen |
Polizei (Pelotonskommando, Besatzung von Wasserwerfern,...) | Polizei (Pelotonskommando, Besatzung von Wasserwerfern,...) |
zurückgegriffen werden. Der Generalkommissar wird eine dienstliche | zurückgegriffen werden. Der Generalkommissar wird eine dienstliche |
Mitteilung über die Arbeitsweise dieser föderalen Einsatzreserve | Mitteilung über die Arbeitsweise dieser föderalen Einsatzreserve |
verfassen, die in der Lage sein muss, höchstens vier Stunden nach | verfassen, die in der Lage sein muss, höchstens vier Stunden nach |
Rückruf vor Ort einzutreffen. | Rückruf vor Ort einzutreffen. |
3. Falls diese Kräfte noch immer nicht ausreichen, können die | 3. Falls diese Kräfte noch immer nicht ausreichen, können die |
Polizeizonen um Verstärkung gebeten werden (Grundsatz der nationalen | Polizeizonen um Verstärkung gebeten werden (Grundsatz der nationalen |
Solidarität beziehungsweise der Hycap). | Solidarität beziehungsweise der Hycap). |
Sowohl die zu mobilisierenden Kräfte als auch die Zahl der eventuell | Sowohl die zu mobilisierenden Kräfte als auch die Zahl der eventuell |
aus Solidarität zu leistenden Stunden werden jährlich festgelegt | aus Solidarität zu leistenden Stunden werden jährlich festgelegt |
(Begriffe "Verfügbarkeitsstufe" und "Leistungslinie"). | (Begriffe "Verfügbarkeitsstufe" und "Leistungslinie"). |
3. Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie | 3. Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie |
Die Verfügbarkeitsstufe entspricht der maximalen Mobilisierung des | Die Verfügbarkeitsstufe entspricht der maximalen Mobilisierung des |
Personals einer Polizeizone, das als Verstärkung zugunsten einer | Personals einer Polizeizone, das als Verstärkung zugunsten einer |
anderen Zone eingesetzt werden kann. Sie beläuft sich auf maximal 7 % | anderen Zone eingesetzt werden kann. Sie beläuft sich auf maximal 7 % |
des tatsächlichen Personalbestands jeder Zone. | des tatsächlichen Personalbestands jeder Zone. |
Der für die Hycap verfügbare Personalbestand umfasst die tatsächlichen | Der für die Hycap verfügbare Personalbestand umfasst die tatsächlichen |
Einsatzkräfte der betroffenen Polizeizone, begrenzt auf die | Einsatzkräfte der betroffenen Polizeizone, begrenzt auf die |
Mindestnorm, wie sie im Königlichen Erlass vom 5. September 2001 (B.S. | Mindestnorm, wie sie im Königlichen Erlass vom 5. September 2001 (B.S. |
vom 12. Oktober 2001; deutsche Übersetzung: B.S. vom 12. Juli 2002) | vom 12. Oktober 2001; deutsche Übersetzung: B.S. vom 12. Juli 2002) |
bestimmt ist (einschliesslich der Polizeihilfsbediensteten), und das | bestimmt ist (einschliesslich der Polizeihilfsbediensteten), und das |
dorthin entsandte Personal (siehe Berechnungsverfahren in Anlage A). | dorthin entsandte Personal (siehe Berechnungsverfahren in Anlage A). |
Diese Verfügbarkeitsstufe wird für die Gastzone um die Anzahl | Diese Verfügbarkeitsstufe wird für die Gastzone um die Anzahl |
Personalmitglieder erhöht, die ihr aus dem Einsatzkorps zur Verfügung | Personalmitglieder erhöht, die ihr aus dem Einsatzkorps zur Verfügung |
gestellt werden. | gestellt werden. |
Dagegen wird das im Verhältnis zur Mindestnorm überzählige Personal | Dagegen wird das im Verhältnis zur Mindestnorm überzählige Personal |
nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Die Verfügbarkeitsstufe wird | nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Die Verfügbarkeitsstufe wird |
jährlich revidiert. | jährlich revidiert. |
Dieser Personalbestand ist mittels Vorankündigung von 24 Stunden | Dieser Personalbestand ist mittels Vorankündigung von 24 Stunden |
mobilisierbar. | mobilisierbar. |
Die Leistungslinie entspricht einer Anzahl Leistungseinheiten, die | Die Leistungslinie entspricht einer Anzahl Leistungseinheiten, die |
eine fiktive "buchhalterische" Kapazität jährlicher Leistungen bilden, | eine fiktive "buchhalterische" Kapazität jährlicher Leistungen bilden, |
die auf der Grundlage der Solidarität angefordert werden können (1,2% | die auf der Grundlage der Solidarität angefordert werden können (1,2% |
der Jahreskapazität jeder Polizeizone). Die Leistungslinie wird | der Jahreskapazität jeder Polizeizone). Die Leistungslinie wird |
jährlich berechnet (siehe Anlage A) und kann im Laufe des Jahres nicht | jährlich berechnet (siehe Anlage A) und kann im Laufe des Jahres nicht |
mehr revidiert werden. Diese Linie ist eines der Beurteilungselemente | mehr revidiert werden. Diese Linie ist eines der Beurteilungselemente |
zur Bestimmung der Zonen, die um Verstärkung gebeten werden. | zur Bestimmung der Zonen, die um Verstärkung gebeten werden. |
Damit eine defizitäre Zone, die Schwierigkeiten hat, ihren Stellenplan | Damit eine defizitäre Zone, die Schwierigkeiten hat, ihren Stellenplan |
gemäss der Mindestnorm des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 | gemäss der Mindestnorm des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 |
zu erfüllen, nicht benachteiligt wird, wird ihre Hycap-Leistungslinie | zu erfüllen, nicht benachteiligt wird, wird ihre Hycap-Leistungslinie |
jährlich im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Personalbestand neu | jährlich im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Personalbestand neu |
berechnet. Wenn aber eine Zone bewusst auf die Besetzung ihres | berechnet. Wenn aber eine Zone bewusst auf die Besetzung ihres |
Stellenplans verzichtet, kann der Minister des Innern beschliessen, | Stellenplans verzichtet, kann der Minister des Innern beschliessen, |
die Leistungslinie entsprechend des im oben erwähnten Königlichen | die Leistungslinie entsprechend des im oben erwähnten Königlichen |
Erlass bestimmten Mindestpersonalbestands zu berechnen. | Erlass bestimmten Mindestpersonalbestands zu berechnen. |
4. Konzentrischer Einsatz von Mitteln | 4. Konzentrischer Einsatz von Mitteln |
4.1 Anwendungsbereich | 4.1 Anwendungsbereich |
Der konzentrische Einsatz der Mittel der lokalen Polizei ist die | Der konzentrische Einsatz der Mittel der lokalen Polizei ist die |
Verstärkung zur Bewältigung gleich welchen Ereignisses oder gleich | Verstärkung zur Bewältigung gleich welchen Ereignisses oder gleich |
welcher verwaltungspolizeilichen Operation (z.B. FIPA), | welcher verwaltungspolizeilichen Operation (z.B. FIPA), |
einschliesslich einer auf Beschluss des Ministers des Innern | einschliesslich einer auf Beschluss des Ministers des Innern |
durchgeführten Operation. Dieser Einsatz von Mitteln kann jede Form | durchgeführten Operation. Dieser Einsatz von Mitteln kann jede Form |
von direkter operativer Unterstützung beinhalten, insbesondere die | von direkter operativer Unterstützung beinhalten, insbesondere die |
Zurverfügungstellung von: | Zurverfügungstellung von: |
- Personal zur Aufrechterhaltung der Ordnung, | - Personal zur Aufrechterhaltung der Ordnung, |
- Personal zur Unterstützung des Verkehrsaufgebots, | - Personal zur Unterstützung des Verkehrsaufgebots, |
- Hundestaffeln, | - Hundestaffeln, |
- taktischen Informationsteams. | - taktischen Informationsteams. |
Ein Mitglied des Offizierskaders oder des Kaders des Personals im | Ein Mitglied des Offizierskaders oder des Kaders des Personals im |
mittleren Dienst der unterstützenden Polizeizone kann als | mittleren Dienst der unterstützenden Polizeizone kann als |
Verbindungsoffizier in die Kommandozelle des Ordnungsdienstes | Verbindungsoffizier in die Kommandozelle des Ordnungsdienstes |
integriert werden, insbesondere wenn zwei Sprachgebiete betroffen | integriert werden, insbesondere wenn zwei Sprachgebiete betroffen |
sind. | sind. |
4.2 Schwelle der Zulässigkeit der Anträge | 4.2 Schwelle der Zulässigkeit der Anträge |
Die Anträge sind nur zulässig, wenn die betroffene Zone insgesamt | Die Anträge sind nur zulässig, wenn die betroffene Zone insgesamt |
unter dem Personal, das wieder in die Einsatzordnung aufgenommen wird | unter dem Personal, das wieder in die Einsatzordnung aufgenommen wird |
und das das Ereignis beziehungsweise die Ereignisse unmittelbar zu | und das das Ereignis beziehungsweise die Ereignisse unmittelbar zu |
verwalten hat, mindestens 12% des eigenen verfügbaren Personalbestands | verwalten hat, mindestens 12% des eigenen verfügbaren Personalbestands |
(für die Gastzone erhöht um die ihr vom Einsatzkorps zur Verfügung | (für die Gastzone erhöht um die ihr vom Einsatzkorps zur Verfügung |
gestellten Personalmitglieder) einsetzt. | gestellten Personalmitglieder) einsetzt. |
Bei friedlichen Ereignissen folkloristischer, historischer oder | Bei friedlichen Ereignissen folkloristischer, historischer oder |
sportlicher Art kann man erwarten, dass die Zone ihre eigenen Mittel | sportlicher Art kann man erwarten, dass die Zone ihre eigenen Mittel |
maximal einsetzt (und somit das Minimum von 12% weitgehend | maximal einsetzt (und somit das Minimum von 12% weitgehend |
überschreitet). | überschreitet). |
Diese Zulässigkeitsschwelle muss eingehalten werden, ungeachtet | Diese Zulässigkeitsschwelle muss eingehalten werden, ungeachtet |
dessen, ob die Einsatzleitung dem Korpschef oder dem Dirco anvertraut | dessen, ob die Einsatzleitung dem Korpschef oder dem Dirco anvertraut |
wird. | wird. |
In der Tabelle in Anlage B wird die Zulässigkeitsschwelle pro | In der Tabelle in Anlage B wird die Zulässigkeitsschwelle pro |
Polizeizone angegeben. | Polizeizone angegeben. |
4.3 Bezirkssolidarität | 4.3 Bezirkssolidarität |
Unbeschadet der spezifischen Abkommen zur lateralen Unterstützung | Unbeschadet der spezifischen Abkommen zur lateralen Unterstützung |
zwischen bestimmten Polizeizonen (siehe diesbezüglich das | zwischen bestimmten Polizeizonen (siehe diesbezüglich das |
Rundschreiben PLP 27 vom 4. November 2002) ist die hier erwähnte | Rundschreiben PLP 27 vom 4. November 2002) ist die hier erwähnte |
Bezirkssolidarität auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder | Bezirkssolidarität auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder |
anderen Zone desselben Bezirks (einschliesslich des ihr vom | anderen Zone desselben Bezirks (einschliesslich des ihr vom |
Einsatzkorps zur Verfügung gestellten Personalbestands) festgelegt. | Einsatzkorps zur Verfügung gestellten Personalbestands) festgelegt. |
Diese Bezirkssolidarität entspricht also einer vorgeschriebenen Form | Diese Bezirkssolidarität entspricht also einer vorgeschriebenen Form |
von lateraler Unterstützung, die nicht auf die Hycap-Leistungslinie | von lateraler Unterstützung, die nicht auf die Hycap-Leistungslinie |
der betreffenden Zonen angerechnet wird. Sollten aber die operativen | der betreffenden Zonen angerechnet wird. Sollten aber die operativen |
Bedürfnisse erfordern, dass nicht 2%, sondern mehr oder gar die | Bedürfnisse erfordern, dass nicht 2%, sondern mehr oder gar die |
vollständige Verfügbarkeitsstufe (7%) eingesetzt werden, wird diese | vollständige Verfügbarkeitsstufe (7%) eingesetzt werden, wird diese |
zusätzliche Kapazität angerechnet. | zusätzliche Kapazität angerechnet. |
Nachdem der Grundsatz der Bezirkssolidarität nun definiert ist, wird | Nachdem der Grundsatz der Bezirkssolidarität nun definiert ist, wird |
jedoch auch deutlich, dass die jeweilige Situation jeder benachbarten | jedoch auch deutlich, dass die jeweilige Situation jeder benachbarten |
Polizeizone zum vorgesehenen Termin entsprechend der Gesamtzahl der | Polizeizone zum vorgesehenen Termin entsprechend der Gesamtzahl der |
dort an diesem Tag vorgesehenen Aktivitäten und Ereignisse zu | dort an diesem Tag vorgesehenen Aktivitäten und Ereignisse zu |
berücksichtigen ist. Wenn zum Beispiel zwei Polizeizonen desselben | berücksichtigen ist. Wenn zum Beispiel zwei Polizeizonen desselben |
Bezirks zeitgleich mit Ereignissen konfrontiert werden, kann die | Bezirks zeitgleich mit Ereignissen konfrontiert werden, kann die |
Bezirkssolidarität nur einmal von den anderen Zonen verlangt werden. | Bezirkssolidarität nur einmal von den anderen Zonen verlangt werden. |
Die Bezirkssolidarität kann auch letztinstanzlich durch eine föderale | Die Bezirkssolidarität kann auch letztinstanzlich durch eine föderale |
Verstärkung ersetzt werden, falls ein entsprechender Personalbestand | Verstärkung ersetzt werden, falls ein entsprechender Personalbestand |
noch frei ist und kein Ersatz der Hycap erfolgte, im Einvernehmen mit | noch frei ist und kein Ersatz der Hycap erfolgte, im Einvernehmen mit |
den betroffenen Dircos und den Korpschefs der lokalen Polizei. | den betroffenen Dircos und den Korpschefs der lokalen Polizei. |
Diese Schwelle wird ebenfalls jährlich revidiert und ist in der | Diese Schwelle wird ebenfalls jährlich revidiert und ist in der |
Tabelle in Anlage B wiedergegeben. | Tabelle in Anlage B wiedergegeben. |
In Anlehnung an die Grundsätze des Rundschreibens PLP 27 führt die | In Anlehnung an die Grundsätze des Rundschreibens PLP 27 führt die |
hier beschriebene Bezirkssolidarität dazu, dass die Zonen, die auf die | hier beschriebene Bezirkssolidarität dazu, dass die Zonen, die auf die |
Verstärkungen durch andere Zonen zurückgreifen, einen Ausgleich | Verstärkungen durch andere Zonen zurückgreifen, einen Ausgleich |
leisten. Die Art des Ausgleichs liegt im freien Ermessen der Zonen. | leisten. Die Art des Ausgleichs liegt im freien Ermessen der Zonen. |
4.4 Ungeplante Langzeitaufträge | 4.4 Ungeplante Langzeitaufträge |
Dauert ein Auftrag länger als 72 Stunden (insbesondere bei Streiks in | Dauert ein Auftrag länger als 72 Stunden (insbesondere bei Streiks in |
Strafanstalten oder bei externen Bedrohungen von Personen und/oder | Strafanstalten oder bei externen Bedrohungen von Personen und/oder |
Institutionen, z.B. Botschaften), müssen die Schwellen der | Institutionen, z.B. Botschaften), müssen die Schwellen der |
Zulässigkeit (12%) und der Bezirkssolidarität (2%) in ihrer Gesamtheit | Zulässigkeit (12%) und der Bezirkssolidarität (2%) in ihrer Gesamtheit |
nicht mehr strikt eingehalten werden. Die Verstärkungen werden | nicht mehr strikt eingehalten werden. Die Verstärkungen werden |
entsprechend der operativen Verfügbarkeit und der jeweiligen | entsprechend der operativen Verfügbarkeit und der jeweiligen |
Arbeitslast punktuell bestimmt. Nach Verstreichen dieser 72-stündigen | Arbeitslast punktuell bestimmt. Nach Verstreichen dieser 72-stündigen |
Frist darf die Gesamtheit der Verstärkungen, die von den anderen Zonen | Frist darf die Gesamtheit der Verstärkungen, die von den anderen Zonen |
des betroffenen Bezirks geleistet werden, auf die Hycap-Leistungslinie | des betroffenen Bezirks geleistet werden, auf die Hycap-Leistungslinie |
angerechnet werden. | angerechnet werden. |
Die unmittelbar vom Ereignis betroffene Zone muss jedoch stets für die | Die unmittelbar vom Ereignis betroffene Zone muss jedoch stets für die |
Betreuung sorgen. | Betreuung sorgen. |
Zudem ist es wünschenswert, dass lokale Abkommen im Rahmen der vorher | Zudem ist es wünschenswert, dass lokale Abkommen im Rahmen der vorher |
festgelegten Noteinsatzpläne abgeschlossen werden. | festgelegten Noteinsatzpläne abgeschlossen werden. |
4.5 Nationale Solidarität (Hycap) | 4.5 Nationale Solidarität (Hycap) |
Die Grenze der nationalen Solidarität ist diejenige der | Die Grenze der nationalen Solidarität ist diejenige der |
Verfügbarkeitsstufe (7%) der betroffenen Zonen. | Verfügbarkeitsstufe (7%) der betroffenen Zonen. |
Für die Bestimmung des Bezirks, der die Verstärkung bereitstellen | Für die Bestimmung des Bezirks, der die Verstärkung bereitstellen |
muss, werden verschiedene Parameter berücksichtigt, insbesondere die | muss, werden verschiedene Parameter berücksichtigt, insbesondere die |
Sprachenregelung, die geografische Nähe, die voraussichtliche Dauer | Sprachenregelung, die geografische Nähe, die voraussichtliche Dauer |
des Auftrags, der operative Mehrwert, der Stand des "Verbrauchs" der | des Auftrags, der operative Mehrwert, der Stand des "Verbrauchs" der |
Leistungslinie oder die Arbeitslast jedes Bezirks zum vorgesehenen | Leistungslinie oder die Arbeitslast jedes Bezirks zum vorgesehenen |
Zeitpunkt. Diese verschiedenen Kriterien werden mit gesundem | Zeitpunkt. Diese verschiedenen Kriterien werden mit gesundem |
Menschenverstand angewandt und die Begründung der diesbezüglichen | Menschenverstand angewandt und die Begründung der diesbezüglichen |
Entscheidung der DAO wird den betroffenen Zonen über den Dirco | Entscheidung der DAO wird den betroffenen Zonen über den Dirco |
mitgeteilt. Die Verstärkungen sind vorzugsweise den angrenzenden | mitgeteilt. Die Verstärkungen sind vorzugsweise den angrenzenden |
Bezirken zu entnehmen. | Bezirken zu entnehmen. |
5. Verfahren | 5. Verfahren |
5.1 Beschreibung | 5.1 Beschreibung |
Gemäss den oben erläuterten Vorschriften einerseits und der Richtlinie | Gemäss den oben erläuterten Vorschriften einerseits und der Richtlinie |
MFO-3 andererseits verläuft das Verfahren zur Beantragung und | MFO-3 andererseits verläuft das Verfahren zur Beantragung und |
Gewährung der Verstärkungen nach folgendem Schema: | Gewährung der Verstärkungen nach folgendem Schema: |
- Der mit der Einsatzleitung des betreffenden Ordnungsdienstes | - Der mit der Einsatzleitung des betreffenden Ordnungsdienstes |
betraute Polizeidienst reicht den Antrag auf Verstärkung möglichst | betraute Polizeidienst reicht den Antrag auf Verstärkung möglichst |
frühzeitig beim Dirco ein. Der Dirco koordiniert die Anträge auf | frühzeitig beim Dirco ein. Der Dirco koordiniert die Anträge auf |
Verstärkung. | Verstärkung. |
- Der Dirco nimmt Stellung in Bezug auf das vorgesehene Aufgebot, ohne | - Der Dirco nimmt Stellung in Bezug auf das vorgesehene Aufgebot, ohne |
sich dabei in die Verwaltung und den Verantwortungsbereich des | sich dabei in die Verwaltung und den Verantwortungsbereich des |
Korpschefs einzumischen. Er kann dazu bei der Direktion der Einsätze | Korpschefs einzumischen. Er kann dazu bei der Direktion der Einsätze |
und der Informationsverwaltung in verwaltungspolizeilichen | und der Informationsverwaltung in verwaltungspolizeilichen |
Angelegenheiten (DAO) ein technisches Gutachten anfordern. | Angelegenheiten (DAO) ein technisches Gutachten anfordern. |
- Der Dirco kontrolliert die Einhaltung der Einsatzgrundsätze und die | - Der Dirco kontrolliert die Einhaltung der Einsatzgrundsätze und die |
Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle (min. 12%) der antragstellenden | Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle (min. 12%) der antragstellenden |
Zone. | Zone. |
- Er bestimmt die verfügbare Kapazität des Einsatzkorps der Provinz | - Er bestimmt die verfügbare Kapazität des Einsatzkorps der Provinz |
und übermittelt der DAO den eventuellen Antrag auf spezialisierte | und übermittelt der DAO den eventuellen Antrag auf spezialisierte |
Unterstützung. | Unterstützung. |
- Dann teilt er den anderen Zonen des Bezirks den Bedarf an | - Dann teilt er den anderen Zonen des Bezirks den Bedarf an |
Bezirkssolidarität mit, die bis zu 2% ihrer verfügbaren Kräfte | Bezirkssolidarität mit, die bis zu 2% ihrer verfügbaren Kräfte |
ausmachen darf, unter Berücksichtigung der Arbeitslast dieser | ausmachen darf, unter Berücksichtigung der Arbeitslast dieser |
Polizeizonen. | Polizeizonen. |
- Er beantragt gegebenenfalls die Verstärkung des CIK der | - Er beantragt gegebenenfalls die Verstärkung des CIK der |
Nachbarprovinzen und übermittelt der DAO den eventuell zusätzlichen | Nachbarprovinzen und übermittelt der DAO den eventuell zusätzlichen |
Antrag auf nicht spezialisierte Unterstützung. | Antrag auf nicht spezialisierte Unterstützung. |
- Die DAO bestimmt die Dircos der anderen Bezirke als Bereitsteller | - Die DAO bestimmt die Dircos der anderen Bezirke als Bereitsteller |
der Hycap. Unter Berücksichtigung der in Nr. 4.3 erwähnten Grundsätze | der Hycap. Unter Berücksichtigung der in Nr. 4.3 erwähnten Grundsätze |
können die Polizeizonen des vom Ereignis betroffenen Bezirks auf | können die Polizeizonen des vom Ereignis betroffenen Bezirks auf |
Hinweis der DAO vom Dirco aufgefordert werden, mehr als 2% zu leisten. | Hinweis der DAO vom Dirco aufgefordert werden, mehr als 2% zu leisten. |
5.2 Besondere Rolle des Dirco | 5.2 Besondere Rolle des Dirco |
5.2.1 Schätzung des benötigten Aufgebots | 5.2.1 Schätzung des benötigten Aufgebots |
Damit ein rationaler und einheitlicher Einsatz der verfügbaren Mittel | Damit ein rationaler und einheitlicher Einsatz der verfügbaren Mittel |
gewährleistet ist, wird dem Dirco eine besondere Rolle bei der | gewährleistet ist, wird dem Dirco eine besondere Rolle bei der |
Schätzung des für ein Ereignis vorgesehenen Sicherheitsaufgebots | Schätzung des für ein Ereignis vorgesehenen Sicherheitsaufgebots |
anvertraut, wenn Verstärkung angefordert wird. | anvertraut, wenn Verstärkung angefordert wird. |
Zur Verwirklichung dieser Schätzung: | Zur Verwirklichung dieser Schätzung: |
- kann der Dirco sich vom Verwalter des Ereignisses die nötigen | - kann der Dirco sich vom Verwalter des Ereignisses die nötigen |
Unterlagen zukommen lassen, | Unterlagen zukommen lassen, |
- kann er beim DAO ein technisches Gutachten anfordern, | - kann er beim DAO ein technisches Gutachten anfordern, |
- stellt er einen Vergleich mit gleichartigen vorherigen Ereignissen | - stellt er einen Vergleich mit gleichartigen vorherigen Ereignissen |
an. | an. |
Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem Dirco und dem Verwalter des | Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem Dirco und dem Verwalter des |
Ereignisses leitet der Dirco eine Beratung ein, um einen Konsens in | Ereignisses leitet der Dirco eine Beratung ein, um einen Konsens in |
Bezug auf die einzusetzenden Mittel zu erreichen. | Bezug auf die einzusetzenden Mittel zu erreichen. |
Können Dirco und Verwalter des Ereignisses sich nicht über die | Können Dirco und Verwalter des Ereignisses sich nicht über die |
einzusetzenden Mittel einigen, bleiben drei Möglichkeiten: | einzusetzenden Mittel einigen, bleiben drei Möglichkeiten: |
a) Der Bürgermeister bittet den Dirco um Gewährleistung der | a) Der Bürgermeister bittet den Dirco um Gewährleistung der |
Einsatzleitung der Ordnungsdienste mit den Mitteln, die dieser | Einsatzleitung der Ordnungsdienste mit den Mitteln, die dieser |
festgelegt hat. Die antragstellende Zone bleibt natürlich | festgelegt hat. Die antragstellende Zone bleibt natürlich |
verpflichtet, ihre eigenen Kräfte im ursprünglich festgelegten Masse | verpflichtet, ihre eigenen Kräfte im ursprünglich festgelegten Masse |
einzusetzen. | einzusetzen. |
b) Der Bürgermeister betraut den Korpschef mit der Einsatzleitung mit | b) Der Bürgermeister betraut den Korpschef mit der Einsatzleitung mit |
den vom Dirco festgelegten Mitteln. | den vom Dirco festgelegten Mitteln. |
c) Der Bürgermeister ist nicht mit den vom Dirco vorgesehenen Mitteln | c) Der Bürgermeister ist nicht mit den vom Dirco vorgesehenen Mitteln |
einverstanden. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Minister des | einverstanden. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Minister des |
Innern zur Entscheidung vorgelegt. | Innern zur Entscheidung vorgelegt. |
Diese Bestimmung berührt nicht das Requirierungsrecht der | Diese Bestimmung berührt nicht das Requirierungsrecht der |
verschiedenen Behörden. | verschiedenen Behörden. |
5.2.2 Weiterverfolgung der Abkommen zur lateralen Unterstützung | 5.2.2 Weiterverfolgung der Abkommen zur lateralen Unterstützung |
Damit die tatsächliche operative Situation der Polizeizonen beim | Damit die tatsächliche operative Situation der Polizeizonen beim |
Einsatz der belastbaren Kapazität berücksichtigt werden kann, muss der | Einsatz der belastbaren Kapazität berücksichtigt werden kann, muss der |
Dirco über die erforderlichen Informationen verfügen. | Dirco über die erforderlichen Informationen verfügen. |
Zu diesem Zweck teilen die Polizeizonen dem Dirco mit, ob | Zu diesem Zweck teilen die Polizeizonen dem Dirco mit, ob |
Vereinbarungsprotokolle bestehen, die Einfluss haben können auf die | Vereinbarungsprotokolle bestehen, die Einfluss haben können auf die |
verfügbare operative Kapazität und die Ereignisse, auf die diese | verfügbare operative Kapazität und die Ereignisse, auf die diese |
Protokolle zur Anwendung kommen. | Protokolle zur Anwendung kommen. |
Der Dirco verfolgt den weiteren Verlauf des Einsatzes in Form einer | Der Dirco verfolgt den weiteren Verlauf des Einsatzes in Form einer |
Bezirkssolidarität und stellt ihn den Zonen zur Verfügung, ohne sich | Bezirkssolidarität und stellt ihn den Zonen zur Verfügung, ohne sich |
in die von den Polizeizonen beschlossene Art des Ausgleichs | in die von den Polizeizonen beschlossene Art des Ausgleichs |
einzumischen. | einzumischen. |
5.3 Rolle der Generalinspektion | 5.3 Rolle der Generalinspektion |
Die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei | Die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei |
(AIG) ist einstweilen damit beauftragt, regelmässig über die | (AIG) ist einstweilen damit beauftragt, regelmässig über die |
Einsetzung der belastbaren Kapazität und über die Art und Weise, wie | Einsetzung der belastbaren Kapazität und über die Art und Weise, wie |
die vorliegende Richtlinie nach Buchstaben und Geist angewandt wird, | die vorliegende Richtlinie nach Buchstaben und Geist angewandt wird, |
zu berichten. Die Analyse der AIG bezieht sich insbesondere auf: | zu berichten. Die Analyse der AIG bezieht sich insbesondere auf: |
- die Übereinstimmung zwischen der eingesetzten Kapazität und der | - die Übereinstimmung zwischen der eingesetzten Kapazität und der |
Beurteilung der Bedrohung, | Beurteilung der Bedrohung, |
- die Gründe, die von den Zonen angegeben werden, die sich nicht | - die Gründe, die von den Zonen angegeben werden, die sich nicht |
imstande sehen, eine Verstärkung bereitzustellen, | imstande sehen, eine Verstärkung bereitzustellen, |
- den Einsatz der vollständigen Kapazität der föderalen Reserven, | - den Einsatz der vollständigen Kapazität der föderalen Reserven, |
einschliesslich des Einsatzkorps, an einem vereinbarten Termin, unter | einschliesslich des Einsatzkorps, an einem vereinbarten Termin, unter |
Berücksichtigung ihrer Einsatzgrundsätze. | Berücksichtigung ihrer Einsatzgrundsätze. |
6. Sonderfälle | 6. Sonderfälle |
6.1 Fussball | 6.1 Fussball |
Ausgehend von einer "natürlichen" Solidarität zwischen Polizeizonen, | Ausgehend von einer "natürlichen" Solidarität zwischen Polizeizonen, |
die mit dem Hooligan-Phänomen konfrontiert sind, ist beschlossen | die mit dem Hooligan-Phänomen konfrontiert sind, ist beschlossen |
worden, für Fussballspiele, mit Ausnahme der internationalen | worden, für Fussballspiele, mit Ausnahme der internationalen |
Wettkämpfe und der Freundschaftsbegegnungen, auch auf die Polizeizone | Wettkämpfe und der Freundschaftsbegegnungen, auch auf die Polizeizone |
der Gastmannschaft eine obligatorische Solidaritätsnorm anzuwenden. | der Gastmannschaft eine obligatorische Solidaritätsnorm anzuwenden. |
Diese Norm wechselt mit dem Risiko der Anfahrten der betreffenden | Diese Norm wechselt mit dem Risiko der Anfahrten der betreffenden |
Fans. Darum erstellt die Fussballzelle der DAO vor jeder Saison nach | Fans. Darum erstellt die Fussballzelle der DAO vor jeder Saison nach |
Beurteilung der abgelaufenen Saison mit den betroffenen Zonen eine | Beurteilung der abgelaufenen Saison mit den betroffenen Zonen eine |
Risikoanalyse für Auswärtsspiele. Diese Risikoanalyse kann nach der | Risikoanalyse für Auswärtsspiele. Diese Risikoanalyse kann nach der |
ersten Hälfte der laufenden Spielsaison angepasst werden und muss | ersten Hälfte der laufenden Spielsaison angepasst werden und muss |
mindestens folgende vier Elemente berücksichtigen: | mindestens folgende vier Elemente berücksichtigen: |
- die durchschnittliche Anzahl Fans, die die Mannschaft bei | - die durchschnittliche Anzahl Fans, die die Mannschaft bei |
Auswärtsspielen begleiten, | Auswärtsspielen begleiten, |
- die durchschnittliche Anzahl Risikofans, die die Mannschaft bei | - die durchschnittliche Anzahl Risikofans, die die Mannschaft bei |
Auswärtsspielen begleiten, | Auswärtsspielen begleiten, |
- die Zahl der Zwischenfälle, die in den letzten beiden Saisons in | - die Zahl der Zwischenfälle, die in den letzten beiden Saisons in |
Sachen Körperverletzung, Vandalismus, Straftaten oder Versuche von | Sachen Körperverletzung, Vandalismus, Straftaten oder Versuche von |
Gruppenkonfrontationen vorgefallen sind, | Gruppenkonfrontationen vorgefallen sind, |
- die Protokollierungspolitik (die nichts mit der Zahl der Protokolle | - die Protokollierungspolitik (die nichts mit der Zahl der Protokolle |
zu tun hat), das heisst die Anstrengungen zur Beweiserhebung und zum | zu tun hat), das heisst die Anstrengungen zur Beweiserhebung und zum |
wirksamen Vorgehen gegen Risikofans. | wirksamen Vorgehen gegen Risikofans. |
Diese Analyse entbindet nicht von der Notwendigkeit einer punktuellen | Diese Analyse entbindet nicht von der Notwendigkeit einer punktuellen |
Beurteilung, die jedem einzelnen Spiel voraufgehen muss. | Beurteilung, die jedem einzelnen Spiel voraufgehen muss. |
Die Fussballmannschaften werden in DREI Risikokategorien eingeteilt, | Die Fussballmannschaften werden in DREI Risikokategorien eingeteilt, |
die mit drei verschiedenen vorgeschriebenen Einsatzebenen der | die mit drei verschiedenen vorgeschriebenen Einsatzebenen der |
betroffenen Polizeizonen übereinstimmen, nämlich: | betroffenen Polizeizonen übereinstimmen, nämlich: |
- Kategorie C: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie C: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
qualitative Unterstützung und von 3% des verfügbaren Personalbestands | qualitative Unterstützung und von 3% des verfügbaren Personalbestands |
der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 4% des verfügbaren | der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 4% des verfügbaren |
Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, | Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, |
- Kategorie B: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie B: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
qualitative Unterstützung und von 2% des verfügbaren Personalbestands | qualitative Unterstützung und von 2% des verfügbaren Personalbestands |
der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 5 % des verfügbaren | der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 5 % des verfügbaren |
Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, | Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, |
- Kategorie A: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern; | - Kategorie A: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern; |
Bereitstellung von mindestens 2% des verfügbaren Personalbestands der | Bereitstellung von mindestens 2% des verfügbaren Personalbestands der |
Zone als belastbare Kapazität und eventuelle Bereitstellung von | Zone als belastbare Kapazität und eventuelle Bereitstellung von |
höchstens 5% des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche | höchstens 5% des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche |
belastbare Kapazität. | belastbare Kapazität. |
Polizeizonen mit einem Klub der ersten Nationalklasse, die nicht in | Polizeizonen mit einem Klub der ersten Nationalklasse, die nicht in |
eine der drei oben stehenden Kategorien fallen, sind dennoch zur | eine der drei oben stehenden Kategorien fallen, sind dennoch zur |
Bereitstellung von Spottern verpflichtet. | Bereitstellung von Spottern verpflichtet. |
All diese Formen der Unterstützung (Spotter, qualitative | All diese Formen der Unterstützung (Spotter, qualitative |
Unterstützung, zusätzliche Hycap) werden auf die Leistungslinie der | Unterstützung, zusätzliche Hycap) werden auf die Leistungslinie der |
Bereitsteller angerechnet. | Bereitsteller angerechnet. |
Die qualitative Unterstützung umfasst die Begleitung und Betreuung der | Die qualitative Unterstützung umfasst die Begleitung und Betreuung der |
eigenen Fans, sowohl auf dem Weg zur Ausrichtungsstadt als auch | eigenen Fans, sowohl auf dem Weg zur Ausrichtungsstadt als auch |
während des Spiels und auf dem Rückweg. Diese Begleitung und Betreuung | während des Spiels und auf dem Rückweg. Diese Begleitung und Betreuung |
beinhaltet eine proaktive und vorbeugende Vorgehensweise, wobei die | beinhaltet eine proaktive und vorbeugende Vorgehensweise, wobei die |
