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en langue allemande de la circulaire ministérielle concernant le volet psychosocial du plan monodisciplinaire d'(...) Cette traduction a été établie par le service traduction du SPF Santé Publique, Sécurité
de la Chaî(...)"
Circulaire AMU/2017/D2/Plan d'Intervention Psychosocial Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire ministérielle concernant le volet psychosocial du plan monodisciplinaire d'(...) Cette traduction a été établie par le service traduction du SPF Santé Publique, Sécurité de la Chaî(...) | Omzendbrief DGH/2017/D2/psychosociaal interventieplan De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de ministeriële omzendbrief over het psychosociaal deel van het monodisciplinair interventieplan voor de dis(...) Deze vertaling is opgemaakt door de vertaaldienst van de FOD Volksgezondheid, Veiligheid van de Voe(...) |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL SANTE PUBLIQUE, SECURITE DE LA CHAINE | FEDERALE OVERHEIDSDIENST VOLKSGEZONDHEID, VEILIGHEID VAN DE |
ALIMENTAIRE ET ENVIRONNEMENT | VOEDSELKETEN EN LEEFMILIEU |
Circulaire AMU/2017/D2/Plan d'Intervention Psychosocial | Omzendbrief DGH/2017/D2/psychosociaal interventieplan |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de ministeriële |
circulaire ministérielle concernant le volet psychosocial (Plan | omzendbrief over het psychosociaal deel (psychosociaal |
d'Intervention psychosocial) du plan monodisciplinaire d'intervention | interventieplan) van het monodisciplinair interventieplan voor de |
de la discipline 2 (Moniteur belge du 25 juillet 2017). | discipline 2 (Belgisch Staatsblad van 25 juli 2017). |
Cette traduction a été établie par le service traduction du SPF Santé | Deze vertaling is opgemaakt door de vertaaldienst van de FOD |
Publique, Sécurité de la Chaîne Alimentaire et Environnement. | Volksgezondheid, Veiligheid van de Voedselketen en Leefmilieu. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER |
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT | NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT |
Rundschreiben DMH/2017/D2/Psychosozialer Einsatzplan | Rundschreiben DMH/2017/D2/Psychosozialer Einsatzplan |
Der Königliche Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne | Der Königliche Erlass vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne |
sieht vor, dass ein monodisziplinärer Einsatzplan die | sieht vor, dass ein monodisziplinärer Einsatzplan die |
Einsatzmodalitäten für die medizinische, sanitäre und psychosoziale | Einsatzmodalitäten für die medizinische, sanitäre und psychosoziale |
Hilfeleistung regelt. | Hilfeleistung regelt. |
Der monodisziplinäre Einsatzplan der Disziplin 2 besteht aus mehreren | Der monodisziplinäre Einsatzplan der Disziplin 2 besteht aus mehreren |
Teilen, darunter der Psychosoziale Einsatzplan. | Teilen, darunter der Psychosoziale Einsatzplan. |
Der beiliegende Psychosoziale Einsatzplan legt den grundlegenden | Der beiliegende Psychosoziale Einsatzplan legt den grundlegenden |
Rahmen für eine wirksame Ausführung der psychosozialen Hilfeleistung | Rahmen für eine wirksame Ausführung der psychosozialen Hilfeleistung |
fest. Je nach der Situation sowie dem Pflegebedarf der Betroffenen und | fest. Je nach der Situation sowie dem Pflegebedarf der Betroffenen und |
den zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Mitteln (Personal, | den zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Mitteln (Personal, |
Ausrüstung) können bestimmte pragmatische Anpassungen an diesem Plan | Ausrüstung) können bestimmte pragmatische Anpassungen an diesem Plan |
vorgenommen werden. Wir weisen jedoch auf die Notwendigkeit hin, den | vorgenommen werden. Wir weisen jedoch auf die Notwendigkeit hin, den |
Inhalt der Anlage so weit wie möglich einzuhalten, um die Wirksamkeit | Inhalt der Anlage so weit wie möglich einzuhalten, um die Wirksamkeit |
der psychosozialen Hilfeleistung in der akuten Phase zu gewährleisten. | der psychosozialen Hilfeleistung in der akuten Phase zu gewährleisten. |
Jeder Sanitäter ist nämlich mit dem Inhalt der Anlage vertraut und | Jeder Sanitäter ist nämlich mit dem Inhalt der Anlage vertraut und |
kann somit optimal zusammenarbeiten. | kann somit optimal zusammenarbeiten. |
Zweck des Rundschreibens | Zweck des Rundschreibens |
? Den monodisziplinären Einsatzplan der Disziplin 2 zu verbreiten. | ? Den monodisziplinären Einsatzplan der Disziplin 2 zu verbreiten. |
? Die Akteure der Disziplin 2 auf die Notwendigkeit aufmerksam zu | ? Die Akteure der Disziplin 2 auf die Notwendigkeit aufmerksam zu |
machen, Ausbildungen und Übungen zu organisieren, um eine einfache | machen, Ausbildungen und Übungen zu organisieren, um eine einfache |
Anwendung des monodisziplinären Einsatzplans vor Ort zu ermöglichen | Anwendung des monodisziplinären Einsatzplans vor Ort zu ermöglichen |
und eine wirksame Hilfeleistung mit einer deutlichen Rollen- und | und eine wirksame Hilfeleistung mit einer deutlichen Rollen- und |
Aufgabenverteilung zwischen den Sanitätern zu gewährleisten. | Aufgabenverteilung zwischen den Sanitätern zu gewährleisten. |
? Die provinzialen Ausbildungs- und Weiterbildungszentren für | ? Die provinzialen Ausbildungs- und Weiterbildungszentren für |
Sanitäter-Krankenwagenfahrer dazu ermutigen, den Inhalt dieses | Sanitäter-Krankenwagenfahrer dazu ermutigen, den Inhalt dieses |
Rundschreibens in ihr Ausbildungsprogramm in Bezug auf Katastrophen | Rundschreibens in ihr Ausbildungsprogramm in Bezug auf Katastrophen |
aufzunehmen. | aufzunehmen. |
? Eine Verbindung zwischen dem Medizinischen Einsatzplan und dem | ? Eine Verbindung zwischen dem Medizinischen Einsatzplan und dem |
Psychosozialen Einsatzplan herzustellen. | Psychosozialen Einsatzplan herzustellen. |
Zu ergreifende Maßnahmen | Zu ergreifende Maßnahmen |
? Die Verantwortlichen der Dienste, die im Rahmen der Hilfeleistung | ? Die Verantwortlichen der Dienste, die im Rahmen der Hilfeleistung |
der Disziplin 2 eingesetzt werden, sorgen für die Ausbildung der | der Disziplin 2 eingesetzt werden, sorgen für die Ausbildung der |
Mitarbeiter dieser Disziplin in Bezug auf dieses Rundschreiben. | Mitarbeiter dieser Disziplin in Bezug auf dieses Rundschreiben. |
? Die provinzialen Ausbildungszentren müssen den Inhalt dieses | ? Die provinzialen Ausbildungszentren müssen den Inhalt dieses |
Rundschreibens in die Grundausbildung und Weiterbildung des | Rundschreibens in die Grundausbildung und Weiterbildung des |
Sanitäter-Krankenwagenfahrers aufnehmen. | Sanitäter-Krankenwagenfahrers aufnehmen. |
? Alle anderen Ausbildungszentren, die die Informationen über den | ? Alle anderen Ausbildungszentren, die die Informationen über den |
monodisziplinären Einsatzplan in ihr Ausbildungsprogramm aufgenommen | monodisziplinären Einsatzplan in ihr Ausbildungsprogramm aufgenommen |
haben, müssen ihr Programm aktualisieren. | haben, müssen ihr Programm aktualisieren. |
Inkrafttreten | Inkrafttreten |
Der diesem Ministeriellen Rundschreiben beigefügte Psychosoziale | Der diesem Ministeriellen Rundschreiben beigefügte Psychosoziale |
Einsatzplan ersetzt vollständig den im Ministeriellen Rundschreiben | Einsatzplan ersetzt vollständig den im Ministeriellen Rundschreiben |
vom 27. Juni 2016 festgelegten Psychosozialen Einsatzplan. | vom 27. Juni 2016 festgelegten Psychosozialen Einsatzplan. |
Der diesem Ministeriellen Rundschreiben beigefügte Psychosoziale | Der diesem Ministeriellen Rundschreiben beigefügte Psychosoziale |
Einsatzplan tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. | Einsatzplan tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. |
M. DE BLOCK, | M. DE BLOCK, |
Ministerin der Volksgesundheit | Ministerin der Volksgesundheit |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |