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Gestion des événements liés à l'ordre public se déroulant sur les autoroutes. - Traduction allemande Gebeurtenissen die met de openbare orde samenhangen en die op de autosnelwegen plaatsvinden. - Duitse vertaling
SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN
18 JUILLET 2002. - Gestion des événements liés à l'ordre public se 18 JULI 2002. - Gebeurtenissen die met de openbare orde samenhangen en
déroulant sur les autoroutes. - Traduction allemande die op de autosnelwegen plaatsvinden. - Duitse vertaling
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van
circulaire du Ministre de l'Intérieur du 18 juillet 2002 relative à la de Minister van Binnenlandse Zaken van 18 juli 2002 betreffende de
gestion des événements liés à l'ordre public se déroulant sur les gebeurtenissen die met de openbare orde samenhangen en die op de
autoroutes (Moniteur belge du 14 août 2002), établie par le Service autosnelwegen plaatsvinden (Belgisch Staatsblad van 14 augustus 2002),
central de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het
adjoint à Malmedy. Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy.
Annexe - Bijlage Annexe - Bijlage
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
18. JULI 2002 - Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen 18. JULI 2002 - Bewältigung von Ereignissen, die mit der öffentlichen
Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden Ordnung zusammenhängen und auf Autobahnen stattfinden
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
1. ALLGEMEINER RAHMEN 1. ALLGEMEINER RAHMEN
Vor kurzem sind auf oder in der Nähe von Autobahnen, Kraftfahrstrassen Vor kurzem sind auf oder in der Nähe von Autobahnen, Kraftfahrstrassen
oder Schnellstrassen verschiedene Aktionen beziehungsweise oder Schnellstrassen verschiedene Aktionen beziehungsweise
Kundgebungen organisiert worden. Obwohl diese Ereignisse polizeilich Kundgebungen organisiert worden. Obwohl diese Ereignisse polizeilich
begleitet und mit Polizeimassnahmen versehen waren, konnten schwere begleitet und mit Polizeimassnahmen versehen waren, konnten schwere
Unfälle bedauerlicherweise nicht vermieden werden. Diese Vorfälle Unfälle bedauerlicherweise nicht vermieden werden. Diese Vorfälle
bilden keine Ausnahme. Allgemein scheint es auf diesem Gebiet sogar bilden keine Ausnahme. Allgemein scheint es auf diesem Gebiet sogar
eine steigende Tendenz zu geben. In einem manchmal schwierigen eine steigende Tendenz zu geben. In einem manchmal schwierigen
sozialen Umfeld ist es nicht immer einfach, die freie sozialen Umfeld ist es nicht immer einfach, die freie
Meinungsäusserung, die Beachtung der Gesetzesbestimmungen und die Meinungsäusserung, die Beachtung der Gesetzesbestimmungen und die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer oder der Kundgebungsteilnehmer Sicherheit der Verkehrsteilnehmer oder der Kundgebungsteilnehmer
miteinander zu vereinbaren. In bestimmten Fällen ist der Zusammenhang miteinander zu vereinbaren. In bestimmten Fällen ist der Zusammenhang
zwischen Demonstranten und Autobahn offensichtlich, wie zum Beispiel zwischen Demonstranten und Autobahn offensichtlich, wie zum Beispiel
bei den Strassentransportunternehmern. In den anderen Fällen geschieht bei den Strassentransportunternehmern. In den anderen Fällen geschieht
dies vor allem des Medieninteresses wegen. Schliesslich werden die dies vor allem des Medieninteresses wegen. Schliesslich werden die
Autobahnen oder Kraftfahrstrassen in bestimmten Fällen benutzt, um vom Autobahnen oder Kraftfahrstrassen in bestimmten Fällen benutzt, um vom
einen Sammelpunkt der Demonstranten zum anderen zu gelangen, wobei einen Sammelpunkt der Demonstranten zum anderen zu gelangen, wobei
diese Fahrt die Form eines Umzugs oder einer eigenen Aktion annimmt diese Fahrt die Form eines Umzugs oder einer eigenen Aktion annimmt
(zum Beispiel Aktion « Schneckentempo »). (zum Beispiel Aktion « Schneckentempo »).
Dies alles hat die verschiedenen betroffenen Parteien Dies alles hat die verschiedenen betroffenen Parteien
(Verwaltungsbehörden, Gerichtsbehörden, Polizeidienste) veranlasst, (Verwaltungsbehörden, Gerichtsbehörden, Polizeidienste) veranlasst,
darüber nachzudenken, wie die Behörden sich in solchen Situationen darüber nachzudenken, wie die Behörden sich in solchen Situationen
verhalten müssen. verhalten müssen.
Zudem hat die Einrichtung der auf zwei Ebenen strukturierten Zudem hat die Einrichtung der auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizei Fragen aufkommen lassen über die integrierten Polizei Fragen aufkommen lassen über die
Koordinierungsmassnahmen oder die Aufgabenverteilung bei solchen Koordinierungsmassnahmen oder die Aufgabenverteilung bei solchen
Anlässen. Dies gilt für alle Ereignisse, die mit der öffentlichen Anlässen. Dies gilt für alle Ereignisse, die mit der öffentlichen
Ordnung zusammenhängen: Kundgebungen, Unfälle, aussergewöhnliche Ordnung zusammenhängen: Kundgebungen, Unfälle, aussergewöhnliche
Transporte usw. Transporte usw.
Das Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die Das Ziel des vorliegenden Rundschreibens ist es, auf die
diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen hinzuweisen, den Standpunkt der diesbezüglichen Gesetzesbestimmungen hinzuweisen, den Standpunkt der
Verwaltungsbehörden zu erläutern und den allgemeinen Aktionsrahmen der Verwaltungsbehörden zu erläutern und den allgemeinen Aktionsrahmen der
Polizeidienste festzulegen. Polizeidienste festzulegen.
2. GESETZESBESTIMMUNGEN 2. GESETZESBESTIMMUNGEN
Im Gesetz vom 12. Juli 1956 wird das Statut der Autobahnen festgelegt. Im Gesetz vom 12. Juli 1956 wird das Statut der Autobahnen festgelegt.
In verschiedenen Artikeln des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember In verschiedenen Artikeln des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember
1975 zur Einführung der allgemeinen Strassenverkehrsordnung werden die 1975 zur Einführung der allgemeinen Strassenverkehrsordnung werden die
Verkehrs- und Sicherheitsregeln genannt, die auf die Autobahnen Verkehrs- und Sicherheitsregeln genannt, die auf die Autobahnen
beziehungsweise Kraftfahrstrassen anwendbar sind. Nachstehend einige beziehungsweise Kraftfahrstrassen anwendbar sind. Nachstehend einige
Beispiele: Beispiele:
- Art. 4: Verbindlichkeit der Anweisungen der befugten Bediensteten, - Art. 4: Verbindlichkeit der Anweisungen der befugten Bediensteten,
- Art. 7.1: Es ist verboten, den Verkehr zu behindern oder zu - Art. 7.1: Es ist verboten, den Verkehr zu behindern oder zu
gefährden, indem man ein Hindernis auf die öffentliche Strasse gefährden, indem man ein Hindernis auf die öffentliche Strasse
schafft, schafft,
- Art. 10.2: Kein Führer darf die normale Fahrt der anderen Führer - Art. 10.2: Kein Führer darf die normale Fahrt der anderen Führer
durch unbegründet und anormal langsames Fahren behindern, durch unbegründet und anormal langsames Fahren behindern,
- Art. 21.2: Kein Führer darf auf der Autobahn mit einer niedrigeren - Art. 21.2: Kein Führer darf auf der Autobahn mit einer niedrigeren
Geschwindigkeit als 70 km in der Stunde fahren (...), Geschwindigkeit als 70 km in der Stunde fahren (...),
- Art. 21.4: auf Autobahnen untersagte Fahrbewegungen, - Art. 21.4: auf Autobahnen untersagte Fahrbewegungen,
- Art. 21.6: Auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen sind Umzüge, - Art. 21.6: Auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen sind Umzüge,
Kundgebungen und Menschenansammlungen untersagt. Kundgebungen und Menschenansammlungen untersagt.
Die im vorliegenden Rundschreiben genannten Bestimmungen betreffen Die im vorliegenden Rundschreiben genannten Bestimmungen betreffen
zugleich die Autobahnen und die Kraftfahrstrassen. zugleich die Autobahnen und die Kraftfahrstrassen.
Wenn Artikel 133 Absatz 3 des neuen Gemeindegesetzes und Artikel 11 Wenn Artikel 133 Absatz 3 des neuen Gemeindegesetzes und Artikel 11
des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt (GPA), abgeändert des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt (GPA), abgeändert
durch das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei durch das Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP), zusammen Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes (GIP), zusammen
gelesen werden, ist es möglich, die Verantwortung der gelesen werden, ist es möglich, die Verantwortung der
Verwaltungsbehörden in Sachen Aufrechterhaltung der Ordnung Verwaltungsbehörden in Sachen Aufrechterhaltung der Ordnung
aufzuteilen. In diesen Texten kann man lesen, dass der Bürgermeister aufzuteilen. In diesen Texten kann man lesen, dass der Bürgermeister
der erste Verantwortliche ist, ergänzend und ersatzweise auch der der erste Verantwortliche ist, ergänzend und ersatzweise auch der
Provinzgouverneur und der Minister des Innern. Die nationalen Behörden Provinzgouverneur und der Minister des Innern. Die nationalen Behörden
üben ihre Befugnisse aus, wenn die Gemeindebehörden ihren üben ihre Befugnisse aus, wenn die Gemeindebehörden ihren
Verpflichtungen nicht nachkommen, wenn die Störung der öffentlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wenn die Störung der öffentlichen
Ordnung sich auf das Gebiet mehrerer Gemeinden ausdehnt oder wenn sie Ordnung sich auf das Gebiet mehrerer Gemeinden ausdehnt oder wenn sie
der Meinung sind, dass ihr Eingreifen von allgemeinem Interesse ist, der Meinung sind, dass ihr Eingreifen von allgemeinem Interesse ist,
selbst wenn das Ereignis sich auf eine einzige Gemeinde beschränkt. selbst wenn das Ereignis sich auf eine einzige Gemeinde beschränkt.
Unter Berücksichtigung der überlokalen Auswirkung der Ereignisse ist Unter Berücksichtigung der überlokalen Auswirkung der Ereignisse ist
im spezifischen Fall der Autobahnen der Provinzgouverneur im spezifischen Fall der Autobahnen der Provinzgouverneur
beziehungsweise der Minister des Innern verantwortlich. beziehungsweise der Minister des Innern verantwortlich.
Was die Polizeidienste betrifft, so sind sowohl die lokale als auch Was die Polizeidienste betrifft, so sind sowohl die lokale als auch
die föderale Polizei für die Strassenverkehrspolizei und die die föderale Polizei für die Strassenverkehrspolizei und die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig. Die Aufteilung Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig. Die Aufteilung
der Aufgaben zwischen den Polizeidiensten, wie sie im Ministeriellen der Aufgaben zwischen den Polizeidiensten, wie sie im Ministeriellen
Rundschreiben OOP 13 vom 26. April 1990 vorgestellt wird, muss Rundschreiben OOP 13 vom 26. April 1990 vorgestellt wird, muss
natürlich im Lichte der Bestimmungen über die Polizeireform gedeutet natürlich im Lichte der Bestimmungen über die Polizeireform gedeutet
werden. Die in Artikel 3 des GIP genannten Prinzipien der Spezialität werden. Die in Artikel 3 des GIP genannten Prinzipien der Spezialität
und der Subsidiarität sowie der Artikel 101 des GIP, mit dem der und der Subsidiarität sowie der Artikel 101 des GIP, mit dem der
spezialisierte Auftrag der Strassenverkehrspolizei der spezialisierte Auftrag der Strassenverkehrspolizei der
Generaldirektion der Verwaltungspolizei der föderalen Polizei Generaldirektion der Verwaltungspolizei der föderalen Polizei
anvertraut wird, müssen berücksichtigt werden. Hier geht es also eher anvertraut wird, müssen berücksichtigt werden. Hier geht es also eher
um das Definieren der vorrangigen Aufgaben der Polizeidienste als um um das Definieren der vorrangigen Aufgaben der Polizeidienste als um
das Begrenzen der Befugnisse eines dieser Dienste. das Begrenzen der Befugnisse eines dieser Dienste.
Daraus folgt, dass die lokale Polizei die Strassenverkehrspolizei Daraus folgt, dass die lokale Polizei die Strassenverkehrspolizei
innerhalb einer Polizeizone und ausserhalb der Autobahnen übernehmen innerhalb einer Polizeizone und ausserhalb der Autobahnen übernehmen
wird. Die föderale Polizei wird ihrerseits die Verkehrsregelung, die wird. Die föderale Polizei wird ihrerseits die Verkehrsregelung, die
Verkehrsüberwachung und die Information in Bezug auf die Autobahnen Verkehrsüberwachung und die Information in Bezug auf die Autobahnen
und ihre Zufahrten gewährleisten. und ihre Zufahrten gewährleisten.
3. AKTION DER VERWALTUNGSBEHÖRDEN 3. AKTION DER VERWALTUNGSBEHÖRDEN
3.1 Lokale Verwaltungsbehörden 3.1 Lokale Verwaltungsbehörden
Die lokalen Verwaltungsbehörden werden darauf achten müssen, jedes Die lokalen Verwaltungsbehörden werden darauf achten müssen, jedes
Ereignis, das nicht auf den Autobahnen stattfindet, zu verwalten, Ereignis, das nicht auf den Autobahnen stattfindet, zu verwalten,
damit eine Verlegung des Ereignisses auf die Zufahrten oder die damit eine Verlegung des Ereignisses auf die Zufahrten oder die
Autobahn selbst so weit wie möglich vermieden werden kann. In diesem Autobahn selbst so weit wie möglich vermieden werden kann. In diesem
Rahmen müssen sie den betroffenen lokalen und/oder föderalen Rahmen müssen sie den betroffenen lokalen und/oder föderalen
Polizeidiensten die nötigen Richtlinien geben. Gegebenenfalls muss in Polizeidiensten die nötigen Richtlinien geben. Gegebenenfalls muss in
Anwendung der Artikel 7/1 bis 7/4 des GPA eine Koordination Anwendung der Artikel 7/1 bis 7/4 des GPA eine Koordination
durchgeführt werden. durchgeführt werden.
Der Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung der Bewältigung der Der Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung der Bewältigung der
Ereignisse, damit den Veranstaltern unmissverständlich klar wird, dass Ereignisse, damit den Veranstaltern unmissverständlich klar wird, dass
jede Form einer Aktion auf oder in der Nähe von Autobahnen verboten jede Form einer Aktion auf oder in der Nähe von Autobahnen verboten
ist. Hierüber müssen vorher klare Absprachen zwischen den ist. Hierüber müssen vorher klare Absprachen zwischen den
Verwaltungsbehörden und den Veranstaltern getroffen werden. Die Verwaltungsbehörden und den Veranstaltern getroffen werden. Die
Verantwortlichkeiten der Veranstalter sollen ebenfalls hervorgehoben Verantwortlichkeiten der Veranstalter sollen ebenfalls hervorgehoben
werden. Vor allen Dingen muss der Schwerpunkt auf die Gefahren für werden. Vor allen Dingen muss der Schwerpunkt auf die Gefahren für
Verkehrs- und die Aktionsteilnehmer gelegt werden. Verkehrs- und die Aktionsteilnehmer gelegt werden.
Die lokalen Behörden müssen die föderalen Behörden entweder direkt Die lokalen Behörden müssen die föderalen Behörden entweder direkt
oder über die Polizeidienste über die Schritte unterrichten, die sie oder über die Polizeidienste über die Schritte unterrichten, die sie
unternehmen. unternehmen.
Im Fall eines unerwarteten Ereignisses oder wenn ein Ereignis sich so Im Fall eines unerwarteten Ereignisses oder wenn ein Ereignis sich so
entwickelt, dass die Autobahn zeitweilig besetzt ist, werden die entwickelt, dass die Autobahn zeitweilig besetzt ist, werden die
Verwaltungsbehörden Vorsorgemassnahmen ergreifen, um den Verkehr auf Verwaltungsbehörden Vorsorgemassnahmen ergreifen, um den Verkehr auf
dem Gebiet ihrer Polizeizone in Absprache mit den föderalen Behörden dem Gebiet ihrer Polizeizone in Absprache mit den föderalen Behörden
und der föderalen Polizei zu regeln. und der föderalen Polizei zu regeln.
3.2 Föderale Verwaltungsbehörden 3.2 Föderale Verwaltungsbehörden
Wenn damit zu rechnen ist, dass Aktionen sich auf die Autobahnen Wenn damit zu rechnen ist, dass Aktionen sich auf die Autobahnen
ausdehnen können oder wenn die Demonstranten angekündigt haben, die ausdehnen können oder wenn die Demonstranten angekündigt haben, die
Autobahnen benutzen zu wollen, müssen die föderalen Behörden, Autobahnen benutzen zu wollen, müssen die föderalen Behörden,
gegebenenfalls auch die Gouverneure, während der Vorbereitungsphase gegebenenfalls auch die Gouverneure, während der Vorbereitungsphase
eines angekündigten Ereignisses sofort oder gemäss der oben erwähnten eines angekündigten Ereignisses sofort oder gemäss der oben erwähnten
Nummer 3.1 davon unterrichtet werden. Nummer 3.1 davon unterrichtet werden.
Die föderalen Verwaltungsbehörden müssen alle Massnahmen ergreifen, um Die föderalen Verwaltungsbehörden müssen alle Massnahmen ergreifen, um
solche Aktionen zu verhindern sowie um die Sicherheit der solche Aktionen zu verhindern sowie um die Sicherheit der
Verkehrsteilnehmer und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das Verkehrsteilnehmer und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das
Grundprinzip bleibt die Anwendung von Artikel 21.6 des vorgenannten Grundprinzip bleibt die Anwendung von Artikel 21.6 des vorgenannten
Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975. Dennoch muss jede Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975. Dennoch muss jede
punktuelle Situation einer gründlichen Analyse unterzogen werden, um punktuelle Situation einer gründlichen Analyse unterzogen werden, um
so gut wie möglich ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem so gut wie möglich ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem
Gemeinwohl, der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und dem Gemeinwohl, der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und dem
demokratischen Recht auf freie Meinungsäusserung. demokratischen Recht auf freie Meinungsäusserung.
Die föderalen Verwaltungsbehörden müssen den föderalen Polizeidiensten Die föderalen Verwaltungsbehörden müssen den föderalen Polizeidiensten
zu diesem Zweck Befehle, Anweisungen und Richtlinien erteilen. zu diesem Zweck Befehle, Anweisungen und Richtlinien erteilen.
Letztere müssen die lokalen Gerichtsbehörden darüber informieren. Letztere müssen die lokalen Gerichtsbehörden darüber informieren.
Was schliesslich die Ereignisse betrifft, die Gegenstand von Was schliesslich die Ereignisse betrifft, die Gegenstand von
Noteinsatzplänen sind, so müssen die Gouverneure darin die Noteinsatzplänen sind, so müssen die Gouverneure darin die
Bestimmungen über die Einsatzkoordination und -leitung der Bestimmungen über die Einsatzkoordination und -leitung der
Polizeiaufgebote auf der Grundlage eines Konsenses aufnehmen lassen. Polizeiaufgebote auf der Grundlage eines Konsenses aufnehmen lassen.
4. AKTION DER POLIZEIDIENSTE 4. AKTION DER POLIZEIDIENSTE
4.1 Lokale Polizei 4.1 Lokale Polizei
Die lokalen Polizeidienste, die unter der Verantwortung der lokalen Die lokalen Polizeidienste, die unter der Verantwortung der lokalen
Verwaltungsbehörden stehen, müssen in ihrer Zone, ausser auf den Verwaltungsbehörden stehen, müssen in ihrer Zone, ausser auf den
Autobahnen, vor allem die Verkehrsregelung und die Überwachung des Autobahnen, vor allem die Verkehrsregelung und die Überwachung des
Verkehrs gewährleisten. Verkehrs gewährleisten.
Bei einer Aktion, ob geplant oder nicht, müssen sie darauf achten, Bei einer Aktion, ob geplant oder nicht, müssen sie darauf achten,
dass das Ereignis kanalisiert wird, um den Gesetzesbestimmungen Folge dass das Ereignis kanalisiert wird, um den Gesetzesbestimmungen Folge
zu leisten und jegliche Aktion auf den Autobahnen zu verhindern. Sie zu leisten und jegliche Aktion auf den Autobahnen zu verhindern. Sie
müssen die mit der Verkehrspolizei auf den Autobahnen beauftragten müssen die mit der Verkehrspolizei auf den Autobahnen beauftragten
Dienste der föderalen Polizei regelmässig über die Entwicklung der Dienste der föderalen Polizei regelmässig über die Entwicklung der
Lage informieren, damit diese Dienste gegebenenfalls die notwendigen Lage informieren, damit diese Dienste gegebenenfalls die notwendigen
Massnahmen ergreifen können. Falls nötig, muss die lokale Polizei die Massnahmen ergreifen können. Falls nötig, muss die lokale Polizei die
Dienste der föderalen Polizei zu den Vorbereitungsversammlungen Dienste der föderalen Polizei zu den Vorbereitungsversammlungen
einladen. einladen.
Im Fall eines Ereignisses, dessen Folgen auf eine einzige Polizeizone Im Fall eines Ereignisses, dessen Folgen auf eine einzige Polizeizone
begrenzt sind, übernimmt der Zonenchef die Befehlsgewalt über die begrenzt sind, übernimmt der Zonenchef die Befehlsgewalt über die
lokalen Polizeiaufgebote. Aufgrund von Artikel 7/2 des GPA könnte er lokalen Polizeiaufgebote. Aufgrund von Artikel 7/2 des GPA könnte er
den Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator bitten, die den Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator bitten, die
Einsatzkoordination und die Einsatzleitung zu übernehmen. Einsatzkoordination und die Einsatzleitung zu übernehmen.
Im Fall eines Ereignisses, dessen Folgen mehrere Polizeizonen Im Fall eines Ereignisses, dessen Folgen mehrere Polizeizonen
betreffen, wird der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator die betreffen, wird der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator die
Koordinierung gewährleisten. Aufgrund von Artikel 7/1 Nr. 2 des GPA Koordinierung gewährleisten. Aufgrund von Artikel 7/1 Nr. 2 des GPA
könnte er ebenfalls die Einsatzleitung übernehmen. könnte er ebenfalls die Einsatzleitung übernehmen.
Gesetzt den Fall, dass die Mittel der lokalen Polizei nicht genügen Gesetzt den Fall, dass die Mittel der lokalen Polizei nicht genügen
würden, um die Verwaltung der Ereignisse zu gewährleisten, muss in würden, um die Verwaltung der Ereignisse zu gewährleisten, muss in
jedem Fall auf die in Artikel 104 des GIP festgelegten Unterstützungs- jedem Fall auf die in Artikel 104 des GIP festgelegten Unterstützungs-
und Koordinationsverfahren zurückgegriffen werden. Die verbindliche und Koordinationsverfahren zurückgegriffen werden. Die verbindliche
Richtlinie MFO-2 vom 3. April 2002 ist ebenfalls anwendbar. Richtlinie MFO-2 vom 3. April 2002 ist ebenfalls anwendbar.
Die lokalen Gerichtsbehörden müssen über das Ereignis unterrichtet Die lokalen Gerichtsbehörden müssen über das Ereignis unterrichtet
werden, sobald das Risiko einer Aktion auf dem Gebiet der Autobahn werden, sobald das Risiko einer Aktion auf dem Gebiet der Autobahn
besteht. Es ist in der Tat die Aufgabe dieser Behörden, zu beurteilen, besteht. Es ist in der Tat die Aufgabe dieser Behörden, zu beurteilen,
inwiefern Artikel 406 des Strafgesetzbuches nicht anwendbar ist inwiefern Artikel 406 des Strafgesetzbuches nicht anwendbar ist
(böswillige Behinderung des Strassenverkehrs), und die diesbezüglichen (böswillige Behinderung des Strassenverkehrs), und die diesbezüglichen
Massnahmen zu bestimmen (zum Beispiel Beschlagnahme des Fahrzeugs). Massnahmen zu bestimmen (zum Beispiel Beschlagnahme des Fahrzeugs).
4.2 Föderale Polizei 4.2 Föderale Polizei
Da die föderalen Polizeidienste unter der Verantwortung der föderalen Da die föderalen Polizeidienste unter der Verantwortung der föderalen
Verwaltungsbehörden handeln, gewährleisten sie vor allem die Regelung Verwaltungsbehörden handeln, gewährleisten sie vor allem die Regelung
des Strassenverkehrs und die Bewachung des Verkehrs auf den Autobahnen des Strassenverkehrs und die Bewachung des Verkehrs auf den Autobahnen
und ihren Zufahrten. und ihren Zufahrten.
Ausserhalb dieses Gebiets unterstehen die föderalen Polizeidienste Ausserhalb dieses Gebiets unterstehen die föderalen Polizeidienste
während der Ausführung eines Auftrags der Verantwortung der lokalen während der Ausführung eines Auftrags der Verantwortung der lokalen
Verwaltungsbehörde. Bei einer Aktion, ob geplant oder nicht, die Verwaltungsbehörde. Bei einer Aktion, ob geplant oder nicht, die
ausserhalb der Autobahnen stattfindet, muss die föderale Polizei ihre ausserhalb der Autobahnen stattfindet, muss die föderale Polizei ihre
Informationssuche noch verstärken und sich über die Entwicklung des Informationssuche noch verstärken und sich über die Entwicklung des
Ereignisses auf dem Laufenden halten. Falls nötig, muss sie einen Ereignisses auf dem Laufenden halten. Falls nötig, muss sie einen
Verbindungsoffizier bei der lokalen Polizei abordnen, um die Verbindungsoffizier bei der lokalen Polizei abordnen, um die
Koordinierung und die Sammlung von Informationen zu erleichtern. Koordinierung und die Sammlung von Informationen zu erleichtern.
Grundsätzlich darf auf den Autobahnen keine geplante Aktion Grundsätzlich darf auf den Autobahnen keine geplante Aktion
stattfinden. Bei Missachtung dieser Regel muss die föderale Polizei in stattfinden. Bei Missachtung dieser Regel muss die föderale Polizei in
ihren Kontaktaufnahmen mit den Veranstaltern deren Verantwortung ihren Kontaktaufnahmen mit den Veranstaltern deren Verantwortung
hervorheben. Sie muss ihnen bewusst machen, welche Gefahren den hervorheben. Sie muss ihnen bewusst machen, welche Gefahren den
Verkehrsteilnehmern drohen. Sie muss die Veranstalter über die Verkehrsteilnehmern drohen. Sie muss die Veranstalter über die
Richtlinien der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden informieren. Richtlinien der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden informieren.
Polizeiliche Mittel (Personal und Material) müssen zur Verfügung Polizeiliche Mittel (Personal und Material) müssen zur Verfügung
gestellt werden, um jeder Aktionsart progressiv entgegenzutreten. Die gestellt werden, um jeder Aktionsart progressiv entgegenzutreten. Die
Koordination mit der lokalen Polizei wird gemäss den Artikeln 7/1 bis Koordination mit der lokalen Polizei wird gemäss den Artikeln 7/1 bis
7/4 des GPA gewährleistet, um den Einsatz der Mittel zu optimieren. 7/4 des GPA gewährleistet, um den Einsatz der Mittel zu optimieren.
Im Fall einer ungeplanten Aktion auf den Autobahnen oder ihren Im Fall einer ungeplanten Aktion auf den Autobahnen oder ihren
Zufahrten muss die föderale Polizei zuerst dafür sorgen, dass die Zufahrten muss die föderale Polizei zuerst dafür sorgen, dass die
Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unmittelbar gewährleistet wird, Sicherheit der Verkehrsteilnehmer unmittelbar gewährleistet wird,
indem je nach Ereignis die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden. indem je nach Ereignis die entsprechenden Massnahmen ergriffen werden.
Diese Massnahmen sind gemäss der spezifischen Situation und in Diese Massnahmen sind gemäss der spezifischen Situation und in
Anwendung der Artikel 7/1 bis 7/4 des GPA zu koordinieren. Die freie Anwendung der Artikel 7/1 bis 7/4 des GPA zu koordinieren. Die freie
Durchfahrt von Fahrzeugen, die Vorrang geniessen (Krankenwagen, Durchfahrt von Fahrzeugen, die Vorrang geniessen (Krankenwagen,
Feuerwehr usw.), muss maximal gewährleistet sein. Feuerwehr usw.), muss maximal gewährleistet sein.
Danach muss die föderale Polizei mit den Veranstaltern Kontakt Danach muss die föderale Polizei mit den Veranstaltern Kontakt
aufnehmen, um sie zum Verlassen des Gebiets der Autobahn zu bewegen. aufnehmen, um sie zum Verlassen des Gebiets der Autobahn zu bewegen.
Die lokale Polizei und/oder der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator Die lokale Polizei und/oder der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator
sind in diese Verhandlungen einzubeziehen, damit eine gute Verwaltung sind in diese Verhandlungen einzubeziehen, damit eine gute Verwaltung
des Ereignisses ausserhalb der Autobahn gewährleistet ist. des Ereignisses ausserhalb der Autobahn gewährleistet ist.
Abschliessend muss die föderale Polizei die notwendigen polizeilichen Abschliessend muss die föderale Polizei die notwendigen polizeilichen
und gerichtlichen Massnahmen ergreifen, um das Gebiet der Autobahn so und gerichtlichen Massnahmen ergreifen, um das Gebiet der Autobahn so
schnell wie möglich zu räumen und für die Rechtsverfolgung der schnell wie möglich zu räumen und für die Rechtsverfolgung der
Personen zu sorgen, die eine Übertretung begangen haben. In dieser Personen zu sorgen, die eine Übertretung begangen haben. In dieser
Hinsicht müssen die Koordination und die Kontakte mit den lokalen Hinsicht müssen die Koordination und die Kontakte mit den lokalen
Gerichtsbehörden gewährleistet sein. Gerichtsbehörden gewährleistet sein.
Dürfte ich Sie bitten, die Polizeizonen Ihres Amtsbereichs ohne Verzug Dürfte ich Sie bitten, die Polizeizonen Ihres Amtsbereichs ohne Verzug
hiervon in Kenntnis zu setzen? hiervon in Kenntnis zu setzen?
Ich bitte zudem die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum, Ich bitte zudem die Frauen und Herren Provinzgouverneure, das Datum,
an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt an dem das vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt
veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Hochachtungsvoll Hochachtungsvoll
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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