Kommunikation und Interaktion mit den Fans Vorrang hat. Diese | Kommunikation und Interaktion mit den Fans Vorrang hat. Diese |
Bestimmungen müssen deutlich aus dem Einsatzbefehl hervorgehen. Die | Bestimmungen müssen deutlich aus dem Einsatzbefehl hervorgehen. Die |
Fähigkeit, die Fans in ihrer eigenen Sprache anzusprechen, und das | Fähigkeit, die Fans in ihrer eigenen Sprache anzusprechen, und das |
Durchbrechen der Anonymität sind zwei zusätzliche Vorteile. Die | Durchbrechen der Anonymität sind zwei zusätzliche Vorteile. Die |
Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ist nicht die vorrangige | Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ist nicht die vorrangige |
Aufgabe der qualitativen Unterstützung. Diese qualitative | Aufgabe der qualitativen Unterstützung. Diese qualitative |
Unterstützung ist als Hilfe für die Spotter gedacht, die sich nach | Unterstützung ist als Hilfe für die Spotter gedacht, die sich nach |
ihrer Zielgruppe (Fans der Gastmannschaft, darunter vorrangig die | ihrer Zielgruppe (Fans der Gastmannschaft, darunter vorrangig die |
Risikofans) richten müssen. Die qualitative Unterstützung ist auf eine | Risikofans) richten müssen. Die qualitative Unterstützung ist auf eine |
grosse Anzahl Fans ausgerichtet. Daraus folgt, dass diejenigen, die | grosse Anzahl Fans ausgerichtet. Daraus folgt, dass diejenigen, die |
die qualitative Unterstützung leisten, dies grundsätzlich nicht in der | die qualitative Unterstützung leisten, dies grundsätzlich nicht in der |
Kleidung tun, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung | Kleidung tun, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung |
vorgesehen ist. | vorgesehen ist. |
Die Polizeizone der Gastmannschaft muss die qualitative Unterstützung | Die Polizeizone der Gastmannschaft muss die qualitative Unterstützung |
nur dann bereitstellen, wenn die Polizeizone, in der das Spiel | nur dann bereitstellen, wenn die Polizeizone, in der das Spiel |
stattfindet, dies beantragt. Die endgültige Entscheidung, eine solche | stattfindet, dies beantragt. Die endgültige Entscheidung, eine solche |
qualitative Unterstützung zu beantragen, wird vom Verantwortlichen, | qualitative Unterstützung zu beantragen, wird vom Verantwortlichen, |
der die Einsatzleitung innehat, gemäss seiner taktischen Einschätzung | der die Einsatzleitung innehat, gemäss seiner taktischen Einschätzung |
getroffen. Die qualitative Unterstützung wird im Rahmen der | getroffen. Die qualitative Unterstützung wird im Rahmen der |
Vorbereitung des Ereignisses zwischen dem Leistungsempfänger und dem | Vorbereitung des Ereignisses zwischen dem Leistungsempfänger und dem |
Bereitsteller ausgehandelt, wobei Letzterer die von ihm zu betreuenden | Bereitsteller ausgehandelt, wobei Letzterer die von ihm zu betreuenden |
Fans besser kennt. Die Einsatzabschlussbesprechungen in Bezug auf die | Fans besser kennt. Die Einsatzabschlussbesprechungen in Bezug auf die |
vergangenen Begegnungen und eine gemeinsame Risikoanalyse sind dabei | vergangenen Begegnungen und eine gemeinsame Risikoanalyse sind dabei |
sehr wichtig. | sehr wichtig. |
Die qualitative Unterstützung muss in die jährlichen Vereinbarungen | Die qualitative Unterstützung muss in die jährlichen Vereinbarungen |
integriert werden, die im Rundschreiben OOP 38 vorgesehen sind. | integriert werden, die im Rundschreiben OOP 38 vorgesehen sind. |
Die qualitative Unterstützung für die Ordnungsdienste bei | Die qualitative Unterstützung für die Ordnungsdienste bei |
Fussballbegegnungen kommt vor der Bezirkssolidarität zum Einsatz. | Fussballbegegnungen kommt vor der Bezirkssolidarität zum Einsatz. |
Die vorgeschriebene Unterstützung ist ungeachtet der zurückzulegenden | Die vorgeschriebene Unterstützung ist ungeachtet der zurückzulegenden |
Fahrtstrecke bereitzustellen. | Fahrtstrecke bereitzustellen. |
Die Klassifizierung der Klubs in Kategorien ist in Anlage C | Die Klassifizierung der Klubs in Kategorien ist in Anlage C |
aufgeführt. | aufgeführt. |
6.2 Einsatz innerhalb von 24 Stunden | 6.2 Einsatz innerhalb von 24 Stunden |
In Abweichung vom allgemeinen Grundsatz einer Vorankündigungsfrist von | In Abweichung vom allgemeinen Grundsatz einer Vorankündigungsfrist von |
mindestens 24 Stunden kann, falls das Einsatzkorps bereits vollständig | mindestens 24 Stunden kann, falls das Einsatzkorps bereits vollständig |
eingesetzt ist, mittels ausdrücklicher Genehmigung des Ministers oder | eingesetzt ist, mittels ausdrücklicher Genehmigung des Ministers oder |
seines Beauftragten erlaubt werden, dass sofort die verfügbare, | seines Beauftragten erlaubt werden, dass sofort die verfügbare, |
ausgebildete und ausgerüstete Kapazität einiger Polizeikorps dort | ausgebildete und ausgerüstete Kapazität einiger Polizeikorps dort |
mobilisiert wird, wo dieser nicht geplante Einsatz sich als notwendig | mobilisiert wird, wo dieser nicht geplante Einsatz sich als notwendig |
erweist, um die körperliche Unversehrtheit von Personen zu bewahren | erweist, um die körperliche Unversehrtheit von Personen zu bewahren |
oder um beträchtliche materielle Schäden zu verhindern. Wir denken | oder um beträchtliche materielle Schäden zu verhindern. Wir denken |
hierbei an alle Polizeiaufträge in Ausnahmesituationen, die einer | hierbei an alle Polizeiaufträge in Ausnahmesituationen, die einer |
Krisenbewältigung gleichkommen. Die von dieser Massnahme betroffenen | Krisenbewältigung gleichkommen. Die von dieser Massnahme betroffenen |
Polizeikorps sind zunächst die Korps, die für den eigenen Bedarf mit | Polizeikorps sind zunächst die Korps, die für den eigenen Bedarf mit |
ständigen Einsatzeinheiten zusammenarbeiten. Die zugunsten einer | ständigen Einsatzeinheiten zusammenarbeiten. Die zugunsten einer |
anderen Polizeizone bereitgestellte Unterstützung wird vollständig als | anderen Polizeizone bereitgestellte Unterstützung wird vollständig als |
belastbare Kapazität angerechnet. Mit diesen Bestimmungen werden die | belastbare Kapazität angerechnet. Mit diesen Bestimmungen werden die |
Ereignisse und Aufträge berücksichtigt, die der Zone eigen sind. | Ereignisse und Aufträge berücksichtigt, die der Zone eigen sind. |
Diese Anrechnung wird von Amts wegen gewährt, wenn diese laterale | Diese Anrechnung wird von Amts wegen gewährt, wenn diese laterale |
Unterstützung in Vereinbarungsprotokollen geregelt ist. | Unterstützung in Vereinbarungsprotokollen geregelt ist. |
7. Verschiedene Aspekte | 7. Verschiedene Aspekte |
7.1 Ausbildung | 7.1 Ausbildung |
Jede Polizeizone muss, damit sie ihren Solidaritätsverpflichtungen | Jede Polizeizone muss, damit sie ihren Solidaritätsverpflichtungen |
nachkommen kann, ihr Personal, auf das sie für ihre Aufträge zur | nachkommen kann, ihr Personal, auf das sie für ihre Aufträge zur |
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zurückgreifen können muss, | Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zurückgreifen können muss, |
in der Kontinuität zur Grundausbildung jährlich einem zweitägigen | in der Kontinuität zur Grundausbildung jährlich einem zweitägigen |
Trainingsprogramm unterziehen, wie in Anlage D beschrieben. | Trainingsprogramm unterziehen, wie in Anlage D beschrieben. |
Die dabei trainierten Verfahren und Taktiken müssen eine harmonische | Die dabei trainierten Verfahren und Taktiken müssen eine harmonische |
Integration verschiedener Polizeidienste ermöglichen, wenn diese in | Integration verschiedener Polizeidienste ermöglichen, wenn diese in |
derselben Operation unter derselben Führung eingesetzt werden. | derselben Operation unter derselben Führung eingesetzt werden. |
Die Organisation dieser Ausbildungen wird dem Dirco anvertraut, in | Die Organisation dieser Ausbildungen wird dem Dirco anvertraut, in |
Absprache mit den Korpschefs, den Polizeischulen und den | Absprache mit den Korpschefs, den Polizeischulen und den |
Ausbildungszentren. | Ausbildungszentren. |
Damit die Verfügbarkeitsstufe erreicht werden kann, ist es ratsam, | Damit die Verfügbarkeitsstufe erreicht werden kann, ist es ratsam, |
mindestens 2,8 Mal die Anzahl bereitgestellter Personalmitglieder | mindestens 2,8 Mal die Anzahl bereitgestellter Personalmitglieder |
auszubilden (Verfügbarkeitsstufe). | auszubilden (Verfügbarkeitsstufe). |
Die Aus- und Weiterbildungen werden proportional zu den genehmigten | Die Aus- und Weiterbildungen werden proportional zu den genehmigten |
Normen und maximal bis zum 2,8-fachen der Verfügbarkeitsstufe von der | Normen und maximal bis zum 2,8-fachen der Verfügbarkeitsstufe von der |
Leistungslinie abgerechnet. Sie werden anhand der vom FÖD Inneres | Leistungslinie abgerechnet. Sie werden anhand der vom FÖD Inneres |
genehmigten Programme in Zusammenarbeit mit den Dircos, den | genehmigten Programme in Zusammenarbeit mit den Dircos, den |
Polizeizonen, den Ausbildungszentren und den Polizeischulen | Polizeizonen, den Ausbildungszentren und den Polizeischulen |
vorzugsweise auf Provinzebene organisiert, um über eine genügende | vorzugsweise auf Provinzebene organisiert, um über eine genügende |
Kapazität zu verfügen, die die Simulation einer grösstmöglichen Anzahl | Kapazität zu verfügen, die die Simulation einer grösstmöglichen Anzahl |
taktischer Entwicklungen ermöglicht. | taktischer Entwicklungen ermöglicht. |
7.2 Material und Ausrüstung | 7.2 Material und Ausrüstung |
Das zur Verstärkung einer Polizeizone bereitgestellte Personal muss | Das zur Verstärkung einer Polizeizone bereitgestellte Personal muss |
über die individuelle und/oder kollektive Ausrüstung verfügen, die für | über die individuelle und/oder kollektive Ausrüstung verfügen, die für |
den Auftrag erforderlich ist. Sie wird ihm von seiner Polizeizone zur | den Auftrag erforderlich ist. Sie wird ihm von seiner Polizeizone zur |
Verfügung gestellt. Die Chefs müssen darauf achten, dass der Schutz | Verfügung gestellt. Die Chefs müssen darauf achten, dass der Schutz |
der körperlichen Unversehrtheit des Personals mit dem bei der | der körperlichen Unversehrtheit des Personals mit dem bei der |
Beantragung anzugebenden Grad der Bedrohung jedes Ereignisses | Beantragung anzugebenden Grad der Bedrohung jedes Ereignisses |
übereinstimmt. | übereinstimmt. |
Unbeschadet einer spezifischen Vereinbarung mit der verstärkten | Unbeschadet einer spezifischen Vereinbarung mit der verstärkten |
Polizeizone geht der Transport des zur Verstärkung geschickten | Polizeizone geht der Transport des zur Verstärkung geschickten |
Personals zu Lasten der Polizeizone, die die Verstärkung leistet. | Personals zu Lasten der Polizeizone, die die Verstärkung leistet. |
Die föderale Polizei stellt den Kommandowagen des Pelotons, damit die | Die föderale Polizei stellt den Kommandowagen des Pelotons, damit die |
Kompatibilität der Funkmittel gewährleistet ist. | Kompatibilität der Funkmittel gewährleistet ist. |
7.3 Haftung bei Schäden | 7.3 Haftung bei Schäden |
Im Fall, wo Personalmitglieder oder Güter der lokalen Polizei, die | Im Fall, wo Personalmitglieder oder Güter der lokalen Polizei, die |
einen Unterstützungsauftrag im Rahmen der vorliegenden Richtlinie | einen Unterstützungsauftrag im Rahmen der vorliegenden Richtlinie |
durchführt, einen Schaden erleiden (z.B. Beschädigungen am | durchführt, einen Schaden erleiden (z.B. Beschädigungen am |
Polizeifahrzeug), wird dieser Schaden von der Polizeizone vergütet, | Polizeifahrzeug), wird dieser Schaden von der Polizeizone vergütet, |
die die Unterstützung erhält. | die die Unterstützung erhält. |
Diese Polizeizone kann hierfür keinen Regress gegen den Staat nehmen, | Diese Polizeizone kann hierfür keinen Regress gegen den Staat nehmen, |
es sei denn, der Auftrag, für den die Unterstützung geleistet worden | es sei denn, der Auftrag, für den die Unterstützung geleistet worden |
ist, ist in einer verbindlichen Richtlinie des Ministers des Innern | ist, ist in einer verbindlichen Richtlinie des Ministers des Innern |
zur Festlegung der verwaltungspolizeilichen Aufträge föderaler Art | zur Festlegung der verwaltungspolizeilichen Aufträge föderaler Art |
vorgesehen (z.B. Schutz der Botschaften oder anderer Einrichtungen in | vorgesehen (z.B. Schutz der Botschaften oder anderer Einrichtungen in |
Anwendung von Artikel 62 Nr. 5 GIP). | Anwendung von Artikel 62 Nr. 5 GIP). |
Wenn durch den überlokalen Einsatz der Polizei Dritten Schaden | Wenn durch den überlokalen Einsatz der Polizei Dritten Schaden |
zugefügt wird, findet Artikel 47 GPA Anwendung. | zugefügt wird, findet Artikel 47 GPA Anwendung. |
7.4 Haushaltsauswirkungen | 7.4 Haushaltsauswirkungen |
Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Polizeizonen sieht gemäss den | Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Polizeizonen sieht gemäss den |
Grundsätzen von Artikel 41 GIP vor, dass der zur Erfüllung von | Grundsätzen von Artikel 41 GIP vor, dass der zur Erfüllung von |
Aufträgen mit föderalem Charakter vorgesehene Teil der föderalen | Aufträgen mit föderalem Charakter vorgesehene Teil der föderalen |
Dotation verringert wird, wenn sich erweist, dass die Zone ihren | Dotation verringert wird, wenn sich erweist, dass die Zone ihren |
Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung belastbarer Kapazität | Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung belastbarer Kapazität |
nicht nachgekommen ist. Die zurückbehaltenen Beträge werden in den | nicht nachgekommen ist. Die zurückbehaltenen Beträge werden in den |
föderalen Solidaritätsfonds fliessen oder an die Zonen ausgezahlt, die | föderalen Solidaritätsfonds fliessen oder an die Zonen ausgezahlt, die |
mehr Kapazität bereitgestellt haben, als ursprünglich vorgesehen. | mehr Kapazität bereitgestellt haben, als ursprünglich vorgesehen. |
8. Aufhebungsbestimmungen | 8. Aufhebungsbestimmungen |
Vorliegendes Rundschreiben ersetzt die Fassung vom 2. August 2005 (B.S | Vorliegendes Rundschreiben ersetzt die Fassung vom 2. August 2005 (B.S |
vom 17. August 2005; deutsche Übersetzung: B.S. vom 31. März 2006). | vom 17. August 2005; deutsche Übersetzung: B.S. vom 31. März 2006). |
Die Anlagen C und D der Fassung vom 2. August 2005 bleiben anwendbar. | Die Anlagen C und D der Fassung vom 2. August 2005 bleiben anwendbar. |
Die Tabelle von Anlage B (Leistungslinie Hycap 2007) ist bereits im | Die Tabelle von Anlage B (Leistungslinie Hycap 2007) ist bereits im |
Belgischen Staatsblatt vom 9. Mai 2007 veröffentlicht worden. | Belgischen Staatsblatt vom 9. Mai 2007 veröffentlicht worden. |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Vizepremierminister und Minister des Innern | Vizepremierminister und Minister des Innern |
Anlage A zur Richtlinie MFO-2 | Anlage A zur Richtlinie MFO-2 |
1. Berechnung der Verfügbarkeitsstufe | 1. Berechnung der Verfügbarkeitsstufe |
Die Verfügbarkeitsstufe wird berechnet auf der Grundlage des | Die Verfügbarkeitsstufe wird berechnet auf der Grundlage des |
tatsächlich in den Polizeizonen vorhandenen Bestands an Personal | tatsächlich in den Polizeizonen vorhandenen Bestands an Personal |
gleich welchen Dienstgrades, einschliesslich der | gleich welchen Dienstgrades, einschliesslich der |
Polizeihilfsbediensteten und des eventuell durch Entsendung zur | Polizeihilfsbediensteten und des eventuell durch Entsendung zur |
Verfügung gestellten föderalen Einsatzpersonals (verfügbarer | Verfügung gestellten föderalen Einsatzpersonals (verfügbarer |
Personalbestand). | Personalbestand). |
Anschliessend werden die Personalmitglieder hinzugefügt, die das | Anschliessend werden die Personalmitglieder hinzugefügt, die das |
Einsatzkorps der Zone zur Verfügung gestellt hat. | Einsatzkorps der Zone zur Verfügung gestellt hat. |
Das hinsichtlich der Mindestnorm überzählige Personal wird bei diesen | Das hinsichtlich der Mindestnorm überzählige Personal wird bei diesen |
Berechnungen nicht berücksichtigt. | Berechnungen nicht berücksichtigt. |
Die Direktion der Einsätze und der Informationsverwaltung in | Die Direktion der Einsätze und der Informationsverwaltung in |
verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten (DGA/DAO) legt diesen | verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten (DGA/DAO) legt diesen |
Personalbestand aufgrund der Daten fest, die sie erhält: | Personalbestand aufgrund der Daten fest, die sie erhält: |
- in Bezug auf das Personal der Polizeizonen: von der Generaldirektion | - in Bezug auf das Personal der Polizeizonen: von der Generaldirektion |
der Unterstützung und der Verwaltung der föderalen Polizei aufgrund | der Unterstützung und der Verwaltung der föderalen Polizei aufgrund |
der Daten, die zur Auszahlung der Gehälter benutzt werden, | der Daten, die zur Auszahlung der Gehälter benutzt werden, |
- in Bezug auf das in die Polizeizonen entsandte Personal: von der | - in Bezug auf das in die Polizeizonen entsandte Personal: von der |
Generaldirektion der Verwaltungspolizei. | Generaldirektion der Verwaltungspolizei. |
Die Verfügbarkeitsstufe entspricht 7% dieses Personalbestands der | Die Verfügbarkeitsstufe entspricht 7% dieses Personalbestands der |
Polizeizonen, der gemäss der Tabelle in Anlage B aufgeteilt ist. | Polizeizonen, der gemäss der Tabelle in Anlage B aufgeteilt ist. |
Die jeweiligen Anforderungen werden jährlich revidiert. Die DGA/DAO | Die jeweiligen Anforderungen werden jährlich revidiert. Die DGA/DAO |
wird dem Minister des Innern die Fortschreibungen der Anlage B auf | wird dem Minister des Innern die Fortschreibungen der Anlage B auf |
eigene Initiative zukommen lassen. | eigene Initiative zukommen lassen. |
2. Berechnung der Leistungslinie | 2. Berechnung der Leistungslinie |
Die Leistungslinie wird auf der Grundlage desselben Personalbestands | Die Leistungslinie wird auf der Grundlage desselben Personalbestands |
berechnet wie desjenigen, der für die Berechnung der | berechnet wie desjenigen, der für die Berechnung der |
Verfügbarkeitsstufe berücksichtigt wird, einschliesslich der | Verfügbarkeitsstufe berücksichtigt wird, einschliesslich der |
Personalmitglieder, die das Einsatzkorps zur Verfügung gestellt hat. | Personalmitglieder, die das Einsatzkorps zur Verfügung gestellt hat. |
Sie entspricht 1,2% der theoretischen Jahresleistung des verfügbaren | Sie entspricht 1,2% der theoretischen Jahresleistung des verfügbaren |
Personalbestands der Polizeizonen (1.520 Leistungsstunden pro Person), | Personalbestands der Polizeizonen (1.520 Leistungsstunden pro Person), |
wobei der so erhaltene Wert (tatsächlicher Personalbestand x 1.520 x | wobei der so erhaltene Wert (tatsächlicher Personalbestand x 1.520 x |
0,012) berichtigt wird (aufgrund der doppelten Verbuchung der | 0,012) berichtigt wird (aufgrund der doppelten Verbuchung der |
Wochenendstunden) durch eine Multiplikation mit 1,5 (angesichts der | Wochenendstunden) durch eine Multiplikation mit 1,5 (angesichts der |
Tatsache, dass 50% der Stunden am Wochenende geleistet werden). | Tatsache, dass 50% der Stunden am Wochenende geleistet werden). |
Für Hundestaffeln zählen die Leistungseinheiten doppelt. | Für Hundestaffeln zählen die Leistungseinheiten doppelt. |
Somit lässt sich die Leistungslinie einer Polizeizone mit einem | Somit lässt sich die Leistungslinie einer Polizeizone mit einem |
tatsächlichen Personalbestand von 124 Polizisten wie folgt berechnen: | tatsächlichen Personalbestand von 124 Polizisten wie folgt berechnen: |
(124 x 1.520 x 0,012) x 1,5 = 3.393 Leistungseinheiten. | (124 x 1.520 x 0,012) x 1,5 = 3.393 Leistungseinheiten. |