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| Directive ministérielle MFO-2 relative au mécanisme de solidarité entre zones de police en matière de renforts pour des missions de police administrative. - Traduction allemande | Ministeriële richtlijn MFO-2 betreffende het solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen voor opdrachten van bestuurlijke politie. - Duitse vertaling |
|---|---|
| SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
| 29 MAI 2007. - Directive ministérielle MFO-2 relative au mécanisme de | 29 MEI 2007. - Ministeriële richtlijn MFO-2 betreffende het |
| solidarité entre zones de police en matière de renforts pour des | solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen |
| missions de police administrative. - Traduction allemande | voor opdrachten van bestuurlijke politie. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de richtlijn MFO-2 |
| directive MFO-2 du Ministre de l'Intérieur du 29 mai 2007 relative au | van de Minister van Binnenlandse Zaken van 29 mei 2007 betreffende het |
| mécanisme de solidarité entre zones de police en matière de renforts | solidariteitsmechanisme tussen de politiezones inzake versterkingen |
| pour des missions de police administrative (Moniteur belge du 4 | voor opdrachten van bestuurlijke politie (Belgisch Staatsblad van 4 |
| juillet 2007). | juli 2007). |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 29. MAI 2007 - Ministerielle Richtlinie MFO-2 über den | 29. MAI 2007 - Ministerielle Richtlinie MFO-2 über den |
| Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die | Solidaritätsmechanismus zwischen den Polizeizonen in Bezug auf die |
| Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge | Verstärkung für verwaltungspolizeiliche Aufträge |
| An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen | An den Herrn Generalinspektor der Generalinspektion der föderalen |
| Polizei und der lokalen Polizei | Polizei und der lokalen Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
| Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
| Polizei | Polizei |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | Sehr geehrter Herr Generalinspektor, |
| Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
| 1. Einleitung | 1. Einleitung |
| Vorliegende Richtlinie ergeht in Ausführung der Artikel 61 bis 64 des | Vorliegende Richtlinie ergeht in Ausführung der Artikel 61 bis 64 des |
| Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
| strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP). | strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP). |
| Hiermit soll geregelt werden, wie alle Polizeizonen des Landes anderen | Hiermit soll geregelt werden, wie alle Polizeizonen des Landes anderen |
| Polizeizonen, die mit einem punktuellen verwaltungspolizeilichen | Polizeizonen, die mit einem punktuellen verwaltungspolizeilichen |
| Auftrag konfrontiert sind, den sie nicht alleine ausführen können, | Auftrag konfrontiert sind, den sie nicht alleine ausführen können, |
| einen Teil ihrer Einsatzkapazität zur Verfügung stellen müssen. Es | einen Teil ihrer Einsatzkapazität zur Verfügung stellen müssen. Es |
| handelt sich hierbei um einen nationalen Solidaritätsmechanismus, | handelt sich hierbei um einen nationalen Solidaritätsmechanismus, |
| gewöhnlich "belastbare Kapazität" (Hycap) genannt, der neben anderen | gewöhnlich "belastbare Kapazität" (Hycap) genannt, der neben anderen |
| bestehenden Verstärkungsverfahren, namentlich der lateralen | bestehenden Verstärkungsverfahren, namentlich der lateralen |
| Unterstützung (aufgrund von Vereinbarungen zwischen Zonen), der | Unterstützung (aufgrund von Vereinbarungen zwischen Zonen), der |
| Pflichtsolidarität der Zonen des Bezirks (Arrosol), der | Pflichtsolidarität der Zonen des Bezirks (Arrosol), der |
| spezialisierten oder nicht spezialisierten, zentralisierten oder | spezialisierten oder nicht spezialisierten, zentralisierten oder |
| dekonzentrierten Verstärkung durch die föderale Polizei und den | dekonzentrierten Verstärkung durch die föderale Polizei und den |
| Anforderungsverfahren, als obligatorisches Verfahren gehandhabt wird. | Anforderungsverfahren, als obligatorisches Verfahren gehandhabt wird. |
| Fordert eine Polizeizone mehr Unterstützung an, als absolut notwendig | Fordert eine Polizeizone mehr Unterstützung an, als absolut notwendig |
| ist, belastet sie damit unnötig die anderen Polizeizonen, wodurch die | ist, belastet sie damit unnötig die anderen Polizeizonen, wodurch die |
| Ausübung der anderen polizeilichen Grundfunktionen beeinträchtigt | Ausübung der anderen polizeilichen Grundfunktionen beeinträchtigt |
| werden kann. Die lokalen Behörden tragen daher eine wichtige | werden kann. Die lokalen Behörden tragen daher eine wichtige |
| Verantwortung, indem sie nur dann Unterstützung beantragen, wenn die | Verantwortung, indem sie nur dann Unterstützung beantragen, wenn die |
| eigenen Mittel der lokalen Polizei wirklich unzureichend sind, und die | eigenen Mittel der lokalen Polizei wirklich unzureichend sind, und die |
| Auswirkung der Bedingungen berücksichtigen, die sie an die für | Auswirkung der Bedingungen berücksichtigen, die sie an die für |
| Ereignisse erteilten Genehmigungen (Wahl der Örtlichkeit, des | Ereignisse erteilten Genehmigungen (Wahl der Örtlichkeit, des |
| Zeitpunkts, interner Ordnungsdienst,...) knüpfen. | Zeitpunkts, interner Ordnungsdienst,...) knüpfen. |
| Das in vorliegender Richtlinie beschriebene Verfahren darf ebenso | Das in vorliegender Richtlinie beschriebene Verfahren darf ebenso |
| wenig die in Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt (GPA) | wenig die in Artikel 43 des Gesetzes über das Polizeiamt (GPA) |
| festgelegte Pflicht des gegenseitigen Beistands zwischen | festgelegte Pflicht des gegenseitigen Beistands zwischen |
| Polizeidiensten beeinträchtigen, insbesondere im Rahmen der | Polizeidiensten beeinträchtigen, insbesondere im Rahmen der |
| Noteinsatzpläne, die einen konsequenten Einsatz der unmittelbar | Noteinsatzpläne, die einen konsequenten Einsatz der unmittelbar |
| verfügbaren Mittel erfordern. | verfügbaren Mittel erfordern. |
| Der vorliegende Text muss parallel zu den übrigen verbindlichen | Der vorliegende Text muss parallel zu den übrigen verbindlichen |
| Richtlinien, mit denen die Ausübung bestimmter Aufträge mit föderalem | Richtlinien, mit denen die Ausübung bestimmter Aufträge mit föderalem |
| Charakter geregelt werden, insbesondere zur Richtlinie MFO 5 vom 23. | Charakter geregelt werden, insbesondere zur Richtlinie MFO 5 vom 23. |
| Dezember 2002 in Bezug auf den besonderen Schutz von Personen und | Dezember 2002 in Bezug auf den besonderen Schutz von Personen und |
| Gebäuden, gelesen werden. | Gebäuden, gelesen werden. |
| Zudem ist eine korrekte und vollständige Information erforderlich, um | Zudem ist eine korrekte und vollständige Information erforderlich, um |
| die Bedrohung einzuschätzen; sie beeinflusst auch grösstenteils den | die Bedrohung einzuschätzen; sie beeinflusst auch grösstenteils den |
| Umfang der notwendigen Verstärkung. Daher ist es von äusserster | Umfang der notwendigen Verstärkung. Daher ist es von äusserster |
| Wichtigkeit, die Mechanismen des Austauschs von Informationen, wie sie | Wichtigkeit, die Mechanismen des Austauschs von Informationen, wie sie |
| in der verbindlichen Richtlinie MFO 3 vom 14. Juni 2002 über die | in der verbindlichen Richtlinie MFO 3 vom 14. Juni 2002 über die |
| Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen | Verwaltung der gerichts- und verwaltungspolizeilichen Informationen |
| geregelt werden, strikt anzuwenden. | geregelt werden, strikt anzuwenden. |
| Durch folgende Vorgehensweisen wird der Einsatz von Hycap und Arrosol | Durch folgende Vorgehensweisen wird der Einsatz von Hycap und Arrosol |
| geringer werden: | geringer werden: |
| - durchdachter und konzentrischer Einsatz der Mittel bei | - durchdachter und konzentrischer Einsatz der Mittel bei |
| letztinstanzlicher Inanspruchnahme der Hycap, | letztinstanzlicher Inanspruchnahme der Hycap, |
| - Aufbau der zweiten Gruppe des Einsatzkorps. | - Aufbau der zweiten Gruppe des Einsatzkorps. |
| 2. Grundsätze | 2. Grundsätze |
| Die Kapazität der föderalen Reserven muss optimal genutzt werden, um | Die Kapazität der föderalen Reserven muss optimal genutzt werden, um |
| den Rückgriff auf die belastbare Kapazität und die Arrosol so weit wie | den Rückgriff auf die belastbare Kapazität und die Arrosol so weit wie |
| möglich einzuschränken, vor allem für ungeplante Verstärkungen. Die | möglich einzuschränken, vor allem für ungeplante Verstärkungen. Die |
| lokale Polizei ist vorzugsweise für wiederkehrende und vorhersehbare | lokale Polizei ist vorzugsweise für wiederkehrende und vorhersehbare |
| Ereignisse einzusetzen. | Ereignisse einzusetzen. |
| Für den Einsatz der Reserven an einem bestimmten Tag gilt der | Für den Einsatz der Reserven an einem bestimmten Tag gilt der |
| allgemeine Grundsatz, dass alle verfügbaren Kräfte der föderalen | allgemeine Grundsatz, dass alle verfügbaren Kräfte der föderalen |
| Reserven eingesetzt werden (einschliesslich für das grundsätzlich aus | Reserven eingesetzt werden (einschliesslich für das grundsätzlich aus |
| der betroffenen Provinz stammende nicht spezialisierte CIK). Die | der betroffenen Provinz stammende nicht spezialisierte CIK). Die |
| Ausschöpfung dieser verfügbaren Kapazität der föderalen Reserven ist | Ausschöpfung dieser verfügbaren Kapazität der föderalen Reserven ist |
| also eine Vorbedingung für einen gerechtfertigten Einsatz der | also eine Vorbedingung für einen gerechtfertigten Einsatz der |
| belastbaren Kapazität. Dieser Grundsatz schliesst nicht aus, dass bei | belastbaren Kapazität. Dieser Grundsatz schliesst nicht aus, dass bei |
| der föderalen Polizei (CIK und DAR) eine Einsatzkapazität | der föderalen Polizei (CIK und DAR) eine Einsatzkapazität |
| zurückgehalten wird, um auf späte Anträge auf spezialisierte oder | zurückgehalten wird, um auf späte Anträge auf spezialisierte oder |
| nicht spezialisierte Unterstützung eingehen zu können. | nicht spezialisierte Unterstützung eingehen zu können. |
| Das System der interzonalen Solidarität beruht auf einem | Das System der interzonalen Solidarität beruht auf einem |
| konzentrischen Einsatz der verfügbaren Mittel, und zwar nach folgendem | konzentrischen Einsatz der verfügbaren Mittel, und zwar nach folgendem |
| Schema: | Schema: |
| 1. Die Polizeizone, auf deren Gebiet ein Ereignis stattfindet, das | 1. Die Polizeizone, auf deren Gebiet ein Ereignis stattfindet, das |
| einen grossen Aufwand an polizeilichen Mitteln erfordert, muss selbst | einen grossen Aufwand an polizeilichen Mitteln erfordert, muss selbst |
| eine ausreichende Eigenleistung beim Einsatz von Personal erbringen, | eine ausreichende Eigenleistung beim Einsatz von Personal erbringen, |
| bevor sie auf Verstärkung zurückgreift (Grundsatz der Schwelle der | bevor sie auf Verstärkung zurückgreift (Grundsatz der Schwelle der |
| Zulässigkeit der Anträge). | Zulässigkeit der Anträge). |
| 2. Falls der Umfang des benötigten Aufgebots derart ist, dass die | 2. Falls der Umfang des benötigten Aufgebots derart ist, dass die |
| Eigenleistung der Polizeizone nicht ausreicht, kann die betreffende | Eigenleistung der Polizeizone nicht ausreicht, kann die betreffende |
| Zone in folgenden beiden Fällen zuerst auf das CIK beim Dirco der | Zone in folgenden beiden Fällen zuerst auf das CIK beim Dirco der |
| Provinz, dann auf die Bezirkssolidarität und schliesslich auf die | Provinz, dann auf die Bezirkssolidarität und schliesslich auf die |
| föderale Polizei zurückgreifen: | föderale Polizei zurückgreifen: |
| Für wiederkehrende und/oder vorhersehbare Ereignisse: | Für wiederkehrende und/oder vorhersehbare Ereignisse: |
| (Ein Ereignis ist vorhersehbar, wenn es mindestens 48 Stunden im | (Ein Ereignis ist vorhersehbar, wenn es mindestens 48 Stunden im |
| Voraus bekannt ist.) | Voraus bekannt ist.) |
| a) Zuerst wird auf die nicht spezialisierte Unterstützung des | a) Zuerst wird auf die nicht spezialisierte Unterstützung des |
| Einsatzkorps der Provinz und auf die spezialisierte Unterstützung der | Einsatzkorps der Provinz und auf die spezialisierte Unterstützung der |
| föderalen Polizei zurückgegriffen. | föderalen Polizei zurückgegriffen. |
| b) An zweiter Stelle greift die betroffene Zone unbeschadet der | b) An zweiter Stelle greift die betroffene Zone unbeschadet der |
| Zusammenarbeitsabkommen (laterale Unterstützung) auf die Solidarität | Zusammenarbeitsabkommen (laterale Unterstützung) auf die Solidarität |
| der anderen Zonen desselben Bezirks zurück, und zwar zu einem | der anderen Zonen desselben Bezirks zurück, und zwar zu einem |
| bestimmten Prozentsatz des Personals dieser Zonen (Grundsatz der | bestimmten Prozentsatz des Personals dieser Zonen (Grundsatz der |
| Bezirkssolidarität). | Bezirkssolidarität). |
| c) An dritter Stelle wird auf Einsatzkorps der anderen Provinzen | c) An dritter Stelle wird auf Einsatzkorps der anderen Provinzen |
| zurückgegriffen. | zurückgegriffen. |
| d) Schliesslich wird, unter Berücksichtigung der oben erläuterten | d) Schliesslich wird, unter Berücksichtigung der oben erläuterten |
| Einsatzgrundsätze, die Verstärkung mit nicht spezialisierten Mitteln | Einsatzgrundsätze, die Verstärkung mit nicht spezialisierten Mitteln |
| der föderalen Polizei (DAR, eventuell Anwärter der DSE) angefordert | der föderalen Polizei (DAR, eventuell Anwärter der DSE) angefordert |
| (Grundsatz der föderalen Unterstützung). | (Grundsatz der föderalen Unterstützung). |
| Für unvorhersehbare Ereignisse: | Für unvorhersehbare Ereignisse: |
| Folgende Dienste stellen während der ersten Stunden die erforderlichen | Folgende Dienste stellen während der ersten Stunden die erforderlichen |
| Kräfte in ihren jeweiligen Spezialitäten: | Kräfte in ihren jeweiligen Spezialitäten: |
| a) die Dienste der lokalen Polizei und der föderalen Polizei, die vor | a) die Dienste der lokalen Polizei und der föderalen Polizei, die vor |
| Ort anwesend sind und deren Aufträge unterbrochen werden können, | Ort anwesend sind und deren Aufträge unterbrochen werden können, |
| b) die Nachbarkorps der lokalen Polizei auf der Grundlage von | b) die Nachbarkorps der lokalen Polizei auf der Grundlage von |
| Vereinbarungsprotokollen. | Vereinbarungsprotokollen. |
| Daneben kann in Erwartung der Kapazität, die noch von der integrierten | Daneben kann in Erwartung der Kapazität, die noch von der integrierten |
| Polizei mobilisiert werden kann, auf den abrufbaren Teil des | Polizei mobilisiert werden kann, auf den abrufbaren Teil des |
| Einsatzkorps und der spezialisierten Unterstützung der föderalen | Einsatzkorps und der spezialisierten Unterstützung der föderalen |
| Polizei (Pelotonskommando, Besatzung von Wasserwerfern,...) | Polizei (Pelotonskommando, Besatzung von Wasserwerfern,...) |
| zurückgegriffen werden. Der Generalkommissar wird eine dienstliche | zurückgegriffen werden. Der Generalkommissar wird eine dienstliche |
| Mitteilung über die Arbeitsweise dieser föderalen Einsatzreserve | Mitteilung über die Arbeitsweise dieser föderalen Einsatzreserve |
| verfassen, die in der Lage sein muss, höchstens vier Stunden nach | verfassen, die in der Lage sein muss, höchstens vier Stunden nach |
| Rückruf vor Ort einzutreffen. | Rückruf vor Ort einzutreffen. |
| 3. Falls diese Kräfte noch immer nicht ausreichen, können die | 3. Falls diese Kräfte noch immer nicht ausreichen, können die |
| Polizeizonen um Verstärkung gebeten werden (Grundsatz der nationalen | Polizeizonen um Verstärkung gebeten werden (Grundsatz der nationalen |
| Solidarität beziehungsweise der Hycap). | Solidarität beziehungsweise der Hycap). |
| Sowohl die zu mobilisierenden Kräfte als auch die Zahl der eventuell | Sowohl die zu mobilisierenden Kräfte als auch die Zahl der eventuell |
| aus Solidarität zu leistenden Stunden werden jährlich festgelegt | aus Solidarität zu leistenden Stunden werden jährlich festgelegt |
| (Begriffe "Verfügbarkeitsstufe" und "Leistungslinie"). | (Begriffe "Verfügbarkeitsstufe" und "Leistungslinie"). |
| 3. Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie | 3. Verfügbarkeitsstufe und Leistungslinie |
| Die Verfügbarkeitsstufe entspricht der maximalen Mobilisierung des | Die Verfügbarkeitsstufe entspricht der maximalen Mobilisierung des |
| Personals einer Polizeizone, das als Verstärkung zugunsten einer | Personals einer Polizeizone, das als Verstärkung zugunsten einer |
| anderen Zone eingesetzt werden kann. Sie beläuft sich auf maximal 7 % | anderen Zone eingesetzt werden kann. Sie beläuft sich auf maximal 7 % |
| des tatsächlichen Personalbestands jeder Zone. | des tatsächlichen Personalbestands jeder Zone. |
| Der für die Hycap verfügbare Personalbestand umfasst die tatsächlichen | Der für die Hycap verfügbare Personalbestand umfasst die tatsächlichen |
| Einsatzkräfte der betroffenen Polizeizone, begrenzt auf die | Einsatzkräfte der betroffenen Polizeizone, begrenzt auf die |
| Mindestnorm, wie sie im Königlichen Erlass vom 5. September 2001 (B.S. | Mindestnorm, wie sie im Königlichen Erlass vom 5. September 2001 (B.S. |
| vom 12. Oktober 2001; deutsche Übersetzung: B.S. vom 12. Juli 2002) | vom 12. Oktober 2001; deutsche Übersetzung: B.S. vom 12. Juli 2002) |
| bestimmt ist (einschliesslich der Polizeihilfsbediensteten), und das | bestimmt ist (einschliesslich der Polizeihilfsbediensteten), und das |
| dorthin entsandte Personal (siehe Berechnungsverfahren in Anlage A). | dorthin entsandte Personal (siehe Berechnungsverfahren in Anlage A). |
| Diese Verfügbarkeitsstufe wird für die Gastzone um die Anzahl | Diese Verfügbarkeitsstufe wird für die Gastzone um die Anzahl |
| Personalmitglieder erhöht, die ihr aus dem Einsatzkorps zur Verfügung | Personalmitglieder erhöht, die ihr aus dem Einsatzkorps zur Verfügung |
| gestellt werden. | gestellt werden. |
| Dagegen wird das im Verhältnis zur Mindestnorm überzählige Personal | Dagegen wird das im Verhältnis zur Mindestnorm überzählige Personal |
| nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Die Verfügbarkeitsstufe wird | nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Die Verfügbarkeitsstufe wird |
| jährlich revidiert. | jährlich revidiert. |
| Dieser Personalbestand ist mittels Vorankündigung von 24 Stunden | Dieser Personalbestand ist mittels Vorankündigung von 24 Stunden |
| mobilisierbar. | mobilisierbar. |
| Die Leistungslinie entspricht einer Anzahl Leistungseinheiten, die | Die Leistungslinie entspricht einer Anzahl Leistungseinheiten, die |
| eine fiktive "buchhalterische" Kapazität jährlicher Leistungen bilden, | eine fiktive "buchhalterische" Kapazität jährlicher Leistungen bilden, |
| die auf der Grundlage der Solidarität angefordert werden können (1,2% | die auf der Grundlage der Solidarität angefordert werden können (1,2% |
| der Jahreskapazität jeder Polizeizone). Die Leistungslinie wird | der Jahreskapazität jeder Polizeizone). Die Leistungslinie wird |
| jährlich berechnet (siehe Anlage A) und kann im Laufe des Jahres nicht | jährlich berechnet (siehe Anlage A) und kann im Laufe des Jahres nicht |
| mehr revidiert werden. Diese Linie ist eines der Beurteilungselemente | mehr revidiert werden. Diese Linie ist eines der Beurteilungselemente |
| zur Bestimmung der Zonen, die um Verstärkung gebeten werden. | zur Bestimmung der Zonen, die um Verstärkung gebeten werden. |
| Damit eine defizitäre Zone, die Schwierigkeiten hat, ihren Stellenplan | Damit eine defizitäre Zone, die Schwierigkeiten hat, ihren Stellenplan |
| gemäss der Mindestnorm des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 | gemäss der Mindestnorm des Königlichen Erlasses vom 5. September 2001 |
| zu erfüllen, nicht benachteiligt wird, wird ihre Hycap-Leistungslinie | zu erfüllen, nicht benachteiligt wird, wird ihre Hycap-Leistungslinie |
| jährlich im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Personalbestand neu | jährlich im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Personalbestand neu |
| berechnet. Wenn aber eine Zone bewusst auf die Besetzung ihres | berechnet. Wenn aber eine Zone bewusst auf die Besetzung ihres |
| Stellenplans verzichtet, kann der Minister des Innern beschliessen, | Stellenplans verzichtet, kann der Minister des Innern beschliessen, |
| die Leistungslinie entsprechend des im oben erwähnten Königlichen | die Leistungslinie entsprechend des im oben erwähnten Königlichen |
| Erlass bestimmten Mindestpersonalbestands zu berechnen. | Erlass bestimmten Mindestpersonalbestands zu berechnen. |
| 4. Konzentrischer Einsatz von Mitteln | 4. Konzentrischer Einsatz von Mitteln |
| 4.1 Anwendungsbereich | 4.1 Anwendungsbereich |
| Der konzentrische Einsatz der Mittel der lokalen Polizei ist die | Der konzentrische Einsatz der Mittel der lokalen Polizei ist die |
| Verstärkung zur Bewältigung gleich welchen Ereignisses oder gleich | Verstärkung zur Bewältigung gleich welchen Ereignisses oder gleich |
| welcher verwaltungspolizeilichen Operation (z.B. FIPA), | welcher verwaltungspolizeilichen Operation (z.B. FIPA), |
| einschliesslich einer auf Beschluss des Ministers des Innern | einschliesslich einer auf Beschluss des Ministers des Innern |
| durchgeführten Operation. Dieser Einsatz von Mitteln kann jede Form | durchgeführten Operation. Dieser Einsatz von Mitteln kann jede Form |
| von direkter operativer Unterstützung beinhalten, insbesondere die | von direkter operativer Unterstützung beinhalten, insbesondere die |
| Zurverfügungstellung von: | Zurverfügungstellung von: |
| - Personal zur Aufrechterhaltung der Ordnung, | - Personal zur Aufrechterhaltung der Ordnung, |
| - Personal zur Unterstützung des Verkehrsaufgebots, | - Personal zur Unterstützung des Verkehrsaufgebots, |
| - Hundestaffeln, | - Hundestaffeln, |
| - taktischen Informationsteams. | - taktischen Informationsteams. |
| Ein Mitglied des Offizierskaders oder des Kaders des Personals im | Ein Mitglied des Offizierskaders oder des Kaders des Personals im |
| mittleren Dienst der unterstützenden Polizeizone kann als | mittleren Dienst der unterstützenden Polizeizone kann als |
| Verbindungsoffizier in die Kommandozelle des Ordnungsdienstes | Verbindungsoffizier in die Kommandozelle des Ordnungsdienstes |
| integriert werden, insbesondere wenn zwei Sprachgebiete betroffen | integriert werden, insbesondere wenn zwei Sprachgebiete betroffen |
| sind. | sind. |
| 4.2 Schwelle der Zulässigkeit der Anträge | 4.2 Schwelle der Zulässigkeit der Anträge |
| Die Anträge sind nur zulässig, wenn die betroffene Zone insgesamt | Die Anträge sind nur zulässig, wenn die betroffene Zone insgesamt |
| unter dem Personal, das wieder in die Einsatzordnung aufgenommen wird | unter dem Personal, das wieder in die Einsatzordnung aufgenommen wird |
| und das das Ereignis beziehungsweise die Ereignisse unmittelbar zu | und das das Ereignis beziehungsweise die Ereignisse unmittelbar zu |
| verwalten hat, mindestens 12% des eigenen verfügbaren Personalbestands | verwalten hat, mindestens 12% des eigenen verfügbaren Personalbestands |
| (für die Gastzone erhöht um die ihr vom Einsatzkorps zur Verfügung | (für die Gastzone erhöht um die ihr vom Einsatzkorps zur Verfügung |
| gestellten Personalmitglieder) einsetzt. | gestellten Personalmitglieder) einsetzt. |
| Bei friedlichen Ereignissen folkloristischer, historischer oder | Bei friedlichen Ereignissen folkloristischer, historischer oder |
| sportlicher Art kann man erwarten, dass die Zone ihre eigenen Mittel | sportlicher Art kann man erwarten, dass die Zone ihre eigenen Mittel |
| maximal einsetzt (und somit das Minimum von 12% weitgehend | maximal einsetzt (und somit das Minimum von 12% weitgehend |
| überschreitet). | überschreitet). |
| Diese Zulässigkeitsschwelle muss eingehalten werden, ungeachtet | Diese Zulässigkeitsschwelle muss eingehalten werden, ungeachtet |
| dessen, ob die Einsatzleitung dem Korpschef oder dem Dirco anvertraut | dessen, ob die Einsatzleitung dem Korpschef oder dem Dirco anvertraut |
| wird. | wird. |
| In der Tabelle in Anlage B wird die Zulässigkeitsschwelle pro | In der Tabelle in Anlage B wird die Zulässigkeitsschwelle pro |
| Polizeizone angegeben. | Polizeizone angegeben. |
| 4.3 Bezirkssolidarität | 4.3 Bezirkssolidarität |
| Unbeschadet der spezifischen Abkommen zur lateralen Unterstützung | Unbeschadet der spezifischen Abkommen zur lateralen Unterstützung |
| zwischen bestimmten Polizeizonen (siehe diesbezüglich das | zwischen bestimmten Polizeizonen (siehe diesbezüglich das |
| Rundschreiben PLP 27 vom 4. November 2002) ist die hier erwähnte | Rundschreiben PLP 27 vom 4. November 2002) ist die hier erwähnte |
| Bezirkssolidarität auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder | Bezirkssolidarität auf 2% des verfügbaren Personalbestands jeder |
| anderen Zone desselben Bezirks (einschliesslich des ihr vom | anderen Zone desselben Bezirks (einschliesslich des ihr vom |
| Einsatzkorps zur Verfügung gestellten Personalbestands) festgelegt. | Einsatzkorps zur Verfügung gestellten Personalbestands) festgelegt. |
| Diese Bezirkssolidarität entspricht also einer vorgeschriebenen Form | Diese Bezirkssolidarität entspricht also einer vorgeschriebenen Form |
| von lateraler Unterstützung, die nicht auf die Hycap-Leistungslinie | von lateraler Unterstützung, die nicht auf die Hycap-Leistungslinie |
| der betreffenden Zonen angerechnet wird. Sollten aber die operativen | der betreffenden Zonen angerechnet wird. Sollten aber die operativen |
| Bedürfnisse erfordern, dass nicht 2%, sondern mehr oder gar die | Bedürfnisse erfordern, dass nicht 2%, sondern mehr oder gar die |
| vollständige Verfügbarkeitsstufe (7%) eingesetzt werden, wird diese | vollständige Verfügbarkeitsstufe (7%) eingesetzt werden, wird diese |
| zusätzliche Kapazität angerechnet. | zusätzliche Kapazität angerechnet. |
| Nachdem der Grundsatz der Bezirkssolidarität nun definiert ist, wird | Nachdem der Grundsatz der Bezirkssolidarität nun definiert ist, wird |
| jedoch auch deutlich, dass die jeweilige Situation jeder benachbarten | jedoch auch deutlich, dass die jeweilige Situation jeder benachbarten |
| Polizeizone zum vorgesehenen Termin entsprechend der Gesamtzahl der | Polizeizone zum vorgesehenen Termin entsprechend der Gesamtzahl der |
| dort an diesem Tag vorgesehenen Aktivitäten und Ereignisse zu | dort an diesem Tag vorgesehenen Aktivitäten und Ereignisse zu |
| berücksichtigen ist. Wenn zum Beispiel zwei Polizeizonen desselben | berücksichtigen ist. Wenn zum Beispiel zwei Polizeizonen desselben |
| Bezirks zeitgleich mit Ereignissen konfrontiert werden, kann die | Bezirks zeitgleich mit Ereignissen konfrontiert werden, kann die |
| Bezirkssolidarität nur einmal von den anderen Zonen verlangt werden. | Bezirkssolidarität nur einmal von den anderen Zonen verlangt werden. |
| Die Bezirkssolidarität kann auch letztinstanzlich durch eine föderale | Die Bezirkssolidarität kann auch letztinstanzlich durch eine föderale |
| Verstärkung ersetzt werden, falls ein entsprechender Personalbestand | Verstärkung ersetzt werden, falls ein entsprechender Personalbestand |
| noch frei ist und kein Ersatz der Hycap erfolgte, im Einvernehmen mit | noch frei ist und kein Ersatz der Hycap erfolgte, im Einvernehmen mit |
| den betroffenen Dircos und den Korpschefs der lokalen Polizei. | den betroffenen Dircos und den Korpschefs der lokalen Polizei. |
| Diese Schwelle wird ebenfalls jährlich revidiert und ist in der | Diese Schwelle wird ebenfalls jährlich revidiert und ist in der |
| Tabelle in Anlage B wiedergegeben. | Tabelle in Anlage B wiedergegeben. |
| In Anlehnung an die Grundsätze des Rundschreibens PLP 27 führt die | In Anlehnung an die Grundsätze des Rundschreibens PLP 27 führt die |
| hier beschriebene Bezirkssolidarität dazu, dass die Zonen, die auf die | hier beschriebene Bezirkssolidarität dazu, dass die Zonen, die auf die |
| Verstärkungen durch andere Zonen zurückgreifen, einen Ausgleich | Verstärkungen durch andere Zonen zurückgreifen, einen Ausgleich |
| leisten. Die Art des Ausgleichs liegt im freien Ermessen der Zonen. | leisten. Die Art des Ausgleichs liegt im freien Ermessen der Zonen. |
| 4.4 Ungeplante Langzeitaufträge | 4.4 Ungeplante Langzeitaufträge |
| Dauert ein Auftrag länger als 72 Stunden (insbesondere bei Streiks in | Dauert ein Auftrag länger als 72 Stunden (insbesondere bei Streiks in |
| Strafanstalten oder bei externen Bedrohungen von Personen und/oder | Strafanstalten oder bei externen Bedrohungen von Personen und/oder |
| Institutionen, z.B. Botschaften), müssen die Schwellen der | Institutionen, z.B. Botschaften), müssen die Schwellen der |
| Zulässigkeit (12%) und der Bezirkssolidarität (2%) in ihrer Gesamtheit | Zulässigkeit (12%) und der Bezirkssolidarität (2%) in ihrer Gesamtheit |
| nicht mehr strikt eingehalten werden. Die Verstärkungen werden | nicht mehr strikt eingehalten werden. Die Verstärkungen werden |
| entsprechend der operativen Verfügbarkeit und der jeweiligen | entsprechend der operativen Verfügbarkeit und der jeweiligen |
| Arbeitslast punktuell bestimmt. Nach Verstreichen dieser 72-stündigen | Arbeitslast punktuell bestimmt. Nach Verstreichen dieser 72-stündigen |
| Frist darf die Gesamtheit der Verstärkungen, die von den anderen Zonen | Frist darf die Gesamtheit der Verstärkungen, die von den anderen Zonen |
| des betroffenen Bezirks geleistet werden, auf die Hycap-Leistungslinie | des betroffenen Bezirks geleistet werden, auf die Hycap-Leistungslinie |
| angerechnet werden. | angerechnet werden. |
| Die unmittelbar vom Ereignis betroffene Zone muss jedoch stets für die | Die unmittelbar vom Ereignis betroffene Zone muss jedoch stets für die |
| Betreuung sorgen. | Betreuung sorgen. |
| Zudem ist es wünschenswert, dass lokale Abkommen im Rahmen der vorher | Zudem ist es wünschenswert, dass lokale Abkommen im Rahmen der vorher |
| festgelegten Noteinsatzpläne abgeschlossen werden. | festgelegten Noteinsatzpläne abgeschlossen werden. |
| 4.5 Nationale Solidarität (Hycap) | 4.5 Nationale Solidarität (Hycap) |
| Die Grenze der nationalen Solidarität ist diejenige der | Die Grenze der nationalen Solidarität ist diejenige der |
| Verfügbarkeitsstufe (7%) der betroffenen Zonen. | Verfügbarkeitsstufe (7%) der betroffenen Zonen. |
| Für die Bestimmung des Bezirks, der die Verstärkung bereitstellen | Für die Bestimmung des Bezirks, der die Verstärkung bereitstellen |
| muss, werden verschiedene Parameter berücksichtigt, insbesondere die | muss, werden verschiedene Parameter berücksichtigt, insbesondere die |
| Sprachenregelung, die geografische Nähe, die voraussichtliche Dauer | Sprachenregelung, die geografische Nähe, die voraussichtliche Dauer |
| des Auftrags, der operative Mehrwert, der Stand des "Verbrauchs" der | des Auftrags, der operative Mehrwert, der Stand des "Verbrauchs" der |
| Leistungslinie oder die Arbeitslast jedes Bezirks zum vorgesehenen | Leistungslinie oder die Arbeitslast jedes Bezirks zum vorgesehenen |
| Zeitpunkt. Diese verschiedenen Kriterien werden mit gesundem | Zeitpunkt. Diese verschiedenen Kriterien werden mit gesundem |
| Menschenverstand angewandt und die Begründung der diesbezüglichen | Menschenverstand angewandt und die Begründung der diesbezüglichen |
| Entscheidung der DAO wird den betroffenen Zonen über den Dirco | Entscheidung der DAO wird den betroffenen Zonen über den Dirco |
| mitgeteilt. Die Verstärkungen sind vorzugsweise den angrenzenden | mitgeteilt. Die Verstärkungen sind vorzugsweise den angrenzenden |
| Bezirken zu entnehmen. | Bezirken zu entnehmen. |
| 5. Verfahren | 5. Verfahren |
| 5.1 Beschreibung | 5.1 Beschreibung |
| Gemäss den oben erläuterten Vorschriften einerseits und der Richtlinie | Gemäss den oben erläuterten Vorschriften einerseits und der Richtlinie |
| MFO-3 andererseits verläuft das Verfahren zur Beantragung und | MFO-3 andererseits verläuft das Verfahren zur Beantragung und |
| Gewährung der Verstärkungen nach folgendem Schema: | Gewährung der Verstärkungen nach folgendem Schema: |
| - Der mit der Einsatzleitung des betreffenden Ordnungsdienstes | - Der mit der Einsatzleitung des betreffenden Ordnungsdienstes |
| betraute Polizeidienst reicht den Antrag auf Verstärkung möglichst | betraute Polizeidienst reicht den Antrag auf Verstärkung möglichst |
| frühzeitig beim Dirco ein. Der Dirco koordiniert die Anträge auf | frühzeitig beim Dirco ein. Der Dirco koordiniert die Anträge auf |
| Verstärkung. | Verstärkung. |
| - Der Dirco nimmt Stellung in Bezug auf das vorgesehene Aufgebot, ohne | - Der Dirco nimmt Stellung in Bezug auf das vorgesehene Aufgebot, ohne |
| sich dabei in die Verwaltung und den Verantwortungsbereich des | sich dabei in die Verwaltung und den Verantwortungsbereich des |
| Korpschefs einzumischen. Er kann dazu bei der Direktion der Einsätze | Korpschefs einzumischen. Er kann dazu bei der Direktion der Einsätze |
| und der Informationsverwaltung in verwaltungspolizeilichen | und der Informationsverwaltung in verwaltungspolizeilichen |
| Angelegenheiten (DAO) ein technisches Gutachten anfordern. | Angelegenheiten (DAO) ein technisches Gutachten anfordern. |
| - Der Dirco kontrolliert die Einhaltung der Einsatzgrundsätze und die | - Der Dirco kontrolliert die Einhaltung der Einsatzgrundsätze und die |
| Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle (min. 12%) der antragstellenden | Einhaltung der Zulässigkeitsschwelle (min. 12%) der antragstellenden |
| Zone. | Zone. |
| - Er bestimmt die verfügbare Kapazität des Einsatzkorps der Provinz | - Er bestimmt die verfügbare Kapazität des Einsatzkorps der Provinz |
| und übermittelt der DAO den eventuellen Antrag auf spezialisierte | und übermittelt der DAO den eventuellen Antrag auf spezialisierte |
| Unterstützung. | Unterstützung. |
| - Dann teilt er den anderen Zonen des Bezirks den Bedarf an | - Dann teilt er den anderen Zonen des Bezirks den Bedarf an |
| Bezirkssolidarität mit, die bis zu 2% ihrer verfügbaren Kräfte | Bezirkssolidarität mit, die bis zu 2% ihrer verfügbaren Kräfte |
| ausmachen darf, unter Berücksichtigung der Arbeitslast dieser | ausmachen darf, unter Berücksichtigung der Arbeitslast dieser |
| Polizeizonen. | Polizeizonen. |
| - Er beantragt gegebenenfalls die Verstärkung des CIK der | - Er beantragt gegebenenfalls die Verstärkung des CIK der |
| Nachbarprovinzen und übermittelt der DAO den eventuell zusätzlichen | Nachbarprovinzen und übermittelt der DAO den eventuell zusätzlichen |
| Antrag auf nicht spezialisierte Unterstützung. | Antrag auf nicht spezialisierte Unterstützung. |
| - Die DAO bestimmt die Dircos der anderen Bezirke als Bereitsteller | - Die DAO bestimmt die Dircos der anderen Bezirke als Bereitsteller |
| der Hycap. Unter Berücksichtigung der in Nr. 4.3 erwähnten Grundsätze | der Hycap. Unter Berücksichtigung der in Nr. 4.3 erwähnten Grundsätze |
| können die Polizeizonen des vom Ereignis betroffenen Bezirks auf | können die Polizeizonen des vom Ereignis betroffenen Bezirks auf |
| Hinweis der DAO vom Dirco aufgefordert werden, mehr als 2% zu leisten. | Hinweis der DAO vom Dirco aufgefordert werden, mehr als 2% zu leisten. |
| 5.2 Besondere Rolle des Dirco | 5.2 Besondere Rolle des Dirco |
| 5.2.1 Schätzung des benötigten Aufgebots | 5.2.1 Schätzung des benötigten Aufgebots |
| Damit ein rationaler und einheitlicher Einsatz der verfügbaren Mittel | Damit ein rationaler und einheitlicher Einsatz der verfügbaren Mittel |
| gewährleistet ist, wird dem Dirco eine besondere Rolle bei der | gewährleistet ist, wird dem Dirco eine besondere Rolle bei der |
| Schätzung des für ein Ereignis vorgesehenen Sicherheitsaufgebots | Schätzung des für ein Ereignis vorgesehenen Sicherheitsaufgebots |
| anvertraut, wenn Verstärkung angefordert wird. | anvertraut, wenn Verstärkung angefordert wird. |
| Zur Verwirklichung dieser Schätzung: | Zur Verwirklichung dieser Schätzung: |
| - kann der Dirco sich vom Verwalter des Ereignisses die nötigen | - kann der Dirco sich vom Verwalter des Ereignisses die nötigen |
| Unterlagen zukommen lassen, | Unterlagen zukommen lassen, |
| - kann er beim DAO ein technisches Gutachten anfordern, | - kann er beim DAO ein technisches Gutachten anfordern, |
| - stellt er einen Vergleich mit gleichartigen vorherigen Ereignissen | - stellt er einen Vergleich mit gleichartigen vorherigen Ereignissen |
| an. | an. |
| Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem Dirco und dem Verwalter des | Bei Meinungsverschiedenheit zwischen dem Dirco und dem Verwalter des |
| Ereignisses leitet der Dirco eine Beratung ein, um einen Konsens in | Ereignisses leitet der Dirco eine Beratung ein, um einen Konsens in |
| Bezug auf die einzusetzenden Mittel zu erreichen. | Bezug auf die einzusetzenden Mittel zu erreichen. |
| Können Dirco und Verwalter des Ereignisses sich nicht über die | Können Dirco und Verwalter des Ereignisses sich nicht über die |
| einzusetzenden Mittel einigen, bleiben drei Möglichkeiten: | einzusetzenden Mittel einigen, bleiben drei Möglichkeiten: |
| a) Der Bürgermeister bittet den Dirco um Gewährleistung der | a) Der Bürgermeister bittet den Dirco um Gewährleistung der |
| Einsatzleitung der Ordnungsdienste mit den Mitteln, die dieser | Einsatzleitung der Ordnungsdienste mit den Mitteln, die dieser |
| festgelegt hat. Die antragstellende Zone bleibt natürlich | festgelegt hat. Die antragstellende Zone bleibt natürlich |
| verpflichtet, ihre eigenen Kräfte im ursprünglich festgelegten Masse | verpflichtet, ihre eigenen Kräfte im ursprünglich festgelegten Masse |
| einzusetzen. | einzusetzen. |
| b) Der Bürgermeister betraut den Korpschef mit der Einsatzleitung mit | b) Der Bürgermeister betraut den Korpschef mit der Einsatzleitung mit |
| den vom Dirco festgelegten Mitteln. | den vom Dirco festgelegten Mitteln. |
| c) Der Bürgermeister ist nicht mit den vom Dirco vorgesehenen Mitteln | c) Der Bürgermeister ist nicht mit den vom Dirco vorgesehenen Mitteln |
| einverstanden. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Minister des | einverstanden. In diesem Fall wird die Angelegenheit dem Minister des |
| Innern zur Entscheidung vorgelegt. | Innern zur Entscheidung vorgelegt. |
| Diese Bestimmung berührt nicht das Requirierungsrecht der | Diese Bestimmung berührt nicht das Requirierungsrecht der |
| verschiedenen Behörden. | verschiedenen Behörden. |
| 5.2.2 Weiterverfolgung der Abkommen zur lateralen Unterstützung | 5.2.2 Weiterverfolgung der Abkommen zur lateralen Unterstützung |
| Damit die tatsächliche operative Situation der Polizeizonen beim | Damit die tatsächliche operative Situation der Polizeizonen beim |
| Einsatz der belastbaren Kapazität berücksichtigt werden kann, muss der | Einsatz der belastbaren Kapazität berücksichtigt werden kann, muss der |
| Dirco über die erforderlichen Informationen verfügen. | Dirco über die erforderlichen Informationen verfügen. |
| Zu diesem Zweck teilen die Polizeizonen dem Dirco mit, ob | Zu diesem Zweck teilen die Polizeizonen dem Dirco mit, ob |
| Vereinbarungsprotokolle bestehen, die Einfluss haben können auf die | Vereinbarungsprotokolle bestehen, die Einfluss haben können auf die |
| verfügbare operative Kapazität und die Ereignisse, auf die diese | verfügbare operative Kapazität und die Ereignisse, auf die diese |
| Protokolle zur Anwendung kommen. | Protokolle zur Anwendung kommen. |
| Der Dirco verfolgt den weiteren Verlauf des Einsatzes in Form einer | Der Dirco verfolgt den weiteren Verlauf des Einsatzes in Form einer |
| Bezirkssolidarität und stellt ihn den Zonen zur Verfügung, ohne sich | Bezirkssolidarität und stellt ihn den Zonen zur Verfügung, ohne sich |
| in die von den Polizeizonen beschlossene Art des Ausgleichs | in die von den Polizeizonen beschlossene Art des Ausgleichs |
| einzumischen. | einzumischen. |
| 5.3 Rolle der Generalinspektion | 5.3 Rolle der Generalinspektion |
| Die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei | Die Generalinspektion der föderalen Polizei und der lokalen Polizei |
| (AIG) ist einstweilen damit beauftragt, regelmässig über die | (AIG) ist einstweilen damit beauftragt, regelmässig über die |
| Einsetzung der belastbaren Kapazität und über die Art und Weise, wie | Einsetzung der belastbaren Kapazität und über die Art und Weise, wie |
| die vorliegende Richtlinie nach Buchstaben und Geist angewandt wird, | die vorliegende Richtlinie nach Buchstaben und Geist angewandt wird, |
| zu berichten. Die Analyse der AIG bezieht sich insbesondere auf: | zu berichten. Die Analyse der AIG bezieht sich insbesondere auf: |
| - die Übereinstimmung zwischen der eingesetzten Kapazität und der | - die Übereinstimmung zwischen der eingesetzten Kapazität und der |
| Beurteilung der Bedrohung, | Beurteilung der Bedrohung, |
| - die Gründe, die von den Zonen angegeben werden, die sich nicht | - die Gründe, die von den Zonen angegeben werden, die sich nicht |
| imstande sehen, eine Verstärkung bereitzustellen, | imstande sehen, eine Verstärkung bereitzustellen, |
| - den Einsatz der vollständigen Kapazität der föderalen Reserven, | - den Einsatz der vollständigen Kapazität der föderalen Reserven, |
| einschliesslich des Einsatzkorps, an einem vereinbarten Termin, unter | einschliesslich des Einsatzkorps, an einem vereinbarten Termin, unter |
| Berücksichtigung ihrer Einsatzgrundsätze. | Berücksichtigung ihrer Einsatzgrundsätze. |
| 6. Sonderfälle | 6. Sonderfälle |
| 6.1 Fussball | 6.1 Fussball |
| Ausgehend von einer "natürlichen" Solidarität zwischen Polizeizonen, | Ausgehend von einer "natürlichen" Solidarität zwischen Polizeizonen, |
| die mit dem Hooligan-Phänomen konfrontiert sind, ist beschlossen | die mit dem Hooligan-Phänomen konfrontiert sind, ist beschlossen |
| worden, für Fussballspiele, mit Ausnahme der internationalen | worden, für Fussballspiele, mit Ausnahme der internationalen |
| Wettkämpfe und der Freundschaftsbegegnungen, auch auf die Polizeizone | Wettkämpfe und der Freundschaftsbegegnungen, auch auf die Polizeizone |
| der Gastmannschaft eine obligatorische Solidaritätsnorm anzuwenden. | der Gastmannschaft eine obligatorische Solidaritätsnorm anzuwenden. |
| Diese Norm wechselt mit dem Risiko der Anfahrten der betreffenden | Diese Norm wechselt mit dem Risiko der Anfahrten der betreffenden |
| Fans. Darum erstellt die Fussballzelle der DAO vor jeder Saison nach | Fans. Darum erstellt die Fussballzelle der DAO vor jeder Saison nach |
| Beurteilung der abgelaufenen Saison mit den betroffenen Zonen eine | Beurteilung der abgelaufenen Saison mit den betroffenen Zonen eine |
| Risikoanalyse für Auswärtsspiele. Diese Risikoanalyse kann nach der | Risikoanalyse für Auswärtsspiele. Diese Risikoanalyse kann nach der |
| ersten Hälfte der laufenden Spielsaison angepasst werden und muss | ersten Hälfte der laufenden Spielsaison angepasst werden und muss |
| mindestens folgende vier Elemente berücksichtigen: | mindestens folgende vier Elemente berücksichtigen: |
| - die durchschnittliche Anzahl Fans, die die Mannschaft bei | - die durchschnittliche Anzahl Fans, die die Mannschaft bei |
| Auswärtsspielen begleiten, | Auswärtsspielen begleiten, |
| - die durchschnittliche Anzahl Risikofans, die die Mannschaft bei | - die durchschnittliche Anzahl Risikofans, die die Mannschaft bei |
| Auswärtsspielen begleiten, | Auswärtsspielen begleiten, |
| - die Zahl der Zwischenfälle, die in den letzten beiden Saisons in | - die Zahl der Zwischenfälle, die in den letzten beiden Saisons in |
| Sachen Körperverletzung, Vandalismus, Straftaten oder Versuche von | Sachen Körperverletzung, Vandalismus, Straftaten oder Versuche von |
| Gruppenkonfrontationen vorgefallen sind, | Gruppenkonfrontationen vorgefallen sind, |
| - die Protokollierungspolitik (die nichts mit der Zahl der Protokolle | - die Protokollierungspolitik (die nichts mit der Zahl der Protokolle |
| zu tun hat), das heisst die Anstrengungen zur Beweiserhebung und zum | zu tun hat), das heisst die Anstrengungen zur Beweiserhebung und zum |
| wirksamen Vorgehen gegen Risikofans. | wirksamen Vorgehen gegen Risikofans. |
| Diese Analyse entbindet nicht von der Notwendigkeit einer punktuellen | Diese Analyse entbindet nicht von der Notwendigkeit einer punktuellen |
| Beurteilung, die jedem einzelnen Spiel voraufgehen muss. | Beurteilung, die jedem einzelnen Spiel voraufgehen muss. |
| Die Fussballmannschaften werden in DREI Risikokategorien eingeteilt, | Die Fussballmannschaften werden in DREI Risikokategorien eingeteilt, |
| die mit drei verschiedenen vorgeschriebenen Einsatzebenen der | die mit drei verschiedenen vorgeschriebenen Einsatzebenen der |
| betroffenen Polizeizonen übereinstimmen, nämlich: | betroffenen Polizeizonen übereinstimmen, nämlich: |
| - Kategorie C: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie C: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
| qualitative Unterstützung und von 3% des verfügbaren Personalbestands | qualitative Unterstützung und von 3% des verfügbaren Personalbestands |
| der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 4% des verfügbaren | der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 4% des verfügbaren |
| Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, | Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, |
| - Kategorie B: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als | - Kategorie B: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern als |
| qualitative Unterstützung und von 2% des verfügbaren Personalbestands | qualitative Unterstützung und von 2% des verfügbaren Personalbestands |
| der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 5 % des verfügbaren | der Zone; eventuelle Bereitstellung von höchstens 5 % des verfügbaren |
| Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, | Personalbestands der Zone als zusätzliche belastbare Kapazität, |
| - Kategorie A: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern; | - Kategorie A: vorgeschriebene Bereitstellung von Spottern; |
| Bereitstellung von mindestens 2% des verfügbaren Personalbestands der | Bereitstellung von mindestens 2% des verfügbaren Personalbestands der |
| Zone als belastbare Kapazität und eventuelle Bereitstellung von | Zone als belastbare Kapazität und eventuelle Bereitstellung von |
| höchstens 5% des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche | höchstens 5% des verfügbaren Personalbestands der Zone als zusätzliche |
| belastbare Kapazität. | belastbare Kapazität. |
| Polizeizonen mit einem Klub der ersten Nationalklasse, die nicht in | Polizeizonen mit einem Klub der ersten Nationalklasse, die nicht in |
| eine der drei oben stehenden Kategorien fallen, sind dennoch zur | eine der drei oben stehenden Kategorien fallen, sind dennoch zur |
| Bereitstellung von Spottern verpflichtet. | Bereitstellung von Spottern verpflichtet. |
| All diese Formen der Unterstützung (Spotter, qualitative | All diese Formen der Unterstützung (Spotter, qualitative |
| Unterstützung, zusätzliche Hycap) werden auf die Leistungslinie der | Unterstützung, zusätzliche Hycap) werden auf die Leistungslinie der |
| Bereitsteller angerechnet. | Bereitsteller angerechnet. |
| Die qualitative Unterstützung umfasst die Begleitung und Betreuung der | Die qualitative Unterstützung umfasst die Begleitung und Betreuung der |
| eigenen Fans, sowohl auf dem Weg zur Ausrichtungsstadt als auch | eigenen Fans, sowohl auf dem Weg zur Ausrichtungsstadt als auch |
| während des Spiels und auf dem Rückweg. Diese Begleitung und Betreuung | während des Spiels und auf dem Rückweg. Diese Begleitung und Betreuung |
| beinhaltet eine proaktive und vorbeugende Vorgehensweise, wobei die | beinhaltet eine proaktive und vorbeugende Vorgehensweise, wobei die |
| Kommunikation und Interaktion mit den Fans Vorrang hat. Diese | Kommunikation und Interaktion mit den Fans Vorrang hat. Diese |
| Bestimmungen müssen deutlich aus dem Einsatzbefehl hervorgehen. Die | Bestimmungen müssen deutlich aus dem Einsatzbefehl hervorgehen. Die |
| Fähigkeit, die Fans in ihrer eigenen Sprache anzusprechen, und das | Fähigkeit, die Fans in ihrer eigenen Sprache anzusprechen, und das |
| Durchbrechen der Anonymität sind zwei zusätzliche Vorteile. Die | Durchbrechen der Anonymität sind zwei zusätzliche Vorteile. Die |
| Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ist nicht die vorrangige | Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ist nicht die vorrangige |
| Aufgabe der qualitativen Unterstützung. Diese qualitative | Aufgabe der qualitativen Unterstützung. Diese qualitative |
| Unterstützung ist als Hilfe für die Spotter gedacht, die sich nach | Unterstützung ist als Hilfe für die Spotter gedacht, die sich nach |
| ihrer Zielgruppe (Fans der Gastmannschaft, darunter vorrangig die | ihrer Zielgruppe (Fans der Gastmannschaft, darunter vorrangig die |
| Risikofans) richten müssen. Die qualitative Unterstützung ist auf eine | Risikofans) richten müssen. Die qualitative Unterstützung ist auf eine |
| grosse Anzahl Fans ausgerichtet. Daraus folgt, dass diejenigen, die | grosse Anzahl Fans ausgerichtet. Daraus folgt, dass diejenigen, die |
| die qualitative Unterstützung leisten, dies grundsätzlich nicht in der | die qualitative Unterstützung leisten, dies grundsätzlich nicht in der |
| Kleidung tun, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung | Kleidung tun, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung |
| vorgesehen ist. | vorgesehen ist. |
| Die Polizeizone der Gastmannschaft muss die qualitative Unterstützung | Die Polizeizone der Gastmannschaft muss die qualitative Unterstützung |
| nur dann bereitstellen, wenn die Polizeizone, in der das Spiel | nur dann bereitstellen, wenn die Polizeizone, in der das Spiel |
| stattfindet, dies beantragt. Die endgültige Entscheidung, eine solche | stattfindet, dies beantragt. Die endgültige Entscheidung, eine solche |
| qualitative Unterstützung zu beantragen, wird vom Verantwortlichen, | qualitative Unterstützung zu beantragen, wird vom Verantwortlichen, |
| der die Einsatzleitung innehat, gemäss seiner taktischen Einschätzung | der die Einsatzleitung innehat, gemäss seiner taktischen Einschätzung |
| getroffen. Die qualitative Unterstützung wird im Rahmen der | getroffen. Die qualitative Unterstützung wird im Rahmen der |
| Vorbereitung des Ereignisses zwischen dem Leistungsempfänger und dem | Vorbereitung des Ereignisses zwischen dem Leistungsempfänger und dem |
| Bereitsteller ausgehandelt, wobei Letzterer die von ihm zu betreuenden | Bereitsteller ausgehandelt, wobei Letzterer die von ihm zu betreuenden |
| Fans besser kennt. Die Einsatzabschlussbesprechungen in Bezug auf die | Fans besser kennt. Die Einsatzabschlussbesprechungen in Bezug auf die |
| vergangenen Begegnungen und eine gemeinsame Risikoanalyse sind dabei | vergangenen Begegnungen und eine gemeinsame Risikoanalyse sind dabei |
| sehr wichtig. | sehr wichtig. |
| Die qualitative Unterstützung muss in die jährlichen Vereinbarungen | Die qualitative Unterstützung muss in die jährlichen Vereinbarungen |
| integriert werden, die im Rundschreiben OOP 38 vorgesehen sind. | integriert werden, die im Rundschreiben OOP 38 vorgesehen sind. |
| Die qualitative Unterstützung für die Ordnungsdienste bei | Die qualitative Unterstützung für die Ordnungsdienste bei |
| Fussballbegegnungen kommt vor der Bezirkssolidarität zum Einsatz. | Fussballbegegnungen kommt vor der Bezirkssolidarität zum Einsatz. |
| Die vorgeschriebene Unterstützung ist ungeachtet der zurückzulegenden | Die vorgeschriebene Unterstützung ist ungeachtet der zurückzulegenden |
| Fahrtstrecke bereitzustellen. | Fahrtstrecke bereitzustellen. |
| Die Klassifizierung der Klubs in Kategorien ist in Anlage C | Die Klassifizierung der Klubs in Kategorien ist in Anlage C |
| aufgeführt. | aufgeführt. |
| 6.2 Einsatz innerhalb von 24 Stunden | 6.2 Einsatz innerhalb von 24 Stunden |
| In Abweichung vom allgemeinen Grundsatz einer Vorankündigungsfrist von | In Abweichung vom allgemeinen Grundsatz einer Vorankündigungsfrist von |
| mindestens 24 Stunden kann, falls das Einsatzkorps bereits vollständig | mindestens 24 Stunden kann, falls das Einsatzkorps bereits vollständig |
| eingesetzt ist, mittels ausdrücklicher Genehmigung des Ministers oder | eingesetzt ist, mittels ausdrücklicher Genehmigung des Ministers oder |
| seines Beauftragten erlaubt werden, dass sofort die verfügbare, | seines Beauftragten erlaubt werden, dass sofort die verfügbare, |
| ausgebildete und ausgerüstete Kapazität einiger Polizeikorps dort | ausgebildete und ausgerüstete Kapazität einiger Polizeikorps dort |
| mobilisiert wird, wo dieser nicht geplante Einsatz sich als notwendig | mobilisiert wird, wo dieser nicht geplante Einsatz sich als notwendig |
| erweist, um die körperliche Unversehrtheit von Personen zu bewahren | erweist, um die körperliche Unversehrtheit von Personen zu bewahren |
| oder um beträchtliche materielle Schäden zu verhindern. Wir denken | oder um beträchtliche materielle Schäden zu verhindern. Wir denken |
| hierbei an alle Polizeiaufträge in Ausnahmesituationen, die einer | hierbei an alle Polizeiaufträge in Ausnahmesituationen, die einer |
| Krisenbewältigung gleichkommen. Die von dieser Massnahme betroffenen | Krisenbewältigung gleichkommen. Die von dieser Massnahme betroffenen |
| Polizeikorps sind zunächst die Korps, die für den eigenen Bedarf mit | Polizeikorps sind zunächst die Korps, die für den eigenen Bedarf mit |
| ständigen Einsatzeinheiten zusammenarbeiten. Die zugunsten einer | ständigen Einsatzeinheiten zusammenarbeiten. Die zugunsten einer |
| anderen Polizeizone bereitgestellte Unterstützung wird vollständig als | anderen Polizeizone bereitgestellte Unterstützung wird vollständig als |
| belastbare Kapazität angerechnet. Mit diesen Bestimmungen werden die | belastbare Kapazität angerechnet. Mit diesen Bestimmungen werden die |
| Ereignisse und Aufträge berücksichtigt, die der Zone eigen sind. | Ereignisse und Aufträge berücksichtigt, die der Zone eigen sind. |
| Diese Anrechnung wird von Amts wegen gewährt, wenn diese laterale | Diese Anrechnung wird von Amts wegen gewährt, wenn diese laterale |
| Unterstützung in Vereinbarungsprotokollen geregelt ist. | Unterstützung in Vereinbarungsprotokollen geregelt ist. |
| 7. Verschiedene Aspekte | 7. Verschiedene Aspekte |
| 7.1 Ausbildung | 7.1 Ausbildung |
| Jede Polizeizone muss, damit sie ihren Solidaritätsverpflichtungen | Jede Polizeizone muss, damit sie ihren Solidaritätsverpflichtungen |
| nachkommen kann, ihr Personal, auf das sie für ihre Aufträge zur | nachkommen kann, ihr Personal, auf das sie für ihre Aufträge zur |
| Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zurückgreifen können muss, | Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zurückgreifen können muss, |
| in der Kontinuität zur Grundausbildung jährlich einem zweitägigen | in der Kontinuität zur Grundausbildung jährlich einem zweitägigen |
| Trainingsprogramm unterziehen, wie in Anlage D beschrieben. | Trainingsprogramm unterziehen, wie in Anlage D beschrieben. |
| Die dabei trainierten Verfahren und Taktiken müssen eine harmonische | Die dabei trainierten Verfahren und Taktiken müssen eine harmonische |
| Integration verschiedener Polizeidienste ermöglichen, wenn diese in | Integration verschiedener Polizeidienste ermöglichen, wenn diese in |
| derselben Operation unter derselben Führung eingesetzt werden. | derselben Operation unter derselben Führung eingesetzt werden. |
| Die Organisation dieser Ausbildungen wird dem Dirco anvertraut, in | Die Organisation dieser Ausbildungen wird dem Dirco anvertraut, in |
| Absprache mit den Korpschefs, den Polizeischulen und den | Absprache mit den Korpschefs, den Polizeischulen und den |
| Ausbildungszentren. | Ausbildungszentren. |
| Damit die Verfügbarkeitsstufe erreicht werden kann, ist es ratsam, | Damit die Verfügbarkeitsstufe erreicht werden kann, ist es ratsam, |
| mindestens 2,8 Mal die Anzahl bereitgestellter Personalmitglieder | mindestens 2,8 Mal die Anzahl bereitgestellter Personalmitglieder |
| auszubilden (Verfügbarkeitsstufe). | auszubilden (Verfügbarkeitsstufe). |
| Die Aus- und Weiterbildungen werden proportional zu den genehmigten | Die Aus- und Weiterbildungen werden proportional zu den genehmigten |
| Normen und maximal bis zum 2,8-fachen der Verfügbarkeitsstufe von der | Normen und maximal bis zum 2,8-fachen der Verfügbarkeitsstufe von der |
| Leistungslinie abgerechnet. Sie werden anhand der vom FÖD Inneres | Leistungslinie abgerechnet. Sie werden anhand der vom FÖD Inneres |
| genehmigten Programme in Zusammenarbeit mit den Dircos, den | genehmigten Programme in Zusammenarbeit mit den Dircos, den |
| Polizeizonen, den Ausbildungszentren und den Polizeischulen | Polizeizonen, den Ausbildungszentren und den Polizeischulen |
| vorzugsweise auf Provinzebene organisiert, um über eine genügende | vorzugsweise auf Provinzebene organisiert, um über eine genügende |
| Kapazität zu verfügen, die die Simulation einer grösstmöglichen Anzahl | Kapazität zu verfügen, die die Simulation einer grösstmöglichen Anzahl |
| taktischer Entwicklungen ermöglicht. | taktischer Entwicklungen ermöglicht. |
| 7.2 Material und Ausrüstung | 7.2 Material und Ausrüstung |
| Das zur Verstärkung einer Polizeizone bereitgestellte Personal muss | Das zur Verstärkung einer Polizeizone bereitgestellte Personal muss |
| über die individuelle und/oder kollektive Ausrüstung verfügen, die für | über die individuelle und/oder kollektive Ausrüstung verfügen, die für |
| den Auftrag erforderlich ist. Sie wird ihm von seiner Polizeizone zur | den Auftrag erforderlich ist. Sie wird ihm von seiner Polizeizone zur |
| Verfügung gestellt. Die Chefs müssen darauf achten, dass der Schutz | Verfügung gestellt. Die Chefs müssen darauf achten, dass der Schutz |
| der körperlichen Unversehrtheit des Personals mit dem bei der | der körperlichen Unversehrtheit des Personals mit dem bei der |
| Beantragung anzugebenden Grad der Bedrohung jedes Ereignisses | Beantragung anzugebenden Grad der Bedrohung jedes Ereignisses |
| übereinstimmt. | übereinstimmt. |
| Unbeschadet einer spezifischen Vereinbarung mit der verstärkten | Unbeschadet einer spezifischen Vereinbarung mit der verstärkten |
| Polizeizone geht der Transport des zur Verstärkung geschickten | Polizeizone geht der Transport des zur Verstärkung geschickten |
| Personals zu Lasten der Polizeizone, die die Verstärkung leistet. | Personals zu Lasten der Polizeizone, die die Verstärkung leistet. |
| Die föderale Polizei stellt den Kommandowagen des Pelotons, damit die | Die föderale Polizei stellt den Kommandowagen des Pelotons, damit die |
| Kompatibilität der Funkmittel gewährleistet ist. | Kompatibilität der Funkmittel gewährleistet ist. |
| 7.3 Haftung bei Schäden | 7.3 Haftung bei Schäden |
| Im Fall, wo Personalmitglieder oder Güter der lokalen Polizei, die | Im Fall, wo Personalmitglieder oder Güter der lokalen Polizei, die |
| einen Unterstützungsauftrag im Rahmen der vorliegenden Richtlinie | einen Unterstützungsauftrag im Rahmen der vorliegenden Richtlinie |
| durchführt, einen Schaden erleiden (z.B. Beschädigungen am | durchführt, einen Schaden erleiden (z.B. Beschädigungen am |
| Polizeifahrzeug), wird dieser Schaden von der Polizeizone vergütet, | Polizeifahrzeug), wird dieser Schaden von der Polizeizone vergütet, |
| die die Unterstützung erhält. | die die Unterstützung erhält. |
| Diese Polizeizone kann hierfür keinen Regress gegen den Staat nehmen, | Diese Polizeizone kann hierfür keinen Regress gegen den Staat nehmen, |
| es sei denn, der Auftrag, für den die Unterstützung geleistet worden | es sei denn, der Auftrag, für den die Unterstützung geleistet worden |
| ist, ist in einer verbindlichen Richtlinie des Ministers des Innern | ist, ist in einer verbindlichen Richtlinie des Ministers des Innern |
| zur Festlegung der verwaltungspolizeilichen Aufträge föderaler Art | zur Festlegung der verwaltungspolizeilichen Aufträge föderaler Art |
| vorgesehen (z.B. Schutz der Botschaften oder anderer Einrichtungen in | vorgesehen (z.B. Schutz der Botschaften oder anderer Einrichtungen in |
| Anwendung von Artikel 62 Nr. 5 GIP). | Anwendung von Artikel 62 Nr. 5 GIP). |
| Wenn durch den überlokalen Einsatz der Polizei Dritten Schaden | Wenn durch den überlokalen Einsatz der Polizei Dritten Schaden |
| zugefügt wird, findet Artikel 47 GPA Anwendung. | zugefügt wird, findet Artikel 47 GPA Anwendung. |
| 7.4 Haushaltsauswirkungen | 7.4 Haushaltsauswirkungen |
| Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Polizeizonen sieht gemäss den | Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Polizeizonen sieht gemäss den |
| Grundsätzen von Artikel 41 GIP vor, dass der zur Erfüllung von | Grundsätzen von Artikel 41 GIP vor, dass der zur Erfüllung von |
| Aufträgen mit föderalem Charakter vorgesehene Teil der föderalen | Aufträgen mit föderalem Charakter vorgesehene Teil der föderalen |
| Dotation verringert wird, wenn sich erweist, dass die Zone ihren | Dotation verringert wird, wenn sich erweist, dass die Zone ihren |
| Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung belastbarer Kapazität | Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung belastbarer Kapazität |
| nicht nachgekommen ist. Die zurückbehaltenen Beträge werden in den | nicht nachgekommen ist. Die zurückbehaltenen Beträge werden in den |
| föderalen Solidaritätsfonds fliessen oder an die Zonen ausgezahlt, die | föderalen Solidaritätsfonds fliessen oder an die Zonen ausgezahlt, die |
| mehr Kapazität bereitgestellt haben, als ursprünglich vorgesehen. | mehr Kapazität bereitgestellt haben, als ursprünglich vorgesehen. |
| 8. Aufhebungsbestimmungen | 8. Aufhebungsbestimmungen |
| Vorliegendes Rundschreiben ersetzt die Fassung vom 2. August 2005 (B.S | Vorliegendes Rundschreiben ersetzt die Fassung vom 2. August 2005 (B.S |
| vom 17. August 2005; deutsche Übersetzung: B.S. vom 31. März 2006). | vom 17. August 2005; deutsche Übersetzung: B.S. vom 31. März 2006). |
| Die Anlagen C und D der Fassung vom 2. August 2005 bleiben anwendbar. | Die Anlagen C und D der Fassung vom 2. August 2005 bleiben anwendbar. |
| Die Tabelle von Anlage B (Leistungslinie Hycap 2007) ist bereits im | Die Tabelle von Anlage B (Leistungslinie Hycap 2007) ist bereits im |
| Belgischen Staatsblatt vom 9. Mai 2007 veröffentlicht worden. | Belgischen Staatsblatt vom 9. Mai 2007 veröffentlicht worden. |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Vizepremierminister und Minister des Innern | Vizepremierminister und Minister des Innern |
| Anlage A zur Richtlinie MFO-2 | Anlage A zur Richtlinie MFO-2 |
| 1. Berechnung der Verfügbarkeitsstufe | 1. Berechnung der Verfügbarkeitsstufe |
| Die Verfügbarkeitsstufe wird berechnet auf der Grundlage des | Die Verfügbarkeitsstufe wird berechnet auf der Grundlage des |
| tatsächlich in den Polizeizonen vorhandenen Bestands an Personal | tatsächlich in den Polizeizonen vorhandenen Bestands an Personal |
| gleich welchen Dienstgrades, einschliesslich der | gleich welchen Dienstgrades, einschliesslich der |
| Polizeihilfsbediensteten und des eventuell durch Entsendung zur | Polizeihilfsbediensteten und des eventuell durch Entsendung zur |
| Verfügung gestellten föderalen Einsatzpersonals (verfügbarer | Verfügung gestellten föderalen Einsatzpersonals (verfügbarer |
| Personalbestand). | Personalbestand). |
| Anschliessend werden die Personalmitglieder hinzugefügt, die das | Anschliessend werden die Personalmitglieder hinzugefügt, die das |
| Einsatzkorps der Zone zur Verfügung gestellt hat. | Einsatzkorps der Zone zur Verfügung gestellt hat. |
| Das hinsichtlich der Mindestnorm überzählige Personal wird bei diesen | Das hinsichtlich der Mindestnorm überzählige Personal wird bei diesen |
| Berechnungen nicht berücksichtigt. | Berechnungen nicht berücksichtigt. |
| Die Direktion der Einsätze und der Informationsverwaltung in | Die Direktion der Einsätze und der Informationsverwaltung in |
| verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten (DGA/DAO) legt diesen | verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten (DGA/DAO) legt diesen |
| Personalbestand aufgrund der Daten fest, die sie erhält: | Personalbestand aufgrund der Daten fest, die sie erhält: |
| - in Bezug auf das Personal der Polizeizonen: von der Generaldirektion | - in Bezug auf das Personal der Polizeizonen: von der Generaldirektion |
| der Unterstützung und der Verwaltung der föderalen Polizei aufgrund | der Unterstützung und der Verwaltung der föderalen Polizei aufgrund |
| der Daten, die zur Auszahlung der Gehälter benutzt werden, | der Daten, die zur Auszahlung der Gehälter benutzt werden, |
| - in Bezug auf das in die Polizeizonen entsandte Personal: von der | - in Bezug auf das in die Polizeizonen entsandte Personal: von der |
| Generaldirektion der Verwaltungspolizei. | Generaldirektion der Verwaltungspolizei. |
| Die Verfügbarkeitsstufe entspricht 7% dieses Personalbestands der | Die Verfügbarkeitsstufe entspricht 7% dieses Personalbestands der |
| Polizeizonen, der gemäss der Tabelle in Anlage B aufgeteilt ist. | Polizeizonen, der gemäss der Tabelle in Anlage B aufgeteilt ist. |
| Die jeweiligen Anforderungen werden jährlich revidiert. Die DGA/DAO | Die jeweiligen Anforderungen werden jährlich revidiert. Die DGA/DAO |
| wird dem Minister des Innern die Fortschreibungen der Anlage B auf | wird dem Minister des Innern die Fortschreibungen der Anlage B auf |
| eigene Initiative zukommen lassen. | eigene Initiative zukommen lassen. |
| 2. Berechnung der Leistungslinie | 2. Berechnung der Leistungslinie |
| Die Leistungslinie wird auf der Grundlage desselben Personalbestands | Die Leistungslinie wird auf der Grundlage desselben Personalbestands |
| berechnet wie desjenigen, der für die Berechnung der | berechnet wie desjenigen, der für die Berechnung der |
| Verfügbarkeitsstufe berücksichtigt wird, einschliesslich der | Verfügbarkeitsstufe berücksichtigt wird, einschliesslich der |
| Personalmitglieder, die das Einsatzkorps zur Verfügung gestellt hat. | Personalmitglieder, die das Einsatzkorps zur Verfügung gestellt hat. |
| Sie entspricht 1,2% der theoretischen Jahresleistung des verfügbaren | Sie entspricht 1,2% der theoretischen Jahresleistung des verfügbaren |
| Personalbestands der Polizeizonen (1.520 Leistungsstunden pro Person), | Personalbestands der Polizeizonen (1.520 Leistungsstunden pro Person), |
| wobei der so erhaltene Wert (tatsächlicher Personalbestand x 1.520 x | wobei der so erhaltene Wert (tatsächlicher Personalbestand x 1.520 x |
| 0,012) berichtigt wird (aufgrund der doppelten Verbuchung der | 0,012) berichtigt wird (aufgrund der doppelten Verbuchung der |
| Wochenendstunden) durch eine Multiplikation mit 1,5 (angesichts der | Wochenendstunden) durch eine Multiplikation mit 1,5 (angesichts der |
| Tatsache, dass 50% der Stunden am Wochenende geleistet werden). | Tatsache, dass 50% der Stunden am Wochenende geleistet werden). |
| Für Hundestaffeln zählen die Leistungseinheiten doppelt. | Für Hundestaffeln zählen die Leistungseinheiten doppelt. |
| Somit lässt sich die Leistungslinie einer Polizeizone mit einem | Somit lässt sich die Leistungslinie einer Polizeizone mit einem |
| tatsächlichen Personalbestand von 124 Polizisten wie folgt berechnen: | tatsächlichen Personalbestand von 124 Polizisten wie folgt berechnen: |
| (124 x 1.520 x 0,012) x 1,5 = 3.393 Leistungseinheiten. | (124 x 1.520 x 0,012) x 1,5 = 3.393 Leistungseinheiten. |