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allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du
Ministre de l'Intérieur relative à la responsabilité MINISTERIUM DES INNERN Verantwortung
der Verwaltungsbehörden in puncto Sicherheit in Bahnhöf(...)"
La responsabilité des autorités administratives en matière de sécurité dans les gares. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la circulaire du Ministre de l'Intérieur relative à la responsabilité MINISTERIUM DES INNERN Verantwortung der Verwaltungsbehörden in puncto Sicherheit in Bahnhöf(...) | De verantwoordelijkheid van de bestuurlijke overheden met betrekking tot de veiligheid in de stations. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de ve MINISTERIUM DES INNERN Verantwortung der Verwaltungsbehörden in puncto Sicherheit in Bahnhöf(...) |
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SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR | FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN |
La responsabilité des autorités administratives en matière de sécurité | De verantwoordelijkheid van de bestuurlijke overheden met betrekking |
dans les gares. - Traduction allemande | tot de veiligheid in de stations. - Duitse vertaling |
Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la | De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van |
circulaire du Ministre de l'Intérieur relative à la responsabilité des | de Minister van Binnenlandse Zaken betreffende de verantwoordelijkheid |
autorités administratives en matière de sécurité dans les gares | van de bestuurlijke overheden met betrekking tot de veiligheid in de |
(Moniteur belge du 13 février 2002), établie par le Service central de | stations (Belgisch Staatsblad van 13 februari 2002), opgemaakt door de |
traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à | Centrale dienst voor Duitse vertaling van het |
Malmedy. | Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
Verantwortung der Verwaltungsbehörden in puncto Sicherheit in | Verantwortung der Verwaltungsbehörden in puncto Sicherheit in |
Bahnhöfen | Bahnhöfen |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure, | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure, |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Die Sicherheit in Bahnhöfen und auf Bahngleisen ist eine | Die Sicherheit in Bahnhöfen und auf Bahngleisen ist eine |
Angelegenheit, die auf breiter Basis behandelt werden muss. Aus diesem | Angelegenheit, die auf breiter Basis behandelt werden muss. Aus diesem |
Grund habe ich vor kurzem ein Rundtischgespräch über diese Problematik | Grund habe ich vor kurzem ein Rundtischgespräch über diese Problematik |
organisiert, beim dem ich zusammen mit der NGBE, der Föderalen | organisiert, beim dem ich zusammen mit der NGBE, der Föderalen |
Polizei, dem Ständigen Sekretariat für die Gemeindepolizei, dem | Polizei, dem Ständigen Sekretariat für die Gemeindepolizei, dem |
Ständigen Sekretariat für Vorbeugungspolitik (SSVP) und der | Ständigen Sekretariat für Vorbeugungspolitik (SSVP) und der |
Allgemeinen Polizei des Königreichs Vereinbarungen getroffen habe, | Allgemeinen Polizei des Königreichs Vereinbarungen getroffen habe, |
damit die notwendigen diesbezüglichen Initiativen weiter ausgebaut | damit die notwendigen diesbezüglichen Initiativen weiter ausgebaut |
werden. | werden. |
Eine dieser Initiativen betrifft die Einrichtung einer "nationalen | Eine dieser Initiativen betrifft die Einrichtung einer "nationalen |
Plattform" innerhalb des SSVP mit Vertretern aller Akteure, die einen | Plattform" innerhalb des SSVP mit Vertretern aller Akteure, die einen |
Auftrag im Rahmen der Sicherheit in Bahnhöfen und auf Bahngleisen zu | Auftrag im Rahmen der Sicherheit in Bahnhöfen und auf Bahngleisen zu |
