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| GPI 104. - Directive commune des Ministres de la Justice et de l'Intérieur relative à l'utilisation visible de caméras individuelles. - Traduction allemande | GPI 104. - Gemeenschappelijke richtlijn van de Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken aangaande het zichtbaar gebruik van individuele camera's. - Duitse vertaling |
|---|---|
| 6 FEVRIER 2024. - GPI 104. - Directive commune des Ministres de la | 6 FEBRUARI 2024. - GPI 104. - Gemeenschappelijke richtlijn van de |
| Justice et de l'Intérieur relative à l'utilisation visible de caméras | Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken aangaande het |
| individuelles. - Traduction allemande | zichtbaar gebruik van individuele camera's. - Duitse vertaling |
| Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de |
| directive commune GPI 104 du 6 février 2024 des Ministres de la | gemeenschappelijke richtlijn GPI 104 van 6 februari 2024 van de |
| Justice et de l'Intérieur relative à l'utilisation visible de caméras | Ministers van Justitie en van Binnenlandse Zaken aangaande het |
| individuelles (Moniteur belge du 23 février 2024). | zichtbaar gebruik van individuele camera's (Belgisch Staatsblad van 23 |
| Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | februari 2024). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse |
| allemande à Malmedy. | vertaling in Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST |
| INNERES | INNERES |
| 6. FEBRUAR 2024 - GPI 104 - Gemeinsame Richtlinie der Minister der | 6. FEBRUAR 2024 - GPI 104 - Gemeinsame Richtlinie der Minister der |
| Justiz und des Innern über den sichtbaren Einsatz individueller | Justiz und des Innern über den sichtbaren Einsatz individueller |
| Kameras | Kameras |
| An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von | An die Frau Hohe Beamtin, beauftragt mit der Ausübung von |
| Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration | Zuständigkeiten der Brüsseler Agglomeration |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und |
| Vorbeugung | Vorbeugung |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
| Polizei | Polizei |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| Sehr geehrter Herr Generalinspektor der Generalinspektion der | Sehr geehrter Herr Generalinspektor der Generalinspektion der |
| föderalen und der lokalen Polizei, | föderalen und der lokalen Polizei, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die | Sehr geehrte Frau Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für die |
| Kontrolle über die Polizeidienste, | Kontrolle über die Polizeidienste, |
| Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für die | Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Ständigen Ausschusses für die |
| Kontrolle über die Nachrichtendienste, | Kontrolle über die Nachrichtendienste, |
| Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Organs für die Kontrolle der | Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Organs für die Kontrolle der |
| polizeilichen Informationen, | polizeilichen Informationen, |
| Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
| 1. Allgemeiner Rahmen | 1. Allgemeiner Rahmen |
| der operative Einsatz von Kameras durch die Polizeidienste wird unter | der operative Einsatz von Kameras durch die Polizeidienste wird unter |
| anderem durch das Gesetz über das Polizeiamt (im Folgenden "GPA") | anderem durch das Gesetz über das Polizeiamt (im Folgenden "GPA") |
| geregelt. In verschiedenen Bestimmungen (Artikel 25/1 bis 25/8 GPA) | geregelt. In verschiedenen Bestimmungen (Artikel 25/1 bis 25/8 GPA) |
| werden die allgemeinen Bedingungen für den sichtbaren Einsatz von | werden die allgemeinen Bedingungen für den sichtbaren Einsatz von |
| Kameras, einschließlich mobiler Kameras, bestimmt. | Kameras, einschließlich mobiler Kameras, bestimmt. |
| Im Gesetz vom 19. Oktober 2023 zur Abänderung des Gesetzes über das | Im Gesetz vom 19. Oktober 2023 zur Abänderung des Gesetzes über das |
| Polizeiamt in Bezug auf den Einsatz individueller Kameras durch die | Polizeiamt in Bezug auf den Einsatz individueller Kameras durch die |
| Polizeidienste wird der Einsatz von Bodycams, die unter den mobilen | Polizeidienste wird der Einsatz von Bodycams, die unter den mobilen |
| Kameras in der Unterkategorie der individuellen Kameras eingestuft | Kameras in der Unterkategorie der individuellen Kameras eingestuft |
| wurden, geregelt. | wurden, geregelt. |
| Im GPA war bereits vorgesehen, dass die Polizei mobile Kameras | Im GPA war bereits vorgesehen, dass die Polizei mobile Kameras |
| einsetzen kann. Da es sich bei Bodycams um ganz besondere mobile | einsetzen kann. Da es sich bei Bodycams um ganz besondere mobile |
| Kameras handelt, die nicht nur Personen aus nächster Nähe filmen, | Kameras handelt, die nicht nur Personen aus nächster Nähe filmen, |
| sondern auch den Ton aufzeichnen, erwies es sich als notwendig, einen | sondern auch den Ton aufzeichnen, erwies es sich als notwendig, einen |
| klaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um die bestehenden Grauzonen | klaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um die bestehenden Grauzonen |
| zu beseitigen (darf der Ton aufgezeichnet werden, wie dürfen | zu beseitigen (darf der Ton aufgezeichnet werden, wie dürfen |
| audiovisuelle Aufnahmen verarbeitet werden, ...). | audiovisuelle Aufnahmen verarbeitet werden, ...). |
| Das neue Gesetz regelt die Einsatzmöglichkeiten, während die | Das neue Gesetz regelt die Einsatzmöglichkeiten, während die |
| vorliegende Richtlinie darauf abzielt, eine Reihe von Modalitäten für | vorliegende Richtlinie darauf abzielt, eine Reihe von Modalitäten für |
| den Einsatz von individuellen Kameras für die integrierte Polizei | den Einsatz von individuellen Kameras für die integrierte Polizei |
| festzulegen. Die vorliegende Richtlinie legt die Mindestanforderungen | festzulegen. Die vorliegende Richtlinie legt die Mindestanforderungen |
| für den Einsatz fest, die von der integrierten Polizei eingehalten | für den Einsatz fest, die von der integrierten Polizei eingehalten |
| werden müssen. | werden müssen. |
| Der Grundsatz, nach dem die Bestimmungen nicht gelten, wenn der | Der Grundsatz, nach dem die Bestimmungen nicht gelten, wenn der |
| Einsatz von Kameras durch andere Rechtsvorschriften geregelt ist, | Einsatz von Kameras durch andere Rechtsvorschriften geregelt ist, |
| findet auch Anwendung auf individuelle Kameras. Zu verweisen ist dabei | findet auch Anwendung auf individuelle Kameras. Zu verweisen ist dabei |
| insbesondere: | insbesondere: |
| - auf verkehrsrechtliche Bestimmungen (Artikel 62 des Gesetzes vom 16. | - auf verkehrsrechtliche Bestimmungen (Artikel 62 des Gesetzes vom 16. |
| März 1968 über die Straßenverkehrspolizei), | März 1968 über die Straßenverkehrspolizei), |
| - auf besondere Ermittlungsmethoden (genauer gesagt, die Regeln für | - auf besondere Ermittlungsmethoden (genauer gesagt, die Regeln für |
