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Circulaire ZPZ 16bis. - Directives complémentaires concernant les traitements des fonctionnaires de police. - Traduction allemande | Omzendbrief ZPZ 16bis houdende bijkomende richtlijnen inzake de bezoldiging van de politieambtenaren. - Duitse vertaling |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR 1er FEVRIER 2002. - Circulaire ZPZ 16bis. - Directives complémentaires concernant les traitements des fonctionnaires de police. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire ZPZ 16bis du Ministre de l'Intérieur du 1er février 2002 relative aux directives complémentaires concernant les traitements des | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 1 FEBRUARI 2002. - Omzendbrief ZPZ 16bis houdende bijkomende richtlijnen inzake de bezoldiging van de politieambtenaren. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ 16bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 1 februari 2002 houdende bijkomende richtlijnen inzake de bezoldiging van de |
fonctionnaires de police (Moniteur belge du 23 février 2002), établie | politieambtenaren (Belgisch Staatsblad van 23 februari 2002), |
par le Service central de traduction allemande du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
1. FEBRUAR 2002 - Rundschreiben ZPZ 16bis Ergänzende Richtlinien in | 1. FEBRUAR 2002 - Rundschreiben ZPZ 16bis Ergänzende Richtlinien in |
Bezug auf die Besoldung der Polizeibeamten | Bezug auf die Besoldung der Polizeibeamten |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Der Königliche Erlass zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals | Der Königliche Erlass zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals |
der Polizeidienste - auch unter dem Namen Mammuterlass bekannt - | der Polizeidienste - auch unter dem Namen Mammuterlass bekannt - |
datiert vom 30. März 2001 (1). Um den politisch Verantwortlichen und | datiert vom 30. März 2001 (1). Um den politisch Verantwortlichen und |
auch dem Polizeipersonal selbst das komplexe Statut verständlich zu | auch dem Polizeipersonal selbst das komplexe Statut verständlich zu |
machen, sind keine Mühen gescheut worden. | machen, sind keine Mühen gescheut worden. |
In der Anfangsphase hatten die Zonen in Bezug auf die korrekte | In der Anfangsphase hatten die Zonen in Bezug auf die korrekte |
Anwendung der Richtlinien zur Besoldung der ehemaligen Gemeindepolizei | Anwendung der Richtlinien zur Besoldung der ehemaligen Gemeindepolizei |
mit Schwierigkeiten zu kämpfen, sowohl in Bezug auf die Interpretation | mit Schwierigkeiten zu kämpfen, sowohl in Bezug auf die Interpretation |
der Regelung als auf die Liquiditäten. Aus diesem Grund habe ich in | der Regelung als auf die Liquiditäten. Aus diesem Grund habe ich in |
meinem Rundschreiben ZPZ 16 den Gemeindeverwaltungen vorgeschlagen, | meinem Rundschreiben ZPZ 16 den Gemeindeverwaltungen vorgeschlagen, |
einen Vorschuss von 80% zu gewähren auf die Erhöhung, die eventuell | einen Vorschuss von 80% zu gewähren auf die Erhöhung, die eventuell |
infolge der Anwendung des neuen Statuts dem Grundgehalt hinzuzufügen | infolge der Anwendung des neuen Statuts dem Grundgehalt hinzuzufügen |
ist, das weiter nach den Regeln des alten Statuts berechnet wurde. Die | ist, das weiter nach den Regeln des alten Statuts berechnet wurde. Die |
Gemeindeverwaltungen, die dazu im Stande waren, durften die neue | Gemeindeverwaltungen, die dazu im Stande waren, durften die neue |
Besoldung bereits vollständig auf ihre Polizisten anwenden. Einige | Besoldung bereits vollständig auf ihre Polizisten anwenden. Einige |
haben dies auch getan. Andere haben ihre Angaben innerhalb der | haben dies auch getan. Andere haben ihre Angaben innerhalb der |
vorgesehenen Fristen dem Sozialsekretariat übermittelt. Jedenfalls | vorgesehenen Fristen dem Sozialsekretariat übermittelt. Jedenfalls |
scheinen zurzeit noch viele Gemeindeverwaltungen aufgrund der oben | scheinen zurzeit noch viele Gemeindeverwaltungen aufgrund der oben |
genannten Probleme ihre Polizisten noch immer mit Gehaltsvorschüssen | genannten Probleme ihre Polizisten noch immer mit Gehaltsvorschüssen |
zu bezahlen. | zu bezahlen. |
Aufgrund der nachstehenden Zeilen müssten diese Probleme nun gelöst | Aufgrund der nachstehenden Zeilen müssten diese Probleme nun gelöst |
sein und dürfte einer korrekten Besoldung der ehemaligen | sein und dürfte einer korrekten Besoldung der ehemaligen |
Gemeindepolizei nichts mehr im Wege stehen. | Gemeindepolizei nichts mehr im Wege stehen. |
2. Erläuterungen | 2. Erläuterungen |
2.1 Anwendung des neuen Statuts | 2.1 Anwendung des neuen Statuts |
Damit das Personal der Polizeidienste in Kenntnis der Sachlage | Damit das Personal der Polizeidienste in Kenntnis der Sachlage |
zwischen dem alten und dem neuen Statut wählen kann, habe ich den | zwischen dem alten und dem neuen Statut wählen kann, habe ich den |
Generaldirektor der Generaldirektion des Personals der föderalen | Generaldirektor der Generaldirektion des Personals der föderalen |
Polizei gebeten, während der ersten Monate des Jahres 2001 | Polizei gebeten, während der ersten Monate des Jahres 2001 |
Informationsversammlungen durchzuführen. Das Personal hat sehr | Informationsversammlungen durchzuführen. Das Personal hat sehr |
zahlreich an diesen Versammlungen teilgenommen. | zahlreich an diesen Versammlungen teilgenommen. |
Im Laufe des Monats März sind Lehrgänge für die Verantwortlichen der | Im Laufe des Monats März sind Lehrgänge für die Verantwortlichen der |
Personaldienste der Polizeizonen abgehalten worden. Damit sollte | Personaldienste der Polizeizonen abgehalten worden. Damit sollte |
erreicht werden, dass jede Zone über höchstens drei Verantwortliche | erreicht werden, dass jede Zone über höchstens drei Verantwortliche |
der Personalverwaltung verfügt, die sich mit den Vorschriften des | der Personalverwaltung verfügt, die sich mit den Vorschriften des |
neuen Statuts auskennen. Eine zusätzliche Ausbildung in Bezug auf das | neuen Statuts auskennen. Eine zusätzliche Ausbildung in Bezug auf das |
Besoldungsstatut hat am 29. März 2001 stattgefunden. Zudem ist eine | Besoldungsstatut hat am 29. März 2001 stattgefunden. Zudem ist eine |
Telefonauskunft eingerichtet worden für alle Fragen im Zusammenhang | Telefonauskunft eingerichtet worden für alle Fragen im Zusammenhang |
mit dem neuen Statut. Jedes kommunale Polizeikorps hat eine CD-ROM | mit dem neuen Statut. Jedes kommunale Polizeikorps hat eine CD-ROM |
erhalten, um Simulationen von Gehaltsberechnungen durchführen zu | erhalten, um Simulationen von Gehaltsberechnungen durchführen zu |
können. | können. |
Da das neue Statut bereits seit zehn Monaten in Kraft ist, müsste | Da das neue Statut bereits seit zehn Monaten in Kraft ist, müsste |
genügend Zeit vorhanden gewesen sein, um sich der neuen Regelung | genügend Zeit vorhanden gewesen sein, um sich der neuen Regelung |
anzupassen. | anzupassen. |
Das Sozialsekretariat der integrierten Polizei ist innerhalb der | Das Sozialsekretariat der integrierten Polizei ist innerhalb der |
vorgesehenen Frist eingerichtet worden. Dieses Organ hätte bereits | vorgesehenen Frist eingerichtet worden. Dieses Organ hätte bereits |
seit einiger Zeit im Besitz aller Personalangaben der kommunalen | seit einiger Zeit im Besitz aller Personalangaben der kommunalen |
Polizeikorps sein müssen. Ich bin mir zwar der Tatsache bewusst, dass | Polizeikorps sein müssen. Ich bin mir zwar der Tatsache bewusst, dass |
die Gemeindeverwaltungen mit bestimmten Rechenzentren Absprachen | die Gemeindeverwaltungen mit bestimmten Rechenzentren Absprachen |
treffen mussten, aber jeder muss in seinem Bereich seine Verantwortung | treffen mussten, aber jeder muss in seinem Bereich seine Verantwortung |
übernehmen. | übernehmen. |
2.2 Liquiditätsprobleme | 2.2 Liquiditätsprobleme |
Ursprünglich sind die infolge des neuen Statuts entstandenen | Ursprünglich sind die infolge des neuen Statuts entstandenen |
durchschnittlichen Mehrkosten für die Wallonische Region, die Region | durchschnittlichen Mehrkosten für die Wallonische Region, die Region |
Brüssel-Hauptstadt und die Flämische Region auf 140 000 / 165 000 (2) | Brüssel-Hauptstadt und die Flämische Region auf 140 000 / 165 000 (2) |
/ 190 000 F pro Person und Jahr veranschlagt worden. Diese | / 190 000 F pro Person und Jahr veranschlagt worden. Diese |
Veranschlagung ist in den drei Regionen geprüft worden. Angesichts der | Veranschlagung ist in den drei Regionen geprüft worden. Angesichts der |
Ergebnisse dieser Untersuchung wurde schnell klar, dass die Mehrkosten | Ergebnisse dieser Untersuchung wurde schnell klar, dass die Mehrkosten |
in jeder Gemeinde des Königreichs überprüft werden müssen. Diese | in jeder Gemeinde des Königreichs überprüft werden müssen. Diese |
Arbeit ist noch in vollem Gange. | Arbeit ist noch in vollem Gange. |
Jedenfalls war es deutlich, dass einige Gemeindeverwaltungen in der | Jedenfalls war es deutlich, dass einige Gemeindeverwaltungen in der |
Anfangsphase der Anwendung des neuen Statuts mit Liquiditätsproblemen | Anfangsphase der Anwendung des neuen Statuts mit Liquiditätsproblemen |
zu kämpfen hatten. Um Abhilfe zu schaffen, habe ich folgende | zu kämpfen hatten. Um Abhilfe zu schaffen, habe ich folgende |
Massnahmen getroffen: | Massnahmen getroffen: |
- den Königlichen Erlass (3) zur Gewährung einer föderalen Zulage an | - den Königlichen Erlass (3) zur Gewährung einer föderalen Zulage an |
die Gemeinden im Hinblick auf die Finanzierung der statutarischen | die Gemeinden im Hinblick auf die Finanzierung der statutarischen |
Mehrkosten für das Jahr 2001. Anfang Juni 2001 sind den Gemeinden | Mehrkosten für das Jahr 2001. Anfang Juni 2001 sind den Gemeinden |
Vorschüsse überwiesen worden. In den neun letzten Monaten des Jahres | Vorschüsse überwiesen worden. In den neun letzten Monaten des Jahres |
2001 haben die Gemeinden pro Mitglied der Gemeindepolizei, das am 31. | 2001 haben die Gemeinden pro Mitglied der Gemeindepolizei, das am 31. |
Dezember 2000 im Stellenplan eingetragen war, folgende Beträge | Dezember 2000 im Stellenplan eingetragen war, folgende Beträge |
erhalten: in der Wallonischen Region 84 000 F, in der Region | erhalten: in der Wallonischen Region 84 000 F, in der Region |
Brüssel-Hauptstadt 99 000 F und in der Flämischen Region 114 000 F, | Brüssel-Hauptstadt 99 000 F und in der Flämischen Region 114 000 F, |
- den Königlichen Erlass (4) zur Festlegung der Modalitäten, nach | - den Königlichen Erlass (4) zur Festlegung der Modalitäten, nach |
denen den Personalmitgliedern der lokalen Polizei Vorschüsse oder | denen den Personalmitgliedern der lokalen Polizei Vorschüsse oder |
Kompensationen gewährt werden müssen, | Kompensationen gewährt werden müssen, |
- den Königlichen Erlass (5) zur Gewährung einer ergänzenden föderalen | - den Königlichen Erlass (5) zur Gewährung einer ergänzenden föderalen |
Zulage an die Gemeinden im Hinblick auf die Finanzierung der | Zulage an die Gemeinden im Hinblick auf die Finanzierung der |
statutarischen Mehrkosten für das Jahr 2001 (Ausbezahlung der | statutarischen Mehrkosten für das Jahr 2001 (Ausbezahlung der |
verbleibenden 20%), | verbleibenden 20%), |
- den Königlichen Erlass (6) zur Gewährung eines Vorschusses auf die | - den Königlichen Erlass (6) zur Gewährung eines Vorschusses auf die |
föderale Grunddotation für das Jahr 2002 an die Polizeizonen und einer | föderale Grunddotation für das Jahr 2002 an die Polizeizonen und einer |
Dotation an bestimmte Gemeinden. Am 2. Januar 2002 haben die | Dotation an bestimmte Gemeinden. Am 2. Januar 2002 haben die |
Polizeizonen 35% der föderalen Dotation erhalten. Ein zweiter | Polizeizonen 35% der föderalen Dotation erhalten. Ein zweiter |
Teilbetrag in Höhe von 35 % wird zu Beginn des Monats April | Teilbetrag in Höhe von 35 % wird zu Beginn des Monats April |
ausgezahlt. | ausgezahlt. |
Auf diese Weise dürften auch die Liquiditätsprobleme gelöst sein. | Auf diese Weise dürften auch die Liquiditätsprobleme gelöst sein. |
3. Schlussfolgerung | 3. Schlussfolgerung |
Wie vorstehend erwähnt, sind die Probleme bei der Anwendung des neuen | Wie vorstehend erwähnt, sind die Probleme bei der Anwendung des neuen |
Statuts und die Liquiditätsprobleme gelöst worden. | Statuts und die Liquiditätsprobleme gelöst worden. |
Die Gemeindeverwaltungen müssen daher so schnell wie möglich die im | Die Gemeindeverwaltungen müssen daher so schnell wie möglich die im |
neuen Statut vorgesehenen Besoldungsregeln anwenden; für eine weitere | neuen Statut vorgesehenen Besoldungsregeln anwenden; für eine weitere |
Auszahlung der Gehälter der Mitglieder der ehemaligen Gemeindepolizei | Auszahlung der Gehälter der Mitglieder der ehemaligen Gemeindepolizei |
in Form von Vorschüssen besteht nun kein Grund mehr. | in Form von Vorschüssen besteht nun kein Grund mehr. |
Die Frauen und Herren Gouverneure sind gebeten, mir jeden eventuellen | Die Frauen und Herren Gouverneure sind gebeten, mir jeden eventuellen |
Missbrauch zur Kenntnis zu bringen. | Missbrauch zur Kenntnis zu bringen. |
Die Polizeizonen Ihrer Provinz möchten Sie bitte unverzüglich hiervon | Die Polizeizonen Ihrer Provinz möchten Sie bitte unverzüglich hiervon |
in Kenntnis setzen. | in Kenntnis setzen. |
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Hochachtungsvoll | Hochachtungsvoll |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Belgisches Staatsblatt vom 31. März 2001 | (1) Belgisches Staatsblatt vom 31. März 2001 |
(2) 210 000 F bei normalem Geschäftsgang, da bestimmte Zulagen erst in | (2) 210 000 F bei normalem Geschäftsgang, da bestimmte Zulagen erst in |
Zukunft Mehrkosten zur Folge haben werden | Zukunft Mehrkosten zur Folge haben werden |
(3) Königlicher Erlass vom 29. April 2001, Belgisches Staatsblatt vom | (3) Königlicher Erlass vom 29. April 2001, Belgisches Staatsblatt vom |
9. Juni 2001 [deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 23. Oktober | 9. Juni 2001 [deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 23. Oktober |
2001] | 2001] |
(4) Königlicher Erlass vom 22. Juni 2001, Belgisches Staatsblatt vom | (4) Königlicher Erlass vom 22. Juni 2001, Belgisches Staatsblatt vom |
11. Juli 2001 | 11. Juli 2001 |
(5) Königlicher Erlass vom 30. November 2001, Belgisches Staatsblatt | (5) Königlicher Erlass vom 30. November 2001, Belgisches Staatsblatt |
vom 11. Dezember 2001 | vom 11. Dezember 2001 |
(6) Königlicher Erlass vom 24. Dezember 2001, Belgisches Staatsblatt | (6) Königlicher Erlass vom 24. Dezember 2001, Belgisches Staatsblatt |
vom 29. Dezember 2001 | vom 29. Dezember 2001 |