erfüllen haben. Diese Plattform soll in einer ersten Phase die | erfüllen haben. Diese Plattform soll in einer ersten Phase die |
konkreten Probleme erfassen. Anhand einer effizienteren | konkreten Probleme erfassen. Anhand einer effizienteren |
Informationssammlung wird sie bestimmen, welche Bahnhöfe und Linien | Informationssammlung wird sie bestimmen, welche Bahnhöfe und Linien |
spezifische Risiken mit sich bringen. Auf der Grundlage der | spezifische Risiken mit sich bringen. Auf der Grundlage der |
eingesammelten Informationen wird eine spezifische Arbeitsgruppe sich | eingesammelten Informationen wird eine spezifische Arbeitsgruppe sich |
für jede Linie und jeden Bahnhof versammeln und die konkreten | für jede Linie und jeden Bahnhof versammeln und die konkreten |
spezifischen Probleme einzeln besprechen. Auf diese Weise sollen | spezifischen Probleme einzeln besprechen. Auf diese Weise sollen |
massgeschneiderte Lösungen ausgedacht werden, wobei die geeignetsten | massgeschneiderte Lösungen ausgedacht werden, wobei die geeignetsten |
Akteure und die angemessensten Mittel bestimmt werden können. Die | Akteure und die angemessensten Mittel bestimmt werden können. Die |
Plattform wird permanent ein Verzeichnis aller vorgeschlagenen bzw. | Plattform wird permanent ein Verzeichnis aller vorgeschlagenen bzw. |
ergriffenen Massnahmen fortschreiben. | ergriffenen Massnahmen fortschreiben. |
Die zweite Initiative, die ich ergreifen möchte, betrifft die | Die zweite Initiative, die ich ergreifen möchte, betrifft die |
Abgrenzung der jeweiligen Verantwortlichkeiten der Verwaltungsbehörden | Abgrenzung der jeweiligen Verantwortlichkeiten der Verwaltungsbehörden |
in diesem Bereich und auch in puncto Verteilung der Aufgaben unter | in diesem Bereich und auch in puncto Verteilung der Aufgaben unter |
lokale und föderale Polizei. Dies ist der Zweck des vorliegenden | lokale und föderale Polizei. Dies ist der Zweck des vorliegenden |
Rundschreibens. Ich bin nämlich der Meinung, dass die Bürgermeister, | Rundschreibens. Ich bin nämlich der Meinung, dass die Bürgermeister, |
insbesondere diejenigen, auf deren Gemeindegebiet sich ein Bahnhof | insbesondere diejenigen, auf deren Gemeindegebiet sich ein Bahnhof |
befindet, ausdrücklich über ihre diesbezüglichen Verantwortlichkeiten | befindet, ausdrücklich über ihre diesbezüglichen Verantwortlichkeiten |
unterrichtet werden sollten und hierbei aufgefordert werden sollten, | unterrichtet werden sollten und hierbei aufgefordert werden sollten, |
dieser Problematik einen angemessenen Platz in ihrer lokalen | dieser Problematik einen angemessenen Platz in ihrer lokalen |
Sicherheitspolitik einzuräumen. | Sicherheitspolitik einzuräumen. |
Mit anderen Worten möchte ich in vorliegendem Rundschreiben einen | Mit anderen Worten möchte ich in vorliegendem Rundschreiben einen |
allgemeinen Arbeitsrahmen vorschlagen, in dem die Verwaltungsbehörden | allgemeinen Arbeitsrahmen vorschlagen, in dem die Verwaltungsbehörden |
und die Polizeidienste arbeiten können und nähere Arbeitsabkommen | und die Polizeidienste arbeiten können und nähere Arbeitsabkommen |
schliessen können. | schliessen können. |
2. Lokales Interesse: der Bürgermeister | 2. Lokales Interesse: der Bürgermeister |
Unbeschadet der Befugnisse des Ministers des Innern und des | Unbeschadet der Befugnisse des Ministers des Innern und des |
Provinzgouverneurs ist der Bürgermeister an erster Stelle für die | Provinzgouverneurs ist der Bürgermeister an erster Stelle für die |
öffentliche Ordnung auf dem Gebiet seiner Gemeinde verantwortlich (1). | öffentliche Ordnung auf dem Gebiet seiner Gemeinde verantwortlich (1). |
Alle Störungen der öffentlichen Ordnung und alle allgemeinen | Alle Störungen der öffentlichen Ordnung und alle allgemeinen |
verwaltungspolizeilichen Aufgaben in Bezug auf Sachverhalte, die | verwaltungspolizeilichen Aufgaben in Bezug auf Sachverhalte, die |
hauptsächlich auf lokaler Ebene vorkommen, fallen ganz offensichtlich | hauptsächlich auf lokaler Ebene vorkommen, fallen ganz offensichtlich |
in den Arbeitsbereich des Bürgermeisters. Er trägt die Verantwortung | in den Arbeitsbereich des Bürgermeisters. Er trägt die Verantwortung |
für die Erfüllung der polizeilichen Grundfunktion durch die lokale | für die Erfüllung der polizeilichen Grundfunktion durch die lokale |
Polizei (2). | Polizei (2). |
3. Überlokales Interesse: der Minister des Innern | 3. Überlokales Interesse: der Minister des Innern |
Der Minister des Innern kann verwaltungspolizeiliche Massnahmen | Der Minister des Innern kann verwaltungspolizeiliche Massnahmen |
ergreifen, auch wenn das Ereignis oder die Situation sich über das | ergreifen, auch wenn das Ereignis oder die Situation sich über das |
Gebiet einer einzigen Gemeinde erstreckt, wenn das Gemeinwohl sein | Gebiet einer einzigen Gemeinde erstreckt, wenn das Gemeinwohl sein |
Eingreifen erfordert (3). Es handelt sich um polizeiliche Massnahmen | Eingreifen erfordert (3). Es handelt sich um polizeiliche Massnahmen |
im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes über das Polizeiamt: « jede | im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes über das Polizeiamt: « jede |
juristische oder materielle vollziehbare verwaltungs- oder | juristische oder materielle vollziehbare verwaltungs- oder |
gerichtspolizeiliche Handlung, die für die Bürger eine Anweisung, eine | gerichtspolizeiliche Handlung, die für die Bürger eine Anweisung, eine |
Verpflichtung oder ein Verbot enthält. » | Verpflichtung oder ein Verbot enthält. » |
4. Anwendung der oben erwähnten Prinzipien auf die Sicherheit in | 4. Anwendung der oben erwähnten Prinzipien auf die Sicherheit in |
Bahnhöfen | Bahnhöfen |
Eine Frage rein lokalen Interesses fällt in die Verantwortlichkeit des | Eine Frage rein lokalen Interesses fällt in die Verantwortlichkeit des |
Bürgermeisters. Eine Frage überlokalen oder allgemeinen Interesses | Bürgermeisters. Eine Frage überlokalen oder allgemeinen Interesses |
fällt in die Zuständigkeit des Ministers des Innern. | fällt in die Zuständigkeit des Ministers des Innern. |
Bei der Anwendung dieser Prinzipien auf die Eisenbahn können die drei | Bei der Anwendung dieser Prinzipien auf die Eisenbahn können die drei |
folgenden Bereiche unterschieden werden: | folgenden Bereiche unterschieden werden: |
a) das Bahnhofsviertel, die Läden und die Wartesäle | a) das Bahnhofsviertel, die Läden und die Wartesäle |
Die öffentlichen Orte fallen zunächst in die Verantwortlichkeit des | Die öffentlichen Orte fallen zunächst in die Verantwortlichkeit des |
Bürgermeisters, da man im Allgemeinen davon ausgeht, dass Störungen | Bürgermeisters, da man im Allgemeinen davon ausgeht, dass Störungen |
der öffentlichen Ordnung an diesen Orten keine überlokalen | der öffentlichen Ordnung an diesen Orten keine überlokalen |
Auswirkungen haben (zum Bsp.: kleinere Störungen der öffentlichen | Auswirkungen haben (zum Bsp.: kleinere Störungen der öffentlichen |
Ordnung, Taschendiebstahl). | Ordnung, Taschendiebstahl). |
Der Bürgermeister bestimmt, welche Politik hierbei zu führen ist und | Der Bürgermeister bestimmt, welche Politik hierbei zu führen ist und |
kann der lokalen Polizei die dafür notwendigen Befehle, Anweisungen | kann der lokalen Polizei die dafür notwendigen Befehle, Anweisungen |
und Richtlinien erteilen (4). | und Richtlinien erteilen (4). |
Ich weise die lokalen Behörden darauf hin, dass sie bei der | Ich weise die lokalen Behörden darauf hin, dass sie bei der |
Ausarbeitung besagter Politik nicht allein stehen. In dieser Hinsicht | Ausarbeitung besagter Politik nicht allein stehen. In dieser Hinsicht |
können sowohl die Allgemeine Polizei des Königreichs als auch das | können sowohl die Allgemeine Polizei des Königreichs als auch das |
Ständige Sekretariat für Vorbeugungspolitik als bevorzugte Partner der | Ständige Sekretariat für Vorbeugungspolitik als bevorzugte Partner der |
lokalen Polizei in diesem Bereich angesehen werden. | lokalen Polizei in diesem Bereich angesehen werden. |
b) die Gleise und die Züge | b) die Gleise und die Züge |
Die in puncto allgemeine Verwaltungspolizei zuständige Behörde ist | Die in puncto allgemeine Verwaltungspolizei zuständige Behörde ist |
hier der Minister des Innern. Der Minister des Innern bestimmt, welche | hier der Minister des Innern. Der Minister des Innern bestimmt, welche |
Politik hierbei zu führen ist und kann der föderalen Polizei die dafür | Politik hierbei zu führen ist und kann der föderalen Polizei die dafür |
notwendigen Befehle, Anweisungen und Richtlinien erteilen (5). Jedes | notwendigen Befehle, Anweisungen und Richtlinien erteilen (5). Jedes |
Ereignis oder jeder Sachverhalt auf den Gleisen oder in den Zügen kann | Ereignis oder jeder Sachverhalt auf den Gleisen oder in den Zügen kann |
weitreichende Auswirkungen auf den nationalen oder internationalen | weitreichende Auswirkungen auf den nationalen oder internationalen |
Verkehr haben. Auf diesen Fall trifft der in Artikel 11 des Gesetzes | Verkehr haben. Auf diesen Fall trifft der in Artikel 11 des Gesetzes |
über das Polizeiamt erwähnte Begriff "Gemeinwohl" zu. | über das Polizeiamt erwähnte Begriff "Gemeinwohl" zu. |
c) die Bahnsteige | c) die Bahnsteige |
Auf Bahnsteigen können Sachverhalte sowohl lokaler Art als auch | Auf Bahnsteigen können Sachverhalte sowohl lokaler Art als auch |
überlokaler Art vorkommen. So sind zum Beispiel Massnahmen zur | überlokaler Art vorkommen. So sind zum Beispiel Massnahmen zur |
Verhütung von Taschendiebstahl eine Angelegenheit lokaler Art | Verhütung von Taschendiebstahl eine Angelegenheit lokaler Art |
(Bürgermeister), während andere Entscheidungen im Zusammenhang mit der | (Bürgermeister), während andere Entscheidungen im Zusammenhang mit der |
Flüssigkeit des überlokalen Verkehrs eher in die Zuständigkeit des | Flüssigkeit des überlokalen Verkehrs eher in die Zuständigkeit des |
Ministers des Innern fallen. | Ministers des Innern fallen. |
5. Verteilung der Aufgaben unter lokale und föderale Polizei | 5. Verteilung der Aufgaben unter lokale und föderale Polizei |
Unbeschadet der Abweichungsbestimmungen, die der Minister des Innern | Unbeschadet der Abweichungsbestimmungen, die der Minister des Innern |
für besondere Fälle beschliesst, gelten folgende Prinzipien: | für besondere Fälle beschliesst, gelten folgende Prinzipien: |
Die lokale Polizei gewährleistet auf lokaler Ebene die polizeiliche | Die lokale Polizei gewährleistet auf lokaler Ebene die polizeiliche |
Grundfunktion, die alle zur Bewältigung von lokalen Ereignissen und | Grundfunktion, die alle zur Bewältigung von lokalen Ereignissen und |
Sachverhalten auf dem Gebiet der Polizeizone erforderlichen | Sachverhalten auf dem Gebiet der Polizeizone erforderlichen |
verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge umfasst, sowie die | verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge umfasst, sowie die |
Erfüllung bestimmter Polizeiaufträge mit föderalem Charakter (6). | Erfüllung bestimmter Polizeiaufträge mit föderalem Charakter (6). |
Entsprechend der vorerwähnten Unterscheidung wird die lokale Polizei | Entsprechend der vorerwähnten Unterscheidung wird die lokale Polizei |
im Bahnhofsviertel, in den Läden, Wartesälen und auf den Bahnsteigen | im Bahnhofsviertel, in den Läden, Wartesälen und auf den Bahnsteigen |
hauptsächlich für Sachverhalte rein lokalen Charakters eingreifen. | hauptsächlich für Sachverhalte rein lokalen Charakters eingreifen. |
Die föderale Polizei gewährleistet auf dem gesamten Gebiet unter | Die föderale Polizei gewährleistet auf dem gesamten Gebiet unter |
Einhaltung der Prinzipien der Spezialität und der Subsidiarität die | Einhaltung der Prinzipien der Spezialität und der Subsidiarität die |
spezialisierten und überlokalen verwaltungs- und gerichtspolizeilichen | spezialisierten und überlokalen verwaltungs- und gerichtspolizeilichen |
Aufträge sowie die Aufträge zur Unterstützung der lokalen | Aufträge sowie die Aufträge zur Unterstützung der lokalen |
Polizeidienste und der Polizeibehörden. Die spezialisierten und | Polizeidienste und der Polizeibehörden. Die spezialisierten und |
überlokalen verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge werden von | überlokalen verwaltungs- und gerichtspolizeilichen Aufträge werden von |
den Einsatzeinheiten und -diensten der föderalen Polizei ausgeführt, | den Einsatzeinheiten und -diensten der föderalen Polizei ausgeführt, |
die den Generaldirektionen der Verwaltungspolizei, der Gerichtspolizei | die den Generaldirektionen der Verwaltungspolizei, der Gerichtspolizei |
oder der operativen Unterstützung angehören. Seit 1998 unterstehen die | oder der operativen Unterstützung angehören. Seit 1998 unterstehen die |
(ehemaligen) besonderen Polizeidienste der föderalen Polizei (7). Die | (ehemaligen) besonderen Polizeidienste der föderalen Polizei (7). Die |
föderale Polizei wird hauptsächlich auf den Gleisen oder in den Zügen | föderale Polizei wird hauptsächlich auf den Gleisen oder in den Zügen |
eingreifen und auch auf den Bahnsteigen bei Sachverhalten mit | eingreifen und auch auf den Bahnsteigen bei Sachverhalten mit |
überlokalen Auswirkungen. | überlokalen Auswirkungen. |
Im Sinne des Gesetzes vom 7. Dezember 1998, in dem die | Im Sinne des Gesetzes vom 7. Dezember 1998, in dem die |
Unterstützungsrolle der föderalen Ebene hervorgehoben wird, wird die | Unterstützungsrolle der föderalen Ebene hervorgehoben wird, wird die |
Generaldirektion der Verwaltungspolizei über ihren | Generaldirektion der Verwaltungspolizei über ihren |
Eisenbahnpolizeidienst als treibende Kraft bei der Integrierung der | Eisenbahnpolizeidienst als treibende Kraft bei der Integrierung der |
zwei Ebenen am Ort des Geschehens und beim Abschluss lokaler | zwei Ebenen am Ort des Geschehens und beim Abschluss lokaler |
polizeilicher Zusammenarbeitsabkommen wirken. | polizeilicher Zusammenarbeitsabkommen wirken. |
6. Unterscheidung allgemeine - besondere Verwaltungspolizei | 6. Unterscheidung allgemeine - besondere Verwaltungspolizei |
Zum Schluss muss im Rahmen dieser Richtlinien daran erinnert werden, | Zum Schluss muss im Rahmen dieser Richtlinien daran erinnert werden, |
dass Massnahmen der allgemeinen Verwaltungspolizei den Vorrang | dass Massnahmen der allgemeinen Verwaltungspolizei den Vorrang |
erhalten, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses gleichzeitig | erhalten, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses gleichzeitig |
Massnahmen der allgemeinen Verwaltungspolizei und Massnahmen der | Massnahmen der allgemeinen Verwaltungspolizei und Massnahmen der |
besonderen Verwaltungspolizei ergriffen werden müssen. | besonderen Verwaltungspolizei ergriffen werden müssen. |
In Bezug auf die Bahngleise können nämlich Massnahmen der besonderen | In Bezug auf die Bahngleise können nämlich Massnahmen der besonderen |
Verwaltungspolizei vom Minister des Verkehrswesens und der | Verwaltungspolizei vom Minister des Verkehrswesens und der |
Infrastruktur ergriffen werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, | Infrastruktur ergriffen werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, |
dass dies die Behörden, die dafür zuständig sind, Massnahmen der | dass dies die Behörden, die dafür zuständig sind, Massnahmen der |
allgemeinen Verwaltungspolizei zu ergreifen (Bürgermeister, | allgemeinen Verwaltungspolizei zu ergreifen (Bürgermeister, |
Gouverneur, Bezirkskommissar, Minister des Innern), keineswegs von | Gouverneur, Bezirkskommissar, Minister des Innern), keineswegs von |
ihrer Verantwortung befreit, ganz im Gegenteil: Die Massnahmen, die | ihrer Verantwortung befreit, ganz im Gegenteil: Die Massnahmen, die |
sie aufgrund desselben Ereignisses ergreifen werden (müssen), werden | sie aufgrund desselben Ereignisses ergreifen werden (müssen), werden |
Vorrang vor den Massnahmen der besonderen Verwaltungspolizei haben | Vorrang vor den Massnahmen der besonderen Verwaltungspolizei haben |
(8). | (8). |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Art. 133 des neuen Gemeindegesetzes. | (1) Art. 133 des neuen Gemeindegesetzes. |
(2) Art. 3 § 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation | (2) Art. 3 § 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation |
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes | eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes |
(Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999; deutsche Fassung: | (Belgisches Staatsblatt vom 5. Januar 1999; deutsche Fassung: |
Belgisches Staatsblatt vom 22. April 2000). | Belgisches Staatsblatt vom 22. April 2000). |
(3) Ministerielles Rundschreiben vom 10. Dezember 1987 über die | (3) Ministerielles Rundschreiben vom 10. Dezember 1987 über die |
Aufrechterhaltung der Ordnung - Koordinierte allgemeine Richtlinien | Aufrechterhaltung der Ordnung - Koordinierte allgemeine Richtlinien |
(Belgisches Staatsblatt vom 19. Dezember 1987; deutsche Fassung: | (Belgisches Staatsblatt vom 19. Dezember 1987; deutsche Fassung: |
Belgisches Staatsblatt vom 24. Oktober 1996); Artikel 11 des Gesetzes | Belgisches Staatsblatt vom 24. Oktober 1996); Artikel 11 des Gesetzes |
vom 5. August 1992 über das Polizeiamt: "Unbeschadet der Befugnisse, | vom 5. August 1992 über das Polizeiamt: "Unbeschadet der Befugnisse, |
die dem Minister des Innern und dem Gouverneur durch das Gesetz oder | die dem Minister des Innern und dem Gouverneur durch das Gesetz oder |
aufgrund des Gesetzes erteilt worden sind, üben sie subsidiär die | aufgrund des Gesetzes erteilt worden sind, üben sie subsidiär die |
Befugnisse des Bürgermeisters oder der kommunalen Einrichtungen aus, | Befugnisse des Bürgermeisters oder der kommunalen Einrichtungen aus, |
wenn diese ihre Verantwortung willentlich oder unwillentlich nicht | wenn diese ihre Verantwortung willentlich oder unwillentlich nicht |
wahrnehmen, wenn eine Störung der öffentlichen Ordnung sich über das | wahrnehmen, wenn eine Störung der öffentlichen Ordnung sich über das |
Gebiet mehrerer Gemeinden erstreckt oder wenn das Gemeinwohl ihren | Gebiet mehrerer Gemeinden erstreckt oder wenn das Gemeinwohl ihren |
Einsatz erfordert, obwohl das Ereignis oder die Situation eine einzige | Einsatz erfordert, obwohl das Ereignis oder die Situation eine einzige |
Gemeinde betrifft. | Gemeinde betrifft. |
Die in Absatz 1 erwähnten Befugnisse betreffen die | Die in Absatz 1 erwähnten Befugnisse betreffen die |
verwaltungspolizeilichen Massnahmen im Sinne von Artikel 3 Nr. 1, mit | verwaltungspolizeilichen Massnahmen im Sinne von Artikel 3 Nr. 1, mit |
Ausnahme derjenigen, die Gegenstand von Artikel 42 des Gesetzes vom 7. | Ausnahme derjenigen, die Gegenstand von Artikel 42 des Gesetzes vom 7. |
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes sind." | integrierten Polizeidienstes sind." |
(4) Artikel 42 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation | (4) Artikel 42 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation |
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. | eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. |
(5) Artikel 97 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation | (5) Artikel 97 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation |
eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. | eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. |
(6) Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | (6) Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines |
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes. |
(7) Gesetz vom 17. November 1998 zur Integrierung der | (7) Gesetz vom 17. November 1998 zur Integrierung der |
Schifffahrtspolizei, der Luftfahrtpolizei und der Eisenbahnpolizei in | Schifffahrtspolizei, der Luftfahrtpolizei und der Eisenbahnpolizei in |
die Gendarmerie (Belgisches Statsblatt vom 11. Dezember 1998; deutsche | die Gendarmerie (Belgisches Statsblatt vom 11. Dezember 1998; deutsche |
Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 22. April 2000). Gesetz vom 3. Mai | Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 22. April 2000). Gesetz vom 3. Mai |
1999 zur Regelung der Verteilung der Befugnisse infolge der | 1999 zur Regelung der Verteilung der Befugnisse infolge der |
Integration der Schifffahrtspolizei, der Luftfahrtpolizei und der | Integration der Schifffahrtspolizei, der Luftfahrtpolizei und der |
Eisenbahnpolizei in die föderale Polizei (Belgisches Staatsblatt vom | Eisenbahnpolizei in die föderale Polizei (Belgisches Staatsblatt vom |
29. Mai 1999; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 11. März | 29. Mai 1999; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 11. März |
2000). Besagte Integration wurde Ende 1996 vom Ministerrat | 2000). Besagte Integration wurde Ende 1996 vom Ministerrat |
beschlossen, der hierbei folgende Erklärung abgegeben hat: "Im | beschlossen, der hierbei folgende Erklärung abgegeben hat: "Im |
Hinblick auf eine Rationalisierung und eine effizientere | Hinblick auf eine Rationalisierung und eine effizientere |
Kriminalitätsbekämpfung werden die allgemeinen Polizeiaufträge (mit | Kriminalitätsbekämpfung werden die allgemeinen Polizeiaufträge (mit |
Ausnahme der Kontrollen der Einhaltung der spezifischen Verkehrs- und | Ausnahme der Kontrollen der Einhaltung der spezifischen Verkehrs- und |
Sicherheitsregeln in Bezug auf den See-, Eisenbahn- und Luftverkehr) | Sicherheitsregeln in Bezug auf den See-, Eisenbahn- und Luftverkehr) |
der Schifffahrts-, Luftfahrt- und der Eisenbahnpolizei mit dem | der Schifffahrts-, Luftfahrt- und der Eisenbahnpolizei mit dem |
Personal und den erforderlichen Mitteln in die Gendarmerie (zu lesen | Personal und den erforderlichen Mitteln in die Gendarmerie (zu lesen |
ist: die föderale Polizei) integriert". | ist: die föderale Polizei) integriert". |
(8) Art. 12 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt: "Wenn | (8) Art. 12 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt: "Wenn |
anlässlich eines selben Ereignisses Massnahmen der allgemeinen | anlässlich eines selben Ereignisses Massnahmen der allgemeinen |
Verwaltungspolizei und Massnahmen der besonderen Verwaltungspolizei | Verwaltungspolizei und Massnahmen der besonderen Verwaltungspolizei |
getroffen werden müssen, werden die Beschlüsse, Befehle und | getroffen werden müssen, werden die Beschlüsse, Befehle und |
Anforderungen der Behörden der allgemeinen Verwaltungspolizei | Anforderungen der Behörden der allgemeinen Verwaltungspolizei |
vorrangig ausgeführt." | vorrangig ausgeführt." |