| Observationen gemäß Artikel 47sexies und 47septies der | Observationen gemäß Artikel 47sexies und 47septies der |
| Strafprozessordnung), | Strafprozessordnung), |
| - die audiovisuelle Vernehmung in Strafsachen (Artikel 91bis bis 101 | - die audiovisuelle Vernehmung in Strafsachen (Artikel 91bis bis 101 |
| und 112ter der Strafprozessordnung, Artikel 2bis § 3 des Gesetzes über | und 112ter der Strafprozessordnung, Artikel 2bis § 3 des Gesetzes über |
| die Untersuchungshaft). | die Untersuchungshaft). |
| Beispielsweise ist es in Anwendung dieses Grundsatzes nicht erlaubt, | Beispielsweise ist es in Anwendung dieses Grundsatzes nicht erlaubt, |
| eine Vernehmung mit einer Bodycam zu filmen. | eine Vernehmung mit einer Bodycam zu filmen. |
| Diese Richtlinie berührt nicht die operative Verantwortung des | Diese Richtlinie berührt nicht die operative Verantwortung des |
| Korpschefs, des Generalkommissars und des (General-)Direktors gemäß | Korpschefs, des Generalkommissars und des (General-)Direktors gemäß |
| Artikel 25/5 GPA, die ebenfalls operative Richtlinien erlassen können, | Artikel 25/5 GPA, die ebenfalls operative Richtlinien erlassen können, |
| die auf die spezifische Situation ihres Dienstes zugeschnitten sind. | die auf die spezifische Situation ihres Dienstes zugeschnitten sind. |
| Unter strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und der | Unter strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und der |
| vorliegenden Richtlinie können die für die Verarbeitung | vorliegenden Richtlinie können die für die Verarbeitung |
| Verantwortlichen somit spezifische, praxisnahe Anweisungen zur | Verantwortlichen somit spezifische, praxisnahe Anweisungen zur |
| Ergänzung der Einsatzmodalitäten erteilen (Bestimmung der Entitäten, | Ergänzung der Einsatzmodalitäten erteilen (Bestimmung der Entitäten, |
| die eine individuelle Kamera tragen oder nicht tragen müssen, | die eine individuelle Kamera tragen oder nicht tragen müssen, |
| Bestimmung der Aufträge, bei denen das Tragen der individuellen Kamera | Bestimmung der Aufträge, bei denen das Tragen der individuellen Kamera |
| vorgeschrieben ist, Erhöhung der Mindestspeicherfrist für die | vorgeschrieben ist, Erhöhung der Mindestspeicherfrist für die |
| Aufzeichnungen, ...). | Aufzeichnungen, ...). |
| 2. Zielsetzung | 2. Zielsetzung |
| Vorliegende Richtlinie dient dazu Mindestvorschriften vorzulegen, die | Vorliegende Richtlinie dient dazu Mindestvorschriften vorzulegen, die |
| von den Polizeidiensten einzuhalten sind, wenn sie sich für die | von den Polizeidiensten einzuhalten sind, wenn sie sich für die |
| Anschaffung von individuellen Kameras (Bodycams) entscheiden. | Anschaffung von individuellen Kameras (Bodycams) entscheiden. |
| Der kürzlich abgeänderte gesetzliche Rahmen führt keine Verpflichtung | Der kürzlich abgeänderte gesetzliche Rahmen führt keine Verpflichtung |
| für die Polizeidienste ein, ihre Mitarbeiter mit individuellen Kameras | für die Polizeidienste ein, ihre Mitarbeiter mit individuellen Kameras |
| auszustatten. Es handelt sich also um eine gesetzliche Möglichkeit des | auszustatten. Es handelt sich also um eine gesetzliche Möglichkeit des |
| Einsatzes von Bodycams und nicht um eine Verpflichtung für die | Einsatzes von Bodycams und nicht um eine Verpflichtung für die |
| Polizeidienste. | Polizeidienste. |
| 3. Begriff der "individuellen Kamera" | 3. Begriff der "individuellen Kamera" |
| Im Hinblick auf eine kohärente und spezifische Regelung für die | Im Hinblick auf eine kohärente und spezifische Regelung für die |
| besondere Kategorie der individuellen Kameras erhält diese Kategorie | besondere Kategorie der individuellen Kameras erhält diese Kategorie |
| der mobilen Kameras eine eigene Begriffsbestimmung, sodass auch für | der mobilen Kameras eine eigene Begriffsbestimmung, sodass auch für |
| diese Kameras besondere Regeln gelten können. | diese Kameras besondere Regeln gelten können. |
| Eine individuelle Kamera, besser bekannt als "Bodycam", ist im Gesetz | Eine individuelle Kamera, besser bekannt als "Bodycam", ist im Gesetz |
| wie folgt bestimmt: "mobile Kamera, die audiovisuelle Aufzeichnungen | wie folgt bestimmt: "mobile Kamera, die audiovisuelle Aufzeichnungen |
| erstellt und von einem Mitglied des Einsatzkaders getragen wird." | erstellt und von einem Mitglied des Einsatzkaders getragen wird." |
| Diese besondere Kategorie ist restriktiv dahingehend auszulegen, dass | Diese besondere Kategorie ist restriktiv dahingehend auszulegen, dass |
| die Sonderregelung nur für "Bodycams" gilt, d.h. für Kameras, die dazu | die Sonderregelung nur für "Bodycams" gilt, d.h. für Kameras, die dazu |
| bestimmt sind, an der Ausrüstung des Mitglieds des Einsatzkaders | bestimmt sind, an der Ausrüstung des Mitglieds des Einsatzkaders |
| befestigt zu werden. Das bedeutet also, dass das Filmen mit einer | befestigt zu werden. Das bedeutet also, dass das Filmen mit einer |
| Handkamera nicht unter diese Sonderregelung fällt und eine solche | Handkamera nicht unter diese Sonderregelung fällt und eine solche |
| Kamera daher weiterhin als "gewöhnliche" mobile Kamera zu betrachten | Kamera daher weiterhin als "gewöhnliche" mobile Kamera zu betrachten |
| ist (und somit nicht als individuelle Kamera, da sie nicht am Körper | ist (und somit nicht als individuelle Kamera, da sie nicht am Körper |
| oder an der Ausrüstung getragen wird). | oder an der Ausrüstung getragen wird). |
| Sofern nicht in besonderen Bestimmungen davon abgewichen wird, sind | Sofern nicht in besonderen Bestimmungen davon abgewichen wird, sind |
| daher alle gesetzlich für mobile Kameras festgelegten Modalitäten in | daher alle gesetzlich für mobile Kameras festgelegten Modalitäten in |
| vollem Umfang auf individuelle Kameras anwendbar. | vollem Umfang auf individuelle Kameras anwendbar. |
| Die allgemeinen Regeln für mobile Kameras (die auch weiterhin für | Die allgemeinen Regeln für mobile Kameras (die auch weiterhin für |
| individuelle Kameras gelten) und die spezifischen Regeln für | individuelle Kameras gelten) und die spezifischen Regeln für |
| individuelle Kameras sind in einer Übersichtstabelle in der Anlage zu | individuelle Kameras sind in einer Übersichtstabelle in der Anlage zu |
| der vorliegenden Richtlinie aufgeführt. | der vorliegenden Richtlinie aufgeführt. |
| 4. Erlaubter Einsatz | 4. Erlaubter Einsatz |
| Im Rahmen der Ausübung ihrer verwaltungs- und gerichtspolizeilichen | Im Rahmen der Ausübung ihrer verwaltungs- und gerichtspolizeilichen |
| Aufträge dürfen die Mitglieder des Einsatzkaders somit ihre | Aufträge dürfen die Mitglieder des Einsatzkaders somit ihre |
| individuelle Kamera an jedem Ort und während der Dauer ihres Einsatzes | individuelle Kamera an jedem Ort und während der Dauer ihres Einsatzes |
| in den folgenden Situationen verwenden: | in den folgenden Situationen verwenden: |
| 1. bei einem Zwischenfall mit einer gewissen Tragweite, insbesondere | 1. bei einem Zwischenfall mit einer gewissen Tragweite, insbesondere |
| wenn es konkrete Hinweise auf die Gefahr des Ausbruchs von Gewalt, der | wenn es konkrete Hinweise auf die Gefahr des Ausbruchs von Gewalt, der |
| Anwendung von Zwang, der Beeinträchtigung der Unversehrtheit von | Anwendung von Zwang, der Beeinträchtigung der Unversehrtheit von |
| Mitgliedern der Polizeidienste oder des Hilfesuchenden oder auch von | Mitgliedern der Polizeidienste oder des Hilfesuchenden oder auch von |
| Dritten gibt, | Dritten gibt, |
| 2. wenn es aufgrund des Verhaltens von Personen, materieller Indizien | 2. wenn es aufgrund des Verhaltens von Personen, materieller Indizien |
| oder zeitlicher und örtlicher Umstände triftige Gründe für die Annahme | oder zeitlicher und örtlicher Umstände triftige Gründe für die Annahme |
| gibt, dass es sich um Personen handelt, die gesucht werden oder die | gibt, dass es sich um Personen handelt, die gesucht werden oder die |
| versucht haben, eine Straftat zu begehen, oder sich auf eine solche | versucht haben, eine Straftat zu begehen, oder sich auf eine solche |
| vorbereiten oder die eine Straftat begangen haben oder die die | vorbereiten oder die eine Straftat begangen haben oder die die |
| öffentliche Ordnung stören könnten oder sie gestört haben, | öffentliche Ordnung stören könnten oder sie gestört haben, |
| 3. in Fällen, in denen es notwendig ist, materielle Beweise für | 3. in Fällen, in denen es notwendig ist, materielle Beweise für |
| Verstöße zu sammeln und die beteiligten Personen zu identifizieren, | Verstöße zu sammeln und die beteiligten Personen zu identifizieren, |
| 4. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste | 4. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste |
| Unterstützung leisten, wenn sie dazu gesetzmäßig angefordert werden, | Unterstützung leisten, wenn sie dazu gesetzmäßig angefordert werden, |
| 5. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste für | 5. bei der Ausführung von Aufträgen, bei denen die Polizeidienste für |
| die Notifizierung und Vollstreckung von richterlichen Befehlen | die Notifizierung und Vollstreckung von richterlichen Befehlen |
| angefordert werden. | angefordert werden. |
| 5. Dringend empfohlener Einsatz | 5. Dringend empfohlener Einsatz |
| Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine individuelle Kamera zu | Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine individuelle Kamera zu |
| tragen. In der Praxis werden der Korpschef, der Generalkommissar oder | tragen. In der Praxis werden der Korpschef, der Generalkommissar oder |
| der (General-)Direktor Richtlinien für das Tragen der Kamera durch die | der (General-)Direktor Richtlinien für das Tragen der Kamera durch die |
| Mitglieder ihrer Dienste festlegen. | Mitglieder ihrer Dienste festlegen. |
| Unter Einhaltung dieser vom Korpschef, Generalkommissar oder | Unter Einhaltung dieser vom Korpschef, Generalkommissar oder |
| (General-)Direktor verabschiedeten Richtlinien entscheidet das | (General-)Direktor verabschiedeten Richtlinien entscheidet das |
| Mitglied des Einsatzkaders, das eine individuelle Kamera trägt, auf | Mitglied des Einsatzkaders, das eine individuelle Kamera trägt, auf |
| der Grundlage seiner eigenen Einschätzung der Situation, unter | der Grundlage seiner eigenen Einschätzung der Situation, unter |
| strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und unter | strikter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und unter |
| Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, | Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, |
| Subsidiarität, Zweckmäßigkeit und Effizienz über die Aktivierung und | Subsidiarität, Zweckmäßigkeit und Effizienz über die Aktivierung und |
| Beendigung der Aufzeichnung. | Beendigung der Aufzeichnung. |
| Im Gesetz über das Polizeiamt ist strikt festgelegt, in welchen | Im Gesetz über das Polizeiamt ist strikt festgelegt, in welchen |
| Situationen die Aktivierung individueller Kameras erlaubt ist. Diese | Situationen die Aktivierung individueller Kameras erlaubt ist. Diese |
| Regeln sind jederzeit einzuhalten. | Regeln sind jederzeit einzuhalten. |
| Obwohl das Gesetz nur festlegt, in welchen Situationen die Aktivierung | Obwohl das Gesetz nur festlegt, in welchen Situationen die Aktivierung |
| der individuellen Kamera erlaubt ist, bleibt es sowohl für den Bürger | der individuellen Kamera erlaubt ist, bleibt es sowohl für den Bürger |
| als auch für das Mitglied des Einsatzkaders wichtig, dass die | als auch für das Mitglied des Einsatzkaders wichtig, dass die |
| Aufsichtsminister festlegen, in welchen Fällen der Einsatz dringend | Aufsichtsminister festlegen, in welchen Fällen der Einsatz dringend |
| empfohlen wird. | empfohlen wird. |
| Der Einsatz individueller Kameras wird dringend empfohlen, wenn es | Der Einsatz individueller Kameras wird dringend empfohlen, wenn es |
| konkrete Hinweise auf einen möglichen Zwischenfall mit einer gewissen | konkrete Hinweise auf einen möglichen Zwischenfall mit einer gewissen |
| Tragweite gibt. Mitglieder des Einsatzkaders, die eine individuelle | Tragweite gibt. Mitglieder des Einsatzkaders, die eine individuelle |
| Kamera tragen, stützen sich auf die Umstände des Einsatzes oder das | Kamera tragen, stützen sich auf die Umstände des Einsatzes oder das |
| Verhalten der betroffenen Personen, die ein Risiko eines ernsten | Verhalten der betroffenen Personen, die ein Risiko eines ernsten |
| Zwischenfalls darstellen können. | Zwischenfalls darstellen können. |
| Bei Auftreten/Vorhandensein von Gewalt, Anwendung von Zwang, Gefahr | Bei Auftreten/Vorhandensein von Gewalt, Anwendung von Zwang, Gefahr |
| einer chaotischen Situation oder Gefahr für die Unversehrtheit der | einer chaotischen Situation oder Gefahr für die Unversehrtheit der |
| Mitglieder der Polizeidienste oder von Dritten wird der Einsatz immer | Mitglieder der Polizeidienste oder von Dritten wird der Einsatz immer |
| dringend empfohlen, es sei denn, es handelt sich um eine der | dringend empfohlen, es sei denn, es handelt sich um eine der |
| gesetzlichen Ausnahmen (siehe unten). | gesetzlichen Ausnahmen (siehe unten). |
| Dazu gehören die folgenden Fälle, die mit den Umständen des Einsatzes | Dazu gehören die folgenden Fälle, die mit den Umständen des Einsatzes |
| oder dem Verhalten der beteiligten Personen zusammenhängen und in | oder dem Verhalten der beteiligten Personen zusammenhängen und in |
| denen der Einsatz der Kamera grundsätzlich erforderlich ist: | denen der Einsatz der Kamera grundsätzlich erforderlich ist: |
| - potenzielle und/oder unmittelbar bevorstehende Anwendung von Zwang | - potenzielle und/oder unmittelbar bevorstehende Anwendung von Zwang |
| durch die Polizeidienste, | durch die Polizeidienste, |
| - Einsätze, die aufgrund des Verhaltens der Beteiligten potenziell | - Einsätze, die aufgrund des Verhaltens der Beteiligten potenziell |
| gefährlich sind (verbale Aggressionen, körperlicher Widerstand, | gefährlich sind (verbale Aggressionen, körperlicher Widerstand, |
| aggressives Verhalten, Personen, deren geistiges oder emotionales | aggressives Verhalten, Personen, deren geistiges oder emotionales |
| Gleichgewicht gefährdet scheint, Widerstand gegen die Staatsgewalt, | Gleichgewicht gefährdet scheint, Widerstand gegen die Staatsgewalt, |
| mögliche Eskalation, ...). | mögliche Eskalation, ...). |
| Wenn ein Mitglied des Einsatzkaders die Kamera aktiviert und mit der | Wenn ein Mitglied des Einsatzkaders die Kamera aktiviert und mit der |
| Aufzeichnung beginnt, ist es grundsätzlich Pflicht, den gesamten | Aufzeichnung beginnt, ist es grundsätzlich Pflicht, den gesamten |
| Einsatz zu filmen, damit die Aufzeichnungen den gesamten Einsatz | Einsatz zu filmen, damit die Aufzeichnungen den gesamten Einsatz |
| abdecken und somit das Risiko späterer Beanstandungen verringert wird. | abdecken und somit das Risiko späterer Beanstandungen verringert wird. |
| Es wird jedoch nicht immer für jedes Mitglied des Einsatzkaders | Es wird jedoch nicht immer für jedes Mitglied des Einsatzkaders |
| möglich sein, den gesamten Einsatz zu filmen. Zum Beispiel in | möglich sein, den gesamten Einsatz zu filmen. Zum Beispiel in |
| Situationen, die aufgrund der ersten verfügbaren Informationen harmlos | Situationen, die aufgrund der ersten verfügbaren Informationen harmlos |
| erscheinen oder auf den ersten Blick kein Eingreifen der Polizei | erscheinen oder auf den ersten Blick kein Eingreifen der Polizei |
| erfordern und/oder bei Einsätzen, die zunächst problemlos verlaufen | erfordern und/oder bei Einsätzen, die zunächst problemlos verlaufen |
| und bei denen sich das Verhalten der Beteiligten aufgrund der von den | und bei denen sich das Verhalten der Beteiligten aufgrund der von den |
| Polizeidiensten zu treffenden Maßnahmen und/oder Aktionen ändern kann. | Polizeidiensten zu treffenden Maßnahmen und/oder Aktionen ändern kann. |
| Dasselbe gilt in Situationen, in denen ein Mitglied des Einsatzkaders | Dasselbe gilt in Situationen, in denen ein Mitglied des Einsatzkaders |
| nicht die Möglichkeit hat, die individuelle Kamera zu aktivieren, weil | nicht die Möglichkeit hat, die individuelle Kamera zu aktivieren, weil |
| es sich um Notwehr handelt und/oder ein dringendes Eingreifen | es sich um Notwehr handelt und/oder ein dringendes Eingreifen |
| erforderlich ist. | erforderlich ist. |
| 6. Schutzbedürftige Personen und Ausnahmefälle | 6. Schutzbedürftige Personen und Ausnahmefälle |
| In Ausnahmefällen kann die Aufzeichnung unterbrochen werden (Einsatz, | In Ausnahmefällen kann die Aufzeichnung unterbrochen werden (Einsatz, |
| bei dem es zu einem bestimmten Zeitpunkt wünschenswert wird, keine | bei dem es zu einem bestimmten Zeitpunkt wünschenswert wird, keine |
| Aufzeichnungen von schutzbedürftigen Personen zu machen, oder wenn der | Aufzeichnungen von schutzbedürftigen Personen zu machen, oder wenn der |
| Einsatz oder die Untersuchung behindert werden könnte usw.). | Einsatz oder die Untersuchung behindert werden könnte usw.). |
| Vorzugsweise wird nur die Aufzeichnung des Mitglieds des Einsatzkaders | Vorzugsweise wird nur die Aufzeichnung des Mitglieds des Einsatzkaders |
| unterbrochen, das sich persönlich in dem Ausnahmefall befindet (z. B. | unterbrochen, das sich persönlich in dem Ausnahmefall befindet (z. B. |
| Begleitung einer schutzbedürftigen Person), während die anderen | Begleitung einer schutzbedürftigen Person), während die anderen |
| Mitglieder des Einsatzkaders weiterfilmen können. | Mitglieder des Einsatzkaders weiterfilmen können. |
| Im Allgemeinen ist zu berücksichtigen, dass eine Person nur dann nicht | Im Allgemeinen ist zu berücksichtigen, dass eine Person nur dann nicht |
| über Urteilsvermögen verfügt, wenn ihre Fähigkeit zu vernünftigem | über Urteilsvermögen verfügt, wenn ihre Fähigkeit zu vernünftigem |
| Handeln durch junges Alter (das Gesetz legt kein "Vernunftalter" | Handeln durch junges Alter (das Gesetz legt kein "Vernunftalter" |
| fest), geistige Beeinträchtigung, psychische Störungen (die | fest), geistige Beeinträchtigung, psychische Störungen (die |
| Rechtsprechung verlangt, dass der Zustand als anormal und | Rechtsprechung verlangt, dass der Zustand als anormal und |
| schwerwiegend genug angesehen wird, um die Fähigkeit zu vernünftigem | schwerwiegend genug angesehen wird, um die Fähigkeit zu vernünftigem |
| Handeln zu beeinträchtigen) und andere ähnliche Ursachen | Handeln zu beeinträchtigen) und andere ähnliche Ursachen |
| beeinträchtigt ist. | beeinträchtigt ist. |
| Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen und/oder Verpflichtungen, | Es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen und/oder Verpflichtungen, |
| die mit dem Alter der gefilmten Person zusammenhängen. | die mit dem Alter der gefilmten Person zusammenhängen. |
| Wie der Generalbeauftragte für die Rechte der Kinder jedoch zu Recht | Wie der Generalbeauftragte für die Rechte der Kinder jedoch zu Recht |
| betont, muss berücksichtigt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht | betont, muss berücksichtigt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht |
| wie Erwachsene denken und handeln, was zur Folge haben kann, dass | wie Erwachsene denken und handeln, was zur Folge haben kann, dass |
| Polizeieinsätze beeindruckend wirken. Gefilmt zu werden kann in dieser | Polizeieinsätze beeindruckend wirken. Gefilmt zu werden kann in dieser |
| Hinsicht sicherlich als zusätzlicher Druck empfunden werden. | Hinsicht sicherlich als zusätzlicher Druck empfunden werden. |
| Es ist sehr wichtig zu berücksichtigen, dass sich das Urteilsvermögen | Es ist sehr wichtig zu berücksichtigen, dass sich das Urteilsvermögen |
| von Jugendlichen/Heranwachsenden noch in der Entwicklung befindet und | von Jugendlichen/Heranwachsenden noch in der Entwicklung befindet und |
| von Person zu Person stark variiert, was sich auf die Beurteilung der | von Person zu Person stark variiert, was sich auf die Beurteilung der |
| Verhältnismäßigkeit bestimmter Einsätze und möglicher Aufzeichnungen | Verhältnismäßigkeit bestimmter Einsätze und möglicher Aufzeichnungen |
| durch Mitglieder des Einsatzkaders auswirkt. Dies ist ein | durch Mitglieder des Einsatzkaders auswirkt. Dies ist ein |
| übergreifendes Anliegen in der polizeilichen Arbeit mit | übergreifendes Anliegen in der polizeilichen Arbeit mit |
| Minderjährigen, das auch hier wiederholt wird. | Minderjährigen, das auch hier wiederholt wird. |
| Folglich dürfen Mitglieder des Einsatzkaders ihre individuelle Kamera | Folglich dürfen Mitglieder des Einsatzkaders ihre individuelle Kamera |
| bei der Interaktion mit einem Minderjährigen unter Einhaltung der | bei der Interaktion mit einem Minderjährigen unter Einhaltung der |
| gesetzlich festgelegten Bedingungen verwenden, wobei die Grundsätze | gesetzlich festgelegten Bedingungen verwenden, wobei die Grundsätze |
| der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität besonders zu beachten | der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität besonders zu beachten |
| sind. Diese Grundsätze sollen somit dazu führen, beim Filmen in | sind. Diese Grundsätze sollen somit dazu führen, beim Filmen in |
| Gegenwart von Minderjährigen besondere Vorsicht walten zu lassen und | Gegenwart von Minderjährigen besondere Vorsicht walten zu lassen und |
| die Aufzeichnungen auf das absolute Minimum zu beschränken. | die Aufzeichnungen auf das absolute Minimum zu beschränken. |
| Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in jeder individuellen | Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in jeder individuellen |
| Situation unter Berücksichtigung der Minderjährigkeit des Gegenübers | Situation unter Berücksichtigung der Minderjährigkeit des Gegenübers |
| und der Umstände des Polizeieinsatzes ein geeigneter Ansatz zu | und der Umstände des Polizeieinsatzes ein geeigneter Ansatz zu |
| verfolgen ist. Bei Zweifeln in Bezug auf die Minderjährigkeit sollte | verfolgen ist. Bei Zweifeln in Bezug auf die Minderjährigkeit sollte |
| die betreffende Person als minderjährig betrachtet werden. | die betreffende Person als minderjährig betrachtet werden. |
| 7. Von einem Bürger ausgehende Bitte um Aktivierung | 7. Von einem Bürger ausgehende Bitte um Aktivierung |
| Mitglieder des Einsatzkaders, die eine Kamera tragen, kommen der Bitte | Mitglieder des Einsatzkaders, die eine Kamera tragen, kommen der Bitte |
| um Aktivierung der individuellen Kamera einer direkt betroffenen | um Aktivierung der individuellen Kamera einer direkt betroffenen |
| Person nach, sofern dies die Ausführung des Auftrags nicht gefährdet, | Person nach, sofern dies die Ausführung des Auftrags nicht gefährdet, |
| die Aufzeichnung den Situationen entspricht, in denen die Aktivierung | die Aufzeichnung den Situationen entspricht, in denen die Aktivierung |
| der Kamera erlaubt ist, und die Rechte aller direkt betroffenen | der Kamera erlaubt ist, und die Rechte aller direkt betroffenen |
| Personen gewahrt bleiben (z. B.: Verbot, die Intimsphäre von Personen | Personen gewahrt bleiben (z. B.: Verbot, die Intimsphäre von Personen |
| zu verletzen, Modalitäten bezüglich des Filmens von schutzbedürftigen | zu verletzen, Modalitäten bezüglich des Filmens von schutzbedürftigen |
| Personen, ...). | Personen, ...). |
| Das betreffende Mitglied des Einsatzkaders beurteilt also, ob die | Das betreffende Mitglied des Einsatzkaders beurteilt also, ob die |
| gesetzlichen Bedingungen für die Aktivierung der Kamera erfüllt sind. | gesetzlichen Bedingungen für die Aktivierung der Kamera erfüllt sind. |
| Bei den direkt Betroffenen kann es sich um Verdächtige, Opfer, Zeugen, | Bei den direkt Betroffenen kann es sich um Verdächtige, Opfer, Zeugen, |
| Angehörige der oben genannten Gruppen, Arbeitgeber usw. handeln. | Angehörige der oben genannten Gruppen, Arbeitgeber usw. handeln. |
| Wird die Bitte einer direkt vom Einsatz betroffenen Person zur | Wird die Bitte einer direkt vom Einsatz betroffenen Person zur |
| Aktivierung der individuellen Kamera abgelehnt, vermerkt das Mitglied | Aktivierung der individuellen Kamera abgelehnt, vermerkt das Mitglied |
| des Einsatzkaders diese Weigerung im Protokoll oder, falls kein | des Einsatzkaders diese Weigerung im Protokoll oder, falls kein |
| Protokoll erstellt wird, in einem internen Bericht (Informationsbogen, | Protokoll erstellt wird, in einem internen Bericht (Informationsbogen, |
| Einsatzmerkblatt, vom Dispatching ausgefülltes CAD-Blatt, ...). | Einsatzmerkblatt, vom Dispatching ausgefülltes CAD-Blatt, ...). |
| Wird eine individuelle Kamera auf die Bitte eines Bürgers hin | Wird eine individuelle Kamera auf die Bitte eines Bürgers hin |
| aktiviert, gelten alle gesetzlich festgelegten Bestimmungen. Dies | aktiviert, gelten alle gesetzlich festgelegten Bestimmungen. Dies |
| bedeutet insbesondere, dass die Aufzeichnung nicht aus einem anderen | bedeutet insbesondere, dass die Aufzeichnung nicht aus einem anderen |
| Grund als dem Ende des Einsatzes beendet wird, es sei denn, die | Grund als dem Ende des Einsatzes beendet wird, es sei denn, die |
| Aufzeichnung wird aus technischen oder operativen Gründen vorzeitig | Aufzeichnung wird aus technischen oder operativen Gründen vorzeitig |
| beendet. | beendet. |
| 8. Modalitäten für die Erstellung von Protokollen | 8. Modalitäten für die Erstellung von Protokollen |
| Wie in der Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren zum | Wie in der Stellungnahme des Kollegiums der Generalprokuratoren zum |
| Gesetzentwurf erwähnt, "wird empfohlen, dass nach dem Einsatz einer | Gesetzentwurf erwähnt, "wird empfohlen, dass nach dem Einsatz einer |
| individuellen Kamera ein Protokoll erstellt wird, in dem die Umstände | individuellen Kamera ein Protokoll erstellt wird, in dem die Umstände |
| festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste dazu | festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste dazu |
| veranlasst haben, die Kamera zu aktivieren, und in dem die Tatsachen | veranlasst haben, die Kamera zu aktivieren, und in dem die Tatsachen |
| festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste persönlich | festgehalten werden, die das Mitglied der Polizeidienste persönlich |
| festgestellt hat und die durch das Bildmaterial bestätigt werden | festgestellt hat und die durch das Bildmaterial bestätigt werden |
| können". | können". |
| Um dieser Stellungnahme zu folgen, ist es wichtig, pragmatische | Um dieser Stellungnahme zu folgen, ist es wichtig, pragmatische |
| Richtlinien für die Registrierung der Aktivierung individueller | Richtlinien für die Registrierung der Aktivierung individueller |
| Kameras festzulegen. | Kameras festzulegen. |
| Wenn über den Polizeieinsatz ein Protokoll erstellt wurde, wird der | Wenn über den Polizeieinsatz ein Protokoll erstellt wurde, wird der |
| Einsatz einer individuellen Kamera (oder die Nichtaktivierung, wenn | Einsatz einer individuellen Kamera (oder die Nichtaktivierung, wenn |
| der Bitte des Bürgers um Aktivierung nicht entsprochen wird) in diesem | der Bitte des Bürgers um Aktivierung nicht entsprochen wird) in diesem |
| Protokoll ausdrücklich erwähnt. | Protokoll ausdrücklich erwähnt. |
| Dies wird es ermöglichen, die Umstände zu beschreiben, die die | Dies wird es ermöglichen, die Umstände zu beschreiben, die die |
| Mitglieder des Einsatzkaders dazu veranlasst haben, die Kamera zu | Mitglieder des Einsatzkaders dazu veranlasst haben, die Kamera zu |
| aktivieren, und die Tatsachen festzuhalten, die von den Mitgliedern | aktivieren, und die Tatsachen festzuhalten, die von den Mitgliedern |
| des Einsatzkaders persönlich festgestellt wurden und die durch das | des Einsatzkaders persönlich festgestellt wurden und die durch das |
| Bildmaterial bestätigt werden können. | Bildmaterial bestätigt werden können. |
| Die Erwähnung des Einsatzes einer individuellen Kamera im Protokoll | Die Erwähnung des Einsatzes einer individuellen Kamera im Protokoll |
| gilt jedoch nicht bei sofortigen Erhebungen oder beim Verfassen von | gilt jedoch nicht bei sofortigen Erhebungen oder beim Verfassen von |
| Verwarnungsprotokollen. | Verwarnungsprotokollen. |
| Außerdem wird nicht bei jedem Polizeieinsatz systematisch ein | Außerdem wird nicht bei jedem Polizeieinsatz systematisch ein |
| Protokoll erstellt (verwaltungspolizeiliche Aufgaben, keine Straftat | Protokoll erstellt (verwaltungspolizeiliche Aufgaben, keine Straftat |
| usw.). Es ist daher nicht wünschenswert, die systematische Erstellung | usw.). Es ist daher nicht wünschenswert, die systematische Erstellung |
| eines Protokolls beim Einsatz einer individuellen Kamera | eines Protokolls beim Einsatz einer individuellen Kamera |
| vorzuschreiben. | vorzuschreiben. |
| Wenn eine individuelle Kamera verwendet wurde und kein Protokoll | Wenn eine individuelle Kamera verwendet wurde und kein Protokoll |
| erstellt wurde, wird der Einsatz der Kamera systematisch in einem | erstellt wurde, wird der Einsatz der Kamera systematisch in einem |
| internen Bericht erwähnt (Informationsbogen, Einsatzmerkblatt, vom | internen Bericht erwähnt (Informationsbogen, Einsatzmerkblatt, vom |
| Dispatching oder dem KIZ ausgefülltes CAD-Blatt, ...). | Dispatching oder dem KIZ ausgefülltes CAD-Blatt, ...). |
| Auf DRI-Ebene werden Initiativen ergriffen, um eine strukturierte | Auf DRI-Ebene werden Initiativen ergriffen, um eine strukturierte |
| Registrierung in Polizeidatenbanken zu ermöglichen. | Registrierung in Polizeidatenbanken zu ermöglichen. |
| Darüber hinaus ist es aufgrund der Abänderungen des GPA nunmehr | Darüber hinaus ist es aufgrund der Abänderungen des GPA nunmehr |
| erforderlich, dass jeder für die Verarbeitung Verantwortliche die | erforderlich, dass jeder für die Verarbeitung Verantwortliche die |
| erforderlichen Maßnahmen ergreift, damit die folgenden über | erforderlichen Maßnahmen ergreift, damit die folgenden über |
| individuelle Kameras verarbeiteten Daten automatisch oder so schnell | individuelle Kameras verarbeiteten Daten automatisch oder so schnell |
| wie möglich nach ihrer Aufzeichnung in einem Register gespeichert | wie möglich nach ihrer Aufzeichnung in einem Register gespeichert |
| werden: | werden: |
| - audiovisuelle Aufzeichnungen, | - audiovisuelle Aufzeichnungen, |
| - Zeitpunkt oder Zeitraum des Einsatzes, | - Zeitpunkt oder Zeitraum des Einsatzes, |
| - Kenndaten des Mitglieds des Einsatzkaders, das die individuelle | - Kenndaten des Mitglieds des Einsatzkaders, das die individuelle |
| Kamera benutzt hat, | Kamera benutzt hat, |
| - Ort oder Strecke, für die die Daten gespeichert wurden. | - Ort oder Strecke, für die die Daten gespeichert wurden. |
| Konkret wird es somit für jeden für die Verarbeitung Verantwortlichen | Konkret wird es somit für jeden für die Verarbeitung Verantwortlichen |
| möglich sein, z.B. im Falle einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem | möglich sein, z.B. im Falle einer Beschwerde im Zusammenhang mit einem |
| Einsatz leicht festzustellen, ob eine individuelle Kamera aktiviert | Einsatz leicht festzustellen, ob eine individuelle Kamera aktiviert |
| wurde, auch wenn kein Protokoll erstellt wurde. | wurde, auch wenn kein Protokoll erstellt wurde. |
| Diese Bedingung der Nachvollziehbarkeit (im Protokoll und/oder im | Diese Bedingung der Nachvollziehbarkeit (im Protokoll und/oder im |
| Register) ist notwendig, damit die relevanten Aufzeichnungen bei | Register) ist notwendig, damit die relevanten Aufzeichnungen bei |
| Bedarf gefunden werden können. | Bedarf gefunden werden können. |
| Wenn das Mitglied des Einsatzkaders die Aufzeichnungen für die | Wenn das Mitglied des Einsatzkaders die Aufzeichnungen für die |
| Erstellung seines Protokolls oder eines Teils davon eingesehen hat, | Erstellung seines Protokolls oder eines Teils davon eingesehen hat, |
| wird diese Einsichtnahme ebenfalls in dem Protokoll erwähnt, das sich | wird diese Einsichtnahme ebenfalls in dem Protokoll erwähnt, das sich |
| auf den Sachverhalt bezieht, für die die Aufzeichnungen eingesehen | auf den Sachverhalt bezieht, für die die Aufzeichnungen eingesehen |
| werden mussten. | werden mussten. |
| Das Mitglied des Einsatzkaders erwähnt im Protokoll die persönlich | Das Mitglied des Einsatzkaders erwähnt im Protokoll die persönlich |
| festgestellten Tatsachen gesondert. | festgestellten Tatsachen gesondert. |
| Es ist nicht zweckmäßig, laufenden Gerichtsverfahren systematisch alle | Es ist nicht zweckmäßig, laufenden Gerichtsverfahren systematisch alle |
| Einsatzaufzeichnungen beizufügen. Diese werden nämlich von den | Einsatzaufzeichnungen beizufügen. Diese werden nämlich von den |
| Polizeidiensten nach den im Gesetz beschriebenen Modalitäten | Polizeidiensten nach den im Gesetz beschriebenen Modalitäten |
| aufbewahrt und der Gerichtsbehörde zur Verfügung gehalten. | aufbewahrt und der Gerichtsbehörde zur Verfügung gehalten. |
| Das Mitglied des Einsatzkaders wird hingegen darauf achten, in den | Das Mitglied des Einsatzkaders wird hingegen darauf achten, in den |
| erstellten Protokollen den Sachverhalt vollständig und genau | erstellten Protokollen den Sachverhalt vollständig und genau |
| widerzugeben. Es kann auf eigene Initiative und/oder durch | widerzugeben. Es kann auf eigene Initiative und/oder durch |
| zweckdienlichen Ratschlag seines direkten Vorgesetzten der | zweckdienlichen Ratschlag seines direkten Vorgesetzten der |
| Gerichtsbehörde eine Kopie der verfügbaren relevanten Aufzeichnungen | Gerichtsbehörde eine Kopie der verfügbaren relevanten Aufzeichnungen |
| übermitteln, wenn diese einen spezifischen und/oder ergänzenden | übermitteln, wenn diese einen spezifischen und/oder ergänzenden |
| Einblick in den in seinem Protokoll wiedergegebenen Sachverhalt geben, | Einblick in den in seinem Protokoll wiedergegebenen Sachverhalt geben, |
| und zwar in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften | und zwar in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften |
| (Hinterlegung bei der Kanzlei). | (Hinterlegung bei der Kanzlei). |
| Sobald die Aufzeichnungen beschlagnahmt und bei der Kanzlei hinterlegt | Sobald die Aufzeichnungen beschlagnahmt und bei der Kanzlei hinterlegt |
| sind, werden die Regeln für den Zugang und die Einsichtnahme in die | sind, werden die Regeln für den Zugang und die Einsichtnahme in die |
| Aufzeichnungen gemäß den im Strafprozessgesetzbuch vorgeschriebenen | Aufzeichnungen gemäß den im Strafprozessgesetzbuch vorgeschriebenen |
| Modalitäten und somit nicht mehr über die Polizeidienste erfolgen. | Modalitäten und somit nicht mehr über die Polizeidienste erfolgen. |
| 9. Bedingungen für die Aufzeichnung von Polizeieinsätzen durch Dritte | 9. Bedingungen für die Aufzeichnung von Polizeieinsätzen durch Dritte |
| und Haltung der Polizeidienste | und Haltung der Polizeidienste |
| Vor Ort wird die Polizei regelmäßig mit Bürgern konfrontiert, die | Vor Ort wird die Polizei regelmäßig mit Bürgern konfrontiert, die |
| einen Einsatz filmen oder von anderen Bürgern filmen lassen. | einen Einsatz filmen oder von anderen Bürgern filmen lassen. |
| Hierbei sind drei Aspekte von Bedeutung: | Hierbei sind drei Aspekte von Bedeutung: |
| - die Frage, ob Polizeieinsätze gefilmt/fotografiert werden (dürfen), | - die Frage, ob Polizeieinsätze gefilmt/fotografiert werden (dürfen), |
| - die Frage, ob Videos und/oder Bilder veröffentlicht werden (dürfen), | - die Frage, ob Videos und/oder Bilder veröffentlicht werden (dürfen), |
| - die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Filmens/Fotografierens oder | - die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Filmens/Fotografierens oder |
| der Veröffentlichung. | der Veröffentlichung. |
| DARF EIN POLIZEIEINSATZ GEFILMT ODER FOTOGRAFIERT WERDEN? | DARF EIN POLIZEIEINSATZ GEFILMT ODER FOTOGRAFIERT WERDEN? |
| Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Polizeieinsatz auf der | Jeder Bürger hat die Möglichkeit, einen Polizeieinsatz auf der |
| öffentlichen Straße zu filmen und/oder zu fotografieren und somit | öffentlichen Straße zu filmen und/oder zu fotografieren und somit |
| Bilder zu erstellen, auf denen Polizeibedienstete zu sehen sind. Dabei | Bilder zu erstellen, auf denen Polizeibedienstete zu sehen sind. Dabei |
| ist jedoch wesentlich, dass es sich um einen ausdrücklich | ist jedoch wesentlich, dass es sich um einen ausdrücklich |
| polizeilichen Kontext handelt. | polizeilichen Kontext handelt. |
| Dies ist kein absolutes Recht. Der Bürger muss sich immer an das | Dies ist kein absolutes Recht. Der Bürger muss sich immer an das |
| Gesetz halten, in dem diese Möglichkeit weder vorgesehen noch verboten | Gesetz halten, in dem diese Möglichkeit weder vorgesehen noch verboten |
| ist. Der Gesetzgeber überlässt die Beurteilung dieses "Rechts" zu | ist. Der Gesetzgeber überlässt die Beurteilung dieses "Rechts" zu |
| filmen dem Tatsachenrichter. | filmen dem Tatsachenrichter. |
| Der Bürger darf den Einsatz bei der Aufnahme von Bildern nicht | Der Bürger darf den Einsatz bei der Aufnahme von Bildern nicht |
| behindern und muss die rechtmäßigen Befehle der Polizei befolgen. | behindern und muss die rechtmäßigen Befehle der Polizei befolgen. |
| Außerdem kann ein Richter später darüber urteilen, ob das Filmen oder | Außerdem kann ein Richter später darüber urteilen, ob das Filmen oder |
| Fotografieren gesetzmäßig war oder nicht. Es ist wichtig, an dieser | Fotografieren gesetzmäßig war oder nicht. Es ist wichtig, an dieser |
| Stelle daran zu erinnern, dass man vor Ort ad hoc niemals eindeutig | Stelle daran zu erinnern, dass man vor Ort ad hoc niemals eindeutig |
| beurteilen kann, ob das Filmen oder Fotografieren gesetzmäßig ist, da | beurteilen kann, ob das Filmen oder Fotografieren gesetzmäßig ist, da |
| es sich um eine Frage der tatsächlichen Begebenheiten handelt, die vom | es sich um eine Frage der tatsächlichen Begebenheiten handelt, die vom |
| Richter von Fall zu Fall, d.h. nach den Ereignissen und dem Einsatz, | Richter von Fall zu Fall, d.h. nach den Ereignissen und dem Einsatz, |
| beurteilt werden muss. | beurteilt werden muss. |
| Konkret bedeutet dies, dass Mitglieder des Einsatzkaders Dritten, | Konkret bedeutet dies, dass Mitglieder des Einsatzkaders Dritten, |
| Berufsjournalisten oder einfachen Bürgern, grundsätzlich nicht | Berufsjournalisten oder einfachen Bürgern, grundsätzlich nicht |
| verbieten können, einen Polizeieinsatz zu filmen, solange dadurch der | verbieten können, einen Polizeieinsatz zu filmen, solange dadurch der |
| reibungslose Ablauf des Einsatzes nicht gestört wird. Mitglieder des | reibungslose Ablauf des Einsatzes nicht gestört wird. Mitglieder des |
| Einsatzkaders können hingegen z.B. eine Person, die einen Einsatz | Einsatzkaders können hingegen z.B. eine Person, die einen Einsatz |
| filmt, auffordern, zurückzutreten, um einen Sicherheitsabstand | filmt, auffordern, zurückzutreten, um einen Sicherheitsabstand |
| einzuhalten und so eine Beeinträchtigung des Polizeieinsatzes zu | einzuhalten und so eine Beeinträchtigung des Polizeieinsatzes zu |
| vermeiden. | vermeiden. |
| Die tatsächliche Bewertung der Situation wird jedoch später von einem | Die tatsächliche Bewertung der Situation wird jedoch später von einem |
| Richter vorgenommen, wenn eine entsprechende Klage eingereicht wird. | Richter vorgenommen, wenn eine entsprechende Klage eingereicht wird. |
| Aus der vorliegenden Richtlinie geht also sicherlich nicht hervor, | Aus der vorliegenden Richtlinie geht also sicherlich nicht hervor, |
| dass Bürger automatisch das Recht haben, Mitglieder des Einsatzkaders | dass Bürger automatisch das Recht haben, Mitglieder des Einsatzkaders |
| zu filmen, sondern den Mitgliedern des Einsatzkaders soll deutlich | zu filmen, sondern den Mitgliedern des Einsatzkaders soll deutlich |
| gemacht werden, dass eine neutrale Haltung gegenüber filmenden Bürgern | gemacht werden, dass eine neutrale Haltung gegenüber filmenden Bürgern |
| die beste Verhaltensweise ist, da das Gesetz das Filmen zwar nicht | die beste Verhaltensweise ist, da das Gesetz das Filmen zwar nicht |
| verbietet, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. | verbietet, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt. |
| DÜRFEN BILDER UND/ODER VIDEOS VERÖFFENTLICHT WERDEN? | DÜRFEN BILDER UND/ODER VIDEOS VERÖFFENTLICHT WERDEN? |
| Mitglieder des Einsatzkaders haben wie jeder Bürger das Recht auf | Mitglieder des Einsatzkaders haben wie jeder Bürger das Recht auf |
| Schutz ihres Privatlebens und damit auch das Recht am eigenen Bild. | Schutz ihres Privatlebens und damit auch das Recht am eigenen Bild. |
| Daher ist die Verbreitung von Bildern eines Polizeieinsatzes nur | Daher ist die Verbreitung von Bildern eines Polizeieinsatzes nur |
| insoweit zulässig, als sie dem Informationsbedarf entspricht, für den | insoweit zulässig, als sie dem Informationsbedarf entspricht, für den |
| sie erstellt wurden, und unter Umständen, die in direktem Zusammenhang | sie erstellt wurden, und unter Umständen, die in direktem Zusammenhang |
| mit den für die öffentliche Meinung relevanten Ereignissen stehen. | mit den für die öffentliche Meinung relevanten Ereignissen stehen. |
| Auch hier handelt es sich um eine Frage der tatsächlichen | Auch hier handelt es sich um eine Frage der tatsächlichen |
| Begebenheiten, für deren Beurteilung allein der Richter zuständig ist. | Begebenheiten, für deren Beurteilung allein der Richter zuständig ist. |
| Wenn Mitglieder des Einsatzkaders in öffentlichen Foren erkennbar | Wenn Mitglieder des Einsatzkaders in öffentlichen Foren erkennbar |
| abgebildet sind, haben die Korpsführung, der Generalkommissar, der | abgebildet sind, haben die Korpsführung, der Generalkommissar, der |
| Direktor oder der Betroffene das Recht, selbst die üblichen Schritte | Direktor oder der Betroffene das Recht, selbst die üblichen Schritte |
| zur Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild zu unternehmen. | zur Durchsetzung des Rechts am eigenen Bild zu unternehmen. |
| In einem Entscheid von Mai 2023 bestätigte der Appellationshof von | In einem Entscheid von Mai 2023 bestätigte der Appellationshof von |
| Gent die Verurteilung einer Person durch das Korrektionalgericht von | Gent die Verurteilung einer Person durch das Korrektionalgericht von |
| Gent, die einen Polizeieinsatz, von dem sie betroffen war, gefilmt und | Gent, die einen Polizeieinsatz, von dem sie betroffen war, gefilmt und |
| in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht hatte. Der Appellationshof | in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht hatte. Der Appellationshof |
| urteilte in diesem Fall, dass der Bürger die öffentliche Verbreitung | urteilte in diesem Fall, dass der Bürger die öffentliche Verbreitung |
| dieser Bilder nicht mit einem rechtmäßigen Ziel, nämlich insbesondere | dieser Bilder nicht mit einem rechtmäßigen Ziel, nämlich insbesondere |
| der Information der Öffentlichkeit, rechtfertigen konnte. Diese | der Information der Öffentlichkeit, rechtfertigen konnte. Diese |
| Rechtsprechungsorgane waren der Ansicht, dass die Polizeibeamten | Rechtsprechungsorgane waren der Ansicht, dass die Polizeibeamten |
| keinen besonderen Bekanntheitsgrad besaßen, dass die gerichtliche | keinen besonderen Bekanntheitsgrad besaßen, dass die gerichtliche |
| Untersuchung nicht bewiesen hatte, dass die Bekanntmachung des | Untersuchung nicht bewiesen hatte, dass die Bekanntmachung des |
| Polizeieinsatzes zu einer Debatte von öffentlichem Interesse | Polizeieinsatzes zu einer Debatte von öffentlichem Interesse |
| beigetragen hatte, und dass die Bilder kein mögliches Fehlverhalten | beigetragen hatte, und dass die Bilder kein mögliches Fehlverhalten |
| der Polizeibeamten belegten. | der Polizeibeamten belegten. |
| BEURTEILUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DES FILMENS/FOTOGRAFIERENS ODER DER | BEURTEILUNG DER RECHTMÄSSIGKEIT DES FILMENS/FOTOGRAFIERENS ODER DER |
| VERÖFFENTLICHUNG | VERÖFFENTLICHUNG |
| Wie bereits erwähnt, kann die Zulässigkeit erst im Nachhinein von | Wie bereits erwähnt, kann die Zulässigkeit erst im Nachhinein von |
| einem Richter, der mit einem Fall befasst wird, beurteilt werden. Der | einem Richter, der mit einem Fall befasst wird, beurteilt werden. Der |
| Richter stützt sich auf die folgenden verschiedenen Rechtsgrundsätze | Richter stützt sich auf die folgenden verschiedenen Rechtsgrundsätze |
| und kann von Fall zu Fall konkret entscheiden: | und kann von Fall zu Fall konkret entscheiden: |
| - Das Bild einer Person gehört gemäß der DSGVO zu den | - Das Bild einer Person gehört gemäß der DSGVO zu den |
| personenbezogenen Daten, da es die Identifizierung der Person | personenbezogenen Daten, da es die Identifizierung der Person |
| ermöglicht. | ermöglicht. |
| - Die Aufzeichnung und Verbreitung eines solchen Bildes ist eine | - Die Aufzeichnung und Verbreitung eines solchen Bildes ist eine |
| Verarbeitung personenbezogener Daten. | Verarbeitung personenbezogener Daten. |
| - Das Recht am eigenen Bild, das sich aus dem in Artikel 8 der | - Das Recht am eigenen Bild, das sich aus dem in Artikel 8 der |
| Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Achtung | Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Achtung |
| des Privatlebens ableitet, ist das Recht einer Person, in die | des Privatlebens ableitet, ist das Recht einer Person, in die |
| Verwendung ihres Bildes (Aufzeichnung, Verbreitung, ...) einzuwilligen | Verwendung ihres Bildes (Aufzeichnung, Verbreitung, ...) einzuwilligen |
| oder nicht einzuwilligen. Um sich auf ihr Recht am eigenen Bild zu | oder nicht einzuwilligen. Um sich auf ihr Recht am eigenen Bild zu |
| berufen, muss die abgebildete Person individualisiert und erkennbar | berufen, muss die abgebildete Person individualisiert und erkennbar |
| (nicht nur identifizierbar) sein. | (nicht nur identifizierbar) sein. |
| - Das Recht auf Information ist das Recht eines jeden, Informationen | - Das Recht auf Information ist das Recht eines jeden, Informationen |
| zu erhalten und über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse | zu erhalten und über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse |
| informiert zu werden. | informiert zu werden. |
| 10. Information der Mitglieder des Einsatzkaders | 10. Information der Mitglieder des Einsatzkaders |
| Die Mitglieder des Einsatzkaders, die bei der Ausführung ihrer | Die Mitglieder des Einsatzkaders, die bei der Ausführung ihrer |
| Aufträge individuelle Kameras verwenden sollen, müssen vorab über den | Aufträge individuelle Kameras verwenden sollen, müssen vorab über den |
| geltenden Rechtsrahmen sowie über die vorliegende Richtlinie | geltenden Rechtsrahmen sowie über die vorliegende Richtlinie |
| informiert werden. | informiert werden. |
| Die schrittweise Integration des Einsatzes individueller Kameras in | Die schrittweise Integration des Einsatzes individueller Kameras in |
| Schulungen und/oder Übungen zur Gewaltkontrolle (GPI 48, ...) ist | Schulungen und/oder Übungen zur Gewaltkontrolle (GPI 48, ...) ist |
| darüber hinaus eine bewährte Praxis, um den Mitgliedern des | darüber hinaus eine bewährte Praxis, um den Mitgliedern des |
| Einsatzkaders die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Einsatz der | Einsatzkaders die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Einsatz der |
| Kamera in einem Übungskontext vertraut zu machen. | Kamera in einem Übungskontext vertraut zu machen. |
| 11. Datenverarbeitung und Richtlinien der für die Verarbeitung | 11. Datenverarbeitung und Richtlinien der für die Verarbeitung |
| Verantwortlichen | Verantwortlichen |
| In Ausführung der Abänderungen des GPA zur Regelung des Einsatzes von | In Ausführung der Abänderungen des GPA zur Regelung des Einsatzes von |
| individuellen Kameras obliegt es den einzelnen für die Verarbeitung | individuellen Kameras obliegt es den einzelnen für die Verarbeitung |
| Verantwortlichen, je nach Organisation ihres Polizeikorps und der | Verantwortlichen, je nach Organisation ihres Polizeikorps und der |
| verwendeten Ausrüstung in einer internen Richtlinie insbesondere die | verwendeten Ausrüstung in einer internen Richtlinie insbesondere die |
| konkreten Modalitäten (einschließlich der befugten Personen und der | konkreten Modalitäten (einschließlich der befugten Personen und der |
| damit verbundenen Profile) festzulegen: | damit verbundenen Profile) festzulegen: |
| - für die Speicherung der Daten, | - für die Speicherung der Daten, |
| - für den Zugriff auf die Daten, | - für den Zugriff auf die Daten, |
| - für die Datenentnahme und -übertragung, | - für die Datenentnahme und -übertragung, |
| - für die Löschung der Daten (je nach maximaler Aufbewahrungsfrist). | - für die Löschung der Daten (je nach maximaler Aufbewahrungsfrist). |
| Wir fordern die Behörden der lokalen Polizei auf, die oben genannten | Wir fordern die Behörden der lokalen Polizei auf, die oben genannten |
| Grundsätze und Modalitäten für den Einsatz von individuellen Kameras | Grundsätze und Modalitäten für den Einsatz von individuellen Kameras |
| zu berücksichtigen und so weit wie möglich zu verbreiten. | zu berücksichtigen und so weit wie möglich zu verbreiten. |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
| Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
| A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |