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Gestion des événements liés à l'ordre public se déroulant sur les autoroutes. - Traduction allemande | Gebeurtenissen die met de openbare orde samenhangen en die op de autosnelwegen plaatsvinden. - Duitse vertaling |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
18 JUILLET 2002. - Gestion des événements liés à l'ordre public se | 18 JULI 2002. - Gebeurtenissen die met de openbare orde samenhangen en |
déroulant sur les autoroutes. - Traduction allemande | die op de autosnelwegen plaatsvinden. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 18 juillet 2002 relative à la | de Minister van Binnenlandse Zaken van 18 juli 2002 betreffende de |
gestion des événements liés à l'ordre public se déroulant sur les | gebeurtenissen die met de openbare orde samenhangen en die op de |
autoroutes (Moniteur belge du 14 août 2002), établie par le Service | autosnelwegen plaatsvinden (Belgisch Staatsblad van 14 augustus 2002), |
central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
Annexe - Bijlage | Annexe - Bijlage |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
18. JULI 2002 - Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen | 18. JULI 2002 - Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen |
Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden | Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
1. ALLGEMEINER RAHMEN | 1. ALLGEMEINER RAHMEN |
Vor kurzem sind auf oder in der Nähe von Autobahnen, Kraftfahrstrassen | Vor kurzem sind auf oder in der Nähe von Autobahnen, Kraftfahrstrassen |
oder Schnellstrassen verschiedene Aktionen beziehungsweise | oder Schnellstrassen verschiedene Aktionen beziehungsweise |
Kundgebungen organisiert worden. Obwohl diese Ereignisse polizeilich | Kundgebungen organisiert worden. Obwohl diese Ereignisse polizeilich |
begleitet und mit Polizeimassnahmen versehen waren, konnten schwere | begleitet und mit Polizeimassnahmen versehen waren, konnten schwere |
Unfälle bedauerlicherweise nicht vermieden werden. Diese Vorfälle | Unfälle bedauerlicherweise nicht vermieden werden. Diese Vorfälle |
bilden keine Ausnahme. Allgemein scheint es auf diesem Gebiet sogar | bilden keine Ausnahme. Allgemein scheint es auf diesem Gebiet sogar |
eine steigende Tendenz zu geben. In einem manchmal schwierigen | eine steigende Tendenz zu geben. In einem manchmal schwierigen |
sozialen Umfeld ist es nicht immer einfach, die freie | sozialen Umfeld ist es nicht immer einfach, die freie |
Meinungsäusserung, die Beachtung der Gesetzesbestimmungen und die | Meinungsäusserung, die Beachtung der Gesetzesbestimmungen und die |
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer oder der Kundgebungsteilnehmer | Sicherheit der Verkehrsteilnehmer oder der Kundgebungsteilnehmer |
miteinander zu vereinbaren. In bestimmten Fällen ist der Zusammenhang | miteinander zu vereinbaren. In bestimmten Fällen ist der Zusammenhang |
zwischen Demonstranten und Autobahn offensichtlich, wie zum Beispiel | zwischen Demonstranten und Autobahn offensichtlich, wie zum Beispiel |
bei den Strassentransportunternehmern. In den anderen Fällen geschieht | bei den Strassentransportunternehmern. In den anderen Fällen geschieht |
dies vor allem des Medieninteresses wegen. Schliesslich werden die | dies vor allem des Medieninteresses wegen. Schliesslich werden die |
Autobahnen oder Kraftfahrstrassen in bestimmten Fällen benutzt, um vom | Autobahnen oder Kraftfahrstrassen in bestimmten Fällen benutzt, um vom |
einen Sammelpunkt der Demonstranten zum anderen zu gelangen, wobei | einen Sammelpunkt der Demonstranten zum anderen zu gelangen, wobei |
diese Fahrt die Form eines Umzugs oder einer eigenen Aktion annimmt | diese Fahrt die Form eines Umzugs oder einer eigenen Aktion annimmt |
(zum Beispiel Aktion « Schneckentempo »). | (zum Beispiel Aktion « Schneckentempo »). |
Dies alles hat die verschiedenen betroffenen Parteien | Dies alles hat die verschiedenen betroffenen Parteien |
(Verwaltungsbehörden, Gerichtsbehörden, Polizeidienste) veranlasst, | (Verwaltungsbehörden, Gerichtsbehörden, Polizeidienste) veranlasst, |
darüber nachzudenken, wie die Behörden sich in solchen Situationen | darüber nachzudenken, wie die Behörden sich in solchen Situationen |
verhalten müssen. | verhalten müssen. |
Zudem hat die Einrichtung der auf zwei Ebenen strukturierten | Zudem hat die Einrichtung der auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizei Fragen aufkommen lassen über die | integrierten Polizei Fragen aufkommen lassen über die |
Koordinierungsmassnahmen oder die Aufgabenverteilung bei solchen | Koordinierungsmassnahmen oder die Aufgabenverteilung bei solchen |
Anlässen. Dies gilt für alle Ereignisse, die mit der öffentlichen | Anlässen. Dies gilt für alle Ereignisse, die mit der öffentlichen |
Ordnung zusammenhängen: Kundgebungen, Unfälle, aussergewöhnliche | Ordnung zusammenhängen: Kundgebungen, Unfälle, aussergewöhnliche |
Transporte usw. | Transporte usw. |
Das Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die | Das Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die |
diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen hinzuweisen, den Standpunkt der | diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen hinzuweisen, den Standpunkt der |
Verwaltungsbehörden zu erläutern und den allgemeinen Aktionsrahmen der | Verwaltungsbehörden zu erläutern und den allgemeinen Aktionsrahmen der |
Polizeidienste festzulegen. | Polizeidienste festzulegen. |
2. GESETZESBESTIMMUNGEN | 2. GESETZESBESTIMMUNGEN |
Im Gesetz vom 12. Juli 1956 wird das Statut der Autobahnen festgelegt. | Im Gesetz vom 12. Juli 1956 wird das Statut der Autobahnen festgelegt. |
In verschiedenen Artikeln des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember | In verschiedenen Artikeln des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember |
1975 zur Einführung der allgemeinen Strassenverkehrsordnung werden die | 1975 zur Einführung der allgemeinen Strassenverkehrsordnung werden die |
Verkehrs- und Sicherheitsregeln genannt, die auf die Autobahnen | Verkehrs- und Sicherheitsregeln genannt, die auf die Autobahnen |
beziehungsweise Kraftfahrstrassen anwendbar sind. Nachstehend einige | beziehungsweise Kraftfahrstrassen anwendbar sind. Nachstehend einige |
Beispiele: | Beispiele: |
- Art. 4: Verbindlichkeit der Anweisungen der befugten Bediensteten, | - Art. 4: Verbindlichkeit der Anweisungen der befugten Bediensteten, |
- Art. 7.1: Es ist verboten, den Verkehr zu behindern oder zu | - Art. 7.1: Es ist verboten, den Verkehr zu behindern oder zu |
gefährden, indem man ein Hindernis auf die öffentliche Strasse | gefährden, indem man ein Hindernis auf die öffentliche Strasse |
schafft, | schafft, |
- Art. 10.2: Kein Führer darf die normale Fahrt der anderen Führer | - Art. 10.2: Kein Führer darf die normale Fahrt der anderen Führer |
durch unbegründet und anormal langsames Fahren behindern, | durch unbegründet und anormal langsames Fahren behindern, |
- Art. 21.2: Kein Führer darf auf der Autobahn mit einer niedrigeren | - Art. 21.2: Kein Führer darf auf der Autobahn mit einer niedrigeren |
Geschwindigkeit als 70 km in der Stunde fahren (...), | Geschwindigkeit als 70 km in der Stunde fahren (...), |
- Art. 21.4: auf Autobahnen untersagte Fahrbewegungen, | - Art. 21.4: auf Autobahnen untersagte Fahrbewegungen, |
- Art. 21.6: Auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen sind Umzüge, | - Art. 21.6: Auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen sind Umzüge, |
Kundgebungen und Menschenansammlungen untersagt. | Kundgebungen und Menschenansammlungen untersagt. |
Die im vorliegenden Rundschreiben genannten Bestimmungen betreffen | Die im vorliegenden Rundschreiben genannten Bestimmungen betreffen |
zugleich die Autobahnen und die Kraftfahrstrassen. | zugleich die Autobahnen und die Kraftfahrstrassen. |
Wenn Artikel 133 Absatz 3 des neuen Gemeindegesetzes und Artikel 11 | Wenn Artikel 133 Absatz 3 des neuen Gemeindegesetzes und Artikel 11 |
des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt (GPA), abgeändert | des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt (GPA), abgeändert |
durch das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei | durch das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei |
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP), zusammen | Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP), zusammen |
gelesen werden, ist es möglich, die Verantwortung der | gelesen werden, ist es möglich, die Verantwortung der |
Verwaltungsbehörden in Sachen Aufrechterhaltung der Ordnung | Verwaltungsbehörden in Sachen Aufrechterhaltung der Ordnung |
aufzuteilen. In diesen Texten kann man lesen, dass der Bürgermeister | aufzuteilen. In diesen Texten kann man lesen, dass der Bürgermeister |
der erste Verantwortliche ist, ergänzend und ersatzweise auch der | der erste Verantwortliche ist, ergänzend und ersatzweise auch der |
Provinzgouverneur und der Minister des Innern. Die nationalen Behörden | Provinzgouverneur und der Minister des Innern. Die nationalen Behörden |
üben ihre Befugnisse aus, wenn die Gemeindebehörden ihren | üben ihre Befugnisse aus, wenn die Gemeindebehörden ihren |
Verpflichtungen nicht nachkommen, wenn die Störung der öffentlichen | Verpflichtungen nicht nachkommen, wenn die Störung der öffentlichen |
Ordnung sich auf das Gebiet mehrerer Gemeinden ausdehnt oder wenn sie | Ordnung sich auf das Gebiet mehrerer Gemeinden ausdehnt oder wenn sie |
der Meinung sind, dass ihr Eingreifen von allgemeinem Interesse ist, | der Meinung sind, dass ihr Eingreifen von allgemeinem Interesse ist, |
selbst wenn das Ereignis sich auf eine einzige Gemeinde beschränkt. | selbst wenn das Ereignis sich auf eine einzige Gemeinde beschränkt. |
Unter Berücksichtigung der überlokalen Auswirkung der Ereignisse ist | Unter Berücksichtigung der überlokalen Auswirkung der Ereignisse ist |
im spezifischen Fall der Autobahnen der Provinzgouverneur | im spezifischen Fall der Autobahnen der Provinzgouverneur |
beziehungsweise der Minister des Innern verantwortlich. | beziehungsweise der Minister des Innern verantwortlich. |
Was die Polizeidienste betrifft, so sind sowohl die lokale als auch | Was die Polizeidienste betrifft, so sind sowohl die lokale als auch |
die föderale Polizei für die Strassenverkehrspolizei und die | die föderale Polizei für die Strassenverkehrspolizei und die |
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig. Die Aufteilung | Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig. Die Aufteilung |
der Aufgaben zwischen den Polizeidiensten, wie sie im Ministeriellen | der Aufgaben zwischen den Polizeidiensten, wie sie im Ministeriellen |
Rundschreiben OOP 13 vom 26. April 1990 vorgestellt wird, muss | Rundschreiben OOP 13 vom 26. April 1990 vorgestellt wird, muss |
natürlich im Lichte der Bestimmungen über die Polizeireform gedeutet | natürlich im Lichte der Bestimmungen über die Polizeireform gedeutet |
werden. Die in Artikel 3 des GIP genannten Prinzipien der Spezialität | werden. Die in Artikel 3 des GIP genannten Prinzipien der Spezialität |
und der Subsidiarität sowie der Artikel 101 des GIP, mit dem der | und der Subsidiarität sowie der Artikel 101 des GIP, mit dem der |
spezialisierte Auftrag der Strassenverkehrspolizei der | spezialisierte Auftrag der Strassenverkehrspolizei der |
Generaldirektion der Verwaltungspolizei der föderalen Polizei | Generaldirektion der Verwaltungspolizei der föderalen Polizei |
anvertraut wird, müssen berücksichtigt werden. Hier geht es also eher | anvertraut wird, müssen berücksichtigt werden. Hier geht es also eher |
um das Definieren der vorrangigen Aufgaben der Polizeidienste als um | um das Definieren der vorrangigen Aufgaben der Polizeidienste als um |
das Begrenzen der Befugnisse eines dieser Dienste. | das Begrenzen der Befugnisse eines dieser Dienste. |
Daraus folgt, dass die lokale Polizei die Strassenverkehrspolizei | Daraus folgt, dass die lokale Polizei die Strassenverkehrspolizei |
innerhalb einer Polizeizone und ausserhalb der Autobahnen übernehmen | innerhalb einer Polizeizone und ausserhalb der Autobahnen übernehmen |
wird. Die föderale Polizei wird ihrerseits die Verkehrsregelung, die | wird. Die föderale Polizei wird ihrerseits die Verkehrsregelung, die |
Verkehrsüberwachung und die Information in Bezug auf die Autobahnen | Verkehrsüberwachung und die Information in Bezug auf die Autobahnen |
und ihre Zufahrten gewährleisten. | und ihre Zufahrten gewährleisten. |
3. AKTION DER VERWALTUNGSBEHÖRDEN | 3. AKTION DER VERWALTUNGSBEHÖRDEN |
3.1 Lokale Verwaltungsbehörden | 3.1 Lokale Verwaltungsbehörden |
Die lokalen Verwaltungsbehörden werden darauf achten müssen, jedes | Die lokalen Verwaltungsbehörden werden darauf achten müssen, jedes |
Ereignis, das nicht auf den Autobahnen stattfindet, zu verwalten, | Ereignis, das nicht auf den Autobahnen stattfindet, zu verwalten, |
damit eine Verlegung des Ereignisses auf die Zufahrten oder die | damit eine Verlegung des Ereignisses auf die Zufahrten oder die |
Autobahn selbst so weit wie möglich vermieden werden kann. In diesem | Autobahn selbst so weit wie möglich vermieden werden kann. In diesem |
Rahmen müssen sie den betroffenen lokalen und/oder föderalen | Rahmen müssen sie den betroffenen lokalen und/oder föderalen |
Polizeidiensten die nötigen Richtlinien geben. Gegebenenfalls muss in | Polizeidiensten die nötigen Richtlinien geben. Gegebenenfalls muss in |
Anwendung der Artikel 7/1 bis 7/4 des GPA eine Koordination | Anwendung der Artikel 7/1 bis 7/4 des GPA eine Koordination |
durchgeführt werden. | durchgeführt werden. |
Der Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung der Bewältigung der | Der Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung der Bewältigung der |
Ereignisse, damit den Veranstaltern unmissverständlich klar wird, dass | Ereignisse, damit den Veranstaltern unmissverständlich klar wird, dass |
jede Form einer Aktion auf oder in der Nähe von Autobahnen verboten | jede Form einer Aktion auf oder in der Nähe von Autobahnen verboten |
ist. Hierüber müssen vorher klare Absprachen zwischen den | ist. Hierüber müssen vorher klare Absprachen zwischen den |
Verwaltungsbehörden und den Veranstaltern getroffen werden. Die | Verwaltungsbehörden und den Veranstaltern getroffen werden. Die |
Verantwortlichkeiten der Veranstalter sollen ebenfalls hervorgehoben | Verantwortlichkeiten der Veranstalter sollen ebenfalls hervorgehoben |
werden. Vor allen Dingen muss der Schwerpunkt auf die Gefahren für | werden. Vor allen Dingen muss der Schwerpunkt auf die Gefahren für |
Verkehrs- und die Aktionsteilnehmer gelegt werden. | Verkehrs- und die Aktionsteilnehmer gelegt werden. |
Die lokalen Behörden müssen die föderalen Behörden entweder direkt | Die lokalen Behörden müssen die föderalen Behörden entweder direkt |
oder über die Polizeidienste über die Schritte unterrichten, die sie | oder über die Polizeidienste über die Schritte unterrichten, die sie |
unternehmen. | unternehmen. |
Im Fall eines unerwarteten Ereignisses oder wenn ein Ereignis sich so | Im Fall eines unerwarteten Ereignisses oder wenn ein Ereignis sich so |
entwickelt, dass die Autobahn zeitweilig besetzt ist, werden die | entwickelt, dass die Autobahn zeitweilig besetzt ist, werden die |
Verwaltungsbehörden Vorsorgemassnahmen ergreifen, um den Verkehr auf | Verwaltungsbehörden Vorsorgemassnahmen ergreifen, um den Verkehr auf |
dem Gebiet ihrer Polizeizone in Absprache mit den föderalen Behörden | dem Gebiet ihrer Polizeizone in Absprache mit den föderalen Behörden |
und der föderalen Polizei zu regeln. | und der föderalen Polizei zu regeln. |
3.2 Föderale Verwaltungsbehörden | 3.2 Föderale Verwaltungsbehörden |
Wenn damit zu rechnen ist, dass Aktionen sich auf die Autobahnen | Wenn damit zu rechnen ist, dass Aktionen sich auf die Autobahnen |
ausdehnen können oder wenn die Demonstranten angekündigt haben, die | ausdehnen können oder wenn die Demonstranten angekündigt haben, die |
Autobahnen benutzen zu wollen, müssen die föderalen Behörden, | Autobahnen benutzen zu wollen, müssen die föderalen Behörden, |
gegebenenfalls auch die Gouverneure, während der Vorbereitungsphase | gegebenenfalls auch die Gouverneure, während der Vorbereitungsphase |
eines angekündigten Ereignisses sofort oder gemäss der oben erwähnten | eines angekündigten Ereignisses sofort oder gemäss der oben erwähnten |
Nummer 3.1 davon unterrichtet werden. | Nummer 3.1 davon unterrichtet werden. |
Die föderalen Verwaltungsbehörden müssen alle Massnahmen ergreifen, um | Die föderalen Verwaltungsbehörden müssen alle Massnahmen ergreifen, um |
solche Aktionen zu verhindern sowie um die Sicherheit der | solche Aktionen zu verhindern sowie um die Sicherheit der |
Verkehrsteilnehmer und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das | Verkehrsteilnehmer und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das |
Grundprinzip bleibt die Anwendung von Artikel 21.6 des vorgenannten | Grundprinzip bleibt die Anwendung von Artikel 21.6 des vorgenannten |
Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975. Dennoch muss jede | Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975. Dennoch muss jede |
punktuelle Situation einer gründlichen Analyse unterzogen werden, um | punktuelle Situation einer gründlichen Analyse unterzogen werden, um |
so gut wie möglich ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem | so gut wie möglich ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem |
Gemeinwohl, der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und dem | Gemeinwohl, der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und dem |
demokratischen Recht auf freie Meinungsäusserung. | demokratischen Recht auf freie Meinungsäusserung. |
Die föderalen Verwaltungsbehörden müssen den föderalen Polizeidiensten | Die föderalen Verwaltungsbehörden müssen den föderalen Polizeidiensten |
zu diesem Zweck Befehle, Anweisungen und Richtlinien erteilen. | zu diesem Zweck Befehle, Anweisungen und Richtlinien erteilen. |
Letztere müssen die lokalen Gerichtsbehörden darüber informieren. | Letztere müssen die lokalen Gerichtsbehörden darüber informieren. |
Was schliesslich die Ereignisse betrifft, die Gegenstand von | Was schliesslich die Ereignisse betrifft, die Gegenstand von |
Noteinsatzplänen sind, so müssen die Gouverneure darin die | Noteinsatzplänen sind, so müssen die Gouverneure darin die |
Bestimmungen über die Einsatzkoordination und -leitung der | Bestimmungen über die Einsatzkoordination und -leitung der |
Polizeiaufgebote auf der Grundlage eines Konsenses aufnehmen lassen. | Polizeiaufgebote auf der Grundlage eines Konsenses aufnehmen lassen. |
4. AKTION DER POLIZEIDIENSTE | 4. AKTION DER POLIZEIDIENSTE |
4.1 Lokale Polizei | 4.1 Lokale Polizei |
Die lokalen Polizeidienste, die unter der Verantwortung der lokalen | Die lokalen Polizeidienste, die unter der Verantwortung der lokalen |
Verwaltungsbehörden stehen, müssen in ihrer Zone, ausser auf den | Verwaltungsbehörden stehen, müssen in ihrer Zone, ausser auf den |
Autobahnen, vor allem die Verkehrsregelung und die Überwachung des | Autobahnen, vor allem die Verkehrsregelung und die Überwachung des |
Verkehrs gewährleisten. | Verkehrs gewährleisten. |
Bei einer Aktion, ob geplant oder nicht, müssen sie darauf achten, | Bei einer Aktion, ob geplant oder nicht, müssen sie darauf achten, |
dass das Ereignis kanalisiert wird, um den Gesetzesbestimmungen Folge | dass das Ereignis kanalisiert wird, um den Gesetzesbestimmungen Folge |
zu leisten und jegliche Aktion auf den Autobahnen zu verhindern. Sie | zu leisten und jegliche Aktion auf den Autobahnen zu verhindern. Sie |
müssen die mit der Verkehrspolizei auf den Autobahnen beauftragten | müssen die mit der Verkehrspolizei auf den Autobahnen beauftragten |
Dienste der föderalen Polizei regelmässig über die Entwicklung der | Dienste der föderalen Polizei regelmässig über die Entwicklung der |
Lage informieren, damit diese Dienste gegebenenfalls die notwendigen | Lage informieren, damit diese Dienste gegebenenfalls die notwendigen |
Massnahmen ergreifen können. Falls nötig, muss die lokale Polizei die | Massnahmen ergreifen können. Falls nötig, muss die lokale Polizei die |
Dienste der föderalen Polizei zu den Vorbereitungsversammlungen | Dienste der föderalen Polizei zu den Vorbereitungsversammlungen |
einladen. | einladen. |
Im Fall eines Ereignisses, dessen Folgen auf eine einzige Polizeizone | Im Fall eines Ereignisses, dessen Folgen auf eine einzige Polizeizone |
begrenzt sind, übernimmt der Zonenchef die Befehlsgewalt über die | begrenzt sind, übernimmt der Zonenchef die Befehlsgewalt über die |
lokalen Polizeiaufgebote. Aufgrund von Artikel 7/2 des GPA könnte er | lokalen Polizeiaufgebote. Aufgrund von Artikel 7/2 des GPA könnte er |
den Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator bitten, die | den Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator bitten, die |
Einsatzkoordination und die Einsatzleitung zu übernehmen. | Einsatzkoordination und die Einsatzleitung zu übernehmen. |
Im Fall eines Ereignisses, dessen Folgen mehrere Polizeizonen | Im Fall eines Ereignisses, dessen Folgen mehrere Polizeizonen |
betreffen, wird der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator die | betreffen, wird der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator die |
Koordinierung gewährleisten. Aufgrund von Artikel 7/1 Nr. 2 des GPA | Koordinierung gewährleisten. Aufgrund von Artikel 7/1 Nr. 2 des GPA |
könnte er ebenfalls die Einsatzleitung übernehmen. | könnte er ebenfalls die Einsatzleitung übernehmen. |
Gesetzt den Fall, dass die Mittel der lokalen Polizei nicht genügen | Gesetzt den Fall, dass die Mittel der lokalen Polizei nicht genügen |
würden, um die Verwaltung der Ereignisse zu gewährleisten, muss in | würden, um die Verwaltung der Ereignisse zu gewährleisten, muss in |
jedem Fall auf die in Artikel 104 des GIP festgelegten Unterstützungs- | jedem Fall auf die in Artikel 104 des GIP festgelegten Unterstützungs- |
und Koordinationsverfahren zurückgegriffen werden. Die verbindliche | und Koordinationsverfahren zurückgegriffen werden. Die verbindliche |
Richtlinie MFO-2 vom 3. April 2002 ist ebenfalls anwendbar. | Richtlinie MFO-2 vom 3. April 2002 ist ebenfalls anwendbar. |
Die lokalen Gerichtsbehörden müssen über das Ereignis unterrichtet | Die lokalen Gerichtsbehörden müssen über das Ereignis unterrichtet |
werden, sobald das Risiko einer Aktion auf dem Gebiet der Autobahn | werden, sobald das Risiko einer Aktion auf dem Gebiet der Autobahn |
besteht. Es ist in der Tat die Aufgabe dieser Behörden, zu beurteilen, | besteht. Es ist in der Tat die Aufgabe dieser Behörden, zu beurteilen, |
inwiefern Artikel 406 des Strafgesetzbuches nicht anwendbar ist | inwiefern Artikel 406 des Strafgesetzbuches nicht anwendbar ist |
(böswillige Behinderung des Strassenverkehrs), und die diesbezüglichen | (böswillige Behinderung des Strassenverkehrs), und die diesbezüglichen |
Massnahmen zu bestimmen (zum Beispiel Beschlagnahme des Fahrzeugs). | Massnahmen zu bestimmen (zum Beispiel Beschlagnahme des Fahrzeugs). |
4.2 Föderale Polizei | 4.2 Föderale Polizei |
Da die föderalen Polizeidienste unter der Verantwortung der föderalen | Da die föderalen Polizeidienste unter der Verantwortung der föderalen |
Verwaltungsbehörden handeln, gewährleisten sie vor allem die Regelung | Verwaltungsbehörden handeln, gewährleisten sie vor allem die Regelung |
des Strassenverkehrs und die Bewachung des Verkehrs auf den Autobahnen | des Strassenverkehrs und die Bewachung des Verkehrs auf den Autobahnen |
und ihren Zufahrten. | und ihren Zufahrten. |
Ausserhalb dieses Gebiets unterstehen die föderalen Polizeidienste | Ausserhalb dieses Gebiets unterstehen die föderalen Polizeidienste |
während der Ausführung eines Auftrags der Verantwortung der lokalen | während der Ausführung eines Auftrags der Verantwortung der lokalen |
Verwaltungsbehörde. Bei einer Aktion, ob geplant oder nicht, die | Verwaltungsbehörde. Bei einer Aktion, ob geplant oder nicht, die |
ausserhalb der Autobahnen stattfindet, muss die föderale Polizei ihre | ausserhalb der Autobahnen stattfindet, muss die föderale Polizei ihre |
Informationssuche noch verstärken und sich über die Entwicklung des | Informationssuche noch verstärken und sich über die Entwicklung des |
Ereignisses auf dem Laufenden halten. Falls nötig, muss sie einen | Ereignisses auf dem Laufenden halten. Falls nötig, muss sie einen |
Verbindungsoffizier bei der lokalen Polizei abordnen, um die | Verbindungsoffizier bei der lokalen Polizei abordnen, um die |
Koordinierung und die Sammlung von Informationen zu erleichtern. | Koordinierung und die Sammlung von Informationen zu erleichtern. |
Grundsätzlich darf auf den Autobahnen keine geplante Aktion | Grundsätzlich darf auf den Autobahnen keine geplante Aktion |
stattfinden. Bei Missachtung dieser Regel muss die föderale Polizei in | stattfinden. Bei Missachtung dieser Regel muss die föderale Polizei in |
ihren Kontaktaufnahmen mit den Veranstaltern deren Verantwortung | ihren Kontaktaufnahmen mit den Veranstaltern deren Verantwortung |
hervorheben. Sie muss ihnen bewusst machen, welche Gefahren den | hervorheben. Sie muss ihnen bewusst machen, welche Gefahren den |
Verkehrsteilnehmern drohen. Sie muss die Veranstalter über die | Verkehrsteilnehmern drohen. Sie muss die Veranstalter über die |
Richtlinien der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden informieren. | Richtlinien der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden informieren. |
Polizeiliche Mittel (Personal und Material) müssen zur Verfügung | Polizeiliche Mittel (Personal und Material) müssen zur Verfügung |
gestellt werden, um jeder Aktionsart progressiv entgegenzutreten. Die | gestellt werden, um jeder Aktionsart progressiv entgegenzutreten. Die |
Koordination mit der lokalen Polizei wird gemäss den Artikeln 7/1 bis | Koordination mit der lokalen Polizei wird gemäss den Artikeln 7/1 bis |
7/4 des GPA gewährleistet, um den Einsatz der Mittel zu optimieren. | 7/4 des GPA gewährleistet, um den Einsatz der Mittel zu optimieren. |
Im Fall einer ungeplanten Aktion auf den Autobahnen oder ihren | Im Fall einer ungeplanten Aktion auf den Autobahnen oder ihren |
Zufahrten muss die föderale Polizei zuerst dafür sorgen, dass die | Zufahrten muss die föderale Polizei zuerst dafür sorgen, dass die |
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unmittelbar gewährleistet wird, | Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unmittelbar gewährleistet wird, |
indem je nach Ereignis die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden. | indem je nach Ereignis die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden. |
Diese Massnahmen sind gemäss der spezifischen Situation und in | Diese Massnahmen sind gemäss der spezifischen Situation und in |
Anwendung der Artikel 7/1 bis 7/4 des GPA zu koordinieren. Die freie | Anwendung der Artikel 7/1 bis 7/4 des GPA zu koordinieren. Die freie |
Durchfahrt von Fahrzeugen, die Vorrang geniessen (Krankenwagen, | Durchfahrt von Fahrzeugen, die Vorrang geniessen (Krankenwagen, |
Feuerwehr usw.), muss maximal gewährleistet sein. | Feuerwehr usw.), muss maximal gewährleistet sein. |
Danach muss die föderale Polizei mit den Veranstaltern Kontakt | Danach muss die föderale Polizei mit den Veranstaltern Kontakt |
aufnehmen, um sie zum Verlassen des Gebiets der Autobahn zu bewegen. | aufnehmen, um sie zum Verlassen des Gebiets der Autobahn zu bewegen. |
Die lokale Polizei und/oder der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator | Die lokale Polizei und/oder der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator |
sind in diese Verhandlungen einzubeziehen, damit eine gute Verwaltung | sind in diese Verhandlungen einzubeziehen, damit eine gute Verwaltung |
des Ereignisses ausserhalb der Autobahn gewährleistet ist. | des Ereignisses ausserhalb der Autobahn gewährleistet ist. |
Abschliessend muss die föderale Polizei die notwendigen polizeilichen | Abschliessend muss die föderale Polizei die notwendigen polizeilichen |
und gerichtlichen Massnahmen ergreifen, um das Gebiet der Autobahn so | und gerichtlichen Massnahmen ergreifen, um das Gebiet der Autobahn so |
schnell wie möglich zu räumen und für die Rechtsverfolgung der | schnell wie möglich zu räumen und für die Rechtsverfolgung der |
Personen zu sorgen, die eine Übertretung begangen haben. In dieser | Personen zu sorgen, die eine Übertretung begangen haben. In dieser |
Hinsicht müssen die Koordination und die Kontakte mit den lokalen | Hinsicht müssen die Koordination und die Kontakte mit den lokalen |
Gerichtsbehörden gewährleistet sein. | Gerichtsbehörden gewährleistet sein. |
Dürfte ich Sie bitten, die Polizeizonen Ihres Amtsbereichs ohne Verzug | Dürfte ich Sie bitten, die Polizeizonen Ihres Amtsbereichs ohne Verzug |
hiervon in Kenntnis zu setzen? | hiervon in Kenntnis zu setzen? |
Ich bitte zudem die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, | Ich bitte zudem die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, |
an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt | an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt |
veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Hochachtungsvoll | Hochachtungsvoll |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |