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la police locale. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue
allemande de la circulaire ZPZ 24 du Ministre de l' MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben ZPZ 24 - Polizeireform Pflichtinventar
des beweglich(...)"
Circulaire ZPZ 24. - Réforme des polices. - Inventaire obligatoire du patrimoine mobilier au sein de la police locale. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire ZPZ 24 du Ministre de l' MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben ZPZ 24 - Polizeireform Pflichtinventar des beweglich(...) | Omzendbrief ZPZ 24. - Politiehervorming. - Verplichte inventarisatie van roerend patrimonium bij de lokale politie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ 24 van de Minister van Binnenlandse Zak MINISTERIUM DES INNERN Rundschreiben ZPZ 24 - Polizeireform Pflichtinventar des beweglich(...) |
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MINISTERE DE L'INTERIEUR | MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN |
Circulaire ZPZ 24. - Réforme des polices. - Inventaire obligatoire du | Omzendbrief ZPZ 24. - Politiehervorming. - Verplichte inventarisatie |
patrimoine mobilier au sein de la police locale. - Traduction allemande | van roerend patrimonium bij de lokale politie. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ |
circulaire ZPZ 24 du Ministre de l'Intérieur relative à la réforme des | 24 van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de |
polices - Inventaire obligatoire du patrimoine mobilier au sein de la | politiehervorming - Verplichte inventarisatie van roerend patrimonium |
police locale (Moniteur belge du 29 novembre 2001), établie par le | bij de lokale politie (Belgisch Staatsblad van 29 november 2001), |
Service central de traduction allemande du Commissariat | opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
d'arrondissement adjoint à Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
Rundschreiben ZPZ 24 - Polizeireform | Rundschreiben ZPZ 24 - Polizeireform |
Pflichtinventar des beweglichen Vermögens innerhalb der lokalen | Pflichtinventar des beweglichen Vermögens innerhalb der lokalen |
Polizei | Polizei |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die provinzialen Unterstützungsteams | An die provinzialen Unterstützungsteams |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
A. Vorbereitung | A. Vorbereitung |
Gemäss meinem Rundschreiben ZPZ 8 "Polizeireform - Richtlinien über | Gemäss meinem Rundschreiben ZPZ 8 "Polizeireform - Richtlinien über |
den Gemeindehaushaltsplan und die Gemeindebuchführung in Bezug auf die | den Gemeindehaushaltsplan und die Gemeindebuchführung in Bezug auf die |
Polizeireform" müssen alle Polizeizonen (Eingemeinde- und | Polizeireform" müssen alle Polizeizonen (Eingemeinde- und |
Mehrgemeindezonen) in der Lage sein, eine konsolidierte Ausgangsbilanz | Mehrgemeindezonen) in der Lage sein, eine konsolidierte Ausgangsbilanz |
zum 1. Januar 2002 aufzustellen. | zum 1. Januar 2002 aufzustellen. |
Hierzu müssen diese Zonen kurzfristig über Informationen in Bezug auf | Hierzu müssen diese Zonen kurzfristig über Informationen in Bezug auf |
die Zusammensetzung ihres zukünftigen Vermögens verfügen, das aus | die Zusammensetzung ihres zukünftigen Vermögens verfügen, das aus |
Gütern der ehemaligen Gemeindepolizeidienste und der heutigen | Gütern der ehemaligen Gemeindepolizeidienste und der heutigen |
territorialen Brigaden der föderalen Polizei besteht. | territorialen Brigaden der föderalen Polizei besteht. |
Zur Vorbereitung der Vermögensübertragung und damit die besonderen | Zur Vorbereitung der Vermögensübertragung und damit die besonderen |
Rechenschaftspflichtigen sowie die bestellten Zonenchefs diesen ersten | Rechenschaftspflichtigen sowie die bestellten Zonenchefs diesen ersten |
Auftrag erfolgreich ausführen können, muss sowohl auf Ebene der | Auftrag erfolgreich ausführen können, muss sowohl auf Ebene der |
Gemeinden als auch auf Ebene der Brigaden der föderalen Polizei ein | Gemeinden als auch auf Ebene der Brigaden der föderalen Polizei ein |
Inventar aller (derzeit von den Polizeikorps benutzten) materiellen | Inventar aller (derzeit von den Polizeikorps benutzten) materiellen |
und (verfügbaren) finanziellen Mittel aufgestellt werden. | und (verfügbaren) finanziellen Mittel aufgestellt werden. |
1. Inventar "föderale Polizei": | 1. Inventar "föderale Polizei": |
* Das Inventar der Güter der Brigaden der föderalen Polizei wird dem | * Das Inventar der Güter der Brigaden der föderalen Polizei wird dem |
Vorsitzenden des Polizeikollegiums oder gegebenenfalls dem | Vorsitzenden des Polizeikollegiums oder gegebenenfalls dem |
Bürgermeister der Eingemeindezone von der föderalen Polizei | Bürgermeister der Eingemeindezone von der föderalen Polizei |
übermittelt. | übermittelt. |
* Die dem vorliegenden Rundschreiben beigefügten Inventare, die im | * Die dem vorliegenden Rundschreiben beigefügten Inventare, die im |
Rahmen der Beschreibung der Polizeizone von den Brigaden der föderalen | Rahmen der Beschreibung der Polizeizone von den Brigaden der föderalen |
Polizei erstellt worden sind, sind am 3. November 2000 abgeschlossen | Polizei erstellt worden sind, sind am 3. November 2000 abgeschlossen |
worden. Es handelt sich hierbei um vorläufige Referenzinventare, durch | worden. Es handelt sich hierbei um vorläufige Referenzinventare, durch |
die die notwendigen Vorbereitungen für den Start der Zonen getroffen | die die notwendigen Vorbereitungen für den Start der Zonen getroffen |
werden können. Konkret bedeutet das, dass bestimmte auf der Liste | werden können. Konkret bedeutet das, dass bestimmte auf der Liste |
angegebene Güter noch am Datum des effektiven Übergangs (aufgrund von | angegebene Güter noch am Datum des effektiven Übergangs (aufgrund von |
neuen Lieferungen, Reparaturen oder Fehlern) geändert beziehungsweise | neuen Lieferungen, Reparaturen oder Fehlern) geändert beziehungsweise |
durch gleichwertiges Material ersetzt werden können. Zudem ist es | durch gleichwertiges Material ersetzt werden können. Zudem ist es |
klar, dass die angegebenen Mengen ebenfalls ändern, wenn die Anzahl | klar, dass die angegebenen Mengen ebenfalls ändern, wenn die Anzahl |
Personalmitglieder der föderalen Polizei (die zur Zone übergehen) | Personalmitglieder der föderalen Polizei (die zur Zone übergehen) |
nicht mit der Anzahl Personalmitglieder übereinstimmt, die zurzeit in | nicht mit der Anzahl Personalmitglieder übereinstimmt, die zurzeit in |
der Brigade anwesend sind. Eine am 31. Dezember 2001 aktualisierte | der Brigade anwesend sind. Eine am 31. Dezember 2001 aktualisierte |
Liste wird so schnell wie möglich besorgt werden. | Liste wird so schnell wie möglich besorgt werden. |
* Das Vermögen der Brigaden der föderalen Polizei wird der Polizeizone | * Das Vermögen der Brigaden der föderalen Polizei wird der Polizeizone |
von Rechts wegen übertragen. | von Rechts wegen übertragen. |
2. Inventar der Gemeindepolizei | 2. Inventar der Gemeindepolizei |
In den Mehrgemeindezonen wird das Vermögen der betroffenen Gemeinden | In den Mehrgemeindezonen wird das Vermögen der betroffenen Gemeinden |
der Polizeizone ebenfalls von Rechts wegen übertragen. Das Inventar | der Polizeizone ebenfalls von Rechts wegen übertragen. Das Inventar |
wird mit dem Sichtvermerk des Gemeindeeinnehmers und des Korpschefs | wird mit dem Sichtvermerk des Gemeindeeinnehmers und des Korpschefs |
der Gemeindepolizei versehen. | der Gemeindepolizei versehen. |
Aus Gründen der Einheitlichkeit haben meine Dienste bestimmt, welche | Aus Gründen der Einheitlichkeit haben meine Dienste bestimmt, welche |
Elemente mindestens im Inventar der Güter der lokalen Polizei | Elemente mindestens im Inventar der Güter der lokalen Polizei |
aufgeführt sein müssen (siehe Anlage). | aufgeführt sein müssen (siehe Anlage). |
Diese (obligatorische) Liste muss mindestens folgendes Material | Diese (obligatorische) Liste muss mindestens folgendes Material |
umfassen: | umfassen: |
* Waffen (einschliesslich Sprays, Schlagstöcken usw.), aufgeteilt in | * Waffen (einschliesslich Sprays, Schlagstöcken usw.), aufgeteilt in |
persönliche Bewaffnung und Bewaffnung des Korps (gemeinsame | persönliche Bewaffnung und Bewaffnung des Korps (gemeinsame |
Bewaffnung), | Bewaffnung), |
* Atemalkoholmessgeräte und Alkoholtestgeräte, | * Atemalkoholmessgeräte und Alkoholtestgeräte, |
* PCs und Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme,...), | * PCs und Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme,...), |
* Fotokopiergeräte, | * Fotokopiergeräte, |
* Fahrzeuge (aufgeteilt in Autos, Motorräder, Mopeds, Fahrräder,...) | * Fahrzeuge (aufgeteilt in Autos, Motorräder, Mopeds, Fahrräder,...) |
und sonstiges rollendes Material, | und sonstiges rollendes Material, |
* Funkanlagen und Zubehör, | * Funkanlagen und Zubehör, |
* Telefonie (Telefon, Faxgerät, Zentrale, GSM,...), | * Telefonie (Telefon, Faxgerät, Zentrale, GSM,...), |
* Fernseher, Audioanlagen, Elektrogeräte, Fotoapparate und | * Fernseher, Audioanlagen, Elektrogeräte, Fotoapparate und |
Videogeräte, | Videogeräte, |
* Mobiliar (aufgeteilt in Schränke, Schreibtische, Tische, Stühle und | * Mobiliar (aufgeteilt in Schränke, Schreibtische, Tische, Stühle und |
anderes Mobiliar), | anderes Mobiliar), |
* anderes Material mit einem Ankaufswert von mehr als euro 500. | * anderes Material mit einem Ankaufswert von mehr als euro 500. |
Diese Liste enthält etwa 90 % des gesamten bestehenden beziehungsweise | Diese Liste enthält etwa 90 % des gesamten bestehenden beziehungsweise |
innerhalb der Polizeikorps benutzten Materials. | innerhalb der Polizeikorps benutzten Materials. |
Damit die Aufnahme der Güter in die Ausgangsbilanz einfacher | Damit die Aufnahme der Güter in die Ausgangsbilanz einfacher |
vonstatten geht, rate ich Ihnen, folgende Angaben in die | vonstatten geht, rate ich Ihnen, folgende Angaben in die |
Übersichtstabelle einzutragen: Marke, Typ, Seriennummer, Kaufpreis, | Übersichtstabelle einzutragen: Marke, Typ, Seriennummer, Kaufpreis, |
Kaufdatum und Anzahl. | Kaufdatum und Anzahl. |
Andere auf der beiliegenden Liste aufgeführte Kriterien können der | Andere auf der beiliegenden Liste aufgeführte Kriterien können der |
logistischen Verwaltung als Stütze dienen. | logistischen Verwaltung als Stütze dienen. |
Für das Material, das derzeit von den Polizeikorps benutzt wird, der | Für das Material, das derzeit von den Polizeikorps benutzt wird, der |
Gemeinde aber nicht gehört, müssen die nötigen Schritte unternommen | Gemeinde aber nicht gehört, müssen die nötigen Schritte unternommen |
werden, um eine juristische Übertragung der damit verbundenen | werden, um eine juristische Übertragung der damit verbundenen |
Verpflichtungen zu ermöglichen. (Zum Beispiel: Erstellung von | Verpflichtungen zu ermöglichen. (Zum Beispiel: Erstellung von |
Vereinbarungsprotokollen, Übernahme von Leasing- oder | Vereinbarungsprotokollen, Übernahme von Leasing- oder |
Unterhaltsverträgen,...). | Unterhaltsverträgen,...). |
Aus den bei den verschiedenen Gemeinden und Gemeindeeinnehmern | Aus den bei den verschiedenen Gemeinden und Gemeindeeinnehmern |
eingeholten Informationen geht hervor, dass zurzeit einerseits einiges | eingeholten Informationen geht hervor, dass zurzeit einerseits einiges |
an Betriebskosten der Polizei zu Lasten des Gemeindehaushaltsplans | an Betriebskosten der Polizei zu Lasten des Gemeindehaushaltsplans |
fällt und andererseits ein Teil des Materials sowohl vom | fällt und andererseits ein Teil des Materials sowohl vom |
Gemeindepersonal als auch vom Polizeipersonal benutzt wird. Einige | Gemeindepersonal als auch vom Polizeipersonal benutzt wird. Einige |
Beispiele hierfür sind: die Lieferung von Treibstoff für die | Beispiele hierfür sind: die Lieferung von Treibstoff für die |
Dienstfahrzeuge, eine kommunale Werkstatt, die für die Wartung der | Dienstfahrzeuge, eine kommunale Werkstatt, die für die Wartung der |
Polizeifahrzeuge zuständig ist, die gemeinsame Benutzung von | Polizeifahrzeuge zuständig ist, die gemeinsame Benutzung von |
Büromaterial (Fotokopier-, Faxgeräte,...). | Büromaterial (Fotokopier-, Faxgeräte,...). |
Diese Arbeitsweise bringt Kosten mit sich, die wir als "versteckte | Diese Arbeitsweise bringt Kosten mit sich, die wir als "versteckte |
Kosten" bezeichnen können, in dem Masse, wie ihr Ursprung nicht | Kosten" bezeichnen können, in dem Masse, wie ihr Ursprung nicht |
genauer bestimmt werden kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans | genauer bestimmt werden kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplans |
der Polizeizone müssen diese Kosten und die entsprechende | der Polizeizone müssen diese Kosten und die entsprechende |
Kostenübernahme berücksichtigt werden. Vereinbarungsprotokolle müssen | Kostenübernahme berücksichtigt werden. Vereinbarungsprotokolle müssen |
erstellt werden, damit diese Angelegenheiten so gut wie möglich | erstellt werden, damit diese Angelegenheiten so gut wie möglich |
geklärt werden. | geklärt werden. |
B. Ausführung | B. Ausführung |
Bei der effektiven Einrichtung der Zone müssen die | Bei der effektiven Einrichtung der Zone müssen die |
Vermögensübertragungen gesetzlich geregelt werden. Diese Angelegenheit | Vermögensübertragungen gesetzlich geregelt werden. Diese Angelegenheit |
wird in Artikel 248bis des GIP geregelt. In § 3 dieses Artikels wird | wird in Artikel 248bis des GIP geregelt. In § 3 dieses Artikels wird |
bestimmt, dass der König die Regeln für die Inventaraufnahme und die | bestimmt, dass der König die Regeln für die Inventaraufnahme und die |
Schätzung bestimmt. Damit die Konflikte auf ein Minimum reduziert und | Schätzung bestimmt. Damit die Konflikte auf ein Minimum reduziert und |
den Polizeizonen unverzüglich die zur Ausführung der täglichen | den Polizeizonen unverzüglich die zur Ausführung der täglichen |
Aufgaben notwendigen Mittel gegeben werden, muss das GESAMTE Material | Aufgaben notwendigen Mittel gegeben werden, muss das GESAMTE Material |
übertragen werden, das zurzeit in der Gemeindepolizei und in den | übertragen werden, das zurzeit in der Gemeindepolizei und in den |
Brigaden der föderalen Polizei benutzt wird. | Brigaden der föderalen Polizei benutzt wird. |
Für die föderale Polizei wird das Dokument pro Brigade ein | Für die föderale Polizei wird das Dokument pro Brigade ein |
vollständiges Inventar über das gemeinsame Material zum 31. Dezember | vollständiges Inventar über das gemeinsame Material zum 31. Dezember |
2001 und ein Minimum an Angaben enthalten, die zu registrieren sind, | 2001 und ein Minimum an Angaben enthalten, die zu registrieren sind, |
wie Kaufpreis und Kaufdatum. | wie Kaufpreis und Kaufdatum. |
Die tatsächliche Übertragung des Gemeindevermögens erfolgt nach | Die tatsächliche Übertragung des Gemeindevermögens erfolgt nach |
Genehmigung des Gemeindeeinnehmers und des Korpschefs und umfasst | Genehmigung des Gemeindeeinnehmers und des Korpschefs und umfasst |
ebenfalls am 31. Dezember 2001 das vollständige Inventar des | ebenfalls am 31. Dezember 2001 das vollständige Inventar des |
gemeinsamen Materials sowie ein Minimum an Angaben, die zu | gemeinsamen Materials sowie ein Minimum an Angaben, die zu |
registrieren sind, wie, wenn möglich, Kaufpreis und Kaufdatum. | registrieren sind, wie, wenn möglich, Kaufpreis und Kaufdatum. |
Damit die Aufnahme in die Ausgangsbilanz so korrekt wie möglich | Damit die Aufnahme in die Ausgangsbilanz so korrekt wie möglich |
vonstatten geht, sollten dem bestellten besonderen | vonstatten geht, sollten dem bestellten besonderen |
Rechenschaftspflichtigen der Zone Kopien der Kaufrechnungen zur | Rechenschaftspflichtigen der Zone Kopien der Kaufrechnungen zur |
Verfügung gestellt werden. | Verfügung gestellt werden. |
Bei der definitiven Vermögensübertragung muss der Gemeindeeinnehmer | Bei der definitiven Vermögensübertragung muss der Gemeindeeinnehmer |
oder der besondere Rechenschaftspflichtige zusammen mit den Zonenchefs | oder der besondere Rechenschaftspflichtige zusammen mit den Zonenchefs |
prüfen, ob das gesamte Vermögen und alle Dotationen der Zone | prüfen, ob das gesamte Vermögen und alle Dotationen der Zone |
übertragen worden sind. Hierbei müssen insbesondere die im Jahr 2001 | übertragen worden sind. Hierbei müssen insbesondere die im Jahr 2001 |
für die Bekleidung vorgesehenen Haushaltsmittelbeträge berücksichtigt | für die Bekleidung vorgesehenen Haushaltsmittelbeträge berücksichtigt |
werden, die nicht benutzt worden sind und daher auf das Jahr 2002 | werden, die nicht benutzt worden sind und daher auf das Jahr 2002 |
übertragen werden müssen. Jede Streitsache wird dem Polizeikollegium | übertragen werden müssen. Jede Streitsache wird dem Polizeikollegium |
vorgelegt, das in erster Instanz die Angaben prüft und einen Vorschlag | vorgelegt, das in erster Instanz die Angaben prüft und einen Vorschlag |
machen kann, um die Situation in Ordnung zu bringen. Die Partei, die | machen kann, um die Situation in Ordnung zu bringen. Die Partei, die |
im Unrecht ist, muss das festgestellte Defizit ausgleichen. Wenn ein | im Unrecht ist, muss das festgestellte Defizit ausgleichen. Wenn ein |
Konflikt in Bezug auf die Güter der Brigaden der föderalen Polizei | Konflikt in Bezug auf die Güter der Brigaden der föderalen Polizei |
entsteht, wird der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator in die | entsteht, wird der Verwaltungspolizeidirektor-Koordinator in die |
Beratschlagungen des Polizeikollegiums der Zone mit einbezogen. | Beratschlagungen des Polizeikollegiums der Zone mit einbezogen. |
Wenn kein Kompromiss gefunden werden kann, wird dem Provinzgouverneur | Wenn kein Kompromiss gefunden werden kann, wird dem Provinzgouverneur |
eine Kopie des Vorschlags beziehungsweise des Beschlusses übermittelt. | eine Kopie des Vorschlags beziehungsweise des Beschlusses übermittelt. |
Im Fall einer Streitsache kann der Provinzgouverneur auf einen | Im Fall einer Streitsache kann der Provinzgouverneur auf einen |
Fachausschuss zurückgreifen, der jede Akte überprüfen und ihm eine | Fachausschuss zurückgreifen, der jede Akte überprüfen und ihm eine |
Stellungnahme abgeben wird. | Stellungnahme abgeben wird. |
Dieser Fachausschuss wird kein ständiger Ausschuss sein. Er wird über | Dieser Fachausschuss wird kein ständiger Ausschuss sein. Er wird über |
eine Begutachtungsbefugnis verfügen. | eine Begutachtungsbefugnis verfügen. |
Er wird folgendermassen zusammengesetzt sein: | Er wird folgendermassen zusammengesetzt sein: |
- ein Mitglied des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei / | - ein Mitglied des Ständigen Ausschusses für die Gemeindepolizei / |
lokale Polizei, | lokale Polizei, |
- ein Mitglied, das vom Generaldirektor (GDM) der Generaldirektion der | - ein Mitglied, das vom Generaldirektor (GDM) der Generaldirektion der |
materiellen Mittel der föderalen Polizei bestellt wird, | materiellen Mittel der föderalen Polizei bestellt wird, |
- ein Korpschef/Zonenchef einer Zone gleichen Typs (gleiche Anzahl | - ein Korpschef/Zonenchef einer Zone gleichen Typs (gleiche Anzahl |
Personal), | Personal), |
- ein besonderer Rechenschaftspflichtiger einer Zone gleichen Typs. | - ein besonderer Rechenschaftspflichtiger einer Zone gleichen Typs. |
Je nach technischem Charakter der Angelegenheit können spezifische | Je nach technischem Charakter der Angelegenheit können spezifische |
Sachverständige herangezogen werden. Über die Versammlung des | Sachverständige herangezogen werden. Über die Versammlung des |
Fachausschusses wird ein Protokoll erstellt. Eine Kopie dieses | Fachausschusses wird ein Protokoll erstellt. Eine Kopie dieses |
Protokolls wird der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei | Protokolls wird der Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei |
(GKL) übermittelt. Die Sekretariatsgeschäfte des Fachausschusses | (GKL) übermittelt. Die Sekretariatsgeschäfte des Fachausschusses |
werden vom GDM geführt. | werden vom GDM geführt. |
C. Individuelle Ausrüstung | C. Individuelle Ausrüstung |
Damit die einsatzbezogene Arbeit nicht durch die Einrichtung der | Damit die einsatzbezogene Arbeit nicht durch die Einrichtung der |
Polizeizone beeinträchtigt wird, werden die Polizeibeamten sowohl mit | Polizeizone beeinträchtigt wird, werden die Polizeibeamten sowohl mit |
ihrer "individuellen nicht spezifischen Ausrüstung" als auch mit der | ihrer "individuellen nicht spezifischen Ausrüstung" als auch mit der |
"individuellen spezifischen Ausrüstung" zu der Polizeizone, der | "individuellen spezifischen Ausrüstung" zu der Polizeizone, der |
Gemeinde oder dem Föderalstaat übergehen. | Gemeinde oder dem Föderalstaat übergehen. |
Nach der Übergangsperiode wird der Polizeibeamte, der Gegenstand einer | Nach der Übergangsperiode wird der Polizeibeamte, der Gegenstand einer |
Mobilitätsmassnahme zwischen zwei Korps der lokalen Polizei oder | Mobilitätsmassnahme zwischen zwei Korps der lokalen Polizei oder |
zwischen dem Korps der lokalen Polizei und der föderalen Polizei ist | zwischen dem Korps der lokalen Polizei und der föderalen Polizei ist |
oder der innerhalb eines anderen Polizeidienstes versetzt, ernannt | oder der innerhalb eines anderen Polizeidienstes versetzt, ernannt |
oder befördert wird, im Besitz seiner "individuellen nicht | oder befördert wird, im Besitz seiner "individuellen nicht |
spezifischen Ausrüstung" sein. Die individuelle spezifische | spezifischen Ausrüstung" sein. Die individuelle spezifische |
Ausrüstung, die er zur Ausführung seiner Aufträge benötigte, bleibt | Ausrüstung, die er zur Ausführung seiner Aufträge benötigte, bleibt |
von Rechts wegen Eigentum des Korps oder der Einheit, das | von Rechts wegen Eigentum des Korps oder der Einheit, das |
beziehungsweise die er verlässt. | beziehungsweise die er verlässt. |
Als individuelle nicht spezifische Ausrüstung gelten: individuelle | Als individuelle nicht spezifische Ausrüstung gelten: individuelle |
Verteidigungswaffen und ihr Zubehör, kurze Schlagstöcke, Handschellen, | Verteidigungswaffen und ihr Zubehör, kurze Schlagstöcke, Handschellen, |
Stablampen usw. | Stablampen usw. |
Unter "individuelle spezifische Ausrüstung" versteht man hingegen die | Unter "individuelle spezifische Ausrüstung" versteht man hingegen die |
Güter, die den Beamten von den Polizeidiensten zur Verfügung gestellt | Güter, die den Beamten von den Polizeidiensten zur Verfügung gestellt |
werden, damit sie die spezifischen Aufträge ausführen können. Hierzu | werden, damit sie die spezifischen Aufträge ausführen können. Hierzu |
gehören zum Beispiel die komplette Ausstattung für Motorradfahrer, | gehören zum Beispiel die komplette Ausstattung für Motorradfahrer, |
Reiter und Mitglieder der allgemeinen Reserve der lokalen Polizei, die | Reiter und Mitglieder der allgemeinen Reserve der lokalen Polizei, die |
spezifische Bewaffnung der Sondereinheiten, tragbare Funkgeräte | spezifische Bewaffnung der Sondereinheiten, tragbare Funkgeräte |
beziehungsweise Telefone,... | beziehungsweise Telefone,... |
Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes | Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes |
mitzuteilen. | mitzuteilen. |
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
INVENTAR DES MATERIALS | INVENTAR DES MATERIALS |
1. IDENTIFIZIERTES MATERIAL | 1. IDENTIFIZIERTES MATERIAL |
Pour la consultation du tableau, voir image | |
2. ELEKTROGERÄTE | |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
3. MOBILIAR | 3. MOBILIAR |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | |
4. ANDERES MATERIAL MIT EINEM ANKAUFSWERT VON MEHR ALS 500 euro | |
Pour la consultation du tableau, voir image | Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld |
BEMERKUNGEN: | BEMERKUNGEN: |
Die vier ersten Kästchen müssen unbedingt ausgefüllt werden. Die | Die vier ersten Kästchen müssen unbedingt ausgefüllt werden. Die |
anderen Kästchen sind fakultativ und dienen zu logistischen Zwecken, | anderen Kästchen sind fakultativ und dienen zu logistischen Zwecken, |
dürfen jedoch nicht in die konsolidierte Ausgangsbilanz aufgenommen | dürfen jedoch nicht in die konsolidierte Ausgangsbilanz aufgenommen |
werden. | werden. |